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„Japanisches Kaiserhaus“ – Versionsunterschied

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Anmerkungen zur Übersetzung
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''kōshitsu'' [[:ja:皇室|皇室]]: Haus und Familie sind im Japanischen (wie im Chinesischen) synonym, siehe [[wikt:家|家]]. Daher läßt sich 皇室 im Deutschen sowohl als Kaiserhof, Kaiserhaus und Kaiserliche Familie wiedergeben. Im Englischen wird der Begriff als [[:en:Imperial Household of Japan|Imperial Household]] übersetzt, das deutsche Äquivalent "Kaiserlicher Haushalt" ist jedoch stilistisch sehr fragwürdig, außerdem hat [[Haushalt]] im deutschen etwas mit Finanzen oder dem Abwasch zu tun, was beides hier unpassend ist. Ein alternatives Wort, das auch Kaiserhaus bedeutet, ist ''tennōke'' 天皇家.
''kōshitsu'' [[:ja:皇室|皇室]]: Haus und Familie sind im Japanischen (wie im Chinesischen) synonym, siehe [[wikt:家|家]]. Daher lässt sich 皇室 im Deutschen sowohl als Kaiserhof, Kaiserhaus und Kaiserliche Familie wiedergeben. Im Englischen wird der Begriff als [[:en:Imperial Household of Japan|Imperial Household]] übersetzt, das deutsche Äquivalent "Kaiserlicher Haushalt" ist jedoch stilistisch sehr fragwürdig, außerdem hat [[Haushalt]] im deutschen etwas mit Finanzen oder dem Abwasch zu tun, was beides hier unpassend ist. Ein alternatives Wort, das auch Kaiserhaus bedeutet, ist ''tennōke'' 天皇家.


''kōshitsutenpan'' [[:ja:皇室典範|皇室典範]] ist demnach dt. das [[Gesetz über die Kaiserliche Familie]] oder das Kaiserliche Hofgesetz, engl. The [[:en:Imperial Household Law|Imperial Household Law]].
''kōshitsutenpan'' [[:ja:皇室典範|皇室典範]] ist demnach dt. das [[Gesetz über die Kaiserliche Familie]] oder das Kaiserliche Hofgesetz, engl. The [[:en:Imperial Household Law|Imperial Household Law]].
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Vor der [[Meiji-Restauration]] hatte Japan acht weibliche Tennō, regierende Kaiserinnen. Kaiserliche Töchter und Enkelinnen bestiegen den Thron jedoch nur als „Übergangslösung“. Sie alle dankten in dem Moment ab, wo ein angemessener männlicher Nachfolger der männlichen Linie zur Verfügung stand. Drei dieser regierenden Kaiserinnen, Kaiserin [[Suiko]], Kaiserin [[Kogyoku]], und Kaiserin [[Jito]], waren Witwen verstorbener Kaiser und selbst Prinzessinnen von Kaiserlichem Blut. Eine, Kaiserin [[Genmei]], war Frau des Kronprinzen und kaiserliche Prinzessin. Die anderen vier, Kaiserin [[Genshō]], Kaiserin [[Kōken]], Kaiserin [[Meishō]] und Kaiserin [[Go-Sakuramachi]], waren unverheiratete Töchter vorhergehender Kaiser. Keine dieser Kaiserinnen heiratete oder gebar Kinder, nachdem sie den Thron bestieg.
Vor der [[Meiji-Restauration]] hatte Japan acht weibliche Tennō, regierende Kaiserinnen. Kaiserliche Töchter und Enkelinnen bestiegen den Thron jedoch nur als „Übergangslösung“. Sie alle dankten in dem Moment ab, wo ein angemessener männlicher Nachfolger der männlichen Linie zur Verfügung stand. Drei dieser regierenden Kaiserinnen, Kaiserin [[Suiko]], Kaiserin [[Kogyoku]], und Kaiserin [[Jito]], waren Witwen verstorbener Kaiser und selbst Prinzessinnen von Kaiserlichem Blut. Eine, Kaiserin [[Genmei]], war Frau des Kronprinzen und kaiserliche Prinzessin. Die anderen vier, Kaiserin [[Genshō]], Kaiserin [[Kōken]], Kaiserin [[Meishō]] und Kaiserin [[Go-Sakuramachi]], waren unverheiratete Töchter vorhergehender Kaiser. Keine dieser Kaiserinnen heiratete oder gebar Kinder, nachdem sie den Thron bestieg.


Artikel 2 der [[Meiji-Verfassung]] aus dem Jahre [[1889]] besagt: „''Der Thron soll weitergegeben werden an männliche kaiserliche Nachkommen, nach den Vorgaben des Gesetz über die kaiserliche Familie.''“ Das [[Gesetz über die kaiserliche Familie]] (jap. [[:ja:皇室典範|皇室典範]] ''kōshitsutenpan'') von 1889 beschränkte die Thronfolge auf männliche Nachkommen und schloß weibliche Nachkommen explizit aus. Im Falle eines Aussterbens der männlichen Linie würde der Thron an die nächste Nebenlinie gehen, ebenfalls in der männlichen Linie. Wenn die Kaiserin keinen Thronfolger gebar, konnte der Kaiser eine Konkubine wählen, und der Sohn dieser Konkubine wäre als Thronfolger anerkannt. Dieses Gesetz, am selben Tag verkündet wie die Meiji-Verfassung, hatte einen gleichwertigen Status.
Artikel 2 der [[Meiji-Verfassung]] aus dem Jahre [[1889]] besagt: „''Der Thron soll weitergegeben werden an männliche kaiserliche Nachkommen, nach den Vorgaben des Gesetz über die kaiserliche Familie.''“ Das [[Gesetz über die kaiserliche Familie]] (jap. [[:ja:皇室典範|皇室典範]] ''kōshitsutenpan'') von 1889 beschränkte die Thronfolge auf männliche Nachkommen und schloss weibliche Nachkommen explizit aus. Im Falle eines Aussterbens der männlichen Linie würde der Thron an die nächste Nebenlinie gehen, ebenfalls in der männlichen Linie. Wenn die Kaiserin keinen Thronfolger gebar, konnte der Kaiser eine Konkubine wählen, und der Sohn dieser Konkubine wäre als Thronfolger anerkannt. Dieses Gesetz, am selben Tag verkündet wie die Meiji-Verfassung, hatte einen gleichwertigen Status.


Artikel 2 der [[Japanische Verfassung]] besagt, dass „''der Kaiserliche Thron dynastisch sein solle im Einklang mit dem vom Parlament verabschiedeten Gesetz über die kaiserliche Familie.''“ Das Gesetz über die kaiserliche Familie vom [[16. Januar]] [[1947]], erlassen in der 69. und letzten Sitzung des Kaiserlichen Parlaments, behielt den Ausschluss von weiblichen Regenten des Gesetzes aus dem Jahre 1889 bei. Die Regierung von Premierminister [[Yoshida Shigeru]] schusterte das Gesetz hastig zusammen, um es in Einklang mit der von Amerikanern geschriebenen [[Japanische Verfassung|Nachkriegsverfassung]] zu bringen, die im Mai [[1947]] in Kraft trat. Im Bestreben, die Größe der Kaiserlichen Familie unter Kontrolle zu halten, legt das Gesetz fest, dass nur legitime männliche Nachkommen in der männlichen Linie die Erbfolge antreten können, dass Prinzessinnen ihren Status verlieren, wenn sie außerhalb der Kaiserlichen Familie heiraten, und dass der Kaiser und andere Mitglieder der kaiserlichen Familie keine Kinder adoptieren dürfen.
Artikel 2 der [[Japanische Verfassung]] besagt, dass „''der Kaiserliche Thron dynastisch sein solle im Einklang mit dem vom Parlament verabschiedeten Gesetz über die kaiserliche Familie.''“ Das Gesetz über die kaiserliche Familie vom [[16. Januar]] [[1947]], erlassen in der 69. und letzten Sitzung des Kaiserlichen Parlaments, behielt den Ausschluss von weiblichen Regenten des Gesetzes aus dem Jahre 1889 bei. Die Regierung von Premierminister [[Yoshida Shigeru]] schusterte das Gesetz hastig zusammen, um es in Einklang mit der von Amerikanern geschriebenen [[Japanische Verfassung|Nachkriegsverfassung]] zu bringen, die im Mai [[1947]] in Kraft trat. Im Bestreben, die Größe der Kaiserlichen Familie unter Kontrolle zu halten, legt das Gesetz fest, dass nur legitime männliche Nachkommen in der männlichen Linie die Erbfolge antreten können, dass Prinzessinnen ihren Status verlieren, wenn sie außerhalb der Kaiserlichen Familie heiraten, und dass der Kaiser und andere Mitglieder der kaiserlichen Familie keine Kinder adoptieren dürfen.