Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nimmt bundesländerübergreifend zentrale steuerliche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug wahr. Die Behörde ist unter anderem zuständig für
Abzugsteuern (§ 50a EStG) bei inländischen Einkünften von ausländischen Künstlern, Sportlern, Lizenzgebern und Aufsichtsräten sowie Abzugsteuerentlastung (Freistellungsbescheinigung oder Erstattung)
Zentralabteilung: Die Zentralabteilung organisiert im Wesentlichen den Betrieb des BZSt. Zu ihr zählen die klassischen Bereiche wie Organisation, Personal, Aus- und Fortbildung, Haushalt und Innerer Dienst.
Abteilung Steuern N (National): Die Abteilung Steuern N beschäftigt sich mit nationalen Steuerthemen, u. a. Versicherungs- und Feuerschutzsteuer und Vergabe der Steuerlichen-Identifikationsnummer.
Abteilung Steuern U (Umsatzsteuer): Die Abteilung Steuern U beschäftigt sich mit Themen rund um die Umsatzsteuer, u. a. Umsatzsteuerkontrollverfahren und Umsatzsteueramtshilfe.
Sondereinheit: Die Sondereinheit umfasst die Gruppen Kapitalmarkt und Internationaler Informationsaustausch. Die Gruppe Kapitalmarkt befasst sich mit der Entlastung Kapitalertragssteuer nach §§ 50c, 50d EStG, Investmentsteuer, Cum-Ex und umfasst die zentrale Stelle für Bußgeld und Strafsachen (Bustra), sowie das Informations- und Analysezentrum Kapitalertragssteuer. Die Gruppe Internationaler Informationsaustausch befasst sich mit der Auswertung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, dem internationalen Automatischen Informationsaustausch, internationaler Amtshilfe und beherbergt die Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA).
Bundesbetriebsprüfung: Die Bundesbetriebsprüfung besteht aus einer Abteilung gegliedert in fünf Kooperationsbereiche mit insgesamt 32 Referaten. Darunter sind 27 fachlich abgegrenzte Prüfungsreferate, vier Streitbeilegungsreferate (Verständigungsverfahren, Schiedsverfahren, Advance Pricing Agreement APA) sowie einem Referat für Zentrales Betriebsprüfungsmanagement. Die Prüfungsreferate sind überwiegend nach Branchen gegliedert. Ausnahmen hiervon bestehen für Lohnsteuer-Außenprüfungen, die Versicherung- und Feuerschutzsteuer sowie die IT-Fachprüfung.[3]
Die Laufbahnausbildung für den mittleren Dienst im BZSt erfolgt bei den Landesfinanzverwaltungen Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz. Während der Ausbildung sind die Auszubildenden Beamte auf Widerruf und führen die Dienstbezeichnung Steuersekretäranwärter. Nach erfolgreichem Abschluss als Finanzwirt ist eine Verwendung als Steuersekretär in allen Abteilungen des BZSt möglich.[4]
Diplom-Finanzwirt
Die Laufbahnausbildung für den gehobenen Dienst zum Diplom-Finanzwirt (FH) im BZSt erfolgt bei den Landesfinanzverwaltungen aller Bundesländer (außer Berlin, Hamburg, Saarland und Sachsen-Anhalt).[5] Während des Studiums sind die Studierenden Beamte auf Widerruf und führen die Dienstbezeichnung Finanzanwärter. Nach erfolgreichem Abschluss als Diplom-Finanzwirt (FH) ist eine Verwendung als Steuerinspektor in allen Abteilungen des BZSt möglich.[6]