Benutzer Diskussion:Sicherheitsexperte-International
Schnelllöschung deines Eintrags „Piratenabwehr Konzepte von Deutschen Sicherheitsteams und Beratern“
Hallo, du hast den Artikel „Piratenabwehr Konzepte von Deutschen Sicherheitsteams und Beratern“ eingestellt, der nach unseren Vereinbarungen über Schnelllöschungen zur Löschung vorgeschlagen wurde.
Im Rahmen einer Enzyklopädie gibt es gewisse Anforderungen, die Textbeiträge erfüllen sollten. In deinem Textbeitrag wurden folgende Mängel vollständig oder teilweise festgestellt:
- Der Text ist so kurz oder so unenzyklopädisch geschrieben, dass Überarbeiten aufwändiger als Neuschreiben wäre.
- Kein für eine Enzyklopädie geeigneter Inhalt wurde eingestellt (beispielsweise Anleitungen, Essays, Nachrichten, Werbung, Wörterbucheinträge).
Was nun?
Sollte Dein Beitrag noch existieren und nur zur Schnelllöschung vorgeschlagen sein, so setze, sofern sinnvoll, deinen Einspruch mit entsprechender Begründung direkt unter die Begründung des Schnelllöschantrags im Artikel.
Sollte der Artikel bereits gelöscht sein: Stelle deinen Textbeitrag, z. B. aus Protest gegen die Löschung, nicht erneut ein. Täglich werden hunderte von Neueinträgen im Rahmen der Eingangskontrolle gelöscht. Dabei sind Fehler natürlich nicht auszuschließen. Bitte prüfe aber zunächst deinen Text kritisch nach den oben genannten Punkten. Schaue dann ins allgemeine Lösch-Logbuch, ins Löschlog des Artikels, zu dem dir ein Link nach der Löschung angezeigt wird, und frage bei Unklarheiten den löschenden Administrator nach dem genauen Grund, bzw. bitte um Wiederherstellung, sofern keine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
Falls nicht mangelnde Relevanz, ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht, oder Was Wikipedia nicht ist ein Löschgrund war, kannst du deinen Artikel als angemeldeter Benutzer auch in deinem Benutzernamensraum soweit vorbereiten, dass er unseren Kriterien entspricht.
Mit freundlichen Grüßen -- Martin1978 ☎/± WPVB 19:11, 13. Feb. 2012 (CET)
Schnelllöschung deines Eintrags „Piratenprozeß in Hamburg Überfall auf Taipan“
Hallo, du hast den Artikel „Piratenprozeß in Hamburg Überfall auf Taipan“ eingestellt, der nach unseren Vereinbarungen über Schnelllöschungen zur Löschung vorgeschlagen wurde.
Im Rahmen einer Enzyklopädie gibt es gewisse Anforderungen, die Textbeiträge erfüllen sollten. In deinem Textbeitrag wurden folgende Mängel vollständig oder teilweise festgestellt:
- Der Text ist so kurz oder so unenzyklopädisch geschrieben, dass Überarbeiten aufwändiger als Neuschreiben wäre.
- Kein für eine Enzyklopädie geeigneter Inhalt wurde eingestellt (beispielsweise Anleitungen, Essays, Nachrichten, Werbung, Wörterbucheinträge).
Was nun?
Sollte Dein Beitrag noch existieren und nur zur Schnelllöschung vorgeschlagen sein, so setze, sofern sinnvoll, deinen Einspruch mit entsprechender Begründung direkt unter die Begründung des Schnelllöschantrags im Artikel.
Sollte der Artikel bereits gelöscht sein: Stelle deinen Textbeitrag, z. B. aus Protest gegen die Löschung, nicht erneut ein. Täglich werden hunderte von Neueinträgen im Rahmen der Eingangskontrolle gelöscht. Dabei sind Fehler natürlich nicht auszuschließen. Bitte prüfe aber zunächst deinen Text kritisch nach den oben genannten Punkten. Schaue dann ins allgemeine Lösch-Logbuch, ins Löschlog des Artikels, zu dem dir ein Link nach der Löschung angezeigt wird, und frage bei Unklarheiten den löschenden Administrator nach dem genauen Grund, bzw. bitte um Wiederherstellung, sofern keine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
Falls nicht mangelnde Relevanz, ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht, oder Was Wikipedia nicht ist ein Löschgrund war, kannst du deinen Artikel als angemeldeter Benutzer auch in deinem Benutzernamensraum soweit vorbereiten, dass er unseren Kriterien entspricht.
Mit freundlichen Grüßen -- Martin1978 ☎/± WPVB 19:45, 13. Feb. 2012 (CET)
Schnelllöschung deines Eintrags „Sicherheitstrainer Spies , Koordination und Beratung für Schifscrews“
Hallo, du hast den Artikel „Sicherheitstrainer Spies , Koordination und Beratung für Schifscrews“ eingestellt, der nach unseren Vereinbarungen über Schnelllöschungen zur Löschung vorgeschlagen wurde.
Im Rahmen einer Enzyklopädie gibt es gewisse Anforderungen, die Textbeiträge erfüllen sollten. In deinem Textbeitrag wurden folgende Mängel vollständig oder teilweise festgestellt:
- Der Text ist so kurz oder so unenzyklopädisch geschrieben, dass Überarbeiten aufwändiger als Neuschreiben wäre.
- Kein für eine Enzyklopädie geeigneter Inhalt wurde eingestellt (beispielsweise Anleitungen, Essays, Nachrichten, Werbung, Wörterbucheinträge).
Was nun?
Sollte Dein Beitrag noch existieren und nur zur Schnelllöschung vorgeschlagen sein, so setze, sofern sinnvoll, deinen Einspruch mit entsprechender Begründung direkt unter die Begründung des Schnelllöschantrags im Artikel.
Sollte der Artikel bereits gelöscht sein: Stelle deinen Textbeitrag, z. B. aus Protest gegen die Löschung, nicht erneut ein. Täglich werden hunderte von Neueinträgen im Rahmen der Eingangskontrolle gelöscht. Dabei sind Fehler natürlich nicht auszuschließen. Bitte prüfe aber zunächst deinen Text kritisch nach den oben genannten Punkten. Schaue dann ins allgemeine Lösch-Logbuch, ins Löschlog des Artikels, zu dem dir ein Link nach der Löschung angezeigt wird, und frage bei Unklarheiten den löschenden Administrator nach dem genauen Grund, bzw. bitte um Wiederherstellung, sofern keine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
Falls nicht mangelnde Relevanz, ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht, oder Was Wikipedia nicht ist ein Löschgrund war, kannst du deinen Artikel als angemeldeter Benutzer auch in deinem Benutzernamensraum soweit vorbereiten, dass er unseren Kriterien entspricht.
Mit freundlichen Grüßen -- Martin1978 ☎/± WPVB 20:07, 13. Feb. 2012 (CET)
Schnelllöschung deines Eintrags „Military Fitness Sport“
Hallo, du hast den Artikel „Military Fitness Sport“ eingestellt, der nach unseren Vereinbarungen über Schnelllöschungen zur Löschung vorgeschlagen wurde.
Im Rahmen einer Enzyklopädie gibt es gewisse Anforderungen, die Textbeiträge erfüllen sollten. In deinem Textbeitrag wurden folgende Mängel vollständig oder teilweise festgestellt:
- Der Text ist so kurz oder so unenzyklopädisch geschrieben, dass Überarbeiten aufwändiger als Neuschreiben wäre.
- Kein für eine Enzyklopädie geeigneter Inhalt wurde eingestellt (beispielsweise Anleitungen, Essays, Nachrichten, Werbung, Wörterbucheinträge).
Was nun?
Sollte Dein Beitrag noch existieren und nur zur Schnelllöschung vorgeschlagen sein, so setze, sofern sinnvoll, deinen Einspruch mit entsprechender Begründung direkt unter die Begründung des Schnelllöschantrags im Artikel.
Sollte der Artikel bereits gelöscht sein: Stelle deinen Textbeitrag, z. B. aus Protest gegen die Löschung, nicht erneut ein. Täglich werden hunderte von Neueinträgen im Rahmen der Eingangskontrolle gelöscht. Dabei sind Fehler natürlich nicht auszuschließen. Bitte prüfe aber zunächst deinen Text kritisch nach den oben genannten Punkten. Schaue dann ins allgemeine Lösch-Logbuch, ins Löschlog des Artikels, zu dem dir ein Link nach der Löschung angezeigt wird, und frage bei Unklarheiten den löschenden Administrator nach dem genauen Grund, bzw. bitte um Wiederherstellung, sofern keine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
Falls nicht mangelnde Relevanz, ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht, oder Was Wikipedia nicht ist ein Löschgrund war, kannst du deinen Artikel als angemeldeter Benutzer auch in deinem Benutzernamensraum soweit vorbereiten, dass er unseren Kriterien entspricht.
Mit freundlichen Grüßen -- Martin1978 ☎/± WPVB 20:16, 13. Feb. 2012 (CET)