Nacheile
Polizeiliche Nacheile ist eine Maßnahme der Polizei, die nach dem Wegfall der Grenzkontrollen in den Schengen-Mitgliedstaaten im Sinne einer wirksamen Verbrechensbekämpfung ins Leben gerufen wurde. Sie ist im Vertrag zur Durchführung des Schengener Abkommens, kurz SDÜ (Schengener Durchführungsübereinkommen von 1990) festgelegt und besteht in der Möglichkeit, dass Polizeibeamte, die in ihrem Land einen Straftäter auf frischer Tat ertappt haben und verfolgen, die Verfolgung auf dem Staatsgebiet eines anderen Schengen-Landes ohne dessen vorherige Zustimmung fortsetzen dürfen, wenn die ausländischen Kollegen nicht zeitgerecht verständigt werden können oder nicht rechtzeitig zur Stelle sind, um die Verfolgung zu übernehmen. Gleiches gilt für entflohene Strafhäftlinge.
Die nacheilenden Beamten müssen sobald wie möglich mit den ausländischen Behörden Verbindung aufnehmen, denn sie dürfen die verfolgte Person im Ausland nicht festnehmen, sondern nur (in Handschellen) festhalten, bis ausländische Polizeibeamte eintreffen. Weitere Einschränkungen für die nacheilenden Beamten sind:
- Sie dürfen nur in Grenznähe agieren.
- Sie müssen uniformiert und ihre Fahrzeuge müssen als Polizeifahrzeuge gekennzeichnet sein.
- Die Dienstwaffe darf nur in Notwehr gebraucht werden.
- Sie dürfen keine Privatgrundstücke betreten.