Das Rettungsassistentengesetz (RettAssG) war ein deutsches Bundesgesetz über den Beruf des Rettungsassistenten.
Gemäß Art.74 Abs.1 Nr.19 GG besteht eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen. Im Hinblick auf den Rettungsdienst hat der Bund das Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (RettAssG) geschaffen.
Es gab den Rahmen für die Berufsausbildung zum Rettungsassistenten vor und schützt die Berufsbezeichnung „Rettungsassistentin/Rettungsassistent“ an sich, denn das Führen dieses Titels bedarf gemäß §1 RettAssG der Erlaubnis. Jemand, der sich ohne Erlaubnis („staatliche Anerkennung zum Rettungsassistenten“) Rettungsassistent nennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann (§12 RettAssG).
Das Gesetz wurde durch eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (RettAssAPrV) ergänzt.
Bodo Gorgaß, F. W. Ahnefeld: Der Rettungsassistent und Rettungssanitäter. Mit einem Beitr. über Rechtsfragen von H.-D. Lippert. Springer, Berlin / Heidelberg / New York 1989, ISBN 0-387-50330-7.
Hans-Peter Hündorf, Roland Lipp (Hrsg.): Der Lehrrettungsassistent. Lehrbuch für Ausbilder im Rettungsdienst. Stumpf und Kossendey, Edewecht / Wien 2003, ISBN 3-932750-79-9.
Rudolf Ratzel, Bernd Luxemburger: Handbuch des Medizinrechts. 2. Auflage. Deutscher Anwaltverlag, Bonn 2011, § 39: Rettungsdienst, Notarzt