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Notfallvorsorge

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Notfallvorsorge beschreibt die alltägliche medizinische Absicherung der in Deutschland lebenden Menschen. Sie stellt damit gleichsam das Pendant zum Katastrophenschutz dar, der die Versorgung der Bürger in einer Großschadenslage sichert.

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung vom April 2026 sieht vor, dass Notaufnahmen der Krankenhäuser und des Rettungsdienstes entlastet werden. Die Leistungserbringer sollen sich dazu stärker vernetzen und digitalisieren und ein digital unterstütztes Ersteinschätzungsverfahren soll eingeführt werden. So sollen Patienten besser gesteuert und Notfalleinrichtungen bedarfsgerecht genutzt werden.[1]

Die Notfallvorsorge bleibt verfassungsmäßige Aufgabe auf kommunaler Ebene: sie stellen gegebenenfalls einen bedarfsangepassten Rettungsdienst.

Private Veranstalter haben gemäß einschlägiger Verwaltungsvorschriften die Notfallversorgung ihrer Besucher zum Beispiel durch Bestellung eines Sanitätswachdienstes (SWD) bei den anerkannten Hilfsorganisationen (ASB, DRK, JUH, MHD, DLRG) oder privaten Anbietern zu sichern. Die Bemessung des Umfanges einer solchen Sanitäts-Betreuung obliegt der zuständigen Ordnungsbehörde bzw. Sonderordnungsbehörde anhand entsprechender Planungshilfen (zum Beispiel das Maurer-Schema).

Die Ausbildung von Führungskräften im Bereich Notfallvorsorge erfolgt im Fachbereich 5 der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ).

Einzelnachweise

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  1. Bundeskabinett beschließt Notfallreform. Bundesministerium für Gesundheit, 2026, abgerufen am 22. April 2026.