Verkehrsüberwachung

Mit Verkehrsüberwachung (Abkürzung: VÜ) ist ein Aufgabenspektrum des Gesamtauftrages der Polizei oder anderer Verkehrsbehörden gemeint, das folgende Gebiete umfasst:
- Gefahrenabwehr im Rahmen der polizeilichen Zuständigkeit.[1]
- Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
- Beobachtung des Verkehrsflusses, etwa zur Erkennung oder Vermeidung von Staus.[2]
Die Verkehrsüberwachung umfasst präventive und repressive polizeiliche Aktivitäten im Verkehrsraum zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.[3]
Die Aufgaben werden meist durch Angehörige der Verkehrspolizei wahrgenommen.[4] Die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Straßenverkehr) besorgen jedoch überwiegend die Kommunen (kommunale Verkehrsüberwachung; KVÜ).[5]
Zur Überwachung des fließenden Verkehrs gehört vor allem die Geschwindigkeits- und Abstandsmessung, im Volksmund auch „Radarfallen“ genannt, wenngleich hierfür neben dem Verkehrsradar auch noch andere Messverfahren wie Lichtschranken, Einseitensensoren oder Piezosensoren zum Einsatz kommen.[6]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verkehrsüberwachung. 8. September 2026, abgerufen am 8. September 2026.
- ↑ § 44 StVO 2013 – Einzelnorm. Abgerufen am 1. Oktober 2026.
- ↑ Die Bayerische Polizei – 11. Oberpfälzer Kontrolltag erfolgreich durchgeführt. Abgerufen am 1. Oktober 2026.
- ↑ Die Bayerische Polizei – Kids. Abgerufen am 1. Oktober 2026.
- ↑ Außendienst des Ordnungsamtes. 6. Juli 2026, abgerufen am 1. Oktober 2026.
- ↑ Die Bayerische Polizei – Verkehrspolizeiinspektion Passau. Abgerufen am 1. Oktober 2026.