„Prohibition“ – Versionsunterschied
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Als '''Prohibition''' (von [[Latein|lat.]]: ''prohibere'' = verhindern) bezeichnet man das vollständige Verbot bestimmter [[Drogen]], zum Beispiel das Verbot des [[Alkohol]]verkaufs und -genusses in einigen [[Arabien|arabischen]] Ländern. Als [[Alkoholprohibition]] wird auch die Zeit bezeichnet, in der in den [[USA]] und [[Finnland]] ([[1919]]-[[1932]]) der Handel und Konsum von [[Alkohol]] per [[Gesetz]] verboten war. Seit dem Unobeschluß "Single Convention on Narcotic Drugs" von 1961 unterliegen (bis auf den Genuß[[gift]]en zugerechneten [[Nikotin]], Alkohol, [[Koffein]], [[Teein]]) alle [[Harte Drogen|Harten Drogen]] und diverse [[weiche Drogen|Weichen Drogen]] der Weltweiten Prohibition. |
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'''Prohibition''' ({{laS|prohibere}} ‚verhindern‘) bezeichnet das Verbot bestimmter [[Droge]]n. Ziel einer Prohibition ist es – in der Regel –, die Bevölkerung vor negativen Wirkungen der verbotenen Substanzen zu schützen; diese Ziele können [[Religion|religiös]], [[Politik|politisch]], [[Wirtschaft|wirtschaftlich]] oder aus gesundheitlicher Fürsorge (z. B. [[Suchtprävention]]) definiert und motiviert sein. Damit steht eine Prohibition in Konflikt mit [[Freiheitsrecht|Freiheits-]] und [[Persönlichkeitsrecht]]en, wie beispielsweise persönlicher Selbstbestimmung, [[Freier Marktzugang|freiem Zugang zu Märkten]] etc. |
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Seit dem [[Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel]], das die [[Vereinte Nationen|Vereinten Nationen]] 1961 unterzeichneten, unterliegen viele Drogen einer weltweiten Prohibition. So wird jeder nichtmedizinische und nichtwissenschaftliche Gebrauch untersagt. Ländern mit traditionellem Drogenkonsum, wie etwa [[Opium]]rauchen in [[Asien]], [[Cocastrauch|Kokakauen]] in [[Lateinamerika]], aber auch [[Cannabis als Rauschmittel|Cannabisgebrauch]], wurden Übergangsfristen von bis zu 25 Jahren eingeräumt. Ausgenommen davon sind insbesondere [[Ethanol|Alkohol]], [[Nikotin]] und [[Coffein]], da sie den [[Volksdroge]]n zugerechnet werden. |
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== Erhoffte Auswirkungen der Prohibition == |
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* 1.die [[Wirtschaft]]sleistung zu verbessern, indem weniger Arbeiter Drogenbedingt ausfallen |
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* 2.die [[Mortalität|Sterblichkeitsrate]] zu verringern |
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* 3.das [[Verbrechen]] zu reduzieren |
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* 4.die [[Armut]] zu verhindern |
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* 5.die [[Lebensqualität]] zu steigern |
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Das Verbot soll durch lückenlose bürokratische Überwachung und Planung des Anbaus, Handels und des Gebrauchs psychoaktiver Substanzen zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken durchgesetzt werden. Jenseits dieses engen Rahmens wird der Umgang mit diesen Substanzen als [[Strafrecht#Straftat|kriminelle Handlung]] verfolgt. |
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== Erreicht wird stattdessen == |
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Im [[Krieg gegen Drogen]] kann es dabei bis zu länderübergreifenden polizeilichen Operationen mit militärischem Charakter gehen. So wurde z. B. die [[Operation Solare]] im September 2008 nach einer Dauer von 15 Monaten abgeschlossen, bei der Anti-Drogeneinheiten aus den Vereinigten Staaten, [[Mexiko]], [[Italien]] und [[Guatemala]] gegen das sogenannte [[Golf-Kartell]] und die Mafia-Organisation [[’Ndrangheta]] in der Region [[Kalabrien]] in Italien koordiniert vorgingen.<ref>[http://news.bbc.co.uk/2/hi/americas/7622099.stm news.bbc.co.uk]</ref> |
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=== zu allen Punkten === |
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* Der Anstieg des Drogenkonsums (mit dem Anstieg der Gefahren die Bekämpft werden Sollen.) |
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* Eine [[Suchtverlagerung]] auf Legale Ersatzstoffe.(''So führte z.B. die [[Alkoholprohibition]] zu einer Steigerung des Verkaufs von medizinischem, (95 %) Alkohol um 400 %''.) |
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Bei derartigen Aktionen operiert z. B. die 1973 gegründete Antidrogen-Behörde [[Drug Enforcement Administration]] (DEA) auch – meistens beobachtend und beratend – außerhalb des US-amerikanischen [[Hoheitsgebiet]]es. |
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=== zu [[Wirtschaft]]sleistung/ [[Verbrechen]] === |
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* Die mit der Herstellung und Vertrieb beschäftigten [[Unternehmen]] werden die [[Lizenz]]en entzogen und damit die Verdienste automatisch dem Organisierten Verbrechen in die Hände gespielt (und damit Finanzierung des [[Organisiertes Verbrechen|Organisierten Verbrechens]] durch harmlose Bürger und Wegfall der staatlichen [[Steuer]]einnahmen in Milliardenhöhe. ''In den Zeiten der Alkoholprohibition gehörten zu den betroffenen [[Unternehmen]] [[Brauerei]]en, [[Destillerie]]n, [[Winzerei]]en und der Groß- und Einzelhandel, heutzutage trifft es z.B. viele [[Kleinbauer]]n in den klassischen Drogenanbauggebieten (da immer mehr Pflanzungen von [[Kartell]]en überwacht werden oder der Anbau gleich in Konsumländern stattfindet um den Gefahren des Grenzübertritts entgegenzuwirken,) und den Groß- und Einzelhandel. Al Capones Whisky-, Glücksspiel- und Prostitutionsimperium in Chicago soll 60 Millionen Dollar Jahresumsatz gehabt haben. '' |
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== Alkoholprohibition == |
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=== zu [[Mortalität|Sterblichkeitsrate]] un= [[Lebensqualität]] === |
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In Deutschland wird der Begriff überwiegend mit der [[Prohibition in den Vereinigten Staaten]] 1920–1933 auf [[Getränk#Alkoholische Getränke|Alkohol]] in Verbindung gebracht. In [[Spanische Sprache|Spanisch sprechenden Ländern]] nennt man dasselbe Verbot ''Ley Seca''.<ref>[https://blogs.elconfidencial.com/cultura/el-erizo-y-el-zorro/2020-01-07/ley-seca-contrabando_2397988/ ''Cien años de la ley seca: ¿vuelve el puritanismo de entonces?''] elconfidencial.com. Abruf am 11. Mai 2020 (spanisch)</ref> |
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* die Erhöhung der Wirkdosis pro Menge wegen der Erleichterung des Transportes (mit der Erschwerung der Wirkungskontrolle). ((''So führte z.B. die Alkoholbrohibition zu vermehrten Angebot von harten [[Spirituose]]n anstelle von [[Bier]] oder [[Wein]], die Hanfprohibition zu immer stärkeren Hanfzüchtungen. Die schwankende Dosismenge zu den meisten Herointoten. '') |
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* Fehlende [[Lebensmittelsicherheit]] (Da keine [[Lebensmittelrecht]]liche [[Kontrolle)) stattfindet, sind von der Erhöhung von Verunreinigungen bis zur Beimischung nicht erforderlicher Giftiger Drogenzusatzstoffe allen Manipulationen Tür und Tor geöffnet. Dies widersprich in Deutschland Art. 2 Abs. 2 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 1 GG.(''Gesteigerter Verkauf von unsauber destilliertem giftigem Alkohol von 1 % auf 4 %''.)) |
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=== zu [[Verbrechen]]/[[Armut]]un=[[Lebensqualität]] === |
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* zu einem erhöhten Preis (also einer Erhöhung der [[Armut]]sgefahr durch [[Abhängigkeit]] und sogenannter [[Beschaffungskriminalität]]). |
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=== [[Lebensqualität]] === |
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* die Erzwungene Verlagerung des Konsums ins Private (also einer Verringerung der Lebensqualität der Konsumenten). ''z.B.[[Speakeasy]] genannte, illegale Kneipen, bei denen nur Mitglieder Zutritt hatten'') |
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Allerdings bestanden und bestehen auch in weiteren zahlreichen Staaten Alkoholverbote. In einigen Ländern mit mehrheitlich [[Islam|muslimischer]] Bevölkerung ist der Handel oder Konsum von alkoholischen Getränken auf Grund des [[Alkoholverbot im Islam|Alkoholverbots im Islam]] auch heute weiterhin verboten; in [[Brunei]] wurde sie 1991 eingeführt (siehe Weltkarte im Artikel [[Mindestalter für Alkoholerwerb]]). |
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=== zu [[Mortalität|Sterblichkeitsrate]] un= [[Lebensqualität]] === |
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Insbesondere existierten zeitlich begrenzte Prohibitionen auf Alkohol – neben den Vereinigten Staaten – auch in folgenden Ländern und Regionen: |
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* [[Prince Edward Island]]: 1901–1948; für kürzere Zeiten auch in anderen Landesteilen [[Kanada]]s |
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* [[Russisches Kaiserreich|Russland]]/[[Sowjetunion]]: 1914–1925; „suchoi sakon“ genannt<ref>[https://de.rbth.com/lifestyle/2014/08/16/als_russland_fuer_elf_jahre_auf_dem_trockenen_sass_30725 Russia Beyond (deutsch), 16. August 2014.] rbth.com; abgerufen am 16. Januar 2020.</ref> |
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* [[Island]]: 1915–1922; Wein war ab 1922 erlaubt, Spirituosen und Leichtbier ab 1934, Starkbier (über 2,25 %) ab 1989 (siehe auch: [[Prohibition in Island]]) |
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* [[Norwegen]]: 1916–1927; Wein und Bier erst ab 1917 (siehe auch [[Prohibition in Norwegen]]) |
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* [[Finnland]]: 1919–1932; „kieltolaki“ genannt |
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* [[Färöer]]n: 1907–1992; siehe auch: [[Prohibition auf den Färöern]] |
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* [[Indien]]: (siehe [[Prohibition in Indien]]) mehrere Verbote ab 1937/38 bis zur Gegenwart in verschiedenen Landesteilen z. B. [[Andhra Pradesh]], [[Haryana]] und [[Gujarat]] |
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Auch die Wiederaufhebung der Prohibition hat aber häufig nicht zur völligen Freigabe von Alkohol geführt und auch in Ländern ohne Prohibition existieren Einschränkungen beim Konsum. |
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== Prohibitionsgesetze == |
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*[[Opiumgesetz]] |
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*[[Betäubungsmittelgesetz]] |
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*[[18. Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika]] Das Gesetz trat am 16. Januar [[1920]] in Kraft. |
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Abschnitt 1. Nach Ablauf eines Jahres, von der Bestätigung dieses Artikels angefangen, ist die Erzeugung, der Verkauf oder die Versendung alkoholischer Getränke innerhalb des Gebietes der Vereinigten Staaten, ihre Einfuhr in oder ihre Ausfuhr aus den Vereinigten Staaten und allen Gebieten, die ihrer Hoheit unterstehen, für menschlichen Genuss hiermit verboten. |
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Abschnitt 2. Der Kongress und die Einzelstaaten sollen in gleicher Weise befugt sein, die zur Ausführung dieses Artikels angemessenen Gesetze zu erlassen. |
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Abschnitt 3. Dieser Artikel soll unwirksam sein, wenn er nicht durch die gesetzgebenden Körperschaften der einzelnen Staaten, wie es die Verfassung bestimmt, binnen sieben Jahren, vom Zeitpunkt seiner Unterbreitung an die Staaten seitens des Kongresses ab, als Abänderung der Verfassung bestätigt wird. |
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Häufig existiert ein [[Verbot des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit]]; Minderjährige werden durch [[Jugendschutzgesetz]]e vom Konsum ausgeschlossen; die kaufbare Menge an Alkohol kann limitiert sein. Beim öffentlichen Ausschank sind [[Sperrstunde]]n einzuhalten und in der Regel ist dazu eine Ausschankgenehmigung (siehe [[Gaststättenkonzession]]) – auch für einmalige Veranstaltungen – erforderlich, die in Deutschland von der [[Gewerbeamt|Gewerbemeldestelle]] der zuständigen Kommune erteilt werden kann. |
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== Marktgeschehen: Auswirkungen einer Prohibition == |
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=== Angebotsseite === |
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==== Markteintritt und Marktaustritt ==== |
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Das Verbot ist ein erheblicher Eingriff in das [[Markt]]geschehen. Durch ein Verbot oder die Einschränkung und Kontrolle der bisherigen [[Angebot (Volkswirtschaftslehre)|Angebotsstruktur]] werden [[Marktschranke]]n errichtet. Bisherigen [[Produktion|Produzenten]], [[Händler]]n und Lageristen werden bestehende [[Lizenz]]en entzogen, stark beschnitten oder die Lizenzen müssen nunmehr erworben werden. |
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Je nach Verbotsgrad führt dieses zur Schrumpfung oder zum völligen Zusammenbruch des legalen Marktes. Das Verbot wirkt also wie eine [[Marktzutrittsschranke]]. Bleiben legale [[Marktsegment]]e bestehen, kann dieses bereits zu legalen [[Oligopol]]en und [[Monopol]]en auf der Angebotsseite führen. Es kommt zu Preissteigerungen, da das reduzierte Angebot oder die reduzierte Anbieterzahl die Preise treiben. Bestehende [[Armut|Verelendungstendenzen]] der [[Verbraucher]] werden verstärkt, sofern diese auf Grund ihrer Abhängigkeit – als im Prinzip [[Sucht|Süchtige]] – den Markt nicht verlassen können. Ihre Sucht funktioniert als [[Marktaustrittsschranke]], welche das Niveau der [[Nachfrage]] stabilisiert. |
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==== Illegaler Handel ==== |
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Solange weiter eine Nachfrage nach den verbotenen Konsumgütern besteht, kommt es zur Bildung eines [[Schwarzmarkt]]es für diese Produkte. Wegen der [[Strafverfolgung]] wird die Ware auf Grund [[kartell]]artiger Handelsstrukturen mit einem hohen Risikoaufschlag auf den eigentlichen [[Preis (Wirtschaft)|Beschaffungspreis]] verkauft. |
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Selbst wenn die Nachfrage auf Grund des Verbots oder wegen steigender Preise sinkt, werden nunmehr zum einen Anbieter auftreten, die bereit sind, ihre bisher legalen Geschäfte nun illegal weiterzuführen. Zum anderen werden durch die Extrarendite des Risikoaufschlages neue Anbieter in den Markt gelockt. Das heißt, bisher legale Anbieter agieren illegal und renditeorientierte mit illegalen Geschäften vertraute Personen treten in den Schwarzmarkt ein. |
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*[[Legalisierung von Drogen]] |
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*[[Krieg gegen Drogen]] |
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*[[Abstinenzbewegung]] |
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Es kommt zu zahlreichen organisatorischen Anpassungen. Um [[Grenzkontrolle]]n zu überwinden, kommt es zu professionellem [[Schmuggel]]; Produktionsstufen werden ins Inland verlagert, um die Grenzkontrollen zu vermeiden. Da dieser Schwarzmarkt keinerlei [[Kartell]]aufsicht unterliegt, kommt es zu horizontalen und vertikalen [[Oligopol]]en oder [[Monopol]]en, die vom [[Organisierte Kriminalität|organisierten Verbrechen]] kontrolliert werden. Diese Organisationen dringen in die Märkte ein oder organisieren diese von Beginn an. Solche Strukturen werden in der Regel mit kriminellen Mitteln unter Anwendung oder Androhung von Gewalt etabliert, abgesichert und ausgebaut. |
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Letztlich dringen diese kriminellen Strukturen in sämtliche vertikalen und horizontalen Produktionszusammenhänge ein; selbst viele [[Kleinbauer]]n in den klassischen Drogenanbaugebieten stehen unter ihrer Kontrolle und agieren nicht mehr als selbstbestimmte Marktteilnehmer. |
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== Weblinks == |
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*[http://www.cato.org/pubs/pas/pa-157.html Alcohol Prohibition Was A Failure] |
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*[http://www.edimuster.ch/alkoholgeschichte/prohibition.htm Prohibition – kein aktuelles Thema] |
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=== Nachfrageseite === |
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==== Anpassung der Nachfrage ==== |
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* Udo Sautter Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika, Alfred Kröner Verlag, 5. Erweiterte Auflage 1994 (Quelle des 18. Zusatzartikels im Wortlaut/ Jahresumsatz Al Capone) |
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In der Regel befolgen bisherige Konsumenten die Prohibition; der Befolgungsgrad hängt jedoch von der Akzeptanz der Bevölkerung für eine Prohibition ab und den Ausweichmöglichkeiten auf legale Ersatzstoffe, Konsum- und Darreichungsformen. Auch spielt der Verfolgungs- und [[Überwachungsdruck]] bei der Durchsetzung einer Prohibition eine Rolle: |
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* Bei in der Bevölkerung stark akzeptierten Drogen führt das Verbot zu einer Gebrauchsdegression (-senkung), sofern der Überwachungsdruck ausreichend hoch ist. Viele [[Bürger]] halten sich auch an Verbote, die sie nicht einsehen. Beispiele sind die [[Prohibition in den Vereinigten Staaten|Alkoholprohibition]] in den [[Vereinigte Staaten|Vereinigten Staaten]] oder die Bierprohibition auf [[Island]]. |
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* Bei in der Masse der Bevölkerung wenig akzeptierten Drogen führt das Verbot eventuell sogar zu einer Gebrauchsprogression (-steigerung), da durch das Verbot vermehrte Aufmerksamkeit erregt wird und der ''Reiz des Verbotenen'' bzw. auch ein [[Snobeffekt]] hinzukommt. [[Kokain]] galt in Deutschland anfänglich als Droge der [[Schickeria]] und Bessergestellten und eroberte dann neue breitere Konsumentenschichten. Sowohl in den [[Niederlande]]n als auch in [[Italien]] und in manchen Bundesstaaten der Vereinigten Staaten soll die faktische [[Entkriminalisierung]] des Besitzes und [[Konsum]]s von [[Cannabis als Rauschmittel|Cannabisprodukten]] zu einer Verringerung des Konsums geführt haben. [Fehlende Quellenangaben, Statistisches Material erforderlich] |
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* Andererseits kommt es bei der Freigabe von akzeptierten Produkten zu Anpassungsschocks. So stieg in Finnland, ausgelöst durch die [[Deregulierung]] der [[Europäische Union|EU]], die Zahl der Alkoholtoten zunächst an, als es zu sinkenden Preisen der Alkoholprodukte kam und die Dosis eines einzelnen Verbrauchers nicht mehr über den Preis reguliert wurde. |
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[[Datei:Prohibition prescription front.jpg|mini|Ein Formular für ein ärztliches [[Rezept (Medizin)|Rezept]] auf Alkohol: „Medicinal Alcohol form“]] |
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* Eine [[Suchtverlagerung]] erfolgt auf legale Ersatzstoffe oder durch Umgehung des Verbotes auf illegalem oder legalem Wege und verändert die Darreichungsformen. So führte die Alkoholprohibition in den Vereinigten Staaten zu einer Steigerung des Verkaufs von medizinischem (absolutem) Alkohol um 400 %. Während dieser Alkoholprohibition wurde etwa doppelt so viel [[Destillation|destillierter]] hochprozentiger Alkohol getrunken wie vor und nach dem Verbot, da dieser (im Verhältnis zum Alkoholgehalt) wesentlich leichter heimlich herzustellen und zu schmuggeln ist als etwa [[Bier]] oder [[Wein]]. |
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* Es kommt zur Verlagerung des [[Konsum]]s ins Private. In den Vereinigten Staaten gab es [[Speakeasy]] genannte, illegale Kneipen, zu denen nur Mitglieder Zutritt hatten. |
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==== Risiken für den Konsumenten ==== |
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Die ursprüngliche Motivation, die Bevölkerung durch die Prohibition vor den Drogen zu schützen, verkehrt sich für die verbleibenden Konsumenten, die sich dem Verbot nicht unterwerfen, ins Gegenteil. |
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Der illegale Konsum entzieht sich staatlicher, medizinischer und sozialer Kontrolle. Folgen sind unter anderem eine Erhöhung der [[Armut]]sgefahr durch [[Missbrauch und Abhängigkeit|Abhängigkeit]] und eine steigende Anzahl von Eigentumsdelikten durch [[Beschaffungskriminalität]]. Die Verelendung der Betroffenen durch die entstehenden hohen Kosten zur Beschaffung des Suchtstoffes nimmt zu. |
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===== Dosierung ===== |
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[[Kategorie:Droge]] |
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Insbesondere das [[Dosierung]]srisiko steigt. Die Alkoholprohibition führte zu einem vermehrten Angebot von harten [[Spirituosen]] anstelle von Getränken mit niedrigem Alkoholgehalt wie Bier und Wein. Bei der [[Hanf]]prohibition kam es zu einer Ausweitung der Züchtungen hinsichtlich des Wirkstoffgehalts. Dasselbe gilt bei den sogenannten „[[Droge#Klassifizierung nach hart und weich|harten Drogen]]“ wie u. a. Heroin. Viele [[Junkie|Fixer]] setzen sich unbeabsichtigt den sogenannten [[Goldener Schuss|Goldenen Schuss]], da die Reinheit der verkauften Droge stark schwanken kann, was zu einer unbeabsichtigten und mitunter tödlichen [[Überdosis]] beim Drogenkonsum führen kann. |
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[[Kategorie:Rechtspolitik]] |
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===== Lebensmittelsicherheit ===== |
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Die [[Lebensmittelsicherheit]] nimmt ab, da ohne eine [[lebensmittelrecht]]liche [[Kontrolle]], medizinische Kontrolle oder [[Arzneimittelzulassung]] die Möglichkeit der [[Manipulation]] erleichtert wird, beispielsweise durch Verunreinigungen sowie völligen Ersatz oder teilweise Beimischungen der in äußerer Erscheinung oder auch Wirkung ähnlichen Substanzen ''(siehe [[Drugchecking]])''. Entweder sind diese Fremdstoffe unabsichtlich beigemengt, wie im Falle von Anteilen des giftigen [[Methanol]]s in hochprozentigem [[Ethanol|Alkohol]] von [[Brennen (Spirituose)|Bränden]] bei fehlerhafter unfachmännischer [[Destillation]], oder absichtlich durch Beimengungen von [[Streckmittel]]n zur Vermehrung von Masse und Volumen. |
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In den Vereinigten Staaten vervierfachte sich die Menge von unsauber destilliertem (giftigem) Alkohol von 1 % auf 4 %. In Indien sterben oder [[Blindheit|erblinden]] bis heute jährlich Hunderte durch Konsum [[Schwarzbrennerei|illegal hergestellten]] Alkohols. |
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So kann es auch bei vergleichsweise weniger harten Drogen wie Cannabis durch [[Streckmittel]], wie beispielsweise Brix, [[Haarspray]] oder gar [[Blei]] zu schweren Gesundheitsschäden bei den Konsumenten kommen.<ref>[http://hanfverband.de/index.php/themen/konsumentenhilfe/1050-streckmittel-in-marihuana-wie-man-sie-erkennt-und-welche-risiken-von-ihnen-ausgehen ''Streckmittel in Marihuana – Wie man sie erkennt und welche Risiken von ihnen ausgehen''.] Deutscher Hanf Verband.</ref> |
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Außerdem kann es zum Zusatz suchtsteigernder Mittel kommen, so wird insbesondere [[Strychnin]] zur subjektiven Verstärkung der [[Heroin]]wirkung eingesetzt, sodass der tatsächliche Wirkstoffgehalt durch Strecken geringer gehalten und der Profit maximiert werden kann. |
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Nicht zu vernachlässigen ist auch der Faktor der [[Strafzumessung (Deutschland)|Strafbemessung]] bei Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, welches eine Strafe nach [[Wirkstoff]]gehalt seiner illegalen Ware festlegt, da z. B. bei Cannabis der THC pro Gewichtseinheit bei reiner Ware prozentual deutlich höher ausfällt als bei gestreckter Ware, weshalb insbesondere bei der Verteilung an die Endkonsumenten eine weitere Motivation zur Streckung der Drogen hinzutritt. |
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===== Hygiene ===== |
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Nicht zuletzt ist eine Verschmutzung vor allem im mikrobiellen Bereich durch [[Hygiene|unhygienische]] Herstellung, Transport- und Abgabeformen häufig. Durch steigenden Verfolgungsdruck erhöht sich das gesundheitliche Risiko bei der reinen Konsumhandlung weiter, angefangen bei fehlenden Gesundheitskontrollen von illegalen Gastronomiebetrieben und deren Personal bis hin zur mehrfachen Verwendung von verschmutzten Konsumwerkzeugen unter unhygienischen Bedingungen. Die Wahrscheinlichkeit der Erkrankung an [[Ikterus|Gelbsucht]] und ähnlichen Krankheiten etwa ist deutlich erhöht. |
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== Prohibitionsgesetze == |
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* Das [[Opiumgesetz]] in [[Deutschland]] bis 1972. |
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* Die Betäubungsmittelgesetze in [[Betäubungsmittelgesetz (Deutschland)|Deutschland]], [[Suchtmittelgesetz|Österreich]] und der [[Betäubungsmittelgesetz (Schweiz)|Schweiz]]. |
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* Der [[18. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten]] von 1920, aufgehoben 1933 durch den [[21. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten|21. Zusatzartikel]]. |
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* Der [[Vereinte Nationen|UN]]-Beschluss [[Single Convention on Narcotic Drugs]] von 1961. |
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== Siehe auch == |
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* [[Abstinenzbewegung]] |
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* [[Legalisierung von Drogen]] |
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* [[Law Enforcement Against Prohibition]] |
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== Literatur == |
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* Helmut Lindenmeyer: ''Die ethische Begründung der Prohibition.'' Dissertation an der [[Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg|Friedrich-Alexander-Universität zu Erlangen]]. Ohne Verlagsangabe, Erlangen 1927. |
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* [[Jack London]]: ''[[König Alkohol]]''. (Amerikanischer Titel: ''John Barleycorn''). Universitas-Verlag, Berlin 1931. |
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* [[Udo Sautter]]: ''Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika'' (= ''[[Kröners Taschenausgabe]].'' Band 443). 5., erweiterte Auflage. Kröner, Stuttgart 1994, ISBN 3-520-44305-8. |
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* Thomas Welskopp: ''„Amerikas große Ernüchterung“. Eine Kulturgeschichte der Prohibition''. Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 2010. 660 S. |
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* Nicole Krumdiek: ''Die national- und internationalrechtliche Grundlage der [[Indischer Hanf|Cannabisprohibition]] in Deutschland''. Doktorarbeit, 2006, ISBN 3-8258-9543-2 (Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen) |
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== Weblinks == |
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{{Commonscat}} |
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{{Wiktionary}} |
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* {{DNB-Portal|4175869-9}} |
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* [http://s128542404.online.de/aktionlegal.php Prohibitionsstop sofort] |
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* [http://www.drogenkult.net/?file=text004&view=pdf Stellungnahme der Drogen- und Suchtkommission zur Verbesserung der Suchtprävention vom Bundesministerium für Gesundheit] (PDF; 1,1 MB) |
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* [http://www.cato.org/pubs/pas/pa-157.html Prohibition war ein Fehlschlag] (englisch) |
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* [http://www.edimuster.ch/alkoholgeschichte/prohibition.htm Prohibition – kein aktuelles Thema] |
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== Einzelnachweise == |
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<references /> |
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[[ar:منع الكحول]] |
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[[en:Prohibition (drugs)]] |
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[[es:Ley seca]] |
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[[eu:Lege lehor]] |
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[[fi:Kieltolaki]] |
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[[fr:Prohibition]] |
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[[he:תקופת היובש]] |
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[[nl:Drooglegging (Verenigde Staten)]] |
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[[pl:Prohibicja]] |
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[[ru:Сухой закон]] |
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[[sv:Förbudstiden]] |
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{{Rechtshinweis}} |
{{Rechtshinweis}} |
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{{Gesundheitshinweis}} |
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{{Normdaten|TYP=s|GND=4175869-9|LCCN=sh85107330}} |
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[[Kategorie:Rechtspolitik]] |
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[[Kategorie:Mafia]] |
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[[Kategorie:Vigilantismus]] |
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[[Kategorie:Prohibition| ]] |
Aktuelle Version vom 18. November 2024, 00:39 Uhr
Prohibition (lateinisch prohibere ‚verhindern‘) bezeichnet das Verbot bestimmter Drogen. Ziel einer Prohibition ist es – in der Regel –, die Bevölkerung vor negativen Wirkungen der verbotenen Substanzen zu schützen; diese Ziele können religiös, politisch, wirtschaftlich oder aus gesundheitlicher Fürsorge (z. B. Suchtprävention) definiert und motiviert sein. Damit steht eine Prohibition in Konflikt mit Freiheits- und Persönlichkeitsrechten, wie beispielsweise persönlicher Selbstbestimmung, freiem Zugang zu Märkten etc.
Seit dem Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel, das die Vereinten Nationen 1961 unterzeichneten, unterliegen viele Drogen einer weltweiten Prohibition. So wird jeder nichtmedizinische und nichtwissenschaftliche Gebrauch untersagt. Ländern mit traditionellem Drogenkonsum, wie etwa Opiumrauchen in Asien, Kokakauen in Lateinamerika, aber auch Cannabisgebrauch, wurden Übergangsfristen von bis zu 25 Jahren eingeräumt. Ausgenommen davon sind insbesondere Alkohol, Nikotin und Coffein, da sie den Volksdrogen zugerechnet werden.
Das Verbot soll durch lückenlose bürokratische Überwachung und Planung des Anbaus, Handels und des Gebrauchs psychoaktiver Substanzen zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken durchgesetzt werden. Jenseits dieses engen Rahmens wird der Umgang mit diesen Substanzen als kriminelle Handlung verfolgt.
Im Krieg gegen Drogen kann es dabei bis zu länderübergreifenden polizeilichen Operationen mit militärischem Charakter gehen. So wurde z. B. die Operation Solare im September 2008 nach einer Dauer von 15 Monaten abgeschlossen, bei der Anti-Drogeneinheiten aus den Vereinigten Staaten, Mexiko, Italien und Guatemala gegen das sogenannte Golf-Kartell und die Mafia-Organisation ’Ndrangheta in der Region Kalabrien in Italien koordiniert vorgingen.[1]
Bei derartigen Aktionen operiert z. B. die 1973 gegründete Antidrogen-Behörde Drug Enforcement Administration (DEA) auch – meistens beobachtend und beratend – außerhalb des US-amerikanischen Hoheitsgebietes.
Alkoholprohibition
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Deutschland wird der Begriff überwiegend mit der Prohibition in den Vereinigten Staaten 1920–1933 auf Alkohol in Verbindung gebracht. In Spanisch sprechenden Ländern nennt man dasselbe Verbot Ley Seca.[2]
Allerdings bestanden und bestehen auch in weiteren zahlreichen Staaten Alkoholverbote. In einigen Ländern mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung ist der Handel oder Konsum von alkoholischen Getränken auf Grund des Alkoholverbots im Islam auch heute weiterhin verboten; in Brunei wurde sie 1991 eingeführt (siehe Weltkarte im Artikel Mindestalter für Alkoholerwerb).
Insbesondere existierten zeitlich begrenzte Prohibitionen auf Alkohol – neben den Vereinigten Staaten – auch in folgenden Ländern und Regionen:
- Prince Edward Island: 1901–1948; für kürzere Zeiten auch in anderen Landesteilen Kanadas
- Russland/Sowjetunion: 1914–1925; „suchoi sakon“ genannt[3]
- Island: 1915–1922; Wein war ab 1922 erlaubt, Spirituosen und Leichtbier ab 1934, Starkbier (über 2,25 %) ab 1989 (siehe auch: Prohibition in Island)
- Norwegen: 1916–1927; Wein und Bier erst ab 1917 (siehe auch Prohibition in Norwegen)
- Finnland: 1919–1932; „kieltolaki“ genannt
- Färöern: 1907–1992; siehe auch: Prohibition auf den Färöern
- Indien: (siehe Prohibition in Indien) mehrere Verbote ab 1937/38 bis zur Gegenwart in verschiedenen Landesteilen z. B. Andhra Pradesh, Haryana und Gujarat
Auch die Wiederaufhebung der Prohibition hat aber häufig nicht zur völligen Freigabe von Alkohol geführt und auch in Ländern ohne Prohibition existieren Einschränkungen beim Konsum.
Häufig existiert ein Verbot des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit; Minderjährige werden durch Jugendschutzgesetze vom Konsum ausgeschlossen; die kaufbare Menge an Alkohol kann limitiert sein. Beim öffentlichen Ausschank sind Sperrstunden einzuhalten und in der Regel ist dazu eine Ausschankgenehmigung (siehe Gaststättenkonzession) – auch für einmalige Veranstaltungen – erforderlich, die in Deutschland von der Gewerbemeldestelle der zuständigen Kommune erteilt werden kann.
Marktgeschehen: Auswirkungen einer Prohibition
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Angebotsseite
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Markteintritt und Marktaustritt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Verbot ist ein erheblicher Eingriff in das Marktgeschehen. Durch ein Verbot oder die Einschränkung und Kontrolle der bisherigen Angebotsstruktur werden Marktschranken errichtet. Bisherigen Produzenten, Händlern und Lageristen werden bestehende Lizenzen entzogen, stark beschnitten oder die Lizenzen müssen nunmehr erworben werden.
Je nach Verbotsgrad führt dieses zur Schrumpfung oder zum völligen Zusammenbruch des legalen Marktes. Das Verbot wirkt also wie eine Marktzutrittsschranke. Bleiben legale Marktsegmente bestehen, kann dieses bereits zu legalen Oligopolen und Monopolen auf der Angebotsseite führen. Es kommt zu Preissteigerungen, da das reduzierte Angebot oder die reduzierte Anbieterzahl die Preise treiben. Bestehende Verelendungstendenzen der Verbraucher werden verstärkt, sofern diese auf Grund ihrer Abhängigkeit – als im Prinzip Süchtige – den Markt nicht verlassen können. Ihre Sucht funktioniert als Marktaustrittsschranke, welche das Niveau der Nachfrage stabilisiert.
Illegaler Handel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Solange weiter eine Nachfrage nach den verbotenen Konsumgütern besteht, kommt es zur Bildung eines Schwarzmarktes für diese Produkte. Wegen der Strafverfolgung wird die Ware auf Grund kartellartiger Handelsstrukturen mit einem hohen Risikoaufschlag auf den eigentlichen Beschaffungspreis verkauft.
Selbst wenn die Nachfrage auf Grund des Verbots oder wegen steigender Preise sinkt, werden nunmehr zum einen Anbieter auftreten, die bereit sind, ihre bisher legalen Geschäfte nun illegal weiterzuführen. Zum anderen werden durch die Extrarendite des Risikoaufschlages neue Anbieter in den Markt gelockt. Das heißt, bisher legale Anbieter agieren illegal und renditeorientierte mit illegalen Geschäften vertraute Personen treten in den Schwarzmarkt ein.
Es kommt zu zahlreichen organisatorischen Anpassungen. Um Grenzkontrollen zu überwinden, kommt es zu professionellem Schmuggel; Produktionsstufen werden ins Inland verlagert, um die Grenzkontrollen zu vermeiden. Da dieser Schwarzmarkt keinerlei Kartellaufsicht unterliegt, kommt es zu horizontalen und vertikalen Oligopolen oder Monopolen, die vom organisierten Verbrechen kontrolliert werden. Diese Organisationen dringen in die Märkte ein oder organisieren diese von Beginn an. Solche Strukturen werden in der Regel mit kriminellen Mitteln unter Anwendung oder Androhung von Gewalt etabliert, abgesichert und ausgebaut.
Letztlich dringen diese kriminellen Strukturen in sämtliche vertikalen und horizontalen Produktionszusammenhänge ein; selbst viele Kleinbauern in den klassischen Drogenanbaugebieten stehen unter ihrer Kontrolle und agieren nicht mehr als selbstbestimmte Marktteilnehmer.
Nachfrageseite
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Anpassung der Nachfrage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Regel befolgen bisherige Konsumenten die Prohibition; der Befolgungsgrad hängt jedoch von der Akzeptanz der Bevölkerung für eine Prohibition ab und den Ausweichmöglichkeiten auf legale Ersatzstoffe, Konsum- und Darreichungsformen. Auch spielt der Verfolgungs- und Überwachungsdruck bei der Durchsetzung einer Prohibition eine Rolle:
- Bei in der Bevölkerung stark akzeptierten Drogen führt das Verbot zu einer Gebrauchsdegression (-senkung), sofern der Überwachungsdruck ausreichend hoch ist. Viele Bürger halten sich auch an Verbote, die sie nicht einsehen. Beispiele sind die Alkoholprohibition in den Vereinigten Staaten oder die Bierprohibition auf Island.
- Bei in der Masse der Bevölkerung wenig akzeptierten Drogen führt das Verbot eventuell sogar zu einer Gebrauchsprogression (-steigerung), da durch das Verbot vermehrte Aufmerksamkeit erregt wird und der Reiz des Verbotenen bzw. auch ein Snobeffekt hinzukommt. Kokain galt in Deutschland anfänglich als Droge der Schickeria und Bessergestellten und eroberte dann neue breitere Konsumentenschichten. Sowohl in den Niederlanden als auch in Italien und in manchen Bundesstaaten der Vereinigten Staaten soll die faktische Entkriminalisierung des Besitzes und Konsums von Cannabisprodukten zu einer Verringerung des Konsums geführt haben. [Fehlende Quellenangaben, Statistisches Material erforderlich]
- Andererseits kommt es bei der Freigabe von akzeptierten Produkten zu Anpassungsschocks. So stieg in Finnland, ausgelöst durch die Deregulierung der EU, die Zahl der Alkoholtoten zunächst an, als es zu sinkenden Preisen der Alkoholprodukte kam und die Dosis eines einzelnen Verbrauchers nicht mehr über den Preis reguliert wurde.

- Eine Suchtverlagerung erfolgt auf legale Ersatzstoffe oder durch Umgehung des Verbotes auf illegalem oder legalem Wege und verändert die Darreichungsformen. So führte die Alkoholprohibition in den Vereinigten Staaten zu einer Steigerung des Verkaufs von medizinischem (absolutem) Alkohol um 400 %. Während dieser Alkoholprohibition wurde etwa doppelt so viel destillierter hochprozentiger Alkohol getrunken wie vor und nach dem Verbot, da dieser (im Verhältnis zum Alkoholgehalt) wesentlich leichter heimlich herzustellen und zu schmuggeln ist als etwa Bier oder Wein.
- Es kommt zur Verlagerung des Konsums ins Private. In den Vereinigten Staaten gab es Speakeasy genannte, illegale Kneipen, zu denen nur Mitglieder Zutritt hatten.
Risiken für den Konsumenten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die ursprüngliche Motivation, die Bevölkerung durch die Prohibition vor den Drogen zu schützen, verkehrt sich für die verbleibenden Konsumenten, die sich dem Verbot nicht unterwerfen, ins Gegenteil.
Der illegale Konsum entzieht sich staatlicher, medizinischer und sozialer Kontrolle. Folgen sind unter anderem eine Erhöhung der Armutsgefahr durch Abhängigkeit und eine steigende Anzahl von Eigentumsdelikten durch Beschaffungskriminalität. Die Verelendung der Betroffenen durch die entstehenden hohen Kosten zur Beschaffung des Suchtstoffes nimmt zu.
Dosierung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Insbesondere das Dosierungsrisiko steigt. Die Alkoholprohibition führte zu einem vermehrten Angebot von harten Spirituosen anstelle von Getränken mit niedrigem Alkoholgehalt wie Bier und Wein. Bei der Hanfprohibition kam es zu einer Ausweitung der Züchtungen hinsichtlich des Wirkstoffgehalts. Dasselbe gilt bei den sogenannten „harten Drogen“ wie u. a. Heroin. Viele Fixer setzen sich unbeabsichtigt den sogenannten Goldenen Schuss, da die Reinheit der verkauften Droge stark schwanken kann, was zu einer unbeabsichtigten und mitunter tödlichen Überdosis beim Drogenkonsum führen kann.
Lebensmittelsicherheit
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Lebensmittelsicherheit nimmt ab, da ohne eine lebensmittelrechtliche Kontrolle, medizinische Kontrolle oder Arzneimittelzulassung die Möglichkeit der Manipulation erleichtert wird, beispielsweise durch Verunreinigungen sowie völligen Ersatz oder teilweise Beimischungen der in äußerer Erscheinung oder auch Wirkung ähnlichen Substanzen (siehe Drugchecking). Entweder sind diese Fremdstoffe unabsichtlich beigemengt, wie im Falle von Anteilen des giftigen Methanols in hochprozentigem Alkohol von Bränden bei fehlerhafter unfachmännischer Destillation, oder absichtlich durch Beimengungen von Streckmitteln zur Vermehrung von Masse und Volumen.
In den Vereinigten Staaten vervierfachte sich die Menge von unsauber destilliertem (giftigem) Alkohol von 1 % auf 4 %. In Indien sterben oder erblinden bis heute jährlich Hunderte durch Konsum illegal hergestellten Alkohols.
So kann es auch bei vergleichsweise weniger harten Drogen wie Cannabis durch Streckmittel, wie beispielsweise Brix, Haarspray oder gar Blei zu schweren Gesundheitsschäden bei den Konsumenten kommen.[4]
Außerdem kann es zum Zusatz suchtsteigernder Mittel kommen, so wird insbesondere Strychnin zur subjektiven Verstärkung der Heroinwirkung eingesetzt, sodass der tatsächliche Wirkstoffgehalt durch Strecken geringer gehalten und der Profit maximiert werden kann.
Nicht zu vernachlässigen ist auch der Faktor der Strafbemessung bei Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, welches eine Strafe nach Wirkstoffgehalt seiner illegalen Ware festlegt, da z. B. bei Cannabis der THC pro Gewichtseinheit bei reiner Ware prozentual deutlich höher ausfällt als bei gestreckter Ware, weshalb insbesondere bei der Verteilung an die Endkonsumenten eine weitere Motivation zur Streckung der Drogen hinzutritt.
Hygiene
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nicht zuletzt ist eine Verschmutzung vor allem im mikrobiellen Bereich durch unhygienische Herstellung, Transport- und Abgabeformen häufig. Durch steigenden Verfolgungsdruck erhöht sich das gesundheitliche Risiko bei der reinen Konsumhandlung weiter, angefangen bei fehlenden Gesundheitskontrollen von illegalen Gastronomiebetrieben und deren Personal bis hin zur mehrfachen Verwendung von verschmutzten Konsumwerkzeugen unter unhygienischen Bedingungen. Die Wahrscheinlichkeit der Erkrankung an Gelbsucht und ähnlichen Krankheiten etwa ist deutlich erhöht.
Prohibitionsgesetze
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Das Opiumgesetz in Deutschland bis 1972.
- Die Betäubungsmittelgesetze in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
- Der 18. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten von 1920, aufgehoben 1933 durch den 21. Zusatzartikel.
- Der UN-Beschluss Single Convention on Narcotic Drugs von 1961.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Helmut Lindenmeyer: Die ethische Begründung der Prohibition. Dissertation an der Friedrich-Alexander-Universität zu Erlangen. Ohne Verlagsangabe, Erlangen 1927.
- Jack London: König Alkohol. (Amerikanischer Titel: John Barleycorn). Universitas-Verlag, Berlin 1931.
- Udo Sautter: Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika (= Kröners Taschenausgabe. Band 443). 5., erweiterte Auflage. Kröner, Stuttgart 1994, ISBN 3-520-44305-8.
- Thomas Welskopp: „Amerikas große Ernüchterung“. Eine Kulturgeschichte der Prohibition. Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 2010. 660 S.
- Nicole Krumdiek: Die national- und internationalrechtliche Grundlage der Cannabisprohibition in Deutschland. Doktorarbeit, 2006, ISBN 3-8258-9543-2 (Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen)
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Literatur von und über Prohibition im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Prohibitionsstop sofort
- Stellungnahme der Drogen- und Suchtkommission zur Verbesserung der Suchtprävention vom Bundesministerium für Gesundheit (PDF; 1,1 MB)
- Prohibition war ein Fehlschlag (englisch)
- Prohibition – kein aktuelles Thema
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ news.bbc.co.uk
- ↑ Cien años de la ley seca: ¿vuelve el puritanismo de entonces? elconfidencial.com. Abruf am 11. Mai 2020 (spanisch)
- ↑ Russia Beyond (deutsch), 16. August 2014. rbth.com; abgerufen am 16. Januar 2020.
- ↑ Streckmittel in Marihuana – Wie man sie erkennt und welche Risiken von ihnen ausgehen. Deutscher Hanf Verband.