Segensgestus
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Der Segensgestus ist im Christentum eine liturgische Gebärde zur Segnung. Die Segnung wird begleitet vom Kreuzzeichen mit der Hand (Handsegen) oder durch die Auflegung der Hände.
Darstellungen des segnenden Christus in der Bildenden Kunst ermöglichen Rückschlüsse auf den Segensgestus des Klerus. Sowohl die byzantinische als auch die lateinische Haltung der Finger der segnenden Hand werden als Übernahmen antiker Rednergesten erklärt.[1]
Byzantinische Tradition
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In den orthodoxen Kirchen berühren sich beim griechischen Segen Daumen und Ringfinger der rechten Hand, während der Zeigefinger aufrecht steht sowie der Mittelfinger und der kleine Finger leicht nach innen gekrümmt werden, um so die Buchstaben IC-XC als Abbreviatur für den Namen „Jesus Christus“ (Ἰησοῦς Xριστός) zu bilden. Dabei ergeben der gerade Zeigefinger das I (Iota), der gekrümmte Mittelfinger das C (finales Sigma), die zusammengelegten Daumen und Ringfinger das X (Chi) und der kleine wiederum gekrümmte Finger das zweite finale Sigma.[2]
Lateinische Tradition
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Katholisch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im lateinischen Ritus sind beim Handsegen Daumen, Zeigefinger und Mittelfinger ausgestreckt und weisen auf die Dreifaltigkeit hin, die beiden anderen Finger sind zurückgebogen und verweisen auf die göttliche und menschliche Natur Jesu Christi.[3]
Seit Papst Innozenz III. (1198–1216) bis zur Liturgiereform war dieser Gestus vorgeschrieben.[1] Seitdem segnet der Priester in der Weise, dass alle Finger der rechten Hand aufrecht sind. Priester segnen beim Schlusssegen mit einem Kreuzzeichen, Bischöfe mit dreien.[4]
Das Segenszeichen über die Gemeinde mit der ausgestreckten Hand ist dem Klerus vorbehalten. Segnen Laien, so bezeichnen sie sich selbst mit dem Kreuzzeichen wie im Gottesdienst üblich. Möglich ist ein kleines Kreuzzeichen mit dem Daumen auf die Stirn zu zeichnen. Laien können die Gemeinde auch zum Segen mit Weihwasser besprengen und mit Weihwasser Gegenstände segnen. Bei der Segnung von Gegenständen entfällt das Kreuzzeichen mit der Hand.[5]
Evangelisch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das evangelische Gottesdienstbuch sieht beim Schlusssegen eines Gottesdienstes das Erheben der Hände mit anschließendem Kreuzzeichen vor und weist darauf hin, dass dieser auch mit anderen Zeichenhandlungen verbunden sein kann.[6] Während früher der lateinische Ritus üblich war, wird heute auch die Segnung mit der ganzen Hand empfohlen.[3]
In der reformierten Tradition ist das Kreuzzeichen nicht üblich.[6]
Daneben kennt man auch die Segnung durch Handauflegung (Konfirmation, Trauung, Ordination).
Andere christliche Traditionen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Koptisch-orthodoxen Kirche segnet der Priester mit erhobenem rechtem Zeigefinger, und auch Christus wird in der koptischen Kunst entsprechend dargestellt. Der eine Finger steht für die Einheit des göttlichen Wesens (Monotheismus), die drei Fingerglieder werden auf die Trinität gedeutet.[7]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Otto Meinardus: Der Segensgestus Christi im koptischen Altarziborium. In: Archiv für Liturgiewissenschaft, Band 19 (1978), S. 106–113. (Digitalisat)
- Thomas Kabel: Handbuch Liturgische Präsenz. Zur praktischen Inszenierung des Gottesdienstes. Band 1, S. 149–178; 2., durchgesehene Auflage 2003. Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh. ISBN 3-579-03198-8
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 1 2 Otto Meinardus: Der Segensgestus Christi im koptischen Altarziborium, 1978, S. 107.
- ↑ Frömmigkeit in der orthodoxen Kirche – Gebet und Gottesdienst. 7. Oktober 2026, abgerufen am 25. Oktober 2026.
- 1 2 Thomas Kabel: Handbuch Liturgische Präsenz. Zur praktischen Inszenierung des Gottesdienstes. 2., durchgesehene Auflage. Band 1. Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 2003, ISBN 3-579-03198-8, S. 169.
- ↑ segensgestus. Abgerufen am 25. Oktober 2026.
- ↑ Segen | Liturgisches Lexikon | Gottesdienst. Abgerufen am 25. Oktober 2026.
- 1 2 Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands und im Auftrag der des Rates von der Kirchenkanzlei der Evangelischen Kirche der Union (Hrsg.): Evangelische Gottesdienstbuch. Agende für die Evangelische Kirche der Union und für die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands. 3. Auflage. Verlagsgemeinschaft "Evangelisches Gottesdienstbuch", Berlin 2003, ISBN 978-3-7859-0933-1, S. 675.
- ↑ Otto Meinardus: Der Segensgestus Christi im koptischen Altarziborium, 1978, S. 107–109.