„Diskussion:Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ – Versionsunterschied
Abschnitt hinzufügen Bot: 1 Abschnitt nach Diskussion:Verbrechen gegen die Menschlichkeit/Archiv/1#Welchen Zweck verfolgt der Rechtshinweis archiviert – letzte Bearbeitung: Torte825 (25.08.2024 19:23:20) Markierung: Manuelle Zurücksetzung |
|||
(310 dazwischenliegende Versionen von 98 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Diskussionsseite}} |
|||
==Kritik am Artikel ...== |
|||
{{Autoarchiv |
|||
|Alter =180 |
|||
|Ziel ='((Lemma))/Archiv/1' |
|||
|Übersicht =[[Spezial:Präfixindex/Diskussion:Verbrechen gegen die Menschlichkeit/Archiv|Archiv]] |
|||
|Mindestbeiträge =2 |
|||
|Mindestabschnitte =5 |
|||
|Frequenz =monatlich |
|||
}} |
|||
== Securitate == |
|||
"Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gibt es dafür eig auch ein Kriterium? --[[Benutzer:Nerd|nerd]] |
|||
Ich fürchte, ich muss den von 145.254.51.8 eingefügten 1989er-Absatz zur Securitate und den Demonstanten rausnehmen, da in dieser Form nicht ersichtlich ist, warum das ein "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" sein soll (vergleiche auch den bundesdeutschen Gesetzestext hier [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vstgb/__7.html], der "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" definiert); leider gab es weltweit genug blutige Demos, wobei auch teilweise hunderte ums Leben kamen, aber das sind doch lediglich politische Unruhen / Bürgerkriege, wo eventuell mit ungleichen Mitteln gekämpft wird und schreiendes Unrecht geschehen mag (wovon man sich aber auch fernhalten ''kann''), aber noch lange keine "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" im Sinne der UN... (Unrecht ist nicht immer gleich Unrecht) |
|||
Also, bitte nicht auf den Schlips getreten fühlen! |
|||
-- [[Benutzer:Marilyn.hanson|marilyn.hanson]] 23:29, 2. Sep 2004 (CEST) |
|||
==Änderung vom 28. Juni== |
|||
ist seit dem nürnberger tribunal nach internationalem und seit 1.7.2002 nach [http://www.bmj.bund.de/exec/redirect.phtml?sid=3d6073f3eedbc6f50f03306dab2385d9&target=/frames/ger/service/gesetzgebungsvorhaben/10000582/index.html deutschem] recht definiert. wenn ichs bis morgen vormittag packe, such ichs raus und schreibs oben drüber, danach bin ich erst mal ne woche ausgeblendet. -- [[Benutzer:Sebastian|Sebastian]] 23:28, 3. Nov 2002 (CET) |
|||
Habe Vietnam und US-Geheimgefängnisse aus der Liste rausgenommen. Begründung: im Falle Vietnams kann Napalmeinsatz nicht als "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gewertet werden, da es keine verbotene Waffe ist. Selbst wenn es dies wäre, so wäre der Einsatz ein Kriegsverbechen und kein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Agent Orange war eigentlich ein harmloses Entlaubungsmittel, welches durch Produktionsfehler giftig wurde. Fahrlässige Verbechen gegen die Menschlichkeit gibt es aber nicht. Die Geheimgefängnisse können auch nicht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zählen, sicherlich sind sie eine Verletzung der Rechte der Inhaftierten, aber das macht daraus noch keine Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wirklich nicht. |
|||
--Klaus 08:15, 28. Jun 2006 (CEST) |
|||
== Unnötige und nicht korrekte Änderungen rv.== |
|||
War in [[java (Indonesien)|java]] nicht auch etwas? |
|||
Bombenkrieg wurde von Großbritannien durch Angriffe auf Westdeutschland begonnen (auf Mönchengladbach 12. Mai 1940 mit 35 Bombern und weitere Städte : Berlin am 9.9.40, am 11.9.4o : Hamburg, Bremen, Berlin, am 18.9.40 Krankenanstalt von Bethel !!!, 19.9.40 Heidelberg u.a. westdeutsche Städte. Am 25. 8.40 Berlin, davor noch Mannheim, Freiburg u.a. deutsche Städte. Das waren Flächenbombardements auf Zivilisten. |
|||
---- |
|||
* [[Verbrechen gegen die Menschlichkeit]] sollte die Liste der Kriege nicht in [[bewaffnete Konflikte im 20. Jahrhundert]] oder ähnlich stehen, weil es andernfalls doch nur subjektiv ist? |
|||
** die liste besteht größtenteils aus singulären ereignissen, die südamerikanischen diktaturen lassen sich nicht einmal problemlos einem bewaffneten konflikt zuordnen. die übrigen kriege, in denen die menschenrechtsverbrechen jeweils verübt wurden, sind völkerrechtlich völlig in ordnung... leider! "subjektiv" bleibt die liste unter jeder überschrift, da außer den tribunalen von nürnberg, tokio und den haag (ruanda, serbien) kein objektives maß existiert. |
|||
*** ok jetzt isses besser und klarer finde ich -- nerd |
|||
--- |
|||
Müsste nicht vor dem (hier) zweiten Absatz Coventry und andere engl. Städte, Rotterdam und andere... stehen? |
|||
1933-1945: Massenmord an Juden, Homosexuellen, Kommunisten durch die Nationalsozialisten in Deutschland (Holocaust) |
|||
1944-1945: gezielte Bombardierung von Wohngebieten deutscher Städte durch die Alliierten im 2. Weltkrieg |
|||
Auf den "Beginn" kommt es außerdem nicht an, denn Verbrechen gegen Zivilbevölkerung bleibt in jedem Fall Verbrechen. |
|||
--[[Benutzer:Realschule Wengen|Real Wengen]] 17:45, 24. Feb 2003 (CET) |
|||
Holocaust war im Artikel bereits erwähnt : |
|||
"1933-1945: Zahlreiche Verbrechen während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland: |
|||
== Ebene 2 Überschrift == |
|||
1933-1945: Massenmord an Juden, Sinti und Roma, Homosexuellen, Sozialdemokraten und Kommunisten sowie religiös und politisch Andersdenkenden (z. B. Zeugen Jehovas, christlichen Gruppen) in Europa (Holocaust, Shoa): ca. 6 Millionen tote Juden und ca. 500.000 tote Sinti und Roma." |
|||
Die "Liste" sollte dringend überarbeitet werden, da sie z.T. falsch ist, z.T. subjektiv und zum Teil eine politische Anschauung zum Ausdruck bringt, die ich nicht richtig finde. |
|||
Falsch ist sie wo taten aufgeführt sind, die vor 1946 begangen wurden, Giftgas im ersten Weltkrieg, Armenien usw. da es nach der Definition den Tatbestand damals noch garnicht gab |
|||
Etliche Stimmen - mitnichten Nazis - haben Kritik gegenüber den Nürnberger Prozessen angemeldet, z.B. der US-Haupt-Ankläger Telford Taylor, [[Alfred M. de Zayas]], Historiker wie Christian Zentner, [[Werner Maser]], Hermann Eich, F. J. P. Veale u.v.a. --[[Benutzer:Init|Init]] 15:37, 2. Aug 2006 (CEST) |
|||
subjektiv und idiologisch ist sie m.E. dort, wo Sie vertreibungen z.B. die Benesch dekrete als VgdM definiert. Das wird meines Wissens von den Sudetendeutschen so bezeichnet. |
|||
== Jetziger Text == |
|||
Ich schlage vor, in die Liste sollten nur Taten, die von einem Internationalen Tribunal angeklagt und als VgdM abgeurteilt wurden. |
|||
"Der völkerrechtliche Straf[[tatbestand]] '''Verbrechen gegen die Menschlichkeit''' ([[Französische Sprache|franz.]] ''crime contre l’humanité'' , [[Englische Sprache|engl.]] ''crime against humanity'') - oder auch '''Verbrechen gegen die Menschheit''' - taucht zum ersten mal in der [[Präambel]] der Zweiten [[Haager Landkriegsordnung]] von [[1907]] auf. Eine wichtige völkerrechtliche Setzung war die Verurteilung des [[Völkermord an den Armeniern|Völkermordes an den Armeniern]] im [[Osmanisches Reich|Osmanischen Reich]] am 24. Mai 1915 in einer Protestnote durch die [[Entente|Triple-Entente]]; England, Frankreich und Russland drohten der [[Jungtürken|jungtürkischen]] Regierung darin, nach Kriegsende würden diese ''„Verbrechen gegen die Menschheit und gegen die Zivilisation“'' verfolgt werden. |
|||
--[[Benutzer:St.s|St.S]] 20:13, 19. Jul 2004 (CEST) |
|||
Juristisch wurde der Begriff zuerst [[1946]] zur Ahndung der Kriegsverbrechen bei den [[Nürnberger Prozesse|Nürnberger]] - und [[Tokioter Prozesse|Tokyoter Prozessen]] definiert und benutzt (''siehe auch:'' [[Völkermord]]). Dieses Vorgehen war damals umstritten, da nach rechtsstaatlichen Prinzipien eigentlich nur Verbrechen verfolgt werden können, die ''nach'' dem Erlass des entsprechenden Gesetzes begangen werden (damit soll Willkür bei Strafmaß und Definition des Straftatsbestands verhindert werden). Der Hinweis auf das nationalstaatliche Rückwirkungsverbot im Strafrecht greift hier zu kurz, da das Nürnberger Tribunal sich auf das Völkerrecht bezog und auf internationale Verträge und Verbindlichkeiten hinwies, die durch das NS-Regime im internationalen Maßstab verletzt bzw. ignoriert wurden. Ob sich auch die Alliierten solcher Verbrechen schuldig gemacht haben, beispielsweise durch die massive Bombardierung von Wohngebieten ([[Luftkrieg]]), ([[Area Bombing Directive]]) oder das willkürliche Einweisen von Zivilbevölkerung ohne Gerichtsverhandlung und Urteil in [[Speziallager|Lager]], wurde nie in einem Prozess überprüft." |
|||
:Also, wo genau die Liste ''inhaltlich'' fehlerhaft ist, weiß ich nicht, würde es aber gerne erfahren - sind einige Ereignisse anders passiert? Wenn ja, bitte auch einen Beleg... |
|||
:Eventuell sollte man allerdings ausloten, wo der Schnitt zwischen "bloßer" ''Menschenrechtsverletzung'' und "richtigen" ''Verbrechen gegen die Menschlichkeit'' sein sollte. |
|||
:Taten vor 1946 generell auszunehmen, wäre schon '''eine''' Interpretation des Begriffs ''Verbrechen gegen die Menschlichkeit'', denn es gibt auch (weitverbreitete) juristische Ansichten, die bei '''solchen''' Verbrechen keine Verteidigungsargumentation à la "Gesetz, das ''nach'' der Tat gemacht wurde, gilt ''nie''" gelten lassen wollen - die sogenannte naturrechtliche Interpretation, soweit ich als juristischer Laie weiß (sonst wären ja die Nürnberger Prozesse auch '''bloße''' Siegerjustiz gewesen). |
|||
:Hingegen '''nur''' die Taten, die auch verurteilt worden sind, aufzunehmen, wäre in der Tat bloße Siegerjustiz und würde die anderen Ereignisse herabwürdigen und einfach unter dem falschen Titel hier stehen (man kann sich dafür ja die einzelnen Artikel zu den Tribunalen ansehen) - wir wissen doch alle (spätestens nach dem Lesen dieser Liste ;-)), dass zu vieles ungesühnt bleibt... |
|||
: -- [[Benutzer:Marilyn.hanson|marilyn.hanson]] 16:04, 18. Aug 2004 (CEST) |
|||
::Manche Ereignisse in der Liste gehören definitiv raus, da zumindest heftig umstritten ist, ob sie Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellten. Die Sachen dort aufzuführen, kommt einer politischen Aussage gleich. Bezüglich der Benes-Dekrete gibt es mit Sicherheit keinen "breiten Konsens unter Völkerrechtlern und Menschenrechtsorganisationen". |
|||
::Ich überlege sogar, ob man die Liste nicht komplett löschen und sich auf 3-4 prägnante Beispiele beschränken sollte. Wo ziehen wir die Grenze? Wir können hier schlecht jeden Massenmord der Menschheitsgeschichte auflisten. |
|||
::Stellungnahmen? Ansonsten änder ich das in den nächsten Tagen. --[[Benutzer:Moldy|moldy]] 16:16, 25. Aug 2004 (CEST) |
|||
::: Ich finde den Vorschlag von [[Benutzer:Moldy|moldy]] gut und bin für Änderung vieleicht als Kompromiss: 3-4 Prägnante Beispiele in denen es Anklagen gegeben hat, Taten vor 1945 in einer Liste, die wohl nach heutigen Massstäben VgdM wären und eine Dritte Liste deren Zuordnung umstritten ist. Benes sollte auf jeden Fall raus, es kommt ja auch keiner auf die Idee die Enteignungen nach der Russischen Revolution als VgdM zu bezeichnen. (der entsprechende Artikel [[Benesch-Dekrete]] ist übriegens viel päziser). Bei der Gelegenheit rege ich an den Artikel auch gleich an seinen alten Platz zu verschieben, da er unter dem Lemma falsch ist (siehe nächste Überschrift) und auch der Anfang des Artikels nicht zum Lemma past --[[Benutzer:St.s|St.S]] 18:11, 25. Aug 2004 (CEST) |
|||
::::Naja, mit "Benesch-Dekrete raus" kann ich (persönlich) ja ganz gut leben, aber wieso können wir hier ''nicht'' "jeden Massenmord der Menschheitsgeschichte" auflisten? - Gut, abgesehen natürlich von den eventuellen Definitionsschwierigkeiten für "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" und "[[Massenmord]]", obwohl man wenigstens für Ersteres den im Artkel genannten Link [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vstgb/__7.html § 7 VStGB] als Grundlage nehmen könnte (würde wohl allerdings Benesch wieder in die Nähe der Listenkandidaten bringen, da schon ethnische ''Verteibung'' im größeren Stil, wenn auch vielleicht nicht so sehr der bloßen ''Ethnie'' wegen)... Aber grundsätzlich können wir so etwas sehr wohl wenigstens ''listen'' - denn schließlich listen die Biologen unter uns ja auch unzählige Organismen und die Heimatkundler unter uns unzählige Orte... Oder ist es doch ein wenig zu unerträglich, ''wie viele'' geschichtliche Ereignisse sich landläufigerweise für diese Rubrik qualifizieren? Ist das repetitive Morden "langweilig" und wenig "enzyklopädiewürdig"? Hier liegt ja auch ein Anstoß für neue Artikel, wenn bloßes Aufzählen der Sache noch nicht gerecht werden sollte (eine Art Liste aus potentiellen Stubs, sozusagen). |
|||
::::Dass bei so einem Thema Politik und Weltanschauung wohl nicht ganz außen vor bleiben, ist klar - aber NPOV heißt ja nicht "Wir verschweigen Kontroverses", sondern eher "Wir stellen Kontroverses als solches von mehreren Seiten dar" - in einer Liste heißt das dann wohl "Wir führen Ereignisse auf, die von verschiedenen ideologischen Polen ausgingen". |
|||
Es folgt unter "''Liste von Verbrechen gegen die Menschlichkeit''" : |
|||
::::Fazit: Insofern bin ich mit der Liste eigentlich schon ganz "zufrieden"; außerdem glaube ich nicht, dass weitere Auslagerungen nötig sind (Listen aufspalten) - man kann ja dem entsprechenden Ereignis ein "umstritten" oder "kontrovers" hinzufügen. Auch, denke ich, ist der Text "um die eigentliche Liste herum" ganz gut erklärend und schärft auch ein wenig den Blick für die Schwierigkeiten und Unklarheiten der benutzten Begriffe, was einem auch bei derer - inflationären? - Verwendung in den Tagesmeldungen zu Gute kommt. |
|||
::::Und für die Verschiebung des Artikels bin ich auch zu haben, wenns auch mit den Redirects ganz gut geht! |
|||
::::Eigentlich war ich kein großer "Listen-Freund", denke aber nun mehr und mehr, dass sie durchaus ihre Berechtigung haben können... also vielleicht doch noch so belassen? |
|||
::::''Ende leidenschaftliches Plädoyer;-)'' |
|||
:::: -- [[Benutzer:Marilyn.hanson|marilyn.hanson]] 04:07, 27. Aug 2004 (CEST) |
|||
"1933-1945: Zahlreiche Verbrechen während der [[Zeit des Nationalsozialismus|Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland]]: |
|||
:::::Worum es mir mit dem "Massenmord-Satz" ging war folgendes: Die momentane Liste ist absolut irrführend. Wenn im Artikel steht "Liste der Verbrechen gegen die Menschheit" (sollte übrigens wirklich lieber "Menschlichkeit" heißen) und anschließend 20 Ereignisse aufgelistet werden, gewinnt der Leser den Eindruck, diese 20 seien Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewesen und alles andere nicht. Oder zumindest, diese 20 wären besonders wichtige oder schlimme Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewesen. Auf die momentane Liste trifft aber beides nicht zu, daher ist sie einfach nur irreführend. Die Alternative wäre der Versuch, die Liste wirklich vollständig zu machen. Das halte ich aber nicht für sinnvoll, denn dann brauchste nen Breitband-Anschluß, um den Artikel in akzeptabler Zeit zu laden ;) Wenn wir nicht versuchen, die Liste vollständig zu machen, müßen wir zwangsläufig auswählen. Und in dem Fall plädiere ich dafür, nicht 20 oder 30, sondern 3 oder 4 besonders prägnante Beispiele herrauszugreifen. Vielleicht nimmt man z.B. 2 besonders prägnante eindeutige und dazu noch 1 besonders kontroverses Beispiel, dann erfährt der Leser auch etwas über die Problematiken des Begriffs. |
|||
*1933-1945: Massenmord an [[Judentum|Juden]], [[Sinti und Roma]], [[Homosexualität|Homosexuellen]], [[Sozialdemokraten]] und [[Kommunismus|Kommunisten]] sowie religiös und politisch Andersdenkenden (z. B. [[Zeugen Jehovas]], christlichen Gruppen) in Europa ([[Holocaust]], [[Shoa]]): ca. 6 Millionen tote Juden und ca. 500.000 tote Sinti und Roma ([[Porajmos]])." |
|||
:::::Zum Thema Kontroversen: In der momentanen Form stellt der Artikel die Kontroversen nicht als kontrovers dar. Es stehen da sehr kontroverse und (fast) garnicht kontroverse Sachverhalte gleichwertig in einer Liste. Daran ändert auch der kursive Einleitungssatz nichts. --[[Benutzer:Moldy|moldy]] 04:32, 28. Aug 2004 (CEST) |
|||
: ich wäre auch gegen eine Aufspaltung auf mehrere Seiten und denke auch, dass umstrittenes dargestellt werden soll und muss aber eine Liste birgt zum einen die Gefahr die Aufgeführten Sachen als abschließend zu betrachten zum anderen gibt es den gurndsatz [[nulla poene sine lege]] (Keine Strafe ohne Gesetz) darum sollte das juristisch eindeutige vom juristisch umstrittenen getrennt werden --[[Benutzer:St.s|St.S]] 07:30, 27. Aug 2004 (CEST) |
|||
::Wenn wir den Artikel überschaubar halten wollen und nur "illustrierende" Beispiele für die Begriffsdefinition "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" brauchen, dann sollte man die bisherige '''"Liste"''' wirklich lieber löschen und unter "'''Beispiele''' für Verbrechen..." subsummieren - aber dann müssen nicht nur, wie zur Zeit, Massenmorde, sondern auch andere Ereignisse (Vertreibungen etc.) drin stehen, denn laut [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vstgb/__7.html § 7 VStGB] bezieht sich "Verbrechen..." ja nicht nur auf "bloßes" Töten, sondern auch auf Vertreibungen und andere Schikanierungen, so dass wir momentan eher eine "Liste von Massenmorden" vor uns haben, eine "Untermenge" sozusagen... "Massenmord" ist kein bloßes Synonym für "Verbrechen gegen die Menschlichkeit"! |
|||
::In diesem Fall wäre ich doch sehr dafür, die Liste, wie sie jetzt ist, '''als Ganzes''' auszulagern und tatsächlich nur "illustrierende" Beispiele nebst Link zur größeren Liste im Artikel stehen zu lassen - so hat der Artikel was davon, aber das Sammeln für die Liste ist nicht umsonst gewesen! - Wie wärs damit? |
|||
::Die Bedeutung einzelner Einträge ist natürlich... schwierig abzuwägen (v.a. gegeneinander - soll man das überhaupt?), aber ich denke schon, dass viele Wikipedia-Benutzer grundsätzlich darin übereinstimmen würden, dass die meisten Ereignisse durchaus ihre Berechtigung in so einer Liste haben. |
|||
::Schließlich hat es auch einen Grund, dass genau '''diese''' Ereignisse erwähnt werden: Sie scheinen den (hier mitarbeitenden) Wikipedianern halt wichtig zu sein (''"besonders wichtige oder schlimme Verbrechen"'' - ''"wichtig"'' für wen? Na, für uns, die wir sie eingestellt haben!) - die Subjektivität '''kann nur''' - wie generell bei politiknahen Themen in der Wikipedia - durch eine größere Anzahl von Standpunkten (eine Art "Multisubjektivität") ausgeglichen werden; jedeR kann ja nur das beitragen, was ihm / ihr geläufig ist, und wenn man kein Historiker ist, bringt man als Individuum auch keinen halbwegs vollständigen "Abriss" zustande! Das sollte einen aber doch nicht davon abhalten, etwas beizutragen?!? |
|||
::Außerdem denke ich auch, dass man - wenn ein Vollständigkeitsanspruch unrealistisch erscheint - die Liste umtaufen sollte in "Liste '''von''' Verbrechen ..." - dies zusammen mit dem kursiven Einleitungstext sollte doch dann wirklich genügen, meint Ihr nicht auch? |
|||
::Zu den "Kontroversen": Wir müssten wohl mal konkreter werden, denn für mich steht da wenig Kontroverses drin - natürlich sind die Dimensionen verschieden, aber "qualitativ" ähnelt sich ja leider vieles. |
|||
::Bin gespannt, Euer |
|||
:: -- [[Benutzer:Marilyn.hanson|marilyn.hanson]] 02:59, 30. Aug 2004 (CEST) |
|||
== Verschiebung == |
|||
Hi TomK32 wie ich sehe hast du den Artikel Verbrechne gegen die Menschlichkeit zu Menschheit verschoben. so wie es scheint kommentarlos, oder habe ich da was übersehen? |
|||
Ich finde deine Verschiebeaktion nicht gut, denn richtig ist zwar, dass '''Crime against Humanity''' ''Verbrechen gegen die Menschheit'' bedeutet (siehe Artikel) aber in Deutschland heißt das ding nun mal Menschlichkeit (siehe § 7 [[Völkerstrafrecht]] der Bundesrepublik Deutschland, Link im Artikel) zudem passt der Artikel jetzt nicht mehr zum [[Lemma]] oder umgekhert. '''Vorschlag''': den Artikel zurück auf seinen Platz, Link von der Menschheit zur Menschlichkeit und ne Umfrage unter den SchweizerInnen und ÖstereicherInnen wie der Tatbestand in deren Völkerrecht genannt wird.--[[Benutzer:St.s|St.S]] 15:13, 17. Aug 2004 (CEST) |
|||
:Es gibt nur ein Völkerrecht. Wenn der Begriff, um den es hier gehen soll, der Rechtsbegriff ist, der erstmals in der Haager Landkriegsordnung auftaucht, dann ist es verfehlt, ihm unter Hinweis auf einen angeblich englischen Originaltext eine falsche Überschrift zu verpassen. In der Haager Landkriegsordnung kommt ''humanity'' nicht vor. Konsequent wäre es, den Artikel unter die zutreffende Überschrift ''Verbrechen gegen die Menschlichkeit'' zu stellen, und im Artikel zu behaupten, daß die UN dafür eine falsche englische Übersetzung verwenden. Ich rate aber davon ab. Denn es stimmt nicht. ''Humanity'' bedeutet keineswegs nur ''Menschheit'', sondern auch ''Humanität'', also Menschlichkeit. ''Menschheit'' wäre eigentlich sogar eher ''mankind''. --[[Benutzer:Mw|Mw]] 20:10, 2. Sep 2004 (CEST) |
|||
:Ich muß etwas richtigstellen. Wenn am Anfang des Artikels steht, daß der Tatbestand des ''Verbrechens gegen die Menschlichkeit'' erstmals in der Haager Landkriegsordnung erwähnt wird, dann ist auch das nicht ganz richtig. Richtig ist, daß der Begriff ''Menschlichkeit'' in der Präambel der Haager Landkriegsordnung auftaucht, vielleicht zum ersten Mal in einem völkerrechtlichen Vertrag. Es gibt dort aber keinen strafrechtlichen Tatbestand ''Verbrechen gegen die Menschlichkeit''. Dieser Tatbestand wird erstmals in dem Londoner Viermächteabkommen vom 8. August 1945 (nicht 1946) statuiert, das die Rechtsgrundlage für die Nürnberger Prozesse bildete. Dieses Abkommen hat natürlich keinen deutschen Text. Es kann also sein, daß dort von ''humanity'' die Rede ist. Was das Wort dort bedeutet, müßte man dem Kontext entnehmen. Ich habe den Text nicht zur Hand und auch keine genaue Fundstelle. --[[Benutzer:Mw|Mw]] 22:10, 2. Sep 2004 (CEST) |
|||
Halten wir uns einfach an die aktuellen offiziellen Begriffe, wie in ''VStGB § 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit''. Gruss, [[Benutzer:Simplicius|Simplicius]] [[Benutzer Diskussion:Simplicius|☺]] 23:32, 21. Jan 2005 (CET) |
|||
Ich bin für "Verbrechen gegen die ''Menschlichkeit''" und nicht "Menschheit". Wenn man 2 Millionen Menschen grundlos umbringt rottet das die Menschheit ja nicht aus, oder? Ein Verbrechen gegen etwas stellt doch immer eine ernstzunehmende Gefährdung für das Weiterleben dar. "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" ist IMHO eine sehr viel treffendere Bezeichnung. --[[Benutzer:Keimzelle|Keimzelle]] 09:19, 29. Jun 2005 (CEST) |
|||
:Widerspruch! Völkermord ist in seiner biopolitischen Zukunftsdimension allerdings eine Gefahr für die Menschheit, und nicht nur ein Fehlen von Menschlichkeit! Die Tatsache, daß Völkermorde auch nach dem Holocaust (zu schweigen vom Völkermord an den Armeniern, der von der türkischen Regierung bis heute bestritten wird) bis heute geschehen (letzter Fall: Darfur), verpflichtet zu genauem Denken im Zusammenhang mit solchen Begriffen. Zur Erläuterung: Der Begriff taucht - abgesehen von der Haager Landkriegsordnung - als völkerrechtliche Setzung, bezogen auf die Gefahr des Genozids, im Zusammenhang mit dem [[Völkermord an den Armeniern]] [[1915]] auf. Damals (genauer in einer gemeinsamen Erklärung vom 24. Mai 1915, also genau einen Monat nach den Massenverhaftungen armenischer Intellektueller in Konstantinopel, dem Auftakt zum Völkermord) hatten die Staaten der Triple-[[Entente]] (England-Frankreich-Russland) der [[Jungtürken|jungtürkischen]] Staatsführung des Osmanischen Reiches gedroht , sie nach einem Sieg für den soeben im Schatten des Weltkriegs begonnenen Genozid als "Verbrechen gegen die Menschheit" zur Rechenschaft zu ziehen. Der in der damaligen diplomatischen lingua franca formulierte Text enthält die Formulierung "ces nouveaux crimes ... contre l'humanité et civilisation"; "Verbrechen" steht also zunächst einmal im Plural, und mit dem Zusatz "Zivilisation" bedeutet "humanité" in diesem Kontext eindeutig "Menschheit". Der Text der englisch-französisch-russischen Protestnote wurde in der historisch frühesten deutschen Übersetzung am 7. Junik 1915 durch das Berliner Wolff'sche Telegraphenbüro verbreitet; darin findet sich bereits der Übersetzungsfehler "Verbrechen (im Singular!) gegen die Menschlichkeit", der später auch regierungsamtlich übernommen wurde. Kein Wunder: das Deutsche Reich war Kriegsverbündeter des Osmanischen Reichs und hat den Völkermord an den Armeniern wider besseres Wissen bis Kriegsende konsequent verharmlost und verschwiegen. - Hannah Arendt hat mit Bezug auf die Nürnberger Prozesse die deutsche Verdrehung des Begriffs mit folgenden treffenden Worten gekennzeichnet: "Das ... Londoner Statut hat ... die 'Verbrechen gegen die Menschheit' als 'unmenschliche Handlungen' definiert, woraus dann in der deutschen Übersetzung die bekannten 'Verbrechen gegen die Menschlichkeit' geworden sind - als hätten es die Nazis lediglich an 'Menschlichkeit' fehlen lassen, als sie Millionen in die Gaskammern schickten, wahrhaft das Understatement des Jahrhunderts." Ich bin der Meinung, Fehler lassen sich korrigieren, wenn schon nicht im Gesetzestext, so doch im allgemeinen Sprachgebrauch. Ich habe versucht, diesen Sachverhalt in der gebotenen Kürze in den Artikel einzuarbeiten. Genaueres in einem Text des Völkerrechtsjuristen und Genozidforschers Richard Albrecht, publiziert in der Deutsch-Armenischen Korrespondenz (Jg. 2004/Heft 1 & 2). -- KonradK, 6. Februar 2006 |
|||
== Securitate == |
|||
Ich fürchte, ich muss den von 145.254.51.8 eingefügten 1989er-Absatz zur Securitate und den Demonstanten rausnehmen, da in dieser Form nicht ersichtlich ist, warum das ein "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" sein soll (vergleiche auch den bundesdeutschen Gesetzestext hier [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vstgb/__7.html], der "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" definiert); leider gab es weltweit genug blutige Demos, wobei auch teilweise hunderte ums Leben kamen, aber das sind doch lediglich politische Unruhen / Bürgerkriege, wo eventuell mit ungleichen Mitteln gekämpft wird und schreiendes Unrecht geschehen mag (wovon man sich aber auch fernhalten ''kann''), aber noch lange keine "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" im Sinne der UN... (Unrecht ist nicht immer gleich Unrecht) |
|||
Also, bitte nicht auf den Schlips getreten fühlen! |
|||
-- [[Benutzer:Marilyn.hanson|marilyn.hanson]] 23:29, 2. Sep 2004 (CEST) |
|||
Eine Abstufung der "Wertigkeit" von Verbrechen - wie jetzt im Änderungsvorschlag zu diesem Text vorgeschlagen - erscheint mir geschmacklos und sinnlos (es ist auch nicht Aufgabe der Wikipedia), denn Verbrechen bleibt Verbrechen. |
|||
== Deutschland == |
|||
Man kann hier vieles ueber die Deutsche erfahren, weniger ueber die Verbrechen. Holokaust und andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit seien nur zwei Zeilen der Tabelle. Warum so viel Bescheidenheit? |
|||
Keine Strafe ohne Gesetz - Kann mir mal einer den Wortlaut <Verbrechen gegen die Menschlichkeit> mitteilen? Danke. |
|||
Im Statut von Rom sind übrigens durchaus Passagen, die eindeutig den Auswirkungen eines Bombenkriegs zuzuordnen sind. --[[Benutzer:Init|Init]] 20:39, 2. Aug 2006 (CEST) |
|||
:Hat mit Bescheidenheit nichts zu tun. Stalin: 18-20 Mio. Tote zu verantworten, und zwar in KZs auch [[Gulag|Gulags]] genannt. Stalin hat sogar von Hitler erbaute KZs dankend übernommen. Mao-Tsetung: 65 Mio. Tote zu verantworten, durch politische Säuberungen etc.. Roten Khmer: 1,3 Mio. Tote zu verantworten bzw. 1/3 der Bevölkerung ausgelöscht (politisch motiviert - dem Kommunismus sei Dank!). Das sind nur drei Beispiele. Huch - stelle ich hier etwa die Singularität des Holocaust in Frage? Ist ja nen Ding! Da haben doch Mao und Stalin ein vielfaches mehr Menschen auf dem Gewissen als der böse Hitler. Mein Gott - was würden nur all die Länder dieser Welt ohne den Holcaust machen? Da müssten sie sich ja tatsächlich ihrer Vergangenheit stellen. Ach ja - nur die Schweiz war neutral. Sie hat immer nur die Hand aufgehalten. Ob Nazi-Gold, oder Osama Bin-Laden Gelder, sie war/ist immer der freudige Dritte, denn wenn einer der Parteien verloren hat, war die Schweiz um en paar Millionen reicher. So nach 50 Jahren stillschweigendem Nazi-Gold-Besitzt, Gold, welches teilweise den Juden wegenommen wurde, teilweise von denen, die sie an ihrer Grenze wieder in Deutsche Reich zurückschickten, und welches eifrig mit Zins und Zinseszinsen vermehrt wurde, hat man sich durchgerungen ein paar Millionchen dann den restlichen Hinterbliebenden zu geben - Gott sei Dank waren nach über 50 Jahren die meisten schon tot. Gruß an die Heimat! --[[Benutzer:Konsul|Konsul]] 05:54, 7. Aug 2005 (CEST) |
|||
== Mal was Positives == |
|||
:: 2 Mill. deutsche "Vertreibungstote" ?? - |
|||
Ich bin von der Neutralitätsseite hierher gekommen, habe den Artikel jetzt gelesen, dazu teilweise die Diskussionsseite, und stelle fest, dass ich den Artikel eigentlich ganz in Ordnung finde. Unabhängig von der juristischen Frage, was denn nun genau als VgdM anzusehen sei, finde ich die Aufzählung gelungen. Alle Einträge, die ich erwartet hätte, sind vorhanden (und andere mehr) und mit ihrem jeweils zugehörigen Lemma verlinkt, wo dann erschöpfend alle anderen Infos sind. |
|||
guten Tag, der Verweis auf die "Dokumentation" (eine Veröffentlichung aus 1950-er (!) Jahren kann nicht ganz zufriedenstellen. Immerhin weist das Werk eine gewisse Tendenz auf, die "Totenzahlen" werden aus tw. sehr fragwürdigen Bevölkerungssalden rückgeschlossen. In dem Zusammenhang: |
|||
Die einzige Kritik habe ich an den zwei vorletzten Punkten: "zahlreiche Menschenrechtsverletzungen" in China und Afghanistan - die sind zwar in der Tat schlimm, aber wenn ich mal so an unsere liebe Erde und die dort lebenden Menschen denke, dann müßte man noch eine ganze Reihe weiterer Staaten aufzählen, die "zahlreiche Menschenrechtsverletzungen" begehen, so z.B. der Sudan, Kuba, Nord-Korea, usw. |
|||
Könnte der Befürworter der "2-Mill.-These" (man findet auch Behauptungen von bis zu 3 oder mehr Millionen) - eine Aufschlüsselung nach Ländern vornehmen, also CSR, Polen, YU etc. ?? |
|||
Eine solche Aufzählung wäre aber immernoch nicht abschlißend und außerdem fehlt mir die Trennschärfe zu den VgdM. Sudan und Afghanistan z.B. würde ich dabei noch sehen, Nord-Korea, Kuba und China begehen aber wohl einfach "nur" [wie zynisch hier] Menschenrechtsverletzungen... insofern würde ich diese Dinge vielleicht rausnehmen? [[Benutzer:84.169.231.76|84.169.231.76]] 02:55, 16. Aug 2006 (CEST) |
|||
Danke 28.3.06. |
|||
== Ernsthafte Mitarbeit derzeit zweifelhaft == |
|||
Weise darauf hin, dass ein Mitarbeiten am Artikel in der jetzigen Form ohnehin nicht möglich ist. Das Aufsichtspersonal hier unterdrückt sogar begründete Änderungen und stuft sie als Vandalismus ein. Das hat so keinen Sinn hier. Es bestehen Gründe zur Annahme, dass die hier vorne im Artikel wie ein Glaubensgrundsatz mit Zähnen und Klauen verteidigte Behauptung von "über 2 Millionen toten Deutschen im Zuge der VERTREIBUNG - was immer man damit meint - falsch ist. Warum wird ausgerechnet beim Punkt "Vertreibung der Deutschen 45-49" auf einer gewiss zweifelhaften Zahl bestanden, wogegen so mancher andere Punkt in der Aufzählung ohne Zahlenangabe drinsteht? Würde mich mal interessieren. Zudem: es ist eine unumstößliche Tatsache, dass die Kriegsverbrechen der Roten Armee auf Reichsgebiet 1944 anfingen, in Ostpreußen. Warum das ständig rausgetan wird, ist völlig schleierhaft, da hierüber kein Zweifel bestehen kann. Noch nie was von z. B. Nemmersdorf gehört? Der eine Diskutant pflegt einen unmöglichen Ton, das ist richtig, andrerseits kann man auch teilweise nachvollziehen, dass er etwas wütend geworden ist, wenn völlig normale und begründete Änderungen ständig abgesägt werden. Und es stimmt nunmal, - jeder kann das nachlesen - dass der größte Teil der deutschen Zivilopfer 1944/45 von der Militärmaschinerie bzw. Soldateska der Roten Armee umgebracht wurde. Was ist daran zweifelhaft? Die größtenteils schwach organisierten Mob- und Pöbelhaufen, die z. B. einige Massaker im Sudetenland verübten, reichen da nie hin! |
|||
Und natürlich stellen auch Kriegsverbrechen Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar, was es da überhaupt zu diskutieren gibt. Also, mein Rat an alle Beteiligten, jede Seite, mal in sich zu gehen und zu überlegen, wo man selber vielleicht übers Ziel rausgeschossen hat. |
|||
--ein unaggressiver und sachorientierter Mitleser--den 19ten October 2006. |
|||
== An den sperrenden Admin == |
|||
:*Ja; gerne : CSSR 272.900, Polen 185.000, YU 135.800, Rumänien 101.000, Ungarn 57.000, Danzig 83.200, Baltikum 51.400, ehemal. Ostdeutschland gesamt (Schlesien, Ostpreußen, ostpommern, Ostbrandenburg) 1.338.700 . |
|||
Im Artikel steht eine formal falsche ISBN 88-8247-153-2, diese sollte durch <nowiki>{{Falsche ISBN|88-8247-153-2}}</nowiki> ersetzt werden. Danke! -- mfg --[[Benutzer:HaSee|HaSee]] 08:46, 3. Dez. 2006 (CET) |
|||
Quelle auch ''Kirchlicher Suchdienst, Die Gesamterhebung zur Klärung des Schicksals der deutschen Bevölkerung in den Vertreibungsgebieten, Bd.1-3, München 1965'' und ''Bundesarchiv Koblenz, Ost-Dokumente'' : danach 600.000 Tote durch Vertreibungsverbrechen wie Mord oder Vergewaltigung und 1,5 Millionen Tote in Internierungslagern oder während der Flucht durch Kälte,Erschöpfung, Krankheit,Hunger usw.. Weiter: Gerhard Reichling: ''Die deutschen Vertriebenen in Zahlen, Band 1-2, Bonn 1986-1989'' und H.G.Steinberg ''Die Bevölkerungsentwicklung in deutschland im 2.Weltkrieg, Bonn 1991'' --[[Benutzer:Init|Init]] 21:12, 28. Mär 2006 (CEST) |
|||
== layout == |
|||
:*Vielen Dank, das ist der übliche Unsinn, der seit den 50-er Jahren verzapft wird. Ärgerlich die Ignoranz, die aus diesen Behauptungen spricht. Meine Rede: insbesondere der Punkt "Ostdeutschland" ist Quatsch. Die mehreren Hunderttausend deutschen Zivilisten, die real im Osten 1944/45 ums Leben gekommen sind, gehen auf das Konto der Roten Armee (sie starben noch im KRIEGSVERLAUF, zumeist auch als FLÜCHTLINGE (z.B. Ostseetote, Wilhelm Gustloff, Massaker-Opfer, von Panzern überrollte Trecks usw.) - waren keine VERTRIEBENEN. Dieser verwaschene Begriff "Vertreibungstote" ist überhaupt sehr irreführend. - In puncto C.S.R. (angebliche 200.000 oder mehr Tote) siehe unter Diskussion bei [[Sudetendeutsche]]. Das die für dieses Land behaupteten Opferdimensionen ebenfalls völlig daneben und hanebüchen sind, dürfte klar sein. Kleine Randbemerkung: die relativ höchste Opferrate hatten die Deutschen aus Jugoslawien (Kroatien, Slowenien), wo es zu unglaublich grausamen Exzessen gekommen ist. Das ist kaum bekannt; diese Gruppe bemüht sich sogar (im Gegensatz zu den anderen) einen Namensnachweis der Opfer zu erstellen. |
|||
Das ist jedenfalls seriöser (als konkrete Einzelfalldokumentation), als wie die Sudetendeutschen jahrzehntelang von "hunderttausenden Toten" zu schwadronieren - wobei diese Leute eine seltene Ignoranz und Kaltschnäuzigkeit gegenüber dem REALEN Grauen des Todes von einigen zehntausend |
|||
Deutschen an den Tag legen. Hauptsache, man mogelt sich Opferzahlen zurecht, die dann im Vergleich mit Osteuropa eine Relativierung und politische Instrumentalisierung ermöglichen ("Genauso oder sogar noch mehr haben wir gelitten !"). Die ermittelten "Opferzahlen" sind aus oberflächlichen Bevölkerungszahl-Vergleichen (vorher/nachher-Salden) entstanden; meist wurden nicht mal die zwischenzeitlich (1939-45) gefallenen Soldaten aus diesen Gebieten berücksichtigt und flugs auf der "Zivilistenseite" als "Vertreibungsverlust" verbucht. Abgesehen davon, daß Personen, deren Verbleib nach den Bevölkerungstransfers "ungeklärt" war, eilfertig als "tot" interpretiert wurden. |
|||
der layout in [[Verbrechen_gegen_die_Menschlichkeit#Definition_im_Rom-Statut_.28seit_2002_in_Kraft.29]] ist grausam. kann das jemand mit admin-rechten behen? z.b. mit : und <nowiki>'''Fetter Text'''</nowiki> und so...--[[Benutzer:Borisbaran|Baruch ben Alexander]] - [[Benutzer_Diskussion:borisbaran|☠☢☣]] [[Special:Contributions/borisbaran|✍]] [[Spezial:Emailuser/borisbaran|✉]] 12:21, 17. Apr. 2007 (CEST) |
|||
Danke [[Benutzer:WernerE|WernerE]] |
|||
29.3.2006 |
|||
P.S.: von Vorwürfen an die Nachfolgestaaten Jugoslawiens wie Kroatien, Slowenien hörte man eher nichts; Forderungen wurden wohl auch nicht erhoben. Schon merkwürdig (vgl. andererseits Tschechien). |
|||
(Reale) Tote haben wirklich keine Lobby, oder alten Freunden sieht man schon mal was nach, heißt das wohl. |
|||
== Frage Formulierung tatsächlich so im Original? == |
|||
==Neutralitätswarnung== |
|||
Hallo, |
|||
Habe den Baustein eingefügt, da ich 1. glaube, dass man hier ohnehin nie zu einem Konsens kommen wird, was Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind und was nicht und ich 2. der Ansicht bin, dass hier Ressentiments abgeladen werden. Warum ist etwa nur die Sklaverei in Nordamerika ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, nicht aber etwa die in Brasilien? Auch die Einordnung von Guantanamo oder die Verfehlungen der US Army in Afghanistan hier erscheint mir mehr als fragwürdig. Sicher geht dort nicht alles mit rechten Dingen zu, aber das gleich in eine Reihe mit dem Holocaust zu stellen, nunja--[[Benutzer:Janneman|Janneman]] 00:04, 5. Okt 2005 (CEST) |
|||
heißt es tatsächlich genau so im Wortlaut: |
|||
: Ich kann diesen Kommentar nur unterstützen. Die Aussage, dass etwas von einer abstrakten Personengruppe (hier: Menschenrechtler) irgendwie eingestuft wird, ist wenig belastbar. Dies insbesondere dann, wenn aktuelle Ereignisse dadurch eine Wertung bekommen. Diese sollte bitteschön im Nachhinein durchgeführt werden, zumindest dann, wenn es um einen Wikipedia-Eintrag geht. -- [[Benutzer:ReqEngineer|ReqEngineer]] 21:11, 11. Okt 2005 (CEST) |
|||
"c) Versklavung bedeutet die Ausübung jeglicher Gewalt, um über Menschen als Eigentum zu verfügen, inklusive dem Menschenhandel, insbesondere mit Frauen und Kindern." ?? |
|||
:Die Begründung ist viel zu pauschal, um die Neutralitätswarnung zu rechtfertigen. Der Artikel sollte überarbeitet werden, leidet aber nicht an einer mangelnden Neutralität. Es ist sicher problematisch, wenn ein Stratftatbestand auf historische Ereignisse vor dessen Einführung - wie im Falle der Sklaverei - angewendet wird. Aber das rechtfertigt keine Neutralitätswarnung. Insbesondere ist diese nicht gerechtfertigt, wenn auf tatsächliche, erst kürzlich geschehene Straftaten von amerikanischer Seite hingewiesen wird. Es ist im übrigen unzutreffend, daß amerikanische Kriegsverbrechen in eine Reihe mit dem Holokaust gestellt würde, denn dieser wird nicht nur als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sondern als völkermord eingestuft. Weil die fehlende Neutralität nicht detailliert begründet, sondern nur pauschla behauptet wurde, werde ich die Neutralitätswarnung wieder entfernen. -- [[Benutzer:Beblawie|Beblawie]] 00:26, 18. Okt 2005 (CEST) |
|||
::Die Zustimmung von Reqengineer und andere Kommentare oben zeigen doch eindeutig, dass die Neutralität des Artikels umstritten '''ist'''. Werde daher die Neutralitätswarnung wieder einfügen. Du scheninst mir nach dem grundsatz "Demokratie ist, wenn ich Recht bekomme" zu handlen. Solltest du einen Editwar anstreben, können wir gerne den vermittlugsaausschuss anrufen. Im übrigen habe ich die mangelnde Neutralität nicht pauschal behauptet, sondern an zwei Beispielen festgemacht. Neues hierzu: Die neue Version ''1526-1865: Sklaverei in Nordamerika; ebenso alle anderen Fälle der Sklaverei in anderen Ländern.'' ist eine ziemlich üble Verschlimmbesserung.--[[Benutzer:Janneman|Janneman]] 16:56, 19. Okt 2005 (CEST) |
|||
:::Die Neutralitätswarnung ist und war zu entfernen, weil Du die "Schräglage" nur pauschal, aber nicht konkret dargelegt hast. Daß die Sklaverei im 16. bis 19. Jahrhundert nicht als Verbrechen (gegen die Menschlichkeit) galt, ist ja nicht umstritten, fraglich ist nur, ob sie heute als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelten würde. Das ist entweder richtig oder falsch, aber keine Frage der Neutralität. -- [[Benutzer:Beblawie|Beblawie]] 22:05, 19. Okt 2005 (CEST) |
|||
Damit beißt sich das Ganze selbst, denn ich bin der Ansicht, daß Frauen und Kinder in KEINERLEI Hinsicht besser, wichtiger oder schützenswerter sind als andere Menschen. |
|||
Habe mal ein paar kleine eher unwichtige Dinge überarbeitet. Eine größere Änderung war nur, dass ich wo des "deutsche" bei Nationalsozialisten entfernt habe, denn erstens dürfte des ohnehin jedem klar sein und zweitens wurden Kriegsverbrechen ja nicht nur durch deutsche Nazis begangen,... |
|||
Eine Richtlinie, die den Menschen schützt, darf doch keine Besserstellung haben, die eben gerade durch diese Richtlinie aufgehoben werden soll! |
|||
Ich empfehle auch Dringen den letzten Irakkrieg zu entfernen,.. zumindest, dass er völkerrechtlich illegal war, denn soweit ich mich erinnern kann gabs doch ein Mandat oder? |
|||
Und noch etwas,.. viele der Dinge die hier genannt sind, sind keine Verbrechen gegen die Menschlichkeit sondern einfach illegal nach Völkerrecht oder ähnlichem. |
|||
Der Hinweis mit der Neutralität ist auf jedenfall angebracht, denn beispielsweise könnte man ja auch den Grenzzaun den Israel baut als Verbrechen gegen Menschlichkeit aufzählen,.. sicherlich hat der nichts mit direktem Mord oder Folter zu tun,.. aber er reist Familien, Dörfer auseinander, etc. |
|||
[[Benutzer:Calestyo|Calestyo]] 21:20, 19. Okt 2005 (CEST) |
|||
:Ein Mandat für den Irak-Krieg gab es nicht. Er war ein Angriffskrieg, also ein '''Verbrechen gegen den Frieden''', kein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. -- [[Benutzer:Beblawie|Beblawie]] 22:05, 19. Okt 2005 (CEST) |
|||
Also rein akademisches Interesse, ist das o.g. der Wortlaut? |
|||
== Felhende Definition == |
|||
Max |
|||
Der Artikel sagt, dass es den Straffbestand "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gibt, seit wann es ihn gibt, wer dafür Zuständig ist, und hat eine (verbesserungsdürftige) Beispielliste. Aber es fehlt das Wichtigste, nämlich eine Definition von "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" (generell nach dem Völkerrecht oder spezifisch nach dem [[Rom-Statut]]). --[[Benutzer:Neumeier|Neumeier]] 16:04, 22. Jan 2006 (CET) |
|||
:Für die Nürnberger Prozesse wurde der Begriff definiert, nachzulesen in der englischen Version. [[Benutzer:84.59.116.13|84.59.116.13]] 03:45, 12. Feb 2006 (CET) |
|||
:Eine Definition "versteckt" sich hinter einem externen Link am Ende des einleitenden Absatzes. Ich habe die Weblinks geringfügig erweitert, so dass man eine (externe) Definition jetzt leichter finden sollte.--[[Benutzer:Orsino|Orsino]] 16:23, 11. Mär 2006 (CET) |
|||
P.S.: Ansonsten finde ich den Artikel gut. Jetzt weiß ich endlich, was sich hinter dem verfälschten Begriff "gegen die MEnschlichkeit" verbirgt. |
|||
== Unnötige Kritik der deutschen Übersetzung == |
|||
Nämlich eine zweifelhafte Übersetzung die hier korrigiert wird und klare Festlegungen, was auf jeden Fall darunter subsumiert ist. <small>(''nicht [[Hilfe:Signatur|signierter]] Beitrag von'' [[Spezial:Beiträge/80.226.24.0|80.226.24.0]] ([[Benutzer Diskussion:80.226.24.0|Diskussion]]) 12:53, 2. Okt. 2011 (CEST)) </small> |
|||
''die eigentliche und korrekte Übersetzung ins Deutsche lautet:'' Verbrechen gegen die Menschheit; ''sie konnte sich allerdings nicht durchsetzen'' |
|||
== Rechtsphilosophische Grundlagen == |
|||
Habe diese Anmerkung entfernt, da sie die Doppelbedeutung des englischen Begriffs ''Humanity'' ignoriert, das sowohl ''Menschlichkeit'' wie ''Menschheit'' bedeuten kann. Die gängige Wiedergabe im Deutschen entspricht auch mehr der rechtsphilosophischen Gepflogenheit, Verbrechen als Verletzungen abstrakter, universeller Prinzipien zu definieren. |
|||
Es sollte an dieser Stelle noch auf rechtsphilosophische Überlegungen eingegangen werden. Mir fällt da an erster Stelle beispielsweise Larry May "Crimes against Humanity" ein. Nur als Anregung. --[[Benutzer:EdSPaP|EdS]] ([[Benutzer Diskussion:EdSPaP|Diskussion]]) 02:55, 7. Jun. 2020 (CEST) |
|||
[[Benutzer:Textor|Textor]] 01:52, 27. Mär 2006 (CEST) |
Aktuelle Version vom 1. März 2025, 01:04 Uhr
Füge neue Diskussionsthemen unten an:
Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Securitate
[Quelltext bearbeiten]Ich fürchte, ich muss den von 145.254.51.8 eingefügten 1989er-Absatz zur Securitate und den Demonstanten rausnehmen, da in dieser Form nicht ersichtlich ist, warum das ein "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" sein soll (vergleiche auch den bundesdeutschen Gesetzestext hier [1], der "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" definiert); leider gab es weltweit genug blutige Demos, wobei auch teilweise hunderte ums Leben kamen, aber das sind doch lediglich politische Unruhen / Bürgerkriege, wo eventuell mit ungleichen Mitteln gekämpft wird und schreiendes Unrecht geschehen mag (wovon man sich aber auch fernhalten kann), aber noch lange keine "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" im Sinne der UN... (Unrecht ist nicht immer gleich Unrecht) Also, bitte nicht auf den Schlips getreten fühlen! -- marilyn.hanson 23:29, 2. Sep 2004 (CEST)
Änderung vom 28. Juni
[Quelltext bearbeiten]Habe Vietnam und US-Geheimgefängnisse aus der Liste rausgenommen. Begründung: im Falle Vietnams kann Napalmeinsatz nicht als "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gewertet werden, da es keine verbotene Waffe ist. Selbst wenn es dies wäre, so wäre der Einsatz ein Kriegsverbechen und kein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Agent Orange war eigentlich ein harmloses Entlaubungsmittel, welches durch Produktionsfehler giftig wurde. Fahrlässige Verbechen gegen die Menschlichkeit gibt es aber nicht. Die Geheimgefängnisse können auch nicht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zählen, sicherlich sind sie eine Verletzung der Rechte der Inhaftierten, aber das macht daraus noch keine Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wirklich nicht. --Klaus 08:15, 28. Jun 2006 (CEST)
Unnötige und nicht korrekte Änderungen rv.
[Quelltext bearbeiten]Bombenkrieg wurde von Großbritannien durch Angriffe auf Westdeutschland begonnen (auf Mönchengladbach 12. Mai 1940 mit 35 Bombern und weitere Städte : Berlin am 9.9.40, am 11.9.4o : Hamburg, Bremen, Berlin, am 18.9.40 Krankenanstalt von Bethel !!!, 19.9.40 Heidelberg u.a. westdeutsche Städte. Am 25. 8.40 Berlin, davor noch Mannheim, Freiburg u.a. deutsche Städte. Das waren Flächenbombardements auf Zivilisten.
Auf den "Beginn" kommt es außerdem nicht an, denn Verbrechen gegen Zivilbevölkerung bleibt in jedem Fall Verbrechen.
Holocaust war im Artikel bereits erwähnt :
"1933-1945: Zahlreiche Verbrechen während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland: 1933-1945: Massenmord an Juden, Sinti und Roma, Homosexuellen, Sozialdemokraten und Kommunisten sowie religiös und politisch Andersdenkenden (z. B. Zeugen Jehovas, christlichen Gruppen) in Europa (Holocaust, Shoa): ca. 6 Millionen tote Juden und ca. 500.000 tote Sinti und Roma."
Etliche Stimmen - mitnichten Nazis - haben Kritik gegenüber den Nürnberger Prozessen angemeldet, z.B. der US-Haupt-Ankläger Telford Taylor, Alfred M. de Zayas, Historiker wie Christian Zentner, Werner Maser, Hermann Eich, F. J. P. Veale u.v.a. --Init 15:37, 2. Aug 2006 (CEST)
Jetziger Text
[Quelltext bearbeiten]"Der völkerrechtliche Straftatbestand Verbrechen gegen die Menschlichkeit (franz. crime contre l’humanité , engl. crime against humanity) - oder auch Verbrechen gegen die Menschheit - taucht zum ersten mal in der Präambel der Zweiten Haager Landkriegsordnung von 1907 auf. Eine wichtige völkerrechtliche Setzung war die Verurteilung des Völkermordes an den Armeniern im Osmanischen Reich am 24. Mai 1915 in einer Protestnote durch die Triple-Entente; England, Frankreich und Russland drohten der jungtürkischen Regierung darin, nach Kriegsende würden diese „Verbrechen gegen die Menschheit und gegen die Zivilisation“ verfolgt werden.
Juristisch wurde der Begriff zuerst 1946 zur Ahndung der Kriegsverbrechen bei den Nürnberger - und Tokyoter Prozessen definiert und benutzt (siehe auch: Völkermord). Dieses Vorgehen war damals umstritten, da nach rechtsstaatlichen Prinzipien eigentlich nur Verbrechen verfolgt werden können, die nach dem Erlass des entsprechenden Gesetzes begangen werden (damit soll Willkür bei Strafmaß und Definition des Straftatsbestands verhindert werden). Der Hinweis auf das nationalstaatliche Rückwirkungsverbot im Strafrecht greift hier zu kurz, da das Nürnberger Tribunal sich auf das Völkerrecht bezog und auf internationale Verträge und Verbindlichkeiten hinwies, die durch das NS-Regime im internationalen Maßstab verletzt bzw. ignoriert wurden. Ob sich auch die Alliierten solcher Verbrechen schuldig gemacht haben, beispielsweise durch die massive Bombardierung von Wohngebieten (Luftkrieg), (Area Bombing Directive) oder das willkürliche Einweisen von Zivilbevölkerung ohne Gerichtsverhandlung und Urteil in Lager, wurde nie in einem Prozess überprüft."
Es folgt unter "Liste von Verbrechen gegen die Menschlichkeit" :
"1933-1945: Zahlreiche Verbrechen während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland:
- 1933-1945: Massenmord an Juden, Sinti und Roma, Homosexuellen, Sozialdemokraten und Kommunisten sowie religiös und politisch Andersdenkenden (z. B. Zeugen Jehovas, christlichen Gruppen) in Europa (Holocaust, Shoa): ca. 6 Millionen tote Juden und ca. 500.000 tote Sinti und Roma (Porajmos)."
Eine Abstufung der "Wertigkeit" von Verbrechen - wie jetzt im Änderungsvorschlag zu diesem Text vorgeschlagen - erscheint mir geschmacklos und sinnlos (es ist auch nicht Aufgabe der Wikipedia), denn Verbrechen bleibt Verbrechen.
Im Statut von Rom sind übrigens durchaus Passagen, die eindeutig den Auswirkungen eines Bombenkriegs zuzuordnen sind. --Init 20:39, 2. Aug 2006 (CEST)
Mal was Positives
[Quelltext bearbeiten]Ich bin von der Neutralitätsseite hierher gekommen, habe den Artikel jetzt gelesen, dazu teilweise die Diskussionsseite, und stelle fest, dass ich den Artikel eigentlich ganz in Ordnung finde. Unabhängig von der juristischen Frage, was denn nun genau als VgdM anzusehen sei, finde ich die Aufzählung gelungen. Alle Einträge, die ich erwartet hätte, sind vorhanden (und andere mehr) und mit ihrem jeweils zugehörigen Lemma verlinkt, wo dann erschöpfend alle anderen Infos sind. Die einzige Kritik habe ich an den zwei vorletzten Punkten: "zahlreiche Menschenrechtsverletzungen" in China und Afghanistan - die sind zwar in der Tat schlimm, aber wenn ich mal so an unsere liebe Erde und die dort lebenden Menschen denke, dann müßte man noch eine ganze Reihe weiterer Staaten aufzählen, die "zahlreiche Menschenrechtsverletzungen" begehen, so z.B. der Sudan, Kuba, Nord-Korea, usw. Eine solche Aufzählung wäre aber immernoch nicht abschlißend und außerdem fehlt mir die Trennschärfe zu den VgdM. Sudan und Afghanistan z.B. würde ich dabei noch sehen, Nord-Korea, Kuba und China begehen aber wohl einfach "nur" [wie zynisch hier] Menschenrechtsverletzungen... insofern würde ich diese Dinge vielleicht rausnehmen? 84.169.231.76 02:55, 16. Aug 2006 (CEST)
Ernsthafte Mitarbeit derzeit zweifelhaft
[Quelltext bearbeiten]Weise darauf hin, dass ein Mitarbeiten am Artikel in der jetzigen Form ohnehin nicht möglich ist. Das Aufsichtspersonal hier unterdrückt sogar begründete Änderungen und stuft sie als Vandalismus ein. Das hat so keinen Sinn hier. Es bestehen Gründe zur Annahme, dass die hier vorne im Artikel wie ein Glaubensgrundsatz mit Zähnen und Klauen verteidigte Behauptung von "über 2 Millionen toten Deutschen im Zuge der VERTREIBUNG - was immer man damit meint - falsch ist. Warum wird ausgerechnet beim Punkt "Vertreibung der Deutschen 45-49" auf einer gewiss zweifelhaften Zahl bestanden, wogegen so mancher andere Punkt in der Aufzählung ohne Zahlenangabe drinsteht? Würde mich mal interessieren. Zudem: es ist eine unumstößliche Tatsache, dass die Kriegsverbrechen der Roten Armee auf Reichsgebiet 1944 anfingen, in Ostpreußen. Warum das ständig rausgetan wird, ist völlig schleierhaft, da hierüber kein Zweifel bestehen kann. Noch nie was von z. B. Nemmersdorf gehört? Der eine Diskutant pflegt einen unmöglichen Ton, das ist richtig, andrerseits kann man auch teilweise nachvollziehen, dass er etwas wütend geworden ist, wenn völlig normale und begründete Änderungen ständig abgesägt werden. Und es stimmt nunmal, - jeder kann das nachlesen - dass der größte Teil der deutschen Zivilopfer 1944/45 von der Militärmaschinerie bzw. Soldateska der Roten Armee umgebracht wurde. Was ist daran zweifelhaft? Die größtenteils schwach organisierten Mob- und Pöbelhaufen, die z. B. einige Massaker im Sudetenland verübten, reichen da nie hin! Und natürlich stellen auch Kriegsverbrechen Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar, was es da überhaupt zu diskutieren gibt. Also, mein Rat an alle Beteiligten, jede Seite, mal in sich zu gehen und zu überlegen, wo man selber vielleicht übers Ziel rausgeschossen hat. --ein unaggressiver und sachorientierter Mitleser--den 19ten October 2006.
An den sperrenden Admin
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel steht eine formal falsche ISBN 88-8247-153-2, diese sollte durch {{Falsche ISBN|88-8247-153-2}} ersetzt werden. Danke! -- mfg --HaSee 08:46, 3. Dez. 2006 (CET)
layout
[Quelltext bearbeiten]der layout in Verbrechen_gegen_die_Menschlichkeit#Definition_im_Rom-Statut_.28seit_2002_in_Kraft.29 ist grausam. kann das jemand mit admin-rechten behen? z.b. mit : und '''Fetter Text''' und so...--Baruch ben Alexander - ☠☢☣ ✍ ✉ 12:21, 17. Apr. 2007 (CEST)
Frage Formulierung tatsächlich so im Original?
[Quelltext bearbeiten]Hallo,
heißt es tatsächlich genau so im Wortlaut:
"c) Versklavung bedeutet die Ausübung jeglicher Gewalt, um über Menschen als Eigentum zu verfügen, inklusive dem Menschenhandel, insbesondere mit Frauen und Kindern." ??
Damit beißt sich das Ganze selbst, denn ich bin der Ansicht, daß Frauen und Kinder in KEINERLEI Hinsicht besser, wichtiger oder schützenswerter sind als andere Menschen. Eine Richtlinie, die den Menschen schützt, darf doch keine Besserstellung haben, die eben gerade durch diese Richtlinie aufgehoben werden soll!
Also rein akademisches Interesse, ist das o.g. der Wortlaut?
Max
P.S.: Ansonsten finde ich den Artikel gut. Jetzt weiß ich endlich, was sich hinter dem verfälschten Begriff "gegen die MEnschlichkeit" verbirgt. Nämlich eine zweifelhafte Übersetzung die hier korrigiert wird und klare Festlegungen, was auf jeden Fall darunter subsumiert ist. (nicht signierter Beitrag von 80.226.24.0 (Diskussion) 12:53, 2. Okt. 2011 (CEST))
Rechtsphilosophische Grundlagen
[Quelltext bearbeiten]Es sollte an dieser Stelle noch auf rechtsphilosophische Überlegungen eingegangen werden. Mir fällt da an erster Stelle beispielsweise Larry May "Crimes against Humanity" ein. Nur als Anregung. --EdS (Diskussion) 02:55, 7. Jun. 2020 (CEST)