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Ruhner Berge (Gemeinde)

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Wappen Deutschlandkarte
?
Ruhner Berge (Gemeinde)
Deutschlandkarte, Position der Gemeinde Ruhner Berge hervorgehoben
Basisdaten
Koordinaten: 53° 20′ N, 11° 56′ OKoordinaten: 53° 20′ N, 11° 56′ O
Bundesland:Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis: Ludwigslust-Parchim
Amt: Eldenburg Lübz
Höhe: 80 m ü. NHN
Fläche: 94,55 km²
Einwohner: 1723 (31. Dez. 2024)[1]
Bevölkerungsdichte: 18 Einwohner je km²
Postleitzahl: 19376
Vorwahl: 038729
Kfz-Kennzeichen: LUP, HGN, LBZ, LWL, PCH, STB
Gemeindeschlüssel: 13 0 76 168
Gemeindegliederung: 14 Ortsteile
Website: www.gemeinde-ruhner-berge.de
Bürgermeister: Hans-Jürgen Buchholz
Lage der Gemeinde Ruhner Berge im Landkreis Ludwigslust-Parchim
KarteRuher BergeKloster Tempzin
Karte

Ruhner Berge ist eine Gemeinde im Landkreis Ludwigslust-Parchim im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.[2] Sie gehört dem Amt Eldenburg Lübz an.

Die Gemeinde Ruhner Berge liegt südlich von Parchim an der Grenze zu Brandenburg am Höhenzug Ruhner Berge, der die Gemeinde im Süden durchzieht.

Gemeindegliederung

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Die Gemeinde besteht aus den Ortsteilen Drenkow, Griebow, Jarchow, Leppin, Marnitz, Mentin, Mooster, Dorf Poltnitz, Hof Poltnitz, Malow, Poitendorf, Suckow, Tessenow und Zachow.

Die bisherigen Gemeinden Marnitz, Suckow und Tessenow schlossen im Sommer 2018 einen Gebietsänderungsvertrag. Sie lösten sich mit Wirkung zum 1. Januar 2019 als Rechtssubjekte auf und schlossen sich zu einer neuen Gemeinde mit dem Namen Ruhner Berge zusammen.[3]

JahrEinwohner
20191837
20201863
20211889
20221737
20231743
20241723

Stand: 31. Dezember des jeweiligen Jahres[4], ab 2022 auf Basis des Zensus 2022

Gemeindevertretung

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ruhner Berge besteht aus 12 Mitgliedern. Die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 führte bei einer Wahlbeteiligung von 66,0 % zu folgendem Ergebnis:[5]

Partei / WählergruppeStimmenanteil
2019[6]
Sitze
2019
Stimmenanteil
2024
Sitze
2024
Wählergruppe Marnitz (WM)35,3 %641,3 %5
Zukunft in Tessenow (ZIT)32,4 %530,2 %4
Wählergemeinschaft Suckow (WGS)30,8 %528,5 %3
SPD1,6 %
Insgesamt100 %16100 %12
  • seit 2019: Hans-Jürgen Buchholz

Bei der Bürgermeisterwahl am 27. Januar 2019 wurde Buchholz ohne Gegenkandidat mit 94,3 % der gültigen Stimmen gewählt.[7] Am 9. Juni 2024 wurde er mit 50,7 % der gültigen Stimmen in seinem Amt bestätigt.[8] Seine Amtsdauer beträgt fünf Jahre.[9]

Wappen, Flagge, Dienstsiegel

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Die Gemeinde verfügt über kein amtlich genehmigtes Hoheitszeichen, weder Wappen noch Flagge. Als Dienstsiegel wird das kleine Landessiegel mit dem Wappenbild des Landesteils Mecklenburg geführt. Es zeigt einen hersehenden Stierkopf mit abgerissenem Halsfell und Krone und der Umschrift „GEMEINDE RUHNER BERGE“.[10]

Auf dem Gebiet der Gemeinde Ruhner Berge verläuft die Bundesstraße 321, die die Ortsteile Suckow, Marnitz und Tessenow miteinander verbindet. Im Ortsteil Marnitz zweigt die Landesstraße 8 ab. Durch das Gemeindegebiet verläuft zudem die Bundesautobahn 24, die über die Anschlussstelle Suckow erreichbar ist.

Commons: Ruhner Berge (Gemeinde) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Statistisches Amt M-V – Bevölkerungsstand der Kreise und Gemeinden 2024 (XLS-Datei) (Amtliche Einwohnerzahlen in Fortschreibung des Zensus 2022) (Hilfe dazu).
  2. Gebietsänderung. Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres und Europa vom 18. Oktober 2018 – II 300e -177-5.13Z-2011/025-020 –. In: Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2018 Nr. 45 vom 5. November 2018, S. 586
  3. IM-MV: Zusammenschluss der Gemeinden Marnitz, Suckow und Tessenow:/ Innenministerium genehmigt Gemeindenamen „Ruhner Berge“, Pressemitteilung des Innenministeriums vom 4. August 2018, abgerufen am 4. August 2018
  4. Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern: Statistischer Bericht. Bevölkerungsstand. Bevölkerungsentwicklung der Kreise und Gemeinden
  5. Ergebnis der Kommunalwahl am 9. Juni 2024
  6. Ergebnis der Kommunalwahl am 27. Januar 2019
  7. Ergebnis der Bürgermeisterwahl am 27. Januar 2019
  8. Ergebnis der Bürgermeisterwahl am 9. Juni 2024
  9. Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern § 37 (3)
  10. Hauptsatzung § 1