Proklamator
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Ein Proklamator ist eine Person, die Bekanntmachungen laut ausruft. Das Wort ist abgeleitet aus dem lateinischen Wort pro-clamare, was so viel bedeutet wie ‚laut ausrufen, schreien‘.[1]
Als Proklamator bezeichnet man auch die Personen, die bei einer öffentlichen Auktion die Gebote der Teilnehmer laut ausrufen. In Krünitz’ Enzyklopädie (19. Jahrhundert) heißt es dazu, „Proclamator … heißt diejenige Person, welche bey den öffentlichen Auctionen oder Subhastationen das von einem oder dem andern geschehene Gebot laut ausrufet.“[2]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Proklamation. In: Brockhaus’ Kleines Konversations-Lexikon. 5. Auflage. Band 2. Brockhaus, Leipzig 1911, S. 459 (Digitalisat. zeno.org).
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Duden. Band 7. 1963, ISBN 3-411-00907-1, S. 532.
proklamieren. In: duden.de, abgerufen am 4. August 2026 („Herkunft: französisch proclamer < lateinisch proclamare = laut ausrufen, schreien“). - ↑ Proclamator. In: Johann Georg Krünitz (Hrsg.): Oeconomische Encyclopädie. Band 117. Berlin 1811, S. 691 (kruenitz1.uni-trier.de).