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Oberzentrum

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Ein Oberzentrum bezeichnet in der Raumordnung und der Wirtschaftsgeographie einen zentralen Ort der höchsten Stufe nach dem System der Zentralen Orte des deutschen Geographen Walter Christaller.

Oberzentren sind in der Regel umgeben von mehreren Mittelzentren, die wiederum für Unterzentren von zentraler Bedeutung sind. Neben dem Grundbedarf und dem periodischen Bedarf kann in Oberzentren auch der spezifische Bedarf gedeckt werden. Das umfasst neben dem Infrastruktur- und Dienstleistungsangebot der Unter- und Mittelzentren insbesondere:

Die genaue Funktionsausstattung von Oberzentren wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich definiert, auch gibt es Abstufungen, wie etwa Mittelzentren mit oberzentraler Funktion, die nur über einen Teil der geforderten Ausstattung und Angebote verfügen. Daneben gibt es auch Doppelzentren und Städteverbünde, die nur in gegenseitiger Funktionsergänzung den Anforderungen eines Oberzentrums gerecht werden.


Oberzentren in Deutschland

Baden-Württemberg

Oberzentren:

Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums:

Bayern

Oberzentren:

Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums:

Berlin

Oberzentrum:

Brandenburg

Oberzentren:

Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums:

Bremen

Oberzentren:

Hamburg

Oberzentrum:

Hessen

Oberzentren:

Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums:

 

Mecklenburg-Vorpommern

Oberzentren:

Niedersachsen

Oberzentren:

Nordrhein-Westfalen

Oberzentren:

Rheinland-Pfalz

Oberzentren:

Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums:

Saarland

Oberzentrum:

Sachsen

Oberzentren:

Sachsen-Anhalt

Oberzentren:

Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums:

Schleswig-Holstein

Oberzentren:

Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums:

Thüringen

Oberzentren:

Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums: