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„Wikipedia:Urheberrechtsfragen“ – Versionsunterschied

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aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Gnom in Abschnitt Blausee (Obersulzbachtal)
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::::::Hallo [[Benutzer:Gnom|Gnom]], [[Benutzer:Jensibua|Jensibua]] und [[User:Karl Gruber|K@rl]], könnt ihr bitte mal nachschauen, ob dies genügend verändert worden ist und ob ihr ne Quelle findet. Liegt zur Zeit >[[Benutzer:Woelle ffm/Blausee (Obersulzbachtal)|hier]]<--[[Benutzer:Woelle ffm|Vielen Dank und Grüße Woelle ffm]] ([[Benutzer Diskussion:Woelle ffm|Diskussion]]) 23:01, 9. Nov. 2016 (CET)
::::::Hallo [[Benutzer:Gnom|Gnom]], [[Benutzer:Jensibua|Jensibua]] und [[User:Karl Gruber|K@rl]], könnt ihr bitte mal nachschauen, ob dies genügend verändert worden ist und ob ihr ne Quelle findet. Liegt zur Zeit >[[Benutzer:Woelle ffm/Blausee (Obersulzbachtal)|hier]]<--[[Benutzer:Woelle ffm|Vielen Dank und Grüße Woelle ffm]] ([[Benutzer Diskussion:Woelle ffm|Diskussion]]) 23:01, 9. Nov. 2016 (CET)
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{{erledigt|1=[[Benutzer:Gnom|Gnom]] ([[Benutzer Diskussion:Gnom|Diskussion]]) 23:48, 9. Nov. 2016 (CET)}}

Version vom 10. November 2016, 00:48 Uhr

Abkürzung: WP:UF, WP:URF
Willkommen im Urheberrechtsrichtlinienforum

Auf dieser Seite werden Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht diskutiert. Möglicherweise wird deine Frage aber bereits auf einer der folgenden Seiten beantwortet:

Bitte beachten:

  • Bitte das Problem möglichst genau erläutern (welches Bild, welcher Text? — bitte unbedingt verlinken!).
  • Es findet keine Rechtsberatung statt, vgl. Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen.
Abschnitte, deren jüngster Beitrag mehr als 14 Tage zurückliegt und die mindestens 2 signierte Beiträge enthalten, werden automatisch ins Archiv verschoben. (Unbeantwortete) Abschnitte mit nur 1 signiertem Beitrag werden nach 30 Tagen archiviert. Mit dem Baustein {{erledigt|1=~~~~}} markierte Abschnitte werden nach 2 Tagen archiviert.



Personalausweis-Kopie

Ist der Personalausweis einer verstorbenen Person (inkl. Foto) urheberrechtlich geschützt? Hat er als amtliches Dokument einen Status, der den Upload einer Kopie in der deutschsprachigen WP erlaubt? Es geht um den syrischen Ausweis von Dschaber al-Bakr, der im aktuellen Spiegel abgebildet ist. Wäre eine interessante Dokumentation für den Artikel. --PM3 21:42, 14. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Da ist ein Foto drin und der Fotograf hat vermutlich daran Lichtbild-Rechte. Selbst wenn der Rest ein amtliches Werk wäre, spräche das Foto dagegen. Zumal ich mich frage, was der enzyklopädische Nutzen des Bildes sein soll ... Grüße --h-stt !? 21:21, 15. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Nutzen: direkte Darstellung der offiziellen Namensschreibweisen, und halt ein Personenfoto wie es in Biographieartikeln üblich ist. --PM3 22:26, 15. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Für den Nachweis der offiziellen Namensschreibweisen reicht ein Verweis auf den Spiegel-Artikel aus. Das die Angaben aus einem Ausweis ein "amtliches Werk" (im Sinne des Urheberrechtes) sein sollen, ist falsch. Und bezüglich des Fotos greifen in jedem Fall die Rechte die Fotographen.--Karsten11 (Diskussion) 22:31, 15. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Niemand hat behauptet, es sei ein "amtliches Werk" (im Sinne des Urheberrechts).
Danke für die Antworten, ist also wohl nicht verwendbar. --PM3 23:14, 15. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --PM3

Logo Perana

Datei:Ford Perana Logo.png "Diese Grafik sollte als Vektorgrafik im SVG-Format neu erstellt bzw. in SVG konvertiert werden."

Ich habe mir mal ein anderes Logo des Perana vorgenommen - es gibt da kein einheitliches Logo, ich habe mindestens 3 verschiedene Versionen gesehen.
Und ich habe es nachgebaut als SVG - ist das ok oder gibt das Probleme?
Die Firma Basil Green Motors gibt es noch, aber sie reagiert nicht auf Emails, die die Geschichte des Perana betreffen. Heute ist sie nur noch Vertragshändler für Ford und Mazda.
Die png-Version kann hier angeschaut werden.

--Laser-Ulm (Diskussion) 21:17, 21. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Hallo Laser-Ulm, eine Umformatierung ist urheberrechtlich unbeachtlich. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:02, 2. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Budimir Lončar

Spräche etwas dagegen, dieses Bild aus der serbischen Wikipedia sr:Датотека:Stevan Kragujevic, Budimir Loncar, jugoslovenski i hrvatski politicar i diplomata.JPG auf commons zu übertragen, so daß es in den Artikel eingebaut werden kann? Als Lizenz ist dort cc-by-sa-3.0 angegeben, mit einem OTRS-Ticket. Danke, Gruß, Aspiriniks (Diskussion) 15:45, 22. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Ggf. müßte die Beschreibung ergänzt werden: rechts im Bild ist Ante Marković zu erkennen, das Bild dürfte aus der Zeit um 1990 stammen. -- Aspiriniks (Diskussion) 15:47, 22. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Hallo Aspiriniks, wenn die Lizenzierung in Ordnung ist, spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, das auf Commons zu übertragen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:01, 2. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Datei:FC Suwon logo.png

Ich habe diese Datei aus der ko-Wp, dort heisst sie ko:File:수원 FC 로고.png und ist mit ko:Template:비자유 로고 lizensiert, in die de-Wp übertragen. Das sollte doch eigentlich kein Problem bereiten?
In gleichen Artikeln ist noch die äquivalente Datei Suwon samsung bluewings eingebunden, was offensichtlich in Ordnung ist. Ich habe daher von dort Genehmigungsdaten übernommen, doch scheint das mangelhaft zu sein. Kann sich bitte jemand Fachkundiger der Sache annehmen? -- sarang사랑 07:53, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Wieso liest eigentlich nie jemand den Warnhinweis, der dick und breit in {{Bild-LogoSH}} drin steht?
@Sarang: Ums kurz zu machen: Nein, es ist nicht in Ordnung, weil ...
  • Die Rechtsprechung hat sich Ende 2013 so geändert, dass wir heute nicht mehr (wie früher) davon ausgehen können, dass fast alle Logos gemeinfrei sind.
  • {{Bild-LogoSH}} sollte daher nicht mehr verwendet werden. Es können nur noch solche Logos als gemeinfrei angesehen werden, die so einfach sind, dass sie unter template:PD-TextLogo fallen.
  • Ja, wir haben riesige Bild-LogoSH-Alt bestände, das liegt aber einzig daran, das sich niemand gefunden hat, der diese 50.000 konsequent entsorgt.
  • In der koreanischen Wikipedia wird dieses Bild auf Basis von Fair Use genutzt. Eine Rechtsnorm, die es im DACH-Raum nicht gibt.
// Martin K. (Diskussion) 10:17, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Danke, Martin. Dann war ich wohl zu naiv und das Logo (oder beide) muss, wie viele andere, gelöscht werden. Da das automatisch abläuft muss ich selbst ja keinen LA stellen. Und künftig werde ich mich vor solch dubiosen Aktionen hüten. mfg -- sarang사랑 10:35, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Auch für die SVG-Dateien en:File:Suwon FC 2016.svg und zh:File:Suwon FC 2016.svg gelten dieselben Hindernisse, nehme ich an. -- sarang사랑 10:40, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Auch in der en.WP werden diese Logos auf Basis von Fair use genutzt. Von daher ist das Logo dort ok, hier aber nicht. Dem Urheberrecht ist es übrigens schnurz-egal, ob es um ein png oder ein svg geht und woher die Datei stammt. So lange es dasselbe Logo ist, ist es dasselbe Werk und es gelten dieselben rechtlichen Voraussetzungen.
Auch wenn die hiesige Datei theoretisch automatisch entsorgt würde, möchte ich Dich trotzdem bitten, kurz einen SLA zu stellen. Es ist immer gut, wenn man hinter sich aufräumt ;) // Martin K. (Diskussion) 10:59, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Mal eine Frage in den Raum geworfen: Gibt es in absehbarer Zeit änderungen dazu? Denn ich denke mal, ich bin da nicht der einzigste, gibt es sehr viele Leute die bei der aktuellen Rechtssprechung nur kotzen können. RB Leipzig, 1. FC Köln und Manchester City sind da die prominentesten Beispiele dazu. Grüße --Yanikor (Diskussion) 14:51, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
„Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen.“ Wenn man die Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte fortsetzt, ist aber eher eine Verschärfung der Urheberrechte zu erwarten. --Magnus (Diskussion) 14:56, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Wie soll da aber Wikipedia noch Spaß machen für uns, wenn wir nichtmal mehr Bilddateien unkompliziert hochladen dürfen? Wie empfinden unsere Leser Beiträge die Bildlos sind wie Manchester City? Ich kann da nur den Kopf enttäuscht schütteln ... --Yanikor (Diskussion) 14:58, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Lieber Yanikor, ich kann Deinen Frust sehr gut verstehen. Versuche aber einmal, Dir folgendes vorzustellen: Du machst Dir für Deinen Verein die Mühe, in unzähligen Versionen und Abstimmungsrunden ein Logo zu kreieren. Du bist stolz drauf, es ist richtig gut geraten und dann schaust Du den Wikipedia-Artikel zu Deinem Verein an. Oh, da ist Dein Logo! Versehen mit einer Lizenz, die jedem die Nachnutzung erlaubt! Zu jedem Zweck, auch um damit T-Shirts zu bedrucken und die zu verkaufen! Wie findest Du das, wie geht es Dir als kreativem Logo-Designer dabei? Viele Grüße, --emha db 16:15, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Ich kann den jenigen super verstehen, aber ich wäre sehr erfreut, wenn es vervielfacht würde. Das würde heißen, dass das Logo super ankommt. Eventuell kann er sogar Eigenwerbung damit machen indem jeder dann weis, dass hat der und der gemacht. Meine Bilder z.b. tu ich auch ohne große Hürden und einige sogar ohne Hürden hochladen und bereitstellen. Mich stört es nicht, wenn andere das Bild weiternutzen. Ich kann den Rechteinhaber gut verstehen, aber auf der anderen Seite ist ja Wikipedia eine online Bibliothek für nicht Studierende, die kein Bock haben in eine Bibo zurennen, daher sehe ich generell Bildmaterial als Hilfsmaterial das ruhig auf Wikipedia sein kann. Meine Vereinsbeiträge haben absolut keine Logos und ohne die Logos sehen die Beiträge einfach "nackig" aus. Leider frustriert mich sowas sehr, wenn der Staat den Leuten, die Wissen online stellen wollen, massiv Steine in den Weg legt. Das ist einfach sehr schade. --Yanikor (Diskussion) 17:23, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
@Yanikor: Dir ist aber schon bewusst, dass gerade die Fußball-Logos ein knallharte Merchandisinggut sind und gerade die Vereine und Ligen gar kein Interesse daran haben, dass Ihre Logos nach belieben verwertet werden können (nichts anderes würden eine frei Lizenz oder die Gemeinfreiheit ja bedeuten). Natürlich wird kaum ein Fußballverein auf die Idee kommen, einen Fan abzumahnen, der das Logo irgendwo auf einer Fan-Page verwurstet. Aber versuch mal 300 selbstgedruckte T-Shirts mit dem Vereinslogo drauf auf eBay zu vertickern, dann wirst Du schnell merken, wie "erfreut" man beim zugehörigen Verein darüber ist. // Martin K. (Diskussion) 19:09, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Es erstaunt mich ehrlich gesagt immer wieder, welche Anspruchshaltung in diesem Projekt im Bezug aufs Logos herrscht. Während bei jedem Schnappschuss ohne Murren akzeptiert wird, dass man ihn nur mit Zustimmung des Photographen nutzen darf, scheinen bei Logos viele der Meinung zu seine, dass man sie ohne jede Einschränkung nutzen können sollte. Und das obwohl (mal abgesehen vom Thema Schöpfungshöhe) in der Entwicklung eines Logo um ein vielfaches mehr Geld und Arbeit steckt als selbst in guten Photographien.

  • Warum sollte ein Verein, eine Firma oder Institution, die viel Geld darein investiert hat, eine solche Marke zu etablieren, die Kontrolle darüber aus der Hand geben (was bei einer CC-Lizensierung de facto der Fall wäre)?
  • Warum sollte der Gesetzgeber ausgerechnet dieser Art von bewusster gestalterischer Arbeit keinen Schutz zugestehen (was zur Gemeinfreiheit führen würde), während er bei anderen Werkarten fast schon triviale "Schöpfungen" schützt?

Ich sehe dafür keine logische Begründung – außer der, dass wir Logos gerne einfach so nutzen würden, weil es aus enzyklopädischen Gründen nicht möglich ist, sie durch irgendwas anderes freies zu ersetzen. Aber das ist unser Problem und nicht das des Urheberrechts. Genauso wie es das Problem des Raubkopierers ist, wenn er einen Film einfach aus dem Netz grabt, weil er keine Lust hat dafür zu bezahlen. Wir sollten hier dringend mal aufhören mit zweierlei Maß zu messen.

Ja, wir haben das Problem, dass wir solche Logos nicht einfach ohne Freigabe nutzen dürfen. Aber daran ist nicht der zugehörige Urheber oder Rechteinhaber schuld, sondern...

  • ...zum einen wir selbst. Es gehört schließlich zu unseren WP:Grundprinzipien, dass hier nur Inhalte genutzt werden dürfen, die frei von jedem nach genutzt werden können.
  • ...zum anderen das Urheberrecht, das in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine Fair use ähnlich Regelung vorsieht. Was absurderweise auch etliche Wikipedianer gutheißen ("Sag nein zu Fair use").

Da wir das Urheberrecht auf absehbare Zeit nicht ändern können, wäre mMn die einzige realistische Möglichkeit die etablierung einer Non-free content-Regelung; konkret die Schaffung einer beschränkten, nicht vollständig freien Enzyklopädie-Lizenz, mit der die Rechteinhaber der Wikipedia und allen anderen enzyklopädischen Veröffentlichungen die Publikation ihrer Originalwerk (neben Logos z.B. auch Gemälde oder Filmstils) gestatten könnten, ohne deren kommerzielle Verwertung fürchten zu müssen.

Aber dafür bräuchte es in diesem Projekt erst mal Mehrheiten und eine entsprechende Unterstützerschaft. Von daher ist es vielleicht gar nicht so schlecht, wenn der Leidensdruck noch etwas steigt, damit man auch dem prinzipienfesten Teil der Community, die Notwendigkeit einer solchen Regelung verständlich machen kann. // Martin K. (Diskussion) 19:09, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Nur damit hier nicht völlig falsche Rechtsauffassungen wieder und wieder verbreitet werden: Unsere Lizenzen beziehen sich ausschließlich auf das Urheberrecht und keinesfalls auf Merkenrechte. Die urheberrechtliche Freigabe ist nicht ausreichend, um ein Logo auf T-Shirts zu drucken und diese zu verkaufen. Dem steht das Markenrecht entgegen. Und seit dem Geburtstagszug ist die Rechtslage eben nicht enger, es gibt sogar Stimmen, die davon ausgehen, dass die Formulierungen im Urteil im Gegensatz sogar eine noch weitere Definition enthalten würde. Es gibt nur keine Rechtsprechung mehr seitdem, so dass alle Kommentare in der Luft hängen. Wir damit auch: Es gibt einfach nicht genügend Anhaltspunkte um unsere Richtlinien anzupassen. Grüße --h-stt !? 20:53, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Natürlich beziehen sich die CC - Lizenzen in der Theorie nur auf das Markenrecht. Es ist aber fraglich ob diese Trennung in der Praxis auch vor Gericht Bestand hätte, wenn ein Unternehmen via Markenrecht jemanden wegen einer Nutzung verklagt, dem es via freier Lizenz urheberrechtlich ausdrücklich erlaubt hat das vorliegende Zeichen zu verwenden?! Einerseites "mach damit was Du willst" und andererseits "wir klagen Dich in Grund und Boden, wenn Du es verwendest" ist eben leider nicht konkludent.
  • Creative Commons selbst rät in seinen FAQ jedenfalls aus gutem Grund ausdrücklich von einer CC-Lizensierung von Logos ab.
  • Und in der OTRS-Praxis platzen die CC-Freigaben bei Logos größerer Unternehmen i.d.R. spätestens dann, wenn die ihre Rechtsabteilung konsultieren.
Es bringt daher wenig bis nichts diese Probleme herunterzuspielen und so zu tun, als sei die CC-Lizensierung eines Markenzeichens für den Rechteinhaber so unproblematisch wie die von irgendwelchen Photos und Grafiken. Die Praxis spricht da eine deutlich andere Sprache: Wenn CC die einzige Option ist, werden wir damit nicht mal ansatzweise unser Logo-Problem lösen. Wer Gegenteiliges glaubt, kann ja gerne mal versuchen eine CC-Freigabe für sagen wir das Red Bull-Logo zu erwirken (das übrigens auch so eine Altlast ist). // Martin K. (Diskussion) 22:34, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Äh - bitte prüfe die von dir verlinkte Seite. Die sagt nämlich etwas völlig anderes und rät nicht davon ab, Logos (die markenrechtlich geschützt sind) unter eine CC-Lizenz zu stellen. Sie schlagen in diesem Fall nur eine besondere Notiz vor. Halten wir fest: Creative Commons vertritt meine (Rechts-)Auffassung. Grüße --h-stt !? 20:45, 25. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
@H-stt: Ich weiß ja nicht, welchen Text Du gelesen hast, aber in dem, den ich meine, steht Folgendes:

Could I use a CC license to share my logo or trademark?

Creative Commons does not recommend using a CC license on a logo or trademark. While a logo or trademark can be covered by copyright laws in addition to trademark laws, the special purposes of trademarks make CC licenses an unsuitable mechanism for sharing them in most cases. Generally, logos and trademarks are used to identify the origin of a product or service, or to indicate that it meets a specific standard or quality. Allowing anyone to reuse or modify your logo or trademark as a matter of copyright could result in your inability to limit use of your logo or trademark selectively to accomplish those purposes. Applying a CC license to your trademarks and logos could even result in a loss of your trademark rights altogether. See below for more about how to license material that includes a trademark or logo.“

Creative Commons FAQ
...Unterstreichungen durch mich. Wir können aber aber auch gerne John Weitzmann mal zu dem Thema befragen - schließlich hat der vor seiner WMDE-Zeit für Creative-Commons gearbeitet. // Martin K. (Diskussion) 20:58, 25. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Ich kann gerade nicht vollständig folgen, wo der Kern des Problems liegt. In der Tat erfassen die CCPL Markenrechte (und auch andere Registerrechte) nicht, sodass der Umgang damit außerhalb der klassischen Open-Content-Mechanismen geklärt werden muss. Das Gute am Marken-/Kennzeichenrecht ist, dass es nur den marken-/kennzeichenmäßigen Gebrauch reglementiert, was sehr viele der notorisch im Urheberrecht problematischen Problemszenarien gar nicht erst entstehen lässt. Ob bzw. wann eine Logo-Darstellung in der WP markenmäßig ist oder nicht, wäre ggf. näher zu beleuchten. Schwierig wird es dann, wenn sowohl Marken- als auch Urheberrechte an Logos bestehen, was seit der Geburtstagszug-Entscheidung des BGH leider eher die Regel als die Ausnahme sein dürfte. Dann müssten die Logos, um in der WP auftauchen zu dürfen, urheberrechtlich freigegeben sein, was kein Logo-Inhaber wollen wird (siehe auch das obige Zitat aus den CC FAQs). Jemand sollte einfach mal zum BGH gehen und bescheid sagen, dass die derzeitige Rechtslage nur Probleme macht ... John Weitzmann (WMDE) (Diskussion) 15:13, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Spannend, den Abschnitt habe ich übersehen, denn unter steht "Can I offer material under a CC license that has my trademark on it without also licensing or affecting rights in the trademark?" mit einer Erklärung, wie man es sinnvoll tun kann. Die FAQ scheint perplex zu sein. Grüße --h-stt !? 21:08, 25. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

@H-stt: Du scheinst die Worte "on it" zu überlesen. In diesem Abschnitt ist nicht vom Logo selbst die Rede, sondern von Werken, die mit dem Logo gekennzeichnet sind oder dieses abbilden. Und das ist etwas anderes, weil das Logo dann nicht mehr das Werk ist, auf das sich die Lizenz bezieht, sondern nur noch eines der Werke, von dem dieses abgeleitet wurde. Und diese Vorgängerwerke müssen ja nicht zwingend unter einer freien Lizenz stehen. // Martin K. (Diskussion) 23:18, 25. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Eine Frage: Wenn ich wie bei der Fussball-Bundesliga eine Grafik mit den Standorten der Vereine mache und dazu die Logos nutze, brauch ich zum Hochladen die Erlaubnis der Urheber? Oder kann ich das einfach Hochladen, da die Grafik von mir erstellt worden ist? Grüße --Yanikor (Diskussion) 14:09, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Yanikor: Ja. Nein. Logos bleiben Logos. wenn Du die Werke Dritter verwendest, werden sie dadurch nicht Deine eigenen. Grüße, --emha db 15:41, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Wie kann ich ein Logo eines Sportvereins hochladen, das ich im Internet gefunden habe? (nicht signierter Beitrag von XX2310 (Diskussion | Beiträge) 11:54, 26. Okt. 2016 (CEST))Beantworten

Gar nicht. --Magnus (Diskussion) 12:19, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Lieber nicht, @XX2310: außer Du selbst bist der Urheber! --emha db 14:02, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Aber was ist, wenn man die Erlaubnis vom Verein für das Hochladen des Logos hat? Grüße --Yanikor (Diskussion) 14:06, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Wenn der Verein die "Erlaubnis ... für das Hochladen" mit dem Veroeffentlichen des Logos unter einer freien Lizenz verbunden hat, dann ja. --Nurmalschnell (Diskussion) 14:45, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
@Yanikor: Es reicht aber explizit nicht, eine „Erlaubnis für das Hochladen auf Wikipedia“ zu haben, Du brauchst eine Genehmigung wie auf Wikipedia:Textvorlagen zu finden. Viele Grüße, --emha db 15:35, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Bei der Gelegenheit: @Yanikor: hast Du die Stadionbilder, die Du auf Commons hochgeladen hattest, wirklich selbst photographiert oder wurden die auch nur einfach irgendwo aus dem Internet kopiert? Z.B. von hier? // Martin K. (Diskussion) 15:54, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Ich hab mit Insu (so heißt der auf den du den Link gemacht hast) gesprochen und er hat mir seine Bildrechte überlassen für Wikipedia (seine Bilder zu den Stadien hatte ich auf Facebook gesehen. Da dies mündlich während meines Aufenthalts in Südkorea diesen Jahres gewesen war, hab ich jetzt natürlich keinen Nachweis für dieses Gespräch. Er ist wie ich FC Seoul Fan und wir hatten uns gemeinsam die Spiele, während ich dort war angeschaut. Jedenfalls hat er mir die Bildrechte für Wikipedia gegeben. Grüße --Yanikor (Diskussion) 16:33, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Den einzigen Nachweis, den ich bringen kann ist sein und mein Facebook Account. Da sind wir in den Freundeslisten. Das wäre aber der einzigste Nachweis, den ich dir geben kann dass ich ihn persöhnlich kenne. --Yanikor (Diskussion) 16:39, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
hat er mir die Bildrechte für Wikipedia gegeben.“ Siehst Du Yanikor, und genau das ist das Problem! Diese Form von Freigabe reicht (uns) nicht aus, siehe vier weiter oben. Wir brauchen dafür eine Freigabe durch den Urheber für eine dieser Lizenzvorlagen. Und es ist nicht okay, wenn Du "Quelle: Eigenes Werk, Urheber: Yanikor" schreibst, weil das wissentlich(!) die Unwahrheit ist. Ich bitte Dich, umgehend die Angaben alle zu korrigieren und die Freigabe einzuholen. Viele Grüße, --emha db 17:16, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
ok, geht klar. Damit es in der Zukunft mit diesen Bildern keine weiteren Probleme gibt, hole ich die Freigabe von ihm ein. Gruß --Yanikor (Diskussion) 17:18, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
@Yanikor: Ich habe die Bilder auf Commons gerade entsprechend getagged. Das gibt Dir 7 Tage die Freigabe zu besorgen, bevor sie gelöscht werden. Falls es länger dauern sollte, ist es aber auch kein Problem gelöschte Bilder wieder herzustellen.
Bitte achte in Zukunft darauf, ausschließlich Bilder mit korrekten Urheberrechtsangaben nachzuladen (mehr dazu unter Bildrechte). Insbesondere solltest Du niemals irgendwas als Dein eigenes Werk ausgeben, wenn Du nicht selbst der Urheber (=Photograph bzw. Grafiker) bist, der dieses Werk erstellt hat. // Martin K. (Diskussion) 17:41, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Und wie sieht es aus, wenn ich ein altes Logo durch eine neue Version aktualisieren möchte? (nicht signierter Beitrag von XX2310 (Diskussion | Beiträge) 10:45, 8. Nov. 2016 (CEST))Beantworten

Willi Dirx Urheberrecht

Hallo, derzeit befasse ich mich damit, einen Artikel über das künstlerische Lebenswerk von Willi Dirx zu erstellen. Das Urheberrecht liegt bei Axel Dirx. Axel Dirx hat mir erlaubt, nicht veröffentlichte Werke zu veröffentlichen. Es geht um Holzschnitte, Gemälde, Grafiken usw. Was muss unter Quellenangabe eingefügt werden ? In Abstimmung mit Axel Dirx habe ich bei Wikimedia 4 Holzschnitte eingebracht mit dem Formular der Zustimmung an die OTRS gesandt.--J.hagelüken (Diskussion) 19:26, 27. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Als Quelle kannst du "Axel Dirx" angeben, J.hagelüken. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:00, 2. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Klagenfurter Handschrift

Servus,
Es gibt doch sicher kein Problem, die Klagenfurter Handschrift aus dem Internet zu kopieren, etwa diese Faksimile von hier? Kann ich da irgendetwas falsch machen?
Gruß, Ciciban (Diskussion) 15:59, 31. Okt. 2016 (CET)Beantworten

hier schon vorhanden — angeblich geschützt.
Gruß, Ciciban (Diskussion) 16:07, 31. Okt. 2016 (CET)Beantworten
Dort steht: Rateški rokopis (faksimile), kot je prikazan na informativni tabli v Ratečah. — Es ist also ein Foto, das in einer Ausstellung in Ratschach aufgenommen wurde, wo ein Faksimile in einem Schaukasten ist. Urheberrechtlich ist die Sache gegessen, einverstanden? Kann es für uns hier ein Problem werden, falls das Foto unberechtigt (gegen ein allfälliges Fotografierverbot des Hausherrn) aufgenommen wurde?
Darf ich jetzt diese Aufnahme, die im slowenischen Wikipedia als urheberrechtlich geschützt vermerkt ist, als gemeinfrei in die Commons übertragen, oder darf ich das nicht?
Danke voraus für eine Einschätzung.
Gruß, Ciciban (Diskussion) 08:01, 2. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Puh, Ciciban, wir müssen uns als erstes fragen, ob so ein Facsimile schutzfähig ist. Das verneinen wir wohl. Dann muss man sich fragen, ob wir Ärger bekommen können, wenn das Foto unter Verstoß gegen ein Fotografierverbot aufgenommen wurde. Das sehen wir hier auch nicht so. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:58, 2. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Gut, dann werde ich das Ding als gemeinfrei importieren.
Gruß, Ciciban (Diskussion) 07:45, 3. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Übertragen einzelner Textabschnitte eines Artikels in einen anderen Artikel

Ich habe die wichtigen Textabschnitte eines Artikels, der vermutlich aufgrund von Irrelevanz gelöscht werden würde, in einen anderen passenden Artikel als Abschnitt übertragen (C&P). Den ursprünglichen Artikel habe ich in eine WL zu dem passenden Zielartikel geändert, so dass er nicht gelöscht wird. Dies war ein Vorschlag im Rahmen einer LD, um die Informationen des Artikels, auf den ein LA gestellt wurde, zu retten, sollte er gelöscht werden, wovon ich ausgehe. Auf der Disk des Zielartikels habe ich die Herkunft des Textes mit der VG des ursprünglichen Artikels (jetzt WL) angegeben, einschließlich Link dorthin. Sollte der Vorschlag angenommen werden, wäre noch gemäß Erläuterungen in Vorlage:Inhalte übernommen weiter zu verfahren. Sollte der Vorschlag nicht angenommen werden, wären die übernommenen Inhalte im Zielartikel wieder zu löschen. Genau diese Vorgehensweise wurde mir vor geraumer Zeit von einem Admin angeraten. Nun wird mir dieses Verhalten als URV und Vandalismus vorgeworfen. Vgl. [1] [2] [3] [4] Ich bitte um Auskunft, wie zu verfahren ist. Danke. --Siwibegewp (Diskussion) 22:39, 31. Okt. 2016 (CET)Beantworten

In der Benutzer Diskussion:Biberbaer#Was ist URV und was nicht? habe ich Dich schon auf auf Hilfe:Artikel zusammenführen verwiesen. Das gleiche Prozedere ist in Kurzform auch in der Vorlage unter Vorlage:Inhalte übernommen#Erläuterung beschrieben. Dieses Verfahren ist anzuwenden. --axel (Diskussion) 09:04, 1. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Bitte erst mal alles lesen, vor allem meine Ausführungen in der LD, erst dann antworten, bitte qualifiziert. Danke. --Siwibegewp (Diskussion) 12:15, 1. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Auch hier kann man unter Umständen argumentieren, dass die übernommen Textabschnitte gar nicht urheberrechtlich schutzfähig sind. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:56, 2. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Was verstehst Du unter unter Umständen? Der kopierte Textabschnitt ist ein wesentlicher Teil des Artikels und der Erstersteller hat diese Worte formuliert und darf davon ausgehen in der Versionsgeschichte als Erstautor erhalten zu bleiben. Aus diesem Grund gibt es Hilfe:Artikel zusammenführen. Gruß -- Biberbaer (Diskussion) 22:03, 2. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Hallo Biberbaer, es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Wikipedia-Artikel urheberrechtlich geschützt sind. Das sind sie in der Regel nicht, siehe Wikipedia:WikiProjekt Urheberrecht/Almanach, Punkt 2.2.1.2. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:16, 2. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Moin Gnom, danke für den Hinweis, ich kenne die Projektseite, bin aber der Meinung das dieser Textabschnitt [5] nahezu vollständig durch Copy und Paste eingefügt wurde, was zumindest äußerst grenzwertig ist, denn um Stichwortartige geschichtliche Abrisse und Lebensläufe handelt es sich in genau diesesem Fall nicht. Es handelt sich um einen wesentlichen Teil des Artikels Chicago Express (Schiff), aktionistisch und völlig überflüssig eingefügt in Colombo-Express-Klasse [6]. Mitarbeiter des Portal:Schifffahrt hätten nach einer Adminentscheidung zum LA-betroffenen Artikel für eine vernüftige Zusammenführung der Inhalte gesorgt. Nichts wäre verlorengegangen. Ich weiß, Du kannst es vielleicht auch nicht mehr hören, aber die Qualität und Ernsthaftigkeit von WP leidet unter solchen Aktionen. Ich befürworte daher eine Zurücksetzung des Artikels Colombo-Express-Klasse auf die Version von Benutzer:Fegsel, möchte es aber nicht selber machen damit nicht der Eindruck entsteht ich möchte einen EW. Siehe auch [7] Gruß -- Biberbaer (Diskussion) 07:23, 3. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Hallo Biberbaer, um das urheberrechtliche Problem zu beseitigen, müsste man halt ein paar Sätze umstellen, dann wäre das gegessen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:33, 3. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Isländische Parteilogos - wie weiter?

Wir hatten bis jetzt in allen Artikeln über Parteien, die im isländischen Parlament Althing vertreten sind, auch das jeweilige Parteilogo gezeigt, wie auch in der Liste der politischen Parteien in Island. Nun hat es mit Viðreisn eine weitere Partei ins Althing geschafft und damit stellt sich die Frage, wie wir mit den Parteilogos umgehen. Bis jetzt wurden alle Logos hier "lokal" hochgeladen, mit Ausnahme des sehr schlichten Logos der Allianz, das als "PD-textlogo" auf Commons liegt. Nach unserer neuen, vorsichtigeren Logo-Praxis würde ein Logo wie jenes der Unabhängigkeitspartei (trotz des Dateinamens soll es übrigens keinen Adler, sondern einen Falken darstellen) wohl kaum mehr als akzeptabel erachtet; Schöpfungshöhe ist sowas wohl einfach nicht mehr abzusprechen. Wie in so vielen "Altfällen" kam es hier bislang nicht zu Löschungen. Wir stehen nun aber vor der Situation, dass Viðreisn die einzige Partei im Althing wäre, deren Logo wir nicht zeigen, einfach weil sich in der Zwischenzeit unsere Praxis aufgrund der Rechtslage geändert hat und wir sowas aus gutem Grund nicht mehr hochladen wollen/können (auch das Logo von Viðreisn ist relativ komplex). Wir sollten dies m.E. zum Anlass nehmen, wenigstens in diesem kleinen Bereich mal konsequent aktiv zu werden, mein Vorschlag ist also: Die Logos aller isländischen Parteien werden aus den Artikeln entfernt und gelöscht. Das Allianz-Logo kann auf Commons bleiben, aber wir verwenden es um der Einheitlichkeit willen auch nicht in Artikeln (wäre ja seltsam, bei einer einzigen Partei das Logo zu zeigen, nur weil es einfacher ist als die anderen Logos). Gestumblindi 23:08, 31. Okt. 2016 (CET)Beantworten

Nur zu. Meinen Segen hast Du. //Martin K. (Diskussion) 08:12, 2. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Ich persönlich sehe nur beim Falken einen Löschgrund, Gestumblindi. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:52, 2. Nov. 2016 (CET)Beantworten
@Gnom: Nicht mal beim Logo der Links-Grünen Bewegung? Sieht mir doch reichlich kreativ und komplex aus: Einerseits erinnert es an ein "V" (für den Parteinamen Vinstrihreyfingin – grænt framboð), andererseits an eine Strasse bzw. einen Weg, und ausserdem an eine Blume. Allerdings scheint es sich sowieso um das ehemalige Parteilogo zu handeln, auf der Website der Partei ist jetzt ein anderes, schlichteres zu sehen. Chewbacca2205 hat gerade das Logo von Björt framtíð als "commonsfähig" markiert. Das möchte ich doch sehr anzweifeln, vielmehr denke ich auch bei diesem, dass wir es auch hier eher löschen müssen. In Österreich zumindest wäre ja sowas ganz sicher urheberrechtlich geschützt. Gestumblindi 13:05, 8. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Nach österreichischem Recht wäre das Logo mit Sicherheit schutzfähig. Allerdings besteht es nur aus zwei schlichten Schriftzügen und einfachen geometrischen Formen, sodass es nach US-amerikanischem und isländischem Recht gemeinfrei sein könnte. Die beiden wappenförmigen Flächen halte ich noch nicht für eine schutzfähige kreative Leistung, ebenso die Blumenform im rechten Wappen. In der englischsprachigen WP ist es außerdem auch als Textlogo markiert. VG Chewbacca2205 (D) 20:00, 8. Nov. 2016 (CET)Beantworten
@Chewbacca2205: Ich habe gerade erst bemerkt, dass du auch bei besagtem (alten) Logo der Links-Grünen "commonsfähig" und "PD-Textlogo" gesetzt hat. Also ich würde mich da nie so weit aus dem Fenster zu lehnen wagen - das soll ein "Textlogo" im Commons-Sinne sein? "Simple geometric shapes"? Natürlich sind es schlichte Formen, aber wir haben da nicht einfach Kreise, Kästchen oder so, sondern wie oben beschrieben eine durchaus anspruchsvolle Stilisierung mit vielschichtiger Symbolsprache. PD-Textlogo auf Commons? Aus meiner Sicht: Bestimmt nicht. Und ich sehe es auch hier als höchst problematisch an. Zum Logo von Björt framtíð: Du schreibst "Die beiden wappenförmigen Flächen halte ich noch nicht für eine schutzfähige kreative Leistung, ebenso die Blumenform im rechten Wappen" - ich (in dieser Kombination) schon bzw. ich halte es zumindest für sehr gut möglich, dass da eine schutzwürdige Leistung gesehen werden kann. Und nun? Wer von uns hat recht? ;-) Gestumblindi 21:11, 8. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Problem mit Datei Datei:Alliance of European Conservatives and Reformists logo.png

Datei des Vorgängers AECR
Datei auf commons mit Freigabe nach CC 4.0

Hallo,

Krd und ich AdAstraPerScientiam bräuchten eure Unterstützung bei einem etwas kniffligeren Fall:

Letztlich zu klären: Nach Freigabe des einen Bilds Datei:ACRE_Logo.jpg begründet durch Schöpfungshöhe, und inzwischen unter CC 4.0 Lizenz, ist das Bild Datei:Alliance of European Conservatives and Reformists logo.png ebenfalls von der gleichen Freigabe erfasst? Es unterscheidet sich lediglich durch eine Variation zweier Farbgradienten im Logo, also einer Änderung die unter die Nutzungsbedingungen der CC 4.0 Lizenz fällt (Bearbeiten — das Material remixen, verändern und darauf aufbauen). Das Bild Datei:Alliance of European Conservatives and Reformists logo.png ist jedoch älter!


Hier nochmal die bisherige Kommunikation zu Protokoll:

Hallo AdAstraPerScientiam,

bei der folgenden von dir hochgeladenen Datei gibt es noch Probleme:

  1. Datei:Alliance of European Conservatives and Reformists logo.png - Probleme: Freigabe, Lizenz, Urheber, Hinweis
  • Freigabe: Du brauchst eine Erlaubnis, wenn du eine urheberrechtlich geschützte Datei hochlädst. Um eine solche Erlaubnis zu formulieren, bieten wir einen Online-Assistenten unter https://wmts.dabpunkt.eu/freigabe3/ an. Er hilft Dir, die passende Formulierung zu finden, egal ob Du selbst der Urheber bist oder die Datei von einer anderen Person geschaffen wurde.
  • Lizenz: Eine Lizenz ist die Erlaubnis, eine Datei unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. In der deutschsprachigen Wikipedia werden nur solche Dateien akzeptiert, die unter einer freien Lizenz stehen, die hier gelistet sind. Unser Online-Assistent unter https://wmts.dabpunkt.eu/freigabe3/ hilft Dir, eine passende Lizenz auszuwählen und den Text für Dich anzupassen. Wenn du der Urheber der Datei oder der Inhaber der Nutzungsrechte bist, kannst Du ihn benutzen, um den Text anschließend in die Dateibeschreibungsseite einzufügen.
  • Urheber: Der Schöpfer des Werks (z. B. der Fotograf oder der Zeichner). Man wird aber keinesfalls zum Urheber, wenn man bspw. ein Foto von einer Website nur herunterlädt oder ein Gemälde einfach nachzeichnet! Wenn du tatsächlich der Urheber des Werks bist, solltest du entweder deinen Benutzernamen oder deinen bürgerlichen Namen als Urheber angeben. Im letzteren Fall muss allerdings erkennbar sein, dass du (also AdAstraPerScientiam) auch diese Person bist.
  • Hinweis durch den DÜP-Bearbeiter: Logo erreicht Schöpfungshöhe, WP:Bildfreigabe nötig!

Durch Klicken auf „Bearbeiten“ oben auf der Dateibeschreibungsseite kannst du die fehlenden Angaben nachtragen. Wenn die Probleme nicht innerhalb von 14 Tagen behoben werden, muss die Datei leider gelöscht werden.

Fragen beantwortet dir möglicherweise die Bilder-FAQ. Du kannst aber auch gern hier in diesem Abschnitt antworten, damit dir individuell geholfen wird.

Vielen Dank für deine Unterstützung, Xqbot (Diskussion) 00:54, 28. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Für die andere Version Datei:ACRE_Logo.jpg liegt Genehmigung im commons nach PermissionOTRS mit id=2016102010011188 durch User Josve05a vor. Dieses Logo ist nur eine Abwandlung und ist nach CC 4.0 erlaubt. Soll jetzt das Logo Datei:Alliance of European Conservatives and Reformists logo.png ebenfalls nach commons verschoben werden? --AdAstraPerScientiam (Diskussion) 11:45, 1. Nov. 2016 (CET) Beantworten
Hallo AdAstraPerScientiam. Du hast in Datei:Alliance of European Conservatives and Reformists logo.png als Quelle die Website angeben. Stammt diese Datei nun von der Website, oder ist es eine Abwandlung von Dir an auf Basis von Datei:ACRE Logo.jpg? Gruß… --Krd 17:41, 1. Nov. 2016 (CET) Beantworten
Sie ist urprünglich von der Website. Allerdings ist das AECR Bild sogar älter als das freigegebene. Das Freigegebene scheint eine Ableitung des urprünglicheren AECR Bildes. -AdAstraPerScientiam (Diskussion) 17:46, 1. Nov. 2016 (CET) Beantworten
Hallo AdAstraPerScientiam. Das mag so scheinen, ich sehe jedoch keine Möglichkeit, die AECR-Datei ohne neue Freigabe zu nutzen. Gruß… --Krd 19:12, 3. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Und wenn ich das freigebene ACRE-Bild so umbaue mit gimp, dass es etwa so ausschaut wie das nicht freigegebene AECR-Bild? Das schaut dann zu 99 % so aus wie das Umstrittene. Ich frag' mich was denn die Freigabe bzgl. Schöpfungshöhe erzwingt. Es ist im ACRE wie im AECR doch definitiv die Silhouette des Löwen. Und die ist 100 % identisch in beiden Bildern, und damit haben wir die Freigabe für den Löwen. Ist der Farbverlauf im AECR Bild bereits auch wieder Schöpfungshöhe? Das ist doch lediglich eine einfache geometrische Form und ein Farbgradient. -AdAstraPerScientiam (Diskussion) 08:16, 4. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Ich hab leider spontan keine Antwort auf diese Frage, und möchte das auch nicht entscheiden. Am liebsten wäre es mir, Du würdest das unter WP:URF oder WP:DÜP/SF nochmal genau so darstellen, vielleicht findet man dort ja eine gemeinsame Lösung. Gruß… --Krd 18:33, 4. Nov. 2016 (CET)Beantworten

@AdAstraPerScientiam::

  • Wieso hast Du das Logo entgegen der ausdrücklichen Warnungen auf der Hochladeseite und im Baustein selbst denn überhaupt als {{Bild-LogoSH}} hochgeladen? Wenn es von Anfang an eine CC-BY-SA 4.0 Ableitung sein sollte, dann hättest Du es also solche kennzeichnen und mit einem Verweis auf das freigegebene Logo auf Commons hochladen können?!
  • Nach meinem Verständnis ist ein Werk ein Werk und muss als Ganzes bewertet werden. Man kann es nicht einfach in Einzelteile zerlegen, die man dann getrennt auf ihre Schöpfungshöhe hin untersucht (andernfalls ließe sich ja so ziemlich alles auf gemeinfrei Fragmente runterbrechen).
  • Natürlich ist es möglich aus dem flachen Logo mit geringem Aufwand das mit dem Verlauf zu machen und die Lizenz des Logos liese das (vermutlich im Gegensatz zum Markenrecht) auch zu. Aber neben der Sache mit dem Ei des Kolumbus haben wir hier das Problem, dass es das Resultat ja schon gibt. Und dummerweise erreicht es Schöpfungshöhe und steht es in seiner Gesamtheit unter dem Schutz des Urheberrechts. MMn kannst Du es daher nur publizieren, wenn Du dafür eine Freigabe des zugehörigen Urheber hast.

Wir machen das zwar sonst nicht, aber in diesem Fall würde ich vorschlagen, dass wir vom Support-Team einfach nochmal eine Mail an unseren Ansprechpartner im ursprünglichen Ticket schreiben und ihn fragen, ob sie die Freigabe auch auf die ältere Verlaufsversion des Logos erstreckt. Wenn er dies bestätigt, ist alles in Ordnung andernfalls löschen wir es. Ok? // Martin K. (Diskussion) 20:11, 4. Nov. 2016 (CET)Beantworten

@Martin Kraft::
Hallo Martin,
  • Nun ich hatte es 2014 hochgeladen, da existierte das andere Bild noch gar nicht. Ich persönlich halte dieses Bild für ein Logo ohne Schöpfungshöhe, hänge hier aber wohl einer Minderheitenmeinung an.
  • Es ist doch ziemlich einfach: Selbst wenn nur ein Teil Schöpfungshöhe besitzt, hat das gesamte Bild Schöpfungshöhe. Ist aber für den Teil der Schöpfungshöhe eine Freigabe erteilt, dann ist das gesamte Werk auch freigegeben. Wir machen das auch schon heute so. Würde sich beispielsweise nur der Text ändern, wäre das lizenztechnisch gar kein Problem.
  • Meinst Du das Henne-Ei-Problem? Das macht's ja noch komplizierter. Auch deswegen sind wir hier gelandet.
  • Ich danke Dir für den Vorschlag und die Unterstützung mit der erneuten Nachfrage. So machen wir's!
  • Wenn jetzt keine Freigabe für das Original erteilt wird, kann ich es bei Löschung des alten ja vom Freigegebenen selbst ableiten und dann nach commons hochladen. Die Freigabe für das Original Logo würde ich trotzdem bevorzugen.
-AdAstraPerScientiam (Diskussion) 10:04, 5. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Ich find's immer wieder erstaunlich, welche intellektuellen Klimmzüge hier unternommen werden, um der gestalterischen Arbeit Dritter die Schutzfähigkeit abzusprechen oder diese irgendwie zu umgehen. Aber zu Deinen Punkten:
  • Abgesehen von der ausdrücklichen Warnung und Handlungsempfehlung, die man in {{Bild-LogoSH}} nachlesen kann, und allem was sonst noch zum BGH-Urteil hierzuwiki nachlesbar ist, solltest Du Dich mal fragen, ob Du selbst in der Lage gestalterisch in der Lage wärst eine stilisierte Tiersilluette in dieser Qualität zu entwerfen (nicht dasselbe einfach nur nachzuzeichnen), wie viel Zeit Du für diesen Entwurfsprozess benötigst und ob das alles so trivial und unschöpferisch wäre, dass es ok ist wenn jeder andere das Ergebniss nutzen dürfte ohne Dich zu fragen?
    Ich habe übrigens für einen meiner beruflichen Kunden mal ein Logo entworfen, dass motivisch ähnlich ist, aber doch demonstriert, wie viel schöpferische Individualität allein innerhalb der Motiv-Vorgabe „Löwe von der Seite“ möglich ist.
  • Nein: Auch wenn man in der Betrachtung sicher über Einzelteile spricht, so ist die Schöpfungshöhe nicht nur die Eigenschaft des gesamten Werkes, sondern das, was ein Werk erst zu einem Werk macht. Man kann das nicht einfach in Teile zerlegen und sich dann die Rosinen rauspicken.
    • Mit „Wir machen das auch schon heute so.“ meinst Du vermutlich abgeleitete Werke?! Also Werke, die auf Basis eines anderen erstellt wurden und bei denen sich dann die Frage stellte ob die Ableitung selbst (z.B. eine Colorierung) überhaupt Schöpfungshöhe erreicht. Hier ist der Fall aber augenscheinlich genau andersherum: Hier ist der flache Version des Logos die Ableitung der Verlaufsversion. Und die Freigabe an ihr beinhaltet daher genauso wenig alle Rechte an der umfassenderen Ursprungsversion, wie die Freigabe einer Strichumsetzung alle Rechte an dem Photo umfassen würde, auf dessen Basis sie erstellt wurde.
    • Würdest Du bei diesem Logo „nur den Text ändern“ hättest Du vermutlich eine Markenrechtsklage am Hals – aber das ist ein anderes Thema.
  • Nein, Ich meinte das Ei des Kolumbus: Diese kleine Anekdote lehrt uns, dass es relativ einfach ist etwas nachzumachen, wenn es erst mal jemand vorgemacht hat. Und das gilt insbesondere für Design und Kunst. Und deshalb greift auch die bei Moderner Kunst oft gehörte Kritik „das könnte ich genauso gut malen“ ins Leere. Die Leistung von jemandem wie Kasimir Malewitsch oder Yves Klein bestand nicht darin, eine Leinwand schwarz bzw. blau anzumalen, sondern darin, als Erster auf die Idee zu kommen, es genau so zu tun – und das ist das, was man Schöpfungshöhe nennt.
  • Die Anfrage ist raus, warten wir's also ab.
  • Nein. Wie oben schon gesagt, geben einem weder die freien Lizenz noch die Verwendung gemeinfreien Ausgangsmaterials das Recht, ein zweites Werk einfach nachzubauen und dann als eigenes auszugeben. Wenn es ein Werk schon gibt, dann ist dieser Platz besetzt und gehört dessen Urheber.
    Wenn wir keine Freigabe bekommen sollten, dann läuft es auf die Löschung der Verlaufsversion raus. Und ehrlich gesagt sehe ich auch kein solch riesiges Problem darin, in dem einen Artikel, in dem dieses Logo verwendet wird, einfach die neue, freigegebene Version zu nehmen.
Soweit, so ausführlich. // Martin K. (Diskussion) 12:06, 5. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Danke Dir Martin,
ich denke wir werden hier Glück haben und die Freigabe bekommen.
Eine Nachfrage lizenztechnischer Art:
Ich dachte wir haben eine CC 4.0 Lizenz auf dem ACRE Bild. D.h. ich darf dies nicht verändern in Richtung AECR und es aus enzyklopädischen Gründen dann in einen wikipedia-Artikel als das Logo des AECR einstellen? Wozu haben wir dann die CC 4.0 Lizenz? Wie könnte man dann hier alternativ dem enzyklopädischen Auftrag einer Darstellung nachkommen? Es geht ja bei einer Darstellung eines Logos gerade darum es so exakt wie möglich darzustellen.
Persönliche Meinung und Hoffnung:
Grundsätzlich halten wohl nicht Wenige das letzte Urteil zum Urheberrecht für zu kurz gesprungen und vor dem letzten Urteil 2013 hat man dies ja wohl auch anders gesehen. Es ist ja immer noch nicht zu 100 % klar, was dies für Logos oder einen in Deutschland bisher nicht gebräuchlichen fair use bedeuten würde. Deswegen ja auch nur die Empfehlung, weil die finale Rechtssicherheit fehlt. Mir ist auch klar, dass man sich hiermit auf dünnem Eis bewegt, aber nicht alles was nicht explizit erlaubt ist, ist damit auch gleich verboten, speziell wenn wir hier in wikipedia aus akademischem Bildungsinteresse ohne kommerzielles Interesse agieren. Wir haben ja nichts persönlich davon und in diesem Fall schränken wir auch kein anderes persönliches oder kommerzielles Interesse des Markenrechteinhabers ein durch eine Darstellung. Und bei den Lizenzen geht's primär auch nie um die Kunst, sondern letztlich die kommerziell-rechtliche Nutzung. Und hier im Falle von Partei-Logos nehmen wir keinem Künstler die Butter vom Brot.
Und ich bezweifle nicht die künstlerische Leistung hinter einem Bild, wenn ich sie in einer Enzyklopädie darstellen möchte, vielleicht ist sogar das Gegenteil richtig. Ich hoffe immer noch auf eine Klarstellung innerhalb zukünftiger Rechtsprechung und Kommentarliteratur im Sinne eines Bildungsauftrags. -AdAstraPerScientiam (Diskussion) 13:13, 5. Nov. 2016 (CET)Beantworten
  • Es ist nunmal der Kern des Urheberrechts, dass man ein Werk nur mit Zustimmung des zugehörigen Urhebers nutzen darf. Und dabei ist es völlig irrelevant ob man die Abbildung des Werk per Copy'n'Paste von irgendwo kopiert, mit einer Software aus anderen Werken zusammengebastelt, oder mit einem Pinsel selbst gemalt hat: So lange das, was hinten raus kommt, so aussieht wie ein Werk eines anderen Urhebers, benötigt man dessen Zustimmung. Es ist daher auch weitgehend irrelevant, ob das Ausgangsmaterial gemeinfrei ist oder unter einer CC-Lizenz steht. Es kommt einzig auf den Schutzstatus des Endresultates an.
    Und das sich die CC-Lizenzen grundsätzlich nur auf das Urheberrecht beziehen und alle anderen Rechtsgebiete (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht, etc.) ggf. gesondert geprüft werden müssen, dürfte ja bekannt sein?! Und natürlich könnte der Rechteinhaber auf Basis des Markenrechts dagegen vorgehen, wenn jemand seine Marke verunstaltet.
  • Deine Kritik des Geburtstagszug-Urteils kann ich nicht teilen, weil sie doch im Endeffekt darauf hinausläuft, die Werke Dritter, ohne deren Erlaubnis nutzen zu wollen – Werke, die man einerseits so gelungen findet, dass man sie unbedingt nutzen möchte, ihnen aber anderseits jede schöpferische Eigenheit abspricht, um eben dies zu tun.
    Beim Urteil zum Laufenden Auge ging es übrigens nicht um die Verwendung eines identischen Logos, sondern darum ob man ein Logo mit einem laufenden Auge verwenden darf, wenn es schon ein anderes (nicht identisches) Logo mit demselben Motiv gibt. Das Gericht hatte dass damals mit der Begründung bejaht, dass der Rechteinhaber des ursprünglichen Logos ja ein Geschmacksmuster hätte beantragen können. Man hat also die urheberrechtliche Schutzfähigkeit im Bereich der angewandten Kunst zu Gunsten einer anderen Schutzform zurückgefahren und dabei mMn unterschlagen, die die Profiteure des Schutzes jeweils verschiedene sind (einmal der Urheber, einmal der Verwerter). Diese vielfach kritisierte Widerspruch wurde mit dem neuen Urteil behoben.
  • Fair use ist in Deutschland nicht einfach nur ungebräuchlich, es ist schlicht nicht existent. Im Gegensatz zu den angelsächsischen Ländern gibt es in keinem Land des DACH-Raums diese Rechtsdoktrin. Und auch die Wikipedia kann nicht mal eben neue Gesetze erfinden, sondern muss sich an die halten, die es gibt.
  • Mit Bildungsinteresse, etc. spielst Du ja auf die Nutzung möglicher anderer Schranken des Urheberrechts an. Und solche gibt es ja, nur hat (a) bisher niemand eine Regelung gefunden, die uns juristisch sauber die Nutzung von Logos, Firmstils, etc. erlauben würde, und (b) müsste man diese Lösung dann auch mit dem entsprechenden Baustein bei der Datei vermerken.
  • Lies Dir nochmal unsere WP:Grundprinzipien durch. Da steht, dass wir hier nur Inhalte nutzen, die von jedermann (ausdrücklich auch kommerziell) nachgenutzt werden können. Niemand hat uns zu dieser Regel gezungen, dass ist ein Prinzip, dass die Mütter und Väter unserer Enzyklopädie selbst aufgestellt haben. Das kann man gut finden, oder nicht, aber es ist eben so.
Ich finde es übrigens ein wenig albern, wegen dieser Verlaufsversion ohne erkennbaren enzyklopädischen Mehrwert, hier so eine Ewigdiskussion zu führen. // Martin K. (Diskussion) 16:26, 5. Nov. 2016 (CET)Beantworten

@AdAstraPerScientiam: Wir haben jetzt netterweise auch eine Freigabe, für die andere Version des Logos erhalten. Ich habe sie dort eingetragen und die Datei für die Verschiebung nach Commons markiert.

Es lohnt sich also, etwas von der Zeit zu investieren, um von Rechteinhaber eine Freigabe zu erwirken, statt hier ewig darüber zu diskutieren, das Urheberrecht zu verbiegen ;) // Martin K. (Diskussion) 15:42, 7. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Gnom (Diskussion) 23:47, 9. Nov. 2016 (CET)

Dienstliche Meldungen

Kann mir jemand erklären, warum eine formularmäßig vorgeschriebene dienstliche Meldung, ein Rapport wie unter Datei:EB-Rapport-FüsRgt86.jpg abgebildet, dem Urheberschutz unterliegt, obgleich außer der deutlichen Handschrift keine eigene Gestaltungsmöglichkeit gegeben war und der "Urheber" bereits 1910 z.D. gestellt war und laut Rangliste am 13.10.1884 (ca. 20-jährig) Secondeleutnant geworden war? --Ekkehart Baals (Diskussion) 11:51, 6. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Der von dir verwendete Lizenzbaustein war auch nicht ganz richtig, Ekkehart Baals, da du selbst auch keine Rechte an der Datei hältst. Ich habe den korrekten Baustein eingesetzt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:19, 6. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Urheberrecht bei Veröffentlichungen des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union

Sind solche Texte [8] ähnlich wie Gesetze gemeinfrei? Wenn nein, bis zu welcher Grenze dürfen sie, auch wenn als Zitat markiert, in einen Wikipedia-Artikel übernommen werden? Beispiel: [9] --Siwibegewp (Diskussion) 00:09, 7. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Ist da irgendwo Schöpfungshöhe zu erkennen? Ich sehe keine. -- ST 20:45, 7. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Ich interpretiere das mal als: ja, ist in Ordnung so wie es gemacht wurde. Danke. --Siwibegewp (Diskussion) 01:19, 8. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Gnom (Diskussion) 21:48, 8. Nov. 2016 (CET)

Zitierung von Wikipedia in youtube Videos

Ich möchte Videos auf youtube hochladen. In diesen Videos dreht es sich um Flugsimulation mit X-Plane Flugsimulations-Software. Die Themen sind Flugreisen über verschiedene Gegenden, gleichzeitig mit Informationen zur überflogenen Landschaft. Diese Landschaftsbeschreibungen sollen einen informativen und wahrheitsgetreuen Inhalt vermitteln. Es gibt ein bereits hochgeladenes Video in Youtube, um dies zu verifizieren. Es enthält Zitierungen aus Wikipedia, Zitierhinweise am Ende des Videos, als auch bei der Inhaltsbeschreibung auf Youtube. Am Anfang eines Videos steht "Quellenhinweise" und folgender Text. "Die Texte zu den Landschaftsbeschreibungen sind zum Teil aus der Online-Enzyklopädie WIKIPEDIA zitiert. In diesem Fall ist der Text in blauer Schriftfarbe eingeblendet und in Klammern {1-x} nummeriert. Am Ende des Videos werden die betreffenden Artikel noch einmal nach Wikipedia Regeln (mit dem Permanentlink) und fortlfd. Nummer gelistet".

Am Ende des Videos stehen dann die Zitierungen:


"Gemäß den Nutzungsbedingungen der Wikimedia Foundation (dt. Übersetzung) unterstehen alle Texte in der deutschsprachigen Wikipedia der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 (unported). {1} In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 24. September 2016, 13:59 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Aleuten&oldid=158181283 (Abgerufen: 1. November 2016, 08:49 UTC) {2} In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 6. Mai 2014, 07:16 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Unimak_Island&oldid=130141714 (Abgerufen: 1. November 2016, 08:52 UTC) {3} In Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 9. Oktober 2016, 03:23 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Shishaldin&oldid=158588032 (Abgerufen: 1. November 2016, 08:54 UTC)" --------------------------------------------------------------------------------------------- Das Beispiel-Video ist in Youtube unter [....]watch?v=WZlIU4vKMB8 (dritter Buchstabe= l wie liberal, 4 ter Buchstabe = I wie Ida )abrufbar. Sollte die Form der Zitierung nicht den Regeln entsprechen, werde ich das Video wieder aus youtube entfernen. Falls eine Abänderung dieser Zitierungen notwendig bzw. möglich wäre, bitte ich um einen entsprechende Vorschlag. Gelten die gleichen Bedingungen auch für gesprochene Artikel, bzw. dürfen die unter Nennung der Lizenz auch in ein Video eingebaut werden? Herzlichen Dank für Ihre Mühe.

--91.128.155.27 19:02, 8. Nov. 2016 (CET)Adolf Falkner (nicht signierter Beitrag von AFalkner (Diskussion | Beiträge) 20:03, 7. Nov. 2016 (CET))Beantworten

Hallo AFalkner, vielen Dank für deine Nachfrage und deine Bemühungen, aber in dieser Form dürftest du die Texte sogar ganz ohne Lizenzhinweis verwenden. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:49, 8. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Unbekannter Ansichtskartenfotograf

Vielleicht kann ein Urheberrechtskundiger zu der Aktion der jetzt bei Commons eingestellten Ansichtspostkarten eines Postkartenverlags Stellung nehmen (siehe 30000 historische Ansichtskarten, bei WP:Kurier). Bei Commons habe ich auf der Seite des kollektiven Einstellers c:User:Brück & Sohn einen Thread eröffnet, in dem ich Fragen zu „Quelle“ (source) und „Urheber“ (author) gestellt habe, die auch Auswirkungen auf die „Lizenz“ haben. Die Klärung könnte allerdings auch wegen der Allgemeininteresses hier erfolgen. Vielleicht ist es ja gar nicht so kompliziert, oder ein OTRS-Ticket löst die Problem. Oder, oder ... --Goesseln (Diskussion) 09:50, 8. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Blausee (Obersulzbachtal)

Hallo,

ich wollte gerade den Artikel Blausee (Obersulzbachtal) anlegen. dabei habe ich festgestellt, dass der Artikel im Salzburg Wiki vorhanden ist. Gibt es einen Möglichkeit diesen zu verschieben oder kopieren oder ohne Copyright verletzt (inkl Bilder)?? Ps.: auch >hier< angesprochen --Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Diskussion) 19:50, 9. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Dieses Salzburgwiki ist anscheinend unter einer NC- Lizenz veröffentlicht, BY-NC-SA 3.0. 'NC' passt nicht zu unserer Lizenz, siehe auch hier: Wie wirkt sich das NC-Modul darauf aus, wie Inhalte verbreitet werden?. Bei den Bildrechten heisst es: Dieses Bild wird vom Urheber nur für die Benutzung auf Salzburgwiki zur Verfügung gestellt. Somit erst mal hier nicht nutzbar. Man müsste den Fotografen fragen ob er es entsprechend lizenziert. --Jensibua (Diskussion) 21:15, 9. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Die Fotos sind alle von der Commons:User:Wald1siedel - sie kannst du gerne fragen, ob sie die Fotos nochmals hier frei hochladet, hat sie schon öfter gemacht. Als diese hochgeladen hat, gab es beim Salzburgwiki noch keine Möglichkeit unter einer wirklich freien Liznez hochzuladen. Außerdem hat sie diese Fotos in Commons mit einer besseren Qualität siehe, hier --gruß K@rl 21:55, 9. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Hallo Woelle ffm, wenn du den Text ein klein wenig umformulierst, kannst du ihn auch übernehmen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:17, 9. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Bin schon dabei, nur ich suche noch Quellen--Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Diskussion) 22:19, 9. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Hallo Gnom, Jensibua und K@rl, könnt ihr bitte mal nachschauen, ob dies genügend verändert worden ist und ob ihr ne Quelle findet. Liegt zur Zeit >hier<--Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Diskussion) 23:01, 9. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Wunderbar, Woelle ffm, keine Einwände. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:47, 9. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Gnom (Diskussion) 23:48, 9. Nov. 2016 (CET)