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Nationales Treibhausgasinventar

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(Weitergeleitet von National Inventory Report)

Ein Nationales Treibhausgasinventar (auch Nationales THG-Inventar; englisch National Greenhouse Gas Inventory) ist eine systematische Erfassung und Bilanzierung aller Treibhausgasemissionen eines Staates über einen definierten Zeitraum. Nationale Treibhausgasinventare bilden CO2-Bilanzen auf nationaler Ebene. Sie sind die zentrale Grundlage der internationalen Klimaberichterstattung und dienen der Überprüfung von Klimaschutzzielen im Rahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) und des Pariser Abkommens.[1]

Rechtliche Grundlage

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Als Vertragsstaaten der UNFCCC sind Industrieländer verpflichtet, jährlich nationale Treibhausgasinventare zu erstellen und zu melden. Das Kyoto-Protokoll schreibt vor, dass jedes Land ein „Nationales System“ für die Berechnung der Inventare einrichtet, das die geregelte Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden und Institutionen sicherstellt. Die Inventare müssen fünf Grundprinzipien erfüllen: Transparenz, Konsistenz, Vergleichbarkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit.[1]

Im Rahmen der UNFCCC werden sechs direkte Treibhausgase erfasst:

Zusätzlich werden vier indirekte Treibhausgase berücksichtigt: Schwefeldioxid (SO₂), Stickoxide (NOx), flüchtige organische Verbindungen ohne Methan (NMVOC) sowie Kohlenstoffmonoxid (CO).[1]

Da die Treibhausgase alle verschieden wirken, werden die Emissionen aller Treibhausgase auf Gigagramm (Gg, 1 Gg = 1000 Tonnen = 106 kg) CO2-Äquivalent umgerechnet, wobei die Wirksamkeit der Gase auf 100 Jahre bezogen wird.

Berechnungsmethodik

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Da es technisch nicht möglich ist, alle relevanten Emissionen direkt zu messen, wurden auf internationaler Ebene durch den IPCC einheitliche Berechnungsmethoden entwickelt. Diese folgen dem Verursacher- und Territorialprinzip: Alle Emissionsquellen innerhalb der Landesgrenzen werden erfasst, quellspezifische Emissionsfaktoren abgeleitet und mit Aktivitätsdaten multipliziert, um die jeweilige Emissionsmenge zu berechnen. Die aktuell gültigen Leitlinien sind die 2006 IPCC Guidelines for National Greenhouse Gas Inventories.[1]

Nationale Inventarberichte

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Die Vertragsstaaten des UFCCC sind verpflichtet, jährliche Nationale Inventarberichte, engl. National Inventory Reports (NIR) einzureichen. Die Berichte müssen sich in Inhalt und Form nach den Vorgaben der IPCC-Richtlinien für Treibhausgasinventare richten.

Jeder Berichte besteht aus einem Text-Teil, gefolgt von einem Tabellen-Teil. Der Text-Teil beschreibt die angewendete Methodik und fasst die Daten zusammen, der Tabellen-Teil umfasst in standardisierter Form alle Daten.

Die Berichte sind nach Quellgruppen geordnet, d. h. nach für alle Staaten verbindlich im sogenannten Common Reporting Format (CRF) festgelegten Bereichen, in denen Emissionen von Treibhausgasen auftreten. Dies Hauptquellgruppen sind:

  1. Energie (zum Beispiel aus fossilen Brennstoffen)
  2. Industrieprozesse (zum Beispiel aus der Chemischen Industrie)
  3. Lösemittel und andere Produktverwendung
  4. Landwirtschaft (zum Beispiel aus der Tierhaltung, dem Reisanbau)
  5. Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft
  6. Abfall und Abwasser (zum Beispiel Deponiegase oder aus der Abwasserbehandlung)
  7. Andere Quellen.

Diese Quellgruppen werden noch weiter unterteilt. So werden beispielsweise die Emissionen der Kraftwerke der öffentlichen Stromversorgung in der Quellgruppe 1A1a.i aufgeführt, die Emissionen bei der Stahlerzeugung entstehen unter 2C1.

Der deutsche Nationale Inventarbericht wird vom deutschen Umweltbundesamt (UBA), der österreichische Bericht vom österreichischen Umweltbundesamt (UBA), der Schweizer NIR vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) und der Liechtensteiner NIR vom Amt für Umweltschutz (AUS) erstellt. Da die Europäische Union das Kyoto-Protokoll unterzeichnet hat,[2] muss sie – obwohl sie kein Staat ist – regelmäßige Inventarberichte an die UNFCCC abgeben.

Qualitätssicherung und Überprüfung

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Die IPCC-Richtlinien sehen als wesentliches Element der Qualitätssicherung die unabhängige Verifizierung durch Dritte vor. Die Verifizierung umfasst Plausibilitätsprüfungen, den Vergleich mit Inventaren anderer Staaten sowie Gegenprüfungen auf Basis unabhängiger Datenquellen. Innerhalb der UNFCCC werden nationale Inventare durch internationale Expertenteams im Rahmen eines formellen Review-Prozesses geprüft.

In Deutschland ist das Umweltbundesamt (UBA) die nationale Koordinierungsstelle für die Treibhausgasberichterstattung. Es plant, erstellt und archiviert die Inventare und verfasst den jährlichen Nationalen Inventarbericht. Für die Datenbasis kooperiert das UBA mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Landwirtschaftsministerium, dem Bundesverkehrsministerium sowie dem Statistischen Bundesamt.[1]

Einzelnachweise

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  1. 1 2 3 4 5 Wie funktioniert die Berichterstattung? Umweltbundesamt, abgerufen am 27. Mai 2026.
  2. Status of Ratification of the Kyoto Protocol. UNFCCC, abgerufen am 10. Juni 2013.