Brandfördernde Stoffe
- Warnzeichen nach ISO 7010
- GHS-Symbol
- Gefahrgutklasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Brandfördernde Stoffe sind Oxidantien, die bei Kontakt mit entzündlichen Stoffen stark exotherm reagieren können und somit die Brandgefahr oder die Heftigkeit eines Brandes erheblich erhöhen.[1] Brandfördernde Stoffe unterstützen somit eine Verbrennung, sind aber selbst nicht brennbar. Sie werden als Gefahrstoffe mit dem Symbol „Brandfördernd“ gekennzeichnet und gehören als Gefahrgut zur ADR-Klasse 5.1 „Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe“.
Beispiele: Sauerstoff, sauerstoffreiche beziehungsweise Sauerstoff abgebenden Verbindungen wie z. B. Kaliumchlorat sowie Peroxide.
Die Wirkung brandfördender Stoffe beruht unter Umständen darauf, dass der für die Verbrennungen nötigen Sauerstoff im Stoff selbst gebunden ist, so das eine Verbrennung auch dann starten beziehungsweise voranschreiten kann, wenn kein Luftsauerstoff vorhanden ist. Das ist beim Feuerlöschen von Bedeutung, weil viele übliche Löschmethoden (Schaum, Kohlenstoffdioxid, Wassernebel, Sand) neben der Temperaturerniedrigung darauf abzielen, den Luftsauerstoff auszuschließen bzw. zu verdrängen.
Siehe auch: Metallbrand
Das Gefahrensymbol O dient auf Behältnissen zur Markierung brandfördernder Stoffe, auf Transportfahrzeugen verwendet man den Gefahrenzettel der Klasse 5.1. Bei einem Unglücksfall können die eintreffenden Rettungskräfte angemessen reagieren. Ersthelfer sollten beim Absetzen eines Notrufs die Einsatzleitstelle auf dieses Gefahrensymbol hinweisen.
Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Deutschland: ChemPrüfV § 2 Abs. 4
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Eintrag zu brandfördernd. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 14. Juni 2026.