Oberzentrum
Ein Oberzentrum bezeichnet in der Raumordnung und der Wirtschaftsgeographie einen zentralen Ort der höchsten Stufe nach dem System der Zentralen Orte des deutschen Geographen Walter Christaller.
Oberzentren sind in der Regel umgeben von mehreren Mittelzentren, die wiederum für Unterzentren von zentraler Bedeutung sind. Neben dem Grundbedarf und dem periodischen Bedarf kann in Oberzentren auch der spezifische Bedarf gedeckt werden. Das umfasst neben dem Infrastruktur- und Dienstleistungsangebot der Unter- und Mittelzentren insbesondere:
- besondere Warenhäuser
- Spezialgeschäfte
- Fachkliniken
- Theater
- Museen
- Fach- und Hochschulen
- Regionalbehörden
Die genaue Funktionsausstattung von Oberzentren wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich definiert, auch gibt es Abstufungen, wie etwa Mittelzentren mit oberzentraler Funktion, die nur über einen Teil der geforderten Ausstattung und Angebote verfügen. Daneben gibt es auch Doppelzentren und Städteverbünde, die nur in gegenseitiger Funktionsergänzung den Anforderungen eines Oberzentrums gerecht werden.
Oberzentren in Deutschland
Baden-WürttembergOberzentren:
Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums: BayernOberzentren:
Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums:
BerlinOberzentrum: BrandenburgOberzentren: Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums: BremenOberzentren: HamburgOberzentrum: HessenOberzentren:
Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums:
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Mecklenburg-VorpommernOberzentren: NiedersachsenOberzentren:
Nordrhein-WestfalenOberzentren:
Rheinland-PfalzOberzentren:
Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums:
SaarlandOberzentrum: SachsenOberzentren: Sachsen-AnhaltOberzentren: Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums: Schleswig-HolsteinOberzentren: Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums: ThüringenOberzentren: Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums: |