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August Trieps

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Die Mitglieder des zweiten Braunschweigischen Regentschaftsrates (v. l. n. r.): Albert von Otto, August Trieps, Adolf Hartwieg, Hans Wolf und Wilhelm Semler (Gemälde von Moritz Röbbecke von 1909).

August Theodor Friedrich Trieps[1] (* 2. September 1844 in Braunschweig; † 27. März 1919 ebenda) war ein deutscher Jurist, Politiker und von 1906 bis 1908 Mitglied des Zweiten Regentschaftsrats im Herzogtum Braunschweig.

Trieps war ein Sohn des Juristen und Politikers Eduard Trieps und dessen Ehefrau Auguste (geborene Daubert). Das Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Göttingen, Leipzig und Berlin schloss er mit der Promotion ab, worauf er zwei Staatsexamina ablegte.

Zu Beginn der 1870er Jahre trat er in die Finanzverwaltung des Herzogtums Braunschweig ein und wurde mit den Vorbereitungen zur Gründung des Verwaltungsgerichtshofs Braunschweig betraut; dazu gehörten die Erarbeitung einer Prozessordnung und eines Errichtungsgesetzes. 1896 wurde er dessen erster Präsident. Das Gericht hatte seinen Sitz in der Turnierstraße 7.[2]

„Der Braunschweiger Verwaltungsgerichtshof war einzige (erste und letzte) Instanz. Lange Zeit hindurch blieb das Herzogtum und später der Freistaat Braunschweig mit seiner Verbindung von Verwaltungsgerichtshof und Oberlandesgericht das Land, das einen ungewöhnlich vollständigen Rechtsschutz des einzelnen gegenüber der öffentlichen Gewalt gewährte. Das Braunschweigische Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege von 1895 war, kaum abgeändert, noch bis 1948 Grundlage verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung.“

Mit Beginn des Jahres 1900 wurde er zum Wirklichen Geheimen Rat im Staatsministerium, der Landesregierung des Herzogtums, ernannt.[3] Als Nachfolger von Wilhelm Spies wurde er damit Justiz- und Kultusminister. Nach dem Tode des Regenten Prinz Albrecht von Preußen im Jahre 1906 wurde Trieps Mitglied des Regentschaftsrates. 1907 wurde der Mecklenburger Herzog Johann Albrecht zum neuen Regenten gewählt. Dass dieser „gemäßigt welfenfreundlich“ war, könnte der Grund dafür gewesen sein, dass Trieps 1908 auf eigenen Antrag entlassen wurde.[4] Hinsichtlich der Nachfolge des 1884 ohne legitime Erben verstorbenen Herzogs Wilhelm gab es einen erbitterten Streit, ob das Herzogtum vom Anwärter aus der verbliebenen Linie der Welfen (Haus Hannover), dem ehemaligen Kronprinzen Ernst August, regiert werden sollte. In diesem Streit vertrat Trieps eine entschieden anti-welfische Position.

1917 trat er noch einmal mit einem juristischen Gutachten hervor; es ging in einem Gerichtsverfahren darum, inwieweit das Kammergut dem Staat oder der Herrscherfamilie zustand. Trieps vertrat dabei einen Standpunkt, der die Rechtsauffassung des Herzogs Ernst August ein Jahr vor dessen Abdankung stützte.

Schriften (Auswahl)

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  • Das deutsche Reich und die deutschen Bundesstaaten in ihren rechtlichen Beziehungen. Puttkammer & Mühlbrecht, Berlin 1890 (google.de).
  • Das Braunschweigische Regentschaftsgesetz vom 16. Februar 1879 in seiner staatsrechtlichen Bedeutung. Vieweg, Braunschweig 1910.
  • Die Rechtsverhältnisse des braunschweigischen Kammergutes in ihrem Zusammenhange mit verwandten Rechtsbildungen in anderen Staaten. (= Zeitschrift für Rechtspflege im Herzogtume Braunschweig. 64. Jahrgang, Beilageheft I, S. 1–82) Ad. Hafferburg, Braunschweig 1917.
  • Thomas Henne: August Trieps (1844–1919). Präsident des Verwaltungsgerichtshofes und Minister. In: Joachim Rückert, Jürgen Vortmann (Hrsg.): 600 Jahre Niedersächsische Juristen. Ein biographisches Lexikon mit einer landesgeschichtlichen Einführung und einer Bibliografie zur niedersächsischen Rechtsgeschichte. 2., durchgesehene und wesentlich erweiterte Auflage. Universitätsverlag Halle-Wittenberg 2021, ISBN 978-3-86977-237-0, S. 313–315.
  • Hans-Gottfried Figge: Die Verwaltungsgerichtsbarkeit im Lande Braunschweig. In: Braunschweigisches Jahrbuch. 52, 1971, S. 182–192, hier S. 186.

Einzelnachweise

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  1. ↑ II. Verzeichniss der in der juristischen Facultät vorgekommenen ordentlichen Promotionen – 3. Während des Decanats des Professors Briegleb, vom 18. März 1866 bis dahin 1867. In: Nachrichten von der Georg-Augusts-Universität und der Königlichen Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen. Dieterich, Göttingen 1867, S. 315 (Textarchiv – Internet Archive – 6) 5. August Theod. Friedr. Aug. Trieps aus Wolfenbüttel).
  2. ↑ Website des Verwaltungsgerichts Braunschweig, abgerufen am 16. September 2026.
  3. ↑ Im damaligen Sprachgebrauch wurde der Begriff Regierung nur für den Landesfürsten verwendet. „§ 14 der Landesverfassung: Die Regierung wird vererbt in dem Fürstl. Gesamt=Hause Braunschweig=Lüneburg …“
  4. ↑ Thomas Henne: August Trieps (1844–1919). Präsident des Verwaltungsgerichtshofes und Minister. S. 314.