Teil der neuen LuftVO bleiben unter anderem Vorschriften zum Kunstflug, zu Schleppflügen, zum Umgang mit Unfällen, Störungen und sicherheitsrelevanten Ereignissen, zum Lärmschutz. In den meisten Teilen handelt es sich um Ergänzungen zu Aspekten, die in der VO923/2012 nicht vorhanden sind.
Eine erste „Verordnung über Luftverkehr“ stammt vom 19.Juli 1930 (RGBl.I, S.363); eine Neufassung datiert auf den 21.August 1936 (RGBl.I, S.659). Endgültig außer Kraft gesetzt wurde diese Verordnung erst mit der LuftVO vom 16.September 1963 (BGBl. I S. 652). Das gilt ebenso für die zwischenzeitlich vom „Civil Aviation Board (CAB)“, der Luftfahrtbehörde der Alliierten Hohen Kommission, im Rahmen des Besatzungsstatuts für die Bundesrepublik erlassene „Verordnung über Luftverkehrsregeln“ vom 4.Juni 1953 (BAnz. Nr.104, S.1). Diese hatte zuvor die ebenfalls schon vom „CAB“ verfügte „Flugverkehrsordnung“ vom 4.Mai 1951 (BAnz. Nr.84, S.1) abgelöst.
Elmar Giemulla, Ronald Schmid / Wolf Müller-Rostin: Luftverkehrsverordnungen - Kommentar, Band 2 aus dem Frankfurter (Online-)Kommentar zum Luftverkehrsrecht, Verlag: Luchterhand