Diskussion:Bundesrat (Schweiz)/Archiv/1
Zauberformel
Kann man wirklich davon sprechen, dass die Zauberformel gesprengt wurde und nun nicht mehr gilt? Für mich bedeutete sie immer, dass die drei grössten Parteien je zwei Bundesräte stellen, während die viertgrösste Anspruch auf einen Bundesratssitz hat. 1999 stand für die meisten Parteien ein Wechsel von 2 CVP zu 2 SVP aus mehreren Gründen nicht zur Diskussion (u.a. knapper Vorsprung der SVP bei den Sitzen, zwei frisch gewählte CVP-Bundesräte), aber heuer waren andere Bedingungen gegeben und alle Parteien (auch SP und die Grünen) ausser der CVP akzeptierten den Anspruch der SVP auf einen zweiten Sitz. Meiner Meinung nach wurde dadurch das Prinzip der Zauberformel eben gewahrt anstatt die CVP überproportional zu vertreten.
- Mit dem Begriff war IMHO nicht die Verteilung 2:2:2:1 zwischen erster:zweiter:dritter:vierter Partei sondern fix zwischen SP:FDP:CVP:SVP geregelt. In allen mir bekannten Zeitungsartikeln wird das so ausgedrückt. Die NZZ spricht nun z.B. von einer "Neuen Zauberformel". Der Artikel Zauberformel fasst die Thematik zusammen. -- Patrice Neff 17:18, 12. Jan 2004 (CET)
- Die Definition dieses Begriffes selbst ist ein Politikum. Meiner Meinung nach wurde die Zauberformel gesprengt und durch eine die Stärkeverhältnisse repräsentierende Formel ersetzt(was es noch zu beweisen gilt). Vor der Einführung der Zauberformel war ja auch eine nichtrepräsentative Vertretung üblich (SP ausgesperrt) und vor der Wahl von Blocher war die SVP auch einige Zeit untervertreten. --84.73.212.189 17:12, 29. Apr 2006 (CEST)
Zumindest historisch ist es ganz klar, dass 1959, bei ihrer Einführung, mit der Zauberformel die proportionale Vertretung der großen Parteien in der Landesregierung gemeint war. Dagegen hat sich damals die FDP gewehrt, die CVP war dafür... Mit der Zeit hat sich der Begriff dann allerdings wohl insoweit verändert, als damit die fixe, immer gleiche Vertretung der Parteien in der Regierung gemeint war. -- Seidl 8. Mai 2004
Bild???
Wieso ist im Artikel kein Bild des Bundesrates enthalten? -- John Doe 00:34, 2. Dez 2004 (CET)
- War mal drin, wurde aber wegen Lizenzproblem gelöscht. Hatte das Bild von http://www.admin.ch/ch/d/cf/index.html hochgeladen. Damit gibt es aber rechtliche Problem. Habe admin.ch schon zwei mal angefragt, wie der Lizenzstatus dieses Bildes (und auch das aller einzelnen Bundesräte) ist und keine Antwort erhalten. Habe mir vorgenommen, mal direkt zu telefonieren. --Patrice 03:29, 2. Dez 2004 (CET)
- Gibt es dazu Neuigkeiten? Gestumblindi 23:11, 23. Dez 2004 (CET)
- Nein, die Bilder gehören dem Schweizer Pressedienst, also dem Staat. (ausser den Bildern, die von den Zeitungen/Magazinen gemacht wurden->Anfrage) --Saemikneu 20:44, 2. Nov 2005 (CET)
- Was heisst da "sie gehören ihm"? Die Frage ist doch, unter welchen Bedingungen der Staat die Verbreitung dieser Bilder erlaubt. Gestumblindi 02:17, 20. Jul 2006 (CEST)
- Nein, die Bilder gehören dem Schweizer Pressedienst, also dem Staat. (ausser den Bildern, die von den Zeitungen/Magazinen gemacht wurden->Anfrage) --Saemikneu 20:44, 2. Nov 2005 (CET)
- Gibt es dazu Neuigkeiten? Gestumblindi 23:11, 23. Dez 2004 (CET)
Abschnitt gelöscht
Habe den letzten Abschnitt gelöscht. Der Artikel von FACTS ist erstens unverständlich und tut zweitens nichts zur Sache. FreT 07:13, 21. Sep 2005 (CEST)
Verbesserunsgvorschlähe
Man sollte erwähnen, dass die Bundesräte laut einem ungeschriebenen Gesetz (also üblicherweise) nach 15 Jahre, spätestens nach 20 Jahren zurücktreten sollten. --Saemikneu 20:44, 2. Nov 2005 (CET)
- Dieses ungeschriebene Gesetz ist mir unbekannt. Kannst Du Deine Quelle liefern? Meines Wissens gibt es kein "inoffizielles Verfalldatum" für Bundesräte. Sie können solange bleiben, wie sie wollen bzw. wiedergewählt werden.--Psychopompos 13:29, 1. Jan 2006 (CET)
Peer review
Die englische Fassung dieses Artikels wurde stark erweitert und für ein Peer review vorgeschlagen. Interessierte Wikipedianer sind eingeladen, daran teilzunehmen und/oder den Artikel zu bearbeiten. Sandstein 10:31, 1. Mär 2006 (CET)
Staatsoberhaupt
Habe dem Artikel die fehlenden Tele zum komplizierten Problem des Staatsoberhaupts der Schweiz hinzugefügt. Kritisches Review ist sehr willkommen! Der Teil ist recht wichtig, da gerade da das Ungewöhnliche im internatinalen Vergleih liegt. Ein eigenes Kapitel habe ch daraus nicht gemacht, denn sonst kommt es erfahrungsgemäss zu mühsamen Wiederholungen, so müsste man dann etwa sinnloserweise das Kollegialitätsprnzip ein zweites Mal erklären. Daneben noch kleine Präsizisierungen zu gewissen staatsrechtlichen Ausführungen.--Xeno06 02:49, 20. Apr 2006 (CEST)
hallo xeno ich bin auch der meinung, dass das "problem" eines schweizer staatsoberhauptes in den artikel gehört; deshalb: herzlichen dank. meine anmerkungen/fragen zu deinen änderungen:
- gilt der gesamtbundesrat tatsächlich als staatsoberhaupt? ist diese bezeichnung rechtlich fassbar oder entsteht sie nur durch den vergleich mit anderen staatsoberhäuptern und deren funktionen?
- Es gilt eher das Zweite, d. h. die Funktion des (Gesamt-)Bundesrats offenbart sich weniger innenpolitisch und auch nicht so sehr kraft Verfassung (dort kommt der Begriff Staatsoberhaupt nämlich nicht vor, was nur auf den ersten Blick komisch ist - -haupt wird nun mal als Bezeichnung für eine Person gebraucht und nicht für ein Kollektiv - , sondern aussenpolitisch, d. h. "durch den Vergleich mit anderen Staatsoberhäuptern", wie Du gar nicht schlecht formulierst. Ich versuche diesen Punkt in geeigneter Form in den Fliesstext einzuarbeiten. Nimm mir nicht übel (falls Du das je liest :), dass es nahezu ein Jahr ging bis ich darauf geantwortet habe, mein Real Life dominiert meine Zeit auf WP.--Xeno06 17:12, 6. Apr. 2007 (CEST)
- "Der Grundsatz (kollegialitätsprinzip ?)beruht allerdings nur auf ungeschriebener Tradition und ist nicht gesetzlich geregelt." ich kenne den bundesverfassungsartikel der den bundesrat als kollegialbehörde definiert. falls mit grundsatz die reglung, dass ein mitglied des bundesrates gegen aussen die meinung des gesamtbundesrates vertreten muss, gemeint ist, könnte ich mit dem obigen satz so halbwegs leben. ist aber mit grundsatz die definition des bundesrates als kollegialbehörde gemeint, ist der satz falsch. Taugenichts 12:00, 22. Apr 2006 (CEST)
- Habe den Abschnitt zum Kollegialitätsprinzip mit Verweis auf BV 177.1 präzisiert.--Xeno06 18:38, 8. Apr. 2007 (CEST)
Zu den oben aufgeworfenen Fragen:
- Die Eigenschaft des Bundesrates als Staatsoberhaupt (jedenfalls für protokollarische Zwecke) wird aus Art. 174 BV abgeleitet: "Der Bundesrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes." Da dem schweizerischen Staatsrecht die Funktion eines Staatsoberhauptes an sich fremd ist - sie entstammt einer monarchischen Tradition, die wir nie hatten - stellt sich die Frage nur im protokollarischen Zusammenhang.
- Nimm's mir nicht unnötig übel (und mit dem Artikel hier hat es inhaltlich nichts mehr zu tun), aber es gibt natürlich sehr wohl Staatsoberhäupter ohne Spur einer "monarchischen Tradition", so als markantes Beispiel der Präsident der USA. Sehr zweckdienlich dagegen Dein exakter Verweis auf BV 174, müsste man das einarbeiten, oder wird's dann schon zu technisch, oder nochmals anders, könntest Du mit der (meiner) neuen Version zum Komplex "Staatsoberhaupt" leben?--Xeno06 17:25, 6. Apr. 2007 (CEST)
- Ich würde mal behaupten, die Stellung des US-Präsidenten als quasi gewählter König lässt sich nur vor dem Hintergrund der monarchischen Tradition Grossbritanniens verstehen, welche die amerikanischen Kolonisten prägte.
- Ich kann's nicht lassen, Dir in meiner Haupteigenschaft als Historiker in dm Punkt zu widersprechen: Der US-Präsident war als Organ gerade als Gegenmodell zum englischen König gedacht, steht so in der Unabhängigkeitserklärung. Dass sein Amt durch Wahlen besetzt wird und gerade nicht erblich ist, ist gerade kein Detail.--Xeno06 18:27, 8. Apr. 2007 (CEST)
- Das Wesen eines einpersonigen Staatsoberhauptes ist weltweit unstreitbar aus 'monarchistischer Tradition' (Was das denn nun genau heisst ist offen). Das Staatsmodelle , wie in diesem Zusammenhang auch das Amt des amerikanischen Präsidenten, sich aus staatspolitischen Überlegungen (etwa: "was ist eine wie gewollt funktionierende Staatsführungsform") an den monarchistischen orientierten, im Falle der USA speziell im Kontext zur britischen/englischen, ist verständlich. Genau die Bezeichnung im obigen Artikel als Gegenmodell beweist diesen Zusammenhang. Die militärischen Regierungen mit Generälen und ähnlichem an der Spitze sind übrigens genauso aus 'monarchistischer Tradition'.
- Ich kann's nicht lassen, Dir in meiner Haupteigenschaft als Historiker in dm Punkt zu widersprechen: Der US-Präsident war als Organ gerade als Gegenmodell zum englischen König gedacht, steht so in der Unabhängigkeitserklärung. Dass sein Amt durch Wahlen besetzt wird und gerade nicht erblich ist, ist gerade kein Detail.--Xeno06 18:27, 8. Apr. 2007 (CEST)
- Die ganze Idee eines "Staatsoberhaupts" ist der schweizerischen Polittradition völlig fremd, weshalb sie nur durch umständliche Analogien auf den Bundesrat angewendet werden kann (und m.E. zu dessen Verständnis wenig beiträgt).
- Der erste Teil des Satzes ist auf jeden Fall richtig, aber ich ziehe daraus andere Konsequenzen: Es werden gerade nicht nur ("informierte") Schweizerinnen und Schweizer sein, die diesen Artikel aufrufen, und bei denen hast Du immer das Problem, dass Du die Doppelnatur des Organs erklären musst.--Xeno06 18:27, 8. Apr. 2007 (CEST)
- Wie dem auch sei, die aktuelle Fassung des Themenkomplexes "Staatsoberhaupt" ist soweit durch mich ersichtlich inhaltlich zutreffend, aber ich schlage vor, die "job description" des Bundesrates aus Art. 174 ff. BV einzuarbeiten. Danke für die Benachrichtigung! Sandstein 23:07, 6. Apr. 2007 (CEST)
- Ich habe den Verweis auf BV 174 eingearbeitet, danke für die Rückmeldung.--Xeno06 18:27, 8. Apr. 2007 (CEST)
- Ich würde mal behaupten, die Stellung des US-Präsidenten als quasi gewählter König lässt sich nur vor dem Hintergrund der monarchischen Tradition Grossbritanniens verstehen, welche die amerikanischen Kolonisten prägte.
- Der Bundesrat ist verfassungs- und gesetzeshalber als Kollegialbehörde definiert. Vgl. Art. 178 Abs. 1 BV ("Der Bundesrat entscheidet als Kollegium") und Art. 12 Abs. 2 RVOG ("Die Mitglieder des Bundesrates vertreten die Entscheide des Kollegiums"). Durchsetzbarer sind diese Grundsätze mit der Normierung aber nicht geworden.
Ich werd' mich des Artikels gelegentlich mal annehmen. Sandstein 20:00, 22. Apr 2006 (CEST)
- Ich habe den Komplex "Kollegialitätsprinzip" etwas präzisiert und insbesondere auf BV 177.1 verwiesen. Schon 177, oder? (Ich frage das nicht um herumzukritisieren, nur der Präzision halber).--Xeno06 18:41, 8. Apr. 2007 (CEST)
Ich bin mir nicht 100% sicher, aber etwa 95%. Ich meinte die Kompetenzen eines Staatsoberhauptes seien verteilt auf Nationalrats-, Ständerats- und Bundespräsident sowie in Kriegszeiten in gewissen Dingen auch den General (Unterschreiben einer Kapitulation zum Beispiel). Aber dazu müsste man genau wissen was die Definition Staatsoberhaupt beinhaltet. Das konnte ich noch nicht finden.--Blauer Heinrich 21:09, 7. Nov. 2006 (CET) Muss nochmals anfügen, die Rolle eines Staatsoberhauptes ist nicht nur im Bundesrat allein alloziert, der höchste Schweizer ist zum Beispiel der Nationalratspräsident und nicht der Bundespräsident!!! das kommt nicht zur Geltung. Aber finde im moment nicht die explizite Formulierung. --Blauer Heinrich 00:16, 7. Apr. 2007 (CEST)
- Das Staatsoberhaupt der Schweiz ist – das Volk! Oder wie wir sagen: Das Volk ist der Souverän. So wird es offiziell von der Bundesverwaltung dagestellt: Politische Organisation der Schweiz. So gesehen wäre ein Bundesrat z.B. bei einem Staatsbesuch oder als Konferenzteilnehmer ein vom Schweizer Volk delegiertes "Staatsoberhaupt". Möglich wäre natürlich auch, dass unsere politischen Parteien dieses "Problem" unterschiedlich betrachten... Grüsse--Bosta 10:31, 10. Mai 2007 (CEST)
- Es ist noch ein wenig komplizierter. Das Wort ist klar, ein Rat. Die Exekutiven sollen über die Sachen des Bundes beraten. Das Wesen des Ratschlages ist leider nicht mehr so bekannt, es heißt im Alltag ja immer wieder, „kann ich Sie beraten?“ Das geht aber nicht, es wird nie ein Mensch beraten, sondern Menschen beraten sich zu etwas.
- Wir haben kein Staatsoberhaupt. Der schweizerische Staat ist auch keiner, sondern ein Staatenbund, der eidgenössische Bund, und als solcher von anderen Völkern anerkannt. Wir haben Gewaltentrennung, also lassen wir Exekutive, Legislative und Judikative nebeneinander und tunlichst unabhängig voneinander walten. Der Bundesrat ist eigentlich das Letzte in der Schweiz, die hinterste Reihe derjenigen, die nach Verfassung, Gesetz, Urteil und Volkswillen auszuführen haben, und zwar alles Mögliche und Unmögliche. Er beratschlagt in ständiger Beeilung, es allen Recht zu machen.
- Für die Vertretung der Schweizer ist der Bundesrat die komplett falscheste Gruppe. Der Corps Diplomatique etwa sollte nicht beim Departement für auswärtige Angelegenheiten sein, sondern bei einer Bundesstelle, die gegenüber Bundesrat und Volk verantwortlich ist. Hier stehen wir vor dem Problem, daß eine Republik ihre Diplomatie eigentlich nicht richtig bestellen kann. --Filmtechniker 11:58, 2. Okt. 2009 (CEST)
Ich glaube die alten Schweizer haben sich damals auch am Direktorium der Franz. Revolution und am Konsulsystem der alten Römer orientiert. Es gab damals keine andere Vorstellung wie eine Republik funktionieren sollte, Vorbilder waren die alten Griechen, die alten Römer und die Französische Revolution und die anderen Republiken waren Spezialfälle. die Ausgangslage war anders als heute und die vergleichbarkeit mit anderen Staaten war nicht gefordert.--Blauer Heinrich 20:57, 10. Nov. 2007 (CET)
Link öffentlicher Kontakt zum Bundesrat
Wie man in der Stellungsnahme der Bundesverwaltung nachlesen kann, ist dies kein offizieller Link, sondern eine private Initative. Zugang zum Bundesrat hat eh jedermann per Brief oder Mail.
Eigentlich sollte man den privaten Charakter dieses Links herausstreichen. -- Benutzer:Blauer Heinrich 23:13, 28. Feb. 2007 (Signatur nachgetragen von --Sputniktilt 14:26, 14. Mär. 2007 (CET))
- In der Tat hat dieser Link hier nichts verloren. Dieser Link wurde übrigens am 18.2.2007 bereits von 85.0.140.119 mit dem Hinweis Werbelink für merkwürdige Diskussionsplattform weg entfernt. In Deutschland gibt es von den gleichen Initianten (u. A. Valipour Zonooz Caveh) ein ähnliches Projekt(direktzurkanzlerin.de). Nun, so begrüssenswert diese Initiative vielleicht auch ist, so wenig hat sie hier verloren. Ich lösche den Link und werde die Seite beobachten. --Sputniktilt 14:26, 14. Mär. 2007 (CET)
guter Leumund?
Woher stammt die Behauptung, dass nur wählbar sei, wer einen guten Leumund besitzt? In der Bundesverfassung steht, dass jeder wählbar ist, der auch in den Nationalrat wählbar ist. Im Nationalrat sitzen bzw. sassen auch schon Leute, die wegen eines Verbrechens vorbestraft sind und somit keinen guten Leumund besitzen. -anonym-
Ich glaube das steht wenn überhaupt in der Ausführungsgesetzgebung. Und wie oft ist es dann wohl Auslegungssache ab wann ein Leumund nicht mehr gut ist. Aber ich habe beim recherchieren den Leumund als Kriterium bei Richtern gefunden, nicht aber beim Bundesrat. Aber vielleicht habe ich bloss nicht richtig gesucht.--Blauer Heinrich 21:27, 19. Jul. 2007 (CEST)
- Es steht nirgendwo, also ist es in der aktuellen Version falsch. Wählbar in den Nationalrat und den Bundesrat ist jeder mündige Schweizer Bürger. An das Bundesgericht übrigens auch. Es wäre auch seltsam, wenn ein Gesetz Einschränkungen machen würde, die in der Verfassung nicht vorgesehen sind. Ich habe deshalb die entsprechende Passage im Artikel entfernt. Rrblah 19:59, 20. Jul. 2007 (CEST)
Wer ist der Souverän?
Es hat Decius geschrieben als Begründung seiner Löschung: "überflüssigen Satz. Das ist in jeder Demokratie so". Meiner Meinung nach ist das zwar falsch, in einer Republik sollte der Souverän das Volk sein, in der Monarchie, auch in der konstitutionellen, ist die Staatshoheit beim Fürsten. Das hat hat aber nichts mit der Streichung des Satzes zu tun, der war wirklich unnötig.--Blauer Heinrich 23:46, 14. Okt. 2007 (CEST)
russland
also ich finde den satz "Es ist im internationalen Vergleich sehr ungewöhnlich, dass ein Kollektiv als Staatsoberhaupt fungiert. Eine ähnliche Konstruktion findet sich allerdings auch in multiethnischen Republiken des südlichen Russlands." sehr wohl interessant. so wie es im artikel steht, toent es nach einem alleinstellungsmerkmal - was es nicht ist. --Philtime 19:11, 14. Nov. 2008 (CET)
- Finde ich auch interessant. Aber in multiethnischen Republichen des südlichen Russlands sagt nicht gerade viel aus. Am besten die Republiken (bzw. Beispiele davon) aufführen und ggf. Link auf die Beschreibung deren politische Konstruktion setzen damit jeder sehen kann was das ähnlich bedeutet. Gruss --Mcaviglia 14:10, 15. Nov. 2008 (CET)