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Richtplan

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Der Richtplan ist ein Koordinations- und Steuerungsinstrument von Kantonen, Regionen und Gemeinden in der schweizerischen Raumplanung.[1] Das Raumplanungsgesetz (RPG, Kapitel 1) regelt die wesentlichen Eigenschaften der kantonalen Richtpläne.[2][3] Dagegen gibt es keine schweizweiten Regelungen zu Richtplänen der Gemeinden und Regionen. Der Bund erlässt keine Richtpläne, sondern seine analogen Steuerungsinstrumente: Die behördenverbindlichen Konzepte und die grundeigentümerverbindlichen Sachpläne.[4]

Richtpläne orientieren sich meist an übergeordneter Leitbilder, beispielsweise dem Raumkonzept Schweiz. Sie legen in den Grundzügen und behördenverbindlich fest, wie sich die Struktur von Siedlung, Verkehr und Infrastruktur mittel- und langfristig entwickeln soll und wie dabei Natur und Landschaft geschützt werden können.[3] Kantonale Richtpläne müssen mindestens aufzeigen, «wie die raumwirksamen Tätigkeiten im Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung aufeinander abgestimmt werden» und «in welcher zeitlichen Folge und mit welchen Mitteln vorgesehen ist, die Aufgaben zu erfüllen» (RPG Art. 8).

Die Behörden richten ihr Handeln auf die Ziele und Massnahmen des Richtplanes aus und koordinieren gestützt darauf ihre Planungen und Projektierungen. Kantonale Richtpläne sollen nach spätestens 10 Jahren gesamthaft überprüft und bei Bedarf angepasst werden.[3]

Einzelnachweise

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  1. Richtpläne. Archiviert vom Original am 2. Dezember 2025; abgerufen am 29. Januar 2026.
  2. 1. Kapitel: Richtpläne der Kantone, auf fedlex.admin.ch
  3. 1 2 3 Kantonale Richtpläne. (admin.ch [abgerufen am 29. Januar 2026]).
  4. Konzepte und Sachpläne. (admin.ch [abgerufen am 29. Januar 2026]).