Ein Zahnarzt muss Mitglied in einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) eines Bundeslandes sein, um mit den Gesetzlichen Krankenversicherungen die Behandlung von Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen zu können. Die KZBV besteht aus 17 Landes-KZVen, die mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen, das in zwei KZV-Bereiche (KZV Nordrhein und KZV Westfalen-Lippe) aufgeteilt ist, den Bundesländern entsprechen.
Jede Kassenzahnärztliche Vereinigung führt u.a. Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen auf Landesebene und nimmt die Abrechnung der Vertragszahnärzte (umgangssprachlich: Kassenzahnärzte), entgegen, verrechnet diese im Rahmen des Budgets mit den Krankenkassen und zahlt das Honorar für die erbrachten und abgerechneten zahnärztlichen Leistungen in Form einer sogenannten Einzelleistungsvergütung, ggf. im Rahmen ihres Honorarverteilungsmaßstabs (HVM), an ihre Mitglieder, die Vertragszahnärzte, aus.
Die Aufgaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), wie auch deren Mitgliedsorganisationen, resultieren aus den gesetzlichen Aufträgen im vierten Kapitel des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V).
In Bundesverträgen[1] mit den gesetzlichen Krankenkassen werden die Rechte und Pflichten der Vertragszahnärzte festgelegt, aufgrund derer die zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz und kieferorthopädischer Behandlung der gesetzlich Versicherten und ihrer mitversicherten Angehörigen durchzuführen ist.
Im Einzelnen gehört zum Aufgabengebiet der KZBV:[2]
Die Wahrung der Rechte der Zahnärztinnen und Zahnärzte gegenüber den Krankenkassen
Die Wahrung der Interessen gegenüber der Aufsichtsbehörde und dem Gesetzgeber
Die Sicherstellung (Gewährleistung) der vertragszahnärztlichen Versorgung entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen
Die Sicherung angemessener Vergütungen für die Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte
Die Vereinbarung von Bundesmantelverträgen
Die Regelung der länderübergreifenden Durchführung der zahnärztlichen Versorgung und des Zahlungsausgleiches zwischen den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder
Aufstellung von Richtlinien zur Betriebs-, Wirtschafts- und Rechnungsführung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen
Die Bestellung der Vertreter der Vertragszahnärzte im Bundesschiedsamt und im gemeinsamen Bundesausschuss für die vertragszahnärztliche Versorgung
Die KZBV ist stimmberechtigte Trägerinstitution im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem wichtigsten Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung. Zusammen mit den Körperschaften und Standesorganisationen von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen gestaltet die KZBV im G-BA den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) maßgeblich mit. In Deutschland sind rund 90 Prozent der Bevölkerung gesetzlich krankenversichert. Das sind etwa 70 Millionen Menschen.
Die Organe der KZBV sind ein hauptamtlicher Vorstand und die Vertreterversammlung gemäß §79 SGB V. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Die Vertreterversammlung, als oberstes Organ, besteht aus 60 ehrenamtlichen Vertretern (Delegierten). Sogenannte „geborene Vertreter“ sind jeweils die beiden Vorstandsvorsitzenden der 17 Landes-KZVen. Die übrigen 26 Delegierten werden nach einem Proporzschlüssel von den Vertreterversammlungen der Landes-KZVen gewählt und in die Bundesversammlung entsandt. Diese tagt regulär zwei Mal jährlich.
Die Vertreterversammlung (VV) wählt den Vorstand und weitere VV-Ausschüsse:
Datenschutzkontrollausschuss
Haushaltsausschuss
Kassenprüfungsausschuss
Satzungsausschuss
Wahlausschuss
In der laufenden Amtsperiode (2023 bis 2028) besteht der Vorstand aus Martin Hendges, als Vorsitzendem des Vorstands und den beiden stellvertretenden Vorsitzenden Meike Gorski-Goebel und Karl-Georg Pochhammer. Bis zum 30. September 2025 war Ute Maier stellvertretende Vorsitzende. Sie legte ihr Amt auf eigenen Wunsch nieder. Die Juristin Meike Gorski-Goebel ist von der Vertreterversammlung in Köln am 5. Juni 2025 zur neuen stellvertretenden KZBV-Vorsitzenden ab 1. Oktober 2025 gewählt worden.[4] Meike Gorski-Goebel war seit 2016 stellvertretende Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen, wo sie 1999 als Justiziarin angefangen hatte. Außerdem bekleidete sie bis Ende September 2025 das Amt der stellvertretenden Vorsitzenden der KZBV-Vertreterversammlung.[5]
Der – seit 2005 hauptamtliche – Vorstand wird unterstützt vom Beirat, der aus den Vorständen der Landes-KZVen besteht. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Vorsitzender der Vertreterversammlung ist Holger Seib. Christine Ehrhardt und Jürgen Welsch sind stellvertretende Vorsitzende der Vertreterversammlung.[6]
Der Sitz der KZBV ist in Berlin. In Köln wird eine weitere Geschäftsstelle unterhalten.
Die Ergebnisse der Abteilung Statistik zur vertragszahnärztlichen Versorgung in Deutschland werden jährlich im Statistischen Jahrbuch der KZBV bekanntgegeben.[8]
Die „Informationen über zahnärztliche Arzneimittel“ (IZA) werden gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer herausgegeben.[9]
Im Rahmen des gemeinsamen Forschungsprojektes „Zahnmedizin und Zahnärzte im Nationalsozialismus“ von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV), Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) in Kooperation mit dem Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der RWTH Aachen und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf wurde seit September 2016 die Rolle der Zahnheilkunde im NS-Regime systematisch aufgearbeitet. Die Ergebnisse wurden am 28. November 2019 der Öffentlichkeit vorgestellt.[10]