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Geschütztes Fahrzeug

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Geschützte Fahrzeuge

Geschützte Fahrzeuge dienen dem Transport von Personen und bedingt Material gegen Sprengfallen und USBV und Minen sowie bedingt gegen den Beschuss mit Handfeuerwaffen bei einem Feuerüberfall oder Hinterhalt. Geschützte Fahrzeuge haben im Gegensatz zu Transportpanzern keinen Gefechtsauftrag, und sind nicht oder nur bedingt gegen Panzerabwehrhandwaffen und nicht gegen Panzerabwehrwaffen geschützt. Eine Sonderform geschützter Fahrzeuge stellen Gleiskettenfahrzeuge wie das Häglund Husky Bv206S dar. Geschützte Fahrzeuge werden auch unter dem Begriff Transportpanzer zusammengefasst, sind aber davon als eigene Unterkategorie abzugrenzen.

Die ersten Fahrzeuge dieser Art wie der Mamba wurden von der südafrikanischen Armee im Buschkrieg eingesetzt. Die MRAP-Fahrzeuge (Mine Resistant Ambush Protected-Vehicle für Minen widerstehendes und Hinterhalt-geschütztes Fahrzeug) der US-Streitkräfte waren die erste Programmfamilie geschützter Militärfahrzeuge.

Basis dieser Fahrzeuge sind entweder ein 4 x 4 Geländewagen oder leichter LKW mit 4 x 4, 6 x 6 oder 8 x 8 Antrieb mit handelsüblichen Radfahrgestellen, die durch eine nachträglich angebrachte geschützte Zelle vornehmlich Personen, bedingt aber auch Material schützen.

Die geschützten Fahrzeuge der Bundeswehr sind in Transportflugzeugen lufttransportfähig. Eine Lufttransportfähigkeit mit Hubschraubern ist meist nicht vorgesehen. Von den in die Bundeswehr eingeführten geschützten Fahrzeugen ist nur der ESK Mungo in der Lage eine vollständige Infanteriegruppe aufzunehmen, allerdings ohne ihre Ausrüstung. Nur dieser und die geschützten Kleinfahrzeuge lässt sich auch mit einem MTH Hubschrauber transportieren.

Geschützte Fahrzeuge lassen sich unterteilen in Fahrzeuge mit einer kurzen, geschützten Fahrgastzelle

  • Führungsfahrzeug C4I oder C2 mit einer erweiterten Fernmeldeausstattung, Spähfahrzeug(*) oder Patrouillenfahrzeug, meist als geschützte Geländewagen mit einer Besatzungsstärke bis 5 Soldaten, auch für Feldjägertrupp, Transportfahrzeug VIP, Pioniererkundungsfahrzeug, Feldnachrichtentrupp und Gesprächsaufklärer, Feuerleittrupp taktische Feuerunterstützung
  • Panzerabwehr- und Feuerunterstützungsfahrzeug mit einer Panzerabwehrlenkwaffe oder Granatmaschinenwaffe,

oder einer langen, geschützten Fahrgastzelle als

  • Gruppentransportfahrzeug mit einer Besatzungsstärke bis zu 11 Soldaten,
  • Transportfahrzeug spezialisierte Kräfte u.a. wie Sanitätsfahrzeug oder BAT-Fahrzeug, Gefechtsstandfahrzeug, EOD-Trupp mit Greif- und Baggerarm, Pioniergruppenfahrzeug oder Gefechtsschaden-Instandsetzungsfahrzeug,
  • geschütztes Versorgungsfahrzeug mit Ladefläche

Vorteil von Geschützten Fahrzeugen ist die höhere Beweglichkeit auf Straßen und Wegen bei geringerem Kraftstoffverbrauch und Instandsetzungsbedarf. Die Beschädigung von befestigten Straßen ist wesentlich geringer als bei Kettenfahrzeugen. Letzter benötigen häufig zum Transport Panzertransport-Tieflader. Geschützte Fahrzeuge können darüber hinaus auch mit kleineren Transportflugzeugen verlegt werden.

Eine Besonderheit stellen selbstfahrende Artilleriegeschütze wie die Selbstfahrhaubitze Archer dar, deren Fahrer- und Führungskabine ebenso wie das aufgelastete und teilgeschützte Geschütz geschützt ist. Im weiteren lassen sich auch aus handelsüblichen Baumaschinen durch Umbau "gepanzerte", also geschützte Pionierfahrzeuge wie die IDF Bulldozer D9 in diese Kategorie zuordnen. Abzugrenzen sind von den geschützen Fahrzeugen Tanketten wie der Waffenträger Wiesel.

(*)Spähfahrzeuge haben im Gegensatz zu Spähpanzern keinen Gefechtsauftrag gegen leichte feindliche Panzerfahrzeuge und Infanterie, und damit auch keine entsprechende Bewaffnung und Panzerung

siehe auch

[ [ Kategorie: Geschütztes Fahrzeug ] ]

Diskussion Geschützte Fahrzeuge

Verhältnis zum Wiesel

Moin, man sollte vielleicht noch das Verhältnis zum Wiesel (militärisches Kettenfahrzeug) und Anverwandten klären. Der Wiesel wird auch als Route Clearence System eingesetzt. MfG --Stubenviech (Diskussion) 08:21, 4. Nov. 2014 (CET) bedauerlicherweise muss man sagen, und ich denke nicht, da es sich dabei um ein waffenträgerfahrzeug, aber nicht um geschütztes fahrzeug handelt und er ein kettenfahrgestell hat und dann wären wir auch beim Häglund. Matthias Hake (Diskussion) 17:34, 4. Nov. 2014 (CET)

Moin, das meine ich ja grade. In den Artikel gehört die Abgrenzung. Der Artikel sieht aber schon gut aus. MfG --Stubenviech (Diskussion) 19:56, 5. Nov. 2014 (CET)

vielleicht sollte man einen satz hinzufügen bzgl der abgrenzung allgmeiner zur tankette, unter die fällt das waffenträgerfahrzeug wiesel Matthias Hake (Diskussion) 08:04, 6. Nov. 2014 (CET)