Diskussion:Fernlicht
Farbe der Kontrolleuchte
Warum ist die Kontrollleuchte fürs Fernlicht blau? (Historie?)--DB1BMN 16:46, 14. Mai 2006 (CEST)
- Ich denke, das ist unerheblich. --Willicher 17:52, 14. Mai 2006 (CEST)
- Man hätte sie auch grün oder gelb oder rot machen können, jedoch ist gelb schon Nebelschlußleuchte, rot weist allgemein auf eine Gefahr hin, die das Fernlicht ja nicht darstellt, und grün wird bereits für Standlicht und Abblendlicht sowie die Blinker verwendet. Deshalb ist Die Kontrolleuchte wahrscheinlich blau. 84.158.196.3 19:32, 13. Jun 2006 (CEST)
- Die Kontrolleuchte ist deswegen blau, weil sie sich im Cockpit dadurch gegenüber allen anderen Farben sofort eindeutig hervorhebt, und es so dem Benutzer des Kfz (hoffentlich) rechtzeitig auffällt, falls er es vielleicht nur versehentlich eingeschaltet hat. Es kann auch passieren, wenn mann die Lichthupe betätigt und danach den Hebel zu schnell losläßt, daß dieser in die Fernlichtstellung schnellt und somit das Fernlicht dauerhaft einschaltet. Zum Betreiben des Fernlichts ist es zwar notwendig, vorher das Abblendlicht einzuschalten, aber das sollte eigentlich für jeden Autofahrer regelrecht schon zum Gesetz werden, wenn nur ein dunkles Waldstück zu durchfahren ist.
- Es ist einfach eben nicht statthaft, entgegenkommende Fahrzeuge unnötig mit zu starkem Licht zu blenden. Dies könnte sogar einen Unfall verursachen.
- Man hätte sie auch grün oder gelb oder rot machen können, jedoch ist gelb schon Nebelschlußleuchte, rot weist allgemein auf eine Gefahr hin, die das Fernlicht ja nicht darstellt, und grün wird bereits für Standlicht und Abblendlicht sowie die Blinker verwendet. Deshalb ist Die Kontrolleuchte wahrscheinlich blau. 84.158.196.3 19:32, 13. Jun 2006 (CEST)
Edit
Um einem Edit-War vorzubeugen: Ich habe die meisten Punkte aus "Verbotene aber immer noch tolerierte Einsatzmöglichkeiten der Lichthupe:" herausgenommen, weil sie sehr wohl erlaubt sind! Die Lichthupe darf der verwenden, der "sich oder andere gefährdet sieht" (§16 Abs. 1 Nr. 2 StvO)! Das Warnen vor einer Gefahr ist also legitim. Wer sich durch Abblendlicht gefährdet sieht, darf auch dann die Lichthupe benutzen, auch wenn das natürlich vollkommener Quatsch ist und der Hinweis auf das eingeschaltete Abblendlicht sogut wie nicht mehr vorkommt, da der Warnende ja dann das Fernlicht gleich anlassen könnte (immer mehr Autofahrer kapieren, daß es sinn macht, auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren). Fahren mit Nebelschlußleuchte oder mit Fern- oder gar keinem Licht ist durchaus eine Gefahr, vor der ich warnen darf und wenn der Vorausfahrende seinen Auspuff verliert, ebenso.
Außerdem sollte darüber nachgedacht werden, den Abschnitt nicht komplett nach Lichthupe zu verschieben. --Haberlon 16:13, 24. Sep 2006 (CEST)