Berufungsverfahren

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Das Berufungsverfahren an Hochschulen richtet sich nach dem Hochschulrahmengesetz (HRG), den Landeshochschulgesetzen und der Berufungsordnung der jeweiligen Hochschule.

Das Verfahren verläuft in folgenden Schritten:

  1. Ausschreibung
  2. Probevorträge
  3. Beschluss des Berufungsausschusses bzw. der Berufungskommission
  4. hochschulinterne Beschlussfassung (Hochschulsenat, Hochschulrat/Verwaltungsrat)
  5. (teilweise) endgültige Entscheidung durch das für die Wissenschaft zuständige Landesministerium