Friedrich Mehmel (Orgelbauer) und Diskussion:Russland: Unterschied zwischen den Seiten
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'''Friedrich Albert Daniel Mehmel''' (* [[6. Dezember]] [[1827]] in [[Allstedt]], [[Sachsen-Weimar-Eisenach]]; † [[4. Juli]] [[1888]] in [[Stralsund]], [[Provinz Pommern]]) war ein deutscher [[Orgelbauer]] in Stralsund. Er gilt als bedeutendster pommerscher Orgelbauer seiner Zeit neben [[Barnim Grüneberg]] in Stettin. |
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{{Archivübersicht|{{Archiv-Liste Jahre|{{FULLPAGENAME}}/Archiv/|richtung=aufsteigend}}}} |
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|Alter=90 |
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|Mindestbeiträge=1 |
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== Importeur vs. Exporteur == |
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Friedrich Mehmel wurde am 6. Dezember 1827 in Allstedt geboren. Seine Eltern waren der Bürger und Tischler Johann Heinrich Mehmel und Amalia Ernestine geb. Albanus. 1845 begann Friedrich Albert Mehmel seine Lehrzeit und war bei [[Ibach (Unternehmen)|Ibach]] in Barmen (jetzt Wuppertal), [[Julius Strobel]] in Bad Frankenhausen, [[Johann Friedrich Schulze]] in Paulinzella und [[Friedrich Ladegast]] in Weißenfels tätig. Ladegast prägte seine Klangvorstellungen sehr stark. Über ihn ist auch der Einfluss [[Aristide Cavaillé-Coll]]s auf Mehmels Werk zu erklären.<ref>{{Literatur |Autor=Otto Wangemann |Titel=Geschichte der Orgel und der Orgelbaukunst : von den ersten Anfängen bis zur Gengenwart |Verlag=Demmin : Verlag von A. Frantz |Datum=1881 |Online=http://archive.org/details/geschichtederorg00wang |Abruf=2023-08-09}}</ref> Seit 1856 war er Mitarbeiter bei [[Matthias Fernau]] in Stralsund und übernahm 1858 nach dessen Tod die Werkstatt am [[Stralsunder Straßennamen/A|Apollonienmarkt]]. Kurze Zeit später baute sich Mehmel ein eigenen Haus mit Werkstatt und Wohnung. Am 21. Mai 1859 erhielt er das Stralsunder Bürgerrecht. |
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Ich meine, es muss unter "Landwirtschaft" nicht Importeur sondern Exporteur heissen! : "weltweit bedeutendste Weizenimporteur" |
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Am 29. November 1859 heiratete Mehmel in der Stralsunder Marienkirche seine Frau Marie Johanne Elise Caroline, geb. Raabe (* 16. Juli 1829 in Wismar).<ref>Landeskirchliches Archiv der Evang.-Luth. Kirche: Kirchenkreis Pommern: Kirchenbuch Stralsund St. Marien, Trauungen 1844–1869, S. 164 (S. 168 im Digitalscan).</ref> Sie war die verwitwete Ehefrau des Stralsunders Orgelbauers [[Matthias Fernau]]. Marie und Friedrich wurden insgesamt sechs Kinder geboren:<ref>Alle Angaben zu den Kindern entstammen aus den Kirchenbüchern der St. Marienkirchgemeinde Stralsunds.</ref> |
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== Politik (Gesamtlage) == |
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1) Anna Francisca Minna Louise Mehmel (* 11. November 1860; † unbekannt) |
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2) Martha Clara Helene Mehmel (* 27. Januar 1861 in Stralsund; † 25. August 1861 in Stralsund) im Kindesalter verstorben an Zahnkrämpfen |
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|+Politische Indikatoren |
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!Name des Index |
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!Indexwert |
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!Weltweiter Rang |
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!Interpretationshilfe |
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!Jahr |
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|[[Fragile States Index]] |
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| style="text-align:right" |72,6 <small>von 120</small> |
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| style="text-align:right" |76 <small>von 178</small> |
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|Stabilität des Landes: erhöhte Warnung<br><small>0 = sehr nachhaltig / 120 = sehr alarmierend</small> |
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|2020<ref>{{Internetquelle |url=https://fragilestatesindex.org/data/ |titel=Fragile States Index: Global Data |hrsg=[[Fund for Peace]] |datum=2020 |abruf=2021-01-09 |sprache=en}}</ref> |
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|[[Demokratieindex]] |
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| style="text-align:right" |{{Gefallen}}3,24 <small>von 10</small> |
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| style="text-align:right" |{{Gefallen}}124 <small>von 167</small> |
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|Autoritäres Regime<br><small>0 = autoritäres Regime / 10 = vollständige Demokratie</small> |
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|2020<ref>{{Internetquelle |autor= |url=https://infographics.economist.com/2021/democracy-index-2020/index.html |titel=Democracy Index |werk= |hrsg=[[The Economist]] Intelligence Unit |datum= |abruf=2021-02-06 |sprache=en}}</ref> |
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|[[Freedom-in-the-World-Länderliste 2019|Freedom in the World]] |
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| style="text-align:right" |20 <small>von 100</small> |
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| style="text-align:right" | --- |
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|Freiheitsstatus: nicht frei<br><small>0 = unfrei / 100 = frei</small> |
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|2020<ref>{{Internetquelle |url=https://freedomhouse.org/countries/freedom-world/scores |titel=Countries and Territories |hrsg=[[Freedom House]] |datum=2020 |abruf=2021-01-09 |sprache=en}}</ref> |
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|- |
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|[[Rangliste der Pressefreiheit]] |
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| style="text-align:right" |{{GefallenPositiv}}48,71 <small>von 100</small> |
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| style="text-align:right" |{{Gefallen}}100 <small>von 180</small> |
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|Erkennbare Probleme für die Pressefreiheit<br><small>0 = gute Lage / 100 = schwierige Lage</small> |
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|2021<ref>{{Internetquelle |url=https://rsf.org/en/ranking |titel=2021 World Press Freedom Index |hrsg=[[Reporter ohne Grenzen]] |datum=2021 |sprache=en |abruf=2021-07-21}}</ref> |
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|- |
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|[[Korruptionswahrnehmungsindex]] (CPI) |
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| style="text-align:right" |{{Gestiegen}}30 <small>von 100</small> |
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| style="text-align:right" |{{Gestiegen}}129 <small>von 180</small> |
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|<small>0 = sehr korrupt / 100 = sehr sauber</small> |
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|2020<ref>{{Internetquelle |autor=Transparency International Deutschland e.V |url=https://www.transparency.de/cpi/cpi-2020/cpi-2020-tabellarische-rangliste/?L=0 |titel=CPI 2020: Tabellarische Rangliste |abruf=2021-03-12 |sprache=de}}</ref> |
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|} |
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<references /> |
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3) Amalia Friderica Clara Mehmel (* 4. Juni 1863 in Stralsund; † 16. Juli 1866 in Stralsund) im Kinderalter verstorben an Brechruhe |
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== Russland ist nicht seit 1946 Mitglied des Weltsicherheitsrats, sondern die damalige UdSSR, die 16 Republiken hatte. == |
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4) Hermann Carl Wilhelm Mehmel (* 17. September 1865 in Stralsund; † unbekannt) |
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Die Darstellung ist irreführend. Heut ist Mitglied des Weltsicherheitsrats die Russische Föderation, also nur ein Teil der damaligen UdSSR. Ob "Russland" Nachfolger der UdSS nach deren Auflkösung in 1991 noch den früheren Stautus im Sicherheitsrat hat ist zumindest strittig. |
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5) Paul Heinrich Friedrich Julius Mehmel (* 4. April 1868 in Stralsund; † 21. Juli 1894 in Stralsund) wurde Mehmels Nachfolger |
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--[[Spezial:Beiträge/93.209.228.182|93.209.228.182]] 19:31, 4. Jan. 2023 (CET) |
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6) Margaretha Augusta Friderica Johanna Burmeister, geb. Mehmel (* 7. März 1871 in Stralsund; † 3. Februar 1941 in Berlin) |
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:[https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/59638/von-der-sowjetunion-in-die-unabhaengigkeit/ "Russland wurde Rechtsnachfolger der Sowjetunion bei den Vereinten Nationen, einschließlich des Sicherheitsrates."] --[[Benutzer:Amga|A<small>MGA</small>]] 🇺🇦 [[BD:Amga|(d)]] 21:39, 4. Jan. 2023 (CET) |
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Mehmels Wirken reichte von Cuxhaven bis Kolberg und von Altenkirchen bis nach Charkiw. Hauptsächlich war er aber in Vorpommern aktiv, wo er 49 Neubauten erstellte. [[Friedrich Wilhelm Winzer]], Orgelbauer in Wismar, setzte sich nach dem Tod seiner zweiten Ehefrau zur Ruhe. 1873 übernahm Mehmel das Winzersche Geschäft und dessen Mitarbeiter in der Wismarer Böttcherstraße 9 und eröffnete dort eine Filiale.<ref>[[Friedrich Drese]]: ''Friedrich Wilhelm Winzer (1811-1886)''. Ars Organi 62, 2014, 94–103.</ref> Somit war Mehmel einer der wenigen norddeutschen Orgelbauer des 19. Jahrhunderts der zeitgleich in Pommern, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Schleswig-Holstein wirkte. In seiner Stralsunder Werkstatt, welche nach seinen eigenen Plänen gebaut wurde, waren bis zu 14 Mitarbeiter beschäftigt; wahrscheinlich ließ er vieles zudem in Heimarbeit anfertigen. Er selbst arbeitete stets hart mit; vom Entwurf bis zur Endmontage und Intonation war er beteiligt. |
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::Schlage als Formulierung vor: "Russland ist als Rechtsnachfolger der Sowjetunion bei den Vereinten Nationen Mitglied des Sicherheitsrates." mit dem soeben verlinkten APuZ-Artikel als Nachweis. Und ich würde daraus schließen, dass Russland seit der Auflösung der Sowjetunion Mitglied des Sicherheitsrats ist. --[[Benutzer:Pistazienfresser|Pistazienfresser]] ([[Benutzer Diskussion:Pistazienfresser|Diskussion]]) 01:17, 22. Jan. 2023 (CET) |
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:::Das ganze ist übrigens nicht nur akademisch,es könnte gerade aktuell relevant sein, Russlands Nachfolge der UdSSR (zu der ja viele heutige Staaten gehörten) als Vetomacht in Frage zu stellen. --[[Benutzer:Charkow|Charkow]] ([[Benutzer Diskussion:Charkow|Diskussion]]) 00:48, 23. Jan. 2023 (CET) |
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::::Nach der herrschenden Lehre ist Russland nichts Rechtsnachfolger der UdSSR, sondern mit ihr völkerrechtlich identisch. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 07:08, 23. Jan. 2023 (CET) |
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:::::Bspw. das (deutsche) Auswärtige Amt verwendet die Formulierungen "Rechtsnachfolge(r)", "Fortsetzung" und "identisch" offensichtlich synonym, s. diverse ergooglebare Antworten auf Anfragen; vgl. auch die oben verlinkte offiziöse Darstellung durch die BPB. --[[Benutzer:Amga|A<small>MGA</small>]] 🇺🇦 [[BD:Amga|(d)]] 08:21, 23. Jan. 2023 (CET) |
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::::::Nein, das stimmt bestimmt nicht, es sind unterschiedliche Begrifflichkeiten, und bei dem bpb-Link geht es auch nur um die Staatensukzession in völkerrechtliche Verträge, in diesem Fall die Inanspruchnahme des ständigen Sitzes im Weltsicherheitsrat. Aber Identität als Völkerrechtssubjekt schließt nunmal Rechtsnachfolge als anderes Völkerrechtssubjekt aus. Es geht um die exakte wissenschaftliche Verwendung der Termini, die sollte im Vordergrund stehen, weshalb der Fachliteratur der Vorzug gegeben wird. Ich spreche davon, wie es in der Fachliteratur als h.L. steht. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 08:33, 23. Jan. 2023 (CET) |
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:::::::@[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]]: "Nach der herrschenden Lehre ist Russland nichts Rechtsnachfolger der UdSSR, sondern mit ihr völkerrechtlich identisch." Davon abgesehen, dass du keinen Beleg zu dieser Behauptung lieferst, ist hierzu festzuhalten, dass sie in der Form keineswegs zutreffend ist. ''Kontinuität'' kann schon begrifflich nicht mit ''Identität'' gleichzusetzen sein. Also mal wieder TF vom Feinsten, die du hier vom Stapel lässt. --[[Spezial:Beiträge/2A0A:A541:E243:0:4D41:5625:61E4:DAD3|2A0A:A541:E243:0:4D41:5625:61E4:DAD3]] 02:43, 26. Jan. 2023 (CET) |
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:::::::Zur Vertiefung sei hierzu etwa folgender Aufsatz anempfohlen: Sebastian Pritzkow: ''Kontinuität und Diskontinuität. Sowjetisches und modernes russisches Völkerrechtsdenken im Vergleich.'' In: ''[[Osteuropa-Recht]].'' 54. Jg., Nr. 6 (2008), S. 397–406. --[[Spezial:Beiträge/2A0A:A541:E243:0:4D41:5625:61E4:DAD3|2A0A:A541:E243:0:4D41:5625:61E4:DAD3]] 02:54, 26. Jan. 2023 (CET) |
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::::::::Du missdeutest die Begriffe, es sind Termini, vermutlich auch, weil du in der rechtlichen Materie gar nicht drin bist und dir ein breiter Überblick über die einschlägige Literatur fehlt, siehe auch Thread drunter. Meine Aussagen sins belegt, mir TF zu unterstellen, ist mithin gelogen. Du liegst begrifflich völlig daneben. Ich bezweifle daher, dass du Pritzkow auch tatsächlich gelesen und den Begriff ''staatlicher Kontinuität'' verstanden hast. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 05:13, 26. Jan. 2023 (CET) |
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:::::::::"Meine Aussagen sind belegt" So? Womit denn? Hast ''du'' den Aufsatz denn überhaupt gelesen? Dem scheint mir nämlich nicht so. <s>Unabhängig davon entspricht eine Gleichsetzung von völkerrechtlicher ''Kontinuität'' von Staaten mit ihrer ''Identität'' gewiss nicht der herrschenden Völkerrechtslehre, wie hier von dir postuliert.</s> Es gibt diese Ansicht – ob jedoch eine begriffliche Gleichsetzung dieser Begrifflichkeiten tatsächlich die h. M. ist, bleibt fraglich.--[[Spezial:Beiträge/2A0A:A541:E243:0:DC60:9548:8C56:8A3D|2A0A:A541:E243:0:DC60:9548:8C56:8A3D]] 02:13, 27. Jan. 2023 (CET) |
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::::::::::Du fragst ernsthaft, ''womit''? Scheinbar verweigerst du dich bewusst, die u.g. Literatur, u. a. [[Gilbert Gornig]], und die offizielle Antwort des AA zur Kenntnis zu nehmen. Anders lässt sich dein Kommentar nicht erklären. Im Übrigen siehe dort! --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 09:43, 27. Jan. 2023 (CET) |
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:::::::::::# Lass mal deine unverschämten Unterstellungen schön bleiben. |
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:::::::::::# Von Gornig hast du nichts geschrieben. Also bitte keine Nebelkerzen hier! Auf welchen Text genau willst du dich denn überhaupt beziehen? |
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:::::::::::# In der AA-Stellungnahme sehe ich keinerlei Beleg für eine Gleichsetzung der Begriffe ''Kontinuität'' und ''Identität'' im Kontext des Völkerrechts. "Die Bundesrepublik Deutschland geht weiterhin davon aus, dass die Russische Föderation die Sowjetunion fortsetzt, also von einer staatlichen '''Kontinuität''' zur Sowjetunion auszugehen ist." Da steht überhaupt nichts von Identität. |
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:::::::::::--[[Spezial:Beiträge/2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256|2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256]] 22:41, 27. Jan. 2023 (CET) |
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::::::::::::Das ist Blödsinn, denn natürlich habe ich Gornig sogar verlinkt, hör auf, die Unwahrheit zu schreiben! Das ist vielmehr unverschämt! |
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::::::::::::Lies den verlinkten Aufsatz, da steht es deutlich, dass staatliche Kontinuität eine Identität als Völkerrechtssubjekt bedeutet. Mannoman, ich fass es wirklich nicht. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 01:16, 28. Jan. 2023 (CET) |
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:::::::::::::Wo steht bitte, dass Russland mit der Sowjetunion ''identisch'' sei? Davon abgesehen wäre das freilich weiterhin keinerlei Beweis dafür, dass die herrschende Lehre diese Auffassung teilt. --[[Spezial:Beiträge/2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256|2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256]] 01:38, 28. Jan. 2023 (CET) |
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== Dieser Artikel behandelt den russischen Staat == |
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Mehmel baute ausschließlich mechanische Orgeln, meistens mit Schleifladen, später auch mit Kegelladen. Er entwickelte ein eigenes Patent für eine Windladen die er ''Präcisionslade'' nennt. Nach dem Bau der Ratzeburger Domorgel wurde er 1881 zum Hoforgelbauer des Großherzogtums Mecklenburg-Strelitz ernannt. Daraufhin baute er im Fürstentum Ratzeburg noch drei weitere Orgeln. |
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steht in der Einleitung, im Abschnitt Geschichte geht es aber auch um staatliche Gebilde als Vorgänger auf teilweise dem gleichen Territorium. --[[Benutzer:Charkow|Charkow]] ([[Benutzer Diskussion:Charkow|Diskussion]]) 23:30, 21. Jan. 2023 (CET) |
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Am 27. Juni 1888 verstarb Mehmels Ehefrau Marie nach langer Krankheit.<ref>''Stralsundische Zeitung'' vom Donnerstag, 28. Juni 1888 (Nr. 149), S. 4</ref> Nur 8 Tage später, am 4. Juli 1888, verstarb Hoforgelbaumeister Friedrich Albert Daniel Mehmel in Stralsund im Alter von 60 Jahren. Sein Sohn Paul übernahm mit nur 20 Jahren das Geschäft und firmierte als ''F. A. Mehmel Sohn Stralsund und Wismar''. Nach Pauls frühen Tod im Jahr 1894<ref>[[Uwe Pape]]: ''Mehmel, Paul Daniel.'' In: Uwe Pape, Wolfram Hackel, Christhard Kirchner (Hrsg.): ''Lexikon norddeutscher Orgelbauer.'' Band 4. ''Berlin, Brandenburg und Umgebung einschließlich Mecklenburg-Vorpommern.'' Pape Verlag, Berlin 2017, S. 363.</ref> wird 1897 das Wohn- und Geschäftshaus der Familie Mehmel an Tischlermeister Ferdinand Wahlström verkauft. Somit erlischt nach 35-jährigem Wirken die Firma Mehmel in Stralsund und Wismar. |
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:Ist im Artikel "Deutschland" nicht prinzipiell(!) anders. An Formulierungen könnte man feilen. Vorschläge? --[[Benutzer:Amga|A<small>MGA</small>]] 🇺🇦 [[BD:Amga|(d)]] 09:33, 22. Jan. 2023 (CET) |
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== Neubauten (Auswahl) == |
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::Nun ja, in der Diskussion oben behauptet Benatrevqre "Nach der herrschenden Lehre ist Russland nichts Rechtsnachfolger der UdSSR, sondern mit ihr völkerrechtlich identisch." Falls das stimmen sollte, was ich nicht weiß, könnte man das analog auch auf das russische Zarenreich ausweiten. --[[Benutzer:Charkow|Charkow]] ([[Benutzer Diskussion:Charkow|Diskussion]]) 00:01, 24. Jan. 2023 (CET) |
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=== Friedrich Albert Mehmel === |
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:::Sowjetrussland, aus dem dann die UdSSR hervorging, sah sich selbst als einen neuen Staat. Die Literatur ist hier uneins. Während etwa Andreas Zimmermann, ''Staatennachfolge in völkerrechtliche Verträge'', S. 85 ff., 90, eine Kontinuität vom Zarenreich (Russisches Reich) über Sowjetrussland zur Sowjetunion annimmt, vertritt etwa Theodor Schweisfurth, ''Vom Einheitsstaat (UdSSR) zum Staatenbund (GUS). Juristische Stationen eines Staatszerfalls und einer Staatenbundsentstehung'', ZaöRV, Bd. 52 (1992), S. 541–702, hier S. 545 f., 547 die Ansicht, dass das Russische Reich und Sowjetrussland völkerrechtlich identisch waren, aber die UdSSR ein neues Völkerrechtssubjekt war. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 07:30, 24. Jan. 2023 (CET) |
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Von Friedrich Albert Mehmel und seinem Sohn Paul sind bislang 72 Neubauten bekannt. Sie bauten Orgeln in Vorpommern (49), Mecklenburg (13), Schleswig-Holstein (6) und Niedersachsen (1). Einige wenige Orgeln lieferte Friedrich Mehmel auch ins Ausland (3). Seine größten Instrumente wurden im II. Weltkrieg zerstört (Wismar St. Georgen, Stralsund St. Jacobi, Stralsund St. Johannis, Kolberg, St. Nikolai) oder aber später abgerissen, weil sie nicht mehr dem Zeitgeschmack entsprachen (Ratzeburg Dom, Meldorf Dom, Greifswald St. Joseph). Einige Orgeln von Mehmel wurden im 20. Jahrhundert neobarock umgebaut (Prohn, Franzburg, Tessin, Wieck, Kirchdorf/Poel, Pantlitz usw.). Bei einigen Instrumenten wurde dies bei Restaurierungen wieder rückgängig gemacht. |
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::::Sprich, salopp gesagt, sogar Wissenschaftler können sich da zusammenreimen, was sie wollen. Können wir also auch, wissenschaftlich belegt ;-) Apropos, "sah sich selbst": die RF hat die (abgewandelte) Hymne der Sowjetunion, aber die (bzw. eine) Flagge des Kaiserreichs. --[[Benutzer:Amga|A<small>MGA</small>]] 🇺🇦 [[BD:Amga|(d)]] 08:25, 24. Jan. 2023 (CET) |
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:::::Wissenschaftler reimen aber nicht (in dem Sinne wie es WP-Autoren tun, wenn wir von TF sprechen), sondern geben begründete wissenschaftliche Ansichten wieder, und relevant ist letzten Endes ohnehin in erster Linie nur die herrschende Lehrmeinung. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 09:23, 24. Jan. 2023 (CET) |
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::::::<nowiki>;-)</nowiki> yo. --[[Benutzer:Amga|A<small>MGA</small>]] 🇺🇦 [[BD:Amga|(d)]] 22:20, 24. Jan. 2023 (CET) |
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Ich bezweifle, dass es da eine herrschende Lehrmeinung gibt.--[[Benutzer:Charkow|Charkow]] ([[Benutzer Diskussion:Charkow|Diskussion]]) 23:32, 24. Jan. 2023 (CET) |
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:Es ist ganz einfach: Die herrschende Lehre ist immer das, was Benatrevqre für richtig hält. [[Benutzer:MBxd1|MBxd1]] ([[Benutzer Diskussion:MBxd1|Diskussion]]) 23:34, 24. Jan. 2023 (CET) |
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::Nö, gewiss nicht. Aber wenn dir keine Fachliteratur vorliegt, ist dir nicht zu helfen. Obwohl es ja genügend einschlägige Literatur zu dem Thema gibt, die man zur Hand nehmen könnte und die vor allem auch die seit Ende 1991 untersuchte Staatenpraxis berücksichtigt, vgl. Claudia Willershausen, ''Staatennachfolge oder Identität der Russischen Föderation'', Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2002, S. 277 ff. Vgl. dazu auch [https://fragdenstaat.de/anfrage/russische-foderation-und-unabhangige-staaten/#nachricht-376261 diese Antwort] des Auswärtigen Amts (darin heißt es: ''"Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland hat dem Präsidenten der Russischen Föderation mit Schreiben vom 26. Dezember 1991 mitgeteilt, dass die Bundesrepublik Deutschland zur Kenntnis nimmt, dass die Russische Föderation die ehemalige Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken fortsetzt. Die Bundesrepublik Deutschland hat somit bis zum Auseinanderfallen der Sowjetunion diplomatische Beziehungen zur UdSSR unterhalten und unterhält seit dem 26. Dezember 1991 diplomatische Beziehungen mit der Russischen Föderation als Fortsetzung der Sowjetunion. […] Die Bundesrepublik Deutschland geht weiterhin davon aus, dass die Russische Föderation die Sowjetunion fortsetzt, also von einer staatlichen Kontinuität zur Sowjetunion auszugehen ist. Alle anderen Republiken sind in ihrem jeweiligen Bereich Rechtsnachfolger der Sowjetunion. […] Die Russische Föderation ist in Kontinuität zur Sowjetunion in alle Rechte und Pflichten der ehemaligen Sowjetunion eingetreten."''). Die Position der Bundesrepublik unterscheidet sich nicht von der mehrheitlich der anderen Staaten vertretenen Rechtsauffassung. Freilich, persönliche Betrachtungen helfen an dieser Stelle nicht weiter, gell MBxd1. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 10:39, 25. Jan. 2023 (CET) |
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:::korrekt. Es ist verwunderlich, dass in der Frage Belege gefordert werden. Aber gut, Kenntnisse über die Jahrzehnte Russlands seit Gorbatschow sind generell sehr dürftig, wie man an der Berichterstattung der Medien jeden Tag bemerken kann. Natürlich bestand der Westen darauf, dass die russische Föderation die UdSSR völkerrechtlich fortsetzte; wer sonst sollte denn das Einhalten des [[Atomwaffensperrvertrag]]s garantieren? Die anderen elf Staaten etwa, die sich im Zuge der Auflösung der UdSSR für souverän erklärten? Die haben sich davor gehütet, eine Rechtsnachfolge der UdSSR für sich selbst zu fordern. Also blieb Russland in dieser Rolle. [[Spezial:Beiträge/2001:9E8:2924:5100:A880:2911:86CC:89D7|2001:9E8:2924:5100:A880:2911:86CC:89D7]] 14:04, 25. Jan. 2023 (CET) |
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::::Unter dem Eindruck des schrecklichen Krieges könnte man diese Sicht aber auch aktuell verändern. --[[Benutzer:Charkow|Charkow]] ([[Benutzer Diskussion:Charkow|Diskussion]]) 00:43, 26. Jan. 2023 (CET) |
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:::::Davon abgesehen ist die oben von [[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] postulierte Gleichsetzung von ''Kontinuität'' mit ''Identität'' schon rein semantisch völlig hanebüchen. --[[Spezial:Beiträge/2A0A:A541:E243:0:4D41:5625:61E4:DAD3|2A0A:A541:E243:0:4D41:5625:61E4:DAD3]] 02:48, 26. Jan. 2023 (CET) |
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:::::Zur Vertiefung sei hierzu etwa folgender Aufsatz anempfohlen: Sebastian Pritzkow: ''Kontinuität und Diskontinuität. Sowjetisches und modernes russisches Völkerrechtsdenken im Vergleich.'' In: ''[[Osteuropa-Recht]].'' 54. Jg., Nr. 6 (2008), S. 397–406. --[[Spezial:Beiträge/2A0A:A541:E243:0:4D41:5625:61E4:DAD3|2A0A:A541:E243:0:4D41:5625:61E4:DAD3]] 02:54, 26. Jan. 2023 (CET) |
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::::::Bei Pritzkow finde ich nichts, was meine Aussagen entkräftet. Vielmehr hast du die Semantik dieser Termini offenbar nicht verstanden und kennst den Begriff völkerrechtlicher Identität nicht. Staatliche Kontinuität bezieht sich in der oben nachgewiesenen Bedeutung auf die durch einen Staat fortgeführte Völkerrechtssubjektivität. Der ''IP 2A0A:A541:E243…'' sei also geraten, sich erstmal [https://brill.com/display/book/9783846744611/BP000003.xml Grundlagenwissen über die Termini] anzueignen, bevor sie hier anderen Vorhaltungen macht. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 05:25, 26. Jan. 2023 (CET) |
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:::::::Hast ''du'' den Aufsatz denn überhaupt gelesen? Dem scheint mir nämlich nicht so. <s>Unabhängig davon entspricht eine völkerrechtlicher Gleichsetzung von ''Kontinuität'' von Staaten mit ihrer ''Identität'' gewiss nicht der herrschenden Völkerrechtslehre, wie hier von dir postuliert.</s> Es gibt diese Ansicht – ob jedoch eine begriffliche Gleichsetzung dieser Begrifflichkeiten tatsächlich die h. M. ist, bleibt fraglich. --[[Spezial:Beiträge/2A0A:A541:E243:0:DC60:9548:8C56:8A3D|2A0A:A541:E243:0:DC60:9548:8C56:8A3D]] 02:12, 27. Jan. 2023 (CET) |
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::::::::Als juristischer Laie (siehe dein Zurückrudern, weil du erkannt hast, dass deine Äußerung unhaltbar war) solltest ''du'' dich fragen, ob es nicht besser ist, keine falschen Rückschlüsse zu ziehen, weil du die Bücher zu dem Thema offenbar nicht verstanden hast. Ich kenne die Grundlagenliteratur (hier einschlägig: ''Allgemeines zum Staatsuntergang''), ich kenne im Gegensatz zu dir die Begriffe und was du schreibst, entspricht nicht den Tatsachen angesichts deren Bedeutung in der Völkerrechtslehre, sondern beruht auf unwahren Aussagen. Der [https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/0030-6444-2008-6-397.pdf Aufsatz von Sebastian Pritzkow] ist ja öffentlich einsehbar, dann sollte es dir ja hoffentlich nicht entgangen sein, dass der Autor das russische Rechtsdenken untersucht (d. h. Unterschiede zwischen sowj. und russ. Völkerrechtstheorie herausarbeitet, insbesondere auch unter Berücksichtigung der russ. Auslegung der WVK); es geht dabei freilich ''nicht'' um die Erörterung der Frage nach der Fortsetzung als Völkerrechtssubjekt oder staatlicher Kontinuität. Also zitier doch mal die dortige angebliche Textstelle aus deinem Googlefund, auf die du dich beziehst, dann sehen wir weiter. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 11:30, 27. Jan. 2023 (CET) |
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:::::::::Du biegst dir wieder einmal die Dinge so zurecht, wie es dir in den Kram passt. Ich zitiere o. g. Aufsatz, S. 405: "Darüber hinaus zog Russland, das als „Fortsetzerstaat“ der UdSSR in vielerlei Hinsicht deren '''Rechtsnachfolge''' angetreten hat, nie die Vorbehalte zurück, welche die UdSSR beim Beitritt zur Wiener Vertragsrechtskonvention abgegeben hatte." Unabhängig davon ermahne ich dich, von weiteren Unterstellungen und Anfeindungen ("juristischer Laie", "offenbar nicht verstanden", "ich kenne im Gegensatz zu dir die Begriffe") im Sinne der einschlägigen Richtlinien abzusehen. --[[Spezial:Beiträge/2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256|2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256]] 22:50, 27. Jan. 2023 (CET) |
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::::::::::Ich habe nie bestritten, dass manche Autoren von einer Rechtsnachfolge der Russischen Föderation in Verträge und Übernahme völkerrechtl. Rechte und Pflichten schreiben, ich spreche hingegen von der h.M. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 01:31, 28. Jan. 2023 (CET) |
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:::::::::::So viel also in puncto "zitier doch mal die dortige angebliche Textstelle aus deinem Googlefund, auf die du dich beziehst, dann sehen wir weiter." Mehr hast du nicht zu bieten? --[[Spezial:Beiträge/2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256|2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256]] 01:35, 28. Jan. 2023 (CET) |
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:::::::::PS: "dass deine Äußerung unhaltbar war" Nein. Ich habe das gestrichen, weil ich die nachstehende Formulierung für zutreffender halte, jedoch – im Gegensatz zu dir – in der Lage bin, mich in transparenter Form zu korrigieren. Daher habe ich meine ursprüngliche Aussage bewusst stehen lassen, die zugegebenermaßen eine von mir aufgestellte ''Annahme'' über den spezifischen Stand der herrschenden Lehrmeinung in dieser konkreten Frage enthielt. --[[Spezial:Beiträge/2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256|2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256]] 22:59, 27. Jan. 2023 (CET) |
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::::::::::Das glaube ich dir nicht. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 01:24, 28. Jan. 2023 (CET) |
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:::::::::::Das kümmert mich herzlich wenig. --[[Spezial:Beiträge/2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256|2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256]] 01:35, 28. Jan. 2023 (CET) |
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:::::::::PPS: "Ich kenne die Grundlagenliteratur (hier einschlägig: Allgemeines zum Staatsuntergang)" Dann zitier doch mal die Stelle, in der Russland explizit als mit der Sowjetunion ''identisch'' beschrieben wird. --[[Spezial:Beiträge/2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256|2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256]] 23:07, 27. Jan. 2023 (CET) |
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::::::::::Steht im Artikel, ich habe die einschlägige Literatur bereits in dieser Diskussion erwähnt, A. Zimmermann gibt in seinem Fachbuch einen Überblick mit weiteren Nachweisen. Und auch das Auswärtige Amt schreibt entsprechend über die staatliche Kontinuität zwischen Sowjetunion und Russischer Föderation. Ich werde dir das nicht nochmal erklären. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 01:28, 28. Jan. 2023 (CET) |
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:::::::::::Wo steht bitte, dass Russland mit der Sowjetunion ''identisch'' sei? Davon abgesehen wäre das freilich weiterhin keinerlei Beweis dafür, dass die herrschende Lehre diese Auffassung teilt. --[[Spezial:Beiträge/2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256|2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256]] 01:37, 28. Jan. 2023 (CET) |
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:::::::::::::In der angegebenen Literaturstelle steht es. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 01:41, 28. Jan. 2023 (CET) |
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::::::::::::::Zitat? --[[Spezial:Beiträge/2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256|2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256]] 01:46, 28. Jan. 2023 (CET) |
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:::::::::::::::Ich werde dir sicherlich nicht mehrere Buchseiten abtippen, wo kommen wir denn dahin. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 02:05, 28. Jan. 2023 (CET) |
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::::::::::::::::Entweder kannst du deine Behauptung konkret belegen oder nicht. [[Wikipedia:Belege|Wo kommen wir denn sonst da hin.]] --[[Spezial:Beiträge/2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256|2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256]] 02:08, 28. Jan. 2023 (CET) |
|||
Vor allem weg mit diesen bizarren, aus dem Zusammenhang gerissenen Gründungsdaten! Das heutige Russland, welches wir als Zeitgenossen wahrnehmen, ist nur ein Mal gegründet worden. Ergo: ein Gründungsdatum und nicht viele nacheinander im Laufe von mehr als einem Jahrtausend. <small>(Peinlich ist auch, dass in den Aritkeln Deutschland und Schweiz dieselbe sinnbefreite Pedanterie angewandt wird. Fehlen dort etwa nicht das [[HRR]], der [[Deutscher Bund|Deutsche Bund]] bzw. die [[Helvetische Republik]]?)</small> Ich bearbeite die Spalte extra nicht! Es würde nur einen Edit-War geben. |
|||
Die größte erhaltene Mehmel-Orgel befindet sich in der Greifswalder St. Marienkirche. Nicht mehr vorhandene Instrumente sind in der nachfolgenden Tabelle ''kursiv'' gesetzt. Von den derzeit 72 bekannten Instrumenten wurde in den letzten Jahren 30 restauriert, 19 warten noch auf eine Instandsetzung oder Restaurierung. 19 Orgel sind unwiederbringlich zerstört. Bei 4 Orgeln ist der Zustand derzeit unklar (Pustow, Neukloster, Jedlin und Charkiw). Jedoch ist davon auszugehen, dass auch diese Orgeln unwiederbringlich verloren sind. Demnach sind rund 68 % seiner Orgeln erhalten geblieben. |
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<s>862: Kiewer Rus</s></br> |
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Mehmel wurde durch den Organisten und Orgelrevisor [[Otto Wangemann]] protegiert. Dieser wirkte von 1871 bis 1878 in in Treptow ([[Trzebiatów]]) in Hinterpommern. Dadurch lassen sich eventuell die Aufträge in Kolberg ([[Kołobrzeg]]) und Jedlin/Zedlin (Sadlno) erklären. Ob noch weitere Neubauten von Mehmel in Hinterpommern erstellt wurden, ist derzeit unbekannt. Deswegen kann das Werkverzeichnis noch nicht als vollständig gelten. Ein Verzeichnis von Mehmel selbst, ist leider nicht überliefert. |
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<s>1263: Großfürstentum Moskau</s></br> |
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<s>1547: Zarentum Russland</s></br> |
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<s>1721: Russisches Kaiserreich</s></br> |
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<s>1917: Russische Republik</s></br> |
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<s>1917: Sowjetrussland</s></br> |
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<s>1917: Russische SFSR</s></br> |
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<s>1922: Sowjetunion</s></br> |
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'''1990: Russische Föderation (Souveränitätserklärung)''' |
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--[[Spezial:Beiträge/2001:1715:4E3D:8120:E8B5:7265:16CC:70|2001:1715:4E3D:8120:E8B5:7265:16CC:70]] 00:56, 28. Mär. 2023 (CEST) |
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{| class="wikitable sortable" style="width:100%" |
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|- class="hintergrundfarbe5" |
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! Jahr !! Nr. !! Ort !! Kirche !! class="unsortable" | Bild !! Manuale !! Register !! class="unsortable" | Bemerkungen |
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|- |
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| 1856 |
|||
| 1 |
|||
| [[Eixen]] |
|||
| [[Kirche Eixen]] |
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|[[Datei:Eixen Orgel Mehmel.png|zentriert|160x160px]] |
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|II/P |
|||
|9 |
|||
|Die Orgel ist verändert erhalten. Nach Ausplünderung der Orgel wurden die Pfeifen 1953 von Barnim Grüneberg (1914–1964) aus Greifswald größtenteils neu gebaut. Das Baujahr steht nicht mit Sicherheit fest. 1856 arbeitete Mehmel noch nicht eigenständig in Stralsund. Die Orgel wurde von [[Wolfgang Nußbücker]] renoviert. |
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|- |
|||
|1859 |
|||
|2 |
|||
|[[Iven]] |
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|[[Kirche Iven]] |
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|[[Datei:Mehmel Orgel Iven.jpg|zentriert|160x160px]] |
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|I/P |
|||
|5 |
|||
|Die Orgel ist verändert erhalten. Ein Register wurde in den 1970er Jahren umdisponiert. |
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|- |
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|1859 |
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|3 |
|||
|[[Franzburg]] |
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|[[Lehrerseminar (Franzburg)|Lehrerseminar]] |
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|[[Datei:Orgel Lehrerseminar Franzburg jetzt Eickstedt Uckermark.png|zentriert|160x160px]] |
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|II/P |
|||
|9 |
|||
|Über die Orgel wurde 1859 in der Stralsundischen Zeitung berichtet.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.digitale-bibliothek-mv.de/viewer/image/PPN737081546_1859/142/ |titel=Stralsundische Zeitung |abruf=2023-08-03}}</ref> 1868 Instandsetzung der Orgel durch Mehmel, 1875 Umsetzung in das neue Seminargebäude in Franzburg, 1899 Umsetzung in die [[Dorfkirche Eickstedt]] (Brandenburg), 1917 Entnahme der Prospektpfeifen, 1945 Kriegsbeschädigungen, 1952 verändert durch Karl Giebig (Eberswalde). Derzeit: I/P/10.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.orgellandschaftbrandenburg.de/orgelinventar/uckermark/eickstedt/ |titel=Eickstedt (ev. Dorfkirche) |abruf=2023-07-28}}</ref> |
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|- |
|||
| 1860 |
|||
| 4 |
|||
| [[Velgast|Starkow]] |
|||
| [[St.-Jürgen-Kirche (Starkow)|St. Jürgen]] |
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| [[Datei:Mehmel Orgel Starkow.jpg|zentriert|160x160px]] |
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|II/P |
|||
|17 |
|||
| Die Orgel ist komplett erhalten. Sie war seit den 1970er Jahren nicht mehr spielbar und wurde 2009 von der Firma Arnold aus Plau am See restauriert. [[St.-Jürgen-Kirche (Starkow)#Orgel|Orgel]] |
|||
:Aus der Infobox? Vielleicht. Aber nicht aus dem Artikeltext. --[[Benutzer:Amga|A<small>MGA</small>]] 🇺🇦 [[BD:Amga|(d)]] 06:58, 28. Mär. 2023 (CEST) |
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|- |
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: Das ist m.E. kein guter Vorschlag, v.a. kein konsentierter. Wozu sollte das gut sein, dies alles zu löschen? --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 08:31, 28. Mär. 2023 (CEST) |
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| 1861 |
|||
| 5 |
|||
| [[Trent (Rügen)|Trent]] |
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| [[St.-Katharinen-Kirche (Trent)|St.-Katharinen-Kirche]] |
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| [[Datei:Mehmel Orgel Trent.png|zentriert|160x160px]] |
|||
| II/P |
|||
| 11 |
|||
| Die Orgel ist komplett erhalten. Sie wurde 1999 von [[Orgelbau- und Restaurierungswerkstatt Rainer Wolter|Rainer Wolter]] aus Zudar (Rügen) restauriert.<ref>{{Internetquelle |url=https://web.archive.org/web/20050505115423/http://orgelbau.net/organs/trent.htm |titel=Mehmel-Orgel in der ST.Katharinenkirche zu Trent |datum=2005-05-05 |abruf=2023-08-03}}</ref> |
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|- |
|||
| 1861 |
|||
| 6 |
|||
| [[Richtenberg]] |
|||
| [[Sankt-Nikolai-Kirche (Richtenberg)|St. Nikolai]] |
|||
|[[Datei:Richtenberg Mehmel Orgel Vorpommern.jpg|zentriert|160x160px]] |
|||
| II/P |
|||
|18 |
|||
| Die Orgel ist erhalten. 1930 wurden fünf Register umdisponiert. 2002 fand eine Teilsanierung durch Firma [[W. Sauer Orgelbau Frankfurt (Oder)|Sauer]] Orgelbau aus Müllrose statt. Eine vollständige Sanierung dieser Mehmel-Orgel wäre aufgrund ihrer Größe wünschenswert. [[Sankt-Nikolai-Kirche (Richtenberg)#Orgel|Orgel]] |
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|- |
|||
| 1862 |
|||
| 7 |
|||
| [[Dersekow]] |
|||
| [[Kirche Dersekow]] |
|||
| [[Datei:Mehmel Orgel Dersekow.jpg|zentriert|160x160px]] |
|||
| II/P |
|||
| 9 |
|||
(+2 Tr.) |
|||
| Die Orgel ist erhalten. Sie wurde 1997 von [[Orgelbau- und Restaurierungswerkstatt Rainer Wolter|Rainer Wolter]] aus Zudar (Rügen) restauriert.<ref>{{Internetquelle |url=https://web.archive.org/web/20050502192613/http://orgelbau.net/organs/dersekow.htm |titel=Mehmel-Orgel in der Dorfkirche zu Dersekow |datum=2005-05-02 |abruf=2023-08-03}}</ref> 2012 fand eine umfassende Reparatur des Pfeifenwerks durch Gottfried Schmidt aus Rostock statt.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.orgelmacher.com/orgelbau/referenzen/arbeiten-an-bestehenden-orgeln/ |titel=Referenzen Arbeiten an bestehenden Orgeln |hrsg=orgelmacher.com |abruf=2023-08-03}}</ref> |
|||
|- |
|||
|1862 |
|||
|8 |
|||
|[[Groß Kiesow]] |
|||
|[[St.-Laurentius-Kirche (Groß Kiesow)|St.-Laurentius-Kirche]] |
|||
|[[Datei:Mehmel Orgel Groß Kiesow.webp|zentriert|160x160px]] |
|||
|II/P |
|||
|10 |
|||
|Die Orgel ist erhalten. 1963 fand eine Umdisponierung durch die Firma Rudolf Böhm aus Gotha statt. |
|||
|- |
|||
| 1862 |
|||
| 9 |
|||
| [[Weitenhagen (bei Greifswald)|Weitenhagen]] |
|||
| [[Kirche Weitenhagen|Dorfkirche]] |
|||
|[[Datei:Mehmel Orgel Weitenhagen.jpg|zentriert|160x160px]] |
|||
| I/P |
|||
| 6 |
|||
| Die Orgel ist erhalten. 1976 fand eine klangliche und technische Umgestaltung durch [[Wolfgang Nußbücker]] aus Plau am See statt. 2006 fand eine Restaurierung und Rekonstruktion der Orgel durch Firma [[Alexander Schuke Potsdam Orgelbau|Schuke]] aus Werder statt.<ref>[https://orgel-verzeichnis.de/weitenhagen-bei-greifswald-dorfkirche/ Orgel: Weitenhagen (bei Greifswald) – Dorfkirche], auf orgel-verzeichnis.de</ref> |
|||
|- |
|||
| ''1862'' |
|||
| ''10'' |
|||
| ''[[Zingst]]'' |
|||
| [[Peter-Pauls-Kirche (Zingst)|''Peter-Pauls-Kirche'']] |
|||
| [[Datei:Mehmel Orgel Zingst.jpg|zentriert|160x160px]] |
|||
| ''II/P'' |
|||
| ''11'' |
|||
| ''Die Orgel ist nicht erhalten. Nur das Gehäuse der Mehmel-Orgel wurde beim Neubau der Firma [[W. Sauer Orgelbau Frankfurt (Oder)|Sauer]] 1986 (II/P/17), Opus 2198, beibehalten.''<ref>{{Internetquelle |url=https://www.ev-kirche-zingst.de/orgel.html |titel=Evangelische Kirchengemeinde Zingst – Orgel in der Peter-Pauls-Kirche |abruf=2023-07-29}}</ref> |
|||
|- |
|||
| 1862 |
|||
| 11 |
|||
| [[Kölzin]] |
|||
| [[St. Marien (Kölzin)|St. Marien]] |
|||
|[[Datei:Mehmel Orgel Kölzin.jpg|zentriert|160x160px]] |
|||
| I/P |
|||
| 5 |
|||
| Die Orgel ist erhalten. Die Kirche wurde am 1. Dezember 1862 eingeweiht. Die Orgel wurde 1996 von der Firma [[W. Sauer Orgelbau Frankfurt (Oder)|Sauer]] aus Müllrose restauriert. [[St. Marien (Kölzin)#Ausstattung|Orgel]] |
|||
|- |
|||
| 1863 |
|||
| 12 |
|||
| [[Prohn]] |
|||
| [[Dorfkirche Prohn|Kirche]] |
|||
|[[Datei:Mehmel Orgel Prohn.jpg|zentriert|160x160px]] |
|||
|II/P |
|||
|21 |
|||
| Die Orgel ist stark verändert erhalten. 1963 wurde durch Firma [[Alexander Schuke Potsdam Orgelbau|Schuke]] aus Potsdam die Disposition verändert. Eine Restaurierung wäre wünschenswert. Es handelt sich um Mehmels zweitgrößtes erhaltenes Orgelwerk! |
|||
|- |
|||
| 1863 |
|||
| 13 |
|||
| [[Steinhagen (Vorpommern)|Steinhagen]] |
|||
| [[Dorfkirche Steinhagen (Vorpommern)|Dorfkirche Steinhagen]] |
|||
| [[Datei:Mehmel Orgel Steinhagen.jpg|zentriert|160x160px]] |
|||
|II/P |
|||
|12 |
|||
| Die Orgel ist erhalten. 1992 wurde die durch die Firma [[W. Sauer Orgelbau Frankfurt (Oder)|Sauer]] aus Müllrose restauriert. |
|||
|- style="font-style:italic;" |
|||
| 1865 |
|||
| 14 |
|||
| [[Stralsund]] |
|||
| [[Johanniskloster (Stralsund)|St. Johannis]] |
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| |
|||
| II/P |
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| 21 |
|||
| Die Orgel ist nicht erhalten. Die Mehmel-Orgel wurde als Nachfolgebau einer Orgel von [[Friedrich Stellwagen]] errichtet. Diese wurde durch [[Christian Erdmann Kindten]] repariert. Die Klosterkirche und die Mehmel-Orgel wurden am [[Bombenangriff auf Stralsund am 6. Oktober 1944|6. Oktober 1944]] zerstört. Die Disposition ist durch Otto Wangemann überliefert.<ref>{{Literatur |Autor=Otto Wangemann |Titel=Geschichte der Orgel und der Orgelbaukunst : von den ersten Anfängen bis zur Gengenwart |Verlag=Demmin : Verlag von A. Frantz |Datum=1881 |Online=http://archive.org/details/geschichtederorg00wang |Abruf=2023-07-28}}</ref> |
|||
|- |
|||
|1865 |
|||
|15 |
|||
|[[Trantow (Sassen-Trantow)|Trantow]] |
|||
|[[Kirche Trantow]] |
|||
|[[Datei:Mehmel Orgel Trantow.jpg|zentriert|155x155px]] |
|||
|I/P |
|||
|9 |
|||
|Die Orgel ist erhalten. Sie wurde 1962 durch Firma [[W. Sauer Orgelbau Frankfurt (Oder)|Sauer]] aus Frankfurt/Oder umdisponiert. |
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|- |
|||
| 1866 |
|||
| 16 |
|||
| [[Vilmnitz]] |
|||
| [[Maria-Magdalena-Kirche (Vilmnitz)|Maria-Magdalena-Kirche]] |
|||
| [[Datei:Mehmel Orgel Vilmnitz.jpg|zentriert|160x160px]] |
|||
| II/P |
|||
| 10 |
|||
| Die Orgel ist erhalten. 1996 fand eine Restaurierung durch Firma [[W. Sauer Orgelbau Frankfurt (Oder)|Sauer]] aus Frankfurt/Oder statt. Die Orgel war als Serieninstrument gedacht und wurde baugleich in Niepars und Satow von Mehmel erneut gebaut. |
|||
|- |
|||
| 1866 |
|||
| 17 |
|||
| [[Greifswald]] |
|||
| [[St.-Marien-Kirche (Greifswald)|St.-Marien-Kirche]] |
|||
| [[Datei:HGW Marien innen 05 2018 11.jpg|zentriert|160x160px|Greifswald]] |
|||
| III/P |
|||
| 32 |
|||
(+5 Ext.) |
|||
| Die Orgel ist erhalten. Die Mehmel-Orgel ersetzt ein Instrument von 1757 von Christian Weldt aus Grimmen. 1988–1991 fand eine Generalreparatur der Orgel durch die Firma [[Mitteldeutscher Orgelbau A. Voigt|Voigt]] aus Bad Liebenwerda statt. 2018 restaurierte Andreas Arnold aus Plau am See die Orgel. Die Orgel der Greifswalder Marienkirche ist die größte erhaltene Mehmel-Orgel. [[St.-Marien-Kirche (Greifswald)#Orgel|Orgel]] |
|||
|- |
|||
| 1867 |
|||
| 18 |
|||
| [[Niepars]] |
|||
| [[Dorfkirche Niepars]] |
|||
| [[Datei:Mehmel Orgel Niepars.jpg|zentriert|160x160px]] |
|||
| II/P |
|||
| 10 |
|||
| Die Orgel ist erhalten. 1999 fand eine Restaurierung durch die Firma [[Orgelbau- und Restaurierungswerkstatt Rainer Wolter|Wolter]] aus Zudar (Rügen) statt.<ref>{{Internetquelle |url=https://web.archive.org/web/20050502192826/http://orgelbau.net/organs/niepars.htm |titel=Mehmel-Orgel in der Dorfkirche zu Niepars |datum=2005-05-02 |abruf=2023-08-03}}</ref> Die Orgel ist baugleich mit dem Vilmnitzer Instrument. [[Dorfkirche Niepars#Orgel|Orgel]] |
|||
|- |
|||
|1867 |
|||
|19 |
|||
|[[Reinkenhagen]] |
|||
|[[Kirche Reinkenhagen]] |
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| |
|||
|II/P |
|||
|9 |
|||
|Die Orgel ist erhalten. Die Orgel hat Registerkanzellenladen. |
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|- |
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| 1868 |
|||
| 20 |
|||
| [[Süderholz#Bretwisch|Bretwisch]] |
|||
| [[Kirche Bretwisch]] |
|||
|[[Datei:Mehmel Orgel Bretwisch.jpg|zentriert|160x160px]] |
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| II/P |
|||
| 7 |
|||
| Die Orgel ist erhalten. In der Stralsundischen Zeitung wird über die Besonderheiten der Orgel berichtet.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.digitale-bibliothek-mv.de/viewer/image/PPN737081546_1868/932/ |titel=Stralsundische Zeitung |abruf=2023-08-03}}</ref> 1997 fand eine Generalüberholung durch die Firma [[Orgelbau- und Restaurierungswerkstatt Rainer Wolter|Wolter]] aus Zudar (Rügen) statt. Das zweite Manual (Oboe 8´) wurde dabei nicht wiederhergestellt.<ref>{{Internetquelle |url=https://web.archive.org/web/20050502192528/http://orgelbau.net/organs/bretwisch.htm |titel=Mehmel-Orgel in der Dorfkirche zu Bretwisch |datum=2005-05-02 |abruf=2023-08-03}}</ref> |
|||
|- |
|||
| 1868 |
|||
| 21 |
|||
| [[Nehringen]] |
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| [[St.-Andreas-Kirche (Nehringen)|St.-Andreas-Kirche]] |
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| [[Datei:Mehmel Orgel Nehringen.jpg|zentriert|160x160px]] |
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| II/P |
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| 13 |
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| Die Orgel ist erhalten. Das Gehäuse der Vorgängerorgel von einem unbekannten Orgelbauer aus dem 18. Jahrhundert wurde von Mehmel weiter benutzt. Die Orgel wurde 1994 durch die Firma [[W. Sauer Orgelbau Frankfurt (Oder)|Sauer]] restauriert. → [[St.-Andreas-Kirche (Nehringen)#Orgel|Orgel]]<ref>{{Internetquelle |url=https://www.organartmedia.com/de/f-a-mehmel |titel=1868 F. A. Mehmel-Orgel – OrganArt Media |abruf=2023-07-29}}</ref> |
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|- |
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|1869 |
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|22 |
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|Hohendorf |
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|Dorfkirche |
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| |
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|II/P |
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|12 |
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|Die Orgel ist erhalten. Sie befindet sich in einem schlechten Zustand. |
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| 1869 |
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| 23 |
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| [[Ahrenshagen-Daskow|Pantlitz]] |
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| [[Dorfkirche Pantlitz]] |
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|[[Datei:Mehmel Orgel Pantlitz.jpg|zentriert|160x160px]] |
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| II/P |
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| 9 |
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| Die Orgel ist stark verändert erhalten. 1899 Erweiterung des I. Manuals um Bordun 16‘ (Beyer), 1919 pneumatischer Zusatzstock (Beyer), 1958 Umdisponierung (Schuke), 1977 Umsetzung aus Pantlitz/Vorpommern (Stüber). Dabei starke Umdisponierung unter Verwendung alten Pfeifenmaterials. Heute hat die Orgel II/P/11.<ref>{{Internetquelle |url=https://orgelmuseum-malchow.jimdofree.com/mecklenburgisches-orgelinventar/w/wattmannshagen/ |titel=Wattmannshagen |abruf=2023-07-29}}</ref> |
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|- |
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| 1869 |
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| 24 |
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| [[Satow]] |
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| [[Dorfkirche Satow|Kirche]] |
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| [[Datei:Satow Kirche Orgel.jpg|zentriert|160x160px|Satow]] |
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| II/P |
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| 10 |
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| Die Orgel ist erhalten. Es handelt sich um die erste Mehmel-Orgel auf mecklenburgischen Boden. Die Orgel wurde von den Satowern bei Mehmel direkt gekauft. Die Orgel stand bereits mehrere Jahre fertig in Stralsund. 1996 wurde die Orgel durch [[Wolfgang Nußbücker]] aus Plau am See restauriert. Die Orgel ist baugleich mit dem Vilmnitzer Instrument.<ref>{{Internetquelle |url=https://orgelmuseum-malchow.jimdofree.com/mecklenburgisches-orgelinventar/s/satow-b-rostock/ |titel=Satow b. Rostock |abruf=2023-07-29}}</ref> |
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|- |
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| 1870 |
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| 25 |
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| [[Elmenhorst (Vorpommern)|Elmenhorst]] |
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| [[Kirche Elmenhorst]] |
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| [[Datei:Orgel Elmenhorst.jpg|zentriert|160x160px]] |
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| II/P |
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| 9 |
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| Die Orgel ist erhalten. Sie wurde 1999 restauriert durch die Firma [[Orgelbau- und Restaurierungswerkstatt Rainer Wolter|Wolter]] aus Zudar (Rügen).<ref>{{Internetquelle |url=https://web.archive.org/web/20050502192941/http://orgelbau.net/organs/elmenhorst.htm |titel=Mehmel-Orgel in der Dorfkirche zu Elmenhorst |datum=2005-05-02 |abruf=2023-08-03}}</ref> [[Kirche Elmenhorst#Orgel|Orgel]] |
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|- style="font-style:italic;" |
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| 1870 |
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| 26 |
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| [[Greifswald]] |
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| [[Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium Greifswald|Jahn-Gymnasium]] |
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|[[Datei:Mehmel Orgel von 1870 im Greifswalder Gymnasium.jpg|zentriert|160x160px]] |
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| II/P |
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| 11 |
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(+1 Tr.) |
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| Die Orgel ist nicht erhalten. Die Prospektpfeifen wurden 1917 abgeben und nie ersetzt. Der Spieltisch der Orgel wurde später mit nationalsozialistischen Parolen und einem Porträt von Hitler versehen. 1953 wurde der Spieltisch deshalb unfachmännisch abgebrochen. 1956 wird die komplette Orgel abgebaut und auf dem Dachboden des Gymnasiums eingelagert. Dort sind keinerlei Orgelteile mehr zu finden.<ref>Markus T. Funck: ''Die Orgeln der Hansestadt Greifswald.'' S. 194 f.</ref> |
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|- |
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| 1870 |
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| 27 |
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| [[Groß Mohrdorf]] |
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| [[Dorfkirche Groß Mohrdorf]] |
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| [[Datei:Mehmel Orgel Groß Mohrdorf.jpg|zentriert|162x162px]] |
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| II/P |
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| 10 |
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| Die Orgel ist erhalten. 1999 fand eine Teilrestaurierung durch die Firma [[Orgelbau- und Restaurierungswerkstatt Rainer Wolter|Wolter]] statt. |
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| ''1870'' |
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| ''28'' |
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| ''[[Pustow]]'' |
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| ''Gutskapelle'' |
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| |
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| ''I/P'' |
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| ''5'' |
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| ''Der Zustand des Instrumentes ist unklar. Angeblich soll die Orgel abgebaut und eingelagert worden sein. Die Pustower Kapelle ist nicht mehr Eigentum der evangelischen Kirche. Das Baujahr der Orgel ist unsicher.'' |
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|- |
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| ''1871'' |
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| ''29'' |
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| ''[[Katzow]]'' |
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| ''[[St. Johannis (Katzow)|St. Johannis]]'' |
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| |
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| ''II/P'' |
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| ''10'' |
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| ''Die Orgel ist nicht erhalten. Die Orgel in Katzow war für die Stralsunder Gewerbeausstellung gebaut worden. Sie stand vom 15. bis 22. Oktober 1871 im Hauptsaal des Rathauses und wurde dort von ca. 3.000 Besuchern gesehen und gehört.''<ref>''Stralsundische Zeitung'' von 17., 18. und 24. Oktober 1871.</ref> ''Später stand die Orgel als Interimsinstrument in der Stralsunder Jacobikirche. Zu einem ungenannten Zeitpunkt, wohl nach 1877, wurde die Orgel nach Katzow verkauft. Die Katzower Kirche samt Orgel wurde am 24. Dezember 1990 bei einem Kirchenbrand zerstört.''<ref>„Am 24.12.1990 ist die Mehmel-Orgelin der St. Johanniskirche zu Katzow bei Wolgast vollständig verbrannt. Sie war für eine Gewerbeausstellung angefertigt worden und diente dann als Interimsorgel in St. Jakobi in Stralsund, bevor sie nach Katzow kam. Einige Unterlagen zu dieser Orgel befinden sich im Pfarrarchiv in Katzow.“ (Auskunft von Pfarrer Norbert Rauer, jetzt Berlin früher Katzow).</ref> ''Die Kirche wurde ab 1993 wieder aufgebaut. Die neue Orgel ist von Paschen-Orgelbau aus Kiel geliefert worden.'' |
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|- style="font-style:italic;" |
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| 1871 |
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| 30 |
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| [[Greifswald]] |
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| [[St. Joseph (Greifswald)|St. Joseph]] |
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|[[Datei:Mehmel Orgel Katholische Kirche St. Joseph Greifswald.jpg|zentriert|160x160px]] |
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| II/P |
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| 16 |
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| Die Orgel ist teilweise erhalten. Die St. Jopsehskirche wurde am 15. November 1871 geweiht. Daraus ergibt sich das Baujahr der Orgel. Sie wurde Anfang des 20. Jahrhunderts von Grüneberg umgebaut auf III/P/18 (III. = Physharmonika 8′). Die Mehmel-Orgel wurde 1986 abgerissen. Die Orgel wurde durch Hartmut Grosch und einigen Studenten der Greifswalder Kirchenmusikschule abgebaut und eingelagert. Die Hauptwerkslade mit Mehmel-Registern befindet sich in Menz (Stechlin) und wurde dort 1999–2002 zu einem Instrument von I/P/13 von Hartmut Grosch aus Rheinsberg aufgestellt. Die derzeitige Orgel (II/P/17) stammt Firma Jehmlich aus Dresden und wurde 1986 als ihr Opus 1056 erbaut.<ref>[https://www.orgellandschaftbrandenburg.de/orgelinventar/oberhavel/menz/ Menz (ev. Kirche)], auf orgellandschaftbrandenburg.de</ref> |
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|- |
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| ''1872'' |
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| ''31'' |
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| ''Landow'' |
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| ''[[Dorfkirche Landow]]'' |
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|[[Datei:Landow Mehmel-Orgel.png|zentriert|160x160px]] |
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| ''I'' |
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| ''4'' |
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| ''Die Orgel ist nicht erhalten. Einige Reste (Gehäuse und Windlade) sind im Malchower Orgelmuseum eingelagert.'' |
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|- |
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| ''1873'' |
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| ''32'' |
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| ''[[Wustrow (Fischland)]]'' |
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| ''[[Kirche Wustrow]]'' |
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| |
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| ''II/P'' |
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| ''15'' |
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''(+2 Ext.)'' |
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| ''Die Orgel ist nicht erhalten. Sie wurde in der Stralsundischen Zeitung besonders erwähnt. Mehmel selbst nennt sie seine 50. Orgel.''<ref>{{Internetquelle |url=https://www.digitale-bibliothek-mv.de/viewer/image/PPN737081546_1873/1447/ |titel=Stralsundische Zeitung |abruf=2023-08-03}}</ref> ''Es war Mehmels erste Orgel in Mecklenburg nach der Werkstattübernahme von Friedrich Wilhelm Winzer. Die Orgel wurde 1971 durch ein neues Instrument der Firma Jehmlich aus Dresden, Opus 895, mit II/P/14 ersetzt.''<ref>{{Internetquelle |url=https://orgelmuseum-malchow.jimdofree.com/mecklenburgisches-orgelinventar/w/wustrow-fischland/ |titel=Wustrow/Fischland |abruf=2023-08-03}}</ref> |
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|- |
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| 1873 |
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| 33 |
|||
| [[Neustadt-Glewe]] |
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| [[Marienkirche (Neustadt-Glewe)|St. Marien]] |
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| [[Datei:Neustadt-Glewe-Marienkirche-Orgel-DSC08911+2-eTHI3-snx35s-20-05-2022.jpg|zentriert|160x160px|Neustadt-Glewe]] |
|||
| II/P |
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| 12 |
|||
| Die Orgel ist erhalten. Sie wurde 2019 durch die Firma [[W. Sauer Orgelbau Frankfurt (Oder)|Sauer]] aus Müllrose restauriert. [[Marienkirche (Neustadt-Glewe)#Orgel|→Orgel]]<ref>{{Internetquelle |url=https://orgelmuseum-malchow.jimdofree.com/mecklenburgisches-orgelinventar/n/neustadt-glewe/ |titel=Neustadt-Glewe |abruf=2023-07-29}}</ref> |
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|- |
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| ''1875'' |
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| ''34'' |
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| [[Altenkirchen (Rügen)|''Altenkirchen'']] |
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| [[Pfarrkirche Altenkirchen|''Kirche'']] |
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| [[Datei:Pfarrkirche Altenkirchen 02.jpg|zentriert|160x160px]] |
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| ''II/P'' |
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| ''23'' |
|||
| ''Die Orgel ist nicht erhalten. Um 1775 Neubau einer Orgel durch Ernst Julius Marx aus Berlin für die „Ermerlersche Cattun-Fabrique“. 1798 setzt Christian Erdmann Kindten die Orgel nach Altenkirchen um. 1875 kommt es zu einem großangelegten Umbau der Orgel durch Mehmel, die fast einem Neubau gleich kommt. 1971 wird die Mehmel-Orgel abgerissen und durch ein Werk von der Firma Rudolf Böhm aus Gotha ersetzt. Dabei wird unnötigerweise das Mittelfeld des Prospektes verändert.''<ref>Sebastian Wamsiedler: [http://www.wamsiedler.de/wp-content/uploads/2012/01/Orgeldaten_Altenkirchen.pdf Die Orgel der evangelischen Kirche zu Altenkirchen (Rügen)] (PDF; 242 kB)</ref><ref>{{Internetquelle |url=https://orgel-verzeichnis.de/altenkirchen-ruegen-dorfkirche/ |titel=Altenkirchen (Rügen) – Dorfkirche |hrsg=orgel-verzeichnis.de |abruf=2023-08-03}}</ref> |
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|- |
|||
| 1875 |
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| 35 |
|||
| [[Kirchdorf (Poel)|Kirchdorf auf Poel]] |
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| [[Dorfkirche Kirchdorf (Poel)|Dorfkirche]] |
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| [[Datei:Mehmel Orgel Kirchdorf Poel.png|zentriert|160x160px]] |
|||
| II/P |
|||
| 11 |
|||
|Die Orgel ist stark umgebaut erhalten. Das Gehäuse der Orgel stammt aus dem 17. Jahrhundert. 1704 wird die Orgel aus Neukloster nach Kirchdorf versetzt. Die Mehmel-Orgel wird 1969–1983 durch [[Wolfgang Nußbücker]] aus Plau am See stark umdisponiert. Rund 1/3 der Pfeifen von Mehmel sind noch erhalten.<ref>[https://orgel-verzeichnis.de/ostseebad-insel-poel-kirchdorf-poel-dorfkirche/ Orgel: Ostseebad Insel Poel / Kirchdorf (Poel) – Dorfkirche], auf orgel-verzeichnis.de</ref><ref>{{Internetquelle |url=https://orgelmuseum-malchow.jimdofree.com/mecklenburgisches-orgelinventar/k/kirchdorf-poel/ |titel=Kirchdorf /Poel |abruf=2023-07-29}}</ref> |
|||
|- |
|||
| 1875 |
|||
| 36 |
|||
| [[Tribsees]] |
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| Betsaal |
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|[[Datei:Hohenselchow St. Johannes Mehmel-Orgel.png|zentriert|160x160px]] |
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| I |
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| 4 |
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| Die Orgel ist verändert erhalten. Die Orgel wurde für den Betsaal der Thomasgemeinde in Tribsees gebaut. 1976 wird die Mehmel-Orgel von Tribsees nach [[Hohenselchow]] umgesetzt und dabei von der [[Eberswalder Orgelbauwerkstatt|Ulrich Fahlberg]] aus Eberswalde umdisponiert. Derzeit I/P/5.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.orgellandschaftbrandenburg.de/orgelinventar/uckermark/hohenselchow/ |titel=Hohenselchow (ev. Dorfkirche) |abruf=2023-07-28}}</ref> |
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|- |
|||
| 1875 |
|||
| 37 |
|||
| [[Spornitz]] |
|||
| Dorfkirche |
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| [[Datei:Spornitz, Evangelisch Lutherische Kirche, Memel Orgel.jpg|zentriert|160x160px]] |
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| II/P |
|||
| 11 |
|||
(+2 Tr.) |
|||
| Die Orgel ist erhalten. 2023 wurde sie durch Andreas Arnold aus Plau am See restauriert. Als Besonderheit weist die Orgel eine Schwebung im Oberwerk auf.<ref>{{Internetquelle |url=https://orgelmuseum-malchow.jimdofree.com/mecklenburgisches-orgelinventar/s/spornitz/ |titel=Spornitz |abruf=2023-07-29}}</ref>[https://organindex.de/index.php?title=Spornitz,_Evangelisch-Lutherische_Kirche Orgel]. |
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|- |
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| 1875 |
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| 38 |
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| [[Vorland (Splietsdorf)|Vorland]] |
|||
| [[Kirche Vorland]] |
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| [[Datei:Orgel Vorland.jpg|zentriert|160x160px]] |
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| II/P |
|||
| 11 |
|||
| Die Orgel ist erhalten. Sie wurde 1997 von Firma [[Orgelbau- und Restaurierungswerkstatt Rainer Wolter|Wolter]] aus Zudar (Rügen) restauriert.<ref>{{Internetquelle |url=https://web.archive.org/web/20050507180932/http://orgelbau.net/organs/vorland.htm |titel=Mehmel-Orgel in der Dorfkirche zu Vorland |datum=2005-05-07 |abruf=2023-08-03}}</ref> |
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|- |
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| 1876 |
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| 39 |
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| Klaber |
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| Dorfkirche |
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|[[Datei:Mehmel-Orgel Klaber.png|zentriert|160x160px]] |
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| II/P |
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| 10 |
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| Die Orgel ist erhalten. Sie wurde 2006 durch Arnold Arnold aus Plau am See restauriert.<ref>{{Internetquelle |url=https://orgelmuseum-malchow.jimdofree.com/mecklenburgisches-orgelinventar/k/klaber/ |titel=Klaber |abruf=2023-07-29}}</ref> |
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|- |
|||
| 1876 |
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| 40 |
|||
| Sassen |
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| [[Kirche Sassen]] |
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| |
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| I/P |
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| 9 |
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| Die Orgel ist erhalten. 2003/2005 fand eine Teilrestaurierung durch die Firma [[Orgelbau- und Restaurierungswerkstatt Rainer Wolter|Wolter]] aus Zudar (Rügen) statt, 2009 eine Restaurierung durch Gottfried Schmidt (Rostock). Die Orgel hat Kegelladen. |
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|- |
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|1876 |
|||
|41 |
|||
|Jedlin (Zedlin?) (Hinterpommern) |
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|Dorfkirche |
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|[[Datei:Zedlin Saldno Mehmel Orgel.png|zentriert|160x160px]] |
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|II/P |
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|11 |
|||
|Der Zustand der Orgel ist unklar. In der Urania von 1877 wird in Nr. 4, S. 73 f. von einer neuen Mehmel-Orgel für die Gemeinde Jedlin in Hinterpommern berichtet. Ein Jedlin konnte aber, trotz intensiver Suche, nicht in Hinterpommern gefunden werden, dafür aber ein Zedlin. Dies ist nur 8 km von Treptow entfernt, dem damaligen Wohnort Otto Wangemanns, der die Orgel revidiert hat.<ref>{{Internetquelle |url=https://hdl.handle.net/2027/mdp.39015025421598?urlappend=%3Bseq=80 |titel=Urania ; Musik-Zeitschrift für Orgelbau, Orgel- und Harmoniumspiel. v.34 1877. |sprache=en |abruf=2023-07-27}}</ref> Ob es sich wirklich um eine Mehmel-Orgel handelt und ob diese noch vorhanden ist, muss noch geklärt werden. Das Bild zeigt die Zedliner Orgel im Jahr 1940. |
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|- |
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| ''1877'' |
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| ''42'' |
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| ''[[Kołobrzeg]]'' |
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| ''St. Nikolaikirche'' |
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| |
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| ''II/P'' |
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| ''28'' |
|||
| ''Die Orgel ist nicht erhalten. In der Urania von 1878 wird in Nr. 7, S. 10 6ff. von der neuen Mehmel-Orgel in Kolberg berichtet. Die Orgel wurde durch Otto Wangemann revidiert. Kirche und Orgel wurden am 19. September 1877 eingeweiht. Die Orgel kostete 11.000 Mark''<ref>{{Literatur |Autor=Karl Dreist |Titel=Die St. Nikolai-Kirche vor der Münde zu Kolberg: zur Feier ihres fünfzigjährigen Bestehens am 18. September 1927: ein Dankgruss |Verlag=Prangesche Buchh. |Datum=1927 |Online=https://pbc.gda.pl/dlibra/publication/6271/edition/3799 |Abruf=2023-08-08}}</ref> ''Kirche samt Orgel wurden in den Kämpfen um Kolberg im März 1945 zerstört.''<ref>{{Internetquelle |url=https://hdl.handle.net/2027/mdp.39015025421606?urlappend=%3Bseq=115 |titel=Urania ; Musik-Zeitschrift für Orgelbau, Orgel- und Harmoniumspiel. v.35 1878. |sprache=en |abruf=2023-07-27}}</ref> |
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|- |
|||
| ''1877'' |
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| ''43'' |
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| ''[[Stralsund]]'' |
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| [[St.-Jakobi-Kirche (Stralsund)|''St.-Jakobi-Kirche'']] |
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| [[Datei:Stralsund Jakobi Orgel (06).jpg|zentriert|160x160px]] |
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| ''IV/P'' |
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| ''69'' |
|||
| ''Die Orgel ist nicht erhalten. Das Gehäuse von Christian Gottlieb Richter aus Alten Stettin von 1741 mit Schnitzwerk von Michael Müller sowie Pedalwindladen (Richter), Oberwerkwindlade (Marx), Teile der Ton- und Registertraktur, alle Prospektpfeifen (Marx) sowie zahlreiche Innenpfeifen (Richter und Marx) wurden von Mehmel weiter verwendet. Das Werk wurde 1945 von Stralsunder Bürgern geplündert. In den 1980er Jahren wurde der Spieltisch zerstört. Die Reste wurden 2017 eingelagert.2017–2020 Neubau (III/P/51) unter Verwendung der 3 barocken Windladen, Teilen der Traktur und des barocken Gehäuses sowie dreier Pedalregister auf zugehörigen Windladen und eines Magazinbalges von Mehmel durch Kristian Wegscheider. → [[Orgeln der Sankt-Jakobi-Kirche (Stralsund)#Dritte Orgel (19. Jahrhundert)|Orgel]]''<ref>{{Internetquelle |url=https://hdl.handle.net/2027/mdp.39015025421606?urlappend=%3Bseq=114 |titel=Urania ; Musik-Zeitschrift für Orgelbau, Orgel- und Harmoniumspiel. v.35 1878. |sprache=en |abruf=2023-07-27}}</ref> |
|||
|- |
|||
| 1878 |
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| 44 |
|||
| [[Tessin (bei Rostock)|Tessin]] |
|||
| [[Stadtkirche Tessin|Kirche]] |
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|[[Datei:Mehmel-Orgel Stadtkirche Tessin (bei Rostock).jpg|zentriert|160x160px]] |
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| II/P |
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| 10 |
|||
| Die Orgel ist stark verändert erhalten. Die Orgel wurde 1960 durch die Firma [[W. Sauer Orgelbau Frankfurt (Oder)|Sauer]] aus Frankfurt/Oder umdisponiert. 1976 wurde sie von Axel Stübner aus Berlin von der oberen auf die untere Empore umgesetzt. 1997 fand eine Reparatur durch die Firma [[W. Sauer Orgelbau Frankfurt (Oder)|Sauer]] aus Frankfurt/Oder statt.<ref>{{Internetquelle |url=https://orgelmuseum-malchow.jimdofree.com/mecklenburgisches-orgelinventar/t/tessin/ |titel=Tessin, evangelische Stadtkirche |hrsg=orgelmuseum-malchow.jimdofree.com |abruf=2023-07-29}}</ref> |
|||
|- |
|||
| 1878 |
|||
| 45 |
|||
| [[Deyelsdorf]] |
|||
| [[Kirche Deyelsdorf]] |
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| [[Datei:Deyelsdorf Orgel Prospekt.jpg|zentriert|160x160px|Deyelsdorf]] |
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| I/P |
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| 7 |
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| Die Orgel ist erhalten. Sie wurde 1694 von [[Arp Schnitger]] für den Theologen [[Johann Friedrich Mayer (Theologe)|Johann Friedrich Mayer]] angefertigt. Mayer nahm die Orgel von Hamburg nach Greifswald mit. 1741/42 wird sie in Deyelsdorf von Christian Weldt aus Grimmen aufgestellt. Mehmel baut sein Orgelwerk in den vorhandenen Prospekt unter Verwendung von zwei Registern von Schnitger. Er benutzte hier seine patentierte ''Präcisionslade''. Die Orgel wurde 1998 durch die Firma [[Orgelbau- und Restaurierungswerkstatt Rainer Wolter|Wolter]] aus Zudar (Rügen) restauriert. → [[Kirche Deyelsdorf#Orgel|Orgel]] |
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|- style="font-style:italic;" |
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| 1881 |
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| 46 |
|||
| [[Ratzeburg]] |
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| [[Ratzeburger Dom|Dom]] |
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| [[Datei:Ratzeburg Dom Orgel Mehmel vor 1917 II.png|zentriert|160x160px]] |
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| III/P |
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| 41 |
|||
| Die Orgel ist nicht erhalten. Sie wurde ausführlich in der Urania von 1883, Nr. 6, S. 82–90 vom mecklenburgische Orgelrevisor Julius Massmann beschrieben.<ref>{{Internetquelle |url=https://hdl.handle.net/2027/mdp.39015025421788?urlappend=%3Bseq=106 |titel=Urania ; Musik-Zeitschrift für Orgelbau, Orgel- und Harmoniumspiel. v.40 1883. |sprache=en |abruf=2023-07-27}}</ref> 1902 wurde die Orgel von Barnim Grüneberg (Stettin) umgebaut. 1954 baute wiederum die Firma Kemper und Sohn (Lübeck) die Orgel um. Am Ende der Domsanierung von 1953 bis 1966 wurde die Mehmel-Orgel abgerissen. 1966 wurde ein Neubau von Firma Kemper erstellt. Dieser hatte nur 12 Jahre Bestand und wurde 1978 durch die jetzige Rieger-Orgel ersetzt. |
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|- |
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| ''1881'' |
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| ''47'' |
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| [[Ziethen (Lauenburg)|''Ziethen'']] |
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| [[St. Laurentius (Ziethen)|''St. Laurentius'']] |
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| ''[[Datei:St. Laurentius Ziethen Orgel.jpg|160x160px]]'' |
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| ''I/P'' |
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| ''6'' |
|||
| ''Die Orgel ist nicht erhalten. 1987 erfolgte ein Neubau durch dir Firma [[Rieger Orgelbau|Rieger]] aus Vorarlberg (Österreich) mit I/P/10. Das Innenleben der Mehmel-Orgel wurde beim Film [[Schlafes Bruder (Film)#Dorforgel in Eschberg|Schlafes Bruder]] benutzt.<ref>Karl-Heinz Göttert, Eckhard Isenberg: ''Orgeln! Orgeln!: Konzepte, Kuriositäten, Kontinente.'' Bärenreiter, Kassel 2002, ISBN 978-3-7618-1566-3, S. 140</ref>'' |
|||
|- |
|||
|1881 |
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|48 |
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|[[Charkiw]] |
|||
|Deutsche Gemeinde |
|||
| |
|||
|II/P |
|||
|27 |
|||
|Der Zustand der Orgel ist unklar. In der Urania von 1882, Nr. 5, S. 67–68 wird die Orgel beschrieben.<ref>{{Internetquelle |url=https://hdl.handle.net/2027/mdp.39015025421770?urlappend=%3Bseq=73 |titel=Urania ; Musik-Zeitschrift für Orgelbau, Orgel- und Harmoniumspiel. v.39 1882. |sprache=en |abruf=2023-07-27}}</ref> |
|||
|- |
|||
| 1882 |
|||
| 49 |
|||
| Kreutzmannshagen |
|||
| Ev. Kirche |
|||
|[[Datei:Kreutzmannshagen - Dorfkirche.jpg|zentriert|160x160px]] |
|||
| I/P |
|||
| 6 |
|||
| Die Orgel ist erhalten. Sie wurde 1997/2000 durch die Firma [[Orgelbau- und Restaurierungswerkstatt Rainer Wolter|Wolter]] aus Zudar (Rügen) generalüberholt.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.orgel-information.de/Orgeln/s/su-sz/Suederholz_Ev_S-Kreutzmannshagen.html |titel=Die Orgel in der Kirche Süderholz (Kreutzmannshagen) |hrsg=Musik-Medienhaus |abruf=2023-08-03}}</ref> |
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|- |
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| 1883 |
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| 50 |
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| Kirch Baggendorf |
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| [[Kirche Kirch Baggendorf|Kirche]] |
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| [[Datei:Orgel Kirch Baggendorf.jpg|zentriert|160x160px]] |
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| II/P |
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| 14 |
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| Die Orgel ist erhalten erhalten. Der Prospekt der Orgel stammt aus dem 18. Jahrhundert und wurde für die Stadtkirche in Loitz erbaut. 1840 wurden Gehäuse samt Orgel von [[Johann Friedrich Schulze]] nach Kirch Baggendorf versetzt. 1883 erneuerte Mehmel das Orgelwerk. Inwiefern es sich hier um einen Umbau oder Neubau Mehmels handelt muss noch geklärt werden. Die Orgel wurde 1997/98 von der Firma [[Orgelbau- und Restaurierungswerkstatt Rainer Wolter|Wolter]] aus [[Zudar]] (Rügen) restauriert. |
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|- |
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| 1883 |
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| 51 |
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| [[Greifswald-Wieck]] |
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| [[Bugenhagenkirche (Greifswald-Wieck)|Bugenhagenkirche]] |
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| [[Datei:Mehmel Orgel Greifswald-Wieck.jpg|zentriert|160x160px]] |
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| II/P |
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| 12 |
|||
| Die Orgel ist erhalten. 1893 und 1964 wurden Umdisponierungen der Orgel vorgenommen. 2010/11 wurde die Orgel durch die Firma [[Hermann Eule Orgelbau Bautzen|Eule]] aus Bautzen restauriert. Die Orgel besitzt die von Mehmel patentierte Hängeventillade.<ref>{{Internetquelle |url=https://musik.uni-greifswald.de/institut/information/orgeln-in-greifswald/mehmel-orgel-in-der-bugenhagenkirche/ |titel=Mehmel-Orgel in der Bugenhagenkirche – Fakultät – Universität Greifswald |abruf=2023-08-04}}</ref> → [[Bugenhagenkirche (Greifswald-Wieck)#Orgel|Orgel]] |
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|- |
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|''1883'' |
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| ''52'' |
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| ''Pötrau'' |
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| ''St. Georg'' |
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| [[Datei:Mehmel-Orgel Pötrau.jpg|zentriert|160x160px]] |
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| ''I/P'' |
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| ''8'' |
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| ''Die Orgel ist nicht erhalten. Sie wird aber wie folgt beschrieben: „Die Orgel in Pötrau (bei Büchen) wurde von Mehmel (Stralsund) mit 8 Stimmen erbaut“''<ref>Max Reinhard Jaehn (Hrsg.), Leopold Iwan Cirsovius: ''Orgel-Dispositionen aus Schleswig-Holstein. 194 Dispositionen und Beschreibungen, 1868–1895.'' S. 35.</ref> ''Die Pötrauer Kirche samt Orgel sind am 1. Mai 1945 abgebrannt. 2001 erbaute die Firma Mühleisen aus Leoberg eine Brüstungsorgel mit Wechselschleifen mit II/P/15.''<ref>{{Internetquelle |url=https://www.kirche-in-buechen.de/index.php/adressen/st-georg-poetrau |titel=St. Georg Pötrau |abruf=2023-08-06}}</ref> |
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|- |
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| ''1883'' |
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| ''53'' |
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| ''[[Kronprinzenkoog]]'' |
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| ''Koogskirche'' |
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| |
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| ? |
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| ? |
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| ''Die Orgel ist nicht erhalten. Die Orgel wird auf einer Werbekarte der Firma Mehmel genannt. Genauere Daten zum Instrument sind noch nicht bekannt.''<ref>Mündliche Auskunft von [[Max Reinhard Jaehn]].</ref> |
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|- |
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| 1883 |
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| 54 |
|||
| [[Lüdersdorf|Herrnburg]] |
|||
| [[Dorfkirche Herrnburg]] |
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| [[Datei:Orgel Dorfkirche Herrnburg.jpg|160x160px|zentriert|Herrnburg]] |
|||
| II/P |
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| 10 |
|||
| Die Orgel ist erhalten. Sie wurde 2014 durch die Firma [[Reinalt Johannes Klein|Klein]] aus Lübeck restauriert.<ref>{{Internetquelle |url=https://orgelmuseum-malchow.jimdofree.com/mecklenburgisches-orgelinventar/h/herrnburg/ |titel=Herrnburg |abruf=2023-07-29}}</ref> Die Orgel hat Kegelladen. [[Dorfkirche Herrnburg#Orgel|Orgel]] |
|||
|- |
|||
| 1884 |
|||
| 55 |
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| [[Königsfeld (Mecklenburg)|Demern]] |
|||
| [[Dorfkirche Demern]] |
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| [[Datei:Demern Kirche Orgeln (1).jpg|160x160px|zentriert]] |
|||
| I/P |
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| 6 |
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(+1 Tr.) |
|||
| Die Orgel ist erhalten. Sie wurde 2003 durch die Firma [[Alexander Schuke Potsdam Orgelbau|Schuke]] aus Potsdam restauriert.<ref>{{Internetquelle |url=https://orgelmuseum-malchow.jimdofree.com/mecklenburgisches-orgelinventar/d/demern/ |titel=Demern |abruf=2023-07-29}}</ref> Die Orgel hat Kegelladen. Die Orgel stand ehemals über dem Altar und wurde 1938 auf die Westempore versetzt. |
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|- |
|||
| 1884 |
|||
| 56 |
|||
| [[Zudar]] |
|||
| [[St.-Laurentius-Kirche (Zudar)|St.-Laurentius-Kirche]] |
|||
| [[Datei:Zudar, Kirche, Orgel (2009-09-13).JPG|zentriert|160x160px|Zudar]] |
|||
| I/P |
|||
| 7 |
|||
| Die Orgel ist erhalten. Sie wurde 1985 generalüberholt. 2000 erfolgte die Restaurierung durch die Firma [[Orgelbau- und Restaurierungswerkstatt Rainer Wolter|Wolter]] aus Zudar (Rügen). → [[St.-Laurentius-Kirche (Zudar)#Orgel|Orgel]] |
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|- |
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| ''1885'' |
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| ''57'' |
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| ''[[Cuxhaven]]-Ritzebüttel'' |
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| ''[[Martinskirche (Cuxhaven-Ritzebüttel)]]'' |
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| [[Datei:Ritzebüttel Martinskirche (03).JPG|160x160px]] |
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| ''II/P'' |
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| ''26'' |
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| ''Die Orgel ist nicht erhalten. Mehmel baut eine neue Orgel mit Übernahme von 12 Registern aus dem Vorgängerinstrument. 1927 erfolgte ein technischer Neubau durch Paul Rother (Hamburg). Der Prospekt Mehmels ist erhalten geblieben.''<ref>{{Internetquelle |url=https://www.orgel-information.de/Orgeln/C/cu-cz/Cuxhaven_Martinskirche_C-Ritzebuettel.html |titel=Die Orgel der Martinskirche Cuxhaven (Ritzebüttel) |hrsg=Musik-Medienhaus.de |abruf=2023-08-04}}</ref> |
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|- |
|||
| 1885 |
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| 58 |
|||
| [[Vellahn]] |
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| [[Dorfkirche Vellahn|Kirche]] |
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|[[Datei:Vellahn Mehmel Orgel.jpg|zentriert|160x160px]] |
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| II/P |
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| 14 |
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(+2 Ext.) |
|||
| Die Orgel ist erhalten. Es handelt sich dabei um eine der größten erhaltenen Mehmel-Orgeln. Die Orgel hat Kegelladen. Sie ist bis auf die Prospektpfeifen aus Zink unverändert im Original erhalten. 1999 erfolgte eine Reparatur durch Andreas Arnold aus Plau am See.<ref>{{Internetquelle |url=https://orgelmuseum-malchow.jimdofree.com/mecklenburgisches-orgelinventar/v/vellahn/ |titel=Vellahn |abruf=2023-07-29}}</ref> |
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|- |
|||
| 1886 |
|||
| 59 |
|||
| [[Fuhlendorf (Vorpommern)|Bodstedt]] |
|||
| [[St.-Ewalds-Kirche Bodstedt]] |
|||
|[[Datei:Mehmel Orgel Bodstedt.jpg|zentriert|160x160px]] |
|||
| II/P |
|||
| 9 |
|||
| Die Orgel ist erhalten. 1987 fand eine Generalüberholung durch die Firma [[Orgelbau- und Restaurierungswerkstatt Rainer Wolter|Wolter]] aus Zudar (Rügen) statt. 2018 erfolgte eine Reinigung und Generalüberholung durch die Werkstatt für historische Tasteninstrumente Gottfried Schmidt aus Rostock<ref>{{Internetquelle |url=http://www.orgelmacher.com/orgelbau/referenzen/arbeiten-an-bestehenden-orgeln/ |titel=Referenzen Arbeiten an bestehenden Orgeln |abruf=2023-08-03}}</ref> |
|||
|- style="font-style:italic;" |
|||
| 1886 |
|||
| 60 |
|||
| [[Lübeck]] |
|||
| [[St.-Jürgen-Kapelle (Lübeck)|St.-Jürgen-Kapelle]] |
|||
|[[Datei:HL Damals – St Jürgen – Orgel der Kapelle.jpg|zentriert|160x160px]] |
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|I/P |
|||
|6 |
|||
| Die Orgel ist stark verändert erhalten. 1905 erfolgte ein pneumatischer Umbau der Orgel durch die Firma Kemper aus Lübeck.<ref>{{Webarchiv |url=http://www.kk-ll.de/index.php/musik/orgeln-in-luebeck/item/451 |text=Orgel in der St.-Jürgen-Kapelle |wayback=20150402145519}}</ref> 1935 erweiterte Kemper die Orgel um zwei Register. 1957 wurde die Orgel nach St. Stephanus in Karlshof überführt. Seit 1969 befindet sich die Orgel in der Lazaruskirche in der Friedhofsallee. 2002 Reparatur der Orgel durch die Firma Paschen aus Kiel.<ref>Dietrich Wölfel: ''Die Wunderbare Welt der Orgeln. Lübeck als Orgelstadt.'' S. 211 ff.</ref> Am 20. Januar 2008 wurde die Lazaruskirche entwidmet. Über die Reste der Mehmel-Kemper-Orgel ist derzeit nichts bekannt. |
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|- |
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| ''1887'' |
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| ''61'' |
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| ''[[Kletzin]]'' |
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| ''[[Kirche Kletzin]]'' |
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| |
|||
| ? |
|||
| ? |
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| ''Die Orgel ist nicht erhalten. Das Werk Mehmels ist zerstört, der Prospekt soll aber erhalten sein. 1983 liefert [[Wolfgang Nußbücker]] aus Plau am See ein Orgel mit I/3. Genauere Daten zur Mehmel-Orgel fehlen derzeit.'' |
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|- |
|||
|1887 |
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|62 |
|||
|[[Neukloster]] |
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|Lehrerseminar |
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| |
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|? |
|||
|? |
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|Der Verbleib der Orgel ist unklar. 1887 stellt Mehmel eine „Musterorgel“ im Lehrerseminar von Neukloster auf. Ob sich diese Aussage auf die Serienorgeln Vilmnitz, Niepars, Satow und Groß Mohrdorf bezieht ist nicht festzustellen.<ref>Max Reinhard Jaehn: ''Friese.'' Band 1. S. 575.</ref> Weitere Informationen fehlen derzeit. |
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|- |
|||
| 1887 |
|||
| 63 |
|||
| [[Sehlen]] |
|||
| [[Dankeskirche (Sehlen)|Dankeskirche]] |
|||
|[[Datei:Mehmel Orgel Sehlen.jpg|zentriert|160x160px]] |
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| I/P |
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| 5 |
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(+1 Tr.) |
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| Die Orgel ist erhalten. Sie wurde 1998 durch die Firma [[Orgelbau- und Restaurierungswerkstatt Rainer Wolter|Wolter]] aus Zudar (Rügen) restauriert. |
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|- |
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| ''1888'' |
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| ''64'' |
|||
| ''[[Meldorf]]'' |
|||
| ''[[St. Johannis (Meldorf)]]'' |
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| [[Datei:Mehmel Orgel Meldorfer Dom.jpg|zentriert|160x160px]] |
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| ''II/P'' |
|||
| 35 |
|||
| ''Die Orgel ist nicht erhalten. 1956 erfolgte ein Umbau durch Eberhard Tolle aus Kiel. 1977 baute die Firma Marcussen & Søn aus Apenrade (Dänemark) eine neue Orgel.''<ref>{{Internetquelle |url=https://organindex.de/index.php?title=Meldorf,_St._Johannis |titel=Meldorf, St. Johannis – Organ index, die freie Orgeldatenbank |abruf=2023-08-04}}</ref> |
|||
|- |
|||
| 1888 |
|||
| 65 |
|||
| Sophienhof |
|||
| [[Kirche Sophienhof]] |
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| [[Datei:Sophienhof bei Loitz Kirche Orgelempore.JPG|160x160px]] |
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| I/P |
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| 8 |
|||
| Die Orgel ist erhalten. Sie hat sich als einzige Mehmel-Orgel ihren originalen Prinzipal 8´ bewahren können. Die Pfeifen im Prospekt sind hölzerne Attrappen.<ref>Dietrich W. Prost: Acta Organologica Band 23, S. 288.</ref> Die Orgel hat Registerkanzellenladen. |
|||
|- |
|||
| 1888 |
|||
| 66 |
|||
| [[Zirkow]] |
|||
| [[St.-Johannes-Kirche (Zirkow)|St.-Johannes-Kirche]] |
|||
| [[Datei:St. Johanneskirche (Zirkow) 04.jpg|zentriert|160x160px|Zirkow]] |
|||
| II/P |
|||
| 9 |
|||
| Die Orgel ist erhalten. 2001 erfolgte eine Spielbarmachung durch die Firma [[Orgelbau- und Restaurierungswerkstatt Rainer Wolter|Wolter]] aus Zudar (Rügen). 2012 wurde die Orgel durch Giso Weitendorf aus Schwaan restauriert.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.orgel-information.de/Orgeln/z/zf-zj/Zirkow_St_Johannis.html |titel=Die Orgel der St.-Johannis-Kirche Zirkow |hrsg=Musik-Medienhaus.de |abruf=2023-08-04}}</ref> Interessant sie die Flügeltüren eines älteren Vorgängerinstrumentes. → [[St.-Johannes-Kirche (Zirkow)#Orgel|Orgel]] |
|||
|- |
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| ''18xx'' |
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| ''67'' |
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| ''[[Rambin]]'' |
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| ''[[St.-Johannes-Kirche (Rambin)]]'' |
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| |
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| ''II/P'' |
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| ''9'' |
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| ''Die Orgel ist nicht erhalten. Sie wurde 1972 abgerissen und durch einen Neubau durch die Firma [[W. Sauer Orgelbau Frankfurt (Oder)|Sauer]] aus Frankfurt/Oder als deren Opus 1973 ersetzt. Das genaue Erbauungsjahr ist derzeit noch unbekannt.'' |
|||
|} |
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== Russen-POV == |
|||
1888 übernahm Paul Mehmel (1868–1894) die Werkstätten des Vaters und führte sie als ''F. A. Mehmel Sohn Stralsund und Wismar'' weiter. Er erledigte bis 1890 noch die vom Vater angenommenen Aufträge. Weitere Neubauten bis zu seinem Tode 1894 sind derzeit noch nicht bekannt. |
|||
{| class="wikitable sortable" style="width:100%" |
|||
|- class="hintergrundfarbe5" |
|||
! Jahr !! Nr. !! Ort !! Kirche !! class=unsortable | Bild !! Manuale !! Register !! class="unsortable" | Bemerkungen |
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|- |
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| 1889 |
|||
| 68 |
|||
| [[Warnkenhagen]] |
|||
| [[Dorfkirche Warnkenhagen]] |
|||
|[[Datei:Mehmel Orgel Warnkenhagen.jpg|zentriert|160x160px]] |
|||
| I/P |
|||
| 8 |
|||
| Die Orgel ist erhalten. Sie wurde von Paul Mehmel unter Hilfe von [[Friedrich Friese III]] fertig gestellt.<ref>{{Internetquelle |url=https://orgelmuseum-malchow.jimdofree.com/mecklenburgisches-orgelinventar/w/warnkenhagen/ |titel=Warnkenhagen |abruf=2023-07-29}}</ref> Paul Mehmel gab ihr die Opusnummer 179. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde ein Register ergänzt. |
|||
|- |
|||
| 1889 |
|||
| 69 |
|||
| Groß Bisdorf |
|||
| [[Kirche Groß Bisdorf]] |
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| |
|||
| II/P |
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| 10 |
|||
| Die Orgel ist erhalten. Sie erhielt von Paul Mehmel die Opusnummer 180. Sie wurde 1997 durch die Firma [[W. Sauer Orgelbau Frankfurt (Oder)|Sauer]] aus Frankfurt/Oder restauriert. Die Orgel besitzt als Besonderheit einen Spieltisch der mit Blickrichtung zum Altar steht. Die Orgel besitzt Hängeventilladen. |
|||
|- |
|||
| 1890 |
|||
| 70 |
|||
| Alt Plestlin |
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| Kirche |
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| |
|||
| I/P |
|||
| 5 |
|||
| Die Orgel ist erhalten. Das Baujahr der Orgel ist unsicher. |
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|- |
|||
|1890 |
|||
|71 |
|||
|[[Torgelow]] |
|||
|[[Christuskirche (Torgelow)|Ev. Kirche]] |
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| |
|||
| II/P |
|||
| 14 |
|||
|Die Orgel ist erhalten. 1938 wurde sie durch die Firma Grüneberg umdisponiert.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.orgbase.nl/scripts/ogb.exe?database=ob2&%250=2055912&LGE=NL&LIJST=lang |titel=Orgeldatabase {{!}} Gedetailleerde beschrijving |abruf=2023-08-04}}</ref> 2009 erfolgte eine Reparatur durch die Firma Sauer aus Frankfurt/Oder.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.torgelow.de/de/unsere-stadt-torgelow/die-stadt-als-gastgeber/sehenswuerdigkeiten/christuskirche/ |titel=Christuskirche |sprache=de |abruf=2023-08-11}}</ref> Die Orgel hat Kegelladen. |
|||
|- style="font-style:italic;" |
|||
| 1890 |
|||
| 72 |
|||
| [[Wismar]] |
|||
| [[Georgenkirche (Wismar)|St. Georgen]] |
|||
|[[Datei:ST Georgen Wismar Orgel 1934.jpg|zentriert|160x160px]] |
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| III/P |
|||
| 44 |
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| Die Orgel ist nicht erhalten. Mehmel baute seine Orgel in das Gehäuse von Hennig Kröger von 1614 ein. 1895 erfolgte wohl im Zusammenhang mit dem Neubau der Orgel in der Nicolaikirche ein Umbau durch die Firma [[Ernst Röver|Röver]] aus Hausneindorf. 1911 erfolgte durch die gleiche Firma ein technischer Neubau der Orgel (III/P/51). Dabei wurden ein Großteil der Register der Mehmel-Orgel übernommen. Kirche und Orgel wurden in der Nacht vom 14. zum 15. April 1945 zerstört. |
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|} |
|||
Die gestern abend von mir in der Infobox eingesetzte [[:File:Russia on the globe (+claims) (Russia centered) (alternative).svg|Karte]] mit der Krim als Teil Russlands wurde wegen „Russen-POV“ wieder durch die [[:File:Russia on the globe (Russia centered).svg|vorherige]] ersetzt. Tatsache ist aber, dass die Krimhalbinsel seit nun bald zehn Jahren von Russland kontrolliert wird und längst in den russischen Staat integriert ist, auch wenn das von den meisten anderen Staaten nicht anerkannt wird. Die neutralst mögliche Darstellung (mit nur einer Karte) besteht darin, diesen tatsächlichen Zustand zu zeigen, egal, mit wessen POV er zusammenfällt. --[[Benutzer:Megalogastor|Megalogastor]] ([[Benutzer Diskussion:Megalogastor|Diskussion]]) 02:23, 4. Jul. 2023 (CEST) |
|||
== Umbauten und Reparaturen (Auswahl) == |
|||
{| class="wikitable sortable" style="width:100%" |
|||
|- class="hintergrundfarbe5" |
|||
|} |
|||
{| class="wikitable sortable" |
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!Jahr des Umbaus !! Nr. !! Ort !! Gebäude !! Bild !! Erbauer !! Baujahr !! Art !! Bemerkungen |
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|- |
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|1860 |
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|73 |
|||
|Bergen |
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|Stadtkirche? |
|||
| |
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| - |
|||
| - |
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| Reparatur? |
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|Brief vom 14. März 1860: „…der schon Orgel in Franzburg, Richtenberg, Bergen und Trent Orgeln geliefert hat.“ |
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|- |
|||
|1860 |
|||
|74 |
|||
|[[Hanshagen]] |
|||
|[[Kirche Hanshagen]] |
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|[[Datei:Hanshagen Kirche Orgel.JPG|160x160px]] |
|||
|[[Carl August Buchholz (Orgelbauer)|Carl August Buchholz]] |
|||
|1839 |
|||
|Umbau |
|||
|Die Orgel wurde 1839 von Buchholz mit I/P/8 erbaut. Mehmel erweitere die Orgel auf II/P/12, 1954 wurde die Orgel durch Barnim Grüneberg umgebaut. 2017/18 erfolgte eine Instandsetzung durch die Firma Schmidt aus Rostock.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.orgelmacher.com/orgelbau/referenzen/arbeiten-an-bestehenden-orgeln/ |titel=Referenzen Arbeiten an bestehenden Orgeln |abruf=2023-08-04}}</ref> |
|||
|- |
|||
|1862 |
|||
|75 |
|||
|[[Stralsund]] |
|||
|[[St. Annen und Brigitten (Stralsund)|St. Annen und Brigitten]] |
|||
| |
|||
|[[Carl August Buchholz (Orgelbauer)|Carl August Buchholz]] |
|||
|1842 |
|||
|Umbau |
|||
|Die Orgel wurde 1842 von Buchholz erbaut. Durch Mehmel erfolgte ein Umbau der Orgel. Genauere Daten sind derzeit noch unbekannt. |
|||
|- |
|||
|1863 |
|||
|76 |
|||
|[[Stralsund]] |
|||
|[[St.-Marien-Kirche (Stralsund)|St.-Marien-Kirche]] |
|||
|[[Datei:Stralsund Marien Orgel (1).jpg|zentriert|160x160px]] |
|||
|[[Friedrich Stellwagen]] |
|||
|1659 |
|||
|Reparatur |
|||
|Die Orgel wurde 1659 erbaut. Mehmel reparierte die Orgel und disponierte einzelne Register um. Reparaturen von Pfeifen, vornehmlich an den Zungenstimmen. |
|||
|- |
|||
|1866 |
|||
|77 |
|||
|[[Vitte (Insel Hiddensee)]] |
|||
|[[Vitter Kapelle]] |
|||
| |
|||
|Mehmel |
|||
|1866 |
|||
| - |
|||
|Im Internet wird hier eine Orgel genannt.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.mvp.de/vitter-kapelle/ |titel=Vitter Kapelle |abruf=2023-08-04}}</ref> In der Vitter Kapelle war aber wahrscheinlich nie eine Orgel vorhanden. |
|||
|- |
|||
|1867 |
|||
|78 |
|||
|[[Barth]] |
|||
|[[St.-Marien-Kirche (Barth)|St.-Marien-Kirche]] |
|||
|[[Datei:Barth Marien 4 2013 28.JPG|160x160px]] |
|||
|[[Carl August Buchholz (Orgelbauer)|Carl August Buchholz]] |
|||
|1821 |
|||
|Umbauvorschlag |
|||
|Die Orgel wurde 1821 von Buchholz erbaut und erhielt 1856 den jetzigen Neugotischen Prospekt. 1867 soll Mehmel leisere Register einbauen. Der Kostenvoranschlag wird nicht angenommen.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.orgel-information.de/Orgeln/b/ba-bd/barth_st_marien.html |titel=Die Orgel in St. Marien zu Barth |hrsg=orgel-information.de |abruf=2023-08-04}}</ref> |
|||
|- |
|||
|1868 |
|||
|79 |
|||
|[[Franzburg]] |
|||
|[[Lehrerseminar (Franzburg)|Lehrerseminar]] |
|||
|[[Datei:Orgel Lehrerseminar Franzburg jetzt Eickstedt Uckermark.png|zentriert|160x160px]] |
|||
|Mehmel |
|||
|1859 |
|||
|Reparatur |
|||
|1868 repariert Mehmel seine eigene Orgel von 1859, wohl aufgrund der starken Benutzung. |
|||
|- |
|||
|1869 |
|||
|80 |
|||
|[[Stralsund]] |
|||
|[[St.-Nikolai-Kirche (Stralsund)|St.-Nikolai-Kirche]] |
|||
|[[Datei:01 Stralsund St Nikolai 036.jpg|160x160px]] |
|||
|[[Carl August Buchholz (Orgelbauer)|Carl August Buchholz]] |
|||
|1841 |
|||
|Umbau |
|||
|Mehmel baut einen neuen Schweller für die Buchholz-Orgel. Bericht von Organist Peters in der Stralsundischen Zeitung.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.digitale-bibliothek-mv.de/viewer/image/PPN737081546_1869/219/ |titel=Stralsundische Zeitung |abruf=2023-08-04}}</ref> |
|||
|- |
|||
|1870 |
|||
|81 |
|||
|Stoltenhagen |
|||
|Dorfkirche |
|||
| |
|||
|[[Carl August Buchholz (Orgelbauer)|Carl August Buchholz]] |
|||
|1839 |
|||
|Umbau |
|||
|Die Orgel wurde 1839 von Buchholz mit I/P/7 erbaut. Mehmel erweitert die Orgel auf I/P/11. 2014 Restaurierung Schmidt Rostock. |
|||
|- |
|||
|1873 |
|||
|82 |
|||
|[[Stralsund]] |
|||
|[[St.-Marien-Kirche (Stralsund)|St.-Marien-Kirche]] |
|||
|[[Datei:Stralsund Marien Orgel (1).jpg|zentriert|160x160px]] |
|||
|[[Friedrich Stellwagen]] |
|||
|1659 |
|||
|Umbau |
|||
|Die Orgel wurde 1659 erbaut. Mehmel reparierte die Orgel und disponierte einzelne Register um. Reparaturen von Pfeifen, vornehmlich an den Zungenstimmen. |
|||
|- |
|||
|1875 |
|||
|83 |
|||
|[[Hornstorf]] |
|||
|[[Dorfkirche Hornstorf|Dorfkirche]] |
|||
| |
|||
|[[Friedrich Friese III]] |
|||
|1857 |
|||
|Umbau |
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|Mehmel disponiert drei Register der Friese (III)-Orgel um. 1945 wird die Orgel zerstört.<ref>Max Reinhard Jaehn: ''Friese.'' Band 1. Thomas Helms Verlag 2014, S. 402 ff.</ref> |
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|- |
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|1876 |
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|84 |
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|[[Wiek]] |
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|[[Pfarrkirche St. Georg zu Wiek|St. Georg]] |
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|[[Datei:Wiek, St.Georgkirche 015.jpg|160x160px]] |
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|[[August Wilhelm Grüneberg]] |
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|1836 |
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|Umbau |
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|Die Orgel wurde 1836 von [[August Wilhelm Grüneberg]] (1787–1837) erbaut. 1876 Erweiterung der Orgel um ein 2. Manual mit drei Registern (Strahlenmechanik). 2011 wird die Orgel von Schmidt aus Rostock überholt.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.orgelmacher.com/orgelbau/referenzen/arbeiten-an-bestehenden-orgeln/ |titel=Referenzen Arbeiten an bestehenden Orgeln |abruf=2023-08-04}}</ref><ref>{{Internetquelle |url=https://orgel-verzeichnis.de/wiek-st-georg/ |titel=Wiek (Rügen) – St. Georg |hrsg=orgel-verzeichnis.de |abruf=2023-08-04}}</ref> |
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|- |
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|1878 |
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|85 |
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|[[Wotenick]] |
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|[[St. Nikolai (Wotenick)|St. Nikolai]] |
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| |
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|[[Carl August Buchholz (Orgelbauer)|Carl August Buchholz]] |
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|1838 |
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|Umbau |
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|Die Orgel wurde 1838 durch die Firma Buchholz mit I/P/8 auf erbaut. 1878 wird die Orgel von Mehmel um ein 2. Manual mit vier Registern auf II/P/12 erweitert. 2008 erfolgte die Restaurierung durch Arnold Arnold aus Plau am See.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.orgelspiele.de/reader-orgeln/dreierlei-in-wotenick.html |titel=Dreierlei in Wotenick – Orgelspiele Mecklenburg Vorpommern |abruf=2023-08-04}}</ref> |
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|- |
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|1879 |
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|86 |
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|[[Rostock]] |
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|[[Marienkirche (Rostock)|Marienkirche]] |
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|[[Datei:Rostock, St. Marien (Sauer-Orgel).jpg|zentriert|160x160px]] |
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|[[Ernst Julius Marx]] |
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|1793 |
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|Reparatur |
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|Die Orgel wurde 1770 von [[Paul Schmidt (Orgelbauer)|Paul Schmidt]] aus Rostock erbaut. 1793 erfolgte der Neubau durch [[Ernst Julius Marx]] unter Beibehaltung etlicher Teile von Schmidt und dessen Prospekt. Mehmel baut Barkermaschinen in die Orgel ein.<ref name="Marienorgel2019">{{Internetquelle |url=https://marienorgel-rostock.de/2019/02/02/veraenderungen-1836-1917/ |titel=Veränderungen 1836-1917 – Marienorgel Rostock |datum=2019-02-02 |abruf=2023-08-04}}</ref> |
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|- |
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|1879 |
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|87 |
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|[[Stralsund]] |
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|[[St.-Nikolai-Kirche (Stralsund)|St.-Nikolai-Kirche]] |
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|[[Datei:01 Stralsund St Nikolai 036.jpg|160x160px]] |
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|[[Carl August Buchholz (Orgelbauer)|Carl August Buchholz]] |
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|1841 |
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|Reparatur |
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|Mehmel reparierte die Buchholz-Orgel von 1841. |
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|- |
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|1880 |
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|88 |
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|[[Lassan]] |
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|[[St. Johannis zu Lassan]] |
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|[[Datei:Lassan Kirche St-Johannis Orgel 2014.jpg|160x160px]] |
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|[[Carl August Buchholz (Orgelbauer)|Carl August Buchholz]] |
|||
|1832 |
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|Reparatur |
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|Mehmel repariert die Buchholz-Orgel zusammen mit seinem Gesellen [[Julius Schwarz (Orgelbauer)|Julius Schwarz]]. |
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|- |
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|1880 |
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|89 |
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|[[Pütte]] |
|||
|[[Dorfkirche Pütte|Dorfkirche]] |
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|[[Datei:Pütte, Dorfkirche, Buchholz-Orgel (2008-09-14).JPG|zentriert|160x160px]] |
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|[[Carl August Buchholz (Orgelbauer)|Carl August Buchholz]] |
|||
|1829 |
|||
|Umbau |
|||
|Die Orgel wurde von Carl August Buchholz mit II/P/13 erbaut. Mehmel setze die Orgel bei der Kirchenrenovierung auf eine neue Empore und erweiterte 1880 die Orgel um ein Register im Hauptwerk (Hohlflöte 8′) auf II/P/14. Die Orgel wurde 2013–15 restauriert durch die Firma Schmidt aus Rostock.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.orgelspiele.de/reader-orgeln/barocke-technik-mit-echowerk-in-p%C3%BCtte.html |titel=Barocke Technik mit Echowerk in Pütte – Orgelspiele Mecklenburg Vorpommern |abruf=2023-08-04}}</ref><ref>{{Internetquelle |url=http://www.orgelmacher.com/orgelbau/referenzen/arbeiten-an-bestehenden-orgeln/ |titel=Referenzen Arbeiten an bestehenden Orgeln |abruf=2023-08-04}}</ref> |
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|- |
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|1883 |
|||
|90 |
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|[[Stralendorf]] |
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|[[Dorfkirche Stralendorf|Dorfkirche]] |
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|[[Datei:Malchow Orgelmuseum Klosterkirche Orgel aus Stralendorf 1856 F.W.Winzer.jpg|zentriert|160x160px]] |
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|[[Friedrich Wilhelm Winzer]] |
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|1856 |
|||
|Reparatur |
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|Notiz auf der unteren Balgplatte: Reparatur der Bälge den 7ten Mai 1883 durch Heinrich Görbach zur Zeit in Stralsund bei H. Mehmel Orgelbauer daselbst. |
|||
Die Orgel wurde später in zwei Registern umdisponiert. 1977 erfolgte ein Teilabbau der Orgel. Die Orgel befindet sich seit 2003 im Malchower Orgelmuseum.<ref>{{Internetquelle |url=https://orgelmuseum-malchow.jimdofree.com/mecklenburgisches-orgelinventar/s/stralendorf-winzer/ |titel=Stralendorf, Winzer |abruf=2023-08-04}}</ref> |
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|- |
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|1885 |
|||
|91 |
|||
|[[Kemnitz (bei Greifswald)|Kemnitz]] |
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|Dorfkirche |
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|[[Datei:Kemnitz (bei Greifswald) Heilig-Kreuz-Kirche Orgel.JPG|160x160px]] |
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|[[Johann Friedrich Nerlich]] |
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|1855 |
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|Umbau |
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|Die Nerlich-Orgel von 1855 wurde 1885 von Mehmel umgebaut. 1963 wurde die Orgel von der Firma [[W. Sauer Orgelbau Frankfurt (Oder)|Sauer]] aus Frankfurt/Oder umdisponiert. |
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|- |
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|1885 |
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|92 |
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|[[Rostock]] |
|||
|[[Marienkirche (Rostock)|Marienkirche]] |
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|[[Datei:Rostock, St. Marien (Sauer-Orgel).jpg|zentriert|160x160px]] |
|||
|[[Ernst Julius Marx]] |
|||
|1793 |
|||
|Reparatur |
|||
|Die Orgel wurde 1770 von [[Paul Schmidt (Orgelbauer)|Paul Schmidt]] aus Rostock erbaut. 1793 erfolgte der Neubau durch [[Ernst Julius Marx]] unter Beibehaltung etlicher Teile von Schmidt und dessen Prospekt. Mehmel baut Barkermaschinen in die Orgel ein.<ref name="Marienorgel2019" /> |
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|- |
|||
|1886 |
|||
|93 |
|||
|[[Schwerin]] |
|||
|[[Mecklenburgisches Staatstheater Schwerin]] |
|||
| |
|||
|[[Friedrich Friese III]] |
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|1886 |
|||
|Umsetzung |
|||
|Umsetzung der Friese (III)-Orgel aus dem Interimstheater auf dem Bahnhofsvorplatz in das 1886 neu erbaute Hoftheater.<ref>Max Reinhard Jaehn: ''Friese.'' Band 1. Thomas Helms Verlag Schwerin, 2014, S. 1349 ff.</ref> |
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|- |
|||
|1886 |
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|94 |
|||
|[[Bad Sülze]] |
|||
|[[Stadtkirche Bad Sülze]] |
|||
|[[Datei:Bad Sülze Orgel.jpg|zentriert|160x160px]] |
|||
|[[Christian Heinrich Kersten]] |
|||
|1774 |
|||
|Reparatur |
|||
|Umsetzung der Orgel auf die neuerbaute zweite Empore sowie Reparatur der Kersten/Winzer-Orgel<ref>{{Internetquelle |url=https://orgelmuseum-malchow.jimdofree.com/mecklenburgisches-orgelinventar/b/bad-sülze/ |titel=Bad Sülze |abruf=2023-08-04}}</ref> |
|||
|- |
|||
|1888 |
|||
|95 |
|||
|[[Schwerin]] |
|||
|[[Mecklenburgisches Staatstheater Schwerin]] |
|||
| |
|||
|[[Friedrich Friese III]] |
|||
|1886 |
|||
|Umbau |
|||
|Um- bzw. Neubau der Friese (III)-Orgel des Schweriner Hoftheaters.<ref>Max Reinhard Jaehn: ''Friese.'' Band 1. Thomas Helms Verlag Schwerin, 2014, S. 1349 ff.</ref> |
|||
|- |
|||
|1888 |
|||
|96 |
|||
|[[Wismar]] |
|||
|Heiligen-Geist |
|||
|[[Datei:Wismar Heiligen Geist Kirche Orgel.jpg|160x160px]] |
|||
|[[Friedrich Wilhelm Winzer]] |
|||
|1847/50 |
|||
|Umsetzung |
|||
|Winzer baute eine Kleinorgel für die Wismarer St. Georgenkirche. Die große Kröger-Orgel war seit Mitte des 19. Jahrhunderts außer Gebrauch. Nach dem Neubau der Mehmel-Orgel in der Georgenkirche wurde die Orgel 1888 von Paul Mehmel in die Heilig-Geist-Kirche versetzt. 1968 erfolgte ein Neubau durch Rudolf Böhm aus Gotha.<ref>Max Reinhard Jaehn: ''Friese.'' Band 1. Thomas Helms Verlag Schwerin, 2014, S. 824.</ref> |
|||
|- |
|||
|1895 |
|||
|97 |
|||
|[[Stralsund]] |
|||
|St. Nikolai |
|||
|[[Datei:01 Stralsund St Nikolai 036.jpg|160x160px]] |
|||
|[[Carl August Buchholz (Orgelbauer)|Carl August Buchholz]] |
|||
|1841 |
|||
|Reparatur |
|||
|Reparaturen an der Buchholz-Orgel. |
|||
|- |
|||
|18xx |
|||
|98 |
|||
|[[Papenhagen#Rolofshagen|Rolofshagen]] |
|||
|[[Dorfkirche Rolofshagen]] |
|||
| |
|||
|[[Carl August Buchholz (Orgelbauer)|Carl August Buchholz]] |
|||
|1826 |
|||
|Umbau |
|||
|Mehmel erweiterte zu einem bislang unbekannten Zeitpunkt die Orgel von Buchholz (I/7), 1986 stürzten die Gewölbe der Kirche ein.<ref>Uwe Pape: ''500 Jahre Orgeln in Berliner evangelischen Kirchen.'' Pape Verlag, Berlin 2001, S. 490.</ref> |
|||
|} |
|||
:Im Allgemeinen stellen wir mit Karten und Gebieten völkerrechtliche Gebiete da. Diese Gebiete in deiner Karte gehören nach dem Völkerrecht nicht zu Russland. Übrigens sind 10 Jahre eine kurze Zeit. Israel kontrolliert die Golan-Höhen nun über 40 Jahre - auf unserer Karte hier wird das auch nicht als Gebiet Israels bezeichnet, weil es nach Ansicht der Staatengemeinschaft völkerrechtlich zu Syrien gehört. --[[Benutzer:Ichigonokonoha|Ichigonokonoha]] ([[Benutzer Diskussion:Ichigonokonoha|Diskussion]]) 06:45, 4. Jul. 2023 (CEST) |
|||
Paul Mehmel kennzeichnete die 1889 in Groß Bisdorf erbaute Orgel als Opus 180. Diese Zahl steht in großem Widerstand zu der oben angebenden Auflistung. Friedrich Mehmel bezeichnete seine Orgel in Wustrow als seine 50. Orgel.<ref>''Stralsundische Zeitung'' vom 11. November 1873 (Nr. 262 des Jahres), Beilage, S. 1.</ref> Nach unserer Zählung kommen wir bei Wustrow auf Nummer 32. Es haben wohl beide Mehmels die Umbauten und Reparaturen, die sie an verschiedenen Orgeln vorgenommen haben, mitgezählt. Selbst dann kommt die derzeitige Forschung auf rund 100 Arbeiten. 80 Arbeiten, darunter ein Großteil Reparaturen und Umbauten, aber bestimmt auch einige Orgelneubauten, sind der Forschung derzeit noch unbekannt. Ein vollständiges Werkverzeichnis besteht derzeit noch nicht. |
|||
:: +1, Ichigonokonoha hat schon alles gesagt, hier ist selbstverständlich der völkerrechtlich anerkannte Zustand darstellen und nicht der Wunsch des Aggressors. Vor 2053 müssen wir das also nicht mehr diskutieren, selbst wenn die Krim besetzt bleiben sollte.--[[Benutzer:Tohma|Tohma]] ([[Benutzer Diskussion:Tohma|Diskussion]]) 07:22, 4. Jul. 2023 (CEST) |
|||
== Literatur == |
|||
:::Noch ein Kommentar vom Zurücksetzenden: Maßgebend ist der völkerrechtlich gültige Zustand. Allein schon die Verschleierung im Bearbeitungskommentar als "Aktualisierung" zeigt, dass es hier nur um die Darstellung von Russen-POV geht. Commons ist eine stinkende POV-Müllhalde, da findet man für jeden POV was. [[Benutzer:MBxd1|MBxd1]] ([[Benutzer Diskussion:MBxd1|Diskussion]]) 08:15, 4. Jul. 2023 (CEST) |
|||
* [[Dietrich W. Prost]]: ''Der Orgelbauer Friedrich A. Mehmel und sein Wirken in Vorpommern.'' In: ''Acta Organologica.'' 23. 1993, S. 279–296. |
|||
::::Wikipedia kann sich nicht auf die Seite des Rechts stellen, denn das ist nicht neutral. Entscheidend kann allein sein, wer ein Gebiet de facto beherrscht; das gilt natürlich auch für andere Fälle wie das genannte Beispiel der Golanhöhen. --[[Benutzer:Megalogastor|Megalogastor]] ([[Benutzer Diskussion:Megalogastor|Diskussion]]) 08:40, 4. Jul. 2023 (CEST) |
|||
* Markus T. Funck: ''Die Orgeln der Hansestadt Greifswald.'' Thomas Helms Verlag, Schwerin 2009. |
|||
:::::Nö. Machen wir sonst auch nicht. Auch die Kategorien folgen dem legalen Zustand. Das ist neutral. Wie willst du erklären, dass die Krim als Russland gezeigt wird, aber die ebenso nach Fakereferenden annektierten und nur teilweise beherrschten Gebiete nicht? Ja, auch dafür gibt es in der stinkenden POV-Müllhalde sicher was. Wollen wir aber ebensowenig. [[Benutzer:MBxd1|MBxd1]] ([[Benutzer Diskussion:MBxd1|Diskussion]]) 08:44, 4. Jul. 2023 (CEST) |
|||
* Dietrich W. Prost: ''Stralsund als Orgelstadt. Orgeln und Orgelbauer im praktisch-theologischen Dienst für die Kirchen Stralsunds.'' Verlag Dr. Kovač, Hamburg 1996. |
|||
::::::Machen wir von jetzt an, denn das entspricht denn Grundregeln, und was legal ist, ist reine Ansichtssache, also nicht neutral. Die Herrschaft über die übrigen von Russland besetzten oder annektierten Gebiete sind angesichts des anhaltenden Krieges noch weit weniger gesichert, aber ja, wenn sich da in naher Zukunft nichts mehr groß ändert, gehören natürlich auch sie als Teile Russlands angezeigt, ebenso wie Tibet als Teil der Volksrepublik China angezeigt wird und Taiwan nicht. --[[Benutzer:Megalogastor|Megalogastor]] ([[Benutzer Diskussion:Megalogastor|Diskussion]]) 09:05, 4. Jul. 2023 (CEST) |
|||
* Dietrich W. Prost: ''Stralsunds Orgeln.'' Orgelbau-Fachverlag Rensch, Lauffen 1996. |
|||
:::::::Was legal ist, entscheidet der IGH. Das ist auch nicht nur Ansichtssache, das ist automatisch für alle Staaten der Welt bindend. --[[Benutzer:Ichigonokonoha|Ichigonokonoha]] ([[Benutzer Diskussion:Ichigonokonoha|Diskussion]]) 09:13, 4. Jul. 2023 (CEST) |
|||
* Dietrich W. Prost: ''Orgeln auf Rügen und Usedom.'' Rensch-Orgelbau-Verlag, Laufen 1998. |
|||
::::::::Würden die Urteile des IGH automatisch die realen Machtverhältnisse ändern, könnte man so argumentieren, da sie das meines Wissens nicht tun, sind sie tatsächlich nichts anderes als Meinungsäußerungen. --[[Benutzer:Megalogastor|Megalogastor]] ([[Benutzer Diskussion:Megalogastor|Diskussion]]) 09:21, 4. Jul. 2023 (CEST) |
|||
* ''Mehmel, Friedrich Albert.'' In: [[Uwe Pape]], [[Wolfram Hackel]], Christhard Kirchner (Hrsg.): ''Lexikon norddeutscher Orgelbauer.'' Band 4. ''Berlin, Brandenburg und Umgebung einschließlich Mecklenburg-Vorpommern.'' Pape Verlag, Berlin 2017. |
|||
:::::::::Sie ändern Recht - ansonsten ist Beherrschung, also reale Machtverhältnisse auch ein schlechtes Kriterium. Wie stellst du Lybien, Sudan, Jemen, etc. da? Jeden Tag eine andere Karte, je nachdem wie viel die Regierung beherrscht? Ach ja, welche Regierung eigentlich oder welche Partisanengruppe? Es ist die einzige Möglichkeit für uns neutral zu bleiben, in dem wir das Völkerrecht zugrunde legen. --[[Benutzer:Ichigonokonoha|Ichigonokonoha]] ([[Benutzer Diskussion:Ichigonokonoha|Diskussion]]) 09:30, 4. Jul. 2023 (CEST) |
|||
* [[Max Reinhard Jaehn]]: ''Friese. Norddeutsche Orgeln in fünf Generationen.'' Band 1: ''Friedrich [III] Friese (1827–1896), mit Werkkatalog auf DVD.'' Thomas Helms Verlag, Schwerin 2014. |
|||
::::::::So einfach isses auch wieder nicht. Es ist nur für jene bindend, die das IGH-Statut anerkannt haben. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 10:06, 4. Jul. 2023 (CEST) |
|||
:::::::::Da hast du natürlich recht, stimmt, der Satz von mir war nicht korrekt. --[[Benutzer:Ichigonokonoha|Ichigonokonoha]] ([[Benutzer Diskussion:Ichigonokonoha|Diskussion]]) 10:12, 4. Jul. 2023 (CEST) |
|||
::::::::::Und wir sollten den IGH auch nicht überbewerten, er ist keine Institution, die gerade im Falle völkerrechtlicher Konflikte und Kriege groß was zu sagen hätte, der IGH hat also keine obligatorische Gerichtsbarkeit. So erkennen die USA, Russland und China die Legitimität des Gerichtshofs nicht an und haben auch nicht vor, sich ihm zu unterwerfen. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 10:31, 4. Jul. 2023 (CEST) |
|||
:Üblicherweise werden umstrittene Gebiete schraffiert dargestellt. Dies ist auch hier umzusetzen. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 10:02, 4. Jul. 2023 (CEST) |
|||
:: Völkerrechtlich ist nichts umstritten.--[[Benutzer:Tohma|Tohma]] ([[Benutzer Diskussion:Tohma|Diskussion]]) 11:56, 4. Jul. 2023 (CEST) |
|||
== Weblinks == |
|||
:::Das spielt hier aber keine Rolle. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 12:03, 4. Jul. 2023 (CEST) |
|||
{{Commonscat}} |
|||
:::: Seit wann ist es "üblich", Russen-POV hier einzubringen?--[[Benutzer:Tohma|Tohma]] ([[Benutzer Diskussion:Tohma|Diskussion]]) 12:13, 4. Jul. 2023 (CEST) |
|||
* [https://www.orgelcentrum.de/Orgeln-von-Mehmel.htm Friedrich Albert Mehmel], Orgelcentrum Stralsund |
|||
:::::Steht wo? --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 12:14, 4. Jul. 2023 (CEST) |
|||
* [http://organindex.de/index.php?title=Kategorie:Mehmel,_Friedrich_Albert Friedrich Albert Mehmel] auf Organ index, einige Orgeln |
|||
::::::Der Austausch der Karte ist nichts anderes als Russen-POV. [[Benutzer:MBxd1|MBxd1]] ([[Benutzer Diskussion:MBxd1|Diskussion]]) 12:23, 4. Jul. 2023 (CEST) |
|||
* [http://www.orgbase.nl/scripts/ogb.exe?DATABASE=ob2&LIJST=kort&LGE=NL&TRC1=ON&TRC2=ON&TRC3=ON&FLD1=b1&VAL1=Mehmel&FLD2=pl&VAL2=&FLD3=wb&VAL3=&FLD4=e0&FLD5=d0&SRT0=pl&SRT1=kk&SRT2=b2&LIMIT=50 Friedrich Albert Mehmel] Orgeldatabase, 39 Orgeln (niederländisch) |
|||
:::::::Nein, nicht grundsätzlich. Dazu habe ich oben schon was geschrieben, wie das üblicherweise dargestellt wird. Natürlich war dieser aktuelle Austausch keine gute Lösung. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 12:31, 4. Jul. 2023 (CEST) |
|||
* {{LBMV PPN|233277870}} |
|||
Bevor hier nochmal solcher Irrsinn zu lesen ist, wie "Wikipedia kann sich nicht auf die Seite des Rechts stellen, denn das ist nicht neutral." oder, noch verrückter "was legal ist, ist reine Ansichtssache, also nicht neutral." müssen hier einige Grundlagen des Völkerrechts in einem Crashkurs nachgeholt werden. |
|||
# Ein [[Angriffskrieg]], den wir seit 2022 gegen die Ukraine haben, gilt bereits seit den [[Pariser Vorortverträge]]n nach dem Ende des Ersten Weltkrieges völkerrechtlich als illegal und als Verbrechen und alle UN-Mitglieder, auch Russland, haben das unterschrieben und anerkannt. |
|||
== Einzelnachweise == |
|||
# Eine [[Annexion]], auch gewaltlos, gilt bereits seit der Satzung des [[Völkerbund]]es 1919 und nach dessen Zerfall endgültig seit der [[Charta der Vereinten Nationen]] 1945 als illegal und als Verbrechen und alle Mitgliedsstaaten, auch Russland, haben das unterschrieben und anerkannt. |
|||
<references responsive /> |
|||
# Weil es so ist, hat Putin-Russland ja auch zu dem scheinlegalen Trick gegriffen, dass sich die die Krim und die Stadt Sewastopol 2014 und die "VR Donezk" und die "VR Lugansk" erst einmal unabhängig erklärten, um danach im Eilzugtempo und mit gefälschten Referenden (dass sie schon 2014 gefälscht waren, [https://www.zeit.de/politik/ausland/2014-05/ukraine-putin-wahlfaelschung?utm_referrer=https%253A%252F%252Fde.wikipedia.org%252 gaben damals russische Regierungsmitglieder], [https://web.archive.org/web/20140505183513/http://www.president-sovet.ru/structure/gruppa_po_migratsionnoy_politike/materialy/problemy_zhiteley_kryma.php?print=Y hier im Originalbericht unumwunden zu]) die Vereinigung mit Russland zu erklären. Für eine Abspaltung gilt aber das [[Selbstbestimmungsrecht_der_Völker#Selbstbestimmung_und_Sezessionsrecht|Sezessionsrecht]], das abwägen muss, weil eine Abspaltung zwar dem völkerrechtlichen Grundsatz [[Selbstbestimmungsrecht der Völker]] entspricht, aber dem Völkerrecht auf [[territoriale Integrität]] der Staaten widerspricht. Grundsätzlich sind sich alle einig, dass eine Abspaltung völkerrechtlich legal ist, wenn alle beteiligten Seiten einverstanden sind. Es wäre ein ganz großer Irrtum, zu glauben, alle Abspaltungen seien umstritten. Eine Abspaltung Schottlands 2015, falls das Referendum anders ausgegangen wäre, wäre völkerrechtlich legal gewesen, weil GB sich schon einverstanden erklärt hatte. Die Abspaltung des [[Südsudan]] war legal, weil sich der Sudan einverstanden erklärt hatte, die Abspaltung [[Eritrea]]s von Äthiopien war legal, oder Tschechiens und der Slowakei aus der Tschechoslowakei waren legal, weil alle einverstanden waren. Auch die Abspaltungen Sloweniens, Kroatiens, Bosniens, Montenegros und Nordmazedoniens von Jugoslawien waren legal, weil auch von Rest-Jugoslawien und Serbien trotz des Bürgerkrieges vertraglich anerkannt (Kosovo ist ein Sonderfall, weil die serbische Seite um 3 Jahre vertagten, danach lange von ihm zugestimmten, langsamen, beschlossenen Unabhängigkeitsoprozess inkl. erfolgreichem Referendum im letzten Moment plötzlich die bisherige Anerkennung entzog). Die Unabhängigkeiten und Abspaltungen aller ehemaligen Kolonien und Überseegebiete nach dem Zweiten Weltkrieg waren völkerrechtlich legal, weil alle, auch die ehemaligen Kolonialimperien, zugestimmt hatten. Und auch die Abspaltungen von 15 ehemaligen Sowjetrepubliken zu unabhängigen Staaten waren völkerrechtlich legal, weil sei ein Recht der sowjetischen Verfassung nutzten und es nicht nur alle vollständig gegenseitig anerkannten (auch Russland unter Putins Förderer Jelzin), auch die Sowjetunion erkannte es an. |
|||
# Es gibt noch eine weithin anerkannte (aber nicht vollständig, hier gibt es Interpretationen und Diskussionen) Ausnahme von der Pflicht allseitiger Anerkennung: wenn ein [[Völkermord]] an Zivilisten droht oder bereits begonnen hat. Deshalb ''und nur deshalb'' behauptete Putin-Russland seit Jahren, es gäbe in der Ukraine einen Völkermord an russischsprachigen Menschen mit zehntausenden zivilen Opfern. Sie wollten diese Hintertür für ihre Absichten nutzen. Wieviele Zivilisten im Donbass-Krieg 2014-21 tatsächlich getötet wurden, ermittelten Beobachter der OSZE, die auch RUS anerkennt und in dem es Mitglied war, für [https://ukraine.un.org/sites/default/files/2022-02/Conflict-related%20civilian%20casualties%20as%20of%2031%20December%202021%20%28rev%2027%20January%202022%29%20corr%20EN_0.pdf diesen Bericht des UN-Hochkommissars für Menschenrechte]: in den letzten 3 Jahren gab es jeweils unter 20 zivile Todesopfer, in keinem über 123 und in allen Jahren unter 364 zivile Verwundete und Tote zusammen. Ein Völkermord in einem so dicht besiedelten Kohle- und Stahlrevier, wie einst das Ruhrgebiet sähe anders aus. Deshalb hat der FSB [https://www.tagesschau.de/ausland/osze-ukraine-spionage-101.html die OSZE-Beobachter auch detailliert ausgekundschaftet], sie wollten sie erpressen, um endlich einen von RUS gewünschtes Ergebnis als Vorwand präsentieren zu können. Weil das aber nicht kam, behaupten sie es einfach. So. Darum! |
|||
# Russland und einige andere Länder haben im [[Budapester Memorandum]] noch einmal eindeutig und völkerrechtlich verbindlich die Grenzen der Ukraine anerkannt. Weil es die älteste und grundlegendste Norm des Völkerrechtes ist (seit 17. Jahrhundert, Westfälische Friedensordnung), dass ratifizierte internationale Verträge verbindlich sind und gültig bis zur Revision im Konsens aller beteiligten Parteien, und nicht einfach einseitig gebrochen werden dürfen, wenn es gerade in den Kram passt, sind diese Grenzen ebenfalls völkerrechtlich illegal. |
|||
Aus allen diesen 5 Gründen sind diese Grenzen völkerrechtlich illegal. Und das Völkerrecht ist eben nicht "nicht neutral", es gilt für alle Staaten dieser Welt gleichermaßen, wie oben gezeigt.--[[Benutzer:WajWohu|WajWohu]] ([[Benutzer Diskussion:WajWohu|Diskussion]]) 17:03, 4. Jul. 2023 (CEST) |
|||
:Deine Ausführungen haben nur insgesamt nichts mit der Frage nach der Darstellung des Gebiets in politischen Karten, um welches es hier geht, zu tun. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 17:11, 4. Jul. 2023 (CEST) |
|||
{{Normdaten|TYP=p|GND=105194841X|VIAF=308742349}} |
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::Doch, es wurde behauptet, dass das Völkerrecht wie Gummi auslegbar und "nicht neutral" sei. Aber das stimmt nicht. Und alle 5 Punkte oben bezogen sich auch auf die Annexionen der Krim und der SO-Ukraine.--[[Benutzer:WajWohu|WajWohu]] ([[Benutzer Diskussion:WajWohu|Diskussion]]) 19:11, 4. Jul. 2023 (CEST) |
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:::Ein unveränderlicher Grundsatz der Wikipedia ist, dass Wikipedia-Artikel einen neutralen Standpunkt einnehmen, und das impliziert, dass alle moralischen Grundsätze, Regeln und Urteile, auch wenn sie die Form von Gesetzen, völkerrechtlichen Verträgen oder Gerichtsentscheidungen annehmen, als reine Ansichtssache dargestellt werden, nicht als objektive Wahrheiten. --[[Benutzer:Megalogastor|Megalogastor]] ([[Benutzer Diskussion:Megalogastor|Diskussion]]) 22:25, 4. Jul. 2023 (CEST) |
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::::Nein, all das ist Teil der Realität. NPOV ist aus deiner Sicht eh nur die russische Perspektive, das kennen wir schon. [[Benutzer:MBxd1|MBxd1]] ([[Benutzer Diskussion:MBxd1|Diskussion]]) 23:02, 4. Jul. 2023 (CEST) |
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:::Das mag sein, oder auch nicht, die unterschiedliche Auslegung völkerrechtlicher Prinzipien ist unbeachtlich für die Kartengestaltung. Wie politische Karten gestaltet werden, habe ich weiter oben beschrieben. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 10:40, 5. Jul. 2023 (CEST) |
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:::::Mir ist es ziemlich egal, ob die Ukraine zu Russland oder zur Ukraine oder sonst wem gehört, mir geht es nur darum, dass die tatsächlichen Verhältnisse nicht zugunsten einer politischen oder völkerrechtlichen Fiktion verzerrt dargestellt werden. Recht, das nicht umgesetzt wird, hat eine sehr begrenzte Relevanz und darf in einer neutralen Enzyklopädie nicht ausschlaggebend sein. --[[Benutzer:Megalogastor|Megalogastor]] ([[Benutzer Diskussion:Megalogastor|Diskussion]]) 21:43, 6. Jul. 2023 (CEST) |
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:::::::: Putin [https://www.t-online.de/nachrichten/ukraine/id_100210372/entscheidung-gefallen-wladimir-putin-nicht-beim-brics-gipfel-in-suedafrika.html hat gerade seine Südafrika-Reise absagen müssen, um nicht verhaftet zu werden]. So fiktiv und undurchgesetzt ist das alles schon seit fast 30 Jahren nicht mehr.--[[Benutzer:WajWohu|WajWohu]] ([[Benutzer Diskussion:WajWohu|Diskussion]]) 00:04, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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:::::::::Das ist Politik, nicht mehr und nicht weniger. Bitte nicht überbewerten. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 00:06, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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::::::::::Nein, der [[IStGH]].--[[Benutzer:WajWohu|WajWohu]] ([[Benutzer Diskussion:WajWohu|Diskussion]]) 06:48, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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:::::::::::Nö, der hat selbst nicht viel zu melden. Dazu wurde ja schon an anderer Stelle was geschrieben. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 07:59, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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::::::::::::So wenig zu melden, dass Südafrika, die ihn gern aus Politik-Gründen auf dem BRICS-Gipfel gehabt hätten, seit März versucht hat eine Ausnahmeklausel zu erreichen und Putin selbst schließlich auf die Teilnahme verzcihtet hat (sicher nur wegen "Politik" :-). Aber hör mal, Megalogastor hat erst behauptet, Recht sei nicht neutral und subjektiv und als erklärt würde, dass das Quatsch ist, hat er eben einfach behauptet, es sei fiktiv und nicht durchgesetzt, nur um diese Eroberungsgrenzen reinzubekommen. Das alles ist nicht wahr. Der Klarstellung, dass dass das alles falsch ist, musst du keine nicht beelegten, politikphilosophischen Kommentaren aus dem Bauchgefühl der Machtkonspiration beisteuern. Das widerlegt nicht die Erwiderungen und Aufklärungen, ergänzt sie höchstens, wenn sie stimmen und belegbat sind.--[[Benutzer:WajWohu|WajWohu]] ([[Benutzer Diskussion:WajWohu|Diskussion]]) 10:18, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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:::::::::::::Ja, weil es einzig und allein um Politik geht. Südafrika erhofft sich viel von Russland in der Zukunft und möchte es sich mit ihm nicht verscherzen. So wirklich viel von Diplomatie und Handelsinteressen der beiden Staaten scheinst du nicht zu verstehen. Die rechtliche Komponente interessiert Südafrika nicht ernsthaft. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 11:11, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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::::::::::::::Das Gericht von [[Gauteng]] und den IStGH hat es interessiert. Es geht hier nicht um mein oder dein Wissen zu südafrikanischen und russischen Diplomatie- und Handelsinteressen, deshalb ist es irrelevant, ob du oder ich davon viel oder wenig verstehen. Wozu Südafrika Putin in Pretoria sprechen wollte, ist mir auch klar und kein so sensationelles Geheimwissen. Wenn Südafrika "die rechtliche Kompenente nicht ernsthaft interessiert", warum haben sie dann beim IStGH in Den Haag einen Prozess um eine Ausnahmegenehmigung angestrengt? Es geht hier darum, dass Südafrika nicht gewonnen kann und Herr Präsident deshalb nicht nach Pretoria reisen kann. Damit ist das Völkerstrafrecht keinesfalls so "fiktiv" und "nicht durchgesetzt", wie oben behauptet, sondern hat sich als die stärkere Instanz erwiesen.--[[Benutzer:WajWohu|WajWohu]] ([[Benutzer Diskussion:WajWohu|Diskussion]]) 12:03, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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:::::::::::::::Südafrika käme einfach nur in Bedrängnis, weil die südafrikanische Regierung Putin gerade <b>nicht</b> verhaften möchte. Soviel zum Thema „stärkere Instanz“. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 12:27, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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:::::::::::::::: Eben, soviel zum Thema "stärkere Instanz". Es gibt im Anfangssemster des Studiums der Politikwissenschaft das Pflicht-Proseminar "Recht und Politik", in dem gelehrt wird, dass das zwei verschiedene Triebkräfte und Logiken sind, die oft in deutlicher Reibung miteinander stehen und sich oft, aber historisch-empirisch eindeutig nicht immer eine Logik durchsetzt. Dessen Inhalt musst du mir hier nicht wiederholen wollen. Du solltest aber kein Seminar "Kein Recht, nur Politik!" daraus machen wollen, denn dann hätte Südafrika ausschließlich in Washington und London geklagt, es hat aber bei den Richtern in Den Haag geklagt. Putin ist jedenfalls nicht in Pretoria, aus einem Grund, der sein Weltbild wahrscheinlich bis heute überfordert. Nicht nur seines ;-)--[[Benutzer:WajWohu|WajWohu]] ([[Benutzer Diskussion:WajWohu|Diskussion]]) 13:12, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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:::::::::::::::::Nein, das hätte Südafrika nicht getan, denn Südafrika ist Vertragsstaat des IStGH. Allein dies war ausschlaggebend, dass Südafrika diesen formalen Rechtsweg beschreiten musste. Auch wenn es dies politisch gar nicht wollte. Das zu erkennen, überfordert in der Tat so manches Weltbild. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 13:27, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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::::::::::::::::::Da sind wir uns sensationell einig. Und dass de:WP kein Interesse verfolgt, Politik zu machen, und bei der Logik des Völkerrechtes bleibt, wurde gleich am Anfang gesagt.--[[Benutzer:WajWohu|WajWohu]] ([[Benutzer Diskussion:WajWohu|Diskussion]]) 13:36, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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:::::::::::::::::::Deswegen hat sich die deWP der Neutralität verschrieben, um sich an der normativen Kraft des Faktischen auszurichten und eine Sachlage zu beschreiben, die weniger Wunschgedanken an die herrschende politische Weltordnung ist oder offenbar häufig daran aus moralischen Gründen erinnern möchte, als vielmehr die Realität abbilden soll (übrigens habe ich dies auch zu Anfang schon gesagt). Die WP hat keinen Lehrauftrag. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 13:42, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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::::::::::::::::::::Dazu siehe meine Nachfrage unten. --[[Benutzer:Dorschleber|Dorschleber]] ([[Benutzer Diskussion:Dorschleber|Diskussion]]) 17:23, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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::::::Also doch Russen-POV. Nicht zum ersten Mal bei dir. [[Benutzer:MBxd1|MBxd1]] ([[Benutzer Diskussion:MBxd1|Diskussion]]) 23:38, 6. Jul. 2023 (CEST) |
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:::::::Du behauptest also, Neutralität sei russischer POV? --[[Benutzer:Megalogastor|Megalogastor]] ([[Benutzer Diskussion:Megalogastor|Diskussion]]) 02:28, 7. Jul. 2023 (CEST) |
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:::::::::Nein, ich behaupte, dass du völlig absurde Vorstellungen von Neutralität hast. Du willst einseitig eine Seite bevorzugen. Realität besteht nicht nur daraus, wo man gerade Truppen stehen hat, sondern auch daraus, ob man z. B. mit dem Pass einer Besatzungsmacht reisen kann. Versuch mal, mit einem auf der Krim ausgestellten Pass nach Deutschland zu kommen. [[Benutzer:MBxd1|MBxd1]] ([[Benutzer Diskussion:MBxd1|Diskussion]]) 08:16, 7. Jul. 2023 (CEST) |
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::::::::::Warum sollte das nicht möglich sein? Und es erschließt sich auch nicht, inwiefern dies in der Sache etwas mit der Kartendarstellung zu tun haben soll. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 14:12, 7. Jul. 2023 (CEST) |
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::::::::Mal eine Verständnisfrage @[[Benutzer:Megalogastor|Megalogastor]] und @[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]], weil ich gerade über eure Argumentation in puncto "Realität abbilden" gestolpert bin: Sind (völker-)rechtliche Realitäten für euch denn ''keine'' Realitäten? --[[Benutzer:Dorschleber|Dorschleber]] ([[Benutzer Diskussion:Dorschleber|Diskussion]]) 17:21, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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:::::::::"Völkerrechtliche Realitäten"? Was meinst du damit genau? --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 17:23, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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::::::::::Rechtswirklichkeit. --[[Benutzer:Dorschleber|Dorschleber]] ([[Benutzer Diskussion:Dorschleber|Diskussion]]) 17:26, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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:::::::::::Wo gibt es die in diesem Zusammenhang? Rechtswirklichkeit wäre es dann, die Karte so abzubilden, wie ich es hier mehrfach geschrieben und begründet habe. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 17:31, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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::::::::::::Nein, das wäre dann ja gerade ''nicht'' Rechtswirklichkeit, sondern ''politische'' bzw. ''faktische'' Wirklichkeit. Die grundsätzliche Frage, die sich hier also stellt, wäre, warum an dieser Stelle bzw. generell bei Karten konkret der politischen Wirklichkeit Vorrang vor der rechtlichen zu geben wäre, um dem Neutralitätsgebot zu genügen. --[[Benutzer:Dorschleber|Dorschleber]] ([[Benutzer Diskussion:Dorschleber|Diskussion]]) 17:37, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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:::::::::::::Wer sagt, dass dies "gerade nicht Rechtswirklichkeit" wäre, du? Was du vielmehr meinst, ist ein subjektives Rechtsgefühl. Du schreibst nicht wirklich von Rechtswirklichkeit, sondern eher von Rechtsanspruch. Rechtswirklichkeit ist dagegen das, was objektiv feststellbar ist. Nämlich das, wie bestimmte völkerrechtliche Prinzipien und die unterschiedlichen Positionen der Parteien in der Staatenpraxis umgesetzt und diese in der Darstellung berücksichtigt werden. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 17:45, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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::::::::::::::1. Zum Verständnis: Worauf genau beziehst du dich mit "in der Darstellung berücksichtigt werden"? 2. Für eine völkergewohnheitsrechtliche ''[[Staatenpraxis]]'' reicht es aber bekanntlich ja mitnichten aus, dass ein Aggressorstaat sich die Rechtslage so zurechtbiegt, wie es seinen Interessen gerade entspricht. Bei einem derart falschen und plumpen Verständnis von ''Völkerrechtswirklichkeit'' bzw. ''Staatenpraxis'' erübrigt sich in meinen Augen jedwede weitere konstruktive Diskussion. --[[Benutzer:Dorschleber|Dorschleber]] ([[Benutzer Diskussion:Dorschleber|Diskussion]]) 18:06, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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:::::::::::::::Nochmals: Was du anführst, ist keine Völkerrechtswirklichkeit. Lies dich bitte zunächst mal in die Termini und Begrifflichkeiten ein. |
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:::::::::::::::ad 1) Auf die Kartengestaltung, davon sprechen wir in diesem Thread doch; ad 2) Da dort Krieg herrscht, ist die Rechtslage in diesem Fall gerade strittig zwischen den Parteien. Und dann schaust du dir am besten mal Kartenabbildungen an, die Gebiete in Kriegszeiten ausweisen. Alles andere werte ich als plumpe rabulistische Rhetorik, die nicht weiterführt. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 18:13, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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::::::::::::::::Geht es im Tonfall vielleicht auch etwas weniger persönlich und belehrend? Wäre das möglich? Ich bin fest in der Materie und kann dir sagen, dass dein Verständnis insoweit unzutreffend ist, als eine völkerrechtliche Umstrittenheit gewiss ''nicht'' durch einseitiges Agieren eines Aggressors begründet werden kann i. S. v. „Weil Staat X der – international anerkannte (!) – Anspruch von Y auf ein bestimmtes Gebiet nicht in den Kram passt, ist die Zugehörigkeit dieses Gebietes zu Y völkerrechtlich umstritten.“ Wer das behauptet, hat entweder keinen Plan vom Völkerrecht oder stellt sich absichtlich dumm. --[[Benutzer:Dorschleber|Dorschleber]] ([[Benutzer Diskussion:Dorschleber|Diskussion]]) 18:23, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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:::::::::::::::::Es geht hierbei längst nicht nur ums Völkerrecht. Dass das Krim-Gebiet völkerrechtlich zur Ukraine gehört, ist nicht strittig. Bei der Kartengestaltung ist das aber unbeachtlich, weil hier nicht nur der völkerrechtliche Aspekt relevant ist. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 18:32, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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::::::::::::::::::Warum sagst du das so apodiktisch? Woher nimmst du diese vermeintliche Selbstverständlichkeit? --[[Benutzer:Dorschleber|Dorschleber]] ([[Benutzer Diskussion:Dorschleber|Diskussion]]) 18:34, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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:::::::::::::::::::Ich schau mir Karten über die Krim in wissenschaftlichen Publikationen an. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 18:39, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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::::::::::::::::::Zudem muss ich mich doch wundern, denn zuerst sagst du: „Da dort Krieg herrscht, ist die Rechtslage in diesem Fall gerade strittig zwischen den Parteien.“ Also beziehst du dich ausdrücklich sehr wohl auf die Frage nach dem völkerrechtlichen Status der Krim und behauptest, dieser sei „gerade strittig zwischen den Parteien“, um aber dann im nächsten Zug zu postulieren: „Es geht hierbei längst nicht nur ums Völkerrecht. Dass das Krim-Gebiet völkerrechtlich zur Ukraine gehört, ist nicht strittig.“ Merkst du selbst, oder? --[[Benutzer:Dorschleber|Dorschleber]] ([[Benutzer Diskussion:Dorschleber|Diskussion]]) 18:38, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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:::::::::::::::::::Nein, weil dass Streit herrscht zwischen den Kriegsparteien, ist offensichtlich und nicht von der Hand zu weisen. Nur logisch, findest du nicht auch? --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 18:40, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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::::::::::::::::::::Das ist aber eben fürs geltende Völkerrecht nicht relevant. Und deine Argumentation ist insofern widersprüchlich. --[[Benutzer:Dorschleber|Dorschleber]] ([[Benutzer Diskussion:Dorschleber|Diskussion]]) 18:42, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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:::::::::::::::::::::Allein aufs geltende Völkerrecht kommt es in diesem Fall nur leider nicht an. Und ja, das sag ich dir, weil ich fest in der rechtlichen Materie bin, mich aber auch in die politikwissenschaftliche zum Ukraine-Krieg eingelesen habe. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 18:44, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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::::::::::::::::::::::„Allein aufs geltende Völkerrecht kommt es hier nicht an.“ Wem und warum nicht? --[[Benutzer:Dorschleber|Dorschleber]] ([[Benutzer Diskussion:Dorschleber|Diskussion]]) 18:45, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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:::::::::::::::::::::::Die WP ist kein Lehrbuch und hat keinen Lehrauftrag, ich sehe daher nicht, warum sie nur das geltende VR abbilden sollte. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 18:47, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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::::::::::::::::::::::::Das ist deine persönliche Sichtweise. Womöglich wäre es zwecks Konsens und Einheitlichkeit mit Blick auf ähnliche bzw. künftige Fälle dieser Art sinnvoll, ein Meinungsbild zu der Frage nach dem hiesigen normativen Maßstab für Karten einzuholen. --[[Benutzer:Dorschleber|Dorschleber]] ([[Benutzer Diskussion:Dorschleber|Diskussion]]) 18:54, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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:::::::::::::::::::::::::Das kannst du gerne initiieren. Aber solange es keins gibt, orientieren wir uns in Fragen der Kartengestaltung an wissenschaftlichen Publikationen mit allgemein zugänglichen Karten, die politische Karten so darstellen, wie ich es mehrmals beschrieben habe.--[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 09:32, 22. Jul. 2023 (CEST) |
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::::::::::::::::::::::::::Ich brauche hier gar nichts zu initiieren, sondern habe lediglich einen Vorschlag bzw. eine Empfehlung ausgesprochen, wie man derlei Auseinandersetzungen künftig vermeiden könnte. „wie ich es mehrmals beschrieben habe“ Da ich jetzt keine Lust habe, herumzusuchen: Worauf genau beziehst du dich hierbei? --[[Benutzer:Dorschleber|Dorschleber]] ([[Benutzer Diskussion:Dorschleber|Diskussion]]) 15:48, 22. Jul. 2023 (CEST) |
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:::::::::::::::::::::::::::Auf die Schraffierung politisch umstrittener Gebiete in Karten natürlich. Darum geht es in diesem Thread seit Anfang an. Die Gebiete, die effektiv von einer fremden Macht beherrscht werden, werden üblicherweise mit entsprechender Kennzeichnung verdeutlicht. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 16:13, 22. Jul. 2023 (CEST) |
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::::::::::::::::::::::::::::Ja, das wird in der Tat üblicherweise so gehandhabt, wie ich ja auch bereits bestätigt habe. Der Wahrheit halber sei ergänzend angemerkt, dass etwa in der [[:en:Russia#/media/File:Russian_Federation_(orthographic_projection)_-_All_Territorial_Disputes.svg|im englischen Pendant benutzten Karte]] tatsächlich nicht nur die Krim, sondern auch die neu annektierten ukrainischen Gebiete als russisch beansprucht gekennzeichnet sind. --[[Benutzer:Dorschleber|Dorschleber]] ([[Benutzer Diskussion:Dorschleber|Diskussion]]) 16:44, 22. Jul. 2023 (CEST) |
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:::::::::::::::::::::::::::::Weil dort russische [[De-facto-Regime]] eingerichtet wurden, die zumindest in großen Teilen effektive Staatsgewalt ausüben und die ukrainische Staatsgewalt zurückgedrängt haben. Insoweit ist die hellgrüne Färbung dort nachvollziehbar. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 16:47, 22. Jul. 2023 (CEST) |
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::::::::::::::::::::::::::::::Ja, sofern sich ein entsprechender Konsens findet, wäre diese Darstellung mit entsprechender Erläuterung auch hier grundsätzlich durchaus vertretbar. --[[Benutzer:Dorschleber|Dorschleber]] ([[Benutzer Diskussion:Dorschleber|Diskussion]]) 17:02, 22. Jul. 2023 (CEST) |
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::::::::::::::::Und um hier einmal mit allen ''vermeintlichen'' Unklarheiten aufzuräumen: Es gibt nicht den geringsten Grund anzunehmen, dass die Krim ''de jure'' zu Russland gehört. Dafür besteht keinerlei völkerrechtliche Grundlage. Worüber man dagegen theoretisch diskutieren könnte, ist, wie schon ausgeführt, ob bei einer Landkarte die De-jure- oder die De-facto-Situation darzustellen ist. Das wäre in diesem Zusammenhang der einzig legitime Diskussionspunkt. --[[Benutzer:Dorschleber|Dorschleber]] ([[Benutzer Diskussion:Dorschleber|Diskussion]]) 18:29, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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:::::::::::::::::An diesem Punkt war dieser Thread schon vor 2 Wochen! --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 18:33, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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::::::::::::::::::Mag sein, aber offenbar herrscht ja darüber nach wie vor Uneinigkeit. --[[Benutzer:Dorschleber|Dorschleber]] ([[Benutzer Diskussion:Dorschleber|Diskussion]]) 18:35, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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:::::::::::::::::::Nur hier, da draußen im RL weniger. Denn da werden Krim-Karten so dargestellt und illustriert, wie ich es jüngst beschrieben habe. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 18:41, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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::::::::::::::::::::Zum einen sehe ich die Krim auf entsprechenden Karten stets ''schraffiert''. Zum anderen befinden wir uns hier aber nicht im RL, sondern nun einmal in einem Thread auf der Diskussionsseite eines Wikipedia-Artikels zu einem strittigen Artikelinhalt. --[[Benutzer:Dorschleber|Dorschleber]] ([[Benutzer Diskussion:Dorschleber|Diskussion]]) 18:44, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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:::::::::::::::::::::Siehe bereits meine Antwort vom 4. Jul. 2023, 10:02 Uhr. Mit dem strittigen Artikelinhalt sollten wir uns deswegen am RL orientieren, meine ich. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 18:50, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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Mir kommt die Idee "illegale Annexionen werden nicht in der Infobox-Karte gezeigt" ähnlich sinnvoll wie "über Ermordete schreiben wir nicht dass sie tot sind" vor. Beides Voränge die verboten sind, aber dennoch stattgefunden haben. --[[Spezial:Beiträge/128.131.73.201|128.131.73.201]] 09:22, 7. Jul. 2023 (CEST) |
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:Um mal bei deinem etwas abseitigen Vergleich zu bleiben: Nach Wunsch Magalogastors würde man dann nicht schreiben, dass er ermordet wurde, sondern dass er gestorben ist. [[Benutzer:MBxd1|MBxd1]] ([[Benutzer Diskussion:MBxd1|Diskussion]]) 09:28, 7. Jul. 2023 (CEST) |
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::Der Vergleich ist genauso abseitig wie die Krim ohne illustrativen Hinweis als ganz gewöhnliches Staatsgebiet zu kennzeichnen, egal ob man es dem ukrainischen oder russischen Territorium zurechnet. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 14:14, 7. Jul. 2023 (CEST) |
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:::Der Vergleich ist gar nicht so schlecht: „Mord“ impliziert in der Regel, dass die Tötung unrechtmäßig und unmoralisch war; der neutrale Standpunkt verbietet es aber, moralische Urteile zu fällen oder sich ihnen anzuschließen, deshalb können wir zwar schreiben, dass jemand wegen Mordes verurteilt wurde, oder dass jemand eine Tat als kaltblütigen Mord bezeichnet hat etc. Auch bei der Zusammenfassung einer Romanhandlung oder dergleichen ist es zulässig, zu schreiben, jemand sei ermordet worden, weil aus dem Kontext hervorgeht, dass das nur die Darstellung des Schriftstellers ist. Bei der Beschreibung eines realen Vorfalls hingegen verstößt die Formulierung "wurde ermordet" gegen den WP-Grundsatz der Neutralität, selbst wenn es ein entsprechendes Gerichtsurteil gibt und der Fall auch völlig unumstritten ist. --[[Benutzer:Megalogastor|Megalogastor]] ([[Benutzer Diskussion:Megalogastor|Diskussion]]) 18:49, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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::::@[[Benutzer:Megalogastor|Megalogastor]]: Mit Verlaub, aber das ist doch blanker Unsinn. Selbstverständlich steht in jedem gescheiten Artikel über das Opfer eines tödlichen Gewaltverbrechens, dass es ermordet wurde (bzw. sinnverwandte Ausdrücke wie „fiel einem Attentat zum Opfer“, „wurde hingerichtet“ o. Ä.) – zumal es sich bei ''ermorden'' um einen standardsprachlichen Ausdruck mit der Bedeutung „[https://www.duden.de/rechtschreibung/ermorden#bedeutung einen Menschen vorsätzlich töten]“ handelt. Als Beispiel sei etwa der Artikel ''[[Franz Ferdinand von Österreich-Este]]'' angeführt, in dem allein fünf Mal die Wörter ''Ermordung'' bzw. ''ermordet'' enthalten sind. Woher also nimmst du deine absurde Argumentation? --[[Benutzer:Dorschleber|Dorschleber]] ([[Benutzer Diskussion:Dorschleber|Diskussion]]) 20:00, 21. Jul. 2023 (CEST) |
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== Russische Annexion der Süd- und Ostukraine == |
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{{SORTIERUNG:Mehmel, Friedrich Albert}} |
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[[Kategorie:Orgelbauer (19. Jahrhundert)]] |
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[[Kategorie:Orgelbauer (Deutschland)]] |
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[[Kategorie:Orgellandschaft Vorpommern]] |
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[[Kategorie:Person (Stralsund)]] |
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[[Kategorie:Deutscher]] |
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[[Kategorie:Geboren 1827]] |
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[[Kategorie:Gestorben 1888]] |
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[[Kategorie:Mann]] |
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Dieser Artikel [[Russische Annexion der Süd- und Ostukraine]] ist an exakt einer Stelle im ja nicht kurzen Artikel erwähnt. [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Russland&diff=prev&oldid=235331287 Benatrevqre meint jetzt, das wäre eine "inflationäre Erwähnung" und löscht den Begriff Annexion an einer anderen passenden Stelle], um die Aggression Russlands auch hier mal wieder zu verharmlosen.--[[Benutzer:Tohma|Tohma]] ([[Benutzer Diskussion:Tohma|Diskussion]]) 20:46, 9. Jul. 2023 (CEST) |
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{{Personendaten |
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: Was du über meinen Revert schreibst, geht am Thema vorbei, und „verharmlosend“ ganz und gar nicht. Dein Tonfall ist nebenbei unsachlich. Dass es zu einer Annexion der Krim kam, steht hingegen in unterschiedlichen Passagen an mehreren Stellen im Text. Deswegen ein weiteres Mal zu schreiben, dass ukrainische Gebiete wie die Krim annektiert wurden, erscheint völlig unnötig, weil überflüssig. Deswegen benenne ich dies eine „inflationäre“, redundante Erwähnung. Übrigens ist jede [[Annexion]], also die gewaltsame Aneignung fremden Gebiets, international nicht anerkannt, da beißt die Maus keinen Faden ab. Die Formulierung, die du eingebracht hattest, war also bestenfalls trivial, schlechterdings [[WP:Vermeide hohle Phrasen|eine hohle Phrase]]. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 21:42, 9. Jul. 2023 (CEST) |
|||
|NAME=Mehmel, Friedrich Albert |
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|ALTERNATIVNAMEN=Mehmel, Friedrich Albert Daniel (vollständiger Name) |
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== Autokratie? Despotie? Diktatur? == |
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|KURZBESCHREIBUNG=deutscher Orgelbauer |
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|GEBURTSDATUM=6. Dezember 1827 |
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Die im Kasten beschriebene de-facto-Staatsform hat keinen Beleg. Sie deckt sich auch nicht so ganz mit dem Artikeltext, wo von Despotie nicht die Rede ist. Kann man das vereinheitlichen? --[[Benutzer:ChickSR|ChickSR]] ([[Benutzer Diskussion:ChickSR|Diskussion]]) 18:11, 9. Aug. 2023 (CEST) |
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|GEBURTSORT=[[Allstedt]] |
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|STERBEDATUM=4. Juli 1888 |
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:Solange es nicht belegt ist, gehört das nicht in die Infobox. Davon ahgesehen ist auch Autokratie völlig ausreichend zur Beschreibung, die despotischen Züge braucht es da nicht mehr. --[[Benutzer:D3rT!m|D3rT!m]] ([[Benutzer Diskussion:D3rT!m|Diskussion]]) 18:16, 9. Aug. 2023 (CEST) |
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|STERBEORT=[[Stralsund]] |
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::Wenn es sich laut Hauptartikel nicht um eine Diktatur handelt, kann man dann [[Alexei Anatoljewitsch Nawalny]] in die [[:Kategorie:Opfer einer Diktatur]] einsortieren? --[[Benutzer:ChickSR|ChickSR]] ([[Benutzer Diskussion:ChickSR|Diskussion]]) 18:19, 9. Aug. 2023 (CEST) |
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:::Siehe die Kategoriebeschreibung: „Diese Kategorie enthält Opfer von konkreten Diktaturen und autoritären oder totalitären Regimes.“ Diese Voraussetzungen sind laut Artikel erfüllt. --[[Benutzer:D3rT!m|D3rT!m]] ([[Benutzer Diskussion:D3rT!m|Diskussion]]) 18:28, 9. Aug. 2023 (CEST) |
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::::Dann spricht ja wohl nichts gegen eine Unterkategorie zu Russland, oder? --[[Benutzer:ChickSR|ChickSR]] ([[Benutzer Diskussion:ChickSR|Diskussion]]) 18:29, 9. Aug. 2023 (CEST) |
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:::::Wenn es genügend Artikel zum Einsortieren gibt. --[[Benutzer:D3rT!m|D3rT!m]] ([[Benutzer Diskussion:D3rT!m|Diskussion]]) 19:05, 9. Aug. 2023 (CEST) |
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::::::Gibt es. Aber wenn die Kategorie „Opfer der Diktatur in Russland“ heißt und im Hauptartikel zum Staat nichts zu einer Diktatur steht, ist das doch irgendwie nicht konsequent, oder? --[[Benutzer:ChickSR|ChickSR]] ([[Benutzer Diskussion:ChickSR|Diskussion]]) 08:58, 10. Aug. 2023 (CEST) |
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:::::::Da kannst ja eine Umbenennung der Kategorie oder eine Anpassung der Kategoriebeschreibung zur Diskussion stellen oder alternativ Belege dafür suchen, dass Russland eine Diktatur ist. --[[Benutzer:D3rT!m|D3rT!m]] ([[Benutzer Diskussion:D3rT!m|Diskussion]]) 10:26, 10. Aug. 2023 (CEST) |
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:::::::Wobei laut Artikel [[Diktatur]] Autokratie und Diktatur offenbar das gleiche meinen. --[[Benutzer:D3rT!m|D3rT!m]] ([[Benutzer Diskussion:D3rT!m|Diskussion]]) 10:32, 10. Aug. 2023 (CEST) |
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::::::::Ja, wäre es dann nicht eher sinnvoll, die Diktatur, die Russland de facto ist, auch beim Namen zu nennen und das zu belegen? Ich kenne mich in der unüberschaubaren politikwissenschaftlichen Literatur dazu leider nicht aus... --[[Benutzer:ChickSR|ChickSR]] ([[Benutzer Diskussion:ChickSR|Diskussion]]) 16:27, 10. Aug. 2023 (CEST) |
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:::::::::Nein, das wäre nicht sinnvoll, weil dies kein wissenschaftlicher Konsens ist. Russland als Diktatur zu bezeichnen ist einseitig, weshalb wir dazu auch nicht eigene Theorieetablierung betreiben dürfen. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 11:16, 11. Aug. 2023 (CEST) |
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::::::::::Was machen wir dann mit der Unterkategorie? Opfer der Autokratie in Russland? --[[Benutzer:ChickSR|ChickSR]] ([[Benutzer Diskussion:ChickSR|Diskussion]]) 21:42, 11. Aug. 2023 (CEST) |
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::::::::Autokratie und Diktatur sind nicht gleichbedeutend. Russland mag auf dem Weg in eine Diktatur sein, bzw. hat sicherlich einige Aspekte einer solchen erfüllt, ist aber keine. Insofern wäre die Kategorie umzubennen, gern in Opfer der Autokratie in Russland. [[Benutzer:Louis Wu|Louis Wu]] ([[Benutzer Diskussion:Louis Wu|Diskussion]]) 21:48, 11. Aug. 2023 (CEST) |
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:::::::::Man müsste sie erstmal anlegen, der Name scheint mir sinnvoll. Gibt es Gegenmeinungen? --[[Benutzer:ChickSR|ChickSR]] ([[Benutzer Diskussion:ChickSR|Diskussion]]) 22:20, 11. Aug. 2023 (CEST) |
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::::::::::Ja, die gibt es. Denn zunächst sollte belegt werden, wer das in der Fachliteratur so schreibt. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 08:23, 12. Aug. 2023 (CEST) |
Version vom 12. August 2023, 08:23 Uhr
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Importeur vs. Exporteur
Ich meine, es muss unter "Landwirtschaft" nicht Importeur sondern Exporteur heissen! : "weltweit bedeutendste Weizenimporteur"
Politik (Gesamtlage)
Name des Index | Indexwert | Weltweiter Rang | Interpretationshilfe | Jahr |
---|---|---|---|---|
Fragile States Index | 72,6 von 120 | 76 von 178 | Stabilität des Landes: erhöhte Warnung 0 = sehr nachhaltig / 120 = sehr alarmierend |
2020[1] |
Demokratieindex | 3,24 von 10 | 124 von 167 | Autoritäres Regime 0 = autoritäres Regime / 10 = vollständige Demokratie |
2020[2] |
Freedom in the World | 20 von 100 | --- | Freiheitsstatus: nicht frei 0 = unfrei / 100 = frei |
2020[3] |
Rangliste der Pressefreiheit | 48,71 von 100 | 100 von 180 | Erkennbare Probleme für die Pressefreiheit 0 = gute Lage / 100 = schwierige Lage |
2021[4] |
Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) | 30 von 100 | 129 von 180 | 0 = sehr korrupt / 100 = sehr sauber | 2020[5] |
- ↑ Fragile States Index: Global Data. Fund for Peace, 2020, abgerufen am 9. Januar 2021 (englisch).
- ↑ Democracy Index. The Economist Intelligence Unit, abgerufen am 6. Februar 2021 (englisch).
- ↑ Countries and Territories. Freedom House, 2020, abgerufen am 9. Januar 2021 (englisch).
- ↑ 2021 World Press Freedom Index. Reporter ohne Grenzen, 2021, abgerufen am 21. Juli 2021 (englisch).
- ↑ Transparency International Deutschland e.V: CPI 2020: Tabellarische Rangliste. Abgerufen am 12. März 2021.
Russland ist nicht seit 1946 Mitglied des Weltsicherheitsrats, sondern die damalige UdSSR, die 16 Republiken hatte.
Die Darstellung ist irreführend. Heut ist Mitglied des Weltsicherheitsrats die Russische Föderation, also nur ein Teil der damaligen UdSSR. Ob "Russland" Nachfolger der UdSS nach deren Auflkösung in 1991 noch den früheren Stautus im Sicherheitsrat hat ist zumindest strittig.
--93.209.228.182 19:31, 4. Jan. 2023 (CET)
- "Russland wurde Rechtsnachfolger der Sowjetunion bei den Vereinten Nationen, einschließlich des Sicherheitsrates." --AMGA 🇺🇦 (d) 21:39, 4. Jan. 2023 (CET)
- Schlage als Formulierung vor: "Russland ist als Rechtsnachfolger der Sowjetunion bei den Vereinten Nationen Mitglied des Sicherheitsrates." mit dem soeben verlinkten APuZ-Artikel als Nachweis. Und ich würde daraus schließen, dass Russland seit der Auflösung der Sowjetunion Mitglied des Sicherheitsrats ist. --Pistazienfresser (Diskussion) 01:17, 22. Jan. 2023 (CET)
- Das ganze ist übrigens nicht nur akademisch,es könnte gerade aktuell relevant sein, Russlands Nachfolge der UdSSR (zu der ja viele heutige Staaten gehörten) als Vetomacht in Frage zu stellen. --Charkow (Diskussion) 00:48, 23. Jan. 2023 (CET)
- Nach der herrschenden Lehre ist Russland nichts Rechtsnachfolger der UdSSR, sondern mit ihr völkerrechtlich identisch. --Benatrevqre …?! 07:08, 23. Jan. 2023 (CET)
- Bspw. das (deutsche) Auswärtige Amt verwendet die Formulierungen "Rechtsnachfolge(r)", "Fortsetzung" und "identisch" offensichtlich synonym, s. diverse ergooglebare Antworten auf Anfragen; vgl. auch die oben verlinkte offiziöse Darstellung durch die BPB. --AMGA 🇺🇦 (d) 08:21, 23. Jan. 2023 (CET)
- Nein, das stimmt bestimmt nicht, es sind unterschiedliche Begrifflichkeiten, und bei dem bpb-Link geht es auch nur um die Staatensukzession in völkerrechtliche Verträge, in diesem Fall die Inanspruchnahme des ständigen Sitzes im Weltsicherheitsrat. Aber Identität als Völkerrechtssubjekt schließt nunmal Rechtsnachfolge als anderes Völkerrechtssubjekt aus. Es geht um die exakte wissenschaftliche Verwendung der Termini, die sollte im Vordergrund stehen, weshalb der Fachliteratur der Vorzug gegeben wird. Ich spreche davon, wie es in der Fachliteratur als h.L. steht. --Benatrevqre …?! 08:33, 23. Jan. 2023 (CET)
- @Benatrevqre: "Nach der herrschenden Lehre ist Russland nichts Rechtsnachfolger der UdSSR, sondern mit ihr völkerrechtlich identisch." Davon abgesehen, dass du keinen Beleg zu dieser Behauptung lieferst, ist hierzu festzuhalten, dass sie in der Form keineswegs zutreffend ist. Kontinuität kann schon begrifflich nicht mit Identität gleichzusetzen sein. Also mal wieder TF vom Feinsten, die du hier vom Stapel lässt. --2A0A:A541:E243:0:4D41:5625:61E4:DAD3 02:43, 26. Jan. 2023 (CET)
- Zur Vertiefung sei hierzu etwa folgender Aufsatz anempfohlen: Sebastian Pritzkow: Kontinuität und Diskontinuität. Sowjetisches und modernes russisches Völkerrechtsdenken im Vergleich. In: Osteuropa-Recht. 54. Jg., Nr. 6 (2008), S. 397–406. --2A0A:A541:E243:0:4D41:5625:61E4:DAD3 02:54, 26. Jan. 2023 (CET)
- Du missdeutest die Begriffe, es sind Termini, vermutlich auch, weil du in der rechtlichen Materie gar nicht drin bist und dir ein breiter Überblick über die einschlägige Literatur fehlt, siehe auch Thread drunter. Meine Aussagen sins belegt, mir TF zu unterstellen, ist mithin gelogen. Du liegst begrifflich völlig daneben. Ich bezweifle daher, dass du Pritzkow auch tatsächlich gelesen und den Begriff staatlicher Kontinuität verstanden hast. --Benatrevqre …?! 05:13, 26. Jan. 2023 (CET)
- "Meine Aussagen sind belegt" So? Womit denn? Hast du den Aufsatz denn überhaupt gelesen? Dem scheint mir nämlich nicht so.
Unabhängig davon entspricht eine Gleichsetzung von völkerrechtlicher Kontinuität von Staaten mit ihrer Identität gewiss nicht der herrschenden Völkerrechtslehre, wie hier von dir postuliert.Es gibt diese Ansicht – ob jedoch eine begriffliche Gleichsetzung dieser Begrifflichkeiten tatsächlich die h. M. ist, bleibt fraglich.--2A0A:A541:E243:0:DC60:9548:8C56:8A3D 02:13, 27. Jan. 2023 (CET)- Du fragst ernsthaft, womit? Scheinbar verweigerst du dich bewusst, die u.g. Literatur, u. a. Gilbert Gornig, und die offizielle Antwort des AA zur Kenntnis zu nehmen. Anders lässt sich dein Kommentar nicht erklären. Im Übrigen siehe dort! --Benatrevqre …?! 09:43, 27. Jan. 2023 (CET)
- Lass mal deine unverschämten Unterstellungen schön bleiben.
- Von Gornig hast du nichts geschrieben. Also bitte keine Nebelkerzen hier! Auf welchen Text genau willst du dich denn überhaupt beziehen?
- In der AA-Stellungnahme sehe ich keinerlei Beleg für eine Gleichsetzung der Begriffe Kontinuität und Identität im Kontext des Völkerrechts. "Die Bundesrepublik Deutschland geht weiterhin davon aus, dass die Russische Föderation die Sowjetunion fortsetzt, also von einer staatlichen Kontinuität zur Sowjetunion auszugehen ist." Da steht überhaupt nichts von Identität.
- --2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256 22:41, 27. Jan. 2023 (CET)
- Das ist Blödsinn, denn natürlich habe ich Gornig sogar verlinkt, hör auf, die Unwahrheit zu schreiben! Das ist vielmehr unverschämt!
- Lies den verlinkten Aufsatz, da steht es deutlich, dass staatliche Kontinuität eine Identität als Völkerrechtssubjekt bedeutet. Mannoman, ich fass es wirklich nicht. --Benatrevqre …?! 01:16, 28. Jan. 2023 (CET)
- Wo steht bitte, dass Russland mit der Sowjetunion identisch sei? Davon abgesehen wäre das freilich weiterhin keinerlei Beweis dafür, dass die herrschende Lehre diese Auffassung teilt. --2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256 01:38, 28. Jan. 2023 (CET)
- Du fragst ernsthaft, womit? Scheinbar verweigerst du dich bewusst, die u.g. Literatur, u. a. Gilbert Gornig, und die offizielle Antwort des AA zur Kenntnis zu nehmen. Anders lässt sich dein Kommentar nicht erklären. Im Übrigen siehe dort! --Benatrevqre …?! 09:43, 27. Jan. 2023 (CET)
- "Meine Aussagen sind belegt" So? Womit denn? Hast du den Aufsatz denn überhaupt gelesen? Dem scheint mir nämlich nicht so.
- Du missdeutest die Begriffe, es sind Termini, vermutlich auch, weil du in der rechtlichen Materie gar nicht drin bist und dir ein breiter Überblick über die einschlägige Literatur fehlt, siehe auch Thread drunter. Meine Aussagen sins belegt, mir TF zu unterstellen, ist mithin gelogen. Du liegst begrifflich völlig daneben. Ich bezweifle daher, dass du Pritzkow auch tatsächlich gelesen und den Begriff staatlicher Kontinuität verstanden hast. --Benatrevqre …?! 05:13, 26. Jan. 2023 (CET)
- Nein, das stimmt bestimmt nicht, es sind unterschiedliche Begrifflichkeiten, und bei dem bpb-Link geht es auch nur um die Staatensukzession in völkerrechtliche Verträge, in diesem Fall die Inanspruchnahme des ständigen Sitzes im Weltsicherheitsrat. Aber Identität als Völkerrechtssubjekt schließt nunmal Rechtsnachfolge als anderes Völkerrechtssubjekt aus. Es geht um die exakte wissenschaftliche Verwendung der Termini, die sollte im Vordergrund stehen, weshalb der Fachliteratur der Vorzug gegeben wird. Ich spreche davon, wie es in der Fachliteratur als h.L. steht. --Benatrevqre …?! 08:33, 23. Jan. 2023 (CET)
- Bspw. das (deutsche) Auswärtige Amt verwendet die Formulierungen "Rechtsnachfolge(r)", "Fortsetzung" und "identisch" offensichtlich synonym, s. diverse ergooglebare Antworten auf Anfragen; vgl. auch die oben verlinkte offiziöse Darstellung durch die BPB. --AMGA 🇺🇦 (d) 08:21, 23. Jan. 2023 (CET)
- Nach der herrschenden Lehre ist Russland nichts Rechtsnachfolger der UdSSR, sondern mit ihr völkerrechtlich identisch. --Benatrevqre …?! 07:08, 23. Jan. 2023 (CET)
- Das ganze ist übrigens nicht nur akademisch,es könnte gerade aktuell relevant sein, Russlands Nachfolge der UdSSR (zu der ja viele heutige Staaten gehörten) als Vetomacht in Frage zu stellen. --Charkow (Diskussion) 00:48, 23. Jan. 2023 (CET)
- Schlage als Formulierung vor: "Russland ist als Rechtsnachfolger der Sowjetunion bei den Vereinten Nationen Mitglied des Sicherheitsrates." mit dem soeben verlinkten APuZ-Artikel als Nachweis. Und ich würde daraus schließen, dass Russland seit der Auflösung der Sowjetunion Mitglied des Sicherheitsrats ist. --Pistazienfresser (Diskussion) 01:17, 22. Jan. 2023 (CET)
Dieser Artikel behandelt den russischen Staat
steht in der Einleitung, im Abschnitt Geschichte geht es aber auch um staatliche Gebilde als Vorgänger auf teilweise dem gleichen Territorium. --Charkow (Diskussion) 23:30, 21. Jan. 2023 (CET)
- Ist im Artikel "Deutschland" nicht prinzipiell(!) anders. An Formulierungen könnte man feilen. Vorschläge? --AMGA 🇺🇦 (d) 09:33, 22. Jan. 2023 (CET)
- Nun ja, in der Diskussion oben behauptet Benatrevqre "Nach der herrschenden Lehre ist Russland nichts Rechtsnachfolger der UdSSR, sondern mit ihr völkerrechtlich identisch." Falls das stimmen sollte, was ich nicht weiß, könnte man das analog auch auf das russische Zarenreich ausweiten. --Charkow (Diskussion) 00:01, 24. Jan. 2023 (CET)
- Sowjetrussland, aus dem dann die UdSSR hervorging, sah sich selbst als einen neuen Staat. Die Literatur ist hier uneins. Während etwa Andreas Zimmermann, Staatennachfolge in völkerrechtliche Verträge, S. 85 ff., 90, eine Kontinuität vom Zarenreich (Russisches Reich) über Sowjetrussland zur Sowjetunion annimmt, vertritt etwa Theodor Schweisfurth, Vom Einheitsstaat (UdSSR) zum Staatenbund (GUS). Juristische Stationen eines Staatszerfalls und einer Staatenbundsentstehung, ZaöRV, Bd. 52 (1992), S. 541–702, hier S. 545 f., 547 die Ansicht, dass das Russische Reich und Sowjetrussland völkerrechtlich identisch waren, aber die UdSSR ein neues Völkerrechtssubjekt war. --Benatrevqre …?! 07:30, 24. Jan. 2023 (CET)
- Sprich, salopp gesagt, sogar Wissenschaftler können sich da zusammenreimen, was sie wollen. Können wir also auch, wissenschaftlich belegt ;-) Apropos, "sah sich selbst": die RF hat die (abgewandelte) Hymne der Sowjetunion, aber die (bzw. eine) Flagge des Kaiserreichs. --AMGA 🇺🇦 (d) 08:25, 24. Jan. 2023 (CET)
- Wissenschaftler reimen aber nicht (in dem Sinne wie es WP-Autoren tun, wenn wir von TF sprechen), sondern geben begründete wissenschaftliche Ansichten wieder, und relevant ist letzten Endes ohnehin in erster Linie nur die herrschende Lehrmeinung. --Benatrevqre …?! 09:23, 24. Jan. 2023 (CET)
- ;-) yo. --AMGA 🇺🇦 (d) 22:20, 24. Jan. 2023 (CET)
- Wissenschaftler reimen aber nicht (in dem Sinne wie es WP-Autoren tun, wenn wir von TF sprechen), sondern geben begründete wissenschaftliche Ansichten wieder, und relevant ist letzten Endes ohnehin in erster Linie nur die herrschende Lehrmeinung. --Benatrevqre …?! 09:23, 24. Jan. 2023 (CET)
- Sprich, salopp gesagt, sogar Wissenschaftler können sich da zusammenreimen, was sie wollen. Können wir also auch, wissenschaftlich belegt ;-) Apropos, "sah sich selbst": die RF hat die (abgewandelte) Hymne der Sowjetunion, aber die (bzw. eine) Flagge des Kaiserreichs. --AMGA 🇺🇦 (d) 08:25, 24. Jan. 2023 (CET)
- Sowjetrussland, aus dem dann die UdSSR hervorging, sah sich selbst als einen neuen Staat. Die Literatur ist hier uneins. Während etwa Andreas Zimmermann, Staatennachfolge in völkerrechtliche Verträge, S. 85 ff., 90, eine Kontinuität vom Zarenreich (Russisches Reich) über Sowjetrussland zur Sowjetunion annimmt, vertritt etwa Theodor Schweisfurth, Vom Einheitsstaat (UdSSR) zum Staatenbund (GUS). Juristische Stationen eines Staatszerfalls und einer Staatenbundsentstehung, ZaöRV, Bd. 52 (1992), S. 541–702, hier S. 545 f., 547 die Ansicht, dass das Russische Reich und Sowjetrussland völkerrechtlich identisch waren, aber die UdSSR ein neues Völkerrechtssubjekt war. --Benatrevqre …?! 07:30, 24. Jan. 2023 (CET)
- Nun ja, in der Diskussion oben behauptet Benatrevqre "Nach der herrschenden Lehre ist Russland nichts Rechtsnachfolger der UdSSR, sondern mit ihr völkerrechtlich identisch." Falls das stimmen sollte, was ich nicht weiß, könnte man das analog auch auf das russische Zarenreich ausweiten. --Charkow (Diskussion) 00:01, 24. Jan. 2023 (CET)
Ich bezweifle, dass es da eine herrschende Lehrmeinung gibt.--Charkow (Diskussion) 23:32, 24. Jan. 2023 (CET)
- Es ist ganz einfach: Die herrschende Lehre ist immer das, was Benatrevqre für richtig hält. MBxd1 (Diskussion) 23:34, 24. Jan. 2023 (CET)
- Nö, gewiss nicht. Aber wenn dir keine Fachliteratur vorliegt, ist dir nicht zu helfen. Obwohl es ja genügend einschlägige Literatur zu dem Thema gibt, die man zur Hand nehmen könnte und die vor allem auch die seit Ende 1991 untersuchte Staatenpraxis berücksichtigt, vgl. Claudia Willershausen, Staatennachfolge oder Identität der Russischen Föderation, Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2002, S. 277 ff. Vgl. dazu auch diese Antwort des Auswärtigen Amts (darin heißt es: "Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland hat dem Präsidenten der Russischen Föderation mit Schreiben vom 26. Dezember 1991 mitgeteilt, dass die Bundesrepublik Deutschland zur Kenntnis nimmt, dass die Russische Föderation die ehemalige Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken fortsetzt. Die Bundesrepublik Deutschland hat somit bis zum Auseinanderfallen der Sowjetunion diplomatische Beziehungen zur UdSSR unterhalten und unterhält seit dem 26. Dezember 1991 diplomatische Beziehungen mit der Russischen Föderation als Fortsetzung der Sowjetunion. […] Die Bundesrepublik Deutschland geht weiterhin davon aus, dass die Russische Föderation die Sowjetunion fortsetzt, also von einer staatlichen Kontinuität zur Sowjetunion auszugehen ist. Alle anderen Republiken sind in ihrem jeweiligen Bereich Rechtsnachfolger der Sowjetunion. […] Die Russische Föderation ist in Kontinuität zur Sowjetunion in alle Rechte und Pflichten der ehemaligen Sowjetunion eingetreten."). Die Position der Bundesrepublik unterscheidet sich nicht von der mehrheitlich der anderen Staaten vertretenen Rechtsauffassung. Freilich, persönliche Betrachtungen helfen an dieser Stelle nicht weiter, gell MBxd1. --Benatrevqre …?! 10:39, 25. Jan. 2023 (CET)
- korrekt. Es ist verwunderlich, dass in der Frage Belege gefordert werden. Aber gut, Kenntnisse über die Jahrzehnte Russlands seit Gorbatschow sind generell sehr dürftig, wie man an der Berichterstattung der Medien jeden Tag bemerken kann. Natürlich bestand der Westen darauf, dass die russische Föderation die UdSSR völkerrechtlich fortsetzte; wer sonst sollte denn das Einhalten des Atomwaffensperrvertrags garantieren? Die anderen elf Staaten etwa, die sich im Zuge der Auflösung der UdSSR für souverän erklärten? Die haben sich davor gehütet, eine Rechtsnachfolge der UdSSR für sich selbst zu fordern. Also blieb Russland in dieser Rolle. 2001:9E8:2924:5100:A880:2911:86CC:89D7 14:04, 25. Jan. 2023 (CET)
- Unter dem Eindruck des schrecklichen Krieges könnte man diese Sicht aber auch aktuell verändern. --Charkow (Diskussion) 00:43, 26. Jan. 2023 (CET)
- Davon abgesehen ist die oben von Benatrevqre postulierte Gleichsetzung von Kontinuität mit Identität schon rein semantisch völlig hanebüchen. --2A0A:A541:E243:0:4D41:5625:61E4:DAD3 02:48, 26. Jan. 2023 (CET)
- Zur Vertiefung sei hierzu etwa folgender Aufsatz anempfohlen: Sebastian Pritzkow: Kontinuität und Diskontinuität. Sowjetisches und modernes russisches Völkerrechtsdenken im Vergleich. In: Osteuropa-Recht. 54. Jg., Nr. 6 (2008), S. 397–406. --2A0A:A541:E243:0:4D41:5625:61E4:DAD3 02:54, 26. Jan. 2023 (CET)
- Bei Pritzkow finde ich nichts, was meine Aussagen entkräftet. Vielmehr hast du die Semantik dieser Termini offenbar nicht verstanden und kennst den Begriff völkerrechtlicher Identität nicht. Staatliche Kontinuität bezieht sich in der oben nachgewiesenen Bedeutung auf die durch einen Staat fortgeführte Völkerrechtssubjektivität. Der IP 2A0A:A541:E243… sei also geraten, sich erstmal Grundlagenwissen über die Termini anzueignen, bevor sie hier anderen Vorhaltungen macht. --Benatrevqre …?! 05:25, 26. Jan. 2023 (CET)
- Hast du den Aufsatz denn überhaupt gelesen? Dem scheint mir nämlich nicht so.
Unabhängig davon entspricht eine völkerrechtlicher Gleichsetzung von Kontinuität von Staaten mit ihrer Identität gewiss nicht der herrschenden Völkerrechtslehre, wie hier von dir postuliert.Es gibt diese Ansicht – ob jedoch eine begriffliche Gleichsetzung dieser Begrifflichkeiten tatsächlich die h. M. ist, bleibt fraglich. --2A0A:A541:E243:0:DC60:9548:8C56:8A3D 02:12, 27. Jan. 2023 (CET)- Als juristischer Laie (siehe dein Zurückrudern, weil du erkannt hast, dass deine Äußerung unhaltbar war) solltest du dich fragen, ob es nicht besser ist, keine falschen Rückschlüsse zu ziehen, weil du die Bücher zu dem Thema offenbar nicht verstanden hast. Ich kenne die Grundlagenliteratur (hier einschlägig: Allgemeines zum Staatsuntergang), ich kenne im Gegensatz zu dir die Begriffe und was du schreibst, entspricht nicht den Tatsachen angesichts deren Bedeutung in der Völkerrechtslehre, sondern beruht auf unwahren Aussagen. Der Aufsatz von Sebastian Pritzkow ist ja öffentlich einsehbar, dann sollte es dir ja hoffentlich nicht entgangen sein, dass der Autor das russische Rechtsdenken untersucht (d. h. Unterschiede zwischen sowj. und russ. Völkerrechtstheorie herausarbeitet, insbesondere auch unter Berücksichtigung der russ. Auslegung der WVK); es geht dabei freilich nicht um die Erörterung der Frage nach der Fortsetzung als Völkerrechtssubjekt oder staatlicher Kontinuität. Also zitier doch mal die dortige angebliche Textstelle aus deinem Googlefund, auf die du dich beziehst, dann sehen wir weiter. --Benatrevqre …?! 11:30, 27. Jan. 2023 (CET)
- Du biegst dir wieder einmal die Dinge so zurecht, wie es dir in den Kram passt. Ich zitiere o. g. Aufsatz, S. 405: "Darüber hinaus zog Russland, das als „Fortsetzerstaat“ der UdSSR in vielerlei Hinsicht deren Rechtsnachfolge angetreten hat, nie die Vorbehalte zurück, welche die UdSSR beim Beitritt zur Wiener Vertragsrechtskonvention abgegeben hatte." Unabhängig davon ermahne ich dich, von weiteren Unterstellungen und Anfeindungen ("juristischer Laie", "offenbar nicht verstanden", "ich kenne im Gegensatz zu dir die Begriffe") im Sinne der einschlägigen Richtlinien abzusehen. --2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256 22:50, 27. Jan. 2023 (CET)
- Ich habe nie bestritten, dass manche Autoren von einer Rechtsnachfolge der Russischen Föderation in Verträge und Übernahme völkerrechtl. Rechte und Pflichten schreiben, ich spreche hingegen von der h.M. --Benatrevqre …?! 01:31, 28. Jan. 2023 (CET)
- So viel also in puncto "zitier doch mal die dortige angebliche Textstelle aus deinem Googlefund, auf die du dich beziehst, dann sehen wir weiter." Mehr hast du nicht zu bieten? --2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256 01:35, 28. Jan. 2023 (CET)
- Ich habe nie bestritten, dass manche Autoren von einer Rechtsnachfolge der Russischen Föderation in Verträge und Übernahme völkerrechtl. Rechte und Pflichten schreiben, ich spreche hingegen von der h.M. --Benatrevqre …?! 01:31, 28. Jan. 2023 (CET)
- PS: "dass deine Äußerung unhaltbar war" Nein. Ich habe das gestrichen, weil ich die nachstehende Formulierung für zutreffender halte, jedoch – im Gegensatz zu dir – in der Lage bin, mich in transparenter Form zu korrigieren. Daher habe ich meine ursprüngliche Aussage bewusst stehen lassen, die zugegebenermaßen eine von mir aufgestellte Annahme über den spezifischen Stand der herrschenden Lehrmeinung in dieser konkreten Frage enthielt. --2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256 22:59, 27. Jan. 2023 (CET)
- Das glaube ich dir nicht. --Benatrevqre …?! 01:24, 28. Jan. 2023 (CET)
- Das kümmert mich herzlich wenig. --2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256 01:35, 28. Jan. 2023 (CET)
- Das glaube ich dir nicht. --Benatrevqre …?! 01:24, 28. Jan. 2023 (CET)
- PPS: "Ich kenne die Grundlagenliteratur (hier einschlägig: Allgemeines zum Staatsuntergang)" Dann zitier doch mal die Stelle, in der Russland explizit als mit der Sowjetunion identisch beschrieben wird. --2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256 23:07, 27. Jan. 2023 (CET)
- Steht im Artikel, ich habe die einschlägige Literatur bereits in dieser Diskussion erwähnt, A. Zimmermann gibt in seinem Fachbuch einen Überblick mit weiteren Nachweisen. Und auch das Auswärtige Amt schreibt entsprechend über die staatliche Kontinuität zwischen Sowjetunion und Russischer Föderation. Ich werde dir das nicht nochmal erklären. --Benatrevqre …?! 01:28, 28. Jan. 2023 (CET)
- Wo steht bitte, dass Russland mit der Sowjetunion identisch sei? Davon abgesehen wäre das freilich weiterhin keinerlei Beweis dafür, dass die herrschende Lehre diese Auffassung teilt. --2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256 01:37, 28. Jan. 2023 (CET)
- In der angegebenen Literaturstelle steht es. --Benatrevqre …?! 01:41, 28. Jan. 2023 (CET)
- Zitat? --2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256 01:46, 28. Jan. 2023 (CET)
- Ich werde dir sicherlich nicht mehrere Buchseiten abtippen, wo kommen wir denn dahin. --Benatrevqre …?! 02:05, 28. Jan. 2023 (CET)
- Entweder kannst du deine Behauptung konkret belegen oder nicht. Wo kommen wir denn sonst da hin. --2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256 02:08, 28. Jan. 2023 (CET)
- Ich werde dir sicherlich nicht mehrere Buchseiten abtippen, wo kommen wir denn dahin. --Benatrevqre …?! 02:05, 28. Jan. 2023 (CET)
- Zitat? --2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256 01:46, 28. Jan. 2023 (CET)
- In der angegebenen Literaturstelle steht es. --Benatrevqre …?! 01:41, 28. Jan. 2023 (CET)
- Wo steht bitte, dass Russland mit der Sowjetunion identisch sei? Davon abgesehen wäre das freilich weiterhin keinerlei Beweis dafür, dass die herrschende Lehre diese Auffassung teilt. --2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256 01:37, 28. Jan. 2023 (CET)
- Steht im Artikel, ich habe die einschlägige Literatur bereits in dieser Diskussion erwähnt, A. Zimmermann gibt in seinem Fachbuch einen Überblick mit weiteren Nachweisen. Und auch das Auswärtige Amt schreibt entsprechend über die staatliche Kontinuität zwischen Sowjetunion und Russischer Föderation. Ich werde dir das nicht nochmal erklären. --Benatrevqre …?! 01:28, 28. Jan. 2023 (CET)
- Du biegst dir wieder einmal die Dinge so zurecht, wie es dir in den Kram passt. Ich zitiere o. g. Aufsatz, S. 405: "Darüber hinaus zog Russland, das als „Fortsetzerstaat“ der UdSSR in vielerlei Hinsicht deren Rechtsnachfolge angetreten hat, nie die Vorbehalte zurück, welche die UdSSR beim Beitritt zur Wiener Vertragsrechtskonvention abgegeben hatte." Unabhängig davon ermahne ich dich, von weiteren Unterstellungen und Anfeindungen ("juristischer Laie", "offenbar nicht verstanden", "ich kenne im Gegensatz zu dir die Begriffe") im Sinne der einschlägigen Richtlinien abzusehen. --2A0A:A541:E243:0:6DE5:43E9:D9BA:6256 22:50, 27. Jan. 2023 (CET)
- Als juristischer Laie (siehe dein Zurückrudern, weil du erkannt hast, dass deine Äußerung unhaltbar war) solltest du dich fragen, ob es nicht besser ist, keine falschen Rückschlüsse zu ziehen, weil du die Bücher zu dem Thema offenbar nicht verstanden hast. Ich kenne die Grundlagenliteratur (hier einschlägig: Allgemeines zum Staatsuntergang), ich kenne im Gegensatz zu dir die Begriffe und was du schreibst, entspricht nicht den Tatsachen angesichts deren Bedeutung in der Völkerrechtslehre, sondern beruht auf unwahren Aussagen. Der Aufsatz von Sebastian Pritzkow ist ja öffentlich einsehbar, dann sollte es dir ja hoffentlich nicht entgangen sein, dass der Autor das russische Rechtsdenken untersucht (d. h. Unterschiede zwischen sowj. und russ. Völkerrechtstheorie herausarbeitet, insbesondere auch unter Berücksichtigung der russ. Auslegung der WVK); es geht dabei freilich nicht um die Erörterung der Frage nach der Fortsetzung als Völkerrechtssubjekt oder staatlicher Kontinuität. Also zitier doch mal die dortige angebliche Textstelle aus deinem Googlefund, auf die du dich beziehst, dann sehen wir weiter. --Benatrevqre …?! 11:30, 27. Jan. 2023 (CET)
- Hast du den Aufsatz denn überhaupt gelesen? Dem scheint mir nämlich nicht so.
- Bei Pritzkow finde ich nichts, was meine Aussagen entkräftet. Vielmehr hast du die Semantik dieser Termini offenbar nicht verstanden und kennst den Begriff völkerrechtlicher Identität nicht. Staatliche Kontinuität bezieht sich in der oben nachgewiesenen Bedeutung auf die durch einen Staat fortgeführte Völkerrechtssubjektivität. Der IP 2A0A:A541:E243… sei also geraten, sich erstmal Grundlagenwissen über die Termini anzueignen, bevor sie hier anderen Vorhaltungen macht. --Benatrevqre …?! 05:25, 26. Jan. 2023 (CET)
- Unter dem Eindruck des schrecklichen Krieges könnte man diese Sicht aber auch aktuell verändern. --Charkow (Diskussion) 00:43, 26. Jan. 2023 (CET)
- korrekt. Es ist verwunderlich, dass in der Frage Belege gefordert werden. Aber gut, Kenntnisse über die Jahrzehnte Russlands seit Gorbatschow sind generell sehr dürftig, wie man an der Berichterstattung der Medien jeden Tag bemerken kann. Natürlich bestand der Westen darauf, dass die russische Föderation die UdSSR völkerrechtlich fortsetzte; wer sonst sollte denn das Einhalten des Atomwaffensperrvertrags garantieren? Die anderen elf Staaten etwa, die sich im Zuge der Auflösung der UdSSR für souverän erklärten? Die haben sich davor gehütet, eine Rechtsnachfolge der UdSSR für sich selbst zu fordern. Also blieb Russland in dieser Rolle. 2001:9E8:2924:5100:A880:2911:86CC:89D7 14:04, 25. Jan. 2023 (CET)
- Nö, gewiss nicht. Aber wenn dir keine Fachliteratur vorliegt, ist dir nicht zu helfen. Obwohl es ja genügend einschlägige Literatur zu dem Thema gibt, die man zur Hand nehmen könnte und die vor allem auch die seit Ende 1991 untersuchte Staatenpraxis berücksichtigt, vgl. Claudia Willershausen, Staatennachfolge oder Identität der Russischen Föderation, Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2002, S. 277 ff. Vgl. dazu auch diese Antwort des Auswärtigen Amts (darin heißt es: "Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland hat dem Präsidenten der Russischen Föderation mit Schreiben vom 26. Dezember 1991 mitgeteilt, dass die Bundesrepublik Deutschland zur Kenntnis nimmt, dass die Russische Föderation die ehemalige Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken fortsetzt. Die Bundesrepublik Deutschland hat somit bis zum Auseinanderfallen der Sowjetunion diplomatische Beziehungen zur UdSSR unterhalten und unterhält seit dem 26. Dezember 1991 diplomatische Beziehungen mit der Russischen Föderation als Fortsetzung der Sowjetunion. […] Die Bundesrepublik Deutschland geht weiterhin davon aus, dass die Russische Föderation die Sowjetunion fortsetzt, also von einer staatlichen Kontinuität zur Sowjetunion auszugehen ist. Alle anderen Republiken sind in ihrem jeweiligen Bereich Rechtsnachfolger der Sowjetunion. […] Die Russische Föderation ist in Kontinuität zur Sowjetunion in alle Rechte und Pflichten der ehemaligen Sowjetunion eingetreten."). Die Position der Bundesrepublik unterscheidet sich nicht von der mehrheitlich der anderen Staaten vertretenen Rechtsauffassung. Freilich, persönliche Betrachtungen helfen an dieser Stelle nicht weiter, gell MBxd1. --Benatrevqre …?! 10:39, 25. Jan. 2023 (CET)
Vor allem weg mit diesen bizarren, aus dem Zusammenhang gerissenen Gründungsdaten! Das heutige Russland, welches wir als Zeitgenossen wahrnehmen, ist nur ein Mal gegründet worden. Ergo: ein Gründungsdatum und nicht viele nacheinander im Laufe von mehr als einem Jahrtausend. (Peinlich ist auch, dass in den Aritkeln Deutschland und Schweiz dieselbe sinnbefreite Pedanterie angewandt wird. Fehlen dort etwa nicht das HRR, der Deutsche Bund bzw. die Helvetische Republik?) Ich bearbeite die Spalte extra nicht! Es würde nur einen Edit-War geben.
862: Kiewer Rus
1263: Großfürstentum Moskau
1547: Zarentum Russland
1721: Russisches Kaiserreich
1917: Russische Republik
1917: Sowjetrussland
1917: Russische SFSR
1922: Sowjetunion
1990: Russische Föderation (Souveränitätserklärung)
--2001:1715:4E3D:8120:E8B5:7265:16CC:70 00:56, 28. Mär. 2023 (CEST)
- Aus der Infobox? Vielleicht. Aber nicht aus dem Artikeltext. --AMGA 🇺🇦 (d) 06:58, 28. Mär. 2023 (CEST)
- Das ist m.E. kein guter Vorschlag, v.a. kein konsentierter. Wozu sollte das gut sein, dies alles zu löschen? --Benatrevqre …?! 08:31, 28. Mär. 2023 (CEST)
Russen-POV
Die gestern abend von mir in der Infobox eingesetzte Karte mit der Krim als Teil Russlands wurde wegen „Russen-POV“ wieder durch die vorherige ersetzt. Tatsache ist aber, dass die Krimhalbinsel seit nun bald zehn Jahren von Russland kontrolliert wird und längst in den russischen Staat integriert ist, auch wenn das von den meisten anderen Staaten nicht anerkannt wird. Die neutralst mögliche Darstellung (mit nur einer Karte) besteht darin, diesen tatsächlichen Zustand zu zeigen, egal, mit wessen POV er zusammenfällt. --Megalogastor (Diskussion) 02:23, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Im Allgemeinen stellen wir mit Karten und Gebieten völkerrechtliche Gebiete da. Diese Gebiete in deiner Karte gehören nach dem Völkerrecht nicht zu Russland. Übrigens sind 10 Jahre eine kurze Zeit. Israel kontrolliert die Golan-Höhen nun über 40 Jahre - auf unserer Karte hier wird das auch nicht als Gebiet Israels bezeichnet, weil es nach Ansicht der Staatengemeinschaft völkerrechtlich zu Syrien gehört. --Ichigonokonoha (Diskussion) 06:45, 4. Jul. 2023 (CEST)
- +1, Ichigonokonoha hat schon alles gesagt, hier ist selbstverständlich der völkerrechtlich anerkannte Zustand darstellen und nicht der Wunsch des Aggressors. Vor 2053 müssen wir das also nicht mehr diskutieren, selbst wenn die Krim besetzt bleiben sollte.--Tohma (Diskussion) 07:22, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Noch ein Kommentar vom Zurücksetzenden: Maßgebend ist der völkerrechtlich gültige Zustand. Allein schon die Verschleierung im Bearbeitungskommentar als "Aktualisierung" zeigt, dass es hier nur um die Darstellung von Russen-POV geht. Commons ist eine stinkende POV-Müllhalde, da findet man für jeden POV was. MBxd1 (Diskussion) 08:15, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Wikipedia kann sich nicht auf die Seite des Rechts stellen, denn das ist nicht neutral. Entscheidend kann allein sein, wer ein Gebiet de facto beherrscht; das gilt natürlich auch für andere Fälle wie das genannte Beispiel der Golanhöhen. --Megalogastor (Diskussion) 08:40, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Nö. Machen wir sonst auch nicht. Auch die Kategorien folgen dem legalen Zustand. Das ist neutral. Wie willst du erklären, dass die Krim als Russland gezeigt wird, aber die ebenso nach Fakereferenden annektierten und nur teilweise beherrschten Gebiete nicht? Ja, auch dafür gibt es in der stinkenden POV-Müllhalde sicher was. Wollen wir aber ebensowenig. MBxd1 (Diskussion) 08:44, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Machen wir von jetzt an, denn das entspricht denn Grundregeln, und was legal ist, ist reine Ansichtssache, also nicht neutral. Die Herrschaft über die übrigen von Russland besetzten oder annektierten Gebiete sind angesichts des anhaltenden Krieges noch weit weniger gesichert, aber ja, wenn sich da in naher Zukunft nichts mehr groß ändert, gehören natürlich auch sie als Teile Russlands angezeigt, ebenso wie Tibet als Teil der Volksrepublik China angezeigt wird und Taiwan nicht. --Megalogastor (Diskussion) 09:05, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Was legal ist, entscheidet der IGH. Das ist auch nicht nur Ansichtssache, das ist automatisch für alle Staaten der Welt bindend. --Ichigonokonoha (Diskussion) 09:13, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Würden die Urteile des IGH automatisch die realen Machtverhältnisse ändern, könnte man so argumentieren, da sie das meines Wissens nicht tun, sind sie tatsächlich nichts anderes als Meinungsäußerungen. --Megalogastor (Diskussion) 09:21, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Sie ändern Recht - ansonsten ist Beherrschung, also reale Machtverhältnisse auch ein schlechtes Kriterium. Wie stellst du Lybien, Sudan, Jemen, etc. da? Jeden Tag eine andere Karte, je nachdem wie viel die Regierung beherrscht? Ach ja, welche Regierung eigentlich oder welche Partisanengruppe? Es ist die einzige Möglichkeit für uns neutral zu bleiben, in dem wir das Völkerrecht zugrunde legen. --Ichigonokonoha (Diskussion) 09:30, 4. Jul. 2023 (CEST)
- So einfach isses auch wieder nicht. Es ist nur für jene bindend, die das IGH-Statut anerkannt haben. --Benatrevqre …?! 10:06, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Da hast du natürlich recht, stimmt, der Satz von mir war nicht korrekt. --Ichigonokonoha (Diskussion) 10:12, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Und wir sollten den IGH auch nicht überbewerten, er ist keine Institution, die gerade im Falle völkerrechtlicher Konflikte und Kriege groß was zu sagen hätte, der IGH hat also keine obligatorische Gerichtsbarkeit. So erkennen die USA, Russland und China die Legitimität des Gerichtshofs nicht an und haben auch nicht vor, sich ihm zu unterwerfen. --Benatrevqre …?! 10:31, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Da hast du natürlich recht, stimmt, der Satz von mir war nicht korrekt. --Ichigonokonoha (Diskussion) 10:12, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Würden die Urteile des IGH automatisch die realen Machtverhältnisse ändern, könnte man so argumentieren, da sie das meines Wissens nicht tun, sind sie tatsächlich nichts anderes als Meinungsäußerungen. --Megalogastor (Diskussion) 09:21, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Was legal ist, entscheidet der IGH. Das ist auch nicht nur Ansichtssache, das ist automatisch für alle Staaten der Welt bindend. --Ichigonokonoha (Diskussion) 09:13, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Machen wir von jetzt an, denn das entspricht denn Grundregeln, und was legal ist, ist reine Ansichtssache, also nicht neutral. Die Herrschaft über die übrigen von Russland besetzten oder annektierten Gebiete sind angesichts des anhaltenden Krieges noch weit weniger gesichert, aber ja, wenn sich da in naher Zukunft nichts mehr groß ändert, gehören natürlich auch sie als Teile Russlands angezeigt, ebenso wie Tibet als Teil der Volksrepublik China angezeigt wird und Taiwan nicht. --Megalogastor (Diskussion) 09:05, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Nö. Machen wir sonst auch nicht. Auch die Kategorien folgen dem legalen Zustand. Das ist neutral. Wie willst du erklären, dass die Krim als Russland gezeigt wird, aber die ebenso nach Fakereferenden annektierten und nur teilweise beherrschten Gebiete nicht? Ja, auch dafür gibt es in der stinkenden POV-Müllhalde sicher was. Wollen wir aber ebensowenig. MBxd1 (Diskussion) 08:44, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Wikipedia kann sich nicht auf die Seite des Rechts stellen, denn das ist nicht neutral. Entscheidend kann allein sein, wer ein Gebiet de facto beherrscht; das gilt natürlich auch für andere Fälle wie das genannte Beispiel der Golanhöhen. --Megalogastor (Diskussion) 08:40, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Noch ein Kommentar vom Zurücksetzenden: Maßgebend ist der völkerrechtlich gültige Zustand. Allein schon die Verschleierung im Bearbeitungskommentar als "Aktualisierung" zeigt, dass es hier nur um die Darstellung von Russen-POV geht. Commons ist eine stinkende POV-Müllhalde, da findet man für jeden POV was. MBxd1 (Diskussion) 08:15, 4. Jul. 2023 (CEST)
- +1, Ichigonokonoha hat schon alles gesagt, hier ist selbstverständlich der völkerrechtlich anerkannte Zustand darstellen und nicht der Wunsch des Aggressors. Vor 2053 müssen wir das also nicht mehr diskutieren, selbst wenn die Krim besetzt bleiben sollte.--Tohma (Diskussion) 07:22, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Üblicherweise werden umstrittene Gebiete schraffiert dargestellt. Dies ist auch hier umzusetzen. --Benatrevqre …?! 10:02, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Völkerrechtlich ist nichts umstritten.--Tohma (Diskussion) 11:56, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Das spielt hier aber keine Rolle. --Benatrevqre …?! 12:03, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Seit wann ist es "üblich", Russen-POV hier einzubringen?--Tohma (Diskussion) 12:13, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Steht wo? --Benatrevqre …?! 12:14, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Der Austausch der Karte ist nichts anderes als Russen-POV. MBxd1 (Diskussion) 12:23, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Nein, nicht grundsätzlich. Dazu habe ich oben schon was geschrieben, wie das üblicherweise dargestellt wird. Natürlich war dieser aktuelle Austausch keine gute Lösung. --Benatrevqre …?! 12:31, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Der Austausch der Karte ist nichts anderes als Russen-POV. MBxd1 (Diskussion) 12:23, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Steht wo? --Benatrevqre …?! 12:14, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Seit wann ist es "üblich", Russen-POV hier einzubringen?--Tohma (Diskussion) 12:13, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Das spielt hier aber keine Rolle. --Benatrevqre …?! 12:03, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Völkerrechtlich ist nichts umstritten.--Tohma (Diskussion) 11:56, 4. Jul. 2023 (CEST)
Bevor hier nochmal solcher Irrsinn zu lesen ist, wie "Wikipedia kann sich nicht auf die Seite des Rechts stellen, denn das ist nicht neutral." oder, noch verrückter "was legal ist, ist reine Ansichtssache, also nicht neutral." müssen hier einige Grundlagen des Völkerrechts in einem Crashkurs nachgeholt werden.
- Ein Angriffskrieg, den wir seit 2022 gegen die Ukraine haben, gilt bereits seit den Pariser Vorortverträgen nach dem Ende des Ersten Weltkrieges völkerrechtlich als illegal und als Verbrechen und alle UN-Mitglieder, auch Russland, haben das unterschrieben und anerkannt.
- Eine Annexion, auch gewaltlos, gilt bereits seit der Satzung des Völkerbundes 1919 und nach dessen Zerfall endgültig seit der Charta der Vereinten Nationen 1945 als illegal und als Verbrechen und alle Mitgliedsstaaten, auch Russland, haben das unterschrieben und anerkannt.
- Weil es so ist, hat Putin-Russland ja auch zu dem scheinlegalen Trick gegriffen, dass sich die die Krim und die Stadt Sewastopol 2014 und die "VR Donezk" und die "VR Lugansk" erst einmal unabhängig erklärten, um danach im Eilzugtempo und mit gefälschten Referenden (dass sie schon 2014 gefälscht waren, gaben damals russische Regierungsmitglieder, hier im Originalbericht unumwunden zu) die Vereinigung mit Russland zu erklären. Für eine Abspaltung gilt aber das Sezessionsrecht, das abwägen muss, weil eine Abspaltung zwar dem völkerrechtlichen Grundsatz Selbstbestimmungsrecht der Völker entspricht, aber dem Völkerrecht auf territoriale Integrität der Staaten widerspricht. Grundsätzlich sind sich alle einig, dass eine Abspaltung völkerrechtlich legal ist, wenn alle beteiligten Seiten einverstanden sind. Es wäre ein ganz großer Irrtum, zu glauben, alle Abspaltungen seien umstritten. Eine Abspaltung Schottlands 2015, falls das Referendum anders ausgegangen wäre, wäre völkerrechtlich legal gewesen, weil GB sich schon einverstanden erklärt hatte. Die Abspaltung des Südsudan war legal, weil sich der Sudan einverstanden erklärt hatte, die Abspaltung Eritreas von Äthiopien war legal, oder Tschechiens und der Slowakei aus der Tschechoslowakei waren legal, weil alle einverstanden waren. Auch die Abspaltungen Sloweniens, Kroatiens, Bosniens, Montenegros und Nordmazedoniens von Jugoslawien waren legal, weil auch von Rest-Jugoslawien und Serbien trotz des Bürgerkrieges vertraglich anerkannt (Kosovo ist ein Sonderfall, weil die serbische Seite um 3 Jahre vertagten, danach lange von ihm zugestimmten, langsamen, beschlossenen Unabhängigkeitsoprozess inkl. erfolgreichem Referendum im letzten Moment plötzlich die bisherige Anerkennung entzog). Die Unabhängigkeiten und Abspaltungen aller ehemaligen Kolonien und Überseegebiete nach dem Zweiten Weltkrieg waren völkerrechtlich legal, weil alle, auch die ehemaligen Kolonialimperien, zugestimmt hatten. Und auch die Abspaltungen von 15 ehemaligen Sowjetrepubliken zu unabhängigen Staaten waren völkerrechtlich legal, weil sei ein Recht der sowjetischen Verfassung nutzten und es nicht nur alle vollständig gegenseitig anerkannten (auch Russland unter Putins Förderer Jelzin), auch die Sowjetunion erkannte es an.
- Es gibt noch eine weithin anerkannte (aber nicht vollständig, hier gibt es Interpretationen und Diskussionen) Ausnahme von der Pflicht allseitiger Anerkennung: wenn ein Völkermord an Zivilisten droht oder bereits begonnen hat. Deshalb und nur deshalb behauptete Putin-Russland seit Jahren, es gäbe in der Ukraine einen Völkermord an russischsprachigen Menschen mit zehntausenden zivilen Opfern. Sie wollten diese Hintertür für ihre Absichten nutzen. Wieviele Zivilisten im Donbass-Krieg 2014-21 tatsächlich getötet wurden, ermittelten Beobachter der OSZE, die auch RUS anerkennt und in dem es Mitglied war, für diesen Bericht des UN-Hochkommissars für Menschenrechte: in den letzten 3 Jahren gab es jeweils unter 20 zivile Todesopfer, in keinem über 123 und in allen Jahren unter 364 zivile Verwundete und Tote zusammen. Ein Völkermord in einem so dicht besiedelten Kohle- und Stahlrevier, wie einst das Ruhrgebiet sähe anders aus. Deshalb hat der FSB die OSZE-Beobachter auch detailliert ausgekundschaftet, sie wollten sie erpressen, um endlich einen von RUS gewünschtes Ergebnis als Vorwand präsentieren zu können. Weil das aber nicht kam, behaupten sie es einfach. So. Darum!
- Russland und einige andere Länder haben im Budapester Memorandum noch einmal eindeutig und völkerrechtlich verbindlich die Grenzen der Ukraine anerkannt. Weil es die älteste und grundlegendste Norm des Völkerrechtes ist (seit 17. Jahrhundert, Westfälische Friedensordnung), dass ratifizierte internationale Verträge verbindlich sind und gültig bis zur Revision im Konsens aller beteiligten Parteien, und nicht einfach einseitig gebrochen werden dürfen, wenn es gerade in den Kram passt, sind diese Grenzen ebenfalls völkerrechtlich illegal.
Aus allen diesen 5 Gründen sind diese Grenzen völkerrechtlich illegal. Und das Völkerrecht ist eben nicht "nicht neutral", es gilt für alle Staaten dieser Welt gleichermaßen, wie oben gezeigt.--WajWohu (Diskussion) 17:03, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Deine Ausführungen haben nur insgesamt nichts mit der Frage nach der Darstellung des Gebiets in politischen Karten, um welches es hier geht, zu tun. --Benatrevqre …?! 17:11, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Doch, es wurde behauptet, dass das Völkerrecht wie Gummi auslegbar und "nicht neutral" sei. Aber das stimmt nicht. Und alle 5 Punkte oben bezogen sich auch auf die Annexionen der Krim und der SO-Ukraine.--WajWohu (Diskussion) 19:11, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Ein unveränderlicher Grundsatz der Wikipedia ist, dass Wikipedia-Artikel einen neutralen Standpunkt einnehmen, und das impliziert, dass alle moralischen Grundsätze, Regeln und Urteile, auch wenn sie die Form von Gesetzen, völkerrechtlichen Verträgen oder Gerichtsentscheidungen annehmen, als reine Ansichtssache dargestellt werden, nicht als objektive Wahrheiten. --Megalogastor (Diskussion) 22:25, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Nein, all das ist Teil der Realität. NPOV ist aus deiner Sicht eh nur die russische Perspektive, das kennen wir schon. MBxd1 (Diskussion) 23:02, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Das mag sein, oder auch nicht, die unterschiedliche Auslegung völkerrechtlicher Prinzipien ist unbeachtlich für die Kartengestaltung. Wie politische Karten gestaltet werden, habe ich weiter oben beschrieben. --Benatrevqre …?! 10:40, 5. Jul. 2023 (CEST)
- Mir ist es ziemlich egal, ob die Ukraine zu Russland oder zur Ukraine oder sonst wem gehört, mir geht es nur darum, dass die tatsächlichen Verhältnisse nicht zugunsten einer politischen oder völkerrechtlichen Fiktion verzerrt dargestellt werden. Recht, das nicht umgesetzt wird, hat eine sehr begrenzte Relevanz und darf in einer neutralen Enzyklopädie nicht ausschlaggebend sein. --Megalogastor (Diskussion) 21:43, 6. Jul. 2023 (CEST)
- Putin hat gerade seine Südafrika-Reise absagen müssen, um nicht verhaftet zu werden. So fiktiv und undurchgesetzt ist das alles schon seit fast 30 Jahren nicht mehr.--WajWohu (Diskussion) 00:04, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Das ist Politik, nicht mehr und nicht weniger. Bitte nicht überbewerten. --Benatrevqre …?! 00:06, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Nein, der IStGH.--WajWohu (Diskussion) 06:48, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Nö, der hat selbst nicht viel zu melden. Dazu wurde ja schon an anderer Stelle was geschrieben. --Benatrevqre …?! 07:59, 21. Jul. 2023 (CEST)
- So wenig zu melden, dass Südafrika, die ihn gern aus Politik-Gründen auf dem BRICS-Gipfel gehabt hätten, seit März versucht hat eine Ausnahmeklausel zu erreichen und Putin selbst schließlich auf die Teilnahme verzcihtet hat (sicher nur wegen "Politik" :-). Aber hör mal, Megalogastor hat erst behauptet, Recht sei nicht neutral und subjektiv und als erklärt würde, dass das Quatsch ist, hat er eben einfach behauptet, es sei fiktiv und nicht durchgesetzt, nur um diese Eroberungsgrenzen reinzubekommen. Das alles ist nicht wahr. Der Klarstellung, dass dass das alles falsch ist, musst du keine nicht beelegten, politikphilosophischen Kommentaren aus dem Bauchgefühl der Machtkonspiration beisteuern. Das widerlegt nicht die Erwiderungen und Aufklärungen, ergänzt sie höchstens, wenn sie stimmen und belegbat sind.--WajWohu (Diskussion) 10:18, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Ja, weil es einzig und allein um Politik geht. Südafrika erhofft sich viel von Russland in der Zukunft und möchte es sich mit ihm nicht verscherzen. So wirklich viel von Diplomatie und Handelsinteressen der beiden Staaten scheinst du nicht zu verstehen. Die rechtliche Komponente interessiert Südafrika nicht ernsthaft. --Benatrevqre …?! 11:11, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Das Gericht von Gauteng und den IStGH hat es interessiert. Es geht hier nicht um mein oder dein Wissen zu südafrikanischen und russischen Diplomatie- und Handelsinteressen, deshalb ist es irrelevant, ob du oder ich davon viel oder wenig verstehen. Wozu Südafrika Putin in Pretoria sprechen wollte, ist mir auch klar und kein so sensationelles Geheimwissen. Wenn Südafrika "die rechtliche Kompenente nicht ernsthaft interessiert", warum haben sie dann beim IStGH in Den Haag einen Prozess um eine Ausnahmegenehmigung angestrengt? Es geht hier darum, dass Südafrika nicht gewonnen kann und Herr Präsident deshalb nicht nach Pretoria reisen kann. Damit ist das Völkerstrafrecht keinesfalls so "fiktiv" und "nicht durchgesetzt", wie oben behauptet, sondern hat sich als die stärkere Instanz erwiesen.--WajWohu (Diskussion) 12:03, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Südafrika käme einfach nur in Bedrängnis, weil die südafrikanische Regierung Putin gerade nicht verhaften möchte. Soviel zum Thema „stärkere Instanz“. --Benatrevqre …?! 12:27, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Eben, soviel zum Thema "stärkere Instanz". Es gibt im Anfangssemster des Studiums der Politikwissenschaft das Pflicht-Proseminar "Recht und Politik", in dem gelehrt wird, dass das zwei verschiedene Triebkräfte und Logiken sind, die oft in deutlicher Reibung miteinander stehen und sich oft, aber historisch-empirisch eindeutig nicht immer eine Logik durchsetzt. Dessen Inhalt musst du mir hier nicht wiederholen wollen. Du solltest aber kein Seminar "Kein Recht, nur Politik!" daraus machen wollen, denn dann hätte Südafrika ausschließlich in Washington und London geklagt, es hat aber bei den Richtern in Den Haag geklagt. Putin ist jedenfalls nicht in Pretoria, aus einem Grund, der sein Weltbild wahrscheinlich bis heute überfordert. Nicht nur seines ;-)--WajWohu (Diskussion) 13:12, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Nein, das hätte Südafrika nicht getan, denn Südafrika ist Vertragsstaat des IStGH. Allein dies war ausschlaggebend, dass Südafrika diesen formalen Rechtsweg beschreiten musste. Auch wenn es dies politisch gar nicht wollte. Das zu erkennen, überfordert in der Tat so manches Weltbild. --Benatrevqre …?! 13:27, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Da sind wir uns sensationell einig. Und dass de:WP kein Interesse verfolgt, Politik zu machen, und bei der Logik des Völkerrechtes bleibt, wurde gleich am Anfang gesagt.--WajWohu (Diskussion) 13:36, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Deswegen hat sich die deWP der Neutralität verschrieben, um sich an der normativen Kraft des Faktischen auszurichten und eine Sachlage zu beschreiben, die weniger Wunschgedanken an die herrschende politische Weltordnung ist oder offenbar häufig daran aus moralischen Gründen erinnern möchte, als vielmehr die Realität abbilden soll (übrigens habe ich dies auch zu Anfang schon gesagt). Die WP hat keinen Lehrauftrag. --Benatrevqre …?! 13:42, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Dazu siehe meine Nachfrage unten. --Dorschleber (Diskussion) 17:23, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Deswegen hat sich die deWP der Neutralität verschrieben, um sich an der normativen Kraft des Faktischen auszurichten und eine Sachlage zu beschreiben, die weniger Wunschgedanken an die herrschende politische Weltordnung ist oder offenbar häufig daran aus moralischen Gründen erinnern möchte, als vielmehr die Realität abbilden soll (übrigens habe ich dies auch zu Anfang schon gesagt). Die WP hat keinen Lehrauftrag. --Benatrevqre …?! 13:42, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Da sind wir uns sensationell einig. Und dass de:WP kein Interesse verfolgt, Politik zu machen, und bei der Logik des Völkerrechtes bleibt, wurde gleich am Anfang gesagt.--WajWohu (Diskussion) 13:36, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Nein, das hätte Südafrika nicht getan, denn Südafrika ist Vertragsstaat des IStGH. Allein dies war ausschlaggebend, dass Südafrika diesen formalen Rechtsweg beschreiten musste. Auch wenn es dies politisch gar nicht wollte. Das zu erkennen, überfordert in der Tat so manches Weltbild. --Benatrevqre …?! 13:27, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Eben, soviel zum Thema "stärkere Instanz". Es gibt im Anfangssemster des Studiums der Politikwissenschaft das Pflicht-Proseminar "Recht und Politik", in dem gelehrt wird, dass das zwei verschiedene Triebkräfte und Logiken sind, die oft in deutlicher Reibung miteinander stehen und sich oft, aber historisch-empirisch eindeutig nicht immer eine Logik durchsetzt. Dessen Inhalt musst du mir hier nicht wiederholen wollen. Du solltest aber kein Seminar "Kein Recht, nur Politik!" daraus machen wollen, denn dann hätte Südafrika ausschließlich in Washington und London geklagt, es hat aber bei den Richtern in Den Haag geklagt. Putin ist jedenfalls nicht in Pretoria, aus einem Grund, der sein Weltbild wahrscheinlich bis heute überfordert. Nicht nur seines ;-)--WajWohu (Diskussion) 13:12, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Südafrika käme einfach nur in Bedrängnis, weil die südafrikanische Regierung Putin gerade nicht verhaften möchte. Soviel zum Thema „stärkere Instanz“. --Benatrevqre …?! 12:27, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Das Gericht von Gauteng und den IStGH hat es interessiert. Es geht hier nicht um mein oder dein Wissen zu südafrikanischen und russischen Diplomatie- und Handelsinteressen, deshalb ist es irrelevant, ob du oder ich davon viel oder wenig verstehen. Wozu Südafrika Putin in Pretoria sprechen wollte, ist mir auch klar und kein so sensationelles Geheimwissen. Wenn Südafrika "die rechtliche Kompenente nicht ernsthaft interessiert", warum haben sie dann beim IStGH in Den Haag einen Prozess um eine Ausnahmegenehmigung angestrengt? Es geht hier darum, dass Südafrika nicht gewonnen kann und Herr Präsident deshalb nicht nach Pretoria reisen kann. Damit ist das Völkerstrafrecht keinesfalls so "fiktiv" und "nicht durchgesetzt", wie oben behauptet, sondern hat sich als die stärkere Instanz erwiesen.--WajWohu (Diskussion) 12:03, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Ja, weil es einzig und allein um Politik geht. Südafrika erhofft sich viel von Russland in der Zukunft und möchte es sich mit ihm nicht verscherzen. So wirklich viel von Diplomatie und Handelsinteressen der beiden Staaten scheinst du nicht zu verstehen. Die rechtliche Komponente interessiert Südafrika nicht ernsthaft. --Benatrevqre …?! 11:11, 21. Jul. 2023 (CEST)
- So wenig zu melden, dass Südafrika, die ihn gern aus Politik-Gründen auf dem BRICS-Gipfel gehabt hätten, seit März versucht hat eine Ausnahmeklausel zu erreichen und Putin selbst schließlich auf die Teilnahme verzcihtet hat (sicher nur wegen "Politik" :-). Aber hör mal, Megalogastor hat erst behauptet, Recht sei nicht neutral und subjektiv und als erklärt würde, dass das Quatsch ist, hat er eben einfach behauptet, es sei fiktiv und nicht durchgesetzt, nur um diese Eroberungsgrenzen reinzubekommen. Das alles ist nicht wahr. Der Klarstellung, dass dass das alles falsch ist, musst du keine nicht beelegten, politikphilosophischen Kommentaren aus dem Bauchgefühl der Machtkonspiration beisteuern. Das widerlegt nicht die Erwiderungen und Aufklärungen, ergänzt sie höchstens, wenn sie stimmen und belegbat sind.--WajWohu (Diskussion) 10:18, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Nö, der hat selbst nicht viel zu melden. Dazu wurde ja schon an anderer Stelle was geschrieben. --Benatrevqre …?! 07:59, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Nein, der IStGH.--WajWohu (Diskussion) 06:48, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Das ist Politik, nicht mehr und nicht weniger. Bitte nicht überbewerten. --Benatrevqre …?! 00:06, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Putin hat gerade seine Südafrika-Reise absagen müssen, um nicht verhaftet zu werden. So fiktiv und undurchgesetzt ist das alles schon seit fast 30 Jahren nicht mehr.--WajWohu (Diskussion) 00:04, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Also doch Russen-POV. Nicht zum ersten Mal bei dir. MBxd1 (Diskussion) 23:38, 6. Jul. 2023 (CEST)
- Du behauptest also, Neutralität sei russischer POV? --Megalogastor (Diskussion) 02:28, 7. Jul. 2023 (CEST)
- Nein, ich behaupte, dass du völlig absurde Vorstellungen von Neutralität hast. Du willst einseitig eine Seite bevorzugen. Realität besteht nicht nur daraus, wo man gerade Truppen stehen hat, sondern auch daraus, ob man z. B. mit dem Pass einer Besatzungsmacht reisen kann. Versuch mal, mit einem auf der Krim ausgestellten Pass nach Deutschland zu kommen. MBxd1 (Diskussion) 08:16, 7. Jul. 2023 (CEST)
- Warum sollte das nicht möglich sein? Und es erschließt sich auch nicht, inwiefern dies in der Sache etwas mit der Kartendarstellung zu tun haben soll. --Benatrevqre …?! 14:12, 7. Jul. 2023 (CEST)
- Nein, ich behaupte, dass du völlig absurde Vorstellungen von Neutralität hast. Du willst einseitig eine Seite bevorzugen. Realität besteht nicht nur daraus, wo man gerade Truppen stehen hat, sondern auch daraus, ob man z. B. mit dem Pass einer Besatzungsmacht reisen kann. Versuch mal, mit einem auf der Krim ausgestellten Pass nach Deutschland zu kommen. MBxd1 (Diskussion) 08:16, 7. Jul. 2023 (CEST)
- Mal eine Verständnisfrage @Megalogastor und @Benatrevqre, weil ich gerade über eure Argumentation in puncto "Realität abbilden" gestolpert bin: Sind (völker-)rechtliche Realitäten für euch denn keine Realitäten? --Dorschleber (Diskussion) 17:21, 21. Jul. 2023 (CEST)
- "Völkerrechtliche Realitäten"? Was meinst du damit genau? --Benatrevqre …?! 17:23, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Rechtswirklichkeit. --Dorschleber (Diskussion) 17:26, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Wo gibt es die in diesem Zusammenhang? Rechtswirklichkeit wäre es dann, die Karte so abzubilden, wie ich es hier mehrfach geschrieben und begründet habe. --Benatrevqre …?! 17:31, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Nein, das wäre dann ja gerade nicht Rechtswirklichkeit, sondern politische bzw. faktische Wirklichkeit. Die grundsätzliche Frage, die sich hier also stellt, wäre, warum an dieser Stelle bzw. generell bei Karten konkret der politischen Wirklichkeit Vorrang vor der rechtlichen zu geben wäre, um dem Neutralitätsgebot zu genügen. --Dorschleber (Diskussion) 17:37, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Wer sagt, dass dies "gerade nicht Rechtswirklichkeit" wäre, du? Was du vielmehr meinst, ist ein subjektives Rechtsgefühl. Du schreibst nicht wirklich von Rechtswirklichkeit, sondern eher von Rechtsanspruch. Rechtswirklichkeit ist dagegen das, was objektiv feststellbar ist. Nämlich das, wie bestimmte völkerrechtliche Prinzipien und die unterschiedlichen Positionen der Parteien in der Staatenpraxis umgesetzt und diese in der Darstellung berücksichtigt werden. --Benatrevqre …?! 17:45, 21. Jul. 2023 (CEST)
- 1. Zum Verständnis: Worauf genau beziehst du dich mit "in der Darstellung berücksichtigt werden"? 2. Für eine völkergewohnheitsrechtliche Staatenpraxis reicht es aber bekanntlich ja mitnichten aus, dass ein Aggressorstaat sich die Rechtslage so zurechtbiegt, wie es seinen Interessen gerade entspricht. Bei einem derart falschen und plumpen Verständnis von Völkerrechtswirklichkeit bzw. Staatenpraxis erübrigt sich in meinen Augen jedwede weitere konstruktive Diskussion. --Dorschleber (Diskussion) 18:06, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Nochmals: Was du anführst, ist keine Völkerrechtswirklichkeit. Lies dich bitte zunächst mal in die Termini und Begrifflichkeiten ein.
- ad 1) Auf die Kartengestaltung, davon sprechen wir in diesem Thread doch; ad 2) Da dort Krieg herrscht, ist die Rechtslage in diesem Fall gerade strittig zwischen den Parteien. Und dann schaust du dir am besten mal Kartenabbildungen an, die Gebiete in Kriegszeiten ausweisen. Alles andere werte ich als plumpe rabulistische Rhetorik, die nicht weiterführt. --Benatrevqre …?! 18:13, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Geht es im Tonfall vielleicht auch etwas weniger persönlich und belehrend? Wäre das möglich? Ich bin fest in der Materie und kann dir sagen, dass dein Verständnis insoweit unzutreffend ist, als eine völkerrechtliche Umstrittenheit gewiss nicht durch einseitiges Agieren eines Aggressors begründet werden kann i. S. v. „Weil Staat X der – international anerkannte (!) – Anspruch von Y auf ein bestimmtes Gebiet nicht in den Kram passt, ist die Zugehörigkeit dieses Gebietes zu Y völkerrechtlich umstritten.“ Wer das behauptet, hat entweder keinen Plan vom Völkerrecht oder stellt sich absichtlich dumm. --Dorschleber (Diskussion) 18:23, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Es geht hierbei längst nicht nur ums Völkerrecht. Dass das Krim-Gebiet völkerrechtlich zur Ukraine gehört, ist nicht strittig. Bei der Kartengestaltung ist das aber unbeachtlich, weil hier nicht nur der völkerrechtliche Aspekt relevant ist. --Benatrevqre …?! 18:32, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Warum sagst du das so apodiktisch? Woher nimmst du diese vermeintliche Selbstverständlichkeit? --Dorschleber (Diskussion) 18:34, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Ich schau mir Karten über die Krim in wissenschaftlichen Publikationen an. --Benatrevqre …?! 18:39, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Zudem muss ich mich doch wundern, denn zuerst sagst du: „Da dort Krieg herrscht, ist die Rechtslage in diesem Fall gerade strittig zwischen den Parteien.“ Also beziehst du dich ausdrücklich sehr wohl auf die Frage nach dem völkerrechtlichen Status der Krim und behauptest, dieser sei „gerade strittig zwischen den Parteien“, um aber dann im nächsten Zug zu postulieren: „Es geht hierbei längst nicht nur ums Völkerrecht. Dass das Krim-Gebiet völkerrechtlich zur Ukraine gehört, ist nicht strittig.“ Merkst du selbst, oder? --Dorschleber (Diskussion) 18:38, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Nein, weil dass Streit herrscht zwischen den Kriegsparteien, ist offensichtlich und nicht von der Hand zu weisen. Nur logisch, findest du nicht auch? --Benatrevqre …?! 18:40, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Das ist aber eben fürs geltende Völkerrecht nicht relevant. Und deine Argumentation ist insofern widersprüchlich. --Dorschleber (Diskussion) 18:42, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Allein aufs geltende Völkerrecht kommt es in diesem Fall nur leider nicht an. Und ja, das sag ich dir, weil ich fest in der rechtlichen Materie bin, mich aber auch in die politikwissenschaftliche zum Ukraine-Krieg eingelesen habe. --Benatrevqre …?! 18:44, 21. Jul. 2023 (CEST)
- „Allein aufs geltende Völkerrecht kommt es hier nicht an.“ Wem und warum nicht? --Dorschleber (Diskussion) 18:45, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Die WP ist kein Lehrbuch und hat keinen Lehrauftrag, ich sehe daher nicht, warum sie nur das geltende VR abbilden sollte. --Benatrevqre …?! 18:47, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Das ist deine persönliche Sichtweise. Womöglich wäre es zwecks Konsens und Einheitlichkeit mit Blick auf ähnliche bzw. künftige Fälle dieser Art sinnvoll, ein Meinungsbild zu der Frage nach dem hiesigen normativen Maßstab für Karten einzuholen. --Dorschleber (Diskussion) 18:54, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Das kannst du gerne initiieren. Aber solange es keins gibt, orientieren wir uns in Fragen der Kartengestaltung an wissenschaftlichen Publikationen mit allgemein zugänglichen Karten, die politische Karten so darstellen, wie ich es mehrmals beschrieben habe.--Benatrevqre …?! 09:32, 22. Jul. 2023 (CEST)
- Ich brauche hier gar nichts zu initiieren, sondern habe lediglich einen Vorschlag bzw. eine Empfehlung ausgesprochen, wie man derlei Auseinandersetzungen künftig vermeiden könnte. „wie ich es mehrmals beschrieben habe“ Da ich jetzt keine Lust habe, herumzusuchen: Worauf genau beziehst du dich hierbei? --Dorschleber (Diskussion) 15:48, 22. Jul. 2023 (CEST)
- Auf die Schraffierung politisch umstrittener Gebiete in Karten natürlich. Darum geht es in diesem Thread seit Anfang an. Die Gebiete, die effektiv von einer fremden Macht beherrscht werden, werden üblicherweise mit entsprechender Kennzeichnung verdeutlicht. --Benatrevqre …?! 16:13, 22. Jul. 2023 (CEST)
- Ja, das wird in der Tat üblicherweise so gehandhabt, wie ich ja auch bereits bestätigt habe. Der Wahrheit halber sei ergänzend angemerkt, dass etwa in der im englischen Pendant benutzten Karte tatsächlich nicht nur die Krim, sondern auch die neu annektierten ukrainischen Gebiete als russisch beansprucht gekennzeichnet sind. --Dorschleber (Diskussion) 16:44, 22. Jul. 2023 (CEST)
- Weil dort russische De-facto-Regime eingerichtet wurden, die zumindest in großen Teilen effektive Staatsgewalt ausüben und die ukrainische Staatsgewalt zurückgedrängt haben. Insoweit ist die hellgrüne Färbung dort nachvollziehbar. --Benatrevqre …?! 16:47, 22. Jul. 2023 (CEST)
- Ja, sofern sich ein entsprechender Konsens findet, wäre diese Darstellung mit entsprechender Erläuterung auch hier grundsätzlich durchaus vertretbar. --Dorschleber (Diskussion) 17:02, 22. Jul. 2023 (CEST)
- Weil dort russische De-facto-Regime eingerichtet wurden, die zumindest in großen Teilen effektive Staatsgewalt ausüben und die ukrainische Staatsgewalt zurückgedrängt haben. Insoweit ist die hellgrüne Färbung dort nachvollziehbar. --Benatrevqre …?! 16:47, 22. Jul. 2023 (CEST)
- Ja, das wird in der Tat üblicherweise so gehandhabt, wie ich ja auch bereits bestätigt habe. Der Wahrheit halber sei ergänzend angemerkt, dass etwa in der im englischen Pendant benutzten Karte tatsächlich nicht nur die Krim, sondern auch die neu annektierten ukrainischen Gebiete als russisch beansprucht gekennzeichnet sind. --Dorschleber (Diskussion) 16:44, 22. Jul. 2023 (CEST)
- Auf die Schraffierung politisch umstrittener Gebiete in Karten natürlich. Darum geht es in diesem Thread seit Anfang an. Die Gebiete, die effektiv von einer fremden Macht beherrscht werden, werden üblicherweise mit entsprechender Kennzeichnung verdeutlicht. --Benatrevqre …?! 16:13, 22. Jul. 2023 (CEST)
- Ich brauche hier gar nichts zu initiieren, sondern habe lediglich einen Vorschlag bzw. eine Empfehlung ausgesprochen, wie man derlei Auseinandersetzungen künftig vermeiden könnte. „wie ich es mehrmals beschrieben habe“ Da ich jetzt keine Lust habe, herumzusuchen: Worauf genau beziehst du dich hierbei? --Dorschleber (Diskussion) 15:48, 22. Jul. 2023 (CEST)
- Das kannst du gerne initiieren. Aber solange es keins gibt, orientieren wir uns in Fragen der Kartengestaltung an wissenschaftlichen Publikationen mit allgemein zugänglichen Karten, die politische Karten so darstellen, wie ich es mehrmals beschrieben habe.--Benatrevqre …?! 09:32, 22. Jul. 2023 (CEST)
- Das ist deine persönliche Sichtweise. Womöglich wäre es zwecks Konsens und Einheitlichkeit mit Blick auf ähnliche bzw. künftige Fälle dieser Art sinnvoll, ein Meinungsbild zu der Frage nach dem hiesigen normativen Maßstab für Karten einzuholen. --Dorschleber (Diskussion) 18:54, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Die WP ist kein Lehrbuch und hat keinen Lehrauftrag, ich sehe daher nicht, warum sie nur das geltende VR abbilden sollte. --Benatrevqre …?! 18:47, 21. Jul. 2023 (CEST)
- „Allein aufs geltende Völkerrecht kommt es hier nicht an.“ Wem und warum nicht? --Dorschleber (Diskussion) 18:45, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Allein aufs geltende Völkerrecht kommt es in diesem Fall nur leider nicht an. Und ja, das sag ich dir, weil ich fest in der rechtlichen Materie bin, mich aber auch in die politikwissenschaftliche zum Ukraine-Krieg eingelesen habe. --Benatrevqre …?! 18:44, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Das ist aber eben fürs geltende Völkerrecht nicht relevant. Und deine Argumentation ist insofern widersprüchlich. --Dorschleber (Diskussion) 18:42, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Nein, weil dass Streit herrscht zwischen den Kriegsparteien, ist offensichtlich und nicht von der Hand zu weisen. Nur logisch, findest du nicht auch? --Benatrevqre …?! 18:40, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Warum sagst du das so apodiktisch? Woher nimmst du diese vermeintliche Selbstverständlichkeit? --Dorschleber (Diskussion) 18:34, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Es geht hierbei längst nicht nur ums Völkerrecht. Dass das Krim-Gebiet völkerrechtlich zur Ukraine gehört, ist nicht strittig. Bei der Kartengestaltung ist das aber unbeachtlich, weil hier nicht nur der völkerrechtliche Aspekt relevant ist. --Benatrevqre …?! 18:32, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Und um hier einmal mit allen vermeintlichen Unklarheiten aufzuräumen: Es gibt nicht den geringsten Grund anzunehmen, dass die Krim de jure zu Russland gehört. Dafür besteht keinerlei völkerrechtliche Grundlage. Worüber man dagegen theoretisch diskutieren könnte, ist, wie schon ausgeführt, ob bei einer Landkarte die De-jure- oder die De-facto-Situation darzustellen ist. Das wäre in diesem Zusammenhang der einzig legitime Diskussionspunkt. --Dorschleber (Diskussion) 18:29, 21. Jul. 2023 (CEST)
- An diesem Punkt war dieser Thread schon vor 2 Wochen! --Benatrevqre …?! 18:33, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Mag sein, aber offenbar herrscht ja darüber nach wie vor Uneinigkeit. --Dorschleber (Diskussion) 18:35, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Nur hier, da draußen im RL weniger. Denn da werden Krim-Karten so dargestellt und illustriert, wie ich es jüngst beschrieben habe. --Benatrevqre …?! 18:41, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Zum einen sehe ich die Krim auf entsprechenden Karten stets schraffiert. Zum anderen befinden wir uns hier aber nicht im RL, sondern nun einmal in einem Thread auf der Diskussionsseite eines Wikipedia-Artikels zu einem strittigen Artikelinhalt. --Dorschleber (Diskussion) 18:44, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Siehe bereits meine Antwort vom 4. Jul. 2023, 10:02 Uhr. Mit dem strittigen Artikelinhalt sollten wir uns deswegen am RL orientieren, meine ich. --Benatrevqre …?! 18:50, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Zum einen sehe ich die Krim auf entsprechenden Karten stets schraffiert. Zum anderen befinden wir uns hier aber nicht im RL, sondern nun einmal in einem Thread auf der Diskussionsseite eines Wikipedia-Artikels zu einem strittigen Artikelinhalt. --Dorschleber (Diskussion) 18:44, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Nur hier, da draußen im RL weniger. Denn da werden Krim-Karten so dargestellt und illustriert, wie ich es jüngst beschrieben habe. --Benatrevqre …?! 18:41, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Mag sein, aber offenbar herrscht ja darüber nach wie vor Uneinigkeit. --Dorschleber (Diskussion) 18:35, 21. Jul. 2023 (CEST)
- An diesem Punkt war dieser Thread schon vor 2 Wochen! --Benatrevqre …?! 18:33, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Geht es im Tonfall vielleicht auch etwas weniger persönlich und belehrend? Wäre das möglich? Ich bin fest in der Materie und kann dir sagen, dass dein Verständnis insoweit unzutreffend ist, als eine völkerrechtliche Umstrittenheit gewiss nicht durch einseitiges Agieren eines Aggressors begründet werden kann i. S. v. „Weil Staat X der – international anerkannte (!) – Anspruch von Y auf ein bestimmtes Gebiet nicht in den Kram passt, ist die Zugehörigkeit dieses Gebietes zu Y völkerrechtlich umstritten.“ Wer das behauptet, hat entweder keinen Plan vom Völkerrecht oder stellt sich absichtlich dumm. --Dorschleber (Diskussion) 18:23, 21. Jul. 2023 (CEST)
- 1. Zum Verständnis: Worauf genau beziehst du dich mit "in der Darstellung berücksichtigt werden"? 2. Für eine völkergewohnheitsrechtliche Staatenpraxis reicht es aber bekanntlich ja mitnichten aus, dass ein Aggressorstaat sich die Rechtslage so zurechtbiegt, wie es seinen Interessen gerade entspricht. Bei einem derart falschen und plumpen Verständnis von Völkerrechtswirklichkeit bzw. Staatenpraxis erübrigt sich in meinen Augen jedwede weitere konstruktive Diskussion. --Dorschleber (Diskussion) 18:06, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Wer sagt, dass dies "gerade nicht Rechtswirklichkeit" wäre, du? Was du vielmehr meinst, ist ein subjektives Rechtsgefühl. Du schreibst nicht wirklich von Rechtswirklichkeit, sondern eher von Rechtsanspruch. Rechtswirklichkeit ist dagegen das, was objektiv feststellbar ist. Nämlich das, wie bestimmte völkerrechtliche Prinzipien und die unterschiedlichen Positionen der Parteien in der Staatenpraxis umgesetzt und diese in der Darstellung berücksichtigt werden. --Benatrevqre …?! 17:45, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Nein, das wäre dann ja gerade nicht Rechtswirklichkeit, sondern politische bzw. faktische Wirklichkeit. Die grundsätzliche Frage, die sich hier also stellt, wäre, warum an dieser Stelle bzw. generell bei Karten konkret der politischen Wirklichkeit Vorrang vor der rechtlichen zu geben wäre, um dem Neutralitätsgebot zu genügen. --Dorschleber (Diskussion) 17:37, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Wo gibt es die in diesem Zusammenhang? Rechtswirklichkeit wäre es dann, die Karte so abzubilden, wie ich es hier mehrfach geschrieben und begründet habe. --Benatrevqre …?! 17:31, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Rechtswirklichkeit. --Dorschleber (Diskussion) 17:26, 21. Jul. 2023 (CEST)
- "Völkerrechtliche Realitäten"? Was meinst du damit genau? --Benatrevqre …?! 17:23, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Du behauptest also, Neutralität sei russischer POV? --Megalogastor (Diskussion) 02:28, 7. Jul. 2023 (CEST)
- Mir ist es ziemlich egal, ob die Ukraine zu Russland oder zur Ukraine oder sonst wem gehört, mir geht es nur darum, dass die tatsächlichen Verhältnisse nicht zugunsten einer politischen oder völkerrechtlichen Fiktion verzerrt dargestellt werden. Recht, das nicht umgesetzt wird, hat eine sehr begrenzte Relevanz und darf in einer neutralen Enzyklopädie nicht ausschlaggebend sein. --Megalogastor (Diskussion) 21:43, 6. Jul. 2023 (CEST)
- Ein unveränderlicher Grundsatz der Wikipedia ist, dass Wikipedia-Artikel einen neutralen Standpunkt einnehmen, und das impliziert, dass alle moralischen Grundsätze, Regeln und Urteile, auch wenn sie die Form von Gesetzen, völkerrechtlichen Verträgen oder Gerichtsentscheidungen annehmen, als reine Ansichtssache dargestellt werden, nicht als objektive Wahrheiten. --Megalogastor (Diskussion) 22:25, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Doch, es wurde behauptet, dass das Völkerrecht wie Gummi auslegbar und "nicht neutral" sei. Aber das stimmt nicht. Und alle 5 Punkte oben bezogen sich auch auf die Annexionen der Krim und der SO-Ukraine.--WajWohu (Diskussion) 19:11, 4. Jul. 2023 (CEST)
Mir kommt die Idee "illegale Annexionen werden nicht in der Infobox-Karte gezeigt" ähnlich sinnvoll wie "über Ermordete schreiben wir nicht dass sie tot sind" vor. Beides Voränge die verboten sind, aber dennoch stattgefunden haben. --128.131.73.201 09:22, 7. Jul. 2023 (CEST)
- Um mal bei deinem etwas abseitigen Vergleich zu bleiben: Nach Wunsch Magalogastors würde man dann nicht schreiben, dass er ermordet wurde, sondern dass er gestorben ist. MBxd1 (Diskussion) 09:28, 7. Jul. 2023 (CEST)
- Der Vergleich ist genauso abseitig wie die Krim ohne illustrativen Hinweis als ganz gewöhnliches Staatsgebiet zu kennzeichnen, egal ob man es dem ukrainischen oder russischen Territorium zurechnet. --Benatrevqre …?! 14:14, 7. Jul. 2023 (CEST)
- Der Vergleich ist gar nicht so schlecht: „Mord“ impliziert in der Regel, dass die Tötung unrechtmäßig und unmoralisch war; der neutrale Standpunkt verbietet es aber, moralische Urteile zu fällen oder sich ihnen anzuschließen, deshalb können wir zwar schreiben, dass jemand wegen Mordes verurteilt wurde, oder dass jemand eine Tat als kaltblütigen Mord bezeichnet hat etc. Auch bei der Zusammenfassung einer Romanhandlung oder dergleichen ist es zulässig, zu schreiben, jemand sei ermordet worden, weil aus dem Kontext hervorgeht, dass das nur die Darstellung des Schriftstellers ist. Bei der Beschreibung eines realen Vorfalls hingegen verstößt die Formulierung "wurde ermordet" gegen den WP-Grundsatz der Neutralität, selbst wenn es ein entsprechendes Gerichtsurteil gibt und der Fall auch völlig unumstritten ist. --Megalogastor (Diskussion) 18:49, 21. Jul. 2023 (CEST)
- @Megalogastor: Mit Verlaub, aber das ist doch blanker Unsinn. Selbstverständlich steht in jedem gescheiten Artikel über das Opfer eines tödlichen Gewaltverbrechens, dass es ermordet wurde (bzw. sinnverwandte Ausdrücke wie „fiel einem Attentat zum Opfer“, „wurde hingerichtet“ o. Ä.) – zumal es sich bei ermorden um einen standardsprachlichen Ausdruck mit der Bedeutung „einen Menschen vorsätzlich töten“ handelt. Als Beispiel sei etwa der Artikel Franz Ferdinand von Österreich-Este angeführt, in dem allein fünf Mal die Wörter Ermordung bzw. ermordet enthalten sind. Woher also nimmst du deine absurde Argumentation? --Dorschleber (Diskussion) 20:00, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Der Vergleich ist gar nicht so schlecht: „Mord“ impliziert in der Regel, dass die Tötung unrechtmäßig und unmoralisch war; der neutrale Standpunkt verbietet es aber, moralische Urteile zu fällen oder sich ihnen anzuschließen, deshalb können wir zwar schreiben, dass jemand wegen Mordes verurteilt wurde, oder dass jemand eine Tat als kaltblütigen Mord bezeichnet hat etc. Auch bei der Zusammenfassung einer Romanhandlung oder dergleichen ist es zulässig, zu schreiben, jemand sei ermordet worden, weil aus dem Kontext hervorgeht, dass das nur die Darstellung des Schriftstellers ist. Bei der Beschreibung eines realen Vorfalls hingegen verstößt die Formulierung "wurde ermordet" gegen den WP-Grundsatz der Neutralität, selbst wenn es ein entsprechendes Gerichtsurteil gibt und der Fall auch völlig unumstritten ist. --Megalogastor (Diskussion) 18:49, 21. Jul. 2023 (CEST)
- Der Vergleich ist genauso abseitig wie die Krim ohne illustrativen Hinweis als ganz gewöhnliches Staatsgebiet zu kennzeichnen, egal ob man es dem ukrainischen oder russischen Territorium zurechnet. --Benatrevqre …?! 14:14, 7. Jul. 2023 (CEST)
Russische Annexion der Süd- und Ostukraine
Dieser Artikel Russische Annexion der Süd- und Ostukraine ist an exakt einer Stelle im ja nicht kurzen Artikel erwähnt. Benatrevqre meint jetzt, das wäre eine "inflationäre Erwähnung" und löscht den Begriff Annexion an einer anderen passenden Stelle, um die Aggression Russlands auch hier mal wieder zu verharmlosen.--Tohma (Diskussion) 20:46, 9. Jul. 2023 (CEST)
- Was du über meinen Revert schreibst, geht am Thema vorbei, und „verharmlosend“ ganz und gar nicht. Dein Tonfall ist nebenbei unsachlich. Dass es zu einer Annexion der Krim kam, steht hingegen in unterschiedlichen Passagen an mehreren Stellen im Text. Deswegen ein weiteres Mal zu schreiben, dass ukrainische Gebiete wie die Krim annektiert wurden, erscheint völlig unnötig, weil überflüssig. Deswegen benenne ich dies eine „inflationäre“, redundante Erwähnung. Übrigens ist jede Annexion, also die gewaltsame Aneignung fremden Gebiets, international nicht anerkannt, da beißt die Maus keinen Faden ab. Die Formulierung, die du eingebracht hattest, war also bestenfalls trivial, schlechterdings eine hohle Phrase. --Benatrevqre …?! 21:42, 9. Jul. 2023 (CEST)
Autokratie? Despotie? Diktatur?
Die im Kasten beschriebene de-facto-Staatsform hat keinen Beleg. Sie deckt sich auch nicht so ganz mit dem Artikeltext, wo von Despotie nicht die Rede ist. Kann man das vereinheitlichen? --ChickSR (Diskussion) 18:11, 9. Aug. 2023 (CEST)
- Solange es nicht belegt ist, gehört das nicht in die Infobox. Davon ahgesehen ist auch Autokratie völlig ausreichend zur Beschreibung, die despotischen Züge braucht es da nicht mehr. --D3rT!m (Diskussion) 18:16, 9. Aug. 2023 (CEST)
- Wenn es sich laut Hauptartikel nicht um eine Diktatur handelt, kann man dann Alexei Anatoljewitsch Nawalny in die Kategorie:Opfer einer Diktatur einsortieren? --ChickSR (Diskussion) 18:19, 9. Aug. 2023 (CEST)
- Siehe die Kategoriebeschreibung: „Diese Kategorie enthält Opfer von konkreten Diktaturen und autoritären oder totalitären Regimes.“ Diese Voraussetzungen sind laut Artikel erfüllt. --D3rT!m (Diskussion) 18:28, 9. Aug. 2023 (CEST)
- Dann spricht ja wohl nichts gegen eine Unterkategorie zu Russland, oder? --ChickSR (Diskussion) 18:29, 9. Aug. 2023 (CEST)
- Wenn es genügend Artikel zum Einsortieren gibt. --D3rT!m (Diskussion) 19:05, 9. Aug. 2023 (CEST)
- Gibt es. Aber wenn die Kategorie „Opfer der Diktatur in Russland“ heißt und im Hauptartikel zum Staat nichts zu einer Diktatur steht, ist das doch irgendwie nicht konsequent, oder? --ChickSR (Diskussion) 08:58, 10. Aug. 2023 (CEST)
- Da kannst ja eine Umbenennung der Kategorie oder eine Anpassung der Kategoriebeschreibung zur Diskussion stellen oder alternativ Belege dafür suchen, dass Russland eine Diktatur ist. --D3rT!m (Diskussion) 10:26, 10. Aug. 2023 (CEST)
- Wobei laut Artikel Diktatur Autokratie und Diktatur offenbar das gleiche meinen. --D3rT!m (Diskussion) 10:32, 10. Aug. 2023 (CEST)
- Ja, wäre es dann nicht eher sinnvoll, die Diktatur, die Russland de facto ist, auch beim Namen zu nennen und das zu belegen? Ich kenne mich in der unüberschaubaren politikwissenschaftlichen Literatur dazu leider nicht aus... --ChickSR (Diskussion) 16:27, 10. Aug. 2023 (CEST)
- Nein, das wäre nicht sinnvoll, weil dies kein wissenschaftlicher Konsens ist. Russland als Diktatur zu bezeichnen ist einseitig, weshalb wir dazu auch nicht eigene Theorieetablierung betreiben dürfen. --Benatrevqre …?! 11:16, 11. Aug. 2023 (CEST)
- Was machen wir dann mit der Unterkategorie? Opfer der Autokratie in Russland? --ChickSR (Diskussion) 21:42, 11. Aug. 2023 (CEST)
- Nein, das wäre nicht sinnvoll, weil dies kein wissenschaftlicher Konsens ist. Russland als Diktatur zu bezeichnen ist einseitig, weshalb wir dazu auch nicht eigene Theorieetablierung betreiben dürfen. --Benatrevqre …?! 11:16, 11. Aug. 2023 (CEST)
- Autokratie und Diktatur sind nicht gleichbedeutend. Russland mag auf dem Weg in eine Diktatur sein, bzw. hat sicherlich einige Aspekte einer solchen erfüllt, ist aber keine. Insofern wäre die Kategorie umzubennen, gern in Opfer der Autokratie in Russland. Louis Wu (Diskussion) 21:48, 11. Aug. 2023 (CEST)
- Man müsste sie erstmal anlegen, der Name scheint mir sinnvoll. Gibt es Gegenmeinungen? --ChickSR (Diskussion) 22:20, 11. Aug. 2023 (CEST)
- Ja, die gibt es. Denn zunächst sollte belegt werden, wer das in der Fachliteratur so schreibt. --Benatrevqre …?! 08:23, 12. Aug. 2023 (CEST)
- Man müsste sie erstmal anlegen, der Name scheint mir sinnvoll. Gibt es Gegenmeinungen? --ChickSR (Diskussion) 22:20, 11. Aug. 2023 (CEST)
- Ja, wäre es dann nicht eher sinnvoll, die Diktatur, die Russland de facto ist, auch beim Namen zu nennen und das zu belegen? Ich kenne mich in der unüberschaubaren politikwissenschaftlichen Literatur dazu leider nicht aus... --ChickSR (Diskussion) 16:27, 10. Aug. 2023 (CEST)
- Gibt es. Aber wenn die Kategorie „Opfer der Diktatur in Russland“ heißt und im Hauptartikel zum Staat nichts zu einer Diktatur steht, ist das doch irgendwie nicht konsequent, oder? --ChickSR (Diskussion) 08:58, 10. Aug. 2023 (CEST)
- Wenn es genügend Artikel zum Einsortieren gibt. --D3rT!m (Diskussion) 19:05, 9. Aug. 2023 (CEST)
- Dann spricht ja wohl nichts gegen eine Unterkategorie zu Russland, oder? --ChickSR (Diskussion) 18:29, 9. Aug. 2023 (CEST)
- Siehe die Kategoriebeschreibung: „Diese Kategorie enthält Opfer von konkreten Diktaturen und autoritären oder totalitären Regimes.“ Diese Voraussetzungen sind laut Artikel erfüllt. --D3rT!m (Diskussion) 18:28, 9. Aug. 2023 (CEST)
- Wenn es sich laut Hauptartikel nicht um eine Diktatur handelt, kann man dann Alexei Anatoljewitsch Nawalny in die Kategorie:Opfer einer Diktatur einsortieren? --ChickSR (Diskussion) 18:19, 9. Aug. 2023 (CEST)