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Abschiebezentrum

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Der Begriff Abschiebezentrum (auch Rückführungszentrum oder Rückkehrzentrum, englisch Return Hub) bezieht sich im europäischen Diskurs auf von EU-Mitgliedstaaten geplante und rechtlich verankerte Einrichtungen in Drittstaaten (sogenannte Drittstaaten-Lösung). Ziel dieser Einrichtungen ist es, die Durchsetzung von Ausreisepflichten zu verbessern und abgelehnte oder straffällig gewordene Asylbewerber aus der EU in ihre Herkunftsländer abzuschieben oder bis zu ihrer Ausreise temporär dort unterzubringen. In diesen exterritorialen Zentren sollen teilweise auch verfahrensvorbereitende Schritte wie die Sicherheitsüberprüfung und die Identitätsfeststellung durchgeführt werden.[1]

Begriff und Herkunft

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Der Begriff Abschiebezentrum wurde in der deutschen Presse erstmalig am 19. Juli 1993 in einem Artikel des Magazins Der Spiegel verwendet und bezeichnete damals ein innerdeutsches Abschiebelager. Der englische Terminus Return Hubs (Rückführungszentren) wurde vom britischen Labour-Premierminister Keir Starmer im Mai 2025 in einer Regierungserklärung verwendet, die sich auf den Ruanda-Plan der Vorgängerregierung bezog.[2]

Rechtliche Grundlagen auf EU-Ebene

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Die rechtliche Basis für das Konzept auf europäischer Ebene bildet die im März 2026 verabschiedete EU-Rückführungsverordnung (Return Regulation), die den letzten Baustein des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) darstellt. Nachdem der Entwurf monatelang blockiert war, stimmte das EU-Parlament dem Text am 26. März 2026 mit 389 zu 206 Stimmen (bei 32 Enthaltungen) zu. Kurz darauf billigten auch die nationalen EU-Botschafter die Verordnung, sodass die neuen Regelungen am 12. Juni 2026 in Kraft treten können.

Die Verordnung zielt darauf ab, ein effizienteres und glaubwürdiges Rückführungssystem zu etablieren. Zu den Kernmaßnahmen gehören:

  • Ausweitung der Haftdauer: Ausreisepflichtige können bis zu 24 Monate inhaftiert werden, insbesondere wenn sie ein Sicherheitsrisiko darstellen oder die Kooperation bei der Rückführung verweigern.
  • Sanktionen: Um Anreize zur Mitwirkung zu schaffen, können bei mangelnder Kooperation Unterhaltsleistungen europaweit gekürzt, Reisedokumente beschlagnahmt und lebenslange Einreiseverbote verhängt werden.
  • Europaweite Gültigkeit: Erlassene Abschiebebescheide werden künftig in das Schengener Informationssystem (SIS) eingespeist und müssen von allen Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt und vollstreckt werden.

Planungen und Umsetzung

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Hintergrund der Initiativen sind die als zu niedrig erachteten Rückführungsquoten innerhalb der EU. Zur Beschleunigung der Verfahren hat sich eine „Frontrunner“-Gruppe aus mehreren europäischen Staaten gebildet.

Initiativen der Mitgliedstaaten

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  • Deutschland und Verbündete: Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Deutschland, Österreich, Dänemark, Griechenland und den Niederlanden, bereitet die Errichtung von Zentren in Drittstaaten konkret vor. Der deutsche Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte im Januar 2026 am Rande eines EU-Innenministertreffens in Nikosia, dass die neue Rechtsgrundlage nun gegeben sei und entsprechende Abkommen mit Drittstaaten bis Ende 2026 geschlossen werden sollen.
  • Niederlande: Die niederländische Regierung verkündete Anfang 2026 ein konkretes Abkommen mit Uganda. Migrationsminister David Van Weel betonte, das Zentrum diene dazu, abgelehnte Asylbewerber dorthin zu verbringen, damit diese von dort in ihre eigentlichen Heimatländer zurückkehren.
  • Italien: Die italienische Regierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni gilt als Vorreiter des Konzepts. Italien finanzierte zwei Einrichtungen in den albanischen Orten Shëngjin und Gjadër. Meloni bezeichnete das extraterritoriale Modell als einzigen realistischen Weg, um Schlepperkriminalität auf dem Mittelmeer zu unterbinden. Das Modell dient in EU-Diplomatenkreisen als Proof of Concept (Machbarkeitsnachweis) für die europaweite Ausrollung.

Während die Kerngruppe die Abschiebezentren forciert, setzen andere europäische Staaten, wie etwa Luxemburg (unter Innenminister Léon Gloden), parallel auf intensivierte Programme zur geförderten, freiwilligen Rückkehr, behalten sich Zwangsmaßnahmen bei fehlender Kooperation jedoch als Bestandteil eines ganzheitlichen Ansatzes vor. Staaten wie Frankreich und Spanien äußerten sich bislang abwartend zur strategischen Effektivität der Hubs.

Politischer Diskurs und Kritik

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Das parlamentarische Zustandekommen der neuen Rückführungsverordnung sorgte auf EU-Ebene für parteipolitische Diskussionen. Um die monatelange Blockade der Gesetzgebung zu durchbrechen, stimmte die christdemokratische Europäische Volkspartei (EVP), zu der auch CDU und CSU gehören, im Parlament mit konservativen und rechten Fraktionen ab, was linke und grüne Abgeordnete kritisierten. EVP-Fraktionschef Manfred Weber (CSU) betonte in diesem Zusammenhang, dass die institutionelle Brandmauer gegenüber rechtsextremen Parteien weiterhin stehe, es in der Sache jedoch eine pragmatische Mehrheit für ein funktionierendes Rückführungssystem gebraucht habe.

Das Konzept extraterritorialer Abschiebezentren stößt bei Menschenrechtsorganisationen auf Kritik. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) äußerte bereits in der Vergangenheit Bedenken an der Auslagerung von Asylverfahren.[3]

  • Anne-Kathrin Will (Emre Arslan Kemal Bozay, Hrsg.): Die „Guten“ in den Arbeitsmarkt, die „Schlechten“ ins Abschiebezentrum, Selektionsgrundlagen der neuen symbolischen Ordnung der (Nicht-)Aufnahme von Geflüchteten. In: Symbolische Ordnung und Flüchtlingsbewegungen in der Einwanderungsgesellschaft. Springer Fachmedien, Wiesbaden 2019, ISBN 978-3-658-22340-3, doi:10.1007/978-3-658-22341-0.
  • Carla Küffner: Undoing deportation – un/sichtbare Widerstände in asymmetrischen Kräfteverhältnissen. In: Un/doing deportation – Die Arbeit an der Ausreisepflicht. doi:10.1007/978-3-658-38107-3_5.

Einzelnachweise

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  1. ↑ Informal meeting of Justice and Home affairs Ministers. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 16. Januar 2026; abgerufen am 30. März 2026 (englisch).
  2. ↑ Keir Starmer left red-faced as ‘return hub’ plan snubbed by Albania. 16. Mai 2025, abgerufen am 23. Januar 2026 (englisch).
  3. ↑ tagesschau.de: Neues Gesetz: Dänemark verschärft Asylrecht. Abgerufen am 23. Januar 2026.