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Hartmann Pistoris

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Hartmann Pistoris

Hartmann Pistoris von Seußlitz und Hirschstein (* 22. Januar 1543 in Leipzig; † 1. März 1603 in Seußlitz) war ein kursächsischer Rechtswissenschaftler, Richter und Geheimer Rat. Er gehörte der Leipziger Juristenfamilie Pistoris an und zählt mit seinen Quaestiones iuris tam Romani quam Saxonici zu den einflussreichsten Vertretern der sächsischen Rechtspraxis des ausgehenden 16. Jahrhunderts. Die zeitgenössische und die ältere rechtshistorische Literatur bezeichneten ihn wegen der Wertschätzung, die seinen Gutachten und Entscheidungen bei den Gerichten entgegengebracht wurde, als „sächsischen Papinian“.[1]

Herkunft und Ausbildung

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Hartmann Pistoris entstammte der Leipziger Gelehrtenfamilie Pistoris, deren ursprünglicher Name Becker bereits im Spätmittelalter latinisiert worden war. Sein Urgroßvater Nicolaus Pistoris und sein Großvater Simon Pistoris d. Ä. waren Professoren der Medizin, Leibärzte der sächsischen Kurfürsten und Bürgermeister von Leipzig; sein Vater Simon Pistoris der Jüngere (1489–1562) wirkte als Ordinarius der Leipziger Juristenfakultät sowie als Kanzler der Herzöge Georg und Moritz von Sachsen. Simon Pistoris d. J. wurde mit seinen ehelichen Nachkommen in den Reichsadels- und Reichsritterstand erhoben und erwarb um die Mitte des 16. Jahrhunderts das säkularisierte Klostergut Seußlitz an der Elbe sowie Anteile an Merschwitz; seither führte die Familie den Namen „Pistoris von Seußlitz“.[2]

Hartmann war ein Sohn Simon Pistoris’ d. J. aus dessen dritter Ehe und damit Halbbruder des um rund 26 Jahre älteren Modestinus Pistoris (1516–1565). Er studierte, der Familientradition folgend, zunächst an der Universität Leipzig die Rechte, wobei ihn sein Vater und sein Halbbruder anleiteten, und setzte das Studium anschließend – wie zuvor Vater und Halbbruder – an italienischen Universitäten fort.[1]

Ämterlaufbahn in Kursachsen

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Bald nach der Rückkehr aus Italien wurde Pistoris zum Assessor des Leipziger Oberhofgerichts und 1574 zum Beisitzer des Leipziger Schöppenstuhls berufen. 1576 trat er unter Kurfürst August in das Hofratskollegium ein und wurde rasch zum Geheimen Rat befördert. Dieses Amt versah er etwa zehn Jahre lang, bis zum Tod des Kurfürsten im Februar 1586; in dieser Zeit wurde er auch zu diplomatischen Sendungen herangezogen.[1] Sein Name ist unter anderem in der Überlieferung zum Reichstag zu Regensburg von 1576 nachgewiesen.[3]

Gutsherr und Rechtsberater in Seußlitz

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Nach dem Tod Augusts legte Pistoris das Geheimratsamt nieder und zog sich auf das väterliche Erbgut Seußlitz zurück, das er durch Verträge mit seinem Bruder Eugen vollständig in seiner Hand vereinigte. Um 1586/1590 erwarb er zusätzlich das benachbarte Gut und Schloss Hirschstein, weshalb er sich seither „von Seußlitz und Hirschstein“ nannte.[1]

Von seinem Landsitz aus blieb er dem kursächsischen Hof rund 18 Jahre lang unter drei aufeinanderfolgenden Regierungen – derjenigen Christians I., der vormundschaftlichen Regierung für dessen unmündigen Sohn und derjenigen Christians II. – als Rat „von Haus aus“ verbunden, besorgte ihm anvertraute Geschäfte und trat periodisch als Rat am kurfürstlichen Appellationsgericht in Funktion. Daneben erstattete er einheimischen wie auswärtigen Fürsten und Privatpersonen Rechtsgutachten. Nach dem Bericht Eisenharts suchten Rechtsuchende ihn häufig in Seußlitz auf, teils um seine Meinung einzuholen, teils um seine dort handschriftlich verwahrte Sammlung von Rechtsfällen und Streitfragen (Observationes) einzusehen, die bereits vor ihrer Drucklegung weithin bekannt war.[1]

Tod und Grabdenkmäler

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Pistoris starb am 1. März 1603 auf seinem Gut Seußlitz. Die für ihn gesetzte lateinische Gedenktafel führt seinen Tod auf eine dauerhafte Überlastung zurück: Sein Körper sei den unablässigen Arbeiten und den daraus erwachsenden, nahezu ununterbrochenen Krankheiten nicht mehr gewachsen gewesen, worauf er „unter den Händen der Seinen“ (inter manus suorum) an den Kalenden des März verschieden sei.[4] Die deutsche Grabinschrift gibt sein Alter mit „LX Jahr und V Wochen“ an, was mit dem für den 22. Januar 1543 überlieferten Geburtstag im Wesentlichen übereinstimmt.[4][Anm. 1]

Die ältere rechtshistorische Literatur, darunter Stintzing, nannte abweichend Dresden als Sterbeort und 1601 als Todesjahr. Johann August von Eisenhart berichtigte diese Angabe bereits 1888 anhand des Seußlitzer Leichensteins;[5] die Inschriften bestätigen Ort und Datum.

Grabdenkmäler in Seußlitz

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Die 1914 von Cornelius Gurlitt vorgelegte Denkmälerinventarisation der Amtshauptmannschaft Großenhain verzeichnet für Hartmann Pistoris drei Grabdenkmäler in Seußlitz. Sie gehören zu einer größeren Gruppe von Grabmälern der Familie Pistoris und benachbarter Adelsfamilien, die nach dem barocken Umbau von Schloss und Kirche (1722–1732) ihren ursprünglichen Standort verloren und teilweise an der Hofmauer neu aufgestellt wurden.[4]

Sandsteinplatte mit deutscher Inschrift

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Sandsteinplatte mit der deutschen Grabinschrift für Hartmann Pistoris, seit dem 19./20. Jahrhundert an der Hofmauer bei der Schlosskirche Seußlitz aufgestellt

Die 96 × 91 Zentimeter messende, links abgebrochene Sandsteinplatte mit verstümmeltem Rollwerk stand bereits 1914 an der Westmauer des Hofes. Ihre in Kapitalis ausgeführte Inschrift ist durch den Bruch und starke Verwitterung nur noch teilweise lesbar; die in eckigen Klammern stehenden Buchstaben folgen der Lesung Gurlitts von 1914, als der Text noch weiter erhalten war:[4]

[AL]HIER LIGT BEGRABEN DER ED[LE]
GESTRENGE EHRNVESTE VND
[H]OCHGELA[H]RTE HERR HARTMANN
[PIS]TORIS AVF SEVSELITZ VND HIRSCH-
[ST]EIN CHVR[F.] SAX. VORNEMER RHAT
[WE]LCHER HIER ZV SEVSELITZ IN GOTT
[SEL]IG VORSCHIEDEN DEN I MARTII
[A]NO MDCIII SEINES ALTERS LX IHAR
[V]ND V WOCHEN […] GOTT EINE
FROLICHE AVFERSTEHVNG
VOR[LEIHE]

Die Lücke der neunten Zeile war bereits 1914 unleserlich.

Sandsteinplatte mit lateinischem Distichon

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Eine zweite, 52 × 156 Zentimeter messende Sandsteinplatte trug ein langgestrecktes, gebauchtes Inschriftfeld in verstümmeltem Rollwerk. Auch sie befand sich 1914 an der Westmauer des Hofes. Der Text lautet:[4]

Hartmani quodcunque fuit mortale, repostum est
hoc tumulo: melior cessit pars altera coelo.
Virtutum meritas non haec capit area laudes:
ingenii ipse sibi posuit monumenta per orbem.

Sinngemäß: „Was an Hartmann sterblich war, ist in diesem Grab beigesetzt; der bessere Teil ist zum Himmel gegangen. Dieser Platz fasst nicht die Lobsprüche, die seine Tugenden verdienen – Denkmäler seines Geistes hat er sich selbst über den Erdkreis hin gesetzt.“ Die Schlusswendung spielt auf die weite Verbreitung seiner Druckwerke an.

Marmortafel mit Goldschrift

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Das dritte, inhaltlich ergiebigste Denkmal ist eine schlichte, 98 × 141 Zentimeter messende Tafel aus Marmor mit goldener Schrift; sie befand sich an der Nordseite des Altarplatzes und war bis 1911 durch einen Kirchenstand verbaut. Ihre lateinische Inschrift war schon 1914 durch Übermalung teilweise entstellt.[4]

Der Text bietet einen zusammenhängenden Lebenslauf: Pistoris habe von früh an in den Spuren seiner Vorfahren gestanden und die Grundlagen gründlicher Gelehrsamkeit teils im Haus durch den Unterricht seines Vaters und seines Bruders Modestinus, teils durch den Besuch der Universität Leipzig und der berühmtesten italienischen Akademien gelegt. Nach der Rückkehr in die Heimat habe er seine Studien und seinen Scharfsinn den führenden Männern empfohlen und seine Ämterlaufbahn mit dem Assessorat am Leipziger Oberhofgericht begonnen; von dort an den Hof des Kurfürsten August berufen und in die geheimen Ratschläge gezogen, habe er die Geheimnisse des Fürsten „mit einzigartiger Treue und Arbeitsamkeit“ fast ein Jahrzehnt lang getragen. Nach dem Tod Augusts habe er sich auf das väterliche Gut zurückgezogen und dort 18 Jahre lang – unter Christian I., unter dem Administrator Friedrich Wilhelm und noch zu Beginn der Regierung Christians II. – den ihm anvertrauten Geschäften des sächsischen Hauses sowie den am obersten Appellationsgericht zu entscheidenden Rechtssachen vorgestanden, daneben schwierigste Konsultationen auswärtiger Fürsten und Großer bearbeitet. Ausdrücklich hervorgehoben wird, dass er das Andenken seines Vaters und seines Bruders Modestinus durch die Herausgabe von deren Schriften bewahrt und den ererbten Gelehrtenruhm durch eigene Werke so vermehrt habe, dass er „mehr aus dem Seinen beigetragen als von jenen empfangen“ zu haben scheine. Genannt werden ferner die Auslösung des väterlichen Guts von seinem Bruder Eugen und der Kauf des benachbarten Schlosses Hirschstein.[4]

Die Tafel schließt mit den Familienangaben: Aus der Ehe mit Barbara, der Tochter des Ulrich Mordeisen, seien fünf Kinder hervorgegangen, von denen vier den Vater überlebten; diese hätten die Tafel dem Andenken des Vaters gewidmet.[4]

In unmittelbarer Nachbarschaft verzeichnet Gurlitt weitere Grabdenkmäler der Familie, darunter die Platte für Hartmanns Vater Simon Pistoris d. J. († 1562) mit der Angabe pater liberorum XXIII sowie das Denkmal für den Sohn Simon Ulrich Pistoris († 1615), dessen Inschrift dessen Berufung in den Geheimen Rat der brandenburgischen Kurfürsten Joachim Friedrich und Johann Sigismund hervorhebt.[6]

Quaestiones iuris tam Romani quam Saxonici

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Das Hauptwerk Pistoris’ sind die Quaestiones iuris tam Romani quam Saxonici, eine Sammlung praxisorientierter Rechtsfragen, in denen das gemeine römische Recht und das sächsische Recht – insbesondere die Kursächsischen Konstitutionen von 1572 – vergleichend behandelt werden. Das Werk steht damit in der Tradition des frühen Usus modernus und war an den Gerichten so angesehen, dass es bis ins späte 17. Jahrhundert immer wieder aufgelegt wurde.[1]

Das erste Buch mit 50 Quästionen erschien 1579 bei Johann Steinmann in Leipzig; die auf den 15. Oktober 1578 in Dresden datierte Widmungsvorrede ist an Kurfürst August gerichtet. Darin begründet Pistoris unter Berufung auf Baldus seinen Vorrang der Rechtsprechung vor der Lehre – Formulierungen, die als Selbstverständnis des gelehrten Praktikers gelesen worden sind.[1] Das in zwei Teile gegliederte zweite Buch folgte 1582 und 1584; dem zweiten Teil ist eine undatierte Vorrede des Wittenberger Professors Matthias Wesenbeck beigegeben. Weitere Auflagen erschienen 1586 und 1590 bei Steinmann bzw. dessen Erben, 1596 bei Gotthard Vögelin in Leipzig sowie 1603/1604 in Heidelberg.[7]

Nach dem Tod des Verfassers gab dessen Sohn Simon Ulrich Pistoris das Werk aus dem väterlichen Nachlass um ein drittes und viertes Buch vermehrt und mit eigenen additiones versehen heraus (1609; die ADB nennt Leipzig als Druckort, die überlieferten Exemplare tragen das Impressum der Vögelinschen Offizin in Heidelberg). Die vierbändige Gesamtausgabe der Quaestionum iuris libri quatuor erschien 1621 beim Leipziger Buchhändler Henning Große; eine letzte Ausgabe kam 1679 als Opera omnia bei Friedrich Lanckischs Erben in Leipzig und Frankfurt heraus.[1]

Observationes singulares

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Die zweite große Sammlung, die Observationes singulares, enthält 230 bemerkenswerte Rechtsfälle und Streitfragen. Pistoris hatte sie zu Lebzeiten nur handschriftlich in Seußlitz verwahrt. Simon Ulrich Pistoris begann sie zu ordnen und mit Zusätzen zu versehen, starb jedoch vor Abschluss der Arbeiten; im Auftrag von dessen Bruder Hartmann d. J. besorgte daraufhin der Leipziger Advokat Jakob Schultes die Herausgabe. Die Widmungsvorrede an Kurfürst Johann Georg I. ist auf den 1. September 1620 datiert; sie feiert Pistoris als nobilium iuris consultissimus et iuris consultorum nobilissimus. Der Druck erschien 1621 bei Henning Große in Leipzig; Nachdrucke folgten 1658 und 1689 in Frankfurt am Main.[8]

Entwurf einer Prozessordnung

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Rechtsgeschichtlich besonders folgenreich war eine Arbeit, die zu Lebzeiten des Verfassers ungedruckt blieb. Nach den Untersuchungen von Christian Gottlieb Haubold (1809) und Hermann Theodor Schletter verfasste Pistoris um 1586 oder wenig später – vermutlich im besonderen Auftrag der kursächsischen Regierung – den mit Anmerkungen versehenen Entwurf einer vollständigen Prozessordnung in 72 Titeln. Als Vorlage diente ihm unter anderem die braunschweigische Gerichtsordnung des Reichskammergerichtsassessors Joachim Mynsinger von Frundeck.[5]

Die ersten 26 Titel dieses Entwurfs bilden den Inhalt der Appellationsordnung Kurfürst Christians II. vom 10. April 1605 (Drucke Dresden 1607, 1625, 1638 und 1649). Die übrigen 46 Titel stimmen nahezu vollständig mit den Titeln 5 bis 52 der 52 Titel umfassenden Prozess- und Gerichtsordnung Kurfürst Johann Georgs I. vom 28. Juli 1622 überein. Pistoris’ Entwurf wirkte damit mittelbar über zwei Jahrhunderte in das kursächsische Prozessrecht hinein.[5]

Weitere Schriften

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Von Pistoris stammt ferner eine kurze Abhandlung über die Laudemien (Brevis lucubratio de laudimiis), die – ergänzt durch Zusätze seines Sohnes Simon Ulrich – 1629 im Druck erschien. Einen lateinischen Kommentar zu den Psalmen hinterließ er handschriftlich; er kam nicht in den Druck, diente aber seinem Sohn als Grundlage für dessen 1608 in Frankfurt (Oder) gedruckte deutsche Psalmenauslegung. Ein größerer Auszug aus dem Kommentar wurde in den Observationes miscellaneae (Bd. III, S. 85–91) mitgeteilt.[9]

Bedeutung und Nachwirkung

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Eisenhart bezeichnete Pistoris als „Jurist ersten Ranges“, der nicht nur der bedeutendste und einflussreichste Vertreter seines Geschlechts gewesen sei, sondern die meisten Praktiker seiner Zeit an Kritik, Scharfsinn und Gelehrsamkeit übertroffen habe. Besonders hervorgehoben wurden seine lehnrechtlichen Ausführungen im zweiten Buch der Quaestiones, die als die gediegenste und in der Erschließung der älteren wie neueren Lehnrechtsliteratur vollständigste Darstellung ihrer Zeit gelten.[5] Bereits zu Lebzeiten wurde das Werk an auswärtigen Universitäten für die Lehre ausgewertet; so erschien 1587 in Straßburg eine Disputatio de vulgata feudi distinctione, die ausdrücklich aus den Quästionen Pistoris’ zusammengestellt war.[10]

Zusammen mit den Arbeiten seines Vaters und seines Halbbruders trugen Pistoris’ Schriften wesentlich dazu bei, dass die sächsische Jurisprudenz des späten 16. und des 17. Jahrhunderts – im Verbund mit der Gesetzgebung der Kursächsischen Konstitutionen – auch außerhalb Sachsens auf Lehre und Rechtsprechung einwirkte.[2]

Hartmann Pistoris war mit Barbara (1545–1628) verheiratet, einer Tochter des Leipziger Ordinarius und kurfürstlichen Kammerrats Ulrich von Mordeisen. Aus der Ehe gingen fünf Kinder hervor, von denen vier den Vater überlebten.[4] Der ältere Sohn Simon Ulrich Pistoris (1570–1615) wurde brandenburgischer Geheimer Rat in Berlin und setzte die juristische Tradition der Familie als Herausgeber und Bearbeiter der väterlichen Werke fort; der jüngere Sohn Hartmann d. J. (1572–1622) übernahm die Güter. Dessen Sohn Johann Ernst Pistoris (1605–1680) wurde kursächsischer Appellationsrat und Oberhofrichter in Leipzig und gehörte 1646/47 zu den Prinzipalgesandten Kursachsens bei den Verhandlungen zum Westfälischen Frieden. Die Güter Seußlitz und Hirschstein blieben bis 1720 im Besitz der Familie.[11]

Quaestiones iuris tam Romani quam Saxonici

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  • Quaestionum iuris tam Romani quam Saxonici liber [primus]. Leipzig: Johann Steinmann 1579 (Digitalisat, weiteres Exemplar)
  • Quaestionum iuris … liber secundus, pars I. Leipzig: Johann Steinmann 1582 (Digitalisat, weiteres Exemplar)
  • Quaestionum iuris … liber secundus, pars II. Leipzig: Johann Steinmann 1584 (Digitalisat, weiteres Exemplar)
  • Quaestionum iuris … liber [primus]. Leipzig: Johann Steinmann 1586 (Digitalisat)
  • Quaestionum iuris liber secundus, in duas divisus partes. Pars prior. Leipzig: Erben des Johann Steinmann 1590 (Digitalisat)
  • Quaestionum iuris … liber I. Leipzig: Gotthard Vögelin 1596 (Digitalisat)
  • Quaestionum iuris … liber II, pars I. Leipzig: Gotthard Vögelin 1596 (Digitalisat)
  • Quaestionum iuris … liber II, pars II. Leipzig: Gotthard Vögelin 1596 (Digitalisat)
  • Quaestionum iuris … liber II, pars II. Heidelberg: Typis Voegelinianis 1603 (Digitalisat)
  • Quaestionum iuris … liber I. Heidelberg: Typis Voegelinianis 1604 (Digitalisat)
  • Quaestionum iuris … liber II, pars I. Heidelberg: Typis Voegelinianis 1604 (Digitalisat)
  • Quaestionum iuris … liber III. Hrsg. von Simon Ulrich Pistoris. Heidelberg: Typis Voegelinianis 1609 (Digitalisat)
  • Quaestionum iuris … liber IV. Hrsg. von Simon Ulrich Pistoris. Heidelberg: Typis Voegelinianis 1609 (Digitalisat)
  • Quaestionum iuris tam Romani quam Saxonici libri quatuor. 4 Bände. Leipzig: Henning Große 1621 (VD17 3:015740W): Bd. 1, Bd. 2, Bd. 3, Bd. 4

Observationes singulares

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  • Observationes singulares, quibus CCXXX. memorabiles casus sive quaestiones singulari dexteritate explicantur. Hrsg. von Jakob Schultes. Leipzig: Henning Große 1621 (Digitalisat, weiteres Exemplar)
  • Observationes singulares. Frankfurt am Main: Wächtler 1658 (Digitalisat, weiteres Exemplar)
  • Observationes singulares. Frankfurt am Main: Fievet 1689 (VD17 32:687017M, Digitalisat)

Weitere Schriften

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  • Brevis lucubratio de laudimiis, cum additionibus Simonis Ulrici Pistoris. 1629
  • Lateinischer Kommentar zu den Psalmen (ungedruckt; Auszug in den Observationes miscellaneae, Bd. III, S. 85–91)
  • Entwurf einer Prozessordnung in 72 Titeln (um 1586/1590, ungedruckt; teilweise umgesetzt in der kursächsischen Appellationsordnung von 1605 und der Prozess- und Gerichtsordnung von 1622)
  • Johann August Ritter von Eisenhart: Pistoris von Seuselitz, Hartmann. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 26, Duncker & Humblot, Leipzig 1888, S. 186–194.
  • Roderich von Stintzing: Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft. Erste Abtheilung. Oldenbourg, München/Leipzig 1880, S. 258 und 289 (fortgeführt von Ernst Landsberg, 1898).
  • Christian Gottlieb Haubold: Legis iudiciariae utriusque qua Saxonia regia utitur origines. Leipzig 1809.
  • Hermann Theodor Schletter: Zur Geschichte der sächsischen Justizpflege und Prozeßgesetzgebung im siebzehnten Jahrhundert (= Beiträge zur deutschen, insbesondere sächsischen Rechtsgeschichte. Heft 1). Arnoldische Buchhandlung, Dresden/Leipzig 1843, S. 13–16.
  • Julia Pätzold: Leipziger gelehrte Schöffenspruchsammlung. Ein Beitrag zur Rezeptionsgeschichte in Kursachsen im 16. Jahrhundert. (= Schriften zur Rechtsgeschichte. Band 148). Duncker & Humblot, Berlin 2010, ISBN 978-3-428-13129-7.
  • Cornelius Gurlitt: Seußlitz. In: Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Königreichs Sachsen. 37. Heft: Amtshauptmannschaft Großenhain (Land). In Kommission bei C. C. Meinhold & Söhne, Dresden 1914, S. 329–344 (Digitalisat).
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  1. ↑ Rechnerisch führt die Angabe „60 Jahre und 5 Wochen“ auf den 25. Januar 1543; die Wochenangabe der Inschrift ist offenkundig gerundet.

Einzelnachweise

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  1. 1 2 3 4 5 6 7 8 Johann August von Eisenhart: Pistoris von Seuselitz, Simon. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 26, Duncker & Humblot, Leipzig 1888, S. 186–194, hier S. 191.
  2. 1 2 Johann August von Eisenhart: Pistoris von Seuselitz, Simon. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 26, Duncker & Humblot, Leipzig 1888, S. 186–194, hier S. 186–190.
  3. ↑ Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556–1662: Der Reichstag zu Regensburg 1576; vgl. den Indexeintrag „Pistoris, Hartmann“ in der Deutschen Biographie.
  4. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Cornelius Gurlitt: Seußlitz. In: Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Königreichs Sachsen. 37. Heft: Amtshauptmannschaft Großenhain (Land). In Kommission bei C. C. Meinhold & Söhne, Dresden 1914, S. 340 f.
  5. 1 2 3 4 Johann August von Eisenhart: Pistoris von Seuselitz, Simon. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 26, Duncker & Humblot, Leipzig 1888, S. 186–194, hier S. 192.
  6. ↑ Cornelius Gurlitt: Seußlitz. In: Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Königreichs Sachsen. 37. Heft: Amtshauptmannschaft Großenhain (Land). In Kommission bei C. C. Meinhold & Söhne, Dresden 1914, S. 337 und S. 341 f.
  7. ↑ Die ADB nennt darüber hinaus Auflagen von 1597 und 1598; im VD 16 und in den Beständen der Bayerischen Staatsbibliothek sind diese nicht nachgewiesen.
  8. ↑ Johann August von Eisenhart: Pistoris von Seuselitz, Simon. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 26, Duncker & Humblot, Leipzig 1888, S. 186–194, hier S. 192 f.; zu den Drucken vgl. die Nachweise im VD 17 und im Katalog der Bayerischen Staatsbibliothek.
  9. ↑ Johann August von Eisenhart: Pistoris von Seuselitz, Simon. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 26, Duncker & Humblot, Leipzig 1888, S. 186–194, hier S. 193.
  10. ↑ Dispvtatio De Vvlgata Fevdi Distinctione in haereditarium, & ex pacto & prouidentia … Ex … Dn. Hartmanni Pistoris à Seuselitz quaestionib. iuris collecta. Praeses Georg Obrecht, Respondent Raymundus Venatorius. Argentorati: Antonius Bertramus 1587 (Digitalisat).
  11. ↑ Johann August von Eisenhart: Pistoris von Seuselitz, Simon. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 26, Duncker & Humblot, Leipzig 1888, S. 186–194, S. 192–194.