Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die wichtigste Quelle des deutschen Privatrechts und trat bereits 1900 inkraft. Seither ist es mit nur geringfügigen Neuerungen unverändert gültig. Die letzte größere Überarbeitung erfolgte im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung zu Beginn des Jahres 2002, durch die Verbraucherschutzrichtlinien der Europäischen Union umgesetzt wurden. Bei diesem Anlass wurden viele Verbraucherschutzgesetze, wie das Haustürwiderrufsgesetz oder das AGB Gesetz (jetzt §§305ff BGB) in das BGB "zurückgeholt".
Das BGB ist in fünf Bücher eingeteilt:
- den allgemeinen Teil
- das Schuldrecht
- das Sachenrecht
- das Familienrecht
- und das Erbrecht
Das BGB ist aufgrund seiner besonders durchdachten Struktur weltweit anerkannt. Erwähnenswert ist hier vor allem die sog. "Klammertechnik" des BGB: Der allgemeine Teil enthält die grundlegenden Vorschriften, Regeln, Begriffe die auch für alle weiteren Bücher gelten sollen. Sie stehen sozusagen am Anfang des BGB und "umklammern" die restlichen Bücher. Daher wurde das BGB von Japan übernommen.