Die Verträge von Locarno sind sieben Vereinbarungen, welche in Locarno, Schweiz, vom 5. bis 16. Oktober 1925 verhandelt und am 1. Dezember in London unterzeichnet wurden. Die westlichen Alliierten des 1. Weltkriegs (Entente cordiale) versuchten damit die Beziehungen zum Verlierer Deutschland zu normalisieren. Ausgelöst wurden die Verhandlungen durch Schriftwechsel zwischen Großbritannien, Frankreich und Deutschland im Sommer 1925, nachdem der deutsche Außenminister Gustav Stresemann am 9. Februar einen Vorschlag für eine wechselseitige Garantie der Grenzen seines Landes machte.
Der in Locarno geschlossene Hauptvertrag bestand in einem Nichtangriffspakt zwischen Deutschland, Frankreich, Belgien, Großbritannien und Italien. Im Falle eines Angriffs gab es ein Hilfeabkommen. Ebenso wurde vereinbart, dass Differenzen an den Völkerbund bzw. an die internationalen Gerichte verwiesen werden.
Frankreich unterzeichnete zwei weitere Verträge mit Polen und der Tschechoslowakei mit dem Inhalt der gegenseitigen Unterstützung im Falle eines Konflikts mit Deutschland.
Die Locarno-Verträge wurden als das Fundament des verbesserten westeuropäischen diplomatischen Klimas der Periode 1924-30 betrachtet, obwohl die Spannungen mit Osteuropa andauerten. Der "Geist von Locarno" wurde in Deutschlands Aufnahme im September 1926 in den Völkerbund – die internationale Organisation des Versailler Vertrags – gesehen, und in der Entmilitarisierung (ergänzt im Juni 1930) des Rheinlands.
Die UdSSR beteiligte sich nicht an der Entspannung und isolierte sich. Der Geist von Locarno überlebte die Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 nicht. Vorschläge 1934 für einen "östlichen Locarno-Pakt", der die Grenzen zwischen Deutschland, Polen und der UdSSR garantierte, verliefen im Sand. 1936 verstieß Deutschland mit dem Entsenden von Truppen in das entmilitarisierte Rheinland gegen den Vertrag.