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„Rechtsform“ – Versionsunterschied

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Die '''Rechtsform''' definiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer [[Gesellschaft (Recht)|Gesellschaft]], die in irgendeiner Form am Rechtsverkehr teilnimmt. Sie wird bei [[Unternehmen]] oft im [[Gesellschaftsvertrag]] festgelegt, der in Ausnahmefällen (z. B. bei der [[Gesellschaft bürgerlichen Rechts|BGB-Gesellschaft]]) auch mündlich oder [[Konkludentes Handeln|konkludent]] geschlossen werden kann.
Die '''Rechtsform''' definiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer [[Gesellschaft (Recht)|Gesellschaft]], die in irgendeiner Form am Rechtsverkehr teilnimmt. Sie wird bei [[Unternehmen]] oft im [[Gesellschaftsvertrag]] festgelegt, der in Ausnahmefällen (z. B. bei der [[Gesellschaft bürgerlichen Rechts|BGB-Gesellschaft]]) auch mündlich oder [[Konkludentes Handeln|konkludent]] geschlossen werden kann.

== Allgemeines ==
Die Rechtsform wirkt sich unter anderem auf [[Haftung (Recht)|Haftungsfragen]] der [[Gesellschafter]] und deren Recht zur [[Geschäftsführung]] aus. Sie bestimmt zudem, ob die Gesellschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt (z. B. [[Aktiengesellschaft]]) oder ob ihre Gesellschafter als [[natürliche Person]]en handeln.

Je nach Rechtsform sehen gesetzliche [[Rechtsnorm|Normen]] unterschiedliche Anforderungen bei deren Errichtung, Betrieb oder [[Liquidation]] vor. Insbesondere finden sich Regelungen hinsichtlich des [[Grundkapital]]s, der Anzahl und Verpflichtungen der Gesellschafter, der Geschäftsführungsbefugnisse oder bestimmter [[Publizitätspflicht]]en.

Während bei [[Personengesellschaft]]en mindestens ein Gesellschafter auch mit seinem privaten Vermögen für die [[Verbindlichkeiten]] der Gesellschaft einzustehen hat (eine Ausnahme stellt die [[GmbH und Co. KG]] dar), ist die Haftung bei den [[Kapitalgesellschaft]]en in aller Regel begrenzt (z. B. auf die jeweiligen Einlagen der Gesellschafter).

Wird eine natürliche Person als Einzelunternehmen unternehmerisch tätig, so haftet sie mit ihrem ganzen Vermögen.

Es können jedoch auch andere Rechtsformen (z. B. AGs) als Ein-Personen-Gesellschaften gegründet werden, in denen ein Gesellschafter alle Anteile besitzt. Diese Gesellschaften können entstehen, indem ein Gesellschafter alle Anteile erwirbt oder eine Gesellschaft kann von Beginn an von nur einer Person gegründet werden. Einige Rechtsformen beziehen teilweise auch staatliche Haftung ein, so ehemals die [[Kolonialgesellschaft]], heute noch [[Sparkasse]]n.


== Europa ==
== Europa ==

Version vom 20. Dezember 2010, 15:06 Uhr

Die Rechtsform definiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer Gesellschaft, die in irgendeiner Form am Rechtsverkehr teilnimmt. Sie wird bei Unternehmen oft im Gesellschaftsvertrag festgelegt, der in Ausnahmefällen (z. B. bei der BGB-Gesellschaft) auch mündlich oder konkludent geschlossen werden kann.

Europa

Deutschland

Hauptartikel: Gesellschaftsrecht (Deutschland)

In Deutschland gibt es folgende Rechtsformen:

Eine Sonderform von „Juristischen Personen“ nehmen Gewerkschaften und Politische Parteien ein, sofern sie keine eingetragenen Vereine sind. Sie gelten dennoch als „rechtsfähig“.

Als noch im 20. Jahrhundert tätige (heute übergeleitete) Rechtsformen sind noch zu nennen:

Österreich

In Österreich gibt es folgende Rechtsformen:

  • Einzelunternehmen:
    • Einzelunternehmen
    • eingetragenes Einzelunternehmen (e.U.)

Schweiz

In der Schweiz gibt es im Privatrecht folgende Rechtsformen:

Frankreich

In Frankreich gibt es folgende Rechtsformen:

  • Personengesellschaften:
    • Microentreprise (Kleinunternehmerstatus für Einzelpersonen)
    • Société civile (SC) - Personengesellschaft
    • Société civile immobilière (SCI) - Immobilienbesitz-Gesellschaft (aus steuerlichen Gründen häufiger Spezialfall einer SC)
    • Société en nom collectif (SNC) - Handelsgesellschaft
    • Société civile professionelle (SCP) - Partnerschaft (für freie Berufe)
  • Kapitalgesellschaften:
    • Société anonyme (SA) - Aktiengesellschaft
    • Société anonyme simplifiée (SAS) - vereinfachte Aktiengesellschaft (nicht börsenfähig)
    • Société à responsabilité limitée (Sàrl) - Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    • Entreprise unipersonelle à responsabilité limitée (EURL) - Einpersonen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("Einmann-GmbH")

Japan

In Japan existiert neben der Kabushiki-gaisha (Aktiengesellschaft), der Gōdō-gaisha (Hybridgesellschaft), der Gōshi-gaisha (Kommanditgesellschaft) und der Gōmei-gaisha (Offene Handelsgesellschaft) noch die Sōgo-gaisha (Gesellschaft auf Gegenseitigkeit) für Versicherungsunternehmen. Die Yūgen-gaisha, die 1940 nach Vorbild der deutschen GmbH geschaffen wurde, können seit 2006 nicht mehr gegründet werden. Auf bestehende GmbHs werden die Regelungen bezüglich Aktiengesellschaften angewendet.

Namibia

In Namibia gibt es im Unternehmensrecht (englisch Companies Act von 1973, 2004 und 2007) grundsätzlich die Unterscheidung nach öffentlichen (public) und privaten (private) Unternehmen:

Zudem gibt es nach dem Close Corporation-Recht (englisch Close Corporations Act von 1988) die in Namibia und Südafrika verbreitete Sonderrechtsform der Close Corporation (CC).

Anderen Rechtsgebieten unterliegen die folgenden Unternehmungen:

Siehe auch

Wiktionary: Rechtsform – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen