English: Simplified diagram of the mode of action of Mudras and Bandhas on the Sushumna, leading to liberation in Hatha Yoga philosophy. The subtle fluids affected have numerous names including prana, bindu, and amrit.
Datum
Quelle
(captions, labels, image processing): Eigenes Werk (base image): File:Babaji.jpg Text based on chapter 6 of Roots of Yoga by James Mallinson and Mark Singleton (Penguin 2017), especially pages 228-229.
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Der Indian Copyright Act (Urheberrechtsgesetz) greift in Indien bei Werken, die zuerst in Indien veröffentlicht wurden.
Laut The Indian Copyright Act, 1957 (Paragraph V, Abschnitt 25), läuft die Schutzfrist für anonyme Werke, Fotografien, Filmwerke, Tonaufnahmen, Werke der Regierung, und Auftragswerke oder Werke von internationalen Organisationen am Ende des 60. Jahres nach dem Tag ab, an dem das Werk zuerst veröffentlicht wurde, (d. h. im Jahr 2025 gelten Werke, die vor dem 1. Januar 1965 veröffentlicht wurden, als gemeinfrei). Postume Veröffentlichungen (abgesehen von den oben genannten) genießen eine Schutzfrist von 60 Jahren nach dem Datum der Veröffentlichung. Alle anderen Arten von Werken werden 60 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei. Texte wie Gesetze, Rechtsprechung, und andere amtliche Werke genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Fotografien, die vor 1958 aufgenommen wurden, werden 50 Jahre nach der Erstellung gemeinfrei, wie im Copyright Act 1911 festgelegt.
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