Prellträger
Ein Prellträger,[1] auch Prellbalken[2] oder Begrenzungsträger genannt,[3] ist ein Bauteil, das die Aufgabe hat, den Weg des Förderkorbes oder der Fördergefäße und des Gegengewichtes im Störungsfall nach oben hin zu begrenzen.[4] Sie dienen als feste Endanschläge und werden im Fördergerüst und im Schachtsumpf installiert.[5] Prellträger sind im deutschen Bergbau bei Hauptseilfahrtanlagen und Güterförderanlagen mit einer Fahrgeschwindigkeit von mehr als 4 m/s vorgeschrieben.[1] Im österreichischen Bergbau sind Prellträger bei Seilfahrtanlagen vorgeschrieben, die eine Fahrgeschwindigkeit von mehr als 2 m/s haben.[6]
Notwendigkeit
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Normalfall werden die Förderkörbe vor den Anschlägen rechtzeitig abgebremst, sodass sie spätestens an der Hängebank oder an der tiefsten Sohle zum Stillstand kommen.[7] Allerdings kann es bei der Schachtförderung durch einen Fehler dazu kommen, dass das Fördermittel[ANM 1] nicht an den entsprechenden Anschlägen zum Stillstand kommen.[8] Kommt es durch ein Über- oder Untertreiben dazu, dass der Fördergutträger[ANM 1] über den obersten Anschlag (Hängebank) hinwegfährt, so fährt er, wenn er nicht vorher daran gehindert wird, unweigerlich bis unter die Seilscheiben.[9] Damit die Bewegungsenergie des Fördergutträgers vorher reduziert wird, werden entsprechende Sicherheitsvorrichtungen wie Endschalter und Übertreibsicherungen im Förderturm und im Schachtsumpf eingebaut.[1] Obwohl das Fördermittel aufgrund dieser Sicherheitsvorrichtungen vor den Seilscheiben abgebremst wird, muss auch eine Sicherung für den Worst Case vorhanden sein.[10] Diese Sicherung bildet der zum Schutz der Seilscheiben angebrachte Prellträger.[7]
Auslegung und Einbau
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Prellträger dienen dem Schutz der Seilscheiben vor Beschädigung durch die Fördermittel.[11] In ihnen wird die, nach Durchfahren der Übertreibsicherung, im Fördermittel noch vorhandene kinetische Energie abgebaut.[12] Deshalb müssen sie so konstruiert und dimensioniert sein, dass sie beim Übertreiben das Fördermittel oder das Gegengewicht sicher aufhalten können.[1] Aus diesem Grund werden die Prellträger für eine Kraft, die der jeweiligen Seilbruchlast entspricht, berechnet.[4] Sie werden im Schachtsumpf[5] und unterhalb der Seilscheiben angebracht.[11] Die Prellträger müssen unterhalb der Seilscheiben so angebracht werden, dass die Zwischengeschirre und Seileinbände freien Durchgang haben. Der Abstand der Prellträger von den Seilscheiben muss dabei so groß sein, dass die Seileinbände auch dann nicht auf den Seilträger oder auf die Seilscheiben auflaufen können, wenn das Fördermittel oder das Gegengewicht an den Prellträger anstoßen.[1] Für größere Seilfahrtanlagen beträgt die erforderliche „freie Höhe“[ANM 2] mindestens zehn Meter.[8] Für kleinere Seilfahrtanlagen ist eine freie Höhe von mindestens drei Metern bergbehördlich vorgeschrieben.[7] Die Berechnung der Prellträger erfolgt gemäß der DIN 4118, Fördergerüste und Fördertürme für den Bergbau; Lastannahmen, Berechnungs- und Konstruktionsgrundlagen. Zusätzlich ist bei der Dimensionierung der Prellträger die Anpassungsrichtlinie Stahlbau zu berücksichtigen.[1] Allerdings sind die Prellträger nicht elastisch, sodass der Förderkorb bei einem Aufprall schlagartig abgebremst wird.[2] Um die Wucht des Aufpralls zu mindern, werden auf der Unterseite des Prellträgers als energieverzehrende Einrichtung sogenannte Prellhölzer angebracht. Diese Hölzer müssen eine Mindestdicke von 20 Zentimetern haben.[1] Es kann erforderlich sein, dass die Prellträger zusätzlich nach oben hin verstärkt werden müssen, um das Fördergefäß bzw. den Förderkorb sicher durch den Prellträger stoppen zu können.[10]
Auswirkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Durch einen Aufprall auf den Prellträger kann es zu Schäden am Förderkorb kommen.[9] Die Wucht des Aufpralls auf die Prellträger kann sogar so stark sein, dass es zu einem Seilbruch kommt.[13][7] Dies birgt erhebliche Gefahren für die fahrenden Bergleute.[14] Damit der Korb bei einem Seilbruch nicht in den Schacht stürzt, werden unterhalb der Prellträger mehrere Fangstützen angebracht.[7]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 1 2 3 4 5 6 7 Technische Anforderungen an Schacht- und Schrägförderanlagen (TAS). Verlag Hermann Bellmann, Dortmund 2005, Blatt 1/2.
- 1 2 Hans Bansen (Hrsg.): Die Bergwerksmaschinen. Vierter Band, Die Schachtförderung. Verlag von Julius Springer, Berlin 1913, S. 292, 293.
- ↑ Michael Flender: Gotthard-Basistunnel Die Schachtförderanlagen von Sedrun. Teil 2: Umrüstungs- und Betriebsphase. In: GeoResources Portal Manfred König (Hrsg.): GeoResources Zeitschrift, Fachzeitschrift für Ressourcen, Bergbau, Geotechnik, Tunnelbau und Equipment, Nr. 2, Druck Kies und Markossa Mediengruppe GmbH, Gelsenkirchen 2015, ISSN 2364-8414, S. 36.
- 1 2 Karl Fröhlich: Erfahrungen beim Entwerfen und Berechnen von Fördergerüsten. In: Glückauf, Berg- und Hüttenmännische Zeitschrift. Verein für die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund (Hrsg.), Heft 1/2, 89. Jahrgang, 3. Januar 1953, S. 1, 9–11.
- 1 2 W. Sindern, St. Borowski: Sicherheitstechnische Betrachtungen zu Schachtförderanlagen für den Zugang zu einem zukünftigen geologischen Tiefenlager. Arbeitsbericht NAB 14–75, Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Hrsg.), Wettingen 2014, S. 46.
- ↑ Gesamte Rechtsvorschrift für Bergpolizeiordnung für die Seilfahrt, in der Fassung vom 18. Mai 2011, S. 5. Online (abgerufen am 13. Januar 2012)
- 1 2 3 4 5 Carl Hellmut Fritzsche: Lehrbuch der Bergbaukunde. Mit besonderer Berücksichtigung des Steinkohlenbergbaus. Erster Band, zehnte, völlig neubearbeitete Auflage, mit 574 Abbildungen und einer farbigen Tafel, Springer Verlag, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1961, S. 526.
- 1 2 Ernst Ulrich, Wilhelm Breucker: Bessere Absicherung für den Fall eines Übertreibens in Schachtförderanlagen. In: Die WBK Seilprüfstelle informiert. Nr. I. 11, Schachtfördertechnik / Schachtausrüstung, Bochum 1988, S. 1–3.
- 1 2 Patent CZ74984: Übertreibsicherung für die Schachtförderung. Angemeldet am 22. Mai 1940, veröffentlicht am 15. September 1944 (Protektorat Böhmen und Mähren, Patentamt Prag: Online: (pdf) 73616.pdf). (abgerufen per Webarchive am 29. Mai 2026)
- 1 2 Andreas Hachmann: Die Sanierung eines Fördergerüstes aus dem Jahre 1944 (Stahlbau). In: Hossein H. Tudeshi (Hrsg.) AMS Online GmbH: Advanced Mining Solutions. 2014, Nr. 3, S. 6–17
- 1 2 Horst Roschlau, Wolfram Heintze: Bergmaschinentechnik. Erzbergbau, Kalibergbau. Mit 333 Bildern und 54 Tabellen, VEB Deutscher Verlag für Grundstoffindustrie, Leipzig 1977, S. 265–267.
- ↑ Fritz Heise, Fritz Herbst: Lehrbuch der Bergbaukunde mit besonderer Berücksichtigung des Steinkohlenbergbaus. Zweiter Band, Fünfte vermehrte und verbesserte Auflage, mit 874 Abbildungen im Text, Verlag von Julius Springer, Berlin 1932, S. 661, 662.
- ↑ W. L. Andree: Die Statik des Eisenbaues. Unveränderter Nachdruck der Originalausgabe von 1922. 1. Auflage, Outlook Verlag GmbH, Frankfurt 2025, ISBN 978-3-563-92420-4, S. 283–289.
- ↑ Patent DE439858C: Übertreibsicherung für Schachtförderung. Angemeldet am 24. Januar 1925, veröffentlicht am 20. Januar 1927, Anmelder: Westfalia-Dinnendahl A.G.
Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 1 2 Die Bezeichnung Fördermittel ist gemäß der „TAS“ der Oberbegriff für Fördergestelle (Förderkörbe), Fördergefäße (Skips), Förderkübel und -behälter. (Quelle: Technische Anforderungen an Schacht- und Schrägförderanlagen (TAS).) Der Bergmann bezeichnet diese auch als Fördergutträger. (Quelle: Lexikon des Bergbaus. In: Hans Grothe, Hermann Franke (Hrsg.): Lueger Lexikon der Technik.)
- ↑ Als freie Höhe oder freie Teufe wird der Abstand des Förderkorbes, in seiner höchsten Betriebsstellung, zum Prellträger bezeichnet. Die für die freie Höhe vorgesehenen Übertreibstrecken, die sich sowohl oberhalb als auch unterhalb der obersten Förderkorbstellung befinden, müssen bestimmte, in den Technischen Regeln vorgeschriebene, Mindestabmessungen haben. (Quelle: Carl Hellmut Fritzsche: Lehrbuch der Bergbaukunde. Erster Band, 10. Auflage.)