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„Diskussion:Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ – Versionsunterschied

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Letzter Kommentar: vor 11 Stunden von Willi P in Abschnitt GEMA-Reform 2025
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{{Diskussionsseite}}
Naja, so richtig zur klärung trägt der Artikel bisher ja nicht bei...--[[Benutzer:JakobVoss|Nichtich]] 09:42, 28. Mai 2003 (CEST)
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{{Archivübersicht|
* [[/Archiv/1|ab 2004]]
}}


== pauschalabgabe ==
zu meinem edit von gerade eben:
''Deutsche Anstalt zur Verwertung musikalischer Aufführungsrechte''
hieß das ding nur im gründungsaufruf von Januar 1903, AFMA dann bei der eigentlichen gründung. da haben wohl die leute vom heise-ticker nicht genau hingeschaut. (details ad nauseam dazu unter http://www.gema.de/kommunikation/news/n166/wertschaetzung_7.shtml ). zur beschreibung der stagma=gema-gründung 1933 siehe den zitierten nmz-artikel, im wesentlichen gema-selbstdarstellung.
[[Benutzer:Hoch auf einem Baum|Hoch auf einem Baum]] 04:25, 20. Mär 2004 (CET)


Das Urheberrechtsgesetzt ist von 1965, wann kam das mit der Pauschalabgabe hinein?
Ist es nicht ein wenig albern, sogar einzelne Monate und Jahre zu verlinken? Das müßte man dann konsequenterweise mit quasi jedem Wort im gesamten Artikel machen.
War es Lobbyarbeit der GEMA?
Ich weiß, Wikipedia ist zum Selbermachen da. Da ich hier aber noch recht wenig Erfahrung habe, habe ich den Artikel gelassen wie er ist.
Es hat den Charakter einer Umsatzsteuer, die an ein Wirtschaftsunternehmen geht.
8. Mai 2004
Erik


== Kritik aus Sicht der Verbraucher ==
----


''Die Nutzung von Musikwerken ohne vertragliche Bindung zu Verwertungsgesellschaften bzw. zur GEMA unterliegt jedoch nach dem Urheberrecht und der üblichen Verkehrssitte ausschließlich den persönlichen Befugnissen der jeweiligen Urheberberechtigten und geht die GEMA deshalb eigentlich überhaupt nichts an. Die unbedachte oder kalkulierte Benutzung des Begriffes „Unterhaltungsmusik“ vor Gericht kann in einem solchen Zusammenhang bei Lizenzstreitigkeiten mit der GEMA durch Missverständnis aber zu kostenintensiven Irrtümern führen, weil die Richter dazu angehalten sind davon auszugehen, dass ggf. tatsächlich diese Musikart benutzt wurde, solange eine derartige Tatsachendarlegung nicht zurückgewiesen bzw. dementiert wurde.''
Die Aussage, die Mitgliedschaft sei frei, weil die Urheberrechte sich vom Gesetz automatisch ergeben, ist falsch. Vielmehr ist es gerade das Urheberrechts(wahrnehmungs)gesetz, das dem Urheber das ausschließliche Recht an seinem Werk einschließlich seiner Übertragung auf Verwertungsgesellschaften zubilligt. Eine Zwangsmitgliedschaft wäre somit rechts- und nebenbei vermutlich sogar verfassungswidrig. Abgesehen davon: Selbst wenn das Urheberrecht erst durch eine Anmeldung erworben könnte, würde daraus keine Anmeldungs''pflicht'' folgen, denn schließlich ist niemand verpflichtet, das eigen Urheberrecht auch (insbesondere im Sinne der GEMA) wahrzunehmen. Zusätzlich habe ich einen Abschnitt "Kritik an der GEMA" eingefügt.--[[Benutzer:SiriusB|SiriusB]] 16:28, 9. Jun 2004 (CEST)


Meines Wissens stellt dieses Vorgehen allerdings Nutzer wie Veranstalter und Radiostationen von Forderungen nicht vertretener Urheber frei, deren Werke andernfalls einzeln lizenziert werden müßten, was schlicht nicht zu leisten ist. Die Urheber können ihr Entgelt bei der GEMA einfordern. ––– [[Benutzer:Burkhard Ihme|Burkhard Ihme]] ([[Benutzer Diskussion:Burkhard Ihme|Diskussion]]) 07:05, 7. Mai 2021 (CEST)
== Und wie geht's weiter ==


: Der zitierte Absatz ist insgesamt falsch, weil das Urheberrecht z.B. auch auf die Erben übergehen kann, ohne dass dazu ein Vertrag erforderlich ist. Zudem gibt es keine seriösen Belege für die Aussage, dies gehe die GEMA deshalb eigentlich überhaupt nichts an. Was mache ich denn als Komponist ohne GEMA, wenn mein Werk ohne meine Erlaubnis aufgeführt wird und ich keinen Anwalt bezahlen kann ? Ich habe das daher gelöscht. --[[Benutzer:Kulturkritik|Kulturkritik]] ([[Benutzer Diskussion:Kulturkritik|Diskussion]]) 04:17, 23. Mär. 2024 (CET)
Wie werden die Punkte für eine Aufführung eines Stückes weitervewertet.
Sagen wir mal, Michael Jacksons "Bad" wird abgespielt. Und bei der GEMA so auch registriert. Er erhält 12 Punkte (laut Text) - was entsprechen diesen 12 Punkte finanziell?


== Kirchenlieder ==
Erhält Michael Jackson (bzw. sein Label) nun von der GEMA Geld?
Muss meine [[Kirchengemeinde]] GEMA für das gemeinsame Absingen von [[Kirchenlied (Gesangbuch)|Kirchenliedern]] mit Klavierbegleitung oder Chormusik im Gottesdienst bezahlen? Hinten im [[Kirchengesangbuch]] sind die Namen der aktuellen [[Rechteinhaber]] aufgelistet. --[[Benutzer:Dr. Hartwig Raeder|Dr. Hartwig Raeder]] ([[Benutzer Diskussion:Dr. Hartwig Raeder|Diskussion]]) 19:14, 26. Dez. 2023 (CET)
:Eigentlich nicht, denn die Bistümer und Landeskirchen haben mit der GEMA für Aufführungen in Gottesdienten und Kirchenkonzerten einen Pauschalvertrag geschlossen. Singen von Kirchenliedern im Gottesdienst sind nicht Meldepflichtig. Dies sind nur größere Musikwerke. Die GEMA zahlt den Komponisten für Aufführungen kurzer Musikwerke im Gottesdienst nix! Erst ab einer Werklänge von 20 Minuten.
:Bei Konzerten besteht eine Meldepflicht. Werke der klassischen Kirchenmusik sind durch den Pauschalvertrag aber abgedeckt und Tantiemenfrei. Formulare hierfür gibt es auf der Website der GEMA. LG und eine schöne Weihnachtsoktav--[[Benutzer:Ἀστερίσκος|Ἀστερίσκος]] ([[Benutzer Diskussion:Ἀστερίσκος|Diskussion]]) 20:28, 26. Dez. 2023 (CET)
::[https://www.gema.de/de/musiknutzer/tarifuebersicht/tarif-wr-g Laut GEMA] hat „die GEMA mit [bestimmten] kirchlichen Institutionen in Deutschland Pauschalverträge abgeschlossen [...], die unter anderem die Musiknutzung in den Gottesdiensten umfassen“; Ausnahmen sind laut GEMA u. a. Musikstücke, die über 10 Minuten dauern – die müssen also tatsächlich gesondert angemeldet werden. Allerdings [https://www.ekd.de/informationen-zur-gema-bei-youtube-54143.htm schrieb die EKD am 22.12.2023]: „Die Verhandlungen über eine Fortsetzung der Onlinerechte mit den Verwertungsgesellschaften GEMA und VG Musikedition für Onlinegottesdienste ab dem 1.1.2024 sind aktuell noch nicht abgeschlossen“. Sprich: Ob die Musiknutzung in Gottesdiensten auch für 2024 unter die Pauschalverträge fällt, ist/war demnach zumindest zum 22. Dezember noch nicht entschieden. Viele Grüße --[[Benutzer:Carolin|Carolin]] 20:37, 26. Dez. 2023 (CET) – P.S.: Das mit den noch zu klärenden Verträgen gilt anscheinend nur fürs Online-Streamen. Viel Spaß beim Musizieren --[[Benutzer:Carolin|Carolin]] 20:40, 26. Dez. 2023 (CET)
:::Herzlichen Dank für die Antworten. Die hiesige Christmette war so langweilig, dass ich die Liste der Rechteinhaber am Ende des Kirchengesangbuches las. Also bekommen diese nach den Pauschalverträgen pauschale GEMA-Gelder auch für das kurze Absingen im Gottesdienst, unabhängig von der Häufigkeit des Absingens? --[[Benutzer:Dr. Hartwig Raeder|Dr. Hartwig Raeder]] ([[Benutzer Diskussion:Dr. Hartwig Raeder|Diskussion]]) 22:08, 26. Dez. 2023 (CET)
::::So ist das wohl, es sei denn, es handelt sich um [[GEMA-freie Musik]] – in der EU wäre das bspw. eine Originalfassung eines vor über 70 Jahren verstorbenen Komponisten. --[[Benutzer:Carolin|Carolin]] 22:47, 26. Dez. 2023 (CET)
:::::Es hängt tatsächlich von der Länge der aufgeführten !Kirchenmusik! ab, ob Komponisten etwas ausgeschüttet bekommen... ;-( LG--[[Benutzer:Ἀστερίσκος|Ἀστερίσκος]] ([[Benutzer Diskussion:Ἀστερίσκος|Diskussion]]) 19:42, 27. Dez. 2023 (CET)
::::::Hängt es auch von der Häufigkeit des Absingens ab? Und die Ausschüttung erfolgt doch wohl nicht an die Komponisten, sondern an die aktuellen Rechteinhaber? --[[Benutzer:Dr. Hartwig Raeder|Dr. Hartwig Raeder]] ([[Benutzer Diskussion:Dr. Hartwig Raeder|Diskussion]]) 21:18, 27. Dez. 2023 (CET)
:::::::...an alle, die Rechte am Werk haben, das sind bei Musikwerken die Komponisten, Textdichter, Verleger und deren Erben. Je häufiger die Nutzung, desto höher die Ausschüttung. LG ---[[Benutzer:Ἀστερίσκος|Ἀστερίσκος]] ([[Benutzer Diskussion:Ἀστερίσκος|Diskussion]]) 10:18, 28. Dez. 2023 (CET)


Wenn es noch lebende Rechteinhaber gibt ... Ich denke mal, die meisten Komponisten leben nicht mehr und die wenigsten Erben werden da hinterherlaufen. Außerdem ist das keine [[Unterhaltungsmusik]] im Sinne der GEMA. --[[Benutzer:Kulturkritik|Kulturkritik]] ([[Benutzer Diskussion:Kulturkritik|Diskussion]]) 04:21, 23. Mär. 2024 (CET)
{{Rechtshinweis}}


== Kritik und Vorteile ==
In Clubs / Discos, die ja öffentliche Veranstaltungen sind, muss dort jedes einzelne Lied notiert werden, was abgespielt wird? Muss der Veranstalter dann diese Liste bei der GEMA einreichen, und Geld bezahlen?


'''OFFENLEGUNG''': Ich stehe in beruflicher Verbindung zur GEMA. Trotzdem würde ich gerne zur Aktualisierung, sachlichen Aufarbeitung und Neutralität beitragen. Bitte melden, falls das nicht angemessen ist oder gegen Wikipedia Regeln verstößt.
:Soweit ich weiss, müssen Discotheken/Clubs eine Pauschale an die GEMA zahlen, die unter anderem die Größe der beschallten Fläche mit einbezieht. --[[Benutzer:80.136.114.215|80.136.114.215]] 10:30, 24. Jun 2005 (CEST)


Wie schon in der Diskussion ersichtlich: Der Teil "Kritik" ist sehr lang, veraltet (viel aus 2012) und teilweise sehr kleinteilig bzw. aus Sicht einer Enzyklopädie nicht relevant (z.B. Einzelmeinung des Inhabers der Einrichtung "Batschkapp" in Frankfurt). GEMA Nutzen fehlt völlig, wie schon angemerkt.


Daher würde ich vorschlagen, den Teil "Kritik" in "Reflektionen zur GEMA" umzubennen und dort die beiden Aspekte zusammenzuführen, von der Gliederung in etwa:
Werden die Künstler, deren Lieder öffentlich gespielt wurden, dann auch jeweils einzeln vergütet?


- Kritik (Musikschaffende): Exklusivität, Bindungsfristen


- Kritik (Musik-Nutzer): Ein Punkt den ich ausführen würde ist die GEMA-Vermutung. Die Kritik aus Sicht der Club-/Diskobetreiber ist sehr ausführlich und redundant - es geht in wesentlich um die Umstellung des Tarifsystems vor 12 Jahren. Das würde ich unter Beibehaltung der aufgeführten Quellen kürzen und zusammenfassen - in der aktuellen Version ist es viel zu detailliert.
Was passiert mit den Einnahmen der GEMA über CD-Rohline (die 6 Cent oder wie viel das waren)? Wird das unter allen Künstlern / Labels gerecht aufgeteilt? Oder erhält ein Justin Timberlake und eine Britney Spears den großen Teil des Kuchens, während kleine Künstler nix abkriegen?


- Kritik (Streaming Dienste): Würde ich weglassen - Preiserhöhung sind fester Bestandteil des kapitalistischen Alltags. Es ist außerdem keine Quelle angegeben und es andere Quellen die besagen, dass Künstler am Streaming immer weniger verdienen.
Danke, --[[Benutzer:Abdull|Abdull]] 14:36, 29. Okt 2004 (CEST)


- Nutzen der GEMA: Aspekte wie zentrale Vertretung von Urheberrechten, administrative Entlastung von Künstler/innen, Förderung der kulturellen Vielfalt etc., nur eine zentrale Organisation für jeden Musiknutzer (statt für jedes Lied die passende Vertretung raussuchen)
: Datt meißte kricht sowieso der [[Dieter Bohlen|Diedda]], hatta ja selbst gesacht. --[[Benutzer:Subsonic68|subsonic68]] 08:02, 30. Jan 2006 (CET)
----


Kann ich loslegen oder gibt es hierzu Meinungen?
Stimme Abdull zu, hier muss dringend der Verteilerschlüssel erklärt werden; außerdem muss die Einnahmen-Seite besser beleuchtet werden. Die Gebühren einer öffentlichen Veranstaltung bemesse nsich in der Tat an der qm-Zahl des Veranstaltungsortes... das sollte irgendwie aufgenommen werden. Die genauen Beträge kenne ich allerdings nicht.
Danke -- --[[Benutzer:84.57.243.120|84.57.243.120]] 19:22, 30. Mai 2006 (CEST)


--[[Benutzer:RalphKink|RalphKink]] ([[Benutzer Diskussion:RalphKink|Diskussion]]) 19:59, 24. Jul. 2024 (CEST)


: ...von mir aus leg los. --[[Benutzer:Ἀστερίσκος|Ἀστερίσκος]] ([[Benutzer Diskussion:Ἀστερίσκος|Diskussion]]) 12:23, 31. Jul. 2024 (CEST)
== Abschnitt "Kritik an der GEMA" gekürzt ==
:Natürlich. Weiß jetzt nur nicht, ob diese berufliche Verbindung irgendwo hier dokumentiert werden sollte/müsste. Nebenbei: Kritik sollte/müsste v.a. auch mal an dem unmöglichen und unprofessionellen Gebaren der gutbezahlten Kirchenfunktionäre geübt werden, die es offensichtlich nicht hinbekommen können oder wollen, einen völlig sinnvollen Pauschalvertrag bez. Konzerten weiterzuführen, wie er schon lange bestand. Und dann wird kurz rückwirkend(!) den Gemeinden gemeldet, dass die jetzt eben bitteschön löhnen und rückmelden/dokumentieren sollen mit enormem bürokratischen Aufwand. Wäre ein guter Streikgrund - wenn man denn dürfte. Geschickt eingefädelt. Und sowas wie innere Kündigung und Leistung auf Mindestniveau kriegt dieser redselige "weltverbessernde" Arbeitgeber großteils gar nicht wirklich mit, weil er das gar nicht einschätzen kann. Würde auch dieser unverschämten Tendenz entgegenwirken, dass diese Leute immer gerne den schwarzen Peter der GEMA zuschieben, die nur ihre berechtigte Arbeit macht. Oder man ist noch von den vielen Extrawürsten verwöhnt, die man in anderen Bereichen ja immer noch hat. --[[Benutzer:Subbass1|Subbass1]] ([[Benutzer Diskussion:Subbass1|Diskussion]]) 12:52, 18. Aug. 2024 (CEST)


== GEMA-Reform 2025 ==
Ich habe den Abschnitt "Kritik an der GEMA" kräftig gekürzt um größere Neutralität herzustellen ([[Wikipedia:Neutraler Standpunkt]]). Die Änderungen finden sich hier: [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gesellschaft_f%C3%BCr_musikalische_Auff%C3%BChrungs-_und_mechanische_Vervielf%C3%A4ltigungsrechte&diff=0&oldid=6483820]. Vielleicht möchte jemand die von mir gelöschten Punkte in neutralerer Form wieder einbauen, falls sie relevant sind. (Die gelöschten Ergänzungen stammen praktisch ausschließlich von anonymen Benutzern.) --[[Benutzer:Martinroell|Martin Roell]] 19:41, 17. Jun 2005 (CEST)
fehlt:

* [https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/gema-reform-als-gefahr-fuer-alle-kuenstler-und-hochschulen-110472869.htmlEin Angriff auf Deutschlands Musikhochschulen], [[FAZ]]
Sind hier nicht alle Nutzer mehr oder weniger anonym? :-D --[[Benutzer:Siehtnix|Siehtnix]] 29. Jun 2006
* [[Charlotte Seither]]: [https://www.musikrat.de/media/magazin/gravierende-folgen-fuer-die-ernste-musik Gravierende Folgen für die Ernste Musik], [[Deutscher Musikrat]]

* [https://www.radioeins.de/programm/sendungen/die_schoene_woche/_/gema-reform--das-ende-von-e--und-u-musik.htmlGEMA-Reform: Das Ende von E- und U-Musik], [[Radio Eins]]

* [https://www.gema.de/de/hilfe/musikurheber/aktuelles/reform-live Reform Live: Verteilung und Kulturförderung], GEMA
== Master-MP3s ==
[[Benutzer:Willi P|Willi P]] • [[Benutzer Diskussion:Willi P|Disk]] • 23:09, 14. Mai 2025 (CEST)

''Die Musikindustrie (Labels, IFPI-Mitglieder) liefert dazu die Master-MP3s an die Content Provider.''
ich kann mir nicht vorstellen, das die wirklich mp3s liefern. doch wohl eher unkomprimierte daten, die dann von den download-shops bearbeitet werden (kompression, tags, drm). ich hab das mal geändert und mehr auf die perspektive der gema ausgerichtet.


== Abschnitt "Kritik": Neutraler Standpunkt ==

Danke, Martin Röll, für deine Änderungen an diesem Abschnitt.

Leider ist der Abschnitt immer noch schlecht und meilenweit von einem [[Wikipedia:Neutraler Standpunkt|neutralen Standpunkt]] entfernt.

Und weil mir das Thema ziemlich emotional beladen erscheint, stelle ich die gröbsten Schnitzer hier mal zur Diskussion. (Einen Neutralitäts-Baustein habe ich in den Artikel eingefügt.)

<br>'''1.''' ''»Seitens der Mitglieder, aber auch unabhängiger Autoren, werden unter anderem die sehr einschränkenden Vertragsbedingungen kritisiert.«''
:Gibt es dafür Quellen? Wer mit den Vertragsbedingungen nicht einverstanden ist, wird kein Mitglied, oder?
:Zumindest muss das »sehr« aus dem Satz raus.

<br>'''2.''' ''»Ferner sind die Vertragslaufzeiten mit sechs Jahren sehr lang.«''
:&rarr; »Ferner werden die Vertragslaufzeiten von sechs Jahren kritisiert.«

<br>'''3.''' ''»Für alle anderen Teilnehmer [...] stellt die GEMA eine undurchdringliche Vereinsstruktur dar, die durch mehr als zweifelhafte Mittel ihre Monopolstellung ausnutzt, um ihre Umsätze zu steigern.«''
:Dieser Satz muss komplett raus. Das Transparenzproblem wurde weiter oben schon angesprochen, der Rest ist reines Stammtischgepolter.
:Dass dies »für alle anderen Teilnehmer« unterstellt wird, schlägt dem Fass vollends den Boden aus – und klingt im enzyklopädischen Kontext fast schon wie Satire.

<br>'''4.''' ''»Im Veranstaltungsbereich werden durch die GEMA viele Millionen Euro jährlich vereinnahmt …«''
:&rarr; »Im Veranstaltungsbereich vereinnahmte die GEMA im Geschäftsjahr 2005 etwa 77,3 Millionen Euro.«
:Quelle: GEMA-Geschäftsbericht 2005, S. 33 [http://www.gema.de/media/de/gesch_berichte/gema_gb05_s23-42.pdf]

<br>'''5.''' ''»aber durch ausgeklügelte und eigenwillige Verteilungsprinzipien an den eigentlichen Urhebern vorbei in die Töpfe derjenigen geschaufelt, die sowieso durch die GEMA mehr als Großverdiener geworden sind.«''
:Bitte löschen, das ist ohne Angabe von Quellen echt peinlich. (Und zwar nicht für die GEMA :))

<br>'''6.''' ''»Ein ausgeklügeltes sogenanntes Pro Verfahren verhindert nachhaltig, dass die durch diesen Bereich vereinnahmten Umsätze tatsächlich an die Urheber ausgeschüttet werden, die aufgeführt wurden.«''
:Naja. Besser so:
:&rarr; »Die GEMA führte Anfang des Jahres 1998 das neue Hochrechnungsverfahren PRO ein. Dieser neue Plan zur Verteilung der Tantiemen führt für einen Teil des Mitgliederstammes zu deutlichen Mehrabgaben. Beispielsweise belastet die GEMA nun Mitglieder, die Live-Musik aus dem Rock- und Pop-Bereich aufführen, mit zusätzlichen Beträgen im drei- bis fünfstelligen Bereich – de facto ohne Rückerstattung, selbst wenn die betroffene Band ausschließlich selbst komponierte Stücke aufführt.«
:Rechenbeispiele unter: http://www.talentcity.de/news/pages/2004/artikel040421114526.htm

<br>'''7.''' ''»Die GEMA hat als Verwertungsgesellschaft einen mehr als schlechten Ruf in der Musikzene Deutschlands. Dies liegt unter anderem daran, dass weniger als ein Zehntel der Mitglieder mehr als 70% der ausschüttungsfähigen Summe erhalten, während über 90% der Mitglieder nur einen Bruchteil erhalten, wie aus einem Jahresbericht hervorgeht.«''
:Erstmal heißt es nicht »mehr als schlecht«. »Schlecht« reicht!
:Außerdem ist die Begründung mangelhaft. Wenn die Top-10%-Mitglieder Anspruch auf 70% der Kohle haben, dann sagt das gar nichts aus. Konstruiertes Beispiel: Auf 70% der Amateurband-Konzerte wird Chartmusik der letzten 30 Jahre gecovert. Also bekommen deren Rechteinhaber (eben die fetten 10%) legitimer Weise 70% aus dem Topf. Das alleine impliziert noch keinen schlechten Ruf!
:Vielleicht sollten wir stattdessen ein paar Sätze zur Subventions-Kontroverse zwischen U- und E-Musik schreiben. Dafür gibt es immerhin ein paar Quellen.

<br>'''8.''' ''»Hier hat der Gesetzgeber noch Arbeit zu leisten.«''
:Stimmt. Außerdem hat er die Zigarettensteuer abzuschaffen – und doppelte Steuern für Musikbosse wären auch schön! Die haben ja eh zu viele Millionen auf dem Konto, wie jedes Kind weiß. :-)
:Siehe auch: [[Wikipedia:Neutraler Standpunkt]]

<br>'''9.''' ''»Hier scheint es noch Gesprächsbedarf zu geben.«''
:Nein. Zumindest nicht im Artikel ...


Ich muss betonen, dass mir – trotz aller Mängel – der Abschnitt wirklich aus der Seele spricht. Ich bin auch (Hobby-)Musiker, kein GEMA-Mitglied, und habe tatsächlich ein persönliches Problem mit Verwertungskraken ''aller'' Art.

Aber so wie jetzt kann der Abschnitt nicht bleiben.

Insbesondere Neuformulierungen für meine Punkte 1., 7. und 9. wären schön – und Lösungen für dieses Geschwurbel im Stil von »Fast alle Mitglieder finden, dass ...«.

Ich bitte um Vorschläge – danke schonmal!

-- [[Benutzer:Sypholux|Sypholux]] 12:35, 2. Jul 2006 (CEST)

Aktuelle Version vom 15. Mai 2025, 00:13 Uhr

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pauschalabgabe

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Das Urheberrechtsgesetzt ist von 1965, wann kam das mit der Pauschalabgabe hinein? War es Lobbyarbeit der GEMA? Es hat den Charakter einer Umsatzsteuer, die an ein Wirtschaftsunternehmen geht. Erik

Kritik aus Sicht der Verbraucher

[Quelltext bearbeiten]

Die Nutzung von Musikwerken ohne vertragliche Bindung zu Verwertungsgesellschaften bzw. zur GEMA unterliegt jedoch nach dem Urheberrecht und der üblichen Verkehrssitte ausschließlich den persönlichen Befugnissen der jeweiligen Urheberberechtigten und geht die GEMA deshalb eigentlich überhaupt nichts an. Die unbedachte oder kalkulierte Benutzung des Begriffes „Unterhaltungsmusik“ vor Gericht kann in einem solchen Zusammenhang bei Lizenzstreitigkeiten mit der GEMA durch Missverständnis aber zu kostenintensiven Irrtümern führen, weil die Richter dazu angehalten sind davon auszugehen, dass ggf. tatsächlich diese Musikart benutzt wurde, solange eine derartige Tatsachendarlegung nicht zurückgewiesen bzw. dementiert wurde.

Meines Wissens stellt dieses Vorgehen allerdings Nutzer wie Veranstalter und Radiostationen von Forderungen nicht vertretener Urheber frei, deren Werke andernfalls einzeln lizenziert werden müßten, was schlicht nicht zu leisten ist. Die Urheber können ihr Entgelt bei der GEMA einfordern. ––– Burkhard Ihme (Diskussion) 07:05, 7. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Der zitierte Absatz ist insgesamt falsch, weil das Urheberrecht z.B. auch auf die Erben übergehen kann, ohne dass dazu ein Vertrag erforderlich ist. Zudem gibt es keine seriösen Belege für die Aussage, dies gehe die GEMA deshalb eigentlich überhaupt nichts an. Was mache ich denn als Komponist ohne GEMA, wenn mein Werk ohne meine Erlaubnis aufgeführt wird und ich keinen Anwalt bezahlen kann ? Ich habe das daher gelöscht. --Kulturkritik (Diskussion) 04:17, 23. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Kirchenlieder

[Quelltext bearbeiten]

Muss meine Kirchengemeinde GEMA für das gemeinsame Absingen von Kirchenliedern mit Klavierbegleitung oder Chormusik im Gottesdienst bezahlen? Hinten im Kirchengesangbuch sind die Namen der aktuellen Rechteinhaber aufgelistet. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 19:14, 26. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Eigentlich nicht, denn die Bistümer und Landeskirchen haben mit der GEMA für Aufführungen in Gottesdienten und Kirchenkonzerten einen Pauschalvertrag geschlossen. Singen von Kirchenliedern im Gottesdienst sind nicht Meldepflichtig. Dies sind nur größere Musikwerke. Die GEMA zahlt den Komponisten für Aufführungen kurzer Musikwerke im Gottesdienst nix! Erst ab einer Werklänge von 20 Minuten.
Bei Konzerten besteht eine Meldepflicht. Werke der klassischen Kirchenmusik sind durch den Pauschalvertrag aber abgedeckt und Tantiemenfrei. Formulare hierfür gibt es auf der Website der GEMA. LG und eine schöne Weihnachtsoktav--Ἀστερίσκος (Diskussion) 20:28, 26. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Laut GEMA hat „die GEMA mit [bestimmten] kirchlichen Institutionen in Deutschland Pauschalverträge abgeschlossen [...], die unter anderem die Musiknutzung in den Gottesdiensten umfassen“; Ausnahmen sind laut GEMA u. a. Musikstücke, die über 10 Minuten dauern – die müssen also tatsächlich gesondert angemeldet werden. Allerdings schrieb die EKD am 22.12.2023: „Die Verhandlungen über eine Fortsetzung der Onlinerechte mit den Verwertungsgesellschaften GEMA und VG Musikedition für Onlinegottesdienste ab dem 1.1.2024 sind aktuell noch nicht abgeschlossen“. Sprich: Ob die Musiknutzung in Gottesdiensten auch für 2024 unter die Pauschalverträge fällt, ist/war demnach zumindest zum 22. Dezember noch nicht entschieden. Viele Grüße --Carolin 20:37, 26. Dez. 2023 (CET) – P.S.: Das mit den noch zu klärenden Verträgen gilt anscheinend nur fürs Online-Streamen. Viel Spaß beim Musizieren --Carolin 20:40, 26. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Herzlichen Dank für die Antworten. Die hiesige Christmette war so langweilig, dass ich die Liste der Rechteinhaber am Ende des Kirchengesangbuches las. Also bekommen diese nach den Pauschalverträgen pauschale GEMA-Gelder auch für das kurze Absingen im Gottesdienst, unabhängig von der Häufigkeit des Absingens? --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 22:08, 26. Dez. 2023 (CET)Beantworten
So ist das wohl, es sei denn, es handelt sich um GEMA-freie Musik – in der EU wäre das bspw. eine Originalfassung eines vor über 70 Jahren verstorbenen Komponisten. --Carolin 22:47, 26. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Es hängt tatsächlich von der Länge der aufgeführten !Kirchenmusik! ab, ob Komponisten etwas ausgeschüttet bekommen... ;-( LG--Ἀστερίσκος (Diskussion) 19:42, 27. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Hängt es auch von der Häufigkeit des Absingens ab? Und die Ausschüttung erfolgt doch wohl nicht an die Komponisten, sondern an die aktuellen Rechteinhaber? --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 21:18, 27. Dez. 2023 (CET)Beantworten
...an alle, die Rechte am Werk haben, das sind bei Musikwerken die Komponisten, Textdichter, Verleger und deren Erben. Je häufiger die Nutzung, desto höher die Ausschüttung. LG ---Ἀστερίσκος (Diskussion) 10:18, 28. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Wenn es noch lebende Rechteinhaber gibt ... Ich denke mal, die meisten Komponisten leben nicht mehr und die wenigsten Erben werden da hinterherlaufen. Außerdem ist das keine Unterhaltungsmusik im Sinne der GEMA. --Kulturkritik (Diskussion) 04:21, 23. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Kritik und Vorteile

[Quelltext bearbeiten]

OFFENLEGUNG: Ich stehe in beruflicher Verbindung zur GEMA. Trotzdem würde ich gerne zur Aktualisierung, sachlichen Aufarbeitung und Neutralität beitragen. Bitte melden, falls das nicht angemessen ist oder gegen Wikipedia Regeln verstößt.

Wie schon in der Diskussion ersichtlich: Der Teil "Kritik" ist sehr lang, veraltet (viel aus 2012) und teilweise sehr kleinteilig bzw. aus Sicht einer Enzyklopädie nicht relevant (z.B. Einzelmeinung des Inhabers der Einrichtung "Batschkapp" in Frankfurt). GEMA Nutzen fehlt völlig, wie schon angemerkt.

Daher würde ich vorschlagen, den Teil "Kritik" in "Reflektionen zur GEMA" umzubennen und dort die beiden Aspekte zusammenzuführen, von der Gliederung in etwa:

- Kritik (Musikschaffende): Exklusivität, Bindungsfristen

- Kritik (Musik-Nutzer): Ein Punkt den ich ausführen würde ist die GEMA-Vermutung. Die Kritik aus Sicht der Club-/Diskobetreiber ist sehr ausführlich und redundant - es geht in wesentlich um die Umstellung des Tarifsystems vor 12 Jahren. Das würde ich unter Beibehaltung der aufgeführten Quellen kürzen und zusammenfassen - in der aktuellen Version ist es viel zu detailliert.

- Kritik (Streaming Dienste): Würde ich weglassen - Preiserhöhung sind fester Bestandteil des kapitalistischen Alltags. Es ist außerdem keine Quelle angegeben und es andere Quellen die besagen, dass Künstler am Streaming immer weniger verdienen.

- Nutzen der GEMA: Aspekte wie zentrale Vertretung von Urheberrechten, administrative Entlastung von Künstler/innen, Förderung der kulturellen Vielfalt etc., nur eine zentrale Organisation für jeden Musiknutzer (statt für jedes Lied die passende Vertretung raussuchen)

Kann ich loslegen oder gibt es hierzu Meinungen?

--RalphKink (Diskussion) 19:59, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

...von mir aus leg los. --Ἀστερίσκος (Diskussion) 12:23, 31. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Natürlich. Weiß jetzt nur nicht, ob diese berufliche Verbindung irgendwo hier dokumentiert werden sollte/müsste. Nebenbei: Kritik sollte/müsste v.a. auch mal an dem unmöglichen und unprofessionellen Gebaren der gutbezahlten Kirchenfunktionäre geübt werden, die es offensichtlich nicht hinbekommen können oder wollen, einen völlig sinnvollen Pauschalvertrag bez. Konzerten weiterzuführen, wie er schon lange bestand. Und dann wird kurz rückwirkend(!) den Gemeinden gemeldet, dass die jetzt eben bitteschön löhnen und rückmelden/dokumentieren sollen mit enormem bürokratischen Aufwand. Wäre ein guter Streikgrund - wenn man denn dürfte. Geschickt eingefädelt. Und sowas wie innere Kündigung und Leistung auf Mindestniveau kriegt dieser redselige "weltverbessernde" Arbeitgeber großteils gar nicht wirklich mit, weil er das gar nicht einschätzen kann. Würde auch dieser unverschämten Tendenz entgegenwirken, dass diese Leute immer gerne den schwarzen Peter der GEMA zuschieben, die nur ihre berechtigte Arbeit macht. Oder man ist noch von den vielen Extrawürsten verwöhnt, die man in anderen Bereichen ja immer noch hat. --Subbass1 (Diskussion) 12:52, 18. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

GEMA-Reform 2025

[Quelltext bearbeiten]

fehlt:

Willi PDisk23:09, 14. Mai 2025 (CEST)Beantworten