EBay
eBay ist ein weltweit tätiger Anbieter von Internetauktionen.
eBay wurde im September 1995 von Pierre Omidyar in den USA gegründet. Als eines von wenigen Unternehmen hat eBay das Platzen der so genannten Dotcom-Blase überlebt.
Bei dem derzeit umsatzstärksten Anbieter nutzen inzwischen mehrere Millionen Menschen diese Plattform, um Waren zu kaufen oder zu verkaufen. Das Unternehmen ist in 27 Ländern der Welt präsent. Im Jahr 2003 wurden über eBay Waren und Dienstleistungen im Wert von 24 Milliarden US-Dollar umgesetzt, dafür wurden 971 Millionen Artikel zum Verkauf angeboten.
Vorteile der Internet-Auktionen u.a. von eBay sind, dass man manche Produkte teilweise günstiger als im Handel erwerben kann und dass Artikel ersteigert werden können, die anderweitig nicht mehr zu beschaffen sind. Hierzu gehören z.B. Sammlerartikel, die nicht mehr hergestellt werden oder Nischenprodukte, die nicht den Weg in die Verkaufsregale finden.
Aktuelle CEO: Meg Whitman
Geschäftszahlen | ||
---|---|---|
Jahr | Umsatz in Mio. Dollar |
Gewinn in Mio. Dollar |
2004 | 3271,3 | 778,23 |
2003 | 2165,1 | 441,62 |
2002 | 1213,7 | 249,9 |
2001 | 748,4 | 116 |
eBay Deutschland
Der deutsche Vorläufer von eBay wurde 1999 in Berlin unter dem Namen Alando von sechs Freunden und Brüdern gegründet. Schon sechs Monate später kaufte die amerikanische eBay-Gesellschaft das Unternehmen für 43 Millionen US-Dollar. Mitte 2000 wurde der Geschäftssitz in den Europarc Dreilinden in Kleinmachnow verlegt. Laut allgemeinen Geschäftsbedingungen soll allerdings ein schweizerischer eBay-Ableger für die Durchführung der Auktionen in Deutschland, Österreich und der Schweiz rechtlich verantwortlich sein.
eBay ist weltweit weiter auf Expansionskurs.
- 8. Juli 2002 - eBay kauft den Internet-Zahlungsdienstleister PayPal
- 23. Juni 2004 - eBay kauft die indische Plattform Baazee.com für 50 Millionen US-Dollar.
- 11. November 2004 - eBay kauft den niederländischen Online-Marktplatz-Betreiber Marktplaats.nl für 225 Millionen Euro.
- 17. Dezember 2004 - eBay kauft Immobilienportal Rent.com für 415 Millionen US-Dollar.
In Deutschland finanziert sich eBay über eine sogenannte Angebotsgebühr, die zwischen 0,25 und 4,80 Euro je Artikel liegt, sowie über eine Provision in Höhe von zwei bis fünf Prozent, die dem Verkäufer bei einem erfolgreichen Verkauf in Rechnung gestellt wird. Ein erheblicher Anteil des Konzernumsatzes wird von den so genannten eBay-Partnern (auch Affiliate genannt) generiert. Diese vermitteln potentielle Kaufinteressenten an eBay und erhalten im Gegenzug Provisionen. (siehe Weblinks) Um interessierte Verkäufer an Ebay heranzuführen wurden Verkaufsagenten (Händler auf Kommisionsbasis) etabliert. Die meisten dieser Händler sind Einzelkämpfer, jedoch gibt es auch einige größere Unternehmen die bundesweit (dynamic-trade.de, Dropshop.de, Clevereasy.de) oder auch europaweit (auktionsbote.de) arbeiten. Vorbild für dieses erfolgreiche Unternehmenskonzept ist Auctionsdrop aus den USA.
eBay Deutschland hatte zu Beginn des Jahres 2004 knappe sieben Millionen Mitglieder und ist somit Marktführer.
Im August 2004 gelingt es einem 19-jährigen Schüler aus dem Landkreis Helmstedt die Domäne von eBay unter seine Kontrolle zu bringen. Er wird eine Woche später gefasst.
Kritik
Unzureichender Datenschutz
Das Auktionshaus ist zwar bei vielen Benutzern beliebt, aber auch aufgrund einer fragwürdigen Handhabung des Datenschutzes heftig umstritten ([1], [2], [3]).
Fehlen einer Identitätsfeststellung
Ein besonders gravierendes Problem ist das vollständige Fehlen einer eindeutigen Identitätsfeststellung bei der Eröffnung von neuen eBay-Konten. Statt eine sichere Identitätsfeststellung (z.B. über Postident) durchzuführen, holt eBay seit Februar 2003 nur eine Schufa-Auskunft über den Neukunden ein ([4]). Dieser Mangel führt zu einer wachsenden Anzahl von Identitätsdiebstählen und diese wiederum zu einem exponentiellen Anstieg der Betrugsfälle.
Ein prominentes Opfer eines solchen Identitätsdiebstahls wurde der Bundestagsabgeordnete Uwe Göllner, in dessen Namen bei eBay ein Sportstudio für 90.000 Euro sowie ein Solarium für weitere 30.000 Euro ersteigert wurden (vgl. Bericht Internet-Betrug: Teure Scherze. Unbekannte steigern bei eBay-Auktionen unter Politikernamen und schädigen Anbieter, Focus 02/2004 vom 5. Januar 2004).
Am 12. Februar 2004 hat das Amtsgericht Potsdam unter dem Aktenzeichen 22 C 70/04 in einem ähnlichen Fall eine einstweilige Verfügung gegen eBay erlassen (vgl. [5]), worin dem Auktionshaus unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu Euro 250.000 oder ersatzweise Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung verboten wird, Teilnehmer unter der Identität des Antragstellers zum Handel auf der Internetplattform zu registrieren ([6], [7]).
Kundenbetreuung
Im Laufe der Zeit hat eBay die Kundenbetreuung automatisiert. Zu Beginn wurden E-Mails persönlich beantwortet. Die Umstellung auf automatisierte modulbasierte Antworten ergibt in der Regel nicht mehr die gewünschten Informationen und stieß seither auf Krtik. Den Vorteil sieht eBay in der Kosteneinsparung. Nutzt z.B. ein eBay-Mitglied das auf der Homepage bereitgestellte Hilfsformular und gibt Fragen ein wie "Mein Account wurde gehackt, wie können Sie mir helfen?", werden automatisierte Antworten wie etwa "Wir freuen uns, dass Sie eBay benutzen. Ihre Sicherheit ist uns wichtig. Bitte klicken Sie hier, um sich über Sicherheitsfragen zu informieren ..." verschickt.
Inwieweit dieser Zusammensetzungsprozess der Module noch durch einen eBay-Angestellten oder bereits durch spezielle Algorithmen erfolgt, die an Hand von Suchbegriffen wie „Bewertung“, „unfair“, „Anwalt“, etc. gefiltert werden, ist nicht bekannt.
Intransparenz
eBay gibt keine konkreten Angaben über die Anzahl der über die Plattform durchgeführten Betrugsfälle bekannt, bezeichnete im Oktober 2003 jedoch einen Prozentsatz von 0,01 Prozent der Angebote als betrügerisch; bei den rund 670 Millionen Auktionen, die im Jahr 2002 durchgeführten wurden, würde dieser Prozentsatz also etwa 67.000 Betrugsfällen entsprechen ([8]).
Die Berliner Zeitung zitierte am 20. Januar 2004 in dem Artikel Starker Anstieg der Betrugsfälle bei eBay eine amtliche Statistik des Landeskriminalamtes (LKA) Sachsen, nach dem die Zahl der angezeigten Betrugsfälle im Jahr 2003 um 132,8 Prozent auf 2.305 Fälle gestiegen sei. Im Jahr 2002 waren in Sachsen noch 990 Betrugsfälle registriert worden.
Versteigerung illegaler Güter
eBay gerät auch immer wieder in die Kritik, da auf der Auktionsplattform kontinuierlich illegale Güter versteigert würden, ohne dass eBay ausreichende Anstrengungen unternehme, diese Vorgänge zu unterbinden; neben menschlichen Organen wie Nieren ([9]) wurde beispielsweise wiederholt rechtsextremistisches Propagandamaterial ([10]), illegale Musikkopien ([11]), Raubkopien von Software ([12]) oder Hehlerware bzw. Diebesgut ([13], [14]) über eBay versteigert.
Anfang Februar 2004 dokumentierte die Tierschutzorganisation Komitee gegen den Vogelmord e. V., dass bei eBay geschützte Tierarten in erheblichem Umfang gehandelt würden; allein im Januar 2004 seien hunderte geschützter Vogelarten, insbesondere Greifvögel und Eulen, Dutzende Bären- und Raubkatzenfelle, Elfenbeinprodukte sowie Schädel von Leoparden, Delphinen und Belugawalen versteigert worden. In der exemplarischen Studie "Wilde Tiere unterm Hammer - Dokumentation des Handels mit geschützten Arten bei eBay" wurden innerhalb von 30 Tagen mehr als 1.500 illegale Tierauktionen bei eBay erfasst. Vergleichbare Vorwürfe hat auch der Naturschutzbund NABU bereits seit längerem erhoben ([15], [16], [17]).
Daneben wurden beispielsweise 2003 vermehrt Tankquittungen versteigert, die ihrem Erwerber dazu dienten, Steuern zu sparen. Auch hier schritt eBay nur zögerlich und nach mehreren Hinweisen ein.
Viele Verkäufer bei eBay sind zwar gewerblich tätig, geben sich aber als Gelegenheitsverkäufer aus und geben die Einkünfte nicht beim Finanzamt an. Die Finanzbehörden scannen daher die Angebote bei eBay regelmäßig mit dem Robot XPIDER auf der Suche nach nicht deklarierten Einkünften ([18], [19]).
Markt für Tickets
Über eBay werden Tickets (Konzerte, Fußball, etc.) zu höheren als den "offiziellen" Preisen angeboten (sofort Kauf Optionen) bzw. versteigert. Fans bezahlen so für ihre Tickets fast das drei bis vierfache des normalen Preises. Sofern die Tickets aus freien Kontingenten stammen, ist daran rechtlich nichts auszusetzen; über moralische-ethische Bedenken mag man sich streiten. Rechtlich bedenklich ist der Verkauf allerdings, wenn die Anbieter die Tickets aus gebundenen Kontigenten bezogen haben (Vereine, Fanclubs etc.). Der Vorwurf des Rechtsbruchs richtet sich dabei primär an die Ticket-Anbieter. Die rechtliche Verantwortlichkeit des Auktionshauses für die "Duldung" bzw. Ermöglichung der Rechtsverstöße bestimmt sich nach den §§ 8 ff. TDG.
Position von eBay
Das Unternehmen eBay hält dagegen, dass es die Versteigerungen nicht selbst ausrichte, sondern lediglich als Makler zwischen Verkäufern und Käufern auftrete. So bezeichnet eBay sich selbst auch nicht als Auktionshaus, sondern als "Online-Marktplatz". Daher sei eBay als Vermittler nicht verantwortlich zu machen für Betrügereien, die auf der bereitgestellten Plattform durchgeführt würden; in diesem Sinne urteilte auch das Landgericht Düsseldorf im Urteil vom 29. Oktober 2002 (Aktenzeichen: 4 a O 464/01) (vgl. [20] und vergleichbares Urteil vom Landgericht Potsdam vom 10. Oktober 2002 in einem ähnlichen Fall).
Rechtliche Bewertung
- Der Bundesgerichtshof hat in einem Streit zwischen Ricardo (Internetauktionshaus) und der Fa. Rolex nunmehr folgendes entschieden: Auch Hosting-Anbieter (im Sinne des Teledienstegesetzes), die lediglich eine Plattform für Angebote bereitstellen, sind verpflichtet, Angebote zu sperren, die Rechte Dritter verletzen. Darüber hinaus müssen sie Vorsorge treffen, dass es nicht zu weiteren Rechtsverletzungen kommt (BGH, Urteil vom 11. März 2004, I ZR 304/01 - Pressemitteilung des BGH).
- Der Bundesgerichtshof hat am 3. November 2004 entschieden, dass Käufer, die auf Internet-Auktionen Ware von professionellen Händlern erwerben, ein uneingeschränktes Widerrufsrecht innerhalb von 2 Wochen haben. Dem Urteil nach handelt es sich bei Online-Versteigerungen nicht um eine Auktion im herkömmlichen Sinne, sondern um ein einfaches Kaufangebot, das mit einem Kaufvertrag abgeschlossen wurde und somit dem Fernabsatzgesetz unterliegt (Az.: VIII ZR 375/03).
Die Definition des "professionellen Händlers" wurde dabei nicht behandelt.
siehe auch
Kuriose Versteigerungen
- Jura-Studenten der TU Dresden boten 2003 ihre komplette Fakultät ("Prächtiges Gebäude, 1800 Studenten, 70 Professoren und eine gut ausgerüstete Bibliothek") zur Versteigerung an, um gegen die geplante Schließung des Fachbereichs zu protestieren.
- Attac wollte anlässlich des Kauf-Nix-Tags 2004 das Nix versteigern. Der Preis lag bei über 150 Euro als eBay die Auktion unterband.
- Es wurde auch schon versucht ein Wireless-LAN-Kabel zu verkaufen (Wireless-LAN = kabelloses Lokalnetzwerk)
- Das Jungfrau-Maria-Toast ist ein altes gegrilltes Käsesandwich, auf dem durch natürliche oder übernatürliche - je nach Sichtweise - Effekte das Antlitz der Jungfrau Maria entstanden ist. Der Ursprung dieses Objekt liegt in Florida: 1994 hatte sich Diane Duyser ein Käsesandwich getoastet, aber als sie gerade hineinbeißen wollte, entdeckte sie, dass das Bild der Jungfrau Maria auf der gebräunten Brotseite entstanden war. Die tief religiöse Frau verzichtete sofort auf ein weiteres Verspeisen und bewahrte das Sandwich seitdem in einem Plastikbeutel als Reliquie auf. Die Öffentlichkeit erfuhr von diesem Wunder, als sie das Jungfrau Maria Sandwich 2004 bei Ebay zur Versteigerung anbot. Das Sandwich wurde schließlich von Richard Rowe, Chef des Online-Casinos Goldenpalace.com, für 28.000 Dollar ersteigert. Er beabsichtigt, das Wunder-Brötchen für caritative Zwecke einzusetzen.
- Der mit dem Begriff Papstgolf bezeichnete VW Golf IV, welcher sich zuvor laut Fahrzeugbrief im Besitz von Joseph Kardinal Ratzinger befand, erzielte durch zahlreiche Erwähnungen in den Medien die bislang höchste Zahl von 8.750.000 Seitenaufrufen eines einzelnen Ebay-Angebotes im deutschsprachigen Raum. Durch Spaßbieter wurden für das Fahrzeug zeitweise Gebote bis zu zehn Millionen Euro eingereicht. Nach Löschung dieser unseriösen Offerten wurden dennoch Gebote verzeichnet, die den eigentlichen Wert des Fahrzeuges um ein Vielfaches überstiegen. Auch wenn Joseph Ratzinger als ehemaliger Besitzer vermerkt ist, so ist es nicht garantiert, dass er jemals in dem Fahrzeug gesessen hat. Da er bekannterweise zudem nicht über eine Fahrerlaubnis verfügt, dürfte er das Fahrzeug kaum selbst bewegt haben. Die Aktion endete am 5. Mai 2005. Für 188.938,88 Euro erhielt das amerikanische Online-Casino Goldenpalace.com den Zuschlag. Der eigentliche Wert des Fahrzeugs lag zum Zeitpunkt der Auktion bei weniger als 10.000,- Euro.
Literatur
- Adam Cohen: „Mein eBay“ - Geschichte und Geschichten vom Marktplatz der Welt, Schwarzerfreitag 2004, ISBN 3-937623-23-X
- Uwe Schlömer und Jörg Dittrich: eBay & Recht, Springer Verlag Berlin 2004, ISBN 3540209743
- Ultsch, in Schwarz/Peschel-Mehner (Hrsg.): Recht im Internet, Kognos Verlag Augsburg, ISBN 3-931314-04-9
Weblinks
Offizielle eBay Seiten:
- www.ebay.de Deutsche Website
- www.ebay.at Österreichische Website
- www.ebay.ch Schweizer Webseite
- www.ebay.com Amerikanische Website
Sonstige Seiten:
- www.kefk.net/ Erfahrungsbericht zur (Un-)Sicherheit von eBay
- www.fruehrentner.de Sehr umfangreiche Linksammlung zum Thema eBay und eBay Tools
- www.wortfilter.de "wortfilter". das unabhängige Info-Portal zu eBay
- www.auktions-forum.info Unabhängiges Diskussionsforum zum Thema eBay
- www.auktionsvorlagen.de/ Auktionsforum User helfen Usern]
- www.wigbels.de/ebay/ Hinweise zum Thema "neues EU-Recht"
- www.kuriose-auktionen.de Kuriose Auktionen - eBay-Auktionen, die es wirklich gab
- forums.ebay.de/ Diskussions- und Hilfeforum „Sicherheit“ bei ebay.de