„Diskussion:Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes“ – Versionsunterschied
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[http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Ritterkreuz_des_Eisernen_Kreuzes&diff=121390343&oldid=120645629] habe ich größtenteils wieder zurückgesetzt [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Ritterkreuz_des_Eisernen_Kreuzes&diff=next&oldid=121390343]. Der Artikel kann und muss natürlich die Verleihungspraxis umreißen. Dazu ist eine Quellenkritik im Abschnitt um Jürgen Rohwer nicht notwendig und führt zu weit. Wenn die kritisierten Autoren schlechtes Material geliefert haben, dann ist es für den Artikel nicht zu verwenden und damit hat sich's. Ebenfalls ist nicht notwendig, was Prien über andere dachte usw. --[[Benutzer:GiordanoBruno|GiordanoBruno]] ([[Benutzer Diskussion:GiordanoBruno|Diskussion]]) 15:34, 10. Aug. 2013 (CEST) |
Version vom 10. August 2013, 15:34 Uhr
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– GiftBot (Diskussion) 00:29, 6. Okt. 2012 (CEST)
Ungarische Staatsbürger mit RK
Im Artikel werden ungarische Staatsbürger mit RK aufgeführt. Endweder sollten alle Nichtdeutschen aufgeführt werde oder keine. Komisch auch dass bei einigen Ungarn der Dienstgrad dabei steht und bei anderen wie Jany nicht.--Falkmart (Diskussion) 02:13, 9. Dez. 2012 (CET)
Entsprechende B-Stücke sind in der Fotogalerie ersichtlich.
= WO ist denn diese Galerie? (nicht signierter Beitrag von 91.12.101.143 (Diskussion) 22:08, 10. Feb. 2013 (CET))
Siehe Galerie der Stufeneinteilung mit RK und entsprechenden Eichenlauben. Das nennt man Galerie ! (nicht signierter Beitrag von 195.200.70.47 (Diskussion) 13:42, 21. Feb. 2013 (CET))
Strafen für das tragen
Was gibt es den für Strafen wenn man das Eiserne Kreuz mit Hakenkreuz trägt? (nicht signierter Beitrag von 79.224.104.224 (Diskussion) 18:30, 24. Feb. 2013 (CET))
Hi,
1. Zunächst wird das unbefugte Tragen von Orden und Ehrenzeichen nach §15 Absatz 1 Nr. 1 des Ordensgesetzes von 1957 als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
2. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße nach Absatz 4 geahndet werden, d.h. bis max. 5000 Euro je Tatbestand.
3. Mit einer Verfolgung der Tat nach §86 Absatz 1 Nummer 4 StGB ist ebenso zu rechnen. Das Gesetz sieht hierzu ein Strafmaß von bis zu drei Jahren je nach Schwere der Tat vor. Die Einschränkungen des §86a StGB sind entsprechend zu beachten.
4. Mit einer Einziehung des Gegenstandes (EK) ist auf jeden Fall zu rechnen.
Fazit: Auch wenn man noch so ein glühender Verehrer von Lemmy Kilmister (trägt unzulässigerweise gerne ein EK als Halsschmuck, allerdings seit er mal Ärger mit dem Verfassungsschutz bekommen hat, eine 1957er Version, .... vergrößere das Bild und man erkennt es deutlich) ist, lass Opas EK besser daheim liegen. Du ersparst Dir eine Menge Ärger !

Bitte beachte hierzu den Hinweis zu den rechtlichen Themen auf Wikipedia !!!!
GLG Bruce Marvin (Diskussion) 12:38, 26. Feb. 2013 (CET)
Verleihungspraxis
[1] habe ich größtenteils wieder zurückgesetzt [2]. Der Artikel kann und muss natürlich die Verleihungspraxis umreißen. Dazu ist eine Quellenkritik im Abschnitt um Jürgen Rohwer nicht notwendig und führt zu weit. Wenn die kritisierten Autoren schlechtes Material geliefert haben, dann ist es für den Artikel nicht zu verwenden und damit hat sich's. Ebenfalls ist nicht notwendig, was Prien über andere dachte usw. --GiordanoBruno (Diskussion) 15:34, 10. Aug. 2013 (CEST)