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Fertigungsbetrieb

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(Weitergeleitet von Lohnfertiger)
Beispiel für Auftragsfertigung: Ein auf Kochtöpfe spezialisiertes Unternehmen stellt Messer nicht selbst her, sondern lässt sie von einem Fertigungs­betrieb zuliefern und mit dem eigenen Logo versehen.

Ein Fertigungsbetrieb (teilweise auch Produktionsbetrieb[1]) ist ein Unternehmen, in dem Produkte für einen Auftraggeber hergestellt werden. Ein Fertigungsbetrieb kann ein Unternehmen sein, das als Fertigungsdienstleister, Lieferant, Zulieferer oder Unterauftragnehmer tätig ist. Konzeptionell handelt es sich um Fremdfertigung, wobei die Unternehmen dem verarbeitenden Gewerbe (englisch manufacturing) zugerechnet werden.

Ein Fertigungsbetrieb kann auch Teil eines größeren Konzerns sein und für diesen produzieren. Welche Aufgaben und welche Kapazitäten er genau hat, ist nicht immer klar und muss von Fall zu Fall geklärt werden. Die Fertigung ist dabei als Teil der Fertigungsverfahren und dem Fachgebiet Fertigungstechnik technisch genauer beschrieben. Ein weiteres Fachgebiet in dem Zusammenhang ist die Produktionsplanung.

Eine Besonderheit ist, dass die von einem Fertigungsbetrieb produzierten Waren oder Produkte direkt zum Händler und Endkunden gelangen. Dabei ist er gegenüber dem Händler oder Endkunden nicht als offizieller Lieferant sichtbar, sondern überlässt diese Funktion dem Auftraggeber oder dessen Distributor. Außerdem existieren Fertigungsunternehmen, die im Auftrag von Markenherstellern oder Handelsunternehmen bestimmte Produkte herstellen und diese selbst vermarkten oder verkaufen.

Die Kompetenz eines Fertigungsbetriebs liegt in den Fertigungsabläufen, nicht in der Produktentwicklung und im Marketing von Endprodukten. Sie profitieren von verschiedenen Faktoren, etwa dem Zugang zu Rohstoffen und Arbeitskräften. Wie bei vielen produzierenden Unternehmen spielt dabei die Qualitätssicherung nach ISO 9001 eine wichtige Rolle. Die Unternehmen sind Teil einer Zulieferpyramide, international tätig und weltweit verteilt.

Geschichtliche Entstehung

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Die Vergabe von Fertigungsaufträgen nahm ab den 1970er[2] Jahren zu und beschleunigte sich in den 1990er Jahren mit der weltweiten Globalisierung und dem Zusammenwachsen von Wirtschaftsräumen, etwa in Osteuropa.[3] Quantitativ lässt sich beispielsweise anhand des Rückgangs der Beschäftigung in der Fertigung feststellen, ob in diesem Umfeld Arbeitsplätze verloren gegangen sind. Eine einfache Kausalität zwischen Arbeitsplatzverlust und Verlagerung ins Ausland besteht jedoch nicht.[4] In diesem Zusammenhang seien auch die politischen Veränderungen in den Industrienationen USA und im Vereinigten Königreich erwähnt. Ronald Reagan und Margaret Thatcher verfolgten eine Wirtschaftspolitik der Liberalisierung und Öffnung der Märkte (nach Ideen von Friedrich August von Hayek) und galten damit als Vorreiter der Globalisierung.[5]

Viele asiatische Länder öffneten ihre Fabriken für ausländische Investoren; auch Staaten der Association of Southeast Asian Nations (ASEAN) spielten eine Rolle. Besonders hervortraten die sogenannten Tigerstaaten (z. B. Taiwan und Südkorea): Sie prägten und prägen die Halbleiterfertigung durch große Produktionskapazitäten und spezialisierte Halbleiterwerken.

Anfänglich wurden vor allem Bereiche der Leichtindustrie an Fertigungsbetriebe ausgelagert, die wenig Fachpersonal und geringe Investitionen voraussetzen. Nach und nach folgte die Schwerindustrie, die mehr Finanzkapitel und Humankapitel (Blue Collar) benötigt. Mit dem wachsenden Bildungsniveau in den entsprechenden Ländern umfasst das Offshoring bzw. Outsourcing (bekannt ab den 1980er[6] Jahren) jedoch auch Bürojobs und sogar Forschung und/oder die Entwicklung.

Auftrags- und Lohnfertigung

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Unternehmen entscheiden sich aus verschiedenen Gründen für die Vergabe eines Auftrags an einen Fertigungsbetrieb. Dazu zählen beispielsweise die Kosten oder fehlende Kompetenz in der Fertigung. Bei dieser Art von Fremdfertigung, die auch umgangssprachlich (metaphorisch) als „verlängerte Werkbank“ bekannt ist, übernimmt ein externes Unternehmen Produktionsschritte für einen Auftraggeber. Dies umfasst die Herstellung von einzelnen Teilen bis zur Endmontage. Materialien, aber häufiger die Vorgaben, kommen vom Auftraggeber. Man spricht in dem Zusammenhang auch von einer Lohnfertigung oder Auftragsfertigung.

Anwendungsfälle und Beispiele

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Auftragsfertigung in der Automobilindustrie

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In der Automobilindustrie ist die Auftragsfertigung ein Kooperationstyp, der in mehreren Anwendungsszenarien zum Einsatz kommt. Oft wird analog von Vertragsfertigung gesprochen. Eine bereits seit Jahrzehnten genutzte Variante ist das Outsourcing von Kleinserien und geringvolumigen Derivaten an Auftragshersteller. Die Produktionsanlagen der Automobilhersteller sind normalerweise auf hohe Volumen ausgelegt. Geringe Stückzahlen lohnen sich daher selten bzw. haben zu geringe Margen, hohe Investitionskosten und bürgen Risiken. Auftrags- bzw. Vertragsfertiger haben sich daher genau in diesem Marktsegment entwickelt. Sie übernehmen die Produktion von geringvolumigen Derivaten und Sondermodellen (z. B. Cabrios).

Innerhalb des letzten Jahrzehnts hat sich ein weiterer Anwendungsfall für große Automobilhersteller etabliert: Sie nutzen die Auftragsfertigung als Markteintrittsstrategie in neue Märkte. Hierbei beauftragt der Originalhersteller (OEM) einen Auftragsproduzenten im Zielmarkt (Ausland) mit der Montage der Fahrzeuge. Hierdurch können die Steuerlast erheblich reduziert und Handelshemmnisse überwunden werden (Einfuhrsteuern auf fertige Fahrzeuge können ein Vielfaches des Fahrzeugpreises betragen). Derartige Fertigungskooperationen stellen jedoch hohe Anforderungen an Planungs-, Logistik- und Fertigungsprozesse sowie unterstützende IT-Systeme der beiden Partner, da durch die Auftrennung der Wertschöpfungskette zwischen den beiden Unternehmen erhebliche Informationsbedarfe und Abstimmungen notwendig werden.

Auftragshersteller für Chemikalien (REACH)

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Ein Lieferant ist nach der REACH-Verordnung ein Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder Händler, der einen Stoff als solchen oder ein Gemisch in Verkehr bringt. Hersteller eines Stoffs in einer Menge von einer Tonne oder mehr pro Jahr müssen den Stoff registrieren.[7] Anmerkungen:

  • In der REACH-Verordnung gibt es keine Definition eines Lohnherstellers.
  • Die Registrierungspflicht nach REACH liegt trotz des Umstands, dass die Ausgangsmaterialien, das geistige Eigentum und das/die Endprodukt(e) dem Kunden gehören, beim Lohnhersteller.
  • Ferner sollten beide Seiten der Lohnherstellungsvereinbarung bedenken, dass der Kunde, wenn er als TPR agiert, wie alle TPRs keinen Stoff für das Unternehmen registrieren kann, das er vertritt (d. h. den Lohnhersteller). In diesem Fall muss die Registrierung selbst von dem Lohnhersteller (in seinem eigenen Namen) durchgeführt werden.[8]

Auftragshersteller Arzneimittel (Schweiz)

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Verwendungsfertige Arzneimittel unterliegen grundsätzlich der Zulassungspflicht.

  • Formula-Arzneimittel sind zulassungsbefreite Arzneimittel, welche gestützt auf Art. 9 Abs. 2 Bst. a bis c HMG hergestellt werden und zur Abgabe an die eigene Kundschaft (Art. 19b Abs. 2 VAM) bestimmt sind.
  • Zur Risikobegrenzung der Herstellung von zulassungsbefreiten Formula-Arzneimitteln werden die für diese Art der Herstellung zulässigen Wirkstoffe in Art. 19d VAM eingeschränkt.

Herstellung von Formula-Arzneimitteln im eigenen Betrieb (Apotheke)

  • Die Herstellung von Formula-Arzneimitteln basiert auf einer Formel oder eigene Herstellvorschrift und erfordert grundsätzlich eine kantonale Herstellbewilligung. Daher dürfen beispielsweise Ärzte und Tierärzte einem Lohnhersteller keinen Auftrag für die Herstellung eines Formula-Arzneimittels erteilen.
  • Bei der Formula magistralis (Art. 9 Abs. 2 Bst. a HMG) handelt es sich um ein ärztliches oder tierärztliches Rezept mit Herstellanweisungen, welches in einem Betrieb mit Herstellbewilligung ausgeführt wird.

Der ausführende Betrieb (Apotheke) darf die Herstellung einem Betrieb mit entsprechender Herstellbewilligung vertraglich übertragen: Wenn mehrere Auftraggeberinnen für dasselbe Formula-Arzneimittel Herstellaufträge erteilen, so darf die bei der Lohnherstellerin produzierte Menge höchstens die Summe der für die Auftraggeberinnen geltenden, in 19c Abs. 2 VAM festgelegten Maximalmengen betragen. Es wird empfohlen, im Lohnherstellvertrag immer die für die Auftraggeberin geltende Jahresmenge zu nennen, unabhängig vom Umfang des Herstellauftrags. Die Auftraggeberin ist verantwortlich dafür, dass die für sie hergestellte Menge die zulässige Menge nicht überschreitet. Nicht zulässig ist, wenn die Lohnherstellerin einen Ansatz herstellt, welcher die Menge übersteigt, die im Herstellauftrag oder in den zusammengefassten Herstellaufträgen festgelegt ist.

  • Die überzähligen Formula-Arzneimittel dürfen nicht einem anderen Auftraggeber verkauft werden.
  • Die in Art. 9 Abs. 2 Bst. a bis c HMG genannte defekturmässige Herstellung steht nur dem Auftraggeber, nicht jedoch dem Lohnhersteller zu.[9][10]

Auftragshersteller für den Handel

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Die Fertigung von Vor-, Zwischen- oder Endprodukten durch Auftragshersteller ist in vielen Industrien üblich. Im Einzelhandel und in der Lebensmittelindustrie lassen Markenhersteller Produkte von Auftragsfertigern herstellen und vertreiben sie unter ihrem eigenen oder anderen Markennamen. Discounter und Supermärkte beziehen häufig Vorprodukte und verkaufen diese entweder als „No-Name-Ware“ oder unter einem eigenen Verkaufsnamen. Die Handelsunternehmen legen meist eine genaue Produktspezifikation fest und vereinbaren die Abnahme bestimmter Mengen zu definierten Zeitpunkten.

Durch die Verlagerung von Fertigungen ins Ausland kann der Wettbewerb zunehmen. Je nach Kontext können auch wirtschaftspolitische Probleme auftreten, beispielsweise unregulierte Subventionen, eine umweltschädliche Industriepolitik, Korruption, sinkende Löhne, eine schwache gewerkschaftliche Vertretung sowie eine Abschwächung des Arbeitsschutzes, der Arbeitnehmerrechte und der ethischen Compliance (einschließlich Kinderarbeit).

Zu den Nachteilen und Risiken für die heimische Wirtschaft zählen Know-how-Verlust, längere Vorlaufzeiten, politische Instabilität, Wechselkurs- und Bankenrisiken, geringere Transparenz bei der Beschaffung, Gefahren durch gefälschte Bauteile oder verbotene Substanzen.

Einzelnachweise

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  1. Hans-Jürgen Warnecke: Produktion. In: Der Produktionsbetrieb 2. Springer Berlin Heidelberg, Berlin, Heidelberg 1995, ISBN 978-3-540-58397-4, S. 1–108, doi:10.1007/978-3-642-79241-0_1 (springer.com [abgerufen am 4. Juni 2026]).
  2. After Decades of Outsourcing, Manufacturing Jobs Coming Home to US. In: CNBC. 7. Mai 2012, abgerufen am 4. Juni 2026 (englisch).
  3. Joachim Betz, Wolfgang Hein: Globalisierung und technologische Entwicklung: Produktion, Transport und Kommunikation. In: Globalisierung. Springer Fachmedien Wiesbaden, Wiesbaden 2022, ISBN 978-3-658-39160-7, S. 23–46, doi:10.1007/978-3-658-39161-4_2 (springer.com [abgerufen am 4. Juni 2026]).
  4. Forty years of falling manufacturing employment. In: Beyond the Numbers, Vol. 9 / No. 16. U.S. Bureau of Labor Statistics (BLS), November 2020, abgerufen am 4. Juni 2026 (englisch).
  5. The Economics Behind Offshoring. In: Computer Science. Stanford University, 2004, abgerufen am 4. Juni 2026 (englisch).
  6. Jussi Hätönen, Taina Eriksson: 30+ years of research and practice of outsourcing – Exploring the past and anticipating the future. In: Journal of International Management. Band 15, Nr. 2, Juni 2009, S. 142–155, doi:10.1016/j.intman.2008.07.002 (englisch, elsevier.com [abgerufen am 4. Juni 2026]).
  7. Homepage - ECHA. Abgerufen am 17. Mai 2017 (britisches Englisch).
  8. Lohnhersteller unter der REACH-Verordnung 2016
  9. Swissmedic Journal 11/2011 Lohnherstellung und Vertrieb von Formula-Arzneimitteln
  10. Startseite - Swissmedic. Abgerufen am 17. Mai 2017.