„Kategorie Diskussion:Recht/Archiv 3“ – Versionsunterschied
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* [[Kategorie Diskussion:Recht/Archiv|Archiv 1]] |
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* [[Kategorie Diskussion:Recht/Archiv 2|Archiv 2]] (Grundsatzdiskussion Oktober 05 bis März 06) |
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== Kategorie:Recht (Norwegen) == |
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<div style="background-color:#ffeeaa;border:1px solid black;padding:4px;">Um die Übersicht zu behalten, wird gebeten, Diskussionsbeiträge jeweils bei den entsprechenden Themenkreisen einzutragen! -[[Benutzer:Waugsberg|wau]]</div> |
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Es gibt jetzt übrigens auch die [[:Kategorie:Recht (Norwegen)]]. Bisher hat sie leider nur einen Artikel. Wenn dies dauerhaft so bleiben sollte, muss man sich mal die Relevanzfrage stellen. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 19:45, 25. Apr 2006 (CEST) |
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:Passt zum Glück aber in die Systematik und schadet nicht. Es kommen jetzt bestimmt noch ganz viele gute Artikel zum norwegischen Recht ;-) --[[Benutzer:Bubo bubo|Bubo]] [[Benutzer_Diskussion:Bubo bubo|容]] 21:12, 25. Apr 2006 (CEST) |
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::Ich freu mich schon drauf :-) --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 22:10, 25. Apr 2006 (CEST) |
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: Warum eigentlich wieder ein Klammerlemma und nicht ''Kategorie:Norwegisches Recht'', vgl. [[Kategorie Diskussion:Recht/Archiv 2#Klammerungen]]? Jetzt wäre noch eine gute Gelegenheit, das zu ändern. |
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= Neue Grundsatzdiskussion zur Kategorisierung von Artikeln zu rechtlichen Themen = |
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: Ich bin auch am überlegen, ob man nicht wenigstens die ''roten'' Links in [[Steuerrecht]] u. ä. entsprechend ändern sollte. |
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: -- [[Benutzer:Wolfgang Kopp|Wolfgang Kopp]] 22:38, 25. Apr 2006 (CEST) |
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::Stimmt, geht auch ohne Klammer(n). --[[Benutzer:Bubo bubo|Bubo]] [[Benutzer_Diskussion:Bubo bubo|容]] 22:46, 25. Apr 2006 (CEST) |
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:Zu dieser Frage gab es kürzliches [[Wikipedia:Meinungsbilder/Kategorienname mit Geografiebezug|dieses]] Meinungsbild, das ohne Ergebnis geblieben ist. Von mir aus können wir die Klammerungen aber für den juristischen Bereich abschaffen. Da das Meinungsbild kein Ergebnis hatte, gibt es da wohl Wahlfreiheit. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 22:52, 25. Apr 2006 (CEST) |
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==Orientierung== |
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::Ok, Wolfgang hat vollendete Tatsachen geschaffen und die Kategorie umbenannt. Aber dazu noch zwei Anmerkungen: Erstens müssen wir dann die anderen auch noch umbenennen. Zweitens sind Redirect in Kategorien nicht empfohlen (siehe [[WP:KAT#Redirects_für_Kategorien|hier]]). Das ist immer ein Problem, wenn man Kategorien umbenennt. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 17:56, 28. Apr 2006 (CEST) |
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<div style="background-color:#ffeebb;border:1px solid black;padding:4px;">Eine Übersicht über die Kategorien unterhalb "Recht" vor der Umstrukturierung (Stand 4.11.2005) ist unter [[Wikipedia:Kategorien/Recht]] (ca 400 KByte) zu finden. <br />Eine Kurzfassung (74 KByte) von [[Benutzer:Waugsberg|wau]], die Randbereiche weglässt und bereits die Änderungen der oberen Ebenen berücksichtigt (Stand 11.12.2005), steht unter [[Wikipedia:Kategorien/Recht (Kurzfassung)]].<br />'''Der Stand der Kategorien auf der Grundlage der Diskussion ist unter [[Wikipedia:Kategorien/Recht (Übersicht Februar 2006)]] dargestellt (Stand 13.2.2006).'''<br />Der aktuelle Stand der Kategorien lässt sich mit dem [http://tools.wikimedia.de/~daniel/WikiSense/CategoryTree.php?&wikilang=de&wikifam=.wikipedia.org&m=c&cat=Recht '''Kategorienbaum Recht''']ermitteln.</div> |
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::: Schnelllöschung ist jetzt beantragt. -- [[Benutzer:Wolfgang Kopp|Wolfgang Kopp]] 23:40, 3. Mai 2006 (CEST) |
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=== Als Einstieg ... === |
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''Redaktionell gekürzte ("...") Kopie von [[Benutzer Diskussion:Bubo bubo#Kategorie:Recht]]:'' |
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... wenn ich mich in den Kategorien zur Zeit etwas zurückhalte. Mich hat ... eine gewisse Ratlosigkeit befallen, weil ich mit der Software nicht hinlänglich gut umgehen kann (was bitte ist SQL?), um das Kategoriensystem auch zu nutzen und daher in vielen Fällen nicht weiß, wie ich das hierarcvhische System aufbauen soll.<br>So hat sich in die [[:Kategorie:Recht]] die [[:Kategorie:Britisches Recht|Unterkategorie Britisches Recht]] und schlimmer noch eine [[:Kategorie:Recht (Schweiz)]] eingeschlichen. Fragen über Fragen: Wir haben bislang versucht, die Rechtsartikel, soweit dies geht, rechtsvergleichend aufzubauen. Dann wären die Einzelheiten der nationalen Rechtsordnungen in den jeweiligen Artikel, etwa [[Mord]], einzubauen und ein Aufgreifen der nationalen Besonderheiten in den Kategorien überflüssig. Dieses System wird aber immer schwerer durchzuhalten sein, je spezifischer die Artikel sind. Soll ein Artikel zum Portugiesischen Pendant der Produkthaftung nun unter [[:Kategorie:Schuldrecht]] und [[:Kategorie:Recht (Portugal)]] eingeordnet werden? Udn gehören die nationalen Rechtsordnungen dann als Unterkategorien an die Kategorie Recht oder in eine [[:Kategorie: Nationale Rechtssysteme]]?<br>Ähnliche Fragen stellen sich in den Unterkategorien der [[:Kategorie:Gericht]] und der [[:Kategorie:Jurist]]. Wie gesagt, ich weiß momentan keinen Lösungsvorschlag zu unterbreiten, habe aber auch nicht mehr das Gefühl, daß wir in einem geordneten systematischen Raum agieren.<br> Wenn Du hier mit einem neuen Ansatz weiter helfen kannst, könnten wir vielleicht noch einmal eine Generalrevision der [[:Kategorie:Recht]] samt ihrer Unterkategorien vornehmen. So weit ich es vermag, will ich mich dann gern daran beteiligen.<br> ... Beste Grüße -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 19:01, 25. Okt 2005 (CEST) |
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== Sanktionenrecht == |
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::Sorry, wenn ich mich wohl mehr zufällig hier einmische. Bisher habe ich mich persönlich um das komplexe Thema Kategoriesierung herumgedrückt. Grundsätzlich vertrete ich im Moment aber folgende Auffassung: |
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:::Im deutschsprachigen Raum haben wir letztlich drei Länder mit eigenen Rechtssystemen. Diese haben mindestens seit 1945 (Deutschland-Österreich) oder auch viel früher (Schweiz-Deutschland-Österreich) eine jeweils eigene Rechtsentwicklung durchgemacht. Aus diesem Grunde plädiere ich für jeweils eine eigene Landeskategorie und darunter Unterkategorien nach den entsprechenden Erfordernissen. Genau so ist es mit anderen Ländern. Auch hier wieder die Oberkategorie z.B. Recht Portugal und dann die Unterkategorien. Mit einem Hinweis unter "siehe auch" kann man dann vergleichend auf Kategorien oder Artikel der anderen Länder hinweisen. Der hier Einmischer: --[[Benutzer:Pelz|Pelz]] 16:29, 30. Okt 2005 (CET) |
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Was soll eigentlich die [[:Kategorie:Sanktionenrecht]], vor allem neben der [[:Kategorie:Strafe]]? -- [[Benutzer:Wolfgang Kopp|Wolfgang Kopp]] 11:56, 28. Apr 2006 (CEST) |
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:Für die Einmischung von [[Benutzer:Pelz]] darf ich mich herzlich bedanken; ich freue mich über jede Hilfe in diesem Bereich. In der Sache bitte ich aber zu bedenken, daß wir versuchen, die ''Artikel'' rechtvergleichend aufzubauen. Sollten nicht die Kategorien, die schließlich der Einordnung eben dieser Artikel dienen, dann auch übergreifend sein? Einen Beitrag zu einem grundsätzlichen Thema wie [[Eigentum]] müßten wir sonst in jeder einzelnen Landeskategorie einstellen. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 16:35, 30. Okt 2005 (CET) |
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:Das hab ich mich [[Kategorie_Diskussion:Recht/Archiv_2#Sanktionen, Stravollstreckung_usw.|hier]] auch schon gefragt. Da ich selber weder den Sinn noch den Unsinn dieser Kategorien ganz verstanden habe, habe ich es dann so belassen. Mach einfach wie du es für richtig hältst. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 18:02, 28. Apr 2006 (CEST) |
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::Übergreifend ja, rechtsvergleichend nein. Wer soll denn bei diesem komplizierten Thema auch noch eine Rechtsvergleichung anstellen? Kann das hier überhaupt jemand? Über [[Rechtskreis]]e findet man nicht sonderlich viel. -- [[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 01:17, 5. Nov 2005 (CET) |
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::"Sanktionenrecht" ist der weitere Begriff, daher halte ich es für besser, diesen beizubehalten, dann kann man auch Maßregeln und Geldbußen dort hineinstellen. In der Kat. Strafen sind auch allerhand Absonderlichkeiten zusammengekommen, die mit der heutigen Rechtslage nichts zu tun haben. Lieber alles heute Relevante in Kat. Sanktionenrecht und die historischen Grausamkeiten um [[Teeren und Federn]] im Abseits lassen. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 15:01, 29. Apr 2006 (CEST) |
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:::Der Hinweis von [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] ist natürlich richtig. Ich nehme daher meine oben geäußerte Auffassung zurück. Ich war wohl heute Nachmittag etwas zu schnell. So trivial wie ich es glaubte lösen zu können, geht es wohl leider nicht. Das Thema ist ja verdammt komplex. Puh, ich schmeiss jetzt erstmal das Handtuch. Vielleicht hilft hier eine interne Dis unter all unseren Rechtsinteressierten weiter. --[[Benutzer:Pelz|Pelz]] 23:01, 30. Okt 2005 (CET) |
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== Kategoriebeschreibungen == |
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::::Nicht aufgeben, dein Gedanke war ebenfalls völlig richtig. Mir ist es lieber, dass alle Aspekte berücksichtigt werden, als dass am Ende eine halbgare Lösung gefunden wird. Und du hast Stechlin dazu gebracht, das komplizierte Thema »Eigentum« anzusprechen. Werde ich an anderer Stelle wahrscheinlich noch gut als Beispiel gebrauchen können. -- [[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 01:17, 5. Nov 2005 (CET) |
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Jetzt wo die Grundsatzdiskussion über die Neuordnung des juristischen Kategoriensystems abgeschlossen ist, sollten vielleicht die Kategoriebeschreibungen aktualisiert bzw. geschrieben werden. Es kommt schon jetzt immer wieder zu falschen Einsortierungen. Ich werfe einfach mal ein paar Fragen auf: |
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Das Thema Kategorien macht mir schon einige Zeit Kopfzerbrechen und ich bin froh, dass es hier aufgeworfen wird. Ich denke auch, wir sollten eine Generalrevision der Kategorien im Bereich Recht angehen. Im Rahmen der aus beruflichen Gründen eingeschränkten Zeit, die ich derzeit aufbringen kann, will ich mich daran gern beteiligen. Ohne umfassende Überlegung eines Gesamtkonzepts lasse ich einfach mal ein paar Gedanken los: |
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*Das Wiki-Prinzip "nur mutig drauf los" ist bei Kategorien nicht angebracht, da Änderungen aufwändig sind. Bei allem Verdienst, den sich zB Stechlin bei den Kategorien erworben hat, wofür wir ihm zu danken haben, meine ich, dass einzelne es schwer haben, bei den Kategorien Ordnung zu halten. Ich denke daher, wir sollten einen gewissen Kreis von Interessierten im Bereich Recht bilden, die hier gemeinsam mitwirken, die Grundlinien für die Kategorisierung festlegen und ggf umsetzen. |
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*Ungünstig wirkt sich aus, dass es bisher schwer ist, in Sachen Kategorien Übersicht zu gewinnen. Soweit darüber diskutiert wird, dürfte dies vielfach verstreut, etwa im Raum Benutzer-Diskussion geschehen. Was sinnvoll wäre (und teilweise existiert, aber aktualisiert und entsprechend genutzt werden müsste): |
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**eine stets aktuell zu haltende Übersicht über alle bestehenden Rechtskategorien (siehe [[Wikipedia:Kategoriensystem Recht]]). Das Navigieren durch die Kategorien selbst ist zeitraubend und unübersichtlich. Eine Gesamtübersicht auf dem neuesten Stand halte ich für wichtig. |
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**eine zentrale Diskussionsseite zu Rechtskategorien (siehe [[Kategorie Diskussion:Recht]], zuletzt wenig genutzt) |
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**eventuell eine zentrale Sammlung von Richtlinien der Kategorisierung im Rechtsbereich (aus Gründen der Übersicht getrennt von Diskussionen), falls sich über [[Wikipedia:Kategorien]] hinaus rechtsspezifische Richtlinien ergeben; eventuell ist auch die zusätzliche Angabe solcher Grundlinien im Kopf der oberen Kategorien selbst sinnvoll. |
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**entsprechende Verlinkung im Portal Recht, damit alles leicht zugänglich wird. |
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:Ich wäre für eine Trennung von Übersicht, Richtlinien, Diskussion. Anstelle der veralteten blauen Übersicht auf der Diskussionsseite unter [[Kategorie Diskussion:Recht]] könnte eine deutlicher Link auf die (zu aktualisierende) Übersicht [[Wikipedia:Kategoriensystem Recht]] treten. |
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*Sollte man nicht zur Regel machen, dass Kategorien nicht ohne weiteres vom einzelnen Benutzer eingerichtet werden sollen, sondern erst zur Diskussion gestellt werden müssen? Soll die Einrichtung/Löschung von Kategorien im Portal bekanntgemacht werden? Wie kann man sicherstellen, dass die Übersicht über die Kategorien immer den neuesten Stand wiedergibt? Ist eine automatische Erstellung einer solchen Übersicht möglich? |
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*Sollen wir mit dieser Diskussion nicht unter [[Kategorie Diskussion:Recht]] weitermachen? |
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[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 15:21, 31. Okt 2005 (CET) |
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* Beschreibungen für alle Kategorien oder nur für die, deren Namen nicht „selbsterklärend“ sind? |
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... |
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* Feste Bestandteile in allen Beschreibungen? Denkbar wäre etwa ein immer gleicher Text, der auf eine Übersicht über das juristische Kategoriensystem (mit weiteren Links, z. B. zum Portal) und für Diskussionen hierher verweist. Dafür einen Textbaustein verwenden, um Änderungen zu erleichtern? |
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... Man sollte wohl auch im Portal Recht auf die Diskussion aufmerksam machen.<br> Vielleicht sollten wird uns zunächst vor allem über Grundsätzliches hinsichtlich der Kategorien unterhalten. Wie strukturieren wir das, was wir zur Kategoriesierung aufstellen? Ist "Kategorie Diskussion:Recht" der beste Speicherort? Im allgemeinen erwartet man Regeln, Gebrauchsanweisung, Übersicht weniger auf einer Diskussionsseite. Sollte man als zentrale Anlaufstelle lieber eine Artikelseite nehmen (ein bischen in diese Richtung hatte ich ursprünglich bei der Seite [[Wikipedia:Kategoriensystem Recht]] gedacht), wo all das Grundsätzliche stehen kann, dann hat man automatische eine Diskussionsseite für zugehörige Diskussionen? Allerdings hat [[Benutzer:Elian]] die Diskussionseite zu dieser Seite nach [[Wikipedia Diskussion:Kategorien/Recht]] verschoben. Vielleicht war das als zarter Hinweis gemeint, dass es zweckmäßig sein könnte, das Wesentliche zu Kategorien der verschiedenen Fachbereiche einheitlich in der Form [[Wikipedia:Kategorien/Recht]] zu behandeln (wie es einige, zB [[Wikipedia:Kategorien/Literatur]] bereits getan haben), so dass sich dann zugehörige Diskussionsseiten in der Form [[Wikipedia Diskussion:Kategorien/Recht]] ergeben.<br>Vorschlag zur Struktur der Diskussion:<br>a) Speicherort für Darstellung der Grundsätze (Regeln, Gebrauchsanweisung, Übersicht) und für zugehörige Diskussion (und welche zentrale Anlaufstelle für rechtliche Kategorien bei [[Wikipedia:Kategorien]] und im Portal Recht angeben?)<br>b) Verfahren der Aufstellung von Kategorien<br>c) Nach welchem System wird kategorisiert?<br>-- [[Benutzer:Waugsberg|wau]] ... 17:00, 2. Nov 2005 (CET) |
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<small>--[[Benutzer:Bubo bubo|Bubo]] [[Benutzer_Diskussion:Bubo bubo|容]] 17:43, 2. Nov 2005 (CET)</small> |
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* Kategorien, deren Sinn oder Schicksal immer noch nicht ganz geklärt ist, ohne Beschreibung lassen, oder auf den Diskussionsstand verweisen? |
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===Meta-Diskussion=== |
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* Teilen wir die Arbeit auf? Wer macht welchen Zweig? |
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====Strukturänderung==== |
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Zur besseren Orientierung in der Diskussion habe ich einiges an der Struktur verändert (Überschriften in der Hierarchie nach oben, Beiträge unter Themenkreis 2 den Methoden untergeordnet). Als nächstes würde ich gerne den Themenkreis 3 wegen der Verwechslungsgefahr zu Themenkreis 2 ganz aufheben und zuvor die dortigen Beiträge unter »Methoden« einordnen. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 17:18, 23. Nov 2005 (CET) |
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-- [[Benutzer:Wolfgang Kopp|Wolfgang Kopp]] 12:10, 1. Mai 2006 (CEST) |
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====Diskussionsablauf==== |
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:Grundsätzlich sollte jede Kategorie eine kurze Beschreibung haben, u.U. mit Link auf den Hauptartikel der Kategorie sofern es ihn gibt. Das würde die Kategorisierung auf jeden Fall stark vereinfachen. Außerdem kann man dann auch in den Beschreibungen auf das Rechtsportal verweisen, dass eine systematische Übersicht aller Themen anbietet. Dafür könnte im Portal eine Vorlage erstellt und benutzt werden. -- [[Benutzer:sebmol|sebmol]] [[Benutzer Diskussion:sebmol|<sup>?</sup>]] [[Benutzer:sebmol/Bewertung|<sup>!</sup>]] 13:45, 1. Mai 2006 (CEST) |
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=====Überschriften vor Textrichtung===== |
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Es wäre schön, wenn die weitere Diskussion sich dahin entwickeln würde, dass die Themen den Überschriften zugeordnet werden und ein neues Thema gleich eine Überschrift bekommt. Wau hat das gleich am Anfang in deutlich herausgehobener Formatierung (Kasten) angeregt, bisher leider ohne großen Erfolg. Am bisherigen Diskussionsverlauf sieht man deutlich, dass er sich nur noch nach unten entwickelt und gezielt eingeordnete Beiträge offensichtlich nicht einmal wahrgenommen werden. So entwickelt sich immer wieder eine Meta-Diskussion, die ab jetzt hoffentlich hier oben fortgesetzt wird. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 17:18, 23. Nov 2005 (CET) |
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:: Ein Link zum Basisartikel ist in der Kategoriebeschreibung eigentlich nicht nötig, weil der Hauptartikel gleich an erster Stelle der Artikelliste unter „!“ auftaucht (und ansonsten richtig einsortiert werden sollte). Wenn man von jeder Kategoriebeschreibung zu einer „Hauptseite der Rechtskategorien“ ([[:Kategorie:Recht]]) verlinkt, dürfte ein Link zum Portal dort genügen. Ein Link von jeder Kategorie aus dürfte eher unerwünscht sein, vgl. [[Wikipedia:Portale]]. -- [[Benutzer:Wolfgang Kopp|Wolfgang Kopp]] 17:17, 1. Mai 2006 (CEST) |
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=====Beiträge beschränken===== |
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Beiträge sollten sich nach Möglichkeit auf einen Aspekt beschränken und nicht in zahllosen Aufzählungen eine umfangreiche Bezugnahme provozieren. In der Regel ebbt die Diskussion sonst ab, weil Dritte dort überhaupt nicht mehr ansetzen können. Bei einem Thema allein ist das schwierig genug. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 17:18, 23. Nov 2005 (CET) |
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:::Ich hatte mich hier an das Vorbild der englischen WP angelehnt, was natürlich eine völlig bekloppte Annahme war. Schließlich ist das ja sonst auch immer der Grund für die aufgeklärten deutschen Wikipedianer, das genau andersrum zu machen. Im übrigen steht auch auf [[Wikipedia:Portale]] nichst zum Thema Portalverweis in Kategorien. -- [[Benutzer:sebmol|sebmol]] [[Benutzer Diskussion:sebmol|<sup>?</sup>]] [[Benutzer:sebmol/Bewertung|<sup>!</sup>]] 17:28, 1. Mai 2006 (CEST) |
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== Arztrecht == |
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Kann es sein, dass wir keine Kategorie zum Thema Arztrecht oder Medizinrecht haben? Ich sehe da gerade ne ganze Menge Artikel, die querbeet kategorisiert sind: [[Arztwerberecht]], [[Heilbehandlung]], [[Patientenrecht]], [[Einwilligungsfähigkeit]], [[Patientenverfügung]], [[Arzthaftung]], [[Medizinrecht]], [[Gebührenordnung für Ärzte]], [[Calmette-Prozess]]. Ich würde sonst mal eine Kategorie als Unterkategorie zu [[:Kategorie:Juristisches Querschnittsgebiet]] anlegen. Ist Arztrecht oder Medizinrecht besser? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 19:43, 26. Mai 2006 (CEST) |
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<div style="background-color:#ffeeaa;border:1px solid black;padding:4px;">Um die Übersicht zu behalten, wird gebeten, Diskussionsbeiträge jeweils bei den entsprechenden Themenkreisen einzutragen! -[[Benutzer:Waugsberg|wau]]</div> |
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: Eine solche Unterkategorie sollte angelegt werden. Medizinrecht dürfte der bessere Titel sein: Ist heute (als Fachterminus) etwas gebräuchlicher, der Titel des Standardwerks aus der NJW-Schriftenreihe und vor allem allgemeiner gefasst als Arztrecht. -- [[Benutzer:Wolfgang Kopp|Wolfgang Kopp]] 19:59, 26. Mai 2006 (CEST) |
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== Themenkreis 1 - Speicherort für Grundregeln der Kategorisierung, Kategorienübersicht, Diskussion == |
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: Ach ja: Die Kategorie gehört dann natürlich auch ins medizinische Kategoriensystem einsortiert. -- [[Benutzer:Wolfgang Kopp|Wolfgang Kopp]] 20:01, 26. Mai 2006 (CEST) |
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Jedem, der sich mit Kategorien im Bereich Recht befasst, sollte eine Anlaufstelle mit den notwendigen Informationen und weiterführenden Links vorfinden, auf die er durch Links unter [[Wikipedia:Kategorien]] und im [[Portal:Recht]] geführt wird. '''Ich schlage vor''', als diese Anlaufstelle [[Wikipedia:Kategorien/Recht]] zu benutzen, wie es als eine der Möglichkeiten unter "Wikipedia:Kategorien" vorgesehen wird. Auf dieser Seite sollten vorab Grundregeln der Kategorisierung als Ergebnis dessen, was wir im Themenkreis 2 (und eventuel 3) entwickeln, wiedergegeben, Know-how zur Kategorisierung dargestellt oder durch Links vermittelt und eine ''stets aktuell zu haltende'' Übersicht über alle Kategorien und Unterkategorien im Bereich Recht dargestellt werden.<br> |
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Grundsätzliche Diskussionen zur Kategorisierung sollte man dann künftig auf der zugehörigen Diskussionsseite [[Wikipedia Diskussion:Kategorien/Recht]] führen, nicht hier unter "Kategorie Diskussion:Recht".<br>Wenn ihr meinen Vorschlag [[Wikipedia:Verbesserungsvorschläge/Feature-Requests#Aktuelle Kategorienstruktur für einzelne Fachbereiche|hier]] gut findet, bitte ich um Unterstützung!<br>--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 11:42, 3. Nov 2005 (CET) |
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Erledigt. Siehe [[:Kategorie:Medizinrecht]] --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 21:19, 26. Mai 2006 (CEST) |
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Hinweis: Ich hatte bei [[Benutzer:Head|Head]] angefragt, ob er bei einer Aktualisierung der Kategorienübersicht behilflich sein kann. Das Ergebnis (Stand 4.11.2005) ist unter [[Wikipedia:Kategorien/Recht]] zu sehen. Vielen Dank an Head! --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 14:33, 4. Nov 2005 (CET) |
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:Dem Dank an ''Head'' kann ich mich nur anschließen. Das Ergebnis verdeutlicht unsere Schwierigkeiten und ist insofern tröstlich. --[[Benutzer:Bubo bubo|Bubo]] [[Benutzer_Diskussion:Bubo bubo|容]] 22:15, 4. Nov 2005 (CET) |
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== Rechtsquellen des Europarechts == |
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Die aktuelle Übersicht (ca 400 KByte) enthält vieles, was sich vom eigentlichen Kern des Fachbereichs Recht entfernt (insbesondere Politik, Politiker, Marxismus, Sozialismus, teilweise mehrfach enthalten). Ich habe deshalb probeweise eine [[Wikipedia:Kategorien/Recht (Kurzfassung)|gekürzte Kategorienübersicht]] erstellt, die sich auf das Wesentliche beschränkt und nur knapp 1/4 des Umfangs einnimmt. Damit kann man in der Praxis eher arbeiten. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 19:43, 7. Nov 2005 (CET) |
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Ich denke es besteht langsam akuter Bedarf, die verscheidenen Rechtsquellen des Europarecht und die verschiedenen europarechtlichen Verträge ordentlich zu kategorisieren. Auch die Benennung der einzelnen Kategorien ist verschiedentlich kritisiert worden. Momentan gibt es folgende Kategorien: |
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Soll man eigentlich die obenstehende blaue "Feingliederung" (1) aktualisieren (bis zu welcher Gliederungstiefe?) (2) löschen und durch den Link auf die aktuelle Übersicht ersetzen oder (3) so stehen lassen? --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 21:01, 7. Nov 2005 (CET) |
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# [[:Kategorie:Rechtsquelle (Europäische Union)]]. Diese enthält [[EG-Richtlinien]] und wenn ich das Richtig sehe [[Verordnung (EG)|Verordnungen]]. Kritisert worden ist daran die Benennung. Es sind Rechtsquellen des EG, nicht der EU. Das Thema wurde erstmal ergebnislos vertagt. (siehe [[Kategorie_Diskussion:Recht/Archiv_2#Vollzug_2 hier]]). |
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:Am besten (2). Mit einem Link auf die aktuelle Übersicht würden wir viel Platz sparen und zugleich die Debatte auf eine existierende Aufstellung begrenzen. Ergänzend schlage ich vor, die alte Diskussion zu archivieren. Die steht eher im Wege und dürfte kaum noch ergänzt werden. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 18:36, 11 November 2005 (CET) |
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# Die [[:Kategorie:Europäischer Vertrag]] wurde heute von [[Benutzer:C.Löser]] unter [[Portal_Diskussion:Recht#Urks]] kritisiert. Seine Kritik lautete: ''"es gibt keinen "europäischen Vertrag", all diese Verträge sind völkerrechtliche Verträge. Auch wenn man die Ansicht vertritt, dass das Europarecht mittlerweile eine eigenständige Rechtsordnung sei, so würde das nur auf das Sekundärrecht zutreffen, nicht aber auf das Primärrecht. Ganz abgesehen davon dass auch hier wieder das Problem der mangelnden Differenzierung zwischen EG und EU auftritt."''<br /> Ich denke man kann sich über die Benennung streiten, aber wir brauchen eine Kategorie für die Verträge des europäischen Primärrechts. Diese Kategorie sollte dann auch der [[:Kategorie:Europarecht]] untergeordnet sein. (was sie bislang aus irgendeinem Grund noch nicht ist). |
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# Die [[:Kategorie:Europäischer Vertrag mit nicht-EU-Staaten(-gemeinschaften)]] wurde ebenfalls von C.Löser aao kritisiert. Jedenfalls der Name ist mE unmöglich. Die Kategorie ist auch nicht unbedingt nötig. Die Verträge können auch in die [[:Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag]] übernommen werden. Dort wird bislang noch nicht nach den Beteiligten der Vertrages differenziert. |
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Ich bin momentan was die korrekte Bennenung und Sortierung der Kategorien angeht etwas uninspiriert und bitte um Vorschläge. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 18:29, 28. Mai 2006 (CEST) |
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: Hab' jetzt mal [[Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Politik/EU]] informiert. -- [[Benutzer:Wolfgang Kopp|Wolfgang Kopp]] 18:40, 28. Mai 2006 (CEST) |
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Was mir gerade einfällt, und was ich immer schon mal durchsetzen wollte, ist, dass ich es gut fände wenn auf allen Kategorienseiten dieses "Portal-Puzzle-Teil" eingebaut wird, welches auf das WikiProjekt bzw. das Portal verweist! Mir geht es vor allem um den Verweis, denn Kommentare auf Kategorien werden häufig nicht wahrgenommen, bzw. bei Unklarheiten ist sofort klar wo man nähere Informationen zum Vorgehen findet! Also ich persönlich, als eifriger Kategorisierer, habe mir das schon oft gewunschen! Einmal habe ich bereits auch damit begonnen, auf ein paar Kategorien-Seiten Links aufs Portal einzubauen, doch wurden die wieder gelöscht. Ich habs dann belassen. Ich fände das aber wirklich gut. Genauso, wie ich auch bei zumindest den wichtigsten Artikeln zu einem Portal (also in diesem Fall zB "Architektur", "Gebäude" etc.) gerne unter "Siehe auch" einen fett markierten Verweis an oberster Stelle ins Forum sehen würde! Denn schließlich sollen alle Informationen doch auf diesen Portalen zusammenfließen, um die Arbeit besser koordinieren zu können, und um Verbesserungsvorschläge, Lob, Kritiken, und natürlich auch "Mitarbeitern" den richtigen Platz zu weisen! Diese Idee würde ich gerne bei allen Portalen einführen, aber man kann ja hier, wo doch gerade alles im Umbruch scheint, mal als Vorzeigeobjekt einführen! Ist doch eine gute Sache, oder? -- [[Benutzer:Otto Normalverbraucher|Otto Normalverbraucher]] 22:39, 7. Nov 2005 (CET) |
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::Zu 3.: Macht damit was ihr wollt, ist wohl auch eher euer bereich Der Name ist nichts das weiß ich selber...aber eine klare cat-definition ist mir schon wichtig. --[[Benutzer:Forrester|Forrester]] 18:41, 28. Mai 2006 (CEST) (vom [[WP:WpEU]]) |
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== Themenkreis 2 - Verfahren beim Aufstellen von Kategorien == |
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===Zuständigkeit=== |
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[[Bild:Polizeihund.jpg|thumb|right|150px|Speziell ausgebildete Einsatzkraft zum Aufspüren unerlaubt erstellter Kategorien (mit Infrarot-Spezialbrille für winzige Unterkategorien)]] |
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Vorschlag als Einstieg: Kategorien sollten nicht ohne weiteres von jedem Benutzer eingerichtet werden dürfen, sondern erst, wenn sie in einem hier zu entwickelnden Verfahren zur Diskussion gestellt und akzeptiert worden sind. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 11:42, 3. Nov 2005 (CET) |
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:Das sehe ich auch so. Nun kann man sicher nicht über jeden Vorschlag 2 Wochen diskutieren. Vielleicht Vorschlag einstellen, 24 Stunden Zeit zu Äußerungen geben, und dann durch einen "Rechtsadmin" (die sollten wir dann hier auch gleich bestimmen) ausführen lassen. Änderungen oder Löschungen können dann in Form spezieller LA's abgearbeitet werden. --[[Benutzer:Pelz|Pelz]] 23:09, 3. Nov 2005 (CET) |
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::Die Zuständigkeit der Fachbereiche ist bereits zentral so vorgesehen. Darüber brauchen wir gar nicht mehr zu diskutieren. Ich halte es allerdings für schwierig, Neuerungen durchzusetzen, wenn einmal eine Entscheidung gefallen ist. Wer soll das alles ändern? Deshalb: Lieber jetzt ausführlich und lange darüber diskutieren, als später wichtige Änderungen aufnehmen zu müssen. -- [[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 01:54, 5. Nov 2005 (CET) |
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Im Ansatz bin ich einverstanden - nur weiß ich nicht, ob die Software eine ''Sperre'' zur Kategorieanlegung zuläßt - auch ist in den allgemeinen Diskussionen zur Kategorisierung bisher ein Abweichen vom Wiki-Prinzip nicht durchsetzbar gewesen. Schließlich werden Kategorien oftmals auch von Mitarbeitern angelegt, die nicht zur üblichen Diskussionsrunde des Portals gehören oder sich statt für Recht für Kategorien interessieren. Wir werden uns daher darauf beschränken müssen, eine Art "Genehmigungsverfahren" für eine Kategorie im Portal vorzusehen und hinsichtlich der nicht genehmigten Kategorien die üblichen Aufräumarbeiten vorzunehmen. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 10:26, 5. Nov 2005 (CET) |
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=== Vorschlag von Alkibiades === |
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====Künftiges Verfahren==== |
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Ein Vorschlag von mir: |
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Als Verfahren zur Fortentwicklung des Kategoriensystems, wenn wir die Diskussion hier in ca. 5 Jahren abgeschlossen haben werden, könnte ich mir folgendes vorstellen: |
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*[[:Kategorie:Rechtsquelle (Europarecht)]] als Unterkategorie von [[:Kategorie:Rechtsquelle]] und [[:Kategorie:Europarecht]]. Darunter: |
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**[[:Kategorie:Europäisches Primärrecht]] zugleich Unterkategorie von [[:Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag]]; hier kommen die Grundlagenverträge der EU und der EG hin |
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**[[:Kategorie:Europäisches Sekundärrecht]] hier kommen Richtlinien und Verordnungen hin |
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Probleme bereiten all die anderen "Projekte" aus Brüssel, die man nicht als Rechtsquellen bezeichen kann, zB die [[Charta der Grundrechte der Europäischen Union]] und [[Vertrag über eine Verfassung für Europa]]. Man könnte derartiges, da es keine geltenden Rechtsquellen sind, einfach in die [[:Kategorie:Europarecht]] packen. Verträge der EU mit nicht-EU-Staaten scheinen mir einfach nur in die [[:Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag]] zu gehören. Sie können aber auch in die [[:Kategorie:Europarecht]] mit rein. Ich habe grob in Erinnerung, dass auch Entscheidungen der Kommission Rechtsquellen des Europarecht sein können. Ist das so? Haben wir dazu Artikel? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 19:55, 28. Mai 2006 (CEST) |
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Nachdem wir einen Konsens erzielt haben, das jeweilige Zuordnungsystem auf der Kategorienseite selbst zu erklären, werden wir dort auch anmerken können, welche Kategorien nach aktuellem Diskussionsstand als tiefste Ebene anzusehen sind. Wenn ein Autor hierzu Unterkategorien anlegen soll, sollte zuvor eine entsprechende Diskussion auf der jeweiligen Diskussionsseite der Unterkategorie eröffnet werden. (Wenn wir alles auf ''dieser'' Seite ''hier'' diskutieren wollen, werden wir kaum eine übersichtliche Diskussionsstruktur erhalten können.) Parallel dazu sollte eine entsprechende Notiz über die Diskussionseröffnung im [[Portal Diskussion:Recht]] abgelegt werden. Da jeder Mitarbeiter die Portalseite auf seiner Beobachtungsliste haben dürfte, ist damit eine umfassende Information der Interessierten sichergestellt. |
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:Zu den Entscheidungen der Kommission: Sie sind gemäß Art. 249 EGV ''„in allen ihren Teilen für diejenigen verbindlich, die sie [bezeichnen]“''. Man könnte sie daher als Rechtsquellen ansehen. Allerdings sind auch Gerichtsurteile für die beteiligten Parteien verbindlich. Gelten Gerichtsurteile auch als Rechtsquellen? |
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Eine entsprechende Erklärung habe ich für ein Beispiel einer überarbeiteten Kategorie auf [[:Kategorie:Rechtsquelle (Österreich)]] niedergelegt. Wenn dieses Vorgehen Zustimmung findet, könnten wir das Verfahren für weitere überarbeitete Kategorienzweige übernehmen. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 11:48, 17. Dez 2005 (CET) |
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:Zu [[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]]' Vorschlag: [[:Kategorie:Rechtsquelle (Europarecht)]] erscheint mir zu ungenau. Europarecht kann ja beispielsweise auch die [[Europäische Menschenrechtskonvention]] des Europarats sein. Die ist aber nicht von der EG geschaffen worden. Die EU kann mangels Rechtspersönlichkeit kein Recht setzen. Die [[:Kategorie:Rechtsquelle (EU)]] müsste also strenggenommen leer bleiben. Superkorrekt wäre [[:Kategorie:Rechtsquelle (EG)]]. --[[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 20:47, 28. Mai 2006 (CEST) |
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===Methoden der Kategorienaufstellung=== |
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Während der vorige Abschnitt der Frage gewidmet ist, ''wer'' Kategorien aufstellen darf, möchte ich hier über die Methode nachdenken, in der wir juristische Kategorien aufstellen. Die jur. Kategorien sind gegenwärtig ein extremes Beispiel für die Feinkategorisierung, indem, wann immer das möglich war, Unterkategorien gebildet wurden. Das ist natürlich nicht alternativlos. Eine andere Position wäre etwa die Facettenkategorisierung, alledings würden dann die juristischen Kategorien eine Ausnahme zu den sonstigen WP-Kategorien bilden, was ich für wenig sachgerecht hielte. Denkbar wäre aber im Portal eine bestimmte Gliederungstiefe festzuschreiben, also meinetwegen festzulegen, daß wir die privatrechtlichen Artikel nur bis zu den Ebenen "Schuldrecht" und "Sachenrecht" feinkategorisieren möchten und tiefergehende Kategorien wie "Kaufrecht" oder "Besitzrecht" (zunächst) nicht zulassen wollen. Hierdurch entstände ein numerus clausus der Kategorien, innerhalb dessen die Mitarbeiter des Portals die Feinkategorisierung vornehmen könnten, und auf den etwaige wildgewachsene Kategorien sich jederzeit zurückschneiden ließen. Der Nachteil dieses Verfahren wäre natürlich, daß die Kategorien im Einzelfall unübersichtlich umfangreich werden könnten, obwohl eine weitere Untergliederung möglich wäre.<br>Dies leitet mich aber zu einer generellen Feststellung: Wir sollten nicht über die Berechtigung einer "Kategorie" sondern immer über die sinnvolle Gestaltung einer "Kategorieebene" diskutieren. Eine [[:Kategorie:Grundschuld]] ist für sich genommen weder sinnvoll noch unsinnig, sondern gewinnt dann und nur dann Sinn, wenn eine übergeordnete [[:Kategorie:Grundpfandrecht]] existiert, die wegen großer Zahl der zugehörigen Artikel aufgegliedert werden muß. Dann aber sollte die Aufgliederung nach der [[Klammertechnik]] erfolgen, also die Artikel, die für alle Grundpfandrechte gelten, sollten in der [[:Kategorie:Grundpfandrecht]] verbleiben, die übrigen in die [[:Kategorie:Grundschuld]] oder [[:Kategorie:Hypothek]] usw. eingetragen werden.<br>Wenn also eine neue Kategorie erstellt werden soll, muß zur Begründung dargelegt werden, welche Kategorie der Untergliederung bedarf, und in welche Kategorien insgesamt untergliedert werden soll. Auf diese Weise könnten wir sicherstellen, daß der Kategorienbaum stets ein konsistentes nach systematischen Kriterien erstelltes Ordnungsgebilde darstellt.<br>Für Hinweise, ob eine grundsätzliche Einigkeit erzielt werden kann, primär Kategorieebenen und erst sekundär Kategorien zu diskutieren, bin ich dankbar. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 13:01, 5. Nov 2005 (CET) |
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:Guter Ansatz. Über die Perspektive sage ich noch gesondert etwas, die gefällt mir noch nicht so. Aber im Kern hast du Recht, es ist eine oberste Ebene mit einem Numerus Clausus fällig. Bisher ist es mir dort aber noch viel zu dünn. Beispiel »Gesetz«. Mit etwas Schummelei (Gesetz im materiellen Sinn) kann man da noch die Rechtsverordnung unterbringen, aber wo soll denn das Gewohnheitsrecht hin oder das Präjudiz oder die Allgemeinen Rechtsgrundsätze des Völkerrechts? »Rechtsquelle« kennt doch jeder. Warum also nicht? Und genau so muss man das mit den anderen machen (zB »Urteil«), ansonsten wird das nie was. Über diese oberste Ebene sollte sehr ausführlich diskutiert werden. --- Ich mach gleich mal neue Überschriften auf – dann fetzt es sich besser.:) (Und die Beiträge werden kürzer.) -- [[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 16:20, 5. Nov 2005 (CET) |
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::Es wird nie möglich sein, Kategorien so zu bilden, dass jeder Benutzer, der Artikel anhand von Kategorien sucht, sofort die richtige Kategorie erwischt und damit fündig wird. "Rechtsquelle" ist an anderer Stelle eingeordnet, die Kategorie "Gesetz" dient der Aufnahme bestimmter Arten von Artikeln. Wichtig ist, dass im Kopf des Kategorienartikels erläutert ist, was hier zu finden ist. Dabei sollte idealerweise auch ein Hinweis auf verwandte Kategorien angebracht werden, wenn anzunehmen ist, dass dort enthaltene Artikel unter der zuerst aufgesuchten Kategorie gesucht werden könnten (Beispiel: [[:Kategorie:Rechtsquelle]] verweist auf [[:Kategorie:Gesetz]]. Natürlich könnte man das auch noch andersherum tun.) Für die richtige Systematik muss man auf das Gesamtsystem schauen. Der Nutzen der Kategorien als Suchmöglichkeit (aber auch für jeden, der bei der Kategorisierung mitwirkt) kann gesteigert werden durch sinnvolle Erläuterungen zu Beginn der Kategorienseiten. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 20:53, 7. Nov 2005 (CET) |
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:::Niemand verfolgt den Anspruch, dass der Benutzer sofort die zutreffende Kategorie erwischt. Es reicht andererseits nicht aus, die Kategorisierung in weiten Teilen durch Erklärungen zu ersetzen. Eine gute Kategorisierung spricht für sich. Die muss man nicht erklären. Man kann auf Ähnlichkeiten hinweisen, wo die Kategorisierungen ihre Grenzen finden. Zum Beispiel bei »Jurist«. Bei den Berufsgruppen hilft ein Hinweis auf die Biografien. Umgekehrt gilt das Gleiche. Man kann das noch deutlicher machen, indem man die Kategorien entsprechend kennzeichnet, etwa »Jurist (Biografie)« und »Jurist (Beruf)«. Man kann aber nicht unfertige Kategorisierungen wie die bisherige Kategorie »Gesetz« allein mit Erklärungen garnieren, ohne naheliegende Einordnungen wenigstens einmal versucht zu haben. Der Versuch beginnt bei der Suche nach Oberbegriffen. Wenn du »Rechtsquelle« nicht als Oberbegriff akzeptierst, musst du schon sagen, was du stattdessen als Oberbegriff sehen willst. Es gibt durchaus andere Möglichkeiten. Aber »Gesetz« ist nun einmal nicht der Abstraktheit letzte Stufe. -- [[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 22:09, 8 November 2005 (CET) |
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::Sicherlich ist die Bezeichnung etwas weit. Aber ich kann die Kategorie ja nicht [[:Kategorie:Rechtsquelle (EG)]] nennen und dann in deren Unterkategorie den [[Vertrag über die Europäische Union]] packen. Deswegen habe ich mit "Rechtsquelle (Europarecht)" bewusst eine möglichst weite Bezeichung gewählt, um sowohl Union als auch Gemeinschaft mit abzudecken. Und was spricht eigentlich dagegen, die [[Europäische Menschenrechtskonvention]] da auch mit reinzupacken. Der Artikel scheint mir noch ein wenig unterkategorisiert. Ich gebe aber zu, dass es dann schwer wird zu sagen, was da sonst noch reinpasst. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 21:47, 28. Mai 2006 (CEST) |
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@ Stechlin: Ich stelle ähnliche Überlegungen zur Kategorisierung an. Im Wesentlichen sollten wir uns allgemein über die Art und Weise der Kategorisierung abstimmen, die Festlegung einzelner Kategorien auf der Basis gemeinsam gefundener allgemeiner Grundsätze dürfte dann kein großes Problem sein, jedenfalls eine zweitrangige Frage.<br> |
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Hauptfrage bei den Grundsätzen ist meines Erachtens: Wie fein wird untergliedert? Ein Blick in den Kategorienbaum lässt zweifeln, ob die hierarchische Aufgliederung nicht bereits zu weit getrieben ist. Ich habe den Eindruck, dass der Bot, der den Kategorienbaum erstellt hat, ab Gliederungsstufe 8 und tiefer nicht mehr mitspielt. Die Aufgliederung ist kein Selbstzweck. Für die Mehrzahl der Nutzer ist dadurch wenig gewonnen.<br> |
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Was ist Zweck der Kategorien? |
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#Einordnung aller Artikel, damit man alle zum Fachgebiet gehörenden Artikel erfassen und zum Zweck der Qualitätssicherung nach Sachgruppen geordnet durcharbeiten kann. |
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#Konkrete Suchmöglichkeit nach einem bestimmten einzelnen Artikel. (Wird das in der Praxis oft genutzt?) |
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#Allgemeine Suche, was zu einem bestimmten Gebiet alles für Artikel vorhanden sind (allgemein oder aus einem bestimmten Artikel heraus nach verwandten Artikeln)<br> |
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Was ist ''nicht'' der Zweck von Kategorien?: Wünschenswerten Artikelinhalt, der erklärt, einordnet, Zusammenhänge herstellt oder Problembewusstsein weckt, zu ersetzen.<br> |
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Folgerungen:<br> |
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# Keiner der Zwecke erfordert eine bis in alle Verästelungen hierarchisch durchgegliederte wissenschaftliche Systematisierung mit einer Gliederungstiefe von 8 und mehr Ebenen. Im Hinblick auf Übersicht und Praktikabilität sollte man die Gliederung nicht zu weit treiben und eventuell Kategorien, die streng genommen untereinander angeordnet werden könnten, auf gleicher Stufe nebeneinander stellen (Beispiel: Ist [[:Kategorie:Gerichtsorganisation|Gerichtsorganisation]] richtigerweise übergeordnete Kategorie zu [[:Kategorie:Gerichtsverfassungsrecht|Gerichtsverfassungsrecht]]? Oder vielleicht umgekehrt? Oder einfach nebeneinanderstellen?)<br> |
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#Unterkategorien braucht man erst, wenn die nächsthöhere Kategorie zu "voll" wird. Die Erstellung von Kategorien ist kein Selbstwert. Soll man beispielhaft Richtwerte nennen? (Etwa: "Kategorien mit weniger als 5 oder 10 Artikeln sollen in der Regel nicht gebildet werden. Kategorien über 100 oder 200 Artikeln sollen in der Regel durch Bildung von Unterkategorien verkleinert werden.")<br>Ob es zweckmäßig ist, Kategorien für Richter an einem bestimmten Gericht (mit einem einzigen Artikel) einzurichten, lässt sich bezweifeln. |
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#Der Nutzen von Kategorien wird gesteigert, wenn eingangs der Kategorienseite erläutert wird, welche Artikel erfasst werden sollen. Hier können Verweise auf andere Kategorien sinnvoll sein. |
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#Sinnvoll wäre, wenn das Bekanntwerden neuer Kategorien (insbesondere auch entgegen aufzustellender Regeln ohne Diskussion erstellter) sichergestellt werden könnte. Sollte man nicht im Portal Recht auch eine Rubrik "neue Kategorien und Kategorienvorschläge" einrichten?<br> |
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--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 18:53, 8 November 2005 (CET) |
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::: Ich hätte damit auch keine Probleme, halte aber – wieder mal – die Klammer für überflüssig: [[:Kategorie:Rechtsquelle des Europarechts]] ist doch ein schöner Begriff. Ansonsten scheint mir der Vorschlag gut durchdacht. -- [[Benutzer:Wolfgang Kopp|Wolfgang Kopp]] 22:46, 28. Mai 2006 (CEST) |
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:Ich fange einmal von hinten an:<br>Zu 4.: Uneingeschränkte Zustimmung. Wie zwischenzeitlich immer wieder versucht, müssen wir einen zentralen Ort herstellen, der eine letzte stabile Version des Kategoriensystems darstellt, und in dessen Umfeld über Änderungen und neue Kategorien diskutiert werden kann, so daß unter Umständen eine Aktualisierung der stabilen Version erforderlich wird.<br>Zu 3.:Ebenfalls ohne Einschränkungen einverstanden. Zumindest jede Kategorie, die Unterkategorien hat oder deren Bezeichnung nicht völlig selbstverklärend ist, sollte auf der Kategorienseite erklären, welche Artikel hier eingestellt werden sollen, und welche Beiträge nach welchen Kriterien auf die Unterkategorien zu verteilen sind. Das erleichtert das Kategorisieren ebenso wie das Aufräumen und ermöglicht es später hinzugekommenen Mitarbeitern, sich mit dem Kategoriensystem vertraut zu machen.<br>Zu 2.: Im Ansatz bin ich auch hier mit Dir einer Meinung: Unterkategorien sind erst erforderlich, wenn die Überkategorie unübersichtlich geworden ist. Das Kriterium kann aber nicht die Anzahl der in die Unterkategorie einzustellenden Artikel, sondern muß die Anzahl der in der Überkategorie liegenden Beiträge sein. Nehmen wir an wir hätten in der Kategorie ''Bürgerliches Recht'' 400 Artikel gelistet. Die Kategorie wäre uns zu große geworden, und wir wollen diese Artikel auf die fünf Bücher des BGB verteilen. (Bitte verzeiht mit meine unverzeihliche Vereinfachung!) Wenn jetzt aus welchen Gründen auch immer 198 Beiträge zum Allgemeinen Teil, je 100 Beiträge zu Schuldrecht, Sachenrecht und Familienrecht und nur zwei Beiträge zum Erbrecht vorhanden wären, dann wäre es trotzdem geboten, die Kategorie ''Erbrecht'' mit zwei Beiträgen zu eröffnen, weil damit der Stoff der Überkategorie systematisch korrekt abgearbeitet würde. Sonst blieben gerade die exotischen Artikel in der übergeordneten Kategorie, also auf einer höheren Gliederungsstufe stehen. Praxisnäher sind hier die Richter-Biographien. Wenn die [[:Kategorie:Richter]] zu große geworden ist, und Unterkategorien nach den einzelnen Gerichten gebildet werden sollen, dann sollte eben auch der eine Richter am [[Amtsgericht Bückeburg]] in eine Unterkategorie eingestellt werden und nicht systematisch über einhundert Richtern am [[Bundesgerichtshof]] rangieren.<br>Zu 1.:Entsprechend dem was ich zu Unterkategorien sagte, kommt es für mich nicht darauf an, ob der Kategorienbaum 4 oder 14 Ebenen tief reicht. Den Kategorien-Bot sollen bitte Mitarbeiter reparieren, die sich damit auskennen. Wichtig scheint mir vielmehr, daß wir ''vor'' der Untergliederung einer Kategorie darüber sprechen, welches System sich hierzu anbietet, und ob dadurch die Übersichtlichkeit erhöht wird. Wenn wir auf dieser Basis dermaleinst fünfunderttausend Rechtsartikel über 23 Ebenen verteilen können, will ich das Ergebnis ein Glück nennen.<br>-- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 19:47, 9. Nov 2005 (CET) |
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::::Naja, dann kann man es auch gleich "europarechtliche Rechtsquelle" nennen (so hätte es wohl zumindest dieses Meinungsbild von neulich vorgeschlagen). Oder doch besser die Klammer? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 22:55, 28. Mai 2006 (CEST) |
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::::Warum doppelt „rechten“? [[:Kategorie:Europarechtsquelle]]! --[[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 16:54, 29. Mai 2006 (CEST) |
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Es ist ein bisschen schade, dass bisher so wenig Feedback gekommen ist. So ganz glücklich bin ich mit meinem Vorschlag selber nicht, aber wenn sich in den nächsten Tagen keiner mehr meldet, dann werde ich das so durchziehen; wahrscheinlich mit der Benennung von Wolfgang. Ein paar Tage warte ich aber noch. Vielleicht fällt Bubo ja noch was Erhellendes ein, wenn er aus dem Urlaub zurück ist ;-) --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 15:36, 1. Jun 2006 (CEST) |
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::Zu 2) Einverstanden. Bis auf die Kategorie "Richter am Amtsgericht Bückeburg" etc. Freilich wollen wir die nicht über den BGH stellen. Aber man sollte die Untergliederung nicht weiter treiben als nötig. Auch wenn man nun den sozial kompetenten Richter erfunden hat (oder gab es den früher auch schon?), werden wohl nicht alle Richter am Amtsgericht eigene Artikel bekommen. Daher hätten Kategorien "Richter am Amtsgericht" und "Richter am Landgericht" für die Richter aller AG und LG ausgereicht.<br>Zu 1) Da unterscheiden wir uns um eine Nuance. Aktueller Stand ist, dass wir vielleicht 20.000 Artikel und 800 Kategorien haben, die dem Bereich Recht zuzurechnen sind (mehrfach kategorisierte Artikel mehrfach gezählt). Der vollständige Kategorienbaum ist schon recht kompliziert und unübersichtlich. Natürlich muss man die Kategorien bilden, die man zur Einteilung wirklich braucht. Aber ich plädiere dafür, das System möglichst einfach zu halten und die Zahl der Gliederungsstufen nicht zu übertreiben. Aber das diskutiert sich am besten zu gegebener Teil an Hand von konkreten Einzelproblemen. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 19:32, 10 November 2005 (CET) |
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:Vergleichbar wenig Resonanz gab es, als über die Benennung von EG-Richtlinien diskutiert wurde. Da sich kein Konsens herstellen ließ, geht es bei den Richtlinien bis heute lemmamäßig drunter und drüber. --[[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 18:06, 1. Jun 2006 (CEST) |
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====Perspektive: Vom Artikel ausgehen==== |
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:: Mir "gefällt" die Rechtsquelle (EU) gut. Oder Rechtsquelle (EU+EG). Fragen wir doch noch Bubo, Eulen sind bekanntlich weise Leute. --[[Benutzer:Pelz|Pelz]] 18:46, 1. Jun 2006 (CEST) |
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Der Nutzen der automatischen Kategorisierung liegt imo vor allem in der Zuordnung innerhalb eines Artikels. Wer will schon unvollständige alphabetische Listen durchforsten, wenn er eine Suchfunktion nutzen kann? Wichtiger als eine Kategorie-Seite ist die Kennzeichnung eines Artikels. Wenn man unten gleich sehen kann, zu welchen Bereichen der Artikel gehört, bereichert das die Orientierung. Darauf also sollte man sich konzentrieren. Die bisherige Diskussion geht offenbar eher von der umgekehrten Richtung aus. Am Beispiel »Eigentum« zeigt sich schnell, wohin es führen kann, wenn man aus den Höhen der Abstraktion auf die Artikel blickt: |
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*Eigentum < absolutes Recht < Herrschaftsrecht < subjektives Recht < objektives Recht |
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*Eigentum < ([Sachenrecht < Bürgerliches Recht] ≠ [Verfassungsrecht < öffentliches Recht]) |
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*Eigentum = Völkerrecht ≠ ([A] ≠ [CH] ≠ [D] < Rechtssystem) |
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Das ist natürlich nur ein Ausschnitt. Die Rechtskreise dürften auch noch ihre Unterschiede haben. Wenn man die historische Dimension hinzunimmt, dann wird es noch viel bunter. --- Was passiert, wenn man nicht aus dieser Blickrichtung vorgeht, sondern aus der Abstraktion heraus Kategorien bildet? Eine dieser Gruppen wird einseitig bevorzugt und in der Diskussion bauen sich Denkblockaden auf, die dann die nötige Kreativität behindern. Es wird zwar intensiv debattiert, aber nur über eine Gruppe. Querschläger aus anderen Gruppen werden schnell abgetan oder lassen einzelne Teilnehmer das Handtuch werfen. Alles nicht hilfreich. Eine ernstzunehmende Kategorisierung muss jede dieser Gruppe in die Debatte aufnehmen, also mehrere Schubladen aufmachen; so ist es auch von Wikipedia gedacht. Ursprünglich aus interdisziplinären Gründen, aber wenn ein Fach kompliziert ist, muss das auch innerhalb eines Fachs erlaubt sein. Und dazu gehört auch etwas, was ich lieber unter einer andere Überschrift aufmache. -- [[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 20:58, 5. Nov 2005 (CET) |
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:Da sehe ich kein Problem. Die Artikel können ja in mehrere Kategorien eingetragen werden. Und die Kategorien werden oft gebildet, weil man Artikel hat, für die man noch eine passende Schublade sucht. Dabei bedarf es für eine neue Kategorie einer gewissen systematischen Eigenart und der Erwartung, dass für eine solche Kategorie eine gewisse Anzahl von Artikeln vorhanden/zu erwarten sind.--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 20:53, 7. Nov 2005 (CET) |
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::Dass Kategorien spontan gebildet werden, das soll die Grundsatzdebatte gerade verhindern. Wenn man erst nachträglich versucht, eine neue Schublade aufzumachen oder einen Zusammenhang ganz plötzlich in einem anderen Licht sieht, dann geht das Ganze von vorne los. Warum nicht gleich einmal richtig? --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 18:39, 9. Nov 2005 (CET) |
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:::Hallo Pelz, schön, dass du dich einschaltest. Die [[:Kategorie:Rechtsquelle (Europäische Union)]] haben wir ja schon, da sind gegenwärtig die Richtlinien drin. Die Frage ist aber auch, wie die europäischen Verträge (EG-Vertrag, EU-Vertrag) zu kategorisieren sind. Gegenwärtig ist das [[:Kategorie:Europäischer Vertrag]]. Wie soll diese Kategorie im Verhältnis stehen zu der Richtlinien-Kategorie? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 18:54, 1. Jun 2006 (CEST) |
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====Klare Trennung von Recht und Liste==== |
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Die farblich unterlegte Aufstellung oben zeigt eine Schwäche, die sich ziemlich leicht vermeiden lässt. Unter der Kategorie »Gesetz« finde ich nicht, wie erwartet, rechtstheoretische Kategorien über Gesetzestypen, sondern ich finde dort konkrete Gesetze. Das einzelne Gesetz ist zunächst ein soziales Phänomen. Es sagt nichts über die (aktuelle) Rechtsverbindlichkeit und die rechtstheoretische Bedeutung aus. Eine Idee wie das [[Einkommensteuergesetzbuch]] kann darunter ebenso einsortiert sein, wie das nicht mehr gültige [[Ermächtigungsgesetz]]. Die wesentlichen Fragen fallen damit unter den Tisch. --- Noch etwas komplizierter ist es mit »Jurist«. Denn dort sieht man die Schieflage nicht sofort, sondern erst wenn man sich zu den Biografien durchgeklickt hat. Das ist für den Benutzer besonders ärgerlich, falls er doch mal (s. meine Anm. oben zu »Perspektive«) von hier oben startet. Unter »Jurist« im Zusammenhang mit dem Recht suche ich Berufsregeln, evtl. noch Berufsgruppen (obwohl das bereits schief ist, denn sie können sich grundsätzlich spontan, also soziologisch, nicht nur rechtlich, bilden). --- Noch viel wichtiger ist die Trennung zu Hilfsmitteln (Literatur, Zeitschriften, Urteilssammlungen), die für den Laien überhaupt nicht interessant sind. Da entfaltet sich die ganze Kreativität von Jurastudenten, ich habe sogar mal »Rechtslexikon« gesehen. Diesen Wildwuchs kann man gleich durch deutliche Trennung von den Kernbereichen absondern. Macht vieles einfacher. Dort kann es ruhig etwas chaotischer zugehen, das merken dann wenigstens nicht so viele. Und man könnte es auch noch als Auffangbecken nutzen. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 22:17, 5. Nov 2005 (CET) |
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:Ähnlich wie bei der [[:Kategorie:Gesetz]] steht auch in der [[:Kategorie:Jurist]] gleich ganz oben, was man dort für Artikel findet. Ein Verweis auf die Kategorien zum Berufsrecht verschiedener Juristenberufe wäre dort natürlich denkbar und nützlich. Die "Hilfsmittel" haben, wenn man das aktuelle Gesamtsystem anschaut, einen sehr geringen Stellenwert.--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 20:53, 7. Nov 2005 (CET) |
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::Ich habe die Überschrift etwas prägnanter gefasst, vielleicht wird damit etwas deutlicher, was ich meine. Die bisherigen Kategorien, wie auch der blau unterlegte Vorschlag, legen das Gewicht zu sehr auf Listen und ähnliche Nebensächlichkeiten. Für Listen gibt es eigene Artikelgruppen, die sich wesentlich leichter pflegen und überblicken lassen, als solche umständlichen Kategorisierungen. Wenn Listen innerhalb der Kategorisierungen überhaupt gerechtfertigt sind, dann nur zur Wartung und Erfassung der Rechtsartikel. Die Zuordnung eines Artikels kann auch anders aussehen. Bei Gesetzen reicht »Rechtsquelle«. Mehr muss man da nicht wissen. --- Die Listen sind besonders Benutzerunfreundlich und werden viele von der Mitarbeit abhalten. Wenn ich als Benutzer den Artikel »Gerichtsvollzieher« kategorisieren will, gehe ich auf die Kategorienseite »Jurist« und erfahre dort, dass ich hier alle Biografien über Juristen finde. In dem von dir geschilderten Idealfall finde ich als geduldiger Benutzer anschließend einen Hinweis, dass ich mich hier verirrt habe und die Berufsgruppen woanders suchen muss. Wenn ich mich einige Male durchgeklickt habe, werde ich es mir beim nächsten Mal genau überlegen, ob ich mir das antue. Noch schlimmer ist es, wenn Kategorien fehlen, wichtige Artikel also überhaupt nicht erfasst werden können (weil die allgemeine Kategorie nicht verwendet werden soll). --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 21:33, 9. Nov 2005 (CET) |
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:::Zu viel Gewicht auf Listen sehe ich nicht. Du solltest auch nicht zu sehr auf die blaue Aufstellung schauen, die ist sehr veraltet. Heutiger Stand der Kategorisierung ist [[Wikipedia:Kategorien/Recht|das]]. Es wird immer so sein, dass man sich in Kategorien erst in gewisser Weise einarbeiten muss, bis man weiß, was wohin gehört. Sicher lässt sich über manche Kategoriebezeichnung diskutieren. Aber es ist durchaus sinnvoll, für Artikel, die sich mit [[:Kategorie:Rechtsquelle|Rechtsquelle]]<nowiki>nlehre</nowiki> allgemein befassen, und für einzelne Gesetze getrennte Kategorien zu verwenden, ebenso für Artikel über Einzelpersonen, denen das Merkmal Jurist gemeinsam ist, einerseits und für das Berufsrecht von Juristenberufen andererseits. Wenn eine sinnvolle Kategorie fehlt, kann sie jederzeit gebildet werden, nur nicht sofort vom einzelnen Benutzer, sondern nach Diskussion. Mach Vorschläge, wenn Dir was fehlt! Und bevor ein einzelner wertvoller Rechtsartikel unerkannt und unkategorisiert in der Weite der Wikipedia verschwindet, ist es besser, wenn ihn ein im Kategorisieren unerfahrener Benutzer einfach vorübergehend in die Kategorie "Recht" einträgt, auch wenn er dort nicht hingehört. Dort wird er dann nach kurzer Zeit von anderen entfernt und richtig eingeordnet.--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 17:38, 10 November 2005 (CET) |
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::::Bezogen auf die Masse der Untergliederung hast du Recht. Aber das meine ich nicht. Ich meine die Verteilung in der Breite. Die ist in der [[Wikipedia:Kategorien/Recht|neuen Aufstellung]] sogar noch ungünstiger. »Gericht«, »Gesetz«, »Jurist«, »Juristenvereinigung«, »Juristische Literatur« und »Urteil« sind Sammelkategorien, die man unter einer Überschrift zusammenführen kann. In der neuen Liste wären zudem noch die beiden verstreuten Rechtssysteme einzusortieren (was auf einfache Weise das Problem lösen würde, das Stechlin gleich am Anfang zu Recht angesprochen hat). Der beste Weg zur Beseitigung der ganzen Schieflage wäre IMHO, die bisherige Überschrift »Rechtssystem« für alle staatlichen Rechtssysteme freizuhalten und die Rechtsgebiete auszulagern. Wir hätten dann auf der obersten Ebene die Überschriften »Grundlagen des Rechts«, »Rechtssysteme«, »Rechtsgebiete« und schließlich eine noch zu erfindende Überschrift für die Sammelkategorien. Damit wären die Schwerpunkte besser erkennbar und die Anleitung zum Zuordnen der Artikel wäre erheblich einfacher. --- Auf deine Anregung hin habe ich per Browser die [[Wikipedia:Kategorien/Recht|neue Aufstellung]] durchsucht, wobei folgende Begriffe zu keinem Ergebnis geführt haben: |
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:::::Rechtssubjekt, Juristische Person, Jurisprudenz, Rechtsgestaltung, Rechtsanwendung, Rechtsetzung, Gewohnheitsrecht, Präjudiz, Satzung, Verwaltungsakt, Verwaltungsvorschrift, Subjektives Recht, Gestaltungsrecht, Sanktion (nur in Verbindung mit Sanktionenrecht), Freiheitsstrafe, Delikt (nur als Wortverbindung in Deliktsrecht), Verbrechen (nur im Zusammenhang mit Kriegs[end]verbrechen), Tötungsdelikt, Schuldverhältnis, Rechtsgeschäft, Vertrag (nur im Zusammenhang mit dem Völkerrecht und eher untergeordneten Zusammenhängen), Sache, Rechtsbehelf, Rechtspflege, Rechtsstaat, Notariat, Justiz (nur in Wortverbindungen oder zur Abgrenzung), Presserecht. |
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::::Das Ergebnis ist schon etwas verblüffend. Nicht dass jeder Begriff eine Kategorie rechtfertigte; es ist nur auffällig, dass viele zentrale Begriffe, die dem »Ist-ein«-Prinzip der [[Wikipedia:Kategorie|Wiki-Zentrale]] entsprechen, in der bisherigen Aufstellung überhaupt nicht vorkommen. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 18:04, 13. Nov 2005 (CET) |
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So, sorry dass ich jetzt erst wieder vorbeischaue. |
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====Die Kategorienzweige durch Ausgliederung sauber halten==== |
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* Von der EG mit anderen Völkerrechtssubjekten abgeschlossene (völkerrechtliche) Verträge sind - anders als die völkerrechtlichen Gründungsverträge - dogmatisch dem Sekundärrecht zuzuordnen. |
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Die Kategorienzweige (»Grundlagen des Rechts«, »Rechtsgebiete« usw.) sollten nach Möglichkeit nur eine Art von Kategorien aufnehmen. Das wird bei »Grundlagen des Rechts« in der bisherigen Form nicht immer möglich und nötig sein, aber bei »Rechtsgebiete« ist das sehr wichtig, damit es nicht auf den unteren Ebenen zu Brüchen kommt, die den Zweig mit fachfremden Kategorien ausufern lassen. »Rechtsgebiete« sollte also möglichst nur Kategorien enthalten, die auf »-recht« auslauten oder mit »Recht des/der...« eingeleitet werden. Dabei können Sammelbegriffe wie »Gewerblicher Rechtsschutz« eventuell noch zulässig sein, weil darunter wieder Rechtsgebiete zu finden sind. Vorsicht wäre geboten bei Kategorien wie »Gewohnheitsrecht«, die trotz der Bezeichnung keine Rechtsgebiete sind. --- Brüche durch einen Wechsel der Kategorienart wären gerade bei den Rechtsgebieten kaum zu reparieren, was an der aktuellen Struktur gut sichtbar ist. Unter dem Kategorienzweig »Rechtssystem« sind bisher die Rechtsgebiete neben vielen anderen Kategorien versammelt. Wenn nun die Systeme ausgegliedert werden (was unter »Rechtsvergleichend« gerade diskutiert wird), dann ist das ein erster wichtiger Schritt, der aber noch keine vollständige Bereinigung bewirkt. Es finden sich auch danach viele Kategorien, die nicht zu den Rechtsgebieten gehören. Am Unterzweig »Öffentliches Recht sieht man das deutlich: Öffentliches Recht > Staats- und Verfassungsrecht > Grundrechte (Bruch) > Leben > Lebensart > Tätigkeit > Hobby > Modellbau > Modelleisenbahn. (In der Kurzfassung fehlen nur die beiden letzten Ebenen.) Unterhalb von »Staats- und Verfassungsrecht« geht der Zweig also (fast unmerklich) in eine andere Richtung, die dann auch noch ausufert und sachlich eine extreme Schieflage hervorruft (weil Hobbys unter die Allgemeine Handlungsfreiheit fallen). --- Wenn man hier streng bei den Rechtsgebieten bliebe, wäre die Struktur wesentlich kürzer und übersichtlicher, ohne dass wichtige Einteilungen fehlen. »Staats- und Verfassungsrecht« reicht völlig aus. Es wäre dann nur zu überlegen, wie man mit der Kategorie »Grundrecht« verfährt. Generell kann man unpassende Kategorien natürlich streichen (und das wird oft nötig sein). Da diese hier jedoch wichtig ist, sollte sie erhalten bleiben, wozu sie ausgegliedert werden müsste. Die Frage ist, wo sie dann einsortiert werden kann? Die einzige bisherige Möglichkeit wäre »Grundlagen des Rechts«. Dort könnte im Prinzip die gesamte Kategorienstruktur eingebaut werden, die »Rechtsgebiete« theoretisch auch, etwa unter »Rechtstheorie«. Die Kategorie »Rechtstheorie« gibt es aber im Moment noch nicht und für »Grundrecht« sehe ich auch noch keine andere Schublade. Man müsste also eine schaffen, wenn man vom alten System ausgeht und die erhaltenswerten Kategorien besser verteilen will. Unterhalb der »Grundlagen« erscheint mir das zu kompakt, auch wenn man die »Rechtstheorie« einführen und weiter unterteilen würde. Deshalb wäre es besser, einen neuen Zweig zu schaffen, der solche Kategorien aufnehmen kann. Das wäre ein weiterer Schritt auf dem Wege der Entschlackung der bisherigen Struktur. Einen konkreten Vorschlag habe ich an anderer Stelle gemacht, ich will aber das Brainstorming und die notwendige Diskussion über die Ausgliederung nicht verbauen und belasse es deshalb hier bei einer abstrakten Beschreibung. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 17:09, 27. Nov 2005 (CET) |
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* es gibt tatsächlich völkerrechtliche Verträge, die die EU im eigenen Namen abgeschlossen hat. Das ist rechtlich unsinnig aber eben leider Realität. Bei diesen Verträgen ist ermangels Rechtspersönlichkeit nicht die EU Vertragspartner, sondern der Rat hat in diesen Fällen für die MS gehandelt. |
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* wir könnten ja differenziern zwischen [[:Kategorie:Rechtsquelle (Europarecht i.w.S.)]] und [[:Kategorie:Rechtsquelle (Europarecht i.e.S.)]] ;-) Nee im Ernst, ich finde den anfänglichen Vorschlag von Alkibiades völlig in Ordnung. --[[Benutzer:C.Löser|C.Löser]] [[Benutzer Diskussion:C.Löser|<sup>Diskussion</sup>]] 12:11, 3. Jun 2006 (CEST) |
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:Ja, der Vorschlag sollte umgesetzt werden. Wer gibt das Startsignal? --[[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 14:41, 3. Jun 2006 (CEST) |
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:: Alkibiades wollte Bubos Urlaubsrückkehr abwarten, also würde ich vorschlagen: Bubo. :-) -- [[Benutzer:Wolfgang Kopp|Wolfgang Kopp]] 15:12, 3. Jun 2006 (CEST) |
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So, ich bin jetzt in der richtige Kategorisierungsstimmung ;-) also hab ich mal losgelegt und den ursprünglichen Vorschlag angelegt. Ich habe mich für die Klammer entschieden, da alle unsere Rechtsquellen-Kategorien Klammerkategorien sind. Wer noch ein bisschen [[Wikipedia:editcount|Speck auf die Rippen]] braucht, kann mir ja gerne beim Umkategorisieren helfen ;-) --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 15:47, 4. Jun 2006 (CEST) |
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:Deinem Ansatz stimme ich zu. Wenn wir in den ersten Unterkategorien zur [[:Kategorie Recht|Hauptkategorie:Recht]] grundlegende Weichenstellungen vornehmen, dann müssen diese durchgehalten werden, wobei jede Ab- und Aufweichung den systematischen Zusammenhang unkenntlich machen kann.<br>Ob das aber durch eine strenge ''sprachliche'' Eingrenzung erfolgen muß, bezweifle ich. Gerade Dein Beispiel der [[:Kategorie:Grundrechte]] belegt, daß es um den Inhalt und nicht um die Benennung gehen muß. Die Problematik der Grundrechte ist doch neben dem [[Staatsorganisationsrecht]] ein evidenter Bestandteil des Verfassungsrechts. Die entsprechenden Artikel gehören also entweder in die [[:Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht]], oder, wenn diese Kategorie weiter aufgespalten werden sollte, in eine entsprechende Unterkategorie. Diese dann um der Sprachregel willen als [[:Kategorie:Recht der Grundrechte]] zu bezeichnen, hielte ich für übertrieben.<br>Eine Verlagerung der Grundrechtskategorie in die Grundlagen halte ich für verfehlt, weil dann unklar bleibt, wo der konkrete Artikel zur [[Unverletzlichkeit der Wohnung]] eingeordnet werden soll.<br>Der Fehler, den Du oben aufzeigst, liegt in der Kategoriesierung von [[Leben]] beziehungsweise darin, daß nicht alle Artikel, deren Inhalt von der Allgemeinen Handlungsfreiheit geschützt werden, auch hierhin kategorisiert werden sollen, außer, sie befaßten sich mit einem rechtlichen Ansatz. Auch dies läßt sich meines Erachtens aber nur inhaltlich, nicht sprachlich lösen. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 17:21, 27. Nov 2005 (CET) |
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:Noch ne Frage, wollen wir die Verträge der EU/EG mit Drittstaaten als Sekundärrecht einordnen? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 16:15, 4. Jun 2006 (CEST) |
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::Och, die [[:Kategorie:Leben]] ist ja wieder mal so eine unsinnige Kategorie, wie sie [[Benutzer:Wst]] leider en masse erstellt hat. Man sollte sie genauso wie z.B. die [[:Kategorie:Schaden]] ggf weglöschen, aber man sollte sich dadurch nicht verwirren lassen. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 17:34, 27. Nov 2005 (CET) |
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::Verträge der EG mit Drittstaaten sind Sekundärrecht. Für die EU siehe irgendwo oben. --[[Benutzer:C.Löser|C.Löser]] [[Benutzer Diskussion:C.Löser|<sup>Diskussion</sup>]] 16:17, 4. Jun 2006 (CEST) |
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:Die Sprache allein darf nicht der Maßstab sein, das ist klar. Ich meine das als Faustregel. Die möglichen Ausnahmen habe ich schon angedeutet, die müsste man, wenn die Rechtsgebiete detailliert ausgebaut werden sollen, sehr genau definieren. Den Unterschied von »Grundrecht« zu »Grundrechte« hätte ich natürlich an dieser Stelle klarstellen müssen, ich habe das nicht deutlich gemacht, sondern einfach den Singular verwendet. Der Bruch innerhalb des Zweigs geht also, da hast du Recht, eigentlich erst bei »Leben« los. Man sieht daran aber, wie schwierig es ist, wirklich bei einem Rechtsgebiet zu bleiben. Das Problem liegt nämlich schon daran, dass niemand erklären kann, was das überhaupt ist. Es lässt sich nämlich ziemlich frei formulieren. Deshalb gibt es so viele Querschnittsgebiete wie etwa »Recht der Leistungsstörungen«, »Vertragsrecht« oder »Verbraucherrecht«, die eine mit viel Mühe erstellte Struktur sehr schnell kippen. Und wenn dann noch die Abschnitte von Gesetzen eingebaut sind, wird es richtig bunt. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 21:18, 27. Nov 2005 (CET) |
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::Und wegen dieser vier Artikel in [[:Kategorie:Europäischer Vertrag mit nicht-EU-Staaten(-gemeinschaften)]]: ich weiß nicht, ob es völkerrechtliche Abkommen im weiteren Sinne = völkerrechtliche Verträge, oder völkerrechtliche Abkommen im engeren Sinne sind. --[[Benutzer:C.Löser|C.Löser]] [[Benutzer Diskussion:C.Löser|<sup>Diskussion</sup>]] 16:19, 4. Jun 2006 (CEST) |
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====Nach Oberbegriffen kategorisieren?==== |
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:::Wo isn da jetzt der Unterschied zwischen den Verträgen mit Drittstaaten und den Verträgen mit nicht-EU-Staaten(-gemeinschaften)? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 16:22, 4. Jun 2006 (CEST) |
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Hört sich an wie eine Selbstverständlichkeit: Man nimmt den nächst höheren (abstrakteren) Begriff und findet dort die Kategorie zur Zuordnung des Artikels. Bisher wird aber nicht durchgehend nach Oberbegriffen kategorisiert. Einige (vermutlich ziemlich viele) Artikel sind in wortgleiche Kategorien einsortiert, zum Beispiel [[Privatrecht]] in [[:Kategorie:Privatrecht]] und [[Aktiengesellschaft]] (auch noch abweichend vom Zugehörigkeitsprinzip) in [[:Kategorie:Aktiengesellschaft]]. In der [[Taxonomie]] wäre das wie die Erläuterung der Ameise durch die Ameise. Ich will nicht sagen, dass man das nicht im Einzelfall machen kann, das kann man aber nicht zum allgemeinen Prinzip erheben, weil es sonst im Ergebnis ebenso viele Kategorien wie Artikel geben muss. Es wäre deshalb zu klären, ob nicht immer der nächsthöhere Oberbegriff zu suchen ist. Andernfalls müsste detailliert festgelegt werden, welche Artikel nicht diesem allgemeinen Klassifizierungsprinzip entsprechen sollen. --- Diese Klärung ist für die weitere Diskussion sehr wichtig, da bisher immer wieder nebenbei eingeworfen wird, ein Kontingent festzulegen; das kann man aber nicht machen, ohne zugleich klarzustellen, wie die Kategorisierung der Artikel (besonders auf den höheren Ebenen) dann vorgenommen werden soll. |
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--[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 13:00, 10. Dez 2005 (CET) |
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::::Da gibts keinen Unterschied. Aber Vertragspartner kann nur sein, wer Rechtspersönlichkeit hat. Wenn die EU verträge abschließt, dann hat sie für die Mitgliedstaaten gehandelt, und diese sind Vertragspartner geworden. Wenn die EG Verträge abschließt, dann ist die EG Vertragspartner geworden. Wenn die EG Recht schafft ist es natürlich Sekundärrecht, aber wenn die EU jetzt mit der Schweit einen Vertrag schließt, und dann derr dann u.a. zwischen Deutschland und der Schweit besteht, dann müsste es doch eigentlich ein ganz normaler völkerrechtlicher Vertrag sein. Dachte ich mir. Aber jetzt wo du fragst... Europarecht halt :-/ --[[Benutzer:C.Löser|C.Löser]] [[Benutzer Diskussion:C.Löser|<sup>Diskussion</sup>]] 16:31, 4. Jun 2006 (CEST) |
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:Soweit ich gesehen habe, entspricht die Einordnung eines Begriffs in der wortgleichen Kategorie der üblichen Vorgehensweise in der WP. Zu Deinem Beispiel aus der Taxonomie habe ich eben unter [[Paarhufer]] nachgesehen - die Biologen haben diesen Artikel auch in die [[:Kategorie:Paarhufer]] eingeordnet, aber das nur am Rande.<br>Ich denke, daß ein "wortgleicher" Artikel stets in der nämlichen Kategorie einsortiert werden sollte, wobei er möglichst nicht in der alphabetischen Aufzählung, sondern an der Spitze der Artikelliste als Huaptartikel stehen sollte. Der Artikel bildet in diesen Fällen wohl in den meisten Fällen zugleich eine hilfreiche Erklärung zur Gesamtkategorie, während er in der Liste der übergeordneten Artikel eher deplaziert wäre.<br>Das Argument, das bei dieser Vorgehensweise konsequenterweise so viele Kategorien wie Artikel entstehen müßten, überzeugt mich nicht, weil es unberücksichtigt läßt, das Kategorien eben nur dann aufgestellt werden sollen, wenn in der übergeordneten Kategorie weiterer Gliederungsbedarf besteht. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 13:07, 10. Dez 2005 (CET) |
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Ach, das ist mir jetzt zu blöd :-( (Europarecht halt :-/)ich pack das alles in die [[:Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag]], mehr ist das ja wohl nicht --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 16:35, 4. Jun 2006 (CEST) |
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::Mit dem letzten Punkt hast du natürlich Recht. Außerdem sehe ich, dass [[Säugetiere]] in [[:Kategorie:Säugetiere]] erfasst ist (auch wenn dort immerhin der taxonomische Zusammenhang in einem Kasten erklärt ist). Ich lasse das Prinzip erst einmal dahinstehen, habe das ja auch mit einem Fragezeichen versehen. Es bleibt die Frage, ob und wie man das am besten erklärt. So wie du das beschreibst, sieht das für einen Autor nicht so einfach aus: Er muss erst sehen, ob es einen identischen Kategorien-Begriff gibt und ihn dann auf einer anderen Seite an die Spitze stellen. Falls es keinen identischen Begriff gibt, muss er eine andere Lösung finden. Alkibiades hat unten das Wirtschaftsrecht vorgeschlagen, weil er in einem konkreten Fall die »sachnächste« Kategorie gesucht hatte. Der Artikel hätte nicht den Umweg über [[:Kategorie:Recht]] machen müssen, wenn diese Sachnähe genau definiert wäre. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 15:37, 10. Dez 2005 (CET) |
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== Institutionen und Organisationen == |
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== Themenkreis 3 - Kategorienbildung allgemein == |
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Die [[:Kategorie:Institution (Recht)]] wurde über Nacht anscheinend von [[Benutzer:Helmut Zenz]] durch die [[:Kategorie:Organisation (Recht)]] ersetzt. Ich weiß noch nicht was ich davon halten soll. Ich halte ein Gericht eigentlich nicht für eine "Organisation". Andererseits ist die [[:Kategorie:Institution]] jetzt Löschkandidat und als Unterkategorie der [[:Kategorie:Organisation]] womöglich überflüssig. Ich denke man kann das vorerst so hinnehmen. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 08:00, 6. Jun 2006 (CEST) |
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===Rechtsvergleichend=== |
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====Allgemeines==== |
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Ich find rechtsvergleichend gut! Ich würde meinen, den Artikel zu einem Rechtsthema in einem Abschnitt allgemein zu erläutern, und dann in einem weiteren Abschnitt auf nationale Unterschiede hinzuweisen. Sofern bereits "nationale Artikel" erstellt sind, sind diese dann zu verlinken. Auch eine Vorlage könnt ich mir vorstellen. Zb in etwa dieser Art: "Artikel Führerschein" und unten die Vorlage für Führerschein (Österreich), Führerschein (Deutschland) usw. (die heißen ja in manchen Ländern auch anders, aber da ist eine Vorlage nur hilfreich). -- [[Benutzer:Otto Normalverbraucher|Otto Normalverbraucher]] 21:01, 2. Nov 2005 (CET) |
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== Neuaufnahme der Unterkategorie "Neurojurisprudenz" == |
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Das rechtsvergleichende Gesamtartikel nicht ganz ohne sind zeigt mir z.B. die Anmerkung zur Umsatzsteuer [[http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:Umsatzsteuer&curid=639344&diff=10489134&oldid=10486663#Neue_Organisation hier]]. Vielleicht müssen wir, bevor wir uns über Ketegorien unterhalten, doch auch noch mal darüber unterhalten, ob wir in einem Artikel alle Länder abbilden wollen. Bei der Umsatzsteuer wäre ja dann bereits zu entscheiden, ob der unter USt oder MWst laufen soll. Und was ist, wenn zu einem inhaltlich vergleichbaren Thema aber in D, A und CH drei verschiedene Begriffe benutzt werden? Da kann aber munter diskutiert werden. --[[Benutzer:Pelz|Pelz]] 23:13, 2. Nov 2005 (CET) |
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Bei der Neurojurisprudenz handelt es sich - ähnlich wie bei der Neuroökonomie (Neuroeconomics) - um einen im Aufstreben befindlichen Zweig der neueren Rechtswissenschaft. |
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:Ich möchte nochmals hier die Diskussion über Frage der rechtsvergleichenden Artikel versuchen anzustoßen. Werben möchte ich gerne für eine Trennung der Artikel nach Staaten. Den direkten Vergleich kann man ja mit entsprechenden Links auf gleichartige Artikel anderer Staaten hinbekommen. |
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Meine Vorstellungen auf den beiden ersten Ebenen wäre dann z.B.: |
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:Kathegorie:Recht (1.Ebene) |
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::Kathegorie:Deutschland (Recht) (2.Ebene) |
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::Kathegorie:Österreich (Recht) (2.Ebene) |
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::Kathegorie:Schweiz (Recht) (2.Ebene) |
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::und dann so weiter mit den Staaten, für die entsprechende Artikel existieren. (2.Ebene) |
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Unter diesen Länderkathegorien dann die weitere Unterteilung. --[[Benutzer:Pelz|Pelz]] 17:40, 23. Nov 2005 (CET) |
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== Kategorie:Jurist (Biografie) == |
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::Da bin ich dagegen. Das würde ja bedeuten, dass zwingend die juristischen Artikel nach nationalen Rechtsordnungen aufgeteilt werden müssen. Also ein Artikel [[Schadensersatz (Deutschland)]], ein Artikel [[Schadensersatz (Österreich)]] usw. Momentan steht aber im Artikel [[Schadensersatz]] auch ein bißchen was zu Österreich. Soll das jetzt gleich ausgegliedert werden, nur damit [[:Kategorie:Österreich (Recht)]] gefüllt wird? Das macht keinen Sinn. Auch im Brockhaus etwa erscheinen andere Rechtsordnungen am Ende des jeweiligen Artikels. Ausgliederungen machen erst dann Sinn, wenn der auszugliedernde Teil den Hauptartikel vom Umfang her sprengen würde. Außerdem sind die anderen Rechtsordnungen noch sehr unterwertig in de.wikipedia vertreten. Allein vom Faktischen her ist es da unnötig, diesen stets einen eigenen Artikel zu geben. Ich habe allerdings nichts dagegen, wenn wie im Falle [[Umsatzsteuer (Österreich)]] diese ausgegliedert wird, denn hier handelt es sich um einen umfangreichen Artikel. Da solche aber für andere Rechtsordnungen nur selten existieren, halte ich es zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch für sinnvoll [[:Kategorie:Steuern und Abgaben (Österreich)]] zuzulassen. Auch die [[:Kategorie:Recht (Schweiz)]] hat dementsprechend eine vorläufige Daseinsberechtigung, damit die paar Schweiz-Artikel nicht in der Masse der deutschen untergehen. Das ist zwar nicht ideal, aber vorläufig - und in der Wikipedia ist vieles vorläufig - die einfachste Lösung. Aber du hast schon Recht, das internationale Problem ist das vordringliche und hier lohnt eine Diskussion mehr als bei den bisher diskutierten Fragen. Grüße --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 19:29, 23. Nov 2005 (CET) |
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Auch wenn jeder Interessierte sie schon mitbekommen haben dürfte, möchte ich auf die Diskussion um die Löschung und Wiederherstellung der [[:Kategorie:Jurist (Biografie)]] verweisen, die unter [[Portal Diskussion:Recht#Kategorie:Jurist (Biografie)]] und [[Portal Diskussion:Recht#Kategorie:Jurist (Biografie)_2]] geführt wird. Da es sich um ein Thema handelt, das eigentlich an dieser Stelle erörtert werden sollte, erscheint mir der Vollständigkeit halber – auch im Hinblick auf eine spätere Archivierung – zumindest ein Verweis sinnvoll. -- [[Benutzer:Wolfgang Kopp|Wolfgang Kopp]] 18:39, 4. Aug 2006 (CEST) |
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Danke [[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] für Deinen Beitrag. Wir stimmen überein, dass dieses Thema hier erledigt werden muss. Natürlich hast Du Recht mit Deinem Hinweis, dass zu vielen Rechtsthemen nichts oder kaum was aus anderen Ländern existiert. Natürlich würde ich in der von mir dargestellten 2. Ebene daher auch nur solche Staaten aufnehmen, über die Artikel existieren. Ich möchte weiter auch für eine unmißverständliche Klarheit bei der Artikelbenennung werben. Wollen wir mehr oder weniger willkürlich durch Einzelne entscheiden lassen, ob zum Beispiel der Absatz Österreich im Artikel Umsatzsteuer groß genug für einen eigenen Landesartikel ist? Oder sollen wir hier darüber erstmal Diskussionen führen? Ich bin weiter dafür, unsere Nachbar und hier insbesondere die Deutschsprachigen, nicht unterzubuttern sondern den Damen und Herren einen angemessenen Raum hier einzuräumen. Wenn zu einem bestimmten Begriff (hier Beispiel Umsatzsteuer) ein Artikel aus schweizer, französicher oder gar maledivischer Sicht existiert, dann bitte finden wir den so sicher gut. Den Rechtsvergleich machen wir, wie schon erwähnt, über Verweise. Und die, wie Du schreibst "paar Schweiz-Artikel" gehen eben nicht in der Masse unter, denn sie sind dann eindeutig im Lemma bezeichnet. Und was den Brockhaus angeht: Bitte wer oder was ist denn der Brockhaus?? (*g) Grüsse --[[Benutzer:Pelz|Pelz]] 22:08, 23. Nov 2005 (CET) |
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:Nur für's Protokoll - falls es noch jemanden interessiert: Ich kann damit leben. Wie man [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kategorie_Diskussion:Recht&diff=14347551&oldid=14346973 hier] sieht kamen mir schon etwaige Bedenken kurz nachdem ich alles umkategorisiert habe. Nunja, anscheinend will man uns unser Extra-Würstchen nicht gönnen. Grüße --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 19:30, 4. Aug 2006 (CEST) |
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:Wenn man von der Perspektive der Artikel aus denkt, kann die Kennzeichnung der Rechtsysteme eventuell etwas einfacher werden. Die radikale Lösung (Trennung nach Staaten) habe ich auch immer wieder im Hinterkopf, aber sie würde in der Tat nur dann einen Sinn ergeben, wenn man auf den unteren Ebenen das Landeskürzel an jedes Detail anhängt. Alkibiades gebe ich in dem Punkt Recht, dass das nicht funktionieren wird. Wenn man jedoch umgekehrt vom Artikel (statt von der Übersicht) ausgeht und jeden Artikel mit systemübergreifenden Absätzen entsprechend kennzeichnen darf, als etwa »Recht (A)« oder »Recht (CH)« als Kategorie festsetzt, ergibt sich daraus eine Übersicht über alle Artikel, in denen diese Länder berücksichtigt sind. (Das jeweilige Thema ergäbe sich zwanglos aus der weiteren Kategorisierung nach Rechtsgebieten usw.) Ob man auch den deutschen Artikeln stets »Recht (D)« als Kategorie hinzufügen sollte, wäre einerseits nach statistischen Gesichtspunkten (will man das so erfassen?), andererseits nach der Frage zu entscheiden, welchen Erkenntniswert das bringt, wenn im Ergebnis der weitaus größte Teil der Artikel das deutsche Recht (mit) beschreibt. Ich stelle mir das systemübergreifende Kategorisieren also eher wie einen »Tag« (englisch Aufkleber oder Etikett) vor, bei dem man zuerst einmal nicht an die Übersicht denkt, sondern daran, wie im Artikel die Zuordnung gekennzeichnet wird. Damit wäre gewährleistet, dass niemand untergebuttert wird (und die entsprechenden Kategorien müssten nicht einmal nur vorläufig sein). Wie das nachher in der Aufstellung aussieht, ist an dieser Stelle zweitrangig, das kann man auch nachträglich und nach Bedarf ordnen. Zur Vereinheitlichung der Kategorisierung kann ein Schema vorgegeben werden, dann muss man nicht die Übersicht von vornherein mit Staaten zubauen, die im deutschsprachigen Wikipedia-Teil nie aufgenommen werden; mein Vorschlag wäre »Recht (xyz)«, wobei »xyz« das internationale Landeskürzel bezeichnet. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 00:23, 24. Nov 2005 (CET) |
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== [[Sunset-Klausel]] == |
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::Zunächst mal @ [[Benutzer:Nick1964|Nick1964]]: So ganz verstehe ich noch nicht wie das aussehen soll. Du wilst also einem Artikel, der auch Informationen zur Rechtslage in der Schweiz enthält neben der Kategorie:Recht auch die Kategorie:Recht (Schweiz) verpassen, damit man die Schweiz-Artikel zuordnen kann? Das ist nicht zulässig, solange die Kategorie:Recht (Schweiz) eine Unterkategorie der Kategorie:Recht ist (steht irgendwo, find ich grad nicht). <br /> Und dann zu [[Benutzer:Pelz|Pelz]]: Es ist gut, dass wir mal über dieses Thema reden, womöglich ist dies nicht der richtige Ort dazu, aber da die Frage, wie ein guter juristischer Artikel aufgebaut sein soll, eine Vorfrage zur Kategrisierungsproblematik ist, will ich darauf noch mal eingehen. Als ein Beispiel, wie Du es dir vielleicht vorstellst, ich aber eher ablehne, möchte ich auf den Artikel [[Prüfungsrecht]] hinweisen. Das ist ein Begriffsklärungsseite, die neben einer allgemeinen Definition nur auf den Artikel [[Prüfungsrecht (Deutschland)]] verweist. [[Prüfungsrecht (Österreich)]] und [[Prüfungsrecht (Schweiz]]) wurden noch nicht geschrieben und das ist auch in naher Zukunft nicht zu erwarten. Für diese Fälle halte ich es für sinnvoller, die Informationen zu Deutschland in dem Artikel [[Prüfungsrecht]] unterzubringen. Die Einleitungsdefinition sollte dabei aber möglichts die allgemeine sein, die den Artikelgegenstand unabhängig von nationaler Regelung kurz umschreibt. Dann unter eine Überschrift "Rechtslage in Deutschland" sollte das zum deutschen Recht kommen. Notfalls kann unten noch ein "Deutschlandlastig-Bapperl" drauf. Wenn ein Österreicher sich erbarmt, kann er den Artikel dann noch um Österreich unter einer neuen Überschrift erweitern. Das ganze wird dann nur der einen internationalen Kategorie zugeordnet. So stelle ich mir das vor und so ist es glaub ich größtenteils Usus. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 18:48, 24. Nov 2005 (CET) |
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Dieser Unterpunkt wurde nach [[Portal Diskussion:Recht]] kopiert, weil das der zweckmäßige Ort für die Diskussion ist, die mit Kategorien nichts zu tun hat. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 18:34, 7. Aug 2006 (CEST) |
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Zu dem Thema Behandlung verschiedener Rechtsordnungen finden sich auch Beiträge ganz oben unter "Als Einstieg" und im anschließenden Themenkreis 4 zu Beginn, wo "Rechtssystem" und "Rechtsgebiete" besprochen werden. Ich bin auch dafür, die Kategorien der Rechtsgebiete international zu verstehen. Das schließt nicht unbedingt aus, in gewissem Umfang Kategorien auch zu einzelnen nationalen Rechtsordnungen zuzulassen. Gewisse Artikel mögen sich in den bisherigen Rechtsgebieten (die als international offen verstanden werden sollten, aber wohl in Bezeichnung und Einteilung im wesentlichen deutschen Gewohnheiten folgen) nicht leicht einordnen lassen. Vor allem habe ich Verständnis für das Bestreben, Artikel, die spezifisch ein Land betreffen (siehe unter [[:Kategorie:Britisches Recht]] und [[:Kategorie:Recht (Schweiz)]] nicht in der Menge der Artikel untergehen zu lassen, sondern in einer länderspezifischen Kategorie zusammenzufassen. Solche Kategorien sollten aber an geeigneter Stelle im Gesamtsystem eingebaut werden. Nach dem obenstehenden Vorschlag von Pelz wären sie mir zu weit oben angesiedelt. Das sieht nach einer vollständigen Aufteilung nach Ländern auf oberster Ebene aus, was nicht wünschenswert ist und auch die Einordnung von Kategorien wie "Grundlagen des Rechts", "Jurist" (Biographie), "Urteil", "Gesetz" in Frage stellt. Ich würde daher vorrangig nach den letztgenannten Kategorien einteilen und etwaige nationale Besonderheiten, vor allem angesichts ihrer derzeit eher nach der Artikelzahl geringen Bedeutung, innerhalb von Kategorien wie Rechtssystem/Rechtsordnung/Rechtsgebiete in Unterkategorien etwas tieferer Ordnung einstellen. Ich habe einmal einen '''Vorschlag für eine Gliederung der oberen Ebenen''' unter [[Benutzer:Waugsberg/Entwurf]] zusammengestellt, wobei ich zur hier besprochenen Problematik die dort genannte Variante 3 befürworte.--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 00:15, 25. Nov 2005 (CET) |
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== Kategorie:Jurist in der frühen Neuzeit == |
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:::@Alkibiades: Deine Prämisse stimmt nicht. Ich habe hier nicht gesagt, dass man alles gleichzeitig der Oberkategorie »Recht« zuordnen soll. Ich habe vorgeschlagen, wie man die Rechtssysteme am Bedarf orientiert und damit die Übersicht um Ballast erleichtert. Wir brauchen keine Kategorie »Recht (Somalia)« solange niemand einen Artikel dazu geschrieben hat. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 01:13, 25. Nov 2005 (CET) |
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Nach dem Eklat um die Kategorie:Jurist ist mir wieder eingefallen, dass mir schon vor langer Zeit, als ich seinerzeit die Kategorie:Jurist nach "Jurist (Biografie)" umsortiert habe, aufgefallen ist, dass viele der Artikel, die direkt in der Kat:Jurist stehen und keiner Unterkategorien zugeordnet werden können, Biografien von Juristen aus der [[Frühe Neuzeit|frühen Neuzeit]] sind. Alleine wenn ich jetzt die unter "A" in der [[:Kategorie:Jurist]] einsortierten Artikel betrachte, dann sind sind dort fünf Juristen aus der frühen Neuzeit und nur einer nicht. Das problem ist wahrscheinlich, dass die Juristen aus dieser Zeit häufig nicht einfach als Rechtsanwalt oder Richter bezeichnet werden können, sondern eher Generalisten waren, die nebenbei noch als Kirchenlieddichter berühmt geworden sind. Wir haben im übrigen bereits die [[:Kategorie:Jurist im Mittelalter]]. Es wäre nur logisch, für die daran anschließende Zeit auch eine eigene Kategorie zu machen. Ich denke mal, die zu schaffende [[:Kategorie:Jurist in der frühen Neuzeit]] sollte Biografien von Juristen aus dem 15. - 18. Jahrhundert umfassen. Für die daran anschließende Zeit tun es auch die spezielleren Berufsbildkategorien. </br> An dieser Stelle stellt sich auch die Frage, was man mit den [[:Kategorie:Rechtswissenschaftler|Kategorien Rechtswissenschaftler 15. - 18. Jahrhundert]] machen soll. Kann man wirklich davon sprechen, dass dies Wissenschaftler waren oder waren das nicht vielmehr auch nur Generalisten, die mal ein Buch geschrieben haben? ich denke zumindest im 15. und 16. Jahrhundert sollte man nicht von Rechtswissenschaftlern sprechen, sondern nur von Juristen. </br> Ich schlage also folgendes vor: |
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::::Ne, das meinte ich auch nicht so. "Recht" sollte nur ein Beispiel sein. Machen wir es konkreter. Nehmen wir an, es gäbe die "Kategorie:Grundrechte (Schweiz)". Und diese soll auch noch Unterkategorie zur "Kategorie:Grundrechte" sein. Dann darf nicht der Artikel "Meinungsfreiheit", der ggf. was zu Deutschland und was zur Schweiz enthält, sowohl in die "Kategorie:Grundrechte" als auch in die "Kategorie:Grundrechte (Schweiz)" einsortiert werden. Der muss dann nur in die Oberkategorie. In die Kategorie "Kategorie:Grundrechte (Schweiz)" dürften dann nur Artikel rein, die ausschließlich Schweiz-Bezug haben. Soweit klar? Aber ich fürchte wir reden aneinander vorbei. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 13:48, 25. Nov 2005 (CET) |
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* [[:Kategorie:Jurist in der frühen Neuzeit]] als Unterkategorie von [[:Kategorie:Jurist]], [[:Kategorie:Rechtsgeschichte der Frühen Neuzeit]] und [[:Kategorie:Person der Frühen Neuzeit]]. |
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**Darunter die Unterkategorien [[:Kategorie:Rechtswissenschaftler (17. Jh.)]] und [[:Kategorie:Rechtswissenschaftler (18. Jh.)]]. |
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**Die Unterkategorien [[:Kategorie:Rechtswissenschaftler (15. Jh.)]] und [[:Kategorie:Rechtswissenschaftler (16. Jh.)]] sollen hingegen gelöscht werden. |
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Dem [[Portal Diskussion:Frühe Neuzeit]] werde ich Bescheid geben --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 10:47, 13. Aug 2006 (CEST) |
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:Da sich nach einer Woche kein Widerspruch regte (ihr hättet ja wenigstens mal "hmm" sagen können), hab ich die Kategorie eingerichtet und die entsprechenden Artikel umkategorisiert. das waren übrigens gar nicht so wenige. Im Nachinein fällt mir auf, dass man "Frühe" wohl groß schreiben sollte, aber egal. Für [[:Kategorie:Rechtswissenschaftler (16. Jh.)]] habe ich doch nicht SLA gestellt, da die Personen darin anscheinend doch irgendwie Rechtswissenschaftler waren. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 22:09, 19. Aug 2006 (CEST) |
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:::::Soweit klar und zutreffend. Nur ist das nicht mein Vorschlag. Ich bin sogar strikt dagegen, innerhalb eines Kategorienzweigs mehrere Aspekte zu verquicken. (Sonst hätte ich nicht an anderer Stelle die »Elemente« vorgeschlagen.) Ich lehne es genau wie du ab, »Grundrecht (Schweiz)« oder »Grundrecht (CH)« und ähnliche Kategorien aufzumachen. Mein Vorschlag »Recht (CH)« wäre unter einem anderen Zweig, nämlich unter »Rechtssysteme«. Bevor ich das wortreich und umständlich erkläre, hier lieber gleich etwas plastischer (nur mit den hier relevanten Zweigen): |
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:::::*Zweig 1: Rechtsgebiete > Öffentliches Recht > Verfassungsrecht |
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:::::*Zweig 2: Rechtssysteme > Recht (CH) |
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:::::Wir hätten danach die Möglichkeit, die Meinungsfreiheit in die Kategorie »Verfassungsrecht« (steht hier für »Grundrecht«, das allerdings kein Rechtsgebiet ist) und bei Bedarf(!) zusätzlich in die Kategorie »Recht (CH)« zu fassen, die Rechtsgebiete (und die anderen Zweige) würden also gerade nicht mit Rechtssystemen belastet. In dem hier entscheidenden Punkt stimmt das mit dem Vorschlag von Wau überein. Mir geht es nur zusätzlich darum, die Rechtssysteme nicht alle vorsorglich in der Übersicht aufzuführen, sondern dies nur bei Bedarf zu tun und dafür ein Schema vorzugeben. Dann gäbe es nicht mehr »Recht (Schweiz)« neben »Britisches Recht« und wir hätten ein Problem weniger. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 23:12, 25. Nov 2005 (CET) |
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::Hmm. --[[Benutzer:Bubo bubo|Bubo]] [[Benutzer_Diskussion:Bubo bubo|容]] 23:20, 19. Aug 2006 (CEST) |
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::::::Da stimme ich Dir zu, natürlich sollen nationale Untekategorien nur gebildet werden, soweit ein Bedarf besteht, und die Benennung sollte vereinheitlicht werden.--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 19:34, 26. Nov 2005 (CET) |
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:::Hmm, Hmm, Hmm, klingt alles ganz vernüftig. --[[Benutzer:Pelz|Pelz]] 00:42, 20. Aug 2006 (CEST) |
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::::Es ist doch immer nett, ein bisschen Feedback zu kriegen ;-) --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 08:12, 20. Aug 2006 (CEST) |
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::::::Die Idee, den Artikel nur zusätzlich in die "Kategorie:Recht (Schweiz)" aufzunehmen, um anzuzeigen, dass da was Schweizerisches drin ist, ist zwar recht sinnvoll. Aber was ist denn, wenn dann die Kategorie doch mal eines Tages voll wird. Dann kannst du dir sicher sein, dass jemand in insofern systemwidriger Weise dort Unterkategorien wie zB. "Kategorie:Grundrecht (Schweiz)" aufmachen will. Ich hätte jedenfalls dafür Verständnis. Wenn die Kategorie hundert Artikel enthält, ist es sinnvoll zu untergliedern. Es wäre dann nur nach dem von [[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] vorgeschlagenen System systemwidrig (wenn ich's nicht schon wieder falsch verstanden habe). Nach dem momentanen System kann man aber durchaus die "Kategorie:Grundrecht (Schweiz)" aufmachen um dort Grundrechte einzusortieren, die es nur in der Schweiz gibt (wie z.B. [[Wirtschaftsfreiheit]]) Also mir erscheint daher das vorgeschlagene System nicht so ganz wasserdicht. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 19:54, 26. Nov 2005 (CET) |
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== [[:Kategorie:Recht (Deutschland)]] == |
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:::::::Also die Regel (in [[Wikipedia:Kategorien#Hinweise für Autoren]]) lautet, dass ein Artikel nicht gleichzeitig in eine Kategorie und in die zugehörige Über- oder Unterkategorie eingeordnet werden darf. Dagegen wird nicht verstoßen, wenn die Artikel in verschiedenen Seitenzweigen stehen, nach der Bezeichnung von Nick 1964 oben in den verschiedenen Seitenzweigen Rechtegebiete und Rechtssysteme. Entsprechend könnte man ja "Berufung" sowohl in "Zivilprozessrecht" als auch in "Verwaltungsprozessrecht" einordnen, weil das beides Seitenzweige zu "Gerichtsverfahren" sind.--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 22:24, 26. Nov 2005 (CET) |
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Was sagt man dazu? löschen ? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 13:57, 29. Aug 2006 (CEST) |
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::::::::Ja, diese Regel meinte ich. Und ich befürchte, dass sie in dem System von Nick1964 verletzt wird, wenn jemand auf die Idee kommt, zu der "Kategorie:Recht (Schweiz)" Unterkategorien zu erstellen und die dann mit dem Seitenzweig "Rechtsgebiete" zu verquicken. Wenn ihr meint, dass man das wirklich verhindern kann und sollte, dann bitte, von mir aus. Man müsste nur auf die Kategorieseite hinzuschreiben, zu was sie dient. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 12:24, 27. Nov 2005 (CET) |
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:Ich bin da gespalten. Eine Kategorie für Artikel, die sich spezifisch mit dem deutschen Recht beschäftigen, wäre m.E. sinnvoll. So etwas gibt es ja auch für andere Rechtsordnungen. Allerdings sollte dann der Zweck dieser Kategorie sehr genau definiert werden. -- [[Benutzer:sebmol|sebmol]] [[Benutzer Diskussion:sebmol|<sup>?</sup>]] [[Benutzer:sebmol/Bewertung|<sup>!</sup>]] 14:13, 29. Aug 2006 (CEST) |
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::Tja, der Benutzer, der diese Kategorie angelegt hat, hat anscheinend einfach nicht lange drüber nachgedacht. Ob man Artikel, die spezifisch deutsches Recht behandeln, in eine eigene Kategorie packt, ist sicher eine schwierige Frage, die ich derzeit mit "nein" beantworten würde. Aber derartige Artikel befinden sich ja auch gar nicht darin, sondern eben nur Juristen, Richter (die ja auch eine Unterkat von Jurist sind) und Rechtsquellen. Und - ach herrjemine! das seh ja jetzt erst - was soll denn die [[:Kategorie:Jurist (Deutschland)]]? Ich glaube da wollte einfach nur jemand seine Kategorisierungswut auslassen und nicht lange nachdenken. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 20:04, 29. Aug 2006 (CEST) |
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:::::::::''Wenn'' wir dem Vorschlag folgen, ''einerseits'' die Artikel nach dem jeweiligen rechtlichen Regelungsgehalt unter [[:Kategorie:Rechtsgebiete]] und ''außerdem'' nach der nationalen Geltung in die Kategorie [[:Recht (Schweiz)]] etc. zu ordnen, dann ist das eben - insoweit dürfte [[Benutzer:Alkibiades]] zuzustimmen sein - nur möglich, indem ein striktes Verbot besteht, Unterkategorien der [[:Kategorie:Rechtsordnung]] (oder wie immer die Überkategorie für die nationalen Rechtsordnungen heißen wird) zugleich thematatisch zuzuordnen, also einer Unterkategorie des Zweiges ''Rechtsgebiete'' hinzuzufügen. Ich sehe hier aber kein Problem, weil eine entsprechene Übereinkunft relativ einfach umgesetzt werden kann. Wartungsarbeit werden uns die Kategorien in jedem Fall immer machen. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 16:51, 27. Nov 2005 (CET) |
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:Ich habe [[Wikipedia:Löschkandidaten/1._September_2006#Kategorien|Löschanträge]] gestellt --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 18:43, 1. Sep 2006 (CEST) |
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====Rechtskreise==== |
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Wer es mit der Rechtsvergleichung ernst meint, muss zumindest die Rechtskreise sortieren. Das [[:Kategorie:Islamisches Recht|islamische Recht]] haben wir schon. Wo soll das sonst hin? Unter Rechtsgebiete oder unter eine nationale Rechtsordnung? Unter Grundlagen? --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 01:13, 25. Nov 2005 (CET) |
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Allerdings gibt es auch noch [[:Kategorie:Deutsches Recht]] mit teils merkwürdigen Eintragungen ... --[[Benutzer:103II|103II]] 10:57, 21. Mai 2009 (CEST) |
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:Ideal im Sinne einer geschlossenen Systematik wäre es, eine [[:Kategorie:Rechtskreis]] als Überkategorie zu der Kategorie der nationalen Rechtsordnungen zu bilden. Die Friktionen und Diskussionen um die richtige Zuordnung würden aber bald überhand nehmen. Soweit ich sehe sind die Darstellungen der Rechtskreise bei uns noch nicht sehr weit fortgeschritten. Im Sinne einer pragmatischen Lösung würde ich daher eine [[:Kategorie:Rechtskreis]] als Unterkategorie zur [[:Kategorie:Juristische Methodenlehre]] bilden und zuwarten, welche Verknüpfungen die Artikelinhalte hier sinnvollerweise nahelegen. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 16:55, 27. Nov 2005 (CET) |
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:Hab ich auch schon gesehen und mich drüber geärgert. Das ganze Kategoriensystem wird so unterwandert. Aber ich habe momentan weder Zeit noch Nerven, um mich darum zu kümmern. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 12:31, 21. Mai 2009 (CEST) |
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::Bei den Rechtskreisen könnten wir es machen wie bei den Rechtssystemen: Unseren lassen wir einfach weg. Unter den »Grundlagen« würde ich allerdings »Rechtsvergleichung« vorziehen, ansonsten wirkt das etwas seltsam. Und »Methodenlehre« sollte nicht als Auffangschublade benutzt werden. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 00:58, 29. Nov 2005 (CET) |
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== Recht nach Ländern == |
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:::So ganz gut passen die Rechtskreise in den Grundlagen nirgends dazu. Vielleicht lieber dort noch eine weitere Unterkategorie "Rechtskreis"? (Man könnte auch statt "Nationale Rechtsordnungen" die neue Kategorie nur "Rechtsordnung" nennen und in etwas weiterem Sinn verstehen, so dass sie als Unterkategorien einzelne nationale Rechtsordnungen und eine Kategorie "Rechtskreis" aufnehmen könnte.) --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 19:23, 1. Dez 2005 (CET) |
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Da ja immer wieder der Wunsch aufkommt, die juristischen Artikel auch nach Ländern zu sortieren (siehe vorstehenden Eintrag), habe ich mir gedacht, ein kleines Brainstorming zu diesem Thema könnte nicht schaden. Ich selbst habe meine Meinung in der Löschdiskussion zur "Kategorie:Recht (Deutschland)" gesagt [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/1._September_2006&diff=prev&oldid=20945922]. ich möchte noch auf die Meinung von [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] hinweisen, der vor ca. zwei Jahren in seinem Löschantrag zu [[:Kategorie:Recht (Schweiz)]] auch alles wichtige gesagt hat [http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/18._August_2004#.28erledigt.29_Kategorie:Recht_.28Schweiz.29]. Im übrigen gilt das, was im November 2005 unter [[Kategorie_Diskussion:Recht/Archiv_2#Rechtsvergleichend]] besprochen wurde. Das muss natürlich regelmäßig einer Revision unterzogen werden. Ich habe daher mal eine kleine Rundreise in die anderen Wikipedias gemacht, um mich über deren Gepflogenheiten zu informieren. |
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== Themenkreis 4 - Erste Überlegungen zur Hauptkategorie und ihren Unterkategorien == |
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*In der italienischen Wikipedia wird anscheinend grundsätzlich nur italienisches Recht behandelt, für alles andere gibt es die [[:it:Categoria:Diritto estero]], was soviel heißt wie [[:Kategorie:Ausländisches Recht]] (naja das wird's hier wohl nicht geben). |
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Die erste konkrete Einzelfrage dürfte sein, wie die erste Ebene unterhalb der [[:Kategorie:Recht]] auszusehen hat. Als ich die ersten Schritte zur Kategorisierung unternahm, ging ich davon aus, daß wir einen Zweig zu den Grundlagenfächern (''Rechtsgeschichte'', ''Rechtsphilosophie'' ''Methodenlehre'' usw.) benötigen, und einen weiteren Zweig, in dem das objektive Recht wiedergegeben wird. So entstanden die aktuellen [[:Kategorie:Grundlagen des Rechts]] und [[:Kategorie:Rechtssystem]], die man natürlich auch ganz anders nenen kann.<br>Es stellt sich also die Frage, ob diese grundlegende Trennnung beibehalten werden soll, und ggf., welche weiteren Kategorien auf dieser Ebene noch benötigt werden. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 17:32, 13. Nov 2005 (CET) |
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:Auf der obersten Ebene sollten alle wichtigen Aspekte berücksichtigt sein, deine ursprüngliche Trennung also eher noch ausgebaut werden. Das hätte den Vorteil, mehrere Zuordnungsmöglichkeiten zur Auswahl zu haben. Denn nicht jeden Zusammenhang kann man einem Wissenschaftszweig oder einem Rechtsgebiet zuordnen. --- (1) Da »Rechtssystem« im Moment eine etwas missverständliche Oberkategorie ist, sollte als erstes zwischen Rechtsgebieten (Fächern und Themen) und Rechtssystemen (nach Staaten) unterschieden werden. --- (2) Als Erweiterung der obersten Ebene schlage ich vor, nach dem »Ist-ein«-Prinzip der [[Wikipedia:Kategorie|Wiki-Zentrale]] vorläufig einzelne Elemente des Rechts (Subjekte und Objekte) zusammenzustellen. Das wäre eine reizvolle Aufgabe, bei der wichtige Kategorien neu in das System aufgenommen würden, so dass große Lücken geschlossen wären. Die Rechtsgebiete würden zugleich erheblich entlastet, weil mit der neuen Oberkategorie systematische Zusammenhänge gezeigt und formale Detailabgrenzungen wie »Allgemeiner Teil«, »Besonderes Schuldrecht« oder »Sachenrecht« damit entbehrlich würden, mit denen eine rechtsübergreifende oder gar rechtsvergleichende Kategorienbildung ohnehin sehr schnell verbaut wäre. --- (3) Sammelkategorien (Biografien, Literatur, einzelne Gesetze, Gerichte und Urteile) sollten in eine Sonderkategorie, die deutlich von den inhaltlichen Kategorien getrennt sind. --- Zusammengefasst würde mein Vorschlag vorläufig folgende Überschriften ergeben: Grundlagen des Rechts, Rechtsgebiete, Elemente des Rechts, Rechtssysteme, (Sonderkategorie). --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 19:49, 13. Nov 2005 (CET) |
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* In der englischen Wikipedia gibt es die [[:en:Category:Law by country]]. Öfters kam ja der Wunsch auf, diese Struktur zu übernehmen. Ich halte diese aber für undurchdacht. So gibt es da zwar auch die [[:en:Category:United States law]]. Die [[:en:Category:Common law]] ist dort aber ebenso wie die meisten Artikel zum Common Law nicht untergeordnet, und das obwohl in den USA doch Common Law angewendet wird. Selbst Artikel wie [[:en:United States tort law]] sind der [[:en:Category:United States law]] nicht untergeordnet. Vielleicht handelt es sich um singuläre Fehler, insgesamt kann dort aber keine durchdachte Struktur erkennen. |
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Dazu mal einige Gedanken: |
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*[[:Kategorie:Grundlagen des Rechts]]: beibehalten. |
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*[[:Kategorie:Rechtssystem]]: Die Kategorie sollte ihrer Art nach bleiben. Allerdings ist die Bezeichnung "Rechtssystem" nicht ganz eindeutig, insoweit wäre vielleicht "Rechtsgebiete" besser, falls keine Bedenken gegen eine Kategorie in der Pluralform bestehen. |
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*Neue Kategorie "Rechtssystem" im Sinne von Rechtsordnung verschiedener Staaten: Für Übersichtsartikel zu verschiedenen Rechtsordnungen sinnvoll. Ob man eine solche Kategorie auch für Artikel zu einzelnen Gebieten vorsehen soll, kann fraglich sein. Statt "Kaufrecht (Österreich)" mag vorzuziehen sein, in einem Artikel "Kaufrecht" Österreich rechtsvergleichend mit zu behandeln. Soweit aber Artikel speziell über das Recht eines Landes entstehen, ist es wohl schon sinnvoll, sie auch über Rechtssystem einzuordnen. |
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**(Ergänzung 16.11.05) Klarer wäre vielleicht "Nationale Rechtssysteme". Irgendwie stellt sich natürlich die Frage des Verhältnisses zwischen "Nationale Rechtssysteme" und "Rechtsgebiete". Auch wenn die Rechtsgebiete nicht in erster Linie national angelegt sind, entspricht die Bezeichnung und Einteilung deutschem Recht. Theoretisch könnte man Rechtgebiete (Deutschland) (bzw. Österreich, Schweiz, andere Länder) unterscheiden und als Unterkategorien in "Nationale Rechtssysteme" einordnen. Solange sich dafür aber kein Bedürfnis ergibt, wäre ich dafür, zunächst "Rechtsgebiete" gleichgeordnet neben "Nationale Rechtssysteme" zu lassen und die Kategorien in "Rechtsgebiete" länderübergreifend zu verstehen. Sollte eine deutsche Bezeichnung einmal nicht ganz passen, könnte man ohne weiteres in "Rechtsgebiete" als Unterkategorie neben "Schuldrecht" auch "Obligationenrecht (Schweiz)" einstellen. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] |
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*"Sonderkategorie": Die Tendenz, einige der bestehenden Kategorien herunterzustufen und in einer "deutlich getrennten" eingeklammerten Sonderkategorie zu verstecken, kann ich nicht vollständig nachvollziehen. Aber eine gewisse Zusammenfassung wäre vielleicht nützlich. Wie wäre denn folgende Einteilung (also 3 Kategorien auf der obersten Stufe, über die genaue Bezeichnung könnte man diskutieren)? |
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**"Juristenbiographien" |
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**"Institutionen" mit Untergliederung in z.B. "Gerichte", "Behörden", "Juristenvereinigung" |
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**"Quellen" mit Untergliederung in "Einzelne Gesetze", "Juristische Literatur", "Urteile" |
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*"Elemente des Rechts": Ob eine solche Kategorie Sinn macht, erscheint mir noch nicht klar. Dass man im Bereich Recht sehr weitgehend nach dem Prinzip "ist ein" kategorisieren soll, ist nicht zwingend. Es ist durchaus denkbar, dass man entsprechend der Einteilung in Rechtsgebiete weitgehend das Ordnungsprinzip "gehört zum Rechtsgebiet" verwendet. Fraglich ist, ob man beide Systeme mischen soll, was letztlich dazu führen würde, dass eine große Zahl von Artikeln sowohl beim Rechtsgebiet als auch bei einem "Element" eingeordnet werden müssten. Ob der Nutzen so groß ist in Anbetracht des Mehraufwands? Das müsste anhand von konkreten Beispielen noch mehr überlegt werden. Für verfehlt halte ich allerdings die Vorstellung, durch eine solche Kategorisierung würde die Einordnung von Artikeln in die Rechtsgebiete wie "besonderes Schuldrecht" oder "Sachenrecht" entbehrlich. Wenn diese nicht mehr eine gewisse Vollständigkeit der dort behandelten Themen aufwiesen, würde unser Kategoriensystem stark entwertet. |
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--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 17:59, 14. Nov 2005 (CET) |
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* In der französischen Wikipedia gibt es auch die [[:fr:Catégorie:Droit par pays]]. Dort gibt es auch die relativ gut gefüllte [[:fr:Catégorie:Droit français]]. Anscheinend ist es dort so, dass jeder Rechtsartikel zu jeder Rechtsordnung ein eigenes Lemma bekommt, also statt [[Strafprozessrecht]] heißt es dort [[:fr:Procédure pénale en France]] (bitte mal anschauen ;-). Der allgemeine Artikel [[:fr:Procédure pénale]] bleibt im Übernationalen. Ansonsten leiten die meisten allgemeinen Artikel relativ schnell auf die Spezialartikel zu den einzelnen Ländern hin, so etwa [[:fr:Droit pénal spécial]] (ebenfalls lesenswert ;-). Wenn wir dies übernehmen wollten, müssten wir 90% unserer Artikel zerspalten und umbenennen. Ohne mich. |
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Ich nehme den Ball einmal auf: |
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*Die [[:Kategorie:Grundlagen des Rechts]] scheint auf Zustimmung zu stoßen. |
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*Neben die [[:Kategorie:Rechtssystem]] soll eine [[:Kategorie:Rechtsgebiet]] (warum Plural?) treten, wobei erstere die nationalen Rechtsordnung umfassen, letztere die einzelnen Fachsiziplinen rechtsvergleichend darstellen soll. Ich hänge wirklich nicht an der von mir aufgeworfenen Bezeichnung ''Rechtssystem'', obwohl die Summe der Rechtsgebiete hoffentlich ein Rechtssystem ist: dennoch böte sich hier die Möglichkeit, den Kategorienbaum zu verschlanken, weil die Artikel zu den nationalen Rechtsordnungen sehr wohl als den einzelnen Rechtselementen übergeordnet betrachtet werden können und daher unmittelbar in die [[:Kategorie:Rechtssystem|Überkategorie:Rechtssystem]] einzustellen wären und sich die Unterkategorien der ins Auge gefaßten [[:Kategorie:Rechtsgebiet]] hier zwanglos angliedern ließen. |
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*Der Begriff einer '''Sonderkategorie''' will mir gar nicht gefallen. Das Wort beschreibt nichts, Artikel die hier eingestellt werden könnten existieren nicht, eine Juristenbiographie ist auch systematisch der Sonderkategorie nicht nachgeordnet und die Biographie von [[Walter Odersky]] wird mit dem [[Telekommunikationsgesetz]] auch nicht durch das Wort ''Sonderkategorie'' zu irgend einer Gemeinsamkeit verklammert, was eine Überkategorie aber tun sollte. |
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*Den Gedanken von [[Benutzer:Waugsberg]], der Hauptkategorie drei weitere Kategorien zu Biographien, Institutionen und Quellen nachzuordnen gefällt mir eigentlich gut. (Frage: Wo sollen in diesem Konzept die Artikel [[Rechtsanwalt]], [[Richter]] und [[Syndikus]] eingestellt werden?) |
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*Bezüglich der ''Elemente''-Kategorie sehe ich den systematischen Gewinn noch nicht; vielleicht darf ich um einen neuen Erklärungsversuch bitten? |
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Vielleicht hat ja jemand von euch bessere Ideen, ich wollte das Thema nur nochmal zur Rede stellen, nicht dass einer sagt wir hätten nicht ausführlich drüber diskutiert. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 10:33, 3. Sep 2006 (CEST) |
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-- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 19:15, 16. Nov 2005 (CET) |
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:Hallo ihr Rechtsliebhaber. Ich bin auch einer und bin deshalb der Meinung, das richtig gehandelt wurde. Nur sollte man in der Kategorie:Recht, das Ausländische Recht nicht vergessen. Man müsste ja sonst Deutschlandlastig hinzufügen, denn das "[[EU-Recht]]" (inkl. EG-Recht) und das "[[Europarecht]]" (Internationales Recht) würde sonst fehlen. Bis bald u. Gruß v. --[[Benutzer:Elkawe|Elkawe]] 11:44, 3. Sep 2006 (CEST) |
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Noch mal, habe mir diese gesamte Disku- Seite angesehen. Die offizielen EU- Seiten (Europäische Union im Internet), sprechen vom EU-Recht. Das 3-Säulen EU-Model hat jeweils auch eigne Rechte. Das EuGH arbeitet darauf hin, EU-Recht mit dementsprechenden ( ) zu betitteln. In den Heften des Europarl. wird auch der Name "EU-Recht" benutzt. In den Recht- Büchern ua. Beck-Texte wird auch unterschieden zwischen [[Europarecht]] (international) Z.b. [[Völkerrecht]] und [[EU-Recht]], wobei ''EU-Recht'' als Titel bzw. Name benutzt wird. Nun denn.... bis bald --[[Benutzer:Elkawe|Elkawe]] 12:15, 3. Sep 2006 (CEST) |
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::Es gibt doch die [[:Kategorie:Europarecht]] oder worauf willst du hinaus? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 15:52, 3. Sep 2006 (CEST) |
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:Nach Lesen der früheren Diskussionen kann ich mich eigentlich dem aktuell existierenden Ansatz anschließen. Das heißt, Rechtsartikel sollten zuerst thematisch kategorisiert werden. Artikel, die sich vornehmlich mit einem Rechtsthema beschäftigen, dessen Wirkung lokal begrenzt ist (z.B. [[Strafprozess (Vereinigte Staaten)]]) werden sowohl thematisch (in diesem Fall [[:Kategorie:Strafverfahrensrecht]]) und in die Rechtskreiskategorie [[:Kategorie:Recht der Vereinigten Staaten]] eingeordnet. Dies sollte aber m.E. auch für Artikel gelten, die sich mit einem ausschließlich deutschem Rechtsthema beschäftigen (der Artikel [[Strafprozess (Deutschland)]] wäre dann in der [[:Kategorie:Strafverfahrensrecht]] und [[:Kategorie:Recht Deutschlands]]). Die Rechtskreiskategorien wären also als Sammelkategorien für absichtlich rechtskreisspezifische Artikel zu verstehen, nicht als allumfassende Liste aller Artikel, die sich mit dem Rechtssystem einer Region beschäftigen (letzteres passt m.E. sehr gut in ein Portal). -- [[Benutzer:sebmol|sebmol]] [[Benutzer Diskussion:sebmol|<sup>?</sup>]] [[Benutzer:sebmol/Bewertung|<sup>!</sup>]] 16:08, 3. Sep 2006 (CEST) |
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Bitte auch immer wieder nach oben sehen: Unter Themenkreis 2, »Klare Trennung von Recht und Liste« (18:04, 13. Nov 2005) habe ich eine Reihe von Begriffen aufgezählt, die bisher nicht in der aktuellen Kategorienstruktur enthalten sind. Statt vieler Erklärungen gibt es nun von mir unter [[Benutzer:Nick1964/Kategorien/Recht/Spielwiese]] ein Beispiel, wie »Elemente des Rechts« aussehen kann. Es wird damit noch deutlicher als in den Beispielen oben, weshalb die Struktur in diese Richtung gehen sollte. »Subjektives Recht« gibt es in der aktuellen Struktur praktisch nicht, weder als Oberbegriff, noch auf einer Detailebene. Das sollte an sich Argument genug sein, von der bisherigen Struktur abzurücken und neue Wege zu gehen. Ich kennzeichne aber gerne noch einige Vorteile etwas genauer: |
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*Die wichtigen Begriffe werden systematisch erfasst. Daraus ergibt sich ein engmaschiges Netz, das immer mehr Lücken schließt. Die Struktur geht von Oberbegriffen aus und ist damit durch die erste Ebene schon komplett. Unterebenen sind nur notwendig, soweit die Masse der Artikel eine Unterteilung zweckmäßig erscheinen lässt. |
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*Etwaig doch noch bestehender Änderungsbedarf beschränkt sich auf eine Erweiterung in der Breite. Man muss also keine tiefe Struktur mehr ergründen, sondern lediglich einen neuen Zweig aufmachen. Die Konsistenz der Ebenen bleibt dabei gewährleistet, weil kein Bedarf mehr dafür besteht, nachträglich einzelne Kategorien irgendwie in die einzige vorhandene Struktur zu pressen. |
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*Die Rechtsgebiete bleiben schlank und beschränken sich auf wenige rechtstheoretisch und praktisch anerkannte. Auf der Stufe von »Gesellschaftsrecht« könnte man ohne Verlust den Schlussstrich ziehen, weil die Gesellschaftsformen der Kategorie »Juristische Person« zugeordnet werden können. Eine Konkurrenz zwischen den Kategorienzweigen sollte dabei natürlich möglich sein: Der Artikel »Aktiengesellschaft« könnte also sowohl »Gesellschaftsrecht« als auch »Juristische Person« (oder etwas genauer: »Kapitalgesellschaft«) zugeordnet werden; er wäre damit zugleich inhaltlich viel besser beschrieben (bisher steht dort »Aktiengesellschaft«(?) und die wirtschaftliche Kategorie »Unternehmensform«). |
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*Mit den »Elementen« wäre es einfacher, eine systemübergreifende Kategorisierung ohne radikale Lösung (oberste Ebene: Trennung der Systeme) zu erreichen. Innerhalb der Rechtsgebiete lässt sich ab einer bestimmten Stufe kein übergreifendes System aufrechterhalten. Das liegt einerseits daran, dass sich Rechtsgebiete frei formulieren lassen, andererseits daran, dass die Gebiete kein bis ins Detail klares und durchdachtes System ergeben. Irgendwann gleitet man unbemerkt in die Gesetze und schließlich in die Inhaltsverzeichnisse der Gesetze ab. Und spätestens dann wird es schief. |
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Zu den übrigen Fragen: |
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*Die Zweige des Kategoriensystems würden durch Hinzufügen eines weiteren nicht vermischt (wie Wau befürchtet). Die Vermischung oder Vermengung liegt gerade in dem bisherigen »Rechtssystem«, in dem Begriffe unterschiedlicher Natur zusammengefasst sind. Siehe etwa nur »Streik«, »Kopierschutz«, »Finanzbehörde«, »Todesstrafe«, »Staatsanwaltschaft«, »Behörde (international)« und »Nachrichtendienst«. Diese Begriffe konkurrieren mit den Rechtsgebieten und Juristischen Personen und können so niemals in eine konsistente und gleichzeitig vollständige Struktur gebracht werden. |
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*Den Begriff »Sonderkategorie« habe ich nie als Titel vorgeschlagen. Es geht mir nicht darum, irgend etwas herabzustufen. Mehr als das, was Waugsberg jetzt vorschlägt, habe ich nie gewollt. Die ähnlich gelagerten Sammelkategorien sollen unter ein Dach, damit in der Breite mehr Platz bleibt für das Rechtssystematische. Sonst muss man beides zu lange suchen. Genau genommen werte ich die Sammelkategorien damit sogar auf, so sieht (und versteht) man sie schneller. |
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*Der Plural ist Absicht, weil er sprachlich günstiger ist und die oberste Ebene durchaus untechnische Begriffe enthalten darf, die selbst keine Kategorien sein müssen. Es geht hier schließlich nur um die Übersicht über die Kategorien. Übrigens ist der Plural in den »Grundlagen« bereits umgesetzt, wir würden also nur einen Schritt weitergehen. |
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*Waus Einschub habe ich im Prinzip schon aufgegriffen. Ich habe Bedenken, ob eine systemübergreifende Darstellung auch nur unter »Elemente« funktionieren kann; unter »Rechtsgebiete« halte ich das ab einer bestimmten Ebene für ausgeschlossen. Vielleicht wäre die radikale Lösung doch die beste. |
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::Das Problem ist, dass es ziemlich viele Artikel gibt, die ausschließlich das deutsche Recht behandeln, ohne dass das im Lemma genannt wäre und ohne dass das beabsichtigt wäre. Man müsste also fast alle Artikel in die [[:Kategorie:Recht Deutschlands]] einsortieren. Andernfalls würde es verwirren. Dann müsste man aber die [[:Kategorie:Recht Deutschlands]] wieder untergliedern und würde so eine parallele Struktur aufbauen. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 16:28, 3. Sep 2006 (CEST) |
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--[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 17:03, 18. Nov 2005 (CET) |
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:::Da gibt es zwei Schritte, die wir vielleicht in einer größeren Aktion durchführen sollten: |
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:::#Rechtsartikel, die unbeabsichtigt primär die deutsche Rechtsperspektive beschreiben, sollten entsprechend "globalisert" werden. Wenn das zuviele sind, wäre vielleicht eine Arbeitsliste praktisch, die wir im WikiProjekt Recht mit aufnehmen. Solche Artikel würden logischerweise auch nicht nach Rechtskreis "zweitkategorisiert" werden. |
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:::#Bei den Artikeln, die notwendigerweise die deutsche Perspektive beschreiben, sollte das in der Einführung und mit Kategorie klargestellt werden. Eine Änderung des Lemmas ist nur nötig, wenn es mehrere Artikel zum gleichen Thema in verschiedenen Regionen gibt. |
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:::-- [[Benutzer:sebmol|sebmol]] [[Benutzer Diskussion:sebmol|<sup>?</sup>]] [[Benutzer:sebmol/Bewertung|<sup>!</sup>]] 17:40, 3. Sep 2006 (CEST) |
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Hallo ihr beiden. Das [[EU-Recht]] und evt. das [[EG-Recht]] vermisse ich. Sehr komplizierte Materie würde ich sagen, denn wer darf für wenn und was abschließen, wenn es z.b. Verträge im EWR- Raum gibt, die mit dem Völkerrecht zu tun haben. So wie ich es sehe, haben alle 3 Säulen der EU, eigene Rechte und können Verträge abschließen. Grüße v. --[[Benutzer:Elkawe|Elkawe]] 17:33, 3. Sep 2006 (CEST) |
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:Zunächst ein aufrichtiges "Danke" für Deine Bemühungen. Leider halte ich die Elemente-Kategorisierung, soweit ich sie jetzt verstanden zu haben glaube, für kein geeignetes Werkzeug. Sie ist zumindest zu kompliziert, um als Richtschnur für die Kategorisierung herangezogen werden zu können. Ich glaube auch nicht, daß sie zu einem friktionslosen System führt: Artikel zum Gerichtsverfassungsrecht könnte ich beispielsweise nur schwer in das auf der Spielwiese dargestellte Kategoriensystem einbinden. Ich möchte daher dafür plädieren, daß wir bei dem systematischen Ansatz verbleiben, die Artikel nach Rechtsgebieten zu gliedern. Leider ist die Zahl der Diskutierenen recht gering - trotzdem möchte ich erst noch auf weitere Stimmen hierzu warten, ehe wir uns über das weitere Vorgehen verständigen. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 19:23, 20. Nov 2005 (CET) |
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@[[Benutzer:Elkawe|Elkawe]]: Schau mal in die [[:Kategorie:Europarecht]] |
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::Da weitere Stimmen erwünscht sind, will ich mich auch mal äußern. Ich konnte mir bisher noch keine klare Meinung bilden, bin aber gegen große Änderungen. Mir gefällt der Vorschlag von [[Benutzer:Nick1964/Kategorien/Recht/Spielwiese]] zwar nicht schlecht, aber ich bin eher der Ansicht dass er im Vergleich zu der Arbeit, die eine Umstellung mit sich bringt, zu wenig Vorteile bietet. Am Ende wirds meiner Meinung nach doch wieder chaotisch, das ist hier halt ein Wiki. Ich bin deshalb eher konservativ und denke, dass Änderungen nur im Detail nötig sein werden. Eine Umbenennung von "Rechtssystem" in "Rechtsgebiete" halte ich aber für sinnvoll, da mich die Benennung auch schon mal irritiert hat. So viel von mir. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 21:05, 20. Nov 2005 (CET) |
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@Sebmol: Schau mal in [[Wikipedia:WikiProjekt Recht/Tellerrand]] - Leider seit langem eingeschlafen, sowie [[:Kategorie:Wikipedia:Deutschlandlastig]] - leider mehr als gut gefüllt. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 17:52, 3. Sep 2006 (CEST) |
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:Also keine Kategorisierung nach dem »Ist-ein«-Prinzip, keine Kategorie »Rechtssubjekt«, keine Kategorie »Subjektives Recht« (geschweige denn Unterkategorien) – mit dem Argument, dass es das noch nicht gibt und Arbeit machen würde. --- Gibt es auch andere Meinungen? --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 22:38, 20. Nov 2005 (CET) |
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:Hatte mir fast schon gedacht, dass da praktische Erwägungen eine Rolle spielen würden. Wohl auch, weil es uns an Leuten fehlt, die sich mit mehreren Rechtsordnungen befasst haben und da gekonnt schreiben könnten. Das sollte aber nicht unbedingt etwas am Kategorisierungssystem ändern. -- [[Benutzer:sebmol|sebmol]] [[Benutzer Diskussion:sebmol|<sup>?</sup>]] [[Benutzer:sebmol/Bewertung|<sup>!</sup>]] 17:58, 3. Sep 2006 (CEST) |
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::Nein, mit "Argumenten" wie ''Gibt es noch nicht'' und ''Macht Arbeit'' ist nach meiner Erfahrung jedenfalls im Bereich der Rechtsthemen noch nichts erschlagen worden. Die eventuelle Neuordnung der Kategorisierung ist halt ein nicht einfaches Unterfangen, zu dem mir (noch) nichts Zielführendes einfällt. Eine breitere Beteiligung hier wäre sicher hilfreich. --[[Bubo]] [[Benutzer_Diskussion:Bubo bubo|容]] 23:10, 20. Nov 2005 (CET) |
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::Entschuldigung, wenn ich mich noch einmal dazwischendränge: @Nick1964: In der Tat meines Erachtens keine Kategorisierung nach dem "ist ein" Prinzip, weil ich nicht sehe, wie sich diese sinnvoll ''neben'' einer systematischen Einordnung behaupten könnte. Eine Kategorie [[:Kategorie:Rechtssubjekt|Rechtssubjekt]] dagegen wäre, wenn wir sie benötigen als Unterkategorie im Bereich ''AT BGB'' durchaus vorstellbar, wäre also gegenwärtig als Unterkategorie an die [[:Kategorie:Allgemeine Zivilrechtslehre]] anzuhängen. Ähnliches gilt für eine [[:Kategorie:Subjektives Recht]], bezüglich derer ich aber gegenwärtig - unabhängig von der Kategorisierungsmethode - nicht sehe, welche Artikel dort eingestellt werden sollten. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 07:39, 21. Nov 2005 (CET) |
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::Es ist leider so, dass kaum Artikel zu anderen Rechtsordnungen rein kommen. Selbst aus der Schweiz und Österreich kommt kaum mal was. Das ist schade, vielleicht wirkt die faktische Deutschlandlastigkeit sogar schon abschreckend. Aber da es Fakt ist, können wir unser Kategoriensystem nicht so hinstellen, als sei das nicht der Fall. Meine Meinung dazu war immer, dass man das Kategoriensystem umstellen kann, sobald sich die Deutschlandlastigkeit gelegt hat. Daher sollte man das auch regelmäßig auf den Prüfstand stellen, was ich ja hiermit auch getan habe. Aber leider hat sich seit letztem Jahr kaum etwas verändert (mal abgesehen von deinen USA-Artikeln). --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 19:43, 3. Sep 2006 (CEST) |
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::Zugegeben, ich bin dieser umfangreichen Diskussion unabsichtlich bisher aus dem Weg gegangen; nach dem Motto, kann ich ja immer noch mal lesen. Meine Beschäftigung heute Abend damit lässt mich leider feststellen: ich begreife nichts mehr. Bei der ganzen Diskussion fehlt mir etwas Struktur. Vielleicht ist es für alle mal hilfreich, den derzeitigen Stand der Diskussion mal etwas bildhafter darzustellen, indem man die Kategorien per Stand heute einfach mal untereinanderschreibt. --[[Benutzer:Pelz|Pelz]] 00:06, 21. Nov 2005 (CET) |
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:::Ich werde mich weiter bemühen, weiß aber nicht viel zu anderen Rechtskreisen. -- [[Benutzer:sebmol|sebmol]] [[Benutzer Diskussion:sebmol|<sup>?</sup>]] [[Benutzer:sebmol/Bewertung|<sup>!</sup>]] 20:13, 3. Sep 2006 (CEST) |
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Hallo ihr beiden. Kann einer von euch den Link "[[EU-Recht]]" richtig in der Kategorie:Recht und evt. in der Kategorie:Europäische Union einbringen bzw. richtig verlinken. Ich hab da so meine Probleme mit dieser Technik. Danke für euer Rechts- Interesse. bis bald u. Grüße v. --[[Benutzer:Elkawe|Elkawe]] 12:14, 4. Sep 2006 (CEST) |
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::Ach herrje, jetzt sehe ich erst, was du meinst: deinen neuen Artikel "[[EU-Recht]]". Also ich habe dir meine Meinung dazu auf der dortigen Diskussionseite gesagt. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 16:21, 4. Sep 2006 (CEST) |
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:::Hier findet man die aktuellen Kategorien zur Hauptkategorie Recht einfach schnell mal untereinandergeschrieben (ca 400 KByte): [[Wikipedia:Kategorien/Recht]]. Nachdem die automatisch erstellte Übersicht auch viele Unterkategorien umfasst, die dem Gebiet "Politik" zuzurechnen sind, habe ich eine Kurzfassung erstellt, die sich auf den rechtlichen Kernbereich beschränkt und nur noch ca 20% des Umfangs hat. Sie findet sich unter [[Wikipedia:Kategorien/Recht (Kurzfassung)]]. Zur "Spielwiese" werde ich mich später nochmals äußern. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 16:48, 21. Nov 2005 (CET) |
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::::Pelz meint etwas anderes, er will den aktuellen Stand der Diskussion. Das aktuelle Kategoriensystem ist bekannt (und könnte oben verlinkt sein). --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 19:25, 21. Nov 2005 (CET) |
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:::Wenn man hier zum ersten Mal liest, braucht man ein Mittel gegen Schwindel. Versteh ich das richtig, das es keine Kategorie ''französisches Recht'' gibt? Von ''französisches Arbeitsrecht'' will ich ja gar nicht reden. Und wie ordne ich dann einen französischen Arbeits- und Sozialrechtler ein? Hiffentlich gibts wenigstens die Kategorie ''Rechtswissenschaft''. Auf ins Abenteuer! --[[Benutzer:Peewit|Peewit]] 00:20, 11. Mär. 2011 (CET) |
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::Pelz, ich kann gut verstehen, dass hier die Orientierung etwas schwierig ist. Ich glaube, das geht inzwischen allen so. Die Diskussion spielt sich nur noch unten ab, obwohl sie von vornherein eingeteilt war. Damit das wenigstens ab hier etwas besser sortiert ist, füge ich unten Überschriften ein und beschränke mich zunächst auf die Oberkategorien, die nach dem bisherigen Stand als unbeanstandet gelten dürfen. Ich schlage vor, dass die Überschriften vor einer breit angelegten Diskussion zunächst mit weiteren Leitüberschriften versehen werden. Man kann über die Bezeichnung, die Unterkategorien und vieles mehr diskutieren. Es wäre besser, wenn das von vornherein kanalisiert wird. Dazu wäre ein einheitliches Schema hilfreich, damit die Diskussion darunter um das Bezugnehmen und die vielen Aufzählungszeichen entlastet wird. Möglich wäre: Begriff, Allgemeines, Vorschläge Unterkategorien, Diskussion Unterkategorien, Konkurrenz zu anderen (Ober)Kategorien. --- Vielleicht hilft das auch noch, die Beteiligung etwas zu steigern, denn bisher weiß man nicht, wo man was sagen soll. --- Auch wenn ich hier selbst gerade dagegen verstosse: Die Meta-Diskussion sollte ganz oben stattfinden (dazu wäre eine neue Überschrift notwendig). --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 19:25, 21. Nov 2005 (CET) |
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== Kategorie:Abmahnung == |
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Es gibt jetzt die [[:Kategorie:Abmahnung]], die ihrerseits noch unketegorisiert ist. Hat jemand Ideen, wo man sowas sinnvoll einordnen könnte? Andernfalls würde ich die [[:Kategorie:Wikipedia:Löschkandidat]] vorschlagen... --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 18:34, 20. Sep 2006 (CEST) |
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Ich denke, dass die von Nick1964 zusammengestellten Elemente des Rechts, so sehr sie auch als Systematisierungsversuch für rechtliche Grundelemente nützlich erscheinen mögen, sich nicht eignen, um sie für eine als Grundlage für eine grundsätzliche Neustrukturierung der rechtlichen Kategorien zu verwenden. |
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: Danke für den Hinweis in Sachen Jur-Cats, war mir bislang nicht bekannt. Ach so, in Sachen "Abmahnung" hab ich mal SLA-Formular ausgefüllt... Gruß --[[Benutzer:Zollwurf|Zollwurf]] 08:16, 23. Sep 2006 (CEST) |
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::War anscheinend erfolgreich, danke. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 10:13, 23. Sep 2006 (CEST) |
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== [[:Kategorie:Verfassungsgeschichte]] == |
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Dabei darf man die Randbedingungen nicht außer Acht lassen. Wir befinden uns in einem offenen System, in dem jeder beitragen kann, sich Artikel und Strukturen wieder ändern können, das Wachstum einigermaßen ungeordnet vor sich geht und auch im Bereich der Kategorien, auch wenn wir hier unter anderem diskutieren, die Errichtung von Kategorien an eine vorherige Diskussion und Übereinstimmung zu binden, wohl nur begrenzt ausgeschlossen werden kann, dass Veränderungen am System durch Neuerrichtung/Löschung vorgenommen werden. Ich stelle dabei auch die Erfahrung in Rechnung, wie wenige sich hier an der Diskussion beteiligen. Die Vorstellung, man fährt drei Wochen in Urlaub und findet nach Rückkehr starke Veränderungen vor, ist nicht ganz abwegig. Dabei geht es, meiner groben Schätzung nach, um vielleicht 15.000 Artikel im Bereich Recht, für die wir bisher ca. 800 Kategorien haben. |
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Was haltet ihr von einer [[:Kategorie:Verfassungsgeschichte]]? In die würden dann Artikel aus der [[:Kategorie:Rechtsgeschichte]] wie [[Augustverträge]], [[Novemberverträge]], [[Lex Bennigsen]], [[Lex Miquel-Lasker]], [[Lex Hohenlohe]] usw. ein- bzw. umsortiert. Die Kategorie würde ich dann unter Kategorie:Rechtsgeschichte und [[:Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht]] einordnen. --[[Benutzer:C.Löser|C.Löser]] [[Benutzer Diskussion:C.Löser|<sup>Diskussion</sup>]] 12:33, 27. Sep 2006 (CEST) |
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In einem derart labilen System sollte man versuchen, ein möglich einfaches Kategoriensystem zu verwenden. Das bestehende Kategoriensystem folgt im Wesentlichen, abgesehen von einigen Randerscheinungen (wie Juristenbiographien, Gerichte, einzelne Gesetze usw., über die gesondert zu reden ist) der im deutschen Rechtsbereich (und wie ich annehme auch in anderen Bereichen) gebräuchlichen Einteilung in verschiedene sachlich abgegrenzte Rechtsgebiete. Die daraus abgeleiteten Kategorien sind sehr allgemein und erlauben, auch wenn es sich bereits um Unterkategorien handelt wie zB "allgemeine Zivilrechtslehre" oder "allgemeines Schuldrecht" die Aufnahme einer Vielzahl von Artikeln. Soweit es in einem Gebiet zu viele Artikel werden, so dass die Übersicht und die Handhabung der Kategorie erschwert ist, kann man zu einer Kategorie innerhalb des Rechtsgebiets eine Einteilung in Unterkategorien vornehmen. Dennoch ist die Kategorie im Grundsatz ein Container für eine größere Zahl von Artikeln zu einem Rechtsgebiet. |
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:Könnte ich mich für begeistern. Allerdings sind die genannten fünf Artikel etwas wenig und dünn. Wenn dann kann man auch die ganzen alten Verfassungen mit reinnehmen. Also: [[Deutsche Bundesakte]], [[Paulskirchenverfassung]], [[Weimarer Verfassung]]. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 19:43, 27. Sep 2006 (CEST) |
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::So, ich habe schon einiges zusammengesucht. --[[Benutzer:C.Löser|C.Löser]] [[Benutzer Diskussion:C.Löser|<sup>Diskussion</sup>]] 00:06, 28. Sep 2006 (CEST) |
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:::Sieht ganz nett aus, richtig schön gefüllt. Mir ist übrigens aufgefallen, dass die [[:Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht]] mit über 200 Einträgen durchaus noch weitere Entlastung vertragen könnte. Wenn du da noch Vorschläge hast... --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 08:29, 28. Sep 2006 (CEST) |
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Demgegenüber kann ich die Herangehensweise von Nick1964 nicht nachvollziehen, wenn er argumentiert, es sei auffallend, dass er eine größere Zahl von Rechtsbegriffen (wie Rechtssubjekt, Juristische Person, Jurisprudenz, Rechtsgestaltung, Rechtsanwendung, Rechtsetzung, Gewohnheitsrecht, um nur einige der genannten zu wiederholen) nicht unter den Kategorien wiedergefunden habe. Das ist normal, zu vielen Rechtsbegriffen innerhalb eines Rechtsgebietes gibt es nur das Rechtsgebiet als Ganzes, nicht eine Unterkategorie, die den einzelnen Rechtsbegriff widerspiegelt. |
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Vielleicht die Geschäftsordnungen der Bundesorgane in eine Kat "Innenrecht", aber entlasten würde das die Kat auch nicht wirklich. Oder man teilt das tatsächlich in eine Kat Staatsrecht auf, die dann eine Kat Verfassungsrecht enthält. --[[Benutzer:C.Löser|C.Löser]] [[Benutzer Diskussion:C.Löser|<sup>Diskussion</sup>]] 18:47, 28. Sep 2006 (CEST) |
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Entsprechend ergibt sich, wenn man die von Nick1964 vorgeschlagenen "Elemente des Rechts" ansieht, eine wesentlich höhere Dichte der Systematisierung, als wir sie im Bereich der Rechtsgebiete haben. |
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::Bloß nicht, ich habe doch mal irgendwo was dazu geschrieben, wie schwer das zu differenzieren ist. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 00:36, 29. Sep 2006 (CEST) |
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== [[:Kategorie:Täuschung (Recht)]] == |
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Wenn man sich etwa ansieht die als Unterkategorien zur Kategorie "Relatives Herschaftsrecht" vorgeschlagen<br> |
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Kategorie:Anspruch; Kategorie:Gestaltungsrecht; Kategorie:Anwartschaftsrecht; Kategorie:Beteiligungsrecht; Kategorie:Mitwirkungsrecht; Gegenrecht > Kategorie:Einwendung, Kategorie:Einrede <br> |
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oder zur Kategorie Rechtsverhältnisse<br> |
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Kategorie:Mehrheit von Gläubigern; Kategorie:Mehrheit von Schuldnern; Kategorie:Unvollkommene Verbindlichkeit; Kategorie:Naturalobligation; Kategorie:Verkehrssicherungspflicht; Kategorie:Unselbständige Nebenpflicht <br> |
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um nur einige herauszugreifen, so ist das eine so weitgehende Unterteilung, dass man der Ebene der Artikel schon sehr nahe kommt und zum Teil nur noch wenige Artikel pro Kategorie erwarten kann. |
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Diese Kategorie ist - neben der [[:Kategorie:Betrug]] - ein Auflösungsprodukt der [[:Kategorie:Täuschung]]. Ich habe hier alles mit Rechtsbezug eingeordnet, was kein Betrug ist, und bitte die Juristen um Weiterverteilung der Artikel. --[[Benutzer:Gratisaktie|Gratisaktie]] 11:38, 10. Okt. 2006 (CEST) |
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Dabei muss man sich im Klaren sein, dass die bisher vorgeschlagenen Elemente des Rechts nur einen kleinen Bereich des Gesamtbestandes umfassen, vor allem des stärker systematisch ausgearbeiten Zivilrechts. Wenn man sich nun vorstellt, dass mit entsprechender Akribie alle Teilbereiche des Rechts in ihre Grundelemente zerlegt werden und zur Bildung von derart stark systematisch durchgegliederten Kategorien führen, so wäre eine erheblich höhere Zahl an Kategorien zu erwarten. Die Kategorisierung des einzelnen Artikels bestünde dann nicht in einer Zuordnung zu einem ganzen Rechtsgebiet, sondern zu einem der stärker gegliederten Elemente. (Man überlege mal, wo man die einzelnen Mängelansprüche im Kauf- oder Werkvertragsrecht einordnen würde. Die Minderung, früher ein Anspruch, ist ja jetzt zum Gestaltungsrecht umgewandelt…) |
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:Dein Engagement ja in allen Ehren, aber meiner Ansicht bedarf es weder der [[:Kategorie:Täuschung (Recht)]] noch der [[:Kategorie:Betrug]]. Die [[:Kategorie:Täuschung]] ist so eine typische Wst-Schlagwortkategorie, die man mit meinem Segen auch ganz schnell hätte entsorgen können. Die Artikel werden sich schon irgendwo anders einordnen lassen. Im übrigen haben die meisten der dort einsortierten Artikel kaum etwas mit Täuschung im Rechtssinne zu tun. Es bedarf jedenfalls keiner Kategorie, die die Artikel zusammenfasst. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 19:04, 10. Okt. 2006 (CEST) |
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Ein System von Elementen des Rechts ist sehr anspruchsvoll. Wer soll das alle Rechtsgebiete übergreifend aufstellen? Wer kann das auf dem Laufenden halten, unsachgemäße Änderungen verhindern, die Artikel richtig einordnen? Ich glaube auch nicht, dass man auf dieser Basis eine so umfassende Kategorisierung erreicht, dass damit eine Kategorisierung nach Rechtsgebieten überflüssig würde. Überdies halte ich die Möglichkeit, sich einen Überblick über ein den Artikelbestand in einem Rechtsgebiet anhand der Kategorie zu verschaffen, für wichtig. Das heißt, man müsste die bisherigen Kategorien nach Rechtsgebieten neben den Elementen des Rechts beibehalten, mit der Folge dass das Gesamtsystem noch schwieriger und unübersichtlicher würde. |
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-- Nachrichtlich hierher kopiert von [[Kategorie Diskussion:Recht (Sonstiges)]]. Ich bin dafür, die Kategorien zu löschen. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 19:07, 10. Okt. 2006 (CEST) |
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Eine Abwägung des Aufwands und der Schwierigkeiten spricht meines Erachtens dafür, von einer umfassenden Einarbeitung der Elemente des Rechts als zusätzlicher Kategorien neben der bereits bestehenden Gliederung nach Rechtsgebieten abzusehen (was nicht heißt, dass man nicht bei Bedarf einzelne davon einbauen kann). |
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==[[:Kategorie:Steuergesetz (Deutschland)]]== |
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Das soll nicht heißen, dass die Elemente des Rechts nicht eine sinnvolle und wertvolle Zusammenstellung darstellen, deren Fortentwicklung sich lohnen könnte. Ich meine allerdings, dass sie sich nicht für die Kategorisierung in Wikipedia eignen, sondern dass überlegt werden könnte, ob man sie zur Verdeutlichung rechtlicher Systematik im Artikelbereich verwendet, beispielsweise als zusätzliche Feingliederung zu oder neben einem Artikel wie [[Systematische Struktur Deutsches Recht]]. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 21:16, 22. Nov 2005 (CET) |
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Siehe [[Kategorie Diskussion:Steuergesetz (Deutschland)]] --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 17:29, 24. Nov. 2006 (CET) |
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===Kategorie löschen=== |
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Mein '''Vorschlag zur Gliederung der oberen Ebenen''' findet sich unter [[Benutzer:Waugsberg/Entwurf]]. Nachdem man sich immer schwer tut, Artikel über Berufe, die mit Recht zu tun haben, zu kategorisieren, habe ich dort auch eine Kategorie Beruf (Recht) auf oberer Ebene vorgeschlagen. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 00:23, 25. Nov 2005 (CET) |
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<small> (Kopie von [[Kategorie Diskussion:Steuergesetz (Deutschland)]] --[[Benutzer:Bubo bubo|Bubo]] [[Benutzer_Diskussion:Bubo bubo|容]] 20:23, 4. Dez. 2006 (CET))</small> |
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:Mit einer Antwort auf deine Reaktion und deinen Vorschlag würde ich hier alle Dimensionen sprengen. Da wir hier ohnehin schon wieder viel zu kopflastig arbeiten, habe ich einen wichtigen Aspekt in einem neuen Abschnitt (»Die Kategorienzweige durch Ausgliederung sauber halten«) unter Themenkreis 2 beschrieben. Dabei gehe ich ebenso wie dein Vorschlag von der bisherigen Struktur aus und erläutere, weshalb es notwendig wäre, viele Kategorien auszugliedern. Ich meine, dass damit die Kernfrage meines Vorschlags der »Elemente« besser zum Ausdruck kommt, als wenn ich auf jeden Einwand ausführlich eingehe. Du siehst dort, dass es im Prinzip egal ist, ob man die Kategorien neu bildet oder die alte Struktur entschlackt. Ob es einfacher ist, 800 Kategorien auseinanderzunehmen, statt von vornherein eine saubere Struktur aufzubauen, halte ich allerdings für zweifelhaft. Ich habe es trotzdem erst einmal so stehen lassen, um die Diskussion etwas mehr auf das Wesentliche zu lenken. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 17:33, 27. Nov 2005 (CET) |
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Ich schlage vor, diese Kategorie zu löschen und die Artikel in die [[:Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)]] zu überführen. Die Kategorisierung der Rechtsquellen erfolgt nach ihrem Geltungsbereich. Lediglich die [[:Kategorie:Steuergesetz (Deutschland)]] weicht von diesem Grundsatz ab und ordnet zusätzlich nach der Rechtsmaterie. Ich denke, dass die [[:Kategorie:Steuerrecht]] ausreicht, um die sachlich-fachlich zusammengehörigen Rechtsnormen in einer Kategorie zu sammeln. --[[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 18:13, 23. Nov. 2006 (CET) |
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:Aufgrund der Besonderheit des Fachgebiets Steuerrecht, sehe ich einen Sinn in der Kategorie. Wir verlassen damit auch nicht das System der Gliederung nach Geltungsbereich, da die Kategorie eben nur deutsche Gesetze umfasst. Auch ist es durchaus sinnvoll, die überbordende [[:Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)]] zu untergliedern. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 19:51, 23. Nov. 2006 (CET) |
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== Überschneidung von Kategorien mit dem Fachbereich Philosophie == |
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::Ich halte es dennoch für sinnvoll, alle Rechtsquellen direkt in die gleichnamige Kategorie einzuordnen und nicht teilweise in Unterkategorien, die ich dann durchsuchen darf, wenn ich mir einen Gesamtüberblick über das (deutsche) Recht verschaffen will. --[[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 20:57, 23. Nov. 2006 (CET) |
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Hallo, ich hatte mit der Umsortierung von einigen Artikeln gestern etwas Unmut auf mich gezogen. Im Bereich Rechtsphilosophie, habe ich einigen Artikeln die Katgeorie Rechtsphilosophie rausgenommen. Grund war die nicht zu sehende Verbindung zu dem Bereich Philosophie.Dies wurde schnell Rückgängig gemacht mit dem Hinweis, es würde hier zur zeit über die Katgeorisierung gesprochen. Ich sehe die verbindung der ARtikel zur Philosophie nicht, und hatte mich an dem Hauptartikel Rechtsphilosophie orientiert. Wie sollen wir bei der Einsortierung vorgehen? Was sollen die Kriterien für diese Kategorien sein? Grüße --[[Benutzer:Schwall|schwall]] 07:23, 25. Nov 2005 (CET) |
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: |
:Tendiere auch zu löschen. Das Kategoriensystem droht schon wieder auszufransen. --[[Benutzer:Bubo bubo|Bubo]] [[Benutzer_Diskussion:Bubo bubo|容]] 23:17, 23. Nov. 2006 (CET) |
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::Darüber ist [[Kategorie_Diskussion:Recht/Archiv_2#Vollzug_2|hier]] schon mal diskutiert worden. Ich denke, dass hier ein Problem ist, dass die Kat. Rechtsquelle (Deutschland) übervoll ist. Und zwar schon so voll, dass nicht einmal die Unterkategorie Steuergesetz (Deutschland) angezeigt wird, wenn man die erste Seite (erste 200 Artikel) ansieht. Da kann man durchaus diskutieren, ob es besser ist, alle Artikel in einer zu vollen Kategorie zu haben, die man dann erst durchblättern muss, oder ob man durch Unterkategorien eine sinnvolle Ordnung schaffen soll. Das Problem ist natürlich, welche Unterkategorien. Ich wäre da ganz pragmatisch und würde einige wenige große Unterkategorien nach Sachgruppen bilden (eine davon Steuergesetz) und den ganzen Rest wie bisher lassen. Ich finde, es ist anzustreben, dass möglichst alle Artikel einer Kategorie auf eine Seite passen. Sehr unglücklich finde ich, dass die Software, dann, wenn die Artikel auf mehrere Seiten verteilt werden, auch die Unterkategorien nach dem Alphabet mit auf mehrere Seiten verteilt. Unterkategorien sollten aus Gründen der Übersicht immer auf der ersten Seite stehen.-[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 13:44, 24. Nov. 2006 (CET) |
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= Zwischenergebnis = |
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Auch wenn die Diskussion noch im Gange ist, und ich sie keinesfalls abwürgen möchte, sollten wir die Dinge etwas vorantreiben. Wir waren uns einig (?), daß hier ein System entwickelt werden soll, dessen Weiterbildung durch das [[Portal:Recht]] überwacht und gefördert wird. Das bedeutet, daß wir am Ende ''anerkannte'', ''neue'' (also zu diskutierende) und ''verworfene'' Kategorien haben werden. Letztere sind zu löschen, die Diskussionen sollten aber irgendwo gelistet bleiben, damit wir das Rad nicht jeweils neu erfinden müssen. Hierfür sollte zu gegebener Zeit eine Unterseite des Portals eingerichtet werden, in welche zunächst die Feingliederung, die sich aus unseren jetzigen Erörterungen ergibt zu übertragen wäre. |
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Sodann sollten die einzelnen Kategorien mit Erklärungen versehen werden, nach welchem Kategorienzweig (Grundlagen, Rechtsgebiete, Rechtssystem etc.) sie einsortiert sind, und welche Systematisierungsregeln jeweils erarbeitet worden sind. |
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Schließlich sollte es bestimmte Kategorien geben, die eine abschließende Zahl von Artikeln enthalten. Das ist noch nicht diskutiert - Widerspruch ist also willkommen! - ergibt sich für mich aber zwingend aus der Aufgabe bestimmter Kategorien: Beispiel: Die jetzige [[:Kategorie:Grundlagen des Rechts]], wie immer sie auch später heißen mag, kann keine Artikel enthalten, weil diese auf die weiteren Unterkategorien verteilt werden müssen. Beispiel 2:Wenn wir die [[:Kategorie:Strafrecht]] nach AT, BT, Jugendstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht untergliedern, gehört in diese Kategorie nur der Artikel [[Strafrecht]] selbst, alles andere sollte sich weiter untergliedern lassen.<br>Demgegenüber können bestimmte Kategorien, wie etwa gegenwärtig die [[:Kategorie:Sachenrecht]] beliebig viele Artikel enthalten, es sei denn, wir würden eine Untergliederung finden, die den gesamten Stoffbereich umfaßt und somit außer dem Überblicksartikel [[Sachenrecht]] keine weiteren Artikel mehr zuläßt. |
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Falls diese Überlegung auf Zustimmung stößt, könnten wir auch beim gegenwärtigen Stand der Diskussion überlegen, welche Artikel unmittelbar in die [[:Kategorie:Recht|Hauptkategorie:Recht]] einzuordnen sind. Momentan finden sich dort die Artikel [[Recht]] und [[Rechtswissenschaft]], was ich recht überzeugend finde. Ein Mitarbeiter hatte aber meiner Erinnerung nach schon einmal gefordert, den Beitrag [[Recht]] der [[:Kategorie:Rechtsphilosophie]] zuzuordnen. |
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Meinungen? |
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-- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 18:44, 27. Nov 2005 (CET) |
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Grundsätzlich: Zustimmung. --[[Benutzer:Bubo bubo|Bubo]] [[Benutzer_Diskussion:Bubo bubo|容]] 19:56, 30. Nov 2005 (CET) |
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Einverstanden. Danke [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] für die hervorragende Zusammenfassung --[[Benutzer:Pelz|Pelz]] 20:40, 30. Nov 2005 (CET) |
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Bin auch soweit einverstanden, habe aber noch nicht ganz verstanden, welche gravierenden Neuerungen beschlossen wurden. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 21:29, 30. Nov 2005 (CET) |
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Einverstanden. Ich habe mal bei den Philosphen gespickt, siehe [[Wikipedia:WikiProjekt Philosophie/Kategorien]]. Dort nennt man Kategorien, die nur Unterkategorien, aber keine Artikel aufnehmen sollen, "Leerkategorien". Ob es in der Praxis immer gleich gelingt, eine zu voll werdende Kategorie so vollständig in Unterkategorien aufzugliedern, dass man alles in den Unterkategorien unterbringt, mag fraglich sein. Auch wenn das als Ideal anzustreben sein wird, denke ich, es wird teilweise auch bei Teiluntergliederungen bleiben müssen, zumindest vorübergehend (wir haben sowieso genug Aufräumarbeit), siehe etwa [[:Kategorie:Schuldrecht]]. Was man von den Philosophen übernehmen könnte: Eine Kategorie [[:Kategorie:Recht (unsortiert)]] für alle Artikel, die man, insbesondere auch fachfremde Benutzer, nicht gleich in die richtige Unterkategorie einordnen kann, als vorübergehende Unterbringung. In die [[:Kategorie:Recht]] müsste wohl nur [[Recht]] und [[Rechtswissenschaft]]. Gegen die zusätzlcihe Einordnung von [[Recht]] in die [[:Kategorie:Rechtsphilosophie]] ist meines Erachtens nichts einzuwenden. Das würde zwar an sich gegen die Regel "nicht zugleich in Ober- und Unterkategorie" verstoßen, aber "Rechtsphilosophie" gehört uns Juristen nicht allein. Es ist auch Unterkategorie von [[:Kategorie:Philosophische Disziplin]], was zur Haupt-[[:Kategorie:Philosophie]] gehört. Und wenn die Philosophen aus ihrer Sicht [[Recht]] in einer ihrer Unterkategorien haben wollen, kann man es ihnen nicht verwehren.--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 21:38, 30. Nov 2005 (CET) |
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= Arbeiten an einer neuen Struktur = |
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== Allgemeines und zur Vorgehensweise == |
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Ich arbeite an einem Vorschlag, siehe '''[[Wikipedia:Kategorien/Recht (Vorschlag)]]''' --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 00:09, 3. Dez 2005 (CET) |
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:Ich auch, heißt bei mir nur etwas anders: [[Benutzer:Nick1964/Kategorien/Recht/Entwurf]] --- Unter »Rechtssoziologie« habe ich ein »Berufsfeld Recht« aufgemacht, das die Berufe und die Biografien sammelt. Ist noch etwas wild. Ansonsten habe ich die »Elemente« jetzt auf das Wesentliche beschränkt und die Rechtsgebiete geordnet. Vielleicht wird so einiges klarer. Erläuterungen sind natürlich noch nötig, zumal ich erst einmal einige Kategorien doppelt bezeichnet habe, um sichtbar zu machen, was es schon gibt. --- Die Diskussion würde ich übrigens gerne an den thematisch passenden Stellen fortsetzen. Zwischenergebnisse können auch erst einmal in Themenkreis 4 festgehalten werden. Einige Überschriften gibt es schon. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 18:28, 3. Dez 2005 (CET) |
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Ich halte den Vorschlag von [[Benutzer:Waugsberg|wau]] für eine ordentliche Grundlage mit der man arbeiten kann. Die von [[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] vorgeschlagene Grobstruktur wurde schon diskutiert und ist mir auch zu systematisierend und praxisfern. Aber einige Aspekte aus seinem Vorschlag könnten vielleicht in [[Benutzer:Waugsberg|wau]]'s System rüber gerettet werden. Ich dachte da vor allem an die Querschnittsgebiete, die bei Wau noch fehlen. Nick1964 hat auch die Rechtskreise stringenter durchgezogen. Bei Wau gibt es nur den islamischen Rechtskreis. Aber wenn schon, dann sollte auch die Kategorie:Recht (Schweiz) dem kontinentaleuropäischen Rechtskreis zugeordnet werden und die Kategorie:Recht (Großbritannien) dem anglo-amerikanischen. Aber man könnte das mit den Rechtskreise IHMO auch ganz weglassen. <br> Verfahrensrecht ist bei Nick1964 eine Querschnittskategorie, bei Wau ein eigenständiges Rechtsgebiet. Mir will beides nicht so recht gefallen. Insbesondere missfällt mir, dass die Überkategorie zu den einzelnen Prozessordnungen bei Wau (wie im derzeitigen System auch) [[:Kategorie:Gerichtsverfahren]] heißt. Ich würde die [[:Kategorie:Zivilprozessrecht]] gerne auch als Unterkategorie von Kategorie:Privatrecht sehen und zusätzlich noch in der Querschnittskategorie:Prozessrecht. Und dann müsste Wau noch seine [[:Kategorie:Institution]] dringend umbennen, sonst kommt da noch wer weiß was rein. Also besser [[:Kategorie:Institution (Recht)]] oder ähnliches. Grüße --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 10:13, 4. Dez 2005 (CET) |
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:Zu jedem der Vorschläge umfassend Stellung zu nehmen, wird immer dazu führen, daß der Rahmen gesprengt wird, weswegen [[Benutzer:Waugsberg]] und [[Benutzer:Nick1964]] ja auch an eigenen Vorschlagslisten arbeiten. Wollen wir nicht ''hier'' Ebene für Ebene vorgehen?<br>Die [[:Kategorie:Recht]] ist selbstverständlicher Ausgangspunkt. Als hier zu listende Artikel habe ich bereits die gegenwärtig dort stehenden Beiträge [[Recht]] und [[Rechtswissenschaft]] genannt. Nunmehr sollten wir uns um die Unterkategorien der ''nächsten'' Ebene, und zwar nur der nächsten Ebene kümmern und diese mit den dort gelisteten Artikeln auf einen akutellen Zuschnitt bringen, usw. Ich fürchte, daß jede andere Vorgehensweise dazu führen wird, daß wir im Material ertrinken. Parallel dazu sollte wenigstens für die Dauer der Neustrukturierung, wie oben bereits von anderer Seite vorgeschlagen, eine Auslagerungskategorie [[:Kategorie:Recht (Nicht kategorisierte Beiträge)]] erstellt werden, damit wir Zweifelsfälle erst einmal dort listen können.<br>Dem Vorschlag von [[Benutzer:Waugsberg]] kann ich für diese erste Ebene inhaltlich zustimmen, mit kleinen Abweichungen in der Nomenklatur:<br>Wir sollten den allgemeinen Benennungsregeln auch im Bereich ''Recht'' so weit wie möglich folgen, also die Singular-Regel einhalten. Dies bedeutet die Unterkategorien [[:Kategorie:Juristisches Grundlagenfach]] (statt:''Grundlagen des Rechts''), [[:Kategorie:Rechtsordnung]] (neu für nationale Rechtsordnungen und deren Überblicksartikel), [[:Kategorie:Rechtsgebiet]] (statt bisher ''Rechtssystem''), [[:Kategorie Jurist (Biographie)]] (statt bisher ''Jurist'') [[:Kategorie Rechtsquelle und Hilfsmittel]] (neu für Gesetze, Fachzeitschriften etc.), [[:Kategorie:Juristische Institution]] (neu für Gerichte, Behörden etc. / Gebietskörperschaften sollten meines Erachtens überhaupt nicht in die juristischen Kategorien eingeordnet werden; ein Beitrag zum [[Regierungsbezirk Mittelfranken]] ist eigentlich nicht primär juristisch ausgestaltet), [[:Kategorie:Juristischer Beruf]] (neu für Berufe wie Richter, Rechtsanwalt etc.) und schließlich, die Auffangkategorie für noch nicht kategorisierte Beiträge.<br>Wenn wir dies umgesetzt hätten, könnten wir die zweite Unterebene zu jeder der Begriffe diskutieren, wir wären aber erst einmal einen Schritt weiter. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 19:10, 4. Dez 2005 (CET) |
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::Deinem Vorschlag zur Vorgehensweise stimme ich zu. Ich habe mal diese Seite ein wenig umstrukturiert, um den Überblick zu erleichtern. Wir sollten die Diskussion jeweils unter den betreffenden Überschriften führen. (Ich habe zunächst die Benennungen aus meinem Vorschlag eingesetzt, was nicht heißt, dass ich Deinen Umbenennungsvorschlägen nicht zustimmen kann. Überlegungen dazu ggf. später.)--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 19:57, 4. Dez 2005 (CET) |
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== Diskussion zu einzelnen Kategorien == |
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=== Kategorien der obersten Ebene unterhalb "Recht" === |
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Generell zur Singularregel, die Wau unten an einigen Stellen zur Debatte stellt: Es geht bei den obersten Überschriften nicht zwangsläufig um Kategorien. Innerhalb einer erläuternden Übersicht sollte es gestattet sein, die Mehrzahl von Kategorien mit einer Sammelbezeichnung zusammenzufassen. Und dafür ist der Plural nun einmal oft eleganter. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 02:10, 5. Dez 2005 (CET) |
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:Ich sehe keinen zwingenden Grund von der allgemein gebräuchlichen Singular-Regel abzuweichen. Sicherlich ist der Plural eleganter, wenn es um Sammelbezeichnungen geht - das gilt aber auch für Artikel, die trotzdem, von wenigen Ausnahmen abgesehen, mit Recht der Singular-Regel unterworfen werden. Die Verständlichkeit für Laien oder die erläuternde Übersicht läßt sich auch durch einen ohnehin erforderlichen Text auf der Kategorie-Seite erreichen. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 14:22, 6. Dez 2005 (CET) |
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====Rechtsgebiete==== |
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Es ist mir bewußt, dass es in [[Wikipedia:Kategorien]] heißt, bei der Namensgebung gelten die [[Wikipedia:Namenskonventionen]] analog, insbesondere die Singularregel. Dennoch erschiene mir der Plural im Einzelfall dann sinnvoll und daher auch im Sinne der Regeln vertretbar, wenn der Singular von der Bedeutung her nicht ganz eindeutig ist. "Rechtsgebiet" könnte auch im Sinne von "Territorium" mißverstanden werden. Wenn man daran denkt, dass Laien die Kategorien benutzen könnten, um sich im Bereich Recht zu orientieren, macht der Plural hier deutlicher, was sie erwartet. Ich wäre daher hier (und eventuell bei einigen wenigen anderen Kategorien) dafür, von der Singularregel ausnahmsweise abzuweichen. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 01:39, 5. Dez 2005 (CET) |
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:Wie ich auch weiter unten in Einzelfällen angemerkt habe, sehe ich zu einem Abweichen von einer Regel keine Notwendigkeit; das von wau angedeutete Mißverständnis halte ich in der Singular- wie in der Pluralfassung für möglich. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 18:54, 9. Dez 2005 (CET) |
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::Die Kategorien dienen vor allem der Zuordnung im Artikel. Wenn dort etwa im Artikel [[Privatrecht]] als Kategorie »Rechtsgebiet« angegeben wäre, dürfte das kaum Missverständnisse hervorrufen. Ansonsten hat Stechlin Recht: Der Plural würde nicht viel ändern, ein Abweichen von der Singularregel bei den Kategorien lässt sich damit nicht begründen. [[:Kategorie:Rechtsgebiet]] wäre damit die bessere Lösung. Die Kategorie an sich dürfte ohnehin auf allgemeine Zustimmung stoßen, so dass man jetzt in die »tieferen Ebenen« gehen könnte. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 00:43, 10. Dez 2005 (CET) |
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:::Das Argument mit dem Artikel zieht nicht. In der Mehrzahl der Artikel steht die übergeordnete Unterkategorie, in [[Privatrecht]] die Kategorie "Privatrecht". "Kategorie:Rechtsgebiet" wird vor allem in allen dort angehängten Unterkategorien stehen. Von dort, da hast Du Recht, ist "Rechtsgebiet" eindeutig. Meine Bedenken begründen sich in der Überlegung, dass ein Nichtjurist das Kategoriensystem für eine systematische Suche nutzt und vielleicht Urheberrecht sucht. Dann wird er die Kategorie "Recht" öffnen und sieht die oberste Ebene: "Rechtsgebiet", "Rechtsordnung/Rechtssystem" usw. Da wäre es nützlich, wenn der Kategoriename deutlich genug anzeigt, was man erwarten kann. Und da scheint mir "Rechtsgebiet" im Singular, was ein wenig wie Staatsgebiet klingt, nicht so günstig. - Aber ich will mein Argument nicht überbewerten, nachdem eine klare Zweidrittelmehrheit (2:1, hohe Wahlbeteiligung!) die Einhaltung der Singularregel für ein höherwertiges Rechtsgut hält, will ich der Bezeichnung [[:Kategorie:Rechtsgebiet]] nicht im Wege stehen. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 01:22, 11. Dez 2005 (CET) |
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::::Ich bin ebenfalls ein Anhänger der allgemeinen Sprachregel, aber wenn es (Leer)Kategorien sein sollen (warum auch immer), dann sind Konventionen wegen der Datenbanksuche schon notwendig. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 21:56, 11. Dez 2005 (CET) |
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====Rechtsordnungen==== |
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Auch hier hielte ich die Abweichung von der Singularregel für vertretbar (siehe unter Rechtsgebiete), da "Rechtsordnung" im Singular insbesondere für den Laien nicht so deutlich werden lässt, was ihn unter der Kategorie erwartet.--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 01:39, 5. Dez 2005 (CET) |
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:»Rechtsordnung« soll eine deutsche Bezeichnung sein. So habe ich es jedenfalls aus einigen Artikeln in Erinnerung. Der international günstigere Begriff wäre »Rechtssystem«. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 02:30, 7. Dez 2005 (CET) |
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::Rechtssystem hätte zumindest den Vorteil, daß die Singularregel angewandt werden könnte. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 07:54, 7. Dez 2005 (CET) |
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:::Wenn wir den Singular verwenden: Nachdem Rechtssystem mehr nach systematisch gegliedert klingt (so haben wir das bisher verstanden und die Rechtsgebiete unter dieser Bezeichnung kategorisiert), während wir die einzelnen nationalen Rechtsordnungen nicht in gleicher Weise systematisch durchgliedern wollen, wäre ich persönlich mehr für Rechtsordnung, was in der deutschsprachigen Wikipedia wohl hinreichend verständlich ist ("international günstig" ist es wohl auch nicht, wenn wir von "Völkerrecht" sprechen). Gegen Rechtssystem hätte ich aber keine Einwände. (Das Umdenken wegen des Bedeutungswandels würden wir schon bewältigen.)<br>Ich will aber nochmal ansprechen, ob man eventuell zur Verdeutlichung noch "national" davorsetzen soll, also [[:Kategorie:Nationale Rechtsordnung]] (oder nationales Rechtssystem). Zu Überlegen ist, ob das auch passt, wenn man in die Kategorie auch die "Rechtskreise" einordnen will. Ich bin allerdings der Meinung, dass man die Rechtskreise nicht überbewerten soll. Das Thema ist auf Artikelebene etwas stiefmütterlich behandelt. Ich hielte es für übertreiben, die einzelnen in "Rechtsordnung" einzusortierenden nationalen Unterkategorien (bisher USA, britisch, Schweiz) noch zusätzlich über Zwischenkategorien nach Rechtskreisen zu gliedern. Was bleibt, ist ein Artikel [[Rechtskreis]] oder einige wenige, die man in eine eigene Unterkategorie stecken könnte oder vielleicht einfach direkt in die Kategorie "Rechtsordnung" oder "Nationale Rechtsordnung", während Artikel zu einzelnen Rechtsordnungen in Unterkategorien wie [[:Kategorie:Recht (USA)]] kommen. Was macht man mit [[:Kategorie:Islamisches Recht]]? Bei [[:Kategorie:Kirchenrecht]] lassen oder in Zusammenhang mit Rechtskreis bringen? --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 02:23, 11. Dez 2005 (CET) |
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Ich möchte mich gegen den Zusatz "National" aussprechen. Wir schaffen hier eine Kategorie, die zunächst der Aufnahme aller Übersichtsartikel zu einzelnen Rechtsordnungen - gleichgültig, ob diese national, kulturell oder religiös geprägt sind - schafft. Weitere Differenzierungen können, soweit erforderlich, in den Unterkategorien vorgenommen werden. Ich meine aber, daß hier die darstellungen [[Islamisches Recht]] und [[Systematische Struktur Deutsches Recht]] zunächst gleichberechtigt nebeneinander stehen können.<br>Was die Frage angeht, ob die Kategorie ''Rechtssystem'' oder ''Rechtsordnung'' heißen soll, bin ich leidenschaftslos. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 11:58, 11. Dez 2005 (CET) |
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:Die Kategorie sollte nicht "Rechtssystem" heißen, denn die [[:Kategorie:Rechtssystem]] gibt es momentan schon mit deutlich anderem Inhalt (daraus wird doch wenn ich es richtig verfolgt habe die Kategorie:Rechtsgebiet). Ich glaube das würde zu sehr starken Irritationen führen, wenn Rechtssystem auf einmal etwas völlig anderes bedeutet. Den Namen "Rechtsordnung" halte ich aber so allein auch für unscharf. Es müsste schon denke ich klar werden, dass hier unterschiedliche Rechtsordnung''en'' einsortiert werden. Also entweder "nationale Rechtsordnung" oder eine Abweichung von der Singularregel und "Kategorie:Rechtsordnungen" nennen. Wobei ich allerdings befürchte, dass die Meinung dazu schon hier irgendwo an anderer Stelle sich schon gegen den Plural entschieden hat. Ich halte es hier aber für sinnvoll, von der Singularregel abzuweichen. Oberstes Ziel bei der Benennung sollte die Verständlichkeit sein. Was die Rechtskreise anbetrifft, so kann die [[:Kategorie:Islamisches Recht]] hier auch drunter einsortiert werden. Einer eigenen Kategorie:Rechtskreis bedarf es nicht. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 12:12, 11. Dez 2005 (CET) |
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====Grundlagen des Rechts==== |
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Einen zwingenden Grund zur Veränderung der bestehenden Bezeichnung sehe ich nicht. Der Singular liegt sicher dann nahe, wenn man nach dem Prinzip "ist ein" kategorisiert. Soweit eher das Prinzip "gehört zum Fachgebiet..." gilt und für das Gebiet ein Sammelbegriff "Grundlagen" sinnvoll erscheint, kann man den meines Erachtens verwenden. "Juristes Grundlagenfach" wäre auch denkbar, nachdem einige der Fächer sowohl mit Jura als auch mit anderen Wissenschaften zu tun haben (zB Rechtsmedizin) und man über den Schwerpunkt streiten könnte, würde ich es aber lieber bei "Grundlagen des Recht" belassen (und die Arbeit der Umbenennung einsparen).--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 01:39, 5. Dez 2005 (CET) |
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:Arbeit wird uns das ganze hier ohnehin noch zur Genüge machen ...; das Argument der anderen Disziplinen überzeugt mich eigentlich nicht. Eine [[:Kategorie:Rechtsgeschichte]] kann problemlos einerseits nach [[:Kategorie:Juristisches Grundlagenfach]] andererseits nach [[:Kategorie:Geschichte]] (oder wie immer die Historiker das handhaben möchten) gelistet werden. Mir scheint das für die anderen Kategorien dieser Gruppe auch zu gelten. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 20:35, 5. Dez 2005 (CET) |
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::Welches Argument gebrauchen denn die anderen Disziplinen? Meinst du den generellen Einwand von [[Benutzer:Markus Mueller|Markus Mueller]] in [[Kategorie Diskussion:Rechtsphilosophie]]? Den finde ich im Grunde richtig, die Kategorisierung sollte dem Fachbereich überlassen bleiben, der das methodisch am besten kann, das Ergebnis könnten wir hier einhängen (dürfte von deinem Vorschlag im Ergebnis nicht so weit entfernt sein). Nur sehe ich bisher dazu keine Vorschläge der Philosophen oder Soziologen. Was also tun? Feingliederung weglassen/streichen und darauf warten, dass dort etwas geschieht? --- [[:Kategorie:Juristisches Grundlagenfach]] (nur wegen des Singulars?) wirkt etwas umständlich. --- Wo soll eigentlich [[:Kategorie:Rechtswissenschaft]] hin? Wieso gibt’s die nicht? --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 15:33, 8. Dez 2005 (CET) |
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:::Solchen Fragen (Ist Rechtphilosophie bzw. Rechtsmedizin eher ein juristisches oder mehr ein philosophisches bzw. medizinisches Fach?) wollte ich mit meinem Formulierungsvorschlag aus dem Weg gehen.--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 18:57, 8. Dez 2005 (CET) |
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:::Entschuldigt, aber treiben hier auf eine Scheindebatte zu: Die Frage, ob die Rechtsphilosophie eine Domäne der Philosophen oder der Juristen ist, betrifft die Benennung der "Grundlagen-Kategorie" ebensowenig wie deren Inhalt! Daß es eine [[:Kategorie:Rechtsphilosophie]] geben muß ist zweifelsfrei. Auf der obersten Kategorie-Ebene geht es nun darum, ''wo'' diese Kategorie von den Juristen und ''wo'' sie von den Philosophen eingehängt wird. Dies mögen beide Fachbereiche für sich entscheiden. Erst dann stellt sich die Frage, welche Artikel in die [[:Kategorie:Rechtsphilosophie]] eingestellt werden sollen, und wie die Feingliederung ''unterhalb'' der Kategorie aussehen soll. Auch hier sollte es keinen Streit um einen Vorrang geben, vielmehr eine nachvollziehbare Systematik, in der die Kategorie für beide Portale vertretbar untergliedert wird. Dies wiederum läßt sich aber wohl besser am Einzelfall erörtern, wenn wir diese Tiefe einmal erreicht haben werden. |
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:::Für die Benennung ergibt sich nichts anderes: Die Grundlagen-Kategorie, gleichviel, ob sie nun [[:Kategorie:Grundlagen des Rechts]] oder [[:Kategorie:Juristisches Grundlagenfach]] oder anders heißen mag, wird für sich genommen sicherlich eine leere Kategorie sein sollen, in der lediglich die einzelnen Unterkategorien anzuhängen sind. Die Benennung sollte dies verdeutlichen, wozu mir in der Tat das etwas umständliche [[:Kategorie:Juristisches Grundlagenfach]] besser geeignet erscheint, weil es nicht dazu verführt, vermeintlich grundlegende Beiträge einzusortieren.<br>Allerdings ergibt sich ein weiteres Problem: Die aktuelle [[:Kategorie:Grundlagen des Rechts]] umfaßt neben den Grundlagenfächern auch die Hilfswissenschaften. Sollen diese hier weiterhin inbegriffen sein - in diesem Falle bedürfte es wohl eines gänzlich neuen Namensvorschlags - oder soll auf der obersten Ebene noch eine [[:Kategorie:Juristische Hilfswissenschaft]] hinzutreten? -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 20:33, 8. Dez 2005 (CET) |
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::::Wie wärs mit [[:Kategorie:Wissenschaft und Recht]] statt "Grundlagen des Rechts"? Da könnte man alles Mögliche dranhängen, auch Hilfswissenschaften. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 16:54, 9. Dez 2005 (CET) |
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:::::Entschuldige, wau, aber diese Benennung will mir nicht gefallen. Unabhängig von einer Verwechslung mit ''Wissenschaftsrecht'' weiß ich nicht, was dieser Kategorienname als Oberbegriff benennen soll: [[Rechtstheorie]], [[Methodenlehre]] oder auch [[Rechtsgeschichte]] scheinen mir nicht recht abgedeckt ... -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 16:58, 9. Dez 2005 (CET) |
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::::::[[:Kategorie:Rechtswissenschaft]] würde das abdecken. Die [[:Kategorie:Hilfswissenschaft (Recht)]] (juristische Hilfswissenschaft wäre unzutreffend) kann man gesondert aufführen, soweit nicht beides in einer Leerkategorie erfasst wird. Die Leerkategorie müsste aber noch einmal zentral diskutiert werden, es ist noch nicht klar, was der Vorteil gegenüber einer formlosen Überschrift in der Erläuterung sein soll. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 12:27, 10. Dez 2005 (CET) |
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:::::::Der Begriff [[Rechtswissenschaft]] würde aber unangemessen verengt, wenn er als [[:Kategorie:Rechtswissenschaft]] (nur) die juristischen Grundlagenfächer und die Hilfswissenschaften abdecken sollte. (Ob eine Hilfswissenschaft überhaupt systematisch als Unterfall der Hauptwissenschaft begriffen werden kann, müßte ich erst noch durchdenken). Eine [[:Kategorie:Rechtswissenschaft]] unter der [[:Kategorie:Recht]] grenzt die wissenschaftliche Behandlung des Themas gegen die Praxis ab. Dies ist nicht die Gliederung der ersten Ebene, wie wir sie bislang erörtert haben. Insbesondere kann die [[:Kategorie:Rechtsgebiet]] hier nicht sinnvoll zugeordnet werden, weil sie eben keine Schwesterkategorie einer [[:Kategorie:Rechtswissenschaft]] ist.<br>Ich halte meinen Vorschlag, unter der [[:Kategorie:Recht]] zu diesem Komplex die beiden Unterkategorien [[:Kategorie:Juristische Hilfswissenschaft]] und [[:Kategorie:Juristisches Grundlagenfach]] zuzuordnen, derzeit aufrecht. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 13:14, 10. Dez 2005 (CET) |
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:::::Rechtfertigen die Hilfswissenschaften wirklich eine Kategorie auf oberster Ebene? Wir sollten uns nochmals bemühen, ob wir nicht eine Bezeichnung finden, unter der wir sowohl die juristischen Grundlagenfächer, als auch alles, was im Zusammenhang mit Nachbarwissenschaften steht, zusammenfassen können. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 00:48, 11. Dez 2005 (CET) |
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::::::Was ist denn mit den Leerkategorien? Darin liegt imo der Schlüssel für die Frage, ob man Oberbegriffe überhaupt braucht und in welcher Form man sie bildet. Wenn die Hilfswissenschaften nicht oben stehen sollen (was mir auch nicht gefällt), dann muss man doch klären, warum und wo das nicht so sein muss/kann/soll/darf. In einer formlosen Übersicht muss nicht jede Überschrift zugleich eine Kategorie sein, die Überschriften wären dann zum Teil eben kein Bestandteil des Systems, sondern nur eine Erläuterung. Ich habe den Eindruck, dass wir uns das viel zu kompliziert machen. Das betrifft übrigens auch gleich noch die Singularregel, die ich gleich oben in diesen Zusammenhang gestellt habe. Das ist offenbar bisher missverstanden worden. Für Überschriften in einem Artikel gilt nämlich die allgemeine Sprachregel. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 16:35, 11. Dez 2005 (CET) |
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====Rechtsquellen und Hilfsmittel==== |
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"Rechtsquelle" für sich allein wäre auch im Singular in Ordnung, bei der Zusammenfassung beider Begriffe passt der Singular nicht so gut. ("Rechtsquelle oder Hilfsmittel?")--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 01:39, 5. Dez 2005 (CET) |
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:Umfasst »Rechtsquelle« nur Gesetze oder sollen darunter auch Völkerrechtliche Verträge, Rechtsakte der EU sowie Verordnungen, Satzungen usw. erfasst werden? Und sollen die Gesetze weiter untergliedert werden? Ich lese immer wieder Kategorie-Vorschläge wie »BGB AT«; das müsste doch hier rein, hier passt es jedenfalls besser als unter »Rechtsgebiet«. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 01:57, 7. Dez 2005 (CET) |
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::Unter "Rechtsquelle" sollen Artikel eingestellt werden, die ein Gesetz als solches behandeln, Blickwinkel: Überblick, Geschichte, meist in Verbindung mit einem Infokasten über Basisdaten (siehe zB [[Bürgerliches Gesetzbuch]]). In der Regel werden nicht mehrere derartige Artikel über ein Gesetz geschrieben. Soweit dies aus besonderen Gründen doch der Fall ist, wie bei den einzelnen Büchern des SGB, gehören auch die in die Kategorie Gesetz, wenn sie entsprechenden Charakter (Überblick, Geschichte) haben. Dass ein Artikel in die Kategorie Gesetz kommt, schließt nicht aus , dass er daneben auch noch einer Kategorie im Bereich Rechtsgebiet zugeordnet wird. Die Kategorie Gesetz kann in Unterkategorien aufgeteilt sein, die jedoch nicht auf Unterteilungen innerhalb einzelner Gesetze abstellen, sondern auf die Herkunft, zB Gesetz (Deutschland), Gesetz (Bayern). Die ausführliche Erläuterung des Regelungsgehaltes eines Gesetzes, meist durch eine größere Zahl von Artikeln, gehört zum Bereich Rechtsgebiete. Dabei kann ein Gesetz in mehrere Rechtsgebiete aufgeteilt sein, wie das BGB, diese können dann Unterkategorien im Bereich Rechtsgebiete sein. Derartige Unterkategorien wie [[:Kategorie:Allgemeine Zivilrechtslehre]] oder [[:Kategorie:Schuldrecht]] in die Kategorie Gesetz aufzunehmen, wäre nicht sinnvoll. - Ob auch völkerrechtliche Verträge, EG-Richtlinien usw. neben "Gesetz" eigene Unterkategorien in "Rechtsquellen" werden sollen, diskutieren wir, wenn wir uns mit der nächsten Ebene befassen. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 17:32, 7. Dez 2005 (CET) |
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Wo liegt eigentlich die strukturelle Gemeinsamkeit von ''Rechtsquellen'' und ''Hilfsmitteln'', die eine gemeinsame Kategorie rechtfertigt? Auf er nächsten Gliederungsebene müßte das doch wohl wieder differenziert werden. Ich neige zu der Ansicht, daß zwei Kategorien hier hilfreicher wären. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 19:55, 9. Dez 2005 (CET) |
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:Die Gemeinsamkeit liegt in dem weiten Begriff der Rechtsquelle, der unter anderem im [[IGH-Statut]] festgelegt ist. Eine Trennung wäre trotzdem besser. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 21:47, 9. Dez 2005 (CET) |
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::An der Zusammenfassung hänge ich nicht. Also spalten wir die Rechtsquellen als eigene Unterkategorie nach "Recht" ab. Was ist mit dem Rest? "Hilfsmittel" ist wenig aussagekräftig. Stattdessen [[:Kategorie:Rechtsprechung und Literatur]] mit Unterkategorien "Gerichtsentscheidung" und "Juristische Literatur"? Oder diese Zwischenstufe auch noch weglassen und gleich nur "Gerichtsentscheidung" und "Juristische Literatur" direkt unterhalb der Kategorie Recht? --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 00:14, 10. Dez 2005 (CET) |
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:::Ich denke, das Nebeneinander einer [[:Kategorie:Rechtsquelle]] und einer [[:Kategorie:Rechtsprechung und Literatur]] ist eine gelungene Lösung, zumal letztere mit der häufigen Wendung, eine bestimmte Auffassung sei in Literatur und Rechtsprechung anerkannt, korrespondiert. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 10:19, 10. Dez 2005 (CET) |
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::::Die bisherige [[:Kategorie:Rechtsquelle]] ist Unterkategorie zu [[:Kategorie:Juristische Methodenlehre]]. Sie müsste dann umbenannt werden, vielleicht in "Rechtsquellenlehre", um den Namen für die hier diskutierte Kategorie zur Aufnahme von einzelnen Rechtsquellen frei zu machen. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 00:48, 11. Dez 2005 (CET) |
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:::::Die Endung »-lehre« deutet nach meinem Verständnis auf eine wissenschaftliche Erklärung bestimmter Teile des Rechts hin, durchaus unabhängig von tatsächlich bestehenden Zuständen. Sie sollte deshalb vermieden werden, wo es um tatsächlich bestehende Dinge geht, die nicht einmal von einer wissenschaftlichen Lehre abhängen. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 20:42, 11. Dez 2005 (CET) |
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====Institution (Recht)==== |
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Ich stimme Alkibiades zu: "Institution" allein wäre zu weit gefasst. "Juristische Institution" gefällt mir weniger, ich plädiere daher jetzt für Institution (Recht)--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 01:39, 5. Dez 2005 (CET) |
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:Einverstanden. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 21:09, 7. Dez 2005 (CET) |
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====Jurist (Biographfie)==== |
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Neue Schreibweise wohl -grafie, aus nostalgischen Gründen aber wenigstens an dieser Stelle noch ein ph zum Abschied dazugemogelt.--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 01:39, 5. Dez 2005 (CET) |
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:Einverstanden (je mehr ph desto besser). -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 08:03, 8. Dez 2005 (CET) |
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====Beruf (Recht)==== |
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Warum nicht [[:Kategorie:Juristischer Beruf]]? Die Differenzierung zwischen [[:Kategorie:Beruf (Recht)]] und [[:Kategorie:Berufsrecht]] scheint mir für den Laien nicht selbsterklärend. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 20:04, 7. Dez 2005 (CET) |
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:Das wird bei diesem Ansatz auch nicht zu vermeiden sein und gilt auch für andere oberste Kategorien. Berufe, Juristen und Institutionen sind nun mal in der vorgesehenen Form keine juristischen oder rechtstheoretischen, sondern soziologische Kategorien, und das Berufsrecht ist ein Rechtsgebiet, das man lange suchen muss. Der Laie erwartet hier in erster Linie juristische Kategorien. Die juristischen Bezeichnungen auf der obersten Ebene irritieren also sogar. Den Laien wie den Experten. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 17:01, 8. Dez 2005 (CET) |
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::Kategorien sind nicht nur systematischer Selbstzweck, sondern auch Hilfmittel, um Artikel zu ordnen und zu finden. Gerade das Berufsrecht ist recht verstreut (freie Berufe, Beamtenberufe ...), weshalb es sinnvoll erscheint, Artikel über verschiedenartige Berufe, die mit dem Recht (der Rechtspflege) zu tun haben, in einer dem Bereich Recht zugeordneten Kategorie zusammenzufassen, einfach aus praktischen Erwägungen. Beruf (Recht) habe ich vorgeschlagen, weil es weiter ist und nicht nur Juristen umfasst (zB Gerichtsvollzieher). Und wenn es nicht selbsterklärend ist, habe ich nicht irgendwo gelesen: "Die Verständlichkeit für Laien oder die erläuternde Übersicht läßt sich auch durch einen ohnehin erforderlichen Text auf der Kategorie-Seite erreichen." --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 19:24, 8. Dez 2005 (CET) |
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:::Touché. Aber wie wäre es dann mit [[:Kategorie:Beruf (Justiz)]]? -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 21:04, 9. Dez 2005 (CET) |
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Man kann ja über alles diskutieren, aber man sollte sich 1. auf eine Art der Kategorisierung einigen und 2. diese dann auch konsequent umsetzen. Was wir jetzt haben, ist eine halbgare Sache. Deshalb mein Vorschlag: Lasst uns die [[:Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)]] unverändert behalten und die fachliche Zuordnung der Rechtsquellenartikel dergestalt vornehmen, dass wir ausschließlich Kategorien wie beispielsweise [[:Kategorie:Steuerrecht]] verwenden. Kategorien, die auf -gesetz enden, werden gelöscht. --[[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 14:18, 25. Nov. 2006 (CET) |
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[[:Kategorie:Berufsfeld Recht]] würde klarstellen, dass es in erster Linie soziologisch gemeint ist (und alle erfaßt, die mit dem Rechtsleben zu tun haben). Wenn es schon auf der obersten Ebene stehen soll, dann soll man darüber wenigstens nicht stolpern. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 22:20, 9. Dez 2005 (CET) |
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:Gerade das entspricht nicht dem entwickelten Kategoriesystem wie wir es bisher verstanden haben. Die Kat. Steuerrecht ist eine Kategorie, die zum Kategorienzweig Rechtsgebiet gehört. In solche Kategorien werden Artikel zu einzelnen Themen eines bestimmten Rechtsgebiets eingeordnet. Gesetze haben wir bisher bei den Rechtsgebieten gerade nicht eingeordnet, sondern gesondert unter dem Zweig Rechtsquellen. Selbst wenn man sie noch zusätzlich in die Rechtsgebiete packt, gehören sie auch zu den Rechtsquellen. Da sehe ich das Hauptproblem: Dass die Rechtsquellenkategorie übervoll ist mit derzeit 418 Artikeln, mit den Steuergesetzen wären wir dann bei 442, Tendenz steigend, wenn wir [http://bundesrecht.juris.de/aktuell.html das] fleißig abarbeiten, sind wir bald bei ein paar Tausend. Das spricht für eine Untergliederung, die eigentlich sinnvoll nur nach Rechtsmaterien vorgenommen werden kann. Über die Benennung könnte man ja diskutieren, ich formuliere mal bloß als Arbeitstitel: [[:Kategorie:Rechtsquelle des deutschen Steuerrechts]], [[:Kategorie:Rechtsquelle des deutschen Privatrechts]]. Oder meinst Du, wir sollen die ganzen Rechtsquellenkategorien abschaffen? --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 16:53, 25. Nov. 2006 (CET) |
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::Ich habe keinerlei Problem mit einer Kategorie, in der sich mehrere hundert Artikel befinden. Insofern habe ich mir bisher auch keine Gedanken über eine weitere Untergliederung der [[:Kategorie:Rechtsquelle]] gemacht. Aber wenn die Mehrheit dafür stimmt, sollten wir das ernsthaft diskutieren. --[[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 17:12, 25. Nov. 2006 (CET) |
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::Erfasst "Justiz" auch Anwälte? Wie gefällt Euch [[:Kategorie:Beruf (Rechtspflege)]]? --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 00:00, 10. Dez 2005 (CET) |
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:::Ich gebe zu, dass die Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) durchaus zahlreiche Einträge enthält und dass die Übersichtlichkeit mehr als nur darunter leidet. Ich bin mir aber nicht sicher, ob es wirkliche Alternativen gibt. Bei jeder Konkretisierung sehe ich immer die Gefahr, dass bestimmte Gesetze, die Querschnitte zwischen einzelnen Rechtsmaterien bilden (Bsp.: SGB VIII), in mehr als nur eine Kategorie einsortiert werden muss. Die Rechtswirklichkeit macht mich jedoch schaudern, wenn ich an die Zukunft denke: 4.000 Gesetze, 17.000 Rechtsverordnungen auf Bundesebene würden die Grenzen sprengen. Insoweit macht es meines Erachtens dann doch wiederum Sinn, eine Untergliederung entsprechend dem Vorschlag von [[Benutzer:Waugsberg|wau]] vorzunehmen. Vielleicht kann eine Systematisierung dann entsprechend der FNA-Gliederung erfolgen. --[[Benutzer:AHK|AHK]] 12:49, 26. Nov. 2006 (CET) <small>Ich weiß, dass hätte man auch kürzer haben können...</small> |
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:::Einverstanden. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 10:18, 10. Dez 2005 (CET) |
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::::Deine Bedenken kann ich nachvollziehen. Dazu ein Beispiel: Viele Gesetze enthalten OWi- oder Strafvorschriften. So könnte man das SGB X denn auch in die [[:Kategorie: Rechtsquelle des deutschen Strafrechts]] einsortieren, mit Fug und Recht aber auch in Kategorien zum Sozialrecht, Verfahrensrecht und Datenschutzrecht. Diese Materien sind ebenfalls im SGB X geregelt. Wir schaffen uns dadurch nur neue Kategorisierungsprobleme. Dann doch lieber alles in eine Kategorie. Denn dass wir wirklich irgendwann tausende von Artikeln zu Gesetzen haben, wie es wau befürchtet/erhofft, sehe ich noch nicht. --[[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 17:32, 26. Nov. 2006 (CET) |
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::::Erfasst »Rechtspflege« auch [[Justitiar]] und [[Syndikus]]? --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 12:16, 10. Dez 2005 (CET) |
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:::::Warum wäre die Mehrfachkategorisierung ein Problem? [[Benutzer:sebmol|sebmol]] [[Benutzer Diskussion:sebmol|<sup>?</sup>]] [[Benutzer:sebmol/Bewertung|<sup>!</sup>]] 17:39, 26. Nov. 2006 (CET) |
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::::::Weil wir dann statt einer prall gefüllten Kategorie zehn oder zwanzig prall gefüllte Kategorien hätten. --[[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 19:29, 26. Nov. 2006 (CET) |
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:::::Darüber ließe sich zwar streiten, jedoch meine ich, daß die Bezeichnung "Rechtspflege" eine möglichst weit reichende Interpretation nicht ausschließt, also Verwendung finden kann. |
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:Nur mal ein Einwurf am Rande: Wenn eine Kategorie so voll ist (wie offenbar [[:Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)]]), dass sie unübersichtlich wird, dann muss man halt Unterkategorien schaffen. Nur, sinnvoll sollten diese doch wohl sein. --[[Benutzer:Pelz|Pelz]] 23:42, 26. Nov. 2006 (CET) |
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Nochmal zum Thema Unterkategorien. Ich halte diese wie gesagt in manchen Fällen für hilfreich. Es dürfte aber ziemlich unmöglich sein, alle Rechtsquellen einer Unterkategorie zuzordnen. Das bedeutet, dass der Großteil der Rechtsquellen weiterhin in der Überkategorie bliebe. Eine systematische Untergliederung dieser Kategorie ist damit kaum möglich. Es können nur in einzelnen geeigneten Fällen Abschichtungen vorgenommen werden. Man müsste also, wenn man sich darauf einlassen will, die geeigneten Fälle ermitteln. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 16:38, 29. Nov. 2006 (CET) |
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::::::Das muss dann auch systemübergreifend durchgehalten werden. Ich denke nur daran, dass Anwälte nicht immer diesen formalen Status haben, sondern das zum Teil weitgehend unreglementiert ist. In Finnland etwa soll das so sein. Bei Rechtspflege denkt man zuerst an Gericht und Rechtspfleger. Ich weiß ja nicht, was gegen [[:Kategorie:Berufsfeld Recht]] spricht. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 12:33, 10. Dez 2005 (CET) |
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:Letztlich sehe ich nur eine Untergliederung nach dem Vorschlag von |
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:::::::Gegen [[:Kategorie:Berufsfeld Recht]] spricht für mich der mir unnötig sperrig und künstlich vorkommende Begriff "Berufsfeld". -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 12:59, 10. Dez 2005 (CET) |
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[[Benutzer:Waugsberg|Wau]] als möglich an. Die Alternative, die Rechtsquellen nach Charakter - formelles Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung - zu differenzieren, ist m.E. nur ein Provisorium; schon jetzt überwiegen die Gesetze und würden auch ohne Rechtsverordnungen ''Überfüllung (+)'' ergeben. --[[Benutzer:AHK|AHK]] 18:00, 29. Nov. 2006 (CET) |
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::Grundsätzlich sehe ich ja auch die Untergliederung von Wau als möglich an. Die Frage ist nur, ob man dann alle Rechtsquellen nach Rechtsmaterien einteilen will, oder nur die geeigneten. Eine vollständige thematische Untergleiderung dürfte aber wie gesagt unmöglich sein. Jetzt ist also die Frage, ob wir halbe Sachen machen wollen. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 19:23, 29. Nov. 2006 (CET) |
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::::::::Findest du [[:Kategorie:Rechtsgebiet]] auch sperrig und künstlich? Hat genauso wenige(!) Silben, ist genauso (wenig) künstlich und verwendet eine fast identische [[Metapher]] (Gebiet/Feld). Nur weil dieser Begriff kein juristischer ist, muss er deshalb nicht gleich schlecht sein. Im Gegenteil: Wenn man nicht nach juristischen Prinzipien kategorisiert, dann sollte man auch die Wortwahl anderer Fachbereiche zulassen (eigentlich sogar anstreben). --- Im direkten Vergleich mit diesen Argumenten die »Rechtspflege« zu favorisieren halte ich für mutig (gerade wenn man weiß, wofür der Begriff »Raumpflege« steht). --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 13:19, 10. Dez 2005 (CET) |
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:::Mir sind volle Kategorien lieber als halbe Sachen. Ich würde eine thematische Untergliederung sofort unterstützen, wenn sie denn möglich wäre. Ist sie aber m. E. nicht. Deshalb halte ich an meinem ursprünglichen Vorschlag fest und befürworte weiterhin die Überführung der Unterkategorie Steuergesetz in die Rechtsquellen-Kategorie. --[[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 21:02, 29. Nov. 2006 (CET) |
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:::::::Das mit der ''Raumpflege'' stecken wir einfach souverän weg! [[Rechtspflege]] umfasst nicht nur gerichtliche Tätigkeit, sondern ist ein weiterer Begriff.--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 00:48, 11. Dez 2005 (CET) |
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Ich sehe drei mehr oder minder gleichwertige Lösungswege: |
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::::::::Aber nicht weit genug für den [[Justitiar]]. Wo soll der dann hin? --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 16:45, 11. Dez 2005 (CET) |
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#Meine persönliche Präferenz ginge dahin, dem Vorschlag, mit dem diese Diskussion eröffnet wurde, zu folgen und die [[:Kategorie:Steuergesetz]] vollständig in die [[:Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)]] zu überführen. Mich störte es nicht, wenn diese sehr voll würde, weil dies in der Natur der Sache liegt, wenn man eine "Sammlung" der deutschen Gesetze und Verordnungen erreichen möchte. Die systematischen Feinheiten werden schließlich im Bereich ''Rechtsgebiet'' erschöpfend dargestellt. |
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#Wenn der Verdruss über die volle Kategorie, die von der Software nur ungenügend verwaltet wird, überwiegt, ist eine Untergliederung durchaus möglich. Tatsächlich wurde sie bereits begonnen, indem Unterkategorien für das Berliner und das bayerische Landesrecht geschaffen wurden. Man könnte diese Ebene um das Bundesrecht ergänzen, was allerdings noch keine große Erleichterung wäre, und das Bundesrecht dann z. B. nach Privatrecht und öffentlichem Recht differenzieren. Der Übersichtlichkeit wird das nicht schaden, solange zwei Bedingungen eingehalten werden: Zum ersten muß eine Unterteilung gefunden werden, die auf die anderen Nationen übertragen werden kann, wenn einmal zweitausend Artikel in der [[:Kategorie: Rechtsquelle (Osttimor)]] einsortiert sind, und zum zweiten muß, damit es systematisch nachvollziehbar bleibt, darauf geachtet werden, daß alle Artikel, die nicht übergeordneter Natur sind, auf die Unterkategorien verteilt werden.<br>Wie gesagt, ich weiß nicht, ob eine solche Unterteilung nötig ist. Arbeitsaufwendig wäre sie bestimmt, aber durchführbar ist sie sicherlich auch, wenn das denn gewünscht wird. |
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#Die dritte Möglichkeit ist systematisch wenig überzeugend, dafür aber einfach und den Gegebenheiten bei Wikipedia entsprechend: wir warten ab, bis irgendein Admin naturwissenschaftlicher, medizinischer oder sonstiger Herkunft die Kategorien kurzerhand löscht. Nach den Erfahrungen der letzten Wochen sollte das nicht allzu lange dauern. |
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-- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 15:59, 30. Nov. 2006 (CET) |
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====Recht (unsortiert)==== |
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Was ist hier der ideale Name? Meine eigener Vorschlag gefällt mir nicht sehr. Eine Kategorie "Recht (Nicht kategorisierte Beiträge)" wäre auch denkbar, wenn auch ein wenig paradox. Wer was besseres erfindet, kriegt von mir einen Gummibärchen-Orden!--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 01:39, 5. Dez 2005 (CET) |
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:::: Mir persönlich behagt am ehesten die Lösung mit den Unterkategorien am besten. Mit Strafrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht etc. kann man bestimmt schon einen ganzen Haufen sinnvoll ordnen. Auf der anderen Seite ... wenn ich an den absoluten Laien denke ... weis der, in welche Unterkategorie das von ihm gesuchte Gesetz fällt??? Vielleicht wäre eine erste Hilfe, wenn man oben mal das Alphabet einfügt, um direkt zum gewünschten Buchtstaben zu springen. An Stechlin: Deine dritte Möglichkeit entspricht in der Tat häufig den Gegebenheiten ... das durfte auch ich als Neuling hier schon feststellen. --[[Benutzer:Pe-sa|Pe-sa]] 17:42, 30. Nov. 2006 (CET) |
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:Also ich hätte nichts dagegen, wenn Nichtjuristen die Artikel erst in der [[:Kategorie:Recht]] ablegen und wir die dann nachher dort wegräumen. Ich weiß nicht so recht, warum wir extra so eine Ablagekategorie brauchen. Was schadet es, wenn da zwei Tage ein Artikel rumliegt, der da nicht hingehört? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 21:03, 6. Dez 2005 (CET) |
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:::: Ich mogel mich mal dazwischen: Derzeit umfasst die D-Rechtsquellen-Kategorie drei Seiten. Eine Aufteilung auf die Unterkategorien Strafrecht, Zivilrecht und Verwaltungsrecht würde nicht unbedingt für Abhilfe sorgen. Die Kategorie Strafrecht wäre recht übersichtlich, die anderen beiden Kategorien aber ziemlich voll und sie würden wohl nicht auf je eine Seite passen. "Da waren sie wieder, meine drei Probleme." (Zitat Otto) Man müsste also so fein kategorisieren, dass möglichst keine Kategorie mehr als 200 Artikel umfasst. Das wird schwierig und erschwert auch die systematische Suche nach einer Rechtsquelle, die man nicht genau zuordnen kann. --[[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 18:34, 1. Dez. 2006 (CET) |
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::So besehen hast Du natürlich recht; bislang hatten wir das auch so gehalten. Ich fürchte aber, mit zwei Tagen ist das nicht immer getan. Versuche doch einmal gedanklich die [[:Kategorie:Rechtslexikon]] aufzulösen, die jetzt als eine Art Auffangkategorie für bestimmte Schlagworte dient. Ich fürchte, je genauer wir unsere Arbeit machen, desto mehr werden wir über einzelne Zuordnungen diskutieren müssen. Hier eine Art [[:Kategorie:Arbeitsecke (Recht)]] zu haben, erscheint mir sinnvoll. Eine Erleuchtung wegen des Namens ist mir aber - trotz des ausgelobten Gummibärchens - noch nicht gekommen. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 21:07, 6. Dez 2005 (CET) |
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Stechlins Stellungnahme zeigt die Mängel der Software: Er schreibt, es gäbe Unterkategorien für Landesrecht von Bayern und Berlin, tatsächlich gibt es solche Unterkategorien für 4 weitere Bundesländer, was man aber erst sieht, wenn man über den Link "Weitere 200" weiterblättert. Dabei wäre es doch wichtig, gleich auf den ersten Blick einen Überblick über alle Unterkategorien zu bekommen. Natürlich ist die gegenwärtige Situation auch für die Steuergesetze unglücklich: Sucht man "Abgabenordnung", findet man sie nicht im Alphabet eingeordnet, sieht aber auch nicht gleich auf der ersten Seite die Unterkategorie für die Steuergesetze.<br/>Auf eine Lösung durch [[Benutzer:Uwe Gille|Uwe Gille]] sollte man nicht warten. Er kann sich schließlich nicht um alle Kategorien außerhalb seine Fachgebiets kümmern.--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 19:01, 30. Nov. 2006 (CET) |
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:::Also für die [[:Kategorie:Arbeitsecke (Recht)]] kriegst du bestimmt kein Gummibärchen *g*. Aber ich muss dir auch darin zustimmen, dass die [[:Kategorie:Rechtslexikon]] grauenvoll anzuschauen ist. Und wenn ich erst sehe, was da so mal wieder für eine [[:Kategorie:Denunziation|unsinnige Unterkategorie]] drin aufgemacht wurde... Aber ein grober Blick über die [[:Kategorie:Rechtslexikon]] zeigt mir, dass da ziemlich viel pseudojuristisches drin ist ([[Hausverbot]], [[Zechpreller]] usw.) Anderes ist vielleicht kategorisierbar. Naja, aber so gesehen schadet es nicht eine [[:Kategorie:Artikel-Abstellkammer (Recht)]] zu haben (na dafür krieg ich wohl auch kein Bärchen.) --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 21:40, 6. Dez 2005 (CET) |
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Nachtrag: Nach etwas Nachdenken habe ich in der [[:Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)]] mal alle Unterkategorien vorne hingestellt. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 19:33, 30. Nov. 2006 (CET) |
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::::Unter Verzicht auf Gummibärchen schlage ich vor, die [[:Kategorie:Rechtslexikon]] als (mehr oder weniger bewährte, aber schon durch eine Löschdiskussion gegangene) Abstellkammer für Artikel, die nicht sofort eindeutig zuzuordnen sind, zunächst beizubehalten. Die [[:Kategorie:Recht]] wird so oder so auch eine "Auffangstelle" bleiben. Die [[:Kategorie:Denunziation|Unterkategorie Denunziation]] werde ich mal leeren und dann einen SLS stellen. Vielleicht findet sich ja ein Admin, der den umsetzt. --[[Benutzer:Bubo bubo|Bubo]] [[Benutzer_Diskussion:Bubo bubo|容]] 19:03, 7. Dez 2005 (CET) |
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:::::[[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] war mal wieder schneller und konsequenter :-) --[[Benutzer:Bubo bubo|Bubo]] [[Benutzer_Diskussion:Bubo bubo|容]] 19:09, 7. Dez 2005 (CET) |
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: Diese Lösung finde ich recht sinnvoll. Vielen Dank! --[[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 18:34, 1. Dez. 2006 (CET) |
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:::::Ich war so frei die Unterkategorie Denunziation nach erfolgter Leerung zu eliminieren. Ob sich die [[:Kategorie:Rechtslexikon]] als Auffangkategorie eignet weiß ich nicht so recht; es hängt davon ab, ob wir iene Möglichkeit sehen, die dort gelisteten Artikel anderweitig einzusortieren. Die Artikel in der Auffangkategorie sollten schließlich bearbeitet (=kategorisiert) und nicht abgelegt werden. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 19:08, 7. Dez 2005 (CET) |
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Danke Waugsberg. Dann kann aber die systemfremde Kategorie Steuergesetz wohl wirklich gelöscht und in die jetzt etwas übersichtlichere Kategorie Rechtsquelle (Deutschland) integriert werden, oder? [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 16:31, 2. Dez. 2006 (CET) |
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::::Also ich muss nochmal erwähnen, dass ich mich mit der [[:Kategorie:Rechtslexikon]] nicht so richtig anfreunden kann. Ich finden den Namen auch verwirrend, denn unter einem Rechtslexikon stelle ich mir etwas anderes vor, als eine Ablagekammer. Ich hab gerade mal ein bisschen rumgeschaut, wie die anderen Hauptkategorien das mit Problem mit den nicht genau zuortbaren Artikeln lösen. Einige Hauptkategorien z.b. [[:Kategorie:Philosophie]] versuchen die Hauptkategorie möglichst frei zu halten, dafür hat die Philosophie gleich zwei Ablagestellen: [[:Kategorie:Philosophie (unsortiert)]] für die Nicht-Philosophen, die nicht wissen, wohin damit, und [[:Kategorie:Philosophie (Sonstiges)]] für Artikel und Kategorien, die in keine andere Kategorie passen, also das was unser Rechtslexikon gerade ist. Das ist eine mögliche und gut durchdachte Lösung. <br> Andere Hauptkategorien wie z.B. [[:Kategorie:Wirtschaft]] lassen es ausdrücklich zu, dass Artikel, die sich in keine Unterkategorie sinnvoll einordnen lassen können, dort in der Hauptebene abgelagert werden können. Hier handelt es sich um eine sehr pragmatische Lösung, die aber vielleicht auch dort gewählt werden musste, weil die Wirtschaft nicht sehr genau durchkategorisiert ist und viele Begriffe sich nicht einer der Hauptdisziplinen BWL und VWL eindeutig zuordnen lassen können. Diese Lösung wäre für uns natürlich auch die einfachste, aber ich glaube, dass der Konsens dagegen ist. <br> Wieder andere Hauptkategorien, wie z.B. [[:Kategorie:Kunst]] oder [[:Kategorie:Politik]] scheinen überhaupt kein Problem damit zu haben, dass die Hauptkategorie vor Artikeln nur so überquillt. <br> Andere Kategorien, siehe etwa [[:Kategorie:Mathematik]], wollen auch nur nur grundlegende Artikel zum Thema in der Hauptkategorie haben. Anscheinend haben die das Problem mit den schwer zu kategorisierenden Artikeln nicht. <br>Mein Fazit ist, dass es wikipedia-weit für dieses Problem keine wirklich allgemein anerkannte Lösung gibt. Ich schlage aber vor, dass wir das Modell der Philosophen modifiziert übernehmen: |
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::::* Nichtjuristen dürfen ihre Artikel in der Hauptkategorie zwischenparken und ein Jurist räumt sie dann um. |
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::::* Wir lassen in der Hauptkategorie auch einige wenige weitere Artikel, solange sie übergreifend sind. Ich könnte mir da auch etwa Artikel wie [[Rechtsinstitut]] oder [[Rechtsperson]] oder gar [[Öffentliches Interesse]] drin vorstellen. Das muss man mal sehen, aber der derzeitige Stand, dass da nur [[Recht]] und [[Rechtswissenschaft]] rein dürfen, ist mir etwas zu eng. |
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::::* Schwer zu kategorisierende Artikel, die aber auch zu speziell sind, um in die Hauptkategorie zu kommen, können wie bei der Philosophie in die [[:Kategorie:Recht (Sonstiges)]] kommen. <br> --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 19:00, 8. Dez 2005 (CET) |
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::::::Gegen die [[:Kategorie:Recht (Sonstiges)]] habe ich nichts, auch wenn ich hoffe, daß es uns ein Anliegen sein wird, ihren Inhalt möglichst klein zu halten. Letztlich sollte jeder rechtliche Artikel kategorisierbar sein, auch wenn es im Einzelfall einiges Kopfzerbrechen kosten mag.<br>Daß Mitarbieter, die sich nur seltener mit juristischen Themen befassen, Beiträge pauschal in die [[:Kategorie:Recht|Hauptkategorie:Recht]] einstellen, wird sich ohnehin nicht vermeiden lassen, also werden wir auch, wie von Alkibiades beschrieben, aufräumen müssen.<br>Dagegen wende ich mich strikt gegen die Erweiterung der Hauptkategorie für sogenannte weitere übergreifende Artikel. Begrifflich ist das natürlich nicht zu beanstanden. ''Übergreifend'' im Sinne eine Überkategorie bedeutet aber, ''den gesamten Bereich der Unterkategorien umfassend''. Das wiederum impliziert für die Hauptkategorie den gesamten Bereich der Rechtsordnungen, der Rechtsgebiete, der Grundlagenfächer usf. [[Rechtswissenschaft]] kann also dort eingeordent werden; [[Öffentliches Interesse]] keinesfalls. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 20:21, 8. Dez 2005 (CET) |
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Jetzt ich nochmals: Die Umstellung von [[Benutzer:Waugsberg|wau]] ist zu begrüßen. Im Übrigen möchte ich zur Unterteilung in Zivilrecht/Öffentliches Recht (ist Strafrecht ja auch) erwidern, dass es immer zu Friktionen kommen wird: Um ein aktuelles Beispiel heranzuziehen: § 717 Abs. 2 ZPO ist ein materiell-rechtlicher (Schadensersatz-)Anspruch, gehört also zum Zivilrecht, es wird aber niemand bestreiten, dass der größte Teil des Gesetzes dem öffentlichen Recht als Verfahrensrecht zuzuordnen ist. Probleme wird's wohl auch mit dem Nebenstrafrecht geben (ich denke da an § 148b GewO: Fahrlässige Hehlerei...). M.E. ist [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] insoweit zu folgen: die Kategorie mag sich immer mehr füllen, bersten wird sie nicht. --[[Benutzer:AHK|AHK]] |
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(Ich rutsche mal wieder nach links.) Dem letzen Beitrag von Stechlin stimme ich zu: in die Kategorie Recht nur wirklich grundlegende Artikel, sonst ist die Grenzziehung schwer. Wenn ich recht verstehe, geht eine Tendenz dahin: [[:Kategorie:Rechtslexikon]] wird umbenannt in [[:Kategorie:Recht (Sonstiges)]]. Wo soll man die einordnen? (Bei den Rechsgebieten, den Grundlagen oder direkt unterhalb der Hauptkategorie Recht?) Die Kategorie soll dauerhaft möglichst wenig enthalten, nur was nicht anders unterzubringen ist, in erster Linie ist eine Einordnung von Artikeln in passende Unterkategorien anzustreben.<br>In dieser Funktion eignet sich andererseits "Recht (Sonstiges)" weniger als vorübergehende Auffangkategorie für Beiträge, die erst noch genauer kategorisiert werden sollen, denn wenn da auch etliches dauerhaft drin ist, ist das Aussortieren der vorübergehend eingestellten Artikel mühsamer. Ideal wäre, dass die Kategorie "Recht" frei von solchen vorübergehenden Aufnahmen wäre. Soll man deshalb daneben für diesen Zweck noch eine zusätzliche Kategorie "unsortiert", "unkategorisiert", "vorübergehend" oder wie immer man sie nennen will, einrichten? Ich denke andererseits, man wird nie verhindern können, dass Fachfremde oder Benutzer, die das Kategoriensystem nicht so genau ansehen, Artikel einfach unter "Recht" einsortieren. Das könnte auch dafür sprechen, "Recht" offiziell für diesen Zweck vorzusehen und keine zusatzliche Kategorie "vorübergehend" einzurichten. Wenn da nur wenige bekannte Artikel wie [[Recht]] und [[Rechtswissenschaft]] eine Aufenthaltserlaubnis haben, ist auch das Auffinden der "vorübergehenden" nicht schwer. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 16:42, 9. Dez 2005 (CET) |
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'''Mal ein kurzes (Zwischen-)Fazit:''' Ich meine eine Tendenz in Richtung Löschen zu erkennen, aber vielleicht täusche ich mich auch und der Wunsch war wieder einmal nur Vater des Gedankens. Falls wir argumentativ alle Pros und Kontras vorgetragen und gewürdigt haben, könnten sich ja die Unentschlossenen jetzt zu einer klaren Aussage entschließen. Ich für meinen Teil plädiere immer noch für '''löschen'''. --[[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 19:58, 4. Dez. 2006 (CET) |
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:Ich meine, wir sollten die [[:Kategorie:Recht (Sonstiges)]] unmittelbar an die Hauptkategorie anhängen; sie gehört systematisch zu keiner der sonst in Aussicht genommenen Unterkategorien.<br>Die Unterscheidung zwischen ''dauerhaft'' und ''vorübergehend'' dort eingestellten Beiträgen halte ich für weniger problematisch: es ist eine aufgabe für jeden Mitarbeiter, sämtliche Beiträge dieser Kategorie daraufhin zu prüfen, wo sie sinnvoll einsortiert werden können. Vielleicht sollte ergänzend zu jedem dort eingestellten Artikel ein Kapitel auf der Diskussionsseite der Kategorie eröffnet werden, in dem über die richtige Zuordnung des Beitrags diskutiert werden kann. Ist diese erfolgt, kann der Abschnitt auf der Diskussionsseite natürlich wieder gelöscht werden.<br>Falls sich dieses Verfahren durchsetzt, sollte es natürlich auf der Kategorieseite erläutert werden. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 16:48, 9. Dez 2005 (CET) |
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*Die Kategorie habe ich geleert. Diese Diskussion werde ich auf [[Kategorie Diskussion:Recht]] kopieren und einen SLA stellen. --[[Benutzer:Bubo bubo|Bubo]] [[Benutzer_Diskussion:Bubo bubo|容]] 20:23, 4. Dez. 2006 (CET) |
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::Gute Idee. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 21:24, 10. Dez 2005 (CET) |
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== Chemie und Recht == |
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Ich fasse mal den Stand der Diskussion etwas zusammen zu einem vorläufigen Zwischenergebnis der obersten Kategorien, auch wenn die Diskussion nicht in allen Punkten ganz abgeschlossen ist und es bisher eine gewisse Übertreibung wäre, von einem durch eine hohe Beteiligung getragenen Konsens zu sprechen. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 00:48, 11. Dez 2005 (CET) |
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Ich habe gerade beantragt, die neue [[:Kategorie:Chemie und Recht]] in [[:Kategorie:Chemikalienrecht]] umzubenennen. Zur Diskussion: [[Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2006/Dezember/9]] --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 13:38, 9. Dez. 2006 (CET) |
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*[[:Kategorie:Recht|Recht]] |
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**[[:Kategorie:Rechtsgebiet|Rechtsgebiet]] |
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**[[:Kategorie:Rechtsordnung|Rechtsordnung]](en?) Rechtssystem? |
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**[[:Kategorie:Grundlagen des Rechts|Grundlagen des Rechts]] ? |
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**[[:Kategorie:Rechtsquelle|Rechtsquelle]] (neu, die bisherige Kategorie gleichen Namens wurde umbenannt in Rechtsquellenlehre) |
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**[[:Kategorie:Rechtsprechung und Literatur|Rechtsprechung und Literatur]] |
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**[[:Kategorie:Institution (Recht)|Institution (Recht)]] |
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**[[:Kategorie:Jurist (Biografie)|Jurist (Biografie)]] |
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**[[:Kategorie:Beruf (Rechtspflege)|Beruf (Rechtspflege)]] |
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**[[:Kategorie:Recht (Sonstiges)|Recht (Sonstiges)]] |
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== :Kategorie:Jurist und :Kategorie:Rechtswissenschaftler == |
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Danke!<br>Ich habe das einmal provisorisch in dem Kategorienbaum umgesetzt. Wenn wir hier erst das ganze System errichten wollen, rennt uns durch unstrukturierte Neuanlagen das System aus dem Ruder, deswegen sollten wir die Struktur Schritt für Schritt, das heißt Ebene für Ebene in die Wiki-Realität übernehmen.<br>Soweit Kategorien aufzulösen sind habe ich dies bei kleineren Kategorien (Rechsquelle --> Rechtsquellenlehre) getan, in größeren Fällen (ich bin kein Bot!) die aufzulösende Kategorie zunächst als Unterkategorie der neuen Kategorie zugeordnet und dies jeweils auf den Kategorienseiten erklärt.<br>Den Arbeitstitel ''Grundlagen des Rechts'' habe ich zunächst beibehalten, bis wir uns über die Benennung geeinigt haben. Bei der noch ungeklärten Frage "Rechtsordnung" oder "Rechtssystem" habe ich mich zunächst für ''Rechtsordnung'' entschieden, will damit aber kein Präjudiz abgeben. Es ist nur gegenwärtig so, daß die alte Kategorie "Rechtssystem" noch existiert und erst geleert werden müßte, ehe sie für neue Inhalte zur Verfügung steht.<br>'''Nächste Schritte:''' (1) Klärung der beiden letzten Benennungsfragen dieser Ebene, (2) Überprüfen und Ergänzen der erklärenden Texte zu den Kategorien des neuen Systems, (3) Erörterung der nächsttieferen Ebenen, (4) Auflösen der veralteten Kategorien und ÜBerführung in das neue System, soweit dieses gesichert ist.<br> |
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Ich halte die Aufteilung in zwei eigenständige Kategorien für misslungen und viel zu unübersichtlich; besser ist eine Kategorie.[[Benutzer:GLGerman|GLGerman]] 23:49, 10. Jan. 2007 (CET) |
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Wie soll dabei - vor allem zu Punkt 1 - konkret vorgegangen werden?<br>[[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 12:51, 11. Dez 2005 (CET) |
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:Wo ist das Problem? Die [[:Kategorie:Jurist]] ist Oberkategorie von [[:Kategorie:Rechtswissenschaftler]]. In letztere kommen "Rechts''wissenschaftler''", also in erster Linie Jura-Professoren oder auch sonstige Juristen, die wissenschaftlich publizieren. Wenn diese Leute dort geführt werden, sollen sie in die Kategorie:Jurist nicht noch extra aufgenommen werden. Sollte das bei dem ein oder anderen der Fall sein, korrigier das bitte. Die Kategorie:Jurist ist die allgemeine Oberkategorie für Juristenbiografien (deswegen hies sie ja auch mal [[:Kategorie:Jurist (Biografie)]]. Die einzelnen Biografieartikel sollten soweit wie möglich in die Unterartikel kommen, also die Richter in die [[:Kategorie:Richter]], die Rechtsanwälte in die [[:Kategorie:Rechtsanwalt]] und die Rechtswissenschaftler eben in die [[:Kategorie:Rechtswissenschaftler]]. Ursprünglich war es geplant, dass die [[:Kategorie:Jurist]] selbst keine Artikel enthält, weil alle Juristen in die Unterkategorien einsortiert gehören, aber es gibt nun mal viele [[Juristen (bekannte) in anderen Berufen]], die sich in keine der gängigen Juristenschubladen einsortieren lassen. Eigentlich sollten nur diese in die Kategorie:Jurist selbst. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 16:56, 11. Jan. 2007 (CET) |
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:Schön, dass du den Startschuss gegeben hast. Endlich wird hier umstrukturiert. Hat mich sehr gefreut , mir gerade deine Contributions anzuschauen. Jetzt sollten wir aber zügig weiter machen, da du teilweise Übergangslösungen geschaffen hast, die möglichst schnell beendet sein sollten. Mit dem Umschichten würde ich aber auch noch warten, bis die Struktur einigermaßen steht. <br> Zu deinen Punkten: (1) "Grundlagen des Rechts" kann von mir aus so bleiben; Rechtsordnung in "Rechtsordnungen" umbenennen. (2) Deine Änderungen hab ich mir angeschaut und finde die erklärenden Texte ok. (3) Hinsichtlich der nächsttieferen Ebenen sollten wir uns wieder eine Diskussionsstruktur einfallen lassen; ich werde da demnächst noch weitere Ideen unstrukturiert hinzufügen. (4) Das Auflösen muss erst mal warten, bis das System steht. ich wollte mich gerade an das Rechtslexikon machen und die Artikel umsortieren, das hat aber noch keinen Sinn, solange in den tieferen Ebenen keine Struktur ist. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 13:08, 11. Dez 2005 (CET) |
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: zu unübersichtlich und in der Abgrenzung kaum durchführbar; besser ist es eine Kategorie zu haben und meinetwegen einen klarstellenden Satz, der verdeutlicht, dass sowohl der Begriff Jurist als auch der Begriff Rechtswissenschaftler erfasst ist.[[Benutzer:GLGerman|GLGerman]] 00:27, 12. Jan. 2007 (CET) |
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::Hast du dir durchgelesen, was ich geschrieben habe? Hast du versucht es nachzuvollziehen? Wo hast du noch Verständnisschwierigkeiten? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 01:25, 12. Jan. 2007 (CET) |
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=== Die zweite Ebene=== |
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:Ich stimme den Ausführungen von --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] so zu. --[[Benutzer:Pelz|Pelz]] 01:47, 12. Jan. 2007 (CET) |
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Für die nächste Ebene möchte ich vorschlagen, daß wir uns wiederum darauf verständigen, ob und welche Unterkategorien für die oben beschlossenen (oder zu beschließenden) Kategorien der ersten Ebene sachgerecht erscheinen. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 17:37, 11. Dez 2005 (CET) |
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Es ist so sinnvoll, wie es bewusst von uns eingerichtet wurde. Ich habe zur Verdeutlichung die Beschreibung der beiden Kategorien etwas erweitert. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 17:49, 14. Jan. 2007 (CET) |
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Ich denke, dass das erledigt ist. Ich habe aber die Gelegenheit genutzt, um mal damit anzufangen, die [[:Kategorie:Jurist]] auszumisten. Da sind in der Tat sehr viele Artikel drin gelandet, die man ohne weiteres viel tiefer kategorisieren kann. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 21:09, 14. Jan. 2007 (CET) |
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====Zur Kategorie:Grundlagen des Rechts==== |
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: So schon viel besser und verständlicher in der Abgrenzung [[Benutzer:GLGerman|GLGerman]] 02:11, 15. Jan. 2007 (CET) |
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Hier sollten wir die Debatte nicht beginnen, ehe der exakte Kategoriename nicht feststeht, falls die Kategorie doch noch in Grundlagenfächer und Hilfswissenschaften aufgespalten werden sollte. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 17:37, 11. Dez 2005 (CET) |
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==Kategorie für Besatzungsrecht?== |
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:Darf ich bitten, die Namensfrage dieser Kategorie über der Diskussion der tieferen Ebenen anderer Kategorien nicht zu vergessen? -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 19:23, 16. Dez 2005 (CET) |
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Hierzu gibt es eine Diskussion unter [[Portal Diskussion:Recht#Kategorie für Besatzungsrecht?]]--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 17:54, 14. Jan. 2007 (CET) |
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== Löschanträge für die Fachbereichskategorien == |
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::Ich denke, dass sowohl die Namensfrage als auch die Unterkategorien kein Problem sind. Kann m.E. so bleiben wie es ist. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 19:55, 16. Dez 2005 (CET) |
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Ich habe übrigens mich soeben dazu durchgerungen, einen Massenlöschantrag für die ganzen von [[Benutzer:Vikipedija]] im Dezember angelegten Fachbereichskategorien für Rechtswissenschaftler zu stellen; also, z.B. die [[:Kategorie:Zivilrechtler]] usw. Eine Diskussion dazu hatten wir im Portal mal [http://de.wikipedia.org/wiki/Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2006-IV#Gerichts.2FRichter-Kategorien im Dezember]. Zur aktuellen [[Wikipedia:WikiProjekt_Kategorien/Diskussionen/2007/Januar/19#Fachbereichskategorien_für_Rechtswissenschaftler|Löschdiskussion]]. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 19:48, 19. Jan. 2007 (CET) |
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:::Ich wäre auch dafür, es zu lassen, wie es ist. Es ist zwar ein Plural-Sündenfall, aber er hat Tradition und wir sind dafür bisher nicht in die Hölle gekommen. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 00:44, 17. Dez 2005 (CET) |
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== [[:Kategorie:Betrug]] == |
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Ich würde mir an irgend einer Stelle eine Kategorisierung wünschen, die beim subjektiven Recht ansetzt, dann relativ und absolut enthält und bei letzterem dann dingliches Recht als Unterkategorie hat. Ich bin aber nicht sicher, wo man hierfür ansetzen müsste. Erst in "Sachenrecht" den dinglichen Rechten eine Kategorie zu geben, fände ich nicht gut, weil dann der Zusammenhang irgendwie fehlt - es gibt ja auch subjektive öffentliche Rechte usw. Also ist es zu spät, wenn man in den Rechtsgebieten bei Privatrecht|Sachenrecht unterscheidet, man bräuchte eher eine parallele Struktur. Wäre es möglich, bei Grundlagen des Rechts unter Methodenlehre, wo jetzt der Artikel [[Subjektives Recht]] steht, stattdessen eine Unterkategorie einzufügen? Also: |
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Ich hatte die Kategorie damals als Schnittmenge aus der aufgelösten [[:Kategorie:Täuschung]] und der [[:Kategorie:Besondere Strafrechtslehre]] angelegt und zusätzlich unter der [[:Kategorie:Wirtschaftskriminalität]] eingeordnet. Letzteres erwies sich aber nicht als zweckmäßig: inzwischen stehen wieder nur einzelne, der WiKri im engeren Sinne zuzuordnende Straftatbestände unter der Kat. WiKri. |
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Grundlagen des Rechts |
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* Methodenlehre |
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:* Subjektives Recht |
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::* Relatives Recht |
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:::* Anspruch |
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:::* Gestaltungsrecht |
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::* Absolutes Recht |
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:::* Herrschaftsrecht |
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::::* Dingliches Recht |
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::::* Immaterialgüterrecht |
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:::* Persönlichkeitsrecht |
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Dies nur als Hinweis, falls ihr den Sinn der [[:Kategorie:Betrug]] jetzt noch einmal überprüfen möchtet. --[[Benutzer:Ordnung|Ordnung]] 22:27, 19. Jan. 2007 (CET) |
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== [[:Kategorie:Anwaltskanzlei]] == |
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:Dein Vorschlag scheint dem zu ähneln, was [[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] hier schon vor gut einem Monat vorgeschlagen hat. Ich bin aber dagegen, die Kategorien so strukturiert aufzuziehen. Stell dir doch mal vor, du gehst in eine juristische Bibliothek. Da sind die Bücher auch nicht nach subjektiven und objektiven, relativen und absoluten Rechten sortiert. Sondern derartige Fragen werden in den Bücher zu den einzelnen Rechtsgebieten erörtert. Ungefähr so sollte es hier auch laufen. Wir können zwar auch Artikel mehrfach kategorisieren. Aber eine Unterkategorie [[:Kategorie:Subjektives Recht]] mit mehreren Unterkategorien (falls ich dich richtig verstanden habe) macht nur dann Sinn, wenn es entsprechend viele Artikel gibt, die man dort einsortien kann. Aber Artikel zum Thema "Anspruch" unter der Oberkategorie "Grundlagen des Rechts" einzusortieren macht keinen Sinn. Willst du etwa Artikel zu den Anspruchsgrundlagen des BGB schreiben und die dann nicht nur unter "Schuldrecht" sondern auch hier einsortieren? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 17:53, 15. Jan 2006 (CET) |
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Wir unterscheiden generell zwischen Unternehmen ([[:Kategorie:Unternehmen]]) und Organisationen ([[:Kategorie:Organisation]]). Die [[:Kategorie:Anwaltskanzlei]] hängt zurzeit als - soweit ich das überblicke - einzige Ausnahme auch unter den Organisationen. Wie bekommen wir die da raus? --[[Benutzer:Ordnung|Ordnung]] 17:28, 5. Feb. 2007 (CET) |
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::Nein, das wäre natürlich übertrieben, es beträfe auch weniger die Art des Anspruchs als den konkreten Inhalt. Ich habe eben nur die vielen Artikel zu dinglichen Rechten gesehen, die unter "Sachenrecht" liegen und gehofft, man könnte dort etwas Ordnung reinbringen. Natürlich geht das auch, wenn man einfach dort "dingliches Recht" aufmacht und sie alle hineinverschiebt, notfalls mit weiteren Untergruppen. Aber ich fände es schön, wenn die Struktur auch in die andere Richtung "weiterwachsen" würde. Neben der Perspektive, die von den einzelnen Rechtsgebieten ausgeht, hätten wir dan auch die methodische Herangehensweise, die in ganz anderer Hinsicht Gemeinsamkeiten herausarbeitet. So, wie es momentan ist, kommt das m.E. zu kurz bzw. muss immer in den einzelnen Artikeln mühsam erklärt werden. --[[Benutzer:103II|103II]] 21:41, 16. Jan 2006 (CET) |
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:Naja, eine Anwaltskanzlei ist ja auch mehr als so ein profanes Wirtschaftsunternehmen, ein Anwalt ist immerhin ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (sagt man jedenfalls). Wir hatten früher eine [[:Kategorie:Institution (Recht)]], in der die Gerichte, Juristenvereinigungen und Kanzeleien waren. Diese wurde dann irgendwann in umbenannt in [[:Kategorie:Organisation (Recht)]] [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kategorie:Anwaltskanzlei&diff=17523977&oldid=16613205]. Aus Sicht der Kategorie:Recht ist es nur wichtig, unter diese selbst möglichst wenig zu hängen. Eine Kategorie, die sowohl Gerichte, als auch Juristenvereinigungen und Kanzleien bündelt wäre daher wünschenswert. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 17:41, 5. Feb. 2007 (CET) |
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====Zur Kategorie:Rechtsgebiet==== |
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Die folgenden Kategorien dürften allgemein akzeptiert sein: |
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*[[:Kategorie:Öffentliches Recht]] |
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*[[:Kategorie:Privatrecht]] |
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*[[:Kategorie:Strafrecht]] |
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Widerspruch? --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 17:53, 11. Dez 2005 (CET) |
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Persönlich kann ich mir schon vorstellen, dass der derzeitige Zustand bleiben kann. --[[Benutzer:Pelz|Pelz]] 18:40, 5. Feb. 2007 (CET) |
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:Wohin dann [[:Kategorie:Europarecht]], [[:Kategorie:Steuerrecht]], [[:Kategorie:Verfahrensrecht]] (s.u.) und [[:Kategorie:Teilgebiete des Rechts]]? <br> Ich bin eher dafür, die kategorie:Rechtsystem komplett in die Kategorie:Rechtsgebiet zu verlagern. Einzig die Kategorie:Verfahrensrecht sollte überarbeitet werden (siehe dazu unten) und die Kategorie:wirtschaftrecht sollte unter der "Kategorie:Teilgebiete des Rechts" einsortiert werden (siehe dazu ebenfalls unten). Ansonsten kann dann alles so bleiben. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 18:05, 11. Dez 2005 (CET) |
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:''Naja, eine Anwaltskanzlei ist ja auch mehr als so ein profanes Wirtschaftsunternehmen, ein Anwalt ist immerhin ein unabhängiges Organ der Rechtspflege '' |
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Gehen wir doch im Wege der Zu- und Abwahl vor. Gegenwärtig hat die [[:Kategorie:Rechtssystem]] 9 Unterkategorien, nämlich: |
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::sagst Du zu jemanden, der mal einen Anwalt nehmen ''musste'' (da Landgericht), der für bestenfalls 2-3 Stunden Arbeit 7000 Euro Anteil von einer Vergleichssumme kassierte ... '''arrggggh!!!''' und einem anderen Anwalt 1500 für die Detailausarbeitung eines von mir vorbereiteten Vertrags, in dem er den für die Berechnung seines Honorars herangezogenen "Streitwert" - wie sich später herausstellte - unnötigerweise um den Faktor 5 zu hoch ansetzte ... '''arrggggh!!!''' ... und einem Patentanwalt 400 Euro für eine Datenbankabfrage und einen Ausdruck, die ich heute mit zwei Klicks im Internet kostenlos haben kann ... '''arrggggh!!!''' ... erzähl ''mir'' nix von den ehrenhaften nichtprofanen Nichtwirtschaftsanwälten ... |
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::oder habe ich die Ironie in Deiner Bemerkung übersehen? :-) |
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:Wegen der Unternehmen: Da können auch noch andere dazukommen, z.B. Prozesskostenfinanzierer wie die [http://www.juragent.de/ Juragent AG] und die [http://www.foris.de/ FORIS AG], vielleicht auch spezielle Versicherungen etc. ... und da gib's doch noch so eine börsennotierte AG, die mit Anwaltskanzleien handelt, wie heißt die gleich? |
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*[[:Kategorie:Europarecht]] |
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*[[:Kategorie:Kirchenrecht]] |
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*[[:Kategorie:Öffentliches Recht]] |
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*[[:Kategorie:Privatrecht]] |
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*[[:Kategorie:Teilgebiete des Rechts]] |
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*[[:Kategorie:Steuerrecht]] |
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*[[:Kategorie:Strafrecht]] |
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*[[:Kategorie:Verfahrensrecht]] |
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*[[:Kategorie:Völkerrecht]] |
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:Notfalls müsste ich eine Parallelkategorie wie "Juristische Organisation" einführen, die dann nur unter den Organisationen hängt und keine Unternehmen enthält. --[[Benutzer:Ordnung|Ordnung]] 00:18, 6. Feb. 2007 (CET) |
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Wenn jemand dafür plädiert, eine dieser Kategorien auszusondern, oder eine weitere Kategorie hinzuzufügen, dann bitte ich ihn, eine entsprechende ÜBerschrift anzufügen und die Diskussion zu eröffnen. |
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::häng doch unterhalb der Organisation (Recht) die "juristische Organisation" ein, wenn es dafür tatsächlich einen Bedarf geben sollte. Zu Deinen(?) oben eingeschobenen "arggggh" etc. sei nur soviel gesagt: nach dem Preis soll man sich erkundigen, wenn man den Laden betritt und nicht, wenn man ihn verläßt. Gruss --[[Benutzer:Pelz|Pelz]] 00:59, 6. Feb. 2007 (CET) |
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:::Wenn ich auf einen Anwalt angewiesen bin und die Preise in Gebührentabellen (Streitwert mal X) festgeschrieben sind, hilft die Frage vorher nicht weiter - zahlen muss ich trotzdem und überall das Gleiche. |
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@Alkibiades: Ich will Dich nicht hinhalten, aber die Verbesserung der [[:Kategorie:Verfahrensrecht]] ist der nächste Schritt, zunächst sollten wir uns über ihre Existenz unterhalten. |
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::Sicherlich ist das Selbstverständnis der heutigen deutschen Anwaltschaft nicht frei von Heuchelei *duck* und gerade die großen Wirtschaftskanzleien, die in erster Linie wohl relevant wären (gell, Pelz?) sind eher als Wirtschaftsunternehmen zu verstehen. Aber, die Kategorie hängt doch auch unter der [[:Kategorie:Dienstleister]] und insofern in beiden Strängen. Das scheint mir die Stellung der deutschen Anwaltschaft ganz gut zu charakterisieren. Was ich jetzt aber nicht verstanden habe: ihr wollt eine [[:Kategorie:Organisation (Recht)]] und eine [[:Kategorie:Juristische Organisation]]? Wie soll das gehen? Vielleicht muss ich erst noch nen Kaffee trinken, bevor ich da durchsteige... --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 08:49, 6. Feb. 2007 (CET) |
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-- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 18:21, 11. Dez 2005 (CET) |
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:::Wenn wir den Anwaltskanzleien eine Sonderstellung einräumen, dann kommen als nächstes die Steuerberater und die Wirtschaftsprüfer, dann die Krankenhäuser und die Banken (das sind doch ''Institute'' und nicht irgendwelche profanen Unternehmen), und am Ende ist die Trennung zwischen Wirtschaftsunternehmen und Organisationen im Eimer. Der [[Kategorie_Diskussion:Unternehmen#Unternehmen_unter_Organisationen_einordnen.3F|Konsens im FB Wirtschaft]] lautet: Wirtschaftsunternehmen sollen nicht unter der [[:Kategorie:Organisation]] hängen, weil das primäre Merkmal eines Unternehmens nicht die Organisation ist, sondern das (gewinnorientierte) Wirtschaften. Wenn wir alles, was ''auch'' eine Organisation einschließt, unter die Organisationen hängen, dann müssten wir dort auch alle Staaten einordnen - einschließlich des Ameisen- und Bienenstaates, jedes Softwareprojekt etc. Das würde unkontrollierbar ausufern. |
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''Ein anderes Problem'' dieser Kategorie ist allerdings die Frage, ob es sich um eine Leerkategorie handeln soll, oder ob es Artikel gibt, die bereits auf dieser Ebene eingestellt werden sollen. In der alten [[:Kategorie:Rechtssystem]] war hier der Artikel [[Systematische Struktur Deutsches Recht]] gelistet. Der müßte aber in die [[:Kategorie:Rechtsordnung]], (oder wie immer sie heißen wird), wechseln. Ich selbst neige dazu, die [[:Kategorie:Rechtsgebiet]] als Leerkategorie zu konstituieren. Oder findet jemand einen Artikel, der systematisch hierher gehört? -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 18:30, 11. Dez 2005 (CET) |
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:::Eine Abspaltung in "Juristische Organisationen" wäre ein Weg, die Anwaltskanzleien aus dem Baum [[:Kategorie:Organisation]] rauszuziehen, sie aber trotzdem unter der [[:Kategorie:Organisation (Recht)]] stehen zu lassen. |
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:Hmm, warum musste [[Systematische Struktur Deutsches Recht]] da raus? Ich finde es hier fast sinnvoller. Artikel [[Rechtsgebiet]], momentan noch ohne Kategorie (und überarbeitungsbedürftig), könnte hier rein unter "!". Alle anderen Artikel können in der [[:Kategorie:Teilgebiete des Rechts]] untergebracht werden. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 18:51, 11. Dez 2005 (CET) |
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:::Die Anwaltskanzleibörse heißt übrigens [http://www.jost-ag.com/ Jost AG]. --[[Benutzer:Ordnung|Ordnung]] 11:12, 6. Feb. 2007 (CET) |
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::(1) [[Systematische Struktur Deutsches Recht]] gibt einen Überblick über die nationale (deutsche) Rechtsordnung und gehört daher zur Darstellung des nationalen deutschen Rechts als System in die [[:Kategorie:Rechtsordnung]], nicht in die übernationale systematische Gliederung der Rechtsthemen, die in der [[:Kategorie:Rechtsgebiet]] nebst Unterkategorien versucht werden soll.<br>(2) Der Artikel [[Rechtsgebiet]] würde hierher gehören, scheint mir aber noch besser bei [[Wikipedia:Löschkandidaten]] aufgehoben zu sein. Mag bitte einmal jemand darüber schauen, und ihn verbessern, oder mich moralisch bei einem Löschantrag unterstützen? Dem Artikel fehlt eine Definition, eine Erklärung, schlichtweg alles, was Wissensfragmente zu einem Artikel zusammenführt. In dieser Form würde ich ihn ungern als Hauptartikel auf einer oberen Kategorienebene einsetzen. Ich werde meine Bitte um Überprüfung des Artikels im [[Portal:Recht]] noch kurz wiederholen.<br>[[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 19:02, 11. Dez 2005 (CET) |
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:::Mit der Qualität von [[Rechtsgebiet]] hast du völlig Recht. Der Artikel ist allerdings erhaltenswert, hier könnten die anderen drei großen Rechtsgebiete zusammengefasst und voneinander abgegrenzt werden. Wir merken hier in der Diskussion, wie wichtig und nötig eine saubere Einteilung der Rechtsgebiete ist. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 21:36, 11. Dez 2005 (CET) |
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Also das mit der "juristischen Organisation" gefällt mir auch nicht, das ist kein passender Begriff. Wir könnten aber die [[:Kategorie:Organisation (Recht)]] aus der [[:Kategorie:Organisation]] rausziehen. Die [[:Kategorie:Gericht]] ist bereits unter der [[:Kategorie:Staatliche Organisation]] eingehängt, auch die [[:Kategorie:Juristenvereinigung]] ist schon unter [[:Kategorie:Verein]] und [[:Kategorie:Interessenverband]] passend unter Organisation einsortiert. Die [[:Kategorie:Organisation (Recht)]] bleibt dann nur unter der kat:recht einsortiert und bündelt diese Kategorien für diesen Fachbreich. Man kann sie dann auch meinetwegen wieder umbenennen in [[:Kategorie:Institution (Recht)]] oder so. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 16:36, 6. Feb. 2007 (CET) |
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<s>Wenn wir für Völker-, Europa- und Steuerrecht schon eigene Kategorien haben und diese nicht in die Kategorie:Öffentliches Recht stellen, dann sollten wir für das, was für Öffentliches Recht bleibt, nämlich VerwaltungsR und StaatsR auch eigene Kategorien anlegen (und ganz auf die Kat ÖR verzichten?) --[[Benutzer:C.Löser|C.Löser]] [[Benutzer Diskussion:C.Löser|<sup>Diskussion</sup>]] 11:53, 17. Dez 2005 (CET)</s><br /> |
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Neuformulierung: Wenn wir in der [[:Kategorie:Rechtssystem]] neben der Kat Öffentliches Recht die Kat Völker-, Europarecht nennen sollten wir konsequenterweise entweder auch Staats-, Verwaltungs-, Steuer-, Sozialrecht et al direkt dort einsortieren und die Kat ÖR dort weglassen oder aber Völker- und Europarecht dort herausnehmen, da dies schon in der Kat ÖR ist oder aber generell vorher in nationales und internationales, wahlweise auch nationales, supranationales und internationales Recht aufteilen. --[[Benutzer:C.Löser|C.Löser]] [[Benutzer Diskussion:C.Löser|<sup>Diskussion</sup>]] 12:29, 17. Dez 2005 (CET) |
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:Die Idee finde ich gut, einschließlich der Umbenennung. --[[Benutzer:Ordnung|Ordnung]] 16:44, 6. Feb. 2007 (CET) |
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===== Europarecht ===== |
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Gehört zum öffentlichen Recht. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 19:16, 11. Dez 2005 (CET) |
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::Wenn alle einverstanden sind, sollte man die Umbenennung mal in die Wege leiten. Kann man das eigentlich noch per Hand und SLA machen oder bedarf es nunmehr immer des förmlichen Verfahrens über [[WP:WPK]]? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 22:33, 6. Feb. 2007 (CET) |
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:Ja, und dennoch ist es etwas ganz Eigenständiges, was einen herausgehobenen Platz direkt unter Rechtsgebiete rechtfertigt.--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 21:38, 11. Dez 2005 (CET) |
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:::Wenn wir uns hier im Fachbereich einig sind, kannst Du das von Hand machen. --[[Benutzer:Ordnung|Ordnung]] 23:23, 6. Feb. 2007 (CET) |
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::Das Eigenständige liegt im supranationalen Charakter (umstrittener Begriff). Das hat es mit dem [[Nato-Recht]] gemein. Soll das herausgehoben werden? Zur Abgrenzung müssten dann Zwischenkategorien/-überschriften her. Man könnte auch das nationale Recht vom Rest trennen. Man kann aber nicht einfach das Europarecht neben das Öffentliche Recht stellen, bloß weil es eigenständig ist. Da ich diese Begründung aber immer wieder lese, wäre im konkreten Fall eine etwas präzisere Beschreibung nicht schlecht, denn eigenständig ist fast alles (sonst hätte es keinen eigenständigen Begriff). --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 22:10, 11. Dez 2005 (CET) |
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::Ich bin dabei --[[Benutzer:Pelz|Pelz]] 23:38, 6. Feb. 2007 (CET) |
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::: tja, dann [[:Kategorie:Organisation (Recht)|push the button]] - ich habe sla gestellt. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 19:08, 7. Feb. 2007 (CET) |
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== [[:Kategorie:Gericht (Bremen)]] == |
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:Es ist denke ich nicht nur die Eigenständigekeit diese Rechtsgebietes, die es rechtfertigt es als eigenes Rechtsgebiet anzusehen. Wenn ich alleine bedenke, wie sich das Europarecht auch auf das Privatrecht auswirkt, halte ich es für verfehlt, es dem öffentlichen Recht unterzuordnen. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 19:59, 16. Dez 2005 (CET) |
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Wie kann man denn die [[:Kategorie:Gericht (Bremen)]] am sinnvollsten in das juristische Kategoriensystem einfügen? Unter [[:Kategorie:Gericht (Deutschland)]]? Normalerweise sortieren wir nicht nach Bundesländern sondern nach Gerichtszweig. Was also machen? Ich habe ja Verständnis, wenn die Bremer so eine Kategorie haben wollen, aber hier passt das nicht so gut rein, oder? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 18:33, 9. Feb. 2007 (CET) |
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:Auswirkungen auf das Privatrecht hat das Verwaltungsrecht auch. Aber das brauchen wir nicht vertiefen, deine Bedenken können damit berücksichtigt werden, dass das internationale, supranationale und nationale Recht auf der obersten Ebene unterschieden wird. Damit wäre das Eigenständige berücksichtigt und auch eine der Varianten von C.Löser getroffen. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 14:41, 18. Dez 2005 (CET) |
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:So mal als frühmorgentlicher Schnellschuss: Mir wäre es egal, wenn wir Bremen unter Deutschland hängen. Natürlich werden wir dann über kurz oder lang alle Bundesländer hier wiederfinden. --[[Benutzer:Pelz|Pelz]] 05:51, 10. Feb. 2007 (CET) |
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::Dann sollten wir aber noch zwei Zwischenkategorien einfügen, etwa so: |
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--- [[:Kategorie:Gericht (Deutschland)]] |
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+--- '''[[:Kategorie:Gericht nach Träger]]''' (oder ein anderer Name) |
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| + [[:Kategorie:Bundesgericht]] |
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| + [[:Kategorie:Gericht (Bayern)]] |
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| + [[:Kategorie:Gericht (Bremen)]] |
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| + ... |
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+--- '''[[:Kategorie:Gericht nach Gerichtsbarkeit]]''' |
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+ [[:Kategorie:Arbeitsgericht]] |
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+ [[:Kategorie:Finanzgericht]] |
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+ [[:Kategorie:Sozialgericht]] |
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+ [[:Kategorie:Verwaltungsgericht]] |
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+ ... |
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--[[Benutzer:Romwriter|[Rw]]] [[Benutzer_Diskussion:Romwriter|'''''!?''''']] 13:32, 10. Feb. 2007 (CET) |
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:Hmmm, das würde über kurz oder lang ja dazu führen, dass sich jedes Gericht zweimal unterhalb der [[:Kategorie:Gericht (Deutschland)]] findet. Da spricht zwar nichts grundsätzliches dagegen, aber schön ist das nicht. Ich halte es aber für sinnvoll festzuhalten, dass die Gerichte wenn, dann nur nach Träger (also Bundesland) und nicht nach Standort kategorisiert werden. Sonst haben wir bald zu Kleinstädten wie [[Meiningen#.C3.96ffentliche_Einrichtungen|Meinungen]] (immerhin schon vier Gerichtsartikel) auch eigene Gerichtskategorien. Wir können ja Bremen erst mal so aufnehmen und dann weiter entscheiden, wenn die anderen Bundesländer nachziehen sollten, was ich aber nicht vorantreiben möchte. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 14:10, 10. Feb. 2007 (CET) |
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===== Kirchenrecht ===== |
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Klingt für mich nach öffentlichem Recht, sollte auf irgendeiner Stufe unterhalb des Verwaltungsrechts einsortiert werden. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 19:16, 11. Dez 2005 (CET) |
|||
::Fast jeder Artikel findet sich mehrfach unterhalb der Hauptkategorie. Fast jeder Personenartikel findet sich mindestens fünffach unterhalb der [[:Kategorie:Person]]. Das hat mit Schönheit wenig zu tun; es ist einfach sachlich geboten. Die Alternative wäre, die bremischen Gerichte einmal unter die [[:Kategorie:Gericht (Deutschland)]] und einmal direkt in die [[:Kategorie:Bremen]] einzuordnen, was zur Überfüllung der letztgenannten Kategorie beitragen würde und bewirken würde, dass eine Suche nach bremischen Gerichten über Kategorien nur noch mit dem Catscan-Tool möglich wäre. Das fände jedenfalls ich äußerst unpraktisch. --[[Benutzer:Romwriter|[Rw]]] [[Benutzer_Diskussion:Romwriter|'''''!?''''']] 14:47, 10. Feb. 2007 (CET) |
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:Man muss unterscheiden zwischen [[:Kategorie:Staatskirchenrecht]], was unter dem Öffentlichen Recht steht, und dem Kirchenrecht als innerkirchliches Recht von Religionsgemeinschaften, was ein Gebiet ganz eigener Art ist und schon unter Rechtsgebiete richtig einsortiert ist. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 21:33, 11. Dez 2005 (CET) |
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Nochwas: ich wusste doch, da war mal was: [[:Kategorie:Gericht (Hamburg)]] wurde am 6. Juli 2006 [[Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/28._Juni_2006#Kategorie:Gericht_.28Hamburg.29_.28Gel.C3.B6scht.29|gelöscht]] . Ich habe damals mit löschen aber mit offener Tendenz für die Zukunft gestimmt. Naja. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 14:15, 10. Feb. 2007 (CET) |
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::Ich will dir deinen Glauben nicht nehmen, aber »Rechtsgebiet ganz eigener Art« ist erklärungsbedürftig. Die herausragende Stellung des Kirchenrechts erscheint mir nicht plausibel. Ich habe mich schon einige Male über diese herausragende Stellung gewundert. Um mit dem Altkanzler zu sprechen: Man muss die Kirche im Dorf lassen :-) --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 00:53, 12. Dez 2005 (CET) |
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Da keine weiteren Einwände kamen, hab ich das jetzt erstmal untergehängt. Wenn weitere Bundesländer nachziehen, können wir den Vorschlag von Romwriter umsetzen. Einstweilen bekommen die Bremer eine Extrawurst. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 16:37, 11. Feb. 2007 (CET) |
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:::Für einen Glaubenskrieg wäre ich nicht ganz der Richtige. Ich habe mal [[Benutzer:103II]] als "Spezialisten" auf unsere Diskussion hingewiesen, vielleicht hat er die besten Argumente. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 16:44, 17. Dez 2005 (CET) |
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==[[:Kategorie:Behörde]]== |
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:::Wenn wir tatsächlich über "Kirchenrecht" und nicht über "Staatskirchenrecht" spechen (s.o.), dann spricht in der Tat vieles für das "Rechtsgebiet ganz eigener Art", weil die Normsetzung durch die religiöse Gemeinschaft statt durch den Staat erfolgt, die Zielrichtung ad maiorem dei gloriam eine andere ist, als die Bewahrung von Rechtsfrieden und -sicherheit in der Gemeinschaft usf.<br>Für meinen Teil votiere ich für eine [[:Kategorie:Kirchenrecht]] unmittelbar unter der [[:Kategorie:Recht]] und eine [[:Kategorie:Staatskirchenrecht]] als Unterkategorie zur [[:Kategorie:Öffentliches Recht]]. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 16:56, 17. Dez 2005 (CET) |
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Wenn wir schon dabei sind, sollten wir auch über das Verhältnis unserer Gerichtskategorien zur [[:Kategorie:Behörde]] nachdenken ... |
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::::Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist das zu trennen. Eine Kategorie:Kirchenrecht als Unterkategorie zu kategorie:Rechtsgebiet halte ich für die sinnvollste Lösung.<br>@Stechlin, ich hab mir mal erlaubt in deinen letzten Diskussionsbeitrag einen Doppelpunkt einzufügen, damit unsere Diskussion nicht in die Kategorie:Kirchenrecht einsortiert wird. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 17:03, 17. Dez 2005 (CET) |
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[[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 07:12, 12. Feb. 2007 (CET) |
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:Ich denke nicht, dass wir die Kategorie als ganzes bei uns unterhängen können. Das sind zuviele Artikel drinne, die mit Recht im weiteren Sinne nichts mehr zu tun haben. Eine Behörde wendet zwar Recht an, aber das ist dann meist auch alles. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 12:10, 12. Feb. 2007 (CET) |
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:::::Ich denke schon, dass die Trennung sinnvoll wäre, weil es sich beim Staatskirchenrecht um staatliches Recht handelt, beim Kirchenrecht aber nicht. Natürlich muss in den Kategorien auf das jeweils andere Gebiet hingewiesen werden. Das ist beim Kirchenrecht bereits der Fall, beim Staatskirchenrecht wäre es noch zu ergänzen. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 17:37, 17. Dez 2005 (CET) |
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::Anders herum: Ist ein Gericht nicht in gewisser Weise eine Justizbehörde und eine solche schon sprachlich der Unterfall einer Behörde?<br>Wird die [[:Kategorie:Behörde]] eigentlich von unserem Portal "betreut"? (Ich war doch sehr lange weg ...). [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 18:07, 12. Feb. 2007 (CET) |
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:::Wenn wir »Rechtsgebiet ganz eigener Art« u.ä. durch »Querschnittsgebiet« ersetzen (und entsprechend sortieren), dann haben wir Konsens. [[Staatskirchenrecht]] ist ohnehin klar. Im übrigen zitiere ich aus [[Kirchenrecht]]: »Hat die jeweilige Religionsgemeinschaft den Status einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts, so ist ihr internes Kirchenrecht Öffentliches Recht.« Na bitte, damit wären die Amtskirchen und einige kleinere Kirchen schon einmal voll abgedeckt (Staatskirchenrecht + internes Recht = öffentliches Recht). Bleibt die Frage, wie das im übrigen aussieht. Da gibt es kleine christliche Gemeinden und – da das hier vom Begriff »Kirche« abgedeckt sein soll(?) – Gemeinden ganz anderer Glaubensrichtungen. Nur in diesem Bereich kann noch ein »Rechtsgebiet ganz eigener Art« zu entdecken sein. Wahrscheinlich ist das hier ähnlich wie bei den Parteien: privatrechtliche Organisation, Verein oder vereinsähnliche Struktur. Das wäre also nichts besonderes, sondern Privatrecht. Mit der bisherigen Begründung wäre es also nicht gerechtfertigt, den drei großen Rechtsgebieten noch etwas an die Seite zu stellen. Das müsste man theoretisch auch mit den Querschnittsgebieten machen, die wir gerade erfolgreich zusammengefasst haben. Wenn man ausgerechnet das Kirchenrecht extra stellt, müsste man konsequent bleiben und das auch mit dem Wirtschafts- und Medienrecht usw. machen. Das wäre aber alles andere als benutzerfreundlich, jedenfalls wenn man darauf abstellt, dass der Benutzer sich an den Kategorieseiten orientieren soll. Der Benutzer erkennt die drei großen Rechtsgebiete leicht wieder, weil sie überall der wichtigste Maßstab bei der Einteilung der Rechtsgebiete sind. Wenn man die weiterhin mit allen möglichen Sondergebieten umgibt, kann er sich immer weniger daran orientieren. Es besteht sogar die Gefahr, dass das noch unübersichtlicher wird als vorher. Es gibt nämlich immer wieder Rechtsgebiete zu entdecken, die eine Besonderheit aufweisen. Wie wäre es mit dem Parteienrecht? Das Parteienrecht wäre nach der gleichen Überlegung ein sehr spezielles Rechtsgebiet, weil die Parteien privatrechtlich organisiert sind und zugleich Verfassungsstatus haben. Soll ich vorschlagen, das ebenfalls neben die drei großen Rechtsgebiete zu stellen? --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 13:46, 18. Dez 2005 (CET) |
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:::Aber schön, dass du wieder da bist :-). Also ich habe mich nie um die [[:Kategorie:Behörde]] gekümmert. Die anderen wohl auch nicht. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 19:09, 12. Feb. 2007 (CET) |
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:::::Zur Trennung sage ich gleich auch noch was: Wenn man das Kirchenrecht unter den Querschnitten erfasst, kann man das schon auf der nächsten Stufe elegant trennen, wobei es aber trotzdem unter einer Überschrift zusammengefasst bleibt. Siehe auch Wirtschaftsrecht usw., dort löst sich das auch in die drei großen Rechtsgebiete auf. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 13:54, 18. Dez 2005 (CET) |
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::::Wir sollten das aber tun! Wie ich eben gesehen habe, hängt die Kategorie über verschiedene Zwischenebenen an der [[:Kategorie:Allgemeines Verwaltungsrecht]], in die zwar der Artikel [[Behörde]] gehört, aber doch keine Auflistung der bestehenden Behörden. Hat irgend jemand die Kraft die Kategorien im Hinblick auf Verwaltungsorganisationen zu restrukturieren? [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 19:14, 12. Feb. 2007 (CET) |
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:::Das ist in der Tat alles sehr kompliziert. Also: |
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:::1. Staatskirchen- und Kirchenrecht zu trennen, ist sicher richtig. Schon die Einordnung von Staatskirchenrecht ist aber schwierig, weil es nicht nur aus Verfassungsrecht besteht, sondern auch aus dem Vertragskirchenrecht und aus Gesetzen ohne Verfassungsrang (deswegen wird auch die Bezeichnung als "Religionsverfassungsrecht" überwiegend abgelehnt, obwohl dann klarer würde, dass es keineswegs auf Kirchen beschränkt ist). |
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:::2. Wie man Kirchenrecht einordnet, ist ebenfalls schwierig. Das BVerfG geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, kirchliche Rechtsetzungsbefugnis sei nicht vom Staat abgeleitet, sondern originär. Wenn das stimmt (es hat jedenfalls für die herkömmlichen Religionsgemeinschaften die historische Abfolge für sich), müsste man es tatsächlich als eigenes Rechtsgebiet neben das staatliche Recht einordnen. Es ist aber fraglich, ob man die Genauigkeit so weit treiben sollte... es wäre glaube ich eher verwirrend. |
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:::3. Sinnvoll fände ich also, das Kirchenrecht unter öffentliches Recht einzusortieren, gleichrangig neben Staats- und Verwaltungsrecht. |
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:::4. Problematisch bleibt dann nur, inwieweit das für die privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften haltbar ist, deren internes Recht natürlich nicht öffentliches Recht sein kann. Diese kleine Ungenauigkeit würde ich hinnehmen und im Text darauf hinweisen. Hinsichtlich Umfang und Bedeutung überragt eindeutig das öffentliche Recht. Bei vielen kleinen privatrechtlichen Gemeinschaften wäre es ohnehin zu klären, ob dort das Recht als Regelungsinstrument überhaupt entsprechende Bedeutung hat oder ob dort nicht auf andere Weise vorgegangen wird. |
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:::5. Ganz aus dem Rahmen fällt das katholische Kirchenrecht insoweit, als es auch Völkerrecht umfassen kann, weil sowohl der Vatikan als auch der Heilige Stuhl Völkerrechtssubjekte sind. Das Reichskonkordat beispielsweise ist völkerrechtlicher Vertrag. Oder gehört das dann nur ins Staatskirchenrecht? |
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:::6. Wenn man jetzt noch das Ausland betrachtet, wird es gänzlich durcheinander. Staatsen mit Staatskirchen würden das Kirchenrecht vielleicht ins Verwaltungs- oder Verfassungsrecht einsortieren, Laizistische Staaten dagegen sicher ins Privatrecht. Schon in der Schweiz wäre es dann (soweit ich weiß) von Kanton zu Kanton unterschiedlich, in Frankreich müsste der Unterschied zwischen Elsass/Lothringen und dem Recht bedacht werden... |
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:::7. Also, Ergebnis: Es kommt darauf an, für wie wichtig man diese Abweichungen hält. Ich würde das Thema unter öffentliches Recht stellen; wenn man es international haben will, wäre eine Stellung neben dem staatlichen Recht vielleicht besser (für laizistische wie Staatskirchenrechtliche Systeme aber auch wieder inkonsequent, oder?). Demnach: öffentliches Recht und auf Abweichendes im Text hinweisen. Sorry für die lange Antwort und dass ich erst jetzt auf die Diskussion aufmerksam wurde, schöne Grüße --[[Benutzer:103II|103II]] 22:18, 2. Jan 2006 (CET) |
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:::::Ich habe die Kat:Behörde aus der [[:Kategorie:Verwaltungsorganisation]] ausgehängt. Die [[:kategorie:Behörde]] und die [[:Kategorie:Staatliche Organisation]] sind durchaus problematisch. Auch die anderen Unterkategorien der [[:Kategorie:Staatliche Organisation]] sind durchaus Behörden. Da müsste man vieles umsortieren. Der Moment dazu ist aber schlecht. Der einzige der da aber den richtigen Überblick hat, ist [[Benutzer:Ordnung]], der leider gerade seinen Abschied erklärt hat. Bei den Kategorien geht es momentan an vieles Stellen drunter und drüber. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 19:35, 12. Feb. 2007 (CET) |
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::::Soweit ich weiß ist es Konsens, die Aufteilung der Rechtsgebiete entsprechend der Aufteilung in Deutschland vorzunehmen. Wenn du also sagst, dass Kirchenrecht in Deutschland öffentliches Recht ist, dann ist es auch ok, das in diese Kategorie aufzunehmen. Dann würden nur die beiden Kategorien Kirchenrecht und Staatskrichenrecht nebeneinander aber getrennt in der Kategorie:Öffentliches Recht stehen. Problematisch ist aber noch die derzeitige Zusammensetzung der [[:Kategorie:Kirchenrecht]]. Dir derzeit dort gelisteten Artikel entsprechen größtenteils nicht dem, was ich unter öffentlichem Recht verstehe. Zudem ist die [[:Kategorie:Islamisches Recht]] derzeit Unterkategorie von Kirchenrecht. Das könnte dann aber nicht so bleiben, wenn wir das unter Öffentliches Recht einsortieren. Oder haben wir darüber nicht schon hier irgendwo geredet? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 13:28, 3. Jan 2006 (CET) |
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:::Ein Gericht ist zwar auch eine Justizbehörde, soweit es um Justizverwaltungsentscheidungen geht (z.B. als Dienstherr im Verhältnis zum Personal), aber der ''entscheidende'' Teil der gerichtlichen Tätigkeit ist nicht behördlich. Behörden sind Exekutivorgane, Gerichte Judikativorgane. --[[Benutzer:Romwriter|[Rw]]] [[Benutzer_Diskussion:Romwriter|'''''!?''''']] 19:41, 12. Feb. 2007 (CET) |
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:::::Habe die Kategorie nochmal durchgesehen und finde die Zusammensetzung überwiegend akzeptabel (aber noch sehr lückenhaft): vieles betrifft das Organisationsrecht (Kirchengemeinde, -bezirk, Landeskirchen, Bistümer), daneben das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis der Pfarrer und Kirchenbeamten (Ämterverständnis, Pflichten, ...) und bestimmte Rechtsinstitute (Dispens). Problem ist tatsächlich das kirchliche (privatrechtliche) Arbeitsrecht. Das ist ja im Grunde das weltliche Arbeitsrecht, das aber von Verfassungsrecht und innerkirchlichen öffentlich-rechtlichen Gesetzen beeinflusst und überlagert ist. Ich würde es wegen des Zusammenhangs drinnenbehalten und die kleine Ungenauigkeit hinnehmen. |
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:::::Ein Problem ist allerdings das islamische Recht. Da kenne ich mich nicht so gut aus; zumindest soweit es sich aber um Recht handelt, das in islamisch geprägten Staaten gilt, scheint es mir doch eher staatliches Recht zu sein, das eben der religiösen Tradition entspringt. Es stünde dann eher auf einer Stufe mit dem kontinentaleuropäischen und dem anglo-amerikanischen Recht... Zudem weiß ich nicht, ob die Grundannahme, dass Staat und Kirche zwei verschiedene Rechtsordnungen sind, auf islamische Länder übertragbar ist. --[[Benutzer:103II|103II]] 15:28, 3. Jan 2006 (CET) |
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== Kriegsvölkerrecht == |
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===== Steuerrecht ===== |
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[[:Kategorie:Steuerrecht]] ist bisher doppelt gelistet: bei Rechtssystem und bei [[:Kategorie:Öffentliches Recht]]. Ich bin der Meinung, es sollte nicht bei den Rechtsgebieten, sondern erst eine Ebene tiefer im öffentlichen Recht stehen. Es ist besser, die grobe Gliederung in Privatrecht und öffentliches Recht möglichst weitgehend beizubehalten und Extrawürste nur aus triftigen Gründen zuzulassen. Solche sehe ich beim Steuerrecht nicht, das kann zwanglos im öR stehen. Beim Strafrecht ist das wegen der besonderen Eigenart anders zu beurteilen. Europarecht und Völkerrecht gehen über die nationale Rechtordnung hinaus, weshalb man sie ebenfalls gesondert auf der zweiten Ebene stehen lassen sollte.--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 18:51, 11. Dez 2005 (CET) |
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Bei der Suche nach dieser Kategorie habe ich festgestellt, dass sie nicht existiert. Dafür gibt es eine [[:Kategorie:Wehrrecht (Völkerrecht)]]. Wäre es vielleicht sinnvoll, die umzubenennen? Dass es [[:Kategorie:Kriegsvölkerrecht]] gar nicht gibt, halte ich jedenfalls für einen Mangel. --[[Benutzer:Lax|Lax]] 11:30, 14. Feb. 2007 (CET) |
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:Einverstanden. Streng genommen könnten wir das Steuerrecht ja sogar noch tiefer der [[:Kategorie:Besonderes Verwaltungsrecht]] zuweisen, aber das ist angesichts der Selbständigkeit der Materie wohl kaum hilfreich. Als Unterkategorie zur [[:Kategorie:Öffentliches Recht]] dürfte es sich gut machen. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 18:54, 11. Dez 2005 (CET) |
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:Gut, dass du das ansprichst. Ich habe mich schon vor einiger Zeit mal gefragt, wie denn das Verhältnis zwischen den Kategorien [[:Kategorie:Wehrrecht (Bundeswehr)]], [[:Kategorie:Wehrrecht (Justiz)]], [[:Kategorie:Wehrrecht (Völkerrecht)]], [[:Kategorie:Wehrrecht (Wache)]] und [[:Kategorie:Wehrrecht (Wehrpflicht)]] eigentlich ist. Wenn du jetzt sagst, dass die [[:Kategorie:Wehrrecht (Völkerrecht)]] in erster Linie [[Kriegsvölkerrecht]] enthält, dann kann man sie natürlich umbenennen und dann haben wir wenigstens eine von diesen Wehrrechtskategorien weniger. Aber das muss man nochmal abklären, ich kenne mich damit nicht so aus. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 11:44, 14. Feb. 2007 (CET) |
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::Die Selbständigkeit kommt in der Untergliederung bisher nicht zum Ausdruck, siehe (vor der wünschenswerten Änderung) [[:Kategorie:Einkommensteuerrecht]], [[:Kategorie:Umsatzsteuerrecht]]. Deshalb ist [[:Kategorie:Verwaltungsrecht]] oder [[:Kategorie:Besonderes Verwaltungsrecht]] imho der geeignete Platz. (Die Frage der Leerkategorie lasse ich hier offen.) --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 19:23, 11. Dez 2005 (CET) |
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Das ist wohl der Fall, nur bei [[Völkermord]] erschließt sich mir die Einordnung unabhängig von einer Umbenennug nicht wirklich. Dass Völkermorde meistens in Kriegen stattfinden, ist ja kein Kriterium, vielleicht fehlt da [[:Kategorie:Völkerstrafrecht]], auf jeden Fall ist das eher [[:Kategorie:Strafrecht]]. Als "Ausgleich" für die Wehrechtskategorie weniger hätte ich dann aber [[:Kategorie:Wehrstrafrecht]] vorzuschlagen, da ist einiges falsch bei [[:Kategorie:Wehrrecht (Wehrpflicht)]] eingeordnet, sonst in der Oberkategorie [[:Kategorie:Wehrrecht]]. --[[Benutzer:Lax|Lax]] 13:29, 14. Feb. 2007 (CET) |
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:::Eine Einordnung des Steuerrechts in das Besondere Verwaltungsrecht hieße meines Erachtens die Entwicklung, die dieses Rechtsgebiet im 20. Jahrhundert genommen hat, zu ignorieren. Besteuerung ist Eingriffsverwaltung, zugegeben. Aber es gibt auch den Bereich der Unternehmensbesteuerung und des Steuerbilanzrechts, mit Fragestellungen, die kaum öffentlich-rechtlich und gar nicht verwaltungsrechtlich sind. Wie gesagt, mit einer Einordnung unterhalb von ''Öffentliches Recht'' kann ich gut leben - eine tiefere Aufhängung halte ich aber nicht für sachgerecht. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 19:18, 16. Dez 2005 (CET) |
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== Systematik Wehrrecht == |
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===== Teilgebiete des Rechts ===== |
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Irgendwie ist es Dir gelungen, mich dafür zu interessieren, obwohl auf meiner Wikipediaagenda genug anderes steht, wahrscheinlich wegen der blöden Bezeichnungen in der Kategorie: |
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Hier sollte wohl eine Umbenennung erfolgen (Querschnittgebiet?). Ansonsten die Ebene beibehalten, da hierunter Materien kommen können, die sowohl privatrechtliche als öffentlichrechtliche Aspekte beinhalten.--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 18:51, 11. Dez 2005 (CET) |
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*[[:Kategorie:Wehrrecht (Wehrpflicht)]]: wieso nicht einfach [[:Kategorie:Wehrpflicht]], es fehlt ein zweiter Elternteil wie [[:Kategorie:Öffentliches Dienstrecht]], dem auch [[:Kategorie:Beamtenrecht]] unterzuordnen wäre |
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*[[:Kategorie:Wehrrecht (Justiz)]]: wieso nicht [[:Kategorie:Militärjustiz]], das ist wohl irgendwie [[:Kategorie:Verwaltungsrecht]] |
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*[[:Kategorie:Wehrrecht (Wache)]] ist laut Artikel [[UZwGBw]] [[:Kategorie:Streitkräftepolizeirecht]], Mutter [[:Kategorie:Polizei- und Ordnungsrecht]] |
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*[[:Kategorie:Wehrrecht (Völkerrecht)]], nochmal der Vollständigkeit halber: [[:Kategorie:Kriegsvölkerrecht]] |
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*überhaupt fehlt [[:Kategorie:Wehr-/Militärverwaltungsrecht]], wo auch einiges aus der bisherigen Kategorie Wache neu kategorisiert werden müsste |
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*ebenso fehlt, wie erwähnt, [[:Kategorie:Wehrstrafrecht]] (das "Wehr-" wäre aber sehr bundesdeutsch, die entsprechenden Regelungen dürften z. B. in der Schweiz [[:Kategorie:Militärstrafrecht]] heißen. Unterzuordnen wäre jedenfalls [[:Kategorie:Meuterei]] |
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*für [[:Kategorie:Wehrdisziplinarrecht]] scheint es momentan wenig Bedarf zu geben |
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*[[:Kategorie:Wehrrecht (Bundeswehr)]] sollte vielleicht besser [[:Kategorie:Wehrrecht (Deutschland)]] heißen, die Gesetze haben ja auch Tradition. Der Umgang mit solchen Nationalkategorien müsste eigentlich schon irgendwie vereinheitlicht sein, oder? Ich kenn' mich da nicht aus, aber es könnte ja auch sinnvoller sein, einen Artikel ggf. z.B. bei [[:Kategorie:Wehrstrafrecht]] und [[:Kategorie:Deutschland]] einzuordnen. Wenn nicht, ist die Frage, auf welcher Ebene man die Nationen einheiraten lässt. |
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*Die Einordnung von [[:Kategorie:Wehrrecht]] ist, jetzt leicht erkennbar, Blödsinn, hier gilt ausnahmsweise: "höher hängen", unter [[:Kategorie:Öffentliches Recht]]. |
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Jurist bin ich übrigens keiner, aber manchmal kann ich relativ klar denken. Krieg ich jetzt meine [[:Kategorie:Kriegsvölkerrecht]]? ;-) --[[Benutzer:Lax|Lax]] 16:01, 14. Feb. 2007 (CET) |
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:Mir ist gerade noch aufgefallen, dass, wenn [[:Kategorie:Kriegsvölkerrecht]] tatsächlich zu [[:Kategorie:Wehrrecht]] gehört, letzteres sogar bei [[:Kategorie:juristisches Querschnittsgebiet]] einzuordnen wäre, rein logisch betrachtet. Möglicherweise ist aber [[:Kategorie:Kriegsvölkerrecht]] hier falsch eingeordnet, Artikel [[Wehrrecht]] impliziert das, außerdem existiert eine "Internationale Gesellschaft für Wehrrecht und Kriegsvölkerrecht", was dasselbe zu implizieren scheint. --[[Benutzer:Lax|Lax]] 16:47, 14. Feb. 2007 (CET) |
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Erstmal vielen Dank für deine Vorarbeiten. Man muss da gewiss kein Jurist für sein, um zu erkennen, dass da einiges schief gelaufen ist. Derjenige, der diese Kategorien verursacht hat, ist, soweit ich weiß, übrigens auch kein Jurist - aber das nur am Rande. Im Einzelnen: |
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Also [[:Kategorie:Juristisches Querschnittsgebiet]] oder [[:Kategorie:Querschnittsgebiet des Rechts]], oder ... ? -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 18:55, 11. Dez 2005 (CET) |
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* [[:Kategorie:Wehrpflicht]] halte ich vom Namen her für sinnvoller. Das muss aber nicht unbedingt unter die dienstrechtlichen Kategorien sortiert werden. |
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* [[:Kategorie:Wehrrecht (Wache)]] würde ich am liebsten komplett in [[:Kategorie:Wehrrecht]] übernehmen. Dort ist bezeichnenderweise auch der Artikel [[UZwGBw]] einsortiert. |
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*[[:Kategorie:Wehrrecht (Bundeswehr)]] ist auch überflüssig. Wir unterteilen die juristischen Kastegorien normal nicht nach Ländern. Dabei sollte es hier auch so bleiben. Alles in [[:Kategorie:Wehrrecht]] . |
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* Militärjustiz hört sich ein wenig hart an. Für Deutschland wohl unpassend. Auch hier wäre ich dafür, die [[:Kategorie:Wehrrecht (Justiz)]] in die [[:Kategorie:Wehrrecht]] zu übernehmen. |
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* Summa summarum. Es gibt eine [[:Kategorie:Wehrrecht]], da ist fast alles drin, darunter gibt es eine [[:Kategorie:Wehrpflicht]], die irgendwoanders evtl noch untergehängt werden könnte und dann gibt es darunter noch die [[:Kategorie:Kriegsvölkerrecht]], die ebenfalls unter der [[:Kategorie:Völkerrecht]] hängt. ok? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 17:44, 14. Feb. 2007 (CET) |
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::Ich hab' hier keine Aktien drin, bis auf das Kriegsvölkerrecht. Hättest Du allerdings früher gesagt, dass Du die Unterkategorien abschaffen willst, hätte ich mir viel sparen können. Aber wie gesagt, irgendwie hat es mich auch interessiert. |
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:Ein fachlicher Zusatz ist wünschenswert. --- Hierher gehört imho auch [[:Kategorie:Verfahrensrecht]]. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 19:18, 11. Dez 2005 (CET) |
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::Ich hätte noch eingewandt, dass ich Zweifel an der Ersparnis habe, weil ja zusätzliche Kategorisierungen der Artikel nötig werden, aber ein kurzer Blick hat mich belehrt, dass die Kategorisierungen sowieso unter aller Sau sind. Theoretischer Vorteil der detaillierteren Kategorien sollte aber sein, dass mit der Einordnung in Unterkategorien die automatische Einordnung in die zusätzlichen Kategorien erfolgt, die man sich sonst erst ausdenken muss. |
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::Nur nochmal zur Klarstellung, dass das nicht verloren gegangen ist: [[:Kategorie:Wehrrecht]] hängt dann unter [[:Kategorie:Öffentliches Recht]]? Das andere ist, dass ich mittlerweile ganz erhebliche Zweifel an der Unterordnung des Kriegsvölkerrechts unter das Wehrrecht habe. Aber man (Du ;-) ) sollte hier doch irgendwo einen Experten auftreiben können, der das beurteilen kann. --[[Benutzer:Lax|Lax]] 19:40, 14. Feb. 2007 (CET) |
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:::Problematisch ist es ja jetzt schon, dass die [[:Kategorie:Wehrrecht (Völkerrecht)]] mittelbar unterhalb der [[:Kategorie:Besonderes Verwaltungsrecht]] steht. Das Völkerrecht ist zwar grundsätzlich auch ein Teil des öffentlichen Rechts, wird bei uns aber als eigentständiges Rechtsgebiet geführt. Wir könnten insofern das Kriegsvölkerrecht auch ganz aus diesem Zweig rausnehmen, also auch nicht unter öffentliches Recht. Wenn du das so siehst habe ich keine Einwände. Mich würde aber die Meinung von dritter Seite interessieren. Ich persönlich kenne leider keinen Wikipedianer, den ich zu den Experten des Völkerrechts zählen würde. Auf dieser Seite kommen ab und an ein paar Juristen vorbei, aber Völkerrecht oder Wehrrecht macht hier keiner so gerne, glaub ich. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 19:49, 14. Feb. 2007 (CET) |
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::Was meinst Du mit "fachlicher Zusatz"? -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 19:18, 16. Dez 2005 (CET) |
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Über die Benennung der [[:Kategorie:Wehrrecht (Völkerrecht)]] habe ich mich auch schon gewundert, da ich einen größeren Teil der Artikel in dieser Kategorie geschrieben habe und sie anfangs auch intuitiv in eine [[:Kategorie:Kriegsvölkerrecht]] einordnen wollte. Insofern würde ich eine Umbenennung unterstützen. Allerdings kenne ich mich weder im Kategoriensystem im allgemeinen noch in den juristischen Kategorien im speziellen sonderlich gut aus. Insofern will ich die Möglichkeit nicht ausschließen, dass sich uns hier irgendein tieferer Sinn ganz einfach nicht erschliesst. Das war auch der Grund dafür, dass ich selbst nichts in Richtung Umbenennung unternommen habe. --[[Benutzer:UW|Uwe]] 22:08, 14. Feb. 2007 (CET) |
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:::Die Attribute, die du dem Vorschlag „Querschnittsgebiet“ hinzugefügt hast. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 13:52, 17. Dez 2005 (CET) |
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::ach so, sorry Uwe. Bei Völkerrecht hätte ich natürlich an dich denken müssen. Aber du stehst ja eher für die Rot-Kreuz-Ecke, oder so? Aber schön, dass du diese Diskussion auch so gefunden hast. Also sind wir uns über die Umbenennung schon mal einig. Das machen wir dann am besten über die Bots von [[WP:WPK]]. Jetzt ist nur noch die Frage, was wir mit den anderen Kategorien machen sollen. Ich kann ja auch einfach mal wie vorgeschlagen Löschanträge stellen. Nur für [[:Kategorie:Wehrrecht (Wehrpflicht)]] würde ich auch einen Umbenennungsantrag stellen. Ich lese aus dem Beitrag von Lax heraus, dass er auch nicht unbedingt was dagegen hätte. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 22:39, 14. Feb. 2007 (CET) |
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Darf ich dann einen Konsens für [[:Kategorie:Juristisches Querschnittsgebiet]] feststellen? -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 13:58, 17. Dez 2005 (CET) |
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Korrekt. Ich halte nur drei Dinge für wirklich erforderlich: Kriegsvölkerrecht, Wehrrecht direkt unter öffentliches Recht und die Klärung, ob Wehrrecht das Kriegsvölkerrecht mit einschließt. Sollte Letzteres nicht möglich sein, halte ich es als Provisorium für besser, Kriegsvölkerrecht unter direkt unter Militärwesen zu hängen statt unter Wehrrecht, da ich die Korrektheit einer solchen Einordnung mittlerweile für wesentlich wahrscheinlicher halte. --[[Benutzer:Lax|Lax]] 23:28, 14. Feb. 2007 (CET) |
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:Placet! --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 16:21, 17. Dez 2005 (CET) |
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Ich hab das jetzt umgesetzt. [[Wikipedia:WikiProjekt_Kategorien/Diskussionen/2007/Februar/15#Unterkategorien_der_Kategorie:Wehrrecht|hier]] geht die Diskussion weiter. Hab ich was vergessen? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 16:39, 15. Feb. 2007 (CET) |
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::Sieht nach Konsens aus. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 14:43, 18. Dez 2005 (CET) |
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== Umbenennungsantrag für [[:Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht]] == |
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===== Verfahrensrecht ===== |
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Ich mach hier mal eine Überschrift dazwischen.--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 20:59, 11. Dez 2005 (CET) |
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Ich weise darauf hin, dass ich für diese Kategorie soeben einen Umbenennungsantrag nach [[:Kategorie:Staatsrecht]] gestellt habe. Da man darüber durchaus geteilter Ansicht sein kann, bitte euch ich in der Diskussion offen eure Meinung dazu zu sagen. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 19:15, 26. Feb. 2007 (CET) |
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::Die [[:Kategorie:Verfahrensrecht]] beschreibt das eigenständige Rechtsgebiet des ''Prozessrechts'' und ist keine Querschnittskategorie! Welcher Querschnitt soll denn hier gezogen werden? DAS würde nur zutreffen, wenn das [[Zivilprozessrecht]]Teil des [[Privatrecht]]s wäre, oder das [[Strafverfahrensrecht]] Teil des [[Strafrecht]]s, was aber gerade nicht der Fall ist.<br>Systematisch gesehen könnte man die [[:Kategorie:Verfahrensrecht]] als Unterkategorie zur [[:Kategorie:Öffentliches Recht]] darstellen wollen, nur würde sie dort niemand finden. Auch im Hinblick auf ihre Bedeutung halte ich es für unabdingbar, sie gleichberechtigt neben Privat- und Öffentlichem Recht stehen zu lassen. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 19:27, 11. Dez 2005 (CET) |
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== Neue Unterkategorien für [[:Kategorie:Urteil]] == |
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:::Also ich habe neulich mal ganz verzweifelt die Kategorie:Zivilprozessrecht unter der Kategorie:Privatrecht gesucht. Du hast ja im Prinzip Recht, dass das da nicht richtig ist, aber ich glaube es ist sinnvoll sie zweimal zu listen, einmal unter der Kategorie:Verfahrensrecht (o.a.) und einmal unter der Kategorie:Privatrecht. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 19:33, 11. Dez 2005 (CET) |
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Auf die Gefahr hin, ein "norwegisches Schicksal" mit einem Vorschlag für neue Unterkategorien zu erleiden, stelle ich dennoch zur Diskussion die UK [[:Kategorie:Entscheidung des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofs]] und [[:Kategorie:Entscheidung des Österreichischen Obersten Gerichtshofs]] zu erstellen. Im Rechtsinformationssystem wird zwar noch ein Oberbegriff "Judikatur Justiz" geführt, unter dem die Urteile von OGH, OberLandesG, LandesG und BezirksG gesucht werden können; jedoch schließe ich mich früheren Meinungen an, "keine leeren Versprechungen" zu machen, indem eine Kategorie nur aus systematischen Überlegungen geschaffen wird, zu der noch kein einziger Artikel existiert. Für die zuvor erwähnten UK habe ich derzeit einen Artikel. - [[Benutzer:Alexander Gamauf|Alexander Gamauf]] 00:56, 7. Mär. 2007 (CET) |
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::::Auf die Gefahr hin, pedantisch zu klingen: wenn wir uns einig sind, daß die in der [[:Kategorie:Zivilprozessrecht]] gelisteten Artikel kein Bestandteil des [[Privatrecht]]s sind, dann sollte die [[:Kategorie:Zivilprozessrecht]] auch nicht in der [[:Kategorie:Privatrecht]] auftauchen.<br>Ein Kompromiß könnte sich dahingehend finden lassen, daß im Eingangs''text'' der [[:Kategorie:Privatrecht]] darauf hingewiesen wird, daß die [[:Kategorie:Zivilprozessrecht]] eine Unterkategorie der [[:Kategorie:Verfahrensrecht]] ist. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 19:40, 11. Dez 2005 (CET) |
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:Mich bedrückt es eigentlich auch, dass die Österreicher in unserem Kategoriensystem so benachteiligt werden. Aber ihr keine Artikel schreibt, dann kann man da auch keine Kategorien aufmachen. Wenn du wie du sagst zu jeder der beiden Kategorien nur einen Artikel hast, dann ist das eigentlich etwas wenig. Aber vielleicht kann man durch die Eröffnung neuer Kategorien die Österreicher etwas motivieren. Insofern könnte ich mir für Österreich eine Ausnahme vorstellen. Welche Artikel hast du denn? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 09:11, 7. Mär. 2007 (CET) |
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:::::Hinsichtlich des Verfahrensrecht stimme ich Stechlin vollständig zu. Allenfalls bei der Bezeichnung möchte ich noch zu bedenken geben, ob "Verfahrensrecht" so ganz ideal ist. Gemeint ist Recht des gerichtlichen Verfahrens. Nicht gemeint ist Verwaltungsverfahrensrecht, was man dem Begriff Verfahrensrecht aber nicht anmerkt. Man könnte daran denken, die Kategorie in "Prozessrecht" umzubenennen. ... Teile weiter unten weiterbehandelt ...--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 20:59, 11. Dez 2005 (CET) |
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::Der Artikel lautet [[Justizium]] [[Benutzer:Alexander Gamauf|Alexander Gamauf]] 11:48, 7. Mär. 2007 (CET) |
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:::::Ich sehe gerade, dass ich nicht weit genug gedacht (und gelesen) habe. Zum Verfahrensrecht stand auch weiter unten einiges. Aus Gründen des Zusammenhang kopiere ich es mal hierher.--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 21:58, 11. Dez 2005 (CET) |
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Wie stets möchte ich auch hier eine Lanze für eine vollständige Unterkategorisierung, also für die Errichtung der Unterkategorien brechen, wobei ich natürlich weiß, daß ich mit dieser Meinung keineswegs auf ungeteilte Zustimmung zu stoßen pflege. Gleichwohl: Mir geht es um das systematische Verhälnis von übergeordneter und untergeordneter Kategorie. die in der Oberkategorie stehenden Artikel sollen einen Oberbegriff auch zu den in der Unterkategorie gelisteten Artikeln darstellen. Das bedeutet in vereinfachter Darstellung: Wenn ich eine ''Kategorie:Urteil'' habe, in der 99 deutsche Urteile und 1 österreichisches Urteil gelistet sind, dann kann ich entweder alle 100 Artikel in der Oberkategorie belassen, also gar keine Unterkategorie bilden, oder ich muß 2 Unterkategorien bilden, wobei in die ''Kategorie: Urteil (Deutschland)'' 99 Artikel und in die ''Kategorie: Urteil (Österreich)'' ein Artikel einzustellen sind. Die Zwergkategorie mag unschön sein, ist aber systematisch notwendig, weil das österreichische Urteil den 99 deutschen Urteilen systematisch nicht übergeordnet ist. Anders wäre es mit einer ''Liste der Urteile'', die in jedem Falle in der Oberkategorie verbleiben müßte.<br>Dieses Beispiel kann unschwer auf die hier vorgeschlagenen Kategorien übertragen werden, die demnach meines Erachtens eröffnet werden sollten. [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 11:42, 7. Mär. 2007 (CET) |
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Mal zu einer weiteren tieferen Ebene, an die evtl. noch Hand angelegt werden müsste: Die [[:Kategorie:Verfahrensrecht]] ist momentan eine Leerkategorie. Darunter gibt es die [[:Kategorie:Gerichtsverfahren]], der z.B. die Kategorien Zivilprozessrecht und Strafverfahrensrecht untergeordnet sind. Allgemeine Artikel, die alle Verfahrensordnungen betreffen, werden derzeit in die Kategorie:Gerichtsverfahren selbst eingestellt.<br> |
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Ich halte die Benennung "Gerichtsverfahren" für irritierend. Ich bin mir auch nicht sicher, ob diese Untergleiderung nötig ist. Kann man nicht alles aus dieser Kategorie direkt in die Kategorie:Verfahrensrecht übernehmen? Da können dort auch die ganzen Artikel rein, die für alle Verfahrensordnungen relevant sind. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 17:39, 11. Dez 2005 (CET) |
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:Ja, Stechlin, ich weiß, dass du für die vollständige systematische Unterkategorisierung bist. Ich teile deine Ansicht da aber nicht vollständig. Unter [[WP:KAT#Größe_von_Kategorien]] steht ausdrücklich, dass es nicht empfohlen wird, kleinere Kategorien anzulegen als solche, die mindestens zehn Artikel enthalten (früher stand da doch mal sieben...). Außerdem werden die Zwergkategorien regelmäßig zur Löschung vorgeschlagen, letztens erst [[Wikipedia:WikiProjekt_Kategorien/Diskussionen/2007/Februar/7#Kategorie:Richter_.28Oberster_Gerichtshof_Suriname.29_.28gel.C3.B6scht.29|hier]] . Man muss sich natürlich nicht sklavisch an alle Regeln halten, aber hier macht es keinen Sinn, sich gegen die herrschende Meinung in der Wikipedia zu stellen. Unterkategorien sind danach zur Entlastung der Oberkategorie gedacht, und nicht, um eine Systematisierung durchzuführen. Ich glaube, wir haben in unserem Kategoriensystem bisher eine ganz gute Mischung aus beiden Elementen. <br /> Aber zu der neuen Kategorie: Der Artikel [[Justizium]] ist eigentlich kein Urteils-Artikel. Deshalb sollte dazu auch keine Urteilskategorie angelegt werden. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 12:02, 7. Mär. 2007 (CET) |
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:Du hast natürlich recht, daß es im verfahrensrechtlichen Bereich derzeit an Übersichtlichkeit fehlt. Meinst Du aber wirklich, daß wir die Differenzierung in Gerichtsverfassungsrechtliche Artikel und Artikel über das Verfahren im eigentlichen Sinne aufgeben sollten? Oder wäre es nicht sinnvoller, statt dessen über eine verbesserte Nomenklatur nachzudenken? -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 17:44, 11. Dez 2005 (CET) |
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::Da gebe ich dir völlig Recht, dass mein Artikel '''kein''' Urteils-Artikel ist, sondern nur Rechtssätze Österreichischer Höchsgerichte widerspiegelt. Aber dann ist die [[:Kategorie:Urteil]] zu eng gefasst, da es für die intrasystematische Fortentwicklung des Rechts nicht unerheblich ist, wie die Gesetze von den höchsten Richtern ausgelegt werden. Da du Vollblutjurist bist, würde mich deine Meinung dazu interessieren, wie man die Begriffe ''Rechtssatz'' in Österreich und ''Leitsätze des Urteils'' in Deutschland systematisch zusammenfassen könnte. [[Benutzer:Alexander Gamauf|Alexander Gamauf]] 14:10, 7. Mär. 2007 (CET) |
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::Wie wärs wenn wir die derzeitige Kategorie:Verfahrensrecht umbenennen. Gerichtsverfassungsrecht ist ja eben nicht Verfahrensrecht im engeren Sinne. Also die Kategorie, die jetzt "Gerichtsverfahren" heißt, sollte "Verfahrensrecht" heißen. Nur die Oberkategorie müsste einen allgemeineren Namen haben, für den mir jetzt die Phantasie fehlt. Also welcher Begriff umfasst sowohl das Verfahrensrecht im engeren Sinne als auch die Gerichtsorganisaion und das Gerichtsverfassungsrecht? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 18:00, 11. Dez 2005 (CET) |
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:::Wenn das ein Artikel wäre, der lediglich eine Liste irgendwelcher Urteile und deren Leitsätze enthielte (etwa wie [[Übersicht medienrechtlicher Entscheidungen|hier]]), dann könnte er in die Kategorie rein. Aber dein Artikel bespricht ja im Grunde abstrakt ein Thema. Das geht weit über die bloße Auflistung von Leitsätzen hinaus. daher kommt er wie jeder andere Artikel zu einem abstrakten juristischen Thema in die passenden Kategorien zu dem Rechtsgebiet, auch wenn das bei diesem Artikel schwer ist, da er viele Rechtsgebiete betrifft. Ich würde fast sagen, die [[:Kategorie:Prozessrecht]] wäre die einzige passende. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 14:33, 7. Mär. 2007 (CET) |
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Also wir haben bisher folgende Struktur (unter Gerichtsverfahren habe ich einige weggelassen): |
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*'''[[:Kategorie:Verfahrensrecht]]''' |
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**'''[[:Kategorie:Gerichtsorganisation]] ''' |
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***[[:Kategorie:Gerichtsverfassungsrecht]] |
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***[[:Kategorie:Kostenrecht]] |
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***[[:Kategorie:Staatsanwaltschaft]] |
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**'''[[:Kategorie:Gerichtsverfahren]]''' |
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***[[:Kategorie:Finanzgerichtliches Verfahren]] |
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***[[:Kategorie:Freiwillige Gerichtsbarkeit]] |
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***[[:Kategorie:Strafverfahrensrecht]] |
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***[[:Kategorie:Verfassungsprozessrecht]] |
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***[[:Kategorie:Zivilprozessrecht]] |
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::::Danke für den Tipp, ich werde deiner Empfehlung folgen, weil das Schwergewicht von [[Justizium]] nicht auf der Urteilsfindung liegt, sondern auf der Reflexion der Gerichtserkenntnisse. Die vorgeschlagenen Unterkategorien können ja später noch bei Bedarf eingeführt werden. - [[Benutzer:Alexander Gamauf|Alexander Gamauf]] 00:10, 8. Mär. 2007 (CET) |
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Es ist, wie Stechlin ausgeführt hat, sinnvoll, das Prozessrecht aus dem öffentlichen Recht auszuklammern und unter Rechtsgebiet einzuordnen. Wenn man das tut, sollte man aus Gründen des engen Sachzusammenhangs mit dem Gerichtsverfassungsrecht ebenso verfahren. Also ergibt sich, unabhängig von der besten Benennung, die fett gedruckte Sruktur.<br>Zur Benennung:<br>Fürs Verfahren (bisher:"Gerichtsverfahren") ist vielleicht "Prozessrecht" am einprägsamsten. Einwand: Für die [[freiwillige Gerichtsbarkeit]] passt "Prozess" nicht in jedem Fall. Das ist wohl kein absoluter Hinderungsgrund, eine Kategorie kann schon auch mal in etwas weitem Sinne verstanden werden. Mögliche Varianten: "Verfahrensrecht" "Gerichtliches Verfahrensrecht" oder "Gerichtsverfahren" beibehalten.<br> Andererseits brauchen wir einen Oberbegriff (bisher "Verfahrenrecht"), unter den auch die Gerichtsverfassung passt. Ich denke mal Verschiedenes durch: Möglich wäre "Prozessrecht und Gerichtsverfassung", "Gerichtsverfahren und Gerichtsverfassung", nur "Gerichtsverfahren" (im weiteren Sinne verstanden).<br> |
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==[[:Kategorie:Rechtswissenschaftler des Islam]]== |
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'''Zu "Gerichtsorganisation"''': Hier bin ich mit der gegenwärtigen Benennung unzufrieden. Der wesentliche Begriff ist "Gerichtsverfassungsrecht". Viele Artikel, die bisher unter Gerichtsorganisation stehen, gehören zum G.Verfassungsrecht. Dieses legt (im GVG) die Grundstruktur fest. Was für Arten von Gerichten es gibt, welche Spruchkörper, welche Rechtszüge, alles bestimmt das Gerichtsverfassungsrecht. Artikel wie [[Familiengericht]], [[Schöffengericht]], [[Landgericht]], [[Zivilkammer]] gehören daher dorthin. Die "Gerichtsorganisation" besagt nur, welche konkreten Gerichte der im GVG festgelegten Art in einem Land (in welcher Stadt) eingerichtet werden. Daher sollte der Oberbegriff statt G.Organisation künftig Gerichtsverfassung werden. Möglicherweise braucht man eine Kategorie "G.Organisation" überhaupt nicht. "Staatsanwaltschaft" gehört zu "Gerichtsverfassungsrecht (§§ 141ff. GVG). "Kostenrecht" gehört nicht hierher, sondern zum Prozessrecht.<br> |
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Mein Vorschag wäre in erster Linie folgende Struktur: |
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*Kategorie:Gerichtsverfahren |
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**Kategorie:Prozessrecht |
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***<small>Kategorie:Finanzgerichtliches Verfahren</small> |
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***<small>Kategorie:Freiwillige Gerichtsbarkei</small> |
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***<small>Kategorie:Strafverfahrensrecht</small> |
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***<small>Kategorie:Verfassungsprozessrecht</small> |
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***<small>Kategorie:Zivilprozessrecht (und andere Prozessordnungen ...)</small> |
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***<small>Kategorie:Kostenrecht</small> |
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**Kategorie:Gerichtsverfassungsrecht |
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***<small>Kategorie:Staatsanwaltschaft (kleingedruckte zur Klarstellung nachgetragen --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 14:54, 13. Dez 2005 (CET)) </small> |
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Beim durcharbeiten der Kategorien [[:Kategorie:Jurist|Jurist]], [[:Kategorie:Rechtswissenschaftler|Rechtswissenschaftler]] und [[:Kategorie:Rechtswissenschaftler (21. Jahrhundert)|Rechtswissenschaftler (21. Jahrhundert)]] sind mir v.a. bei Rechtswissenschaftler etliche islamische Juristen aufgefallen, in der Kategorie zum 20. Jahrhundert sah ich auch etliche. Angesichts der vom westlichen Traditionen etwas abweichenden Funktion des Rechts in der Gesellschaft (und damit der Stellung des Juristen ) würde ich eine eigene Kategorie für islamische Rechtsgelehrte für sinnvoll halten. Aufgenommen werden sollen v.a. solche Juristen, deren Werk Bedeutung für die Auslegung der Scharia hat, nicht primär solche, die zufällig auch Muslime sind.--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Diskussion]] [[Wikipedia:Betreuung neuer Wikipedianer/Mentorenprogramm|Mentorenprogramm]]</small> 10:31, 4. Mai 2007 (CEST) |
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alternativ (nur oberste Ebenen): |
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*Kategorie:Gerichtsverfahren und Gerichtsverfassung |
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**Kategorie:Gerichtliches Verfahrensrecht |
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**Kategorie:Gerichtsverfassungsrecht |
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--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 23:59, 11. Dez 2005 (CET) |
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:Ich bin mir nicht sicher, ob das eine hilfreiche Kategorie wäre. Wir haben uns entchlossen, die biographischen Artikel (wie wohl auch in den anderen Fachbereichen) zeitlich, also nach Jahrhunderten zu unterteilen. Eine weitere, systematische Ebene führt hier meines Erachtens zu mehr Verwirrung als Klärung, zumal, wenn der Damm einmal gebrochen ist, die Zivilrechtler, Strafrechtlicher usw. auch ihre eigene Kategorie haben möchten ... [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 11:37, 4. Mai 2007 (CEST) |
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:Größtenteils dito, aber ich bin eher für: |
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::Faend ich schon sinnvoll, wenn dann aber bitte "Islamischer Rechtswissenschaftler" analog zu den anderen Bezeichnungen in [[:Kategorie:Person des Islam]]. --[[Benutzer:Elian|Elian]] [[Benutzer Diskussion:Elian|Φ]] 15:33, 4. Mai 2007 (CEST) |
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:*Kategorie:Gerichtsverfahren und Gerichtsverfassung |
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::Da es in der islamischen Rechtswissenschaft eine große Nähe zur auslegung des Koran gibt sehe ich da inhaltliche eine Nähe zur bestehenden [[:Kategorie:Kirchenrechtler]]. Insofern ist das "Fachbereichsargument, das ich auch durchaus im Hinterkopf hatte, IMHO hier nicht durchschlagend.--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Diskussion]] [[Wikipedia:Betreuung neuer Wikipedianer/Mentorenprogramm|Mentorenprogramm]]</small> 15:50, 4. Mai 2007 (CEST) |
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:**Verfahrensrecht (bisher Gerichtsverfahren) |
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:::Das Argument überzeugt mich. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 16:48, 4. Mai 2007 (CEST) |
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:**Gerichtsverfassungsrecht |
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:--[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 00:06, 12. Dez 2005 (CET) |
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Zu Stechlins Befürchtung der Ausweitung der Fachbereichskategorien verweise ich auf meinen Sammellöschantrag vom 19.01.07 [http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:WikiProjekt_Kategorien/Diskussionen/2007/Januar/19#Fachbereichskategorien_f.C3.BCr_Rechtswissenschaftler_.28alle_gel.C3.B6scht.29]. Ich habe dort ausdrücklich eine Ausnahme für Fachbereiche "wo sich Wissenschaftler oft ganz auf ein Themengebiet konzentrieren, wie z.B. bei der Kategorie:Kirchenrechtler" vorgeschlagen und das ist so durchgegangen. Wie Kriddl richtig sagt, kann man die islamischen Rechtswissenschaftler ähnlich sehen. Also habe ich keine Vorbehalte. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 21:03, 4. Mai 2007 (CEST) |
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:Ich verstehe nicht, wieso der Oberbegriff »Verfahrensrecht« nur wegen der zentral geregelten Gerichtsorganisation durch engere Begriffe abgelöst werden soll. Wir befassen uns hier mit dem formellen Recht. Nach meinem Verständnis umfasst das Verfahrensrecht die von Amts Wegen oder auf Antrag durchgeführten behördlichen oder gerichtlichen Verfahren. Die behördlichen Vorverfahren sind im Verwaltungsrecht und Strafrecht oft Voraussetzung für das Gerichtsverfahren. Ich fände es deshalb ungünstig, [[:Kategorie:Verwaltungsverfahrensrecht]] und [[:Kategorie:Freiwillige Gerichtsbarkeit]] sowie [[:Kategorie:Insolvenzrecht]] und viele andere Verfahrensrechte hier außen vor zu lassen. Sie müssten dann ins materielle Recht und ich sehe nicht, wie das gehen soll. --- [[:Kategorie:Gerichtsverfassungsrecht]] soll als zentrale Regelung der Gerichtsorganisation selbstverständlich ebenfalls im formellen Recht untergebracht werden. Ich kann aber nicht erkennen, was daran so schlimm sein soll, wenn das unterhalb von Verfahrensrecht steht. Organisationsregeln sind auch in den Verfahrensordnungen zu finden, diese Besonderheit der zentralen Regelung allein halte ich also für kein geeignetes Kriterium für eine solche Sonderstellung, die auch noch den ganzen wichtigen Rest in eine Schieflage bringt. Dass etwas Übergreifendes irgendwie einsortiert werden muss, dieses Problem haben wir auch beim Europarecht und Völkerrecht, wir können es aber IMO nicht so wie von Wau vorgeschlagen lösen, sonst bleiben wichtige Dinge außen vor. Dann lieber diese schwer einzuordnenden Kategorien beiseite stellen und einer anderen Oberkategorie zuordnen oder eine Leerkategorie (falls es so etwas geben soll) aufmachen. --- Die Zuordnung des Verfahrensrechts zu den »Querschnittsgebieten« ist aus funktionellen Gesichtspunkten praktisch. Der Begriff »Querschnittsgebiete« (und das damit hervorgerufene Bild) ist diskutabel, es können hier aber Rechtsgebiete zusammengefasst werden, deren oberste Stufe(n) mehrere der großen Rechtsgebiete berühren. Das gilt für [[:Kategorie:Verfahrensrecht]] ebenso wie für das [[:Kategorie:Wirtschaftsrecht]]. Wenn man das trennt und (wie bisher) extra »Teilgebiete« aufmacht (die noch wesentlich irreführender sind, weil sie eben gerade keine Teile sind), werden diese Gemeinsamkeiten unnötigerweise aufgegeben. Der Benutzer müsste sich an (mindestens) zwei Stellen orientieren und die drei großen Rechtsgebiete werden auf ihrer Ebene weiter relativiert, als es unbedingt notwendig ist (im Idealfall sollten sie alleine stehen, weil sie alles abdecken). Stechlin kann ich in diesem Zusammenhang nicht zustimmen, wenn er [[:Kategorie:Verfahrensrecht]] als eigenständiges Rechtsgebiet begreift, denn gerade das Prozessrecht ist ohne das materielle Recht nicht denkbar, es ist von ihm abhängig, also eher das Gegenteil von eigenständig. Unterhalb von [[:Kategorie:Prozessrecht]] etwa löst sich das Ganze in die drei großen Rechtsgebiete auf, so dass es mit einer geringfügigen Redundanz theoretisch sogar hinnehmbar wäre, die Gerichtsorganisation und das Prozessrecht jeweils im öffentlichen, Privat- und Strafrecht aufzuführen. Das Verfahrensrecht dient schließlich der Umsetzung und Durchsetzung der materiellrechtlichen Regelungen. Deshalb war die Suchstrategie von Alkibiades völlig korrekt und verständlich. Da man wegen der Fülle der materiellrechtlichen Rechtgebiete dort keinen vernünftigen Ansatz finden dürfte, ist der Kompromissvorschlag von Stechlin (Hinweis ganz oben) die beste Lösung für dieses Problem. Es führt aber dann kein Weg daran vorbei, das Verfahrensrecht hier umfassend (nicht notwendigerweise vollständig) abzubilden. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 00:50, 13. Dez 2005 (CET) |
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: o.K., ich setzt das mal um - unter dem von Elian vorgeschlagenen Namen.--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Diskussion]] [[Wikipedia:Betreuung neuer Wikipedianer/Mentorenprogramm|Mentorenprogramm]]</small> 08:42, 5. Mai 2007 (CEST) |
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::Mit dem Kompromissvorschlag von Stechlin meinst du sicher: ''"Ein Kompromiß könnte sich dahingehend finden lassen, daß im Eingangs''text'' der [[:Kategorie:Privatrecht]] darauf hingewiesen wird, daß die [[:Kategorie:Zivilprozessrecht]] eine Unterkategorie der [[:Kategorie:Verfahrensrecht]] ist."'' Ja, den finde ich auch gut. Das ist eigentlich eine gute Lösung und wir könnten daran denken, einen derartigen Verweis auch an anderen Stellen einer Untergliederung vorzuziehen. Aber zurück zum Verfahrensrecht. Nick1964, ich habe nicht so ganz verstanden, was jetzt eigentlich dein Vorschlag ist, wo und wie das aufzugliedern ist. Du meinst wahrscheinlich, dass das Vefahrensrecht kein eigenständiges Rechtsgebiet ist und deshalb in die [[:Kategorie:Querschnittsgebiete des Rechts]] gehört, welche der jetzigen [[:Kategorie:Teilgebiete des Rechts]] entspricht. Als Grund meinst du wohl, dass das Vefahrensrecht eben kein eigenständiges Rechtsgebiet sei. Ich habe darauf keine Antwort, weil ich selbst keine handfeste Definition für den Begriff [[Rechtsgebiet]] habe (der Artikel erst recht nicht). Im Creifelds steht dazu nichts und auch der Brockhaus hat einen Artikel dazu, der fast noch schlechter ist als unser. Und wenn wir schon keine anerkannte Definition haben, dann sollten wir, denke ich, nicht so pingelig sein, dem Verfahrensrecht den Status als eigenständiges Rechtsgebiet abzusprechen. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 11:41, 13. Dez 2005 (CET) |
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In den islamischen Wissenschaften wird zwischen Koranexegeten und Juristen sehr genau unterschieden.Es gibt allerdings Personen, die sowohl als auch waren. Z.B. [[At-Tabari]]: vor allem als Historiker bekannt, aber auch als Koranexeget mit einem 30-bändigen Werk ausgewiesen und auch als Jurist mit einer eigenen Rechtsschule, die nur zu seiner Zeit bestand,bekannt.--[[Benutzer:Orientalist|Orientalist]] 16:01, 6. Mai 2007 (CEST) |
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:::Worauf Nick1964 hinaus will, ist mir nicht ganz klar. Anscheinend bin ich aber missverstanden worden. In meinem Vorschlag ging es mir nur um die Bezeichnung der oberen Ebenen. Darunter sollen natürlich die einzelnen Prozessordnungen stehen. Zur Klarstellung habe ich die in meinem ersten Vorschlag nachträglich eingefügt, entsprechendes würde natürlich auch bei der genannten Alternative gelten.--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 14:54, 13. Dez 2005 (CET) |
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== [[:Kategorie:Richter (Landgericht)]] == |
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::@ Alkibiades : Ja, genau diesen Kompromissvorschlag meine ich. Solche Verweise sollten wir auch an anderen Stellen einsetzen, das ist eine gute Idee, wir haben nämlich schon einiges aus den »Grundlagen« ausgegliedert, das könnte man an anderer Stelle noch einmal analysieren. --- Das Kriterium »eigenständig« ist kein Hindernis für eine gemeinsame Oberkategorie, das ist im Grunde alles, was an dieser Stelle zu sagen wäre. Mein Vorschlag (Verfahrensrecht unter »Querschnitt«) würde eine Leerkategorie oder eine Überschrift sparen, mehr steckt nicht dahinter; das ist in der Tat zu wenig, um den Begriff [[Rechtsgebiet]] zu sezieren und die jeweilige Eigenständigkeit zu erforschen. Eigenständig ist im Prinzip jedes Rechtsgebiet, sonst hätte es keinen eigenen Begriff. Aber damit kann man hier wenig anfangen. Beim Kategorisieren müssen wir zuerst die Gemeinsamkeiten finden. --- Worauf es mir ankommt, sage ich lieber gleich direkt zu Wau, der sich gerade eingeschaltet hat. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 15:37, 13. Dez 2005 (CET) |
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Ist die (und einige vergleichbare) sinnvoll? Niemand ist doch ''deswegen'' relevant. Wir haben doch auch keine [[:Kategorie:Bäcker]] oder ähnliches. Ein ganz normaler Job, nach dem nicht kategorisiert werden muss. --[[Benutzer:UliR|UliR]] 13:29, 6. Mai 2007 (CEST) |
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:::@ Wau: Mir geht es in erster Linie darum, beim allgemeinen Begriff Verfahrensrecht zu bleiben und das formelle Recht nicht auf die Gerichtsverfahren (engerer Begriff) zu beschränken. Das Verfahrensrecht muss auch Behörden einbeziehen. Der Bereich der [[:Kategorie:Verwaltungsverfahrensrecht]] ist zu umfangreich (wenn man nur die vielen einzelnen Verfahrensformen betrachtet) als dass dies schlicht vergessen oder womöglich unter dem materiellen Recht einsortiert wird. Deine Untergliederung ändert daran nichts. Du hast das Verwaltungsverfahrensrecht an anderer Stelle aus dem Verfahrensrecht herausgenommen, so dass nicht klar ist, wo du es einbauen willst. (Das Kostenrecht halte ich übrigens für weiter, es gilt u.a. auch für Notare.) --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 15:41, 13. Dez 2005 (CET) |
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Offen gesagt verschließt sich auch mir die Bedeutung ausgerechnet dieser Kategorie. die allgemeine Richterkategorie müsste eigentlich reichen. Sinnvoller wäre es -wenn überhaupt- über Einteilungen nach Gerichtswegen nachzudenken.--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Diskussion]] [[Wikipedia:Betreuung neuer Wikipedianer/Mentorenprogramm|Mentorenprogramm]]</small> 14:49, 6. Mai 2007 (CEST) |
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::Den jetzigen Vorschlag von Wau finde ich ganz ok. Nur, mittlerweile gibt mir der Einwand Nick1964 doch zu denken. Wenn wir die Überkategorie "Gerichtsverfahren" nennen, so wie Wau es vorschlägt, dann macht sich die Kategorie wirklich nicht so gut in der Kategorie:Rechtsgebiet, denn warum sollte das "Gerichtsverfahren" ein "Rechtsgebiet" sein. Um dieses zu verdeutlichen halte ich es für sinnvoll, die Kategorie deutlicher zu bennenen, also folgender neuer Vorschlag: |
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::*"Gerichtsverfahrens- und Gerichtsverfassungsrecht" |
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::**"Gerichtsverfassungsrecht" |
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::**"Prozessrecht" (samt Unterkategorien, siehe wau) |
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::**"Freiwillige Gerichtsbarkeit" (weil ihr ja meint, das wäre kein Prozesrecht) <br>Der Vorteil wäre dann auch hier, dass wir keiner Kategorie einen namen geben müssten, den vorher schon mal eine inhaltlich andere hatte. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 16:42, 13. Dez 2005 (CET) |
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:Es gibt anscheinend eine ganze Menge RiLG, die irgendwie die Relevanzschwelle überspringen. Die Kategorie ist voll genug. Würde man sie löschen, müsste das alles in die [[:Kategorie:Richter (Deutschland)]] und die ist auch nicht gerade leer. Ich würde sie beibehalten wollen. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 15:09, 6. Mai 2007 (CEST) |
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:::Ich hänge nicht an einem einzelnen Begriff, sondern habe verschiedene Möglichkeiten erörtert. Dabei habe ich in erster Linie darauf abgestellt, welche Begriffe einerseits möglichst deutlich ausdrücken, was man in der Kategorie erwarten kann, andererseits versucht, nicht zu lange Begriffe zu wählen. Ansonsten finde ich zwar berechtigt, darüber zu diskutieren, welche Materien wir als "Rechtsgebiet" zur Grundlage einer Kategorisierung machen. Es gibt doch keinen Zweifel, dass man Prozessrecht, Gerichtsverfassungsrecht als Rechtsgebiete bezeichnen kann. Und ich denke, wir sind uns einig, dass wir Prozessrecht und Gerichtsverfassung wegen des engen Zusammenhangs als zusammengehörendes Rechtsgebiet behandeln wollen. Die Frage, wie wir eine Kategorie dann bezeichnen, ist eine andere. Man muss nicht bei jeder Kategorie "Recht der.." davorsetzen, um zu zeigen, dass es ein Rechtsgebiet ist. In diesem Sinn ist "Gerichtsverfahren" nur eine Kurzbezeichnung von "Recht des gerichtlichen Verfahrens", "Freiwillige Gerichtsbarkeit" für "Recht der fG" usw. Kategorien sollen prägnante Namen haben. Auch solche Kurzbezeichnungen stehen für Rechtsgebiete.<br>@Alkibiades: Freiwillige Gerichtsbarkeit ist ein schwieriges Kapitel. Bei einem engen Begriff von "Prozess" fällt vieles in der fG nicht darunter (manches aber doch, echte Streitsachen). Daher gefällt mir die Gegenüberstellung Prozessrecht einerseits, fG andererseits auch nicht. Ich würde Prozessrecht als Kategoriebezeichnung nicht so eng sehen und so ähnlich wie gerichtliches Verfahren verstehen, daher könnte ich mir fG auch unter Prozessrecht vorstellen. Wenn man das aber anders sehen mag (denke an die erstinstanzielle Tätigkeit des Amtsgerichts in Betreuungssachen) dann passt als weiterer Begriff gerichtliches Verfahrensrecht besser als Prozessrecht. Neben das Prozessrecht würde ich die fG nicht stellen.<br>@Nick1964: 1) Verwaltungsverfahrensrecht ist eine Materie, die mit dem gerichtlichen Verfahren wenig gemein hat, andererseits engen Bezug zum jeweiligen Verwaltungsrecht hat. Das würde ich daher beim Verwaltungsrecht einordnen wollen. 2) Kostenrecht auch für Notare: Richtig, nach der Kostenordnung, es sind Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 1 KostO). Die KostO gilt auch für gerichtliche Verfahren der fG. Jetzt sag bloß nicht, Notare sind keine Gerichte. Dann hättest Du teilweise Recht (Notar sind aber teilweise sogar Nachlassgericht). Die fG ist eben ein schwieriger Fall. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 18:57, 13. Dez 2005 (CET) |
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::Naja aber diese etwas merkwürdige Kategorie führt dazu, dass etwa Frau [[Mechthild Dyckmans]] nicht entsprechend ihrer höchsten Richterfunktion (VGH-Richterin), sondern ihrer anfangsfunktion einzusortieren ist, da die Kategorie Richter (Deutschland) ja die allgemeinere ist.--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Diskussion]] [[Wikipedia:Betreuung neuer Wikipedianer/Mentorenprogramm|Mentorenprogramm]]</small> 15:30, 6. Mai 2007 (CEST) |
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::::Ich muss leider zugeben, dass ich von fG so gut wie keine Ahnung habe, daher überlasse ich dir mal die Entscheidung darüber, wo das reinkommt. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 19:15, 13. Dez 2005 (CET) |
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:::Unter [[:Kategorie:Richter]] heißt es ''"Soweit nicht ausnahmsweise etwas anderes geboten ist, reicht die Einordnung nach der höchsten Dienststellung, die der Betroffene erreicht hat."'' Nun haben wir irgendwie keine VGH/OVG-Richter-Kategorie (warum eigentlich nicht?), aber das ist doch keine Grund etwas gegen die RiLG-Kat zu haben. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 15:53, 6. Mai 2007 (CEST) |
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:::Wau, (1) du schlägst vor, das Verwaltungsverfahrensrecht in das materielle Recht zu verschieben; das habe ich schon berücksichtigt und dazu gefragt: Wie soll das gehen? Wenn du das systematisch korrekt anhängst, musst du das im Verwaltungsrecht an ziemlich vielen Stellen tun. Wenn du es neben das materielle Recht stellst, verwirrt das unnötig und der Hinweis, den Stechlin als Kompromiss vorgeschlagen hat, müsste eingeschränkt werden. --- (2) Wenn der Notar nur teilweise Gericht ist (ich lasse das dahinstehen), ist er im übrigen nicht Gericht. Das Kostenrecht müsste dann nach deinem Modell also allein deswegen auch noch im materiellen Recht einsortiert werden. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 21:55, 13. Dez 2005 (CET) |
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::::Also Anlage der Kategorien zu den OVO/VGH-, LAG, LSozG, FG-Richtern?--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Diskussion]] [[Wikipedia:Betreuung neuer Wikipedianer/Mentorenprogramm|Mentorenprogramm]]</small> 16:00, 6. Mai 2007 (CEST) |
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::::(1) Du tust ein wenig so, als bestünde Wikipedia im Wesentlichen aus Kategorien. Tatsächlich besteht sie im Wesentlichen aus Artikeln. Kategorien sind Hilfsmittel zum Ordnen von Artikeln. Jedenfalls gibt es eine Kategorie Verwaltungsverfahrensrecht nicht, man kann sie daher auch nicht verschieben. Alles was man dazu rechnen könnte, steht in der [[:Kategorie:Allgemeines Verwaltungsrecht]]. (Daneben gibt es natürlich "Verwaltungsverfahrensrecht" auch noch im SGB und in der AO.) Das Verwaltungsverfahrensrecht hat mit dem gerichtlichen Verfahrensrecht wenig gemein. Es stellt sich daher die Frage, ob es sinnvoll ist, beides unter einer gemeinsamen Kategorie zusammenzufassen. Ich meine, nein. Die Frage kann doch nicht danach entschieden werden, ob beides nach dem Wortsinn unter eine Kategorie "Verfahrensrecht" passen würde. Vorrangig ist, ob das sinnvoll ist. Falls nein, ist eher die Kategoriebezeichnung "Verfahrensrecht" ungünstig gewählt und sollte geändert werden.<br>(2) Das mit den Notaren brauchen wir nicht allzu sehr zu vertiefen. Natürlich sind diese kein Gericht. Dass ausnahmsweise in Baden-Württemberg Notare nebenbei als (Nachlass-, Vormundschafts-) Gericht fungieren, kann man vernachlässigen. Was folgt daraus? Wenn wir eine Kategorie Gerichtsverfahren haben und für Artikel zum Kostenrecht (GKG, KostO) im Zusammenhang mit diesen Verfahren eine Unterkategorie bilden, brauchen wir diese sinnvolle Kategorisierung nicht deshalb umschmeißen, weil ausgerechnet das Kostenrecht der Notare auch noch in der KostO als Gesamtregelung der Kosten der freiwilligen Gerichtsvarkeit geregelt ist.--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 23:33, 13. Dez 2005 (CET) |
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::::::Erstmal schauen, wieviele Richter deine heutigen Löschanträge überstehen ;-) Wenn dann genug über sind, ja. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 16:02, 6. Mai 2007 (CEST) |
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Die [[:Kategorie:Gerichtsverfassungsrecht]] und ihre Unter-[[:Kategorie:Gerichtsorganisation]] sind im Moment ziemlich schlecht voneinander abgrenzbar. Entweder die Kategorien sind Kandidaten für [[Wikipedia:Mehrfacheintrag]], oder ich verstehe den Sinn dahinter nur nicht ganz. Wer hilft mir? -- [[Benutzer:Wolfgang Kopp|Wolfgang Kopp]] 20:31, 27. Feb 2006 (CET) |
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::::::::Sind nur vier - alle anderen trugen das Bundesverdienstkreuz, waren Professoren, abgeordnete, Buchautoren oder Straßen wurden nach ihnen benannt. Die Richterkategorien werden sich schon nicht lehren.--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Diskussion]] [[Wikipedia:Betreuung neuer Wikipedianer/Mentorenprogramm|Mentorenprogramm]]</small> 16:05, 6. Mai 2007 (CEST) |
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:Da hast Du recht. (Aber "Wikipedia:Mehrfacheintrag" bringt wenig, hier ist der Ort, das zu diskutieren.) Der Grund ist der, dass früher Gerichtsorganisation die Überkategorie und Gerichtsverfassungsrecht die Unterkategorie war. Ich habe dazu in diesem Abschnitt unter "Zu Gerichtsorganisation" etwas ausgeführt. Wir haben das richtigerweise umgedreht. Die Artikel in den Kategorien wurden allerdings noch nicht aufgeräumt. Tatsächlich gehören wohl fast alle Artikel in [[:Kategorie:Gerichtsverfassungsrecht]] und in [[:Kategorie:Gerichtsorganisation]] richtigerweise in die Kat. Gerichtsverfassungsrecht. Wenn wir das mal durchgesehen und umgruppiert haben, wird sich zeigen, ob für die Kategorie Gerichtsorganisation überhaupt noch ein Bedarf besteht. Falls nein, könnte man auch eine Löschung überlegen. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 00:46, 28. Feb 2006 (CET) |
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Also zählen wir mal durch: |
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::So ähnlich dachte ich mir das nach dem bisherigen Diskussionsverlauf schon. Dann werd ich mich bei Gelegenheit mal ans Umsortieren machen. ("Wikipedia:Mehrfacheintrag" war eher sinnbildlich gemeint. :-) -- [[Benutzer:Wolfgang Kopp|Wolfgang Kopp]] 08:29, 28. Feb 2006 (CET) |
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;RiFG: |
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===== Völkerrecht ===== |
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* [[Walter Bettges]] |
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Ist Bestandteil des öffentlichen Rechts (public international law) auf der selben Stufe wie Europarecht. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 19:16, 11. Dez 2005 (CET) |
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* [[Hans-Peter Korte]] |
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* [[Lutz Hoffmann (Richter)]] |
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* [[Friedrich Voss (Politiker)]] |
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* [[Hans-Jürgen Ziemann]] |
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;RiLAG |
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:Sollte aber direkt unter Rechtsgebiet eingeordnet werden, da es sich vom nationalen Recht stark unterscheidet und etwas Eigenständiges darstellt.--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 21:41, 11. Dez 2005 (CET) |
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* [[Alexander Ostrowicz]] |
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;RiOVG |
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::Das könnte ähnlich wie das Europarecht behandelt werden (siehe meine Begründung dort). --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 22:12, 11. Dez 2005 (CET) |
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* [[Detlef Czybulka]] |
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* [[Jürgen Gehb]] |
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* [[Wolfgang Gerhards]] |
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* [[Reinhard Klenke]] |
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* [[Michael Kloepfer]] |
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* [[Gerhard Robbers]] |
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* [[Eberhard Schmidt-Aßmann]] |
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* [[Friedrich Schoch]] |
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* [[Gustav-Adolf Stange]] |
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Also für die OVG-Richter hätten wir genug. Ich schlage daher vor, eine [[:Kategorie:Richter (Oberverwaltungsgericht)]] zu schaffen. In diese werden auch VGH-Richter einsortiert. Wenn ich das richtig verstehe, dann ist OVG die von §§ 2, 184 VwGO bevorzugte Bezeichnung. Die FG-Richter dürften in sieben Tagen noch weniger werden, da brauchen wir also keine Kategorie--[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 16:56, 6. Mai 2007 (CEST) |
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::Ich denke darüber, daß die Problemfälle ''Europarecht'' und ''Völkerrecht'' jedenfalls parallel behandelt werden sollen, kann Einigkeit erzielt werden - die Diskussion sollte daher bei der [[:Kategorie:Europarecht]] fortgeführt werden. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 19:22, 16. Dez 2005 (CET) |
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: Wie mans nimmt, man müsste noch die Verfassungsrichterkategorie durchflöhen, aber ich denke auch, die Finanzgerichtsbarkeit kann sich melden, wenn sich genug zusammengerottet haben. OVG dürfte o.k. gehen - gab es nicht irgendwo eine Klausel, dass das OVG in einigen BBundesländern VGH genannt werden dürfe? Hm, GVG, EGGVG, VwGO werde ich heute deswegen allerdings nicht mehr danach durchsuchen.--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Diskussion]] [[Wikipedia:Betreuung neuer Wikipedianer/Mentorenprogramm|Mentorenprogramm]]</small> 17:09, 6. Mai 2007 (CEST) |
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===== Vollzug ===== |
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Nachdem sich hier längere Zeit nichts mehr tat, hab ich mich mal an den Vollzug gemacht. Leider ist die Diskussion ja schon etwas länger her und ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich alles noch richtig in Erinnerung hatte, was hier mehr oder weniger beschlossen wurde. Deswegen prüft es bitte mal nach. <br /> Im Einzelnen: Die [[:Kategorie:Rechtssystem]] hab ich geleert und in die [[:Kategorie:Rechtsgebiet]] übertragen. Möge bitte ein "Fachadmin" nach pflichtgemäßer Prüfung die alte [[:Kategorie:Rechtssystem]] löschen. Evtl ist hier fraglich ob der Inhalt der Diskussionsseite erhaltenswert ist (eine wohl veraltete Kategorienübersicht). Des Weiteren habe ich die [[:Kategorie:Teilgebiete des Rechts]] geleert und in die [[:Kategorie:Juristisches Querschnittsgebiet]] übertragen. Das hatte Stechlin ganz am Ende dieser Seite mal vorgeschlagen und keiner hat sich gewehrt. Bitte hier auch die alte Kategorie löschen, sofern genehm. Als Unterkategorie habe ich die [[:Kategorie:Wirtschaftsrecht]] erstellt, wie angekündigt. Auch dagegen hatte keiner Protest erhoben. Die [[:Kategorie:Kirchenrecht]] habe ich jetzt erstmals als Unterkategorie zu [[:Kategorie:Rechtsgebiet]] belassen. Das mag gegen den Konsens gewesen sein, aber nach meiner Arbeit am Artikel [[Rechtsgebiet]] bin ich der Ansicht, den Begriff Rechtsgebiet eher weit zu verstehen und daher sicherheitshalber Kirchenrecht als eigenständiges Rechtsgebiet aufzufassen ist. Übrig bleibt noch die [[:Kategorie:Verfahrensrecht]], da muss ich mir erstmal nochmal durchlesen, was wir da im Dezember so beschlossen haben. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 23:34, 11. Jan 2006 (CET) |
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:So, die [[:Kategorie:Verfahrensrecht]] hab ich jetzt auch abgearbeitet. Ein richtiger Konsens scheint da im Dezember ja nicht beschlossen worden zu sein. Nun, das sie nun wie folgt aus: |
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:*[[:Kategorie:Gerichtsverfahrens- und Gerichtsverfassungsrecht]] ist die Oberkategorie, die die alte [[:Kategorie:Verfahrensrecht]] ersetzen soll. |
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:**[[:Kategorie:Gerichtsverfassungsrecht]] ist davon jetzt direkte Unterkategorie |
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:***[[:Kategorie:Gerichtsorganisation]] ist wiederum davon Unterkategorie (wurden sozusagen umgedreht) |
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:**[[:Kategorie:Prozessrecht]] soll die bisherige [[:Kategorie:Gerichtsverfahren ]] ersetzen. Sofern genehm bitte ich um Mithilfe beim Umkategorisieren. |
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:Die [[:Kategorie:Verfahrensrecht]] ist also jetzt leer und wartet nur auf einem Admin, der sie weglöscht, sofern es ihm gefällt. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 00:27, 12. Jan 2006 (CET) |
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::Hab ich doch genannt, § 184 VwGO. Ich lege die Kat dann mal an. Wenn du noch weitere findest, pack sie mit rein. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 17:40, 6. Mai 2007 (CEST) |
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====Zur Kategorie:Rechtsordnung==== |
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Auch hier sollten wir erst die Namensfrage lösen (s.o.) -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 17:37, 11. Dez 2005 (CET) |
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:::O.K.--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Diskussion]] [[Wikipedia:Betreuung neuer Wikipedianer/Mentorenprogramm|Mentorenprogramm]]</small> 17:56, 6. Mai 2007 (CEST) |
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:Nachdem die Diskussion zu den tieferen Ebenen munter fortschreitet, bitte ich, das Benennungsproblem nicht zu vernachlässigen, sonst kommt dieser Kategorienzweig ins Stocken! Die bisherigen Wortmeldungen subjektiv ausdeutend sehe ich Widerspruch gegen die Benennung mit [[:Kategorie:Rechtssystem]], weil es diese Bezeichnung im "alten" Kategoriensystem gegeben hat, sowie gegn die Benennung [[:Kategorie:Rechtsordnungen]], weil sie der Singular-Regel widerspricht. Wenn sich daher keine mindestens zwei Stimmen umfassende andere Meinung zu einem konkreten anderen Namen artikuliert, möchte ich den Namen [[:Kategorie:Rechtsordnung]] für beschlossen halten, damit wir auch hier über etwaige Unterkategorien diskutieren können. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 19:14, 16. Dez 2005 (CET) |
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== Kategorie:Gefängnis (Österreich) == |
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=====Grundsätzliche Einteilung===== |
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Bisher ist die Unterordnung hier vorwiegend nach nationalen Gesichtspunkten vorgenommen worden. Wird dies nicht sinnvoller durch eine gleichzeitige Einordnung des Artikels bei den Rechtsordnungen ausgedrückt? Statt dessen könnte eine zeitliche Einordnung nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens sinnvoll sein, also etwa [[:Kategorie:Gesetz (20. Jh.)]], oder auch nach Epochen [[:Kategorie:Gesetz (Antike)]], oder eine Mischform aus beidem? -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 17:37, 11. Dez 2005 (CET) |
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Hallo zusammen! |
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:Die aktuellen Gesetze sollten schon nach Nationen aufgeteilt werden. Anders könnte man es mit den Gesetzen halten, die nur noch historisch interesant sind. Die [[:Kategorie:Historisches Gesetz]] gibt's aber auch schon. Die ist nicht so groß und ohnehin schon unterteilt. Das kann so bleiben. <br> Andere Frage: Jetzt haben wir uns mühsam durchgerungen, aus der Kategorie:Gesetz die Kategorie:Rechtsquelle zu machen. In den Unterkategorie, z.B. [[:Kategorie:Gesetz (Deutschland)]] finden sich aber wieder allerlei Rechtsquellen, die keine Gesetze im formellen Sinn sind, wie z.B. [[Bußgeldkatalog]]. Ist das so ok, oder soll wie war da der Stand? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 18:13, 11. Dez 2005 (CET) |
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Da ich gerade dabei bin, die Justizanstalten und sonstigen Strafvollzugseinrichtungen in Österreich ein bisschen näher zu behandeln, wollte ich fragen, ob es für euch ein Problem ist, wenn ich der Kategorie [[:Kategorie:Gefängnis (Anstalt)]] eine neue Unterkategorie namens [[:Kategorie:Gefängnis (Österreich)]] nach Deutschem Vorbild anfüge. Prizipiell denke ich, dass wir genügend Artikel für die Kategorisierung zusammenbringen sollten, da ja auch die ehemaligen Haftanstalten in diese Kategorie fallen würden. Irgenwelche Einwände? Lg [[Benutzer:Plani|Plani]] 23:08, 31. Mai 2007 (CEST) |
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:Ich glaube da gibts kein Problem mit. (ich habe übrigens gerade mal die kats in deinem Beitrag deaktiviert. Bitte immer einen Doppelpunkt vor dem Kategoriennamen einsetzen, wenn du nicht willst, dass die Diskussionsseite dort kategorisiert wird). --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 06:31, 1. Jun. 2007 (CEST) |
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::Die Unterkategorien sind sämtlichst nicht aktuell, sondern entstammen der alten [[:Kategorie:Gesetz]], die ich einfach hier angehängt habe, bis wir die Artikel umsortiert haben.<br>Nach ''alter Methode'' haben wir zwischen Gesetzen, Verordnungen etc. schlicht nicht differenziert, sondern alles "Gesetz" genannt. Natürlich könnten wir die [[:Kategorie:Rechtsquelle]] nunmehr nach [[Gesetz]], [[Verordnung]], [[Gewohnheitsrechtssatz]] etc. aufspalten, allerdings verspreche ich mir davon nicht sehr viel.<br>Soweit Du für eine Unterteilung nach Nationen eintrittst: weshalb sit [[:Kategorie:Französische Rechtsquelle]] aussagekräftiger als [[:Kategorie:Rechtsquelle]] + [[:Kategorie:Recht (Frankreich)]]? -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 18:34, 11. Dez 2005 (CET) |
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::Okay, danke. Oh, verzeihung, das hatte ich übersehen :-) Danke für die Korrektur! Lg [[Benutzer:Plani|Plani]] 08:08, 1. Jun. 2007 (CEST) |
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:::Weil dann die Kategorie:Rechtsquelle ziemlich unübersichtlich wäre. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 18:44, 11. Dez 2005 (CET) |
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== Kategorie:Rechtsdogmatik == |
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::::Warum dies? Die [[:Kategorie:Rechtsquelle]] könnte, sei es zeitlich, sei es nach der Art der Rechtsquelle, sei es nach einem ganz anderen System, weiter untergliedert werden, und die Artikel jeweils zu [[:Kategorie:Rechtsquelle (19. Jh.)]] den Zusatz [[:Kategorie:Indonesisches Recht]] usw. tragen. Die Übersichtlichkeit der [[:Kategorie:Rechtsquelle]] scheint mir davon nicht betroffen. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 18:48, 11. Dez 2005 (CET) |
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Jemand hat nun die [[:Kategorie:Rechtsdogmatik]] angelegt. Über deren Sinn kan mann ja streiten. Aber die derzeitige Einsortierung der Artikel ergibt für mich überhaupt keinen Sinn. Ich glaube am sinnvollsten ist es, alle Einsortierungen rückgängig zu machen und die Kategorie sofort zu löschen. Oder? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 10:28, 10. Jun. 2007 (CEST) |
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:::::Aber dann wäre doch die [[:Kategorie:Rechtsquelle (20. Jh.)]] ziemlich unübersichtlich, wenn da deutsche und indonesische Gesetze quer durcheinandergewürfelt sind. Und das mit dem Zeitpunkt des Inkraftretens gefällt mir auch nicht. Das BGB wäre dann also in [[:Kategorie:Rechtsquelle (19. Jh.)]] obwohl es auch im 21. noch gilt. Das bietet doch keine weitere sinnvolle Einteilung. (p.s. und O.T., was haltet ihr eigentlich davon, wenn wir im Chat weiterdiskutieren?)--[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 19:04, 11. Dez 2005 (CET) |
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:Der "Leitartikel" erklärt jedenfalls nicht viel: |
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::::::Was ihr wollt, aber bitte nicht im Chat! Die Diskussion sollte, gerade weil sich so wenige Mitarbeiter daran beteilien, auch später noch transparent sein. Außerdem glaube ich, daß uns die Debatte über die Neuordnung noch einige Tage/Wochen in Atem halten wird, und es sind nicht alle gleichzeitig online ... [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 19:06, 11. Dez 2005 (CET) |
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::Die Rechtsdogmatik ist Rechtswissenschaften unternimmt die systematische Analyse der geltenden Rechtsnormen. Ihre Methoden hängen von der Art des Rechtsstoffes ab; im kontinentaleuropäischen Rechtskreis, der hauptsächlich aus Gesetzesrecht besteht, sind dies vor allem die Interpretation und die Lückenfüllung. |
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:'''Löschen''', das führt zu überhaupt nichts. Warum sollen StGB AT und allgemeine Zivilrechtslehren in einer Kategorie? --[[Benutzer:103II|103II]] 20:49, 10. Jun. 2007 (CEST) |
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:: |
::Stimmt, der Leitartikel ist ja auch völliger Käse; ein richtiger Satz ist das auch nicht. Vom selben Benutzer verzapft. LA auch für den Artikel? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 21:15, 10. Jun. 2007 (CEST) |
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:::Zumindest QS, was auch für die meisten dort einsortierten Artikel gilt, insbesondere [[konstitutiv]] und [[deklaratorisch]] - was sind amtliche Urkunden und was haben die damit zu tun? --[[Benutzer:103II|103II]] 10:28, 11. Jun. 2007 (CEST) |
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::Ich bin für eine Unterscheidung nach Ländern. Sucht man bei den Rechtsquellen nach Gesetzen eines Landes, sieht man auf den Kategorienseiten nicht, ob ein Artikel auch noch in einer bestimmen nationalen Rechtsordnung gelistet ist. Das Suchen nach den fremden Gesetzen über die Kategorie Rechtsordnung funktioniert auch nicht so toll, wenn dort ziemlich viele Artikel, nicht nur Gesetze, gelistet sind. Für denkbar hielte ich, eine hier gebildete Unterkategorie "Gesetz (Frankreich)" als Unterkategorie zusätzlich auch bei "Rechtsordnung/Recht (Frankreich)" anzuhängen, dann muss man die Artikel nur mit einer Kategorie versehen. <br>Richtig ist, dass man bei der Anzahl der Gesetze in "Gesetz(Deutschland)" wohl bald eine Unterteilung denken könnte (derzeit 197 geht wohl gerade noch). Umso besser, wenn andere Länder schon mal aufgeräumt sind. Eine Unterteilung nach Jahrhunderten halte ich für ungünstig. Allenfalls in historische und aktuelle Gesetze unterteilen, aber das bringt nicht viel, die Mehrzahl steht bei den aktuellen. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 19:30, 11. Dez 2005 (CET) |
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Das Ding ist doch von Natur aus ungeeignet, entweder man sortiert dort nur den Artikel Rechtsdogmatik ein oder letztlich das gesamte Recht. Die bisherigen Einträge erscheinen mir da dann auch ziemlich wahllos. (Warum ist nur das allgemeine Zivil- und das allgemeine Strafrecht eine Unterkategorie? Warum nicht das jeweills besondere, gibt es im Schuld- Sachen- oder Familienrecht keine Dogmatik?). Bloß weg damit.--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Diskussion]] [[Wikipedia:Schiedsgericht|SG]]</small> 14:12, 11. Jun. 2007 (CEST) |
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:::Meinst du, dass "Kategorie:Gesetz (Frankreich)" sowohl bei "Kategorie:Recht (Frankreich), als auch bei "Kategorie:Rechtsquelle" einsortiert wird? Das fände ich ok --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 19:38, 11. Dez 2005 (CET) |
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::Die historischen Rechtsquellen würde ich von vornherein trennen. Wer die finden will, geht einer ganz anderen Suchstrategie nach. Man wird hier nämlich irgendwann wahrscheinlich noch nach Rechtsgebieten unterscheiden/sortieren müssen. Das wären dann schon Rechtsquelle, Rechtssystem und Rechtsgebiet. Das muss man erst einmal zusammenlegen. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 19:45, 11. Dez 2005 (CET) |
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Habe die Kategorie leer gemacht und stelle jetzt SLA. Dia Artikel darin waren alle so grauenhaft, da hab ich lieber die Augen zugemacht und einfach die Kat rausgenommen oder ausgetauscht und es mir verkniffen, heute abend sechs Löschanträge zu stellen. Das kann aber gerne noch wer anders machen. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 22:33, 12. Jun. 2007 (CEST) |
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Gut, ich sehe einen Konsens für eine nationale Untergliederung, dem ich mich beuge. Das heißt, die nächste Ebene müßte, wenn wir unsere Nomenklatur beibehalten: [[Rechtsquelle (Deutschland)]], [[Rechtsquelle (Schweiz)]] usw. Oder sollen wir hier auf den ungenauen Begriff ''Gesetz'' zurückgehen? -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 19:50, 11. Dez 2005 (CET) |
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Auf konstitutiv und deklaratorisch habe ich die LAs gestellt.--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Diskussion]] [[Wikipedia:Schiedsgericht|SG]]</small> 01:17, 13. Jun. 2007 (CEST) |
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:Kleine Zwischenfrage: Wie ist das mit dem Vereinigten Königreich und mit ähnlichen Fällen? --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 20:01, 11. Dez 2005 (CET) |
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== [[:Kategorie:Urteil eines Landgerichts]] == |
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::Was meinst Du? Die case-law-Problematik oder die Frage nach der korrekten Benennung des Staates? -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 20:16, 11. Dez 2005 (CET) |
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<small>Nachdem der Abschnitt aus [[Portal Diskussion:Recht]] (Archiv) der Sache nach eigentlich hierher gehört, kopiere ich ihn nachträglich noch hierher. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 16:43, 1. Nov. 2007 (CET)</small> |
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Hallo, die [[:Kategorie:Urteil eines Landgerichts]] wurde ersatzlos gelöscht, nachdem jemand eine [[Wikipedia:Löschkandidaten/7. September 2007#Umbenennung von Kategorie:Urteil eines Landgerichts nach Kategorie:Entscheidung eines Landgerichts (gelöscht)|Umbenennung beantragt hatte]]. Die Löschbegründung lautete u.a., dass es bei Artikeln wie ''[[Daschner-Prozess]]'' und ''[[Schmücker-Prozess]]'' überhaupt nicht um Gerichtsentscheidungen, sondern um Gerichtsverfahren ginge. – Wird diese Auffassung hier geteilt? Dann wären ja auch Artikel wie ''[[Weltbühne-Prozess]]'' oder ''[[Göttinger Mensurenprozess]]'' verkehrt einsortiert. Grüße -- [[Benutzer:Kh80|kh80]] [[Benutzer Diskussion:Kh80|<small>''•?!•''</small>]] 00:30, 22. Sep. 2007 (CEST) |
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:::Die Benennung. Ich habe gerade keine Wiki-Regel parat, vielleicht wäre es mit den internationalen Kennzeichnen etwas klarer (und kürzer). --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 20:20, 11. Dez 2005 (CET) |
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: Zunächst ist im Göttinger Mensurenprozess der Rechtsweg bis zum BGH weiterverfolgt worden. Der BGH hat dann ja auch entschieden, die Entscheidung ist in der amtlichen Sammlung dann ja auch veröffentlicht worden. Der Weltbühne-Prozess war tatsächlich falsch einsortiert - eine Reichgerichtsentscheidung wird im Artikel nicht dargestellt (ich muss aber mal nachgucken, mir war so, als ob es die gegeben hätte, falls dem so ist wäre das ein schwerer Fehler in dem als "exellent" gekennzeichneten Artikel). Ansonsten sind Prozesse vor den Landgerichten solche der ersten oder zweiten Instanz. Bei wirklich problematischen Fällen geht es weiter an die oberen Gerichte. In der Praxis spielen daher v.a. die Urteile der [[Höchstrichterliche Rechtsprechung|höchstrichterlichen Rechtsprechung]] eine Rolle, in geringerem Maße noch die der Oberlandesgerichte. Die in der Presse auftauchenden "Entscheidungen" sind dann tatsächlich nur Prozesse.--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Disk...]]</small> 06:01, 22. Sep. 2007 (CEST) |
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::::Eine Wiki-Regel kenne ich auch nicht. Ich kenne aber auch keinen Zusammenhang, wo mit den internationalen Kennzeichen gearbeitet wird. Im Zweifel sollten wir einfach prgamatisch vorgehen. Konnkret also: [[:Kategorie:Rechtsquelle (Vereinigtes Königreich)]]. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 20:25, 11. Dez 2005 (CET) |
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:: Hallo Kriddl, danke für Antwort. Hmm, unter [[Weltbühne-Prozess#Das Urteil]] wird doch auf die RG-Entscheidung eingegangen. Wie dem auch sei, ich finde die Unterscheidung zwischen Gerichtsprozess und Gerichtsentscheidung nicht optimal, da in Artikeln über Prozesse wohl auch stets auf die Entscheidung eingangen wird (und umgekehrt regelmäßig auch). Wie soll man solche Prozessartikel sonst einsortieren, damit sie nicht aus dem [[:Kategorie:Recht|rechtlichen Kategoriensystem]] fallen? |
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:::::Wenn die pragmatische Lösung zur Regel wird und an allen Stellen eingehalten wird, habe ich keine Bedenken. Gibt es schon eine Regel? --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 01:17, 12. Dez 2005 (CET) |
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:: Einen Artikel wie [[Dorfbäcker von Siegelsbach]], in dem eine LG- und eine BGH-Entscheidung beschrieben wird, könnte man m.E. außerdem ruhig sowohl in die BGH- als auch, falls es sie noch gäbe, in die LG-Kategorie einsortieren, wenn beide Entscheidungen für Aussehen gesorgt haben. Grüße -- [[Benutzer:Kh80|kh80]] [[Benutzer Diskussion:Kh80|<small>''•?!•''</small>]] 00:08, 23. Sep. 2007 (CEST) |
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:::Ich war immer dafür, dass die Entscheidung über juristische Kategorien vom Fachbereich Recht getroffen wird. Als dann das [[Wikipedia:WikiProjekt Kategorien|WikiProjekt Kategorien]] gegründet wurde, wurde auf entsprechende Einwendungen dort klargestellt, dass das Projekt sich nur mit Kategorien befassen solle, die nicht von einem Fachbereich betreut werden (vgl.[[Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Grundsätze#Zweck]]). Im späteren Verlauf wurde dann die Kategorienwartung in die Löschdiskussion integriert, die Beschränkung, dass vorrangig die Fachbereiche dafür zuständig wären, ist dabei nicht mehr sichtbar. Wenn dann dort jemand eine Umbenennung einer juristischen Kategorie vorschlägt, sagt sich der die Löschanträge abarbeitende Tierarzt, was soll das denn, wir sind doch hier bei den Löschkandidaten, und löscht auch ohne Antrag. Die Begründung (Artikel nicht über Entscheidung, sondern über Gerichtsverfahren) halte ich für Unsinn. Am Ende steht die Entscheidung. Soll man auch noch unterscheiden, ob ein Artikel schwerpunktmäßig mehr über das Verfahren oder die Entscheidung berichtet? Das ganze passt zu der sich ausbreitenden Tendenz, schneller zu löschen, ohne Argumente von Fachleuten abzuwarten. Insgesamt zeigt auch dieser Fall, dass es nicht sinnvoll ist, wenn Fachfremde über juristische Kategorien bestimmen und dass es besser wäre, solche Fragen innerhalb des Fachbereichs zu klären. Wenn ich mich richtig erinnere, gab es auch schon Anträge zu Kategorien beim [[Wikipedia:WikiProjekt Kategorien|WikiProjekt Kategorien]], die aus unserem Fachbereich stammten, statt dass wir dies unter [[Kategorie Diskussion:Recht]] intern lösen. Dann würde auch sinnvoll darüber nachgedacht, ob die bisher unter "Urteil eines Landgerichts" eingeordneten Artikel [[Lübecker Impfunglück]], [[Daschner-Prozess]], [[Pascal-Prozess]], [[Schmücker-Prozess]] und [[Sexismus-Klage]] stattdessen in die nächsthöhere Kategorie oder eine andere Kategorie eingeordnet werden sollen, statt wie Uwe Gille die Kategorie-Angabe nur einfach zu löschen. - Eine andere Frage ist, ob die Kategorie "Urteil eines Landgerichts" (oder besser Entscheidung eines Landgerichts) benötigt wird. Jedenfalls ist in irgendeiner Form eine Kategorisierung als Gerichtsentscheidung sinnvoll. Um die Oberkategorien nicht zu überfrachten, halte ich es schon für sinnvoll, eine solche Kategorie zu haben. Mit fünf Einträgen war sie ja auch nicht ganz bedeutungslos, und es kommen ja im Lauf der Zeit wohl noch mehr Artikel hinzu. Ich halte daher die Löschung nicht für sachgerecht und schlage eine Wiederherstellung als [[:Kategorie: Entscheidung eines Landgerichts]] vor. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 01:07, 23. Sep. 2007 (CEST) |
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::::::Ich kenne keine. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 19:26, 16. Dez 2005 (CET) |
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:::: Ich weise Uwe mal auf diese Diskussion hin und bitte ihn um ein Statement. BTW: Stößt die Löschung von ''[[Dorfbäcker von Siegelsbach]]'' ([http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/12._September_2007&diff=37023298&oldid=37023198 Begründung]) unter den Mitlesenden auf Zustimmung? Grüße -- [[Benutzer:Kh80|kh80]] [[Benutzer Diskussion:Kh80|<small>''•?!•''</small>]] 16:56, 28. Sep. 2007 (CEST) |
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Nochmals: [[:Kategorie:Rechtsquelle (Nepal)]] oder [[:Kategorie:Gesetz (Nepal)]]? -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 19:26, 16. Dez 2005 (CET) |
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:::::Die Löschung des Bäckers halte ich für akzeptabel. Was ist, wenn er beim nächsten Durchgang verurteilt wird und das ohne weitere Besonderheiten rechtskräftig wird? Oder wenn am Ende die Beweislage wirklich nicht ausreicht und das rechtskräftig wird. Wo liegt dann die Relevanz? Anders, wenn vielleicht der Fall noch Anlaß gibt, wesentliche neue Rechtsgrundsätze zu entwickeln. In diesem nicht sehr wahrscheinlichen Fall kann man den Artikel immer noch wiederbeleben, unter welchem Lemma auch immer. Wirkliche oder vermeintliche Fehlurteile sind natürlich immer was für die Presse, aber nicht unbedingt was für Wikipedia. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 20:12, 28. Sep. 2007 (CEST) |
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:Vielleicht wird meine Ansicht ja nicht von Juristen geteilt, aber das [[Lübecker Impfunglück]] ist nun mal kein Urteil eines Landgerichts, sondern ein medizinischer Unglücksfall, der neben vielen anderen Aspekten auch juristische Folgen hatte. Mit gleichem Grund könnte man bei fast allen Unternehmen auch Urteil eines Finanzgerichts einfügen, irgendwann waren sicher alle mal in den Fittichen eines solchen. Zudem erfüllte diese Minikategorie nicht die allgemeinen Grundsätze, also etwa 10 Elemente. Dass „nur ein Tierarzt“ diesen Antrag abarbeitete liegt einfach daran, dass ich nur noch die seit mehr als 5 Tagen überfälligen LK abarbeite, offenbar war kein juristisch versierter Admin dazu willens. Wenn Euer juristischer Sachverstand diese Kat. für unverzichtbar hält, gibt es ja noch die LP. Gruß [[Benutzer:Uwe Gille|Uwe G.]] [[Benutzer Diskussion:Uwe Gille|¿⇔?]] <sup>[[Wikipedia:Redaktion Medizin|RM]]</sup> 17:46, 28. Sep. 2007 (CEST) |
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:Rechtsquelle. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 20:59, 16. Dez 2005 (CET) |
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::Bei der Kategorisierung kommt es nicht auf den Schwerpunkt an. Bei dem Impfunglücksartikel interessieren sich Mediziner für andere Aspekte als Juristen. Wenn darin über ein Urteil eines Landgerichts berichtet wird, sollte man Juristen zugestehen, den Fall durch entsprechende Kategorisierung für ihren Bereich sichtbar zu machen. Worin Du recht hast, [[Tierseuche]]n-Uwe (diese Anrede ist jetzt als großes Lob gemeint!), ist, dass es besser wäre, wenn solche Fälle in der Löschdiskussion von Juristen abgearbeitet würden, und nicht die Drecksarbeit anderen überlassen und dann gemeckert wird, womit wir uns also auch an die eigene Nase zu fassen haben. Aber worauf ich Dich hinweisen wollte, ist, dass es bei den Kategorien besonders wenig sinnvoll ist, wenn darüber Fachfremde entscheiden. Das wurde auch im [[Wikipedia:WikiProjekt Kategorien]] so gesehen, wo man ausdrücklich die Antragstellung auf Kategorien beschränken wollte, die nicht von Fachbereichen gewartet wurden. Später ist das dann in die Löschkandidaten integriert worden, weil viele nicht neben der "Löschhölle" auch noch eine "Kategorienhölle" beobachten wollten. An der Grundproblematik hat sich dadurch aber nichts geändert. Die Frage, ob wir eine bestimmte Minikategorien wollen, ist bei uns in bestimmten Fällen bewusst so entscheiden worden, um die Oberkategorie zu entlasten. Wenn Du die Kategorie einfach löscht, kommen die Artikel dadurch aber nicht wieder in die Oberkategorie, sondern fallen aus unserer Beobachtung völlig heraus. Daher meine Bitte in Fällen von Anträgen zu juristischen Kategorien: Kurze Nachricht an [[Portal Diskussion:Recht]], und wir kümmern uns drum! Das sollte übrigens auch für sonstige Artikel im Bereich Recht gelten, und ich ermuntere ausdrücklich die Admins im Bereich Recht und mich selbst, den (geringen) Anteil an Löschkandidaten aus dem Bereich Recht selbst abzuarbeiten! --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 19:30, 28. Sep. 2007 (CEST) |
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:Ich bin auch für Rechtsquelle. Aber getreu meiner Devise, nicht zu fein zu gliedern (s.u.), hoffe ich, dass es nicht zu der [[:Kategorie:Rechtsquelle (Nepal)]] kommen wird, sondern dass der Artikel [[Straßenverkehrsordnung (Nepal)]] in die [[:Kategorie:Rechtsquelle (Sonstiges)]] einsortiert wird. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 21:25, 16. Dez 2005 (CET) |
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==Kategorie:Rechtswissenschaft== |
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:Ja, Rechtquelle. Sammelkategorie "Rechtsquelle (Sonstige)" --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 00:41, 17. Dez 2005 (CET) |
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Jemand hat die bereits mehrfach gelöschte [[:Kategorie:Rechtswissenschaft]] wieder angelegt. Wieder löschen? Ist es sinnvoll, dass [[Rechtswissenschaft]] unter [[:Kategorie:Recht]], [[Rechtswissenschaften]] bisher aber unter [[:Kategorie:Recht (Sonstiges)]] eingeordnet war? --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 18:01, 24. Sep. 2007 (CEST) |
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:Die gesamte [[:Kategorie:Recht (Sonstiges)]] ist Unfug. Wenn etwas (nur) unter "Sonstiges" fallen kann, dann gehört es in der Oberkategorie, hier [[:Kategorie:Recht]] und zwar ausschließlich.--[[Benutzer:Berlin-Jurist|Berlin-Jurist]] 22:30, 24. Sep. 2007 (CEST) |
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::Du hast insofern Recht, als es am besten wäre, wenn man die Kategorie "Recht (Sonstiges)" nicht bräuchte, weil sie keine Artikel enthält, sondern alle an besser geeigneter Stelle eingeordnet sind. Andererseits muss man mit der Realität rechnen, dass immer wieder Artikel auftauchen, die sich nicht so ohne weiteres in bestehende Kategorien einordnen lassen. Wir haben seinerzeit die Kategorien eingehend diskutiert (siehe [[Kategorie Diskussion:Recht/Archiv 2]]) und auf diese zusätzliche Kategorie geeinigt. Hintergrund ist, dass angestrebt wird, Artikel möglichst weit unten in der Kategorienhierarchie einzuordnen und dementsprechend den obersten Ebenen vor allem Unterkategorien, aber möglichst wenige Artikel zuzuordnen. Nun werden immer wieder von Fachfremden Artikel in die Kategorie Recht einsortiert, weil sie sich mit dem Kategoriesystem Recht nicht auskennen. Soweit es sich nicht um wichtige Rechtsbegriffe handelt, ist es manchmal nicht leicht, sie in bestehende Kategorien einzuordnen. Die [[:Kategorie:Recht (Sonstiges)]] soll dazu dienen, solche "Sonderlinge" irgendwo im Bereich Recht zwischenzuparken, ohne die [[:Kategorie:Recht]], die ja vor allem wesentliche Weichenstellung der oberen Ebenen liefern soll, damit zu überlasten. Natürlich ist es sehr verdienstvoll, wenn Du Artikel in "Recht (Sonstiges)" besser kategorisierst. - Weitere Frage: [[:Kategorie:Rechtswissenschaft]] löschen und [[Rechtswissenschaften]] ebenso wie [[Rechtswissenschaft]] in [[:Kategorie:Recht]] einordnen? -[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 20:20, 25. Sep. 2007 (CEST) |
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:::Vielleicht ist am einfachsten, den Artikel [[Rechtswissenschaften]] in [[Rechtswissenschaft]] einzuarbeiten. Die [[:Kategorie:Rechtswissenschaft]] kann weg; man muss sich aber dann noch überlegen, wo die [[:Kategorie:Rechtshochschule]] (ebenfalls neu) hinkommt. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 20:20, 28. Sep. 2007 (CEST) |
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Ich habe einmal begonnen, das umzusetzen. Dabei fiel mir auf, daß die alte [[:Kategorie:Gesetz]] eine [[:Kategorie:Verfassung|Unterkategorie:Verfassung]] kennt. Meines Erachtens passt diese inhaltliche Untergliederung in das hier beschlossene System nicht mehr hinein (sie war wohl auch früher schon ein Fremdkörper). Seid Ihr mit mir der Meinung, daß diese Kategorie aufgelöst und auf die einzelnen nationalen Untergliederungen verteilt werden sollte? -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 11:14, 17. Dez 2005 (CET) |
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::::Schön, wieder von Dir zu hören. Ich hoffe, Du bist im neuen Job schon fest etabliert und stehst kurz vor einer Beförderung!--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 04:37, 29. Sep. 2007 (CEST) |
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:::::<small>Naja so ungefähr. Bin im Moment nicht so viel online wegen Umzug und so; aber das tut ja hier nichts zur Sache.</small> --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 08:52, 29. Sep. 2007 (CEST) |
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Die [[:Kategorie:Rechtshochschule]] habe ich in die [[:Kategorie:Institution (Recht)]] gepackt und für die geleerte [[:Kategorie:Rechtswissenschaft]] einen SLA gestellt. --[[Benutzer:Bubo bubo|Bubo]] [[Benutzer_Diskussion:Bubo bubo|容]] 19:18, 29. Sep. 2007 (CEST) |
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:ich tendiere fast dazu, diese Kategorie zu behalten. Sie ist zwar ein Fremdkörper. Aber jedes Land hat nun mal nur eine Verfassung (im Regelfall). Der besondere Charakter einer Verfassung rechtfertigt es mE schon, diesen mit einer eigenen Kategorie zu würdigen. Man müsste dann aber das Grundgesetz sowohl in die [[:Kategorie:Verfassung]] als auch in die [[:Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)]] einsortieren. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 15:09, 17. Dez 2005 (CET) |
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== [[:Kategorie:Richter (Israel)]] == |
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::Verfassungen haben eine herausgehobene Bedeutung, da fände ich es nicht schlecht, die Kategorie Verfassung beizubehalten. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 16:19, 17. Dez 2005 (CET) |
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Da ich mir mal wieder die [[:Kategorie:Richter]] angesehen habe fiel mir auf, dass wir inzwischen die notwendigen zehn israelischen Richter zusammen hätten. Einwände für eine solche Kategorie?--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Disk...]]</small> 10:23, 5. Okt. 2007 (CEST) |
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=====Kategorie:Vertrag bei Rechtsquellen einordnen?===== |
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Ich bin gerade über die [[:Kategorie:Staatsvertrag]] gestoßen, die C.Löser heute in die Überkategorie [[:Kategorie:Vertrag]] einsortiert hat. Was wohl richtig war. Meine Frage ist erstmal, ob man einen Staatsvertrag nicht auch als Rechtsquelle ansehen kann und die Kategorie irgendwie hier mit einsortieren kann. Die andere Frage betrifft die [[:Kategorie:Vertrag]]. Dort finden sich Dinge wie [[:Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag]] und [[:Kategorie:Europäischer Vertrag]]. Die Kategorie Vertrag ist aber soweit ersichtlich unserem Kategoriensystem:Recht nicht untergeordnet. In der Beschreibung steht auch ausdrücklich, dass die Kategorie nicht in das Kategoriensystem:Recht einsortiert werden kann. Das verstehe ich nicht. Kann sich das mal jemand anschauen? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 21:06, 17. Dez 2005 (CET) |
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:Nein, leg sie ruhig an! --[[Benutzer:103II|103II]] 10:32, 6. Okt. 2007 (CEST) |
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:Den Staatsvertrag kann man hier einordnen, die Frage ist nur, ob man diese Kategorie braucht. Nach der Beschreibung unter [[Staatsvertrag]] ist das eine spezielle Form des Völkerrechtlichen Vertrags, da kann man gleich die umfassende Kategorie [[:Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag]] nehmen. --- [[:Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag]] selbst gehört unbedingt hierher, weil die Rechtsquellen sonst nicht umfassend kategorisiert wären. --- Bei [[:Kategorie:Europäischer Vertrag]] müsste man noch einmal überlegen, welche Unterteilungen hier zweckmäßig erscheinen und ob die Kategorie sinnvoll bezeichnet ist. Aber generell gehört auch die hierher. --- [[:Kategorie:Vertrag]] kann nach dem bisherigen Ansatz nur hier einsortiert werden, wenn man alle darunter fallenden Vereinbarungen, also auch den privatrechtlichen Vertrag, als Rechtsquelle ansieht. Das wäre wahrscheinlich zu forsch, auch wenn ich den Zusammenhang in der Rechtsgestaltung sehe; privatrechtliche Gestaltungen werden jedoch meist nicht als Rechtsquelle betrachtet. Da andere Kategorienzweige nach dem Substanzprinzip (»Ist ein...«) bisher kaum auf Zustimmung gestoßen sind, wird es nach dem Zwischenergebnis in dieser Diskussion auch in Zukunft so sein, dass »Vertrag« und einige andere wichtige substanzorientierte Oberbegriffe im Kategoriensystem Recht keinen Platz haben. Bislang kann man wohl nur auf [[:Kategorie:Vertragsrecht]] ausweichen. Soweit andere Fachbereiche demgegenüber [[:Kategorie:Vertrag]] aufrechterhalten, werden einige wichtige Rechtsbegriffe offenbar außerhalb des Fachbereichs Recht kategorisiert. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 15:36, 18. Dez 2005 (CET) |
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==[[:Kategorie:Richter (Antike)]]== |
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Das Problem mit der [[:Kategorie:Vertrag]] ist schlicht, daß das zweidimensionale Kategoriensystem keinen Platz bietet, um die Unterkategorien [[:Kategorie Vertrag (Privatrecht)]] und [[:Kategorie:Öffentlich-rechtlicher Vertrag]] aufzunehmen, ohne daß die in diesen Unterkategorien gelisteten Artikel via Oberkategorie auch in die jeweils unrichtigen Rechtsgebiete der [[:Kategorie:Privatrecht]] und der [[:Kategorie:Öffentliches Recht]] fielen. Ich habe damals längere Zeit, ich glaube mit [[Benutzer:Robodoc]] hierüber diskutiert und das Ende vom Lied war eine aus dem juristischen Kategoriensystem ausgenommene [[:Kategorie:Vertrag]]. Nicht schön, aber ich fand damals keinen Ausweg.<br>Um das Thema noch einmal mit anderen Worten zu beschreiben: Jedes Element einer Unterkategorie ist auch Element der ÜBerkategorien. Das ist bei der (vereinfachten) Kette ''Eigenschaftsirrtum -> Vertragsrecht -> Rechtsgeschäft -> Privatrecht -> Rechtsgebiet -> Recht'' ebenso der Fall, wie bei ''Öffentlich-rechtlicher Vertrag -> Allgemeines Verwaltungsrecht -> Verwaltungsrecht -> Öffentliches Recht -> Rechtsgebiet -> Recht''. Ziehe ich aber die Ebene ''Vertrag'' oberhalb von ''Vertragsrecht'' oder ''Öffentlich-rechtlicher Vertrag'' ein, ergäbe das Kategoriensystem auch die falsche Kette ''Eigenschaftsirrtum -> Vertragsrecht -> Vertrag -> Allgemeines Verwaltungsrecht usw.'', das heißt, die ganze Rechtsgeschäftslehre wird zugleich dem öffentlichen Recht zugeordnet. |
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Braucht es diese Unterkategorie zur [[:Kategorie:Jurist in der Antike|Kategorie:Jurist der Antike]] und zur [[:Kategorie:Richter]]? Sie enthält derzeit einen Eintrag. Ein wirklicher Mehrwert ist für mich im augenblick nicht ersichtlich. Die Oberkategorien können ggf. in den Artikel eingebracht werden.--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Disk...]]</small> 10:57, 10. Okt. 2007 (CEST) |
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Wenn die "Ist-ein"-Methode hier weiterhilft, können wir das gern noch einmal überdenken. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 15:50, 18. Dez 2005 (CET) |
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==[[:Kategorie:Dichterjurist]]== |
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:Mein erster Gedanke: Die Kategorien sollen sich nach der Wirklichkeit richten, nicht die Wirklichkeit nach den Kategorien. Dass wir Vertrag nicht im Bereich Recht unterbringen können, kann nicht sein ... ''weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf'' ([[Christian Morgenstern]]). <br>Die Problematik besteht nur dann, wenn man die [[:Kategorie:Vertrag]] unter die Rechtsgebiete einsortiert. Gerade das tun wir aber nicht. Wir sammeln neben Artikeln über Rechtsprobleme, geordnet nach Rechtsgebieten, auch noch Artikel über verschiedene individuelle "Dinge", etwa Biografien oder eben Rechtsquellen. Nachdem diese nicht unter "Rechtsgebiet" stehen, kann sich auch keine fehlerhafte Zuordnung zu Rechtsgebieten ergeben. Verträge sind auch Rechtsquellen (vgl. [[Recht#Rechtsquellen]]). Ich sähe also kein grundsätzliches Hindernis, die Kategorie:Vertrag unter Rechtsquellen einzuordnen und so den verlorenen Sohn wieder heim zu Mutter Recht zu lassen. (Unabhängig davon wäre zu prüfen, ob die Artikel in dieser Kategorie alle richtig einsortiert sind, oder ob einzelne nicht vielleicht besser zu den Rechtsgebieten umgesiedelt werden sollten.) Privatrechtliche Verträge werden wir wohl eher nicht sammeln (auch das ließe sich im System aber unterbringen), aber Kategorien wie [[:Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag]], [[:Kategorie:Staatsvertrag]] und [[:Kategorie:Europäischer Vertrag]] gehören unter die Rechtsquellen. Zu überlegen wäre allerdings die Bezeichnung, insbesondere das Verhältnis Völkerrechtlicher Vertrag/Staatsvertrag. Würde man Vertrag bei "Rechtsquelle" unterbringen, könnte sich aus Gründen der Systematik auch bei den bisherigen Unterkategorien der Rechtsquellen noch die Zwischenschaltung einer Kategorie empfehlen, etwa so: |
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Ich würde die [[:Kategorie:Jurist]] gerne um die Unter-[[:Kategorie:Dichterjurist]] erweitern. Vergleicht zum Thema bitte den Artikel [[Dichterjurist]] und die neue, von dort ausgelagerte [[Liste von Dichterjuristen]]. Hat jemand etwas dagegen? --[[Benutzer:Fehlerteufel|Fehlerteufel]] 17:38, 19. Okt. 2007 (CEST) |
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*Rechtsquelle |
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**Rechtsvorschrift |
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***Rechtsquelle (Deutschland) |
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***Rechtsquelle (Schweiz) |
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**Vertrag |
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***Völkerrechtlicher Vertrag |
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***Europäischer Vertrag |
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--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 18:19, 18. Dez 2005 (CET) |
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Die Kategorie hätte auch den Vorteil, dass die [[Liste von Dichterjuristen]], dem Vorbild [[Liste bedeutender Mathematiker]] entsprechend, auf bedeutende Dichterjuristen beschränkt werden könnte. Dabei gehe ich davon aus, dass sich auch solche Dichterjuristen der [[:Kategorie:Dichterjurist]]en zuordnen lassen, für die es hier noch keinen Artikel gibt. Das hat mir mal jemand gesagt. Stimmt das? Und: wie geht das? --[[Benutzer:Fehlerteufel|Fehlerteufel]] 17:25, 24. Okt. 2007 (CEST) |
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::Die Rechtsquellen sind durchaus eine Oberkategorie, in der man vorrangig soziologische und politologische Kategorien zum Ausgangspunkt nehmen kann (und auch soll), so wie du das durch Übernahme der völkerrechtlichen und europarechtlichen Kategorien gemacht hast. Damit ist aber noch nicht die Frage beantwortet, die Stechlin diskutiert hat. Innerhalb eines juristischen Kategoriensystems ist es hilfreich, gelegentlich auch von juristischen Kategorien auszugehen und festzustellen, dass die umfassende Kategorisierung nirgends passt oder zumindest schwierig ist. Mit dem Morgenstern-Zitat hast du nun aber wenigstens die Möglichkeit eröffnet, die systematischen Fragen wieder etwas mehr in den Vordergrund zu stellen. Wir werden das gut gebrauchen können. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 22:35, 18. Dez 2005 (CET) |
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War mal mutig, nachdem niemand widersprochen hat. --[[Benutzer:Fehlerteufel|Fehlerteufel]] 21:55, 24. Okt. 2007 (CEST) |
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Ich tendiere jetzt fast dazu, die Kategorie:Vertrag ganz aufzulösen. Die Artikel dort sind alle ziemlich heterogen und das Ganze scheint wenig Nutzen zu bieten. Die meisten der dort gelisteten Artikel gehören direkt in die "Unterkategorie:Völkerrechtlicher Vertrag", diese kann man aber auch sowohl der Kategorie:Rechtsquelle als auch der Kategorie:Völkerrecht unterordnen. Andere Artikel wie [[Frachtvertrag]], [[Essentialia negotii]] oder [[Leihvertrag]] gehören irgendwo ins Privatrecht rein. Es besteht überhaupt kein Sinn, diese neben völkerrechtlichen Verträgen aufzulisten. Die [[Vertragstheorie]] gehört zu den Philosophen. Da Stechlin richtig hervorhebt, dass die Kategorie sich schlecht in das System eingliedert, ist es am besten sie entweder ganz aufzulösen oder sie bei den Soziologen zu belassen und das juristisch relevante dort auszulisten. Löschantrag? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 23:35, 18. Dez 2005 (CET) |
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==[[:Kategorie:Oberstes Gericht]]== |
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:Die [[:Kategorie:Vertrag]] ist tatsächlich etwas in Unordnung. Daran zeigt sich, dass es praktisch von Nachteil war, eine Kategorie, die auch genuin juristischer Natur ist, aus unseren Augen zu lassen. Ich habe schon mal etwa ausgemistet und einige Artikel zu den Rechtsgebieten genommen, bei einigen weiteren ist dies wohl auch noch geboten. Ansonsten liegt die Bedeutung der Kategorie darin, dass sie mehrere Unterkategorien beherbergt. Völkerrechtlicher Vertrag und europäischer Vertrag sind in Ordnung, bei Staatsvertrag müsste das Verhältnis zu Völkerrechlicher Vertrag geklärt werden, auch ist nicht sicher, ob alle Artikel in die richtige Unterkategorie genommen sind, auch von der Kategorie:Vertrag müssten viele Artikel in die passende Unterkategorie übernommen werden. Möglicherweise bleiben dann nur noch ganz wenige Artikel über, wenn man die Kategorie in dem von mir für richtig gehaltenen Sinne versteht als Kategorie, die nicht "Vertragsrecht" (das wäre ein Rechtsgebiet), sondern einzelne tatsächlich existierende Verträge als Rechtsquellen aufnimmt. Aber selbst als Leerkategorie (keine Artikel, nur Unterkategorien) hätte die Kategorie im Sinne meines obenstehenden Vorschlags eine sinnvolle Funktion, eine Löschung halte ich daher nicht für angebracht. Die Kategorie:Vertrag passt schlecht zur Kategorie:Rechtsgebiet, aber sie passt sehr wohl in unser jetziges System, das mit der Kategorie:Rechtsquelle ja einen Teilbereich hat, der unabhängig von "Rechtsgebiet" eingeteilt werden kann, so dass sich die von Stechlin beschriebenen unpassenden Pfade gerade nicht ergeben können. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 22:38, 19. Dez 2005 (CET) |
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Macht diese neue Kat überhaupt Sinn? Ohne Einleitung und bei der lieblosen Zusortierung sicher nicht, auch müssten etliche wichtige Fragen noch geklärt werden (ist z.B. das BVerfG und/oder die Bundesgerichte ein "Oberstes Gericht" im Sinne der Kat).--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Disk...]]</small> 07:49, 21. Okt. 2007 (CEST) |
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::Bevor dieser wichtige Punkt unter den Tisch fällt, will ich nochmal was dazu sagen: Wau, ich frage dich nochmal konkreter, was in die Kategorie:Vertrag rein soll? Soll diese eine Unterkategorie von Rechtsquelle sein und wirklich nur abgeschlossene Verträge enthalten, also insb. internationale Verträge? Dann muss aber gewährleistet sein, dass dort solche Dinge wie [[Leihvertrag]] oder [[Werkvertrag]] nicht reinkommen. Aufschlussreich ist ein Blick in die Interwikilinks. Die Kategorien [[:en:Category:Treaties]], [[:fr:Catégorie:Traité]] und [[:es:Categoría:Tratados]] enthalten soweit das meine Sprachkenntnisse zulassen nur internationale Verträge, also das was jetzt die [[:Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag]] ist. Wir müssten das in der Kategorien-Beschreibung klarstellen. Die Kategorie:Staatsvertrag schlage ich vor, für die Verträge unter Bundesländern, also z.B. [[Rundfunkgebührenstaatsvertrag]]. Daneben gibt es noch die anderen Unterkategorien. Im Prinzip müsste die Kategorie:Vertrag eine Leerkategorie bleiben können. Ihr einziger Sinn besteht dann darin, die Unterkategorien nicht direkt in die Kategorie:Rechtsquelle aufzunehmen, sondern feiner zu gliedern. So könnte ich mit der Kategorie leben. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 20:50, 20. Dez 2005 (CET) |
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:Ich möchte nur zu der wichtigen Frage Stellung nehmen, ob das BVerfG und die Bundesgerichte ein oberstes Gericht sind und deshalb in die Kategorie gehören. Meine Antwort: Es kommt darauf an! :-) Die Bundesgerichte sind nicht alle oberste Gerichte, sondern nur die in Art. 95 Abs. 1 GG genannten eben wegen der dort getroffenen Anordnung: "errichtet der Bund ''als oberste Gerichtshöfe'' den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, den Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht" (Hervorhebung nur hier). Kein oberstes Gericht, obwohl Bundesgericht, ist also das Bundespatentgericht. |
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:Wenn die Bundesgerichte aus Art. 95 Abs. 1 GG oberste Gerichte sind, dann ist es das BVerfG erst recht, weil es gem. § 95 Abs. 2 BVerfGG die Entscheidung dieser obersten Gerichte aufheben darf (und also noch "oberer" ist). Die eigentümliche Konsequenz, dass es innerhalb der obersten Gerichte eine Hierarchie gibt, müssen wir hinnehmen, weil § 95 Abs. 2 BVerfGG das so anordnet. Zu den obersten Gerichten würde ich außerdem die Landesverfassungsgerichte zählen, weil, wenn ich recht sehe, auch sie die obersten Bundesgerichte aus Art. 95 Abs. 1 GG aufheben dürfen. --[[Benutzer:Fehlerteufel|Fehlerteufel]] 09:56, 21. Okt. 2007 (CEST) |
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:: Mein ansatz ist da eher internationalerer Natur und mit dem GG da dann doch weniger zu begründen. Es stellt sich schlicht die Frage, welches Gericht eines Staates soll dort aufgenommen werden, wenn neben den Fachgerichten (BGH etc.) noch sowas wie ein Verfassungsgericht existiert. (Ist glaube ich auch für Italien, Spanien und ein paar andere Staaten die Frage) Vom Lemmatitel würde sich auch die Frage nach dem EuGH stellen, für Großbrittanien müssten wir wahrscheinlich allen ernstes das Parlament aufnehmen. Ich habe kurz gesagt den Eindruck, dass diese auf dem ersten Blick sinnvolle Kategorie zumindest noch nicht durchdacht und abgegrenzt ist.--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Disk...]]</small> 10:10, 21. Okt. 2007 (CEST) |
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::: Wenn ein Staat selbst darüber entscheiden kann, welche seiner nationalen Gerichte oben stehen und welche unten, ist eine Kategorie Oberstes Gericht, sei sie sinnvoll oder nicht, dann nicht doch gezwungen, in die nationalen Rechtsordnungen zu blicken, vgl. das Parallelproblem bei der Vorlagepflicht nationaler Gerichte im Europarecht? --[[Benutzer:Fehlerteufel|Fehlerteufel]] 12:27, 21. Okt. 2007 (CEST) |
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::::Ich stimme Fehlerteufel im Ergebnis zu. Der Rückgriff auf Art. 95 erscheint mir gut vertretbar. Daneben könnte man noch darauf abstellen, bei welchen Gerichte eine Berufung/Revision stets ausgeschlossen ist, d.h. die Urteile sind stets sofort rechtskräftig. Das ist, soweit ich weiß, bei den in Art. 95 GG genannten Gerichten der Fall. --[[Benutzer:Dr Möpuse|Dr Möpuse]] <sub> [[Benutzer Diskussion:Dr Möpuse|gips mir!]]</sub> 14:16, 21. Okt. 2007 (CEST) |
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:::::Ich bitte zu entschuldigen, dass ich nicht wusste, eine neue Kategorie in Recht sei vorher zu diskutieren. - Zur Verteidigung meiner dennoch angelegten Kategorie weise ich zunächst auf den Artikel [[Oberstes Gericht]]. Dort ist für den Hausgebrauch brauchbar dargestellt, dass sowohl "Supreme Courts" nach ags. Tradition, als auch "Verfassungsgerichte" und oberste Fachgerichte nach kontinentaler Tradition oberste Gerichte genannt werden können. - Dr. Möpuse vermutet richtig, dass gegen Entscheidungen der sog. "obersten Gerichtshöfe des Bundes" kein ordentliches Rechtsmittel mehr gegeben ist, die Entscheidungen also immer sofort rechtskräftig sind (was allerdings keine Verfassungsbeschwerde ans BVerfG oder Individualbeschwerde an den EGMR ausschließt). - Kriddl möchte ich fragen, was er gegen die Aufnahme des HoL in die Kategorie hat? - Zurecht wurde ein Einleitungstext angemahnt, der inzwischen auch da ist. Die Kategorie hat übrigens in EN-WP ein Vorbild. Gruß[[Benutzer:Pelagus|Pelagus]] 22:57, 23. Okt. 2007 (CEST) |
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Hm, Abgrenzung nach keinem ordentlichen weiteren Rechtsmittel? Von mir aus ja gerne, aber müssten dann die Landesverfassungsgerichte nicht auch hinein?--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Disk...]]</small> 07:16, 24. Okt. 2007 (CEST) |
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:::Die Frage ist fast schon eher, was soll aus der [[:Kategorie:Vertrag]] raus! Ich habe mal alles, was zu den Rechtsgebieten gehört, dorthin verpflanzt (meist in [[:Kategorie:Schuldrecht]]). Das meiste andere, was noch drin steht, gehört wohl in die Unter-[[:Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag]]. Wenn man diese Artikel auch noch umsetzt nach dem Prinzip "nichts in die Überkategorie, was in die Unterkategorie gehört", dann haben wir schon fast eine Leerkategorie, die im Wesentlichen als Container für die Unterkategorien dient, und ihrerseits eine Unterkategorie zu "Rechtsquelle" sein soll. Drin lassen würde ich den Artikel [[Vertrag]] als Leitartikel, der den Kategorienamen erklärt, und vielleicht noch [[Bündnis]] und [[Kontrakt]]. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 02:31, 21. Dez 2005 (CET) |
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:Gutes Argument. Und überhaupt die oberen Landesgerichte, wenn nur Landesrecht angewandt wurde? Ich würde es auf die oberste Ebene beschränken. Oder wir nehmen beides zusammen, so wie man von ober- und höchstrichterlichen Entscheidungen spricht. --[[Benutzer:103II|103II]] 09:59, 24. Okt. 2007 (CEST) |
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::::Na gut, meinetwegen. Man müsste sich da nur einen gescheiten Spruch für die Kategorien-Beschreibung einfallen lassen, der sicherstellt, dass da nur Verträge reinkommen, die zurecht als Rechtsquelle bezeichnet werden können. Problemfälle sind private Verträge (z.B. [[Stinnes-Legien-Abkommen]]) --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 09:52, 21. Dez 2005 (CET) |
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:::::Ich habe mal vorläufig in der [[:Kategorie:Vertrag]] ein wenig zum gewünschten Inhalt geschrieben und unpassende Artikel entfernt. Einzelne privatrechtliche Verträge sehe ich nicht als Problem. Über solche wird es nur selten Artikel geben, wenn sie weitreichende Bedeutung haben. Man kann sie durchaus als Rechtsquelle ansehen. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 18:38, 7. Jan 2006 (CET) |
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::::::Ja, sieht gut aus. Aber sollte das nicht auch noch umkategorisiert werden oder hast du das vergessen? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 18:43, 7. Jan 2006 (CET) |
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:::::::Vom weiteren Vollzug habe ich noch abgesehen. Angesichts der zeitweiligen Urlaubsruhe wollte ich abwarten, bis Klarheit über einen Konsens besteht. Dann wäre "Kat:Vertrag" bei "Kat:Rechtsquelle" einzuordnen, ferner sollte man alle Artikel, die in Kat:Vertrag stehen, aber zu Kat:Völkerrechtlicher Vertrag oder Kat:Staatsvertrag gehören, in diese Unterkategorien umsortieren.--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 23:01, 7. Jan 2006 (CET) |
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::Dass es Verfahren gibt, in denen die Oberlandesgerichte letztinstanzlich entscheiden, dürfte nicht reichen, um sie in die Liste aufzunehmen. Andernfalls müssten wir auch die Amtsgerichte nennen. Sie erkennen in Bagatellsachen regelmäßig erst- und letztinstanzlich für Recht (vgl. § 511 Abs. 2 Nr.1, § 495a ZPO). |
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:Zur Kategorie "Vertrag" wollte ich noch anmerken, dass man auch bei völkerrechtlichen und Staatsverträgen '''innerstaatlich''' nur von einer Rechtsquelle sprechen kann, wenn es ein Zustimmungsgesetz gibt. Falls Ihr also die Kategorie auflösen wollt, könnte man die entsprechenden Verträge notfalls auch als Gesetz einsortieren, was den Vorteil hätte, dass klar würde, mit welchem Rang der Vertrag innerstaatlich gilt... das wäre aber vielleicht auch wieder zu sehr auf den deutschen Standpunkt bezogen, zumal ein Veetrag (z.B. EMRK) in den verschiedenen Vertragsstaaten ja auch mit unterschiedlichem Rang gelten kann... naja, also nur so eine Idee. |
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::Die Landesverfassungsgerichte aufzunehmen, erscheint mir geboten - und vor allem dann völlig unproblematisch, wenn man die Länder als Staaten im Sinn von Staats- und Völkerrecht begreift, wie es, wenn ich recht erinnere, die ganz h.M. tut. --[[Benutzer:Fehlerteufel|Fehlerteufel]] 11:17, 24. Okt. 2007 (CEST) |
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:Falls alles so bleibt, würde ich darum bitten, unter "Vertrag" nicht nur "Staatsvertrag", sondern auch "Staatskirchenvertrag" aufzunehmen, weil man diese (leider noch nicht so zahlreichen) Artikel nur ganz schlecht unter Staatsvertrag einsortieren kann, wenn auch manche Verträge, etwa die mit jüdischen Gemeinden, sich selbst so bezeichnen. --[[Benutzer:103II|103II]] 13:34, 8. Jan 2006 (CET) |
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:::ACK. Oberstes Gericht kann nur ein solches sein, dessen Urteile (jedenfalls fast) immer sofort rechtskräftig wären. Sonst wäre zB auch das Landgericht oberstes Gericht, weil dessen Berufungsurteile auch immer sofort rechtskräftig werden. |
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:::Landesverfassungsgerichte halte ich auch für oberste Gerichte. Dass das so ist, hat man imho schmerzlich in den Neunzigern erfahren, mit der unsäglichen Entscheidung des BerlVGH, mit dem Honecker damals aus der Haft entlassen wurde, weil alles andere angeblich ein Menschenrechtsverstoß wäre. --[[Benutzer:Dr Möpuse|Dr Möpuse]] <sub> [[Benutzer Diskussion:Dr Möpuse|gips mir!]]</sub> 11:22, 24. Okt. 2007 (CEST) |
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::::Zu den Landesverfassungsgerichten: Gegen deren Entscheidungen gibt es ja kein ordentliches Rechtsmittel, das ist richtig. Es handelt sich aber um Gerichte von Gliedstaaten, deshalb sind sie nach meinem Einleitungstext außen vor. Das ist ja vielleicht nur ein halb-geltendes Argument. Ich halte das aber für richtig, gliedstaatliche Gerichte außen vor zu lassen, da sie (wohl) nicht prägend sind für die "Außenwirkung" des Gerichtssystems einer Nation. Und übrigens kann wohl jedes Gericht bestimmte Sachen letztinstanzlich entscheiden. Z.B. das Verwaltungsgericht Eilrechtsschutz in Wehrpflichtsachen. Um bei den deutschen Verhältnissen zu bleiben: Dass zwischen höchstrichterlich (BVerfG/BGH/BVerwG etc.) und obergerichtlich (OLG/OVG etc.) unterschieden wird spricht doch eher dafür nur die erstgenannten Gerichte als "Höchstgerichte" zu führen.[[Benutzer:Pelagus|Pelagus]] 20:13, 24. Okt. 2007 (CEST) |
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:::::Nach ihrem Selbstverständnis wie nach ihrer Außenwahrnehmung dürften auch Landesverfassungsgerichte zu den obersten Gerichten zählen, siehe z.B. |
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:::::#[http://www.abendblatt.de/daten/2002/08/07/54786.html Höchstes Gericht für den Norden. Schleswig-Holstein soll bald als letztes Bundesland ein eigenes Verfassungsgericht bekommen] |
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:::::#[http://www.abendblatt.de/daten/2003/12/18/242813.html Hamburgs Verfassungsgericht als "Hamburgs höchstes Gericht"] |
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:::::#[http://www.welt.de/welt_print/article839230/Verfassungsgericht.html "Der Berliner Verfassungsgerichtshof ist das höchste Landesgericht"] |
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:::::Das gilt gerade auch aus der von Kriddl in einer Enzyklopädie zu Recht hochgehaltenen internationalen Perspektive. Die höchsten Gerichte der Gliedstaaten heißen andernorts sogar regelmäßig "Oberstes Gericht", siehe z.B. [http://www.sconet.state.oh.us/default_highres.asp The Supreme Court of Ohio]. |
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:::::Ich würde die LVerfGs also unbedingt aufnehmen. --[[Benutzer:Fehlerteufel|Fehlerteufel]] 10:36, 25. Okt. 2007 (CEST) |
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::::::Zum Beispiel Ohio: Die Außenwirkung ist aber eine andere. Nur der USSC heißt "Supreme Court of the Land" Zu den Landesverfassungsgerichten: Würden sie aufgenommen müssten auch der Supreme Court of Ohio etc. aufgenommen werden, da es m.E. keinen einheitlichen Instanzenzug von den Einzelstaatsgerichten zu den Bundesgerichten gibt. Dann wäre jeder heuristische Wert der Kategorie "Oberstes Gericht" dahin.[[Benutzer:Pelagus|Pelagus]] 20:49, 25. Okt. 2007 (CEST) |
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Ich habe die Arbeit an den Kategorien ja weitgehend aufgegeben, darf aber doch darauf hinweisen, daß kosmetische Operationen hier nicht weiterhelfen werden: die gesamte [[:Kategorie:Gericht]] ist ein einziges Durcheinander, wie sich schon daran zeigt, daß ''neben'' einer [[:Kategorie:Oberstes Gericht]] ein Artikel [[Oberstes Gericht (Israel)]] steht. Vielleicht sollten die Kriterien der Feingliederung noch einmal isoliert besprochen werden. Eine Alternative wäre es, auf eine Feingliederung ganz zu verzichten und die einzelnen Artikel in die [[:Kategorie:Gericht]] einzustellen. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 18:06, 25. Okt. 2007 (CEST) |
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=====Vollzug===== |
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Da sich ja heute nicht so viel hier tat, hab ich mich erstmal bemüht, die einzelnen Schritte zu vollziehen. Die [[:Kategorie:Gesetz (Deutschland)]] hab ich komplett in [[:Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)]] übertragen (bzw. in [[:Kategorie:Historische Rechtsquelle]]). Die Kategorie hatte aber auch Unterkategorien zu den einzelnen Bundesländern; dementsprechend habe ich einfach mal [[:Kategorie:Rechtsquelle (Bayern)]], [[:Kategorie:Rechtsquelle (Berlin)]], [[:Kategorie:Rechtsquelle (Hessen)]], [[:Kategorie:Rechtsquelle (Sachsen)]] und [[:Kategorie:Gesetz (Schleswig-Holstein)]] neu erstellt und mit den Artikeln gefüllt, die vorher in den Gesetz (Bundesland)-Kategorien waren. Da waren abzüglich der historischen Gesetze leider nicht mehr sehr viele, so dass die neuen Kategorien jetzt meist nur zwei Artikel enthalten. Wie dem auch sei, ich hoffe, ihr seid damit einverstanden. Dann würde ich einen der Admins bitten, die [[:Kategorie:Gesetz (Deutschland)]] samt nicht mehr gebräuchlicher Unterkategorien zu löschen. Danke. Offen ist noch die [[:Kategorie:Steuergesetz (Deutschland)]], diese habe ich erstmal der [[:Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)]] unterstellt, sie müsste aber systemkonform auch noch von Gesetz auf Rechtsquelle umbenannt werden. Ich fand aber, dass sich [[:Kategorie:Steuerrechtsquelle (Deutschland)]] eher blöd anhört und mir viel nichts besseres ein, also hab ichs so gelassen. so weit erstmal. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 22:40, 19. Dez 2005 (CET) |
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==Neustrukturierung der [[:Kategorie:Gericht]]== |
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:Alkibiades gebe ich Recht: '''Steuerrechtsquelle''' hört sich tatsächlich "lustig" an. Geht dann vielleicht: "Rechtsquelle (Steuer)(Deutschland)" ? --[[Benutzer:Pelz|Pelz]] 23:32, 19. Dez 2005 (CET) |
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Im Anschluss an meinen letzten Beitrag zum vorigen Abschnitt:<br>Ich habe dort darauf hingewiesen, dass wir die Feingliederung grundsätzlich klären müssen. Da ich eine aktuelle Diskussion nicht Finde, erlaube ich mir, einen Vorschlag zu unterbreiten: |
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::zwei Klammern hintereinander scheinen auch nicht das Wahre zu sein. Aber wegen der Löschung der nicht mehr gebräuchlichen Kategorien musste ich gerade feststellen, dass dies ein fachfremder Admin auf Antrag von C.Löser wohl schon erledigt hat. Na wunderbar, ein Problem weniger. Im Übrigen stelle ich gerade fest, dass ich natürlich die [[:Kategorie:Rechtsquelle (Schleswig-Holstein)]] erstellt habe und muss daher insoweit meinen obigen Beitrag korrigieren---[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 23:57, 19. Dez 2005 (CET) |
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#Ebene: Kategorie Gericht |
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:::Da gebe ich Dir schon wieder Recht (solle langsam mal dafür Geld verlangen). Aber fällt Dir was besseres ein? Mit der von Dir festgestellten Löschung haben wir grundsätzlich schon wieder ein Problem. Man müsste sich hier irgendwie (wie weis ich auch noch nicht) darauf verständigen, dass Löschaktionen, (als einschneidende Maßnahme) nur von "Fachadmins" gemacht werden sollten. Diesen "Nebenkriegsschauplatz" können wir mal diskutieren, wenn wir das Kat-Thema begraben haben. --[[Benutzer:Pelz|Pelz]] 00:21, 20. Dez 2005 (CET) |
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## Unterebene I: Staatliche Gerichte |
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### Unterebene I.1: Gericht der Vereinigten Arabischen Emirate |
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### Unterebene I.2: Gericht der Bundesrepublik Deutschland |
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#### Unterebene I.2.1: Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit |
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#### Unterebene I.2.2: Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit |
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#### Unterebene I.2.3: Gericht der Verfassungsgerichtsbarkeit |
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#### Unterebene I.2.4 ff. (nach Bedarf) |
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### Unterebene I.3: Gericht der USA |
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### Unterebene I.4 ff. (nach Bedarf) |
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## Unterebene II: Überstaatliche Gerichte |
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### Unterebene II.1: Gericht der Vereinten Nationen |
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### Unterebene II.2: Gericht der Europäischen Union |
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### Unterebene II.3 ff. (nach Bedarf) |
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## Unterebene III: Religiöse Gerichte |
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## Unterebene IV ff. (nach Bedarf) |
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Wir könnten so den nationalen Besonderheiten der Gerichtsverfassung bei der Ausgestaltung der Unterebenen Rechnung tragen. Wenn zudem ein entsprechendes Bedürfnis besteht, kann zusätzlich zu der in Deutschland vorgeschlagenen Unterteilung nach Gerichtsbarkeiten noch eine Spezialkategorie [[:Kategorie:Oberster Gerichtshof des Bundes|Oberster Gerichtshof des Bundes]] eingeführt werden, allerdings meine ich, dass diese Kategorie keinen eigenen Erkenntniswert haben dürfte: ein Artikel bringt hier mehr. |
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::::ad 1) Nein, mir fällt kein besserer Name ein. ad 2) Ich habe bewusst noch keinen SLA gestellt, da ich gerne noch Rücksprache mit euch Admins gehalten hätte. Aber wenn C.Löser auch meiner Meinung ist, dann wird das schon seine Richtigkeit haben... --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 00:38, 20. Dez 2005 (CET) |
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-- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 12:17, 26. Okt. 2007 (CEST) |
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:::::Die [[:Kategorie:Steuergesetz (Deutschland)]] sollte komplett aufgelöst und ihr Inhalt in die [[:Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)]] übernommen werden - eine Untergliederung des Zweiges ''Rechtsquelle'' nach Themen haben wir weiter oben zu Gunsten der Untergliederung nach Nationalitäten abgelehnt. Keinesfalls sollten hier zwei unterschiedliche und unvereinbare Ordnungssysteme miteinander vermischt werden. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 06:58, 20. Dez 2005 (CET) |
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Danke für den Vorschlag! Statt ''Religiöse Gerichte'' lieber ''Kirchliche Gerichte''? Unterebene I.2.1 ff. lieber hierarchisch mit der Verfassungsgerichtsbarkeit beginnen? --[[Benutzer:Fehlerteufel|Fehlerteufel]] 13:04, 26. Okt. 2007 (CEST) |
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::::::Da ich gerade gesehen habe, dass die Kategorie von Katty erstellt wurde, stimme ich dir zu. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 08:12, 20. Dez 2005 (CET) |
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: Kirchliche Gerichte würde ich nicht wählen, da Scharia-Gerichte z.B. auch integriert werden müssten, ich vermute, dass in Israel auch sowas für die Juden existiert.--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Disk...]]</small> 16:22, 26. Okt. 2007 (CEST) |
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:: Im Prinzip finde ich es sehr gut aufzuräumen. Allerdings schlage ich vor innerhalb Deutschlands eine Doppelgliederung vorzunehmen. Nach den Kategorien Gericht nach Träger (Bund, BW, BY, BG...) und Gericht nach Gerichtsbarkeit (Verfassungsgerichte, ordentliche, ... Gerichte). Wo sollen eigentlich die historischen Gerichte hin? Statt "religiöse Gerichte" müsste es wohl Nichtstaatliche Gerichte von Religionsgemeinschaften heißen (oder so ähnlich). [[Benutzer:Pelagus|Pelagus]] 20:09, 26. Okt. 2007 (CEST) |
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:::::::Das einzige Problem: Was machen wir, wenn wir alle 7500 Gesetze als Artikel in der Kategorie haben? Wird die dann nicht etwas voll und wird man dann nicht doch über Unterkategorien nachdenken (nach welchem Kriterium auch immer)?--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 12:13, 20. Dez 2005 (CET) |
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::: Nicht notwendigerweise sind religiöse Gerichte vollkommen nichtstaatlich.--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Disk...]]</small> 21:39, 27. Okt. 2007 (CEST) |
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::::Richtig - aber wie immer versagt das Kategoriensystem bei der Dreidimensionalität. Ich shclage vor, dass Problem nach Art des gordischen Knotens zu lösen und diejenigen religiösen Gerichte, die Bestandteil auch iener staatlichen Ordnung sind, auch kategorientechnisch zu verstaatlichen. Den meisten Lesern wird der Staat als Träger der richtenden Gewalt näher liegen al die Kirchen und bei religiös geprägten Rechtssystemen werden sie diese auch dem Staat zurechnen. Warum sollten wir dies nicht auch tun? -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 09:30, 28. Okt. 2007 (CET) |
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:::::: Ich würde eher zweigleisig fahren, da deerjenige, der religiöse Gerichte sucht nicht notwendigerweise noch die staatlichen Kategorien durchforsten will. Jedenfalls würde ich die Benennung "Religiöses Gericht" bevorzugen, statt etwas wie "Nichtstaatliches religiöses Gericht" als Kat-Bezeichnung zu wählen. Erstens ist das ein Ungeheuerkategorienname, zweitens passt diese aus unserer modernen westlichen Sicht scheinbar einleuchtende Unterscheidung auch nur bei den meisten modernen westlichen Staaten mit der Sakularisierung.--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Disk...]]</small> 15:01, 28. Okt. 2007 (CET) |
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::::::: Lieber Kriddl. Das trifft zu, dass es sich um ein Wortungeheuer handelt bei "Nichtstaatliches Gericht einer Religionsgemeinschaft". Der Name ist aber gerade deshalb vorgeschlagen, weil es auch staatliche religiöse Gerichte gibt. Aber dennoch ist mein Vorschlag evtl. nicht so sinnvoll. Lieber Gerichte ggf. doppelt in staatliche Gerichte + in religiöse Gerichte einordnen.[[Benutzer:Pelagus|Pelagus]] 15:33, 28. Okt. 2007 (CET) |
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::Zu den Kirchengerichten: m.E. stehen die kirchlichen Gerichte, die nicht zugleich staatliche sind, auf der gleichen Ebene wie Vereinsgerichte usw. Wie wäre es, eine Kategorie "nicht-staatliche Gerichte" zu nehmen? Wir können die dann in "religiöse Gerichte", "Sportgerichte" usw. untergliedern. --[[Benutzer:103II|103II]] 19:50, 30. Okt. 2007 (CET) |
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::::::::Ich gebe dir im Prinzip Recht: Die [[:Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)]] ist jetzt schon proppenvoll. Wir sollten uns beizeien mal überlegen, wie man die noch sinnvoll untergliedern kann. Nach Jahrhunderten macht jedenfalls keinen Sinn, da die Gesetze darin ja noch alle gültig, also meist recht frisch sind. Nach Sachmaterie ist da durchaus nicht abwegig, aber nicht jedes Gesetz lässt sich so leicht einer Sachmaterie zuordnen. Ich wäre hier nur für einige wenige Speziel-Kategorien. Der Rest sollte bitte in der Hauptkategorie bleiben. Bitte nicht auch hier eine [[:Kategorie:Sonstige Rechtsquelle (Deutschland)]] kreieren. Ich glaube aber, wir können diesen Punkt erstmal zurückstellen. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 20:50, 20. Dez 2005 (CET) |
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:::Ein mir sympathischer Vorschlag. --[[Benutzer:Bubo bubo|Bubo]] [[Benutzer_Diskussion:Bubo bubo|容]] 19:58, 30. Okt. 2007 (CET) |
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Die [[:Kategorie:Britisches Gesetz]] hab ich jetzt mal in die [[:Kategorie:Rechtsquelle (Vereinigtes Königreich)]] übertragen. Soweit die Gesetze nicht mehr in Kraft sind, hab ich sie in die [[:Kategorie:Historische Rechtsquelle]] übertragen. Ich glaube wir haben das im Dezember mal so beschlossen. Damit wäre [[:Kategorie:Britisches Gesetz]] wohl zur Löschung reif. Mir ist dabei aufgefallen, dass ein Großteil der Gesetze aus dieser Kategorie historischer Natur sind und daher in die [[:Kategorie:Historische Rechtsquelle]] einsortiert werden mussten. Man könnte langsam mal drüber nachdenken, ob man dieser Kategorie auch Unterkategorien nach Nationen anfügen könnte, also z.B. [[:Kategorie:Historische Rechtsquelle (Vereinigtes Königreich)]] --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 19:45, 13. Jan 2006 (CET) |
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:::Einverstanden. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 14:49, 31. Okt. 2007 (CET) |
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:Auch die [[:Kategorie:Gesetz]] könnte nun weg, da sie außer der [[:Kategorie:Britisches Gesetz]] nichts mehr enthält. Lediglich die [[:Kategorie:Gesetz (DDR)]] macht mir Probleme. Erstens vom Namen her, zweitens weil es die DDR nicht mehr gibt. Ich hab sie mal unter [[:Kategorie:Historische Rechtsquelle]] einsortiert. Dort soll man zwar eigentlich keine Unterkategorien machen, aber die [[:Kategorie:Gesetz (DDR)]] enthält fast nur DDR-URV und dürfte insofern bald ohnehin soweit ausgedünnt sein, so dass sie demnächst aufgelöst werden kann. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 22:05, 13. Jan 2006 (CET) |
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=== Überlegungen zur Umsetzung === |
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Nochmal zu den europarechtlichen Rechtsquellen: [[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] ist wohl der Ansicht, dass [[:Kategorie:Rechtsquelle (Europäische Union)]] auch ungenau ist, da die Europäische Union (noch) keine Rechtspersönlichkeit hat und daher auch kein Recht setzen kann (siehe [[Kategorie Diskussion:Rechtsquelle (Europäische Union)|hier]]). Ich bin aber durchaus aus der Ansicht, dass die [[:Kategorie:Rechtsquelle (Europäische Union)]] die [[:Kategorie:EU-Verordnung]] ersetzen sollte. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 21:08, 18. Jan 2006 (CET) |
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#[[:Kategorie:Gericht|Gericht]] |
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:99,99 Prozent der potenziellen Leser werden nicht wissen, dass [[:Kategorie:Rechtsquelle (Europäische Union)]] ungenau bzw. falsch ist. Da wir hier aber kein Lehrbuch zum Europarecht schreiben, sondern eine Enzyklopädie für die Massen, ist das auch nicht weiter schlimm. Deshalb stimme ich [[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] zu. --[[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 20:34, 19. Jan 2006 (CET) |
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## [[:Kategorie:Gericht nach Staat|Gericht nach Staat]] (enthält staatliche Gerichte; von Umbenennung in "Staatliches Gericht" zunächst abgesehen, da die Kategorie auch in einem Kategoriensystem Thema nach Staat im Kategorienstamm Regionalthema steht) |
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### [[:Kategorie:Gericht (Deutschland)|Gericht (Deutschland)]] |
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#### [[:Kategorie:Gericht (Deutschland) nach Gerichtsbarkeit|Gericht (Deutschland) nach Gerichtsbarkeit]] |
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##### [[:Kategorie:Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit|Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit]] |
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###### [[:Kategorie:Amtsgericht|Amtsgericht]] |
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###### [[:Kategorie:Landgericht|Landgericht]] |
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###### [[:Kategorie:Oberlandesgericht|Oberlandesgericht]] |
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###### [[:Kategorie:Bundesgerichtshof|Bundesgerichtshof]] |
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##### [[:Kategorie:Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit|Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit]] |
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###### [[:Kategorie:Arbeitsgericht|Arbeitsgericht]] |
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##### [[:Kategorie:Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit|Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit]] |
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###### [[:Kategorie:Verwaltungsgericht|Verwaltungsgericht]] |
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##### [[:Kategorie:Gericht der Sozialgerichtsbarkeit|Gericht der Sozialgerichtsbarkeit]] |
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###### [[:Kategorie:Sozialgericht|Sozialgericht]] |
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##### [[:Kategorie:Gericht der Finanzgerichtsbarkeit|Gericht der Finanzgerichtsbarkeit]] |
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##### [[:Kategorie:Verfassungsgericht|Verfassungsgericht]] (umbenennen in [[:Kategorie:Gericht der Verfassungsgerichtsbarkeit|Gericht der Verfassungsgerichtsbarkeit]]?) |
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#### [[:Kategorie:Gericht (Deutschland) nach Träger|Gericht (Deutschland) nach Träger]] |
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##### [[:Kategorie:Bundesgericht (Deutschland)|Bundesgericht (Deutschland)]] |
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##### [[:Kategorie:Gericht (Baden-Württemberg)|Gericht (Baden-Württemberg)]] u.s.w. |
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### [[:Kategorie:Gericht (Frankreich)|Gericht (Frankreich)]] |
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### [[:Kategorie:Gericht (Japan)|Gericht (Japan)]] |
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### [[:Kategorie:Gericht (Österreich)|Gericht (Österreich)]] |
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### [[:Kategorie:Gericht (Schweiz)|Gericht (Schweiz)]] |
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### [[:Kategorie:Gericht (Vereinigte Staaten)|Gericht (Vereinigte Staaten)]] (neu) |
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### [[:Kategorie:Gericht (Vereinigtes Königreich)|Gericht (Vereinigtes Königreich)]] |
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### (weitere nach Bedarf; es gibt Artikel über Gerichte in Belgien, Finnland, Niederlande, Ghana, Indien, Iran, Irland, Kanada, Litauen, Schweden, Spanien, Uganda; die entsprechenden Kategorien wurden gelöscht, weil sie nur wenige Artikel enthielten) |
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## [[:Kategorie:Überstaatliches Gericht|Überstaatliches Gericht]] |
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### Gericht der Vereinten Nationen? in etwa bisher [[:Kategorie:Internationales Gericht|Internationales Gericht]] |
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### Gericht der Europäischen Union, siehe [[:Kategorie:Europäisches Gericht|Europäisches Gericht]] |
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### (weitere nach Bedarf) |
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## [[:Kategorie:Nichtstaatliches Gericht|Nichtstaatliches Gericht]] siehe unter anderem [[:Kategorie:Gericht (Religionsgemeinschaft)|Gericht (Religionsgemeinschaft)]] |
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## [[:Kategorie:Historisches Gericht|Historisches Gericht]] |
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### [[:Kategorie:Gericht (Antike)|Gericht (Antike)]] |
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### [[:Kategorie:Historisches Gericht (Deutschland)|Historisches Gericht (Deutschland)]] |
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#### [[:Kategorie:Volksgerichtshof|Volksgerichtshof]] |
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## (weitere nach Bedarf) |
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Nicht einordnen lässt sich in das System [[:Kategorie:Oberstes Gericht|Oberstes Gericht]], was nicht der Einteilung zuerst nach Staaten, dann nach Gerichtsbarkeit folgt. Ich halte die Kategorie für überflüssig. |
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::Ich erinnere mich auch gerade, wir hatten eine ähnliche Diskussion schon mal: [[Wikipedia:Löschkandidaten/24. August 2005#Kategorie:Gesetz (Europäische Union) (gelöscht)]] (irgendwie hab ich damals anscheinend eine andere Auffassung vertreten ;). Aber schön, dass wir uns jetzt auf einen pragmatischen Weg einigen können. Wenn sich sonst keiner mehr melden sollte, dann trage ich irgendwann mal die Kategorien um und stelle für [[:Kategorie:EU-Verordnung]] einen SLA oder so. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 20:54, 19. Jan 2006 (CET) |
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Entsprechend wäre auch zu überlegen, ob [[:Kategorie:Oberes Landesgericht|Oberes Landesgericht]], [[:Kategorie:Bundesgericht|Bundesgericht]] und [[:Kategorie:Oberster Gerichtshof des Bundes|Oberster Gerichtshof des Bundes]] fortbestehen sollen, die in das obenstehende System nach Gerichtsbarkeiten nicht recht passen. Zu fragen ist auch noch, ob bei einer Einteilung nach Gerichtsbarkeiten daneben eine Einteilung nach deutschen Bundesländern Bestand haben soll. |
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:::Auch wenn sich anscheinend sonst niemand darum kümmert, ich muss hier nochmal nachfragen. Nach Diskussion mit C.Löser auf [[Benutzer Diskussion:Forevermore]] tendiere ich jetzt auch mehr dahin, die [[:Kategorie:Rechtsquelle (Europäische Union)]] umzubennen in [[:Kategorie:Rechtsquelle (EG)]] oder [[:Kategorie:Rechtsquelle (Europäische Gemeinschaft)]]. Fraglich ist auch, was mit [[:Kategorie:Europäischer Vertrag]] geschehen soll. Kann man das auch als Rechtsquelle des Europarechts bezeichnen? Jedenfalls sollte diese Kategorie besser in unser Kategoriensystem eingearbeitet werden. Bin da aber noch ratlos --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 15:08, 22. Jan 2006 (CET) |
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Zu überlegen wäre, was aus [[:Kategorie:Militärgericht|Militärgericht]] werden soll, derzeit einer Mischung aus Historie und spezieller Gerichtsbarkeit.<br/> |
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::::Ich hätte nichts dagegen, in "Kategorie:Rechtsquelle (EG)" umzubenennen (lieber die Abkürzung als den vollen Namen zur Schonung der Tastaturen, die Abkürzung ist ja auch gebräuchlicher als die Langform). Allerdings frage ich mich, ob es die Mühe wirklich lohnt. Die EU ist ein Gebilde, das sich in der Entwicklung befindet. In ein paar Jahren kann es mit der Rechtspersönlichkeit schon anders aussehen. Man könnte es ja so ansehen, dass die Kategorie zu Sammlung europarechtlicher Rechtsquellen im räumlichen Bereich der EU dient, ohne hier auf den Normgeber und dessen Rechtspersönlcihkeit abzustellen. Wichtiger ist, dass wir in den Artikeln die richtige Bezeichnung haben. Solange nicht jemand den starken Wunsch nach einer Umbenennung äußert, hätte ich nichts dagegen, es so zu lassen, wie es jetzt ist.<br />Die Kategorie Europäischer Vertrag gehört zum Bereich Recht. Sie wird ohne weiteres dort eingeordnet sein, wenn wir die zugehörende Über[[:kategorie:Vertrag]] als Unterkategorie zu [[:Kategorie:Rechtsquelle]] einordnen. Ich habe Stechlin noch mal darauf angesprochen. Wenn er nichts dagegen hat, dann vollziehen wir es so.--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 16:14, 22. Jan 2006 (CET) |
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--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 13:37, 1. Nov. 2007 (CET) |
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:::::Ja ok, warten wir mit der Umbennenung nach "Kategorie:Rechtsquelle (EG)" erstmal ab. Das wäre nur wieder viel Arbeit, die jetzt nicht so nötig ist. Falls aber jemanden das intensive Verlangen überkommen sollte, stundenlang umzukategorisieren (soll's ja geben), so hätte ich nichts dagegen. Die "Kategorie:Europäischer Vertrag" sollte besser nicht nur über die kat:Vertrag in den juristischen Bereich eingebunden werden. Wegen der thematischen Nähe halte ich eine zusätzliche Unterkategorisierung bei [[:Kategorie:Europarecht]] für sinnvoll. Fraglich ist dann nur das Verhältnis zur [[:Kategorie:Rechtsquelle (Europäische Union)]]. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 17:46, 22. Jan 2006 (CET) |
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:::::Man kann schon eine Kategorie bei mehreren Zweigen einordnen, also Europäischer Vertrag sowohl bei den Rechtsgebieten als auch bei den Rechtsquellen. Ich meine aber, man soll zurückhalten davon Gebrauch machen, weil die Gefahr einer Unübersichtlichkeit des Kategorienbaums besteht, aber auch von Zirkelbezügen. Beim Rechtsgebiet Europarecht ist Rechtsquelle (EU) Unterkategorie, sollte jemand bei der Rechtsquelle (EU) oder bei Kat.:Europäischer Vertrag noch ein Rechtsgebiet zusätzlich als Unterkategorie anhängen, könnte es im Kreis gehen. Dennoch halte ich es im Augenblick für möglich, "Europäischer Vertrag" zusätzlich als Unterkategorie bei "Europarecht" anzuhängen. Als Alternative bietet sich auch an, damit es nicht zu viele Mehrfachkategorisierungen gibt, statt der Anhängung als Unterkategorie in der Beschreibung der Kategorie nur einen Link auf eine andere Kategorie anzubringen, also etwa auf der Seite der Rechtsgebiets-Kategorie "Europarecht" zu schreiben: "Wegen der Rechtsquellen siehe auch die [[:Kategorie:Europäischer Vertrag]]." --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 20:52, 22. Jan 2006 (CET) |
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: Die (von mir eingeführte) [[:Kategorie:Oberstes Gericht]] kann weg, da sie so, wie ich sie mir vorgestellt hatte, keine Anhänger gefunden hat. Ich möchte mich aber aussprechen für den bereits oben (bzgl. [[:Kategorie:Gericht (Bremen)]] andiskutierten Vorschlag, innerhalb der [[:Kategorie:Gericht (Deutschland)]] ''einerseits'' nach Gerichtsbarkeiten, ''andererseits'' nach [[Gerichtsträger]] (Bundesgericht (Deutschland), Gericht des Landes BW, BY...) zu differenzieren. Militärgericht sollte vielleicht gar keine Kategorie bekommen, sondern Wehrstrafgerichte unter Bundesgericht (Deutschland), sonst unter Historisches Gericht... Aber wo kommen die von mir hoch geschätzten historischen Gerichte hin? Unter die [[:Kategorie:Gericht]] oder [[:Kategorie:Rechtsgeschichte]]? [[Benutzer:Pelagus|Pelagus]] 20:43, 2. Nov. 2007 (CET) |
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Ich habe jetzt, nachdem dazu kein Widerspruch mehr kam, die [[:Kategorie:Vertrag]] bei der [[:Kategorie:Rechtsquelle]] angehängt und die Kategoriebeschreibung auf neuen Stand gebracht. Jetzt müssen die Artikel von Kat.Vertrag in die richtigen Unterkategorien verteilt werden. Ich fange mal an. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 21:01, 12. Feb 2006 (CET) |
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Ich finde, man sollte der Versuchung widerstehen, zu viele Kategorien einzurichten. Es gibt verschieden Möglichkeiten, Artikel zu einem speziellen Thema zu sammeln, neben den Kategorien auch Listen oder auch Artikel. So sammelt der Artikel [[Oberstes Gericht]] die entsprechenden Gerichte bereits, daneben braucht man nicht noch eine Kategorie, die zusätzlich nochmal dasselbe leistet wie der Artikel. Entsprechendes gilt für die Gerichte nach Ländern. Neben der [[Liste deutscher Gerichte]] braucht man nicht auch noch eine Sammlung in einer Kategorie nach Ländern. Natürlich werden Artikel in mehreren Kategoriesystemen erfasst, also etwa Landgerichte einerseits in einer Kategorie des Systems der Gerichte, ferner nach einer Ortskategorie (diese wieder hierarchisch gestaffelt), so dass man mit einem Werkzeug wie CatScan daraus Schnittmengen bilden kann, etwa die Menge aller Artikel über [http://tools.wikimedia.de/~daniel/WikiSense/CategoryIntersect.php?wikilang=de&wikifam=.wikipedia.org&basecat=Hessen&basedeep=6&mode=cs&tagcat=Amtsgericht&tagdeep=3&go=Scannen&userlang=de Amtsgerichte in Hessen]. Aber da geht es um Kategorisierung in verschiedenen Systemen (Gerichte Orte). Dagegen ist es nicht sinnvoll, innerhalb des Systems der Gerichte zwei Kategorisierungssysteme parallel zu haben, einmal Gerichte nach Gerichtsbarkeit und ferner noch Gerichte nach Träger (Bund und Bundesländer) mit der Folge, dass alle Gerichte innerhalb des Kategoriesystems Gerichte zweimal unter verschiedenen Aspekten kategorisiert werden, und damit zusätzlich nach Orten, obwohl sie zusätzlich ohnehin auch noch in Ortskategorien eingeordnet sind (und sowohl über Catscan als auch über die Listen in entsprechen geordneter Form verfügbar sind). Eine örtliche Unterteilung kann allenfalls unter dem Aspekt geboten sein, dass sich so viele gleichartig Artikel ergeben etwa bei den Amtsgerichten, dass man wegen Überfüllung der Kategorie irgendwann einmal eine weitere Unterteilung vornehmen muss. Aber so weit sind wir noch lange nicht. Ich wäre daher dafür, die Kategorien von Gerichten nach Bundesländern (die Gerichte übergreifend nach Gerichtsbarkeiten enthalten), wieder abzuschaffen. Für die Kategorien [[:Kategorie:Bundesgericht|Bundesgericht]] oder [[:Kategorie:Oberster Gerichtshof des Bundes]] gibt es so wenig Artikel, dass diese nicht gebraucht werden. Auch insoweit findet man eine Zusammenstellung im Artikel [[Bundesgericht (Deutschland)]] und braucht dafür keine Kategorie. Ich wäre dabei dafür, die Obersten Bundesgerichte einfach in die Kategorien nach Gerichtsbarkeit einzustellen und nur dann eine eigene Unterkategorie zu bilden, wenn genug Artikel vorhanden sind wie etwa bei [[:Kategorie:Bundesgerichtshof]], nicht aber wenn dies nicht der Fall ist wie etwa beim Bundesverwaltungsgericht. Bei den Gerichten nach Staaten wäre noch zu diskutieren, ab wieviel Gerichten für einen Staat eine eigene Kategorie gebildet werden soll. Ich bin nicht der Meinung, dass das erst ab 10 Artikeln möglich sein sollte, sondern halte bei mehreren Ländern mit Artikeln ohne weiteres auch schon 5 Artikel für eine ausreichende Zahl. Ob auch schon weniger genügen sollen, sollte man diskutieren. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 03:14, 4. Nov. 2007 (CET) |
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====Zur Kategorie:Rechtsprechung und Literatur==== |
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:OK. Bin (nun) weitestgehend Deiner Meinung. Was die Gerichtsträger angeht: Auch mit dem beschriebenen Tool wird es nicht möglich sein, beispielsweise alle Gerichte des Freistaates Bayern herauszufiltern. Denn dann wird da immer noch der [[Bundesfinanzhof]] in München hängenbleiben. Bei den Gerichten in Hamburg wird sich der Internationale Seegerichtshof finden. Aber könnte das alles wirklich in (Listen-)Artikel, wenn Bedarf besteht ([[Landesgericht (Bayern)]] etc. oder [[Politisches System Bayerns#Judikative]] etc.). [[Benutzer:Pelagus|Pelagus]] 10:28, 4. Nov. 2007 (CET) |
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Bitte entschuldigt meinen Vorwitz, aber diese kleine und überschaubare Kategorie habe ich schon einmal unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Kategorien durchstrukturiert |
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::Ich habe einmal einen erheblichen Teil der Kategorien im Sinne der obenstehenden Aufstellung umgestellt. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 20:19, 4. Nov. 2007 (CET) |
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*[[:Kategorie:Rechtsprechung und Literatur]] |
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**[[:Kategorie:Juristische Literatur]] |
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***[[:Kategorie:Amtliche Bekanntmachung]] |
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***[[:Kategorie:Entscheidungssammlung]] |
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***[[:Kategorie:Gesetzeskommentar]] |
|||
***[[:Kategorie:Gesetzessammlung]] |
|||
***[[:Kategorie:Juristisches Fachbuch]] |
|||
**[[:Kategorie:Urteil]] |
|||
***[[:Kategorie:Entscheidung des Bundesgerichtshofs]] |
|||
***[[:Kategorie:Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts]] |
|||
***[[:Kategorie:Entscheidung des EGMR]] |
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***[[:Kategorie:Entscheidung des EuGH]] |
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***[[:Kategorie:Entscheidung des Reichsgerichts]] |
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***[[:Kategorie:Historisches Urteil]] |
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***[[:Kategorie:Urteil eines Landgerichts]] |
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:::Sind die Unterkategorien |
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Änderungsvorschläge? -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 17:37, 11. Dez 2005 (CET) |
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##### [[:Kategorie:Amtsgericht|Amtsgericht]] |
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##### [[:Kategorie:Landgericht|Landgericht]] |
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##### [[:Kategorie:Oberlandesgericht|Oberlandesgericht]] |
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##### [[:Kategorie:Arbeitsgericht|Arbeitsgericht]] |
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##### [[:Kategorie:Verwaltungsgericht|Verwaltungsgericht]] |
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##### [[:Kategorie:Sozialgericht|Sozialgericht]] |
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etc. wirklich erforderlich. Ich finde, bei diesen Unterkategorien fühlen sich die Artikel Bundesfinanzhof, Bundesverwaltungsgericht und Bundessozialgericht, Bundesarbeitsgericht ziemlich einsam.[[Benutzer:Pelagus|Pelagus]] 20:25, 4. Nov. 2007 (CET) |
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::Also dass sich die obersten Bundesgerichte einsam fühlen, das wollen wir doch wirklich nicht! Ich denke, dass man bei den Arbeitsgerichten, Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten die entsprechenden Unterkategorien auflösen kann, ich habe sie nur erst mal drangehängt, damit das ganze zumindest vorübergehend eine gewisse Ordnung hat, das Umkategorisieren von Hand ist ganz schön viel Arbeit. Aus meiner Sicht könnte man bei diesen Gerichten die Kategorie von zB "Arbeitsgericht" in "Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit" abändern und dadurch die Kategorie Arbeitsgericht einsparen. (Ich habe allersdings auch schon Argumente gehört wie: Bundesgericht und Untergericht sollen nicht auf gleicher Ebene stehen oder das Bundesgericht geht in der Masse der Untergerichte etwas unter.) Bei den ordentlichen Gerichten würde ich die Unterkategorien lassen. Hier hat auch der BGH seine Unterkategorie und es wären ohne Unterkategorien doch sehr viele Artikel in der Kategorie, so dass über kurz oder lang, wenn erst alle ordentlichen Gerichte einen eigenen Artikel bekommen sollten (siehe [[Liste deutscher Gerichte]], ich schätze mal allein grob 600 Amtsgerichte), doch wegen Überfüllung der Kategorie unterteilt werden müsste.--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 21:02, 4. Nov. 2007 (CET) |
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:Historisches würde ich eher unter Rechtsgeschichte suchen. Ob nicht die meisten Urteile mit der Erledigung des konkreten Streits historisch sind, müsste man auch bedenken. Dann könnte das fast eine Oberkategorie sein. --- Mit Entscheidungen unterhalb von Urteil kann ich mich wenig anfreunden. Wie soll ich so die Beschlüsse finden? --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 19:37, 11. Dez 2005 (CET) |
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:::Frage am Rande: Warum heißt es [[:Kategorie:Judikative (Vereinigte Staaten)]] ? [[Benutzer:Pelagus|Pelagus]] 00:59, 1. Dez. 2007 (CET) |
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::Ich hatte die Kategorien unterhalb von ''Urteil'' eigens ''Entscheidungen'' genannt, weil ich die Beschlüsse mit einbeziehen wollte. Wie wäre Dein Vorschlag? -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 19:42, 11. Dez 2005 (CET) |
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::::Wer weiß, es ist ein Wiki. Allerdings hat inzwischen Asthma kraft seiner besseren Einsicht die Kategorie, ein Mischmasch von Artikeln über Gerichte und Rechtsprechung, von den Gerichtskategorien abgehängt. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 19:46, 2. Dez. 2007 (CET) |
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:::Grundsätzlich ist das ok, evtl schreibt ja auch mal wer was zu einem Beschluss (über [[Nassauskiesungsbeschluss]] würde ich mich z.B. freuen). Aber nun sind ja die Entscheidungen Unterkategorien von [[:Kategorie:Urteil]]. Das ist nicht schön, aber die die Kategorie:Urteil in Kategorie:Entscheidung umzubenennen wäre auch gefährlich. Das kann also m.E. so bleiben. Warum hast du eigentlich auf Landgerichtsebene wieder nur auf das Urteil und nicht auch auf [[:Kategorie:Entscheidung eines Landgerichtes]] abgestellt? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 19:47, 11. Dez 2005 (CET) |
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:::::Neue [[:Kategorie:Gericht (Vereinigte Staaten)]] wieder im Baum. [[Benutzer:Pelagus|Pelagus]] 00:41, 8. Dez. 2007 (CET) |
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::::@Alkibiades:Letztlich, weil ich glaube, daß WP-relevante Artikel zu LG-Entscheidungen (fast) immer Urteile treffen werden. Wir können das aber gern wieder ändern. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 20:18, 11. Dez 2005 (CET) |
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Ist "Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit" usw. nicht etwas umständlich - würde "ordentliche", "Arbeits-" usw.-Gerichtsbarkeit nicht genügen? Oder nur "Ordentliches Gericht" usw.? --[[Benutzer:103II|103II]] 21:26, 9. Dez. 2007 (CET) |
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::Der Oberbegriff sollte der allgemeinere sein, nicht umgekehrt. Wenn Entscheidungen zu gefährlich oder allgemein ist, tut es evtl. der Begriff Gerichtsentscheidung (ggf. mit einem Zusatz zur Abgrenzung) oder einfach der oben schon verwendete Begriff Rechtsprechung. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 20:24, 11. Dez 2005 (CET) |
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:Gegen [[:Kategorie:Arbeitsgericht]], dass auch die LAG und das BAG dahinein sollen. Gegen [[:Kategorie:Arbeitsgerichtsbarkeit]] spricht, dass dann jemand auf die Idee kommen könnte auch die ArbG-Richter, das AGG usw dort hineinzuhängen. Dies führt wohl zu dem Vorschlag auch es bei den ordentlichen Gerichten zum Wohle der Gleichförmigkeit etwas umständlich zu machen. Das kann ich durchaus verstehen. [[Benutzer:Pelagus|Pelagus]] 17:58, 15. Dez. 2007 (CET) |
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== Kategorie Diskussion:Recht oder Löschhölle? == |
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:::Hier stimme ich Nick1964 zu: Ich wäre "Kategorie:Gerichtsentscheidung" (statt Urteil) und auch beim LG für "Entscheidung" statt Urteil. (OLGs, haltet euch ran, dann kriegt ihr auch ne Kategorie!) --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 21:21, 11. Dez 2005 (CET) |
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Gerade finden wieder Diskussionen im WikiProjekt Kategorien statt, die Kategorien aus dem Fachbereich Recht betreffen ([[Wikipedia:WikiProjekt_Kategorien/Diskussionen/2007/Oktober/23#Kategorie:Oberster_Gerichtshof_des_Bundes]]). Der Eintrag dort wird automatisch auch in die allgemeinen Löschkandidaten eingefügt mit der Folge, dass dort über die Kategorien entschieden wird. Was macht man sich im Fachbereich Recht eigentlich überhaupt Gedanken über Kategorien in unserem Bereich, wenn wir zulassen, dass dann in der allgemeinen Löschhölle wieder wie kürzlich erst von einem Fachfremden wie Uwe Gille über die von uns betreuten Kategorien entschieden wird? Bei Einrichtigung des WikiProjekt Kategorien wurden diese Bedenken von uns vorgebracht, darauf wurde dort ausdrücklich in die Regeln eingefügt, dass die Kategorienwartung im Allgemeinen nur zuständig ist, soweit nicht die Fachbereiche die Kategorien betreuen ([[Wikipedia:WikiProjekt_Kategorien/Grundsätze#Zweck]]). Aber es steht da etwas versteckt abseits und droht immer wieder in Vergessenheit zu geraten, so dass auch Benutzer, die dem Bereich Recht zuzurechnen sind, dort bisweilen Anträge stellen. Das ist kontraproduktiv. Behandeln wir unsere Kategorien hier und lassen wir uns nicht von Tierärzten dreinreden! --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 00:22, 27. Okt. 2007 (CEST) |
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Siehe auch [[Wikipedia:Löschkandidaten/20._Oktober_2007#Kategorie:Gericht_.28Japan.29]] --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 00:57, 27. Okt. 2007 (CEST) |
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::::Ich stimme grds. Nick1964 und Wau zu, aber in der [[:Kategorie:Urteil eines Landgerichts]] sind nur zwei Entscheidungen. Ist es da wirklich nötig, dafür eine eigene Kategorie aufzumachen? Was machen wir denn, wenn nächste Woche einer eine OLG-Entscheidung hier kommentieren will? Soll dann gleich die "Kategorie:Entscheidung eines OLGs" aufgemacht werden? Es müsste doch aus diversen Löschdiskussionen bekannt sein, dass Kategorien, in denen nur ein bis zwei Artikel drin sind, gerne zur Löschung vorgeschlagen werden. Ich werde den LA zwar nicht stellen, bin aber dennoch für die Auflösung der [[:Kategorie:Urteil eines Landgerichts]]. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 21:33, 11. Dez 2005 (CET) |
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Danke für den Hinweis. Ich habe in der Löschhölle einen entsprechenden Hinweis angebracht. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 15:41, 27. Okt. 2007 (CEST) |
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:::::Nachdem meine flapsige Bemerkung (OLG) eine ernsthaft Stellungnahme ausgelöst hat, versuche ichs auch noch mit mehr Tiefgang: Der Einwand von Alkibiades hat schon seine Berechtigung. Nicht jedes Urteil einer bestimmten Art von Gericht erfordert gleich eine Kategorie. Allerdings müssen die Artikel über LG-Urteile irgendwo hin. Möglich wäre, solange es wenige Artikel sind, auch eine "Kategorie:Entscheidung eines sonstigen Gerichts", was man bei zu großer Artikelzahl weiter aufspalten könnte, zB nach Gerichtsbarkeiten.--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 18:00, 13. Dez 2005 (CET) |
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::::::Ich bin eher dafür, die in die Oberkategorie einfach einzuordnen. Es ist doch nicht nötig, dass diese auch eine Leerkategorie wird, davon haben wir schon genug. Für die Benennung der Oberkategorie würde ich Wau darin zustimmen, diese "Kategorie:Gerichtsentscheidung" zu nennen. Diese enthält Unterkategorien zu den Entscheidungen der wichtigeren Gerichte, alles andere wird einfach solange in der Oberkategorie abgelegt, bis wir für ein Gericht genug Entscheidungen beisammen haben, um eine eigene aufzumachen. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 18:28, 13. Dez 2005 (CET) |
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:::::::Einverstanden. (Hoffentlich sagt niemand, dann stehen die Landgerichte über dem BGH!)--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 19:04, 13. Dez 2005 (CET) |
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::::::::Aber ich bringe ich diesen Einwand! :) Wenn wir die Kategorien als Struktur ernst nehmen, bedeutet dies, daß die obere Ebene Bedeutung für alle unteren Ebenen hat. Deswegen können landgerichtliche Entscheidungen nicht in der Oberkategorie belassen werden, sondern müssen in eine Schwesterkategorie zu den BGH-Entscheidungen etc. einsortiert werden. Die Benennung ist für mich dabei sekundär; das Prinzip des ''systematischen'' Kategorisierens werden wir aber bei der Weiterentwicklung des Gesamtsystems noch dringend benötigen, weswegen ich von einer Aufweichung dringend abrate. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 19:48, 13. Dez 2005 (CET) |
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:::::::::Das sehe ich nicht ganz so eng. Wenn man Deine Meinung ersthaft durchführen würde, dürfte es nur Kategorien, die Artikel, aber keine Unterkategorien enthalten, und Kategorien mit Unterkategorien ohne Artikel geben. Ich schätze mal, in 99% der Kategorien ist das aber anders. Ich meine, wenn sich wegen der hohen Zahl von Artikeln die Bildung einer bestimmten Unterkategorie anbietet, müssen nicht zwingend alle anderen Artikel auch in Unterkategorien verfrachtet werden. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 23:55, 13. Dez 2005 (CET) |
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::::::::::Ich sehe das ganz genauso. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 00:00, 14. Dez 2005 (CET) |
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:Vermerk: Die [[:Kategorie:Gericht_(Japan)]] wurde von [[Benutzer:Uwe Gille|Uwe Gille]] gelöscht. Er wirkt laufend ohne Rücksicht auf den Fachbereich Recht und ohne Beachtung der Grundsätze der Kategorienwartung an der Gestaltung der rechtlichen Kategorien mit. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 11:17, 1. Nov. 2007 (CET) |
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:::::::::Ich darf noch einmal widersprechen: ich bin durchaus nicht der Meinung, daß es nur Kategorien mit Artikeln ''oder'' Unterkategorien geben darf. In Anlehnung an die [[Klammertechnik (Recht)|Klammertechnik]] in der Gesetzgebung halte ich Artikel in der Überkategorie für sinnvoll, wenn sie gemeinsame Geltung für alle Unterkategorien beanspruchen können. Der Beitrag [[Privatautonomie]] etwa gehört meines Erachtens weder in die [[:Kategorie:Allgemeine Zivilrechtslehre]], noch in die Kategorien zum [[:Kategorie:Schuldrecht|Schuld-]] oder [[:Kategorie:Sachenrecht|Sachenrecht]], sondern in die [[:Kategorie:Privatrecht|Überkategorie Privatrecht]]. Dies wird aber nur deutlich, wenn das System ''konsequent'' angewandt wird, so daß in der ÜBerkategorie nicht die gemeinsamen Artikel neben Artikel aus Unterkategorien mit zu entlegenem Inhalt gestellt werden.<br>Auch für uns selbst ist die Aufteilung einer zu groß gewordenen Überkategorie nach dem Prinzip der vollständigen Erfassung der Kategorien der nächsten Ebene eine sinnvolle Selbstkontrolle, um die Systematik der Kategorien nicht aus dem Blickfeld zu verlieren und das System auch für neue Mitarbeiter transparent zu erhalten. Die Gefahr des Entstehens zu kleiner Unterkategorien scheint mir demgegenüber vernachlässigbar; sie kann überdies gegebenenfalls durch das Bilden einer Sammelkategorie auf der unteren Ebene kompensiert werden.<br>Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr Euren Standpunkt noch einmal überdenken wolltet; mir liegt viel an der systematischen Geschlossenheit des Systems. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 17:56, 16. Dez 2005 (CET) |
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: Ich resigniere.<br>Meine Mitarbeit ist ohnehin stark reduziert. Solange hier keine wirksamen Mechanismen erarbeitet werden, um unsere Arbeit gegen die von [[Benutzer:Uwe Gille]] demonstrierte Halbbildung zu schützen, werde ich mich an Diskussionen um das Kategoriensystem nicht mehr beteiligen und darauf verzichten, von mir erstellte/bearbeitete Artikel zu kategorisieren. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 14:49, 1. Nov. 2007 (CET) |
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::::::::::Ich will dir nicht nochmal widersprechen. Mir ist es wichtiger, dass wir mit der Neustrukturierung schneller vorankommen; auf diesen nebensächlichen Punkt will ich da lieber nicht so großen Wert legen. Im Grunde finde ich es ja auch gut, dass du dich so sehr bemühst, das System konsequent zu strukturieren. Mir ist es nur manchmal etwas zu konsequent. Ohne auf meine Ansicht bestehen zu wollen, möchte ich dich aber auch nochmal bitten, zu überprüfen, ob es nicht manchmal sinnvoller ist, pragmatisch an die Kategorien heranzugehen. Ich erinnere mich noch an die etwas unschöne Löschdiskussion zu den Richterkategorien ([[Wikipedia:Löschkandidaten/9. Juli 2005#Kategorie:Richter (Supreme Court Uganda) und Kategorie:Richter (Supreme Court Pennsylvania) (beide bleiben)|siehe etwa hier]]). Mir wäre es damals auch lieber gewesen, du hättest die Kategorien nicht erstellt und auch bei anderen hatte das zunächst Unverständnis erregt. Na wie dem auch sei, wir könnten uns vielleicht darauf einigen, lieber Sammelkategorien als Kleinstkategorien zu erstellen. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 18:58, 16. Dez 2005 (CET) |
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::Ich arbeite ja daran, dass solche Eingriffe vermieden werden, siehe etwa meine Empfehlungen in dem obenstehenden Abschnitt [[#Kategorie:Urteil eines Landgerichts]], den ich nachträglich noch hierher kopiert habe. Wir sollten uns gemeinsam bewusst sein, dass die Rechtskategorien von uns betreut werden sollten. Dazu gehört auch, '''dass Admins aus unserem Bereich diesbezügliche Entscheidungen auch selbst treffen''' und nicht abwarten, bis Uwe Gille zum Zuge kommt! Entsprechend habe ich das auch hinsichtlich der Kategorienanträge vom 23.10.2007 ([[Wikipedia:WikiProjekt_Kategorien/Diskussionen/2007/Oktober/23#Kategorie:Oberster_Gerichtshof_des_Bundes|siehe hier]]) getan. Es wäre schön, wenn sich auch andere daran beteiligen. (Bei der Kategorie Gericht (Japan) habe ich bewusst noch einmal zugewartet, um zu sehen, ob Uwe Gille nach den letzten Hinweisen bereit ist, auf unser auch in den Regeln verankertes Anliegen Rücksicht zu nehmen. Insoweit haben wir jetzt jedenfalls Klarheit.)--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 16:43, 1. Nov. 2007 (CET) |
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::Der konkrete Anlass (wohin mit den LG-Entscheidungen?) hat nicht die Wichtigkeit, dass es lohnt, lange zu diskutieren. Sie können auch in eine Sammelkategorie.<br>Hinsichtlich des generellen Wegs bin ich aber nicht so strikt wie Stechlin. Die Systematik ist kein Selbstzweck. Die Kategorien sind ein Hilfsmittel, sie sollen eine sinnvolle Ordnung herstellen. Dabei ist Systematik an manchen Stellen wichtiger, an anderen weniger wichtig. Wichtiger ist sie in den oberen Ebenen, etwa bei den Rechtsgebieten. Geht es hingegen um Sammlung von Richtern, Gerichten, Urteilen, muss man sie halt sinnvoll in Kategorien einteilen, aber für feinsinnige Überlegungen wie Klammertechnik besteht da weniger eine Notwendigkeit. Ich plädiere wie Alkibiades für ein gewisses Maß an Pragmatik an den Stellen, wo es der absolut strikten Systematik nicht bedarf. Außerdem gebe ich zu bedenken: In etlichen Fällen kommt man längere Zeit mit einer Kategorie aus, allmählich wird sie zu voll. Bisweilen gibt es dann darin eine größere Gruppe von Artikeln, die in eine Unterkategorie passen, während man eine Vielzahl von Schwesterkategorien bräuchte, um alle anderen Artikel unterzubringen (z.B. [[:Kategorie:Schuldrecht]]). Ich finde es nicht schlimm, da stufenweise vorzugehen und erst einmal einzelne Unterkategorien zu bilden, wie es bisher vielfach praktiziert wird. Wir würden uns ziemlich übernehmen, wollten wir kurzfristig alle Kategorien, die Unterkategorien enthalten, in Leerkategorien verwandeln. Auch wird dadurch das Kategoriensystem sehr aufgebläht. Setzen wir Leerkategorien maßvoll dort ein, wo wir es für sinnvoll halten, vor allem in den oberen Ebenen. Das System ist ohnehin schon so umfangreich, dass es nur schwer zu handhaben ist. Je komplexer es wird, desto schwieriger wird es, allein schon vom Umfang her, selbst bei noch so perfekter Systematik, zumal für Benutzer, die sich nicht dauernd damit befassen. Die geringe Zahl derer, die hier mitdiskutieren, sollte uns mahnen, die Komplexität nicht zu übertreiben. Ich warne auch davor, zu viele Ebenen hintereinanderzuschachteln. Ich frage mich, welcher Benutzer, der nicht viel Erfahrung mit unseren Kategorien hat und systematisch etwas suchen will, hat genügend Ausdauer, sich direkt in den Kategorien über 6 oder 8 Stufen in die Tiefen der Unterkategorien zu begeben? Ich selbst habe dazu auch nicht die Geduld und arbeite mit den Übersichten, aber auch deren Durchsicht ist doch schon äußerst schwierig, bei der [[Wikipedia:Kategorien/Recht|Langfassung]] ohnehin, aber selbst bei der [[Wikipedia:Kategorien/Recht (Kurzfassung)|Kurzfassung]]. Ich habe das Gefühl, wir Juristen sind in dieser Hinsicht schon besonders weit gegangen. Wir sollten es nicht übertreiben, sondern die praktische Nutzbarkeit nicht aus den Augen verlieren. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 00:06, 17. Dez 2005 (CET) |
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:::Bitte versteh' mich nicht falsch. Ich weiß Deine Bemühungen sehr zu schätzen. Es ist nur wie so oft: allein mir fehlt der Glaube.<br> Natürlich können und sollten wir das Problem bis zu einem gewissen Grade als Aufforderung nach vermehrtem und beherzterem Eigenengagement verstehen. Wir sollten uns auch bewußt sein, daß die juristische Ausbildung paradoxerweise meist nicht zur Entscheidungsfreudigkeit erzieht, gerade diese Tugend aber in der WP-Arbeit, vor allem ihrer administrativen Seite oft gefragt ist.<br> Daneben steht aber das Problem, dass wir bisher versucht haben, die Gesamtheit des juristischen Kategoriensystems im Auge zu behalten und zuerst allgemeine Grundsätze der Untergliederung einer Kategorie zu erarbeiten, ehe wir diese umsetzen und dabei Fehler ausmerzen. Hierbei waren die portalinternen Diskussionen zwar mühsam aber, wie ich finde, kollegial geführt und ergebnisorientiert.<br>Es liegt in der Natur der Sache, daß diese Diskussionen zeitaufwendiger sind, als es die übliche Löschpraxis der Wikipedia zuläßt - dieser Zeitbedarf ist aber im Interesse der Sache hinzunehmen. Daher ist es unerträglich, wenn von außen mit dem Holzhammer agiert wird, solange wir uns mit der Sache befassen. Dies ist der eigentliche Skandal am Auftreten Uwe Gilles - für die japanischen Gerichtsartikel wird sich schon eine Lösung finden; zur Not müßte man eben noch acht Stubs schreiben.<br>Bezüglich dieses eigentlichen Skandals haben wir also wie Du schreibst, jetzt Klarheit. In der Tat, Uwe Gille fehlt es entweder an Verständnis oder an gutem Willen, um den Inhalt unserer Arbeit zu erfassen. Als Mitarbeiter bin ich damit mit ihm fertig. Das löst aber das Problem nicht - und hier beginnt es besonders unerfreulich zu werden. Was kann ich tun? Ein Eintrag bei den Adminproblemen führt nach den bisherigen Erfahrungen mit dieser Seite zu einem Zufallsergebnis ohne bleibende Wirkung. Eigeninitiative hieße die Kategorien wieder herzustellen und mich einem endlösen Gezänk über den formal richtigen Weg auszusetzen. Die Löschprüfung schließlich eröffnet auch nicht den Weg zu der auf dieser Seite zu diskutierenden Neufassung der Gerichtskategorien, sondern zwingt mich in eine Auseinandersetzung mit Uwe Gille et. al., der seine Inkompetenz bereits bewiesen hat.<br>Ich bedaure aufrichtig: für derlei fehlt mir die Kraft. So besehen bleibt mir nur die beschriebene Konsequenz, die Kategorien aus meinen Tätigkeitsgebieten auszuklammern, bis das grundlegende Problem gelöst ist.<br>[[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 11:20, 4. Nov. 2007 (CET) |
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====Zur Kategorie:Institution (Recht)==== |
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Hier stehen bislang aus der alten Struktur die Unterkategorien [[:Kategorie:Gericht]] und [[:Kategorie:Juristenvereinigung]]. |
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::::Ihr macht hier eine großartige Arbeit, die mühsam und nach außen hin wenig spektakulär erscheint. Ich wollte nur nochmal meine Unterstützung in Lösch- und ähnlichen Diskussionen zusagen; wenn Ihr das auf meine Diskussionsseite schreibt, komme ich Euch dort gern zu Hilfe. Die Struktur hat sich enorm verbessert und es wäre schade, wenn einzelne das wieder zurückdrehen könnten. --[[Benutzer:103II|103II]] 14:39, 4. Nov. 2007 (CET) |
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Die [[:Kategorie:Juristenvereinigung]] ist nicht weiter untergliedert, sollte aber daraufhin überprüft werden, ob die eingestellten Artikel richtig eingeordnet sind. Wenn sich kein Widerspruch erhebt, würde ich hier von weiteren Unterkategorien absehen, bis die Zahl der Artikel deutlich gewachsen ist. |
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:::::Es ist gestern erneut zur Löschung von [[:Kategorie:Gericht (Japan)]] gekommen (durch [[Benutzer:Peter200]], den ich schon angeschrieben habe). Und das obwohl ich im Einleitungstext auf diese Diskussion hingewiesen hatte. Damals waren noch 5-6 Artikel drin. Jetzt wären es schon 11. Mal sehen wie lange der 3. Versuch hält... [[Benutzer:Pelagus|Pelagus]] 20:12, 5. Nov. 2007 (CET) |
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Die [[:Kategorie:Gericht]] sollte eigentlich eine Leerkategorie sein. Sie ist im erster Linie nach Nationalitäten und sodann nach Gerichtshierarchien weiter untergliedert. Hier sollten wir über die zweckmäßige Gestaltung der tieferen Gliederungsebenen sprechen. |
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==Unterkategorien zu [[:Kategorie:Richter (Oberlandesgericht)]]== |
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-- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 15:00, 17. Dez 2005 (CET) |
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Zu einigen OLGs gibt es eigene Kategorien zu bestimmten OLGs, die die magische Zehnergrenze wenn überhaupt nur knappst erreichen. Ein besonders peinliches Beispiel ist die [[:Kategorie:Richter (Oberlandesgericht Naumburg)]] mit einem Eintrag. Sind die Richterkategorien da nicht doch etwas zu überfeinert?--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Disk...]]</small> 11:48, 1. Nov. 2007 (CET) |
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: Hatte auf [[Kategorie Diskussion:Gericht]] angefragt, wo Gerichte von Religionsgemeinschaften hinkommen sollen und wiederhole das mal hier vor mehr Publikum: Unter[[:kategorie:Gericht (Religionsgemeinschaft)]] oder besser zu den einzelnen Ländern als nicht-staatliches Gericht? Ich wäre für erstes (manche Gemeinschaften umfassen mehrere Staaten , z.B. r-k. Weltkirche). Danke für Eure Antworten --[[Benutzer:103II|103II]] 11:59, 7. Jan 2006 (CET) |
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:Je nachdem wie die Strafsache wegen Rechtsbeugung ausgeht, werden wir vielleicht gerade in diesem OLG noch ein paar relevante Richter bekommen... Ansonsten würd ich es mal so lassen, besser die Kategorien sind da und füllen sich langsam, als dass wir alle Artikel später zusammensuchen müssen. --[[Benutzer:103II|103II]] 15:10, 4. Nov. 2007 (CET) |
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::Ich stimme Dir zu. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 18:56, 7. Jan 2006 (CET) |
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:::Ich auch. --[[Benutzer:Bubo bubo|Bubo]] [[Benutzer_Diskussion:Bubo bubo|容]] 19:15, 7. Jan 2006 (CET) |
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Auch die [[:Kategorie:Richter (Oberlandesgericht Kassel)]] und die [[:Kategorie:Richter (Oberlandesgericht Köln)]] haben jeweils nur einen Artikel. Es scheint mir eher ein strukturelles Problem mit den OLG-Richterunterkategorien zu sein. Die [[:Kategorie:Richter (Oberlandesgericht)]] quillt auch nicht wirklich über.--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Disk...]]</small> 10:00, 5. Nov. 2007 (CET) |
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Wie schauts aus mit der [[:Kategorie:Behörde]] aus ? Kann man die hier unter packen oder führt das zu weit vom Juristischen ab? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 20:09, 16. Jan 2006 (CET) |
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:Mir persönlich scheint ein OLG-Richter als solcher auch nicht relevant zu sein. In [[WP:RK]] habe ich dazu nichts gefunden. Wenn meine Intuition zutrifft, dann bleiben die OLG-Kats zwangsläufig dünn besetzt: OLG-Richter finden dann nur Berücksichtigung, wenn sie ''aus anderen Gründen'' relevant sind, z.B. als Wissenschaftler, als Dichter ([[Herbert Rosendorfer]]), als Beschuldigter in einer bundesweit beachteten strafrechtlichen Ermittlung (soweit ich weiß, der Görgülü-Senat vom OLG Naumburg), als Politiker (Schill, allerdings soweit ich weiß bloß Amtsrichter), als Schauspielerin (Barbara Salesch, allerdings soweit ich weiß bloß Landrichterin). Wenn OLG-Richter nicht als solche, sondern nur aus anderen Gründen in die Wikipedia aufgenommen werden, ist ihre Eigenschaft, OLG-Richter zu sein, aus dieser Sicht eine zufällige. --[[Benutzer:Fehlerteufel|Fehlerteufel]] 11:23, 5. Nov. 2007 (CET) |
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:Nach vorerst kurzer Prüfung: Ich denke, das kann man schon mit dazu nehmen, da sind Artikel mit engem Bezug zum Recht. Ich könnte mir vorstellen, dass auch von den anderen Unterkategorien in [[:Kategorie:Organisation]] noch die eine oder andere zusätzlich auch in unseren Bereich übernommen werden kann, das müsste man noch näher prüfen. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 21:55, 16. Jan 2006 (CET) |
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::Das haben wir schon mal [http://de.wikipedia.org/wiki/Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2007-II#Relevanzkriterien_f.C3.BCr_Richter hier] diskutiert... --[[Benutzer:103II|103II]] 23:24, 5. Nov. 2007 (CET) |
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Ich schlage vor, die [[:Kategorie:Volksgerichtshof]] zu löschen, der Inhalt ist unter [[:Kategorie:Historisches Gericht (Deutschland)]] gut aufgehoben. --[[Benutzer:103II|103II]] 16:02, 22. Jan 2006 (CET) |
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Bestehen tiefgreifende Bedenken die Unterkategorien zur Löschung )vorzuschlagen? Wie gesagt: Richtig voll ist eigendlich keine.--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Disk...]]</small> 12:21, 9. Nov. 2007 (CET) |
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:Aus juristischer Sicht hast du Recht. Die Kategorie ist aber auch der [[:Kategorie:Nationalsozialismus]] untergeordnet und erfüllt in dieser Funktion eine sinnvolle Aufgabe. Die [[:Kategorie:Historisches Gericht (Deutschland)]] kann dies nicht ersetzen, weil sie allgemeiner ist. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 17:49, 22. Jan 2006 (CET) |
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:Traurig für die Damen und Herren R 2. Herr Fehlerteufel hat etwas recht. Mit [[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] bin ich für Löschen der Unterkategorien. [[Benutzer:Pelagus|Pelagus]] 20:04, 9. Nov. 2007 (CET) |
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Ich geb's auf. Einen Abschnitt drüber habe ich mich dafür eingesetzt, dass der Fachbereich Recht, falls es einen solchen gibt, seine Kategorien selbst gestalten und das nicht der Löschhölle überlassen sollte. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 23:14, 17. Nov. 2007 (CET) |
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====Zur Kategorie:Jurist (Biographie)==== |
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: @Wau, wegen Deines Einsatzes hier drüber habe ich das erst hier angesprochen. Reaktionen kamen nicht, also habe ich das in die allgemeine Diskussion gegeben.--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Disk...]]</small> 04:17, 19. Nov. 2007 (CET) |
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Bislang haben wir diese Kategorie nach Berufsgruppen weiter untergliedert. Denkbar wäre natürlich auch eine Untergliederung nach Nationalitäten, obwohl ich meine, daß diese weniger ergiebig ist, zumal Kategorien wie [[:Kategorie:Deutscher]] etc. ergänzend zur Verfügung stehen. Eine andere Variante, die gegenwärtig unterhalb der Ebene ''Rechtswissenschaftler'' versucht wird, ist die Einordnung nach Epochen oder Jahrhunderten. Dies hat den Vorteil, daß etwa die Einordnung antiker Juristen in die heutigen Berufsbilder wenig hilfreich ist. Wie soll hier weiter verfahren werden? -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 13:25, 17. Dez 2005 (CET) |
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:Zu dieser Frage hat sich seit einem Monat nichts mehr getan. Darf ich daher davon ausgehen, dass hier erstmal keine Einordnung nach Epochen oder Jahrhunderten erfolgen soll? Dann könnte man damit beginnen, die nun wohl veraltete [[:Kategorie:Jurist]] ind die neue [[:Kategorie:Jurist (Biografie)]] zu übertragen. Das scheint ne Heidenarbeit zu werden, aber der derzeitige provisorische Zustand sollte beendet werden. Freiwillige Mithelfer gesucht. Oder hat jemand für sowas BOT-Möglichkeiten zur Hand? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 19:13, 17. Jan 2006 (CET) |
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Das Thema wäre erledigt. Alle wurden gelöscht [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:WikiProjekt_Kategorien/Diskussionen/2007/November/10&diff=prev&oldid=39119314] Die [[:Kategorie:Richter (Oberlandesgericht)]] enthält jetzt 59 Artikel, was wie ich finde noch akzeptabel ist. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 21:01, 18. Nov. 2007 (CET) |
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::Die [[:Kategorie:Jurist]] ist jetzt leer. ich habe die dort gelisteten Artikel in die [[:Kategorie:Jurist (Biografie)]] bzw dessen Unterkategorien übertragen. Stechlins Vorgabe, dass die [[:Kategorie:Jurist (Biografie)]] eine Leerkategorien sein soll, konnte ich dabei nicht ganz durchhalten. Viele ließen sich nicht gut in eine der Unterkategorien einsortieren, dafür waren die Lebensläufe zu unterschiedlich. Teilweise wurde aus den Artikeln auch nicht klar, welchem juristischen Beruf sie nachgegangen sind (wobei sich natürlich auch die Frage stellt, warum Personen, die als Kirchenlieddichter berühmt geworden sind, als Juristen kategorisiert werden müssen, nur weil sie mal Jura studiert haben). Was soll man also tun? Ich denke, man kann sie in der Oberkategorie belassen, von weiteren Unterkategorien wie zB [[:Kategorie:Jurist (Biografie) (Sonstiges)]] halte ich nicht so viel. Meine Frage auch, ob [[:Kategorie:Jurist]] gelöscht werden sollte, oder ob sei weiterbestehen soll, weil diese "beliebte" Kategorie von vielen benutzt wird und nicht jeder das sofort mitkriegt, dass sie veraltet ist. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 14:48, 21. Jan 2006 (CET) |
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::Nein, noch nicht erledigt: [[:Kategorie: Richter (Kammergericht)]] und [[:Kategorie:Richter (Oberlandesgericht Hamm)]] bestehen noch.[[Benutzer:Pelagus|Pelagus]] 12:23, 24. Nov. 2007 (CET) |
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: Tja Pelagus: Die haben beide elf Einträge und überschreiten damit die Richtgröße von zehn. Daher gab es da auch keinen LA.--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Disk...]]</small> 11:35, 26. Nov. 2007 (CET) |
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:: Tja Kriddl. Es genügt wohl nicht als Existenzberechtigung, wenn eine Kat. >9 Einträge hat. Oder ist jemand der Ansicht, dass es die [[:Kategorie:Buchstaben von A bis J]] geben sollte? [[Benutzer:Pelagus|Pelagus]] 22:53, 28. Nov. 2007 (CET) |
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==Löschung von Gerichtskategorien== |
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:::Danke für Deinen Einsatz, das war ja eine Heidenarbeit. Ich habe mal den Beschrieb geändert. So kann es noch etwas stehenbleiben und man kann es später löschen. Mal sehen, ob sich noch Artikel in die alte Kategorie verirren.--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 15:18, 22. Jan 2006 (CET) |
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Vermerk: Siehe [[Wikipedia:WikiProjekt_Kategorien/Diskussionen/2007/November/11#Kategorie:Gericht (Schweden) (gelöscht)]] und folgende. Die Artikel wurden durch [[Benutzer:Uwe Gille|Uwe Gille]] kategoriemäßig in alle Winde verstreut, teilweise in [[:Kategorie:Oberstes Gericht]], teilweise außerhalb des Bereichs Rechts in die Länderkategorien, teilweise wurde die Kategorie ersatzlos gelöscht ([[Staatsrat (Belgien)]]).--[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 01:04, 26. Nov. 2007 (CET) |
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:Die verstreuten habe ich, soweit gefunden, in [[:Kategorie:Gericht nach Staat]] geparkt. [[Benutzer:Pelagus|Pelagus]] 18:20, 8. Dez. 2007 (CET) |
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==[[:Kategorie:Gericht (Vereinigte Staaten)]]== |
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::Wie eigentlich zu erwarten war, hat sich niemand von dem Hinweis abhalten lassen, dass die [[:Kategorie:Jurist]] veraltet ist. Sie ist schon wieder proppenvoll und muss wieder geleert werden. Soll die Kategorie danach vielleicht doch besser gelöscht werden? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 18:19, 4. Mär 2006 (CET) |
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Die [[:Kategorie:Gericht (Vereinigte Staaten)]] gibt es schon länger nicht mehr. Da nun Asthma auch die [[:Kategorie:Judikative (Vereinigte Staaten)]] aus dem Baum [[:Kategorie:Gericht nach Staat]] herausgenommen hat (weshalb auch immer) ist die Kategorie erforderlich. Sie hätte z.Zt. 8 Elemente (also m.E. mehr als genug, zumal auch [[:Kategorie:Gericht (Vereinigtes Königreich)]] selbst von Uwe Gille verschont geblieben ist) - Spricht etwas dagegen, die Löschprüfung zu beantragen? [[Benutzer:Pelagus|Pelagus]] 22:40, 6. Dez. 2007 (CET) |
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:Inzwischen hat jemand die Kat angelegt. Löschprüfung halte ich nicht für erforderlich. Andererseits ist natürlich das Nebeneinander der beiden Kategorien Gericht bzw Judikative USA nicht sinnvoll. Judikative ist recht unpräzis und ist deshalb aus gutem Grund im rechtlichen Bereich bei anderen Ländern nicht im Gebrauch. Ein Durcheinander von Artikeln über Gerichte und über Entscheidungen in einer Kategorie entspricht nicht dem System der juristischen Kategorien. Gerichte gehören in den Kategorienzweig Gericht (Institution Recht), Entscheidungen in den Zweig Rechtsprechung und Literatur, aber wenn da Fachfremde mitmischen, wird es immer wieder ein Durcheinander geben. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 15:48, 7. Dez. 2007 (CET) |
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==[[:Kategorie:Militärgericht]] - [[:Kategorie:Oberstes Gericht]] - [[:Kategorie:Oberes Landesgericht]] - [[:Kategorie:Oberster Gerichtshof des Bundes]] == |
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:::Ja, schicken wir sie in die ewigen Jagdgründe. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 17:24, 5. Mär 2006 (CET) |
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Spricht etwas gegen LA für diese vier geleerten Kategorien? [[Benutzer:Pelagus|Pelagus]] 18:04, 8. Dez. 2007 (CET) |
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:Nach Möglichkeit sollte über Kategorien im Fachbereich selbst entschieden werden, ohne die Seite Löschkandidaten zu bemühen. Einige habe ich auf der Basis der hier geführten Diskussion gelöscht. Ergänzend käme eine Löschung auch noch für [[:Kategorie:Bundesgericht]] in Betracht, wie auch schon angesprochen und sozusagen konkludent beschlossen (Qui tacet consentire videtur). Was das Militärgericht angelangt, zögere ich noch, da ist ein Löschung bisher noch nicht so eindeutig angesprochen worden. Militärgericht hängt bisher an [[:Kategorie:Militärjustiz]]. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 22:28, 8. Dez. 2007 (CET) |
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::::Kategorie ist leer und kann gelöscht werden. Mir kam aber bei der Arbeit die Frage auf, warum sie eigentlich durch die [[:Kategorie:Jurist (Biografie)]] ersetzt wurde. Eine richtig plausible Anwort hab ich in dieser Diskussion nicht gefunden. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 18:09, 6. Mär 2006 (CET) |
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::OK. Aber [[:Kategorie:Bundesgericht]] ist m.E. zu erhalten als [[:Kategorie:Bundesgericht (Deutschland)]]. [[Benutzer:Pelagus|Pelagus]] 23:23, 8. Dez. 2007 (CET) |
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====Zur Kategorie:Beruf (Rechtspflege)==== |
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Huch! hier steht ja noch gar nichts. In der Hoffnung, dass so langsam alle wieder aus dem Urlaub zurückkommen, erlaube ich mir schon mal, hier was zu schreiben. Ich glaube wir sollten in dieser Kategorie auch noch eine [[:Kategorie:Anwaltskanzlei]] (oder so ähnlich) aufmachen. Wir haben nämlich mittlerwiele schon drei Artikel, die ausgewählte Großkanzleien vorstellen: [[Baker & McKenzie]] (hat gerade erst LA überlebt), [[Magic Circle (London)]] (gefällt mir in der Konzeption gar nicht) und [[White & Case]]. Wie das zu kategorisieren ist, ist wohl umstritten. Bubo und Pelz haben darüber auch schon mal [[Benutzer_Diskussion:Bubo_bubo#Baker & McKenzie|auf Bubos Diskussionsseite]] kurz diskutiert. Wollen wir darüber hier mal diskutieren und uns die passende Kategorisierung überlegen? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 13:39, 3. Jan 2006 (CET) |
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:Eine [[:Kategorie:Anwaltskanzlei]] könnte ich mir als Unterkategorie zur [[:Kategorie:Institution (Recht)]] vorstellen. --[[Benutzer:Bubo bubo|Bubo]] [[Benutzer_Diskussion:Bubo bubo|容]] 14:58, 3. Jan 2006 (CET) |
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:::Ich habe die letztgenannte mal durch Löschung+Neubildung umbenannt, da gerade leer. Ich hatte es so verstanden, dass man keine Kategorie für die Bundesgerichte mehr braucht, aber das kann man auch anders sehen. Wenn man sie weiterführt, müsste man noch den Text auf der Kategorieseite ändern. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 00:16, 9. Dez. 2007 (CET) |
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::Äh ja, daran hab ich irgendwie nicht gedacht, aber das klingt gut. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 15:20, 3. Jan 2006 (CET) |
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::::Nachdem Du jetzt die Kategorie Bundesgericht Deutschland gefüllt hast, solltest Du auch die obenstehende Darstellung des Kategoriesystems so vervollständigen, dass man sieht, wo die Kategorien nach Gerichtsträger eingeordnet sind. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 20:10, 9. Dez. 2007 (CET) |
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:::Ist nicht gerade der übliche Sprachgebrauch, aber man könnte sich wohl, was die Kategorien betrifft, daran gewöhnen. Ansonsten bin ich mit derartigen Artikeln noch nicht im Reinen. Natürlich sind sie (mit dem Weblink auf die Kanzleiseite) auch Werbung. Ich frage mich: Machen wir jetzt ein Anwaltsverzeichnis auf? Die bisher aufgenommenen Kanzleien stehen im Wettbewerb mit anderen bei uns tätigen Kanzleien, von denen es ebenfalls große gibt. Können die auch eigene Artikel bekommen? Wo soll die Grenze liegen? Gleichbehandlung? --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 00:21, 8. Jan 2006 (CET) |
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:::::OK. Die Zwischenkategorien [[:Kategorie:Gericht (Deutschland) nach Träger]] und [[:Kategorie:Gericht (Deutschland) nach Gerichtsbarkeit]] sind sowas von unschön, ich habe sie nur eingeschoben, um die Gliederungsprinzipien deutlich zu machen. Meinetwegen müssen die Zwischenkats nicht sein. [[Benutzer:Pelagus|Pelagus]] 21:07, 9. Dez. 2007 (CET) |
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== [[:Kategorie: Historisches Gericht (Bayern)]] - [[:Kategorie: Historisches Gericht (Preußen)]] == |
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:Die von Wau aufgeworfenen Problematik ist nicht ohne. Dabei ist nicht die Frage der Kategorie (die kann so wie oben vorgeschlagen bleiben) das Problem, sondern in der Tat die einzelnen Artikel selbst. Baker und White, als in Deutschland tätige Kanzleien (evtl. auch Magic (kenn ich aber nicht)), haben einen Artikel. Dann müssten wir allen anderen Kanzleien auch Artikel zugestehen. ABer nicht nur den Großen ( wo sollte man da auch eine Grenze ziehen), sondern allen Kanzleien. Ein Vorteil hätte das: die Anzahl der Artike wird hier ganz schnell enorm in die Höhe schnellen. Wenn wir das so hier absegnen, dann wird es hier aber lustig. Die Großen wie Sherman, Hengeler etc sind ja zahlenmäßig noch überschaubar, aber die ganzen mittelständischen Kanzleien mit 10 bis 50 Anwälten, da haben wir aber viel zu tun. --[[Benutzer:Pelz|Pelz]] 00:59, 8. Jan 2006 (CET) |
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Kategorien wurden von mir übermütigerweise mal angelegt. Sind nicht so sinnvoll und jetzt geleert. Bitte löschen. [[Benutzer:Pelagus|Pelagus]] 20:36, 10. Jan. 2008 (CET) |
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:Ich lösche es in ein paar Tagen, sozusagen nach Diskussion. Das Bayerische Oberste ist allerdings noch mal rückfällig geworden. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 03:41, 13. Jan. 2008 (CET) |
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== Kategoriewechsel zu "Wissenschaft" == |
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::Also ich sehe da überhaupt kein Problem. Schaut euch doch nur mal z.b. die [[:Kategorie:Handelsunternehmen]] an bzw. irgendeine beliebige Unterkategorie der [[:Kategorie:Unternehmen]]. Was da alles rumliegt ist an Relevanz kaum zu unterbieten. Große Anwaltskanzleien haben da jedenfalls mehr. Evtl. sollte unsere [[:Kategorie:Anwaltskanzlei]] dort ebenfalls Unterkategorie sein. Und Gleichbehandlung? Wieso sollten wir uns da einen Kopf machen? Wenn die Artikel kommen, dann kommen sie, wenn nicht, dann eben nicht. Eine Relevanzgrenze würde ich bei der überörtlichen Bekanntheit der Kanzlei ziehen.--[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 08:29, 8. Jan 2006 (CET) |
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Die Einordnung als Hauptkategorie erscheint mir unpassend. "Recht" ist eindeutig eine "Wissenschaft" und kann dort eingeordnet werden. Das ist sicherlich nicht die einzige, aber eine brauchbare Kategorisierung. -- [[Benutzer:Cristof|Cristof]] 22:10, 14. Feb. 2008 (CET) |
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:::Vielleicht noch ein Nachtrag: Ich sehe gerade, dass es eine entsprechende Diskussion zu den [[Wikipedia_Diskussion:Relevanzkriterien#Nochmal Unternehmen|Relevanzkriterien für Unternehmen]] gibt, die auch noch nicht abgeschlossen ist. Man scheint dort eine "Balance zwischen Größe, Innovation und Alter" anzustreben. Ich wäre von daher bei mittelständischen Kanzleien vorsichtig. Mehrere Standorte und ca. mehr als 50 Abwälte müssten wohl schon sein. Richtige Großkanzleien, wie z.B. [[Freshfields Bruckhaus Deringer]] würden das aber locker packen. Werbung ist hier auch sehr unwahrscheinlich, da es einer seriösen Großkanzlei nicht einfallen würde, in der Wikipedia zu werben. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 22:21, 8. Jan 2006 (CET) |
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:Nein, denn zum Beispiel die ganzen Artikel, die sich mit Juristenbiografien oder einzelnen Gerichten beschäftigen haben nichts mit Wissenschaft zu tun. Die wären dann da fehl eingeordnet. Wenn man sich mal alle Artikel der Unterkategorien anschaut, merkt man, dass die meisten eher wenig wissenschaftlichen Inhalt haben. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 07:32, 15. Feb. 2008 (CET) |
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::Oh weh, hier machen wir ein großen Diskussionsfass auf. Jedes Relevanzkriterium ist nur so gut, wie die Leute, die es verteidigen. |
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::*setzt man auf Anzahl der Berufsträger dient das nur den bekannten Großen |
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::*setzt man auf Alter, dann haben wir hier auch die mit sich selbst beschäftigten Alten und verhindern die inovativen jungen Kanzleien |
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::*setzt man auf ein breites Spektrum, vergrault man die Nischenanbieter |
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::*setzt man auf Veröffentlichungen, intervenieren die nichtschreibenden Anwälte die aber praktisch gute Arbeit leisten. |
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''Das'' wäre schön, wenn Recht wirklich eine Wissenschaft wäre ... seufz. --[[Spezial:Beiträge/217.87.128.215|217.87.128.215]] 20:28, 15. Feb. 2008 (CET) |
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::Man kann also für jedes Relevanzkriterium Pro und Kontraargumente finden. Mir graut schon ziemlich vor den Einzeldiskussionen. Ich bin ja mal gespannt, ob wir gemeinsam ein Abgrenzungskriterium finden. --[[Benutzer:Pelz|Pelz]] 23:07, 12. Jan 2006 (CET) |
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:I concure this judgement by heart! --[[Benutzer:Pelagus|Pelagus]] 19:33, 23. Feb. 2008 (CET) |
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==[[:Kategorie:Kriminalist]]== |
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:::Na gut, du hast Recht. Abstrakt kann man hierfür ein Relevanzkriterium schwer bestimmen. Im übrigen ist hier der falsche Ort dafür. Entscheiden wir lieber Fall für Fall in den allseits beliebten Löschdiskussionen. Aber ich glaube, wir stimmen überein, dass Anwaltskanzleien nicht per se in der Wikipedia verboten sind und daher die [[:Kategorie:Anwaltskanzlei]] ihre Berechtigung hätte, oder? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 23:26, 12. Jan 2006 (CET) |
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Die Kategorie ist eine Unterkategorie zur [[:Kategorie:Jurist]]. Eine nicht unbedeutende Anzahl der Personen in der Kategorie waren entweder Kriminaltechniker (z.B. Chemiker), reine Kriminalbeamte ohne oder mit nur ansatzweise juristischen Hintergrund. Ich rege an, die Kategorie höher in den juristischen Kategorienbaum zu hängen - z.B. unter die [[:Kategorie:Recht]].--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Disk...]]</small> 10:23, 29. Feb. 2008 (CET) |
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::::Ok, [[:Kategorie:Anwaltskanzlei]] halte ich nach dem hier bisher gesagten, für zwingend notwendig. Wir stimmen auch darin überein, dass Anwaltskanzleien nicht per se verboten sind. Mich "juckt" es auch schon in den "Schreib"fingern, bestimmte Artikel zu fabriziern, in der Hoffung, dass diese dann die LA-Dis überstehen. --[[Benutzer:Pelz|Pelz]] 02:09, 14. Jan 2006 (CET) |
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:Bin dafür. --[[Benutzer:Pelagus|Pelagus]] 14:02, 9. Mär. 2008 (CET) |
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::::: So, ich hab mir jetzt einfach mal angemaßt, die Kategorie zu erstellen. Mal sehen, was da so noch rein kommt. Ich freue mich jedenfalls schon auf die Löschdiskussion zu [[Pelz & Partner]] ;-) Übrigens wenn du Kanzlei-Artikel erstellen möchtest, kannst mal bei [[:en:Category:Law firms]] vorbeischauen. Die sind da schon ganz gut bestückt. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 15:06, 14. Jan 2006 (CET) |
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*Dagegen. --[[Benutzer:Bubo bubo|Bubo]] [[Benutzer_Diskussion:Bubo bubo|容]] 22:28, 14. Mär. 2008 (CET) |
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::Ich bin übrigens auch dagegen. Mir sind nur bisher keine Argumente eingefallen, weshalb ich nichts gesagt habe ;-) --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 11:21, 15. Mär. 2008 (CET) |
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:::Ein Argument könnte sein, die Ober-[[:Kategorie:Recht]] nicht zuzumüllen. Da die [[:Kategorie:Rechtsmediziner]] (auch nur) in der [[:Kategorie:Rechtsmedizin]] ist, kann die [[:Kategorie:Kriminalist]] (auch nur) in der [[:Kategorie:Kriminalistik]] bleiben. Die [[:Kategorie:Jurist]] nehme ich deshalb raus. --[[Benutzer:Bubo bubo|Bubo]] [[Benutzer_Diskussion:Bubo bubo|容]] 23:50, 15. Mär. 2008 (CET) |
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::::Im weiteren Sinne sind Kriminalisten mit Justiz/Rechtspflege verbunden, was begründet die [Kategorie:Jurist]. --[[Benutzer:Dendrolo|Dendrolo]] 22:14, 3. Jun. 2009 (CEST) |
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==[[:Kategorie:Rechtssprache]]== |
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''Ganz was anderes:'' Die [[:Kategorie:Beruf (Rechtspflege)]] sollte meines Erachtens auch in den Zweig Soziologie/Arbeitswelt/Beruf eingehängt werden, wo sich praktisch alle anderen Berufe finden. Dabei sollte sie wohl unter [[:Kategorie:Dienstleistungsberuf]] eingeordnet werden. Der Artikel [[Richter]] beispielsweise ist neben Beruf (Rechtspflege) auch dort einsortiert. |
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Im derzeitigen Zustand eine ziemliche ansammlung von Rechtsbegriffen aller Art. So aus meiner Sicht eine ziemliche assoziationskategorie. Die Begriffe werden z.T. den zugehörigen Rechtsbereichen nichtmal zusortiert, sondern in diese Kategorie anscheinend nur abgekippt. Ich wäre für ein radikalentmüllen und beschränken auf wirklich "nur" auf die juristische Sprache bezogene Artikel. Die Rechtsbegriffe können dann in die entsprechenden Rechtsbereiche gehen.--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Disk...]]</small> 10:13, 27. Mär. 2008 (CET) |
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Außerdem wäre vielleicht daran zu denken, die Kategorie Beruf (Rechtspflege) in „Juristischer Beruf“ umzubenennen. Der Name ist weniger umständlich, entspricht den anderen Unterkategorien von [[:Kategorie:Beruf]] und die Umsortierung wäre bei den paar Artikeln wohl kein Problem. |
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:Zustimmung. Irgendwann hatte es sich leider eingebürgert, in dieser Kategorie alle möglichen lateinischen Rechtsbegriffe einzusortieren. Das sollte mal aussortiert werden. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 18:06, 27. Mär. 2008 (CET) |
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Können die Vorschläge umgesetzt werden? Wenn sich kein Widerspruch regt, würde ich zunächst mal [[:Kategorie:Beruf (Rechtspflege)]] auch in [[:Kategorie:Dienstleistungsberuf]] eintragen. Was soll dann mit [[:Kategorie:Rechtsberatung]] geschehen, die in dieser Form eigentlich unter Dienstleistungsberuf nichts verloren hat (Artikel: Anwaltshotline, Justitia Direct, Rechtsberatungsgesetz)? |
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:Keine Zustimmung meinerseits. Rechtssprache ist eine Kategorie fuer Begriffe (u. ggf. Metabegriffe) der Rechtssprache, unabhaengig davon, welcher Sprache und welchem engeren Rechtsgebiet sie angehoeren. Rechtssprache und ihre Begriffe sind ein Gegenstand eigenen (z.B. sprach- u. kulturgeschichtlichen) Interesses, also nicht nur fuer Juristen von Interesse, es ist darum sinnvoll, solche Lemmata in der Kategorie "Rechtssprache" auffindbar zu machen, anstatt den Leser auf die Durchforstung aller Sachartikel zu speziellen Rechtsgebieten zu verweisen. Wenn man sie auch noch speziellen Rechtsgebieten zuordnen will, ist das logischerweise durch entsprechende Unterkategorien der Kategorie "Rechtssprache" zu leisten. --[[Benutzer:Otfried Lieberknecht|Otfried Lieberknecht]] 16:02, 9. Apr. 2008 (CEST) |
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-- [[Benutzer:Wolfgang Kopp|Wolfgang Kopp]] 21:52, 31. Jan 2006 (CET) |
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:Geschätzte 70% der Rechtsartikel befassen sich mit Rechtsbegriffen. Die alle in eine Kategorie abzukippen erscheint mir da doch gewagt.--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Disk...]]</small> 13:21, 10. Apr. 2008 (CEST) |
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:Danke, dass Du Dich hier beteiligst, über qualifizierte Mitarbeit freuen wir uns immer. Nachdem Du noch nicht sehr lang dabei bist: Eine Reaktion auf Deine zuletzt gestellten Fragen kann angesichts der umfangreichen Diskussion schon einige Tage dauern. Zunächst so viel. Zur Namensgebung haben wir bereits diskutiert, der Name wurde nicht gewählt, um die Soziologen zu ärgern, sondern um ein weiteres Spektrum von Berufen zu erfassen, die im Bereich Recht von Bedeutung sind, darunter sind nicht nur Juristen. Einordnung bei den Berufen ist schon denkbar, will aber wohl durchdacht sein. Mehrfachkategorisierungen müssen immer unter dem Aspekt betrachtet werden, dass möglichst ein insgesamt noch übersichtlicher Kategorienbaum entsteht und Zirkelbezüge vermieden werden. Zur Einordnung besteht die Schwierigkeit, dass neben Dienstleistungsberuf auch freie Berufe betroffen sind. Da bedarf es also noch einiger Überlegungen, was genau sinnvoll ist. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 22:23, 31. Jan 2006 (CET) |
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::Ich haette gedacht, dass es eher 100% sind. Es bieten aber nicht alle diese Artikel auch spezifisch rechtssprachliche Informationen, sondern meist geht es nur um den mit dem jeweiligen Begriff (heute) bezeichneten Sachverhalt. Die Kategorie "Rechtssprache" sollte m.E. diejenigen Artikel auffindbar machen (und nur diese), die sich wesentlich auch oder primaer mit der rechtssprachlichen Seite befassen. --[[Benutzer:Otfried Lieberknecht|Otfried Lieberknecht]] 14:10, 10. Apr. 2008 (CEST) |
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:::Ne, es gibt noch die [[:Kategorie:Jurist]] sowie noch Artikel zu Gerichten und anderen Institutionen.--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Disk...]]</small> 14:25, 10. Apr. 2008 (CEST) |
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:::Otfried, du sagts: ''"Die Kategorie "Rechtssprache" sollte m.E. diejenigen Artikel auffindbar machen (und nur diese), die sich wesentlich auch oder primaer mit der rechtssprachlichen Seite befassen."'' Ich stimme dem zu. Nur gibt es kaum solche Artikel. Die Artikel, die jedenfalls jetzt in der Kategorie drin sind, beschäftigen sich mit bestimmten rechtlichen Themen, die unter einem bestimmten Schlagwort lemmatisiert sind. Das hat nichts mit Rechtssprache zu tun. Nur weil ein juristischer Begriff unter einem Fremdwort läuft, ist es noch lange keine "rechtssprachlicher" Artikel, oder? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 15:10, 10. Apr. 2008 (CEST) |
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:Ich stimme Wolfgang darin zu, dass die [[:Kategorie:Beruf (Rechtspflege)]] an die [[:Kategorie:Dienstleistungsberuf]] angehängt werden sollte. Umbenenneung ist aber jetzt nicht mehr drin. Was mit der [[:Kategorie:Rechtsberatung]] geschehen soll, weiß ich aber nicht. Sie müsste aber, sofern sie enen Sinn hat, bei uns irgendwo eingegliedert werden. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 08:30, 1. Feb 2006 (CET) |
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::::Entschuldigt, dass ich mich zur Zeit nur sporadisch melde, bin anderweitig eingespannt. Nach meinem Verstaendnis gibt es einerseits Lemmata, die per se in diese Kategorie gehoeren, sowie andererseits Lemmata, bei denen es vom Artikelinhalt abhaengt, ob sie aufzunehmen sind. Ich schneide mir mal eine Definition aus den Rippen: |
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::Ich habe die [[:Kategorie:Beruf (Rechtspflege)]] jetzt auch in [[:Kategorie:Dienstleistungsberuf]] eingetragen und diese übergeordnete Kategorie aus den Artikeln entfernt, die in beide eingetragen waren. |
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:::::*Zwingend aufzunehmen: |
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::Was die [[:Kategorie:Freie Berufe]] angeht: Nicht alle freien Berufe sind Dienstleistungsberufe (es gibt insbesondere auch künstlerische), sodass diese Kategorie zurecht ihren Platz ''neben'' den Dienstleistungsberufen unterhalb von [[:Kategorie:Beruf]] hat. Berufe wie Rechtsanwalt müssen dementsprechend sowohl in ''Beruf (Rechtspflege)'' als auch in ''Freie Berufe'' eingetragen werden. Ich habe insoweit nichts verändert. |
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:::::**a) Fachbegriffe der deutschen Rechtssprache, die im Wortschatz der Allgemeinsprache nicht existieren und aus dessen Lexemen nicht unmittelbar ableitbar sind, Beispiel "Einrede", "Nämlichkeit", Gegenbeispiel "Einspruch", "Gesellschaft" |
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::Die sinnlose [[:Kategorie:Rechtsberatung]] ist jetzt leer, ich habe die drei Artikel (s.o.) anderweitig eingetragen. Soweit niemandem eine sinnvolle Verwendung für diese Kategorie einfällt, würde ich darum bitten, dass jemand von den erfahreneren Mitlesern sie zur '''Löschung''' vorschlägt. |
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:::::**b) Fachbegriffe nicht-deutscher Rechtssprache, sofern sie fuer die deutsche WP ueberhaupt relevant sind |
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::Gleiches gilt für die [[:Kategorie:Richter (Inquisitionsgericht)]], die nur einen Eintrag enthielt. Diesen habe ich zu den übrigen Inquisitoren nach [[:Kategorie:Inquisitor]] verschoben und die Kategorie gleich noch unter [[:Kategorie:Richter]] eingruppiert (zusätzlich zur bisherigen Einordnung unter [[:Kategorie:Inquisition]]. Auch ''Richter (Inquisitionsgericht)'' sollte meines Erachtens '''gelöscht''' werden. |
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:::::**C) Rechtsformeln, lateinische u. sonstige, sofern sie ueberhaupt lemmafaehig sind |
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::-- [[Benutzer:Wolfgang Kopp|Wolfgang Kopp]] 16:11, 5. Feb 2006 (CET) |
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:::::**d) Metasprachliche Lemmata mit Bezug zur Rechtssprache wie "Juristische Fachsprache", "Kanzleisprache" |
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:::::*Bedingt aufzunehmen: |
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:::::**e) Artikel zu Rechtsbegriffen, die auch ausserhalb der Rechtssprache existieren oder deren rechtssprachliche Bedeutung problemlos aus Lexemen der Gemeinsprache ableitbar ist (bei denen also Punkt a nicht zutrifft), die aber im Artikel mit nennenswerter rechtssprachlicher Information erklaert werden. Beispiel waere ein Artikel "Gesellschaft", der nicht nur erklaert, was eine Gesellschaft im Sinne des Gesellschaftsrecht ist, sondern hierzu auch weitergehende metasprachliche Information bietet, etwa "wurde dann und dann nach dem und dem Vorbild in die und die Rechtssprache eingefuehrt" |
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::::Klingt das halbwegs plausibel? Oder sogar praktikabel? --[[Benutzer:Otfried Lieberknecht|Otfried Lieberknecht]] 12:13, 11. Apr. 2008 (CEST) |
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:::::Ne, also das wäre völlig unpraktikabel. Alleine schon die Diffrenzierung zwischen Einrede und Einspruch. Und wenn man es so machen würde, müsste man fast jeden zweiten juristischen Artikel nochmal in diese Kategorie einordnen, die dann natürlich noch weiter untergliedert werden müsste, wodurch eine Parallelkategorisierung entstünde. Stell dir nur mal vor, jeder medizinische Fachbegriff (jeder Knochenname, lat. Krankeitsbezeichung, Wirkstoff), der nicht in der Alltagssprache vorkommt (wie Schnupfen oder Aspirin), müsste noch in die Kategorie "Mediziniersprache"... Das was dir vorschwebt, nämlich eine Übersicht über Begriffe, die nur in der Rechtssprache, nicht aber in der Alltagssprache vorkommen, passt eher in eine Liste als in eine Kategorie. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 17:09, 11. Apr. 2008 (CEST) |
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:::Soweit so gut, danke schön. Das mit der [[:Kategorie:Freie Berufe]] muss ich mir wohl noch mal anschauen. Deine Löschvorschläge kann ich nur unterstützen. Leere Kategorien ohne weiteren Zweck kann man auch schnelllöschen lassen. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 17:11, 5. Feb 2006 (CET) |
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Noch mal zur Erinnerung: Kriddls Vorschlag war es, die Kategorie zu "''beschränken auf wirklich 'nur' auf die juristische Sprache bezogene Artikel''", das meint entweder nur meta-rechtssprachliche Lemmata des Typs "Juristische Fachsprache", "Rechtslinguistik" (mein Kriterium "d"), von denen wir weniger als eine Handvoll haben, oder aber es meint den gesamten juristischen Fachwortschatz abzueglich derjenigen Elemente, die auch in anderen Wortschaetzen vorkommen (das waere ungefaehr, aber nicht ganz, mein Kriterium "a" und schloesse "b" und "c" noch nicht aus). Du (Alkibiades) hast zugestimmt (mir ist nicht ganz klar, welcher der beiden Moeglichkeiten, wahrscheinlich aber der ersten) und besonders gefordert, nicht "''alle möglichen lateinischen Rechtsbegriffe''" aufzunehmen. Ob Ihr bei Eurem Konsens wirklich ein gemeinsames Verstaendnis erzielt habt, lasse ich mal dahingestellt, mir ist jedenfalls noch nicht verstaendlich, was genau Ihr wirklich wollt. |
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::::Ich habe die Schnelllöschung für [[:Kategorie:Rechtsberatung]] und [[:Kategorie:Richter (Inquisitionsgericht)]] vorgeschlagen. Etwaige Diskussion zur Löschung bitte jeweils dort. -- [[Benutzer:Wolfgang Kopp|Wolfgang Kopp]] 18:42, 5. Feb 2006 (CET) |
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Zustimmung besteht meinerseits, dass die Kategorie kein Ersatz sein darf fuer die Zuordnung zu juristischen Sachgebieten wie Privatrecht, Familienrecht etc., was aber nach meinem Verstaendnis nicht ausschliessen darf, dass Artikel sowohl unter "Rechtssprache", wie auch unter einem Sachgebiet des Typs "Privatrecht" kategorisierbar bleiben muessen, weil ich die Kategorie eben nicht auf rein meta-rechtssprachliche Lemmata des Typs "Rechtslinguistik" beschraenken will. Sie heisst schliesslich "Rechtssprache", nicht "Beschreibung der Rechtssprache", will also auch den Gegenstand selbst dieser Beschreibung mit erfassen. |
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:::::Ob es richtig ist, die Kategorie:Inquisitor unter die Richter einzugruppieren, da habe ich Zweifel! --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 20:42, 5. Feb 2006 (CET) |
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Zustimmung besteht meinerseits auch, dass nicht der gesamte Bestand juristischer Lemmata aufzunehmen ist, auch wenn sie alle der bzw. einer Rechtssprache angehoeren. Wenn aber z.B. nicht "alle möglichen" lateinischen Fremdwörter der Rechtswesens aufgenommen werden sollen, dann muss ein Kriterium angegeben werden, nach dem sich eine sinnvolle Auswahl treffen laesst. Das heisst, es muessen allgemein Kriterien her, die dem Interesse des Lesers Rechnung tragen, sich ueber ''Rechts''sprache zu informieren, und nicht ueber Sprache, die im Rechtsbereich so aehniich wie in anderen Bereichen existiert, und sich hierbei speziell ueber Rechts''sprachliches'' und nicht primaer ueber die davon bezeichneten Sachverhalte zu informieren. |
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::::::Ich weiß jetzt nicht, welche Artikel früher in der Kategorie:Richter (Inquisitionsgericht) waren, jedenfalls reicht die Kategorie:Inquisitor aus. Ich hab mir mal die Artikel in der Kategorie:Inquisitor angeschaut. Keiner von denen war das, was mal als Jurist bezeichnen könnte. Von daher würde ich dafür plädieren, diese Artikel ganz aus dem juristischen Kategoriensystem auszuschließen. Es reicht, wenn die Kategorie in der Kategorie:Inquisition steht. Die Kategorie:Freie Berufe hab ich mir nOch mal angeschaut und finde die jetzige Lösung ok. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 16:07, 7. Feb 2006 (CET) |
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Meine Kriterien sollten in diesem Sinn die Kategorie auf das beschraenken, was -- vereinfacht gesagt -- dem Nicht-Juristen und rechtssprachgeschichtlich unbewanderten Leser sprachlich fremd und raetselhaft ist (Kriterien "a" bis "c"), und zusaetzlich diejenigen Artikel einbeziehen, die allgemein meta-rechtssprachliche Information ("d") oder auch zu einzelnen, im Prinzip vertrauten Begriffen besondere Information zu deren rechtssprachlicher Verwendung und Geschichte enthalten ("e"). Nomina propria wie die Namen von Rechtsquellen (Codex Soundso, Frankfurter Tabellen, etc) oder Fallbezeichnungen (Fraesmaschinenfall) sollten im uebrigen allgemein ausgeschlossen bleiben, sofern die Artikel nicht von besonderem rechtssprachlichen Interesse sind (Kriterium "e"). |
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:::::::In der Kategorie:Richter (Inquisitionsgericht) war nur ein Artikel, [[Jakob van Hoogstraten]] (den ich nach [[:Kategorie:Inquisitor]] verschoben habe). Der Herr war dem Anschein nach auch nicht mehr Jurist als die anderen Inquisitoren. |
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:::::::Auf Grund der geäußerten Bedenken habe ich für die Kategorie:Inquisitor den vorherigen Zustand wiederhergestellt, sie also aus [[:Kategorie:Richter]] rausgenommen. |
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:::::::-- [[Benutzer:Wolfgang Kopp|Wolfgang Kopp]] 19:26, 7. Feb 2006 (CET) |
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Ich habe im Hinblick auf die erhobenen Einwaende noch einmal verschiedene Kategorien durchgemustert. Im Vergleich zum medizinischen Jargon bietet der juristische eine wesentlich groessere Schnittmenge mit der Allgemeinsprache (Alltagssprache war nicht gemeint), insofern trifft es nicht zu, dass mehr oder minder der gesamte Fachwortschatz der Rechtssprache nach meinen Kriterien aufzunehmen waere. Schwierig wird die Sache aber tatsaechlich speziell durch diejenigen Faelle, in denen sich die Lexeme ueberschneiden, die Bedeutungen aber erheblich differieren oder bei Komposita die rechtssprachliche Bedeutung aus der allgemeinsprachlichen der Bestandteile nicht mehr ableitbar ist, also Faelle wie [[Gefälligkeit]], [[Unabdingbarkeit]], [[Einigungsmangel]], [[Interessentheorie]] und viele anderen mehr. Bei extensiver Anwendung meiner Kriterien (speziell "a" und "b") kaeme dann tatsaechlich doch wieder der groessere Teil der juristischen Lemmata mit hinein. Ich habe bisher keine Idee, wie sich das wirksamer begrenzen liesse, ausser indem man die Kategorie radikal auf alle Arten von Rechtsformeln (Kriterium "c") und ansonsten auf diejenigen Artikel beschraenkt, die entweder vom Thema her allgemein meta-rechtssprachlich angelegt sind (Kriterium "d") oder aber -- ob als Lexem nur rechtssprachlich oder auch allgemeinsprachlich einzustufen -- ueber die Bedeutungsexplikation hinaus nennenswerte meta-rechtssprachliche Information enthalten. --[[Benutzer:Otfried Lieberknecht|Otfried Lieberknecht]] 16:33, 12. Apr. 2008 (CEST) |
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====Zur Kategorie:Recht (Sonstiges)==== |
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Diese Kategorie dürfte eigentlich außer der abzuarbeitenden [[:Kategorie:Rechtslexikon]] keine Unterkategorien benötigen. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 17:37, 11. Dez 2005 (CET) |
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==Generalanwälte beim EuGH== |
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====Zusammenfassung==== |
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Je tiefer wir einsteigen, desto mehr Themen sind zu diskutieren. So gibt es noch kein abschließendes Ergebnis der zweiten Ebene zu vermelden, sondern ich will einmal etwas den Stand der Diskussion zusammenzufassen und die Strukturierung der weiteren Arbeit ansprechen. |
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Mir fällt auf, dass für diese zweifellos relevanten Personen a) keine eigene Kat besteht (wäre behebbar) und b) deren Funktion ein wenig quer zu unserem Kategorienbaum liegt: Rechtsanwälte sind sie eigentlich nicht, ebenso wenig Staatsanwälte, Richter oder klassische Verwaltungsjuristen. Vorschläge?--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Disk...]]</small> 12:37, 8. Apr. 2008 (CEST) |
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Auf der '''ersten Ebene''' haben wir die Kategorien im wesentlichen festgelegt, es steht nur die endgültige Namensvergabe hinsichtlich '''Grundlagen des Rechts''' (bestehende Kategorie mit Unterkategorien) und '''Rechtsordnung''' (neue Kategorie, der bereits einige Unterkategorien wie "Recht (Schweiz)" zugeordnet wurden) noch aus, hier steht aber die Entscheidungsfindung wohl kurz vor dem Abschluss. Für diese beiden Kategorien ist die zweite Ebene noch kaum besprochen. |
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==Untergliederung der [[:Kategorie:Rechtsanwalt]]== |
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Für die übrigen Kategorien wurde auf der '''zweiten Ebene''' schon intensiv diskutiert. Teilweise wurden die Ergebnisse schon umgesetzt. |
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Die Kat enthält mittlerweile knapp 800 Artikel. Ich rege eine Untergliederung nach Staaten an, also z.B. [[:Kategorie:Rechtsanwalt (Deutschland)]], [[:Kategorie:Rechtsanwalt (Schweiz)]], [[:Kategorie:Rechtsanwalt (Österreich)]], [[:Kategorie:Rechtsanwalt (Vereinigtes Königreich)]], [[:Kategorie:Rechtsanwalt (Frankreich)]] und [[:Kategorie:Rechtsanwalt (Vereinigte Staaten)]]. Bei diesen Unterkats bin ich mir ziemlich sicher, dass wir auf die obligatorischen zehn Einträge kommen.--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Disk...]]</small> 12:19, 24. Apr. 2008 (CEST) |
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Zur '''Kategorie Rechtsgebiet''': |
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[[:Kategorie:Öffentliches Recht]], [[:Kategorie:Privatrecht]] und [[:Kategorie:Strafrecht]] |
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sind als Unterkategorien zweifellos aufzunehmen.<br> |
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Bei der [[:Kategorie:Juristisches Querschnittsgebiet]] zeichnet sich ein Konsens ab (Aufnahme unter Umbenennung von bisher "Teilgebiete des Rechts").<br> |
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Bei der [[:Kategorie:Verfahrensrecht]] besteht über die Aufnahme wohl mehrheitlich Einigkeit. Noch nicht abschließend geklärt ist die Bezeichnung, wobei hier auch die Benennung der Unter-[[:Kategorie:Gerichtsverfahren]] mit hereinspielt. Ein Votum, in "Verfahrensrecht" auch Verwaltungsverfahrensrecht mit einzubeziehen, ist vereinzelt geblieben.<br> |
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Über [[:Kategorie:Völkerrecht]], [[:Kategorie:Europarecht]] und [[:Kategorie:Kirchenrecht]] |
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wird kontrovers diskutiert und teilweise geltend gemacht, diese gehörten zum Öffentlichen Recht. Mit scheint aber die Meinung, die die Übernahme der drei Kategorien in die Kategorie "Rechtsgebiet" wegen der Besonderheiten gegenüber dem innerstaatlichen Recht befürwortet, bisher zu überwiegen.<br> |
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Hingegen besteht wohl Einigkeit über die Nichtaufnahme der [[:Kategorie:Steuerrecht]]. Diese ist auch eingeordnet unter "Öffentliches Recht" und wurde von einem Benutzer aus der Kategorie "Rechtssystem" entfernt. |
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==[[:Kategorie:Wirtschaftsjurist]]== |
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Zur '''Kategorie:Rechtsquelle''' wurde ein Konsens über eine Untergliederung nach Ländern erzielt. Dies wurde auch teilweise bereits umgesetzt, u.a. [[:Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)]]. Diskutiert wird noch über eine Unter-[[:Kategorie:Verfassung]] und über die Aufnahme von [[:Kategorie:Staatsvertrag]], [[:Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag]], [[:Kategorie:Europäischer Vertrag]] unter die Kategorie Rechtsquellen. |
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Ich schlage die Unterkategorien [[:Kategorie:Jurist (Versicherungswirtschaft)]] und [[:Kategorie:Jurist (Bankwesen)]] vor. Einwände?--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|SPRICH MICH AN!]]</small> 19:47, 26. Mai 2009 (CEST) |
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Zur '''Kategorie:Rechtsprechung und Literatur''' ist die Untergliederung und Umsetzung bereits weit fortgeschritten. Noch nicht abschließend geklärt ist eine etwaige Umbenennung der Unter-[[:Kategorie:Urteil]] in "Gerichtsentscheidung" und eine Ebene tiefer "Urteil eines Landgerichts", an dessen Stelle eventuell eine Sammelkategorie treten soll. |
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Liest eigentlich hier noch jemand mit - oder sind meine Vorschläge so gut, dass sie kritiklos abgenickt werden?--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|SPRICH ! MICH ! AN !]]</small> 13:09, 2. Jun. 2009 (CEST) |
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Die '''Kategorie:Institution (Recht)''' wurde eingerichtet und erhielt die Unter-[[:Kategorie:Gericht]] und [[:Kategorie:Juristenvereinigung]]. Weitere Unterkategorien wären wohl noch denkbar. |
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:Also ich fand es einfach OK, bin aber auch nicht so der Spezialist für Kategorien (und auch nicht für Wirtschaftsrecht). Es klingt sinnvoll, also tu es ;-) --[[Benutzer:103II|103II]] 17:02, 2. Jun. 2009 (CEST) |
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Die '''Kategorie:Jurist (Biografie)''' wurde eingerichtet. Über die weitere Einteilung (nach Berufsgruppen, zeitlich?) ist noch zu diskutieren. |
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::Puh, ich dachte schon, ich sei der einzige Aktive der die Seite noch auf der Beobachtungsliste hat.--[[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|SPRICH ! MICH ! AN !]]</small> 21:20, 2. Jun. 2009 (CEST) |
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:::Zustimmung. --[[Benutzer:Dendrolo|Dendrolo]] 22:18, 3. Jun. 2009 (CEST) |
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== Seerecht/Seevölkerrecht == |
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Die '''Kategorie:Beruf (Rechtspflege)''' und die '''Kategorie:Recht (Sonstiges)''' wurden eingerichtet. Weiterer Untergliederung bedarf es hier nicht. Die Unterkategorie "Rechtslexikon" ging in "Recht (Sonstiges)" auf und wurde aufgelöst. |
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Die jetzige [[:Kategorie:Seerecht]] ist in Übereinstimmung mit der Beschreibung im Artikel [[Seerecht]] unter [[:Kategorie:Völkerrecht]] eingeordnet. Beides impliziert die Gleichsetzung von Seerecht mit internationalem öffentlichen Seerecht, also Seevölkerrecht. Daher halte ich auch beides für falsch, da es ganz eindeutig auch privates und nationales Seerecht gibt. Nur ein Beispiel: [[Seehandelsrecht]]. Auch die zweite Mutter [[:Kategorie:Seeschifffahrt]] ist zu speziell, Beispiele Bergbau, Abfallbeseitigung. |
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'''Übersicht'''<br> |
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Ich habe meine Vorschlagsseite so umgebaut, dass sie die bereits realisierten Änderungen wiedergibt, teils die bestehenden Unterkategorien der jeweils nächsten Ebene in Verbindung mit einigen Vorschlägen von mir zeigt. Das Ganze ist nun mit Überschriften und Inhaltsverzeichnis versehen, so dass man leicht darin navigieren kann. Siehe unter [[Wikipedia:Kategorien/Recht (Vorschlag)]]. Auch [[Wikipedia:Kategorien/Recht (Kurzfassung)]], die weitgehend das ganze System zeigt, ist an die Änderungen so gut es ging angepasst. |
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Was den Artikel [[Seerecht]] betrifft, wäre das Problem durch Verschiebung nach [[Seevölkerrecht]] schnell gelöst, für die Kategorien gibt es mehrere denkbare Lösungen: In jedem Fall scheint es mir erforderlich, [[:Kategorie:Seerecht]] von [[:Kategorie:Völkerrecht]] nach [[:Kategorie:Juristisches Querschnittsgebiet]] oder wegen erhöhter Gewichtigkeit auch nach [[:Kategorie:Rechtsgebiet]] umzuhängen und aus [[:Kategorie:Seeschifffahrt]] auszuhängen (evtl. in Meer/Geographie???). |
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'''Weiteres Vorgehen'''<br> |
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Als nächstes sollte die Benennung von "Grundlagen des Rechts" und "Rechtsordnung" abgeschlossen werden und geklärt werden, ob es an den Unterkategorien zu "Grundlagen des Rechts" Änderungen geben soll. Ferner wären die Unterkategorien zu "Rechtsgebiet" vorrangig festzulegen.<br> |
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Im Übrigen sollte man überlegen, ob man weiterhin alle Zweige gleichzeitig bearbeiten will, oder ob wir uns künftig der Reihe nach mit einzelnen Teilen des Systems vorrangig befassen wollen, wobei mir die Rechtsgebiete am wichtigsten erscheinen. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 01:18, 18. Dez 2005 (CET) |
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Zusätzlich könnten unterhalb von Seerecht Tochterkategorien geschaffen werden, u.a. [[:Kategorie:Seevölkerrecht]] mit Mutter [[:Kategorie:Völkerrecht]]. Privatrecht und öffentliches Recht wären weitere sinnvolle Kandidaten zur Einheirat. Mir persönlich scheint hierdurch keine übertriebene Feinheit der Einteilung zu entstehen, sondern eher eine übertriebene Grobheit beseitigt zu werden. --[[Benutzer:Lax|Lax]] 23:36, 8. Sep. 2009 (CEST) |
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:Lieber keine Reihenfolge vorgeben. Das würde die Diskussion noch weiter lähmen. Es wäre aber sehr hilfreich, wenn wir einige zentrale Fragen außerhalb konkreter Kategorien klären würden. Bisher kann sich ein Beobachter kein Bild davon machen, warum es Leerkategorien gibt und deshalb die scheinbar omnipräsente Singularregel überhaupt gelten soll. Auch andere grundsätzliche Fragen zur Kategorisierung sind oben unter den Methoden nur sehr spärlich angesprochen, werden dafür aber umso ausführlicher innerhalb einzelner Kategorien diskutiert. Innerhalb der Kategorien könnte die Diskussion ebenfalls noch etwas aufgeteilt werden (das habe ich schon einmal vorgeschlagen), damit man sich besser auf einige wenige Aspekte konzentrieren kann. Es wird im Zweifel jetzt noch komplizierter und da wäre es nicht schlecht, wenn man deiner ursprünglichen Vorstellung, alle Fragen passend einzuordnen, etwas näher käme. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 21:34, 18. Dez 2005 (CET) |
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: Hört sich sinnvoll an das Seerecht unter die Querschnittsgebiete zu hängen, dan für das Seevölkerrecht eine Unterkategorie (die auch unter Völkerrecht) und eventuell eine zum Seehandelsrecbht (dafür bräuchte es allerdings mehr Artikel), die dann auch unter das Handelsrecht aufgehängt werden könnte.--MfG [[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Kriddlmitdreckbewerfstelle]]</small> 13:24, 9. Sep. 2009 (CEST) |
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Bevor ich mich in den Weihnachtsurlaub verabschiede, noch ein kleiner Hinweis auf ein bei [[Benutzer:Doit]] gefundenes Werkzeug, das ermöglicht, die geltende Kategorienstruktur sichtbar zu machen: '''{{Kategorienbaum|Recht|Recht}}''' (Ein Klick auf das Plus vorn im Kategorienbaum öffnet die zugehörigen Unterkategorien). Schöne Feiertage an alle und danke für die konstruktive Mitarbeit!<br> --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 17:28, 21. Dez 2005 (CET) |
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Nachdem die stürmische Diskussion langsam abgeebbt ist, habe ich [[:Kategorie:Seerecht]] umgehängt und darunter noch [[:Kategorie:Seevölkerrecht]] geschaffen. Weitere Unterkategorien mögen bei Bedarf andere schaffen, [[:Kategorie:Seeverkehrsrecht]] existiert allerdings bereits.--[[Benutzer:Lax|Lax]] 17:00, 25. Okt. 2009 (CET) |
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=== Sonstiges === |
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== Kategorien == |
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Ich habe mir mal die Kategorien hier angeschaut. Die Logik erschließt sich mir nicht so ganz. |
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Da der grobe Rahmen glaube ich mittlerweile auch ausdiskutiert ist, erlaube ich mir mal ins Detail zu gehen. Einige Kategorien können ja weg, andere umgelegt werden und fehlende neu geschaffen werden. Das müsste man mal sammeln und ich erlaube mir einfach mal mit einem konkreten Einzelwunsch anzufangen. Mir müssten irgendwo eine [[:Kategorie:Wirtschaftsrecht]] anlegen. Ich komme jetzt gerade darauf, weil meine Kategorisierung des Artikels [[Vertriebsrecht]] in [[:Kategorie:Handelsrecht]] teilweise zu Recht auf Widerspuch gestoßen ist, [[Diskussion:Vertriebsrecht|siehe hier]]. Dabei ist mir aufgefallen, dass da anscheinend eine größere Lücke klafft. Könnte man da irgendwie was machen? Grüße --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 19:40, 1. Dez 2005 (CET) |
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: Dem schließe ich mich an. Neben Wirtschaftsrecht scheint mir auch '''[[Gesellschaftsrecht]]''' notwendig. Vielleicht auch eine Doppekathegorie: Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht. --[[Benutzer:Pelz|Pelz]] 21:01, 1. Dez 2005 (CET) |
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Wieso gibt es nur [[:Kategorie:Jurist in der frühen Neuzeit]] und davor, aber keine im 18. und 19. Jahrhundert? Rechtsanwälte und Staatsanwälte werden nach Staaten untergliedert, warum Juristen nicht? Als ich eine entsprechende Kategorie für dänische Juristen einrichten wollte, wurde sie schnell gelöscht mit dem Hinweis, die Kategorien [[:Kategorie:Däne]] und die [[:Kategorie:Jurist]] genügten. Wenn man sich die Unterkategorien bei [[:Kategorie:Däne]] ansieht, sieht man, dass die Sportler sich locker länderbezogene Spezialkategorien leisten. Das gleiche gilt für Politiker und Königen. Bei den Geisteswissenschaften ist man sehr geizig - nicht nur bei den Juristen. [[Benutzer:Fingalo|Fingalo]] 14:40, 4. Nov. 2009 (CET) |
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::Die [[:Kategorie:Gesellschaftsrecht]] gibt's doch schon. Oder was meintest Du? Ich halte es eher nicht für sinnvoll, Wirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht zusammenzulegen. Wirtschaftsrecht geht nämlich weit darüber hinaus und enthält auch [[Wirtschaftsstrafrecht]] und [[Wirtschaftsverwaltungsrecht]]. Die [[:Kategorie:Wirtschaftsverwaltungsrecht]] sollte m.E. eine Unterkategorie von der Kategorie:Wirtschaftsrecht sein. Dann kommen wir aber in gewisse Probleme, wenn die Kategorie:Wirtschaftsrecht eine Unterkategorie von Kategorie:Privatrecht würde. Ich bin da noch ratlos. Grüße --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 22:04, 1. Dez 2005 (CET) |
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:{{pro}} '''Zustimmung'''. [[:Kategorie:Jurist (Deutschland)]] oder [[:Kategorie:Jurist (Litauen)]] u.a. sind sinnvoll (s. auch: ''[[:en:Category:Jurists by nationality|Jurists by nationality]]''). --[[Benutzer:Dendrolo|Dendrolo]] 23:36, 6. Nov. 2009 (CET) |
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[[:Kategorie:Wirtschaftsrecht]] wäre (wie [[:Kategorie:Verfahrensrecht]]) ein »Querschnittsgebiet«, das mehrere der großen rechtstheoretischen Gebiete umfasst. Wenn es aufgenommen werden soll, müsste es deutlich von den drei großen Rechtsgebieten getrennt und als vierter Abschnitt danebengestellt werden. Bisher ist das mit den »Teilbereichen« ähnlich gelöst. [[:Kategorie:Wirtschaftsprivatrecht]], [[:Kategorie:Wirtschaftsverwaltungsrecht]] und [[:Kategorie:Wirtschaftsstrafrecht]] ließen sich (redundant) sowohl innerhalb der großen Rechtsgebiete, als auch unter der Querschnittskategorie [[:Kategorie:Wirtschaftsrecht]] eingliedern, damit man das von der jeweiligen Denkrichtung aus dem Artikel heraus nicht übersieht. --- In einem funktionierenden und übersichtlichen Kategoriensystem hättest du auf dem Wege zu [[:Kategorie:Recht]] die [[:Kategorie:Privatrecht]] gefunden. --[[Benutzer:Nick1964|Nick1964]] 00:06, 2. Dez 2005 (CET) |
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:Für Teilgebiete wie ''Wirtschaftsrecht'', die sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Aspekte umfassen gibt es meines Erachtens nur zwei Möglichkeiten: Entweder, sie werden neben der [[:Kategorie:Privatrecht]] usw. unmittelbar der [[:Kategorie:Rechtsgebiet]] unterstellt, oder der [[:Kategorie:Rechtsgebiet]] wird eine [[:Kategorie:Juristisches Querschnittsgebiet|Unterkategorie:Juristisches Querschnittsgebiet]] entsprechend der jetzigen [[:Kategorie:Teilgebiete des Rechts]] als Auffangkategorie beigegeben. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 18:09, 6. Dez 2005 (CET) |
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Das ist vor gut drei Jahren mal meine Idee gewesen. Siehe dazu diese Seite weiter oben [[Kategorie_Diskussion:Recht#Kategorie:Jurist_in_der_frühen_Neuzeit]]. Der Hintergrund war, dass ich Probleme hatte, die Juristen aus der frühen Neuzeit nach Ländern oder Berufen zu sortieren, weil weder die Staatenbildung noch die Berufsbilder damals mit den heutigen Zuständen vergleichbar sind. Die Juristen damals waren eher Generalisten und nationales Recht gab es kaum. Die [[:Kategorie:Rechtsanwalt (Deutschland, 16. Jahrhundert)]] wäre vor diesem Hintergrund wenig sinnvoll. Ab dem 18. Jahrhundert konnte man dann aber besser nach Berufsbildern sortieren. Du kannst also gerne die [[:Kategorie: Rechtsanwalt (Dänemark)]] aufmachen, es sei denn, es ist einer aus dem 16. Jahrhundert. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 20:07, 7. Nov. 2009 (CET) |
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::Ahja, die Existenz der [[:Kategorie:Teilgebiete des Rechts]] ist mir bisher irgendwie entgangen. Doch, doch, so können wir es machen, wenn es schon eine [[:Kategorie:Internetrecht]] gibt, dann kann man daneben auch eine Kategorie:Wirtschaftsrecht aufmachen. "Juristisches Querschnittsgebiet" halte ich für eine sinnvolle Bezeichnung. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 20:54, 6. Dez 2005 (CET) |
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Weil die "nationale" Sortierung bei Juristens durchaus unterschiedlich ist. Während Rechtsanwälte noch Tätigkeitsort sortiert werden (also ein Deutscher auch in "USA" einsortiert werden kann, wenn er dort zugelassen und tätig war, folgen Staatsanwäte und Richter ihrer Nationalität. Rechtswissenschaftler wiederum können über die eigene Rechtsordnung hinaus Wirkungen entfalten (z.B. ein deutscher Rechtswissenschaftler Einfluss auf das japanische Recht haben), da passt die "nationale" Schublade nichtmal zwingend.--MfG [[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Privatpranger]]</small> 14:20, 8. Nov. 2009 (CET) |
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==== Eid ==== |
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:Bislang war die Nationalität der Person entscheidend. Bei Spezialisten für römisches Recht werden sie auch nicht als Römer einsortiert. Und Juristen nach Berufen einzusortieren erscheint mir ohnehin nicht besonders zielführend zu sein; denn viele haben im Lauf ihres Lebens gewechselt, von Rechtsanwalt zu Professor, von Staatsanwalt zu Richter usw. Aber ihre Volks- oder Nationszugehörigkeit blieb in aller Regel erhalten. Und das Jahrhuntdert ist auch eindeutig. Aber was mache ich mit einem [[Auditor|Auditeur]] an einem dänischen Kriegsgericht, der dort die Funktion eines Staatsanwaltes wahrnahm? Die [[:Kategorie: Inquisitor]] taucht hier überhaupt nicht auf, obgleich hier kirchenrechtliche Verfahren durchgeführt wurden. Dagegen ist alles, was dem römischen Recht zuzuordnen ist, hier über die [[:Kategorie:Rechtsgeschichte]] durchaus eingebunden. [[Benutzer:Fingalo|Fingalo]] 20:09, 8. Nov. 2009 (CET) |
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Mittlerweile ist eine [[:Kategorie:Eid]] direkt unterhalb der Kategorie Recht gebildet worden. Darüber muss man noch mal nachdenken, an dieser Stelle kann es meines Erachtens nicht bleiben. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 20:59, 11. Jan 2006 (CET) |
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:Außerdem: Warum genügt nicht „Sportler“ und „Däne“, um ihn als dänischen Sportler zu identifizieren? [[Benutzer:Fingalo|Fingalo]] 20:57, 8. Nov. 2009 (CET) |
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:: Für die Nationalität gibt es die Nationalitätskategorie. Z.B. [[:Kategorie:Däne]]. Trifft übrigens nichtmal zu, dass die Nationalität in Stein gehauen ist (Beispiel: [[Britta Böhler]]) Und es macht durchaus Sinn zunächst nach beruflicher Tätigkeit zu unterscheiden (ein Richter macht durchaus etwas vollkommen anderes als ein Verwaltungs- oder Wirtschaftsjurist; auch wenn ein Richter mal in die freie Wirtschaft wechseln mag (oder umgekehrt). Auch die enzyklopädische Bedeutsamkeit eines höchsten Richters und eines Professors oder eines Skandalanwaltes rühren letztlich aus unterschiedlichen Gründen. Andererseits geht die Nationalitäteneinteilung oft schlicht an der Bedeutung innerhalb der Rechtsordnungen vorbei. Ein Rechtsanwalt, der sich z.B. relativ kurz nach dem Staatsexamen aus politischen Gründen 33 aus Deutschland verabschiedete und der in NY eine der weltweit führenden Kanzleien aufgebaut haben sollte hat i.d.R. mit der deutschen Rechtsordnung kaum noch was zu tun, bedeutsam ist er in den USA. Kurz: Eine Einteilung aller Juristen pauschal nach Nationalitäten passt schlicht nicht.--MfG [[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Privatpranger]]</small> 17:13, 9. Nov. 2009 (CET) |
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:Ich hab mich mal zu nem Löschantrag durchgerungen. Grüße --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 14:06, 13. Jan 2006 (CET) |
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Natürlich gibt es bei jeder Kategorie irgendeinen Fall, wo sie nicht ganz hinhaut. Der ausgewanderte Anwalt muss aber die amerikanische Staatsangehörigkeit angenommen haben, um tätig werden zu können. Also wäre er amerikanischer Anwalt. Der Wechsel der Nationalität ist jedenfalls viiiel seltener als der Wechsel der juristischen Tätigkeit. Es gibt Gegenden, da ist der Wechsel zwischen Staatsanwalt und Richter sogar obligatorisch, wenn man aufsteigen will. Rechtsanwälte werden ja auch an Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Professoren sind oft gleichzeitig Richter. Jedenfalls ist der Fachwechsel wesentlich häufiger als dass ein deutscher Jurist Enzyklopädierelevantes im ausländischen Recht leistet. Leute, wie Konrad v. Maurer, Prof. in München, der sich mit isländischer Rechtsgeschichte befasste und dadurch Bedeutung erlangte, sind die große Ausnahme. Und trotzdem bliebe er deutscher Jurist. Niemand käme auf die Idee, ihn als isländischen Juristen zu bezeichnen. Kurz: Die Facheinteilung geht an der Wirklichkeit vorbei, die Nationalitäteneinteilung ist eindeutig. Albert Schweitzer ist auch kein afrikanischer Arzt. Das Adjektiv „deutsch“ oder „dänisch“ ist eine Eigenschaft der Person. Womit sie sich beschäftigt, ist aber nicht ihre Eigenschaft. Wer sich mit einem Land beschäftigt, sucht automatisch nach einer Kategorie, wo die bedeutenden Vertreter des Landes zu finden sind. da ist die Kategorie „Deutscher“ oder „Däne“ wenig hilfreich. Das ist ja bei Königen auch selbstverständlich, obwohl sie oft genug gleichzeitig Herzöge in anderen Herrschaftsgebieten waren. Welche berühmten Ärzte oder Philosophen oder Dichter das Land hervorgebracht hat, ist so nicht zu ermitteln. Aber bei den Journalisten gibt es die [[:Kategorie:Journalist nach Staat]], egal, wo sie tätig waren oder über welches Land sie z.B. als Auslandskorrespondenten geschrieben haben. [[Benutzer:Fingalo|Fingalo]] 22:43, 9. Nov. 2009 (CET) |
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::Mit der Einsortierung in [[:Kategorie:Ritual]] und der Aussortierung aus [[:Kategorie:Recht]] ist das Thema für mich erledigt und der LA zurückgezogen. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 12:28, 15. Jan 2006 (CET) |
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Nee, um in den USA Anwalt zu werden muss man das [[Bar Examen]] bestehen (z.B. [[ Michael Brück]] war in USA niedergelassen, aber Deutscher). Vermisch da mal nix.--MfG [[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Privatpranger]]</small> 10:37, 10. Nov. 2009 (CET) |
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==== Kategorie:Liste aller Tatbestände des StGB nach § ==== |
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Kann mir einer erklären, was die [[:Kategorie:Liste aller Tatbestände des StGB nach §]] ist. Oder soll ich gleich einen LA stellen. Bzw. wäre das nicht sogar schnelllöschfähig? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 18:38, 15. Jan 2006 (CET) |
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:Hab die Kategorie gelöscht. Sie hatte sich noch selbst als Unterkategorie und war nicht Unterkategorie einer anderen Kategorie. So hätte sie fast noch 1000 Jahre unbemerkt bleiben können! Die so kategorisierten Artikel waren alle bereits in der [[:Kategorie:Sexualstraftat]], einer Unterkategorie zur [[:Kategorie:Besondere Strafrechtslehre]], die gelöschte Kategorie konnte daher ersatzlos entfallen, in den Artikeln ist sie entfernt. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 22:55, 15. Jan 2006 (CET) |
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Also zunächst mal ist es ja so, dass manche der juristischen Berufsbildkategorien später dann auch nach Ländern differenziern: [[:Kategorie:Richter (Deutschland)]], [[:Kategorie:Rechtsanwalt (Deutschland)]]. Andere differenzieren dann aber später nach Zeitalter: [[:Kategorie:Rechtswissenschaftler (20. Jahrhundert)]]. Das ist natürlich nicht ganz widerspruchsfrei. Lag aber wohl daran, dass damals, als das Kategoriensystem aufgebaut wurde, die meisten Artikel über Juristen solche aus Deutschland betrafen. Der Mehrwert einer Sortierung nach Ländern war damals gering. Heute mag das vielleicht etwas anders sein. Warum man aber jetzt das ganze System umstellen sollte (denkt mal an die Arbeit, die man wohl von Hand machen müsste!) leuchtet mir nicht ein. Die grundsätzliche Kategorisierung nach Berufsbildern ist doch einigermaßen sachgerecht. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 18:11, 10. Nov. 2009 (CET) |
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==== Sanktionen, Stravollstreckung usw. ==== |
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:@Kriddl: Trotzdem ein extremer Ausnahmefall. Man muss ja nicht das "ganze System umstellen". Die alten Kategorien können ja bleiben. [[Benutzer:Fingalo|Fingalo]] 21:13, 10. Nov. 2009 (CET) |
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Ich habe ein bisschen Probleme, das Verhältnis der Kategorien [[:Kategorie:Strafvollstreckungsrecht]], [[:Kategorie: Strafvollzugsrecht]], [[:Kategorie: Sanktionenrecht]] und [[:Kategorie:Strafe]] zu überblicken. Die [[:Kategorie:Strafe]] halte ich zumindest für eine ziemlich gefährliche Katgorie. Sie ist ziemlich schlecht einsortiert und was genau reinkommt bleibt mir unklar. Die [[:Kategorie: Sanktionenrecht]] ist der allgemeinen Strafrechtslehre zugeordnet. Ich vermute daher, es soll dort um die im allgemeinen Teil des StGB gelisteten Folgen der Strafe gehen, also zB auch Maßregeln. Und bei [[:Kategorie:Strafvollstreckungsrecht]] und [[:Kategorie: Strafvollzugsrecht]] bin ich mir nicht sicher, ob man das nicht auch in eins packen kann. Ist es richtig, dass das unter Strafverfahrensrecht eingeordnet ist? Ich kenn mich aber mit diesen Bereichen nicht so gut aus und bitte um Hinweise. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 17:04, 21. Jan 2006 (CET) |
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::Die Frage ist halt, ob die Bedeutung als Jurist überhaupt von der Staatsangehörigkeit abhängt. Falls nicht, reicht die allgemeine Staatsbürgerkategorie. Meiner Ansicht nach kommt es eher darauf an, in welchem Staat (beziehungsweise welchem Recht) derjenige Tätig war oder ist. Das hat mit der Staatsbürgerschaft wenig zu tun. Kommt durchaus häfiger vor, dass Deutsche in den USA Anwälte sind, Griechen deutsches Recht an deutschen Unis lehren etc. Die Kategorisierung nach Staatsbürgerschaft macht da schlicht keinen wirklichen Sinn und kann sogar zur Irreführung führen.--MfG [[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Privatpranger]]</small> 11:12, 12. Nov. 2009 (CET) |
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:[[:Kategorie:Strafe]] könnte überflüssig sein... [[:Kategorie:Strafvollstreckungsrecht]] gehört sicher ins Strafverfahrensrecht; [[:Kategorie: Strafvollzugsrecht]] dagegen m.E. nicht (eher direkt in Strafrecht, wenn man es weit verstehen will). --[[Benutzer:103II|103II]] 15:39, 22. Jan 2006 (CET) |
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Willst Du nicht verstehen, dass bei einem Beruf, dessen Ausbildung universalistisch angelegt ist, so dass der Jurist nach seinem Abschluss in der Lage zu sein hat, jeden juristischen Zweig auszufüllen - Verwaltung, Richter, Anwalt, Syndikus usw, und das auch sehr häufig tut - die Kategorisierung auf eine bestimmte Tätigkeit viel verwirrender sein muss, als auf eine Nationalität, bloß weil es da eine Hand voll Ausnahmen gibt, bei der man erst beim Anklicken feststellt, dass er sich nicht mit dem Recht seines Heimatlandes befasst hat? [[Benutzer:Fingalo|Fingalo]] 18:40, 12. Nov. 2009 (CET) |
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::: Zuweilen üben Juristen unterschiedliche Positionen aus (dann kann ggf. auch mehrfach kategorisiert werden), alle denkbaren ist äußerst selten, alleinfalls einifge kommt zuweilen vor. Wenn jemand als Jurist relevant ist, dann aber in dieser Position (z.B. als [[:Kategorie:Richter (Bundesgerichtshof)|BGH-Richter]], die Kategorisierung danach macht daher Sinn. Selbst wenn es zu ein, zwei mehrfachen Juristenunterkategorien mal kommen mag.--MfG [[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Privatpranger]]</small> 12:47, 13. Nov. 2009 (CET) |
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::Strafvollstreckung und Strafvollzug sind zweierlei und können nicht zusammengeschmissen werden. Strafvollstreckung ist Teil des Strafverfahrensrechts. Strafvollzug ist nicht leicht einzuordnen. Wegen der sachlichen Nähe zur Strafvollstreckung und der Tatsache, dass über Rechtsmittel im Rahmen des Strafvollzugs die Strafvollstreckungskammern entscheiden, halte ich aber die derzeitige Einordnung als Unterkategorie von Strafvollstreckung für vertretbar. Eine weitere denkbare Möglichkeit wäre wohl die Einordnung als Unterkategorie zu [[:Kategorie:Strafrecht|Strafrecht]], wenn man dieses im weiteren Sinne als "Strafrecht und Strafvollzug" auffassen (und so nennen? eher nicht) würde. Die Kategorie Strafe ist etwas schillernd. Vielleicht könnte man die Artikel, die aktuell für Juristen von Interesse sind, im Sanktionenrecht sammeln, und die gesammelnten Absonderlichkeiten ([[Teeren und Federn]] usw.) bei Strafe lassen. Ein Problem ist nur, dass Strafe, zumal für Nichtjuristen, einprägsamer ist als Sanktionenrecht, so dass immer wieder Artikel in "Strafe" landen werden. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 16:56, 22. Jan 2006 (CET) |
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Und warum geht das nicht bei Nationen für die paar ausgewanderten Juristen mit Relevanz? [[Benutzer:Fingalo|Fingalo]] 22:53, 14. Nov. 2009 (CET) |
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:::Die Kategorie:Strafe soll meinetwegen diese Absonderlichkeiten auflisten, aber das müsste in der Beschreibung klar werden. Außerdem wäre über ihren Platz in unserem Kategoriensystem nachzudenken. Mit geltendem Strafrecht hat das jedenfalls dann nicht mehr viel zu tun. Eher abschieben in Richtung Geschichte oder Pädagogik?--[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 17:55, 22. Jan 2006 (CET) |
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Weil die Bedeutung als Jurist eben nicht von der Farbe des Passports abhängt.--Hochachtungsvoll [[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Postbox]]</small> 14:43, 25. Nov. 2009 (CET) |
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==== [[:Kategorie:Liste (Recht)]] ==== |
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Diese Kategorie wurde am 22. mal wieder Unterkategorie von Kategorie:Recht. Und dass obwohl Stechlin sie erst im Oktober hier entfernt hat. Ich muss allerdings zugeben, dass diese Kategorie schon irgendwie ins juristische Kategoriensystem gehört, sofern sie einen Daseinszweck hat. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 19:56, 25. Jan 2006 (CET) |
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== [[:Kategorie:Verwaltungsjurist]] == |
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:Vielleicht als Unterkategorie an [[:Kategorie:Recht (Sonstiges)]] dranhängen? --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 17:47, 26. Jan 2006 (CET) |
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::Habe ich mal so gemacht. --[[Benutzer:Bubo bubo|Bubo]] [[Benutzer_Diskussion:Bubo bubo|容]] 17:54, 26. Jan 2006 (CET) |
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Besagte Kategorie hat heute die 1.300-Insaßen-Grenze erreicht. Ein Zeitunkt, um über einige Unterkategorien nachzudenken. Ich könnte mir folgende Vorstellen: [[:Kategorie:Jurist im diplomatischen Dienst]]; [[:Kategorie:Jurist in der Polizeiverwaltung]]; [[:Kategorie:Jurist in der Kommunalverwaltung]]; [[:Kategorie:Jurist in der Finanzverwaltung]].--Hochachtungsvoll [[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Postbox]]</small> 12:58, 25. Nov. 2009 (CET) |
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==== Ganz tiefe Unterkategorien ==== |
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Ich weiß nicht, ob diese Frage schonmal ganz am Anfang behandelt wurde. Mir ist nur gerade aufgefallen, dass der Kategorienbaum sich irgendwann bis ins Unerträgliche verästelt und dann letztendlich im juristischen Kategoriensystem ganz unten Kategorien auftauchen, die mit Recht nichts am Hut haben. Ich will mal zwei ganz krasse Beispiele aufzeigen: |
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*[[:Kategorie:REP-Mitglied]] in Kategorie:Deutsche Partei in Kategorie:Politik (Deutschland) in Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht usw. |
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* [[:Kategorie:Kirche (DDR)]] in Kategorie:DDR in Kategorie:Marxismus-Leninismus in Kategorie:Marxismus in Kategorie:Staatsphilosophie in Kategorie:Rechtsphilosophie usw |
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Jeder einzelne Schritt ist irgendwie nachvollziehbar, aber das Endergebnis, dass diese beiden Kategorien zum juristischen Katgoriensystem gehören, ist irgendwie albern. Sollte man da radikal im unteren Bereich alles rausschneiden, sobald es droht abzudriften? Also z.B. die [[:Kategorie:Politik (Deutschland)]] aus der [[:Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht]] entfernen und die [[:Kategorie:Staatsphilosophie]] aus der [[:Kategorie:Rechtsphilosophie]] entfernen? Wenn man nochmal richtig sucht, zb mit catscan, dann findet man sicher noch mehr solcher Verästelungen. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 23:01, 26. Jan 2006 (CET) |
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:Gleich mal ein Nachtrag von mir, was ich so bei der ersten Suche gefunden habe, und was vom Juristischen wegdriftet: [[:Kategorie:Politik (Deutschland)]], [[:Kategorie:Staatsphilosophie]], [[:Kategorie:Insigne]], [[:Kategorie:Diplomatie]], [[:Kategorie:Kriminalität]], [[:Kategorie:Freiheit]], [[:Kategorie:Finanzbehörde]], [[:Kategorie:Zoll]], [[:Kategorie:Hexenwesen]], [[:Kategorie:Vereinte Nationen]]. Was soll man damit tun? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 23:26, 26. Jan 2006 (CET) |
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::Radikal: weg damit --[[Benutzer:Pelz|Pelz]] 22:45, 27. Jan 2006 (CET) |
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:::Das ist ein ganz schwieriges Kapitel! Weg damit geht wohl nicht so einfach. Man muss ja bedenken, dass die Kategorien ein offenes System sind, die allen Sparten der Wikipedia zur Verfügung stehen. Wir haben also nicht einen isolierten Bereich Recht, in dem wir allein bestimmen können und alles, was uns nicht in den Kram passt, löschen können. Man darf das auch nicht negativ sehen, im Sinne einer Vernetzung des Wissen bringt es auch Hinweise auf benachtbarte Disziplinen und erweitert den Horizont. Wenn ich an das Beispiel [[:Kategorie:Rechtsphilosophie]] denke: Da ging bereits der Streit, ob das den Juristen oder den Philosophen gehört, wobei zwischen den Disziplinen natürlich unterschiedliche Auffassungen bestehen können, was da hineingehört. Das gilt für Artikel, aber natürlich genauso für die Frage, was für Kategorien man da nachordnet. Wir können also nicht einfach die Unter[[:kategorie:Staatsphilosophie]] löschen, weil an der das Herz der Philosophen hängt. Folglich muss bei jeder Entfernung auch an die anderen Disziplinen gedacht werden. Dennoch ist natürlich anzustreben, dass ein Kategorienbaum, der Kategorien, die von "Recht" aus zu erreichen ist, nicht zu sehr auf Abwege gerät. Aber das ist sehr genau im Einzelfall zu prüfen. Eine Lösung könnte sein, dass in manchen Fällen nicht eine Unterkategorie eingerichtet wird, sondern auf einer Kategorieseite nur ein Hinweis auf eine andere Kategorie erfolgt, so dass man dorthin geleitet wird, ohne dass es in die Struktur mit eingebaut wird. Im übrigen kann man über einzelne Fälle stets diskutieren. Ich könnte mir etwa vorstellen, dass Kategorien wie Finanzbehörde oder Vereinte Nationen durchaus im Rahmen von Recht ihren Platz haben können. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 14:42, 28. Jan 2006 (CET) |
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Falls keine Einwände kommen werde ih das umsetzen.--Hochachtungsvoll [[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Postbox]]</small> 15:34, 26. Nov. 2009 (CET) |
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::::Grundsätzlich stören diese Unterkategorien ja nicht und lohnen daher kaum eine Auseinandersetzung mit den Philosophen. Mir sind die eigentlich nur aufgefallen, als ich mal die Cat-Scan-Tools auf die Kategorie:Recht ausprobiert habe ([[Wikipedia:WikiProjekt_Recht#Überarbeiten|siehe hier]]). Solange soviele fachfremde Unterkategorien dabei sind, hat der Cat-Scan in unserem Bereich wenig Sinn. Ich bin aber dafür, wenigstens die übelsten Abweichungen rauszuschneiden. Zumindest [[:Kategorie:Politik (Deutschland)]] dürfte unproblematisch sein, bei den anderen müsste man mal schauen. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 16:46, 28. Jan 2006 (CET) |
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== [[:Kategorie:Militärjurist]] == |
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Unter [[Kategorie Diskussion:Öffentliches Recht]] hat [[Benutzer:Ramsau]] den Vorschlag gemacht, die [[:Kategorie:Baurecht]] aufzuteilen in eine für öffentliches und eine für privates Baurecht. ich bin da eher skeptisch, da wir ziemlich wenige Artikel zum privaten Baurecht haben. Ich wollte es aber mal hier zu Diskussion stellen. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 21:04, 30. Jan 2006 (CET) |
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Mir war so, als ob nur sehr ausnahmsweise mal nach Fachrichtungen unterschiededen werden soll. Hat jemand eine ansatzweise ahnung, was die Kat soll oder auch nur, was genau da rein soll und was da nicht rein soll? Einwände gegen einen Löschantrag?--<small>Vorab '''Zum Feste das Beste''' wünscht</small> [[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Kriddls Kummerkasten]]</small> 23:12, 17. Dez. 2009 (CET) |
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:Ich denke, es wäre schon sinnvoll, die [[:Kategorie:Baurecht]] in [[:Kategorie:Öffentliches Baurecht]] und [[:Kategorie:Privates Baurecht]] aufzuteilen, da in der Kategorie Baurecht, gegenwärtig eingeordnet im Besonderen Verwaltungsrecht, die zivilrechtlichen Artikel fehl am Platze sind. Es gibt schon einige Artikel, die im privaten Baurecht eine Rolle spielen, etwa [[Baurecht]], [[Bauvertrag]], [[Baumangel]], [[VOB/B]], [[Bauabnahme]], [[Abnahme]], [[Schlussrechnung]], [[Bauträger]], [[Baubetreuungsvertrag]], [[Bauherr]], [[Baubeschreibung]], [[Bauleitung]], [[Bauplanung]], [[HOAI]], [[Leistungsphasen nach HOAI]], [[Ausführungsplanung]], [[Entwurfsplanung]], [[Genehmigungsplanung]], [[Bauüberwachung]], [[Bautagebuch]], [[Anerkannte Regeln der Technik]], [[Architektenvertrag]], [[Generalunternehmer]], [[Abschlagszahlung]], [[Aufmaß]], [[Vertragserfüllungsbürgschaft]], [[Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen]]. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 02:54, 31. Jan 2006 (CET) |
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:Heute "Militärjurist", morgen Anwalt und übermorgen Richter? Sollen wir hier Unterscheidungen treffen, weil jemand gerade als Jurist vom Militär bezahlt wird. Das gilt imho auch für die Verwaltungsjuristen. Mir ist jemand persönlich bekannt, der als Jurist bei einer Kommunalbehörde gewirkt hat und von dort als Jurist zur einer Kirche gewchselt ist. Wo würden wir den denn kategoriesieren? Mal hier und mal da? Gruss --[[Benutzer:Pelz|Pelz]] 00:30, 18. Dez. 2009 (CET) |
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Zur Zeit würde Dein Bekannter unter [[:Kategorie:Jurist in der Kommunalverwaltung]] (als Unterkategorie von [[:Kategorie:Verwaltungsjurist]]) und in [[:Kategorie:Jurist im Kirchendienst]] einsortiert. Das Problem ist bei der derzeitigen Zusammenwürfelung werden da einfach alle Juristen reingekegelt, die irgendwie mit Militärrecht mal zutun hatten (der Artikel [[Militäranwalt]] dann auch noch als Querschläger in einer Personenkategorie). Der Militärrichter fröhlich neben Militärverwaltungsjuristen, Militäranwälten und Militärrechtswissenschaftlern (letztere werden übrigens eher von Unis bezahlt). Nochnichtmal besonders umfassend und kenntnisreich bestückt die Kategorie: Mir fiehle noch spontan [[Erich Schwinge|der führende Kommentator des deutschen Militärstrafgesetzbuchs vor '45 und Militärrichter]] sowie [[Hans Filbinger|eine Person, deren Militärrichtertätigkeit in den 60ern ziemliches aufsehen erregte]] ein. Kurz: Was genau soll bei ''dieser'' Kategorie der Inhalt sein und warum soll ausgerechnet bei dem Rechtsgebiet eine Einteilung nach Rechtsgebiet erfolgen?--<small>Vorab '''Zum Feste das Beste''' wünscht</small> [[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Kriddls Kummerkasten]]</small> 13:16, 18. Dez. 2009 (CET) |
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::Nochmal drüber nachgedacht. [[:Kategorie:Privates Baurecht]] wäre sinnvoll. Im Wesentlichen geht es um Werkvertragsrecht, mit bauspezifischen Besonderheiten der Vertragsabwicklung, auch hinsichtlich des Architektenvertrags, Vergütungsrecht, VOB/B. Alles dreht sich im Kern um spezielles Werkvertragsrecht. Einordnung meines Erachtens daher als Unterkategorie zu [[:Kategorie:Schuldrecht]], auch wenn Randgebiete über das Schuldrecht hinausreichen. Der Artikel [[Werkvertrag]] selbst sollte aber im Schuldrecht bleiben, da es ja auch Werkverträge außerhalb des Baurechts gibt. Hierauf ist im Kopf der Kategorieseite zum Privaten Baurecht hinzuweisen, ebenso auf die Kategorie zum Öffentlichen Baurecht. Weiter stellt sich die Frage: [[:Kategorie:Baurecht]] umbenennen in [[:Kategorie:Öffentliches Baurecht]] oder so lassen und nur im Kopf der Kategorienbeschreibung hinweisen, dass hierher nur öffent. Baurecht gehört und es daneben die Kat. Privates Baurecht gibt? Besser wohl [[:Kategorie:Öffentliches Baurecht]] einrichten, alle Artikel aus Kat.Baurecht richtig auf die beiden Kategorien verteilen (brrrrrrrrrrr...!) und [[:Kategorie:Baurecht]] unter die [[:Kategorie:Juristisches Querschnittsgebiet]] als Leerkategorie. Privates und öffentliches Baurecht dort und bei Bes.VerwR bzw SchuldR als Unterkategorien. Andere Meinungen? --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 19:50, 31. Jan 2006 (CET) |
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::::<small>(Eine ''andere'' Meinung habe ich nicht. Deshalb darf ich mich hier nicht äußern ;-) --[[Benutzer:Bubo bubo|Bubo]] [[Benutzer_Diskussion:Bubo bubo|容]] 20:25, 31. Jan 2006 (CET))</small> |
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:::Als Initiatior der Unterscheidung freut es mich, dass diese Zustimmung findet. Bei der technischen Umsetzung wäre es einfacher die heutige Kategorie Baurecht umzubenennen in öffentliches Baurecht, da die deutliche Mehrzahl der Artikel diesem zuzuordnen sind und jene die zum privaten Baurecht gehören entsprechend umzuordnen. Das mit der neuen Kategorie Baurecht ist fachlich richtig, wie das Wikipedia-technisch aussieht kann ich zu wenig beurteilen. --[[Benutzer:Ramsau|Ramsau]] 20:22, 31. Jan 2006 (CET) |
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::::Schön wärs! Kategorien lassen sich nicht umbenennen. Man muss die neue Kategorie bilden. Die Eintragung dort geschieht dann dadurch, dass man in allen betroffenen Artikeln die Kategorien ändert. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 20:58, 31. Jan 2006 (CET) |
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:::::Na gut, können wir so machen. Aber zum Umsortieren hab ich jetzt auch nicht die Zeit. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 21:02, 31. Jan 2006 (CET) |
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::::::Ich habe die [[:Kategorie:Privates Baurecht]] und [[:Kategorie:Öffentliches Baurecht]] eingerichtet. Jetzt müssen die Artikel in der [[:Kategorie:Baurecht]] auf die neuen Kategorien verteilt werden. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 00:54, 2. Feb 2006 (CET) |
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:::::::Schön, was ist denn mit deinem Vorschlag ''"und [[:Kategorie:Baurecht]] unter die [[:Kategorie:Juristisches Querschnittsgebiet]] als Leerkategorie."''? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 08:30, 2. Feb 2006 (CET) |
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::::::::Nachdem ich zeitweise gezwungen bin, mir meinen Lebensunterhalt zu verdienen, habe ich davon abgesehen, die Nacht durchzuarbeiten. Nur Geduld, das kommt schon noch. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 12:12, 2. Feb 2006 (CET) |
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:::::::::Ach so, ich hab mich nur gewundert. Mir ist das nicht so wichtig, ich hab mich nur gefragt, ob das wirklich so gewollt ist. Nachdem ich auch zeitweise dazu gezwungen bin, mich aufs zweite Staatsexamen vorzubereiten, fehlt mir leider momentan auch die Zeit, hier groß herumzukategorisieren. Aber wir schaffen das schon noch. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 15:54, 2. Feb 2006 (CET) |
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:Es geht bei dieser Kategorie weniger um eine Einordnung in den juristischen Kategorienbaum, sondern um die Einordnung von Militärpersonen. [[Kategorie Diskussion:Militärperson|Dort]] ist eine Diskussion darüber geführt worden, was unter diesem Begriff abweichend von dem Begriff „Soldat“ zu verstehen ist. Es wurde Übereinstimmung erzielt, dass außer den Soldaten Angehörige des Zivilpersonals der Streitkräfte (d.h. im festen Dienstverhältnis wie etwa Bedienstete der Wehrverwaltung) und Personen, die sich mit militärischen Angelegenheiten befassen (z.B. Militärtheoretiker, - historiker, -geografen usw.), als Militärpersonen betrachtet werden. Dazu gehören neben den genannten Gruppen auch Juristen, die sich auf militärische Fragen spezialisiert haben, wie z.B. Militärrichter, -anwälte usw.. |
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==== [[:Kategorie:Staatsgewalt]] ==== |
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:Diese Kategorisierung stimmt offensichtlich nicht mit den Vorstellungen überein, die hier in der Rechtswelt herrschen. Mit gewissen Brüchen wird man allerdings an der Grenze zwischen verschiedenen Fachgebieten leben müssen. Schön wäre es, wenn von hier ein Vorschlag käme, wie man beiden Bereichen gerecht werden könnte. --[[Benutzer:KuK|KuK]] 20:41, 18. Dez. 2009 (CET) |
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Auch diese Kategorie halte ich für [[Benutzer:Alkibiades/Sammlung unsinniger Kategorien|unsinnig]]. Ein Löschantrag wäre wohl das beste. Nachdem ich mit dem letzten LA für eine Kategorie mir aber so böse Kommentare anhören musste, wollte ich erstmal hier nachfragen, ob ihr hier auch einen Löschgrund seht. BTW was sind eigentlich die Löschkriterien für eine Kategorie? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 15:35, 3. Feb 2006 (CET) |
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:: Dann ist das von dort aus schon vielfach falsch: Zum Beispiel sind Militärrichter bewusst nicht in das Militär und seine Hierarchie eingeordnet (lies mal den Abschnitt zum Militärdienst bei Filbinger, warum meinst Du wohl musste er vom Militärdienst in der Marine freigestellt werden, um Marinerichter zu werden). Militärpersonen wären da durchaus andere. Im übrigen sehe ich in der genannten Diskussion niemanden, der sich für exakt diese Kategorie ausspricht. Die genannten Brüche hätte man durch eine Nachfrage z.B. hier oder beim [[Portal:Recht]] übrigens vermeiden können.--<small>Vorab '''Zum Feste das Beste''' wünscht</small> [[Benutzer:Kriddl|Kriddl]] <small>[[Benutzer Diskussion:Kriddl|Kriddls Kummerkasten]]</small> 16:59, 19. Dez. 2009 (CET) |
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==== [[:Kategorie:Staatsrecht]] ==== |
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Sorry, aber gerade das Filbingerbeispiel beweist das Gegenteil. In dem Artikel heißt es ohne weiteren Beleg: „Am 21. März 1943 wurde er für seine künftige Tätigkeit als Marinerichter vom Soldatendienst freigestellt.“ Das ist sehr laienhaft ausgedrückt, schon weil es den Begriff Soldatendienst nicht als Fachterminus gibt. Filbinger bekleidete ausweislich des im Artikel zitierten [http://www.vauban.de/pub/wette.pdf Vortrags von Wolfram Wette]den militärischen Dienstgrad eines Marinestabsrichters. [http://www.deutschekriegsmarine.de/Uniformen___Abzeichen/Dienstgrade/Ubersicht_Offiziersdienstgrade/ubersicht_offiziersdienstgrade.html Hier] findest Du die Offizierdienstgrade der Kriegsmarine, darunter die der Wehrmachtsrichter. Sie waren Soldaten einer Sonderlaufbahn und nicht vom Militärdienst freigestellt. Insofern gehören sie zweifelsohne zu den Militärpersonen. Im übrigen sind, wie oben gesagt, Brüche nicht immer zu vermeiden. Da muss es zwischen den einzelnen Fachgebiete Kompromisse geben. Ihr könnt den Militärjuristen ja aus Eurem Kategorienbaum entfernen und eine entsprechende Bemerkung auf der Kategorienseite machen. Sie gehören aber in jedem Falle in den Bereich der Militärpersonen und sind hier gesondert von den Angehörigen anderer Laufbahnen aufzuführen. Grüße zum Fest, --[[Benutzer:KuK|KuK]] 17:22, 19. Dez. 2009 (CET) |
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Diese Kategorie war bisher ein Redirect auf [[:Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht]]. Das wurde letzte Woche aus irgendeinem Grund geändert und zur selbständigen Kategorie erklärt. Ich habe das revertiert. Aber darf es das eigentlich geben, Redirects im Katgoriensystem?--[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 15:42, 3. Feb 2006 (CET) |
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== Kategorie:Institution (Recht) == |
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Die [[:Kategorie:Rechtssprache]] ist mittlerweile zu einem üblen Sammelsurium verschiedenster juristicher Artikel verkommen. Es gibt wohl Benutzer, die glauben, da könne jeder Rechtsbegriff rein, den sie nicht verstehen. Ich schlage vor, hier einen Erläuterungstext zu Sinn und Zweck dieser Kategorie zu erstellen und die Kategorie auszumisten. Vorschläge für den Text? --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 13:35, 15. Feb 2006 (CET) |
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:Ich wollte damit eigentlich verklausuliert zu erkennen geben, dass ich Sinn und Zweck dieser Kategorie nicht ganz verstehe und daher gerne einen Hinweis hätte. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 21:30, 19. Feb 2006 (CET) |
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Die beschreibung in der [[:Kategorie:Institution (Recht)]] war bezüglich der abgrenzung zur [[:Kategorie:Organisation]] überholt. in dieser befinden sich nämlich durchaus auch unternehmen. von daher sind anwaltskanzleien ebenfalls problemlos und rechtliche institutionen ohnehin. deshalb wurde die ''kat:organisation nach zweck'' dort ergänzt. willkommen im klub der organisationen ;-) gruss -- [[Benutzer:Saltose|Saltose]] 23:21, 29. Jan. 2010 (CET) |
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==== [[:Kategorie:Nationale Legislativen]] ==== |
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== Neue Kategorien Bank-/Kapitalmarkt-/Wertpapier-/Börsenrecht == |
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Geht es nur mir so oder ist diese Kategorie wirklich absoluter Schwachsinn? --[[Benutzer:C.Löser|C.Löser]] [[Benutzer Diskussion:C.Löser|<sup>Diskussion</sup>]] 11:13, 1. Mär 2006 (CET) <small> Hierher kopiert von [[Portal Diskussion:Recht]]. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 16:27, 1. Mär 2006 (CET)</small> |
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Es gibt keine Kategorie zu Bank- und/oder Kapitalmarktrecht. In den letzten Jahren ist dieses Rechtsgebiet mehr und mehr ineinander geschoben worden und wird meist gemeinsam genannt. Dennoch wäre eine Trennung von Bankrecht und Kapitalmarktrecht in zwei neue Kategorien sinnvoll, da außer der gemeinsamen Nennung in der Alltagssprache die beiden Gebiete nicht wirklich viele Verknüpfungen besitzen. |
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:Ich habe gestern in den Tiefen von Staats- und Verfassungsrecht ein bisschen aufgeräumt und bin zu dem gleichen Schluss gekommen, insbesondere auch für [[:Kategorie:Historische Legislativen]], in die nur der Artikel [[Thing]] eingeordnet war. Ich hab' daher nur ein paar behelfsmäßige Änderungen vorgenommen, um die Kategorien eventuell später ganz zu leeren und zur Löschung vorzuschlagen. |
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:Mittlerweile wurde ein Großteil meiner Änderungen von [[Benutzer:Scooterman]] (kommentarlos) wieder revertiert (hab' ihn jetzt auf diese Diskussion hingewiesen). Die Kategorie Historische Legislativen hat er in der Zwischenzeit ganz ordentlich aufgefüllt. Bei dieser Kategorie könnte man überlegen, ob sie nicht erhaltenswert ist, dann allerdings auch irgendwo im Geschichtsbaum eingehängt. |
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:Die Kategorie Nationale Legislativen ist meines Erachtens ein unnötiges Doppel der [[:Kategorie:Parlament]] (die auch zweite Kammern aufnimmt). Die Artikel und die Unter-[[:Kategorie:Thing]] sollten nach Kategorie:Parlament verschoben werden, danach Schnelllöschantrag. -- [[Benutzer:Wolfgang Kopp|Wolfgang Kopp]] 19:31, 1. Mär 2006 (CET) |
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Jedenfalls ist mein Hauptanliegen, dass es mindestens eine gemeinsame Kategorie Bank-/Wertpapier-/Kapitalmarkt-/Börsenrecht geben sollte. |
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:Sehe gerade, dass es auf [[Benutzer Diskussion:Scooterman]] und [[Benutzer Diskussion:Scooter]] schon eine Diskussion zu dem Thema gab. Offenbar legt Scooterman Kategorien entsprechend der englischsprachigen Wikipedia neu an und verlinkt sie dann miteinander. Von der fehlenden Notwendigkeit einer Kategorie mit dem gleichen Inhalt wie [[:Kategorie:Parlament]] war er anscheinend nicht zu überzeugen, aber die Diskussion ist etwas schwer lesbar. -- [[Benutzer:Wolfgang Kopp|Wolfgang Kopp]] 19:41, 1. Mär 2006 (CET) |
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Was haltet Ihr davon?--[[Benutzer:Bjur123|Bjur123]] 23:01, 14. Jun. 2010 (CEST) |
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Natürlich ist diese Kategorie Schwachsinn, aber: angeblich gibt es derzeit 24379 Kategorien ([[Benutzer:DaTroll|Quelle]]) in der Wikipedia. Mittlerweile habe ich das Gefühl, dass grob geschätzt die Hälfte davon Schwachsinn ist und weiß weder ein noch aus. Ganze Heerscharen scheinen wie der Scooterman damit beschäftigt zu sein, unkategorisierte Artikel zu kategorisieren. Und wenn sie einen Artikel finden, zu denen ihnen keine Kategorie einfällt, dann erstellen sie sich halt eine. Hier läuft einiges schief derzeit. Aber stell doch einfach mal einen Löschantrag und dann werden wir sehen. Ich befürchte aber fast, dass viele "behalten" schreien werden. Ein erfahrener Admin hat mir übrigens neulich einen Tip gegeben, wie man unliebsame Kategorien problemlos loswird: Einfach als IP einloggen (bzw. als Benutzer ausloggen), die Kategorie leeren und dann wieder als Benutzer einen SLA mit der Begrundung "leere Kategorie" stellen. Geht angeblich immer durch... --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 19:53, 1. Mär 2006 (CET) |
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== [[Amtsgericht Hamburg-Altona]] == |
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Das mit der Englischen Wikipedia ist der Grund. Einige der in Historische Legislativen einsortierte Artikel waren garnicht oder unzureichend Kategorisiert. Wenn ich mal über den Tellerrand nach England guckt, werdet Ihr bemerken, daß bei 100 Staaten eine Übersichtlichkeit nur noch mit gut gewählten Kategorien gewährleistet ist. Wenn die Kategorien mit der Englischen Wikipedia korrespondieren ist das sicher richtig. Wenn Ihn die dortigen Strukturen erfasst habt fangt hier mit dem Löschen an, vorher bitte nicht.++[[Benutzer:Scooterman|Scooterman]] 20:10, 1. Mär 2006 (CET) |
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[[Benutzer:Bubo bubo]] entfernt den Artikel Amtsgericht Hamburg-Altona aus der Kategorie:Justizgebäude: "Der Artikel befasst sich mit der Institution Gericht. In der Kategorie:Justizgebäude sind (nur) die Artikel erfasst, die sich (ausschließlich) mit dem Gebäude befassen. Abweichende Auffassungen bitte ggf. zunächst auf der Seite Kategorie Diskussion:Recht vorstellen. --Bubo 容 23:26, 19. Jun. 2010 (CEST) |
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:Wie bereits oben geschrieben besteht derzeit nicht die Absicht, Historische Legislativen (warum eigentlich der Plural?) zu löschen. Aber was spricht dagegen, Nationale Legislativen zu löschen und statt dessen [[:Kategorie:Parlament]] mit der englischsprachigen Entsprechung zu verlinken? -- [[Benutzer:Wolfgang Kopp|Wolfgang Kopp]] 20:17, 1. Mär 2006 (CET) |
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Und so geht es in [[Diskussion:Amtsgericht Hamburg-Altona#Kategorisierung]] weiter: |
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de:Kategorie:Parlament ist mit en:Category:Legilatures ist mit de:Kategorie:Legislative verlinkt. Mit dem Plural ist klarer was nicht hineingehört: Kartenabreißer beim alten Bundestagsgebäude in Bonn z.B.++[[Benutzer:Scooterman|Scooterman]] 01:42, 2. Mär 2006 (CET) |
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:Sie scherzen! Der Artikel ist seit mindestens drei Jahren in der Kategorie:Justizgebäude. Er befasst sich zwar nicht nur, aber sehr ausführlich und überwiegend mit dem denkmalgeschützten Gebäude und seiner Geschichte. Dann streichen Sie "die Kategoriesierung" selbstherrlich hoppla-hopp zunächst ohne jede Begründung, und nachdem Sie sich nun endlich zu einer bequemt haben, verlangen Sie, "abweichende Auffassungen bitte ggf. zunächst auf der Seite [[Kategorie Diskussion:Recht]] vor(zu)stellen." So bitte nicht! --[[Benutzer:Vsop|Vsop]] 23:39, 19. Jun. 2010 (CEST) |
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::Bitte einfach in die in betroffenen Kategorien schauen. Im Übrigen verlange ich nichts, sondern bitte nur, den Konsens mit dem [[Portal:Recht]] zu suchen. --[[Benutzer:Bubo bubo|Bubo]] [[Benutzer_Diskussion:Bubo bubo|容]] 23:46, 19. Jun. 2010 (CEST) |
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:::Für Justizgebäude ist das [[Portal:Planen und Bauen]] zuständig.--[[Benutzer:Norbirt|Norbirt]] 23:51, 19. Jun. 2010 (CEST) |
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Ich bitte zusätzlich darum, keinen weiteren Editwar darum zu führen und dieses Altonaer Baudenkmal(!) auch in der Gebäude-Kategorie zu belassen. Merci von --[[Benutzer:Wahrerwattwurm|Wwwurm]] [[Benutzer Diskussion:Wahrerwattwurm|<small>Mien Klönschnack</small>]] 23:58, 19. Jun. 2010 (CEST) |
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:Ich habe die Kategorie jetzt mal geleert und gelöscht, alle enthaltenen Artikel passen prima in die vorhandene Kategorie:Parlament. Neue Kategorie sollten im Konsens mit den Autoren des jeweiligen Fachgebiets angelegt werden, dazu verstieß die Kategorie noch gegen unsre Namenskonventionen, die Singular für Kategorienamen fordern. Historische Legislativen sollte, wenn hier Konsens darüber besteht, dass die Kategorie benötigt wird, ebenfalls auf ein Singularlemma verschoben werden. --[[Benutzer:Elian|Elian]] [[Benutzer Diskussion:Elian|Φ]] 03:33, 2. Mär 2006 (CET) |
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: --[[Benutzer:Vsop|Vsop]] 00:08, 20. Jun. 2010 (CEST) |
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Mein Anliegen ist und war, Redundanzen im [[:Kategorie:Recht|Kategoriesystem Recht]] zu beseitigen bzw. zu vermeiden. Bereits im März 2009 hatte ich aus diesem Grund die [[:Kategorie:Justizgebäude]] aus der [[:Kategorie:Recht]] herausgenommen [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kategorie:Justizgeb%C3%A4ude&diff=prev&oldid=57800213]. Dies ist in der Folgezeit leider wieder rückgängig gemacht worden. Viele der in der [[Liste deutscher Gerichte]] erfassten Artikel behandeln - wie es die [[Wikipedia:Formatvorlage Gericht|Formatvorlage Gericht]] vorsieht - auch mehr oder weniger ausführlich das (nicht selten unter Denkmalschutz stehende) Gerichtsgebäude. In die [[:Kategorie:Justizgebäude]] wurden allerdings überwiegend nur Artikel über Bremer und Hamburger Gerichte einsortiert. Diese Inkonsistenz halte ich nicht für richtig, interessiert mich aber nur am Rande. Als Beitrag für eine einvernehmliche Beilegung dieser Meinungsverschiedenheit habe ich die [[:Kategorie:Justizgebäude]] aus der [[:Kategorie:Recht]] erneut herausgenommen. Wenn das allseits akzeptiert wird, kann die Diskussion hier beendet werden. Mit der Frage, was in die [[:Kategorie:Justizgebäude]] einzuordnen ist, werde ich mich dann nicht weiter befassen. --[[Benutzer:Bubo bubo|Bubo]] [[Benutzer_Diskussion:Bubo bubo|容]] 19:38, 20. Jun. 2010 (CEST) |
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::Die Bezeichnung "Legislative" ist in diesem Zusammenhang überdies schlecht gewählt. Da zeigt sich das Problem schlechter Übersetzung. Legislature scheint im englischen auch die Bedeutung von Parlament zu haben, man sagt wohl auch "member of legislature". Im Deutschen ist Legilative eher die Bezeichnung für eine ''Funktion'', nämlich eine der drei Staatsgewalten, weniger für ein Parlament als Institution. Besser wäre daher [[:Kategorie:Historisches Parlament]]. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 12:15, 2. Mär 2006 (CET) |
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:Warnung[http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kategorie%3AJustizgeb%C3%A4ude&action=historysubmit&diff=75823708&oldid=75804622] soll künftige Probleme vermeiden.--[[Benutzer:Norbirt|Norbirt]] 13:34, 21. Jun. 2010 (CEST) |
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:''Anmerkung'': Das eigentliche Problem in dieser Angelegenheit ist die Frage der Redundanzvermeidung. Dieses Problem ist meines Erachtens in seiner Wichtigkeit noch nicht erkannt worden und reicht weit über diese Detailfrage, auch weit über das Protal "Recht" hinaus. Zur Beschreibung nur in aller Kürze: WP ist ein Projekt, das unter anderem eine Vielzahl von Informationen leicht auffindbar machen soll. Das gilt für den Leser aber auch für die Autoirenschaft, die schließlich um die ständige Aktualisierung des Artikelbestandes bemüht sein muß. Dieses Erfordernis wird extrem erschwert, wenn identische Themen an unterschiedlichen Orten abgehandelt werden, was leider aus verschiedenen Gründen derzeit zunehmend geschieht.<br>Das gilt auch für diese Frage, weil die Darstellung des Gerichtsgebäudes an sich zum Bereich "Bauwesen - Architektur" gehört, das Gebäude aber in dem (juristischen) Artikel über das Amtsgericht erwähnt werden sollte. Anzustreben wäre meiner Meinung nach in solchen Fällen eine Informationsfülle zum Gebäude, die einen eigenen Artikel (Historisches Gerichtsgebäude in ...) rechtfertigt, der seinerseits ausschließlich in den Berich "Bauwesen etc." kategorisiert werden könnte, während der Justizartikel nur den einen Satz enthält, daß das jeweilige Gericht im Gebäude xy untergebracht ist oder war und im übrigen auf den spezielleren Artikel verweist. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 09:13, 23. Jun. 2010 (CEST) |
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:::Sorry, aber beim Gedanken, den [[Areopag]] oder den [[Römischer Senat|Römischen Senat]] in die Kategorie:Historisches Parlament einzuordnen, bekomme ich Bauchschmerzen, das kann nicht die Lösung sein. Vor der Existenz des Begriffs Gewaltenteilung irgendwelche politischen Institutionen in "Historische Legislativen" einzusortieren, geht in der Regel auch schief - den [[Areopag]] und die [[Gerusia]] mit genausoviel Recht auch als "Historische Judikative bezeichnen... Wenn jetzt niemand mit einer genialen Idee daher kommt, würde ich für die Auflösung und Löschung der Kategorie plädieren. Allenfalls etwas wie Kategorie:Historische politische Institutionen wäre vertretbar. --[[Benutzer:Elian|Elian]] [[Benutzer Diskussion:Elian|Φ]] 22:30, 3. Mär 2006 (CET) |
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== [[:Kategorie:Rechtswissenschaft]] 2 == |
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Die "historischen Legislativen" sind noch sinnloser, da den meisten der da aufgeführten Gremien zwei Sachen abgehen: (a) ist ohne Gewaltenteilung eine "Legislative" relativ sinnfrei und ohne [[Gesetz]]e im modernen Sinne, die sie beschließen kann, erst Recht. WEnn man alles was irgendwie Ansätze von demokratischen Strukturen und politische Macht hatte, da reinpackt, kommt man wirklich zu so drolligen Sachen, dass die [[Irokesen]] plötzlich eine Legislative sind. Überlegen kann man ob man sowas wie eine <nowiki>[[Kategorie:Volksversammlung]]</nowiki> für das Thing und vergleichbares einführt und eine <nowiki>[[Kategorie:Ratsversammlung]]</nowiki> oder vielleicht gleich <nowiki>[[Kategorie:Senat]]</nowiki> für den römischen Senat, den alten Hamburger Senat, das House of Lords, also sprich die ganzen Möglichkeiten oligarchische Kreise an der Machtausübung zu beteiligen. -- [[Benutzer:Southpark|southpark]] <small>[[Benutzer Diskussion:Southpark|Köm ?!?]]</small> 22:46, 3. Mär 2006 (CET) |
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:::: Lieber Southpark glaubst Du wirklich dein Opa hat die Demokratie erfunden und vorher war das Chaos? Wieso sollen Deiner Meinung nach vor 1000 Jahren keine Gesetze verabschiedet worden sein? Gerade Menschen wie Du brauchen solche Kategorien (und auch die Einsortierung von Überbegriffen, wenn noch keine genaueren Artikel erstellt sind) um Ihren Eingeschränkten Wissenshorizont etwas zu erweitern. [[Althing]] vielleicht benutzt Ihr nie die Kategorien zum Navigieren, ich jedenfalls freue mich wenn ich die Vergleichbarkeit der Räteversammlung der Irokesen und des kurze Zeit später gegründeten Bürgerhauses in Virginia nicht erst erraten muß um sie zu vergleichen. Auch die in der Wikingerzeit im Gesammten Norden übliche Thingversammlungen auf denen sehr wohl Gesetze erlassen wurden und das sogar vor der Möglichkeit dieser Länder sie aufzuschreiben!++[[Benutzer:Scooterman|Scooterman]] 12:21, 6. Mär 2006 (CET) |
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Dieser Tage fiel mir erstmals die [[:Kategorie:Rechtswissenschaft]] auf. Ich habe gegen die Kategorie keine Einwände; mir scheint jedoch, daß die ältere [[:Kategorie:Grundlagen des Rechts]] neben dieser Kategorie keine Existenzberechtigung hat. Etliche Unterkategorien sind bereits in beiden Kategorien gelistet, der einzige Artikel der Grundlagenkategorie, [[Systematik (Recht)]] kann problemlos in die [[:Kategorie:Rechtswissenschaft]] verschoben werden. Außerdem müßten folgende Unterkategorien in die [[:Kategorie:Rechtswissenschaft]] überführt werden: ''Kriminlaistik, Krominologie, Rechtsinformatik, Rechtsmedizin, Rechtspsychologie, Rechtssoziologie und Rechtssprache''. Mir scheint auch dies bedenkenlos. Wenn hier keine Einwendungen erhoben werden, würde ich die [[:Kategorie:Grundlagen des Rechts]] in der zweiten Augusthälfte auflösen. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 16:33, 9. Aug. 2010 (CEST) |
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=== [[:Kategorie:Schuldrecht]] besser aufteilen? === |
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Die [[:Kategorie:Schuldrecht]] ist mittlerweile sehr umfangreich und sollte besser aufgeteilt werden. Man könnte also nach allg. und bes. Schuldrecht aufteilen. Mir ist in letzter Zeit auch aufgefallen, dass ziemlich viele Artikel zum Schadensersatzrecht reinkommen. Was haltet ihr von einer [[:Kategorie:Schadensersatzrecht]]? Die könnte dann auch die [[:Kategorie:Deliktsrecht]] mitaufnehmen, welche ein eher kümmerliches Dasein genießt. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 21:30, 19. Feb 2006 (CET) |
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:Im September 2007 (siehe Abschnitt Rechtswissenschaft oben) wurde das zunächst noch anders gesehen. Tatsächlich ist das Nebeneinander von "Grundlagen des Rechts" und "Rechtswissenschaft" als Kategorien aber nicht sinnvoll. In Fortführung der Überlegung von Stechlin habe ich das daher umgesetzt, Kat. Grundlagen des Rechts geleert und alles in [[:Kategorie:Rechtswissenschaft]] eingeordnet. --[[Benutzer Diskussion:DiRit|DiRit]] 10:41, 27. Dez. 2011 (CET) |
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:Eine Aufteilung ist sicherlich möglich, jedoch sollte die Struktur des Schuldrechts erhalten bleiben, also die Artikel zum allgemeinen Schuldrecht in der übergeordneten [[:Kategorie:Schuldrecht]] angesiedelt werden, während das besondere Schuldrecht die Unterkategorien stellt. Hier sollten m.E. zunächst folgende Unterkategorien gebildet werden: [[:Kategorie:Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse]] und [[:Kategorie:Gesetzliche Schuldverhältnisse]], zu welcher dann die [[:Kategorie:Unerlaubte Handlung]] oder meinetwegen ''Delitsrecht'' genommen werden kann. Eine Kategorie Schadensersatzrecht ist natürlich denkbar, sollte meiner Meinung nach aber die Probleme rund um § 249 BGB diskutieren, da Schadensersatz nicht nur aus Delikt, sondern auch aus Vertragsverletzung etc. geschuldet werden kann. Eine eigene Unterkategorie zu einem Problem des ''allg. Schuldrechts'' sprengt indes wiederum die eigentliche Struktur, so daß ich hier zu Zurückhaltung raten würde. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 17:17, 20. Feb 2006 (CET) |
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== Diskussionen zu den Kategorien des Fachbereichs Recht == |
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::Wolltest Du wirklich Kategorien im Plural vorschlagen? Das ganze allgemeine Schuldrecht in der Kategorie Schuldrecht zu lassen, wäre eine Möglichkeit, erschwert aber die Unterteilung, wenn wir zu viel davon bekommen. Sinnvoll könnte auch sein, eine [[:Kategorie:Allgemeines Schuldrecht]] aufmachen, darin könnte man dann ohne weiteres bei Bedarf auch Unterkategorien, zB [[:Kategorie:Allgemeines Schadensersatzrecht]] bilden. Ich meine, das allgemeine Schuldrecht muss nicht umbedingt eine Stufe höher stehen. Beim BGB haben wir auch den Allgemeinen Teil neben den anderen Büchern. --[[Benutzer:Waugsberg|wau]] [[Benutzer Diskussion:Waugsberg|>]] 21:00, 23. Feb 2006 (CET) |
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Wie man sieht, ist die Diskussion über Kategorien auf dieser Seite schon vor längerer Zeit abgerissen und war auch davor nicht mehr so intensiv wie noch 2006 und 2007. Inzwischen wurden Kategorien auch im Portal Recht diskutiert. Es ist auch zu beobachten, dass eine gemeinsame Pflege der Kategorien weniger stattgefunden hat, so dass manches etwas gewuchert ist, manche Zweige sind auch mehrfach eingeordnet, manches ist angefügt, was den Rahmen des Bereichs Recht sprengt. Vor kurzem wurde begonnen, da etwas ordnend einzugreifen. Angesichts (zunächst?) geringer Beteiligung wurde die Diskussion darüber auf der Seite [[Portal Diskussion:Recht]] belassen. Es sollte aber hier wohl eine gewisse Dokumentation der Entwicklung erkennbar sein. Das werde ich nach und nach hier einfügen. --[[Benutzer Diskussion:DiRit|DiRit]] 11:08, 27. Dez. 2011 (CET) |
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:::Ich tendiere mittlerweile dazu, einfach ein paar Kategorien aufzumachen, unabhängig davon, ob sie zum allgemeinen oder besonderen Schuldrecht gehören. Die Zwischenstufen halte ich für erstmal unnötig. Ich werde einfach mal durchschauen, welche Unterkategorien genug Artikel hätten und die dann aufmachen. Alles was sich nicht gut wo zuordnen lässt, würde ich erstmal in der Oberkategorie belassen. Später kann man ja immer noch systematisieren. Die Sortierung nach gesetzlichen und rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnissen halte ich daher erstmal für unnötig. Das verkompliziert das ganze System nur. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 23:14, 23. Feb 2006 (CET) |
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Meinetwegen können wir wie beim Allgemeinen Teil das Allg. Schuldrecht als eigene Kategorie bilden - aber bitte bleiben wir im übrigen bei dem Versuch, die Dinge ''systematisch'' zu behandeln statt "einfach ein paar Kategorien zu eröffnen", sonst stehen wir in wenigen Monaten wieder vor einem undurchschaubaren Geflecht von mehr oder minder gut gefüllten aber halbherzig einsortierten Kategorien. Daher bitte nur solche Artikel in einer Oberkategorie stehen lassen, die gemeinsame Bedeutung für die Artikel der Unterkategorie haben. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 09:21, 24. Feb 2006 (CET) |
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| Hier zunächst einmal eine Reihe von Diskussionen, die von Interesse sein können. Es ist nicht auszuschließen, dass Wichtiges übersehen wurde, es sollte bei Auffinden ergänzt werden. Vielleicht kann man im Lauf der Zeit noch kurze Zusätze auf den näheren Inhalt hinzufügen. |
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;aktuelle Diskussion |
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:Also mit dem letzten Satz von Stechlin bin ich nicht einverstanden. In der Oberkategorie sollten meiner Meinung nach auch die Artikel einsortiert werden können, die sich nicht sinnvoll in Unterkategorien einordnen lassen. Andernfalls müssen wir große Mengen an Kleinstkategorien oder eine [[:Kategorie:Schuldrecht (Sonstiges)]] erstellen. Beides halte ich hier für nicht wünschenswert. Die [[Klammertechnik]] mag zwar eine sinnvolle Methode in der Rechtswissenschaft sein, für die Kategorisierung von Wikipedia-Artikeln ist sie aber nur auf ganz hoher Ebene geeignet. Wir können uns vielleicht darauf einigen, dass wir erstmal alle Artikel in allg. und besonderes Schuldrecht aufteilen (schon mal viel Arbeit!) und darin dann Unterkategorien erstellen, soweit sich genügend Artikel (ca. 8) dazu finden. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 10:28, 24. Feb 2006 (CET) |
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*[[Portal_Diskussion:Recht#Kategorienlöschung]] |
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*[[Portal_Diskussion:Recht#Verbesserung_der_Kategorien]] |
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* [[Wikipedia:Projektdiskussion/Wo werden Kategorisierungen diskutiert?]] |
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::Die Klammertechnik haben wir bereits aufgegeben, wenn wir eine Kategorie "Allgemeines Schuldrecht" bilden. Das mag, wie ausgeführt, auch angehen. Davon unterschieden werden muß der systematische Zusammenhang von Ober- und Unterkategorie, entsprechend den Über- und Unterbegriffen. Wenn wir diese logische Zuordnung aufgeben, verzichten wir überhaupt auf eine ''systematische'' Kategoriesierung zu Gunsten einer assoziativen Schlagwortsammlung. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 13:09, 24. Feb 2006 (CET) |
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;ältere Diskussionen |
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:::Eine assoziative Schlagwortsammlung will ich auch nicht und sehe mit Bedauern, dass es bereits sehr viele Schlagwortkategorien gibt. Immerhin haben wir sie für den juristischen Bereich weitgehend vermieden. Was ich aber auch vermeiden will, ist dass wir zu viele Kleinstkategorien erstellen. Zum Beispiel muss eine [[:Kategorie:Geschäftsführung ohne Auftrag]] nun wirklich nicht sein. Die Artikel können auch in der Oberkategorie "Besonderes Schuldrecht" bleiben. Das mag dann zwar eine Ungleichbehandlung sein gegenüber der [[:Kategorie:Bereicherungsrecht]], aber die nehme ich in Kauf. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 13:22, 24. Feb 2006 (CET) |
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*[[Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2009-II#Vereinheitlichung_der_Lemma-Benennung]] (Klammerzusätze für Staaten) |
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*[[Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2009-IV#Kategorie:Rechtsform]] |
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*[[Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2009-IV#Kategorie:Strafprozessgesetzbuch]] |
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*[[Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2011-IV#Kategoriesystem]] (Kategorisierung der Gerichte) |
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::::Ich nicht.<br>Wenn Du mit der [[:Kategorie:Bereicherungsrecht]] keine ''Untergliederung'', sondern nur eine Ausgliederung aus der [[:Kategorie:Besonderes Schuldrecht]] erstrebst, weshalb dann nicht auf gleicher Ebene, also beide als Unterkategorien zur [:Kategorie:Schuldrecht]]? -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 13:36, 24. Feb 2006 (CET) |
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;Problem Trennung nach Rechtsordnungen, Rechtsvergleichung, Kategoriezweig Recht nach Thema |
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:::::Ich würde eine Untergliederung durch Ausgliederung bevorzugen. Das Bereicherungsrecht gehört nunmal zum Besonderen Schuldrecht. Die Kategorie müsste also dort unterstellt werden. Was ich meine ist, dass das BGB im Besonderen Schuldrecht in 27 Titel aufgeteilt ist. Streng systematisch gesehen müssten wir dem folgen und 27 neue Unterkategorien unter die "Kategorie:Bes. Schuldrecht" packen. Wir haben vielleicht nicht für jede Kategorie auch einen eigenen Artikel, aber 15 bis 20 neue Kategorien würde das schon bedeuten. Und das muss nicht sein. --[[Benutzer:Alkibiades|Alkibiades]] 14:09, 24. Feb 2006 (CET) |
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*[[Portal:Recht/FAQ#Kategorisierung_und_Lemmata]] (Zusammenfassung der Problematik von UHT) |
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*[[Portal:Recht/Rechtsvergleichung]] (von UHT) |
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;2009 |
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::::::"Das Bereicherungsrecht gehört nun einmal zum Besonderen Schuldrecht". Eben! Und ein Artzikel [[Geschäftsanmaßung]] gehört nicht zum Bereicherungs, und deswegen auch nicht in die Überkategorie. Wenn die sog. Kleinstkategorien gar so ein Ärgernis sein sollten, dann zur Not eine [[:Kategorie:Schuldrecht (Sonstiges)]]. Deine Lösung aber heißt, wegen einer - mir nicht einmal besonders einleuchtenden - optischen Vorstellung (kleine kleinen Kategorien) die logische Struktur zu ofpern. Für mich hat die Systematik Vorrang vor der Ästhetik. -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 18:31, 26. Feb 2006 (CET) |
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*[[Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2009-III#Praktikabilität_und_Verfassen_exzellenter_Artikel]] |
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*[[Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2009-III#Steuerverfahrensrecht]] (Abschnitt Redundanzprobleme und IPR) |
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*[[Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2009-IV#Strafrecht]] |
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;2010 |
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*[[Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2010-II#Halten_wir_an_der_Idee_rechtsvergleichender_Artikel_fest?]] |
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*[[Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2010-III#Länderaufteilung_Familienrecht,_Eherecht,_etc.]] |
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*[[Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2010-III#Privatrecht-Kategorien]] |
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*[[Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2010-III#Kategorie:Hund_im_Recht]] |
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*[[Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2010-III#Wikipedia, "Deutschlandlastigkeit"_und_Rechtsvergleichung]] |
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*[[Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2010-IV#Änderung_der_Kategorisierungen]] |
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*[[Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2010-IV#Kategorien_mal_wieder]] |
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;2011 |
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*[[Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2011-I#Problem]] (Gebietskörperschaft) |
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*[[Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2011-III#Kategorien,_Klammerlemmata_und_BKLs]] "Recht im Schienenverkehr" |
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*[[Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2011-IV#Kategorie:Recht nach Thema / Kategorie:Recht (Querschnittsgebiet) / ...]] ("Hund im Recht", "Chemie und Recht" ins rechtliche Kat.System?) |
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*[[Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2011-IV#Mal_wider_das_leidige_Problem_mit_den_nationalen_Zuständigkeiten_vs_Rechtsvergleichendem_Aufbau]] ([[Restwassermenge]]) |
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*[[Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2011-IV#Thematische_Kategorien_nach_Staat_fehlen]] |
Aktuelle Version vom 10. Dezember 2024, 19:06 Uhr
Ältere Erörterungen finden sich im Archiv:
Kategorie:Recht (Norwegen)
[Quelltext bearbeiten]Es gibt jetzt übrigens auch die Kategorie:Recht (Norwegen). Bisher hat sie leider nur einen Artikel. Wenn dies dauerhaft so bleiben sollte, muss man sich mal die Relevanzfrage stellen. --Alkibiades 19:45, 25. Apr 2006 (CEST)
- Passt zum Glück aber in die Systematik und schadet nicht. Es kommen jetzt bestimmt noch ganz viele gute Artikel zum norwegischen Recht ;-) --Bubo 容 21:12, 25. Apr 2006 (CEST)
- Ich freu mich schon drauf :-) --Alkibiades 22:10, 25. Apr 2006 (CEST)
- Warum eigentlich wieder ein Klammerlemma und nicht Kategorie:Norwegisches Recht, vgl. Kategorie Diskussion:Recht/Archiv 2#Klammerungen? Jetzt wäre noch eine gute Gelegenheit, das zu ändern.
- Ich bin auch am überlegen, ob man nicht wenigstens die roten Links in Steuerrecht u. ä. entsprechend ändern sollte.
- -- Wolfgang Kopp 22:38, 25. Apr 2006 (CEST)
- Zu dieser Frage gab es kürzliches dieses Meinungsbild, das ohne Ergebnis geblieben ist. Von mir aus können wir die Klammerungen aber für den juristischen Bereich abschaffen. Da das Meinungsbild kein Ergebnis hatte, gibt es da wohl Wahlfreiheit. --Alkibiades 22:52, 25. Apr 2006 (CEST)
- Ok, Wolfgang hat vollendete Tatsachen geschaffen und die Kategorie umbenannt. Aber dazu noch zwei Anmerkungen: Erstens müssen wir dann die anderen auch noch umbenennen. Zweitens sind Redirect in Kategorien nicht empfohlen (siehe hier). Das ist immer ein Problem, wenn man Kategorien umbenennt. --Alkibiades 17:56, 28. Apr 2006 (CEST)
- Schnelllöschung ist jetzt beantragt. -- Wolfgang Kopp 23:40, 3. Mai 2006 (CEST)
Sanktionenrecht
[Quelltext bearbeiten]Was soll eigentlich die Kategorie:Sanktionenrecht, vor allem neben der Kategorie:Strafe? -- Wolfgang Kopp 11:56, 28. Apr 2006 (CEST)
- Das hab ich mich hier auch schon gefragt. Da ich selber weder den Sinn noch den Unsinn dieser Kategorien ganz verstanden habe, habe ich es dann so belassen. Mach einfach wie du es für richtig hältst. --Alkibiades 18:02, 28. Apr 2006 (CEST)
- "Sanktionenrecht" ist der weitere Begriff, daher halte ich es für besser, diesen beizubehalten, dann kann man auch Maßregeln und Geldbußen dort hineinstellen. In der Kat. Strafen sind auch allerhand Absonderlichkeiten zusammengekommen, die mit der heutigen Rechtslage nichts zu tun haben. Lieber alles heute Relevante in Kat. Sanktionenrecht und die historischen Grausamkeiten um Teeren und Federn im Abseits lassen. --wau > 15:01, 29. Apr 2006 (CEST)
Kategoriebeschreibungen
[Quelltext bearbeiten]Jetzt wo die Grundsatzdiskussion über die Neuordnung des juristischen Kategoriensystems abgeschlossen ist, sollten vielleicht die Kategoriebeschreibungen aktualisiert bzw. geschrieben werden. Es kommt schon jetzt immer wieder zu falschen Einsortierungen. Ich werfe einfach mal ein paar Fragen auf:
- Beschreibungen für alle Kategorien oder nur für die, deren Namen nicht „selbsterklärend“ sind?
- Feste Bestandteile in allen Beschreibungen? Denkbar wäre etwa ein immer gleicher Text, der auf eine Übersicht über das juristische Kategoriensystem (mit weiteren Links, z. B. zum Portal) und für Diskussionen hierher verweist. Dafür einen Textbaustein verwenden, um Änderungen zu erleichtern?
- Kategorien, deren Sinn oder Schicksal immer noch nicht ganz geklärt ist, ohne Beschreibung lassen, oder auf den Diskussionsstand verweisen?
- Teilen wir die Arbeit auf? Wer macht welchen Zweig?
-- Wolfgang Kopp 12:10, 1. Mai 2006 (CEST)
- Grundsätzlich sollte jede Kategorie eine kurze Beschreibung haben, u.U. mit Link auf den Hauptartikel der Kategorie sofern es ihn gibt. Das würde die Kategorisierung auf jeden Fall stark vereinfachen. Außerdem kann man dann auch in den Beschreibungen auf das Rechtsportal verweisen, dass eine systematische Übersicht aller Themen anbietet. Dafür könnte im Portal eine Vorlage erstellt und benutzt werden. -- sebmol ? ! 13:45, 1. Mai 2006 (CEST)
- Ein Link zum Basisartikel ist in der Kategoriebeschreibung eigentlich nicht nötig, weil der Hauptartikel gleich an erster Stelle der Artikelliste unter „!“ auftaucht (und ansonsten richtig einsortiert werden sollte). Wenn man von jeder Kategoriebeschreibung zu einer „Hauptseite der Rechtskategorien“ (Kategorie:Recht) verlinkt, dürfte ein Link zum Portal dort genügen. Ein Link von jeder Kategorie aus dürfte eher unerwünscht sein, vgl. Wikipedia:Portale. -- Wolfgang Kopp 17:17, 1. Mai 2006 (CEST)
- Ich hatte mich hier an das Vorbild der englischen WP angelehnt, was natürlich eine völlig bekloppte Annahme war. Schließlich ist das ja sonst auch immer der Grund für die aufgeklärten deutschen Wikipedianer, das genau andersrum zu machen. Im übrigen steht auch auf Wikipedia:Portale nichst zum Thema Portalverweis in Kategorien. -- sebmol ? ! 17:28, 1. Mai 2006 (CEST)
Arztrecht
[Quelltext bearbeiten]Kann es sein, dass wir keine Kategorie zum Thema Arztrecht oder Medizinrecht haben? Ich sehe da gerade ne ganze Menge Artikel, die querbeet kategorisiert sind: Arztwerberecht, Heilbehandlung, Patientenrecht, Einwilligungsfähigkeit, Patientenverfügung, Arzthaftung, Medizinrecht, Gebührenordnung für Ärzte, Calmette-Prozess. Ich würde sonst mal eine Kategorie als Unterkategorie zu Kategorie:Juristisches Querschnittsgebiet anlegen. Ist Arztrecht oder Medizinrecht besser? --Alkibiades 19:43, 26. Mai 2006 (CEST)
- Eine solche Unterkategorie sollte angelegt werden. Medizinrecht dürfte der bessere Titel sein: Ist heute (als Fachterminus) etwas gebräuchlicher, der Titel des Standardwerks aus der NJW-Schriftenreihe und vor allem allgemeiner gefasst als Arztrecht. -- Wolfgang Kopp 19:59, 26. Mai 2006 (CEST)
- Ach ja: Die Kategorie gehört dann natürlich auch ins medizinische Kategoriensystem einsortiert. -- Wolfgang Kopp 20:01, 26. Mai 2006 (CEST)
Erledigt. Siehe Kategorie:Medizinrecht --Alkibiades 21:19, 26. Mai 2006 (CEST)
Rechtsquellen des Europarechts
[Quelltext bearbeiten]Ich denke es besteht langsam akuter Bedarf, die verscheidenen Rechtsquellen des Europarecht und die verschiedenen europarechtlichen Verträge ordentlich zu kategorisieren. Auch die Benennung der einzelnen Kategorien ist verschiedentlich kritisiert worden. Momentan gibt es folgende Kategorien:
- Kategorie:Rechtsquelle (Europäische Union). Diese enthält EG-Richtlinien und wenn ich das Richtig sehe Verordnungen. Kritisert worden ist daran die Benennung. Es sind Rechtsquellen des EG, nicht der EU. Das Thema wurde erstmal ergebnislos vertagt. (siehe Kategorie_Diskussion:Recht/Archiv_2#Vollzug_2 hier).
- Die Kategorie:Europäischer Vertrag wurde heute von Benutzer:C.Löser unter Portal_Diskussion:Recht#Urks kritisiert. Seine Kritik lautete: "es gibt keinen "europäischen Vertrag", all diese Verträge sind völkerrechtliche Verträge. Auch wenn man die Ansicht vertritt, dass das Europarecht mittlerweile eine eigenständige Rechtsordnung sei, so würde das nur auf das Sekundärrecht zutreffen, nicht aber auf das Primärrecht. Ganz abgesehen davon dass auch hier wieder das Problem der mangelnden Differenzierung zwischen EG und EU auftritt."
Ich denke man kann sich über die Benennung streiten, aber wir brauchen eine Kategorie für die Verträge des europäischen Primärrechts. Diese Kategorie sollte dann auch der Kategorie:Europarecht untergeordnet sein. (was sie bislang aus irgendeinem Grund noch nicht ist). - Die Kategorie:Europäischer Vertrag mit nicht-EU-Staaten(-gemeinschaften) wurde ebenfalls von C.Löser aao kritisiert. Jedenfalls der Name ist mE unmöglich. Die Kategorie ist auch nicht unbedingt nötig. Die Verträge können auch in die Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag übernommen werden. Dort wird bislang noch nicht nach den Beteiligten der Vertrages differenziert.
Ich bin momentan was die korrekte Bennenung und Sortierung der Kategorien angeht etwas uninspiriert und bitte um Vorschläge. --Alkibiades 18:29, 28. Mai 2006 (CEST)
- Hab' jetzt mal Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Politik/EU informiert. -- Wolfgang Kopp 18:40, 28. Mai 2006 (CEST)
- Zu 3.: Macht damit was ihr wollt, ist wohl auch eher euer bereich Der Name ist nichts das weiß ich selber...aber eine klare cat-definition ist mir schon wichtig. --Forrester 18:41, 28. Mai 2006 (CEST) (vom WP:WpEU)
Vorschlag von Alkibiades
[Quelltext bearbeiten]Ein Vorschlag von mir:
- Kategorie:Rechtsquelle (Europarecht) als Unterkategorie von Kategorie:Rechtsquelle und Kategorie:Europarecht. Darunter:
- Kategorie:Europäisches Primärrecht zugleich Unterkategorie von Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag; hier kommen die Grundlagenverträge der EU und der EG hin
- Kategorie:Europäisches Sekundärrecht hier kommen Richtlinien und Verordnungen hin
Probleme bereiten all die anderen "Projekte" aus Brüssel, die man nicht als Rechtsquellen bezeichen kann, zB die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Vertrag über eine Verfassung für Europa. Man könnte derartiges, da es keine geltenden Rechtsquellen sind, einfach in die Kategorie:Europarecht packen. Verträge der EU mit nicht-EU-Staaten scheinen mir einfach nur in die Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag zu gehören. Sie können aber auch in die Kategorie:Europarecht mit rein. Ich habe grob in Erinnerung, dass auch Entscheidungen der Kommission Rechtsquellen des Europarecht sein können. Ist das so? Haben wir dazu Artikel? --Alkibiades 19:55, 28. Mai 2006 (CEST)
- Zu den Entscheidungen der Kommission: Sie sind gemäß Art. 249 EGV „in allen ihren Teilen für diejenigen verbindlich, die sie [bezeichnen]“. Man könnte sie daher als Rechtsquellen ansehen. Allerdings sind auch Gerichtsurteile für die beteiligten Parteien verbindlich. Gelten Gerichtsurteile auch als Rechtsquellen?
- Zu Alkibiades' Vorschlag: Kategorie:Rechtsquelle (Europarecht) erscheint mir zu ungenau. Europarecht kann ja beispielsweise auch die Europäische Menschenrechtskonvention des Europarats sein. Die ist aber nicht von der EG geschaffen worden. Die EU kann mangels Rechtspersönlichkeit kein Recht setzen. Die Kategorie:Rechtsquelle (EU) müsste also strenggenommen leer bleiben. Superkorrekt wäre Kategorie:Rechtsquelle (EG). --Forevermore 20:47, 28. Mai 2006 (CEST)
- Sicherlich ist die Bezeichnung etwas weit. Aber ich kann die Kategorie ja nicht Kategorie:Rechtsquelle (EG) nennen und dann in deren Unterkategorie den Vertrag über die Europäische Union packen. Deswegen habe ich mit "Rechtsquelle (Europarecht)" bewusst eine möglichst weite Bezeichung gewählt, um sowohl Union als auch Gemeinschaft mit abzudecken. Und was spricht eigentlich dagegen, die Europäische Menschenrechtskonvention da auch mit reinzupacken. Der Artikel scheint mir noch ein wenig unterkategorisiert. Ich gebe aber zu, dass es dann schwer wird zu sagen, was da sonst noch reinpasst. --Alkibiades 21:47, 28. Mai 2006 (CEST)
- Ich hätte damit auch keine Probleme, halte aber – wieder mal – die Klammer für überflüssig: Kategorie:Rechtsquelle des Europarechts ist doch ein schöner Begriff. Ansonsten scheint mir der Vorschlag gut durchdacht. -- Wolfgang Kopp 22:46, 28. Mai 2006 (CEST)
- Naja, dann kann man es auch gleich "europarechtliche Rechtsquelle" nennen (so hätte es wohl zumindest dieses Meinungsbild von neulich vorgeschlagen). Oder doch besser die Klammer? --Alkibiades 22:55, 28. Mai 2006 (CEST)
- Warum doppelt „rechten“? Kategorie:Europarechtsquelle! --Forevermore 16:54, 29. Mai 2006 (CEST)
- Ich hätte damit auch keine Probleme, halte aber – wieder mal – die Klammer für überflüssig: Kategorie:Rechtsquelle des Europarechts ist doch ein schöner Begriff. Ansonsten scheint mir der Vorschlag gut durchdacht. -- Wolfgang Kopp 22:46, 28. Mai 2006 (CEST)
Es ist ein bisschen schade, dass bisher so wenig Feedback gekommen ist. So ganz glücklich bin ich mit meinem Vorschlag selber nicht, aber wenn sich in den nächsten Tagen keiner mehr meldet, dann werde ich das so durchziehen; wahrscheinlich mit der Benennung von Wolfgang. Ein paar Tage warte ich aber noch. Vielleicht fällt Bubo ja noch was Erhellendes ein, wenn er aus dem Urlaub zurück ist ;-) --Alkibiades 15:36, 1. Jun 2006 (CEST)
- Vergleichbar wenig Resonanz gab es, als über die Benennung von EG-Richtlinien diskutiert wurde. Da sich kein Konsens herstellen ließ, geht es bei den Richtlinien bis heute lemmamäßig drunter und drüber. --Forevermore 18:06, 1. Jun 2006 (CEST)
- Mir "gefällt" die Rechtsquelle (EU) gut. Oder Rechtsquelle (EU+EG). Fragen wir doch noch Bubo, Eulen sind bekanntlich weise Leute. --Pelz 18:46, 1. Jun 2006 (CEST)
- Hallo Pelz, schön, dass du dich einschaltest. Die Kategorie:Rechtsquelle (Europäische Union) haben wir ja schon, da sind gegenwärtig die Richtlinien drin. Die Frage ist aber auch, wie die europäischen Verträge (EG-Vertrag, EU-Vertrag) zu kategorisieren sind. Gegenwärtig ist das Kategorie:Europäischer Vertrag. Wie soll diese Kategorie im Verhältnis stehen zu der Richtlinien-Kategorie? --Alkibiades 18:54, 1. Jun 2006 (CEST)
So, sorry dass ich jetzt erst wieder vorbeischaue.
- Von der EG mit anderen Völkerrechtssubjekten abgeschlossene (völkerrechtliche) Verträge sind - anders als die völkerrechtlichen Gründungsverträge - dogmatisch dem Sekundärrecht zuzuordnen.
- es gibt tatsächlich völkerrechtliche Verträge, die die EU im eigenen Namen abgeschlossen hat. Das ist rechtlich unsinnig aber eben leider Realität. Bei diesen Verträgen ist ermangels Rechtspersönlichkeit nicht die EU Vertragspartner, sondern der Rat hat in diesen Fällen für die MS gehandelt.
- wir könnten ja differenziern zwischen Kategorie:Rechtsquelle (Europarecht i.w.S.) und Kategorie:Rechtsquelle (Europarecht i.e.S.) ;-) Nee im Ernst, ich finde den anfänglichen Vorschlag von Alkibiades völlig in Ordnung. --C.Löser Diskussion 12:11, 3. Jun 2006 (CEST)
- Ja, der Vorschlag sollte umgesetzt werden. Wer gibt das Startsignal? --Forevermore 14:41, 3. Jun 2006 (CEST)
- Alkibiades wollte Bubos Urlaubsrückkehr abwarten, also würde ich vorschlagen: Bubo. :-) -- Wolfgang Kopp 15:12, 3. Jun 2006 (CEST)
So, ich bin jetzt in der richtige Kategorisierungsstimmung ;-) also hab ich mal losgelegt und den ursprünglichen Vorschlag angelegt. Ich habe mich für die Klammer entschieden, da alle unsere Rechtsquellen-Kategorien Klammerkategorien sind. Wer noch ein bisschen Speck auf die Rippen braucht, kann mir ja gerne beim Umkategorisieren helfen ;-) --Alkibiades 15:47, 4. Jun 2006 (CEST)
- Noch ne Frage, wollen wir die Verträge der EU/EG mit Drittstaaten als Sekundärrecht einordnen? --Alkibiades 16:15, 4. Jun 2006 (CEST)
- Verträge der EG mit Drittstaaten sind Sekundärrecht. Für die EU siehe irgendwo oben. --C.Löser Diskussion 16:17, 4. Jun 2006 (CEST)
- Und wegen dieser vier Artikel in Kategorie:Europäischer Vertrag mit nicht-EU-Staaten(-gemeinschaften): ich weiß nicht, ob es völkerrechtliche Abkommen im weiteren Sinne = völkerrechtliche Verträge, oder völkerrechtliche Abkommen im engeren Sinne sind. --C.Löser Diskussion 16:19, 4. Jun 2006 (CEST)
- Wo isn da jetzt der Unterschied zwischen den Verträgen mit Drittstaaten und den Verträgen mit nicht-EU-Staaten(-gemeinschaften)? --Alkibiades 16:22, 4. Jun 2006 (CEST)
- Und wegen dieser vier Artikel in Kategorie:Europäischer Vertrag mit nicht-EU-Staaten(-gemeinschaften): ich weiß nicht, ob es völkerrechtliche Abkommen im weiteren Sinne = völkerrechtliche Verträge, oder völkerrechtliche Abkommen im engeren Sinne sind. --C.Löser Diskussion 16:19, 4. Jun 2006 (CEST)
- Da gibts keinen Unterschied. Aber Vertragspartner kann nur sein, wer Rechtspersönlichkeit hat. Wenn die EU verträge abschließt, dann hat sie für die Mitgliedstaaten gehandelt, und diese sind Vertragspartner geworden. Wenn die EG Verträge abschließt, dann ist die EG Vertragspartner geworden. Wenn die EG Recht schafft ist es natürlich Sekundärrecht, aber wenn die EU jetzt mit der Schweit einen Vertrag schließt, und dann derr dann u.a. zwischen Deutschland und der Schweit besteht, dann müsste es doch eigentlich ein ganz normaler völkerrechtlicher Vertrag sein. Dachte ich mir. Aber jetzt wo du fragst... Europarecht halt :-/ --C.Löser Diskussion 16:31, 4. Jun 2006 (CEST)
Ach, das ist mir jetzt zu blöd :-( (Europarecht halt :-/)ich pack das alles in die Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag, mehr ist das ja wohl nicht --Alkibiades 16:35, 4. Jun 2006 (CEST)
Institutionen und Organisationen
[Quelltext bearbeiten]Die Kategorie:Institution (Recht) wurde über Nacht anscheinend von Benutzer:Helmut Zenz durch die Kategorie:Organisation (Recht) ersetzt. Ich weiß noch nicht was ich davon halten soll. Ich halte ein Gericht eigentlich nicht für eine "Organisation". Andererseits ist die Kategorie:Institution jetzt Löschkandidat und als Unterkategorie der Kategorie:Organisation womöglich überflüssig. Ich denke man kann das vorerst so hinnehmen. --Alkibiades 08:00, 6. Jun 2006 (CEST)
Neuaufnahme der Unterkategorie "Neurojurisprudenz"
[Quelltext bearbeiten]Bei der Neurojurisprudenz handelt es sich - ähnlich wie bei der Neuroökonomie (Neuroeconomics) - um einen im Aufstreben befindlichen Zweig der neueren Rechtswissenschaft.
Kategorie:Jurist (Biografie)
[Quelltext bearbeiten]Auch wenn jeder Interessierte sie schon mitbekommen haben dürfte, möchte ich auf die Diskussion um die Löschung und Wiederherstellung der Kategorie:Jurist (Biografie) verweisen, die unter Portal Diskussion:Recht#Kategorie:Jurist (Biografie) und Portal Diskussion:Recht#Kategorie:Jurist (Biografie)_2 geführt wird. Da es sich um ein Thema handelt, das eigentlich an dieser Stelle erörtert werden sollte, erscheint mir der Vollständigkeit halber – auch im Hinblick auf eine spätere Archivierung – zumindest ein Verweis sinnvoll. -- Wolfgang Kopp 18:39, 4. Aug 2006 (CEST)
- Nur für's Protokoll - falls es noch jemanden interessiert: Ich kann damit leben. Wie man hier sieht kamen mir schon etwaige Bedenken kurz nachdem ich alles umkategorisiert habe. Nunja, anscheinend will man uns unser Extra-Würstchen nicht gönnen. Grüße --Alkibiades 19:30, 4. Aug 2006 (CEST)
Dieser Unterpunkt wurde nach Portal Diskussion:Recht kopiert, weil das der zweckmäßige Ort für die Diskussion ist, die mit Kategorien nichts zu tun hat. --wau > 18:34, 7. Aug 2006 (CEST)
Kategorie:Jurist in der frühen Neuzeit
[Quelltext bearbeiten]Nach dem Eklat um die Kategorie:Jurist ist mir wieder eingefallen, dass mir schon vor langer Zeit, als ich seinerzeit die Kategorie:Jurist nach "Jurist (Biografie)" umsortiert habe, aufgefallen ist, dass viele der Artikel, die direkt in der Kat:Jurist stehen und keiner Unterkategorien zugeordnet werden können, Biografien von Juristen aus der frühen Neuzeit sind. Alleine wenn ich jetzt die unter "A" in der Kategorie:Jurist einsortierten Artikel betrachte, dann sind sind dort fünf Juristen aus der frühen Neuzeit und nur einer nicht. Das problem ist wahrscheinlich, dass die Juristen aus dieser Zeit häufig nicht einfach als Rechtsanwalt oder Richter bezeichnet werden können, sondern eher Generalisten waren, die nebenbei noch als Kirchenlieddichter berühmt geworden sind. Wir haben im übrigen bereits die Kategorie:Jurist im Mittelalter. Es wäre nur logisch, für die daran anschließende Zeit auch eine eigene Kategorie zu machen. Ich denke mal, die zu schaffende Kategorie:Jurist in der frühen Neuzeit sollte Biografien von Juristen aus dem 15. - 18. Jahrhundert umfassen. Für die daran anschließende Zeit tun es auch die spezielleren Berufsbildkategorien.
An dieser Stelle stellt sich auch die Frage, was man mit den Kategorien Rechtswissenschaftler 15. - 18. Jahrhundert machen soll. Kann man wirklich davon sprechen, dass dies Wissenschaftler waren oder waren das nicht vielmehr auch nur Generalisten, die mal ein Buch geschrieben haben? ich denke zumindest im 15. und 16. Jahrhundert sollte man nicht von Rechtswissenschaftlern sprechen, sondern nur von Juristen.
Ich schlage also folgendes vor:
- Kategorie:Jurist in der frühen Neuzeit als Unterkategorie von Kategorie:Jurist, Kategorie:Rechtsgeschichte der Frühen Neuzeit und Kategorie:Person der Frühen Neuzeit.
- Darunter die Unterkategorien Kategorie:Rechtswissenschaftler (17. Jh.) und Kategorie:Rechtswissenschaftler (18. Jh.).
- Die Unterkategorien Kategorie:Rechtswissenschaftler (15. Jh.) und Kategorie:Rechtswissenschaftler (16. Jh.) sollen hingegen gelöscht werden.
Dem Portal Diskussion:Frühe Neuzeit werde ich Bescheid geben --Alkibiades 10:47, 13. Aug 2006 (CEST)
- Da sich nach einer Woche kein Widerspruch regte (ihr hättet ja wenigstens mal "hmm" sagen können), hab ich die Kategorie eingerichtet und die entsprechenden Artikel umkategorisiert. das waren übrigens gar nicht so wenige. Im Nachinein fällt mir auf, dass man "Frühe" wohl groß schreiben sollte, aber egal. Für Kategorie:Rechtswissenschaftler (16. Jh.) habe ich doch nicht SLA gestellt, da die Personen darin anscheinend doch irgendwie Rechtswissenschaftler waren. --Alkibiades 22:09, 19. Aug 2006 (CEST)
- Es ist doch immer nett, ein bisschen Feedback zu kriegen ;-) --Alkibiades 08:12, 20. Aug 2006 (CEST)
Was sagt man dazu? löschen ? --Alkibiades 13:57, 29. Aug 2006 (CEST)
- Ich bin da gespalten. Eine Kategorie für Artikel, die sich spezifisch mit dem deutschen Recht beschäftigen, wäre m.E. sinnvoll. So etwas gibt es ja auch für andere Rechtsordnungen. Allerdings sollte dann der Zweck dieser Kategorie sehr genau definiert werden. -- sebmol ? ! 14:13, 29. Aug 2006 (CEST)
- Tja, der Benutzer, der diese Kategorie angelegt hat, hat anscheinend einfach nicht lange drüber nachgedacht. Ob man Artikel, die spezifisch deutsches Recht behandeln, in eine eigene Kategorie packt, ist sicher eine schwierige Frage, die ich derzeit mit "nein" beantworten würde. Aber derartige Artikel befinden sich ja auch gar nicht darin, sondern eben nur Juristen, Richter (die ja auch eine Unterkat von Jurist sind) und Rechtsquellen. Und - ach herrjemine! das seh ja jetzt erst - was soll denn die Kategorie:Jurist (Deutschland)? Ich glaube da wollte einfach nur jemand seine Kategorisierungswut auslassen und nicht lange nachdenken. --Alkibiades 20:04, 29. Aug 2006 (CEST)
- Ich habe Löschanträge gestellt --Alkibiades 18:43, 1. Sep 2006 (CEST)
Allerdings gibt es auch noch Kategorie:Deutsches Recht mit teils merkwürdigen Eintragungen ... --103II 10:57, 21. Mai 2009 (CEST)
- Hab ich auch schon gesehen und mich drüber geärgert. Das ganze Kategoriensystem wird so unterwandert. Aber ich habe momentan weder Zeit noch Nerven, um mich darum zu kümmern. --Alkibiades 12:31, 21. Mai 2009 (CEST)
Recht nach Ländern
[Quelltext bearbeiten]Da ja immer wieder der Wunsch aufkommt, die juristischen Artikel auch nach Ländern zu sortieren (siehe vorstehenden Eintrag), habe ich mir gedacht, ein kleines Brainstorming zu diesem Thema könnte nicht schaden. Ich selbst habe meine Meinung in der Löschdiskussion zur "Kategorie:Recht (Deutschland)" gesagt [1]. ich möchte noch auf die Meinung von Stechlin hinweisen, der vor ca. zwei Jahren in seinem Löschantrag zu Kategorie:Recht (Schweiz) auch alles wichtige gesagt hat [2]. Im übrigen gilt das, was im November 2005 unter Kategorie_Diskussion:Recht/Archiv_2#Rechtsvergleichend besprochen wurde. Das muss natürlich regelmäßig einer Revision unterzogen werden. Ich habe daher mal eine kleine Rundreise in die anderen Wikipedias gemacht, um mich über deren Gepflogenheiten zu informieren.
- In der italienischen Wikipedia wird anscheinend grundsätzlich nur italienisches Recht behandelt, für alles andere gibt es die it:Categoria:Diritto estero, was soviel heißt wie Kategorie:Ausländisches Recht (naja das wird's hier wohl nicht geben).
- In der englischen Wikipedia gibt es die en:Category:Law by country. Öfters kam ja der Wunsch auf, diese Struktur zu übernehmen. Ich halte diese aber für undurchdacht. So gibt es da zwar auch die en:Category:United States law. Die en:Category:Common law ist dort aber ebenso wie die meisten Artikel zum Common Law nicht untergeordnet, und das obwohl in den USA doch Common Law angewendet wird. Selbst Artikel wie en:United States tort law sind der en:Category:United States law nicht untergeordnet. Vielleicht handelt es sich um singuläre Fehler, insgesamt kann dort aber keine durchdachte Struktur erkennen.
- In der französischen Wikipedia gibt es auch die fr:Catégorie:Droit par pays. Dort gibt es auch die relativ gut gefüllte fr:Catégorie:Droit français. Anscheinend ist es dort so, dass jeder Rechtsartikel zu jeder Rechtsordnung ein eigenes Lemma bekommt, also statt Strafprozessrecht heißt es dort fr:Procédure pénale en France (bitte mal anschauen ;-). Der allgemeine Artikel fr:Procédure pénale bleibt im Übernationalen. Ansonsten leiten die meisten allgemeinen Artikel relativ schnell auf die Spezialartikel zu den einzelnen Ländern hin, so etwa fr:Droit pénal spécial (ebenfalls lesenswert ;-). Wenn wir dies übernehmen wollten, müssten wir 90% unserer Artikel zerspalten und umbenennen. Ohne mich.
Vielleicht hat ja jemand von euch bessere Ideen, ich wollte das Thema nur nochmal zur Rede stellen, nicht dass einer sagt wir hätten nicht ausführlich drüber diskutiert. --Alkibiades 10:33, 3. Sep 2006 (CEST)
- Hallo ihr Rechtsliebhaber. Ich bin auch einer und bin deshalb der Meinung, das richtig gehandelt wurde. Nur sollte man in der Kategorie:Recht, das Ausländische Recht nicht vergessen. Man müsste ja sonst Deutschlandlastig hinzufügen, denn das "EU-Recht" (inkl. EG-Recht) und das "Europarecht" (Internationales Recht) würde sonst fehlen. Bis bald u. Gruß v. --Elkawe 11:44, 3. Sep 2006 (CEST)
Noch mal, habe mir diese gesamte Disku- Seite angesehen. Die offizielen EU- Seiten (Europäische Union im Internet), sprechen vom EU-Recht. Das 3-Säulen EU-Model hat jeweils auch eigne Rechte. Das EuGH arbeitet darauf hin, EU-Recht mit dementsprechenden ( ) zu betitteln. In den Heften des Europarl. wird auch der Name "EU-Recht" benutzt. In den Recht- Büchern ua. Beck-Texte wird auch unterschieden zwischen Europarecht (international) Z.b. Völkerrecht und EU-Recht, wobei EU-Recht als Titel bzw. Name benutzt wird. Nun denn.... bis bald --Elkawe 12:15, 3. Sep 2006 (CEST)
- Es gibt doch die Kategorie:Europarecht oder worauf willst du hinaus? --Alkibiades 15:52, 3. Sep 2006 (CEST)
- Nach Lesen der früheren Diskussionen kann ich mich eigentlich dem aktuell existierenden Ansatz anschließen. Das heißt, Rechtsartikel sollten zuerst thematisch kategorisiert werden. Artikel, die sich vornehmlich mit einem Rechtsthema beschäftigen, dessen Wirkung lokal begrenzt ist (z.B. Strafprozess (Vereinigte Staaten)) werden sowohl thematisch (in diesem Fall Kategorie:Strafverfahrensrecht) und in die Rechtskreiskategorie Kategorie:Recht der Vereinigten Staaten eingeordnet. Dies sollte aber m.E. auch für Artikel gelten, die sich mit einem ausschließlich deutschem Rechtsthema beschäftigen (der Artikel Strafprozess (Deutschland) wäre dann in der Kategorie:Strafverfahrensrecht und Kategorie:Recht Deutschlands). Die Rechtskreiskategorien wären also als Sammelkategorien für absichtlich rechtskreisspezifische Artikel zu verstehen, nicht als allumfassende Liste aller Artikel, die sich mit dem Rechtssystem einer Region beschäftigen (letzteres passt m.E. sehr gut in ein Portal). -- sebmol ? ! 16:08, 3. Sep 2006 (CEST)
- Das Problem ist, dass es ziemlich viele Artikel gibt, die ausschließlich das deutsche Recht behandeln, ohne dass das im Lemma genannt wäre und ohne dass das beabsichtigt wäre. Man müsste also fast alle Artikel in die Kategorie:Recht Deutschlands einsortieren. Andernfalls würde es verwirren. Dann müsste man aber die Kategorie:Recht Deutschlands wieder untergliedern und würde so eine parallele Struktur aufbauen. --Alkibiades 16:28, 3. Sep 2006 (CEST)
- Da gibt es zwei Schritte, die wir vielleicht in einer größeren Aktion durchführen sollten:
- Rechtsartikel, die unbeabsichtigt primär die deutsche Rechtsperspektive beschreiben, sollten entsprechend "globalisert" werden. Wenn das zuviele sind, wäre vielleicht eine Arbeitsliste praktisch, die wir im WikiProjekt Recht mit aufnehmen. Solche Artikel würden logischerweise auch nicht nach Rechtskreis "zweitkategorisiert" werden.
- Bei den Artikeln, die notwendigerweise die deutsche Perspektive beschreiben, sollte das in der Einführung und mit Kategorie klargestellt werden. Eine Änderung des Lemmas ist nur nötig, wenn es mehrere Artikel zum gleichen Thema in verschiedenen Regionen gibt.
- -- sebmol ? ! 17:40, 3. Sep 2006 (CEST)
- Da gibt es zwei Schritte, die wir vielleicht in einer größeren Aktion durchführen sollten:
- Das Problem ist, dass es ziemlich viele Artikel gibt, die ausschließlich das deutsche Recht behandeln, ohne dass das im Lemma genannt wäre und ohne dass das beabsichtigt wäre. Man müsste also fast alle Artikel in die Kategorie:Recht Deutschlands einsortieren. Andernfalls würde es verwirren. Dann müsste man aber die Kategorie:Recht Deutschlands wieder untergliedern und würde so eine parallele Struktur aufbauen. --Alkibiades 16:28, 3. Sep 2006 (CEST)
Hallo ihr beiden. Das EU-Recht und evt. das EG-Recht vermisse ich. Sehr komplizierte Materie würde ich sagen, denn wer darf für wenn und was abschließen, wenn es z.b. Verträge im EWR- Raum gibt, die mit dem Völkerrecht zu tun haben. So wie ich es sehe, haben alle 3 Säulen der EU, eigene Rechte und können Verträge abschließen. Grüße v. --Elkawe 17:33, 3. Sep 2006 (CEST)
@Elkawe: Schau mal in die Kategorie:Europarecht
@Sebmol: Schau mal in Wikipedia:WikiProjekt Recht/Tellerrand - Leider seit langem eingeschlafen, sowie Kategorie:Wikipedia:Deutschlandlastig - leider mehr als gut gefüllt. --Alkibiades 17:52, 3. Sep 2006 (CEST)
- Hatte mir fast schon gedacht, dass da praktische Erwägungen eine Rolle spielen würden. Wohl auch, weil es uns an Leuten fehlt, die sich mit mehreren Rechtsordnungen befasst haben und da gekonnt schreiben könnten. Das sollte aber nicht unbedingt etwas am Kategorisierungssystem ändern. -- sebmol ? ! 17:58, 3. Sep 2006 (CEST)
- Es ist leider so, dass kaum Artikel zu anderen Rechtsordnungen rein kommen. Selbst aus der Schweiz und Österreich kommt kaum mal was. Das ist schade, vielleicht wirkt die faktische Deutschlandlastigkeit sogar schon abschreckend. Aber da es Fakt ist, können wir unser Kategoriensystem nicht so hinstellen, als sei das nicht der Fall. Meine Meinung dazu war immer, dass man das Kategoriensystem umstellen kann, sobald sich die Deutschlandlastigkeit gelegt hat. Daher sollte man das auch regelmäßig auf den Prüfstand stellen, was ich ja hiermit auch getan habe. Aber leider hat sich seit letztem Jahr kaum etwas verändert (mal abgesehen von deinen USA-Artikeln). --Alkibiades 19:43, 3. Sep 2006 (CEST)
Hallo ihr beiden. Kann einer von euch den Link "EU-Recht" richtig in der Kategorie:Recht und evt. in der Kategorie:Europäische Union einbringen bzw. richtig verlinken. Ich hab da so meine Probleme mit dieser Technik. Danke für euer Rechts- Interesse. bis bald u. Grüße v. --Elkawe 12:14, 4. Sep 2006 (CEST)
- Ach herrje, jetzt sehe ich erst, was du meinst: deinen neuen Artikel "EU-Recht". Also ich habe dir meine Meinung dazu auf der dortigen Diskussionseite gesagt. --Alkibiades 16:21, 4. Sep 2006 (CEST)
- Wenn man hier zum ersten Mal liest, braucht man ein Mittel gegen Schwindel. Versteh ich das richtig, das es keine Kategorie französisches Recht gibt? Von französisches Arbeitsrecht will ich ja gar nicht reden. Und wie ordne ich dann einen französischen Arbeits- und Sozialrechtler ein? Hiffentlich gibts wenigstens die Kategorie Rechtswissenschaft. Auf ins Abenteuer! --Peewit 00:20, 11. Mär. 2011 (CET)
Kategorie:Abmahnung
[Quelltext bearbeiten]Es gibt jetzt die Kategorie:Abmahnung, die ihrerseits noch unketegorisiert ist. Hat jemand Ideen, wo man sowas sinnvoll einordnen könnte? Andernfalls würde ich die Kategorie:Wikipedia:Löschkandidat vorschlagen... --Alkibiades 18:34, 20. Sep 2006 (CEST)
- Danke für den Hinweis in Sachen Jur-Cats, war mir bislang nicht bekannt. Ach so, in Sachen "Abmahnung" hab ich mal SLA-Formular ausgefüllt... Gruß --Zollwurf 08:16, 23. Sep 2006 (CEST)
- War anscheinend erfolgreich, danke. --Alkibiades 10:13, 23. Sep 2006 (CEST)
Was haltet ihr von einer Kategorie:Verfassungsgeschichte? In die würden dann Artikel aus der Kategorie:Rechtsgeschichte wie Augustverträge, Novemberverträge, Lex Bennigsen, Lex Miquel-Lasker, Lex Hohenlohe usw. ein- bzw. umsortiert. Die Kategorie würde ich dann unter Kategorie:Rechtsgeschichte und Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht einordnen. --C.Löser Diskussion 12:33, 27. Sep 2006 (CEST)
- Könnte ich mich für begeistern. Allerdings sind die genannten fünf Artikel etwas wenig und dünn. Wenn dann kann man auch die ganzen alten Verfassungen mit reinnehmen. Also: Deutsche Bundesakte, Paulskirchenverfassung, Weimarer Verfassung. --Alkibiades 19:43, 27. Sep 2006 (CEST)
- So, ich habe schon einiges zusammengesucht. --C.Löser Diskussion 00:06, 28. Sep 2006 (CEST)
- Sieht ganz nett aus, richtig schön gefüllt. Mir ist übrigens aufgefallen, dass die Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht mit über 200 Einträgen durchaus noch weitere Entlastung vertragen könnte. Wenn du da noch Vorschläge hast... --Alkibiades 08:29, 28. Sep 2006 (CEST)
Vielleicht die Geschäftsordnungen der Bundesorgane in eine Kat "Innenrecht", aber entlasten würde das die Kat auch nicht wirklich. Oder man teilt das tatsächlich in eine Kat Staatsrecht auf, die dann eine Kat Verfassungsrecht enthält. --C.Löser Diskussion 18:47, 28. Sep 2006 (CEST)
- Bloß nicht, ich habe doch mal irgendwo was dazu geschrieben, wie schwer das zu differenzieren ist. --Alkibiades 00:36, 29. Sep 2006 (CEST)
Diese Kategorie ist - neben der Kategorie:Betrug - ein Auflösungsprodukt der Kategorie:Täuschung. Ich habe hier alles mit Rechtsbezug eingeordnet, was kein Betrug ist, und bitte die Juristen um Weiterverteilung der Artikel. --Gratisaktie 11:38, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Dein Engagement ja in allen Ehren, aber meiner Ansicht bedarf es weder der Kategorie:Täuschung (Recht) noch der Kategorie:Betrug. Die Kategorie:Täuschung ist so eine typische Wst-Schlagwortkategorie, die man mit meinem Segen auch ganz schnell hätte entsorgen können. Die Artikel werden sich schon irgendwo anders einordnen lassen. Im übrigen haben die meisten der dort einsortierten Artikel kaum etwas mit Täuschung im Rechtssinne zu tun. Es bedarf jedenfalls keiner Kategorie, die die Artikel zusammenfasst. --Alkibiades 19:04, 10. Okt. 2006 (CEST)
-- Nachrichtlich hierher kopiert von Kategorie Diskussion:Recht (Sonstiges). Ich bin dafür, die Kategorien zu löschen. --Alkibiades 19:07, 10. Okt. 2006 (CEST)
Siehe Kategorie Diskussion:Steuergesetz (Deutschland) --wau > 17:29, 24. Nov. 2006 (CET)
Kategorie löschen
[Quelltext bearbeiten](Kopie von Kategorie Diskussion:Steuergesetz (Deutschland) --Bubo 容 20:23, 4. Dez. 2006 (CET))
Ich schlage vor, diese Kategorie zu löschen und die Artikel in die Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) zu überführen. Die Kategorisierung der Rechtsquellen erfolgt nach ihrem Geltungsbereich. Lediglich die Kategorie:Steuergesetz (Deutschland) weicht von diesem Grundsatz ab und ordnet zusätzlich nach der Rechtsmaterie. Ich denke, dass die Kategorie:Steuerrecht ausreicht, um die sachlich-fachlich zusammengehörigen Rechtsnormen in einer Kategorie zu sammeln. --Forevermore 18:13, 23. Nov. 2006 (CET)
- Aufgrund der Besonderheit des Fachgebiets Steuerrecht, sehe ich einen Sinn in der Kategorie. Wir verlassen damit auch nicht das System der Gliederung nach Geltungsbereich, da die Kategorie eben nur deutsche Gesetze umfasst. Auch ist es durchaus sinnvoll, die überbordende Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) zu untergliedern. --Alkibiades 19:51, 23. Nov. 2006 (CET)
- Ich halte es dennoch für sinnvoll, alle Rechtsquellen direkt in die gleichnamige Kategorie einzuordnen und nicht teilweise in Unterkategorien, die ich dann durchsuchen darf, wenn ich mir einen Gesamtüberblick über das (deutsche) Recht verschaffen will. --Forevermore 20:57, 23. Nov. 2006 (CET)
- Tendiere auch zu löschen. Das Kategoriensystem droht schon wieder auszufransen. --Bubo 容 23:17, 23. Nov. 2006 (CET)
- Darüber ist hier schon mal diskutiert worden. Ich denke, dass hier ein Problem ist, dass die Kat. Rechtsquelle (Deutschland) übervoll ist. Und zwar schon so voll, dass nicht einmal die Unterkategorie Steuergesetz (Deutschland) angezeigt wird, wenn man die erste Seite (erste 200 Artikel) ansieht. Da kann man durchaus diskutieren, ob es besser ist, alle Artikel in einer zu vollen Kategorie zu haben, die man dann erst durchblättern muss, oder ob man durch Unterkategorien eine sinnvolle Ordnung schaffen soll. Das Problem ist natürlich, welche Unterkategorien. Ich wäre da ganz pragmatisch und würde einige wenige große Unterkategorien nach Sachgruppen bilden (eine davon Steuergesetz) und den ganzen Rest wie bisher lassen. Ich finde, es ist anzustreben, dass möglichst alle Artikel einer Kategorie auf eine Seite passen. Sehr unglücklich finde ich, dass die Software, dann, wenn die Artikel auf mehrere Seiten verteilt werden, auch die Unterkategorien nach dem Alphabet mit auf mehrere Seiten verteilt. Unterkategorien sollten aus Gründen der Übersicht immer auf der ersten Seite stehen.-wau > 13:44, 24. Nov. 2006 (CET)
Man kann ja über alles diskutieren, aber man sollte sich 1. auf eine Art der Kategorisierung einigen und 2. diese dann auch konsequent umsetzen. Was wir jetzt haben, ist eine halbgare Sache. Deshalb mein Vorschlag: Lasst uns die Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) unverändert behalten und die fachliche Zuordnung der Rechtsquellenartikel dergestalt vornehmen, dass wir ausschließlich Kategorien wie beispielsweise Kategorie:Steuerrecht verwenden. Kategorien, die auf -gesetz enden, werden gelöscht. --Forevermore 14:18, 25. Nov. 2006 (CET)
- Gerade das entspricht nicht dem entwickelten Kategoriesystem wie wir es bisher verstanden haben. Die Kat. Steuerrecht ist eine Kategorie, die zum Kategorienzweig Rechtsgebiet gehört. In solche Kategorien werden Artikel zu einzelnen Themen eines bestimmten Rechtsgebiets eingeordnet. Gesetze haben wir bisher bei den Rechtsgebieten gerade nicht eingeordnet, sondern gesondert unter dem Zweig Rechtsquellen. Selbst wenn man sie noch zusätzlich in die Rechtsgebiete packt, gehören sie auch zu den Rechtsquellen. Da sehe ich das Hauptproblem: Dass die Rechtsquellenkategorie übervoll ist mit derzeit 418 Artikeln, mit den Steuergesetzen wären wir dann bei 442, Tendenz steigend, wenn wir das fleißig abarbeiten, sind wir bald bei ein paar Tausend. Das spricht für eine Untergliederung, die eigentlich sinnvoll nur nach Rechtsmaterien vorgenommen werden kann. Über die Benennung könnte man ja diskutieren, ich formuliere mal bloß als Arbeitstitel: Kategorie:Rechtsquelle des deutschen Steuerrechts, Kategorie:Rechtsquelle des deutschen Privatrechts. Oder meinst Du, wir sollen die ganzen Rechtsquellenkategorien abschaffen? --wau > 16:53, 25. Nov. 2006 (CET)
- Ich habe keinerlei Problem mit einer Kategorie, in der sich mehrere hundert Artikel befinden. Insofern habe ich mir bisher auch keine Gedanken über eine weitere Untergliederung der Kategorie:Rechtsquelle gemacht. Aber wenn die Mehrheit dafür stimmt, sollten wir das ernsthaft diskutieren. --Forevermore 17:12, 25. Nov. 2006 (CET)
- Ich gebe zu, dass die Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) durchaus zahlreiche Einträge enthält und dass die Übersichtlichkeit mehr als nur darunter leidet. Ich bin mir aber nicht sicher, ob es wirkliche Alternativen gibt. Bei jeder Konkretisierung sehe ich immer die Gefahr, dass bestimmte Gesetze, die Querschnitte zwischen einzelnen Rechtsmaterien bilden (Bsp.: SGB VIII), in mehr als nur eine Kategorie einsortiert werden muss. Die Rechtswirklichkeit macht mich jedoch schaudern, wenn ich an die Zukunft denke: 4.000 Gesetze, 17.000 Rechtsverordnungen auf Bundesebene würden die Grenzen sprengen. Insoweit macht es meines Erachtens dann doch wiederum Sinn, eine Untergliederung entsprechend dem Vorschlag von wau vorzunehmen. Vielleicht kann eine Systematisierung dann entsprechend der FNA-Gliederung erfolgen. --AHK 12:49, 26. Nov. 2006 (CET) Ich weiß, dass hätte man auch kürzer haben können...
- Deine Bedenken kann ich nachvollziehen. Dazu ein Beispiel: Viele Gesetze enthalten OWi- oder Strafvorschriften. So könnte man das SGB X denn auch in die Kategorie: Rechtsquelle des deutschen Strafrechts einsortieren, mit Fug und Recht aber auch in Kategorien zum Sozialrecht, Verfahrensrecht und Datenschutzrecht. Diese Materien sind ebenfalls im SGB X geregelt. Wir schaffen uns dadurch nur neue Kategorisierungsprobleme. Dann doch lieber alles in eine Kategorie. Denn dass wir wirklich irgendwann tausende von Artikeln zu Gesetzen haben, wie es wau befürchtet/erhofft, sehe ich noch nicht. --Forevermore 17:32, 26. Nov. 2006 (CET)
- Warum wäre die Mehrfachkategorisierung ein Problem? sebmol ? ! 17:39, 26. Nov. 2006 (CET)
- Deine Bedenken kann ich nachvollziehen. Dazu ein Beispiel: Viele Gesetze enthalten OWi- oder Strafvorschriften. So könnte man das SGB X denn auch in die Kategorie: Rechtsquelle des deutschen Strafrechts einsortieren, mit Fug und Recht aber auch in Kategorien zum Sozialrecht, Verfahrensrecht und Datenschutzrecht. Diese Materien sind ebenfalls im SGB X geregelt. Wir schaffen uns dadurch nur neue Kategorisierungsprobleme. Dann doch lieber alles in eine Kategorie. Denn dass wir wirklich irgendwann tausende von Artikeln zu Gesetzen haben, wie es wau befürchtet/erhofft, sehe ich noch nicht. --Forevermore 17:32, 26. Nov. 2006 (CET)
- Weil wir dann statt einer prall gefüllten Kategorie zehn oder zwanzig prall gefüllte Kategorien hätten. --Forevermore 19:29, 26. Nov. 2006 (CET)
- Nur mal ein Einwurf am Rande: Wenn eine Kategorie so voll ist (wie offenbar Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)), dass sie unübersichtlich wird, dann muss man halt Unterkategorien schaffen. Nur, sinnvoll sollten diese doch wohl sein. --Pelz 23:42, 26. Nov. 2006 (CET)
Nochmal zum Thema Unterkategorien. Ich halte diese wie gesagt in manchen Fällen für hilfreich. Es dürfte aber ziemlich unmöglich sein, alle Rechtsquellen einer Unterkategorie zuzordnen. Das bedeutet, dass der Großteil der Rechtsquellen weiterhin in der Überkategorie bliebe. Eine systematische Untergliederung dieser Kategorie ist damit kaum möglich. Es können nur in einzelnen geeigneten Fällen Abschichtungen vorgenommen werden. Man müsste also, wenn man sich darauf einlassen will, die geeigneten Fälle ermitteln. --Alkibiades 16:38, 29. Nov. 2006 (CET)
- Letztlich sehe ich nur eine Untergliederung nach dem Vorschlag von
Wau als möglich an. Die Alternative, die Rechtsquellen nach Charakter - formelles Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung - zu differenzieren, ist m.E. nur ein Provisorium; schon jetzt überwiegen die Gesetze und würden auch ohne Rechtsverordnungen Überfüllung (+) ergeben. --AHK 18:00, 29. Nov. 2006 (CET)
- Grundsätzlich sehe ich ja auch die Untergliederung von Wau als möglich an. Die Frage ist nur, ob man dann alle Rechtsquellen nach Rechtsmaterien einteilen will, oder nur die geeigneten. Eine vollständige thematische Untergleiderung dürfte aber wie gesagt unmöglich sein. Jetzt ist also die Frage, ob wir halbe Sachen machen wollen. --Alkibiades 19:23, 29. Nov. 2006 (CET)
- Mir sind volle Kategorien lieber als halbe Sachen. Ich würde eine thematische Untergliederung sofort unterstützen, wenn sie denn möglich wäre. Ist sie aber m. E. nicht. Deshalb halte ich an meinem ursprünglichen Vorschlag fest und befürworte weiterhin die Überführung der Unterkategorie Steuergesetz in die Rechtsquellen-Kategorie. --Forevermore 21:02, 29. Nov. 2006 (CET)
Ich sehe drei mehr oder minder gleichwertige Lösungswege:
- Meine persönliche Präferenz ginge dahin, dem Vorschlag, mit dem diese Diskussion eröffnet wurde, zu folgen und die Kategorie:Steuergesetz vollständig in die Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) zu überführen. Mich störte es nicht, wenn diese sehr voll würde, weil dies in der Natur der Sache liegt, wenn man eine "Sammlung" der deutschen Gesetze und Verordnungen erreichen möchte. Die systematischen Feinheiten werden schließlich im Bereich Rechtsgebiet erschöpfend dargestellt.
- Wenn der Verdruss über die volle Kategorie, die von der Software nur ungenügend verwaltet wird, überwiegt, ist eine Untergliederung durchaus möglich. Tatsächlich wurde sie bereits begonnen, indem Unterkategorien für das Berliner und das bayerische Landesrecht geschaffen wurden. Man könnte diese Ebene um das Bundesrecht ergänzen, was allerdings noch keine große Erleichterung wäre, und das Bundesrecht dann z. B. nach Privatrecht und öffentlichem Recht differenzieren. Der Übersichtlichkeit wird das nicht schaden, solange zwei Bedingungen eingehalten werden: Zum ersten muß eine Unterteilung gefunden werden, die auf die anderen Nationen übertragen werden kann, wenn einmal zweitausend Artikel in der Kategorie: Rechtsquelle (Osttimor) einsortiert sind, und zum zweiten muß, damit es systematisch nachvollziehbar bleibt, darauf geachtet werden, daß alle Artikel, die nicht übergeordneter Natur sind, auf die Unterkategorien verteilt werden.
Wie gesagt, ich weiß nicht, ob eine solche Unterteilung nötig ist. Arbeitsaufwendig wäre sie bestimmt, aber durchführbar ist sie sicherlich auch, wenn das denn gewünscht wird. - Die dritte Möglichkeit ist systematisch wenig überzeugend, dafür aber einfach und den Gegebenheiten bei Wikipedia entsprechend: wir warten ab, bis irgendein Admin naturwissenschaftlicher, medizinischer oder sonstiger Herkunft die Kategorien kurzerhand löscht. Nach den Erfahrungen der letzten Wochen sollte das nicht allzu lange dauern.
-- Stechlin 15:59, 30. Nov. 2006 (CET)
- Mir persönlich behagt am ehesten die Lösung mit den Unterkategorien am besten. Mit Strafrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht etc. kann man bestimmt schon einen ganzen Haufen sinnvoll ordnen. Auf der anderen Seite ... wenn ich an den absoluten Laien denke ... weis der, in welche Unterkategorie das von ihm gesuchte Gesetz fällt??? Vielleicht wäre eine erste Hilfe, wenn man oben mal das Alphabet einfügt, um direkt zum gewünschten Buchtstaben zu springen. An Stechlin: Deine dritte Möglichkeit entspricht in der Tat häufig den Gegebenheiten ... das durfte auch ich als Neuling hier schon feststellen. --Pe-sa 17:42, 30. Nov. 2006 (CET)
- Ich mogel mich mal dazwischen: Derzeit umfasst die D-Rechtsquellen-Kategorie drei Seiten. Eine Aufteilung auf die Unterkategorien Strafrecht, Zivilrecht und Verwaltungsrecht würde nicht unbedingt für Abhilfe sorgen. Die Kategorie Strafrecht wäre recht übersichtlich, die anderen beiden Kategorien aber ziemlich voll und sie würden wohl nicht auf je eine Seite passen. "Da waren sie wieder, meine drei Probleme." (Zitat Otto) Man müsste also so fein kategorisieren, dass möglichst keine Kategorie mehr als 200 Artikel umfasst. Das wird schwierig und erschwert auch die systematische Suche nach einer Rechtsquelle, die man nicht genau zuordnen kann. --Forevermore 18:34, 1. Dez. 2006 (CET)
Stechlins Stellungnahme zeigt die Mängel der Software: Er schreibt, es gäbe Unterkategorien für Landesrecht von Bayern und Berlin, tatsächlich gibt es solche Unterkategorien für 4 weitere Bundesländer, was man aber erst sieht, wenn man über den Link "Weitere 200" weiterblättert. Dabei wäre es doch wichtig, gleich auf den ersten Blick einen Überblick über alle Unterkategorien zu bekommen. Natürlich ist die gegenwärtige Situation auch für die Steuergesetze unglücklich: Sucht man "Abgabenordnung", findet man sie nicht im Alphabet eingeordnet, sieht aber auch nicht gleich auf der ersten Seite die Unterkategorie für die Steuergesetze.
Auf eine Lösung durch Uwe Gille sollte man nicht warten. Er kann sich schließlich nicht um alle Kategorien außerhalb seine Fachgebiets kümmern.--wau > 19:01, 30. Nov. 2006 (CET)
Nachtrag: Nach etwas Nachdenken habe ich in der Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) mal alle Unterkategorien vorne hingestellt. --wau > 19:33, 30. Nov. 2006 (CET)
- Diese Lösung finde ich recht sinnvoll. Vielen Dank! --Forevermore 18:34, 1. Dez. 2006 (CET)
Danke Waugsberg. Dann kann aber die systemfremde Kategorie Steuergesetz wohl wirklich gelöscht und in die jetzt etwas übersichtlichere Kategorie Rechtsquelle (Deutschland) integriert werden, oder? Stechlin 16:31, 2. Dez. 2006 (CET)
Jetzt ich nochmals: Die Umstellung von wau ist zu begrüßen. Im Übrigen möchte ich zur Unterteilung in Zivilrecht/Öffentliches Recht (ist Strafrecht ja auch) erwidern, dass es immer zu Friktionen kommen wird: Um ein aktuelles Beispiel heranzuziehen: § 717 Abs. 2 ZPO ist ein materiell-rechtlicher (Schadensersatz-)Anspruch, gehört also zum Zivilrecht, es wird aber niemand bestreiten, dass der größte Teil des Gesetzes dem öffentlichen Recht als Verfahrensrecht zuzuordnen ist. Probleme wird's wohl auch mit dem Nebenstrafrecht geben (ich denke da an § 148b GewO: Fahrlässige Hehlerei...). M.E. ist Stechlin insoweit zu folgen: die Kategorie mag sich immer mehr füllen, bersten wird sie nicht. --AHK
Mal ein kurzes (Zwischen-)Fazit: Ich meine eine Tendenz in Richtung Löschen zu erkennen, aber vielleicht täusche ich mich auch und der Wunsch war wieder einmal nur Vater des Gedankens. Falls wir argumentativ alle Pros und Kontras vorgetragen und gewürdigt haben, könnten sich ja die Unentschlossenen jetzt zu einer klaren Aussage entschließen. Ich für meinen Teil plädiere immer noch für löschen. --Forevermore 19:58, 4. Dez. 2006 (CET)
- Die Kategorie habe ich geleert. Diese Diskussion werde ich auf Kategorie Diskussion:Recht kopieren und einen SLA stellen. --Bubo 容 20:23, 4. Dez. 2006 (CET)
Chemie und Recht
[Quelltext bearbeiten]Ich habe gerade beantragt, die neue Kategorie:Chemie und Recht in Kategorie:Chemikalienrecht umzubenennen. Zur Diskussion: Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2006/Dezember/9 --Alkibiades 13:38, 9. Dez. 2006 (CET)
:Kategorie:Jurist und :Kategorie:Rechtswissenschaftler
[Quelltext bearbeiten]Ich halte die Aufteilung in zwei eigenständige Kategorien für misslungen und viel zu unübersichtlich; besser ist eine Kategorie.GLGerman 23:49, 10. Jan. 2007 (CET)
- Wo ist das Problem? Die Kategorie:Jurist ist Oberkategorie von Kategorie:Rechtswissenschaftler. In letztere kommen "Rechtswissenschaftler", also in erster Linie Jura-Professoren oder auch sonstige Juristen, die wissenschaftlich publizieren. Wenn diese Leute dort geführt werden, sollen sie in die Kategorie:Jurist nicht noch extra aufgenommen werden. Sollte das bei dem ein oder anderen der Fall sein, korrigier das bitte. Die Kategorie:Jurist ist die allgemeine Oberkategorie für Juristenbiografien (deswegen hies sie ja auch mal Kategorie:Jurist (Biografie). Die einzelnen Biografieartikel sollten soweit wie möglich in die Unterartikel kommen, also die Richter in die Kategorie:Richter, die Rechtsanwälte in die Kategorie:Rechtsanwalt und die Rechtswissenschaftler eben in die Kategorie:Rechtswissenschaftler. Ursprünglich war es geplant, dass die Kategorie:Jurist selbst keine Artikel enthält, weil alle Juristen in die Unterkategorien einsortiert gehören, aber es gibt nun mal viele Juristen (bekannte) in anderen Berufen, die sich in keine der gängigen Juristenschubladen einsortieren lassen. Eigentlich sollten nur diese in die Kategorie:Jurist selbst. --Alkibiades 16:56, 11. Jan. 2007 (CET)
- zu unübersichtlich und in der Abgrenzung kaum durchführbar; besser ist es eine Kategorie zu haben und meinetwegen einen klarstellenden Satz, der verdeutlicht, dass sowohl der Begriff Jurist als auch der Begriff Rechtswissenschaftler erfasst ist.GLGerman 00:27, 12. Jan. 2007 (CET)
- Hast du dir durchgelesen, was ich geschrieben habe? Hast du versucht es nachzuvollziehen? Wo hast du noch Verständnisschwierigkeiten? --Alkibiades 01:25, 12. Jan. 2007 (CET)
- Ich stimme den Ausführungen von --Alkibiades so zu. --Pelz 01:47, 12. Jan. 2007 (CET)
Es ist so sinnvoll, wie es bewusst von uns eingerichtet wurde. Ich habe zur Verdeutlichung die Beschreibung der beiden Kategorien etwas erweitert. --wau > 17:49, 14. Jan. 2007 (CET)
Ich denke, dass das erledigt ist. Ich habe aber die Gelegenheit genutzt, um mal damit anzufangen, die Kategorie:Jurist auszumisten. Da sind in der Tat sehr viele Artikel drin gelandet, die man ohne weiteres viel tiefer kategorisieren kann. --Alkibiades 21:09, 14. Jan. 2007 (CET)
- So schon viel besser und verständlicher in der Abgrenzung GLGerman 02:11, 15. Jan. 2007 (CET)
Kategorie für Besatzungsrecht?
[Quelltext bearbeiten]Hierzu gibt es eine Diskussion unter Portal Diskussion:Recht#Kategorie für Besatzungsrecht?--wau > 17:54, 14. Jan. 2007 (CET)
Löschanträge für die Fachbereichskategorien
[Quelltext bearbeiten]Ich habe übrigens mich soeben dazu durchgerungen, einen Massenlöschantrag für die ganzen von Benutzer:Vikipedija im Dezember angelegten Fachbereichskategorien für Rechtswissenschaftler zu stellen; also, z.B. die Kategorie:Zivilrechtler usw. Eine Diskussion dazu hatten wir im Portal mal im Dezember. Zur aktuellen Löschdiskussion. --Alkibiades 19:48, 19. Jan. 2007 (CET)
Ich hatte die Kategorie damals als Schnittmenge aus der aufgelösten Kategorie:Täuschung und der Kategorie:Besondere Strafrechtslehre angelegt und zusätzlich unter der Kategorie:Wirtschaftskriminalität eingeordnet. Letzteres erwies sich aber nicht als zweckmäßig: inzwischen stehen wieder nur einzelne, der WiKri im engeren Sinne zuzuordnende Straftatbestände unter der Kat. WiKri.
Dies nur als Hinweis, falls ihr den Sinn der Kategorie:Betrug jetzt noch einmal überprüfen möchtet. --Ordnung 22:27, 19. Jan. 2007 (CET)
Wir unterscheiden generell zwischen Unternehmen (Kategorie:Unternehmen) und Organisationen (Kategorie:Organisation). Die Kategorie:Anwaltskanzlei hängt zurzeit als - soweit ich das überblicke - einzige Ausnahme auch unter den Organisationen. Wie bekommen wir die da raus? --Ordnung 17:28, 5. Feb. 2007 (CET)
- Naja, eine Anwaltskanzlei ist ja auch mehr als so ein profanes Wirtschaftsunternehmen, ein Anwalt ist immerhin ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (sagt man jedenfalls). Wir hatten früher eine Kategorie:Institution (Recht), in der die Gerichte, Juristenvereinigungen und Kanzeleien waren. Diese wurde dann irgendwann in umbenannt in Kategorie:Organisation (Recht) [3]. Aus Sicht der Kategorie:Recht ist es nur wichtig, unter diese selbst möglichst wenig zu hängen. Eine Kategorie, die sowohl Gerichte, als auch Juristenvereinigungen und Kanzleien bündelt wäre daher wünschenswert. --Alkibiades 17:41, 5. Feb. 2007 (CET)
Persönlich kann ich mir schon vorstellen, dass der derzeitige Zustand bleiben kann. --Pelz 18:40, 5. Feb. 2007 (CET)
- Naja, eine Anwaltskanzlei ist ja auch mehr als so ein profanes Wirtschaftsunternehmen, ein Anwalt ist immerhin ein unabhängiges Organ der Rechtspflege
- sagst Du zu jemanden, der mal einen Anwalt nehmen musste (da Landgericht), der für bestenfalls 2-3 Stunden Arbeit 7000 Euro Anteil von einer Vergleichssumme kassierte ... arrggggh!!! und einem anderen Anwalt 1500 für die Detailausarbeitung eines von mir vorbereiteten Vertrags, in dem er den für die Berechnung seines Honorars herangezogenen "Streitwert" - wie sich später herausstellte - unnötigerweise um den Faktor 5 zu hoch ansetzte ... arrggggh!!! ... und einem Patentanwalt 400 Euro für eine Datenbankabfrage und einen Ausdruck, die ich heute mit zwei Klicks im Internet kostenlos haben kann ... arrggggh!!! ... erzähl mir nix von den ehrenhaften nichtprofanen Nichtwirtschaftsanwälten ...
- oder habe ich die Ironie in Deiner Bemerkung übersehen? :-)
- Wegen der Unternehmen: Da können auch noch andere dazukommen, z.B. Prozesskostenfinanzierer wie die Juragent AG und die FORIS AG, vielleicht auch spezielle Versicherungen etc. ... und da gib's doch noch so eine börsennotierte AG, die mit Anwaltskanzleien handelt, wie heißt die gleich?
- Notfalls müsste ich eine Parallelkategorie wie "Juristische Organisation" einführen, die dann nur unter den Organisationen hängt und keine Unternehmen enthält. --Ordnung 00:18, 6. Feb. 2007 (CET)
- häng doch unterhalb der Organisation (Recht) die "juristische Organisation" ein, wenn es dafür tatsächlich einen Bedarf geben sollte. Zu Deinen(?) oben eingeschobenen "arggggh" etc. sei nur soviel gesagt: nach dem Preis soll man sich erkundigen, wenn man den Laden betritt und nicht, wenn man ihn verläßt. Gruss --Pelz 00:59, 6. Feb. 2007 (CET)
- Wenn ich auf einen Anwalt angewiesen bin und die Preise in Gebührentabellen (Streitwert mal X) festgeschrieben sind, hilft die Frage vorher nicht weiter - zahlen muss ich trotzdem und überall das Gleiche.
- Sicherlich ist das Selbstverständnis der heutigen deutschen Anwaltschaft nicht frei von Heuchelei *duck* und gerade die großen Wirtschaftskanzleien, die in erster Linie wohl relevant wären (gell, Pelz?) sind eher als Wirtschaftsunternehmen zu verstehen. Aber, die Kategorie hängt doch auch unter der Kategorie:Dienstleister und insofern in beiden Strängen. Das scheint mir die Stellung der deutschen Anwaltschaft ganz gut zu charakterisieren. Was ich jetzt aber nicht verstanden habe: ihr wollt eine Kategorie:Organisation (Recht) und eine Kategorie:Juristische Organisation? Wie soll das gehen? Vielleicht muss ich erst noch nen Kaffee trinken, bevor ich da durchsteige... --Alkibiades 08:49, 6. Feb. 2007 (CET)
- Wenn wir den Anwaltskanzleien eine Sonderstellung einräumen, dann kommen als nächstes die Steuerberater und die Wirtschaftsprüfer, dann die Krankenhäuser und die Banken (das sind doch Institute und nicht irgendwelche profanen Unternehmen), und am Ende ist die Trennung zwischen Wirtschaftsunternehmen und Organisationen im Eimer. Der Konsens im FB Wirtschaft lautet: Wirtschaftsunternehmen sollen nicht unter der Kategorie:Organisation hängen, weil das primäre Merkmal eines Unternehmens nicht die Organisation ist, sondern das (gewinnorientierte) Wirtschaften. Wenn wir alles, was auch eine Organisation einschließt, unter die Organisationen hängen, dann müssten wir dort auch alle Staaten einordnen - einschließlich des Ameisen- und Bienenstaates, jedes Softwareprojekt etc. Das würde unkontrollierbar ausufern.
- Eine Abspaltung in "Juristische Organisationen" wäre ein Weg, die Anwaltskanzleien aus dem Baum Kategorie:Organisation rauszuziehen, sie aber trotzdem unter der Kategorie:Organisation (Recht) stehen zu lassen.
- Die Anwaltskanzleibörse heißt übrigens Jost AG. --Ordnung 11:12, 6. Feb. 2007 (CET)
Also das mit der "juristischen Organisation" gefällt mir auch nicht, das ist kein passender Begriff. Wir könnten aber die Kategorie:Organisation (Recht) aus der Kategorie:Organisation rausziehen. Die Kategorie:Gericht ist bereits unter der Kategorie:Staatliche Organisation eingehängt, auch die Kategorie:Juristenvereinigung ist schon unter Kategorie:Verein und Kategorie:Interessenverband passend unter Organisation einsortiert. Die Kategorie:Organisation (Recht) bleibt dann nur unter der kat:recht einsortiert und bündelt diese Kategorien für diesen Fachbreich. Man kann sie dann auch meinetwegen wieder umbenennen in Kategorie:Institution (Recht) oder so. --Alkibiades 16:36, 6. Feb. 2007 (CET)
- Die Idee finde ich gut, einschließlich der Umbenennung. --Ordnung 16:44, 6. Feb. 2007 (CET)
- Wenn alle einverstanden sind, sollte man die Umbenennung mal in die Wege leiten. Kann man das eigentlich noch per Hand und SLA machen oder bedarf es nunmehr immer des förmlichen Verfahrens über WP:WPK? --Alkibiades 22:33, 6. Feb. 2007 (CET)
- Wenn wir uns hier im Fachbereich einig sind, kannst Du das von Hand machen. --Ordnung 23:23, 6. Feb. 2007 (CET)
- Ich bin dabei --Pelz 23:38, 6. Feb. 2007 (CET)
- tja, dann push the button - ich habe sla gestellt. --Alkibiades 19:08, 7. Feb. 2007 (CET)
Wie kann man denn die Kategorie:Gericht (Bremen) am sinnvollsten in das juristische Kategoriensystem einfügen? Unter Kategorie:Gericht (Deutschland)? Normalerweise sortieren wir nicht nach Bundesländern sondern nach Gerichtszweig. Was also machen? Ich habe ja Verständnis, wenn die Bremer so eine Kategorie haben wollen, aber hier passt das nicht so gut rein, oder? --Alkibiades 18:33, 9. Feb. 2007 (CET)
- So mal als frühmorgentlicher Schnellschuss: Mir wäre es egal, wenn wir Bremen unter Deutschland hängen. Natürlich werden wir dann über kurz oder lang alle Bundesländer hier wiederfinden. --Pelz 05:51, 10. Feb. 2007 (CET)
- Dann sollten wir aber noch zwei Zwischenkategorien einfügen, etwa so:
--- Kategorie:Gericht (Deutschland) | +--- Kategorie:Gericht nach Träger (oder ein anderer Name) | | | + Kategorie:Bundesgericht | | | + Kategorie:Gericht (Bayern) | | | + Kategorie:Gericht (Bremen) | | | + ... | +--- Kategorie:Gericht nach Gerichtsbarkeit | + Kategorie:Arbeitsgericht | + Kategorie:Finanzgericht | + Kategorie:Sozialgericht | + Kategorie:Verwaltungsgericht | + ...
--[Rw] !? 13:32, 10. Feb. 2007 (CET)
- Hmmm, das würde über kurz oder lang ja dazu führen, dass sich jedes Gericht zweimal unterhalb der Kategorie:Gericht (Deutschland) findet. Da spricht zwar nichts grundsätzliches dagegen, aber schön ist das nicht. Ich halte es aber für sinnvoll festzuhalten, dass die Gerichte wenn, dann nur nach Träger (also Bundesland) und nicht nach Standort kategorisiert werden. Sonst haben wir bald zu Kleinstädten wie Meinungen (immerhin schon vier Gerichtsartikel) auch eigene Gerichtskategorien. Wir können ja Bremen erst mal so aufnehmen und dann weiter entscheiden, wenn die anderen Bundesländer nachziehen sollten, was ich aber nicht vorantreiben möchte. --Alkibiades 14:10, 10. Feb. 2007 (CET)
- Fast jeder Artikel findet sich mehrfach unterhalb der Hauptkategorie. Fast jeder Personenartikel findet sich mindestens fünffach unterhalb der Kategorie:Person. Das hat mit Schönheit wenig zu tun; es ist einfach sachlich geboten. Die Alternative wäre, die bremischen Gerichte einmal unter die Kategorie:Gericht (Deutschland) und einmal direkt in die Kategorie:Bremen einzuordnen, was zur Überfüllung der letztgenannten Kategorie beitragen würde und bewirken würde, dass eine Suche nach bremischen Gerichten über Kategorien nur noch mit dem Catscan-Tool möglich wäre. Das fände jedenfalls ich äußerst unpraktisch. --[Rw] !? 14:47, 10. Feb. 2007 (CET)
Nochwas: ich wusste doch, da war mal was: Kategorie:Gericht (Hamburg) wurde am 6. Juli 2006 gelöscht . Ich habe damals mit löschen aber mit offener Tendenz für die Zukunft gestimmt. Naja. --Alkibiades 14:15, 10. Feb. 2007 (CET)
Da keine weiteren Einwände kamen, hab ich das jetzt erstmal untergehängt. Wenn weitere Bundesländer nachziehen, können wir den Vorschlag von Romwriter umsetzen. Einstweilen bekommen die Bremer eine Extrawurst. --Alkibiades 16:37, 11. Feb. 2007 (CET)
Wenn wir schon dabei sind, sollten wir auch über das Verhältnis unserer Gerichtskategorien zur Kategorie:Behörde nachdenken ... Stechlin 07:12, 12. Feb. 2007 (CET)
- Ich denke nicht, dass wir die Kategorie als ganzes bei uns unterhängen können. Das sind zuviele Artikel drinne, die mit Recht im weiteren Sinne nichts mehr zu tun haben. Eine Behörde wendet zwar Recht an, aber das ist dann meist auch alles. --Alkibiades 12:10, 12. Feb. 2007 (CET)
- Anders herum: Ist ein Gericht nicht in gewisser Weise eine Justizbehörde und eine solche schon sprachlich der Unterfall einer Behörde?
Wird die Kategorie:Behörde eigentlich von unserem Portal "betreut"? (Ich war doch sehr lange weg ...). Stechlin 18:07, 12. Feb. 2007 (CET)
- Anders herum: Ist ein Gericht nicht in gewisser Weise eine Justizbehörde und eine solche schon sprachlich der Unterfall einer Behörde?
- Aber schön, dass du wieder da bist :-). Also ich habe mich nie um die Kategorie:Behörde gekümmert. Die anderen wohl auch nicht. --Alkibiades 19:09, 12. Feb. 2007 (CET)
- Wir sollten das aber tun! Wie ich eben gesehen habe, hängt die Kategorie über verschiedene Zwischenebenen an der Kategorie:Allgemeines Verwaltungsrecht, in die zwar der Artikel Behörde gehört, aber doch keine Auflistung der bestehenden Behörden. Hat irgend jemand die Kraft die Kategorien im Hinblick auf Verwaltungsorganisationen zu restrukturieren? Stechlin 19:14, 12. Feb. 2007 (CET)
- Ich habe die Kat:Behörde aus der Kategorie:Verwaltungsorganisation ausgehängt. Die kategorie:Behörde und die Kategorie:Staatliche Organisation sind durchaus problematisch. Auch die anderen Unterkategorien der Kategorie:Staatliche Organisation sind durchaus Behörden. Da müsste man vieles umsortieren. Der Moment dazu ist aber schlecht. Der einzige der da aber den richtigen Überblick hat, ist Benutzer:Ordnung, der leider gerade seinen Abschied erklärt hat. Bei den Kategorien geht es momentan an vieles Stellen drunter und drüber. --Alkibiades 19:35, 12. Feb. 2007 (CET)
- Ein Gericht ist zwar auch eine Justizbehörde, soweit es um Justizverwaltungsentscheidungen geht (z.B. als Dienstherr im Verhältnis zum Personal), aber der entscheidende Teil der gerichtlichen Tätigkeit ist nicht behördlich. Behörden sind Exekutivorgane, Gerichte Judikativorgane. --[Rw] !? 19:41, 12. Feb. 2007 (CET)
Kriegsvölkerrecht
[Quelltext bearbeiten]Bei der Suche nach dieser Kategorie habe ich festgestellt, dass sie nicht existiert. Dafür gibt es eine Kategorie:Wehrrecht (Völkerrecht). Wäre es vielleicht sinnvoll, die umzubenennen? Dass es Kategorie:Kriegsvölkerrecht gar nicht gibt, halte ich jedenfalls für einen Mangel. --Lax 11:30, 14. Feb. 2007 (CET)
- Gut, dass du das ansprichst. Ich habe mich schon vor einiger Zeit mal gefragt, wie denn das Verhältnis zwischen den Kategorien Kategorie:Wehrrecht (Bundeswehr), Kategorie:Wehrrecht (Justiz), Kategorie:Wehrrecht (Völkerrecht), Kategorie:Wehrrecht (Wache) und Kategorie:Wehrrecht (Wehrpflicht) eigentlich ist. Wenn du jetzt sagst, dass die Kategorie:Wehrrecht (Völkerrecht) in erster Linie Kriegsvölkerrecht enthält, dann kann man sie natürlich umbenennen und dann haben wir wenigstens eine von diesen Wehrrechtskategorien weniger. Aber das muss man nochmal abklären, ich kenne mich damit nicht so aus. --Alkibiades 11:44, 14. Feb. 2007 (CET)
Das ist wohl der Fall, nur bei Völkermord erschließt sich mir die Einordnung unabhängig von einer Umbenennug nicht wirklich. Dass Völkermorde meistens in Kriegen stattfinden, ist ja kein Kriterium, vielleicht fehlt da Kategorie:Völkerstrafrecht, auf jeden Fall ist das eher Kategorie:Strafrecht. Als "Ausgleich" für die Wehrechtskategorie weniger hätte ich dann aber Kategorie:Wehrstrafrecht vorzuschlagen, da ist einiges falsch bei Kategorie:Wehrrecht (Wehrpflicht) eingeordnet, sonst in der Oberkategorie Kategorie:Wehrrecht. --Lax 13:29, 14. Feb. 2007 (CET)
Systematik Wehrrecht
[Quelltext bearbeiten]Irgendwie ist es Dir gelungen, mich dafür zu interessieren, obwohl auf meiner Wikipediaagenda genug anderes steht, wahrscheinlich wegen der blöden Bezeichnungen in der Kategorie:
- Kategorie:Wehrrecht (Wehrpflicht): wieso nicht einfach Kategorie:Wehrpflicht, es fehlt ein zweiter Elternteil wie Kategorie:Öffentliches Dienstrecht, dem auch Kategorie:Beamtenrecht unterzuordnen wäre
- Kategorie:Wehrrecht (Justiz): wieso nicht Kategorie:Militärjustiz, das ist wohl irgendwie Kategorie:Verwaltungsrecht
- Kategorie:Wehrrecht (Wache) ist laut Artikel UZwGBw Kategorie:Streitkräftepolizeirecht, Mutter Kategorie:Polizei- und Ordnungsrecht
- Kategorie:Wehrrecht (Völkerrecht), nochmal der Vollständigkeit halber: Kategorie:Kriegsvölkerrecht
- überhaupt fehlt Kategorie:Wehr-/Militärverwaltungsrecht, wo auch einiges aus der bisherigen Kategorie Wache neu kategorisiert werden müsste
- ebenso fehlt, wie erwähnt, Kategorie:Wehrstrafrecht (das "Wehr-" wäre aber sehr bundesdeutsch, die entsprechenden Regelungen dürften z. B. in der Schweiz Kategorie:Militärstrafrecht heißen. Unterzuordnen wäre jedenfalls Kategorie:Meuterei
- für Kategorie:Wehrdisziplinarrecht scheint es momentan wenig Bedarf zu geben
- Kategorie:Wehrrecht (Bundeswehr) sollte vielleicht besser Kategorie:Wehrrecht (Deutschland) heißen, die Gesetze haben ja auch Tradition. Der Umgang mit solchen Nationalkategorien müsste eigentlich schon irgendwie vereinheitlicht sein, oder? Ich kenn' mich da nicht aus, aber es könnte ja auch sinnvoller sein, einen Artikel ggf. z.B. bei Kategorie:Wehrstrafrecht und Kategorie:Deutschland einzuordnen. Wenn nicht, ist die Frage, auf welcher Ebene man die Nationen einheiraten lässt.
- Die Einordnung von Kategorie:Wehrrecht ist, jetzt leicht erkennbar, Blödsinn, hier gilt ausnahmsweise: "höher hängen", unter Kategorie:Öffentliches Recht.
Jurist bin ich übrigens keiner, aber manchmal kann ich relativ klar denken. Krieg ich jetzt meine Kategorie:Kriegsvölkerrecht? ;-) --Lax 16:01, 14. Feb. 2007 (CET)
- Mir ist gerade noch aufgefallen, dass, wenn Kategorie:Kriegsvölkerrecht tatsächlich zu Kategorie:Wehrrecht gehört, letzteres sogar bei Kategorie:juristisches Querschnittsgebiet einzuordnen wäre, rein logisch betrachtet. Möglicherweise ist aber Kategorie:Kriegsvölkerrecht hier falsch eingeordnet, Artikel Wehrrecht impliziert das, außerdem existiert eine "Internationale Gesellschaft für Wehrrecht und Kriegsvölkerrecht", was dasselbe zu implizieren scheint. --Lax 16:47, 14. Feb. 2007 (CET)
Erstmal vielen Dank für deine Vorarbeiten. Man muss da gewiss kein Jurist für sein, um zu erkennen, dass da einiges schief gelaufen ist. Derjenige, der diese Kategorien verursacht hat, ist, soweit ich weiß, übrigens auch kein Jurist - aber das nur am Rande. Im Einzelnen:
- Kategorie:Wehrpflicht halte ich vom Namen her für sinnvoller. Das muss aber nicht unbedingt unter die dienstrechtlichen Kategorien sortiert werden.
- Kategorie:Wehrrecht (Wache) würde ich am liebsten komplett in Kategorie:Wehrrecht übernehmen. Dort ist bezeichnenderweise auch der Artikel UZwGBw einsortiert.
- Kategorie:Wehrrecht (Bundeswehr) ist auch überflüssig. Wir unterteilen die juristischen Kastegorien normal nicht nach Ländern. Dabei sollte es hier auch so bleiben. Alles in Kategorie:Wehrrecht .
- Militärjustiz hört sich ein wenig hart an. Für Deutschland wohl unpassend. Auch hier wäre ich dafür, die Kategorie:Wehrrecht (Justiz) in die Kategorie:Wehrrecht zu übernehmen.
- Summa summarum. Es gibt eine Kategorie:Wehrrecht, da ist fast alles drin, darunter gibt es eine Kategorie:Wehrpflicht, die irgendwoanders evtl noch untergehängt werden könnte und dann gibt es darunter noch die Kategorie:Kriegsvölkerrecht, die ebenfalls unter der Kategorie:Völkerrecht hängt. ok? --Alkibiades 17:44, 14. Feb. 2007 (CET)
- Ich hab' hier keine Aktien drin, bis auf das Kriegsvölkerrecht. Hättest Du allerdings früher gesagt, dass Du die Unterkategorien abschaffen willst, hätte ich mir viel sparen können. Aber wie gesagt, irgendwie hat es mich auch interessiert.
- Ich hätte noch eingewandt, dass ich Zweifel an der Ersparnis habe, weil ja zusätzliche Kategorisierungen der Artikel nötig werden, aber ein kurzer Blick hat mich belehrt, dass die Kategorisierungen sowieso unter aller Sau sind. Theoretischer Vorteil der detaillierteren Kategorien sollte aber sein, dass mit der Einordnung in Unterkategorien die automatische Einordnung in die zusätzlichen Kategorien erfolgt, die man sich sonst erst ausdenken muss.
- Nur nochmal zur Klarstellung, dass das nicht verloren gegangen ist: Kategorie:Wehrrecht hängt dann unter Kategorie:Öffentliches Recht? Das andere ist, dass ich mittlerweile ganz erhebliche Zweifel an der Unterordnung des Kriegsvölkerrechts unter das Wehrrecht habe. Aber man (Du ;-) ) sollte hier doch irgendwo einen Experten auftreiben können, der das beurteilen kann. --Lax 19:40, 14. Feb. 2007 (CET)
- Problematisch ist es ja jetzt schon, dass die Kategorie:Wehrrecht (Völkerrecht) mittelbar unterhalb der Kategorie:Besonderes Verwaltungsrecht steht. Das Völkerrecht ist zwar grundsätzlich auch ein Teil des öffentlichen Rechts, wird bei uns aber als eigentständiges Rechtsgebiet geführt. Wir könnten insofern das Kriegsvölkerrecht auch ganz aus diesem Zweig rausnehmen, also auch nicht unter öffentliches Recht. Wenn du das so siehst habe ich keine Einwände. Mich würde aber die Meinung von dritter Seite interessieren. Ich persönlich kenne leider keinen Wikipedianer, den ich zu den Experten des Völkerrechts zählen würde. Auf dieser Seite kommen ab und an ein paar Juristen vorbei, aber Völkerrecht oder Wehrrecht macht hier keiner so gerne, glaub ich. --Alkibiades 19:49, 14. Feb. 2007 (CET)
Über die Benennung der Kategorie:Wehrrecht (Völkerrecht) habe ich mich auch schon gewundert, da ich einen größeren Teil der Artikel in dieser Kategorie geschrieben habe und sie anfangs auch intuitiv in eine Kategorie:Kriegsvölkerrecht einordnen wollte. Insofern würde ich eine Umbenennung unterstützen. Allerdings kenne ich mich weder im Kategoriensystem im allgemeinen noch in den juristischen Kategorien im speziellen sonderlich gut aus. Insofern will ich die Möglichkeit nicht ausschließen, dass sich uns hier irgendein tieferer Sinn ganz einfach nicht erschliesst. Das war auch der Grund dafür, dass ich selbst nichts in Richtung Umbenennung unternommen habe. --Uwe 22:08, 14. Feb. 2007 (CET)
- ach so, sorry Uwe. Bei Völkerrecht hätte ich natürlich an dich denken müssen. Aber du stehst ja eher für die Rot-Kreuz-Ecke, oder so? Aber schön, dass du diese Diskussion auch so gefunden hast. Also sind wir uns über die Umbenennung schon mal einig. Das machen wir dann am besten über die Bots von WP:WPK. Jetzt ist nur noch die Frage, was wir mit den anderen Kategorien machen sollen. Ich kann ja auch einfach mal wie vorgeschlagen Löschanträge stellen. Nur für Kategorie:Wehrrecht (Wehrpflicht) würde ich auch einen Umbenennungsantrag stellen. Ich lese aus dem Beitrag von Lax heraus, dass er auch nicht unbedingt was dagegen hätte. --Alkibiades 22:39, 14. Feb. 2007 (CET)
Korrekt. Ich halte nur drei Dinge für wirklich erforderlich: Kriegsvölkerrecht, Wehrrecht direkt unter öffentliches Recht und die Klärung, ob Wehrrecht das Kriegsvölkerrecht mit einschließt. Sollte Letzteres nicht möglich sein, halte ich es als Provisorium für besser, Kriegsvölkerrecht unter direkt unter Militärwesen zu hängen statt unter Wehrrecht, da ich die Korrektheit einer solchen Einordnung mittlerweile für wesentlich wahrscheinlicher halte. --Lax 23:28, 14. Feb. 2007 (CET)
Ich hab das jetzt umgesetzt. hier geht die Diskussion weiter. Hab ich was vergessen? --Alkibiades 16:39, 15. Feb. 2007 (CET)
Umbenennungsantrag für Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht
[Quelltext bearbeiten]Ich weise darauf hin, dass ich für diese Kategorie soeben einen Umbenennungsantrag nach Kategorie:Staatsrecht gestellt habe. Da man darüber durchaus geteilter Ansicht sein kann, bitte euch ich in der Diskussion offen eure Meinung dazu zu sagen. --Alkibiades 19:15, 26. Feb. 2007 (CET)
Neue Unterkategorien für Kategorie:Urteil
[Quelltext bearbeiten]Auf die Gefahr hin, ein "norwegisches Schicksal" mit einem Vorschlag für neue Unterkategorien zu erleiden, stelle ich dennoch zur Diskussion die UK Kategorie:Entscheidung des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofs und Kategorie:Entscheidung des Österreichischen Obersten Gerichtshofs zu erstellen. Im Rechtsinformationssystem wird zwar noch ein Oberbegriff "Judikatur Justiz" geführt, unter dem die Urteile von OGH, OberLandesG, LandesG und BezirksG gesucht werden können; jedoch schließe ich mich früheren Meinungen an, "keine leeren Versprechungen" zu machen, indem eine Kategorie nur aus systematischen Überlegungen geschaffen wird, zu der noch kein einziger Artikel existiert. Für die zuvor erwähnten UK habe ich derzeit einen Artikel. - Alexander Gamauf 00:56, 7. Mär. 2007 (CET)
- Mich bedrückt es eigentlich auch, dass die Österreicher in unserem Kategoriensystem so benachteiligt werden. Aber ihr keine Artikel schreibt, dann kann man da auch keine Kategorien aufmachen. Wenn du wie du sagst zu jeder der beiden Kategorien nur einen Artikel hast, dann ist das eigentlich etwas wenig. Aber vielleicht kann man durch die Eröffnung neuer Kategorien die Österreicher etwas motivieren. Insofern könnte ich mir für Österreich eine Ausnahme vorstellen. Welche Artikel hast du denn? --Alkibiades 09:11, 7. Mär. 2007 (CET)
- Der Artikel lautet Justizium Alexander Gamauf 11:48, 7. Mär. 2007 (CET)
Wie stets möchte ich auch hier eine Lanze für eine vollständige Unterkategorisierung, also für die Errichtung der Unterkategorien brechen, wobei ich natürlich weiß, daß ich mit dieser Meinung keineswegs auf ungeteilte Zustimmung zu stoßen pflege. Gleichwohl: Mir geht es um das systematische Verhälnis von übergeordneter und untergeordneter Kategorie. die in der Oberkategorie stehenden Artikel sollen einen Oberbegriff auch zu den in der Unterkategorie gelisteten Artikeln darstellen. Das bedeutet in vereinfachter Darstellung: Wenn ich eine Kategorie:Urteil habe, in der 99 deutsche Urteile und 1 österreichisches Urteil gelistet sind, dann kann ich entweder alle 100 Artikel in der Oberkategorie belassen, also gar keine Unterkategorie bilden, oder ich muß 2 Unterkategorien bilden, wobei in die Kategorie: Urteil (Deutschland) 99 Artikel und in die Kategorie: Urteil (Österreich) ein Artikel einzustellen sind. Die Zwergkategorie mag unschön sein, ist aber systematisch notwendig, weil das österreichische Urteil den 99 deutschen Urteilen systematisch nicht übergeordnet ist. Anders wäre es mit einer Liste der Urteile, die in jedem Falle in der Oberkategorie verbleiben müßte.
Dieses Beispiel kann unschwer auf die hier vorgeschlagenen Kategorien übertragen werden, die demnach meines Erachtens eröffnet werden sollten. Stechlin 11:42, 7. Mär. 2007 (CET)
- Ja, Stechlin, ich weiß, dass du für die vollständige systematische Unterkategorisierung bist. Ich teile deine Ansicht da aber nicht vollständig. Unter WP:KAT#Größe_von_Kategorien steht ausdrücklich, dass es nicht empfohlen wird, kleinere Kategorien anzulegen als solche, die mindestens zehn Artikel enthalten (früher stand da doch mal sieben...). Außerdem werden die Zwergkategorien regelmäßig zur Löschung vorgeschlagen, letztens erst hier . Man muss sich natürlich nicht sklavisch an alle Regeln halten, aber hier macht es keinen Sinn, sich gegen die herrschende Meinung in der Wikipedia zu stellen. Unterkategorien sind danach zur Entlastung der Oberkategorie gedacht, und nicht, um eine Systematisierung durchzuführen. Ich glaube, wir haben in unserem Kategoriensystem bisher eine ganz gute Mischung aus beiden Elementen.
Aber zu der neuen Kategorie: Der Artikel Justizium ist eigentlich kein Urteils-Artikel. Deshalb sollte dazu auch keine Urteilskategorie angelegt werden. --Alkibiades 12:02, 7. Mär. 2007 (CET)
- Da gebe ich dir völlig Recht, dass mein Artikel kein Urteils-Artikel ist, sondern nur Rechtssätze Österreichischer Höchsgerichte widerspiegelt. Aber dann ist die Kategorie:Urteil zu eng gefasst, da es für die intrasystematische Fortentwicklung des Rechts nicht unerheblich ist, wie die Gesetze von den höchsten Richtern ausgelegt werden. Da du Vollblutjurist bist, würde mich deine Meinung dazu interessieren, wie man die Begriffe Rechtssatz in Österreich und Leitsätze des Urteils in Deutschland systematisch zusammenfassen könnte. Alexander Gamauf 14:10, 7. Mär. 2007 (CET)
- Wenn das ein Artikel wäre, der lediglich eine Liste irgendwelcher Urteile und deren Leitsätze enthielte (etwa wie hier), dann könnte er in die Kategorie rein. Aber dein Artikel bespricht ja im Grunde abstrakt ein Thema. Das geht weit über die bloße Auflistung von Leitsätzen hinaus. daher kommt er wie jeder andere Artikel zu einem abstrakten juristischen Thema in die passenden Kategorien zu dem Rechtsgebiet, auch wenn das bei diesem Artikel schwer ist, da er viele Rechtsgebiete betrifft. Ich würde fast sagen, die Kategorie:Prozessrecht wäre die einzige passende. --Alkibiades 14:33, 7. Mär. 2007 (CET)
- Danke für den Tipp, ich werde deiner Empfehlung folgen, weil das Schwergewicht von Justizium nicht auf der Urteilsfindung liegt, sondern auf der Reflexion der Gerichtserkenntnisse. Die vorgeschlagenen Unterkategorien können ja später noch bei Bedarf eingeführt werden. - Alexander Gamauf 00:10, 8. Mär. 2007 (CET)
Beim durcharbeiten der Kategorien Jurist, Rechtswissenschaftler und Rechtswissenschaftler (21. Jahrhundert) sind mir v.a. bei Rechtswissenschaftler etliche islamische Juristen aufgefallen, in der Kategorie zum 20. Jahrhundert sah ich auch etliche. Angesichts der vom westlichen Traditionen etwas abweichenden Funktion des Rechts in der Gesellschaft (und damit der Stellung des Juristen ) würde ich eine eigene Kategorie für islamische Rechtsgelehrte für sinnvoll halten. Aufgenommen werden sollen v.a. solche Juristen, deren Werk Bedeutung für die Auslegung der Scharia hat, nicht primär solche, die zufällig auch Muslime sind.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 10:31, 4. Mai 2007 (CEST)
- Ich bin mir nicht sicher, ob das eine hilfreiche Kategorie wäre. Wir haben uns entchlossen, die biographischen Artikel (wie wohl auch in den anderen Fachbereichen) zeitlich, also nach Jahrhunderten zu unterteilen. Eine weitere, systematische Ebene führt hier meines Erachtens zu mehr Verwirrung als Klärung, zumal, wenn der Damm einmal gebrochen ist, die Zivilrechtler, Strafrechtlicher usw. auch ihre eigene Kategorie haben möchten ... Stechlin 11:37, 4. Mai 2007 (CEST)
- Faend ich schon sinnvoll, wenn dann aber bitte "Islamischer Rechtswissenschaftler" analog zu den anderen Bezeichnungen in Kategorie:Person des Islam. --Elian Φ 15:33, 4. Mai 2007 (CEST)
- Da es in der islamischen Rechtswissenschaft eine große Nähe zur auslegung des Koran gibt sehe ich da inhaltliche eine Nähe zur bestehenden Kategorie:Kirchenrechtler. Insofern ist das "Fachbereichsargument, das ich auch durchaus im Hinterkopf hatte, IMHO hier nicht durchschlagend.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 15:50, 4. Mai 2007 (CEST)
- Das Argument überzeugt mich. -- Stechlin 16:48, 4. Mai 2007 (CEST)
Zu Stechlins Befürchtung der Ausweitung der Fachbereichskategorien verweise ich auf meinen Sammellöschantrag vom 19.01.07 [4]. Ich habe dort ausdrücklich eine Ausnahme für Fachbereiche "wo sich Wissenschaftler oft ganz auf ein Themengebiet konzentrieren, wie z.B. bei der Kategorie:Kirchenrechtler" vorgeschlagen und das ist so durchgegangen. Wie Kriddl richtig sagt, kann man die islamischen Rechtswissenschaftler ähnlich sehen. Also habe ich keine Vorbehalte. --Alkibiades 21:03, 4. Mai 2007 (CEST)
- o.K., ich setzt das mal um - unter dem von Elian vorgeschlagenen Namen.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 08:42, 5. Mai 2007 (CEST)
In den islamischen Wissenschaften wird zwischen Koranexegeten und Juristen sehr genau unterschieden.Es gibt allerdings Personen, die sowohl als auch waren. Z.B. At-Tabari: vor allem als Historiker bekannt, aber auch als Koranexeget mit einem 30-bändigen Werk ausgewiesen und auch als Jurist mit einer eigenen Rechtsschule, die nur zu seiner Zeit bestand,bekannt.--Orientalist 16:01, 6. Mai 2007 (CEST)
Ist die (und einige vergleichbare) sinnvoll? Niemand ist doch deswegen relevant. Wir haben doch auch keine Kategorie:Bäcker oder ähnliches. Ein ganz normaler Job, nach dem nicht kategorisiert werden muss. --UliR 13:29, 6. Mai 2007 (CEST)
Offen gesagt verschließt sich auch mir die Bedeutung ausgerechnet dieser Kategorie. die allgemeine Richterkategorie müsste eigentlich reichen. Sinnvoller wäre es -wenn überhaupt- über Einteilungen nach Gerichtswegen nachzudenken.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 14:49, 6. Mai 2007 (CEST)
- Es gibt anscheinend eine ganze Menge RiLG, die irgendwie die Relevanzschwelle überspringen. Die Kategorie ist voll genug. Würde man sie löschen, müsste das alles in die Kategorie:Richter (Deutschland) und die ist auch nicht gerade leer. Ich würde sie beibehalten wollen. --Alkibiades 15:09, 6. Mai 2007 (CEST)
- Naja aber diese etwas merkwürdige Kategorie führt dazu, dass etwa Frau Mechthild Dyckmans nicht entsprechend ihrer höchsten Richterfunktion (VGH-Richterin), sondern ihrer anfangsfunktion einzusortieren ist, da die Kategorie Richter (Deutschland) ja die allgemeinere ist.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 15:30, 6. Mai 2007 (CEST)
- Unter Kategorie:Richter heißt es "Soweit nicht ausnahmsweise etwas anderes geboten ist, reicht die Einordnung nach der höchsten Dienststellung, die der Betroffene erreicht hat." Nun haben wir irgendwie keine VGH/OVG-Richter-Kategorie (warum eigentlich nicht?), aber das ist doch keine Grund etwas gegen die RiLG-Kat zu haben. --Alkibiades 15:53, 6. Mai 2007 (CEST)
- Also Anlage der Kategorien zu den OVO/VGH-, LAG, LSozG, FG-Richtern?--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 16:00, 6. Mai 2007 (CEST)
- Erstmal schauen, wieviele Richter deine heutigen Löschanträge überstehen ;-) Wenn dann genug über sind, ja. --Alkibiades 16:02, 6. Mai 2007 (CEST)
- Sind nur vier - alle anderen trugen das Bundesverdienstkreuz, waren Professoren, abgeordnete, Buchautoren oder Straßen wurden nach ihnen benannt. Die Richterkategorien werden sich schon nicht lehren.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 16:05, 6. Mai 2007 (CEST)
Also zählen wir mal durch:
- RiFG
- Walter Bettges
- Hans-Peter Korte
- Lutz Hoffmann (Richter)
- Friedrich Voss (Politiker)
- Hans-Jürgen Ziemann
- RiLAG
- RiOVG
- Detlef Czybulka
- Jürgen Gehb
- Wolfgang Gerhards
- Reinhard Klenke
- Michael Kloepfer
- Gerhard Robbers
- Eberhard Schmidt-Aßmann
- Friedrich Schoch
- Gustav-Adolf Stange
Also für die OVG-Richter hätten wir genug. Ich schlage daher vor, eine Kategorie:Richter (Oberverwaltungsgericht) zu schaffen. In diese werden auch VGH-Richter einsortiert. Wenn ich das richtig verstehe, dann ist OVG die von §§ 2, 184 VwGO bevorzugte Bezeichnung. Die FG-Richter dürften in sieben Tagen noch weniger werden, da brauchen wir also keine Kategorie--Alkibiades 16:56, 6. Mai 2007 (CEST)
- Wie mans nimmt, man müsste noch die Verfassungsrichterkategorie durchflöhen, aber ich denke auch, die Finanzgerichtsbarkeit kann sich melden, wenn sich genug zusammengerottet haben. OVG dürfte o.k. gehen - gab es nicht irgendwo eine Klausel, dass das OVG in einigen BBundesländern VGH genannt werden dürfe? Hm, GVG, EGGVG, VwGO werde ich heute deswegen allerdings nicht mehr danach durchsuchen.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 17:09, 6. Mai 2007 (CEST)
- Hab ich doch genannt, § 184 VwGO. Ich lege die Kat dann mal an. Wenn du noch weitere findest, pack sie mit rein. --Alkibiades 17:40, 6. Mai 2007 (CEST)
Kategorie:Gefängnis (Österreich)
[Quelltext bearbeiten]Hallo zusammen! Da ich gerade dabei bin, die Justizanstalten und sonstigen Strafvollzugseinrichtungen in Österreich ein bisschen näher zu behandeln, wollte ich fragen, ob es für euch ein Problem ist, wenn ich der Kategorie Kategorie:Gefängnis (Anstalt) eine neue Unterkategorie namens Kategorie:Gefängnis (Österreich) nach Deutschem Vorbild anfüge. Prizipiell denke ich, dass wir genügend Artikel für die Kategorisierung zusammenbringen sollten, da ja auch die ehemaligen Haftanstalten in diese Kategorie fallen würden. Irgenwelche Einwände? Lg Plani 23:08, 31. Mai 2007 (CEST)
- Ich glaube da gibts kein Problem mit. (ich habe übrigens gerade mal die kats in deinem Beitrag deaktiviert. Bitte immer einen Doppelpunkt vor dem Kategoriennamen einsetzen, wenn du nicht willst, dass die Diskussionsseite dort kategorisiert wird). --Alkibiades 06:31, 1. Jun. 2007 (CEST)
- Okay, danke. Oh, verzeihung, das hatte ich übersehen :-) Danke für die Korrektur! Lg Plani 08:08, 1. Jun. 2007 (CEST)
Kategorie:Rechtsdogmatik
[Quelltext bearbeiten]Jemand hat nun die Kategorie:Rechtsdogmatik angelegt. Über deren Sinn kan mann ja streiten. Aber die derzeitige Einsortierung der Artikel ergibt für mich überhaupt keinen Sinn. Ich glaube am sinnvollsten ist es, alle Einsortierungen rückgängig zu machen und die Kategorie sofort zu löschen. Oder? --Alkibiades 10:28, 10. Jun. 2007 (CEST)
- Der "Leitartikel" erklärt jedenfalls nicht viel:
- Die Rechtsdogmatik ist Rechtswissenschaften unternimmt die systematische Analyse der geltenden Rechtsnormen. Ihre Methoden hängen von der Art des Rechtsstoffes ab; im kontinentaleuropäischen Rechtskreis, der hauptsächlich aus Gesetzesrecht besteht, sind dies vor allem die Interpretation und die Lückenfüllung.
- Löschen, das führt zu überhaupt nichts. Warum sollen StGB AT und allgemeine Zivilrechtslehren in einer Kategorie? --103II 20:49, 10. Jun. 2007 (CEST)
- Stimmt, der Leitartikel ist ja auch völliger Käse; ein richtiger Satz ist das auch nicht. Vom selben Benutzer verzapft. LA auch für den Artikel? --Alkibiades 21:15, 10. Jun. 2007 (CEST)
- Zumindest QS, was auch für die meisten dort einsortierten Artikel gilt, insbesondere konstitutiv und deklaratorisch - was sind amtliche Urkunden und was haben die damit zu tun? --103II 10:28, 11. Jun. 2007 (CEST)
Das Ding ist doch von Natur aus ungeeignet, entweder man sortiert dort nur den Artikel Rechtsdogmatik ein oder letztlich das gesamte Recht. Die bisherigen Einträge erscheinen mir da dann auch ziemlich wahllos. (Warum ist nur das allgemeine Zivil- und das allgemeine Strafrecht eine Unterkategorie? Warum nicht das jeweills besondere, gibt es im Schuld- Sachen- oder Familienrecht keine Dogmatik?). Bloß weg damit.--Kriddl Diskussion SG 14:12, 11. Jun. 2007 (CEST)
Habe die Kategorie leer gemacht und stelle jetzt SLA. Dia Artikel darin waren alle so grauenhaft, da hab ich lieber die Augen zugemacht und einfach die Kat rausgenommen oder ausgetauscht und es mir verkniffen, heute abend sechs Löschanträge zu stellen. Das kann aber gerne noch wer anders machen. --Alkibiades 22:33, 12. Jun. 2007 (CEST)
Auf konstitutiv und deklaratorisch habe ich die LAs gestellt.--Kriddl Diskussion SG 01:17, 13. Jun. 2007 (CEST)
Nachdem der Abschnitt aus Portal Diskussion:Recht (Archiv) der Sache nach eigentlich hierher gehört, kopiere ich ihn nachträglich noch hierher. --wau > 16:43, 1. Nov. 2007 (CET)
Hallo, die Kategorie:Urteil eines Landgerichts wurde ersatzlos gelöscht, nachdem jemand eine Umbenennung beantragt hatte. Die Löschbegründung lautete u.a., dass es bei Artikeln wie Daschner-Prozess und Schmücker-Prozess überhaupt nicht um Gerichtsentscheidungen, sondern um Gerichtsverfahren ginge. – Wird diese Auffassung hier geteilt? Dann wären ja auch Artikel wie Weltbühne-Prozess oder Göttinger Mensurenprozess verkehrt einsortiert. Grüße -- kh80 •?!• 00:30, 22. Sep. 2007 (CEST)
- Zunächst ist im Göttinger Mensurenprozess der Rechtsweg bis zum BGH weiterverfolgt worden. Der BGH hat dann ja auch entschieden, die Entscheidung ist in der amtlichen Sammlung dann ja auch veröffentlicht worden. Der Weltbühne-Prozess war tatsächlich falsch einsortiert - eine Reichgerichtsentscheidung wird im Artikel nicht dargestellt (ich muss aber mal nachgucken, mir war so, als ob es die gegeben hätte, falls dem so ist wäre das ein schwerer Fehler in dem als "exellent" gekennzeichneten Artikel). Ansonsten sind Prozesse vor den Landgerichten solche der ersten oder zweiten Instanz. Bei wirklich problematischen Fällen geht es weiter an die oberen Gerichte. In der Praxis spielen daher v.a. die Urteile der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Rolle, in geringerem Maße noch die der Oberlandesgerichte. Die in der Presse auftauchenden "Entscheidungen" sind dann tatsächlich nur Prozesse.--Kriddl Disk... 06:01, 22. Sep. 2007 (CEST)
- Hallo Kriddl, danke für Antwort. Hmm, unter Weltbühne-Prozess#Das Urteil wird doch auf die RG-Entscheidung eingegangen. Wie dem auch sei, ich finde die Unterscheidung zwischen Gerichtsprozess und Gerichtsentscheidung nicht optimal, da in Artikeln über Prozesse wohl auch stets auf die Entscheidung eingangen wird (und umgekehrt regelmäßig auch). Wie soll man solche Prozessartikel sonst einsortieren, damit sie nicht aus dem rechtlichen Kategoriensystem fallen?
- Einen Artikel wie Dorfbäcker von Siegelsbach, in dem eine LG- und eine BGH-Entscheidung beschrieben wird, könnte man m.E. außerdem ruhig sowohl in die BGH- als auch, falls es sie noch gäbe, in die LG-Kategorie einsortieren, wenn beide Entscheidungen für Aussehen gesorgt haben. Grüße -- kh80 •?!• 00:08, 23. Sep. 2007 (CEST)
- Ich war immer dafür, dass die Entscheidung über juristische Kategorien vom Fachbereich Recht getroffen wird. Als dann das WikiProjekt Kategorien gegründet wurde, wurde auf entsprechende Einwendungen dort klargestellt, dass das Projekt sich nur mit Kategorien befassen solle, die nicht von einem Fachbereich betreut werden (vgl.Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Grundsätze#Zweck). Im späteren Verlauf wurde dann die Kategorienwartung in die Löschdiskussion integriert, die Beschränkung, dass vorrangig die Fachbereiche dafür zuständig wären, ist dabei nicht mehr sichtbar. Wenn dann dort jemand eine Umbenennung einer juristischen Kategorie vorschlägt, sagt sich der die Löschanträge abarbeitende Tierarzt, was soll das denn, wir sind doch hier bei den Löschkandidaten, und löscht auch ohne Antrag. Die Begründung (Artikel nicht über Entscheidung, sondern über Gerichtsverfahren) halte ich für Unsinn. Am Ende steht die Entscheidung. Soll man auch noch unterscheiden, ob ein Artikel schwerpunktmäßig mehr über das Verfahren oder die Entscheidung berichtet? Das ganze passt zu der sich ausbreitenden Tendenz, schneller zu löschen, ohne Argumente von Fachleuten abzuwarten. Insgesamt zeigt auch dieser Fall, dass es nicht sinnvoll ist, wenn Fachfremde über juristische Kategorien bestimmen und dass es besser wäre, solche Fragen innerhalb des Fachbereichs zu klären. Wenn ich mich richtig erinnere, gab es auch schon Anträge zu Kategorien beim WikiProjekt Kategorien, die aus unserem Fachbereich stammten, statt dass wir dies unter Kategorie Diskussion:Recht intern lösen. Dann würde auch sinnvoll darüber nachgedacht, ob die bisher unter "Urteil eines Landgerichts" eingeordneten Artikel Lübecker Impfunglück, Daschner-Prozess, Pascal-Prozess, Schmücker-Prozess und Sexismus-Klage stattdessen in die nächsthöhere Kategorie oder eine andere Kategorie eingeordnet werden sollen, statt wie Uwe Gille die Kategorie-Angabe nur einfach zu löschen. - Eine andere Frage ist, ob die Kategorie "Urteil eines Landgerichts" (oder besser Entscheidung eines Landgerichts) benötigt wird. Jedenfalls ist in irgendeiner Form eine Kategorisierung als Gerichtsentscheidung sinnvoll. Um die Oberkategorien nicht zu überfrachten, halte ich es schon für sinnvoll, eine solche Kategorie zu haben. Mit fünf Einträgen war sie ja auch nicht ganz bedeutungslos, und es kommen ja im Lauf der Zeit wohl noch mehr Artikel hinzu. Ich halte daher die Löschung nicht für sachgerecht und schlage eine Wiederherstellung als Kategorie: Entscheidung eines Landgerichts vor. --wau > 01:07, 23. Sep. 2007 (CEST)
- Ich weise Uwe mal auf diese Diskussion hin und bitte ihn um ein Statement. BTW: Stößt die Löschung von Dorfbäcker von Siegelsbach (Begründung) unter den Mitlesenden auf Zustimmung? Grüße -- kh80 •?!• 16:56, 28. Sep. 2007 (CEST)
- Die Löschung des Bäckers halte ich für akzeptabel. Was ist, wenn er beim nächsten Durchgang verurteilt wird und das ohne weitere Besonderheiten rechtskräftig wird? Oder wenn am Ende die Beweislage wirklich nicht ausreicht und das rechtskräftig wird. Wo liegt dann die Relevanz? Anders, wenn vielleicht der Fall noch Anlaß gibt, wesentliche neue Rechtsgrundsätze zu entwickeln. In diesem nicht sehr wahrscheinlichen Fall kann man den Artikel immer noch wiederbeleben, unter welchem Lemma auch immer. Wirkliche oder vermeintliche Fehlurteile sind natürlich immer was für die Presse, aber nicht unbedingt was für Wikipedia. --wau > 20:12, 28. Sep. 2007 (CEST)
- Ich weise Uwe mal auf diese Diskussion hin und bitte ihn um ein Statement. BTW: Stößt die Löschung von Dorfbäcker von Siegelsbach (Begründung) unter den Mitlesenden auf Zustimmung? Grüße -- kh80 •?!• 16:56, 28. Sep. 2007 (CEST)
- Vielleicht wird meine Ansicht ja nicht von Juristen geteilt, aber das Lübecker Impfunglück ist nun mal kein Urteil eines Landgerichts, sondern ein medizinischer Unglücksfall, der neben vielen anderen Aspekten auch juristische Folgen hatte. Mit gleichem Grund könnte man bei fast allen Unternehmen auch Urteil eines Finanzgerichts einfügen, irgendwann waren sicher alle mal in den Fittichen eines solchen. Zudem erfüllte diese Minikategorie nicht die allgemeinen Grundsätze, also etwa 10 Elemente. Dass „nur ein Tierarzt“ diesen Antrag abarbeitete liegt einfach daran, dass ich nur noch die seit mehr als 5 Tagen überfälligen LK abarbeite, offenbar war kein juristisch versierter Admin dazu willens. Wenn Euer juristischer Sachverstand diese Kat. für unverzichtbar hält, gibt es ja noch die LP. Gruß Uwe G. ¿⇔? RM 17:46, 28. Sep. 2007 (CEST)
- Bei der Kategorisierung kommt es nicht auf den Schwerpunkt an. Bei dem Impfunglücksartikel interessieren sich Mediziner für andere Aspekte als Juristen. Wenn darin über ein Urteil eines Landgerichts berichtet wird, sollte man Juristen zugestehen, den Fall durch entsprechende Kategorisierung für ihren Bereich sichtbar zu machen. Worin Du recht hast, Tierseuchen-Uwe (diese Anrede ist jetzt als großes Lob gemeint!), ist, dass es besser wäre, wenn solche Fälle in der Löschdiskussion von Juristen abgearbeitet würden, und nicht die Drecksarbeit anderen überlassen und dann gemeckert wird, womit wir uns also auch an die eigene Nase zu fassen haben. Aber worauf ich Dich hinweisen wollte, ist, dass es bei den Kategorien besonders wenig sinnvoll ist, wenn darüber Fachfremde entscheiden. Das wurde auch im Wikipedia:WikiProjekt Kategorien so gesehen, wo man ausdrücklich die Antragstellung auf Kategorien beschränken wollte, die nicht von Fachbereichen gewartet wurden. Später ist das dann in die Löschkandidaten integriert worden, weil viele nicht neben der "Löschhölle" auch noch eine "Kategorienhölle" beobachten wollten. An der Grundproblematik hat sich dadurch aber nichts geändert. Die Frage, ob wir eine bestimmte Minikategorien wollen, ist bei uns in bestimmten Fällen bewusst so entscheiden worden, um die Oberkategorie zu entlasten. Wenn Du die Kategorie einfach löscht, kommen die Artikel dadurch aber nicht wieder in die Oberkategorie, sondern fallen aus unserer Beobachtung völlig heraus. Daher meine Bitte in Fällen von Anträgen zu juristischen Kategorien: Kurze Nachricht an Portal Diskussion:Recht, und wir kümmern uns drum! Das sollte übrigens auch für sonstige Artikel im Bereich Recht gelten, und ich ermuntere ausdrücklich die Admins im Bereich Recht und mich selbst, den (geringen) Anteil an Löschkandidaten aus dem Bereich Recht selbst abzuarbeiten! --wau > 19:30, 28. Sep. 2007 (CEST)
Kategorie:Rechtswissenschaft
[Quelltext bearbeiten]Jemand hat die bereits mehrfach gelöschte Kategorie:Rechtswissenschaft wieder angelegt. Wieder löschen? Ist es sinnvoll, dass Rechtswissenschaft unter Kategorie:Recht, Rechtswissenschaften bisher aber unter Kategorie:Recht (Sonstiges) eingeordnet war? --wau > 18:01, 24. Sep. 2007 (CEST)
- Die gesamte Kategorie:Recht (Sonstiges) ist Unfug. Wenn etwas (nur) unter "Sonstiges" fallen kann, dann gehört es in der Oberkategorie, hier Kategorie:Recht und zwar ausschließlich.--Berlin-Jurist 22:30, 24. Sep. 2007 (CEST)
- Du hast insofern Recht, als es am besten wäre, wenn man die Kategorie "Recht (Sonstiges)" nicht bräuchte, weil sie keine Artikel enthält, sondern alle an besser geeigneter Stelle eingeordnet sind. Andererseits muss man mit der Realität rechnen, dass immer wieder Artikel auftauchen, die sich nicht so ohne weiteres in bestehende Kategorien einordnen lassen. Wir haben seinerzeit die Kategorien eingehend diskutiert (siehe Kategorie Diskussion:Recht/Archiv 2) und auf diese zusätzliche Kategorie geeinigt. Hintergrund ist, dass angestrebt wird, Artikel möglichst weit unten in der Kategorienhierarchie einzuordnen und dementsprechend den obersten Ebenen vor allem Unterkategorien, aber möglichst wenige Artikel zuzuordnen. Nun werden immer wieder von Fachfremden Artikel in die Kategorie Recht einsortiert, weil sie sich mit dem Kategoriesystem Recht nicht auskennen. Soweit es sich nicht um wichtige Rechtsbegriffe handelt, ist es manchmal nicht leicht, sie in bestehende Kategorien einzuordnen. Die Kategorie:Recht (Sonstiges) soll dazu dienen, solche "Sonderlinge" irgendwo im Bereich Recht zwischenzuparken, ohne die Kategorie:Recht, die ja vor allem wesentliche Weichenstellung der oberen Ebenen liefern soll, damit zu überlasten. Natürlich ist es sehr verdienstvoll, wenn Du Artikel in "Recht (Sonstiges)" besser kategorisierst. - Weitere Frage: Kategorie:Rechtswissenschaft löschen und Rechtswissenschaften ebenso wie Rechtswissenschaft in Kategorie:Recht einordnen? -wau > 20:20, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Vielleicht ist am einfachsten, den Artikel Rechtswissenschaften in Rechtswissenschaft einzuarbeiten. Die Kategorie:Rechtswissenschaft kann weg; man muss sich aber dann noch überlegen, wo die Kategorie:Rechtshochschule (ebenfalls neu) hinkommt. --Alkibiades 20:20, 28. Sep. 2007 (CEST)
- Schön, wieder von Dir zu hören. Ich hoffe, Du bist im neuen Job schon fest etabliert und stehst kurz vor einer Beförderung!--wau > 04:37, 29. Sep. 2007 (CEST)
- Naja so ungefähr. Bin im Moment nicht so viel online wegen Umzug und so; aber das tut ja hier nichts zur Sache. --Alkibiades 08:52, 29. Sep. 2007 (CEST)
- Schön, wieder von Dir zu hören. Ich hoffe, Du bist im neuen Job schon fest etabliert und stehst kurz vor einer Beförderung!--wau > 04:37, 29. Sep. 2007 (CEST)
- Vielleicht ist am einfachsten, den Artikel Rechtswissenschaften in Rechtswissenschaft einzuarbeiten. Die Kategorie:Rechtswissenschaft kann weg; man muss sich aber dann noch überlegen, wo die Kategorie:Rechtshochschule (ebenfalls neu) hinkommt. --Alkibiades 20:20, 28. Sep. 2007 (CEST)
Die Kategorie:Rechtshochschule habe ich in die Kategorie:Institution (Recht) gepackt und für die geleerte Kategorie:Rechtswissenschaft einen SLA gestellt. --Bubo 容 19:18, 29. Sep. 2007 (CEST)
Da ich mir mal wieder die Kategorie:Richter angesehen habe fiel mir auf, dass wir inzwischen die notwendigen zehn israelischen Richter zusammen hätten. Einwände für eine solche Kategorie?--Kriddl Disk... 10:23, 5. Okt. 2007 (CEST)
- Nein, leg sie ruhig an! --103II 10:32, 6. Okt. 2007 (CEST)
Braucht es diese Unterkategorie zur Kategorie:Jurist der Antike und zur Kategorie:Richter? Sie enthält derzeit einen Eintrag. Ein wirklicher Mehrwert ist für mich im augenblick nicht ersichtlich. Die Oberkategorien können ggf. in den Artikel eingebracht werden.--Kriddl Disk... 10:57, 10. Okt. 2007 (CEST)
Ich würde die Kategorie:Jurist gerne um die Unter-Kategorie:Dichterjurist erweitern. Vergleicht zum Thema bitte den Artikel Dichterjurist und die neue, von dort ausgelagerte Liste von Dichterjuristen. Hat jemand etwas dagegen? --Fehlerteufel 17:38, 19. Okt. 2007 (CEST)
Die Kategorie hätte auch den Vorteil, dass die Liste von Dichterjuristen, dem Vorbild Liste bedeutender Mathematiker entsprechend, auf bedeutende Dichterjuristen beschränkt werden könnte. Dabei gehe ich davon aus, dass sich auch solche Dichterjuristen der Kategorie:Dichterjuristen zuordnen lassen, für die es hier noch keinen Artikel gibt. Das hat mir mal jemand gesagt. Stimmt das? Und: wie geht das? --Fehlerteufel 17:25, 24. Okt. 2007 (CEST)
War mal mutig, nachdem niemand widersprochen hat. --Fehlerteufel 21:55, 24. Okt. 2007 (CEST)
Macht diese neue Kat überhaupt Sinn? Ohne Einleitung und bei der lieblosen Zusortierung sicher nicht, auch müssten etliche wichtige Fragen noch geklärt werden (ist z.B. das BVerfG und/oder die Bundesgerichte ein "Oberstes Gericht" im Sinne der Kat).--Kriddl Disk... 07:49, 21. Okt. 2007 (CEST)
- Ich möchte nur zu der wichtigen Frage Stellung nehmen, ob das BVerfG und die Bundesgerichte ein oberstes Gericht sind und deshalb in die Kategorie gehören. Meine Antwort: Es kommt darauf an! :-) Die Bundesgerichte sind nicht alle oberste Gerichte, sondern nur die in Art. 95 Abs. 1 GG genannten eben wegen der dort getroffenen Anordnung: "errichtet der Bund als oberste Gerichtshöfe den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, den Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht" (Hervorhebung nur hier). Kein oberstes Gericht, obwohl Bundesgericht, ist also das Bundespatentgericht.
- Wenn die Bundesgerichte aus Art. 95 Abs. 1 GG oberste Gerichte sind, dann ist es das BVerfG erst recht, weil es gem. § 95 Abs. 2 BVerfGG die Entscheidung dieser obersten Gerichte aufheben darf (und also noch "oberer" ist). Die eigentümliche Konsequenz, dass es innerhalb der obersten Gerichte eine Hierarchie gibt, müssen wir hinnehmen, weil § 95 Abs. 2 BVerfGG das so anordnet. Zu den obersten Gerichten würde ich außerdem die Landesverfassungsgerichte zählen, weil, wenn ich recht sehe, auch sie die obersten Bundesgerichte aus Art. 95 Abs. 1 GG aufheben dürfen. --Fehlerteufel 09:56, 21. Okt. 2007 (CEST)
- Mein ansatz ist da eher internationalerer Natur und mit dem GG da dann doch weniger zu begründen. Es stellt sich schlicht die Frage, welches Gericht eines Staates soll dort aufgenommen werden, wenn neben den Fachgerichten (BGH etc.) noch sowas wie ein Verfassungsgericht existiert. (Ist glaube ich auch für Italien, Spanien und ein paar andere Staaten die Frage) Vom Lemmatitel würde sich auch die Frage nach dem EuGH stellen, für Großbrittanien müssten wir wahrscheinlich allen ernstes das Parlament aufnehmen. Ich habe kurz gesagt den Eindruck, dass diese auf dem ersten Blick sinnvolle Kategorie zumindest noch nicht durchdacht und abgegrenzt ist.--Kriddl Disk... 10:10, 21. Okt. 2007 (CEST)
- Wenn ein Staat selbst darüber entscheiden kann, welche seiner nationalen Gerichte oben stehen und welche unten, ist eine Kategorie Oberstes Gericht, sei sie sinnvoll oder nicht, dann nicht doch gezwungen, in die nationalen Rechtsordnungen zu blicken, vgl. das Parallelproblem bei der Vorlagepflicht nationaler Gerichte im Europarecht? --Fehlerteufel 12:27, 21. Okt. 2007 (CEST)
- Ich stimme Fehlerteufel im Ergebnis zu. Der Rückgriff auf Art. 95 erscheint mir gut vertretbar. Daneben könnte man noch darauf abstellen, bei welchen Gerichte eine Berufung/Revision stets ausgeschlossen ist, d.h. die Urteile sind stets sofort rechtskräftig. Das ist, soweit ich weiß, bei den in Art. 95 GG genannten Gerichten der Fall. --Dr Möpuse gips mir! 14:16, 21. Okt. 2007 (CEST)
- Ich bitte zu entschuldigen, dass ich nicht wusste, eine neue Kategorie in Recht sei vorher zu diskutieren. - Zur Verteidigung meiner dennoch angelegten Kategorie weise ich zunächst auf den Artikel Oberstes Gericht. Dort ist für den Hausgebrauch brauchbar dargestellt, dass sowohl "Supreme Courts" nach ags. Tradition, als auch "Verfassungsgerichte" und oberste Fachgerichte nach kontinentaler Tradition oberste Gerichte genannt werden können. - Dr. Möpuse vermutet richtig, dass gegen Entscheidungen der sog. "obersten Gerichtshöfe des Bundes" kein ordentliches Rechtsmittel mehr gegeben ist, die Entscheidungen also immer sofort rechtskräftig sind (was allerdings keine Verfassungsbeschwerde ans BVerfG oder Individualbeschwerde an den EGMR ausschließt). - Kriddl möchte ich fragen, was er gegen die Aufnahme des HoL in die Kategorie hat? - Zurecht wurde ein Einleitungstext angemahnt, der inzwischen auch da ist. Die Kategorie hat übrigens in EN-WP ein Vorbild. GrußPelagus 22:57, 23. Okt. 2007 (CEST)
- Ich stimme Fehlerteufel im Ergebnis zu. Der Rückgriff auf Art. 95 erscheint mir gut vertretbar. Daneben könnte man noch darauf abstellen, bei welchen Gerichte eine Berufung/Revision stets ausgeschlossen ist, d.h. die Urteile sind stets sofort rechtskräftig. Das ist, soweit ich weiß, bei den in Art. 95 GG genannten Gerichten der Fall. --Dr Möpuse gips mir! 14:16, 21. Okt. 2007 (CEST)
- Wenn ein Staat selbst darüber entscheiden kann, welche seiner nationalen Gerichte oben stehen und welche unten, ist eine Kategorie Oberstes Gericht, sei sie sinnvoll oder nicht, dann nicht doch gezwungen, in die nationalen Rechtsordnungen zu blicken, vgl. das Parallelproblem bei der Vorlagepflicht nationaler Gerichte im Europarecht? --Fehlerteufel 12:27, 21. Okt. 2007 (CEST)
- Mein ansatz ist da eher internationalerer Natur und mit dem GG da dann doch weniger zu begründen. Es stellt sich schlicht die Frage, welches Gericht eines Staates soll dort aufgenommen werden, wenn neben den Fachgerichten (BGH etc.) noch sowas wie ein Verfassungsgericht existiert. (Ist glaube ich auch für Italien, Spanien und ein paar andere Staaten die Frage) Vom Lemmatitel würde sich auch die Frage nach dem EuGH stellen, für Großbrittanien müssten wir wahrscheinlich allen ernstes das Parlament aufnehmen. Ich habe kurz gesagt den Eindruck, dass diese auf dem ersten Blick sinnvolle Kategorie zumindest noch nicht durchdacht und abgegrenzt ist.--Kriddl Disk... 10:10, 21. Okt. 2007 (CEST)
Hm, Abgrenzung nach keinem ordentlichen weiteren Rechtsmittel? Von mir aus ja gerne, aber müssten dann die Landesverfassungsgerichte nicht auch hinein?--Kriddl Disk... 07:16, 24. Okt. 2007 (CEST)
- Gutes Argument. Und überhaupt die oberen Landesgerichte, wenn nur Landesrecht angewandt wurde? Ich würde es auf die oberste Ebene beschränken. Oder wir nehmen beides zusammen, so wie man von ober- und höchstrichterlichen Entscheidungen spricht. --103II 09:59, 24. Okt. 2007 (CEST)
- Dass es Verfahren gibt, in denen die Oberlandesgerichte letztinstanzlich entscheiden, dürfte nicht reichen, um sie in die Liste aufzunehmen. Andernfalls müssten wir auch die Amtsgerichte nennen. Sie erkennen in Bagatellsachen regelmäßig erst- und letztinstanzlich für Recht (vgl. § 511 Abs. 2 Nr.1, § 495a ZPO).
- Die Landesverfassungsgerichte aufzunehmen, erscheint mir geboten - und vor allem dann völlig unproblematisch, wenn man die Länder als Staaten im Sinn von Staats- und Völkerrecht begreift, wie es, wenn ich recht erinnere, die ganz h.M. tut. --Fehlerteufel 11:17, 24. Okt. 2007 (CEST)
- ACK. Oberstes Gericht kann nur ein solches sein, dessen Urteile (jedenfalls fast) immer sofort rechtskräftig wären. Sonst wäre zB auch das Landgericht oberstes Gericht, weil dessen Berufungsurteile auch immer sofort rechtskräftig werden.
- Landesverfassungsgerichte halte ich auch für oberste Gerichte. Dass das so ist, hat man imho schmerzlich in den Neunzigern erfahren, mit der unsäglichen Entscheidung des BerlVGH, mit dem Honecker damals aus der Haft entlassen wurde, weil alles andere angeblich ein Menschenrechtsverstoß wäre. --Dr Möpuse gips mir! 11:22, 24. Okt. 2007 (CEST)
- Zu den Landesverfassungsgerichten: Gegen deren Entscheidungen gibt es ja kein ordentliches Rechtsmittel, das ist richtig. Es handelt sich aber um Gerichte von Gliedstaaten, deshalb sind sie nach meinem Einleitungstext außen vor. Das ist ja vielleicht nur ein halb-geltendes Argument. Ich halte das aber für richtig, gliedstaatliche Gerichte außen vor zu lassen, da sie (wohl) nicht prägend sind für die "Außenwirkung" des Gerichtssystems einer Nation. Und übrigens kann wohl jedes Gericht bestimmte Sachen letztinstanzlich entscheiden. Z.B. das Verwaltungsgericht Eilrechtsschutz in Wehrpflichtsachen. Um bei den deutschen Verhältnissen zu bleiben: Dass zwischen höchstrichterlich (BVerfG/BGH/BVerwG etc.) und obergerichtlich (OLG/OVG etc.) unterschieden wird spricht doch eher dafür nur die erstgenannten Gerichte als "Höchstgerichte" zu führen.Pelagus 20:13, 24. Okt. 2007 (CEST)
- Nach ihrem Selbstverständnis wie nach ihrer Außenwahrnehmung dürften auch Landesverfassungsgerichte zu den obersten Gerichten zählen, siehe z.B.
- Das gilt gerade auch aus der von Kriddl in einer Enzyklopädie zu Recht hochgehaltenen internationalen Perspektive. Die höchsten Gerichte der Gliedstaaten heißen andernorts sogar regelmäßig "Oberstes Gericht", siehe z.B. The Supreme Court of Ohio.
- Ich würde die LVerfGs also unbedingt aufnehmen. --Fehlerteufel 10:36, 25. Okt. 2007 (CEST)
- Zum Beispiel Ohio: Die Außenwirkung ist aber eine andere. Nur der USSC heißt "Supreme Court of the Land" Zu den Landesverfassungsgerichten: Würden sie aufgenommen müssten auch der Supreme Court of Ohio etc. aufgenommen werden, da es m.E. keinen einheitlichen Instanzenzug von den Einzelstaatsgerichten zu den Bundesgerichten gibt. Dann wäre jeder heuristische Wert der Kategorie "Oberstes Gericht" dahin.Pelagus 20:49, 25. Okt. 2007 (CEST)
- Zu den Landesverfassungsgerichten: Gegen deren Entscheidungen gibt es ja kein ordentliches Rechtsmittel, das ist richtig. Es handelt sich aber um Gerichte von Gliedstaaten, deshalb sind sie nach meinem Einleitungstext außen vor. Das ist ja vielleicht nur ein halb-geltendes Argument. Ich halte das aber für richtig, gliedstaatliche Gerichte außen vor zu lassen, da sie (wohl) nicht prägend sind für die "Außenwirkung" des Gerichtssystems einer Nation. Und übrigens kann wohl jedes Gericht bestimmte Sachen letztinstanzlich entscheiden. Z.B. das Verwaltungsgericht Eilrechtsschutz in Wehrpflichtsachen. Um bei den deutschen Verhältnissen zu bleiben: Dass zwischen höchstrichterlich (BVerfG/BGH/BVerwG etc.) und obergerichtlich (OLG/OVG etc.) unterschieden wird spricht doch eher dafür nur die erstgenannten Gerichte als "Höchstgerichte" zu führen.Pelagus 20:13, 24. Okt. 2007 (CEST)
Ich habe die Arbeit an den Kategorien ja weitgehend aufgegeben, darf aber doch darauf hinweisen, daß kosmetische Operationen hier nicht weiterhelfen werden: die gesamte Kategorie:Gericht ist ein einziges Durcheinander, wie sich schon daran zeigt, daß neben einer Kategorie:Oberstes Gericht ein Artikel Oberstes Gericht (Israel) steht. Vielleicht sollten die Kriterien der Feingliederung noch einmal isoliert besprochen werden. Eine Alternative wäre es, auf eine Feingliederung ganz zu verzichten und die einzelnen Artikel in die Kategorie:Gericht einzustellen. -- Stechlin 18:06, 25. Okt. 2007 (CEST)
Neustrukturierung der Kategorie:Gericht
[Quelltext bearbeiten]Im Anschluss an meinen letzten Beitrag zum vorigen Abschnitt:
Ich habe dort darauf hingewiesen, dass wir die Feingliederung grundsätzlich klären müssen. Da ich eine aktuelle Diskussion nicht Finde, erlaube ich mir, einen Vorschlag zu unterbreiten:
- Ebene: Kategorie Gericht
- Unterebene I: Staatliche Gerichte
- Unterebene I.1: Gericht der Vereinigten Arabischen Emirate
- Unterebene I.2: Gericht der Bundesrepublik Deutschland
- Unterebene I.2.1: Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit
- Unterebene I.2.2: Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit
- Unterebene I.2.3: Gericht der Verfassungsgerichtsbarkeit
- Unterebene I.2.4 ff. (nach Bedarf)
- Unterebene I.3: Gericht der USA
- Unterebene I.4 ff. (nach Bedarf)
- Unterebene II: Überstaatliche Gerichte
- Unterebene II.1: Gericht der Vereinten Nationen
- Unterebene II.2: Gericht der Europäischen Union
- Unterebene II.3 ff. (nach Bedarf)
- Unterebene III: Religiöse Gerichte
- Unterebene IV ff. (nach Bedarf)
- Unterebene I: Staatliche Gerichte
Wir könnten so den nationalen Besonderheiten der Gerichtsverfassung bei der Ausgestaltung der Unterebenen Rechnung tragen. Wenn zudem ein entsprechendes Bedürfnis besteht, kann zusätzlich zu der in Deutschland vorgeschlagenen Unterteilung nach Gerichtsbarkeiten noch eine Spezialkategorie Oberster Gerichtshof des Bundes eingeführt werden, allerdings meine ich, dass diese Kategorie keinen eigenen Erkenntniswert haben dürfte: ein Artikel bringt hier mehr.
-- Stechlin 12:17, 26. Okt. 2007 (CEST)
Danke für den Vorschlag! Statt Religiöse Gerichte lieber Kirchliche Gerichte? Unterebene I.2.1 ff. lieber hierarchisch mit der Verfassungsgerichtsbarkeit beginnen? --Fehlerteufel 13:04, 26. Okt. 2007 (CEST)
- Kirchliche Gerichte würde ich nicht wählen, da Scharia-Gerichte z.B. auch integriert werden müssten, ich vermute, dass in Israel auch sowas für die Juden existiert.--Kriddl Disk... 16:22, 26. Okt. 2007 (CEST)
- Im Prinzip finde ich es sehr gut aufzuräumen. Allerdings schlage ich vor innerhalb Deutschlands eine Doppelgliederung vorzunehmen. Nach den Kategorien Gericht nach Träger (Bund, BW, BY, BG...) und Gericht nach Gerichtsbarkeit (Verfassungsgerichte, ordentliche, ... Gerichte). Wo sollen eigentlich die historischen Gerichte hin? Statt "religiöse Gerichte" müsste es wohl Nichtstaatliche Gerichte von Religionsgemeinschaften heißen (oder so ähnlich). Pelagus 20:09, 26. Okt. 2007 (CEST)
- Nicht notwendigerweise sind religiöse Gerichte vollkommen nichtstaatlich.--Kriddl Disk... 21:39, 27. Okt. 2007 (CEST)
- Richtig - aber wie immer versagt das Kategoriensystem bei der Dreidimensionalität. Ich shclage vor, dass Problem nach Art des gordischen Knotens zu lösen und diejenigen religiösen Gerichte, die Bestandteil auch iener staatlichen Ordnung sind, auch kategorientechnisch zu verstaatlichen. Den meisten Lesern wird der Staat als Träger der richtenden Gewalt näher liegen al die Kirchen und bei religiös geprägten Rechtssystemen werden sie diese auch dem Staat zurechnen. Warum sollten wir dies nicht auch tun? -- Stechlin 09:30, 28. Okt. 2007 (CET)
- Ich würde eher zweigleisig fahren, da deerjenige, der religiöse Gerichte sucht nicht notwendigerweise noch die staatlichen Kategorien durchforsten will. Jedenfalls würde ich die Benennung "Religiöses Gericht" bevorzugen, statt etwas wie "Nichtstaatliches religiöses Gericht" als Kat-Bezeichnung zu wählen. Erstens ist das ein Ungeheuerkategorienname, zweitens passt diese aus unserer modernen westlichen Sicht scheinbar einleuchtende Unterscheidung auch nur bei den meisten modernen westlichen Staaten mit der Sakularisierung.--Kriddl Disk... 15:01, 28. Okt. 2007 (CET)
- Lieber Kriddl. Das trifft zu, dass es sich um ein Wortungeheuer handelt bei "Nichtstaatliches Gericht einer Religionsgemeinschaft". Der Name ist aber gerade deshalb vorgeschlagen, weil es auch staatliche religiöse Gerichte gibt. Aber dennoch ist mein Vorschlag evtl. nicht so sinnvoll. Lieber Gerichte ggf. doppelt in staatliche Gerichte + in religiöse Gerichte einordnen.Pelagus 15:33, 28. Okt. 2007 (CET)
- Ich würde eher zweigleisig fahren, da deerjenige, der religiöse Gerichte sucht nicht notwendigerweise noch die staatlichen Kategorien durchforsten will. Jedenfalls würde ich die Benennung "Religiöses Gericht" bevorzugen, statt etwas wie "Nichtstaatliches religiöses Gericht" als Kat-Bezeichnung zu wählen. Erstens ist das ein Ungeheuerkategorienname, zweitens passt diese aus unserer modernen westlichen Sicht scheinbar einleuchtende Unterscheidung auch nur bei den meisten modernen westlichen Staaten mit der Sakularisierung.--Kriddl Disk... 15:01, 28. Okt. 2007 (CET)
- Richtig - aber wie immer versagt das Kategoriensystem bei der Dreidimensionalität. Ich shclage vor, dass Problem nach Art des gordischen Knotens zu lösen und diejenigen religiösen Gerichte, die Bestandteil auch iener staatlichen Ordnung sind, auch kategorientechnisch zu verstaatlichen. Den meisten Lesern wird der Staat als Träger der richtenden Gewalt näher liegen al die Kirchen und bei religiös geprägten Rechtssystemen werden sie diese auch dem Staat zurechnen. Warum sollten wir dies nicht auch tun? -- Stechlin 09:30, 28. Okt. 2007 (CET)
- Nicht notwendigerweise sind religiöse Gerichte vollkommen nichtstaatlich.--Kriddl Disk... 21:39, 27. Okt. 2007 (CEST)
- Im Prinzip finde ich es sehr gut aufzuräumen. Allerdings schlage ich vor innerhalb Deutschlands eine Doppelgliederung vorzunehmen. Nach den Kategorien Gericht nach Träger (Bund, BW, BY, BG...) und Gericht nach Gerichtsbarkeit (Verfassungsgerichte, ordentliche, ... Gerichte). Wo sollen eigentlich die historischen Gerichte hin? Statt "religiöse Gerichte" müsste es wohl Nichtstaatliche Gerichte von Religionsgemeinschaften heißen (oder so ähnlich). Pelagus 20:09, 26. Okt. 2007 (CEST)
- Zu den Kirchengerichten: m.E. stehen die kirchlichen Gerichte, die nicht zugleich staatliche sind, auf der gleichen Ebene wie Vereinsgerichte usw. Wie wäre es, eine Kategorie "nicht-staatliche Gerichte" zu nehmen? Wir können die dann in "religiöse Gerichte", "Sportgerichte" usw. untergliedern. --103II 19:50, 30. Okt. 2007 (CET)
- Ein mir sympathischer Vorschlag. --Bubo 容 19:58, 30. Okt. 2007 (CET)
- Einverstanden. -- Stechlin 14:49, 31. Okt. 2007 (CET)
Überlegungen zur Umsetzung
[Quelltext bearbeiten]- Gericht
- Gericht nach Staat (enthält staatliche Gerichte; von Umbenennung in "Staatliches Gericht" zunächst abgesehen, da die Kategorie auch in einem Kategoriensystem Thema nach Staat im Kategorienstamm Regionalthema steht)
- Gericht (Deutschland)
- Gericht (Deutschland) nach Gerichtsbarkeit
- Gericht (Deutschland) nach Träger
- Gericht (Frankreich)
- Gericht (Japan)
- Gericht (Österreich)
- Gericht (Schweiz)
- Gericht (Vereinigte Staaten) (neu)
- Gericht (Vereinigtes Königreich)
- (weitere nach Bedarf; es gibt Artikel über Gerichte in Belgien, Finnland, Niederlande, Ghana, Indien, Iran, Irland, Kanada, Litauen, Schweden, Spanien, Uganda; die entsprechenden Kategorien wurden gelöscht, weil sie nur wenige Artikel enthielten)
- Gericht (Deutschland)
- Überstaatliches Gericht
- Gericht der Vereinten Nationen? in etwa bisher Internationales Gericht
- Gericht der Europäischen Union, siehe Europäisches Gericht
- (weitere nach Bedarf)
- Nichtstaatliches Gericht siehe unter anderem Gericht (Religionsgemeinschaft)
- Historisches Gericht
- (weitere nach Bedarf)
- Gericht nach Staat (enthält staatliche Gerichte; von Umbenennung in "Staatliches Gericht" zunächst abgesehen, da die Kategorie auch in einem Kategoriensystem Thema nach Staat im Kategorienstamm Regionalthema steht)
Nicht einordnen lässt sich in das System Oberstes Gericht, was nicht der Einteilung zuerst nach Staaten, dann nach Gerichtsbarkeit folgt. Ich halte die Kategorie für überflüssig.
Entsprechend wäre auch zu überlegen, ob Oberes Landesgericht, Bundesgericht und Oberster Gerichtshof des Bundes fortbestehen sollen, die in das obenstehende System nach Gerichtsbarkeiten nicht recht passen. Zu fragen ist auch noch, ob bei einer Einteilung nach Gerichtsbarkeiten daneben eine Einteilung nach deutschen Bundesländern Bestand haben soll.
Zu überlegen wäre, was aus Militärgericht werden soll, derzeit einer Mischung aus Historie und spezieller Gerichtsbarkeit.
--wau > 13:37, 1. Nov. 2007 (CET)
- Die (von mir eingeführte) Kategorie:Oberstes Gericht kann weg, da sie so, wie ich sie mir vorgestellt hatte, keine Anhänger gefunden hat. Ich möchte mich aber aussprechen für den bereits oben (bzgl. Kategorie:Gericht (Bremen) andiskutierten Vorschlag, innerhalb der Kategorie:Gericht (Deutschland) einerseits nach Gerichtsbarkeiten, andererseits nach Gerichtsträger (Bundesgericht (Deutschland), Gericht des Landes BW, BY...) zu differenzieren. Militärgericht sollte vielleicht gar keine Kategorie bekommen, sondern Wehrstrafgerichte unter Bundesgericht (Deutschland), sonst unter Historisches Gericht... Aber wo kommen die von mir hoch geschätzten historischen Gerichte hin? Unter die Kategorie:Gericht oder Kategorie:Rechtsgeschichte? Pelagus 20:43, 2. Nov. 2007 (CET)
Ich finde, man sollte der Versuchung widerstehen, zu viele Kategorien einzurichten. Es gibt verschieden Möglichkeiten, Artikel zu einem speziellen Thema zu sammeln, neben den Kategorien auch Listen oder auch Artikel. So sammelt der Artikel Oberstes Gericht die entsprechenden Gerichte bereits, daneben braucht man nicht noch eine Kategorie, die zusätzlich nochmal dasselbe leistet wie der Artikel. Entsprechendes gilt für die Gerichte nach Ländern. Neben der Liste deutscher Gerichte braucht man nicht auch noch eine Sammlung in einer Kategorie nach Ländern. Natürlich werden Artikel in mehreren Kategoriesystemen erfasst, also etwa Landgerichte einerseits in einer Kategorie des Systems der Gerichte, ferner nach einer Ortskategorie (diese wieder hierarchisch gestaffelt), so dass man mit einem Werkzeug wie CatScan daraus Schnittmengen bilden kann, etwa die Menge aller Artikel über Amtsgerichte in Hessen. Aber da geht es um Kategorisierung in verschiedenen Systemen (Gerichte Orte). Dagegen ist es nicht sinnvoll, innerhalb des Systems der Gerichte zwei Kategorisierungssysteme parallel zu haben, einmal Gerichte nach Gerichtsbarkeit und ferner noch Gerichte nach Träger (Bund und Bundesländer) mit der Folge, dass alle Gerichte innerhalb des Kategoriesystems Gerichte zweimal unter verschiedenen Aspekten kategorisiert werden, und damit zusätzlich nach Orten, obwohl sie zusätzlich ohnehin auch noch in Ortskategorien eingeordnet sind (und sowohl über Catscan als auch über die Listen in entsprechen geordneter Form verfügbar sind). Eine örtliche Unterteilung kann allenfalls unter dem Aspekt geboten sein, dass sich so viele gleichartig Artikel ergeben etwa bei den Amtsgerichten, dass man wegen Überfüllung der Kategorie irgendwann einmal eine weitere Unterteilung vornehmen muss. Aber so weit sind wir noch lange nicht. Ich wäre daher dafür, die Kategorien von Gerichten nach Bundesländern (die Gerichte übergreifend nach Gerichtsbarkeiten enthalten), wieder abzuschaffen. Für die Kategorien Bundesgericht oder Kategorie:Oberster Gerichtshof des Bundes gibt es so wenig Artikel, dass diese nicht gebraucht werden. Auch insoweit findet man eine Zusammenstellung im Artikel Bundesgericht (Deutschland) und braucht dafür keine Kategorie. Ich wäre dabei dafür, die Obersten Bundesgerichte einfach in die Kategorien nach Gerichtsbarkeit einzustellen und nur dann eine eigene Unterkategorie zu bilden, wenn genug Artikel vorhanden sind wie etwa bei Kategorie:Bundesgerichtshof, nicht aber wenn dies nicht der Fall ist wie etwa beim Bundesverwaltungsgericht. Bei den Gerichten nach Staaten wäre noch zu diskutieren, ab wieviel Gerichten für einen Staat eine eigene Kategorie gebildet werden soll. Ich bin nicht der Meinung, dass das erst ab 10 Artikeln möglich sein sollte, sondern halte bei mehreren Ländern mit Artikeln ohne weiteres auch schon 5 Artikel für eine ausreichende Zahl. Ob auch schon weniger genügen sollen, sollte man diskutieren. --wau > 03:14, 4. Nov. 2007 (CET)
- OK. Bin (nun) weitestgehend Deiner Meinung. Was die Gerichtsträger angeht: Auch mit dem beschriebenen Tool wird es nicht möglich sein, beispielsweise alle Gerichte des Freistaates Bayern herauszufiltern. Denn dann wird da immer noch der Bundesfinanzhof in München hängenbleiben. Bei den Gerichten in Hamburg wird sich der Internationale Seegerichtshof finden. Aber könnte das alles wirklich in (Listen-)Artikel, wenn Bedarf besteht (Landesgericht (Bayern) etc. oder Politisches System Bayerns#Judikative etc.). Pelagus 10:28, 4. Nov. 2007 (CET)
- Ich habe einmal einen erheblichen Teil der Kategorien im Sinne der obenstehenden Aufstellung umgestellt. --wau > 20:19, 4. Nov. 2007 (CET)
- Sind die Unterkategorien
etc. wirklich erforderlich. Ich finde, bei diesen Unterkategorien fühlen sich die Artikel Bundesfinanzhof, Bundesverwaltungsgericht und Bundessozialgericht, Bundesarbeitsgericht ziemlich einsam.Pelagus 20:25, 4. Nov. 2007 (CET)
- Also dass sich die obersten Bundesgerichte einsam fühlen, das wollen wir doch wirklich nicht! Ich denke, dass man bei den Arbeitsgerichten, Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten die entsprechenden Unterkategorien auflösen kann, ich habe sie nur erst mal drangehängt, damit das ganze zumindest vorübergehend eine gewisse Ordnung hat, das Umkategorisieren von Hand ist ganz schön viel Arbeit. Aus meiner Sicht könnte man bei diesen Gerichten die Kategorie von zB "Arbeitsgericht" in "Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit" abändern und dadurch die Kategorie Arbeitsgericht einsparen. (Ich habe allersdings auch schon Argumente gehört wie: Bundesgericht und Untergericht sollen nicht auf gleicher Ebene stehen oder das Bundesgericht geht in der Masse der Untergerichte etwas unter.) Bei den ordentlichen Gerichten würde ich die Unterkategorien lassen. Hier hat auch der BGH seine Unterkategorie und es wären ohne Unterkategorien doch sehr viele Artikel in der Kategorie, so dass über kurz oder lang, wenn erst alle ordentlichen Gerichte einen eigenen Artikel bekommen sollten (siehe Liste deutscher Gerichte, ich schätze mal allein grob 600 Amtsgerichte), doch wegen Überfüllung der Kategorie unterteilt werden müsste.--wau > 21:02, 4. Nov. 2007 (CET)
- Frage am Rande: Warum heißt es Kategorie:Judikative (Vereinigte Staaten) ? Pelagus 00:59, 1. Dez. 2007 (CET)
- Wer weiß, es ist ein Wiki. Allerdings hat inzwischen Asthma kraft seiner besseren Einsicht die Kategorie, ein Mischmasch von Artikeln über Gerichte und Rechtsprechung, von den Gerichtskategorien abgehängt. --wau > 19:46, 2. Dez. 2007 (CET)
- Neue Kategorie:Gericht (Vereinigte Staaten) wieder im Baum. Pelagus 00:41, 8. Dez. 2007 (CET)
Ist "Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit" usw. nicht etwas umständlich - würde "ordentliche", "Arbeits-" usw.-Gerichtsbarkeit nicht genügen? Oder nur "Ordentliches Gericht" usw.? --103II 21:26, 9. Dez. 2007 (CET)
- Gegen Kategorie:Arbeitsgericht, dass auch die LAG und das BAG dahinein sollen. Gegen Kategorie:Arbeitsgerichtsbarkeit spricht, dass dann jemand auf die Idee kommen könnte auch die ArbG-Richter, das AGG usw dort hineinzuhängen. Dies führt wohl zu dem Vorschlag auch es bei den ordentlichen Gerichten zum Wohle der Gleichförmigkeit etwas umständlich zu machen. Das kann ich durchaus verstehen. Pelagus 17:58, 15. Dez. 2007 (CET)
Kategorie Diskussion:Recht oder Löschhölle?
[Quelltext bearbeiten]Gerade finden wieder Diskussionen im WikiProjekt Kategorien statt, die Kategorien aus dem Fachbereich Recht betreffen (Wikipedia:WikiProjekt_Kategorien/Diskussionen/2007/Oktober/23#Kategorie:Oberster_Gerichtshof_des_Bundes). Der Eintrag dort wird automatisch auch in die allgemeinen Löschkandidaten eingefügt mit der Folge, dass dort über die Kategorien entschieden wird. Was macht man sich im Fachbereich Recht eigentlich überhaupt Gedanken über Kategorien in unserem Bereich, wenn wir zulassen, dass dann in der allgemeinen Löschhölle wieder wie kürzlich erst von einem Fachfremden wie Uwe Gille über die von uns betreuten Kategorien entschieden wird? Bei Einrichtigung des WikiProjekt Kategorien wurden diese Bedenken von uns vorgebracht, darauf wurde dort ausdrücklich in die Regeln eingefügt, dass die Kategorienwartung im Allgemeinen nur zuständig ist, soweit nicht die Fachbereiche die Kategorien betreuen (Wikipedia:WikiProjekt_Kategorien/Grundsätze#Zweck). Aber es steht da etwas versteckt abseits und droht immer wieder in Vergessenheit zu geraten, so dass auch Benutzer, die dem Bereich Recht zuzurechnen sind, dort bisweilen Anträge stellen. Das ist kontraproduktiv. Behandeln wir unsere Kategorien hier und lassen wir uns nicht von Tierärzten dreinreden! --wau > 00:22, 27. Okt. 2007 (CEST)
Siehe auch Wikipedia:Löschkandidaten/20._Oktober_2007#Kategorie:Gericht_.28Japan.29 --wau > 00:57, 27. Okt. 2007 (CEST)
Danke für den Hinweis. Ich habe in der Löschhölle einen entsprechenden Hinweis angebracht. -- Stechlin 15:41, 27. Okt. 2007 (CEST)
- Vermerk: Die Kategorie:Gericht_(Japan) wurde von Uwe Gille gelöscht. Er wirkt laufend ohne Rücksicht auf den Fachbereich Recht und ohne Beachtung der Grundsätze der Kategorienwartung an der Gestaltung der rechtlichen Kategorien mit. --wau > 11:17, 1. Nov. 2007 (CET)
- Ich resigniere.
Meine Mitarbeit ist ohnehin stark reduziert. Solange hier keine wirksamen Mechanismen erarbeitet werden, um unsere Arbeit gegen die von Benutzer:Uwe Gille demonstrierte Halbbildung zu schützen, werde ich mich an Diskussionen um das Kategoriensystem nicht mehr beteiligen und darauf verzichten, von mir erstellte/bearbeitete Artikel zu kategorisieren. -- Stechlin 14:49, 1. Nov. 2007 (CET)
- Ich arbeite ja daran, dass solche Eingriffe vermieden werden, siehe etwa meine Empfehlungen in dem obenstehenden Abschnitt #Kategorie:Urteil eines Landgerichts, den ich nachträglich noch hierher kopiert habe. Wir sollten uns gemeinsam bewusst sein, dass die Rechtskategorien von uns betreut werden sollten. Dazu gehört auch, dass Admins aus unserem Bereich diesbezügliche Entscheidungen auch selbst treffen und nicht abwarten, bis Uwe Gille zum Zuge kommt! Entsprechend habe ich das auch hinsichtlich der Kategorienanträge vom 23.10.2007 (siehe hier) getan. Es wäre schön, wenn sich auch andere daran beteiligen. (Bei der Kategorie Gericht (Japan) habe ich bewusst noch einmal zugewartet, um zu sehen, ob Uwe Gille nach den letzten Hinweisen bereit ist, auf unser auch in den Regeln verankertes Anliegen Rücksicht zu nehmen. Insoweit haben wir jetzt jedenfalls Klarheit.)--wau > 16:43, 1. Nov. 2007 (CET)
- Bitte versteh' mich nicht falsch. Ich weiß Deine Bemühungen sehr zu schätzen. Es ist nur wie so oft: allein mir fehlt der Glaube.
Natürlich können und sollten wir das Problem bis zu einem gewissen Grade als Aufforderung nach vermehrtem und beherzterem Eigenengagement verstehen. Wir sollten uns auch bewußt sein, daß die juristische Ausbildung paradoxerweise meist nicht zur Entscheidungsfreudigkeit erzieht, gerade diese Tugend aber in der WP-Arbeit, vor allem ihrer administrativen Seite oft gefragt ist.
Daneben steht aber das Problem, dass wir bisher versucht haben, die Gesamtheit des juristischen Kategoriensystems im Auge zu behalten und zuerst allgemeine Grundsätze der Untergliederung einer Kategorie zu erarbeiten, ehe wir diese umsetzen und dabei Fehler ausmerzen. Hierbei waren die portalinternen Diskussionen zwar mühsam aber, wie ich finde, kollegial geführt und ergebnisorientiert.
Es liegt in der Natur der Sache, daß diese Diskussionen zeitaufwendiger sind, als es die übliche Löschpraxis der Wikipedia zuläßt - dieser Zeitbedarf ist aber im Interesse der Sache hinzunehmen. Daher ist es unerträglich, wenn von außen mit dem Holzhammer agiert wird, solange wir uns mit der Sache befassen. Dies ist der eigentliche Skandal am Auftreten Uwe Gilles - für die japanischen Gerichtsartikel wird sich schon eine Lösung finden; zur Not müßte man eben noch acht Stubs schreiben.
Bezüglich dieses eigentlichen Skandals haben wir also wie Du schreibst, jetzt Klarheit. In der Tat, Uwe Gille fehlt es entweder an Verständnis oder an gutem Willen, um den Inhalt unserer Arbeit zu erfassen. Als Mitarbeiter bin ich damit mit ihm fertig. Das löst aber das Problem nicht - und hier beginnt es besonders unerfreulich zu werden. Was kann ich tun? Ein Eintrag bei den Adminproblemen führt nach den bisherigen Erfahrungen mit dieser Seite zu einem Zufallsergebnis ohne bleibende Wirkung. Eigeninitiative hieße die Kategorien wieder herzustellen und mich einem endlösen Gezänk über den formal richtigen Weg auszusetzen. Die Löschprüfung schließlich eröffnet auch nicht den Weg zu der auf dieser Seite zu diskutierenden Neufassung der Gerichtskategorien, sondern zwingt mich in eine Auseinandersetzung mit Uwe Gille et. al., der seine Inkompetenz bereits bewiesen hat.
Ich bedaure aufrichtig: für derlei fehlt mir die Kraft. So besehen bleibt mir nur die beschriebene Konsequenz, die Kategorien aus meinen Tätigkeitsgebieten auszuklammern, bis das grundlegende Problem gelöst ist.
Stechlin 11:20, 4. Nov. 2007 (CET)
- Bitte versteh' mich nicht falsch. Ich weiß Deine Bemühungen sehr zu schätzen. Es ist nur wie so oft: allein mir fehlt der Glaube.
- Ihr macht hier eine großartige Arbeit, die mühsam und nach außen hin wenig spektakulär erscheint. Ich wollte nur nochmal meine Unterstützung in Lösch- und ähnlichen Diskussionen zusagen; wenn Ihr das auf meine Diskussionsseite schreibt, komme ich Euch dort gern zu Hilfe. Die Struktur hat sich enorm verbessert und es wäre schade, wenn einzelne das wieder zurückdrehen könnten. --103II 14:39, 4. Nov. 2007 (CET)
- Es ist gestern erneut zur Löschung von Kategorie:Gericht (Japan) gekommen (durch Benutzer:Peter200, den ich schon angeschrieben habe). Und das obwohl ich im Einleitungstext auf diese Diskussion hingewiesen hatte. Damals waren noch 5-6 Artikel drin. Jetzt wären es schon 11. Mal sehen wie lange der 3. Versuch hält... Pelagus 20:12, 5. Nov. 2007 (CET)
Unterkategorien zu Kategorie:Richter (Oberlandesgericht)
[Quelltext bearbeiten]Zu einigen OLGs gibt es eigene Kategorien zu bestimmten OLGs, die die magische Zehnergrenze wenn überhaupt nur knappst erreichen. Ein besonders peinliches Beispiel ist die Kategorie:Richter (Oberlandesgericht Naumburg) mit einem Eintrag. Sind die Richterkategorien da nicht doch etwas zu überfeinert?--Kriddl Disk... 11:48, 1. Nov. 2007 (CET)
- Je nachdem wie die Strafsache wegen Rechtsbeugung ausgeht, werden wir vielleicht gerade in diesem OLG noch ein paar relevante Richter bekommen... Ansonsten würd ich es mal so lassen, besser die Kategorien sind da und füllen sich langsam, als dass wir alle Artikel später zusammensuchen müssen. --103II 15:10, 4. Nov. 2007 (CET)
Auch die Kategorie:Richter (Oberlandesgericht Kassel) und die Kategorie:Richter (Oberlandesgericht Köln) haben jeweils nur einen Artikel. Es scheint mir eher ein strukturelles Problem mit den OLG-Richterunterkategorien zu sein. Die Kategorie:Richter (Oberlandesgericht) quillt auch nicht wirklich über.--Kriddl Disk... 10:00, 5. Nov. 2007 (CET)
- Mir persönlich scheint ein OLG-Richter als solcher auch nicht relevant zu sein. In WP:RK habe ich dazu nichts gefunden. Wenn meine Intuition zutrifft, dann bleiben die OLG-Kats zwangsläufig dünn besetzt: OLG-Richter finden dann nur Berücksichtigung, wenn sie aus anderen Gründen relevant sind, z.B. als Wissenschaftler, als Dichter (Herbert Rosendorfer), als Beschuldigter in einer bundesweit beachteten strafrechtlichen Ermittlung (soweit ich weiß, der Görgülü-Senat vom OLG Naumburg), als Politiker (Schill, allerdings soweit ich weiß bloß Amtsrichter), als Schauspielerin (Barbara Salesch, allerdings soweit ich weiß bloß Landrichterin). Wenn OLG-Richter nicht als solche, sondern nur aus anderen Gründen in die Wikipedia aufgenommen werden, ist ihre Eigenschaft, OLG-Richter zu sein, aus dieser Sicht eine zufällige. --Fehlerteufel 11:23, 5. Nov. 2007 (CET)
- Das haben wir schon mal hier diskutiert... --103II 23:24, 5. Nov. 2007 (CET)
Bestehen tiefgreifende Bedenken die Unterkategorien zur Löschung )vorzuschlagen? Wie gesagt: Richtig voll ist eigendlich keine.--Kriddl Disk... 12:21, 9. Nov. 2007 (CET)
- Traurig für die Damen und Herren R 2. Herr Fehlerteufel hat etwas recht. Mit Kriddl bin ich für Löschen der Unterkategorien. Pelagus 20:04, 9. Nov. 2007 (CET)
Ich geb's auf. Einen Abschnitt drüber habe ich mich dafür eingesetzt, dass der Fachbereich Recht, falls es einen solchen gibt, seine Kategorien selbst gestalten und das nicht der Löschhölle überlassen sollte. --wau > 23:14, 17. Nov. 2007 (CET)
- @Wau, wegen Deines Einsatzes hier drüber habe ich das erst hier angesprochen. Reaktionen kamen nicht, also habe ich das in die allgemeine Diskussion gegeben.--Kriddl Disk... 04:17, 19. Nov. 2007 (CET)
Das Thema wäre erledigt. Alle wurden gelöscht [5] Die Kategorie:Richter (Oberlandesgericht) enthält jetzt 59 Artikel, was wie ich finde noch akzeptabel ist. --Alkibiades 21:01, 18. Nov. 2007 (CET)
- Nein, noch nicht erledigt: Kategorie: Richter (Kammergericht) und Kategorie:Richter (Oberlandesgericht Hamm) bestehen noch.Pelagus 12:23, 24. Nov. 2007 (CET)
- Tja Pelagus: Die haben beide elf Einträge und überschreiten damit die Richtgröße von zehn. Daher gab es da auch keinen LA.--Kriddl Disk... 11:35, 26. Nov. 2007 (CET)
- Tja Kriddl. Es genügt wohl nicht als Existenzberechtigung, wenn eine Kat. >9 Einträge hat. Oder ist jemand der Ansicht, dass es die Kategorie:Buchstaben von A bis J geben sollte? Pelagus 22:53, 28. Nov. 2007 (CET)
Löschung von Gerichtskategorien
[Quelltext bearbeiten]Vermerk: Siehe Wikipedia:WikiProjekt_Kategorien/Diskussionen/2007/November/11#Kategorie:Gericht (Schweden) (gelöscht) und folgende. Die Artikel wurden durch Uwe Gille kategoriemäßig in alle Winde verstreut, teilweise in Kategorie:Oberstes Gericht, teilweise außerhalb des Bereichs Rechts in die Länderkategorien, teilweise wurde die Kategorie ersatzlos gelöscht (Staatsrat (Belgien)).--wau > 01:04, 26. Nov. 2007 (CET)
- Die verstreuten habe ich, soweit gefunden, in Kategorie:Gericht nach Staat geparkt. Pelagus 18:20, 8. Dez. 2007 (CET)
Die Kategorie:Gericht (Vereinigte Staaten) gibt es schon länger nicht mehr. Da nun Asthma auch die Kategorie:Judikative (Vereinigte Staaten) aus dem Baum Kategorie:Gericht nach Staat herausgenommen hat (weshalb auch immer) ist die Kategorie erforderlich. Sie hätte z.Zt. 8 Elemente (also m.E. mehr als genug, zumal auch Kategorie:Gericht (Vereinigtes Königreich) selbst von Uwe Gille verschont geblieben ist) - Spricht etwas dagegen, die Löschprüfung zu beantragen? Pelagus 22:40, 6. Dez. 2007 (CET)
- Inzwischen hat jemand die Kat angelegt. Löschprüfung halte ich nicht für erforderlich. Andererseits ist natürlich das Nebeneinander der beiden Kategorien Gericht bzw Judikative USA nicht sinnvoll. Judikative ist recht unpräzis und ist deshalb aus gutem Grund im rechtlichen Bereich bei anderen Ländern nicht im Gebrauch. Ein Durcheinander von Artikeln über Gerichte und über Entscheidungen in einer Kategorie entspricht nicht dem System der juristischen Kategorien. Gerichte gehören in den Kategorienzweig Gericht (Institution Recht), Entscheidungen in den Zweig Rechtsprechung und Literatur, aber wenn da Fachfremde mitmischen, wird es immer wieder ein Durcheinander geben. --wau > 15:48, 7. Dez. 2007 (CET)
Kategorie:Militärgericht - Kategorie:Oberstes Gericht - Kategorie:Oberes Landesgericht - Kategorie:Oberster Gerichtshof des Bundes
[Quelltext bearbeiten]Spricht etwas gegen LA für diese vier geleerten Kategorien? Pelagus 18:04, 8. Dez. 2007 (CET)
- Nach Möglichkeit sollte über Kategorien im Fachbereich selbst entschieden werden, ohne die Seite Löschkandidaten zu bemühen. Einige habe ich auf der Basis der hier geführten Diskussion gelöscht. Ergänzend käme eine Löschung auch noch für Kategorie:Bundesgericht in Betracht, wie auch schon angesprochen und sozusagen konkludent beschlossen (Qui tacet consentire videtur). Was das Militärgericht angelangt, zögere ich noch, da ist ein Löschung bisher noch nicht so eindeutig angesprochen worden. Militärgericht hängt bisher an Kategorie:Militärjustiz. --wau > 22:28, 8. Dez. 2007 (CET)
- OK. Aber Kategorie:Bundesgericht ist m.E. zu erhalten als Kategorie:Bundesgericht (Deutschland). Pelagus 23:23, 8. Dez. 2007 (CET)
- Ich habe die letztgenannte mal durch Löschung+Neubildung umbenannt, da gerade leer. Ich hatte es so verstanden, dass man keine Kategorie für die Bundesgerichte mehr braucht, aber das kann man auch anders sehen. Wenn man sie weiterführt, müsste man noch den Text auf der Kategorieseite ändern. --wau > 00:16, 9. Dez. 2007 (CET)
- Nachdem Du jetzt die Kategorie Bundesgericht Deutschland gefüllt hast, solltest Du auch die obenstehende Darstellung des Kategoriesystems so vervollständigen, dass man sieht, wo die Kategorien nach Gerichtsträger eingeordnet sind. --wau > 20:10, 9. Dez. 2007 (CET)
- OK. Die Zwischenkategorien Kategorie:Gericht (Deutschland) nach Träger und Kategorie:Gericht (Deutschland) nach Gerichtsbarkeit sind sowas von unschön, ich habe sie nur eingeschoben, um die Gliederungsprinzipien deutlich zu machen. Meinetwegen müssen die Zwischenkats nicht sein. Pelagus 21:07, 9. Dez. 2007 (CET)
- Nachdem Du jetzt die Kategorie Bundesgericht Deutschland gefüllt hast, solltest Du auch die obenstehende Darstellung des Kategoriesystems so vervollständigen, dass man sieht, wo die Kategorien nach Gerichtsträger eingeordnet sind. --wau > 20:10, 9. Dez. 2007 (CET)
Kategorie: Historisches Gericht (Bayern) - Kategorie: Historisches Gericht (Preußen)
[Quelltext bearbeiten]Kategorien wurden von mir übermütigerweise mal angelegt. Sind nicht so sinnvoll und jetzt geleert. Bitte löschen. Pelagus 20:36, 10. Jan. 2008 (CET)
- Ich lösche es in ein paar Tagen, sozusagen nach Diskussion. Das Bayerische Oberste ist allerdings noch mal rückfällig geworden. --wau > 03:41, 13. Jan. 2008 (CET)
Kategoriewechsel zu "Wissenschaft"
[Quelltext bearbeiten]Die Einordnung als Hauptkategorie erscheint mir unpassend. "Recht" ist eindeutig eine "Wissenschaft" und kann dort eingeordnet werden. Das ist sicherlich nicht die einzige, aber eine brauchbare Kategorisierung. -- Cristof 22:10, 14. Feb. 2008 (CET)
- Nein, denn zum Beispiel die ganzen Artikel, die sich mit Juristenbiografien oder einzelnen Gerichten beschäftigen haben nichts mit Wissenschaft zu tun. Die wären dann da fehl eingeordnet. Wenn man sich mal alle Artikel der Unterkategorien anschaut, merkt man, dass die meisten eher wenig wissenschaftlichen Inhalt haben. --Alkibiades 07:32, 15. Feb. 2008 (CET)
Das wäre schön, wenn Recht wirklich eine Wissenschaft wäre ... seufz. --217.87.128.215 20:28, 15. Feb. 2008 (CET)
- I concure this judgement by heart! --Pelagus 19:33, 23. Feb. 2008 (CET)
Die Kategorie ist eine Unterkategorie zur Kategorie:Jurist. Eine nicht unbedeutende Anzahl der Personen in der Kategorie waren entweder Kriminaltechniker (z.B. Chemiker), reine Kriminalbeamte ohne oder mit nur ansatzweise juristischen Hintergrund. Ich rege an, die Kategorie höher in den juristischen Kategorienbaum zu hängen - z.B. unter die Kategorie:Recht.--Kriddl Disk... 10:23, 29. Feb. 2008 (CET)
- Bin dafür. --Pelagus 14:02, 9. Mär. 2008 (CET)
- Dagegen. --Bubo 容 22:28, 14. Mär. 2008 (CET)
- Ich bin übrigens auch dagegen. Mir sind nur bisher keine Argumente eingefallen, weshalb ich nichts gesagt habe ;-) --Alkibiades 11:21, 15. Mär. 2008 (CET)
- Ein Argument könnte sein, die Ober-Kategorie:Recht nicht zuzumüllen. Da die Kategorie:Rechtsmediziner (auch nur) in der Kategorie:Rechtsmedizin ist, kann die Kategorie:Kriminalist (auch nur) in der Kategorie:Kriminalistik bleiben. Die Kategorie:Jurist nehme ich deshalb raus. --Bubo 容 23:50, 15. Mär. 2008 (CET)
- Im weiteren Sinne sind Kriminalisten mit Justiz/Rechtspflege verbunden, was begründet die [Kategorie:Jurist]. --Dendrolo 22:14, 3. Jun. 2009 (CEST)
- Ein Argument könnte sein, die Ober-Kategorie:Recht nicht zuzumüllen. Da die Kategorie:Rechtsmediziner (auch nur) in der Kategorie:Rechtsmedizin ist, kann die Kategorie:Kriminalist (auch nur) in der Kategorie:Kriminalistik bleiben. Die Kategorie:Jurist nehme ich deshalb raus. --Bubo 容 23:50, 15. Mär. 2008 (CET)
- Ich bin übrigens auch dagegen. Mir sind nur bisher keine Argumente eingefallen, weshalb ich nichts gesagt habe ;-) --Alkibiades 11:21, 15. Mär. 2008 (CET)
Im derzeitigen Zustand eine ziemliche ansammlung von Rechtsbegriffen aller Art. So aus meiner Sicht eine ziemliche assoziationskategorie. Die Begriffe werden z.T. den zugehörigen Rechtsbereichen nichtmal zusortiert, sondern in diese Kategorie anscheinend nur abgekippt. Ich wäre für ein radikalentmüllen und beschränken auf wirklich "nur" auf die juristische Sprache bezogene Artikel. Die Rechtsbegriffe können dann in die entsprechenden Rechtsbereiche gehen.--Kriddl Disk... 10:13, 27. Mär. 2008 (CET)
- Zustimmung. Irgendwann hatte es sich leider eingebürgert, in dieser Kategorie alle möglichen lateinischen Rechtsbegriffe einzusortieren. Das sollte mal aussortiert werden. --Alkibiades 18:06, 27. Mär. 2008 (CET)
- Keine Zustimmung meinerseits. Rechtssprache ist eine Kategorie fuer Begriffe (u. ggf. Metabegriffe) der Rechtssprache, unabhaengig davon, welcher Sprache und welchem engeren Rechtsgebiet sie angehoeren. Rechtssprache und ihre Begriffe sind ein Gegenstand eigenen (z.B. sprach- u. kulturgeschichtlichen) Interesses, also nicht nur fuer Juristen von Interesse, es ist darum sinnvoll, solche Lemmata in der Kategorie "Rechtssprache" auffindbar zu machen, anstatt den Leser auf die Durchforstung aller Sachartikel zu speziellen Rechtsgebieten zu verweisen. Wenn man sie auch noch speziellen Rechtsgebieten zuordnen will, ist das logischerweise durch entsprechende Unterkategorien der Kategorie "Rechtssprache" zu leisten. --Otfried Lieberknecht 16:02, 9. Apr. 2008 (CEST)
- Geschätzte 70% der Rechtsartikel befassen sich mit Rechtsbegriffen. Die alle in eine Kategorie abzukippen erscheint mir da doch gewagt.--Kriddl Disk... 13:21, 10. Apr. 2008 (CEST)
- Ich haette gedacht, dass es eher 100% sind. Es bieten aber nicht alle diese Artikel auch spezifisch rechtssprachliche Informationen, sondern meist geht es nur um den mit dem jeweiligen Begriff (heute) bezeichneten Sachverhalt. Die Kategorie "Rechtssprache" sollte m.E. diejenigen Artikel auffindbar machen (und nur diese), die sich wesentlich auch oder primaer mit der rechtssprachlichen Seite befassen. --Otfried Lieberknecht 14:10, 10. Apr. 2008 (CEST)
- Ne, es gibt noch die Kategorie:Jurist sowie noch Artikel zu Gerichten und anderen Institutionen.--Kriddl Disk... 14:25, 10. Apr. 2008 (CEST)
- Ich haette gedacht, dass es eher 100% sind. Es bieten aber nicht alle diese Artikel auch spezifisch rechtssprachliche Informationen, sondern meist geht es nur um den mit dem jeweiligen Begriff (heute) bezeichneten Sachverhalt. Die Kategorie "Rechtssprache" sollte m.E. diejenigen Artikel auffindbar machen (und nur diese), die sich wesentlich auch oder primaer mit der rechtssprachlichen Seite befassen. --Otfried Lieberknecht 14:10, 10. Apr. 2008 (CEST)
- Otfried, du sagts: "Die Kategorie "Rechtssprache" sollte m.E. diejenigen Artikel auffindbar machen (und nur diese), die sich wesentlich auch oder primaer mit der rechtssprachlichen Seite befassen." Ich stimme dem zu. Nur gibt es kaum solche Artikel. Die Artikel, die jedenfalls jetzt in der Kategorie drin sind, beschäftigen sich mit bestimmten rechtlichen Themen, die unter einem bestimmten Schlagwort lemmatisiert sind. Das hat nichts mit Rechtssprache zu tun. Nur weil ein juristischer Begriff unter einem Fremdwort läuft, ist es noch lange keine "rechtssprachlicher" Artikel, oder? --Alkibiades 15:10, 10. Apr. 2008 (CEST)
- Entschuldigt, dass ich mich zur Zeit nur sporadisch melde, bin anderweitig eingespannt. Nach meinem Verstaendnis gibt es einerseits Lemmata, die per se in diese Kategorie gehoeren, sowie andererseits Lemmata, bei denen es vom Artikelinhalt abhaengt, ob sie aufzunehmen sind. Ich schneide mir mal eine Definition aus den Rippen:
- Zwingend aufzunehmen:
- a) Fachbegriffe der deutschen Rechtssprache, die im Wortschatz der Allgemeinsprache nicht existieren und aus dessen Lexemen nicht unmittelbar ableitbar sind, Beispiel "Einrede", "Nämlichkeit", Gegenbeispiel "Einspruch", "Gesellschaft"
- b) Fachbegriffe nicht-deutscher Rechtssprache, sofern sie fuer die deutsche WP ueberhaupt relevant sind
- C) Rechtsformeln, lateinische u. sonstige, sofern sie ueberhaupt lemmafaehig sind
- d) Metasprachliche Lemmata mit Bezug zur Rechtssprache wie "Juristische Fachsprache", "Kanzleisprache"
- Bedingt aufzunehmen:
- e) Artikel zu Rechtsbegriffen, die auch ausserhalb der Rechtssprache existieren oder deren rechtssprachliche Bedeutung problemlos aus Lexemen der Gemeinsprache ableitbar ist (bei denen also Punkt a nicht zutrifft), die aber im Artikel mit nennenswerter rechtssprachlicher Information erklaert werden. Beispiel waere ein Artikel "Gesellschaft", der nicht nur erklaert, was eine Gesellschaft im Sinne des Gesellschaftsrecht ist, sondern hierzu auch weitergehende metasprachliche Information bietet, etwa "wurde dann und dann nach dem und dem Vorbild in die und die Rechtssprache eingefuehrt"
- Zwingend aufzunehmen:
- Klingt das halbwegs plausibel? Oder sogar praktikabel? --Otfried Lieberknecht 12:13, 11. Apr. 2008 (CEST)
- Entschuldigt, dass ich mich zur Zeit nur sporadisch melde, bin anderweitig eingespannt. Nach meinem Verstaendnis gibt es einerseits Lemmata, die per se in diese Kategorie gehoeren, sowie andererseits Lemmata, bei denen es vom Artikelinhalt abhaengt, ob sie aufzunehmen sind. Ich schneide mir mal eine Definition aus den Rippen:
- Ne, also das wäre völlig unpraktikabel. Alleine schon die Diffrenzierung zwischen Einrede und Einspruch. Und wenn man es so machen würde, müsste man fast jeden zweiten juristischen Artikel nochmal in diese Kategorie einordnen, die dann natürlich noch weiter untergliedert werden müsste, wodurch eine Parallelkategorisierung entstünde. Stell dir nur mal vor, jeder medizinische Fachbegriff (jeder Knochenname, lat. Krankeitsbezeichung, Wirkstoff), der nicht in der Alltagssprache vorkommt (wie Schnupfen oder Aspirin), müsste noch in die Kategorie "Mediziniersprache"... Das was dir vorschwebt, nämlich eine Übersicht über Begriffe, die nur in der Rechtssprache, nicht aber in der Alltagssprache vorkommen, passt eher in eine Liste als in eine Kategorie. --Alkibiades 17:09, 11. Apr. 2008 (CEST)
Noch mal zur Erinnerung: Kriddls Vorschlag war es, die Kategorie zu "beschränken auf wirklich 'nur' auf die juristische Sprache bezogene Artikel", das meint entweder nur meta-rechtssprachliche Lemmata des Typs "Juristische Fachsprache", "Rechtslinguistik" (mein Kriterium "d"), von denen wir weniger als eine Handvoll haben, oder aber es meint den gesamten juristischen Fachwortschatz abzueglich derjenigen Elemente, die auch in anderen Wortschaetzen vorkommen (das waere ungefaehr, aber nicht ganz, mein Kriterium "a" und schloesse "b" und "c" noch nicht aus). Du (Alkibiades) hast zugestimmt (mir ist nicht ganz klar, welcher der beiden Moeglichkeiten, wahrscheinlich aber der ersten) und besonders gefordert, nicht "alle möglichen lateinischen Rechtsbegriffe" aufzunehmen. Ob Ihr bei Eurem Konsens wirklich ein gemeinsames Verstaendnis erzielt habt, lasse ich mal dahingestellt, mir ist jedenfalls noch nicht verstaendlich, was genau Ihr wirklich wollt.
Zustimmung besteht meinerseits, dass die Kategorie kein Ersatz sein darf fuer die Zuordnung zu juristischen Sachgebieten wie Privatrecht, Familienrecht etc., was aber nach meinem Verstaendnis nicht ausschliessen darf, dass Artikel sowohl unter "Rechtssprache", wie auch unter einem Sachgebiet des Typs "Privatrecht" kategorisierbar bleiben muessen, weil ich die Kategorie eben nicht auf rein meta-rechtssprachliche Lemmata des Typs "Rechtslinguistik" beschraenken will. Sie heisst schliesslich "Rechtssprache", nicht "Beschreibung der Rechtssprache", will also auch den Gegenstand selbst dieser Beschreibung mit erfassen.
Zustimmung besteht meinerseits auch, dass nicht der gesamte Bestand juristischer Lemmata aufzunehmen ist, auch wenn sie alle der bzw. einer Rechtssprache angehoeren. Wenn aber z.B. nicht "alle möglichen" lateinischen Fremdwörter der Rechtswesens aufgenommen werden sollen, dann muss ein Kriterium angegeben werden, nach dem sich eine sinnvolle Auswahl treffen laesst. Das heisst, es muessen allgemein Kriterien her, die dem Interesse des Lesers Rechnung tragen, sich ueber Rechtssprache zu informieren, und nicht ueber Sprache, die im Rechtsbereich so aehniich wie in anderen Bereichen existiert, und sich hierbei speziell ueber Rechtssprachliches und nicht primaer ueber die davon bezeichneten Sachverhalte zu informieren.
Meine Kriterien sollten in diesem Sinn die Kategorie auf das beschraenken, was -- vereinfacht gesagt -- dem Nicht-Juristen und rechtssprachgeschichtlich unbewanderten Leser sprachlich fremd und raetselhaft ist (Kriterien "a" bis "c"), und zusaetzlich diejenigen Artikel einbeziehen, die allgemein meta-rechtssprachliche Information ("d") oder auch zu einzelnen, im Prinzip vertrauten Begriffen besondere Information zu deren rechtssprachlicher Verwendung und Geschichte enthalten ("e"). Nomina propria wie die Namen von Rechtsquellen (Codex Soundso, Frankfurter Tabellen, etc) oder Fallbezeichnungen (Fraesmaschinenfall) sollten im uebrigen allgemein ausgeschlossen bleiben, sofern die Artikel nicht von besonderem rechtssprachlichen Interesse sind (Kriterium "e").
Ich habe im Hinblick auf die erhobenen Einwaende noch einmal verschiedene Kategorien durchgemustert. Im Vergleich zum medizinischen Jargon bietet der juristische eine wesentlich groessere Schnittmenge mit der Allgemeinsprache (Alltagssprache war nicht gemeint), insofern trifft es nicht zu, dass mehr oder minder der gesamte Fachwortschatz der Rechtssprache nach meinen Kriterien aufzunehmen waere. Schwierig wird die Sache aber tatsaechlich speziell durch diejenigen Faelle, in denen sich die Lexeme ueberschneiden, die Bedeutungen aber erheblich differieren oder bei Komposita die rechtssprachliche Bedeutung aus der allgemeinsprachlichen der Bestandteile nicht mehr ableitbar ist, also Faelle wie Gefälligkeit, Unabdingbarkeit, Einigungsmangel, Interessentheorie und viele anderen mehr. Bei extensiver Anwendung meiner Kriterien (speziell "a" und "b") kaeme dann tatsaechlich doch wieder der groessere Teil der juristischen Lemmata mit hinein. Ich habe bisher keine Idee, wie sich das wirksamer begrenzen liesse, ausser indem man die Kategorie radikal auf alle Arten von Rechtsformeln (Kriterium "c") und ansonsten auf diejenigen Artikel beschraenkt, die entweder vom Thema her allgemein meta-rechtssprachlich angelegt sind (Kriterium "d") oder aber -- ob als Lexem nur rechtssprachlich oder auch allgemeinsprachlich einzustufen -- ueber die Bedeutungsexplikation hinaus nennenswerte meta-rechtssprachliche Information enthalten. --Otfried Lieberknecht 16:33, 12. Apr. 2008 (CEST)
Generalanwälte beim EuGH
[Quelltext bearbeiten]Mir fällt auf, dass für diese zweifellos relevanten Personen a) keine eigene Kat besteht (wäre behebbar) und b) deren Funktion ein wenig quer zu unserem Kategorienbaum liegt: Rechtsanwälte sind sie eigentlich nicht, ebenso wenig Staatsanwälte, Richter oder klassische Verwaltungsjuristen. Vorschläge?--Kriddl Disk... 12:37, 8. Apr. 2008 (CEST)
Untergliederung der Kategorie:Rechtsanwalt
[Quelltext bearbeiten]Die Kat enthält mittlerweile knapp 800 Artikel. Ich rege eine Untergliederung nach Staaten an, also z.B. Kategorie:Rechtsanwalt (Deutschland), Kategorie:Rechtsanwalt (Schweiz), Kategorie:Rechtsanwalt (Österreich), Kategorie:Rechtsanwalt (Vereinigtes Königreich), Kategorie:Rechtsanwalt (Frankreich) und Kategorie:Rechtsanwalt (Vereinigte Staaten). Bei diesen Unterkats bin ich mir ziemlich sicher, dass wir auf die obligatorischen zehn Einträge kommen.--Kriddl Disk... 12:19, 24. Apr. 2008 (CEST)
Ich schlage die Unterkategorien Kategorie:Jurist (Versicherungswirtschaft) und Kategorie:Jurist (Bankwesen) vor. Einwände?--Kriddl SPRICH MICH AN! 19:47, 26. Mai 2009 (CEST)
Liest eigentlich hier noch jemand mit - oder sind meine Vorschläge so gut, dass sie kritiklos abgenickt werden?--Kriddl SPRICH ! MICH ! AN ! 13:09, 2. Jun. 2009 (CEST)
- Also ich fand es einfach OK, bin aber auch nicht so der Spezialist für Kategorien (und auch nicht für Wirtschaftsrecht). Es klingt sinnvoll, also tu es ;-) --103II 17:02, 2. Jun. 2009 (CEST)
- Puh, ich dachte schon, ich sei der einzige Aktive der die Seite noch auf der Beobachtungsliste hat.--Kriddl SPRICH ! MICH ! AN ! 21:20, 2. Jun. 2009 (CEST)
- Zustimmung. --Dendrolo 22:18, 3. Jun. 2009 (CEST)
- Puh, ich dachte schon, ich sei der einzige Aktive der die Seite noch auf der Beobachtungsliste hat.--Kriddl SPRICH ! MICH ! AN ! 21:20, 2. Jun. 2009 (CEST)
Seerecht/Seevölkerrecht
[Quelltext bearbeiten]Die jetzige Kategorie:Seerecht ist in Übereinstimmung mit der Beschreibung im Artikel Seerecht unter Kategorie:Völkerrecht eingeordnet. Beides impliziert die Gleichsetzung von Seerecht mit internationalem öffentlichen Seerecht, also Seevölkerrecht. Daher halte ich auch beides für falsch, da es ganz eindeutig auch privates und nationales Seerecht gibt. Nur ein Beispiel: Seehandelsrecht. Auch die zweite Mutter Kategorie:Seeschifffahrt ist zu speziell, Beispiele Bergbau, Abfallbeseitigung.
Was den Artikel Seerecht betrifft, wäre das Problem durch Verschiebung nach Seevölkerrecht schnell gelöst, für die Kategorien gibt es mehrere denkbare Lösungen: In jedem Fall scheint es mir erforderlich, Kategorie:Seerecht von Kategorie:Völkerrecht nach Kategorie:Juristisches Querschnittsgebiet oder wegen erhöhter Gewichtigkeit auch nach Kategorie:Rechtsgebiet umzuhängen und aus Kategorie:Seeschifffahrt auszuhängen (evtl. in Meer/Geographie???).
Zusätzlich könnten unterhalb von Seerecht Tochterkategorien geschaffen werden, u.a. Kategorie:Seevölkerrecht mit Mutter Kategorie:Völkerrecht. Privatrecht und öffentliches Recht wären weitere sinnvolle Kandidaten zur Einheirat. Mir persönlich scheint hierdurch keine übertriebene Feinheit der Einteilung zu entstehen, sondern eher eine übertriebene Grobheit beseitigt zu werden. --Lax 23:36, 8. Sep. 2009 (CEST)
- Hört sich sinnvoll an das Seerecht unter die Querschnittsgebiete zu hängen, dan für das Seevölkerrecht eine Unterkategorie (die auch unter Völkerrecht) und eventuell eine zum Seehandelsrecbht (dafür bräuchte es allerdings mehr Artikel), die dann auch unter das Handelsrecht aufgehängt werden könnte.--MfG Kriddl Kriddlmitdreckbewerfstelle 13:24, 9. Sep. 2009 (CEST)
Nachdem die stürmische Diskussion langsam abgeebbt ist, habe ich Kategorie:Seerecht umgehängt und darunter noch Kategorie:Seevölkerrecht geschaffen. Weitere Unterkategorien mögen bei Bedarf andere schaffen, Kategorie:Seeverkehrsrecht existiert allerdings bereits.--Lax 17:00, 25. Okt. 2009 (CET)
Kategorien
[Quelltext bearbeiten]Ich habe mir mal die Kategorien hier angeschaut. Die Logik erschließt sich mir nicht so ganz.
Wieso gibt es nur Kategorie:Jurist in der frühen Neuzeit und davor, aber keine im 18. und 19. Jahrhundert? Rechtsanwälte und Staatsanwälte werden nach Staaten untergliedert, warum Juristen nicht? Als ich eine entsprechende Kategorie für dänische Juristen einrichten wollte, wurde sie schnell gelöscht mit dem Hinweis, die Kategorien Kategorie:Däne und die Kategorie:Jurist genügten. Wenn man sich die Unterkategorien bei Kategorie:Däne ansieht, sieht man, dass die Sportler sich locker länderbezogene Spezialkategorien leisten. Das gleiche gilt für Politiker und Königen. Bei den Geisteswissenschaften ist man sehr geizig - nicht nur bei den Juristen. Fingalo 14:40, 4. Nov. 2009 (CET)
- Kategorie:Jurist (Deutschland) oder Kategorie:Jurist (Litauen) u.a. sind sinnvoll (s. auch: Jurists by nationality). --Dendrolo 23:36, 6. Nov. 2009 (CET) Pro Zustimmung.
Das ist vor gut drei Jahren mal meine Idee gewesen. Siehe dazu diese Seite weiter oben Kategorie_Diskussion:Recht#Kategorie:Jurist_in_der_frühen_Neuzeit. Der Hintergrund war, dass ich Probleme hatte, die Juristen aus der frühen Neuzeit nach Ländern oder Berufen zu sortieren, weil weder die Staatenbildung noch die Berufsbilder damals mit den heutigen Zuständen vergleichbar sind. Die Juristen damals waren eher Generalisten und nationales Recht gab es kaum. Die Kategorie:Rechtsanwalt (Deutschland, 16. Jahrhundert) wäre vor diesem Hintergrund wenig sinnvoll. Ab dem 18. Jahrhundert konnte man dann aber besser nach Berufsbildern sortieren. Du kannst also gerne die Kategorie: Rechtsanwalt (Dänemark) aufmachen, es sei denn, es ist einer aus dem 16. Jahrhundert. --Alkibiades 20:07, 7. Nov. 2009 (CET)
Weil die "nationale" Sortierung bei Juristens durchaus unterschiedlich ist. Während Rechtsanwälte noch Tätigkeitsort sortiert werden (also ein Deutscher auch in "USA" einsortiert werden kann, wenn er dort zugelassen und tätig war, folgen Staatsanwäte und Richter ihrer Nationalität. Rechtswissenschaftler wiederum können über die eigene Rechtsordnung hinaus Wirkungen entfalten (z.B. ein deutscher Rechtswissenschaftler Einfluss auf das japanische Recht haben), da passt die "nationale" Schublade nichtmal zwingend.--MfG Kriddl Privatpranger 14:20, 8. Nov. 2009 (CET)
- Bislang war die Nationalität der Person entscheidend. Bei Spezialisten für römisches Recht werden sie auch nicht als Römer einsortiert. Und Juristen nach Berufen einzusortieren erscheint mir ohnehin nicht besonders zielführend zu sein; denn viele haben im Lauf ihres Lebens gewechselt, von Rechtsanwalt zu Professor, von Staatsanwalt zu Richter usw. Aber ihre Volks- oder Nationszugehörigkeit blieb in aller Regel erhalten. Und das Jahrhuntdert ist auch eindeutig. Aber was mache ich mit einem Auditeur an einem dänischen Kriegsgericht, der dort die Funktion eines Staatsanwaltes wahrnahm? Die Kategorie: Inquisitor taucht hier überhaupt nicht auf, obgleich hier kirchenrechtliche Verfahren durchgeführt wurden. Dagegen ist alles, was dem römischen Recht zuzuordnen ist, hier über die Kategorie:Rechtsgeschichte durchaus eingebunden. Fingalo 20:09, 8. Nov. 2009 (CET)
- Außerdem: Warum genügt nicht „Sportler“ und „Däne“, um ihn als dänischen Sportler zu identifizieren? Fingalo 20:57, 8. Nov. 2009 (CET)
- Für die Nationalität gibt es die Nationalitätskategorie. Z.B. Kategorie:Däne. Trifft übrigens nichtmal zu, dass die Nationalität in Stein gehauen ist (Beispiel: Britta Böhler) Und es macht durchaus Sinn zunächst nach beruflicher Tätigkeit zu unterscheiden (ein Richter macht durchaus etwas vollkommen anderes als ein Verwaltungs- oder Wirtschaftsjurist; auch wenn ein Richter mal in die freie Wirtschaft wechseln mag (oder umgekehrt). Auch die enzyklopädische Bedeutsamkeit eines höchsten Richters und eines Professors oder eines Skandalanwaltes rühren letztlich aus unterschiedlichen Gründen. Andererseits geht die Nationalitäteneinteilung oft schlicht an der Bedeutung innerhalb der Rechtsordnungen vorbei. Ein Rechtsanwalt, der sich z.B. relativ kurz nach dem Staatsexamen aus politischen Gründen 33 aus Deutschland verabschiedete und der in NY eine der weltweit führenden Kanzleien aufgebaut haben sollte hat i.d.R. mit der deutschen Rechtsordnung kaum noch was zu tun, bedeutsam ist er in den USA. Kurz: Eine Einteilung aller Juristen pauschal nach Nationalitäten passt schlicht nicht.--MfG Kriddl Privatpranger 17:13, 9. Nov. 2009 (CET)
Natürlich gibt es bei jeder Kategorie irgendeinen Fall, wo sie nicht ganz hinhaut. Der ausgewanderte Anwalt muss aber die amerikanische Staatsangehörigkeit angenommen haben, um tätig werden zu können. Also wäre er amerikanischer Anwalt. Der Wechsel der Nationalität ist jedenfalls viiiel seltener als der Wechsel der juristischen Tätigkeit. Es gibt Gegenden, da ist der Wechsel zwischen Staatsanwalt und Richter sogar obligatorisch, wenn man aufsteigen will. Rechtsanwälte werden ja auch an Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Professoren sind oft gleichzeitig Richter. Jedenfalls ist der Fachwechsel wesentlich häufiger als dass ein deutscher Jurist Enzyklopädierelevantes im ausländischen Recht leistet. Leute, wie Konrad v. Maurer, Prof. in München, der sich mit isländischer Rechtsgeschichte befasste und dadurch Bedeutung erlangte, sind die große Ausnahme. Und trotzdem bliebe er deutscher Jurist. Niemand käme auf die Idee, ihn als isländischen Juristen zu bezeichnen. Kurz: Die Facheinteilung geht an der Wirklichkeit vorbei, die Nationalitäteneinteilung ist eindeutig. Albert Schweitzer ist auch kein afrikanischer Arzt. Das Adjektiv „deutsch“ oder „dänisch“ ist eine Eigenschaft der Person. Womit sie sich beschäftigt, ist aber nicht ihre Eigenschaft. Wer sich mit einem Land beschäftigt, sucht automatisch nach einer Kategorie, wo die bedeutenden Vertreter des Landes zu finden sind. da ist die Kategorie „Deutscher“ oder „Däne“ wenig hilfreich. Das ist ja bei Königen auch selbstverständlich, obwohl sie oft genug gleichzeitig Herzöge in anderen Herrschaftsgebieten waren. Welche berühmten Ärzte oder Philosophen oder Dichter das Land hervorgebracht hat, ist so nicht zu ermitteln. Aber bei den Journalisten gibt es die Kategorie:Journalist nach Staat, egal, wo sie tätig waren oder über welches Land sie z.B. als Auslandskorrespondenten geschrieben haben. Fingalo 22:43, 9. Nov. 2009 (CET)
Nee, um in den USA Anwalt zu werden muss man das Bar Examen bestehen (z.B. Michael Brück war in USA niedergelassen, aber Deutscher). Vermisch da mal nix.--MfG Kriddl Privatpranger 10:37, 10. Nov. 2009 (CET)
Also zunächst mal ist es ja so, dass manche der juristischen Berufsbildkategorien später dann auch nach Ländern differenziern: Kategorie:Richter (Deutschland), Kategorie:Rechtsanwalt (Deutschland). Andere differenzieren dann aber später nach Zeitalter: Kategorie:Rechtswissenschaftler (20. Jahrhundert). Das ist natürlich nicht ganz widerspruchsfrei. Lag aber wohl daran, dass damals, als das Kategoriensystem aufgebaut wurde, die meisten Artikel über Juristen solche aus Deutschland betrafen. Der Mehrwert einer Sortierung nach Ländern war damals gering. Heute mag das vielleicht etwas anders sein. Warum man aber jetzt das ganze System umstellen sollte (denkt mal an die Arbeit, die man wohl von Hand machen müsste!) leuchtet mir nicht ein. Die grundsätzliche Kategorisierung nach Berufsbildern ist doch einigermaßen sachgerecht. --Alkibiades 18:11, 10. Nov. 2009 (CET)
- @Kriddl: Trotzdem ein extremer Ausnahmefall. Man muss ja nicht das "ganze System umstellen". Die alten Kategorien können ja bleiben. Fingalo 21:13, 10. Nov. 2009 (CET)
- Die Frage ist halt, ob die Bedeutung als Jurist überhaupt von der Staatsangehörigkeit abhängt. Falls nicht, reicht die allgemeine Staatsbürgerkategorie. Meiner Ansicht nach kommt es eher darauf an, in welchem Staat (beziehungsweise welchem Recht) derjenige Tätig war oder ist. Das hat mit der Staatsbürgerschaft wenig zu tun. Kommt durchaus häfiger vor, dass Deutsche in den USA Anwälte sind, Griechen deutsches Recht an deutschen Unis lehren etc. Die Kategorisierung nach Staatsbürgerschaft macht da schlicht keinen wirklichen Sinn und kann sogar zur Irreführung führen.--MfG Kriddl Privatpranger 11:12, 12. Nov. 2009 (CET)
Willst Du nicht verstehen, dass bei einem Beruf, dessen Ausbildung universalistisch angelegt ist, so dass der Jurist nach seinem Abschluss in der Lage zu sein hat, jeden juristischen Zweig auszufüllen - Verwaltung, Richter, Anwalt, Syndikus usw, und das auch sehr häufig tut - die Kategorisierung auf eine bestimmte Tätigkeit viel verwirrender sein muss, als auf eine Nationalität, bloß weil es da eine Hand voll Ausnahmen gibt, bei der man erst beim Anklicken feststellt, dass er sich nicht mit dem Recht seines Heimatlandes befasst hat? Fingalo 18:40, 12. Nov. 2009 (CET)
- Zuweilen üben Juristen unterschiedliche Positionen aus (dann kann ggf. auch mehrfach kategorisiert werden), alle denkbaren ist äußerst selten, alleinfalls einifge kommt zuweilen vor. Wenn jemand als Jurist relevant ist, dann aber in dieser Position (z.B. als BGH-Richter, die Kategorisierung danach macht daher Sinn. Selbst wenn es zu ein, zwei mehrfachen Juristenunterkategorien mal kommen mag.--MfG Kriddl Privatpranger 12:47, 13. Nov. 2009 (CET)
Und warum geht das nicht bei Nationen für die paar ausgewanderten Juristen mit Relevanz? Fingalo 22:53, 14. Nov. 2009 (CET)
Weil die Bedeutung als Jurist eben nicht von der Farbe des Passports abhängt.--Hochachtungsvoll Kriddl Postbox 14:43, 25. Nov. 2009 (CET)
Besagte Kategorie hat heute die 1.300-Insaßen-Grenze erreicht. Ein Zeitunkt, um über einige Unterkategorien nachzudenken. Ich könnte mir folgende Vorstellen: Kategorie:Jurist im diplomatischen Dienst; Kategorie:Jurist in der Polizeiverwaltung; Kategorie:Jurist in der Kommunalverwaltung; Kategorie:Jurist in der Finanzverwaltung.--Hochachtungsvoll Kriddl Postbox 12:58, 25. Nov. 2009 (CET)
Falls keine Einwände kommen werde ih das umsetzen.--Hochachtungsvoll Kriddl Postbox 15:34, 26. Nov. 2009 (CET)
Mir war so, als ob nur sehr ausnahmsweise mal nach Fachrichtungen unterschiededen werden soll. Hat jemand eine ansatzweise ahnung, was die Kat soll oder auch nur, was genau da rein soll und was da nicht rein soll? Einwände gegen einen Löschantrag?--Vorab Zum Feste das Beste wünscht Kriddl Kriddls Kummerkasten 23:12, 17. Dez. 2009 (CET)
- Heute "Militärjurist", morgen Anwalt und übermorgen Richter? Sollen wir hier Unterscheidungen treffen, weil jemand gerade als Jurist vom Militär bezahlt wird. Das gilt imho auch für die Verwaltungsjuristen. Mir ist jemand persönlich bekannt, der als Jurist bei einer Kommunalbehörde gewirkt hat und von dort als Jurist zur einer Kirche gewchselt ist. Wo würden wir den denn kategoriesieren? Mal hier und mal da? Gruss --Pelz 00:30, 18. Dez. 2009 (CET)
Zur Zeit würde Dein Bekannter unter Kategorie:Jurist in der Kommunalverwaltung (als Unterkategorie von Kategorie:Verwaltungsjurist) und in Kategorie:Jurist im Kirchendienst einsortiert. Das Problem ist bei der derzeitigen Zusammenwürfelung werden da einfach alle Juristen reingekegelt, die irgendwie mit Militärrecht mal zutun hatten (der Artikel Militäranwalt dann auch noch als Querschläger in einer Personenkategorie). Der Militärrichter fröhlich neben Militärverwaltungsjuristen, Militäranwälten und Militärrechtswissenschaftlern (letztere werden übrigens eher von Unis bezahlt). Nochnichtmal besonders umfassend und kenntnisreich bestückt die Kategorie: Mir fiehle noch spontan der führende Kommentator des deutschen Militärstrafgesetzbuchs vor '45 und Militärrichter sowie eine Person, deren Militärrichtertätigkeit in den 60ern ziemliches aufsehen erregte ein. Kurz: Was genau soll bei dieser Kategorie der Inhalt sein und warum soll ausgerechnet bei dem Rechtsgebiet eine Einteilung nach Rechtsgebiet erfolgen?--Vorab Zum Feste das Beste wünscht Kriddl Kriddls Kummerkasten 13:16, 18. Dez. 2009 (CET)
- Es geht bei dieser Kategorie weniger um eine Einordnung in den juristischen Kategorienbaum, sondern um die Einordnung von Militärpersonen. Dort ist eine Diskussion darüber geführt worden, was unter diesem Begriff abweichend von dem Begriff „Soldat“ zu verstehen ist. Es wurde Übereinstimmung erzielt, dass außer den Soldaten Angehörige des Zivilpersonals der Streitkräfte (d.h. im festen Dienstverhältnis wie etwa Bedienstete der Wehrverwaltung) und Personen, die sich mit militärischen Angelegenheiten befassen (z.B. Militärtheoretiker, - historiker, -geografen usw.), als Militärpersonen betrachtet werden. Dazu gehören neben den genannten Gruppen auch Juristen, die sich auf militärische Fragen spezialisiert haben, wie z.B. Militärrichter, -anwälte usw..
- Diese Kategorisierung stimmt offensichtlich nicht mit den Vorstellungen überein, die hier in der Rechtswelt herrschen. Mit gewissen Brüchen wird man allerdings an der Grenze zwischen verschiedenen Fachgebieten leben müssen. Schön wäre es, wenn von hier ein Vorschlag käme, wie man beiden Bereichen gerecht werden könnte. --KuK 20:41, 18. Dez. 2009 (CET)
- Dann ist das von dort aus schon vielfach falsch: Zum Beispiel sind Militärrichter bewusst nicht in das Militär und seine Hierarchie eingeordnet (lies mal den Abschnitt zum Militärdienst bei Filbinger, warum meinst Du wohl musste er vom Militärdienst in der Marine freigestellt werden, um Marinerichter zu werden). Militärpersonen wären da durchaus andere. Im übrigen sehe ich in der genannten Diskussion niemanden, der sich für exakt diese Kategorie ausspricht. Die genannten Brüche hätte man durch eine Nachfrage z.B. hier oder beim Portal:Recht übrigens vermeiden können.--Vorab Zum Feste das Beste wünscht Kriddl Kriddls Kummerkasten 16:59, 19. Dez. 2009 (CET)
Sorry, aber gerade das Filbingerbeispiel beweist das Gegenteil. In dem Artikel heißt es ohne weiteren Beleg: „Am 21. März 1943 wurde er für seine künftige Tätigkeit als Marinerichter vom Soldatendienst freigestellt.“ Das ist sehr laienhaft ausgedrückt, schon weil es den Begriff Soldatendienst nicht als Fachterminus gibt. Filbinger bekleidete ausweislich des im Artikel zitierten Vortrags von Wolfram Wetteden militärischen Dienstgrad eines Marinestabsrichters. Hier findest Du die Offizierdienstgrade der Kriegsmarine, darunter die der Wehrmachtsrichter. Sie waren Soldaten einer Sonderlaufbahn und nicht vom Militärdienst freigestellt. Insofern gehören sie zweifelsohne zu den Militärpersonen. Im übrigen sind, wie oben gesagt, Brüche nicht immer zu vermeiden. Da muss es zwischen den einzelnen Fachgebiete Kompromisse geben. Ihr könnt den Militärjuristen ja aus Eurem Kategorienbaum entfernen und eine entsprechende Bemerkung auf der Kategorienseite machen. Sie gehören aber in jedem Falle in den Bereich der Militärpersonen und sind hier gesondert von den Angehörigen anderer Laufbahnen aufzuführen. Grüße zum Fest, --KuK 17:22, 19. Dez. 2009 (CET)
Kategorie:Institution (Recht)
[Quelltext bearbeiten]Die beschreibung in der Kategorie:Institution (Recht) war bezüglich der abgrenzung zur Kategorie:Organisation überholt. in dieser befinden sich nämlich durchaus auch unternehmen. von daher sind anwaltskanzleien ebenfalls problemlos und rechtliche institutionen ohnehin. deshalb wurde die kat:organisation nach zweck dort ergänzt. willkommen im klub der organisationen ;-) gruss -- Saltose 23:21, 29. Jan. 2010 (CET)
Neue Kategorien Bank-/Kapitalmarkt-/Wertpapier-/Börsenrecht
[Quelltext bearbeiten]Es gibt keine Kategorie zu Bank- und/oder Kapitalmarktrecht. In den letzten Jahren ist dieses Rechtsgebiet mehr und mehr ineinander geschoben worden und wird meist gemeinsam genannt. Dennoch wäre eine Trennung von Bankrecht und Kapitalmarktrecht in zwei neue Kategorien sinnvoll, da außer der gemeinsamen Nennung in der Alltagssprache die beiden Gebiete nicht wirklich viele Verknüpfungen besitzen.
Jedenfalls ist mein Hauptanliegen, dass es mindestens eine gemeinsame Kategorie Bank-/Wertpapier-/Kapitalmarkt-/Börsenrecht geben sollte.
Was haltet Ihr davon?--Bjur123 23:01, 14. Jun. 2010 (CEST)
Benutzer:Bubo bubo entfernt den Artikel Amtsgericht Hamburg-Altona aus der Kategorie:Justizgebäude: "Der Artikel befasst sich mit der Institution Gericht. In der Kategorie:Justizgebäude sind (nur) die Artikel erfasst, die sich (ausschließlich) mit dem Gebäude befassen. Abweichende Auffassungen bitte ggf. zunächst auf der Seite Kategorie Diskussion:Recht vorstellen. --Bubo 容 23:26, 19. Jun. 2010 (CEST)
Und so geht es in Diskussion:Amtsgericht Hamburg-Altona#Kategorisierung weiter:
- Sie scherzen! Der Artikel ist seit mindestens drei Jahren in der Kategorie:Justizgebäude. Er befasst sich zwar nicht nur, aber sehr ausführlich und überwiegend mit dem denkmalgeschützten Gebäude und seiner Geschichte. Dann streichen Sie "die Kategoriesierung" selbstherrlich hoppla-hopp zunächst ohne jede Begründung, und nachdem Sie sich nun endlich zu einer bequemt haben, verlangen Sie, "abweichende Auffassungen bitte ggf. zunächst auf der Seite Kategorie Diskussion:Recht vor(zu)stellen." So bitte nicht! --Vsop 23:39, 19. Jun. 2010 (CEST)
- Bitte einfach in die in betroffenen Kategorien schauen. Im Übrigen verlange ich nichts, sondern bitte nur, den Konsens mit dem Portal:Recht zu suchen. --Bubo 容 23:46, 19. Jun. 2010 (CEST)
- Für Justizgebäude ist das Portal:Planen und Bauen zuständig.--Norbirt 23:51, 19. Jun. 2010 (CEST)
- Bitte einfach in die in betroffenen Kategorien schauen. Im Übrigen verlange ich nichts, sondern bitte nur, den Konsens mit dem Portal:Recht zu suchen. --Bubo 容 23:46, 19. Jun. 2010 (CEST)
Ich bitte zusätzlich darum, keinen weiteren Editwar darum zu führen und dieses Altonaer Baudenkmal(!) auch in der Gebäude-Kategorie zu belassen. Merci von --Wwwurm Mien Klönschnack 23:58, 19. Jun. 2010 (CEST)
Mein Anliegen ist und war, Redundanzen im Kategoriesystem Recht zu beseitigen bzw. zu vermeiden. Bereits im März 2009 hatte ich aus diesem Grund die Kategorie:Justizgebäude aus der Kategorie:Recht herausgenommen [6]. Dies ist in der Folgezeit leider wieder rückgängig gemacht worden. Viele der in der Liste deutscher Gerichte erfassten Artikel behandeln - wie es die Formatvorlage Gericht vorsieht - auch mehr oder weniger ausführlich das (nicht selten unter Denkmalschutz stehende) Gerichtsgebäude. In die Kategorie:Justizgebäude wurden allerdings überwiegend nur Artikel über Bremer und Hamburger Gerichte einsortiert. Diese Inkonsistenz halte ich nicht für richtig, interessiert mich aber nur am Rande. Als Beitrag für eine einvernehmliche Beilegung dieser Meinungsverschiedenheit habe ich die Kategorie:Justizgebäude aus der Kategorie:Recht erneut herausgenommen. Wenn das allseits akzeptiert wird, kann die Diskussion hier beendet werden. Mit der Frage, was in die Kategorie:Justizgebäude einzuordnen ist, werde ich mich dann nicht weiter befassen. --Bubo 容 19:38, 20. Jun. 2010 (CEST)
- Warnung[7] soll künftige Probleme vermeiden.--Norbirt 13:34, 21. Jun. 2010 (CEST)
- Anmerkung: Das eigentliche Problem in dieser Angelegenheit ist die Frage der Redundanzvermeidung. Dieses Problem ist meines Erachtens in seiner Wichtigkeit noch nicht erkannt worden und reicht weit über diese Detailfrage, auch weit über das Protal "Recht" hinaus. Zur Beschreibung nur in aller Kürze: WP ist ein Projekt, das unter anderem eine Vielzahl von Informationen leicht auffindbar machen soll. Das gilt für den Leser aber auch für die Autoirenschaft, die schließlich um die ständige Aktualisierung des Artikelbestandes bemüht sein muß. Dieses Erfordernis wird extrem erschwert, wenn identische Themen an unterschiedlichen Orten abgehandelt werden, was leider aus verschiedenen Gründen derzeit zunehmend geschieht.
Das gilt auch für diese Frage, weil die Darstellung des Gerichtsgebäudes an sich zum Bereich "Bauwesen - Architektur" gehört, das Gebäude aber in dem (juristischen) Artikel über das Amtsgericht erwähnt werden sollte. Anzustreben wäre meiner Meinung nach in solchen Fällen eine Informationsfülle zum Gebäude, die einen eigenen Artikel (Historisches Gerichtsgebäude in ...) rechtfertigt, der seinerseits ausschließlich in den Berich "Bauwesen etc." kategorisiert werden könnte, während der Justizartikel nur den einen Satz enthält, daß das jeweilige Gericht im Gebäude xy untergebracht ist oder war und im übrigen auf den spezielleren Artikel verweist. -- Stechlin 09:13, 23. Jun. 2010 (CEST)
Dieser Tage fiel mir erstmals die Kategorie:Rechtswissenschaft auf. Ich habe gegen die Kategorie keine Einwände; mir scheint jedoch, daß die ältere Kategorie:Grundlagen des Rechts neben dieser Kategorie keine Existenzberechtigung hat. Etliche Unterkategorien sind bereits in beiden Kategorien gelistet, der einzige Artikel der Grundlagenkategorie, Systematik (Recht) kann problemlos in die Kategorie:Rechtswissenschaft verschoben werden. Außerdem müßten folgende Unterkategorien in die Kategorie:Rechtswissenschaft überführt werden: Kriminlaistik, Krominologie, Rechtsinformatik, Rechtsmedizin, Rechtspsychologie, Rechtssoziologie und Rechtssprache. Mir scheint auch dies bedenkenlos. Wenn hier keine Einwendungen erhoben werden, würde ich die Kategorie:Grundlagen des Rechts in der zweiten Augusthälfte auflösen. -- Stechlin 16:33, 9. Aug. 2010 (CEST)
- Im September 2007 (siehe Abschnitt Rechtswissenschaft oben) wurde das zunächst noch anders gesehen. Tatsächlich ist das Nebeneinander von "Grundlagen des Rechts" und "Rechtswissenschaft" als Kategorien aber nicht sinnvoll. In Fortführung der Überlegung von Stechlin habe ich das daher umgesetzt, Kat. Grundlagen des Rechts geleert und alles in Kategorie:Rechtswissenschaft eingeordnet. --DiRit 10:41, 27. Dez. 2011 (CET)
Diskussionen zu den Kategorien des Fachbereichs Recht
[Quelltext bearbeiten]Wie man sieht, ist die Diskussion über Kategorien auf dieser Seite schon vor längerer Zeit abgerissen und war auch davor nicht mehr so intensiv wie noch 2006 und 2007. Inzwischen wurden Kategorien auch im Portal Recht diskutiert. Es ist auch zu beobachten, dass eine gemeinsame Pflege der Kategorien weniger stattgefunden hat, so dass manches etwas gewuchert ist, manche Zweige sind auch mehrfach eingeordnet, manches ist angefügt, was den Rahmen des Bereichs Recht sprengt. Vor kurzem wurde begonnen, da etwas ordnend einzugreifen. Angesichts (zunächst?) geringer Beteiligung wurde die Diskussion darüber auf der Seite Portal Diskussion:Recht belassen. Es sollte aber hier wohl eine gewisse Dokumentation der Entwicklung erkennbar sein. Das werde ich nach und nach hier einfügen. --DiRit 11:08, 27. Dez. 2011 (CET)
Hier zunächst einmal eine Reihe von Diskussionen, die von Interesse sein können. Es ist nicht auszuschließen, dass Wichtiges übersehen wurde, es sollte bei Auffinden ergänzt werden. Vielleicht kann man im Lauf der Zeit noch kurze Zusätze auf den näheren Inhalt hinzufügen. |
- aktuelle Diskussion
- ältere Diskussionen
- Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2009-II#Vereinheitlichung_der_Lemma-Benennung (Klammerzusätze für Staaten)
- Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2009-IV#Kategorie:Rechtsform
- Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2009-IV#Kategorie:Strafprozessgesetzbuch
- Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2011-IV#Kategoriesystem (Kategorisierung der Gerichte)
- Problem Trennung nach Rechtsordnungen, Rechtsvergleichung, Kategoriezweig Recht nach Thema
- Portal:Recht/FAQ#Kategorisierung_und_Lemmata (Zusammenfassung der Problematik von UHT)
- Portal:Recht/Rechtsvergleichung (von UHT)
- 2009
- Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2009-III#Praktikabilität_und_Verfassen_exzellenter_Artikel
- Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2009-III#Steuerverfahrensrecht (Abschnitt Redundanzprobleme und IPR)
- Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2009-IV#Strafrecht
- 2010
- Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2010-II#Halten_wir_an_der_Idee_rechtsvergleichender_Artikel_fest?
- Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2010-III#Länderaufteilung_Familienrecht,_Eherecht,_etc.
- Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2010-III#Privatrecht-Kategorien
- Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2010-III#Kategorie:Hund_im_Recht
- Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2010-III#Wikipedia, "Deutschlandlastigkeit"_und_Rechtsvergleichung
- Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2010-IV#Änderung_der_Kategorisierungen
- Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2010-IV#Kategorien_mal_wieder
- 2011
- Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2011-I#Problem (Gebietskörperschaft)
- Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2011-III#Kategorien,_Klammerlemmata_und_BKLs "Recht im Schienenverkehr"
- Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2011-IV#Kategorie:Recht nach Thema / Kategorie:Recht (Querschnittsgebiet) / ... ("Hund im Recht", "Chemie und Recht" ins rechtliche Kat.System?)
- Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2011-IV#Mal_wider_das_leidige_Problem_mit_den_nationalen_Zuständigkeiten_vs_Rechtsvergleichendem_Aufbau (Restwassermenge)
- Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2011-IV#Thematische_Kategorien_nach_Staat_fehlen