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Assessor

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Assessor ist eine Berufsbezeichnung, die von Personen geführt werden darf, die nach dem Absolvieren des Referendariats eine zweite staatliche Prüfung abgelegt haben (am bekanntesten bei Lehrern und Jursiten).

Zum Führen des Titels ist z.B. gem. § 61 JAG Nordrhein-Westfalen derjenige befugt, der das zweite juristische Staatsexamen bestanden hat (umgangssprachlich auch als "Volljurist" bezeichnet). Die Bezeichnung wird zumeist von Unternehmensjuristen verwendet.

Sudienassessor war früher auch der Dienstgrad eines Lehrers im Staatsdienst nach bestandenem zweiten Staatsexamen.

Die Berufsbezeichnung Assessor wird als Beamter des höheren Dienstes vor Verleihung des ersten Amtes geführt. Die Zeit bis zur Verleihung eines Amtes ist meist identisch mit der Probezeit (siehe auch Staatsdienst). Heute wird stattdessen häufig an die künftige Dienstbezeichnung "zur Anstellung" (oder kurz z.A.) angehängt. Bei einem angehenden Studienrat also StR z.A. bzw. bei einer Studienrätin StR'in z.A.


Assessor nennen sich auch Personen, die im Rahmen eines Assessment-Center als Beobachter tätig sind.