Diskussion:Blankovollmacht und Diskussion:Eigenheimrente: Unterschied zwischen den Seiten
Abschnitt hinzufügen Neuer Abschnitt →Was ist die Auszahlungsphase? |
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Geschichtlich ist dieser Artikel sicher richtig. Er hat aber mit der rechtlichen Blankovollmacht nur insoweit etwas zu tun, als dass die Erklärung des Deutschen Reiches gegenüber Österreich-Ungarn als eine solche bezeichnet wurde. |
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:Da hattu Recht. Habs mal versucht etwas zu verbessern; bin aber kein Jurist... [[Benutzer:84.182.183.46|84.182.183.46]] 06:10, 28. Dez 2005 (CET) |
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== Vor- und Nachteile von Wohn-Riester? == |
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===Dieser Artikel oder Abschnitt ist noch recht unvollständig und weist folgende Lücken auf:=== |
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Der Absatz über Geschichte mag ja ganz interessant sein, aber der erste Absatz (von mir hinzugefügt) reicht imho noch nicht aus, als das man den Artikel so stehenlassen könnte. Bitte mangels Fachwissen daher auf diesem Wege um Mithilfe. Danke [[Benutzer:84.182.152.98|84.182.152.98]] 15:46, 29. Dez 2005 (CET) |
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Es fehlen in dem Beitrag die Fakten der Vor- und Nachteile von Wohn-Riester gegenüber der Riester-Rente! |
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== Zusammenhang mit Dreibund == |
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Bereits vor dem Renteneintritt bzw. 60-67 Lebensjahr kann ein zinsgünstiges Darlehen für den Bau oder Kauf von Wohneigentum entnommen werden. |
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"Viele Historiker halten die Vollmacht für völlig unnötig, da der Dreibund nur ein Defensivbündnis war." |
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Was hat der Dreibund mit der Blankovollmacht zu tun? |
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Der Satz scheint mir nicht völlig durchdacht zu sein. Ich bitte daher um Überarbeitung. |
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--[[Benutzer:Krynnie|Krynnie]] 17:45, 27. Okt. 2007 (CEST) |
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== Kompliziert geschrieben == |
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Von einer Blankovollmacht kann keine Rede sein. Zieht man die Dokumente der Kautsky-Sammlung zum Ausbruch des ersten Weltkriegs heran, dann bleibt außer der Meinung des österreichischen Botschafters, der Ö-U in Berlin vertrat, nichts von einer Blankovollmacht übrig. Kaiser Wilhelm II. schreibt an Franz-Josef ausdrücklich von Bündnisverpflichtungen mit dem Hinweis, dass Ö-U aber selber wissen müsse, wie es sich zu verhalten habe. Er, Wilhelmn, wolle da keine Vorschriften machen. Damit ist klar, dass Wilhelm II. nur dann zum Bündnis steht, wenn der Bündnisfall eintritt. Und ob der eintritt, hängt vom Verhalten Ö-U's ab. Damit hat Wilhelm II. keine generelle Zusage erteilt Ö-U in jedem Fall zu unterstützen. Unterstützung von Seiten des deutschen Reiches ist nur dann möglich, wenn die Vorgaben des Dreibundvertrages erfüllt sind. Sonst gibt es keine Bündnispflichten für das deutsche Reich. Hier handelt es sich um eine Und-Verknüpfung und nicht um ein Oder. Ö-U muss sich im Falle seines Konfliktes mit Serbien an den Rahmen des Dreinbundvertrages halten, will es Unterstützung vom deutschen Reich erwarten. Die Kriegserklärung des deutschen Reiches an Russland bestätigt genau diesen Sachverhalt. '''Kurioser Weise hat das deutsche Reich den Krieg an Russland nicht aus Bündnisgründen erklärt, sondern weil es sich von Russland durch dessen Mobilmachung bedroht fühlte.''' Im Dokument 553 der Kaustsky-Sammlung darf man nachlesen, mit welchen Worten sich Reichskanzkler von Bethmannn-Hollweg die Erlaubnis beim Bundesrat abholte, der am 1.8.1914 einstimmig zustimmte - Man informiere sich deswegen auch über die Rechte und Pflichten des Bundesrates innerhalb der Verfassung des deutschen Reiches! - , Russland den Krieg erklären zu dürfen. Von der Feststellung des eingetretenen Bündnisfalles gemäß Dreibundvertrages ist da nicht die Rede. Und wenn sich ein Botschafter auf ein Tischgespräch mit Wilhelm II. berufend Unsinn nach Wien telegrafiert, so ist das dessen Problem aber nicht das des deutschen Kaisers. Da dieser in einem eigenen Schreiben klar sagt, wozu er steht und wozu nicht. Damit ist das Missverständnis, ausgelöst durch einen Botschafter, wieder vom Tisch! Und nur die offiziellen Erklärungen deutscher Exekutivvorgane sind dipolmatisch bindend, nicht aber Meinungen auf Grund von Hörensagen von Ausländern gemäß deren Interessenlage! Und mit dem Schreiben Wilhelms II. an Kaiser Franz-Josef ist zumindest von des deutschen Kaisers Seite klar gestellt, wann Hilfe zugesagt wird. Und dahinter verschwindet das persönliche Dafürhalten eines Botschafters aus Ö-U!--[[Spezial:Beiträge/84.128.14.105|84.128.14.105]] 11:38, 25. Apr. 2008 (CEST) |
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Damit sich die Leser zu Ihren Beratern begeben und die Berater dort ihre Lieblingsprodukte verkauen können. <small>(''nicht [[Hilfe:Signatur|signierter]] Beitrag von'' [[Spezial:Beiträge/77.87.228.65|77.87.228.65]] ([[Benutzer Diskussion:77.87.228.65|Diskussion]]) 15:37, 6. Dez. 2011 (CET)) </small> |
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== Letzte Änderung von Unbekannt == |
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Dubidabbelju: Der Artikel ist dahingehend zu ändern, dass es "den Blankoscheck" nie gegeben hat, weil immer nur von Bündnisverpflichtungen die Rede ist und nur in dem Zusammenhang mit den Bündnisverpflichtungen Unterstützung zugesagt wird von deutscher Seite. Darum sollte der Verfasser dieses Artikels sich dringend den Dreibundvertrag zwischen dem Deutschen Reich, dem Habsburgerreich und dem Königreich Italien vornehmen, damit er endlich versteht, wie weit die deutsche Unterstützung im Rahmen des Bündnisses ging. Die Kiegserklärung an Serbien schloss jegliche Bündnisverpflichtungen automatisch aus. Die Theorie des Blankoscheck als Kriegsursache ist damit erledigt. <small>(''nicht [[Hilfe:Signatur|signierter]] Beitrag von'' [[Benutzer:Dubidabbelju|Dubidabbelju]] ([[Benutzer Diskussion:Dubidabbelju|Diskussion]] | [[Spezial:Beiträge/Dubidabbelju|Beiträge]])<nowiki/> 20:56, 19. Sep. 2014 (CEST))</small> |
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Ich habe mir erlaubt den betreffenden Absatz zu entfernen. Vielleicht kann jemand mit mehr Sachkenntnis über die Bewertung der Problematik verschiedener Historiker schreiben. |
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lg --[[Benutzer:Krynnie|Krynnie]] 21:37, 2. Dez. 2007 (CET) |
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auch diese Änderungen sind von mir. Leider unangemeldet. |
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:Auch das Schreiben des Reichskanzlers an die deutsche Botschaft in Wien beruft sich auf die Bündnispflichten. Diese sind im Dreibundvertrag geregelt. Wo da ein Blankoscheck ausgestellt worden sein soll, bleibt mir schleierhaft.--[[Spezial:Beiträge/79.202.195.98|79.202.195.98]] 01:39, 30. Sep. 2008 (CEST) |
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Seit 01.01.14 traten die Änderungen in Wohnriester im Rahmen dss Altersvorsorgeverbesserungsgesetzes (verabschiedet 07/13) in Kraft. |
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Beste Grüße <small>(''nicht [[Hilfe:Signatur|signierter]] Beitrag von'' [[Benutzer:Kaeptnplanet|Kaeptnplanet]] ([[Benutzer Diskussion:Kaeptnplanet|Diskussion]] | [[Spezial:Beiträge/Kaeptnplanet|Beiträge]])<nowiki/> 17:00, 18. Mär. 2014 (CET))</small> |
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== Gerhard Schröder == |
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== Infobox "Eigenheimrentengesetz" gelöscht == |
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Wo bleibt der Bezug zu Gerhard Schröder, der den Vereinigten Staaten 2001 nach den Terroranschlägen von New York in einer Rede eine Blankovollmacht erteilte und damit für Aufsehen sorgte? |
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Die Infobox Eigenheimrentengesetz halte ich für wenig hilfreich, weil es sich nicht um die gesetzliche Grundlage des Wohnriestern handelt, sondern um ein reines Änderungsgesetz zum Einkommensteuergesetz. Wenn man die Infobox in einem Artikel zum Wohnriestern stehen lässt, erweckt dass hingegen den Eindruck als handelte es sich um eine eigenständige gesetzliche Grundlage. Wer sich mit den gesetzlichen Grundlagen auseinandersetzt und Zusammenhänge verstehen möchte, schaut ins '''Einkommensteuergesetz''' und erkennt zum Beispiel, dass man auch in gewöhnlichen Riesterverträgen angespartes Vermögen in selbstgenutztes Wohneigentum stecken kann ohne dass man dafür einen Wohnriesterdarlehen oder -bausparvertrag abschließen müsste:{{§|92a|EStG|juris|text=§ 92a Abs. 1 EStG}} stellt nicht auf eine bestimmte Vertragsart ab. Diese Möglichkeit bestand grundsätzlich bereits vor der Reform durch das Eigenheimrentengesetz.--[[Benutzer:mundanus|mundanus]][[Benutzer Diskussion:mundanus| <sup>Disk.</sup>]] 20:39, 10. Aug. 2014 (CEST) |
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== Leuer irrelevant == |
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== Was ist die Auszahlungsphase? == |
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Der Artikel ist insgesamt ausgesprochen unrund. Aber statt jetzt eine Generalkritik zu verfassen, versuch ichs mit nem konkreten Vorschlag: Gut ist, dass im Abschnitt Geschichte im zweiten Absatz eine Kontroverse dargestellt wird, etwa unter Nennung von Fischer und Berghahn. |
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Der Absatz zu Leuer hingegen ist irreführend und gibt eine Forschermeinung wieder, die weitgehend isoliert ist - man könnte meinen, dass dieser Absatz von Leuer selbst verfasst wurde. Bei Leuers Werk handelt es sich meines Wissens um eine an der Uni Wien eingereichte Diplomarbeit, die nach den üblichen Regeln der Geschichtswissenschaft allgemein nicht zitierfähig ist. Peer Reviews liegen nach meinen Recherchen ebenfalls kaum vor. Man findet bei Online Recherche eine Rezension auf sehepunkte.de, in der der Düsseldorfer Historiker Salvador Oberhaus den Vorwurf des Geschichtsrevisionismus erhebt: "So entsteht ein unvollständiges und schiefes Bild - eine starre Dichotomie von Schuld und Unschuld - das an die geschichtsrevisionistischen Debatten der 1960er und 1980er Jahre erinnert." |
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Wie immer man dazu stehen mag: Leuers Arbeit ist nicht relevant genug, um hier einen Absatz Würdigung zu erhalten. Ich habe daher den Absatz gelöscht. --[[Benutzer:Bob Ross Is King|Bob Ross Is King]] ([[Benutzer Diskussion:Bob Ross Is King|Diskussion]]) 10:00, 10. Nov. 2014 (CET) |
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Im Abschnitt "Nachgelagerte Besteuerung" steht: |
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: Ich erlaube mir nach ein bisschen Recherche selbstreferentiell auf die Diskussion zum Artikel "Julikrise" [[Diskussion:Julikrise#.E2.80.9EMission_Hoyos.E2.80.9C_und_.E2.80.9EBlankoscheck.E2.80.9C|zu verweisen.]] --[[Benutzer:Bob Ross Is King|Bob Ross Is King]] ([[Benutzer Diskussion:Bob Ross Is King|Diskussion]]) 18:33, 10. Nov. 2014 (CET) |
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"Zu Beginn der Auszahlungsphase wird ..." |
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Wann beginnt die Auszahlungsphase? Ich vermute, dass damit der Beginn der Altersrente gemeint ist. Ist damit auch andere Renten (Erwerbsminderung etc.) oder vielleicht sogar die Tilgungsphase (= Auszahlung des zuteilungsreifen Bausparkontos zzgl. ggf. Darlehen) gemeint? |
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--[[Spezial:Beiträge/2A02:8070:48B:4501:A82D:C794:15:95B5|2A02:8070:48B:4501:A82D:C794:15:95B5]] 23:11, 24. Nov. 2014 (CET) |
Aktuelle Version vom 25. November 2014, 00:11 Uhr
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Vor- und Nachteile von Wohn-Riester?
[Quelltext bearbeiten]Es fehlen in dem Beitrag die Fakten der Vor- und Nachteile von Wohn-Riester gegenüber der Riester-Rente!
Bereits vor dem Renteneintritt bzw. 60-67 Lebensjahr kann ein zinsgünstiges Darlehen für den Bau oder Kauf von Wohneigentum entnommen werden.
Kompliziert geschrieben
[Quelltext bearbeiten]Damit sich die Leser zu Ihren Beratern begeben und die Berater dort ihre Lieblingsprodukte verkauen können. (nicht signierter Beitrag von 77.87.228.65 (Diskussion) 15:37, 6. Dez. 2011 (CET))
Letzte Änderung von Unbekannt
[Quelltext bearbeiten]auch diese Änderungen sind von mir. Leider unangemeldet. Seit 01.01.14 traten die Änderungen in Wohnriester im Rahmen dss Altersvorsorgeverbesserungsgesetzes (verabschiedet 07/13) in Kraft.
Beste Grüße (nicht signierter Beitrag von Kaeptnplanet (Diskussion | Beiträge) 17:00, 18. Mär. 2014 (CET))
Infobox "Eigenheimrentengesetz" gelöscht
[Quelltext bearbeiten]Die Infobox Eigenheimrentengesetz halte ich für wenig hilfreich, weil es sich nicht um die gesetzliche Grundlage des Wohnriestern handelt, sondern um ein reines Änderungsgesetz zum Einkommensteuergesetz. Wenn man die Infobox in einem Artikel zum Wohnriestern stehen lässt, erweckt dass hingegen den Eindruck als handelte es sich um eine eigenständige gesetzliche Grundlage. Wer sich mit den gesetzlichen Grundlagen auseinandersetzt und Zusammenhänge verstehen möchte, schaut ins Einkommensteuergesetz und erkennt zum Beispiel, dass man auch in gewöhnlichen Riesterverträgen angespartes Vermögen in selbstgenutztes Wohneigentum stecken kann ohne dass man dafür einen Wohnriesterdarlehen oder -bausparvertrag abschließen müsste:§ 92a Abs. 1 EStG stellt nicht auf eine bestimmte Vertragsart ab. Diese Möglichkeit bestand grundsätzlich bereits vor der Reform durch das Eigenheimrentengesetz.--mundanus Disk. 20:39, 10. Aug. 2014 (CEST)
Was ist die Auszahlungsphase?
[Quelltext bearbeiten]Im Abschnitt "Nachgelagerte Besteuerung" steht: "Zu Beginn der Auszahlungsphase wird ..." Wann beginnt die Auszahlungsphase? Ich vermute, dass damit der Beginn der Altersrente gemeint ist. Ist damit auch andere Renten (Erwerbsminderung etc.) oder vielleicht sogar die Tilgungsphase (= Auszahlung des zuteilungsreifen Bausparkontos zzgl. ggf. Darlehen) gemeint? --2A02:8070:48B:4501:A82D:C794:15:95B5 23:11, 24. Nov. 2014 (CET)