Es regelt den Fall, dass ein Mensch verschollen, im Besonderen auch vermisst ist. Im Abschnitt I des Gesetzes werden die Voraussetzungen der Todeserklärung sowie Lebens- und Todesvermutungen erfasst. In den folgenden Abschnitten II bis IV wird das Verfahren geregelt.
Bis zum Inkrafttreten des Verschollenheitsgesetzes wurden die Verschollenheit und die Todeserklärung von Personen in den §§ 13–20 BGB geregelt.
Bertrand: Zur Entwicklung des Verschollenheitsrechts. Eine rechtshistorische Betrachtung unter besonderer vergleichender Darstellung der Regelungen des Preußischen Landrechts von 1794, des Code Civil von 1804 und der deutschen Kodifikationen des 20. Jahrhunderts (= Rechtsgeschichtliche Studien. Band 62). Kovač, Hamburg 2013, ISBN 978-3-8300-7172-3.