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Freie Software

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Concept-Map rund um Freie Software.

Freie Software (freiheitsgewährende Software, englisch Free Software) ist Software, welche die Freiheit von Computernutzern (Privatpersonen, Unternehmen, oder Organisationen) in den Mittelpunkt stellt. Freier Software wird dadurch definiert, dass ein Nutzer mit dem Empfang[1] der Software auch Freiheitsrechte mitempfängt (diese eben nicht enzogen werden):[2][3][4][5]

Gemeint ist damit

  • die Freiheit der Kontrolle über die Software (und zwar uneingeschränkte Freiheit der Kontrolle und Unabhängigkeit durch Erhalt des genauen Quellcodes um Analysen und Änderungen der Software zu erlauben[6])
  • die soziale Freiheit der Kollaboration, um aktiv mit beliebigen anderen Nutzern und Entwicklern kooperieren zu können (die Software darf kopiert und weitergegeben werden[7], im Original oder mit Veränderung).
Man darf hinsichtlich der Software wahlweise auch kommerzielle Tätigkeiten anbieten (Softwareanpassungen, Wartungsverträge, Support, Service- und Garantieleistungen, usw.).[8] Gewünschte Analyse und Änderungen (siehe "Freiheit der Kontrolle" oben) darf man wegen gewährter Kollaboration von jedem - auch unabhängigen Dritten seiner eigenen Wahl - durchführen lassen)

Durch diese Freiheitsrechte wird es dem Nutzer erlaubt Eigenkontrolle und Privatsphäre[9] über die Software und die eigene Datenverarbeitung zu haben, oder auch Teil einer (öffentlichen oder eigenen[10]) Gruppe von Nutzern (Gemeinschaft) zu werden, welche die Software kontrollieren (Kollaboration ist möglich) und für sich nutzen.

Dies steht im Gegensatz zu Proprietärer Software (Freiheitsentziehender Software), bei dem die Entwickler und Distributoren der Software, den Endnutzern die genannten Freiheitsrechte explizit entziehen, z.B. durch absichtliche Nicht-Auslieferung von Quelltext, oder Verbote und Einschränkungen per Vertragsregelungen oder Geheimhaltungsvertrag.

Freiheit und Rechte

Die genannten Ziele von Freier Software, die Freiheit in der Kontrolle der eigenen Datenverarbeitung und die Kooperation, werden durch die Gewährung folgender Rechte erreicht: die Nutzer dürfen Freie Software ausführen, kopieren, verbreiten, untersuchen, ändern und verbessern;[3][4] diese Freiheiten werden gewährt und nicht (wie in der Regel bei proprietärer Software) entzogen. Entscheidend ist daher nicht die Vermeidung finanzieller Kosten, sondern die Freiheiten der Endnutzer. Z. B. wird das Kontrollrecht über die Software dadurch garantiert, dass ein Nutzer von Freier Software immer den dazugehörigen Quellcode zur Verfügung hat oder diesen zumindest nachträglich beziehen kann (welches eben ein Untersuchen und Modifizieren ermöglicht),- aber auch dadurch, dass ein Nutzer durch gewährte Kooperation ein Untersuchen/Modifizieren auch wahlweise von Anderen durchführen lassen kann.

Freie Software ist an ihrer Lizenz erkennbar. Dazu gehört z. B. die GNU General Public License und andere Freie Softwarelizenzen.[11]

Ein soziales und ethisches Grundprinzip hinter den verfochtenen Rechten an und mit Freier Software ist, dass auch ihre Entwickler die Freiheit sowie die Gemeinschaft der Endnutzer schätzen und respektieren; eben, weil die Nutzungsbedingungen von Freier Software es Anwendern wie Entwicklern gleichermaßen ermöglichen, ein Umfeld der Unabhängigkeit, Gemeinschaft, Zusammenarbeit, Ethik, Solidarität und des Austauschs zu schaffen und zu gestalten.[12][13][14][15][16][17]

Der Begriff „Freie Software“ und dessen genaue Definition[18] sowie die Unterscheidung zu proprietärer Software[19] so wie auch der spezifische Freiheitsgedanke dahinter gehen entscheidend zurück auf den Beginn des GNU-Projekts um Programmierer-Aktivisten wie Richard Stallman und die damit verbundene Gründung der Free Software Foundation (FSF) im Jahr 1985.

Die in Bezug auf Anspruch und Zielsetzungen zwar eng verwandte, der Wahl ihrer Mittel und Wege dorthin nach allerdings nicht identische und eigenständige Open Source-Bewegung entstand erst später (1998) und in einem anderen personellen Umfeld.[20][21] Der Unterschied zwischen den Ansätzen Freie Software und Open Source liegt vor allem in der jeweiligen Gewichtung prinzipiell gemeinsam vertretener Werte: Im Sinne von Open Source liegt das Hauptaugenmerk beim praktischen Nutzen und den Entwicklungsmethoden[22], während der Fokus der Freien-Software-Gemeinschaft auf den ethischen, sozialen und politischen Implikationen liegt.[23]

Zu den Nutzern Freier Software gehören Privatnutzer wie auch Firmen und öffentliche Einrichtungen, z. B. Regierungen (vor allem auf Grund der Unabhängigkeit, Freiheit und Kontrolle der eigenen Datenverarbeitung),[24] Forschungszentren (z. B. CERN), Universitäten, der New York Stock Exchange, Wikipedia, das Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten.[25]

Der Fokus von Freier Software ist also die Freiheit des Anwenders zu teilen, zu kopieren und zu modifizieren und steht den üblichen Beschränkungen proprietärer Software („unfreie Software“ - im Sinne fehlender Freiheiten)[26] entgegen: Bei proprietärer Software versuchen Entwickler, die Endnutzer und den Endverbraucher-Markt zu kontrollieren und zu monopolisieren (z. B. durch restriktive Endbenutzer-Lizenzverträge, Geheimhaltungsverträge, Produktaktivierungen, Dongles, Kopiersperren, proprietäre Formate oder den Vertrieb von binären ausführbaren Programmen ohne Quelltexte) und zwingen die Nutzer somit in die Abhängigkeit vom jeweiligen Entwickler-Unternehmen. Freie Software hingegen unterscheidet sich durch die gewährte Freiheit: Verwendung, Teilen, Modifizieren.

Das Selbstverständnis hinter den durch Freie Software gewährten Freiheiten ist, dass diese als notwendig für die Förderung des sozialen und ethischen Anliegens gesehen werden, welches die Freiheit und Gemeinschaft der Nutzer respektiert und wertschätzt (im Bereich von Computer-Nutzung und Datenverarbeitung), indem Freie Software aktiv Zusammenarbeit und Kooperation ermöglicht:[12][13][14] Nutzer haben so die Möglichkeit, im Gebrauch ihrer Computer und Datenverarbeitung eine Gemeinschaft von Wohlwollen und ethischer Aufrichtigkeit gründen zu können. Freie Software kann für jeden Zweck verwendet werden (ohne Notwendigkeit einer Bindung an bestimmte soziale oder ethische Werte), aber die FSF und das GNU-Projekt fördern aktiv die Werte der Freiheit, Gemeinschaft, Zusammenarbeit und ethische Solidarität welche Freie Software ermöglicht.[15][16][17]

Freie Software hat durch ihre Grundsätze einen starken Fokus auf Zusammenarbeit und Zusammenhelfen in einer Gemeinschaft: An öffentlich geführten Freie-Software-Projekten kann sich jeder beteiligen. Dies schließt auch den kommerziellen und gewerblichen Nutzen nicht aus, da auch diese Freiheit nicht eingeschränkt wird. Das Wort frei im Begriff Freie Software bezieht sich auf Freiheit und nicht auf kostenlos; Freie Software hat nichts mit monetären Kosten oder Geld zu tun.[27] Freie Software ist in der Regel kostenlos, aber unterliegt keiner solchen Einschränkung. Sie darf kommerziell verwendet, zu jedem Preis verkauft oder weitervertrieben werden und ist dennoch Freie Software, solange die Freiheitsrechte sichergestellt bleiben.

Die Freiheiten im Umgang mit Freier Software sind durch Freie-Software-Lizenzen rechtlich verankert und können somit garantiert werden. Zu solchen Lizenzen gehören z. B. die GNU General Public License (GPL), welche durch das Copyleft-Prinzip besagt, dass Nutzern von bearbeiteten und wiederveröffentlichten Versionen der Software die gleichen Freiheiten gegeben werden müssen. Aber auch freizügige Lizenzen wie die BSD-Lizenz (die kein Copyleft erfordern) werden als Freie-Software-Lizenzen akzeptiert.

Im Gegensatz zu proprietärer Software, bei der sich ein Code zum unbemerkten Ausspionieren/Überwachen, zur eingeschränkten Nutzung von Medien durch Digitale Beschränkungsverwaltung sowie Hintertüren für unbemerktes ferngesteuertes Einschleusen von Änderungen (ungewollte, unbemerkte „Updates“) befinden kann, bietet Freie Software durch ihre Untersuchbarkeit eine Software, aus der jegliche unerwünschten und schädlichen Eigenschaften entfernt werden können und daher auch meist von vornherein nicht vorhanden sind.

Die Vier Freiheiten

Offizielles Logo der Free Software Foundation

Die Free Software Foundation definiert Software als Freie Software für einen Empfänger, wenn diesem Empfänger folgende Freiheiten einräumt werden (z.B. durch Lizenz):[28]

  1. Die Freiheit, das Programm auszuführen wie man möchte, für jeden Zweck (Freiheit 0).
  2. Die Freiheit, die Funktionsweise des Programms zu untersuchen und eigenen Bedürfnissen der Datenverarbeitung anzupassen (Freiheit 1). Der Zugang zum Quellcode ist dafür Voraussetzung.
  3. Die Freiheit, das Programm weiterzuverbreiten und damit seinen Mitmenschen zu helfen (Freiheit 2).
  4. Die Freiheit, das Programm zu verbessern und diese Verbesserungen der Öffentlichkeit freizugeben, damit die gesamte Gemeinschaft davon profitiert (Freiheit 3). Der Zugang zum Quellcode ist dafür Voraussetzung.

Für die Freiheiten (1) und (3) ist der Zugang zum Quelltext Voraussetzung, da sonst das Verändern eines Programms schwierig bis unmöglich ist. Sind eine oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, wird die Software als proprietär oder „unfrei“ (im Sinne fehlender Freiheiten) bezeichnet.

Richard Stallman

Philosophie-Betrachtungen von Freier Software

Bei Freier Software geht es darum, dass Nutzer Freiheiten für die empfangene Software erhalten: in erster Linie vor allem auch den Quelltext (um Änderungen machen zu können). Dies begründet sich wie folgt:

  • Software kann leicht geändert oder vervielfältigt werden (im Gegensatz zu materiellen Objekten). Softwarenutzer sollen auch davon Gebrauch machen können, nicht nur die ursprünglichen Entwickler.[29]
  • Koch-Rezepte werden manchmal als Analogie für Freie Software verwendet:[30] Ein Koch-Rezepte ist dann freiheitsgewährend, wenn ein Empfänger es weitergeben darf (mit oder ohne Änderungen).
Dies bedeutet nicht, dass Anhänger der Freien-Software-Bewegung beim Restaurantbesuch das Rezept einer bestellten Speise verlangen, oder auf der offenlegung des Rezeptes bestehen. Der Grund ist, dass die Speise das Ergebnis (englisch Output) des Kochens ist, nicht eine Variante des Rezepts.[31] (Beim Restaurantbesuch wird eine Speise bestellt, nicht die "Schritte die zur Speise führen"). In selber Weise bestehen Anhänger der Freien-Software-Bewegung beim Empfang eines Dokuments nicht auf offenlegung der Software die zum Erstellen des Dokuments genutzt wurde. Allerdings werden Mitglieder der Freien-Software-Bewegung Daten-Formate ablehnen, die sie zwingen würden ein proprietäres Programm zum Lesen/Verwenden (oder Abändern) eines Dokuments zu nutzen.[32]
  • Wenn ein Nutzer Software empfängt, so ist das ausführbare Programm eine direkte Transformation des Quelltextes: Die Schritte im Programm, sind eine direkte Transformation (oder Variante) der Schritte/Beschreibungen im Quelltext. In freiheitsgewährenden Softwarelizenzen, wie der GNU GPL wird dies als "Corresponding Source" bezeichnet: korrespondierender Quelltext.[33] Wenn Software als Freie Software weitergegeben wird so muss ein Empfänger auch das Recht erhalten, den korrespondierenden Quelltexte bekommen zu können (meist wird dieser sofort mitausgeliefert), da somit das Recht gewährt wird, die Freiheit zu haben die Software in adequater Weise ändern zu können. Ohne den Quelltext (z.B. nur als binäres ausführbares Programm) ist es oft fast unmöglich, sinnvoll Änderungen an der Software vorzunehmen.[34][35] Dies begründet sich meist durch den für menschliche Leser sehr fremden Maschinen-Code, zu dem der Quelltext bei vielen Programmiersprachen kompiliert wird, um dann auf einem Computer lauffähig zu werden. Aber auch diese schwer-zu-ändernde Form der Software (Maschinen-Code) ist nicht ein Neu-Produkt, oder ein etwaig durch Ressouren-Knappheit schwierig zu erstellendes Artifakt, wenn von dem Quelltext ausgegangen wird. Stattdessen ist es eine komfortable direkte Transformation des Quelltextes. Die Freie-Software-Bewegung plädiert für den Mitempfang des Quelltextes, da nur so der Aspekt der Analyse, Änderbarkeit und Kontrolle ausreichend möglich ist.
  • Mitglieder der Freie-Software-Gemeinschaft achten bei der Auswahl von Software-Pakete auf die Gewährung von Freiheiten, aus Gründen ihrer eigenen Freiheit. Sie weigern sich nicht z.B. "U-Bahnen zu nutzen wenn diese Computer mit Windows haben, oder zu telefonieren wenn der Anruf durch Verteiler geleitet wird welche proprietäre Software nutzen, oder Internetverbindungen aufzubauen, wenn diese durch Router geleitet werden welche proprietäre Software ausführen, oder T-Shirts zu bestellen weil die Herstellerfirma Windows nutzen könnte um T-Shirts herzustellen."[36][37]

Freie Software und kommerzielle Aspekte

Freie Software darf kommerzielle Software sein: Freie Software darf kommerziell verkauft und weitergegeben[38] werden und kommerzielle Tätigkeiten (Support, usw.) dürfen für Freie Software angeboten werden. (Natürlich darf dies alles auch gratis geschehen [dann meist mit Verzicht auf Gewährleistung]). Freie Software ist aber nie proprietär; denn proprietärer Software ist eine, welche Nutzern die Freiheiten auf Modifizierung und Weitervertrieb verbietet oder unmöglich macht.[39] (Kommerziell und Proprietär sind nicht das gleiche.)

Private oder kundenspezifische Software, welche für einen bestimmten Benutzer (normalerweise eine Organisation oder Firma) entwickelte wurde (normalerweise gegen Bezahlung), und nicht öffentlich verfügbar ist, kann auch Freie Software sein: Dies ist der Fall wenn der alleinige Benutzer der Software[40], dennoch die vier Freiheiten erhalten hat.[41]

Die Freie-Software-Bewegung lehnt die These ab, dass Programmierer berechtigt seien, Nutzern Freiheiten zu entziehen, um Gewinn zu erzielen. Stattdessen wertet die Freie-Software-Bewegung das Recht auf Freiheit der Nutzer höher als einen finanziellen Gewinn von Programmierern oder Software-Unternehmen, wenn dieser auf Kosten der Freiheit anderer (Eigenkontrolle und/oder Gemeinschaft, oder Privatsphäre) basiert.[42]

Die Freie-Software-Bewegung ist aber durchaus für eine Bezahlung von Programmierern, wenn diese die Freiheit der Nutzer achten[43]; sowie für alle möglichen Geschäftsmöglichkeiten Rund um Freie Software (Support, Wartung, Betreuung, usw.). Richard Stallman schildert auch mögliche Szenarien einer Softwaresteuer, mit der eine Regierung Geld für die Entwicklung von allgemeinnütziger Software (die zusätzlich Freiheiten gewährt) zur Verfügung stellen könnte.[44]

Abgrenzungen

Freeware

In der englischen Sprache bedeutet free nicht nur „frei“, sondern auch „kostenlos“ oder „kostenfrei“. Englischsprachige Entwickler und Aktivisten machen die Unterscheidung mit Free as in Freedom („Frei wie in Freiheit“) und free as in free beer („frei wie Freibier“) deutlich. Bei Freie Software (engl. Originalausdruck: free software) bezieht sich „frei“ auf die erste Definition, auf die Freiheiten für den Nutzer der Software. Zu den garantierten Freiheiten gehört auch, Freie Software zu einem beliebigen Preis verkaufen zu dürfen. Freie-Software-Lizenzen enthalten oft auch eine Copyleft-Regelung (auch: share alike), das heißt, die Freiheiten dürfen bei der Verbreitung der Software nicht eingeschränkt werden.

Freeware hingegen bezieht sich allein auf die zweite Bedeutung, „kostenlos“. Diese Software räumt dem Benutzer nicht die von der Free Software Foundation aufgelisteten Freiheiten ein, sondern die der individuellen Lizenzvereinbarung mit dem Urheber. Daher gilt sie als „unfreie“ Software.

Open Source

Der Begriff Open Source (zu deutsch „quelloffen“) wurde von Eric S. Raymond, Bruce Perens und Tim O’Reilly, Gründer der Open Source Initiative (OSI), eingeführt. Sie glaubten, dass das unangenehme Thema Freiheit potentielle Geldgeber für entsprechende Projekte abschrecken könnte. In der Darstellung dieser ursprünglichen Open-Source-Bewegung wird die Freiheit, die Freie Software den Benutzern gibt, daher nicht erwähnt. Sie betont, dass Open Source zu besserer und preisgünstigerer Software führt als geschlossene, proprietäre Konstruktionen.

Die Free Software Foundation hingegen meint, dass proprietäre Software allein schon aus moralischen Gründen abzulehnen sei, selbst wenn sie besser als quelloffene wäre. Software soll transparent und überprüfbar sein. Richard Stallman von der FSF lehnt die Bezeichnung Open Source und den dahinterstehenden Standpunkt grundsätzlich ab.

Dennoch arbeiten Anhänger beider Lager bei Projekten zusammen. Auch ist die GNU GPL die beliebteste Lizenz selbst bei Projekten, die von Open-Source-Anhängern dominiert werden. Alternative Kompromissbezeichnungen wie „Free/Libre Open Source Software“ (FLOSS), die von Anhängern beider Positionen (einschließlich Richard Stallman) akzeptiert werden, sollen diese Gemeinsamkeiten betonen. Der Begriff Open-Source-Software scheint mit der Betonung der Überlegenheit des Entwicklungsprozesses eher die Sichtweise der Entwickler wiederzugeben, während der Begriff Freie Software auch die Sicht der Anwender einbezieht.

In ihren konkreten Forderungen an Softwarelizenzen unterscheiden sich die beiden Bewegungen ebenfalls kaum: Open Source bezieht sich darauf, dass der Quellcode eines Programmes offenliegt. Nicht nur das Programm wird verbreitet, sondern auch der Quellcode, auf Grundlage dessen das Programm erstellt wurde. Wer den Quellcode kennt, kann ihn untersuchen („studieren“), ändern und neue Programme daraus generieren. Das Bekanntsein des Quellcodes ist wichtig dafür, dass Software frei verbreitet werden kann.

Bisweilen wird zwar auch Software, deren Quellcode nur eingesehen, aber nicht verändert oder weitergegeben werden darf, als „Open Source“ vermarktet. Dies entspricht jedoch nicht der Open Source-Definition der OSI.

Halbfreie Software

Aus Angst vor kommerzieller Ausnutzung oder amoralischem Gebrauch der eigenen Software gab und gibt es Bestrebungen, nicht alle Freiheiten aus der Definition freier Software in ihrer Lizenz zu gewähren. Die Programmierer des Amiga-Emulators WinUae z. B. ärgerten sich darüber, dass das Unternehmen Cloanto den Emulator in einer Kollektion mit diversen Spielen und Hilfsprogrammen als Amiga Forever Pack für ungefähr 60 Dollar verkaufte. Die eMule-Entwickler sahen sich mit Unternehmen wie 3PO Web-Invest konfrontiert, die eine neue proprietäre Version (eMcrypt-Emule) erstellten und kommerziell vertrieben, die sich vom Original nur durch hinzugefügte Spyware unterschied. Solche Vorfälle führen zu Erwägungen eines Modells, das die Freiheiten der freien Software um die kommerzielle Weiterverbreitung vermindert (aber die sonstigen unverändert beibehält). Von der FSF wird so etwas als halbfreie Software (semi-free software) abgelehnt.

Geschichte

Entwicklungen im Vorfeld

1931 gründete Thomas J. Watson Sr. von IBM ein Methods Research Department um das Wissen zum Betrieb seiner Datenverarbeitungsverfahren zu sammeln und effektiv mit seinen Kunden zu teilen,[45] was IBM mit den Nutzergruppen SHARE (Society to Help Avoid Redundant Effort) und GUIDE für seine Mainframe-Programmierung fortführte.[46] Bis 1970 wurde Software von IBM kostenlos und inklusive Quellcode zur Verfügung gestellt.[47] Zwischen 1960 und 1970 etablierte sich unter anderem an akademischen US-Einrichtungen (Stanford, Berkeley, Carnegie Mellon und MIT) eine „Hacker-Kultur“, für die es selbstverständlich war, eigene Software-Verbesserungen mit anderen Programmierern zu teilen. Programmierer tauschten die Software frei untereinander aus und gaben häufig den entsprechenden Quelltext weiter. Insbesondere in großen Benutzergruppen wie der DEC User Group (DECUS) war dies üblich. Es war auch gängige Praxis, den Quelltext der mit Computersystemen ausgelieferten Software mitzuliefern. Dadurch kamen viele Vorschläge für Verbesserungen und Fehlerkorrekturen zu den Computerherstellern zurück. Software wurde als Zugabe zu Computern gesehen, um diese nutzbar zu machen.

Am 23. Juni 1969[48] kündigte IBM neue Regeln für die Nutzung und Wartung seiner Software, getrennt von den Hardware-Nutzungsbedingungen an. Für Software wurde urheberrechtlicher Schutz in Verbindung mit Lizenzverträgen eingeführt.[49] Die bislange freie Dienstleistung zur Wartung und Weiterentwicklung von Software wurde gesondert berechnet, was einen eigenen Wirtschaftsmarkt für diesen Dienstleistungssektor begründete. In den späten 1970er Jahren begannen auch andere Unternehmen, „Softwarelizenzen“ einzuführen, welche den Nutzen, die Weitergabe und die Möglichkeit der Veränderung der Programme einschränkte. Außerdem wurden viele Programme nicht mehr im Quelltext geliefert, sondern nur noch in maschinenlesbarer Form, zum Schutz der Software als Geschäftsgeheimnis, was eine Veränderung nahezu unmöglich machte. Zusätzlich wurde es mit dem Aufkommen von finanzierbaren Mikrocomputern von IBM, Apple, Atari oder Commodore üblich, Software getrennt von Computer-Hardware zu verkaufen und den Quelltext vor der Konkurrenz zu verbergen, die Software wurde somit proprietär. Immer mehr Hacker wurden von den Softwareunternehmen angestellt, und die bisher wahrgenommenen Freiheiten wurden stark eingeschränkt, Software wurde zu einem künstlich verknappten Gut.

In diese Zeit fiel die Arbeit von Richard Stallman am „AI Lab“ (Abteilung für Künstliche Intelligenz) des Massachusetts Institute of Technology. Als dort ebenfalls proprietäre Software in den Laboren eingeführt wurde, bemühte Stallman sich darum, durch das Programmieren alternativer Software eine Monopolstellung proprietärer Anbieter zu verhindern. Er folgte damit seinen Prinzipien einer wissenschaftlichen Zusammenarbeit, die einen freien und ungehinderten Austausch von Software vorsahen.

„Mit dem Verlust meiner Ge­mein­schaft war es unmöglich, weiter­zu­machen wie zuvor. Statt­dessen stand ich vor einer gänzlich mo­ra­li­schen Ent­schei­dung.
 

Die einfache Wahl wäre es gewesen, der pro­prietä­ren Software-Welt bei­zu­treten, Ver­traulich­keits­verein­barungen zu unter­zeichnen und zu ver­sprechen, meinen Mit-Hackern nicht zu helfen. Sehr wahr­schein­lich würde ich auch Software entwickeln, die unter Ver­traulich­keits­verein­barungen ausgegeben würde, und so den Druck auf andere Leute erhöhen, ihre Kameraden auch zu verraten.
 

Ich hätte auf diese Art Geld verdienen und mich vielleicht mit dem Schreiben von Code vergnügen können. Aber ich wusste, dass ich am Ende meiner Karriere auf Jahre zurück­blicken würde, in denen ich Wände gebaut habe; Wände, welche die Menschen von­einander trennen. Ich würde dann das Gefühl haben, dass ich mein Leben damit verbracht hatte, die Welt zu einem schlech­teren Ort zu machen. […]
 

Eine andere Wahl­möglich­keit, die direkt, aber un­er­freu­lich gewesen wäre, war, mich überhaupt nicht mehr mit Computern zu befassen. Auf diese Art wären meine Fähig­keiten nicht miss­braucht worden, aber sie wären anderer­seits auch ver­schwendet worden. Ich wäre dann zwar nicht schuld daran, dass Computer-Nutzer von­einander getrennt und ein­ge­schränkt werden, aber ich hätte es auch nicht ver­hindert.
 

Also suchte ich nach einem Weg, auf dem ein Pro­gram­mierer etwas Gutes tun kann. Ich fragte mich selbst: Gibt es ein Programm oder Programme, die ich schreiben könnte, um wieder eine Gemein­schaft möglich zu machen?“

Richard Stallman[50]

Die Entstehung Freier Software

Das Unternehmen AT&T entschied sich 1983, eine proprietäre Version seines UNIX auf den Markt zu bringen: UNIX System V. Im September 1983 gründete Richard Stallman das GNU Projekt mit dem Ziel, ein freies, UNIX-ähnliches Betriebssystem mit Namen GNU zu entwickeln.[51]

Damit die Idee der Freiheit auch rechtlich abgesichert sein würde, mussten freie Lizenzen erdacht werden. Stallman entwarf das Copyleft-Prinzip, das bedeutet, dass alle, die die Software (mit oder ohne Änderungen) weiter verteilen, auch die Freiheit zum Weitergeben und Verändern mitgeben müssen. Das Copyleft garantiert, dass alle Benutzer Freiheit haben. Auf diesem Prinzip beruhen die Lizenzen der GNU-Software.

Eine organisatorische Basis für GNU und Freie Software überhaupt ist die 1985 gegründete, gemeinnützige Stiftung Free Software Foundation (FSF). Für Softwareprojekte bestanden in den frühen und mittleren achtziger Jahren noch jeweils individuelle Lizenzen. Stallman verband die Rahmenpunkte zu einer einzelnen Lizenz und veröffentlichte 1989 die GNU General Public License (GNU GPL). Diese ist die heute am stärksten verbreitete Lizenz für Freie Software.

1991 war das GNU-Betriebssystem bis auf den Kernel vollständig. Einige Leute erkannten, dass Linux, ein damals proprietärer Kernel für Minix, sich für GNU eignen könnte. Nachdem die Entwickler den Linux-Kernel unter die GNU GPL stellten, konnte man zum ersten Mal ein vollständig freies Betriebssystem einsetzen. Mit der darauffolgenden rasanten Entwicklung und Verbreitung von GNU und Linux, also GNU/Linux, wurde freie Software von immer mehr Menschen genutzt.

Bekannte Beispiele

Persönlichkeiten

Software

Im Juli 2007 waren über 5000 Software-Pakete im „FSF/UNESCO Free Software Directory“ eingetragen,[52] welches 1999 ebenfalls als ein Projekt der FSF startete.

Einige der wichtigsten Projekte sind:

Geschäftsmodelle

Freie Software kann, gemäß den vier Freiheiten, meist nahezu beliebig kopiert und weitergegeben werden. Freie Software darf zwar zu einem beliebig hohen Preis verkauft werden, doch ist sie fast immer auch kostenlos im Internet erhältlich, und so ist ihr Verkaufswert auf Datenträgern meist nicht viel höher als die Selbstkosten. Eine bemerkenswerte Ausnahme ist das GNU-Projekt, das Freie Software mit deutlicher Profitspanne anbietet und in den 1980er-Jahren auch einen erheblichen Teil seiner Einnahmen aus dem Verkauf von Software bestritt. Das GNU-Projekt hatte damals jedoch wegen seiner zentralen Rolle bei der Entwicklung freier Software und der damals geringen Verbreitung und Leistungsfähigkeit des Internets eine besondere Rolle, die es heute nicht mehr gibt.

Einige Geschäftsmodelle, die mit freier Software zu tun haben, konzentrieren sich deswegen auf den Dienstleistungsaspekt der Softwareentwicklung, -weiterentwicklung und -anpassung. Wartung und individuelle Anpassung der Software sowie Schulung und technische Unterstützung sind für die Kunden vorrangig. Unternehmen, die allein diese Dienstleistungen als Geschäftsstrategie gewählt haben, sind zum Beispiel MySQL AB, Red Hat und Qt Development Frameworks. Freie Software unterliegt keiner Rivalität und auch nicht der Ausschließbarkeit, ist somit ein reines öffentliches Gut und kann per Definition nicht einem üblichen Marktgeschehen unterliegen. Dennoch betrachten die Herausgeber proprietärer Software sie als eine ernste Bedrohung für ihr Geschäftsmodell der Lizenzierung und versuchen deshalb, potenzielle Kunden von der Benutzung freier Software abzuhalten. Trotzdem sind Hersteller proprietärer Software auch aktive Nutzer von freier Software und unterstützen z. B. die Verfügbarkeit von proprietärer Software auf Plattformen, die auf freier Software basieren.

Als Argumente für ihre Produkte führen Hersteller proprietärer Software unter anderem mehr Garantien, bessere Qualität – besonders im Hinblick auf Benutzerfreundlichkeit und bessere Dienstleistungen – an. Solche Argumente, die auf Versprechungen von Open Source, nicht von freier Software kontern, hat Richard M. Stallman wiederholt als tendenziös und thematisch verfehlt angegriffen; in seinen Augen ist die Entscheidung für oder gegen Freie Software primär eine ethische und soziale Entscheidung, von der nicht durch Qualitätsdiskussionen abgelenkt werden darf.

Lizenzen

Es gibt verschiedene Typen von Lizenzen, die die Kriterien freier Software erfüllen:

  • Copyleft-Lizenzen, die GNU General Public License (GNU GPL) ist die am häufigsten verwendete. Der Autor behält das Copyright, und es sind Klauseln enthalten, dass veränderte und weitergegebene Software frei bleibt. Auch der Quellcode muss zur Verfügung gestellt werden.
  • Bei BSD-artigen Lizenzen behält der Autor das Copyright. Diese dem Grundsatz „Ehre, wem Ehre gebührt“ folgende Lizenz enthält den Namen des Autors und oft auch eine Haftungsbeschränkung. Veränderung und Weitergabe in jeder Form ist erlaubt, das heißt, sie darf auch in proprietäre Software eingebaut werden. In diese Klasse fallen die Apache-Lizenz und die MIT-Lizenz.
  • Gemeinfreiheit. Der Autor verzichtet auf das Copyright. Damit kann jeder alles mit der Software machen, sie etwa in eigene Programme einbauen, verkaufen oder sie selbst wieder zu proprietärer Software machen. Gemeinfreiheit ist jedoch keine Lizenz, sondern ein gemeinfreies Werk ist besitzlos. In Staaten, in denen keine Gemeinfreiheit von Software möglich ist (etwa in Teilen der Europäischen Union), weil etwa die Urheberrechtsgesetze eine bewusste Übergabe in die Gemeinfreiheit nicht zulassen und die Schutzfristen nach dem Tod eines Autors so lang sind, dass noch keine Gemeinfreiheit jemals geschriebener Software eingetreten ist, wird statt der Gemeinfreiheit eine Lizenzierung verwendet, die dem Lizenznehmer keinerlei Verpflichtungen auferlegt und ihn von allen durch die allgemeinen Copyright-Regelungen auferlegten Beschränkungen befreit (zum Beispiel die Do What The Fuck You Want To Public License (WTFPL)).

Freie Software aus gesellschaftlicher Sicht

Beitrag zur Diskussion über die Wirtschaftsordnung

Einige Menschen sehen in der Freie-Software-Bewegung Ansätze, die Möglichkeiten zur Überwindung des Kapitalismus zu zeigen. In Deutschland beschäftigt sich unter anderem das Projekt Oekonux mit dieser Thematik. Andere sehen in freier Software lediglich einen weiteren Wettbewerber innerhalb der marktwirtschaftlichen Ordnung. Die Freiheit, die Software in andere Sprachen zu übersetzen, kommt besonders denjenigen Sprachgruppen zugute, für die eine Übersetzung bisher kommerziell nicht interessant war.

Beitrag zur Reduktion der digitalen Kluft

Die Freiheit der Software wird vom UNO-Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS) als schützenswert anerkannt. Sie gehört zu den elementaren Forderungen der Zivilgesellschaft, mit der die „Digitale Kluft“ überwunden werden soll. Unter „digitaler Kluft“ wird die Spaltung in Regionen der Erde bezeichnet, die sich die Schaffung von IT-Infrastruktur und damit vor allem die Teilnahme am Internet leisten können, und solchen, die dies nicht können. Anders als bei proprietärer Software fließt bei der Verwendung freier Software kein Geld in fremde Länder ab, wo die Anbieter proprietärer Software ihren Unternehmenshauptsitz haben. Alle Mittel, die vor Ort für die IT bereitstehen, können daher unmittelbar in die IT-Wirtschaft vor Ort einfließen.

„Durch Freie Software haben Entwickler in anderen Kulturräumen die Freiheit, Programme an ihre Sprache und Gegebenheiten anzupassen, um sie dann kommerziell oder nichtkommerziell weiterzugeben. Bei proprietärer Software ist dies generell verboten und von der Gnade des Herstellers abhängig“

Georg Greve, damaliger Präsident der Free Software Foundation Europe und Vertreter des zivilgesellschaftlichen WSIS Koordinierungskreises in der deutschen Regierungsdelegation, 2003[53]

Gefahren für Freie Software

Proprietäre Schnittstellen

Hardware-Hersteller gehen immer mehr dazu über, die Schnittstellenspezifikationen geheim zu halten, um der Konkurrenz die Nachahmung technischer Lösungsansätze zu verwehren. Der Grund hierfür liegt im zunehmenden Wettbewerbsdruck und darin, dass es billiger ist und schneller geht, einen solchen Schutz technisch einzubauen, als das errungene geistige Gut durch ein Patent für sich zu reservieren. Wenn nicht öffentlich dokumentiert ist, wie die Geräte anzusteuern sind, erleidet die Hardwareunterstützung freier Betriebssysteme mittels freier Treiber einen schweren Rückschlag, da sie allenfalls noch durch Reverse Engineering in Gang gebracht werden kann.

Andererseits haben die Hersteller die Benutzer der wichtigeren freien Betriebssysteme (vor allem GNU/Linux – wobei insbesondere Linux und der X.Org-Server relevant sind) als Kundengruppe erkannt. Viele von ihnen stellen jedoch proprietäre Treiber zur Verfügung. Diese Treiber stoßen unter den Anhängern freier Software auf höchst geteilte Meinungen: einige sind glücklich darüber, dass sie die „Unterstützung“ der Hardware-Hersteller gewonnen haben und deren Hardware durch das von ihnen bevorzugte Betriebssystem nun mehr oder weniger unterstützt wird, andere lehnen proprietäre Treiber grundsätzlich ab.

Von einer generellen Schnittstellenfreigabe würden die Benutzer freier Betriebssysteme sicherlich profitieren. Neben den ideologischen kommen hier auch Fragen der Systemstabilität zum Tragen: sollte beispielsweise ein proprietärer Linux-Netzwerkkartentreiber regelmäßig zu Abstürzen des Systems führen, wären die Linux-Entwickler dagegen machtlos und es hinge vom Gutdünken des Herstellers ab, ob der Fehler behoben wird.

Softwarepatente

Die regelmäßig in den Schlagzeilen auftauchenden Softwarepatente haben auf Freie Software einen besonders schwerwiegenden Einfluss, denn es ist zum Teil rechtlich noch nicht einmal möglich, mit freier Software die Patentauflagen zu erfüllen. Diese bestehen nämlich in einigen Fällen auf einer Gebühr pro in Umlauf gebrachter Kopie, aber Freie Software verlangt gerade, dass der Herausgeber darauf keinen Einfluss haben darf. Selbst wenn er die Lizenzgebühren zum Beispiel durch Spenden zahlen würde, müsste er eine genaue Zahl der Kopien, die im Umlauf sind, vorlegen können, womit es keine Freie Software mehr wäre.

Trusted Computing

Trusted Computing kann Veränderungen an einer Computer-Plattform eindeutig erkennen und damit sowohl externe Software-Angriffe als auch Veränderungen durch den Benutzer, Konfigurationen, Fehlfunktionen, Sicherheitslücken oder von Anwendungsprogrammen eindeutig identifizieren. Die Reaktion auf eine solche Veränderung kann (aber muss nicht) durch ein entsprechendes, sicheres Betriebssystem erfolgen. Trusted Computing kann daher auch zur Absicherung von Digital Rights Management (DRM) und zum Kopierschutz verwendet werden.

Politisch gesehen muss Freie Software immer vom Benutzer ersetzbar und veränderbar sein. Software, die in binärer Form zertifiziert sein muss, ist dies nicht. Technisch gesehen kann in freier Software vor dem Benutzer nichts im Binärcode verheimlicht werden, weil der Quellcode für jeden zugänglich sein muss. Somit kann die Verschlüsselung, mit der die Daten vor dem Benutzer „bewahrt“ werden, einfacher hintergangen werden.

Eine weitere Inkompatibilität tut sich mit dem Kopierschutz von DVDs auf: Die Umgehung wirksamer Kopierschutzmaßnahmen ist seit den um die Jahrtausendwende weltweit nach und nach etablierten Reformen zum Copyright (in den USA der Digital Millennium Copyright Act (DMCA)) gesetzlich nur noch mit Zustimmung des Rechteinhabers erlaubt. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf die Herstellung oder Verbreitung von Programmen, die diese Maßnahmen umgehen können, so dass freie Abspielsoftware für kopiergeschützte DVDs nicht legal geschrieben werden kann – aus ihren natürlichen Interessen heraus würden die Rechteinhaber ihre Zustimmung dazu niemals erteilen, weil dadurch der Sinn der Maßnahmen ad absurdum geführt würde.

Falls Hardwarehersteller wie Intel oder AMD funktionseinschränkende Verfahren in Chipsätze oder Prozessoren implementieren sollten, könnte Freie Software den vollen Funktionsumfang möglicherweise nur noch auf freier Hardware entfalten.

Siehe auch

Portal: Freie Software – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Freie Software

Literatur

  • Volker Grassmuck: Freie Software zwischen Privat- und Gemeineigentum. 2. Auflage, bpb, Bonn 2004, ISBN 3-89331-432-6 (online, PDF, 1,5 MB; Website zum Buch).
  • Stefan Meretz: Linux & Co. Freie Software – Ideen für eine andere Gesellschaft. AG SPAK Bücher, Neu-Ulm 2000, ISBN 3-930830-16-7.
  • Bernhard E. Reiter: Wandel der IT: Mehr als 20 Jahre Freie Software. In: HMD, Heft 238, August 2004, S. 83–91, ISSN 1436-3011 (online).
  • Edward Viesel: Freiheit statt Freibier. Geschichte und Praxis der freien digitalen Welt – mit einer Einführung in Linux. Unrast Verlag, Münster 2006, ISBN 3-89771-450-7.
Definition und Philosophie
Präsentationen
Software

Einzelnachweise

  1. es ist dabei egal wie die Software empfangen wird: kommerzielle Entwicklungs-Beauftragung, oder Kauf, oder öffentlich Download, oder...
  2. Freie-Software-Bewegung (gnu.org)
  3. a b Philosophie des GNU-Projekts (gnu.org)
  4. a b Was ist Freie Software? (fsfe.org)
  5. Free Software Free Society: Selected Essays of Richard M. Stallman, 2nd Edition
  6. dies beinhält auch die Freiheit seine geänderte Softwareversion laufen zu lassen - wenn es nur dem Hersteller erlaubt ist geänderte Versionen lauffähig zu machen, wird dies als Tivoisierung bezeichnet und als Freiheitseinschränkung gesehen
  7. gratis oder auch durch Verkauf
  8. Freie Software darf kommerziell verkauft und weitergegeben werden und kommerzielle Tätigkeiten (Support, usw.) dürfen für Freie Software angeboten werden. (Natürlich darf dies alles auch gratis geschehen [dann meist mit Verzicht auf Gewährleistung]). Freie Software ist aber nie proprietär; denn proprietärer Software ist eine, welche Nutzern die Freiheiten auf Modifizierung und Weitervertrieb verbietet oder unmöglich macht. (Kommerziell und Proprietär sind nicht das gleiche.)
    Erklärung zu kommerzieller Freier Software.
    Beispiele für kommerzielle Angebote (Wartungsverträge, Support, Service- und Garantieleistungen, Softwareanpassungen, usw.), rund um Freie Software: Debian Consulting, FSF Service Directory, usw.
  9. Richard Stallman: Freie Software schützt das Privatleben (FuturMag)
  10. z.B. rein Firmenintern, Organisationsintern
  11. Verschiedene Lizenzen und Kommentare (gnu.org)
  12. a b "Freie Software ist nicht nur eine technische, sondern eine ethische, soziale und politische Frage. Es ist eine Frage der Menschenrechte, die Nutzer von Software haben sollten. Freiheit und Zusammenarbeit sind unerlässliche Werte von Freie Software. Das GNU System realisiert diese Werte und das Prinzip des Teilens, da gemeinsame Nutzung gut und nützlich für den menschlichen Fortschritt ist." Freie Software und Bildung (gnu.org)
  13. a b "Diese Freiheiten sind von entscheidender Bedeutung. Sie sind nicht nur für das Wohl des Einzelnen wichtig, sondern für die Gesellschaft als Ganzes, weil sie die soziale Solidarität fördert – also Austausch und Zusammenarbeit. Sie werden umso wichtiger, da immer größere Bereiche unserer Kultur und unseres Lebens digitalisiert werden. In einer Welt der digitalen Klänge, Bilder und Worte wird Freie Software immer wichtiger für die Freiheit im Allgemeinen." Warum Open Source das Ziel von Freie Software verfehlt (gnu.org)
  14. a b "If the program gives you these four freedoms then it's free software, which means the social system of its distribution and use is an ethical system, one which respects the user's freedom and the social solidarity of the user's community" Copyright versus Community in the Age of Computer Networks (gnu.org)
  15. a b "Freie Software zu benutzen heißt, eine politische und ethische Entscheidung für Ihr Recht zu treffen, etwas zu lernen und das, was Sie lernen, mit anderen zu teilen. " [1] (Übersetzung von hier)
  16. a b "As our society grows more dependent on computers, the software we run is of critical importance to securing the future of a free society. Free software is about having control over the technology we use in our homes, schools and businesses, where computers work for our individual and communal benefit, not for proprietary software companies or governments who might seek to restrict and monitor us." Free Software Foundation - About
  17. a b Mitschrift einer Rede von Richard Stallman über die Freie-Software-Bewegung; 9. März 2006
  18. Was ist Freie Software?; Freie-Software-Definition (gnu.org)
  19. Kategorien freier und unfreier Software – GNU Projekt – Free Software Foundation (FSF)
  20. Open source Kategorien freier und unfreier Software (gnu.org)
  21. What is "free software" and is it the same as "open source"? Open Source Initiative FAQ,
  22. Mission of the Open Source Initiative
  23. Warum Open Source das Ziel von Freie Software verfehlt (gnu.org)
  24. Maßnahmen, die Regierungen ergreifen können, um Freie Software zu fördern von Richard Stallman (gnu.org)
  25. Who's using free software? (fsf.org)
  26. "Unfreie Software [...] Deren Nutzung, Neuvertrieb oder Modifizierung ist untersagt oder verlangt, dass um Erlaubnis gebeten werden muss, oder ist so sehr eingeschränkt, dass man es wirksam nicht frei tun kann."Unfreie Software (gnu.org)
  27. Freie Software verkaufen (gnu.org)
  28. Was ist Freie Software? Freie-Software-Definition, gnu.org
  29. Philosophie des GNU-Projekts gnu.org
  30. Why Software Should Be Free (Richard Stallman)
  31. hpr1116 :: Interview with Richard Stallman (siehe Audio Interview ab 30:58)
  32. Wir können Word-Anhängen ein Ende setzen gnu.org
  33. GNU General Public License
  34. Obstructing Custom Adaptation of Programs
  35. Appendix A: A Note on Software Free Software, Free Society
  36. Richard Stallmans Kommentar Re: Announcing GNOME's official GitHub mirror
  37. Network Services Aren't Free or Nonfree; They Raise Other Issues (Richard Stallman)
  38. Freie Software verkaufen gnu.org
  39. Unfreie Software (im Sinne fehlender Freiheiten), auch proprietäre Software genannt
  40. der einzige Empfänger der Software
  41. Private Software gnu.org
  42. „Sollte ein Programmierer nicht eine Belohnung für seine Kreativität verlangen dürfen?“ gnu.org
  43. Kommerzielle Software gnu.org
  44. GNU Manifest
  45. Pugh, E.W. Origins of software bundling IEEE Annals of the History of Computing, Bd. 24, Nr. 1, Jan.-März 2002 Seiten 57–58 doi:10.1109/85.988580
  46. Johnson, L. A view from the 1960s: how the software industry began IEEE Annals of the History of Computing, Bd. 20, Nr. 1, Jan.-März 1998 Seiten 36–42 doi:10.1109/85.646207
  47. Johnson, L., a.a.O. Conclusion, letzter Absatz
  48. Grad, B. A personal recollection: IBM’s unbundling of software and services IEEE Annals of the History of Computing, Bd. 24, Nr. 1, Jan.–März 2002 Seiten 64–71 doi:10.1109/85.988583
  49. Humphrey, W.S. Software unbundling: a personal perspective IEEE Annals of the History of Computing, Bd. 24, Nr. 1, Jan.-März 2002 Seiten 59–63 doi:10.1109/85.988582
  50. Richard Stallman: Das GNU Projekt auf gnu.org, 22. Oktober 2006
  51. Richard Stallman: Initial Announcement auf net.unix-wizards, net.usoft, 27. September 1983
  52. FSF/UNESCO Free Software Directory auf der Webseite der FSF, 2007
  53. Freiheit der Software wird endlich von der UNO als schützenswert anerkannt, Artikel des Netzwerks Neue Medien, 26. September 2003