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Rechtsethik

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Rechtsethik analysiert und reflektiert die moralische Seite des Rechts und der damit verbundenen Gesetze und deren Auslegung, wobei unter Ethik diejenige philosophische Teildisziplin (siehe auch Philosophie) zu verstehen ist, die sich methodisch und systematisch mit dem sittlich Guten und dem gelebten Ethos befasst.

Besonders der klassischen Jurisprudenz wird in der Rezeption und Analyse des römischen Rechts – neben einer hochentwickelten intuitiven Gabe zur Rechtserkenntnis – ein starkes, rechtsethisches Bewusstsein zugesprochen, beeinflusst durch hellenistische Einflüsse der Philosophie.[1]

Forschung und Lehre

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Rechtsethik ist u. a. Objekt von Forschung und Lehre von Juristen, Philosophen und Theologen.[2]

  1. Max Kaser: Zur Methode der römischen Rechtsfindung. In: Akademie der Wissenschaften in Göttingen. Philologisch−Historische Klasse 1962,2. Göttingen, Vandenhoeck & Ruprecht, 1962. S. 49–78.
  2. Probleme einer theologischen Rechtsethik