Schwesternhelferin
Als Schwesternhelferin oder Pflegediensthelfer werden heute in Deutschland Personen bezeichnet, die Alten- oder Gesundheits- und Krankenpfleger bei ihrer Arbeit in ambulanten Pflegediensten, Seniorenheimen und (seltener) Krankenhäusern unterstützen. Sie übernehmen dabei pflegerische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten, um Pflegefachleute zu entlasten und den Patienten eine umfassende Betreuung zu bieten. Schwesternhelferinnen können dabei eine Ausbildung im Gesundheitsbereich haben oder auch nur angelernt der Tätigkeit nachgehen. Die Bundesagentur für Arbeit führt diesen Beruf nicht als Ausbildungsberuf, sondern als berufliche Tätigkeit mit unterschiedlichen Zugangsmöglichkeiten.[1] Einige Hilfsorganisationen bieten Lehrgänge für dieses Berufsbild an.
Von den Schwesternhelferinnen im heutigen Sinne sind die Schwesternhelferinnen zu unterscheiden, die bis in die 1990er Jahre in Deutschland für den Zivilschutz ausgebildet wurden.
Der Beruf ist auch nicht mit dem staatlich anerkannten Beruf des Krankenpflegehelfers (Berufsbezeichnungen sind landesrechtlich unterschiedlich geregelt) zu verwechseln.
Lehrgänge heute
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ein bestimmter Bildungsgang ist nicht vorgeschrieben.[2] Eine Ausbildung zur Schwesternhelferin oder Pflegediensthelfer wird von verschiedenen Verbänden und Hilfsorganisationen, wie dem Deutschen Roten Kreuz oder dem Malteser Hilfsdienst in Form eines Lehrgangs angeboten, der mit einer verbandsinternen Prüfung abgeschlossen wird. Es handelt sich nicht um einen staatlich anerkannten Berufsabschluss.
Beim Malteser Hilfsdienst sind ein Mindestalter von 16 Jahren und die körperliche und geistige Eignung sowie ausreichende Deutschkenntnisse als Voraussetzung vorgeschrieben. Der Kurs selbst gliedert sich in 120 Unterrichtsstunden (zu 45 Minuten) theoretische Ausbildung in Krankenpflege und ein 90 Stunden umfassendes Praktikum. Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung ab.[3] Inhalt der theoretischen Ausbildung sind unter anderem Krankheitsbilder, Körperfunktionen und Vitalzeichen, Hygiene, pflegerische Grundlagen, Lagerung, Mobilisation, Kommunikation, Rechtskunde und Dokumentation und Erste Hilfe.[4]
Teilweise sind die Kurse kostenpflichtig (zum Beispiel 835 € beim Malteser Hilfsdienst Bayern im Jahr 2026). Bei Arbeitslosen können die Lehrgangsgebühren von der Bundesagentur für Arbeit als Orientierungsmaßnahme übernommen werden (Bildungsgutschein).
Darüber hinaus können Aufbaulehrgänge zur Behandlungspflege (Leistungsgruppen 1 und 2) besucht werden, um beispielsweise Verbände wechseln, den Blutzuckerspiegel messen und subkutane Injektionen wie Insulin geben zu dürfen.[5]
Lehrgänge im Kalten Krieg
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Für den Verteidigungsfall war in Deutschland bis zu Beginn der 1990er Jahre die Einrichtung von Hilfskrankenhäusern geplant. Dafür, und für die militärische Lazarettorganisation, wurde die Ausbildung von Frauen zur Schwesternhelferin durch Bundesmittel gezielt gefördert. Für ein ziviles Hilfskrankenhaus mit 200 Betten rechnete man mit einem Bedarf von 24 Schwesternhelferinnen.[6] Die Bundesregierung rechnete 1988 mit einem Bedarf von etwa 124.200 Helferinnen im zivilen und etwa 50.000 Helferinnen im militärischen Bereich.[7]
Die Ausbildung erfolgte durch das Deutsche Rote Kreuz, den Malteser Hilfsdienst und die Johanniter-Unfallhilfe. Bis Ende 1987 wurden insgesamt 383.905 Schwesternhelferinnen ausgebildet (Deutsches Rotes Kreuz: 223.066, Johanniter-Unfallhilfe: 50.672, Malteser Hilfsdienst: 110.167). Die Teilnehmerinnen mussten sich vor Ausbildungsbeginn zur Mitarbeit verpflichten und angeben, ob sie für den zivilen, den militärischen oder beide Bereiche zur Verfügung standen. Die Organisationen meldeten die Namen der ausgebildeten Schwesternhelferinnen anschließend dem zuständigen Arbeitsamt, das Listen für die Dienstverpflichtung führte. Dabei wurden Frauen im Alter von 18 bis 55 Jahren berücksichtigt (Altersgrenze des Grundgesetzes). Stand 1987 standen 161.735 Frauen für den zivilen, 20.389 für den militärischen und 80.980 Frauen für beide Bereiche zur Verfügung. Die Kurse wurden vom Bund bezuschusst und ansonsten aus Mitteln der Organisationen finanziert. Den Teilnehmerinnen entstand kein Kostenaufwand. Die Bundeszuschüsse betrugen im Schnitt 1987 zwischen 491,23 DM und 680,73 DM je nach Anzahl der Teilnehmerinnen und der Organisation (Kosten entsprechen zwischen etwa 550 Euro und 760 Euro im Jahr 2026). Ferner gab es Fortbildungskurse von sechs Stunden Dauer, an denen 30.000 bis 35.000 Frauen jährlich teilnahmen.[7]
Die Ausbildung für Schwesternhelferinnen dauerte insgesamt 169 Stunden. Sie bestand aus einem theoretischen Vorbereitungskurs mit praktischen Übungen von 60 Stunden, einem Krankenhauspraktikum von mindestens 14 Tagen Dauer und einem Abschlusskurs von neun Tagen. Der Vorbereitungskurs konnte auch als Abendkurs absolviert werden. Das Praktikum musste sich nicht unmittelbar anschließen. Jedoch mussten Praktikum und der Abschlusskurs in einem geschlossenen Lehrgang abgeleistet werden.[8]
Obwohl anerkannte Kriegsdienstverweigerer auch in diesem Bereich eingesetzt werden konnten, wurden für sie keine (Fortbildungs-)Kurse angeboten. Sie wurden lediglich einmalig im Rahmen des Zivildienstes qualifiziert.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Schwestern-/Pflegediensthelfer/in. In: Berufenet. Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 19. Mai 2026.
- ↑ Schwestern-/Pflegediensthelfer/in. Zugang/Anforderungen. In: Berufenet. Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 19. Mai 2026.
- ↑ Ausbildung zur Schwesternhelferin/zum Pflegediensthelfer. Malteser Hilfsdienst München, abgerufen am 19. Mai 2026.
- ↑ Ausbildung zur Pflegehilfskraft. Malteser Hilfsdienst München, abgerufen am 19. Mai 2026.
- ↑ Weiterbildungen für Pflegehilfskräfte. Malteser Hilfsdienst, abgerufen am 19. Mai 2026.
- ↑ Michael Grube: Hilfskrankenhäuser im Kalten Krieg. In: Geschichtsspuren. 3. März 2007, abgerufen am 19. Mai 2026.
- 1 2 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN. (PDF) Schwesternhelferinnen und Zivildienstleistende als Pflegepersonal im Zivilschutz u. a. In: Drucksache 11/2748. Deutscher Bundestag, 18. August 1988, abgerufen am 19. Mai 2026.
- ↑ Dr. Stralau: Rundschreiben des Bundesministers für Gesundheitswesen. (PDF; 55,3 MB) In: Mitteilungsblatt des Deutschen Roten Kreuzes, Landesverband Niedersachsen, e. V. Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Niedersachsen, 1. Februar 1962, S. 33f., abgerufen am 21. Mai 2026.