Elektronikschrott

Unter Elektronikschrott oder Elektroschrott versteht man Elektro- und Elektronikgeräte oder deren Bauteile, die nicht mehr verwendet werden, da sie entweder ihre vorgesehene Aufgabe nicht mehr erfüllen oder durch bessere Geräte ersetzt wurden. Elektronikschrott kann in unterschiedliche Kategorien eingeordnet werden.[1]
Laut einem UN-Report von 2019 fallen jährlich weltweit etwa 50 Millionen Tonnen Elektronikschrott an, von denen nur 20 % geordnet wiederverwertet werden.[2] In der EU liegt die Wiederverwertungsquote erheblich höher. Im Rahmen der Elektronikentsorgung müssen gebrauchte Geräte in Deutschland von den Geräteherstellern zur Entsorgung und Beseitigung zurückgenommen werden.
Klassifikation in Deutschland und Österreich
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Seit Einführung des deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) werden Elektro- und Elektronikgeräte in zehn Gerätekategorien eingeteilt, welche seit 2018 sechs Sammelgruppen zugeordnet sind:[3]
- Sammelgruppe 1: Wärmeüberträger
- Sammelgruppe 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten
- Sammelgruppe 3: Lampen
- Sammelgruppe 4: Haushaltsgroßgeräte (> 50 cm)
- Sammelgruppe 5: Haushaltskleingeräte (< 50 cm)
- Sammelgruppe 6: Photovoltaikmodule[4]
In Österreich wird die Klassifikation durch die Elektroaltgeräteverordnung geregelt, welche am 15. August 2018 in Kraft trat. Die sieben Gerätekategorien sind:
- Wärmeüberträger
- Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten
- Lampen
- Großgeräte (> 50 cm)
- Kleingeräte (< 50 cm)
- Kleine IT- & Telekommunikationsgeräte
- Photovoltaikmodule[5]
Gefahr und Chance
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Einerseits besteht Elektronikschrott aus wertvollen Materialien, die als sekundäre Rohstoffe zurückgewonnen werden können. Andererseits enthält er eine Vielzahl Schwermetalle wie Blei, Arsen, Cadmium und Quecksilber, Halogenverbindungen wie polybromierte Biphenyle, PVC, chlorierte, bromierte und gemischt halogenierte Dioxine und weitere hochgiftige und umweltgefährdende Stoffe. Dioxine sind krebserregend, fruchtschädigend, sehr langlebig und reichern sich in fetthaltigen Nahrungsmitteln (bspw. Fleisch, Milch) an (Bioakkumulation). Der Einsatz und das Inverkehrbringen von PCB-haltigen Komponenten ist in der EU seit den 1980er-Jahren verboten. Diese sind deshalb im heutigen Elektro(nik)schrott nicht mehr nennenswert vorhanden.
Elektronik-Geräte haben einen kürzeren Produktlebenszyklus als früher; ihre Zahl hat weltweit stark zugenommen. Deutschlands 38 Millionen Haushalte produzierten 2005 geschätzt 1,1 Millionen Tonnen Elektronikschrott (Quelle ZVEI). Die Schweiz ist das erste Land weltweit, welches ein Elektronikschrott-Recycling-System eingeführt hat; es ist seit 1991 in Betrieb.

Einige industrialisierte Länder, darunter die USA, europäische Länder und Australien, exportieren ihren Elektronikschrott bevorzugt in Schwellen- und Entwicklungsländer. Es wird geschätzt, dass 50 bis 80 % des Elektroschrottes aus Industrieländern vor allem nach Asien und Afrika exportiert wird. Dort werden dem Elektronikschrott mit einfachsten Mitteln (Feuer, Hammer und Zange, Säurebad etc.) und großer Belastung von Mensch und Umwelt Stoffe entnommen.[6] Allein in Afrika werden jedes Jahr etwa 1,2 Millionen Tonnen Blei-Säure-Batterien recycelt. Daraus werden gut 800.000 Tonnen Blei gewonnen, das zu einem Großteil von Afrika zurück in die Europäische Union exportiert wird.[7] Neben Erwachsenen betreiben oft auch Kinder dieses Recycling.[7][8][9] Diese Art des Recycling führt häufig zu Bleivergiftungen.[7]
Zur Unterbindung des grenzüberschreitenden Verkehrs von gefährlichem Abfall unterzeichneten viele Länder das Abkommen der Basler Konvention. Die Unterzeichnerländer verpflichten sich darin unter anderem, auch Elektronikschrott im Entstehungsland zu recyceln.
Ursachen für die Verschrottung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Früher war die Hauptursache für Verschrottung ein technischer Defekt des Gerätes. Heute stehen häufig andere Ursachen für Verschrottung im Vordergrund:
- fehlende oder überteuerte Verschleiß- bzw. Ersatzteile:
- Verschleißteile, die regelmäßig ausgetauscht werden müssen (z. B. Akkus, Tinte, Toner), sind nicht mehr verfügbar. An sich funktionstüchtige Geräte müssen deshalb verschrottet werden.
- Geplante Obsoleszenz, d. h. vorzeitiges Altern oder Ausfall von technischen Geräten durch konstruktive Maßnahmen der Hersteller. Häufig ist eine Instandsetzung solcher Geräte nicht mehr wirtschaftlich.
- Die Preise für Ersatzteile sind überhöht bzw. stehen in keinem Verhältnis zum Neu- oder Zeitwert des Gerätes, teils mit Absicht (Neukauf kurbelt Markt an), teils wegen hoher Diversität an Ersatzteilen und entsprechendem Aufwand der Lagerhaltung.
- Reparaturkosten sind im Verhältnis zu Produktionskosten durch ihre kaum mögliche Automatisierung (zu) hoch.
- Andere Transaktionskosten, z. B. Transportkosten zu einer weit entfernten Werkstatt.
- zu geringe Leistung oder keine Aktualisierungsmöglichkeiten:
- Neuere Betriebssysteme benötigen mehr Leistung (z. B. Windows XP → Windows 7 → Windows 8 → Windows 10 → Windows 11).[10] Die Hardware erbringt nicht die vom Benutzer erwartete Leistung.
- Neue Betriebssystemversionen sind mit älterer Hardware nicht mehr kompatibel bzw. werden nicht angeboten (Paradebeispiel: Mobiltelefone). Die älteren Betriebssysteme beinhalten Sicherheitsprobleme, die nicht mehr beseitigt werden.
- Moralischer Verschleiß:
- Neuere Geräte haben ein besseres Verhältnis von Nutzen und Verkaufspreis. Ältere Geräte verlieren dadurch an Wert.
- verschlechterte Interoperabilität in weiterentwickeltem Umfeld:
- Computer (siehe auch Abwärtskompatibilität)
- Ersatz des Analogen Fernsehen durch digitales Fernsehen
- Mode/Design: Konsumenten möchten Abwechslung oder bevorzugen das Design eines neuen Gerätes.
- Fehlkäufe, etwa durch unzureichende Produktinformation: Bei Billigprodukten ist der Weiterverkauf unrentabel und die Rückabwicklung des Kaufs nicht immer möglich.
- Sättigung: Bei Auflösung eines Haushalts finden sich keine Interessenten für eigentlich noch funktionstüchtige Geräte, da alle in Frage kommenden Abnehmer bereits über ein solches verfügen.
- Psychologische Obsoleszenz: künstliche Abwertung eines funktionierenden Produktes in der Betrachtung des Verbrauchers bedingt durch Präsentation neuer Geräte und Produktzyklen[11][12]
Gesetzliche Regelungen in der EU
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der EU wird der Umgang mit Elektronikschrott durch die WEEE-Richtlinie geregelt, die in Deutschland im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) umgesetzt worden ist.
Die EU-Mitgliedstaaten mussten bis 13. August 2005 ein funktionierendes Elektronikschrott-Recycling-System in Betrieb genommen haben und ab Dezember 2006 mindestens 4 kg pro Person und Jahr recyclen. Die neuen EU-Mitgliedstaaten erhielten einen Aufschub von zwei Jahren, Slowenien ein Jahr. Ein Elektronikschrott-Recycling-System beinhaltet die Pflicht der Hersteller, ihren Elektronikschrott wieder zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Je nach Land sind verschiedene Modelle implementiert. Grundsätzlich geht es um die Sammlung, Wiederverwendung und Wiederverwertung der Geräte, wobei die Hersteller – und damit letztlich der Endverbraucher – das System finanzieren müssen.
Für Geräte, die vor dem 13. August 2005 hergestellt wurden, gelten je nach Land entweder die bisherigen Abfallregelungen (Deutschland: Private entsorgen über die Gebietskörperschaften, Gewerbliche haben selbst zu entsorgen). Andere Konzepte und Länder verfahren kulanter mit dem historischen Elektronikschrott und nehmen diesen wie in der Schweiz im Sinne des Umweltschutzes ebenfalls kostenfrei zurück.
Eine weitere EU-Richtlinie, RoHS (Restriction of Hazardous Substances), verlangt zudem, dass bestimmte gefährliche Stoffe in der Produktion nicht mehr eingesetzt, andere wie Quecksilber, Cadmium, Chrom und Blei vermieden werden.[13]
Recycling-Möglichkeiten
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Die umweltverträglichste Form des Recyclings von Elektronikschrott ist die Wiederverwendung der Geräte oder einzelner Komponenten, unter Umständen nach einer Reparatur.
Wenn das nicht sinnvoll oder möglich ist, bietet sich die stoffliche Verwertung der enthaltenen Metalle oder Kunststoffe an. Dabei muss das Gerät ggf. manuell demontiert werden, bevor es bspw. durch einen Schredder zerkleinert werden kann.
Auch wirtschaftliche Aspekte sind neben den Umweltgesichtspunkten von Bedeutung: Preise für Metalle bestimmen, ob Recycling wirtschaftlich attraktiv ist.
Nur etwa die Hälfte des Elektronikschrotts in der Europäischen Union wird recycelt.[14][15] Neben sekundären Rohstoffen wie Metallen aller Art fallen vor allem Kunststoffe an, die heute meist in Ergänzung zu den sonst benötigten Brennstoffen in Müllverbrennungsanlagen verbrannt werden. Die drittgrößte Stoffgruppe war lange Zeit das bleihaltige Glas aus Bildröhren. Früher wurde es wieder zu Bildröhrenglas verarbeitet. Die Bildröhre ist jedoch in vielen Märkten durch Flachbildschirme verdrängt worden.
Einige gefährliche Stoffe aus der Elektro(nik)schrottverwertung kommen in die Sondermüllverbrennung oder in eine Sondermülldeponie.
Eine große Herausforderung ist das Recycling auf Kontinenten wie Afrika. Dort werden Geräte so weit wie möglich immer wieder in Stand gesetzt, es gibt aber weder gesetzliche noch technische Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Kreislauf. Es gibt verschiedene Initiativen dieses zu ändern, so werden kaputte Handys in Afrika gesammelt und zum Einschmelzen nach Europa verschifft.[16]
Batterien und Akkumulatoren
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ein erheblicher Teil des Elektronikschrotts enthält eingebaute oder beigefügte Batterien und Akkumulatoren, etwa in Mobiltelefonen, Laptops, Spielzeug, Werkzeugen, Haushaltsgeräten oder Notstromversorgungen. Diese Energiespeicher umfassen ein breites Spektrum chemischer Systeme, darunter Zink-Kohle- und Alkali-Mangan-Zellen, Nickel-Metallhydrid-Akkumulatoren, Lithium-Ionen- und Lithium-Polymer-Akkumulatoren sowie Blei-Säure-Batterien. Aufgrund der enthaltenen Schadstoffe (zum Beispiel Schwermetalle, Elektrolyte, brennbare organische Lösungsmittel) und des hohen Ressourcenpotenzials (unter anderem Blei, Nickel, Kobalt, Lithium) kommt der getrennten Erfassung und Behandlung dieser Komponenten eine zentrale Rolle bei der Entsorgung von Elektroschrott zu.[17][18][19]
In Deutschland regeln das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und das Batteriegesetz bzw. das nachfolgende Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) den Umgang mit batteriebestückten Geräten.[17][20][21] Elektroaltgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern sind getrennt zu sammeln und einer Behandlung sowie Verwertung zuzuführen.[17][22][23] Das Batterierecht setzt gleichzeitig die europäische Regelung zu Batterien um und definiert insbesondere Pflichten der Hersteller und Importeure, die Rücknahme- und Verwertungssysteme finanzieren müssen.[21][24][25] Der Handel ist verpflichtet, alle von ihm vertriebenen Geräte-Altbatterien in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurückzunehmen, während Endnutzer verpflichtet sind, Altbatterien an dafür vorgesehenen Sammelstellen abzugeben und nicht im Restmüll zu entsorgen.[26]
Das ElektroG schreibt vor, dass Altbatterien und Lampen – soweit ohne Zerstörung des Geräts möglich – bereits vor der weiteren Behandlung aus Elektroaltgeräten zu entnehmen sind.[27][23][28] Diese Pflicht betrifft sowohl Endnutzer als auch Betreiber von Erstbehandlungsanlagen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Batterien etwa beim Schreddern oder in thermischen Prozessen unkontrolliert beschädigt werden, wodurch es zu Bränden, zum Austritt toxischer Stoffe oder zur Vermischung problematischer Materialien mit anderen Fraktionen kommen kann. Besonders Lithium-Ionen-Akkus gelten im Entsorgungsprozess als brandkritisch, da sie bei mechanischer Beschädigung oder Kurzschluss thermisch durchgehen können und wiederholt zu Bränden in Sammelbehältern, Sammelfahrzeugen und Behandlungsanlagen geführt haben.[19]
Für Endverbraucher bestehen mehrere Möglichkeiten der ordnungsgemäßen Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Tragbare Altbatterien können kostenlos an kommunalen Wertstoffhöfen, bei Schadstoffsammelstellen, in vielen Handelsunternehmen sowie in Supermärkten, Drogerien und Elektrofachgeschäften zurückgegeben werden.[29][18] Viele Sammelstellen sind durch gut sichtbare Behälter gekennzeichnet, auf denen auch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne zu finden ist, das als Hinweis auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll dient.[18][30] Gerätebatterien, die einfach entnehmbar sind, sollen nach Möglichkeit vor der Abgabe herausgenommen werden; ist dies konstruktiv nicht vorgesehen oder nur mit Spezialwerkzeug möglich, werden die Batterien im Rahmen der Altgerätebehandlung entfernt.[23][28]
Altbatterien gelten abfallrechtlich als gefährliche Abfälle und dürfen grundsätzlich nicht deponiert oder mit dem Siedlungsabfall verbrannt werden.[20][29][30] Stattdessen müssen sie einer Behandlung und, soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, einer stofflichen Verwertung zugeführt werden. Je nach Batterietyp kommen unterschiedliche Recyclingverfahren zum Einsatz, etwa pyrometallurgische Prozesse zur Rückgewinnung von Blei aus Blei-Säure-Batterien oder hydrometallurgische Verfahren zur Rückgewinnung von Metallen wie Nickel, Kobalt und Lithium aus Lithium-Ionen-Akkumulatoren.[20][31][32] Ziel ist es, wertvolle und teilweise kritische Rohstoffe erneut nutzbar zu machen und zugleich die Freisetzung umwelt- und gesundheitsschädlicher Substanzen zu vermeiden.[29][18][19]
Auf europäischer Ebene führt die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 die bisherige Batterierichtlinie fort und verschärft Anforderungen an Sammlung und Recycling.[33][20][31][34][32] Die Verordnung sieht unter anderem höhere Sammelquoten für Gerätebatterien sowie Mindestanteile recycelter Metalle in neuen Industrie- und Traktionsbatterien vor. Für portable Altbatterien werden die von den Mitgliedstaaten zu erreichenden Sammelziele schrittweise angehoben; gleichzeitig werden Recyclingeffizienz und stoffliche Rückgewinnungsquoten für zentrale Rohstoffe wie Lithium, Nickel und Kobalt verbindlich geregelt.[33][31][35][36] Mit der erweiterten Herstellerverantwortung sollen Kreisläufe geschlossen, die Abhängigkeit von Primärrohstoffen verringert und die Umweltauswirkungen der Batterienutzung in allen Lebenszyklusphasen reduziert werden.[20][31][32]
Im Kontext von Elektronikschrott stellt der sachgemäße Umgang mit Batterien und Akkumulatoren auch aus globaler Perspektive eine Herausforderung dar. Noch immer werden erhebliche Mengen an Elektroaltgeräten – teilweise einschließlich ihrer Batterien – in Länder des Globalen Südens exportiert, wo sie unter oftmals unzureichenden Umwelt- und Arbeitsschutzstandards manuell zerlegt und verwertet werden.[37][38][39][40][41] Die unsachgemäße Behandlung insbesondere von Blei-Säure-Batterien kann dort zu erheblichen Bleibelastungen von Beschäftigten sowie der lokalen Bevölkerung führen. Internationale Abkommen wie das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle sollen illegale Exporte eindämmen; ihre praktische Durchsetzung gilt jedoch als unvollständig.[37][38][39][41]
Neben gesetzlichen Regelungen spielen Rücknahmesysteme, Informationskampagnen und Verbraucherberatung eine wichtige Rolle. Herstellergetragene Systeme und Handelsunternehmen kooperieren mit Kommunen und Entsorgungswirtschaft, um die Rückgabe für Verbraucher möglichst niedrigschwellig zu gestalten und Sammelquoten zu erhöhen.[24][25] Informationsangebote von Behörden, Umweltverbänden und Verbraucherzentralen weisen zugleich auf Vermeidungsstrategien hin, etwa die Bevorzugung langlebiger, wiederaufladbarer Akkus gegenüber Einwegbatterien sowie den sorgsamen Umgang mit Geräten, um vorzeitige Defekte und damit verbundene Batterieabfälle zu reduzieren.[29][18][30][19] In der Gesamtbewertung des Elektronikschrotts gelten Batterien und Akkumulatoren damit als kritische Komponenten: Sie erhöhen einerseits die Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei unsachgemäßer Entsorgung, stellen andererseits aber auch einen bedeutsamen Rohstoffspeicher dar.
Die Kombination aus getrennter Erfassung, gesetzlich vorgegebenen Rücknahme- und Verwertungspflichten, technischen Recyclingverfahren und Maßnahmen zur Abfallvermeidung ist zentral, um sowohl Sicherheitsrisiken als auch den Verbrauch primärer Rohstoffe zu verringern und die Kreislaufwirtschaft im Bereich elektrischer und elektronischer Geräte zu stärken.[20][31][18][24]
Entsorgung von LED- und Energiesparlampen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Defekte oder ausgediente Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen) sind Sondermüll, denn sie enthalten Quecksilber sowie weitere problematische Stoffe in Lampe, Starter und Elektronik und fallen damit in Deutschland ebenfalls unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Die fachgerechte Entsorgung getrennt vom Hausmüll oder hausmüllähnlichem Gewerbeabfall dient nicht allein dem Umweltschutz, sondern zugleich dem Gesundheitsschutz der mit dem Müll in Berührung kommenden Personen. Aus gebrochenen Röhren verdampft Quecksilber bei Zimmertemperatur.
LED-Lampen sollten auch dem Elektroschrott zugeführt werden, obwohl sie keine giftigen Stoffe enthalten. Sie sollten nicht in den Hausmüll oder in den Glascontainer gegeben werden, da sie elektronische Bauteile enthalten, von denen einige wiederverwertet werden können.
Die Rohstoffe wie Kupfer, Aluminium und Zinn sowie die Leuchtstoffe können zu mehr als 90 Prozent wiederverwertet werden.[42] Für Quecksilber gilt das in der Regel nur, wenn der Glaskolben unbeschädigt ist, da es schon bei Zimmertemperatur verdunstet. Blei, Chrom und Cadmium sind nicht mehr zugelassen und sollten daher nur noch in älteren Lampen (Herstellung vor Juli 2006) zu finden sein.
Aufgrund des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes und der dazugehörigen EU-Verordnung WEEE sind EU-weit die Hersteller, nicht aber die Händler von Leuchtstofflampen verpflichtet, diese zurückzunehmen; in Deutschland gilt das seit dem 24. März 2006. Die Sammlung wird in Deutschland von dem Retourlogistikunternehmen Lightcycle organisiert.
Ungenutztes Potential
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Laut einer Hochrechnung aus dem Jahr 2020 liegen allein in Deutschland rund 199,3 Millionen alte Smartphones oder Handys in den Haushalten ungenutzt herum und werden nicht dem Recyclingkreislauf zurückgeführt. Eine fachgerechte Entsorgung würde es ermöglichen, die hochwertigen Rohstoffe und Seltenen Erden, deren Förderung energie- und ressourcenintensiv ist, wieder zu nutzen.[43][44]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Abfalltechnik
- Abfallvermeidung
- Elektronikschrottverarbeitung in Agbogbloshie
- Elektronikschrottverarbeitung in Guiyu
- Kaufen für die Müllhalde
- Green IT
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Wolfgang Koellner, Walter Fichtler: Recycling von Elektro- und Elektronikschrott: Einführung in die Wiederverwertung für Industrie, Handel und Gebietskörperschaften. Springer, Berlin usw. 1996, ISBN 978-3-642-79385-1.
- Ursula Waber: Elektronikschrott in der Schweiz 2001 ( vom 15. September 2014 im Internet Archive) Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Bern 2001 (nur PDF).
- Rohstoffquelle Recyclinghof – Das zweite Leben von Computer, Fernseher & Co. in: Spiegel TV, 9. Februar 2007, unter Spiegel Online.
- VDI-Richtlinie 2343 ( vom 5. Mai 2011 im Internet Archive) – Recycling von elektr(on)ischen Geräten, Berlin: Beuth Verlag.
- United Nations University: THE GLOBAL E-WASTE MONITOR 2014 – Quantities, flows and resources, 2015
- Kai Löffelbein: Ctrl-X. A topography of e-waste, 2018, Steidl Verlag, ISBN 978-3-86930-970-5.
- Stefan Laser: Hightech am Ende: über das globale Recycling von Elektroschrott und die Entstehung neuer Werte. (Soziologie des Wertens und Bewertens) (Research) Springer VS, Wiesbaden 2020, ISBN 978-3-658-30294-8.
Rundfunkberichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Carolyn Braun, Marcus Pleil, Felix Rohrbeck, Christian Salewski: Wo landen unsere Schrottfernseher?, NDR – Panorama 2014
- (Christian Salewski verfolgt seine zwei zum Recycling gegebenen Fernsehgeräte nach Agbogbloshie)
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Ganzheitliche Bilanzierung im Elektronikbereich ( vom 15. März 2007 im Internet Archive) des Lehrstuhls Bauphysik der Universität Stuttgart (Abteilung Ganzheitliche Bilanzierung)
- Leitfaden Monitoring des Umweltbundesamtes zur Handhabung des Monitorings der Elektrogeräteentsorgung durch Betreiber von Erstbehandlungsanlagen (PDF; 394 kB)
- Computer-Recycling: Wohin mit dem alten Rechner? ( vom 5. Dezember 2012 im Internet Archive) – Informationen zum Recycling privater EDV-Geräte (Verkauf, Spende, Recycling etc.)
- Spiegel.de, April 2016, Jacopo Ottaviani: Die Elektroschrott-Republik
- Bundesamt für Umwelt: Elektrische und elektronische Geräte
- The Global E-Waste Statistics Partnership
- E-Waste Monitor
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Neufassung) in der konsolidierten Fassung vom 4. Juli 2018, abgerufen am 6. Dezember 2023
- ↑ Environment and health at increasing risk from growing weight of ‘e-waste’. 24. Januar 2019, abgerufen am 3. Oktober 2025 (englisch).
- ↑ Christian Josef Graber: Änderungen zum ElektroG (2018) Gruppen. (PDF) Stiftung EAR, 28. November 2019, abgerufen am 28. November 2019.
- ↑ ElektroG – Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, § 14. Abgerufen am 9. Februar 2018.
- ↑ RIS – Elektroaltgeräteverordnung Anl. 1a – Bundesrecht konsolidiert, tagesaktuelle Fassung. Abgerufen am 23. Dezember 2020.
- ↑ Greenpeace deckt illegalen Export von Elektroschrott auf, abgerufen am 18. Februar 2009.
- ↑ a b c Anne Backhaus, Der Spiegel: Unsichtbare Gefahr: Blei in Batterien, Geschirr und Gewürzen vergiftet Millionen Kinder – Der Spiegel – Politik. Abgerufen am 18. August 2020.
- ↑ Where does e-waste end up? ( vom 24. März 2010 im Internet Archive), abgerufen am 31. März 2010.
- ↑ E-waste recycling heavily contaminates a chinese city with chlorinated, brominated and mixed halogenated dioxins ( vom 5. März 2016 im Internet Archive), abgerufen am 31. März 2010.
- ↑ Florian Müssig: Systemvoraussetzungen für Windows 11: Wann läuft es, woran kann es scheitern. In: c’t Magazin. 25. Juni 2021, abgerufen am 29. Juli 2021.
- ↑ Peter Just 26. März 2018, Elektrogeräte mit Verfallsdatum? Obsoleszenz und ihre Vereinbarkeit mit geltendem Recht (Bachelor-Arbeit an der Hochschule Meißen) (PDF; 1,4 MB), PDF-Seite 9, abgerufen am 18. Juli 2021.
- ↑ Christina Brummer: Nur die Spitze des Müllberges. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, FAZ.net. 15. April 2019, abgerufen am 18. Juli 2021.
- ↑ 2005/618/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. August 2005 zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks Festlegung von Konzentrationshöchstwerten für bestimmte gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 3143). In: Amtsblatt der Europäischen Union.
- ↑ Elektroaltgeräte. In: umweltbundesamt.de. Umweltbundesamt, 5. Dezember 2017, abgerufen am 31. Januar 2019.
- ↑ Volker Mrasek: Elektroschrott – Das schwierige Recycling wertvoller Rohstoffe. Deutschlandfunk, 14. Oktober 2021, abgerufen am 15. Oktober 2021.
- ↑ Why broken African phones are shipped to Europe (BBC)
- ↑ a b c ElektroG - Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Abgerufen am 14. Dezember 2025.
- ↑ a b c d e f Michael Bilharz: Batterien und Akkus. 2. Juli 2013, abgerufen am 14. Dezember 2025.
- ↑ a b c d Batterien: Kann bei langem Sammeln etwas passieren? | Verbraucherzentrale NRW. 19. März 2025, abgerufen am 14. Dezember 2025.
- ↑ a b c d e f Jonas Stoll: Batterien und Altbatterien. 5. Juni 2013, abgerufen am 14. Dezember 2025.
- ↑ a b BattG - Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Abgerufen am 14. Dezember 2025.
- ↑ Überblick über das Elektro- und Elektronikgerätegesetz. IHK Südlicher Oberrhein, August 2021, abgerufen am 14. Dezember 2025.
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- ↑ a b c Batteriegesetz - Batterieforum Deutschland. Abgerufen am 14. Dezember 2025 (deutsch).
- ↑ a b Batteriegesetz / BattG: Abschnitt 2 | Deutsche Recycling GmbH. In: Deutsche Recycling Service GmbH. Abgerufen am 14. Dezember 2025 (deutsch).
- ↑ ↻. Abgerufen am 14. Dezember 2025.
- ↑ Abschnitt 3 ElektroG Sammlung und Rücknahme Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Abgerufen am 14. Dezember 2025.
- ↑ a b Bundesumweltministeriums: Warum müssen herausnehmbare Batterien aus den Elektro- und Elektronik-Altgeräten entfernt werden? Wo können sie abgegeben werden?- BMUKN - FAQ. 28. Juli 2022, abgerufen am 14. Dezember 2025.
- ↑ a b c d U. B. A. Redaktionsassistenz 1: So entsorgen Sie Batterien und Akkus richtig. 14. August 2013, abgerufen am 14. Dezember 2025.
- ↑ a b c Falk Petrikowski, Regina Kohlmeyer, Matthias Jung, Elisabeth Steingrübner, Sandra Leuthold: Batterien und Akkus. (PDF) Umweltbundesamt Fachgebiet III 1.2 „Rechtsangelegenheiten, Vollzug ElektroG und BattG“, Oktober 2012, abgerufen am 14. Dezember 2025.
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- ↑ a b VERORDNUNG (EU) 2023/1542 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES. (PDF) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION, 13. Juli 2023, abgerufen am 25. Dezember 2025.
- ↑ Was regelt die EU Verordnung 2023/1542 über Batterien? Abgerufen am 14. Dezember 2025.
- ↑ Stefanie Brenner: EU-Batterieverordnung: Änderungen jetzt vorbereiten! In: Deutsche Recycling Service GmbH. 5. Februar 2025, abgerufen am 14. Dezember 2025 (deutsch).
- ↑ Was regelt die EU Verordnung 2023/1542 über Batterien? Abgerufen am 14. Dezember 2025.
- ↑ a b Umweltbundesamt. 11. Januar 2019, abgerufen am 14. Dezember 2025.
- ↑ a b Bundesumweltministeriums: Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung - BMUKN - Gesetze und Verordnungen. 17. Januar 2002, abgerufen am 14. Dezember 2025.
- ↑ a b Elektroschrott – wertvolle Rohstoffe wiederverwerten. Abgerufen am 14. Dezember 2025.
- ↑ Illegale Schrottentsorgung ist ein globales Problem. Abgerufen am 14. Dezember 2025.
- ↑ a b Weltweites Exportverbot für gefährliche Abfälle beschlossen. Abgerufen am 14. Dezember 2025.
- ↑ Pressemeldung der Deutschen Umwelthilfe: Glühlampenverbot erfordert verstärktes Engagement von Kommunen und Handel (10. Juli 2009)
- ↑ Der Spiegel: Smartphones: Deutsche horten fast 200 Millionen alte Mobilfunkgeräte – Der Spiegel – Netzwelt. Abgerufen am 17. April 2020.
- ↑ Thiemo Heeg: Elektroschrott: Deutsche horten immer mehr Althandys. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 17. April 2020]).