Radiowerbung
Unter Radiowerbung oder Hörfunkwerbung (medienrechtlich: Rundfunkwerbung) versteht man werbliche Inhalte, die von Hörfunksendern im Rahmen ihrer redaktionellen Programme ausgestrahlt oder online verbreitet werden. Gemessen an der Zahl der Hörer macht Radiowerbung den weit überwiegenden Anteil am Gesamtmarkt für Audiowerbung aus. Zu diesem gehört als weitere Komponente die Werbung in nicht-linearen oder digitalen Audioangeboten, etwa in Podcasts, Musik-Streamingdiensten oder anderen On-Demand-Audioformaten. In Deutschland und vielen anderen Ländern unterliegt die Radiowerbung gesetzlichen Regelungen, insbesondere hinsichtlich Kennzeichnung, Inhalt und Platzierung.[1]
Über Radio verbreitete Spots gehören zu den ältesten elektronischen Werbeformen. Trotz der Bedeutung audiovisueller Werbung und der zunehmenden Relevanz digitaler Medien, stellt sie weiterhin einen festen Bestandteil des Medien- und Marketing-Mixes werbetreibender Unternehmen dar, die sie sowohl für lokale und regionale als auch für landesweite und internationale Kampagnen einsetzen. Rein auditive Werbespots, bestehend aus Sprache, Musik, Geräuschen und Jingles, erreichen Hörer überall im Alltag, etwa während der Arbeit, im Auto oder im Haushalt. Sie zeichnen sich durch eine hohe Reichweite sowie vergleichsweise niedrige Produktionskosten und kurze Produktionszeiten aus.
Die Konzeption von Radiowerbung erfolgt im Auftrag werbetreibender Unternehmen oder Institutionen in der Regel durch Werbeagenturen, die wiederum Tonstudios mit der Produktion betrauen. Letztere sind für die Musikrecherche oder -komposition, das Sounddesign, die finale Tonmischung und meist auch für das Casting der Sprecher verantwortlich. Die Verbreitung der Werbespots durch die Radiostationen wird diesen nach Sekunden vergütet.
Geschichte
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Die Geschichte des Hörfunks reicht zurück bis ins Ende des 19. Jahrhunderts, als mit der Entwicklung der Telefonie, der drahtlosen Telegraphie und der Funktechnik die Grundlagen für die Erfindung des Radios gelegt wurden. Dem Kanadier Reginald Fessenden gelang im Jahr 1900 erstmals die drahtlose Übertragung von Sprache, und an Weihnachten 1906 strahlte er von Brant Rock in Massachusetts aus die erste Hörfunksendung der Geschichte aus. Sie war für Kunden des drahtlosen Telegraphie-Dienstes der National Electric Signaling Company (NASCO) zu empfangen. Die kommerzielle Nutzung der neuen Übertragungstechnik begann nach dem Ersten Weltkrieg, als das Radio sich zum Massenmedium entwickelte.
Als erste bezahlte Radiowerbung gilt ein Spot, der am 28. August 1922 um 15.15 Uhr von WEAF, einem New Yorker Sender der Telefongesellschaft AT&T, ausgestrahlt wurde. Mit ihm warb eine Baugesellschaft für den Kauf von Appartementwohnungen in einer ihrer Immobilien.[2] Am 14. August 1933 präsentierte der Seifen- und Waschmittelhersteller Procter & Gamble mit Ma Perkins erstmals eine für die Zielgruppe der Hausfrauen gedachte Werbeserie. Von ihr leitet sich der Begriff „Soap Opera“ her.[3]
Die erste deutsche Rundfunksendung wurde am 29. Oktober 1923 ausgestrahlt. Im Mai 1924 genehmigte die Reichspost den Regionalgesellschaften sogenannte „Radio-Inserate“.[4] Diese „Inserate aus der Luft“ durften aber nur „in mäßigem Umfange und allervorsichtigster Form“ gesendet werden. Unter allen Umständen müsse „vermieden werden, dass die kulturelle Bedeutung des Rundfunks durch die Ausübung von Reklame beeinträchtigt wird.“ Die „Deutsche Reichs-Postreklame GmbH“ war in die Abwicklung der Rundfunkwerbung eingeschaltet. Am 1. Juli 1924 strahlte die schlesische „Funkstunde Breslau“ die erste Werbung aus; 1925 machte der Werbeanteil des Senders bereits 20 % seines Programms aus. Damals gab es rund 100.000 Rundfunkteilnehmer.[5] Für die Finanzierung des Rundfunks blieb die Radiowerbung aber noch lange unbedeutend. So erbrachte sie 1930 gerade 0,3 % der Gesamteinnahmen.
Zu Beginn der 1930er Jahre wurde die Werbetexterin Elly Heuss-Knapp, Ehefrau des späteren Bundespräsidenten Theodor Heuss, zur Pionierin der deutschen Funkwerbung. 1930 schuf sie für Nivea einen Werbespot mit dem Slogan „Im Sommer hocken wir nimmer im Haus, da lockt uns die Sonne hinaus“.[5] Von 1933 bis 1939 war sie für die Beiersdorf AG tätig und erfand den Musik-Jingle für die Radiowerbung: Ab Mai 1933 wurde für Wybert-Hustenpastillen mit einem akustischen Markenzeichen geworben, das den Produktnamen in eine gesungene Melodie umsetzte.[6] Diese Idee ließ sich Heuss-Knapp patentieren und setzte sie auch für andere Unternehmen und Markenprodukte ein; insbesondere für Nivea, Erdal, Kaffee Hag, Blaupunkt und Persil.[7] Ab 9. Juni 1932 gab es Radiowerbung für die Agfa Box, 1935 für Hansaplast (Dauer: 1:16 Minuten). Das NS-Regime stand der Radiowerbung ablehnend gegenüber und ließ sie 1936 durch Propagandaminister Goebbels verbieten.[8]

Die ersten deutschen Hörfunkwerbespots nach dem Krieg, damals „tönende Anzeige“ genannt, strahlte im Herbst 1949 der Bayerische Rundfunk aus.[9][10] Alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten außer dem NWDR führten in den Jahren 1948 bis 1950 Hörfunkwerbung ein. Am 10. Mai 1954 wurde die Arbeitsgemeinschaft Rundfunkwerbung (ARW) gegründet, die die Werbeinteressen der ARD-Hörfunkanstalten wahrnahm. Der Werbeanteil im öffentlich-rechtlichen Hörfunk blieb jedoch gering. Intensive Werbeblöcke kannten die meisten Hörer nur durch Radio Luxemburg, das ab April 1958 ein deutsches Programm mit kommerziellen Einblendungen sendete. Der NDR und der WDR hatten mit Rücksicht auf die „erzieherischen und volksbildnerischen Aufgaben des Rundfunks“ bis dahin jede Art von Werbesendung in ihren Programmen unterbunden.[11] Der NDR begann erst im Januar 1981 mit Radiowerbung und der WDR – als letzter ARD-Sender – im November 1987. Die bundesweiten Programme des ebenfalls öffentlich-rechtlichen Deutschlandradio sind bis heute werbefrei.
Die Universität Regensburg unterhält ein Historisches Werbefunkarchiv mit rund 50.000 überwiegend deutschsprachigen Radiospots für die unterschiedlichsten Marken und Produkte aus den Jahren von 1948 bis 1987. Das Archiv, weltweit eines der größten seiner Art, hat seine Bestände digitalisiert und macht sie über eine Internet-Datenbank zugänglich.
Merkmale
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die speziellen Merkmale des Radios beeinflussen Art und Dauer der Rezeption von Werbeinhalten durch die Hörer, die Formen der Werbespots, deren Wirkung und ihre Rolle innerhalb der in der Mediaplanung von werbetreibenden Unternehhmen und Werbeagenturen.
Rezeption
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Deutschland nutzen Menschen Audioinhalte im Durchschnitt rund dreieinhalb Stunden pro Tag. Dabei entfällt die weitaus längste Zeit auf klassisches Radio, während Musikstreaming, Podcasts und Hörbücher deutlich weniger gehört werden. Als Werbemedium profitiert Radio also davon, dass der überwiegende Teil der mit Werbung belegbaren Audionutzung weiterhin über lineare Radiosender stattfindet. Der Anteil von Online-Audio wächst zwar, vereint aber insgesamt weniger werberelevante Hördauer auf sich.[12]
Das wesentliche Merkmal der Radiowerbung – wie des Hörfunks überhaupt – ist die Beiläufigkeit, mit der sie rezipiert werden kann, parallel zu anderen Aktivitäten wie etwa Autofahren, Hausarbeit oder Berufstätigkeit. Dies ist ein Vorteil gegenüber anderen Werbeträgern, da die Nutzer sich dem Radio, anders als dem Fernsehgerät, dem Smartphone oder einer Zeitschrift, nicht bewusst zuwenden müssen. Die Beiläufigkeit kann aber auch die Aufmerksamkeit reduzieren. Um dies zu verhindern, nutzen Funkspots bestimmte Gestaltungsmerkmale.
Gestaltungsformen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Radiowerbung kommen alle auch sonst in der Hörfunk-Dramaturgie verwendeten Elemente und Gestaltungsformen zum Einsatz: Sprache als Dialog oder Monolog, Stimmen (Stimmklang, Sprachmelodie), Musik (insbesondere Gesang/Sprechgesang, Lied, Jingle, Musikbett), Geräusche, Live-Moderation, atmosphärische Einblendungen, Stille und Sonderelemente wie das „akustische“ oder „Sound-Logo“.[13]
Zudem bilden spezifische dramaturgische Muster die Grundlage für Spots im Werbeträger Hörfunk. Eingesetzt werden beispielsweise verbale oder tonale/musikalische Gestaltungsverfahren, häufige Wiederholungen von Marken- oder Produktnamen Presenter (oder Host-Read Ads), Slices of Life, also frei gewählte Szenendarstellungen aus dem Alltagsleben, prominente Testimonials, reale oder fiktionale Hörstücke, Interviews oder Jingles. Im aktuellen Programm werden die Spots in der Regel innerhalb eines Stop Sets, d. h. eines festen Werbeblocks ausgestrahlt.

Radiowerbung kann im Vergleich zu anderen Werbeformen zu relativ niedrigen Kosten und in kurzer Zeit in Tonstudios produziert werden. Es lassen sich mehrere Grundformen von Spots unterscheiden:
- Der klassische Werbespot, die Normalform der Werbung im Radio, dauert etwa 20 bis 30 Sekunden und steht im Werbeblock für sich allein.
- Der Kurz- oder Mini-Spot dauert nur etwa fünf bis zehn Sekunden.
- Der Single-Spot wird isoliert, also außerhalb des Werbeblocks, ins laufenden Programm eingeblendet.
- Der Live-Reader wird live von einem Mitglied der Redaktion verlesen.
- Der Tandem-Spot besteht aus zwei zusammengehörenden Elementen innerhalb eines Werbeblocks, die aber durch mindestens einen anderen Spot für ein fremdes Produkt voneinander getrennt sind. Das Tandem besteht entweder aus einem kurzen „Teaser“ mit anschließendem Haupt-Spot oder aus einem Haupt-Spot mit folgendem „Reminder“.
- Der Doppel-Spot besteht ebenfalls aus zwei Spots an verschiedenen Positionen des Werbeblocks, die aber – anders beim Tandem-Spot – identisch sind.
- Der Cover-Spot ist ein Doppel, dessen beiden Teile jeweils unmittelbar am Beginn und am Ende des Werbeblocks gesendet werden, also an den Nahtstellen zum redaktionellen Programm.
- Der Allonge-Spot, ein weiterer Zweiteiler, besteht aus einem immer gleichbleibenden Basisspot und einem unmittelbar daran anschließenden Anhang mit wechselnden aktuellen Inhalten, der so genannten Allonge. Beide Teile bilden eine Einheit.
- Der Content-Spot besteht gleichfalls aus zwei Teilen eines Werbeblocks, der Intro- und der Outro-Werbung, die aber nicht durch einen Spot für ein anderes Produkt unterbrochen werden, sondern durch einen festgelegten redaktionellen Teil, den Content.
Wirkung von Radiowerbung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Werbewirkung von Radiospots ist durch zahlreiche wissenschaftliche Studien erforscht und belegt. Systematische Meta-Analysen behandeln sie meist im Rahmen übergreifender Untersuchungen zur Werbewirkung verschiedener Medienkanäle. Hinzu kommen wissenschaftliche Marktforschungs-Studien im Auftrag von Werbevermarktern, beispielsweise die Studienreihe „Audioeffekt“.[14]
Radiowerbung kann laut internationalen Studien sowohl implizite Einstellungen als auch explizite Verhaltensweisen beeinflussen: Experimente und Feldstudien berichten über signifikante Erhöhungen von Markenbekanntheit und Kaufabsicht, Verbesserungen des Markenimages und positive Effekte auf Absatzkennzahlen. Audiospots wirken nach aktuellen Studien auch bei beiläufiger Nutzung des Begleitmediums Radio, da sie implizit verarbeitet werden und so die Bekanntheit und das Image von Marken ebenso steigern wie Kaufimpulse. Radiowerbung wirkt auch langfristig, indem sie die mentale Verfügbarkeit von Marken – d. h. deren Verankerung im Gedächtnis – erhöht und damit potenziell Marktanteile und Umsätze sichert. Die unter dem Dach von „Audioeffekt“ durchgeführten Studien weisen diese Wirkung für konkrete Kampagnen nach.[15][16][17]
Markennamen, die speziell durch Radiowerbekampagnen einen hohen Bekanntheitsgrad erlangt haben, sind zum Beispiel Carglass und Seitenbacher.
Messung der Radionutzung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Reichweite und die Nutzungsdauer des Mediums Radio zu messen, erfüllt im Werbemarkt eine wichtige Funktion, da die Messungen die Grundlage für die Planung von Werbekampagnen und die Preisgestaltung der Radiovermarkter bilden. In Deutschland erhebt die Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse (AGMA) die Daten zur Radio- und Audio-Nutzung im Rahmen der Media-Analyse. Sie veröffentlicht ihre Daten regelmäßig in der „ma Audio“, die sich aus zwei Studien zusammensetzt:
- aus der „ma Radio“ für Radiosender und lineare Hörfunkprogramme unabhängig vom Empfangsweg, basierend auf repräsentativen Befragungen
- und der „ma IP Audio“ für Webradio-Nutzung auf Basis digitaler Daten aus Logfiles.
Eine weitere Studie ist die „ma Podcast“, die – ebenfalls basierend auf der Analyse von Logfile-Daten – Zugriffe auf digitale Podcast-Angebote misst. Die erhobenen Daten liefern Informationen zu Reichweiten und Kontakten, die sich mit werbeführenden Radio- und Audio-Angeboten erzielen lassen. Dies ermöglicht es Werbungtreibenden, diejenigen Werbeträger auszuwählen, welche die anvisierten Zielgruppen am besten erreichen.[18][19][20][21]
Die AGMA-Studie „ma 2026 Audio I“ etwa stellt fest, dass 91,6 Prozent der deutschsprachigen Bevölkerung über 14 Jahren mindestens ein klassisches Radioprogramm, ein Online-Audio-Angebot oder beides hören. Davon nutzen 74,7 Prozent zwischen Montag und Freitag täglich mindestens eines dieser Angebote. Die durchschnittliche tägliche Nutzungsdauer beträgt 251 Minuten, also mehr als vier Stunden.[22]
Radiowerbung in der Mediaplanung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Radiowerbung ist in der Regel Bestandteil eines umfassenden Mediamix, der im Rahmen der strategischen Mediaplanung festgelegt wird. Dabei werden zunächst Kommunikationsziele, Zielgruppen und Budgets bestimmt und anschließend geeignete Mediengattungen ausgewählt. In einem zweiten Schritt folgt die konkrete Auswahl der Werbeträger, also der einzelnen Sender, Programme oder Audioplattformen, in denen Spots geschaltet werden. In der Radiowerbung bezeichnet der Werbeträger typischerweise ein spezielles Audioangebot wie ein einzelnes Hörfunkprogramm (z. B. ein UKW Sender), eine Senderkombination oder ein Online-Audioangebot, in dessen Werbeblöcken Radiospots platziert werden können.[23]
Im Mediamix wird Radio häufig als Ergänzungsmedium zu reichweitenstarken visuellen Kanälen wie Fernsehen und Online-Werbung eingesetzt, weil es zusätzliche Kontaktchancen im Tagesverlauf bietet und Botschaften im Alltag der Hörer verankern kann. Studien und Fallbeispiele aus der Praxis zeigen zugleich, dass Radiowerbung in bestimmten Kampagnen eine zentrale Rolle spielt, etwa wenn sie als Haupttreiber für Abverkauf, Suchanfragen oder Reichweitenaufbau genutzt wird. Dies belegen Kampagnenanalysen von Google Belgien und verschiedenen Audiovermarktern.[24]

In der strategischen Mediaplanung wird Radiowerbung zunehmend im größeren Kontext „Audio“ betrachtet, der neben klassischem Hörfunk auch Streaming, Podcasts und weitere Audio Touchpoints umfasst. Aufgrund der Digitalisierung können Markenanbieter heute zahlreiche auditive Kontaktpunkte entlang der gesamten Customer Journey nutzen, d. h. des Zyklus, die ein potenzieller Kunde durchläuft, bevor er sich für den Kauf eines Produktes entscheidet. Dies reicht von Radiokampagnen zum schnellen Aufbau von Reichweite und Awareness bis hin zu Podcasts, Voice-Anwendungen oder UX Sounds in späteren Phasen wie Consideration, Purchase oder Retention. Für eine systematische Planung empfiehlt die Fachliteratur, Audio nicht nur als einzelnen Kanal, sondern übergreifend als Bestandteil einer Audio-Strategie zu behandeln, bei der geprüft wird, ob und wie Audioinhalte zur Erreichung von Kommunikations- und Marketingzielen beitragen, welche Zielgruppen sie erreichen können und an welchen Touchpoints Radiowerbung im Zusammenspiel mit anderen Audioformaten den größten Wirkhebel entfalten kann.[25]
Markt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weltweit
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der weltweite Markt für Radiowerbung hatte 2024 ein Volumen von 17,24 Mrd. US-Dollar. Für die Jahre bis 2034 erwarten Marktforscher ein Wachstum von durchschnittlich 2,3 % pro Jahr auf dann 20,68 Mrd. US$. Als Wachstumstreiber gelten der Ausbau regionalsprachiger Programme, die Integration sozialer Medien und digitaler Plattformen und die steigende Zahlen von Autofahrern als Hörer. Regional ist Nordamerika der größte Markt, gefolgt von Europa.[26]
Nach einzelnen Ländern betrachtet hat Radiowerbung in Luxemburg mit 16,2 % den höchsten Marktanteil, was auf die Bedeutung von Radio Luxemburg zurückzuführen ist. An zweiter Stelle stehen die USA mit 11,7 %, was mit der Vielzahl privater Radiosender und der ausgesprochenen Autokultur zu erklären ist.
Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Deutschland beliefen sich 2022 die Nettoerlöse der linearen Radiowerbung auf 715,58 Mio. und die der Instream-Audiowerbung auf 96,6 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr entsprach dies einem Anstieg von 8,89 Mio. Euro oder +1,3 % bei der klassischen und 12,6 Mio. Euro oder +15,0 % bei der digitalen Audiowerbung. Am gesamten deutschen Werbemarkt hielten die Audioformate 2022 einen Anteil von 3,2 %.[27]
Aufgrund der visuellen Möglichkeiten des Fernsehens aber auch der erheblich höheren Produktionskosten für TV-Spots ist der Markt für Fernsehwerbung deutlich größer als der Radiowerbemarkt. Im Marketing-Mix werbetreibender Unternehmen behauptet der Hörfunk jedoch seit Jahrzehnten einen stabilen Platz. Gründe dafür sind seine Eigenschaft als klassisches „Nebenbei-Medium“, das etwa beim Autofahren genutzt wird, die Möglichkeit, Spots sowohl regionale als auch überregional und bundesweit zu schalten und die vergleichsweise niedrigen Kosten für die Produktion von Audio-Spots. Dazu kommt eine hohe Reichweite: Rund 60 Millionen Menschen in Deutschland hören hin und wieder Radio, davon mehr als die Hälfte (ca. 33 Millionen) täglich. Die durchschnittliche Hördauer betrug 2021 mehr als drei Stunden pro Tag.[28]
Akteure
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Auf dem Markt für Radiowerbung sind die beauftragenden Unternehmen und Institutionen, die produzierenden Werbeagenturen und Tonstudios, die Werbung ausstrahlenden deutschen Hörfunksender sowie Vermarktungsunternehmen aktiv. In Deutschland gibt es öffentlich-rechtliche und private Hörfunk-Anbieter. Der öffentlich-rechtliche Deutschlandfunk strahlt keine Werbung aus, ebenso wenig die Sender der ehemaligen alliierten Streitkräfte (AFN, BFBS Radio Germany). Dies gilt bzw. galt auch für die Auslandsdienste Voice of America, Radio Free Europe und Stimme Russlands.
Öffentlich-rechtliche Sender
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Die in der ARD zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Hörfunksender in Deutschland finanzieren sich sowohl durch Gebühren, als auch durch Radiowerbung. Dies trifft auch auf den gleichfalls ARD gehörigen Auslandssender Deutsche Welle zu.
Die neun Landesrundfunkanstalten sind
- der Bayerische Rundfunk,
- der Hessische Rundfunk,
- der Mitteldeutsche Rundfunk,
- der Norddeutsche Rundfunk,
- Radio Bremen,
- der Rundfunk Berlin-Brandenburg,
- der Saarländische Rundfunk,
- der Südwestfunk und
- der Westdeutsche Rundfunk.
Sie alle unterhalten mehrere, zum Teil auch werbefreie Hörfunkprogramme. Ihre Werbegesellschaften betreuen werbetreibende Kunden in ihren jeweiligen Regionen, während ihre gemeinsame Tochtergesellschaft ARD Media GmbH sich auf TV- und Radiowerbung konzentriert, die deutschlandweit verbreitet wird. Im Geschäftsbereich Radio vermarktet ARD Media darüber hinaus einzelne private Radioprogramme und Podcast-Angebote.
Private Radiostationen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zu den öffentlich-rechtlichen kommen seit Anfang der 1980er Jahre eine vielzahl privater Hörfunkanbieter. Für sie bildet die Radiowerbung die kommerzielle Basis.
Den Anfang machte Rheinland-Pfalz, wo am 27. November 1980 das Landesgesetz über einen Versuch mit Breitbandkabel verabschiedet wurde. Am 1. Januar 1984 ging das Kabelpilotprojekt in Ludwigshafen auf Sendung. Das Angebot umfasste neben Fernseh-Programmen auch vier Hörfunkkanäle: Radio Weinstraße, einen offenen Kanal für Bürgerradio und zwei Kanäle, in denen sich zahlreiche Anbieter die Sendezeit aufteilten („Frequenzsplitting“).
Heute existieren deutschlandweit rund 300 kommerzielle Hörfunk-Anbieter. Zu denen privaten Radiossendern mit der größten Reichweite gehören
Für den Markt der Radiowerbung in Deutschland sind auch Medienunternehmen wie RTL Radio Deutschland, die Antenne Group und die Radio Group relevant.
Vermarkter
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Werbevermarkter sind Unternehmen, die Werbezeiten von Medienanbietern bündeln, bepreisen und an Werbetreibende oder Mediaagenturen verkaufen, um Kampagnen in passenden Medienkanälen zu platzieren. Zum Teil vermarkten Radio-Sender und Audio-Anbieter ihre Werbezeiten selbst, zum Teil haben sie dafür eigene Unternehmenseinheiten oder Töchter-Unternehmen gegründet. Da die meisten Radiosender regionale Empfangsgebiete haben, konzentriert sich ihre Vermarktung auch auf regional werbende Kunden. Für die Vermarktung von überregionaler oder nationaler Werbung existieren übergeordnete Vermarktungs-Organisationen, bei denen die einzelnen Sender Gesellschafter oder Klienten sind.
In Deutschland sind die nationalen Vermarkter für Radiowerbung die Firmen Radio Marketing Service, die ARD Media GmbH und Studio Gong. Während die RMS und Studio Gong nur private Radiosender vermarkten, vermarktet die ARD-Werbung alle öffentlich-rechtlichen Radiosender, die Radiowerbung ausstrahlen, sowie ebenfalls einige private Radiosender. Eine von mehreren Vermarktungs-Organisationen getragene Institution ist die Radiozentrale, deren Aufgabe im Gattungsmarketing für Radiowerbung besteht (z. B. die Organisation von Branchen-Veranstaltungen, Veröffentlichung von Broschüren und Informationen).[29]
Rechtsgrundlagen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Rechtsgrundlagen der Radiowerbung bilden ein mehrstufiges Regulierungssystem, das europäische Harmonisierung mit nationaler Rechtssetzung und föderaler Aufsichtsstruktur verbindet, um sowohl die wirtschaftlichen Interessen der Rundfunkveranstalter als auch den Schutz von Verbrauchern und Minderjährigen zu gewährleisten.[30]
Medienstaatsvertrag (MStV)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Medienstaatsvertrag (MStV) ist die zentrale nationale Rechtsgrundlage für die Regulierung von Werbung im Rundfunk. Er löste den Rundfunkstaatsvertrag ab und setzt die AVMD-Richtlinie[31] in deutsches Recht um. Der MStV regelt in § 8 die grundlegenden Werbegrundsätze, wonach Werbung nicht die Menschenwürde verletzen, diskriminieren, irreführen oder den Verbraucherinteressen schaden darf. Zentral ist das Trennungsgebot nach § 8 Abs. 3 MStV: Werbung muss als solche leicht erkennbar und vom redaktionellen Inhalt unterscheidbar sein.[32][33]
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ergänzt die medienrechtlichen Bestimmungen um spezielle Schutzregelungen für Kinder und Jugendliche. Nach § 6 JMStV darf Werbung Kinder und Jugendliche weder körperlich noch seelisch beeinträchtigen und nicht deren Unerfahrenheit ausnutzen. Direkte Kaufaufrufe an Minderjährige sind untersagt, ebenso wie die Ausnutzung des besonderen Vertrauens zu Eltern oder Lehrern.[34][35][36]
Landesmediengesetze
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Landesmediengesetze konkretisieren die staatsvertraglichen Regelungen auf Länderebene. Das Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) beispielsweise erklärt in § 38 die Werberegelungen des Staatsvertrags für auf die privaten Rundfunkveranstalter anwendbar. Die Landesmedienanstalten haben zur Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen gemeinsame Werberichtlinien entwickelt, die die abstrakten Gesetzesvorgaben praxistauglich konkretisieren.[37]
Die Landesmedienanstalten überwachen als zuständige Aufsichtsbehörden die Einhaltung der Werbebestimmungen im privaten Rundfunk. Sie können bei Verstößen Maßnahmen bis hin zum Entzug der Sendelizenz verhängen. Die Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegt den jeweiligen Rundfunkräten und Verwaltungsräten.[38]
In Österreich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der ORF ist in seinen regionalen Angeboten auf fünf Minuten Werbezeit beschränkt. Die möglichen Werbezeiten für den ORF sind in § 13 Abs. 6 ORF-Gesetz wie folgt geregelt: „Eines der österreichweiten Programme des Hörfunks gemäß § 3 hat von Werbesendungen frei zu bleiben. In österreichweit verbreiteten Hörfunkprogrammen sind Werbesendungen nur österreichweit zulässig. Hörfunkwerbesendungen dürfen im Jahresdurchschnitt die tägliche Dauer von insgesamt 172 Minuten nicht überschreiten, wobei Abweichungen von höchstens 20 v.H. pro Tag zulässig sind. In einem Programm dürfen Werbesendungen im Jahresdurchschnitt 8 v.H. der täglichen Sendezeit nicht überschreiten. Hörfunkwerbesendungen, die in bundeslandweiten Programmen gesendet werden, sind nur einmal zu zählen und dürfen im Jahresdurchschnitt die tägliche Dauer von fünf Minuten nicht überschreiten, wobei Abweichungen von höchstens 20 v.H. pro Tag zulässig sind. Die Dauer von Werbesendungen, die zeitgleich in mehr als einem bundeslandweiten Programm ausgestrahlt werden (Ringwerbesendungen), ist jeweils in die fünfminütige Werbedauer des betreffenden bundeslandweiten Programms einzurechnen.“
Privatradios realisieren zwischen der Hälfte und zwei Drittel ihrer Einnahmen aus der regional eigenvermarkteten Werbezeit, so dass der Marktanteil der Hörfunkwerbung in den Privatradios bei rund 40 % liegt; denn der ORF musste seit 1998 – dem Beginn des Privatradios in Österreich – insgesamt etwa 20 % Hörer-Marktanteil an die privaten Sender abgeben. Der Anteil des österreichischen Privatradios am Gesamtwerbemarkt lag 2002 mit 7,8 % höher als in Deutschland.
In der Schweiz
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Auch in der Schweiz muss Werbung vom redaktionellen Teil des Programms deutlich getrennt und als solche eindeutig erkennbar sein (Art. 9 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen; RTVG). Werbung muss grundsätzlich zwischen einzelne Sendungen eingefügt und in Blöcken gesendet werden (Art. 11 Abs. 1 RTVG). Sie darf grundsätzlich nicht mehr als 15 % der täglichen Sendezeit eines Programms sowie 20 % der Sendezeit einer Stunde beanspruchen (Art. 11 Abs. 2 RTGV).
In der Schweiz lag 1997 der Marktanteil der Hörfunkwerbung bei lediglich 2,7 %, bis 2001 konnte er kontinuierlich auf 5,7 % gesteigert werden. Die relativ geringe Bedeutung der Hörfunkwerbung in der Schweiz wird auf das Fehlen eines nationalen Werbeangebots in der als gemeinnütziger Verein organisierten SRG zurückgeführt.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Dieter K. Müller: Praxiswissen Radio: wie Radio gemacht wird - und wie Radiowerbung anmacht. 2., aktualisierte und erw. Auflage. VS, Verl. für Sozialwiss, Wiesbaden 2011, ISBN 978-3-531-93043-5.
- ↑ "And Now a Word From Our Sponsor", Broadcasting-Telecasting v. 15. Oktober 1956, S. 110.
- ↑ Regis McKenna: Access-Marketing. 2002, S. 31
- ↑ Konrad Dussel: Deutsche Rundfunkgeschichte. 2007, S. 44
- 1 2 Seit 85 Jahren gibt es Rundfunkwerbung. In: Main-Post, 25. Juni 2009
- ↑ Reiner Burger: Theodor Heuss als Journalist. 1999, S. 292
- ↑ Katja Iken: Die Filme der First Lady. einestages, Februar 2010
- ↑ Hartmut Berghoff: Moderne Unternehmensgeschichte. 2004, S. 326
- ↑ Hans-Gerd Conrad: Markenwerbung von Dr. Oetker. 2011, S. 171
- ↑ Bayerischer Rundfunk: 70 Jahre Radiowerbung im BR: Zwischen Reklame und Kulturhilfe. 11. August 2021 (br.de [abgerufen am 17. Juli 2023]).
- ↑ Näher ans Ruhrgebiet. In: Der Spiegel. Nr. 9, 1958, S. 52 f. (online).
- ↑ Nele Schmöckel: Audioversum 2024. Dynamiken der Audionutzung in Deutschland. In: Media Perspektiven. Nr. 18/2024, S. 1–6.
- ↑ Stephan Falk: Handbuch für Mediaberater im Hörfunk. 2., aktualisierte Auflage. Nomos, Ed. Fischer, Baden-Baden 2011, ISBN 978-3-8329-5873-2.
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- ↑ Andreas Dörner u. Holger Schramm: Radiowerbung wirkt implizit. In: Media Perspektiven 10/2010, S. 518–527.
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- ↑ ma 2026 Audio I – Aktuelle Marktdaten für Audiowerbung. In: agma-mmc.de. Abgerufen am 4. Mai 2026.
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- ↑ SGV Inhalt : Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) | RECHT.NRW.DE. Abgerufen am 8. Oktober 2025.
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