Das Berufungsverfahren an Hochschulen richtet sich nach dem Hochschulrahmengesetz (HRG), den Landeshochschulgesetzen und der Berufungsordnung der jeweiligen Hochschule.
Das Verfahren verläuft in folgenden Schritten:
- Ausschreibung
- Probevorträge
- Beschluss des Berufungsausschusses bzw. der Berufungskommission
- hochschulinterne Beschlussfassung (Hochschulsenat, Hochschulrat/Verwaltungsrat)
- (teilweise) endgültige Entscheidung durch das für die Wissenschaft zuständige Landesministerium