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Roman Deutinger

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Roman Deutinger (* 1970 in Osterhofen) ist ein deutscher Historiker, der die Geschichte des frühen und hohen Mittelalters erforscht. Sein Forschungsinteresse gilt der Geschichtsschreibung des Hoch- und Spätmittelalters, der Geschichte der Kirche und des Kirchenrechts, der frühmittelalterlichen Diplomatik und der Verfassungsgeschichte des Früh- und Hochmittelalters, mit besonderer Berücksichtigung der Entwicklung des Lehnswesens.

Leben und Wirken

Roman Deutinger entstammte einer Lehrerfamilie und besuchte das Gymnasium der Benediktiner in Kloster Niederaltaich. Anschließend studierte er Geschichte, Latein und Musikwissenschaft an der Universität Regensburg. 1992/93 folgte ein Studienaufenthalt in Uppsala. Dabei verfasste er anhand schwedischer Quellen einen Aufsatz über schwedische Verwüstungen in Bayern 1646/48.[1] Im Sommer 1995 folgte in Regensburg der Magister mit einer von Wilfried Hartmann betreuten Arbeit zu Rufinus von Sorrent. Die Arbeit wurde in die renommierte Schriftenreihe der Monumenta Germaniae Historica aufgenommen. 1996/97 war er Stipendiat des bildungsgeschichtlichen Graduiertenkollegs „Ars und Scientia im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit“ an der Universität Tübingen. Deutinger wurde 1998 promoviert mit einer von Franz Fuchs angeregten und von Wilfried Hartmann in Tübingen betreuten Arbeit über Leben und Werk des Gelehrten Rahewins von Freising unter bildungsgeschichtlicher Perspektive. Die Arbeit wurde mit summa cum laude beurteilt und ebenfalls in die Schriftenreihe der Monumenta Germaniae Historica aufgenommen. Für die Dissertation erhielt Deutinger 2000 den wissenschaftlichen Förderpreis der Stauferstiftung Göppingen.

1998/99 war Deutinger wissenschaftlicher Mitarbeiter am Historischen Seminar der TU Braunschweig. Seit 1999 ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter für das Repertorium Fontium Historiae Medii Aevi an der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Seine Habilitation erfolgte im Wintersemester 2004/05 an der Universität München (LMU) mit einer Untersuchung über die Königsherrschaft im ostfränkischen Reich. Deutinger hatte im Sommersemester 2005 für Wilfried Hartmann die Vertretung des Lehrstuhls für Mittelalterliche Geschichte an der Universität Tübingen inne. Im Wintersemester 2005/06 vertrat er die Oberassistentenstelle in Mittelalterlicher Geschichte von Eva Schlotheuber an der LMU. Im Wintersemester 2009/10 hatte er eine Vertretungsprofessur für Mittelalterliche Geschichte an der Katholischen Universität Eichstätt. 2012 wurde er zum außerplanmäßigen Professor ernannt. Im Wintersemester 2013/14 übte Deutinger eine Lehrstuhlvertretung für Bayerische Landesgeschichte an der Universität Regensburg aus.

In seiner Ausgabe des Traktats De bono pacis (Über das Gut des Friedens) lehnt Deutinger die übliche Identifizierung des Autors Rufinus mit dem Kanonisten Rufinus ab.[2] Er zieht stattdessen einen Mönch des Benediktinerklosters Montecassino in Erwägung. Dieser Mönch habe die Schrift zwischen 1174 und 1177 seinem Abt vorgelegt. Dem Verfasser Rufinus bescheinigt er „einen ausgesprochen weiten Horizont und geradezu weltgeschichtliche Perspektiven“.[3] Zugleich charakterisiert er Rufinus als „gänzlich unbeeinflußt von der theologischen, philosophischen, historischen, juristischen, politischen oder sonstigen Literatur seiner Zeit.“[4] Das Werk bezeichnet er als das „eines Außenseiters“, der „kühne zukunftsweisende Gedanken in der biblischen und altkirchlichen Tradition zu verankern sucht“ und der gleichzeitig die Absicht verfolgt, auf „einen pragmatischen Frieden in einer durch und durch unfriedlichen Zeit“ hinzuwirken.[5] Rufinus habe eine „völlig neue Stufe in der Betrachtung nicht nur der Friedenstheologie, sondern der Welt insgesamt erreicht“.[6] In seiner 1999 veröffentlichten Dissertation widmete sich Deutinger Rahewin von Freising.[7] Bis dahin war eine Gesamtwürdigung Rahewins eine Forschungslücke. Rahewin stamme wahrscheinlich aus der freisingisch-bischöflichen Ministerialienfamilie der Lohkirchen-Bercha. Er widerspricht der bisherigen Auffassung, dass Rahewin wegen seiner umfassenden Bildung in Paris studiert habe. Die Voraussetzungen dafür seien auch auf dem Freisinger Domberg möglich. Für Deutinger gehörte Rahewin „zu jener Schar von Gelehrten zweiten oder vielleicht sogar dritten Ranges, welche die neuen Gedanken und Methoden rezipierten“.[8] Im Anhang legte er erstmals eine vollständige Edition des unvollendeten Lehrgedichtes Flosculus vor.

In einem 2002 veröffentlichten Aufsatz hat Deutinger das vorherrschende Bild einer vermeintlichen Königserhebung Arnulfs von Bayern gründlich revidiert. Nach seinen Forschungen hat eine Königserhebung Arnulfs 919 wohl nicht stattgefunden.[9] Deutinger untersuchte in einem 2002 publizierten Aufsatz neun Terminationen aus der Zeit 812 bis 1006 aus den Diözesen Trier und Mainz. Dabei hält er die Gründungsurkunde des Stiftes Gemünden von 879 für eine Fälschung des 13. Jahrhunderts.[10]

Deutinger legte zahlreiche Studien zum Lehnswesen vor. In der jüngeren Forschung gehört Deutinger zu den Kritikern der vor allem von François Louis Ganshof ab Mitte der 1940er Jahre geprägten und bis in die Mitte der 1980er Jahren etablierten Sichtweise über das Lehnswesen. Die Mehrfachvasallität wurde bislang in die späte Karolingerzeit datiert. Eine dafür angeführte Urkunde aus Tours aus dem Jahr 895 als den vermeintlich frühesten Beleg für einen Vasallen zweier Herren konnte Deutinger als Fälschung frühestens des 12. Jahrhunderts entlarven. Die spärlichen Zeugnisse des 10. und frühen 11. Jahrhunderts lassen sich durchweg auch anders interpretieren. Nach Deutinger kann erst im 11. Jahrhundert von einer Mehrfachvasalltät gesprochen werden.[11] Nach seinen Forschungen war die Vasallität von ihrer Struktur her „kein geeignetes Instrument zum Aufbau eines mehrstufigen, hierarchisch geordneten Herrschaftsverbandes“. Er machte darauf aufmerksam, dass noch kein Aftervasall für das Frankenreich des 8. und 9. Jahrhunderts nachgewiesen werden konnte.[12] Die lehnrechtliche Erklärung des Treffen von 1155 zwischen Friedrich I. und Hadrian IV. ist nach Deutinger eine Fehldeutung des 20. Jahrhunderts. Bei diesem Treffen kam es zu einem Streit über die äußeren Formen der Empfangszeremonie. Friedrich verweigerte dem Papst den Marschalldienst, also das Halten des Steigbügels beim Absteigen vom Pferd. Robert Holtzmann hatte dieses Weigerung lehnrechtlich aufgefasst.[13] Der Vasall hatte üblicherweise seinem Herren den Marschalldienst leisten müssen. Friedrich wollte durch seine Weigerung nicht als Vasall des Papstes erscheinen. Deutinger machte darauf aufmerksam, dass kein einziger der zeitnahen Quellenberichte das Treffen in einen lehnrechtlichen Zusammenhang stellte. Nach Deutinger handelt es sich um ein Missverständnis, das durch unpräzise Absprachen im Vorfeld entstanden war.[14] Gemeinsam mit Jürgen Dendorfer gab Deutinger die Ergebnisse einer 2008 in München stattfindenden Tagung heraus. Ausgangspunkt war die Kritik von Susan Reynolds Mitte der 1990er Jahre an der bisherigen Vorstellung eines Lehnswesens.[15] Der zeitliche Schwerpunkt der Beiträge liegt auf dem 12. Jahrhundert. Deutinger befasste sich mit Friedrich I. und Hadrian IV. Mit seinem Beitrag wollte Deutinger „keine umfassende Darstellung und Deutung der Konflikte zwischen Friedrich I. und Hadrian IV. bieten“. Er betrachtete vielmehr die Begegnung zwischen Friedrich und Papst Hadrian in Sutri im Juni 1155, den Streit um die Fresken im Lateranpalast im Sommer 1155 und den Benefiziumsstreit auf dem Reichstag in Besançon (1157) und fragte, inwiefern „Erklärungsmodelle im Rahmen des Lehnswesens tatsächlich zum Verständnis beitragen“. Außerdem ging es ihm um die Frage, „was uns diese Konflikte über den Entwicklungsstand des Lehenswesens in der Mitte des 12. Jahrhunderts sagen können“.[16] Die Formen und Gesten zwischen Kaiser und Papst müssen nicht zwangsläufig in einem lehnrechtlichen Kontext gedeutet werden. Doch drang besonders in den 1150er Jahren das Lehnswesen als Ordnungsmodell stärker ins Bewusstsein der Zeitgenossen vor.[17] Die Ergebnisse der Tagungsbeiträge fasste Deutinger zusammen. Dabei wurde festgehalten, dass der Wandel des Lehnswesens von einem Bündel von Rechtsgebräuchen hin zu einem einheitlichen Rechtsinstitut im Deutschen Reich erst um die Mitte des 12. Jahrhunderts einsetzte.[18]

In seiner 2006 veröffentlichten Habilitation über die Königsherrschaft in der spätkarolingischen Epoche befasste er sich zeitlich vom Beginn der Herrschaft Ludwigs des Deutschen im Jahre 833 bis zum Tod Konrads I. im Jahre 918.[19] Die Königsherrschaft wird von Deutinger unter dem Aspekt der „aktuellen Beschaffenheit der politischen Ordnung (oder auch Unordnung)“ untersucht.[20] Dabei stehen „Diener und Getreue“, „Amts- und Mandatsträger“ sowie Herrschaftsausübung durch Konsens, Beziehungen und Präsenz im Blickpunkt. Er gelangte zu dem Schluss, dass die Herrschaftsstruktur des ostfränkischen Reichs als polyzentrisch und nicht allein auf den König ausgerichtet anzusehen ist.[21] Der König musste alle anderen Herrschaftsträger für ihre Mitwirkung an der Königsherrschaft immer wieder neu gewinnen. Als wichtigstes Herrschaftsmittel der ostfränkischen Könige gilt ihm daher der Konsens.[22] Königliche Herrschaft basierte nach Deutingers Arbeit vor allem auf Konsens, stützte sich im starkem Maße auf Beziehungen und erforderte die königliche Präsenz. Einen tiefgreifenden Wandel bei der Herrschaftsausübung zwischen dem 9. und dem 10. Jahrhundert hat es nicht gegeben. Nach Deutinger entsprechen die spätkarolingischen Herrschaftsstrukturen eher dem Bild, das die jüngere Forschung von der ottonischen Zeit gewonnen hat: „Die Karolingerherrschaft im Ostfränkischen Reich war eher ‚ottonisch' als ‚karolingisch'.“[23]

Im Jahr 2014 leitete er mit seinem Bruder Stephan Deutinger die Tagung Das Kloster und sein Umfeld. Die Abtei Niederaltaich in ihrem Beziehungsgefüge vom 8. bis zum 18. Jahrhundert. Deutinger legte 2017 die Lex Baioariorum in deutscher Sprache und ausführlichen Erläuterungen vor. Damit erschloss Deutinger die erste und für Jahrhunderte einzige umfassende Aufzeichnung des bayerischen Rechts und machte sie allgemein zugänglich. Deutinger gab 2017 mit Christof Paulus die erzählenden Quellen zur Fürstenhochzeit zwischen dem bayerischen Herzogssohn Georg und der polnischen Königstochter Hedwig in Landshut 1475 in einem Band zusammengefasst und kommentiert heraus.

Schriften

Monografien

  • Rufinus von Sorrent. De bono pacis (= Monumenta Germaniae Historica. Studien und Texte. Bd. 17). Hahn, Hannover 1997, ISBN 3-7752-5417-x (Zugleich: Regensburg, Universität, Magisterarbeit, 1995).
  • Rahewin von Freising. Ein Gelehrter des 12. Jahrhunderts (= Monumenta Germaniae Historica. Schriften. Bd. 47). Hahn, Hannover 1999, ISBN 3-7752-5447-1 (Zugleich: Tübingen, Universität, Dissertation, 1998).
  • Königsherrschaft im Ostfränkischen Reich. Eine pragmatische Verfassungsgeschichte der späten Karolingerzeit (= Beiträge zur Geschichte und Quellenkunde des Mittelalters. Bd. 20). Thorbecke, Ostfildern 2006, ISBN 3-7995-5720-2 (Zugleich: München, Universität, Habilitations-Schrift, 2004).

Herausgeberschaften

  • zusammen mit Jürgen Dendorfer: Das Lehnswesen im Hochmittelalter. Forschungskonstrukte – Quellenbefunde – Deutungsrelevanz (= Mittelalter-Forschungen. Bd. 34). Thorbecke, Stuttgart 2010, ISBN 978-3-7995-4286-9.
  • Lex Baioariorum. Das Recht der Bayern. Pustet, Regensburg 2017, ISBN 978-3-7917-2787-5.
  • mit Christof Paulus: Das Reich zu Gast in Landshut. Die erzählenden Texte zur Fürstenhochzeit des Jahres 1475. Thorbecke, Ostfildern 2017, ISBN 3-7995-1155-5.

Literatur

  • Jürgen Hilse: Verleihung des wissenschaftlichen Förderpreises der Stauferstiftung Göppingen an Dr. Roman Deutinger. In: Deutschland und Italien zur Stauferzeit (= Schriften zur staufischen Geschichte und Kunst. Bd. 22). Herausgegeben von der Gesellschaft für Staufische Geschichte, Göppingen 2002, ISBN 3-929776-14-6, S. 162–166.

Anmerkungen

  1. Roman Deutinger: Schwedische Verwüstungen in Bayern 1646/48. Ein Ansatz zur Neuinterpretation anhand schwedischer Quellen. In: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte. Bd. 57, 1994, S. 719–733, (Digitalisat).
  2. Vgl. dazu die Besprechungen von Johannes Laudage in: Historische Zeitschrift 266 (1998), S. 730–731; Theo Kölzer in: Historisches Jahrbuch 120 (2000), S. 454; Eugen Hillenbrand in: Innsbrucker Historische Studien 22 (2000), S. 319–320; Elmar Wadle in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung. Bd. 116 (1999), S. 566–567.
  3. Roman Deutinger: Rufinus von Sorrent. De bono pacis. Hannover 1997, S. 20.
  4. Roman Deutinger: Rufinus von Sorrent. De bono pacis. Hannover 1997, S. 22.
  5. Roman Deutinger: Rufinus von Sorrent. De bono pacis. Hannover 1997, S. 28.
  6. Roman Deutinger: Rufinus von Sorrent. De bono pacis. Hannover 1997, S. 27.
  7. Besprechungen von Mireille Chazan in: Francia 28/1 (2001), S. 346–347 (Digitalisat); Paul Dinter in: Mittellateinisches Jahrbuch 37 (2002), S. 149–151; Andrea Sommerlechner in: Historische Zeitschrift 272 (2001), S. 733–735; Katherine Walsh in: Innsbrucker Historische Studien 22 (2000), S. 318–319; Günther Bernhard in: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 109 (2001), S. 208–211; Kai-Michael Sprenger in: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken 80 (2000), S. 733–735 (Digitalisat); Jürgen Miethke in: Patristica et Mediaevalia 22 (2001), S. 114–115.
  8. Roman Deutinger: Rahewin von Freising. Ein Gelehrter des 12. Jahrhunderts. Hannover 1999, S. 205.
  9. Roman Deutinger: ‚Königswahl' und Herzogserhebung Arnulfs von Bayern. Das Zeugnis der älteren Salzburger Annalen zum Jahr 920. In: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 58 (2002), S. 17–68 (Digitalisat).
  10. Roman Deutinger: Die ältesten mittelrehinischen Zehntterminationen. In: Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte Bd. 54 (2002), S. 11–36 (online). Vgl. dazu die Besprechung von Ernst-Dieter Hehl in: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 59 (2003), S. 787.
  11. Roman Deutinger: Seit wann gibt es die Mehrfachvasallität? In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung, Bd. 119 (2002), S. 78–105. Vgl. auch: Roman Deutinger: Königsherrschaft im Ostfränkischen Reich. Eine pragmatische Verfassungsgeschichte der späten Karolingerzeit. Ostfildern 2006, S. 75–93 zu den Königsvasallen.
  12. Roman Deutinger: Königsherrschaft im Ostfränkischen Reich. Eine pragmatische Verfassungsgeschichte der späten Karolingerzeit. Ostfildern 2006, S. 86f. Vgl. dazu Steffen Patzold: Das Lehnswesen. München 2012, S. 38.
  13. Robert Holtzmann: Der Kaiser als Marschall des Papstes. Eine Untersuchung zur Geschichte der Beziehungen zwischen Kaiser und Papst im Mittelalter. Berlin/Leipzig 1928.
  14. Roman Deutinger: Sutri 1155 Mißverständnisse um ein Mißverständnis. In: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters, Bd. 60 (2004), S. 97–133 (Digitalisat).
  15. Susan Reynolds: Fiefs and vassals. The medieval evidence reinterpreted. Oxford 1994.
  16. Roman Deutinger: Kaiser und Papst: Friedrich I. und Hadrian IV. In: Jürgen Dendorfer, Roman Deutinger (Hrsg.): Das Lehnswesen im Hochmittelalter. Forschungskonstrukte – Quellenbefunde – Deutungsrelevanz. Ostfildern 2010, S. 329–345.
  17. Roman Deutinger: Kaiser und Papst: Friedrich I. und Hadrian IV. In: Jürgen Dendorfer, Roman Deutinger (Hrsg.): Das Lehnswesen im Hochmittelalter. Forschungskonstrukte – Quellenbefunde – Deutungsrelevanz. Ostfildern 2010, S. 329–345, hier: S. 342ff.
  18. Roman Deutinger: Das hochmittelalterliche Lehnswesen: Ergebnisse und Perspektiven. In: Jürgen Dendorfer, Roman Deutinger (Hrsg.): Das Lehnswesen im Hochmittelalter. Forschungskonstrukte – Quellenbefunde – Deutungsrelevanz. Stuttgart 2010, S. 463–473, hier: S. 468.
  19. Vgl. die Besprechungen von Stephan Freund in: Passauer Jahrbuch Bd. 50 (2008), S. 335–336; Georg Scheibelreiter in: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters Bd. 64 (2008), S. 260–262 (Digitalisat); Hans-Werner Goetz in: sehepunkte 7 (2007), Nr. 7/8 [15. Juli 2007], (online); Brigitte Merta in: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 118 (2010), S. 235–236.
  20. Roman Deutinger: Königsherrschaft im Ostfränkischen Reich. Eine pragmatische Verfassungsgeschichte der späten Karolingerzeit. Ostfildern 2006, S. 14.
  21. Roman Deutinger: Königsherrschaft im Ostfränkischen Reich. Eine pragmatische Verfassungsgeschichte der späten Karolingerzeit. Ostfildern 2006, S. 222.
  22. Roman Deutinger: Königsherrschaft im Ostfränkischen Reich. Eine pragmatische Verfassungsgeschichte der späten Karolingerzeit. Ostfildern 2006, S. 225–272.
  23. Roman Deutinger: Königsherrschaft im Ostfränkischen Reich. Eine pragmatische Verfassungsgeschichte der späten Karolingerzeit. Ostfildern 2006, S. 390.