Zum Inhalt springen

Klerikales System

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Das Klerikale System oder Klerikat ist ein freimaurerisches Hochgradsystem des 18. Jahrhunderts, das in enger Verbindung zur Strikten Observanz stand.

In der Ordensregel war festgelegt, dass es 28 Kleriker unter 4 Prioren geben durfte, die in 4 Kongregationen über die gesamte VII. Ordensprovinz (Deutschland) der Strikten Observanz verteilt waren. Der Nachwuchs sollte aus den Reihen der Wissenschaft rekrutiert werden, katholische Geistliche sollten möglichst wenig, Jesuiten gar nicht aufgenommen werden. Die Priore des Klerikats waren den Ritterprioren der Strikten Observanz gleichgestellt und auch potentielle Nachfolger des Heermeisters.[1]

Als Gründer des Klerikalen Systems in Deutschland gilt der Schriftsteller und lutherische Theologe Johann August von Starck (1741–1816), der 1761 in eine Freimaurerloge in Göttingen aufgenommen wurde. Er soll die Unterlagen für dieses christlich-mystische, teilweise bis ins Okkulte reichende System seinen eigenen Angaben nach aus dem Ausland erhalten haben. Wie aus einer Endnotiz von Starck auf einem Manuskript des Friedrich Gualdo hervorging, brachte ein Freimaurerbruder namens Lorenz Natter die ursprünglichen Akten des Klerikats aus Florenz nach St. Petersburg, wo sie an Starck gingen.[2]

Auf den 31. März 1767 datiert ein Brief von Starcks Logenmeister an den Heermeister der Strikten Observanz, Karl Gotthelf von Hund und Altengrotkau, in der das Klerikat der Strikten Observanz angepriesen wird. Wörtlich heißt es: „Es befindet sich nämlich außerhalb Deutschlands eine gewisse Loge, von welcher ich wünsche, daß sie auf eine geschickte Weise zur strikten Obedienz und besonders zur Provinz Ew. Gnaden gebracht würde.“ Offenbar verfehlte der Brief nicht seine Wirkung, denn kurz darauf begannen die Verhandlungen zwischen den beiden Systemen. Noch während der Verhandlungen gründete Starck ein klerikales Kapitel in Wismar mit Brüdern der Strikten Observanz, die mit Genehmigung des Heermeisters übertraten. Am 12. Juli 1767 folgte dann die Genehmigungs-Akte des Heermeisters.[3] Im Gegenzug schrieb Starck einen Anerkennungs-Brief an von Hund, der datiert ist mit Donnerstag, den 2. Juli als am Feste Mariä Heimsuchung 5453.[4]

Die beiden nun verbundenen freimaurerischen Systeme tauschten Verbindungsmänner aus und so wie sich die Strikte Observanz als wiederauferstandener Templerorden sah, so war das klerikale System nun dessen Geistlichkeit, die den Ordenskaplanen des historischen Templerordens nachempfunden waren.

1772 sollte das Klerikale System auf dem "Konvent von Kohlo" mit der Strikten Observanz vereinigt werden,[5] zu einer tatsächlichen Vereinigung der beiden Systeme kam es aber nie.

  • Ferdinand Runkel: Die Geschichte der Freimaurerei. Band 1, Edition Lempertz, Bonn 2006, Nachdruck von 1932, ISBN 3-933070-96-1

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Runkel Band 1 S. 297
  2. Runkel Band 1 S. 315
  3. Runkel Band 1 S. 276/277
  4. Runkel Band 1 S. 281
  5. Fr. Uhlmann: Die große Werklehre der Freimaurerei. Ernst Heinrich Moritz Verlag, Stuttgart 1931.