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„Sozialwahlen“ – Versionsunterschied

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-in der gesetzlichen Rentenversicherung.
-in der gesetzlichen Rentenversicherung.


Alle sechs Jahre können Arbeitnehmer über die Politik ihrer Sozialversicherung entscheiden. Oftmals wird von dem eigenen Wahlrecht aber kein gebrauch gemacht und es wird die Chance auf die Politik "der eigenen" Sozialversicherung Einfluss zu nehmen verschenkt.
Alle sechs Jahre können Arbeitnehmer über die Politik ihrer Sozialversicherung entscheiden. Oftmals wird von dem eigenen Wahlrecht aber kein Gebrauch gemacht und es wird die Chance auf die Politik "der eigenen" Sozialversicherung Einfluss zu nehmen verschenkt.


Bei den Wahlen werden die Vertreter/innen der Selbstverwaltung bestimmz. Bei der Renten- und Unfallversicherung sowie bei den Krankenkassen wird die Selbstverwaltung je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bestimmt, bei den Ersatzkassen sind nur die Versicherten in der Selbstverwaltung vertreten.die selbstverwaltung beschließt unter anderem über den Haushalt und wählt den Vorstand des sozialversicherungsträgers. Was die Kasse macht, ist zwar weitgehend vom Gesetzgeber vorgegeben- aber eben nicht vollständig. Es gibt Ermessensspielräume- etwa beim aufbau eines netzes von Service- und Beratungsstellen oder beim Erbringen von Reha-Leistungen.
Bei den Wahlen werden die Vertreter/innen der Selbstverwaltung bestimmz. Bei der Renten- und Unfallversicherung sowie bei den Krankenkassen wird die Selbstverwaltung je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bestimmt, bei den Ersatzkassen sind nur die Versicherten in der Selbstverwaltung vertreten.die selbstverwaltung beschließt unter anderem über den Haushalt und wählt den Vorstand des sozialversicherungsträgers. Was die Kasse macht, ist zwar weitgehend vom Gesetzgeber vorgegeben- aber eben nicht vollständig. Es gibt Ermessensspielräume- etwa beim aufbau eines netzes von Service- und Beratungsstellen oder beim Erbringen von Reha-Leistungen.