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Wellenende

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Ein Zapfen als Wellenende

Wellenenden werden die aus rotierenden Maschinen herausgeführten Teile der An- oder Abtriebswellen genannt. Wellenenden führen mechanische Energie über Kupplungen ab (bei Motoren) oder zu (bei Generatoren und allen Arten von Produktions- und Arbeitsmaschinen). Rotierende Maschinen können ein oder zwei Wellenenden haben. Bei zwei Wellenenden dient in der Regel eines als Haupt-Kraftübertragungselement, während das andere Nebenaggregate antreibt.

So ist z. B. bei jedem Norm-Elektromotor auf einem Wellenende ein Lüfter zur Motorkühlung montiert, während das andere mechanische Energie an die anzutreibende Maschine abgibt.

Bei Verbrennungsmotoren ist an einem Ende der Kurbelwelle die trennbare Kupplung zum Schaltgetriebe des Fahrantriebs angebaut. Am anderen Ende befinden sich Zahnräder zum Antrieb der Nockenwelle und Keilriemenräder zum Antrieb von Nebenaggregaten wie Lichtmaschine, Wasserpumpe, Lüfterflügel oder Lenkhilfe.

Mit Wellenenden befassen sich u. a. folgende Normen:

  • DIN 748: zylindrische Wellenenden
  • DIN 1448: kegelige Wellenenden mit Außengewinde
  • DIN 1449: kegelige Wellenenden mit Innengewinde
  • DIN 28154: Wellenende für Rührer aus unlegiertem und nichtrostendem Stahl, für Gleitringdichtungen
  • DIN 28156: Wellenenden für Rührer aus unlegiertem und nichtrostendem Stahl, für Stopfbuchsen
  • DIN 28159: Wellenenden für einteilige Rührer aus Stahl, emailliert
  • DIN 42020: Wellenenden mit Toleranzring bei elektrischen Kleinmotoren
  • DIN 41591: Wellenenden für elektrisch-mechanische Bauelemente.