1. Oktober 2026 (Art. 18 Abs. 1 G vom 20. Mai 2026); späteres Inkrafttreten einer vorherigen Änderung: teilweise 1. Januar 2036 (Art. 26 Abs. 3 G vom 22. Dezember 2025)
Das deutsche Gerichtskostengesetz (GKG) bestimmt die Kosten (Gebühren und Auslagen) für bestimmte gerichtliche Verfahren.
Das Gerichtskostengesetz ist durch das Gesetz vom 5.Mai 2004 (BGBl.I S.718) vollständig neu erlassen worden. Das neue GKG trat am 1.Juli 2004 in Kraft.
Nach der Übergangsvorschrift in §72GKG ist jedoch für Verfahren, die vor dem 1.Juli 2004 anhängig geworden sind, weiterhin das alte GKG (Fassung der Bekanntmachung vom 15.Dezember 1975, BGBl.I Seite3047, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.März 2004, BGBl.I Seite390) anzuwenden.
Gebühren entstehen für das Verfahren oder einzelne Verfahrensteile.
Auslagen sind Kosten, die dem Gericht entstehen, etwa für die Entschädigung von Sachverständigen, Zeugen oder Dolmetschern, für Reisekosten, Versendung von Akten oder Fertigung von Abschriften.
Die Höhe der Gebühren richtet sich meist nach dem Streitwert. §34 GKG regelt, wie sich die Höhe einer Gebühr für einen bestimmten Streitwert errechnet. Für Streitwerte bis 500.000 Euro ist dem §34 GKG eine Gebührentabelle beigefügt.
Welche Gebühren (eine Gebühr, mehrere Gebühren oder Bruchteile einer Gebühr) erhoben werden ergibt sich aus dem Kostenverzeichnis, das dem GKG als Anlage beigefügt ist.
Die §§ 6–9 GKG regeln die Fälligkeit der Gebühren und Auslagen.
Die §§ 10–18 GKG enthalten Bestimmungen über Vorschuss und Vorauszahlung. Gem. §10 GKG darf die Tätigkeit der Gerichte von der Sicherstellung oder Zahlung der Kosten an die Landesjustizkasse abhängig gemacht werden.
§19 GKG regelt, bei welchem Gericht der Kostenansatz durchgeführt, das heißt die Kostenrechnung erstellt wird.
Im Abschnitt über die Kostenhaftung (§§ 22–33 GKG) ist geregelt, wer Kostenschuldner ist und wie mehrere Kostenschuldner in Anspruch genommen werden können.
Die §§ 39–60 GKG enthalten nähere Bestimmungen, in welcher Höhe der Streitwert festzusetzen ist. §§ 61–65 GKG regeln das Verfahren, in dem der Streitwert festgesetzt wird.
Josef Dörndorfer, Sylvia Schmidt, Walter Zimmerman: Gerichtskostengesetz. Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. Kommentar, 6. Auflage, Verlag: C.H. Beck, München 2025, ISBN 978-3-406-82496-8.
Dieter Meyer: Gerichtskostengesetz. Kommentar. 18. Auflage. de Gruyter, New York/Berlin 2022, ISBN 978-3-11-070124-1.
Guido Touissaint: Kostenrecht. GKG, RVG, FamGKG, GNotKG, GvKostG, VBVG, JVEG u.v.m., Kommentar, 56. Auflage, Verlag: C.H.BECK, München 2026, ISBN 978-3-406-84088-3.